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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
45795.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/077/2015 nichtöffentlich/öffentlich 20.11.2015 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gemäß § 101 i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 03.12.2015 10.12.2015 16.12.2015 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW am 29.04.2015 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 24.06.2015 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2014 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2015. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung erfolgen. Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der zugeleitete Jahresabschlussentwurf 2014 einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist. Gemäß Beschluss des Rates vom 24.06.2015 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Sofern der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2015 den Feststellungsbeschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist 31.12.2015 für den Jahresabschluss 2014 eingehalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen. 4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 einen Fehlbetrag von 418.248,95 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Entnahme 10.473.819,41 €. Vorlage A 14/077/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2014, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass 1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen; 4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 2) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 3) Der Jahresfehlbetrag von 418.248,95 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2014 Vorlage A 14/077/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.11.2015 zum Jahresabschluss 2014 der Stadt Erkelenz Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.12.2015 Anlage 1 zum Original der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.12.2015 H.-J. Paffen Ausschussvorsitzender M. Jansen Schriftführer Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 3.1 3.2 4 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 7 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 15 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 17 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 18 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 18 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 18 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 22 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 22 5.2 Jahresabschluss .......................................................................................... 23 5.3 Lagebericht .................................................................................................. 23 5.4 Anhang ........................................................................................................ 25 5.5 Anlagenspiegel ............................................................................................ 25 5.6 Forderungsspiegel ....................................................................................... 25 5.7 Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 25 5.8 Rückstellungsspiegel ................................................................................... 25 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände .............................................................................. 26 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 26 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 26 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 26 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 27 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 28 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 28 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 32 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 32 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) ........................................ 32 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 33 9 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 35 10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 36 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 1 Vorbemerkungen Die Stadt Erkelenz hat 2014 ihren achten Jahresabschluss nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt. Mit dem Jahresabschluss 2014 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten. Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern. Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen. Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO NRW). Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des Vorjahres 2013 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2014 in die Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet. 2 Prüfungsauftrag Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes informiert. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresfehlbetrag von -2.180.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von -418.248,95 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres -580.779,37 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung des geplanten Geschäftsverlaufes um 1.761.751,05 €. Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: lfd. Nr. aus Ergebnisrechnung 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 19 20 21 29 Bezeichung Haushaltsansatz Steuern u.ä. Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen sonstige Tranfererträge öff. rechtl. Leistungsentgelte privatrechtl. Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Umlagen sonstige ordentliche Ertäge aktivierte Eigenleistung Bestandsveränderungen Summe der ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Tranferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen u. sonstige Finanzaufw. Finanzergebnis Jahresergebnis 50.112.745,00 € 16.997.806,00 € 648.200,00 € 8.611.731,00 € 431.370,00 € 2.259.097,00 € 4.145.165,00 € 350.000,00 € 0,00 € 83.556.114,00 € -21.447.356,00 € -1.711.680,00 € -18.371.536,00 € -8.113.680,00 € -35.668.707,00 € -5.312.668,00 € -90.625.627,00 € 6.064.405,00 € -1.174.892,00 € 4.889.513,00 € -2.180.000,00 € Ist-Ergebnis Differenz in +/- 49.399.159,46 € -713.585,54 € 16.878.749,76 € -119.056,24 € 482.258,35 € -165.941,65 € 8.613.232,74 € 1.501,74 € 505.891,47 € 74.521,47 € 3.361.875,04 € 1.102.778,04 € 5.265.231,62 € 1.120.066,62 € 278.919,50 € -71.080,50 € 0,00 € 0,00 € 84.785.317,94 € 1.229.203,94 € -21.183.265,08 € 264.090,92 € -2.261.152,39 € -549.472,39 € -16.595.778,15 € 1.775.757,85 € -7.297.747,52 € 815.932,48 € -36.004.695,38 € -335.988,38 € -6.553.035,94 € -1.240.367,94 € -89.895.674,46 € 729.952,54 € 5.679.751,85 € -384.653,15 € -987.644,28 € 187.247,72 € 4.692.107,57 € -197.405,43 € -418.248,95 € 1.761.751,05 € Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 1.229 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 74 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.102 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“, von 1.120 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ und von 1,5 T€ bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge von 713 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 119 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 166 T € bei den „sonstigen Transfererträgen“, und von 71 T € bei den „aktivierten Eigenleistungen“. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Minderaufwendungen und somit Ergebnisverbesserungen in Höhe von 730 T€. Diese reduzierten Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den Personalaufwendungen in Höhe von 264 T€, den Aufwendungen für „Sach- und Dienstleistungen“ von 1.776 T€ und den bilanziellen Abschreibungen von 816 T€. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen von 550 T€, den Transferaufwendungen von 336 T€ und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 1.240 T€. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich Planansatz und Ergebnis in Höhe von 1.959 T €. Unter Berücksichtigung der Mindererträge bei den „Finanzerträgen“ von 384 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 187 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung des Geschäftsverlaufes von 1.762 T €. Unter Einbeziehung der in 2013 nach 2014 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen von 2.310.009,29 € sowie bei den Einzahlungen von 1.450.000,00 € verbesserte sich der Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ in der Finanzrechnung gegenüber der Planung um 4.438.288,45 €. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 3.888.493,53 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 3.356.155,06 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ um 2.806.360,14 € gegenüber. Ausgehend von einem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an liquiden Mittel von insgesamt 6.369.771,11 €, ergeben sich unter Berücksichtigung einer Forderung gegenüber dem Städt. Abwasserbetriebes in Höhe von 2.789.746,85 € (im Vorjahr 2.937.642,53 €) und zuzüglich des negativen Bestandes an fremden Finanzmitteln (= Forderung) in Höhe von 43.132,28 € kurzfristig zu realisierende städtische Mittel von 9.202.650,24 € zum 31.12.2014. Zum Jahresergebnis 2014 bleibt festzustellen, dass sich das geplante Defizit in Höhe von 2.180.000,00 € um 1.761.751,05 € verringert hat und somit das Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag von 418.248,95 € abschließt. Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: „Vor dem Hintergrund einer zum Jahresende 2014 wieder an Fahrt gewinnenden deutschen Gesamtwirtschaft (bereinigtes BIP im letzten Quartal + 0,7 % gg. drittes Quartal), sollen nachfolgend die wesentlichen Einflussfaktoren für das abgelaufene Jahresergebnis als auch die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die weitere Entwicklung des städtischen Haushalts betrachtet werden. Wie schon in 2013, so konnte auch in 2014 das Jahresergebnis eine erfreuliche Verbesserung gegenüber der Planung feststellen. In diesem Jahr schließt die Ergebnisrechnung mit einem Ergebnis von - 418.248,95 € ab, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 1.761.751,05 € bedeutet. Wo sind die Ursachen für diese erfreuliche Verbesserung gegenüber der Planung zu sehen? Bevor dieser Frage nachgegangen wird, soll zunächst einmal ein Blick auf die Gewerbesteuer geworfen werden, deren Ertrag im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren doch erheblich gesunken war. Analysiert und gemutmaßt wurde, dass es sich dabei um eine Konsolidierung auf hohem Niveau handelte. Erfreulicherweise kann ein Blick auf den diesjährigen Gewerbesteuerertrag diese Analyse bestätigen. Die Gewerbesteuer schließt in 2014 mit einem Ertrag von 20,4 Mio. € ab, was gegenüber dem letztjährigen Jahresergebnis eine Verbesserung von 2,1 Mio. € bedeutet. Die Analyse und Hypothese des Vorjahres konnte also durch die aktuellen Zahlen eindrucksvoll bestätigt werden. Betrachtet man nun die Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 von gut 1,7 Mio. € gegenüber der Planung, so fällt zunächst auf, dass sich die „ordentlichen Erträge“ um 1,2 Mio. € erhöht haben und die „ordentlichen Aufwendungen“ um 0,7 Mio. € reduziert werden konnten. Daneben ist beim Finanzergebnis noch eine geringfügige Verschlechterung von 0,2 Mio. € eingetreten. Die Verbesserung resultiert also sowohl auf eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Erträgen“ als auch auf eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Aufwendungen“ - nahezu ein Idealfall! Ertragsverbesserungen stehen gleichzeitig Aufwandsreduzierungen gegenüber! Während bei den meisten Ertragsgruppen Punktlandungen festgestellt werden konnten, ergeben sich bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. €. Diese sind mit + 0,8 Mio. € insbesondere im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zu verzeichnen. Zurückzuführen ist der erhöhte Ertrag darauf, dass erhöhte Fallzahlen zu erhöhten Erstattungsleistungen geführt haben. Daneben konnten bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ ebenfalls erfreuliche Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. € gebucht werden. Dafür verantwortlich ist insbesondere eine (leider) einmalige Steuererstattung von 0,7 Mio. €. Auf der Aufwandsseite ergeben sich insgesamt Aufwandsreduzierungen von 0,7 Mio. €. Eine Betrachtung auf einige wenige Aufwandsgruppen ist hier leider nicht möglich. Für eine genaue Analyse müssten sehr viele einzelne Aufwandsarten intensiv betrachtet werden, um zu belastbaren Aussagen zu kommen. Dies würde aber hier Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz eindeutig den Rahmen sprengen. Soweit sich aus einzelnen Aufwandsarten aber positive oder negative Tendenzen für künftige Jahre ergeben, wird darauf noch an späterer Stelle eingegangen werden. Positiver Ausfluss dieses Jahresergebnisses ist, dass für künftige Haushalte noch 10.473.819,41 € zum Ausgleich künftiger Defizite in der Ausgleichsrücklage zur Verfügung stehen – immerhin ca. 1,7 Mio. € mehr als ursprünglich geplant! Auch in der Finanzrechnung können erfreuliche Kennzahlen abgelesen werden. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 4.512.978,53 € ab, was einerseits dazu führte, dass die kompletten Tilgungsleistungen (1,4 Mio. €) damit bezahlt werden konnten und andererseits dieses Ergebnis zur Erhöhung der liquiden Mittel auf 6.369.771,11 € zum 31.12.2014 beigetragen hat. Die in 2014 vorgenommen Investitionen von 3,444 Mio. € konnten ausnahmslos durch Mittel von Dritten finanziert werden. Demzufolge brauchten in 2014 auch keine Kredite für Investitionen aufgenommen werden. Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf dahingehend aus, dass die Bilanzsumme sich auf 409.882.181,06 € (+0,60%) erhöht hat, das Eigenkapital sich nur geringfügig (-0,60 %) verringert, die „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ um 1,35 Mio. € auf 20,24 Mio. € reduziert werden konnten und sich die liquiden Mittel um 3.329.206,56 € erhöht haben. Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug auch zum Jahresultimo 0,00 €. Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre wird es von der Ertragsseite her weiter elementar sein, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier tragen Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich bei. