Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46981.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/339/2016
öffentlich
23.02.2016
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
hier: Anmietung von Wohncontainern für die Unterbringung von
Flüchtlingen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.03.2016
09.03.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In der Sondersitzung des Hauptausschusses am 11. Februar 2016 wurde seitens der
Verwaltung darüber informiert, dass infolge des dramatischen Anstiegs der zugewiesenen Flüchtlingszahlen kurzfristige Maßnahmen zu treffen seien, um zusätzliche
Unterbringungsplätze zu schaffen. Als eine solche Maßnahme wurde
u. a. auch die Anmietung von Wohncontainern aufgeführt. Dabei wurde ausgeführt,
dass Wohneinheiten zu je 80 Personen an drei verschiedenen Standorten im Stadtgebiet aufgestellt werden sollen.
Nunmehr wurden von den beteiligten Fachämtern Vergleichsangebote für die Anmietung von 3 Wohncontainern für die Dauer von 60 Monaten eingeholt. Das Submissionsergebnis ergab dabei einen jährlichen Mietaufwand von ca. 330.000 €. Daneben
müssen noch Montage- und Demontagekosten von ca. 350.000 € sowie Grundstücksherrichtungskosten von je 50.000 € am jeweiligen Standort eingeplant werden.
Für 2016 ergibt sich daraus resultierend ein zusätzlicher Aufwand von 605.000 €.
Dieser Aufwand ist, wie in der HA-Sitzung am 11.02.2016 bereits ausführlich dargestellt, nicht im 2016er Haushaltsplan eingeplant und ist daher überplanmäßig bereitzustellen. Gedeckt werden können diese zusätzlichen Aufwendungen durch Mehrerträge bei den zugewiesenen Mitteln aus der FlüAG-Pauschale. Während die FlüAGPauschale beim Produkt 050303 – Leistungen nach dem AsylbLG – vereinnahmt
wird, sind die objektbezogenen Aufwendungen beim Produkt 100603 – Verwaltung
und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge – zu
buchen.
Aufgrund der Erheblichkeit der vorzunehmenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass diese nur geleistet
werden dürfen, soweit der Rat diesen vorher zustimmt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„
1.
Den erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von
455.000 € bei den Produktsachkonten 100603.542200/-742200 –
Mieten und Pachten- und 150.000 € bei den Produktsachkonten
100603.521100/-721100 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - wird zugestimmt.
2.
Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durchMehrerträge/-einzahlungen bei den Produktsachkonten
050303.448100/-648100 - Erstattungen vom Land - .“
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen/-auszahlungen von 605.000 €.
Vorlage A 20/339/2016 der Stadt Erkelenz
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