Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46578.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
29.01.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
III/064/2016
öffentlich
03.02.2016
Dezernat III Techn. Beig.
Ansgar Lurweg
Ersatzbau Neuhaus
(Rückbau der vorhandenen Obdachlosenunterkünfte und Errichtung von Ersatzbauten)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.02.2016
09.03.2016
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Zu Beginn der 60er Jahre wurden in Neuhaus zwei Obdachlosenunterkünfte errichtet, die heutigen Gebäude Neuhaus 48 und Neuhaus 50. Die beiden Gebäude wurden Ende der 70 Jahre durch den Neubau von Asylbewerberunterkünften, Neuhaus
46 und Neuhaus 46a ergänzt. Die Gebäude 46 und 46a wurden vor zwei Jahren modernisiert. Die Gebäude Neuhaus 48 und 50 sind noch im Originalzustand erhalten.
Eine Sanierung macht unter wirtschaftlichen und energetischen Aspekten (Kohleöfen
etc.) und vor dem Hintergrund des Bauzustandes keinen Sinn. Außerdem haben sich
die Unterbringungsstandards innerhalb von 50 Jahren Nutzungszeit erheblich geändert und sind mit der vorhandenen Bausubstanz nicht mehr abzubilden.
Bereits im Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am
25.11.2015 wurde darüber berichtet, dass das Gebäude Neuhaus 50 für die Errichtung eines Ersatzbaues abgerissen werden soll. Der Rückbau ist mittlerweile erfolgt.
In der Inforunde am 26.01.16 und in der heutigen Sitzung wurde ebenfalls über den
aktuellen Sachstand und die geplanten Maßnahmen für die Flüchtlingsunterbringung
berichtet.
Der Standort Neuhaus soll in 2 Bauabschnitten mit Abriss der alten Bausubstanz und
dem Neubau von Ersatzbauten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ertüchtigt werden. In einem ersten Bauabschnitt soll auf der mittlerweile freigeräumten Fläche ein Ersatzneubau für die Unterbringung von maximal 80 Personen
entstehen. Nach dem Freiziehen des Gebäudes Neuhaus 50 soll dieses ebenfalls
noch in diesem Jahr rückgebaut werden und spätestens im Frühjahr 2017 durch
einen weiteren Neubau ersetzt werden.
Die Grundrisse orientieren sich an den gängigen Standards der Flüchtlingsunterbringung und sind pro Raum ausreichend groß für die Unterbringung von max. 4 Personen. Die Nasszellen können, wie z. B. in einem Krankenhaus, von 2 Raumzellen aus
benutzt werden. In jedem Raum besteht die Möglichkeit zum Einbau einer kleinen
Kochnische. Darüber hinaus werden Wasch- und Trockenräume in jeder Einheit errichtet. Im 2. Bauabschnitt soll ergänzend ein größerer Aufenthaltsraum für die gesamte Einrichtung errichtet werden. Baukörper 1 soll vorrangig für die Unterbringung
von Einzelpersonen genutzt werden. Im 2. Bauabschnitt sollen die Grundrisse variabel auch für die Unterbringung von Familien geschnitten werden.
Die Baukörper sollen in Holzmodulbauweise errichtet werden. Die Module können
komplett vorgefertigt werden und haben gegenüber einer konventionellen Bauweise
den Vorteil einer sehr zeitnahen Errichtung. Dabei werden sämtliche vorgeschriebenen energetischen Standards eingehalten. Das Gebäude wird mit einer zentralen
Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung und einer Gaszentralheizung
mit Brennwerttechnik ausgestattet. Die Warmwasserbereitung erfolgt mit Hilfe von
Solarthermie. Die Fassade wird mit beschichteten Faserzementplatten gestaltet.
Ebenso sollen die beiden Hauptbaukörper ein geneigtes Pultdach bekommen. Damit
wird auch eine optisch ansprechende Gestaltung der gesamten Anlage ermöglicht.
Vom Baustandard her können sich die Gebäude mit jedem konventionell errichteten
Gebäude vergleichen. Durch den hohen Grad an Vorfertigung der einzelnen standardisierten Module ist allerdings eine erheblich schnellere Errichtung der Gebäude
möglich.
