Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
47031.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
22.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/344/2016
öffentlich
09.02.2016
Amt 10 Simon Häusler
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
09.03.2016
Rat der Stadt Erkelenz
Würdigung und Dank
Wie ich den Mitgliedern des Rates bereits mit E-Mail vom 02.02.2016 mitgeteilt habe,
hat Stephan Pütz vor mir als Wahlleiter seinen Mandatsverzicht erklärt und unterzeichnet. Als Nachfolgerin aus der Reserveliste von der Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde von mir Frau Dignanllely Meurer festgestellt.
Bevor ich nun zur anstehenden Einführung und Verpflichtung komme, möchte ich die
Gelegenheit nutzen und Herrn Pütz den Dank der Stadt Erkelenz für sein ehrenamtliches Engagement in Rat und Ausschüssen aussprechen.
Nachfolge im Rat
Nachdem Herr Pütz mit Ablauf des 20.01.2016 auf sein Mandat im Rat verzichtet hat,
wurde Frau Meurer als Ersatzbewerberin festgestellt. Am 22.01.2016 erfolgte im
Amtsblatt der Stadt Erkelenz die öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung
der Ersatzbestimmung. Frau Meurer ist seit dem 30.01.2016 Mitglied des Rates der
Stadt Erkelenz. Die Kommunalaufsicht ist von mir hierüber in Kenntnis gesetzt worden.
Einsprüche, die gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung gerichtet gewesen
wären, sind nach Veröffentlichung nicht eingegangen.
Ich stelle fest, dass die Voraussetzungen, Frau Meurer als Ratsmitglied einzuführen,
damit vorliegen.
Die Verpflichtungserklärung, die in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen
wird und von der zu Verpflichtenden nachzusprechen ist, lautet:
„Hiermit verpflichte ich mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“
Die Verpflichtungserklärung ist von der zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem
Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage A 10/344/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2