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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
46929.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
16.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/350/2016 öffentlich 17.02.2016 Amt 66 Werner Spartz Erkelenz, Am Flachsfeld Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 01.03.2016 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Im Bereich der Straße „Am Flachsfeld“ zwischen „Aachener Straße“ und „Am Schneller“ ist die Kanalisation in Auswertung der aktuellen Kamerabefahrungsdaten schadhaft und sanierungsbedürftig. Aufgrund des Alters und des Umfangs der Schäden macht eine Sanierung bspw. mittels Inlinern wenig Sinn. Der Hauptkanal und soweit notwendig die Hausanschlüsse werden baulich erneuert. Die Maßnahme ist Gegenstand der Generalentwässerungsplanung und des mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzeptes. Die Fahrbahn und die Nebenanlagen befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche im Rahmen einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern. Eine Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung ist aufgrund des Alters nicht notwendig. Auf Grundlage des 10-Schritte Modells sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig informiert und im Herbst 2015 unter Bereitstellung der vorgesehenen Ausführungsvariante beteiligt worden. Es ist beabsichtigt, Beiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes zu erheben. Insgesamt wurden von 4 Grundstückseigentümern Anregungen und Kritik vorgebracht. Die dokumentierte Abwägung ergibt sich aus der Anlage. Die Straße „Am Flachsfeld“ soll in Anlehnung an die Ist–Situation innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche neu gestaltet werden. Der Ausbau wird grundsätzlich im Trennsystem (bauliche Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahn) umgesetzt. Im Bereich der freien Strecken werden an zwei Stellen Plateaupflasterungen zur Geschwindigkeitsdämpfung angeordnet. Im Bereich der Kreuzung „Flachsbleiche“ ist zusätzlich im Ergebnis der Bürgerbeteiligung und nach Abstimmung mit dem Rechtsund Ordnungsamt eine zusätzliche Aufpflasterung vorgesehen. Die bereits im Vorfeld im Bereich der Nebenanlagen markierten Stellplätze werden im nordöstlichen Bereich im Rahmen der baulichen Möglichkeiten (Querschnittsbreiten) wieder hergestellt. Ziel der Planung war unter anderem:     Die gegebenen öffentlichen Stellplätze weitgehend zu erhalten Die Zielgeschwindigkeiten auf die gegebene Nutzung und mögliche Ausbausituation anzupassen Einen Ausbauquerschnitt zu realisieren, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt Den Anregungen der Anlieger soweit wie möglich zu folgen Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Straße „Am Flachsfeld“ in Erkelenz gemäß den Plänen mit den Nummern 664.2.401 und 664.2.402 grundhaft auszubauen. Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung 664.1.401 ebenfalls zu erneuern.“ Finanzielle Auswirkungen: Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind bei der Maßnahme E 12010051 im Gesamtumfang von 330.000 Euro für die Jahre 2016 im städtischen Haushalt 2016 bereitgestellt. Die benötigten Mittel für den Kanalbau sind bei der Maßnahme A 11020090 im Gesamtumfang von 120.000 Euro für das Jahr 2016 im Haushalt des Abwasserbetriebes für 2016 bereit gestellt. Anlage: “Am Flachsfeld“ Anliegeranregungen Vorlage A 66/350/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zum Baubeschluss „Am Flachsfeld“ Stellungnahme zum Entwurf vom 12. Oktober 2015 Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen: 1. Bordsteinabsenkung über die gesamte Grundstücksfrontlänge (2 Anlieger) 2. Prüfung einer versetzten Anordnung der Parkbuchten(1 Anlieger) 3. Die Einmündungsbereiche sowie der Knotenpunkt Am Flachsfeld/Flachsbleiche sollen durch Aufpflasterungen kenntlich gemacht werden (1 Anlieger) 4. Die Bordsteine in Knotenpunktbereichen sollen abgesenkt werden (1 Anlieger) 5. Der Verlauf des Radweges in der Einmündung Aachener Straße soll farblich gekennzeichnet werden (1 Anlieger) 6. Eine bereits vorhandene Bordsteinabsenkung ist in dem Plan nicht dargestellt (1 Anlieger) 7. Möglichkeit zur Ausstellung von Anwohnerparkausweisen 8. Die geplante Plateaupflasterung soll verschoben werden (1Anlieger) Stellungnahme der Stadtverwaltung: zu 1: Die Planung der Straße Am Flachsfeld orientiert sich an den Bestand, die Tempo-30-Zone sowie eine Querschnittsaufteilung nach Trennprinzip werden beibehalten. Innerhalb einer T30-Zone darf nach der StVO am Fahrbahnrand geparkt werden, solange die restliche Durchfahrtsbreite von 3,05 m gewährleistet ist. Im Bereich einer Bordsteinabsenkung ist das Parken rechtswidrig, es besteht nur die Möglichkeit zwischen den vorhandenen Zufahrten zu parken. Sollte die gesamte Frontbreite abgesenkt werden, entfallen somit öffentliche Stellplätze im Straßenraum. Aufgrund der vorhandenen Bauweise sowie der Nähe zum Krankenhaus herrscht ein hoher Parkdruck. Aus diesem Grund wird dem Wunsch nicht entsprochen. Die bereits vorhandenen Bordsteinabsenkungen werden jedoch wieder hergestellt. zu 2: Die Errichtung der Parkbuchten kann aufgrund der Querschnittsbreiten nur in dem westlichen Abschnitt realisiert werden, dies ist bereits im Entwurf vorgesehen. Weitere Regelungen im ruhenden Verkehr können durch Fahrbahnmarkierungen vorgenommen werden. Hierdurch werden jedoch einige Stellplätzte wegfallen, da aufgrund einer alternierenden Anordnung eine bestimmte Versatzlänge eingehalten werden muss. Falls die Parkflächen markiert werden, so wird sich die Gesamtzahl der Stellplätze in dem östlichen Abschnitt um 1/3 reduzieren. Wegen dem hohen Parkdruck wird auf die Stellplatzmarkierung verzichtet. zu 3: Die Einmündung Aachener Straße ist bevorrechtigt, somit wäre eine Aufpflasterung der Einmündung widersprüchlich. Bei Straßen, die regelmäßig durch Rettungsfahrzeuge befahren werden, ist laut Merkblatt über bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf Aufpflasterungen zu verzichten. Die Einmündung Am Schneller liegt unmittelbar vor dem Krankenhaus, die Befahrbarkeit durch die Rettungsfahrzeuge ist nicht auszuschließen, daher wird auch hier dem Vorschlag nicht gefolgt. Zur besseren Wahrnehmung wird seitens des Tiefbauamtes in Abstimmung mit dem Ordnungsamt eine Blockmarkierung vorgeschlagen, die die verkehrsrechtliche Regelung verdeutlichen soll. Der Knoten Flachsbleiche hat durch die Rechts-vorLinks Regelung eine abbremsende Wirkung, diese kann zusätzlich durch eine Überhöhung unterstützt werden. Der Vorschlag wird in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Es ist in allen vier Knotenpunktarmen auf der ganzen Breite eine Rampensteinreihe vorgesehen. zu 4: Die Bordsteinabsenkung im Bereich der Knotenpunkte wurde bereits im Entwurf vorgesehen. zu 5: Die ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) empfiehlt, die Radwege im Verlauf der übergeordneten Straße in den Knotenpunktbereichen mit einer Vorfahrtsregelung durch die Verkehrszeichen als Furt zu markieren. Dem Vorschlag wird gefolgt, die Furtmarkierung wird in dem Planentwurf ergänzt. zu 6: Alle bereits vorhandenen Bordsteinabsenkungen in den Zufahrtsbereichen werden wieder hergestellt. Der Planentwurf wurde korrigiert. zu 7: Die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen kommt nicht in Betracht, da im gesamten Stadtgebiet Erkelenz keine Bewohnerparkzonen ausgewiesen sind. zu 8: Die Straße Am Flachsfeld besteht aus zwei Abschnitten. Der westliche Abschnitt umfasst den Bereich zwischen der Aachener Straße und der Straße Flachsbleiche, der östliche Abschnitt liegt zwischen den Straßen Flachsbleiche und Am Schneller. Beide Abschnitte haben ungefähr die gleiche Länge. Nach Aussage des Ordnungsamtes sollten im Rahmen der Planung geschwindigkeitsdämpfende Elemente vorgesehen werden. Um eine geschwindig- keitsdämpfende Wirkung zu erreichen, bietet sich eine Anordnung der Elemente ca. mittig im jeweiligen Abschnitt an. Da innerhalb der T-30-Zone eine Rechts-vor-Links Regelung gilt, weist der Knotenpunkt Am Flachsfeld/Flachsbleiche ebenfalls eine Bremswirkung auf. Um eine bessere Erkennbarkeit zu gewährleisten, wurde die Lage der Plateaupflasterung möglichst außerhalb beparkbarer Straßenflächen, in dem Fall in den Zufahrtsbereichen, ausgesucht. Bei dem östlichen Abschnitt liegt die Plateaupflasterung zusätzlich in Höhe einer Straßeneinmündung. Auf Grund dessen wird die Lage in dem Planentwurf beibehalten.