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte von dieser Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Eine gesamtwirtschaftliche Trendumkehr ist hier derzeit jedenfalls nicht zu erkennen. Mittelfristig dürfte daher von der Ertragsseite her prägend für unseren Haushalt die Gestaltung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des Finanzausgleichs) als auch die konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW werden. Die Aufwandsseite dagegen wird dagegen auch in künftigen Jahren maßgeblich durch die Transferaufwendungen bestimmt werden. Hier sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die künftige Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen Aufwendungen werden auch 2015 unseren Haushalt maßgeblich beeinflussen. Hier werden aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik für 2015 fast 500.000 neue Anträge prognostiziert, was gegenüber 2014 eine mehr als Verdoppelung bedeuten würde. Entscheidend für den Einfluss auf den Haushalt dürfte hier die Beantwortung der Frage werden, in welcher Höhe sich der Bund bzw. das Land an diesen erhöhten Aufwendungen, die mit dieser erhöhten Anzahl an unterzubringenden Personen einhergeht, beteiligen wird. Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 2. Weiterhin ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Aufwendungen des Produktbereiches 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe -. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Eine rein kostenorientierte Betrachtung verbietet sich hier jedoch aufgrund der menschlichen Einzelschicksale, die jeder einzelne Fall mit sich bringt. Es bleibt zu hoffen, dass Bund und Land sich dessen bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Schließt das Jahresergebnis hier mit einem Ergebnis von 19,99 Mio. € (=21,99 % aller Aufwendungen) ab, so sieht der Haushaltsplan bereits 20,98 Mio. € (= 22,84 % aller Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor und Verlautbarungen aus dem Kreishaus gehen schon von einen nochmals um 10 Mio. € erhöhten Kreisumlagebedarf für 2016 aus. Sollte es so kommen, würde dies zu einer nochmals um ca. 1,75 Mio. € höheren Kreisumlage führen. In Summe würde dies 23,7 Mio. € und prozentual ca. 25 % aller unserer konsumtiven Aufwendungen bedeuten. Unvorstellbar, aber durchaus kein utopisches Szenario! Hier gilt es mit aller Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten Spardisziplin anzuhalten. Auf der anderen Seite sind jedoch als Trümpfe eine noch immer gut gefüllte Ausgleichsrücklage (10,5 Mio. € zum 31.12.2014), die es durchaus ermöglicht ein schlechtes Haushaltsjahr ohne größeren Schaden zu überstehen, als auch die Arbeitsgruppe „Sparen“, die interfraktionell zusammen mit der Verwaltung auch in kritischen Situationen tarierte Entscheidungen zum Wohle der Stadt vorbereitet hat, zu nennen. Bilanziell und in künftigen Finanzrechnungen sollte der eingeschlagene Weg, die Schulden kontinuierlich abzubauen, Liquiditätskredite zu vermeiden und sich gleichzeitig städtebaulich weiter zu entwickeln, weiterhin beschritten werden. Hierzu können sicherlich die zum Jahresende vorhandenen liquiden Mittel auch in den Jahren 2015 und 2016 genutzt werden. Auch wenn die Zinssituation derzeit historisch niedrig ist, so bleibt es dabei, dass Zinsen, die nicht gezahlt werden müssen, noch immer wirtschaftlicher sind als die mit den niedrigsten Zinssätzen verbundenen Zahlungen. Zusammenfassend kann Haushalte bestehen, haushaltswirtschaftlichen erwartungsfrohen Blick in festgehalten werden, dass durchaus Risiken für künftige aber dass uns diese aufgrund der aktuellen Lage und der bestehenden Chancen nicht von einem die Zukunft abhalten sollten.“ Die Örtliche Rechnungsprüfung forderte mit Schreiben vom 16.03.2015 den Bürgermeister auf, den bisher vom Kämmerer verfassten Lagebericht durch Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Aussagen zu den Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz aus Sicht der mitverantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes zu ergänzen. Dem ist der Verwaltungsvorstand gefolgt und hat den Lagebericht um folgende Punkte ergänzt: „Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen pflichtigen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen. Der seit Jahren erkennbare Trend in NRW, dass den Kommunen immer mehr Aufgaben vom Land übertragen bzw. die für die Aufgabenerledigung festgelegten Standards durch das Land erhöht werden, ohne aber gleichzeitig die dafür erforderliche Finanzausstattung signifikant zu verbessern, setzt sich weiterhin fort. Zwar wurden – auch für die Zukunft- durch Bund und Land ergänzende finanzielle Hilfen zugesagt, aber die Mehrbelastung, die insbesondere durch steigende Sozialleistungen, Kreisumlagen, Flüchtlingsbetreuung und überproportional steigende Personalkosten auf Grund der Umsetzung der Vorgaben in den Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, verursachen insgesamt eine steigende Belastung. Dazu bleibt, wie seit langen Jahren auch in den Medien und vom StädteSeite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz und Gemeindebund gefordert, eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land NRW weiter aus. Hier hinken die Kommunen in NRW deutlich der Finanzausstattung in anderen Bundesländern hinterher. Die jetzige Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) in NRW bestraft fast die, die sich um eine solide Haushaltswirtschaft bemühen. Aus dieser GFG-Systematik resultieren sowohl Chancen als auch Risiken für künftige Haushalte: Risiko: Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der Schuldengrenze bringt für die Verteilmaße im Landeshaushalt noch mehr Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen – eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt. Dies gilt gleichermaßen für die Kreisumlage, die nach jetziger Planung des Kreises bereits ab 2016 eine deutliche Mehrbelastung für die Kommunen signalisiert (Siehe Ausführungen des Kämmerers). Chance: Die Chance ist darin zu sehen, dass es dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung der derzeitig positiven Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren Verteilungsschlüssel für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich „gerechter“ in der Art und Weise im GFG definiert werden, dass die positive und nachhaltige Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie bisher, mit einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird. Ein weiteres Zentralthema ist der heranrückende Tagebau, der enorme Verwaltungsressourcen bindet. Durch eine Vereinbarung mit RWE Power konnte erstmalig erreicht werden, dass das Unternehmen sich auch dazu bekennt, die gesamtstädtischen Belange negativ zu beeinflussen und hierfür Ersatzleistungen anbietet bzw. Ansprüche schriftlich zusichert. Hieraus können sich positive Entwicklungen ergeben. RWE Power hat alle bisher zugesagten und verhandelten Leistungen erbracht, so dass aus den bisherigen Umsiedlungsprozessen in Immerath, Borschemich und Pesch, wenn überhaupt, nur noch geringfügige Risiken bestehen. Der Verlust von Einwohnern verursacht auch gleichzeitig den Verlust an Kauf- und Finanzkraft, der aber insgesamt durch die positive allgemeine Entwicklung kompensiert werden kann. Durch Einflüsse im Zusammenhang mit der Energie- und Klimapolitik sowie die aktuellen Diskussionen zu Sonderabgaben für das Unternehmen RWE wird seit rund zwei Jahren der Bestand des Tagebaubetreibers in Frage gestellt. In Bezug auf Anteile am Unternehmen, Arbeitsplätzen und Steuerleistungen des Unternehmens stellt dies keine unmittelbaren Finanzrisiken für Erkelenz dar. Fraglich ist jedoch, welche Auswirkungen ein Ausstieg aus der Förderung hinsichtlich der Folgelasten für die Rekultivierung, einer evtl. begonnenen Umsiedlung für den nächsten Abschnitt und für die Ewigkeitslasten haben könnte. Seit zwei Jahren verlangt hier die Stadt, dass mit der Genehmigung des Landes hier Sicherheiten geschaffen werden. Falls das Land die Sicherheiten nicht schafft bleibt abzuwarten, was daraus an konkreten Risiken für die Stadt Erkelenz entstehen kann. Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Personalkosten im städtischen Haushalt sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen, was aber letztendlich aus den gesteigerten Anforderungen gerade bei den Kindertagesstätten resultiert. Insgesamt ist die Quote der Personalkosten gut vertretbar. Bei den ca. 23 % Personalkosten in Relation zum Gesamthaushalt muss man jedoch bei einem interkommunalen Vergleich beachten, dass dabei die Personalkosten des Abwasserbetriebs berücksichtigt werden, während die im Abwasserbetrieb bewirtschafteten Sachkosten bei der prozentualen Berechnung keine Berücksichtigung finden. Die GPA NRW hat mit dem Prüfbericht 2014 sehr deutlich attestiert, dass die Effizienz der Verwaltung – und damit die Personalkosten – sehr positiv bewertet werden. Aktuell wurde das Projekt „Prozessmanagement“ gestartet, das in den nächsten Jahren hier weitere Entlastungen bringen soll. Die Wohnungsmarktpolitik mittels der städtischen Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEE) sowie auch die Strategie der Gewerbeansiedlungen mit der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen schafft erkennbar Stärke bei den Einkommensteueranteilen und der Gewerbesteuer. Insgesamt ist derzeit eine weitere, sich bereits auf hohem Niveau befindende, leicht positive Weiterentwicklung zu erwarten. Besonders große Einzelrisiken für Erkelenz bestehen auf Grund des aktuellen Gewerbemixes und der gegenwärtigen Bevölkerungsstruktur nicht. Hier sind eher positiv stabilisierende Effekte zu sehen. Zu beobachten bleibt aber, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und auch die Arbeitslosenzahl entwickeln wird. Eine negative Gesamtentwicklung hätte natürlich am Ende auch negative Auswirkungen auf die Stadt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Hieraus resultiert auch letztendlich die positive, fast „Alleinstellung“ des Erkelenzer Haushalts in der Region. Die Kommunen im Allgemeinen, aber auch die Stadt Erkelenz im Speziellen, werden nach wie vor stark von der finanziellen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialleistungspolitik des Bundes und des Landes NRW abhängig sein. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Ergänzend zu den Ausführungen zu Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz ist auf zwei besondere Themen hinzuweisen. Der Kämmerer hat in seinen Ausführungen bereits zutreffend auf das auch in der Tagespresse präsente Thema der steigenden Anzahl von Asylbegehrenden hingewiesen. Hierbei handelt es sich um ein nahezu unkalkulierbares Thema, weil es keine verbindliche Höchstquote für die Zuweisungen von asylbegehrenden Menschen gibt. Die Kommunen sind vielmehr verpflichtet, die Versorgung der ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge sicherzustellen, unabhängig davon, ob räumliche oder finanzielle Möglichkeiten bestehen. Hierbei erweist sich für den kommunalen Haushalt als besonders problematisch, dass bislang in NRW nur der deutlich geringere Anteil der anfallenden Kosten durch das Land erstattet wird. Den größten Anteil müssen die Kommunen selbst schultern. Auch die medizinische Versorgung der ausländischen Flüchtlinge muss aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Der Umfang der notwendigen Versorgung ist individuell geprägt und kann erhebliche Summen zur Folge haben. Erst seit Kurzem wird das maximale finanzielle Risiko pro Person bei 70.000 Euro gedeckelt und werden darüber hinausgehende Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Kosten durch das Land erstattet. Neben den direkten Leistungen in Form von Regelsätzen, Unterkunftskosten und medizinischer Versorgung ist auch zusätzliches Personal erforderlich, das zu entsprechender Steigerung der Personalausgaben führt. Dies reicht von Personal für Hausmeisterdienste in den Unterkünften, über Verwaltungspersonal und Personal für die soziale Betreuung. Neben den allgemein im Jugendhilfebereich bereits vom Kämmerer angesprochenen Risikofaktoren wirkt sich als nur schwer kalkulierbares Risiko auch die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuung der U3 und Ü3-Kinder aus. Da die sicherzustellende Versorgungsquote oft nur wenige Monate vor Beginn des Kindergartenjahres bekannt ist, müssen dann kurzfristig alle Anstrengungen unternommen werden, entsprechende Angebote zeitgerecht vorzuhalten. Dies führt im Einzelfall dazu, dass innerhalb weniger Monate zusätzliche Räumlichkeiten und auch das Personal gefunden werden müssen. Da die Kosten auch hier stets anteilmäßig von der Kommune getragen werden, ist die finanzielle Steuerung in diesem Bereich nur begrenzt möglich. Zusätzliche Kinder aufgrund des v.g. Flüchtlingsstroms machen auch den in früheren Jahren häufig als Kompensation der steigenden Kosten für die U3-Betreuung angepriesenen Rückgang in der Ü3Betreuung obsolet. Die einst kalkulierten Ü3-Plätze reichen meist nicht und machen auch in diesem Bereich stets neu kurzfristiges Handeln erforderlich. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten. Dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen besteht die Chance, bei notwendigen Aufgabenänderungen den Bestand sogar weiter auszubauen und den guten Zustand der Anlagen zu erhalten. Hier ist besonders das ambitionierte FassadenSanierungsprogramm im Schulzentrum hervorzuheben, das im Jahr 2015 aller Vorrausicht nach abgeschlossen wird. Gleichwohl bleibt auch die Aufgabe wichtig, den erforderlichen Gebäudebestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum weiterhin kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Die Planung in den folgenden Jahren, aber auch im bereits abgelaufen Jahr 2014, wird sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden Flächenverbrauch. Größer kann das Spannungsfeld eigentlich kaum sein. Das birgt Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für die Zukunft nachhaltig gut aufzustellen. Dass der Klimawandel auch in Erkelenz angekommen ist, zeigen die Planungen des Abwasserbetriebes, der im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung und Niederschlagswasserbehandlung verstärkte Anstrengungen unternehmen muss, die Abwasserreinigungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Entwicklung der planungsrechtlichen Möglichkeiten für 2 Klimaschutzsiedlungen auf dem Stadtgebiet, die Überlegungen für Brachflächennachnutzungen auf dem REWE-Gelände und auch in der Innenstadt mit dem Flächenpotenzial im Bereich des Amtsgerichts, bieten Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung, die der Gesamtstadt zu Gute kommt und somit auch den Haushalt der Stadt Erkelenz zukünftig stärkt. Das gilt ebenso für die Weiterentwicklung des GIPCO, für den die Planungen im Jahr 2015 und 2016 intensiviert werden müssen. Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter Flur steht ist gut. Der Interkommunale Planungsverband mit der Stadt Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen. Im Zusammenhang mit der zurzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion um die Zukunft der Braunkohle sind die Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche Regelungen mit dem Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des Planungsverbandes führen hier zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit. Bäume pflanzen gegen den Tagebau für mehr Klimaschutz, eine aktuelle Forderung aus dem Workshop „Bewusstseinsbildung“ zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts von Erkelenzer Bürgern, versus Wirtschaftlichkeit der Grünflächenunterhaltung des Baubetriebshofes. Klimaschutz im Kleinen. Die Umstrukturierungen am Baubetriebshof vor allem im Personalbereich werden im Jahr 2015 mit den letzten Nachbesetzungen von freien Stellen zu Ende geführt. In den kommenden 2 Jahren wird sich zeigen, ob auch dort die Mitarbeiter für die zukünftigen Anforderungen im beschriebenen Spannungsfeld gerüstet sind.“ Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die durch sie angeregte erstmalige Aufnahme der Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz aus Sicht des Verwaltungsvorstandes. Die Örtliche Rechnungsprüfung regt an, die geschilderten und die bisher noch nicht erkannten Risiken zukünftig im Rahmen eines Risikomanagements zu erfassen. Risikomanagementsysteme sind anerkannter Maßen wichtige Instrumente um frühzeitig Risiken zu erkennen und ggf. rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, kurz KGSt befasst sich in Ihrem Bericht Nr. 5/2011 mit dem Thema „Kommunales Risikomanagement“. Eingangs heißt es dort, dass jede kommunale Entscheidung eng mit der Absicht verbunden ist, ein vorher bestimmtes Ziel zu erreichen. Fakt ist, dass Risiken die Zielerreichung gefährden können, unabhängig davon wie und in welcher Form Ziele definiert wurden. Daher muss es Aufgabe des Risikomanagements in enger Verbindung mit zielorientierter kommunaler Steuerung sein, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und den Umgang damit festzulegen. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Das Ziel des kommunalen Risikomanagements ist es, durch systematisches Vorgehen Entscheidungen möglichst weit aus dem Bereich der Unsicherheit und damit aus dem Risiko herausführen zu können. Dazu bedarf es in Anlehnung an die Regelungen bei Unternehmen eines Überwachungssystems, das Entwicklungen frühzeitig erkennt, um mit geeigneten Mitteln steuern zu können. Dabei müssen die Funktionen jedoch auf die kommunalspezifischen Besonderheiten abgestimmt werden. Ein kommunales Risikomanagement hat primär die Aufgabe, Risiken des Verwaltungshandelns zu erfassen und diese zu steuern. Es muss auch sicherstellen, dass Chancen erkannt und bewertet werden und dann in die Entscheidungsprozesse einfließen. Es ist jedoch faktisch nicht möglich und auch nicht erforderlich, alle Risiken einer Kommune zu analysieren. Die Verantwortung für den Umgang mit Risiken folgt der Verantwortung für Leistungen und Ressourcenverbrauch – von Rat über die Verwaltungsführung, Dezernats- und Amtsleitung bis hin zu Sachgebietsleitungen. Aus diesem Grund ist das kommunale Risikomanagementsystem in die ortsspezifische Aufbauorganisation einzubinden. Analog zu der jeweils vorhandenen Steuerungshierarchie sollen die Verantwortlichen für den Umgang mit Risiken bestimmt werden. Dabei legen Politik und Verwaltungsführung den strategischen Rahmen und die Grundsätze für das kommunale Risikomanagement fest. Eine systematische Risikosteuerung kann jedoch dauerhaft nur funktionieren, wenn der Nutzen von Politik und Verwaltungsführung erkannt wird und die Einführung gefordert und begleitet wird. Dies setzt bei allen Verantwortlichen – auch bei den Produktverantwortlichen – ein einheitliches Risikoverständnis voraus. Es beinhaltet die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der Kommune mittel- bis langfristig durch Risiken gefährdet werden könnte und daher ein funktionierendes Risikomanagement mit allen ineinandergreifenden Komponenten Controlling, Frühwarnsystem und internes Kontrollsystem für die Kommune unabdingbar ist. 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 14.01.2015 mit, dass gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Satz 3 der v. g. Vorschrift sieht jedoch einen fiktiven Haushaltsausgleich vor. Dieser ist möglich, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Dies ist für das Jahr 2014 gegeben. Der Haushalt gilt somit als ausgeglichen. Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 der Ausgleichrücklage 2012 zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2014 10.892.068,36 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Fehlbetrag 2014 die Ausgleichsrücklage auf 10.473.819,41 € reduzieren. Dieser Bestand kann Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz voraussichtlich die Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung voraussichtlich verhindern. In Jahr 2014 wurde erneut, wie erstmals im Jahresabschluss 2013 von der Neuregelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können. Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt -870.683,53 €. Der Bestand der allgemeinen Rücklage verringert sich dadurch auf 189.406.577,58 €. In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014, die Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre bis 2019 auf Basis des Haushaltsplanes 2016 dargestellt. Entwicklung und Prognose der Jahresergebnisse: ordentliche Erträge Planung 2013 Ergebnis 2013 Planung 2014 Ergebnis 2014 Planung 2015 Planung 2016 * Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 * 83.398.464,00 € 83.125.363,24 € 83.556.114,00 € 84.785.317,94 € 83.302.351,00 € 90.107.665,00 € 90.686.539,00 € 92.413.592,00 € 94.225.279,00 € ordentliche Aufwendungen -89.249.421,00 € -89.145.829,40 € -90.625.627,00 € -89.895.674,46 € -91.066.023,00 € -98.481.200,00 € -97.429.540,00 € -98.382.663,00 € -99.521.195,00 € Finanzerträge 5.517.005,00 € 6.452.091,33 € 6.064.405,00 € 5.679.751,85 € 6.060.132,00 € 5.965.935,00 € 5.995.740,00 € 6.023.932,00 € 5.945.069,00 € Zinsen u. so. Aufwendungen -1.398.048,00 € -1.012.404,54 € -1.174.892,00 € -987.644,28 € -956.460,00 € -882.400,00 € -818.439,00 € -755.461,00 € -691.453,00 € Jahresergebnis -1.732.000,00 € -580.779,37 € -2.180.000,00 € -418.248,95 € -2.660.000,00 € -3.290.000,00 € -1.565.700,00 € -700.600,00 € -42.300,00 € Grund für die Steigerungen: Siehe Erläuterung des Kämmerers im Haushaltsvorbericht zum Entwurf des Haushaltes 2016, Seiten 61-64. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2014 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 418.248,95 €. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 2.180.000,00 €. Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 1.761.751,05 €. Entgegen der Jahresergebnisplanung für die künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsplan 2015 weist der aktuelle Haushaltplan für das Jahr 2016 weitere negative Jahresergebnisse bis einschließlich 2019 aus. Daher muss aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen, das die finanziellen Belastungen, die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden, nicht entsprechend ausgeglichen werden. Es gilt dieses Risiko Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere Vorhandensein einer Ausgleichrücklage Potential für die Zukunft zu ermöglichen. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass zwar zum Schluss des Rechnungsjahres 2014 die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 10,5 Mio. € aufweist, dennoch dürfen die städtischen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich gem. § § 75 Abs. 2 GO trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten weiteren fiktiven Haushaltsausgleichsmöglichkeiten nicht nachlassen. Es gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken. Bedenkt man das die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2016 mit einem Fehlbedarf von 3.290.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet bleiben. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren Fehlbeträgen in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe, wie die für 2016 prognostizierten 3.290.000,00 €, die Ausgleichsrücklage 2019 aufgezehrt sein wird. 3.2 Unregelmäßigkeiten Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2014 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum 31.03.2015. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 29.04.2015 durch den Kämmerer aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 24.06.2015 dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet. Durch Ratsbeschluss vom 24.06.2015 wurde die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2014 nicht fristgerecht, aber wiederum zeitnah aufgestellt wurde. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat. Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang (Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen und ausgeräumt. 4.2 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind. Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehler-quellen festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegen-zusteuern, dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt. Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des Jahresabschlusses ein. Vor allem folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet: Überwachung der Finanzbuchhaltung Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt: Dauernde Überwachung der zentralen Zahlungsabwicklungsstelle anhand monatlich durchgeführter Prüfungen: - Archivierung der Anordnungsbelege, - Forderungsmanagement, - Quittungsbefugnis der Bediensteten der Zahlungsabwicklungsstelle, - Kassensicherheit im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des Handvorschusses und der Verwahrung von Wertgegenständen während des vorübergehenden Umzuges der Zahlungsabwicklungsstelle, - Behandlung der eigenen Postsendungen durch die Co-Sachgebietsleiterin, - Elektronische Belegarchivierung, - Behandlung der eigenen Postsendungen durch die Sachgebietsleiterin, - Einhalten der Vertretungsregelung beim Amt 20, Sachgebiet 03 (Abgaben und Zahlungsabwicklung) auf der Ebene der Sachgebietsleitung (zwei eigenständige Prüfungen für die Co-Sachgebietsleiterin, eine eigenständige Prüfung für die Sachgebietsleiterin), - Verwahrung und Verwaltung von Bürgschaften, - Kassensicherheit im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des Handvorschusses sowie der Verwahrung von Wertgegenständen in den neuen bzw. renovierten Räumlichkeiten der Zahlungsabwicklungsstelle. Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei folgenden 11 Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich, beim Bürgerbüro zweimonatlich): Bauaufsicht, Baubetriebshof, Bücherei, Bürgerbüro, ERKA-Bad, Hallenbad Gerderath, Ordnungsamt Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle, Ordnungsamt Standesamt, Ordnungsamt Straßenverkehrsangelegenheiten, Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing. Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen Belege mit Hilfe der Auswertung aus dem Kassenprogramm „KomCash“ (es kommt bei 6 Einnahmekassen zum Einsatz, 5 Einnahmekassen arbeiten mit Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Papierdokumenten) und Infoma, wirtschaftliche und ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte. Vergabeprüfungen Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den Schwerpunkten: - - - Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien, Beteiligung an Submissionsterminen (Anzahl: 34) incl. anschließender formaler Prüfung der Angebotsunterlagen, Überprüfung von etwa 680 Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende acht Ämter: Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 und 80, unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss, Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer (Anzahl: ca. 400), Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis 5.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung (Anzahl: ca. 150) Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer ohne vorherige Auftragseinbuchung (Anzahl. ca. 150) Vorprüfungen für den Landesrechnungshof Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das abgelaufene Arbeitsjahr. - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Fischereiabgabe, Mittel für Kriegsgräberpflege, Wohngeld, Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz, Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler, Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene Sonderprüfungen Einzelprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie - Prüfung der Wartungsverträge, Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage, Prüfung der Anlagen im Bau, Prüfung von staatlichen Zuwendungen für projektbezogene Maßnahmen. Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz - Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit, Prüfung des sozialen Bereiches Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der hierzu ergangenen Weisungen des Trägers der Sozialhilfe (Kreis Heinsberg) sind schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden: Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger, Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung an den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines Untertestates an den Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2 Ausführungsgesetz SGB XII NRW. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des laufenden Jahres 2014 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch den Rat im Zeitraum vom 25.06.2015 bis 20.11.2015 mit Unterbrechungen. Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA welches die bis dahin eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Qutlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows 7 eingesetzt. Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2013 wurden richtig in das Berichtsjahr 2014 vorgetragen. Der Jahresabschluss 2014 wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt. Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Seite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 5.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen ausgewiesen. wurden entsprechend einzeln in der Teilfinanzrechnung Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2014 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2014 überein. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht. Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2014 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. 5.3 Lagebericht Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Seite 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Gem. der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW (6. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht als eigenständiges Instrument innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister, Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln. Auf Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wurde der Bürgermeister am 16.03.2015 aufgefordert, den bisher vom Kämmerer verfassten Lagebericht um die Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz durch eine Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand zu ergänzen. Anhand der vom Verwaltungsvorstand erstmals im Lagebericht 2014 aufgeführten Risikobereiche wird deutlich, dass es nicht zu unterschätzende Risiken für den laufenden und die folgenden städtischen Haushalte gibt. Die Örtliche Rechnungsprüfung regt an, ein Risikomanagement zu installieren und die im Lagebericht zitierten Risiken weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden. Dazu ist es notwendig, die Risiken zunächst zu erkennen und nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zu bewerten. Risikomanagement ist Aufgabe des Behördenleiters. Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung: Der Lagebericht 2014 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht Ø mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; Ø insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt; Ø die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, Ø alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 5.4 Anhang Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. 5.5 Anlagenspiegel Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt. 5.6 Forderungsspiegel Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen. 5.7 Verbindlichkeitenspiegel Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften. 5.8 Rückstellungsspiegel Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3550 der 6. Auflage der Handreichung Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde. 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen. Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und -klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2014 für zwei Zeiträume aufgenommen. Zum einen für die Zeit vom 31.01.-17.02.2014 zum anderen für die Zeit vom 31.03.-30.04.2014. Die Kassenkredite wurden von der städtischen Tochter der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) zur Verfügung gestellt. Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Haushaltssatzung 2014 sah einen festgelegten 12.000.000,00 € vor, der nicht überschritten wurde. Höchstbetrag bis zu 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor. Zum 31.12.2014 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,16 %, (Vorjahr 49,79%), die Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 79,60% (Vorjahr 78,81%). Die ordentlichen Erträge haben die ordentlichen Aufwendungen nicht decken können. Die mittelfristige Ergebnisplanung zeigt auf, dass bis einschließlich 2019 voraussichtlich kein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden kann. Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten. Der Stand der Verbindlichkeiten konnte seit dem Jahr 2009 weiterhin reduziert werden. Zur besseren Darstellung wird auf die folgende Tabelle verwiesen: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für aus Krediten für aus Krediten für Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Sonstige Erhaltene Summe aus Krediten zur Investitionen vom Investitionen von Investitionen von aus Lieferung u. aus Verbindlichkeiten Anzahlungen Verbindlichkeiten Liquiditätsöffentlichen Banken und übirgen Leistungen Tranferleistungen sicherung Bereich Kreditinstituten Kreditgebern 1.023.463,18 € 8.692.093,06 € 16.095.486,84 € 1.072.456,81 € 958.459,93 € 15.156.189,68 € 42.998.149,50 € 975.859,86 € 8.393.188,58 € 14.844.841,15 € 1.048.507,67 € 149.818,07 € 14.959.937,74 € 40.372.153,07 € 928.256,54 € 10.079.139,60 € 11.610.605,72 € 831.074,17 € 248.727,98 € 12.313.260,30 € 36.011.064,31 € 880.653,22 € 9.733.309,54 € 10.436.486,17 € 861.408,45 € 752.511,50 € 5.124.961,70 € 27.789.330,58 € 2.833.049,90 € 9.370.181,34 € 9.396.807,84 € 1.046.533,25 € 658.344,71 € 3.237.687,01 € 26.542.604,05 € 2.722.946,58 € 17.520.732,36 € * 953.610,90 € 266.376,71 € 233.555,08 € 1.040.529,88 € 22.737.751,51 € * Änderung der Darstellung im Muster für den Verbindlichkeitenspiegel, daher Ausweis in Vorspalte Im Anhang zum Jahresabschluss 2014 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundenen Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2014 schließt mit einer Bilanzsumme von 409.882.181,06 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2014 der Stadt Erkelenz vergleichsweise wie folgt dar: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen 31.12.2011 392.287.936,06 € 15.491.679,35 € 31.12.2012 390.433.939,77 € 13.213.894,79 € 31.12.2013 382.716.147,38 € 20.334.149,75 € 3.668.193,67 € 4.139.765,77 € 4.218.705,31 € 4.160.044,45 € -58.660,86 € Summe 411.447.809,08 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 2.613.178,62 € Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten 31.12.2011 206.726.232,37 € 115.443.487,81 € 45.600.832,77 € 36.011.064,31 € 31.12.2012 203.646.952,58 € 119.800.446,89 € 48.158.398,60 € 27.789.330,58 € 31.12.2013 202.796.411,03 € 119.118.728,85 € 50.346.680,02 € 26.542.604,05 € 31.12.2014 Differenz 201.511.967,81 € -1.284.443,22 € 125.636.779,08 € 6.518.050,23 € 50.998.136,35 € 651.456,33 € 22.737.751,51 € -3.804.852,54 € 8.392.471,68 € 8.464.578,49 € 8.997.546,31 € 532.967,82 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 2.613.178,62 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungs7.666.191,82 € abgrenzungsposten Summe 411.447.809,08 € 31.12.2014 Differenz Vorjahr 383.395.893,65 € 679.746,27 € 22.326.242,96 € 1.992.093,21 € In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst. Seite 28 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und „Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital ×100 = Bilanzsumme 201.511.967,81 € x 100 409.882.181,06 € = 49,16 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme = (201.511.967,81 € + 88.378.335,45 € + 36.370.689,01 €) x 100 409.882.181,06 € = 79,60% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Eigenkapitalquote 1 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 52,50% 79,50% 52,42% 78,80% 51,96% 77,54% 51,40% 77,69% 50,24% 77,94% 49,94% 79,02% 49,79% 78,81% 49,16% 79,60% IKVS Vergleich 2014 39,03% 69,53% Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten. Seite 29 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den Daten von 14 kreisangehörige Kommunen in Nordrhein-Westfalen der Größenordnung 40.000 – 50.000 Einwohner. Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen: Dies sind im Einzelnen: Die Kennzahl „Abschreibungsintensität AbI“ ist im Analysebereich „Kennzahl zur Vermögenslage“ angesiedelt und gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Abschreibungsintensität (AbI) = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen ×100 Ordentliche Aufwendungen 7.224.979,65 € x 100 89.895.674,46 € = = 8,04 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Die Kennzahl Anlagedeckungsgrad 1 (AnD1) gibt an, wieviel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt ist. Langfristiges Vermögen soll auch langfristig finanziert sein. Anlagendeckungsgrad 1 = Eigenkapital ×100 = Anlagevermögen 201.511.967,81 € x 100 383.395.893,65 € = 52,56 % Die Kennzahl Anlagedeckungsgrad 2 (AnD2) gibt an, wieviel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Anlagendeckungsgrad 2 = Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + Langfristiges Fremdkaptial ×100 = Anlagevermögen Seite 30 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz (201.511.967,81 € + 88.378.335,45 € + 36.370.689,01 € + 12.388.150,93 € + 37.517.750,00 €) x 100 = 383.395.893,65 € = 98,11 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen /Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Die Kennzahl Zinslastquote (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Zinslastquote = Finanzaufwendungen ×100 Ordentliche Aufwendungen = 987.644,28 € + x 100 89.895.674,46 € 1,10 % = Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „ Ordentliche Aufwendungen sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Die Netto-Steuerquote (NSQ) gibt an, zu welchen Teilen sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. Netto-Steuerquote = (Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) ×100 Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Seite 31 = Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz (49.399.159,46 € - 1.712.097,75 € – 1.663.180,67 €) x 100 = 56,53 % 84.785.317,94 € - 1.712.097,75 € - 1.663.180,67 € Zusammenfassende Aufstellung der Bilanzkennzahlen: Bilanzkennzahl 2013 2014 Abschreibungsintensität (AbI) Anlagendeckungsgrad 1 (AnD1) Anlagendeckungsgrad 2 (AndD2) Zinslastqoute (ZIQ) Netto-Steuer-Qoute (NSQ) 8,45% 52,99% 96,84% 1,14% 53,74% 8,04% 52,56% 98,11% 1,10% 56,53% 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 383.395.893,65 € (31.12.2014 = 382.716.147,38 €) beim Anlagevermögen. Zum 31.12.2014 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2013 um 679.746,26 € (-0,18%) vor (s. Anlagespiegel). Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 1.992.093,21 € von 20.334.149,75 € auf 22.326.242,96 €. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2014 4.160.044,45 € (Vorjahr 4.218.705,31 €). Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig. Seite 32 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit 201.511.967,81€ (31.12.2013 = 202.796.411,03 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 10.892.068,36 €. Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 418.248,95 € wird die Ausgleichrücklage dann 10.473.819,41 € betragen. Entwicklung des Eigenkapitals: Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 186.945.557,30 € 191.618.001,27 € 194.458.339,41 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 190.277.261,11 € 189.406.577,58 € 1.450.352,02 € 1.601.643,66 € 1.579.622,34 € 1.593.293,91 € 1.606.244,55 € 1.637.424,56 € 1.627.081,56 € 1.631.570,82 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 12.369.192,45 € 6.760.581,72 € 11.472.847,73 € 10.892.068,36 € Jahresüberschuss / Summe Eigenkapital -fehlbetrag 3.405.053,67 € 206.506.615,99 € 2.748.703,34 € 210.674.001,27 € 1.668.968,80 € 212.412.583,55 € -2.336.460,55 € 212.321.892,46 € -5.608.610,73 € 206.726.232,37 € -3.110.459,80 € 203.646.952,58 € -580.779,37 € 202.796.411,03 € -418.248,95 € 201.511.967,81 € Die Verbindlichkeiten konnten weiter von bisher 26.542.604,05 € auf 22.737.751,51 reduziert werden. Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2014 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2014, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2014 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 25.06.2015 bis 20.11.2015 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze Seite 33 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 20.11.2015 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 20.11.2015 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 34 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz 9 Bestätigungsvermerk „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2014, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2014 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 25.06.2015 bis 20.11.2015 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein Seite 35 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erkelenz zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 03.12.2015 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses 10 Anlagen zum Prüfbericht Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2014 Anlage 2 Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel Anlage 3 Lagebericht Seite 36 Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2014 Jahresabschluss 2014 Bilanz zum 31.12.2014 Bezeichnung 31.12.2014 Vorjahres- Bezeichnung zahlen AKTIVA PASSIVA 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 84.148,90 107.230,03 1.1 Allgemeine Rücklage 31.12.2014 Vorjahreszahlen 189.406.577,58 190.277.261,11 1.631.570,82 1.627.081,56 1.2 Sachanlagen 1.2 Sonderrücklage 1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. gr.stücksgl. Rechte 1.3 Ausgleichsrücklage 10.892.068,36 11.472.847,73 54.856.538,71 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -418.248,95 -580.779,37 201.511.967,81 202.796.411,03 88.378.335,45 80.324.644,62 36.370.689,01 37.833.428,08 662.542,38 736.413,16 225.212,24 224.242,99 125.636.779,08 119.118.728,85 37.517.750,00 35.799.084,00 3.3 Instandhaltungsrückstellung. 4.765.985,91 4.954.707,74 25.525.665,98 3.4 Sonstige Rückstellungen 8.714.400,44 9.592.888,28 50.998.136,35 50.346.680,02 2.722.946,58 2.833.049,90 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke 55.407.275,65 1.510.216,01 546.468,87 3.247.256,59 60.711.217,12 2.035.189,22 Summe Eigenkapital 546.468,87 2. Sonderposten 3.247.256,29 2.1 für Zuwendungen 60.685.453,09 2.2 für Beiträge 1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Gesch.