Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46816.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/341/2016
öffentlich
09.02.2016
Amt 10 Hans Bongartz
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2016 auf Beitritt der Stadt Erkelenz zu Klageverfahren der StädteRegion Aachen
gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Tihange/Belgien
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.03.2016
09.03.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Antrag vom 05.02.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, dass sich die Stadt Erkelenz der Klage der
StädteRegion Aachen gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Tihange anschließt.
Der Bürgermeister nimmt hierzu umgehend Kontakt mit der StädteRegion Aachen
auf.“
Der Antrag nebst Begründung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„….“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verfahrenskosten werden lt. Städteregion Aachen aufgrund der Schätzung der
belgischen Anwaltssozietät auf 40.000 € je Klageverfahren geschätzt. Da die Städteregion grundsätzlich zwei Klageverfahren anstrebt (a. Einreichung eines Nichtigkeitsantrags beim Belgischen Staatsrat zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der
belgischen Atomenergiebehörde (FANK) zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme
von Tihange 2; a. Einreichung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel
mit dem Ziel der Stilllegung von Tihange 2) wäre mit Kosten von 80.000 € für die beiden Klagen zu rechnen. Die vorgenannte Klagemöglichkeit zu a. ist jedoch seit dem
06.02.2016 als verfristig zu betrachten. – Gemäß Beschlussvorlage 0091/2016 geht
die Städteregion derzeit von Sachverständigen- und Gerichtskosten von zunächst
einmal ca. 100.000 € (netto) aus. – Kostenanteile hängen von der Zahl der sich letztlich beteiligenden Kläger ab.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage A 10/341/2016 der Stadt Erkelenz
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