Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46813.pdf
Größe
276 kB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/342/2016
öffentlich
04.02.2016
Amt 10 Simon Häusler
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Landesverbandes
NRW der Republikaner (REP) zum Erlass eines Verbotes von Burka
und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.03.2016
09.03.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Landesverband NRW der Republikaner (REP) regt an, dass der Rat der Stadt
Erkelenz ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlässt.
Im Übrigen wird auf die E-Mail des REP-Landesverbandes vom 21.01.2016, die der
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, verwiesen.
Der Städte- und Gemeindebund hat in seinem Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016
auf Nachfolgendes hingewiesen:
Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat offenbar erneut alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW gestellt, diesmal auf Erlass eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen.
Der Antrag ist aus unserer Sicht ebenso unzulässig wie der Antrag der Republikaner
NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán.
Es handelt sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO
NRW, weil sich das Verbot von Burka und Nikab auf die gemeindlichen öffentlichen
Plätze und Räume bezieht. Der Antrag ist aber unzulässig, weil es der Partei nicht
um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss
vorzulegen. Der Rat bzw. der zuständige Ausschuss kann die Eingabe der Republikaner dann als unzulässig zurückweisen.
Im Übrigen kann an dieser Stelle auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes
des Deutschen Bundestages verwiesen werden. Dieses kommt zu dem Ergebnis,
dass ein generelles Verbot der Burka im öffentlichen Raum gegen das Neutralitäts-
gebot des Grundgesetztes verstößt und sich grundsätzlich verfassungsrechtlich
nicht rechtfertigen lässt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Landesverbandes NRW der
Republikaner zum Erlass eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird hiermit zurückgewiesen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
E-Mail des Landesverbandes der Republikaner vom 21.01.2016
Vorlage A 10/342/2016 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Sitzung des Landesvorstandes
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Simon Häusler - Unsere Anregung Verbot von Burka und Nikab vom 21.01.2016
Von:
An:
Datum:
Betreff:
Republikaner NRW <nrw@rep.de>
"'info@erkelenz.de'" <info@erkelenz.de>
21.01.2016 13:44
Unsere Anregung Verbot von Burka und Nikab vom 21.01.2016
REP, Postfach 140407, 40074 Düsseldorf
Bürgermeister Erkelenz
Postfach 1129
41801 Erkelenz
Der Landesvorsitzende
40074 Düsseldorf
Postfach 140407
Tel. 0211 - 602 23 83
Fax 0211 - 602 23 82
nrw@rep.de
21.01.2016
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge)
Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jansen,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit regen die Republikaner, LV NRW an, dass der Rat ein Burka und Nikabverbot für alle
öffentlichen Räume und Plätze erlässt.
Zum einen geht es um die Rechte der Frauen, die durch Burka und Nikab empfindlich
eingeschränkt werden und zum anderen dient ein Verbot der Durchsetzung des
Vermummungsverbotes. Insbesondere die zunehmende Bedrohung durch ISTerroristen, bietet
eine Vermummung in Form von Burka oder Nikab ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten.
Seien Sie mutig und setzen Sie Zeichen, indem Sie sich für die freiheitlichdemokratische
Grundordnung einsetzen und nicht dem Mittelalter in Erkelenz Tür und Tor öffnen. Alleine die
Tatsache, dass in Dortmund die erste Steinigung stattgefunden hat und nur durch eine zufällig
eintreffende Polizeistreife schlimmeres verhindert werden konnte, macht deutliche, dass wir
mutige Entscheider brauchen. Den Bericht über die Steinigung können Sie hier nachschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=99AgW_CAcNg
file:///C:/Users/SHaeusle/AppData/Local/Temp/XPgrpwise/56A0E8C4Stadt_Erkelenz... 26.01.2016
Sitzung des Landesvorstandes
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Mit freundlichen Grüßen
André Maniera
Landesvorsitzender Republikaner NRW
file:///C:/Users/SHaeusle/AppData/Local/Temp/XPgrpwise/56A0E8C4Stadt_Erkelenz... 26.01.2016