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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
45914.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:24
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/180/2015 öffentlich 09.11.2015 Amt 30 Wolfgang Linkens Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 10.12.2015 16.12.2015 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz ist seit dem 01.09.2007 im Besitz einer feststoffbefeuerten Realbrandausbildungsanlage (Befeuerung mit Holzpaletten) in Form einer Wärmeerfahrungsanlage (kurz: WEA) für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass externe Feuerwehren und Einrichtungen (Feuerwehrfachfirmen) die WEA der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz nutzen. Für diese Nutzung werden Gebühren erhoben. Aufgrund dessen wurde am 16.04.2008 eine Gebührensatzung für die Nutzung der Wärmeerfahrungsanlage, seinerzeit als Wärmegewöhnungsanlage der Feuerwehr Erkelenz bezeichnet, erlassen. Diese Satzung wurde nunmehr überarbeitet und die Gebühren (§ 6) den heutigen Standards angepasst. Es wurden nunmehr neue Ausbildungsmodule (1 – 4) festgelegt und hierfür die entsprechenden Gebühren festgesetzt. Bisher wurden lediglich für drei Modulausbildungen Gebühren erhoben. Bei Modulausbildung 1 wurde bislang für fünf Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) ein Pauschalbetrag von 75 € erhoben. Bei der neuen Modulausbildung 1 wird die Gebühr für jede Unterrichtseinheit auf 35 € festgesetzt. Bei der Modulausbildung 2 wurde in der bisherigen Satzung die Gebühr je Teilnehmer mit 70 € berücksichtigt. Es wird im neuen Satzungsentwurf hier keine personenbezogene Gebühr mehr erhoben, sondern ein Pauschalbetrag von 120 € (max. für 18 Teilnehmer), da dieser Ausbildungsabschnitt nun an einem Modell demonstriert wird. Für die Modulausbildung 3 wird die bisherige Gebühr von 70 € / Teilnehmer auf 90 € / Teilnehmer angehoben. Für die neue zusätzliche Modulausbildung 4 beträgt die Gebühr je Teilnehmer 90 €. Ferner wurden im § 7 des neuen Satzungsentwurfs die Gebühren für die Gestellung eines wasserführenden Feuerwehrfahrzeuges von 110 € auf 125 € (je Stunde) erhöht. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift im Entwurf als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gebühreneinnahmen werden unter dem Produktsachkonto 02150004311000 verbucht. Anlage: Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz Vorlage A 30/180/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz vom ………….. Präambel Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV NRW S. 496), - SGV NRW 2023 -, der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV NRW S. 524), geändert durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV NRW S. 666), - SGV NRW 610 – hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 16.12.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Nutzung der Realbrandausbildungsanlage Die Feuerwehr der Stadt Erkelenz ist seit dem 01.09.2007 im Besitz einer feststoffbefeuerten Realbrandausbildungsanlage in Form einer Wärmeerfahrungsanlage (kurz: WEA) für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern. Es besteht auch die Möglichkeit, dass externe Feuerwehren und Einrichtungen (Feuerwehrfachfirmen) die WEA der Feuerwehr Erkelenz nutzen. Für diese Nutzung werden Gebühren erhoben. (1) §2 Gebührenerhebung Die Kosten bzw. Gebührenerhebung erfolgt ausschließlich zur anteiligen Betriebs- und Verwaltungskostendeckung. §3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die Nutzung der WEA beantragt hat. Der Antrag zur Nutzung der WEA ist beim Leiter der Feuerwehr oder dem verantwortlichen Lehrausbilder einzureichen. (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall diejenige Person, Einrichtung oder Behörde, die sich gegenüber der Stadt Erkelenz zur Tragung der Gebühren verpflichtet. §4 Gestellung von Ausbildern (1) Die Ausbilder, welche speziell für die WEA ausgebildet sind, werden grundsätzlich von der Feuerwehr der Stadt Erkelenz gestellt. (2) Grundsätzlich steht 1 Ausbilder für 3 Seminarteilnehmer zur Verfügung. §5 Teilnehmerzahlen (1) Ein Seminar Wärmeerfahrung findet erst statt, wenn mindestens 9 Teilnehmer zum Seminar antreten. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 18 Teilnehmer. (2) Sollten weniger Teilnehmer als gemeldet zu Seminarbeginn antreten, so ist die Seminargebühr für die gemeldete Teilnehmerzahl durch den Gebührenschuldner zu entrichten. (3) Den Ausbildern der Feuerwehr der Stadt Erkelenz bleibt es vorbehalten, ein Seminar auf Grund von zu wenig angetretenen Teilnehmern abzusagen. (4) Die Feuerwehr der Stadt Erkelenz behält es sich vor, ein Seminar wegen widriger Umstände z. B. Starkregen, Dauerfrost, größeres Einsatzaufkommen, etc., abzusagen. Ein Ersatztermin wird angeboten. §6 Gebührenmaßstab/Gebührensatz Für die Benutzung der WEA werden folgende Gebühren erhoben: Modul 1 Theoretischer Unterricht, dem Ausbildungsstand entsprechend 35,00 Euro je Unterrichtseinheit Modul 2 (Modellvorführung) Brandverlauf Schwedenhaus (Holzmodell)/ Flashoverbox 120,00 Euro (Pauschalbetrag) Modul 3 Seminar Wärmeerfahrung Physiologischer und psychologischer Hitzestress Schutzwirkung und Grenzen moderner Feuerschutzkleidung Löschtaktik im Innenangriff 90,00 Euro je Teilnehmer Modul 4 Einsatztaktische Übung Vorgehen im Innenangriff Schlauchmanagement Löschtaktik 90,00 Euro je Teilnehmer §7 Weitere Kosten (1) Sollte der Gebührenschuldner kein eigenes wasserführendes Feuerwehrfahrzeug stellen, so kann die Feuerwehr der Stadt Erkelenz ein Löschfahrzeug stellen, dieses wird nach Dauer der Benutzung laut Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz vom 25.03.2010 mit 125,00 Euro/Stunde berechnet. (2) Sollte der Gebührenschuldner keine geeigneten Atemschutzgeräte stellen, so kann die Feuerwehr der Stadt Erkelenz geeignete Atemschutzgeräte unter Berechnung von 85,00 Euro pro Gerät zur Verfügung stellen. Ein Atemschutzgerät besteht in diesem Fall aus Pressluftatmer und Atemanschluss. Ein Anspruch auf Gestellung der Atemschutzgeräte besteht nicht. §8 Verteilung der Ausbildervergütung (1) Die eingeteilten Ausbilder der WEA erhalten je Unterrichtseinheit (45 Minuten) 10,00 Euro als Ausbildervergütung. Wird die WEA durch externe Feuerwehren oder Firmen und Einrichtungen (Fachfirmen) angemietet, so erhalten die Ausbilder der Feuerwehr der Stadt Erkelenz eine Ausbildervergütung von 15,€ je Unterrichtseinheit (45 Minuten). §9 Betriebs- und Instandhaltungskosten Der sich ergebende Überschuss nach Abrechnung der Ausbildervergütung ist für Instandhaltungsarbeiten an der WEA oder Ersatzbeschaffungen im Bereich der Ausbilderschutzkleidung und der vorhanden bzw. benötigten Gerätschaften vorzuhalten. § 10 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.