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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
47571.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
07.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:28
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Inhalt der Datei

Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt A 10/369/2016 öffentlich 10 24 50 11.04.2016 Amt 10 Elke Weinmann Amt 10 Hans Bongartz Anpassung der Richtlinie vom 17. Mai 2011 über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim Beratungsfolge: Datum Gremium 20.04.2016 Partnerschaftskomitee Tatbestand: Die Stadt Erkelenz stellt für Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerschaft Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim 5000,00 € jährlich bereit. Diese Mittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt: Fahrten nach Saint-James a) bis 18 Jahre1: b) über 18 Jahre: Besuche aus Saint-James Fahrten nach Bad Windsheim 512 Euro pauschal a) bis 18 Jahre1 b) über 18 Jahre: 62,00 Euro max. 30 31,00 Euro Personen je Gruppe 31,00 Euro max. 30 16,00 Euro Personen je Gruppe Besuche aus Bad Windsheim 256 Euro pauschal 1sowie Schüler, Auszubildende und Studenten generell In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel bereitgestellt und vergeben: Haushaltsjahr Ansatz in Euro 2011 2012 2013 2014 6.000 6.000 6.000 21.000 vom Komitee beschlossene Zuschusssumme insgesamt in Euro 5.547,88 2.822,00 3.752,00 3.758,00 Rechnungs ergebnis in Euro 4.796,00 1.024,00 4.097,00 10.968,00 Anmerkung 40 Jahre Partnerschaft 2015 2016 5.000 5.000 2.760,00 3.612,00 2.605,00 lt. vorliegenden Anträgen Die von der Stadt bereitgestellten Mittel werden häufig nur zum Teil ausgeschöpft. Nach Rückmeldungen der Schulen sind in diesem Jahr die Fahrkosten nach SaintJames stark gestiegen, sodass der Eigenanteil der Jugendlichen deutlich angehoben werden muss. Daher wird vorgeschlagen, den Zuschuss je Teilnehmer unter 18 Jahren für Fahrten in die Partner-/ Freundesstadt wie folgt zu ändern: Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden. Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden. Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Synopse zur Anpassung der Richtlinie über die Zuschussgewährung Vorlage A 10/369/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Synoptische Darstellung des Entwurfes zur Anpassung der Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim bzgl. der Punkte „Antragsfrist“ und „Zuschussgewährung“ (Anpassung in rot) Antragsfrist Antragsfrist: Zuschussanträge sind vor Durchführung Zuschussanträge sind vor Durchführung der Fahrt bzw. des Besuches zu stellen. der Fahrt bzw. des Besuches einzureichen, jedoch spätestens bis zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird. Zuschussgewährung Zuschussgewährung Bevor ein Zuschuss durch die Stadt Erkelenz gewährt wird, ist nachzuweisen, dass alle Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden (z. B. DeutschFranzösisches Jugendwerk). Bevor ein Zuschuss durch die Stadt Erkelenz gewährt wird, ist nachzuweisen, dass alle Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden (z. B. DeutschFranzösisches Jugendwerk). Der Fördersatz für Fahrten nach SaintJames beträgt für Jugendliche (bis 18 Jahre) 62,00 € je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche (bis 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 € je Teilnehmer (maximal 30 Personen je Gruppe werden bezuschusst). Der Mindestfördersatz für Fahrten nach Saint-James beträgt für Jugendliche (bis 18 Jahre) 62,00 € je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche (bis 18 Jahre) 31,00 € je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 € je Teilnehmer (maximal 30 Personen je Gruppe werden bezuschusst). Er kann sich für Jugendliche (unter 18 Jahre) bis auf 100,00 Euro (Saint-James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden. Schüler, Auszubildende und Studenten Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre werden wie Jugendliche über 18 Jahre werden wie Jugendliche bezuschusst. bezuschusst. Der Fördersatz für Besuche aus SaintJames beträgt pauschal 512,00 € und für Besuche aus Bad Windsheim pauschal 256,00 €. Der Fördersatz für Besuche aus SaintJames beträgt pauschal 512,00 € und für Besuche aus Bad Windsheim pauschal 256,00 €. Liegen mehr Anträge vor, als Maßnahmen gefördert werden können, trifft das Partnerschaftskomitee in Absprache mit dem Partnerschaftskomitee in Saint-James bzw. Bad Windsheim eine Auswahl. Liegen mehr Anträge vor, als Maßnahmen gefördert werden können, trifft das Partnerschaftskomitee in Absprache mit dem Partnerschaftskomitee in Saint-James bzw. Bad Windsheim eine Auswahl. Das Partnerschaftskomitee behält sich vor, Zuschüsse für zwei oder mehrere Gruppen, die gleichzeitig kommen bzw. fahren zu bewilligen; dadurch sollen Doppelbezuschussungen vermieden werden. Das Partnerschaftskomitee behält sich vor, Zuschüsse für zwei oder mehrere Gruppen, die gleichzeitig kommen bzw. fahren zu bewilligen; dadurch sollen Doppelbezuschussungen vermieden werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. Zuschussgewährung besteht nicht. Die vorstehenden Richtlinien wurden durch das Partnerschaftskomitee in Die vorstehenden Richtlinien wurden seiner Sitzung am 17. Mai 2011 durch das Partnerschaftskomitee in beschlossen und am 20. April 2016 seiner Sitzung am 17. Mai 2011 angepasst. beschlossen.