Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45914.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/180/2015
öffentlich
09.11.2015
Amt 30 Wolfgang Linkens
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die
Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2015
16.12.2015
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz ist seit dem 01.09.2007 im Besitz einer feststoffbefeuerten Realbrandausbildungsanlage (Befeuerung mit Holzpaletten) in Form einer
Wärmeerfahrungsanlage (kurz: WEA) für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass externe Feuerwehren und Einrichtungen (Feuerwehrfachfirmen) die WEA der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz nutzen. Für diese Nutzung werden Gebühren erhoben.
Aufgrund dessen wurde am 16.04.2008 eine Gebührensatzung für die Nutzung der
Wärmeerfahrungsanlage, seinerzeit als Wärmegewöhnungsanlage der Feuerwehr
Erkelenz bezeichnet, erlassen.
Diese Satzung wurde nunmehr überarbeitet und die Gebühren (§ 6) den heutigen
Standards angepasst. Es wurden nunmehr neue Ausbildungsmodule (1 – 4) festgelegt und hierfür die entsprechenden Gebühren festgesetzt. Bisher wurden lediglich
für drei Modulausbildungen Gebühren erhoben.
Bei Modulausbildung 1 wurde bislang für fünf Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) ein
Pauschalbetrag von 75 € erhoben. Bei der neuen Modulausbildung 1 wird die Gebühr für jede Unterrichtseinheit auf 35 € festgesetzt.
Bei der Modulausbildung 2 wurde in der bisherigen Satzung die Gebühr je Teilnehmer mit 70 € berücksichtigt. Es wird im neuen Satzungsentwurf hier keine personenbezogene Gebühr mehr erhoben, sondern ein Pauschalbetrag von 120 € (max. für
18 Teilnehmer), da dieser Ausbildungsabschnitt nun an einem Modell demonstriert
wird.
Für die Modulausbildung 3 wird die bisherige Gebühr von 70 € / Teilnehmer auf
90 € / Teilnehmer angehoben.
Für die neue zusätzliche Modulausbildung 4 beträgt die Gebühr je Teilnehmer 90 €.
Ferner wurden im § 7 des neuen Satzungsentwurfs die Gebühren für die Gestellung
eines wasserführenden Feuerwehrfahrzeuges von 110 € auf 125 € (je Stunde) erhöht.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original der Niederschrift im Entwurf als Anlage beigefügte Satzung über
die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz wird erlassen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebühreneinnahmen werden unter dem Produktsachkonto 02150004311000
verbucht.
Anlage:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz
Vorlage A 30/180/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Entwurf der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung
der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Erkelenz vom …………..
Präambel
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV NRW S. 496), - SGV NRW 2023 -, der §§ 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV NRW S. 524),
geändert durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV NRW S. 666), - SGV NRW
610 – hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 16.12.2015 folgende
Satzung beschlossen:
§1
Nutzung der Realbrandausbildungsanlage
Die Feuerwehr der Stadt Erkelenz ist seit dem 01.09.2007 im Besitz einer
feststoffbefeuerten Realbrandausbildungsanlage in Form einer Wärmeerfahrungsanlage (kurz: WEA) für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass externe Feuerwehren und Einrichtungen
(Feuerwehrfachfirmen) die WEA der Feuerwehr Erkelenz nutzen. Für diese Nutzung
werden Gebühren erhoben.
(1)
§2
Gebührenerhebung
Die Kosten bzw. Gebührenerhebung erfolgt ausschließlich zur anteiligen
Betriebs- und Verwaltungskostendeckung.
§3
Gebührenschuldner
(1)
Gebührenschuldner ist derjenige, der die Nutzung der WEA beantragt hat. Der
Antrag zur Nutzung der WEA ist beim Leiter der Feuerwehr oder dem
verantwortlichen Lehrausbilder einzureichen.
(2)
Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall diejenige Person, Einrichtung
oder Behörde, die sich gegenüber der Stadt Erkelenz zur Tragung der
Gebühren verpflichtet.