- u.a. Betriebsgeb. Summe Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 2.3 für den Gebührenausgleich 8.114.788,35 61.953.475,92 1.982.345,60 45.549.630,56 117.600.240,43 7.502.995,39 2.4 Sonstige Sonderposten 60.482.384,15 Summe Sonderposten 3.333.001,24 3. Rückstellungen 46.557.346,95 3.1 Pensionsrückstellungen 117.875.727,73 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 27.050.785,94 791.592,32 821.772,21 Summe Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 1.2.3.3 Gleisanl. m. Streckenausr. u.Sicherh.anl. 1.2.3.4 Entwässerungs- u. Abwasserbeseitigungsanlag. 1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen, Plätzen, Verk.anl. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe Infrastrukturvermögen 1.824.442,81 1.876.187,62 4.1 Anleihen 74.225.668,30 72.215.852,36 4.2 Verbindlichkeiten a. Krediten f. Investitionen 1.847,22 2.252,97 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 103.894.336,59 100.441.731,14 4.2.2 von Beteiligungen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 995.539,08 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 45.365,80 1.052.905,96 4.2.3 von Sondervermögen 45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.056.278,97 1.988.073,43 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 17.520.732,36 18.766.989,18 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.201.891,53 4.082.812,06 Summe Verbindlichk. a. Krediten f. Investitionen 20.243.678,94 21.600.039,08 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4.461.153,17 7.095.615,34 4.3 Verbindl. a. Krediten z. Liquiditätssicherung 293.966.022,69 293.267.684,55 4.4 Verbindl. a.Vorg., die Kreditaufn. gleichkommen 953.610,90 1.046.533,25 Summe Sachanlagen 1.3 Finanzanlagen 4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistungen -- Seite 394 von 395 - Jahresabschluss 2014 Bezeichnung 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2014 Vorjahres- Bezeichnung zahlen 31.12.2014 4.675.365,56 4.6 Verbindl. aus Transferleistungen 266.376,71 658.344,71 3.048.284,00 2.622.364,13 37.421.530,74 234.206,43 990.793,31 4.7 Sonstige Verbindlichk. 37.421.530,74 4.8 Erhaltene Anzahlungen 234.206,43 Summe Verbindlichkeiten Vorjahreszahlen 233.555,08 3.237.687,01 1.040.529,88 0,00* 22.737.751,51 26.542.604,05 8.997.546,31 8.464.578,49 409.882.181,06 407.269.002,44 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 46.019.336,76 46.019.336,76 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.3.5.2 an Beteiligungen SUMME PASSIVA 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Summe Anlagevermögen 383.395.893,65 382.716.147,38 504.028,27 492.733,08 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 257.982,03 388.644,32 2.2.1.3 Steuern 7.188.609,72 7.740.284,70 447.994,83 519.046,58 2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl. Forderungen 2.440.658,34 3.095.454,86 Summe Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 10.839.273,19 12.236.163,54 792.968,69 825.945,82 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.789.746,85 2.937.642,53 Summe Privatrechtliche Forderungen 3.582.715,54 3.763.588,35 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 1.534.483,12 1.293.833,31 Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 15.956.471,85 17.293.585,20 6.369.771,11 3.040.564,55 Summe Umlaufvermögen 22.326.242,96 20.334.149,75 4.160.044,45 4.218.705,31 409.882.181,06 407.269.002,44 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA *In der 2013er-Bilanz wurden die „Erhaltenen Anzahlungen“ noch bei den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. -- Seite 395 von 395 - Anlage 2 Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Stadt Erkelenz Anhang für das Haushaltsjahr 2014 A. Vorbemerkungen Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der achte Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen. B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel ersichtlich. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2014 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. Nr.1“). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 GemHVO wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr eine Wiederholungsinventur durchgeführt. Es wurde eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller beweglichen Vermögensteile des Anlagevermögens durchgeführt. Im Rahmen der Inventur sind durch Abgänge bei den beweglichen Sachen des Anlagevermögens Aufwendungen in Höhe von T€ 9 (Schulen T€ 7, übrige Bereiche T€ 2) entstanden. Darüber hinaus wurde gem. § 34 Abs. 1 GemHVO eine körperliche Inventur der Festwerte vorgenommen. Festwerte werden aus Vereinfachungsgründen in einzelnen Bereichen der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Im Jahresabschluss 2014 werden die Festwerte mit insgesamt T€ 918 (Schulbereich T€ 493, Kindergärten T€ 272, Feuerwehr T€ 131, Mehrzweckhallen T€ 22) berücksichtigt. Durch den Abgang von Festwerten sind Aufwendungen in Höhe von T€ 106 (Schulen T€ 34, Kindergärten T€ 72) und Verluste aus Wertminderungen in Höhe von T€ 9 entstanden. Erträge aus Wertanpassungen schlagen mit insgesamt T€ 12 zu Buche. Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2014 insgesamt T€ 4.461. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: E12010046 Baugebiet Schulring T€ 106 E12010049 GIPCO II westlicher Teil T€ 316 E12018001 Immerath, Umsiedlungsstandort T€ 1.944 E12018002 Borschemich, Umsiedlungsstandort T€ 1.497 S08010001 Sportanlagen Borschemich (neu) T€ 306 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus: - alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte. alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE) Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. 3. Die Beteiligungen betreffen: - - - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.632). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2014 erfolgte eine Erhöhung in Höhe von T€ 5. Bis zum 31.12.2013 wurde dieser Posten unter der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“ geführt. Der kommunale Kontierungsplan schreibt jedoch einen Ausweis als „Beteiligung“ vor. 4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt. 5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. 6. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die Reduzierung bei der Summe aller Forderungen von ca. 1,39 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich aus der Reduzierung der Beitragsforderungen von ca. 131 T€, aus der Reduzierung der Steuerforderungen von ca. 552 T€, aus der Reduzierung der Forderungen aus Transferleistungen von ca. 71 T€, aus der Reduzierung der sonstigen öffentlichrechtlichen Forderungen von ca. 655 T€, aus der Reduzierung der Forderungen gegenüber dem privaten Bereich von ca. 33 T€ und aus der Reduzierung der Forderungen gegen Sondervermögen (Abwasserbetrieb) von ca. 148 T€. Bei den Gebührenforderungen ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Forderungen von ca. 11 T€. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist schließlich eine Erhöhung um 240 T€ zu verzeichnen. Diese Erhöhung ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass Ackerlandflächen, die nicht dauerhaft im Besitz der Stadt verbleiben sollen, ins Umlaufvermögen umgebucht worden sind. 8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 1.965). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. T€ 53 werden für übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.603. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 228) für Januar 2015, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 110), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 68) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 (T€ 133) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2014 T€ 189.407 (vgl. auch die Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“). Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2013 wie folgt entwickelt: Stand 31.12.2013 190.277.261,11 € Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage ./. Stand 31.12.2014 189.406.577,58 € 870.683,53 € Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2014 bedeutet dies, dass die Erträge(+) /Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind: Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte 151.029,82 € Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte 0,00 € Veräußerung bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte 147.390,14 € Abgang bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte -1.055.765,52 € Veräußerung Infrastrukturvermögen 0,00 € Abgang Infrastrukturvermögen -7.630,98 € Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen 7.500,00 € Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen -442,24 € Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) 2.134,67 € Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Verrechnung gem. § 43 GemHVO: -114.899,42 € - 870.683,53 € 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2014 T€ 1.632 Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite). 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2014 insgesamt 10.892.068,36 €. Sie wird sich jedoch nach erfolgtem Ratsbeschluss zum Ausgleich des Fehlbetrages des Jahres 2014 um 418.248,95 € auf 10.473.819,41 € reduzieren. 4. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 418 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014. Er verbessert sich gegenüber dem geplanten Ergebnis um T€ 1.762. 5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 663). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 225). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2014 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 29.118) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 8.400). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. Zusätzlich wurden zum 31.12.2014 die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich, die zu einem erhöhten Rückstellungsaufwand führte. 10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2015 - 2018 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2014: Stand 01.01.2014 € 1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 - Rathaus 2 Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2014 € 58.000,00 0,00 0,00 0,00 58.000,00 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 0,00 0,00 0,00 130.000,00 130.000,00 3 FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas 23.000,00 -15.633,74 -7.366,26 0,00 0,00 4 FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich 30.500,00 0,00 0,00 0,00 30.500,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 6.252,60 -4.931,32 -1.321,28 0,00 0,00 16.192,74 -16.192,74 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 40.000,00 0,00 0,00 25.000,00 65.000,00 5 6 7 8 9 Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung äußerer Sonnenschutz Nysterbachschule Lövenich: Zimmerarbeiten Nysterbachschule Lövenich: Dacharbeiten Grundschule Gerderath: Erneuerung Dach Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 10 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 11 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 12 Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 13 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach Turnhalle 32.000,00 -32.000,00 0,00 0,00 0,00 14 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle 85.000,00 0,00 0,00 65.000,00 150.000,00 50.000,00 0,00 0,00 20.000,00 70.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 70.000,00 -70.000,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Keyenberg: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Keyenberg: Ern. Fenster GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster+Türen+Umkleide Stand 01.01.2014 € 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach Turnhalle Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt) Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1. BA (im Vorjahr aufgeteilt auf 1. + 2. BA) Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Dachsanierung Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Abbruch Baracken Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach, Turnhallen und Außentoiletten Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2014 € 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 50.000,00 0,00 0,00 20.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 45.000,00 -45.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 43.000,00 500.000,00 -467.041,02 -8.846,49 0,00 24.112,49 1.000.000,00 0,00 -115.000,00 0,00 885.000,00 59.130,42 -55.058,09 -4.072,33 0,00 0,00 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 20.000,00 -17.160,81 -2.839,19 0,00 0,00 78.000,00 0,00 0,00 0,00 78.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 35 Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide 36 Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt 37 Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 38 Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 39 Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 40 Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00 41 Cusanus-Gymnasium: Metallarbeiten 50.437,69 0,00 -50.437,69 0,00 0,00 6.117,34 0,00 -6.117,34 0,00 0,00 89.791,13 -77.107,79 -12.683,34 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 62.000,00 192.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 45.000,00 -16.501,11 -28.498,89 0,00 0,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 42 43 44 45 46 47 Cusanus-Gymnasium: Fassadenarbeiten Cusanus-Gymnasium: Fassadenarbeiten Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Schulhof Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Pestalozzischule: Erneuerung Dach Altbau Pestalozzischule: Erneuerung Dach Altbau (2. BA) Stand 01.01.2014 € 48 49 50 51 52 53 Pestalozzischule: Ern. Duschen, Außentoiletten Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit KG Adolf-Kolping-Hof: Heizungsarbeiten KG Adolf-Kolping-Hof: Sanitärarbeiten Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2014 € 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 86.500,00 0,00 0,00 0,00 86.500,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 13.354,07 -6.014,58 -7.339,49 0,00 0,00 5.201,61 -2.213,42 -2.988,19 0,00 0,00 54 KG Westpromenade: Dämmung Kellerdecke 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 55 KG Gerderath: Dämmung Speicher Altbau 15.000,00 -6.213,02 -8.786,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 50.000,00 -50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 60.000,00 0,00 0,00 130.000,00 190.