Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
47574.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
07.04.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/368/2016
öffentlich
10 24 50
11.04.2016
Amt 10 Elke Weinmann
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.04.2016
Partnerschaftskomitee
Tatbestand:
Komiteevorsitzender Wendt nimmt die Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen
und Bürgern vor, indem er den Verpflichtungstext verliest und die zu verpflichtenden
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger diesen nachsprechen. Anschließend werden
die Verpflichtungserklärungen von den zu Verpflichtenden unterschrieben.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Aufgrund § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Ausschussmitglieder zu verpflichten. Soweit in der laufenden
Sitzung Ausschussmitglieder anwesend sind, die noch nicht verpflichtet wurden bzw.
als Komiteemitglied nachgerückt sind, nimmt Komiteevorsitzender Wendt deren Verpflichtung vor.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine