Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46807.pdf
Größe
800 kB
Erstellt
16.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Bauaufsichts- und Hochbauamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 63/279/2016
öffentlich
17.02.2016
Amt 63 Norbert Moll
Amt 63 Martin Fauck
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Katzem
hier: Baubeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.03.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Das alte Feuerwehrgerätehaus in Erkelenz-Katzem, In Katzem 31 wurde 1960 erbaut
und ist für die Erfüllung der Aufgaben als Schwerpunktfeuerwehr wesentlich zu klein
und entspricht bei weitem nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Vorschriften. Außerdem soll bereits jetzt ein Einstellplatz für ein zweites Fahrzeug vorgesehen werden.
Das vorhandene Gerätehaus liegt rechts neben dem Mehrzweckgebäude (alte Schule) im Bereich der Erschließung des Parkplatzes und des Sportplatzes bzw. der
Sportumkleiden. Durch die schmale Zufahrt wird auch die Erreichbarkeit des rückwärtigen Bereiches stark beeinträchtigt. Aus diesen Gründen ist dringend ein neues
Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Da erst vor einigen Jahren im Mehrzweckgebäude der Schulungsraum für die Feuerwehr neu eingerichtet wurde, soll dieser Raum nicht erneuert werden und wird somit
im Raumprogramm auch nicht berücksichtigt.
Als Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus ist das städtische Grundstück In
Katzem 38, gegenüber dem Mehrzweckgebäude (alte Schule) vorgesehen. Da das
Baugrundstück jedoch stark ansteigt, soll das neue Gebäude ca. 8,00 m zurückgesetzt und um ca. 1,50 m höher als das Straßenniveau erstellt werden, um eine flache
Zufahrtrampe zu ermöglichen. Außerdem kann durch die erhöhte Lage eine Unterfangung der vorhandenen nichtunterkellerten Bebauung auf den Nachbargrundstücken vermieden werden.
Der Baukörper selbst wird an der rechten Nachbarbebauung angesetzt, da auf der
linken Grundstücksseite entlang der vorhandenen Bebauung Abstandflächenbaulasten eingetragen wurden und diese Flächen nicht bebaut werden können. Deshalb
sind auf dieser Grundstückseite die erforderlichen Parkplätze samt eigener Zufahrt
vorgesehen, um auch eine strikte Trennung zwischen der Alarmausfahrt und der Zufahrt der Feuerwehrangehörigen herzustellen.
Das Feuerwehrgerätehaus selbst wird als kompakter, massiver eingeschossiger
Mauerwerksbau mit zwei ineinander verschachtelten Gebäudeteilen errichtet. Der etwas erhöhte Hallentrakt wird durch ein farbiges Wärmedämmverbundsystem geprägt, während der niedrigere Sozialtrakt zweischalig ausgeführt wird und eine Klinkerfassade erhält.
Die Fahrzeughalle ist als Doppelgarage für zwei hintereinander stehende Feuerwehrfahrzeuge geplant und erhält zur Straße hin eine 3,60 m breite und 4,00 m hohe Toreinfahrt mit einem wärmegedämmten Sektionaltor. Für das Reinigen der Stiefel ist eine Stiefelwaschanlage vorgesehen. Das Mauerwerk wird innen als Sichtmauerwerk
ausgebildet und der Boden erhält einen Verbundestrich mit roten Spaltklinkern. Das
Dach wird als Stahlkonstruktion mit gedämmten Trapezblechen ausgeführt.
Im Sozialtrakt ist ein großer Umkleideraum mit Dusche und Toilette sowie zusätzlichen rückwärtigen Eingang, ein kleiner Umkleideraum mit Dusche und Toilette für
weibliche Angehörige, eine separate Toilette für Besucher, ein Putzmittelraum, ein
Eingangsbereich, eine Werkstatt und ein Heiz- und Hausanschlussraum untergebracht. Das innere Mauerwerk wird als Sichtmauerwerk ausgebildet bzw. mit Wandfliesen beklebt. Der Fußboden erhält einen wärme- und trittschallgedämmten Zementestrich mit einem Plattenbelag. Die Stahlbetondecke erhält im Aufenthaltsbereich eine abgehängte Akustikdecke als weiße Rasterdecke mit eingebauten LED-Deckenleuchten. Die Fenster und Außentüren werden aus beschichteten Alu-Profilen mit
Wärmedämmglas hergestellt.
Die Beheizung des Sozialtraktes und der Fahrzeughalle erfolgt mittels Wärmepumpe,
die Warmwasserbereitung wird durch elektronische Durchlauferhitzer bzw. Untertischgeräte gewährleistet.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„In Erkelenz-Katzem soll ein Feuerwehrgerätehaus ohne Schulungsraum auf dem
städtischen Grundstück gegenüber dem Mehrzweckgebäude (alte Schule) nach den
Plänen des Hochbauamtes errichtet werden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich auf
ca. 200.000,00 EURO.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabe-/ Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsplan bei dem Auftragssachkonto H 02 15 0005 78 51 000
zur Verfügung.
Anlage:
Entwurfspläne
Vorlage A 63/279/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
T r a d itio n u n d F o r ts c h r it t