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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
46822.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
16.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Dezernat III Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: III/074/2016 öffentlich 18.02.2016 Dezernat III Techn. Beig. Ansgar Lurweg Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.10.2015 hier: Antrag zur Änderung der Einbahnstraßenregelung Kölner Straße Beratungsfolge: Datum Gremium 01.03.2016 be 03.03.2016 09.03.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz von CDU, FDP und Freien Wählern/UWG stellen mit Datum vom 28.10.15 den gemeinsamen Antrag zur „Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Kölner Straße“. Als Begründung wird angeführt: „Vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen im Bereich der oberen Kölner Straße (neues Amtsgericht) ist der Verkehrsfluss in die Kölner Straße unbefriedigend. Wir versprechen uns von einem Umdrehen der Fahrtrichtung einen verbesserten Verkehrsfluss in die Innenstadt/Kölner Straße hinein. Dieser erfolgt zukünftig von 3 Richtungen (Tenholter Straße, H.-J.-Gormanns-Straße und vom geöffneten Kölner Tor). Die Kunden erreichen auf diesem Weg schneller und unmittelbarer die direkten Parkplätze in der Kölner Straße und die großen Tiefgaragen am Netto und der Sparkasse.“ Die Verwaltung hat die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Antrages geprüft. Eine Umsetzung ist möglich. Es müsste lediglich die Beschilderung im Straßenbereich angepasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „……“ Finanzielle Auswirkungen: Geringfügige Kosten für die Änderung der Beschilderung Vorlage III/074/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2