§4
Gestellung von Ausbildern
(1)
Die Ausbilder, welche speziell für die WEA ausgebildet sind, werden
grundsätzlich von der Feuerwehr der Stadt Erkelenz gestellt.
(2)
Grundsätzlich steht 1 Ausbilder für 3 Seminarteilnehmer zur Verfügung.
§5
Teilnehmerzahlen
(1)
Ein Seminar Wärmeerfahrung findet erst statt, wenn mindestens 9 Teilnehmer
zum Seminar antreten. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 18 Teilnehmer.
(2)
Sollten weniger Teilnehmer als gemeldet zu Seminarbeginn antreten, so ist
die Seminargebühr für die gemeldete Teilnehmerzahl durch den Gebührenschuldner zu entrichten.
(3)
Den Ausbildern der Feuerwehr der Stadt Erkelenz bleibt es vorbehalten, ein
Seminar auf Grund von zu wenig angetretenen Teilnehmern abzusagen.
(4)
Die Feuerwehr der Stadt Erkelenz behält es sich vor, ein Seminar wegen
widriger Umstände z. B. Starkregen, Dauerfrost, größeres Einsatzaufkommen,
etc., abzusagen. Ein Ersatztermin wird angeboten.
§6
Gebührenmaßstab/Gebührensatz
Für die Benutzung der WEA werden folgende Gebühren erhoben:
Modul 1
Theoretischer Unterricht,
dem Ausbildungsstand entsprechend
35,00 Euro je Unterrichtseinheit
Modul 2 (Modellvorführung)
Brandverlauf Schwedenhaus (Holzmodell)/
Flashoverbox
120,00 Euro (Pauschalbetrag)
Modul 3
Seminar Wärmeerfahrung
Physiologischer und psychologischer
Hitzestress
Schutzwirkung und Grenzen moderner
Feuerschutzkleidung
Löschtaktik im Innenangriff
90,00 Euro je Teilnehmer
Modul 4
Einsatztaktische Übung
Vorgehen im Innenangriff
Schlauchmanagement
Löschtaktik
90,00 Euro je Teilnehmer
§7
Weitere Kosten
(1)
Sollte
der
Gebührenschuldner
kein
eigenes
wasserführendes
Feuerwehrfahrzeug stellen, so kann die Feuerwehr der Stadt Erkelenz ein
Löschfahrzeug stellen, dieses wird nach Dauer der Benutzung laut Kostentarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz vom 25.03.2010 mit 125,00
Euro/Stunde berechnet.
(2)
Sollte der Gebührenschuldner keine geeigneten Atemschutzgeräte stellen, so
kann die Feuerwehr der Stadt Erkelenz geeignete Atemschutzgeräte unter
Berechnung von 85,00 Euro pro Gerät zur Verfügung stellen. Ein
Atemschutzgerät besteht in diesem Fall aus Pressluftatmer und
Atemanschluss. Ein Anspruch auf Gestellung der Atemschutzgeräte besteht
nicht.
§8
Verteilung der Ausbildervergütung
(1)
Die eingeteilten Ausbilder der WEA erhalten je Unterrichtseinheit (45 Minuten)
10,00 Euro als Ausbildervergütung. Wird die WEA durch externe Feuerwehren
oder Firmen und Einrichtungen (Fachfirmen) angemietet, so erhalten die
Ausbilder der Feuerwehr der Stadt Erkelenz eine Ausbildervergütung von 15,€ je Unterrichtseinheit (45 Minuten).
§9
Betriebs- und Instandhaltungskosten
Der sich ergebende Überschuss nach Abrechnung der Ausbildervergütung ist für
Instandhaltungsarbeiten an der WEA oder Ersatzbeschaffungen im Bereich der
Ausbilderschutzkleidung
und der vorhanden bzw. benötigten Gerätschaften
vorzuhalten.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.