Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46852.pdf
Größe
253 kB
Erstellt
16.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/355/2016
öffentlich
18.02.2016
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", ErkelenzMitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter
Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.03.2016
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte liegt im Bereich des Gewerbe- und Industrieparks
Commerden, zwischen der Tenholter Straße und Bahnlinie südlich der A46.
Bauplanungsrechtlich liegt das Plangebiet derzeit im Geltungsbereich des seit 1999
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, rechtskräftig seit 1992 und seiner 1. Änderung, rechtskräftig seit 1995.
Südlich an das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“ grenzt der seit 2008 rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
G02.2/2 „Tenholter Straße“ mit einem festgesetzten Industriegebiet an.
Der Bebauungsplan Nr. XIX/1 setzt für das Plangebiet Fläche für die Landwirtschaft
fest, mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 wurden festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen aufgehoben.
Das zu überplanende Gebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
Das Plangebiet hat eine Flächengröße von ca. 6,2 ha mit ca. 4 ha gewerblich nutzbarer Fläche. Die Grundstücke des Plangebietes wurden von der Stadt Erkelenz zum
Zwecke der Entwicklung eines Gewerbe-/Industriegebietes erworben.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Industriegebietes n. § 9 BauNVO sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
weiteren Gewerbe- und Industriestandort im Bereich des Gewerbe- und Industrieparkes Commerden geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich vor dem Hintergrund des nicht
in ausreichenden Umfang zur Verfügung stehenden Angebotes an planungsrechtlich
gesicherten und erschlossenen Gewerbeflächen, insbesondere auch für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit einem Bedarf an größeren Grundstücken.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Gewerbliche Bauflächen dar und in einem Streifen entlang der Bahnlinie in einer Tiefe zwischen 50 bis 70m Flächen für die Landwirtschaft mit überlagernder Darstellung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft.
Mit der Festsetzung eines Industriegebietes im Bebauungsplan und der Festsetzung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Erschließung des Plangebietes soll über vorhandene Straßen erfolgen, Ergänzungen der Erschließungssituation sind im Aufstellungsverfahren zu prüfen.
Die Regenwasserversickerung und Rückhaltung für die gewerblichen Flächen soll in
naturnah gestalteten Anlagen innerhalb der Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erfolgen.
In der Sitzung soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“ beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes des
Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
Vorlage A 61/355/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl.
A46“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“
2.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl.
A46“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich
zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung ist mit der Tenholter Straße gesichert.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter
Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/355/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3