Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46822.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
16.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
III/074/2016
öffentlich
18.02.2016
Dezernat III Techn. Beig.
Ansgar Lurweg
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat
der Stadt Erkelenz vom 28.10.2015
hier: Antrag zur Änderung der Einbahnstraßenregelung Kölner Straße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.03.2016
be
03.03.2016
09.03.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz von CDU, FDP und Freien Wählern/UWG
stellen mit Datum vom 28.10.15 den gemeinsamen Antrag zur „Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Kölner Straße“.
Als Begründung wird angeführt:
„Vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen im Bereich der oberen Kölner Straße
(neues Amtsgericht) ist der Verkehrsfluss in die Kölner Straße unbefriedigend. Wir
versprechen uns von einem Umdrehen der Fahrtrichtung einen verbesserten Verkehrsfluss in die Innenstadt/Kölner Straße hinein. Dieser erfolgt zukünftig von 3 Richtungen (Tenholter Straße, H.-J.-Gormanns-Straße und vom geöffneten Kölner Tor).
Die Kunden erreichen auf diesem Weg schneller und unmittelbarer die direkten Parkplätze in der Kölner Straße und die großen Tiefgaragen am Netto und der Sparkasse.“
Die Verwaltung hat die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Antrages geprüft. Eine Umsetzung ist möglich. Es müsste lediglich die Beschilderung im Straßenbereich angepasst werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„……“
Finanzielle Auswirkungen:
Geringfügige Kosten für die Änderung der Beschilderung
Vorlage III/074/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2