Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46655.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
03.02.16, 12:00
Aktualisiert
07.06.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/186/2016
öffentlich
05.02.2016
Amt 50/51 Claus Bürgers
Kooperationsvereinbarung mit der Suchtkrankenhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung
im Kreis Heinsberg
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.02.2016
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Auf Initiative der Jugendhilfe haben das Kreisgesundheitsamt und die Suchtberatungsstelle der Caritas und der Diakonie in Hückelhoven sowie die Jugendämter der
Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und das Kreisjugendamt
Heinsberg die beigefügte Kooperationsvereinbarung zwischen diesen Institutionen
zur Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung erarbeitet.
Damit soll kreisweit eine Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten Institutionen
und ein Leitfaden zur Verfügung stehen, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen
und Klienten zu optimieren, gleiche Vorgehensweisen zu praktizieren und unnötige
Irritationen zu vermeiden. Damit wird, ähnlich wie bereits im Schulbereich praktiziert,
auch im Bereich der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe ein kooperatives Handeln mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit initiiert. Dabei arbeiten die Kooperationspartner gemeinsam daran, betroffenen (werdenden) Müttern /
Vätern / Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu
ermöglichen. Dabei steht die Verantwortung für das Wohl des Kindes im Zentrum der
Kooperationsvereinbarung.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung
zu beschließen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen von 1 - 5
Vorlage 0/51/186/2016 der Stadt Erkelenz
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