Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
47571.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
07.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
A 10/369/2016
öffentlich
10 24 50
11.04.2016
Amt 10 Elke Weinmann
Amt 10 Hans Bongartz
Anpassung der Richtlinie vom 17. Mai 2011 über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.04.2016
Partnerschaftskomitee
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz stellt für Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerschaft
Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim 5000,00 € jährlich bereit.
Diese Mittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
Fahrten nach Saint-James
a) bis 18 Jahre1:
b) über 18 Jahre:
Besuche aus Saint-James
Fahrten nach Bad Windsheim
512 Euro pauschal
a) bis 18 Jahre1
b) über 18 Jahre:
62,00 Euro max. 30
31,00 Euro Personen je
Gruppe
31,00 Euro max. 30
16,00 Euro Personen je
Gruppe
Besuche aus Bad Windsheim
256 Euro pauschal
1sowie Schüler, Auszubildende und Studenten generell
In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel bereitgestellt und vergeben:
Haushaltsjahr
Ansatz in
Euro
2011
2012
2013
2014
6.000
6.000
6.000
21.000
vom Komitee
beschlossene
Zuschusssumme
insgesamt in
Euro
5.547,88
2.822,00
3.752,00
3.758,00
Rechnungs
ergebnis in
Euro
4.796,00
1.024,00
4.097,00
10.968,00
Anmerkung
40 Jahre
Partnerschaft
2015
2016
5.000
5.000
2.760,00
3.612,00
2.605,00
lt. vorliegenden
Anträgen
Die von der Stadt bereitgestellten Mittel werden häufig nur zum Teil ausgeschöpft.
Nach Rückmeldungen der Schulen sind in diesem Jahr die Fahrkosten nach SaintJames stark gestiegen, sodass der Eigenanteil der Jugendlichen deutlich angehoben
werden muss.
Daher wird vorgeschlagen, den Zuschuss je Teilnehmer unter 18 Jahren für Fahrten
in die Partner-/ Freundesstadt wie folgt zu ändern:
Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James
bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie
kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je
Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5000,00 Euro dadurch nicht
überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens
zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James
bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie
kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je
Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch
nicht überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens
zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Synopse zur Anpassung der Richtlinie über die Zuschussgewährung
Vorlage A 10/369/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Synoptische Darstellung des Entwurfes zur Anpassung der Richtlinie über die
Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt
Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim bzgl. der Punkte
„Antragsfrist“ und „Zuschussgewährung“
(Anpassung in rot)
Antragsfrist
Antragsfrist:
Zuschussanträge sind vor Durchführung Zuschussanträge sind vor Durchführung
der Fahrt bzw. des Besuches zu stellen. der Fahrt bzw. des Besuches
einzureichen, jedoch spätestens bis zum
30. April des Kalenderjahres, für das der
Antrag gestellt wird.
Zuschussgewährung
Zuschussgewährung
Bevor ein Zuschuss durch die Stadt
Erkelenz gewährt wird, ist nachzuweisen,
dass
alle
Zuschussmöglichkeiten
ausgeschöpft werden (z. B. DeutschFranzösisches Jugendwerk).
Bevor ein Zuschuss durch die Stadt
Erkelenz gewährt wird, ist nachzuweisen,
dass
alle
Zuschussmöglichkeiten
ausgeschöpft werden (z. B. DeutschFranzösisches Jugendwerk).
Der Fördersatz für Fahrten nach SaintJames beträgt für Jugendliche (bis 18
Jahre) 62,00 € je Teilnehmer und für
Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 € je
Teilnehmer und für Fahrten nach Bad
Windsheim für Jugendliche (bis 18
Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für
Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 € je
Teilnehmer (maximal 30 Personen je
Gruppe werden bezuschusst).
Der Mindestfördersatz für Fahrten nach
Saint-James beträgt für Jugendliche (bis
18 Jahre) 62,00 € je Teilnehmer und für
Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 € je
Teilnehmer und für Fahrten nach Bad
Windsheim für Jugendliche (bis 18
Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für
Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 € je
Teilnehmer (maximal 30 Personen je
Gruppe werden bezuschusst).
Er kann sich für Jugendliche (unter 18
Jahre) bis auf 100,00 Euro (Saint-James)
bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je
Teilnehmer
erhöhen,
wenn
die
bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro
dadurch nicht überschritten werden.
Schüler, Auszubildende und Studenten Schüler, Auszubildende und Studenten
über 18 Jahre werden wie Jugendliche über 18 Jahre werden wie Jugendliche
bezuschusst.
bezuschusst.
Der Fördersatz für Besuche aus SaintJames beträgt pauschal 512,00 € und für
Besuche aus Bad Windsheim pauschal
256,00 €.
Der Fördersatz für Besuche aus SaintJames beträgt pauschal 512,00 € und für
Besuche aus Bad Windsheim pauschal
256,00 €.
Liegen
mehr
Anträge
vor,
als
Maßnahmen gefördert werden können,
trifft das Partnerschaftskomitee in
Absprache
mit
dem
Partnerschaftskomitee in Saint-James
bzw. Bad Windsheim eine Auswahl.
Liegen
mehr
Anträge
vor,
als
Maßnahmen gefördert werden können,
trifft das Partnerschaftskomitee in
Absprache
mit
dem
Partnerschaftskomitee in Saint-James
bzw. Bad Windsheim eine Auswahl.
Das Partnerschaftskomitee behält sich
vor, Zuschüsse für zwei oder mehrere
Gruppen, die gleichzeitig kommen bzw.
fahren zu bewilligen; dadurch sollen
Doppelbezuschussungen
vermieden
werden.
Das Partnerschaftskomitee behält sich
vor, Zuschüsse für zwei oder mehrere
Gruppen, die gleichzeitig kommen bzw.
fahren zu bewilligen; dadurch sollen
Doppelbezuschussungen
vermieden
werden.
Ein
Rechtsanspruch
auf
eine Ein
Rechtsanspruch
auf
eine
Zuschussgewährung besteht nicht.
Zuschussgewährung besteht nicht.
Die vorstehenden Richtlinien wurden
durch das Partnerschaftskomitee in
Die vorstehenden Richtlinien wurden seiner Sitzung am 17. Mai 2011
durch das Partnerschaftskomitee in beschlossen und am 20. April 2016
seiner Sitzung am 17. Mai 2011 angepasst.
beschlossen.