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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
46813.pdf
Größe
276 kB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:26
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/342/2016 öffentlich 04.02.2016 Amt 10 Simon Häusler Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Landesverbandes NRW der Republikaner (REP) zum Erlass eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Beratungsfolge: Datum Gremium 03.03.2016 09.03.2016 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der Landesverband NRW der Republikaner (REP) regt an, dass der Rat der Stadt Erkelenz ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlässt. Im Übrigen wird auf die E-Mail des REP-Landesverbandes vom 21.01.2016, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, verwiesen. Der Städte- und Gemeindebund hat in seinem Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 auf Nachfolgendes hingewiesen: Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat offenbar erneut alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW gestellt, diesmal auf Erlass eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen. Der Antrag ist aus unserer Sicht ebenso unzulässig wie der Antrag der Republikaner NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán. Es handelt sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO NRW, weil sich das Verbot von Burka und Nikab auf die gemeindlichen öffentlichen Plätze und Räume bezieht. Der Antrag ist aber unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Der Rat bzw. der zuständige Ausschuss kann die Eingabe der Republikaner dann als unzulässig zurückweisen. Im Übrigen kann an dieser Stelle auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verwiesen werden. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot der Burka im öffentlichen Raum gegen das Neutralitäts- gebot des Grundgesetztes verstößt und sich grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen lässt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Landesverbandes NRW der Republikaner zum Erlass eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird hiermit zurückgewiesen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: E-Mail des Landesverbandes der Republikaner vom 21.01.2016 Vorlage A 10/342/2016 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Sitzung des Landesvorstandes Seite 1 von 2 Simon Häusler - Unsere Anregung Verbot von Burka und Nikab vom 21.01.2016 Von: An: Datum: Betreff: Republikaner NRW <nrw@rep.de> "'info@erkelenz.de'" <info@erkelenz.de> 21.01.2016 13:44 Unsere Anregung Verbot von Burka und Nikab vom 21.01.2016 REP, Postfach 140407, 40074 Düsseldorf Bürgermeister Erkelenz Postfach 1129 41801 Erkelenz Der Landesvorsitzende 40074 Düsseldorf Postfach 140407 Tel. 0211 - 602 23 83 Fax 0211 - 602 23 82 nrw@rep.de 21.01.2016 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (Bürgeranträge) Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jansen, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit regen die Republikaner, LV NRW an, dass der Rat ein Burka­ und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlässt. Zum einen geht es um die Rechte der Frauen, die durch Burka­ und Nikab empfindlich eingeschränkt werden und zum anderen dient ein Verbot der Durchsetzung des Vermummungsverbotes. Insbesondere die zunehmende Bedrohung durch IS­Terroristen, bietet eine Vermummung in Form von Burka oder Nikab ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten. Seien Sie mutig und setzen Sie Zeichen, indem Sie sich für die freiheitlich­demokratische Grundordnung einsetzen und nicht dem Mittelalter in Erkelenz Tür und Tor öffnen. Alleine die Tatsache, dass in Dortmund die erste Steinigung stattgefunden hat und nur durch eine zufällig eintreffende Polizeistreife schlimmeres verhindert werden konnte, macht deutliche, dass wir mutige Entscheider brauchen. Den Bericht über die Steinigung können Sie hier nachschauen: https://www.youtube.com/watch?v=99AgW_CAcNg file:///C:/Users/SHaeusle/AppData/Local/Temp/XPgrpwise/56A0E8C4Stadt_Erkelenz... 26.01.2016 Sitzung des Landesvorstandes Seite 2 von 2 Mit freundlichen Grüßen André Maniera Landesvorsitzender Republikaner NRW file:///C:/Users/SHaeusle/AppData/Local/Temp/XPgrpwise/56A0E8C4Stadt_Erkelenz... 26.01.2016