Die Verwaltung hat im Vorfeld der Planung mit unterschiedlichen Herstellern auf dem
Markt Kontakt aufgenommen, um die Grundrissmöglichkeiten auf den Bedarf abzustimmen, und um die Kostenfrage im Vorfeld beantworten zu können. Die Preise der
wenigen namhaften Modulhersteller in Deutschland variieren zur Zeit in einer Bandbreite von rund 1.300 Euro bis 1.800 Euro netto pro Quadratmeter zu errichtender
Gebäudefläche je nach Ausstattung und Standard. Die Tendenz auf Grund der Nachfragesituation ist eher steigend. Die Architektenkammer NRW spricht auch im Zusammenhang mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (ENEV) von zukünftigen Kosten auch für Modulbauten je nach Standard jenseits der 2.000 Euro.
Die Baukosten für den 1. Bauabschnitt werden sich nach einer ersten Schätzung auf
ca. 1,35 Mio. Euro belaufen. Für den 2. Bauabschnitt, der auf Grund des Aufenthaltsbereiches etwas größer sein wird, werden Baukosten von rund 1,6 Mio. Euro geschätzt.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich vorgestellt. In der Inforunde am 26.01.16
wurde sich dahingehend abgestimmt, dass der Hauptausschuss den Baubeschluss
zur Errichtung der Ersatzbauten fassen soll.
Im aktuellen Haushalt stehen für den ersten Bauabschnitt Zahlungsmittel von
300.000 € bei der Maßnahme H 10060303 – Neubau eines Asylantenwohnheims in
Neuhaus – zur Verfügung. Die restlichen Mittel von 1.050.000 € müssten überplanmäßig gem. § 83 GO NRW zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel sieht das Gesetz vor, dass solche Auszahlungen nach
§ 83 Abs. 2 GO NRW nur zulässig sind, wenn der Rat dazu vorher seine Zustimmung gegeben hat. Soweit eine kurzfristige Einberufung des Rates nicht möglich ist,
erlaubt § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, dass der Hauptausschuss an Stelle des Rates
die Entscheidung treffen kann. Eine solche Entscheidung ist dem Rat in der nächsten
Vorlage III/064/2016 der Stadt Erkelenz
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Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes
und dem Umstand, dass, wie dargestellt, eine möglichst kurzfristige Vergabe der Aufträge erfolgen soll, liegen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
vor. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch einem verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015. Ursprünglich war zum 31.12.2015 in der
2016er Haushaltssatzung mit einem Liquiditätsbestand von ca. 4,2 Mio. € geplant
worden, der aber tatsächlich zum 31.12.2015 mit ca. 7,2 Mio. € festgestellt werden
konnte.
Soweit sich die unabweisbare Notwendigkeit für den Bau des 2. Bauabschnittes bereits im 2. Halbjahr 2016 ergeben sollte, müsste die bei der Maßnahme H 10060303
veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 200.000 € um 1,4 Mio. € in 2016 zur
Auftragsvergabe überplanmäßig erhöht werden. Die dafür notwendigen Kürzungen
bei den Verpflichtungsermächtigungen anderer Maßnahmen würden in diesem Fall
dem Hauptausschuss bzw. dem Rat im 2. Halbjahr 2016 noch zur Entscheidung vorgelegt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat)
zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
„1.
Dem in der Sitzung vorgestellten Planungskonzept wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Standort Neuhaus für die Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern in 2 Bauabschnitten zu ertüchtigen. Im ersten
Bauabschnitt wird ein Ersatzbau für das Gebäude Neuhaus 50 errichtet. In einem zweiten Bauabschnitt wird das Gebäude Neuhaus 48 rückgebaut und
ebenfalls durch einen Neubau ersetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung
der Gebäude kurzfristig umzusetzen.
2.
Der überplanmäßigen Auszahlung von 1.050.000 € bei der Maßnahme
H10060303 - Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus – wird zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch einem
gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum
31.12.2015.“
Finanzielle Auswirkungen:
Auszahlungen von ca. 1.350.000 € in 2016
Auszahlungen von ca. 1.600.000 € in 2017
Vorlage III/064/2016 der Stadt Erkelenz
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