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000 80.000,00 80.000,00 -58.154,02 -21.845,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 9.000,00 17.304,95 0,00 -5.561,22 0,00 11.743,73 40.000,00 -40.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 3.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 KG Gerderath: Ern. Heizkessel KG Hetzerath: Ern. Heizkessel Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Gerderath: Ern. der Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) Turnhalle Holzweiler: Ern. Dach einschl. Dämmung Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Neuhaus: Sanierung von 16 Wohneinheiten im OG Unterkunft Neuhaus: Sanierung von 16 Wohneinheiten Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Dachabdichtung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA Stand 01.01.2014 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2014 € 73 MZG Matzerath: Erneuerung Dach Altbau und Dämmung 25.000,00 0,00 0,00 5.000,00 30.000,00 74 MZG Matzerath: Erneuerung Außenputz mit Dämmung 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 75 MZG Katzem (alte Schule): Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung 50.000,00 -27.439,90 -16.295,95 0,00 6.264,15 40.000,00 -31.636,38 -8.363,62 0,00 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 8.059,65 -3.944,53 -4.115,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 20.000,00 -20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 76 77 78 79 80 81 MZG Katzem (alte Schule): Ern. der Dacheindeckung (2. BA) MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Erneuerung Sportboden MZH Kückhoven: Ern. Fenster, Aussentüren MZH Gerderhahn: Ern. Flachdach Halle MZH Gerderhahn: Dacheindeckung 82 MZH Gerderhahn: Ern. Fenster 83 MZH Golkrath: Ern. Dach Umkleide 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 84 MZH Golkrath: Ern. Dach 1. Erweiterung 12.000,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 40.000,00 0,00 0,00 20.000,00 60.000,00 20.000,00 -6.474,48 -13.525,52 0,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 21.000,00 -21.000,00 0,00 0,00 0,00 22.000,00 0,00 0,00 0,00 22.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 4.954.707,74 -1.089.716,95 -326.004,88 1.227.000,00 4.765.985,91 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Schwanenberg: Ern. Dach Umkleiden MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster MZH Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Außentoiletten 11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind: Stand 01.01.2014 € Rückstellungen für Altersteilzeit Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB u.a. Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen sonst. Rückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Inanspruchnahme/Auflösung € Zuführung Stand 31.12.2014 € € 2.806.263,65 593.929,42 0,00 2.212.334,23 459.955,43 0,00 36.659,59 496.615,02 88.507,15 0,00 34.810,47 123.317,62 350.529,23 66.529,23 7.727,00 291.727,00 77.222,25 52.222,25 26.600,00 51.600,00 5.299.806,57 0,00 434.604,00 434.604,00 0,00 0,00 76.000,00 0,00 163.000,00 239.000,00 9.592.888,28 1.147.284,90 0,00 5.299.806,57 268.797,06 8.714.400,44 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 291.727,00 €, die erst Ende April 2015 für den Zeitraum vom 01.01.2014 - 31.12.2014 zur Auszahlung gelangen. Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute noch immer nicht entschieden. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2013 vorgenommenen Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2014 keine Änderungen ergeben. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. 12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. 13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.329). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.603 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 1.066 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 253 T€, Ruherechtsentschädigungen 296 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2015 führen 470 T€; Sonstige 47 T€). Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden 31.12.2014 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passiva Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA % der Bilanzsumme 84 293.966 89.346 383.396 15.956 6.370 22.326 4.160 409.882 0,02 71,72 21,80 93,54 3,90 1,55 5,45 1,01 100,00 201.512 125.637 50.998 22.738 8.997 409.882 49,16 30,65 12,44 5,55 2,20 100,00 III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienleistungsausgleich T€ 271 6.352 20.441 17.869 1.407 905 284 1.870 49.399 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen: Schlüsselzuweisungen Allgemeine Zuweisungen Land Zuweisungen und Zuschüsse Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen T€ 6.625 119 7.879 2.256 16.879 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (482 T€) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (271 T€). Daneben wurden Erstattungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) geleistet (211 T€). 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (8.613 T€) betreffen Verwaltungsgebühren (734 T€), Benutzungsgebühren (5.930 T€) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (1.949 T€). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (506 T€) enthalten Mieten und Pachten (285 T€), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (160 T€) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (61 T€). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 3.362 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. 7. Im Haushaltsjahr 2014 wurden sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: erzielt, deren Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen Erträge aus Ersatzvornahmen Erträge aus Zuschreibungen Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen Andere sonst. ordentl. Erträge T€ 2.117 1.137 115 111 436 27 20 11 965 22 304 5.265 8. Das Jahresergebnis für 2014 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 279 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 23.444 T€ des Haushaltsjahres 2014 entfällt mit 3.359 T€ auf Beamtenbezüge, mit 16.454 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.349 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 484 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 240 T€ und Versorgungsempfänger 244 T€) und mit 80 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€ 1.718, die ausschließlich für Beschäftigte (970 T€ für Pensionen, 81 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (387 T€ für Pensionen und 280 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9). 10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2014 zeigt die folgende Aufstellung: T€ Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.527 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens 306 Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 601 Bewirtschaftung - Energie 1.689 Bewirtschaftung - Reinigung 1.108 Haltung von Fahrzeugen 361 Unterhaltung der Geräte 337 Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR) 237 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 88 Aus- und Fortbildung 130 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 289 Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 4.765 davon: Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten Kostenanteil Straßenentwässerung Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen T€ 275 T€ 1.474 T€ 3.016 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 243 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten 4.915 T€ 708 T€ 1.837 Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen T€ 1.264 T€ 730 T€ 376 16.596 11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.298 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (7.225 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für investive Maßnahmen (73 T€). 12. Die Transferaufwendungen 2014 (36.005 T€) setzen sich wie folgt zusammen: Zuweisungen und Zuschüsse Sozialtransferaufwendungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ Kreisumlage Krankenhausinvestitionsumlage T€ 5.416 6.746 1.712 1.663 19.988 480 36.005 13. Im Jahre 2014 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet: T€ Sonst. Personalaufwendungen 34 Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten 326 Mieten und Pachten 286 Leasingkosten 72 Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D. 611 Geschäftsaufwendungen 602 Steuern, Versicherungen 2.366 Zuschreibung Sonderposten 1 Erstattungen für lfd. Tätigkeiten 441 Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä. 340 Verfügungsmittel 2 Fraktionszuwendungen 24 Repräsentationen 22 Ehrungen u.ä. 9 Zuführung sonst. Rückstellungen 1.417 6.553 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (5.680 T€) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.461 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.208 T€. Die übrigen Zinserträge betragen 11 T€. 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt 988 T€. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben, haben sich in 2014 wie folgt entwickelt: Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen erleichtern: • In 2013 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen von 1.875.405,29 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurde in 2013 eine Ermächtigungsübertragung i. H. v. 434.604,00 € gebildet. Die Abwicklung dieser Ermächtigungsübertragungen in 2014 wird an späterer Stelle dargestellt. • Ebenso sind in 2013 zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO NRW von insgesamt 1.450.000,00 € gebildet worden. • Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte „Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2014“ in den jeweiligen Zeilen mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software „newsystem kommunal Infoma“ auch den Komfort, dass die Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auch in 2014 gezogen. Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt 1.875.405,29 € ein Betrag von 1.014.785,10 € in Anspruch genommen. 778.398,71 € wurden im Laufe des Jahres 2014 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 82.221,48 € wurden weiter nach 2015 übertragen. Rechnet man die übertragenen Ermächtigungsübertragungen 2014 als auch die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte: Bezeichnung Nr. 16 17 23 30 31 32 33 34 35 36 37 38 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit =Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) =Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31) +Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen +Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung -Tilgung und Gewährung von Darlehen -Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung =Saldo aus der Finanzierungstätigkeit =Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) … Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz/ist 82.653.385,00 € 80.842.522,67 € -1.810.862,33 € 1.059.089,00 € 4.947.582,53 € 3.888.493,53 € 6.616.775,00 € 3.512.643,50 € -3.104.131,50 € 8.029.700,00 € 2.430.033,63 € - 5.599.666,37 € -1.412.925,00 € 1.082.609,87 € 2.495.534,87 € -353.836,00 € 6.030.192,40 € 6.384.028,40 € 1.380.000,00 € 0,00 € -1.380.000,00 € 12.000.000,00 € 6.000.000,00 € -6.000.000,00 € 1.380.000,00 € 1.356.360,14 € -23.639,86 € 12.000.000,00 € 6.000.000,00 € -6.000.000,00 € 0,00 € -1.356.360,14 € -1.356.360,14 € -353.836,00 € 4.673.832,26 € 5.027.668,26 € Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2 GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 8 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen Nebenrechnungen nachzukommen. Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung: 1. Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von 4.513 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer Verbesserung um 3.889 T€. Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 2.078 T€ und geringeren Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 1.811 T€. Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere Einzahlungen von 1.111 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 12 T€ bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 59 T€ bei den „Sonstigen Transfereinzahlungen“ und von 72 T€ bei den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“. Diesen geringeren Einzahlungen stehen Mehreinzahlungen von 477 T€ bei den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 99 T€ bei den „Privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.299 T€ bei den „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“ und von 1.457 T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen“ gegenüber. Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ von 255 T€, den „Versorgungsauszahlungen“ von 108 T€, den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 1.393. T€, den „Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen“ von 328 T€ und den „Sonstigen Auszahlungen“ von 431 T€ zu verzeichnen. Demgegenüber ergeben sich Mehrauszahlungen in Höhe von 704 T€ bei den „Transferauszahlungen“. Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo aus der Investitionstätigkeit ergeben. Der Saldo beträgt 68 T€. Geplant war ein negativer Saldo in Höhe von -3.288 T€. Dies lässt sich als Ergebnis von verringerten „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 3.444 T€ als auch als Konsequenz aus geringeren „Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 3.512 T€ herleiten. Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ ergibt sich ein negativer Wert von -1.356 T€ feststellen. Dieser „gute“ negative Wert bedeutet, dass im Jahr 2014 der Schuldenstand um 1,356 Mio. € reduziert werden konnte. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2014 gegenüber der Planung eine erfreuliche Liquiditätsverbesserung von 4.438 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte. Bei den gesamten liquiden Mitteln ergibt sich u.a. daraus resultierend gegenüber dem Stichtag 31.12.2013 zum 31.12.2014 eine erfreuliche Verbesserung von 3.329 T€ auf 6.370 T€. Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden. Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der Stadtkasse abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Stadtkasse bedient. Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2014 vereinnahmt worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden können. Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt -43 T€. Mithin ist die Stadt in Vorleistung getreten und besitzt daraus Forderungen gegen Dritte. Daneben wies der Bestand aus der Bewirtschaftung der Mittel des Städtischen Abwasserbetriebes zum 31.12.2014 einen negativen Saldo aus. Dieser betrug -2.790 T€ (2.938 T€ aus Vorjahren und + 148 T€ aus 2014), so dass der Gesamtbestand, der z. 31.12.2014 für Dritte verwaltet wurde, -2.833 T€ betrug. Die 2014er Finanzrechnung wurde aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit wie in den Vorjahren um die Zeilen 39a und 39b erweitert. Beide Zeilen stellen die Veränderung der Forderung /Verbindlichkeiten gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb dar. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, dass die in Zeile 41 ausgewiesenen „liquiden Mitteln“ sich nun 1:1 auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden - weitergehende Erklärungen als auch Nebenrechnungen werden dadurch entbehrlich. Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus (eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 9.203 T€. Abgebildet wird dieser Betrag aufgrund der NKF-Vorschriften in der Bilanz zum 31.12.2014 als Summe aus den liquiden Mitteln (6.370 T€), den Forderungen gegenüber dem Abwasserbetrieb (2.790 T€ siehe Bilanzposten „Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen“) sowie Forderungen gegenüber Dritte (Teilbetrag von 43 T€ aus den „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ 793 T€). 2. Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2013 gem. § 22 GemHVO NRW Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25. September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 wurden demnach nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2014 wie nachfolgend aufgeführt abgewickelt: 2.1 Für konsumtive Auszahlungen wurde im Jahr 2013 eine Ermächtigungsübertragung gebildet. Im Rahmen der Betriebsprüfung hatte das Finanzamt am 29. Juli 2013 angekündigt, dass in 2013 insgesamt 525.563,99 € an Kapitalertragsteuer für die Jahre 2008 - 2011 nachzuzahlen seien. Aufgrund dessen wurde dieser Betrag am 25. September 2013 überplanmäßig durch den Rat bereitgestellt. Die endgültigen Bescheide zu diesen Sachverhalten sind bei der Stadt Erkelenz jedoch erst am 24. Januar 2014 eingegangen und haben mit einer endgültigen Summe von 434.604,-- € abgeschlossen. Eine Bereitstellung im Haushaltsplan 2014 war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, daher wurde eine Ermächtigungsübertragung bei Produktsachkonto 080300.744200 (Kapitalertragsteuer BgA Bäderbetrieb) gebildet. Dieser Betrag wurde entsprechend in 2014 ans Finanzamt überwiesen. 2.2 Nr. 1 Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2014: Investitionsnummer Bezeichnung Teilfinanzrechnung 010600 Zentrale Dienste B01060001 B01100012 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung Einzelanschaffungen unter 10.000 € - EDV Teilfinanzrechnung 011301 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Teilfinanzrechnung 011000 2 3 G01130001 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Teilfinanzrechnung 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 4 H02150002 Neubau FWGH Borschemich (neu) 5 H02150004 Errichtung Feuerwehrgarage Verwaltungsbereich 6 B02157002 Geräte - Allgemein, Anschaffungen > 410 € 7 B02157010 Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL 8 B02157011 Staffel LF 10/6 Verwaltung Teilfinanzrechnung 030101 Grundschulen 9 B03010001 10 H03010007 Teilfinanzrechnung 030102 Hauptschulen 11 abgerechnet in 2014 Ersparnis/ in Abgang Nach 2015 - zu übertragen 819,91 819,91 0,00 0,00 21.913,26 20.620,38 1.292,88 0,00 400.000,00 0,00 400.000,00 0,00 3.603,32 506,62 0,00 3.096,70 10.201,62 9.914,53 287,09 0,00 9.302,16 9.291,73 10,43 0,00 279.914,65 279.914,65 0,00 0,00 648,55 635,58 12,97 0,00 Anschaffung unter 10.000 € Grundschulen 18.879,70 18.879,70 0,00 0,00 Erweiterung Luise-Hensel-Schule 10.375,90 6.541,47 3.834,43 0,00 12.062,40 0,00 H03020003 Hauptschule Erkelenz, Einbau Aufzug 50.000,00 37.937,60 Teilfinanzrechnung 030103 72.313,86 70.097,47 2.216,39 0,00 43.038,20 32.047,94 10.990,26 0,00 5.402,12 5.402,12 0,00 0,00 28.751,62 25.935,46 2.816,16 0,00 12 H03030001 13 B03030001 Realschule/Europaschule Umbau und Erweiterung ERKA-Halle (Anteil Europaschule) Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 14 B03030009 Schuleinrichtung Biologieraum - Europaschule Teilfinanzrechnung 030104 Gymnasien Anschaffungen < 10.000,00 € Cusanus-Gymnasium Anschaffungen < 10.000,00 € Cornelius-Burgh-Gymnasium Umbau und Erweiterung ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium) 15 B03040001 16 B03040003 17 H03040005 18 Ermächtigungsübertragung - aus 2013 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum – Cusanus-Gymn. Teilfinanzrechnung 060202 Tageseinrichtungen und Tagespflege 19 B06020101 Anschaffungen > 410 € KG Adolf-Kolp.-Hof 20 H06020101 Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3 21 B06020601 22 H06020601 23 B06020801 Auszahl. < 10.000 € KG Buscherhof 24 B06020805 Erneuerung Spielgerät - KG Buscherhof 25 B06021001 Auszahl. < 10.000 € KG Bauxhof 26 B06021101 Auszahl. < 10.000 € KG Venrath 27 B06021201 28 B06021601 29 B06021701 Auszahl. < 10.000 € KG Kückhoven Anschaffungen > 410 € Komb. Tageseinrichtung Westpromenade Anschaffungen > 410 € KG Immerath (neu) 30 H06021701 KG Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 31 H08010001 32 S08010003* 33 S08010004* Kunstrasenplatz Schwanenberg 3.531,25 3.531,25 0,00 0,00 72.314,06 71.046,83 1.267,23 0,00 111.806,18 111.806,18 0,00 0,00 7.320,00 7.320,00 0,00 0,00 89.537,96 75.467,48 0,00 14.070,48 Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 Erweiterung u. Umbau KG Am Hagelkreuz 30.729,66 27.804,19 0,00 2.925,47 2.613,45 2.613,45 0,00 0,00 12.000,00 0,00 12.000,00 0,00 10.013,68 5.421,87 0,00 4.591,81 921,35 921,35 0,00 0,00 6.000,00 0,00 6.000,00 0,00 4.700,00 698,00 4.002,00 0,00 8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 9.549,19 5.841,85 3.707,34 0,00 Umkleide Immerath (neu) 4.637,12 136,51 4.500,61 0,00 Herrichtung der Ersatzflächen (Aschenplatz) 3.093,81 0,00 3.093,81 0,00 33.497,03 33.234,49 0,00 262,54 34 H08010005 Turnhalle Immerath (neu) 16.251,13 461,53 15.789,60 0,00 * Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW wurden am 17. Juli 2014 Mittel in Höhe von 29.500,-- € von der Ermächtigungsübertragung bei der Investitionsnummer S08010003 auf die Investitionsnummer S08010004 übertragen. Teilfinanzrechnung 080300 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 35 S08030004 Herstellung Außenanlagen ERKA-Bad Teilfinanzrechnung 120101 Straßen, Wege, Plätzen, Brücken und Tunnel 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 36 T12010003 37 T12010004 Nordtangente 3. Bauabschnitt 25.600,00 0,00 25.600,00 0,00 Umbau ZOB II 30.000,00 0,00 30.000,00 38 0,00 T12010005 Beseitigung Bahnübergang Mennekrath-Neuhaus 65.000,00 0,00 65.000,00 0,00 39 T12010006 Kreisverkehr Aachener Str. - Gewerbestraße Süd 60.000,00 0,00 60.000,00 0,00 40 T12010016 Kreisverkehr Brückstraße 30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 41 E12010019 Straßenerneuerung Kolberger Straße 9.236,30 9.236,30 0,00 0,00 Ermächtigungsübertragung - aus 2013 abgerechnet in 2014 Ersparnis/ in Abgang Nach 2015 - zu übertragen Nr. Investitionsnummer Bezeichnung 42 E12010023 Straßenerneuerung Memelstraße 5.541,78 5.541,78 0,00 43 E12010048 Erkelenz Stettiner Straße (St. Rochus Weg) 5.541,78 5.541,78 0,00 0,00 44 E12018001 Immerath, Umsiedlungsstandort 95.552,47 82.156,54 13.395,93 0,00 Teilfinanzrechnung 120200 Verkehrsanlagen 16.809,93 0,00 16.809,93 0,00 11.917,48 3.131,65 0,00 8.785,83 15.200,00 0,00 14.200,00 1.000,00 1.163,84 0,00 1.163,84 0,00 26.636,40 3.390,46 0,00 23.245,94 352,71 52,00 58,00 242,71 14.808,49 10.909,39 3.899,10 0,00 45 46 E12020022 Schulring westl.Friedhof – Öffentl. Beleuchtung Teilfinanzrechnung 130100 Öffentliches Grün S13010006 Grünordnung Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 130200 Natur u. Landschaft 47 S13020003 Ökolog. Ausgleich Immerath (neu) 48 S13020004 Landschaftspark „Im Blathes“ Teilfinanzrechnung 150202 Mehrzweckgebäude 49 H15020202 MZH Borschemich (neu) 50 H15020203 Vereinsräume Immerath (neu) 51 H15020204 Kaisersaal Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 150300 Stadtmarketing B15030003 Wegweisung Radtourennetz 52 Summen: 0,00 57.363,37 9.975,06 23.388,31 24.000,00 1.875.405,29 1.014.785,10 778.398,71 82.221,48 3. Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es wurden aus 2013 insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 1.450.000 € beim Produktsachkonto 160200.692600 nach 2014 übertragen. Diese wurden im Jahr 2014 nicht in Anspruch genommen. 4. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2014 gebildet: Nr. 1 2 3 4.1 Für Aufwendungen werden in 2014 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. 4.2 Für investive Auszahlungen werden im Jahr 2014 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet: Auftragssachkonto Bezeichnung Teilfinanzplan 010600 Zentrale Dienste B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Teilfinanzplan 011301 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden Teilfinanzplan 011800 Baubetriebshof B01180061 Gabelstapler (Ersatzbeschaffung) weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2013 Ermächtigungsübertragung aus 2014 Ermächtigungsübertragungen insgesamt 0,00 1.304,84 1.304,84 0,00 350.000,00 350.000,00 0,00 20.000,00 20.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2015 Erläuterungen Lieferung Fachablageschrank Stadtarchiv Abwicklung laufendes Geschäft Teilfinanzplan 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 4 B02157015 Löschfahrzeug LF 10/6 Venrath 0,00 11.400,00 11.400,00 Abwicklung offener Aufträge 5 B02157016 Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte 0,00 1.394,50 1.394,50 Abwicklung offener Aufträge 6 H02150002 Neubau FWGH Borschemich (neu) 3.096,70 0,00 3.096,70 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 030101 Grundschulen B03010001 Anschaffungen < 10.000 € Grundschule 0,00 16.998,11 16.998,11 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 030103 Realschule/Europaschule 7 8 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 0,00 35.973,29 35.973,29 Abwicklung offener Aufträge 9 H03030001 Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil Europaschule - 0,00 40.507,84 40.507,84 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 030104 Gymnasien 10 B03040003 Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium 0,00 2.096,07 2.096,07 Abwicklung offener Aufträge 11 H03040005 Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil Cusanus-Gymnasium - 0,00 40.507,82 40.507,82 Abwicklung offener Aufträge 12 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium - 0,00 20.792,87 20.792,87 Abwicklung offener Aufträge 13 B03040018 Schuleinrichtung Biologieraum - CorneliusBurgh-Gymnasium - 0,00 57.707,94 57.707,94 Abwicklung offener Aufträge und Anschaffungen die ursprünglich bereits in 2014 vorgesehen waren 14.070,48 5.763,88 19.834,36 Verschiebung von Teilen der Maßnahme nach 2015 Teilfinanzplan 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 14 H06020101 Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3 15 H06020102 Erw. Aussenanlagen KG Adolf-Kolping-Hof U3 0,00 25.000,00 25.000,00 Abwicklung offener Aufträge 16 H06020103 Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü3 0,00 31.000,00 31.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2015 17 S06020105 Neugestaltung Außengelände - KG AdolfKolping-Hof 0,00 16.313,57 16.313,57 Verschiebung der Maßnahme nach 2015 18 B06020601 Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 0,00 2.025,81 2.025,81 Anschaffungen Aussengelände die ursprünglich bereits in 2014 vorgesehen waren 19 H06020601 Erweiterung u. Umbau KG Am Hagelkreuz 2.925,47 6.420,97 9.346,44 Verschiebung von Teilen der Maßnahme nach 2015 20 H06020701 Erweiterung und Umbau KG Hetzerath U3 0,00 12.842,23 12.842,23 Restabwicklung Umbaumaßnahme. Diese Nr. Auftragssachkonto Bezeichnung weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2013 Ermächtigungsübertragung aus 2014 Ermächtigungsübertragungen insgesamt Erläuterungen konnte nicht in 2014 abgeschlossen werden. 21 B06020704 Außenspielgerät Kindergarten Hetzerath 0,00 2.823,20 2.823,20 Abwicklung offener Aufträge 22 H06020802 Kindergarten Buscherhof Ausbau Ü3 0,00 3.296,11 3.296,11 Restabwicklung Umbaumaßnahme. Diese konnte nicht in 2014 abgeschlossen werden. 23 B06021001 Auszahl. < 10.000 € KG Bauxhof 4.591,81 7.561,74 12.153,55 Anschaffungen Aussengelände die ursprünglich bereits in 2014 vorgesehen waren 24 S06021101 Errichtung einer Rampenanlage Kiga Venrath 0,00 15.000,00 15.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2015 25 S06021301 Erw. Aussenanlagen KG Oerather Mühlenfeld 0,00 20.000,00 20.000,00 Fertigstellung der 2014 begonnenen Maßnahme 26 B06021601 Anschaffungen >410 € Komb. Tagesein. Westpromenade 0,00 3.000,00 3.000,00 Teilfinanzplan 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen S08010004 Kunstrasenplatz Schwanenberg 262,54 39,54 302,08 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 080300 Bereitstellung und Betrieb von Bädern B08030001 Anschaffungen > 410 € Schwimmbäder 0,00 7.100,00 7.100,00 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 100603 Verwaltung und Betrieb von Unterkünften ausl. Flüchtlinge H10060302 Umbau „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim 0,00 39.972,11 39.972,11 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 130100 Öffentliches Grün S13010006 Grünordnung Immerath (neu) 8.785,83 0,00 8.785,83 Abwicklung offener Aufträge 1.000,00 0,00 1.000,00 Abwicklung offener Aufträge 0,00 10.500,00 10.500,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2015 23.245,94 0,00 23.245,94 Abwicklung offener Aufträge 242,71 0,00 242,71 Abwicklung offener Aufträge 24.000,00 0,00 24.000,00 82.221,48 807.342,44 889.563,92 27 28 29 30 31 32 Teilfinanzplan 130200 Natur u. Landschaft S13020003 Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) Teilfinanzplan 130500 Friedhöfe S13050008 Barrierefreie Zuwegung Friedhof Lövenich Teilfinanzplan 150200 Mehrzweckgebäude 33 H15020202 MZH Borschemich (neu) 34 H15020203 Vereinsräume Immerath (neu) Teilfinanzplan 150300 Stadtmarketing B15030003 Wegweisung Radtourennetz 35 Summen: Anschaffung eines U3Spielgerätes die ursprünglich bereits in 2014 vorgesehen war Abwicklung von ursprünglich im Jahr 2014 vorgesehenen Maßnahmen 5. Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es werden in 2014 keine Kreditermächtigungen nach 2015 übertragen. 6. Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen Aus den unter Punkt 4 aufgeführten Ermächtigungsübertragungen ergibt sich ein Betrag von insgesamt 889.563,92 €. Diese zusätzlichen Auszahlungen können insbesondere durch die gegenüber der Planung für 2015 erhöhten Liquiditätsbestände zum 31.12.2014 finanziert werden. Sonstige Angaben 1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ mit 736.413,16 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das Jahr 2014 in Höhe von 200.000,00 € entsteht für das Jahr 2014 ein Überschuss in Höhe von 126.129,22 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ hat damit zum 31.12.2014 einen Bestand von 662.542,38 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. 2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.013,41 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2014 ein Fehlbetrag von 19.532,01 €. 3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 72.681,17 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum 31.12.2014 einen Fehlbetrag von 87.749,82 € aus. 4. Aufgrund von in 2014 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen: Konto Maßnahme B02157016 Drehleiter DLK 23 /12 Erkelenz-Mitte H10060302 Umbau Südpromenade 31 in ein Asylantenwohnheim Gesamt Betrag 571.793 € 43.810 € 615.603 € 5. Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstattungen in folgender Höhe geleistet - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau 3.363.853,17 € - Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Straßenausbau 2.614.697,16 € - Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu) 144.095,97 € 142.706,01 € - Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) - Sportanlagen Borschemich (neu) 2.917,02 € - Sportanlagen Immerath (neu) 391.841,66 € - Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu) 79.061,39 € - Grünordnung Borschemich (neu) - Grünordnung Immerath (neu) - Friedhof Borschemich (neu) - Friedhof Immerath (neu) - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - öffentl. Straßenbeleuchtung - Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) -öffentl.Straßenbel.- Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) - Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu) - Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (neu) - Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu) - Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu) - Neubau Sportumkleiden Immerath (neu) - Neubau Turnhalle Immerath (neu) - Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich (neu) - Vereinsraum Immerath (neu) - Kaisersaal Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu) 337.154,64 € 242.490,40 € 924.941,47 € 539.533,59 € 249.818,66 € 189.949,18 € 65.227,15 € 16.017,96 € 273.198,83 € 173.993,15 € 1.137.859,38 € 287.589,38 € 1.360.019,44 € 2.374.155,04 € 120.653,73 € 1.501.645,99 € 40.965,11 € 40.965,10 € Die Infrastrukturmaßnahmen in den Umsiedlungsgebieten Immerath (neu) und Borschemich (neu) sind bis auf die Straßenbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen. Die Straßenbaumaßnahmen sind für 2015 jeweils mit 2.000.000 € im Haushaltsplan veranschlagt. Nach derzeitigem Stand werden diese jedoch nicht vor Ende 2016 abgeschlossen sein. Die jeweiligen Auszahlungen werden unmittelbar mit RWE-Power zur Erstattung abgerechnet. 6. Leasingverträge bestanden in 2014 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 12.400 €), der Kuvertiermaschine (ca. 3.900 €), der Kopierer (ca. 8.700 €) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PC-Arbeitsplätze (ca. 47.000 €). Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2014 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto 050303 533940 Bezeichnung Ansatz Euro Leistungen nach § 4 AsylBLG bei Krankheit u.a. Bereits gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich überplanmäßig genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) gemäß Ratsbeschluss v. 24.09.2014 Mehr Euro Tag der Zustimmung 60.000,00 + 213.000,00 273.000,00 30.000,00 13.10.2014 Bereits in der Ratssitzung am 24.09.2014 sind bei dem o. a. Produktsachkonto erheblichen Mehraufwendungen in Höhe von 213.000 € gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt worden. Aufgrund von erneuten zusätzlichen Krankheitsfällen reichen diese bereits genehmigten Mittel bis zum Jahresende nicht aus. Nach Berechnungen des Fachamtes werden bis zum Jahresende 2014 noch Mittel in Höhe von 30.000 € benötigt. Deckung: 2 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 060400 448200 - Erstattungen von Gemeinden (GV) - 050303 533940 30.000,00 EUR 60.000,00 Leistungen nach § 4 AsylBLG bei Krankheit u.a. Bereits gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich überplanmäßig genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) gemäß Ratsbeschluss v. 24.09.2014 + 213.000,00 Bereits gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW überplanmäßig genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) am 13.10.2014 + 30.000,00 303.000,00 30.000,00 11.11.2014 Bereits in der Ratssitzung am 24.09.2014 sind bei dem o. a. Produktsachkonto erheblichen Mehraufwendungen in Höhe von 213.000 € gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt worden. Am 13.10.2014 wurde weiteren Mehraufwendungen in Höhe von 30.000,00 € gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW zugestimmt. Aufgrund von erneuten zusätzlichen Krankheitsfällen reichen diese bereits genehmigten Mittel bis zum Jahresende nicht aus. Nach Berechnungen des Fachamtes werden bis zum Jahresende 2014 noch Mittel in Höhe von 30.000 € benötigt. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 060400 448200 - Erstattungen von Gemeinden (GV) - 30.000,00 EUR Lfd. Nr. 3 Produktsachkonto 050303 533930 Bezeichnung Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG Bereits gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich überplanmäßig genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) gemäß Ratsbeschluss v. 24.09.2014 überplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 21 Abs. 1 GemHVO am 13.11.2014 Ansatz Euro Mehr Euro 270.000,00 Tag der Zustimmung 17.000,00 26.11.2014 17.000,00 26.11.2014 + 272.000,00 + 25.000,00 567.000,00 Bereits in der Ratssitzung am 24.09.2014 sind bei dem o. a. Produktsachkonto erheblichen Mehraufwendungen in Höhe von 272.000 € gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt worden. Am 13.11.2014 wurde weiteren Mehraufwendungen in Höhe von 25.000,00 € im Rahmen der Budgetierung gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO zugestimmt. Aufgrund von erneuten zusätzlichen Zuweisungen von Asylbewerbern reichen diese bereits genehmigten Mittel bis zum Jahresende nicht aus. Deckung: 4 Mehrerträge beim Produktsachkonto 060400 448200 - Erstattung von Gemeinden (GV) - 011100 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen 17.000,00 0,00 50.000,00 EUR 19.01.2015 Im Rahmen des Jahresabschlusses und gem. Berechnung/ Schreiben des Amtes 30 vom 12.01.2015 ist die Rückstellung Prozesskostenrisiko um 50.000,00 EUR zu erhöhen. Deckung: 5 Mehrerträge beim Produktsachkonto 160100 403100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Vergnügungssteuer - 010800 515100 Personalmanagement - Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger - 0,00 387.299,00 50.000,00 EUR 05.03.2015 Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse müssen den Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 387.299,00 EUR zugeführt werden. Mit der aktuellen Hochrechnung der Rheinischen Versorgungskasse wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikanten anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Diese Bewertungsanpassung erfolgte unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Besoldungsversorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 NRW vom 11.11.2014. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 080300 452100 - Bereitstellung und Betrieb von Bädern - Erstattung von Steuern Einsparung beim Produktsachkonto: 010800 506100 - Personalmanagement - Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte insgesamt: 322.934,00 EUR 64.365,00 387.299,00 EUR EUR Lfd. Nr. 6 Produktsachkonto 010800 516100 Bezeichnung Ansatz Euro Personalmanagement - Zuführung zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger - Mehr Euro 0,00 Tag der Zustimmung 280.286,00 10.03.2015 Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse müssen den Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger 280.286,00 EUR zugeführt werden. Mit der aktuellen Hochrechnung der Rheinischen Versorgungskasse wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikanten anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nun unter Einschluss der Statistiken für ambulante und stationäre Pflege und unter Beachtung der tatsächlichen Gegebenheiten. Deckung: 7 Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 080300 452100 - Bereitstellung und Betrieb von Bädern - Erstattung von Steuern 010800 458320 - Personalmanagement - Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertber. aus Forderungen insgesamt: 011100 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen Bereits gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW überplanmäßig genehmigter Mehraufwand am 19.01.2015 0,00 267.000,00 EUR 13.286,00 280.286,00 EUR EUR 113.000,00 26.03.2015 113.000,00 26.03.2015 + 50.000,00 50.000,00 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 ist eine Rückstellung für Prozesskostenrisiken in Höhe von 163.000,00 EUR zu bilden. 50.000,00 EUR sind bereits am 19.01.2015 gebildet worden, sodass noch 113.000,00 EUR benötigt werden. Deckung : Minderaufwendungen beim Produktsachkonto: 120101 571100 113.000,00 EUR - Abschreibungen auf Sachanlagen - Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel - 8 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 010600 549500 030101 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Zentrale Dienste Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Grundschulen 030102 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Hauptschule 43.000,00 27.03.2015 030104 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Gymnasien 267.000,00 27.03.2015 040100 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Kulturförderung 30.000,00 27.03.2015 060205 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - KG Gerderath 15.000,00 27.03.2015 060207 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - KG Hetzerath 15.000,00 27.03.2015 080100 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Bereitstellung und Betrieb von Bädern Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Verwaltung und Betrieb Unterkünfte Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Parkplätze und Parkbauten Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Friedhöfe 85.000,00 27.03.2015 130.000,00 27.03.2015 80.000,00 27.03.2015 9.000,00 27.03.2015 080300 549500 100603 549500 120102 549500 130500 549500 150202 549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen Mehrzweckgebäude Gesamtbedarf: 130.000,00 240.000,00 27.03.2015 27.03.2015 53.000,00 27.03.2015 130.000,00 27.03.2015 1.227.000,00 Lfd. Nr. Produktsachkonto Bezeichnung Ansatz Euro Mehr Euro Tag der Zustimmung Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014. Deckung: Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 160100 403100 - Vergnügungssteuer 030103 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Europaschule 030104 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Gymnasien 030105 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Förderschule 060201 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - KG Adolf-Kolping-Hof 060205 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - KG Gerderath 100602 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Verwaltung und Betrieb Obdächer 150202 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Mehrzweckgebäude 010800 458205 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung sonst. Rückstellungen Summe Mehrerträge: 178.000,00 EUR 127.918,82 EUR 72.077,56 EUR 28.498,89 EUR 10.327,68 EUR 8.786,98 EUR 21.845,98 EUR 42.300,21 45.197,15 534.953,27 EUR EUR EUR Minderaufwendungen bei den Produktsachkonten: 030103 521100 - bauliche Unterhaltung - Europaschule 160100 534100 - Gewerbesteuerumlage 160100 534200 - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 160200 551600 - Zinsaufwendungen an öffentliche Sonderrechnungen 160200 551710 - Zinsaufwendungen an priv. Unternehmen - Liquiditätskredite 120101 522100 - Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - Straße 120101 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Straße Summe Minderaufwendungen: 256.000,00 79.000,00 77.000,00 127.000,00 48.046,73 50.000,00 55.000,00 692.046,73 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Insgesamt: 1.227.000,00 EUR Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2014 - Lfd. Nr. 1 Investitionskonto H06020802 Bezeichnung Ansatz Euro Kindergarten Buscherhof Ausbau Ü3 0,00 Mehr Euro 15.000,00 Tag der Zustimmung 21.03.2014 Für weitere Ü-3 Plätze wurden 50.000,00 € vorsorglich im Haushaltsplan 2014 beim Kindergarten „Adolf-Kolping-Hof“ eingeplant. Nun werden aber die Mehrzweckräume im Kindergärten Buscherhof u.a. als zusätzliche Gruppenräume benötigt. Für den Umbau im Kindergarten Buscherhof ist deshalb ein Betrag in Höhe von 15.000,00 € entsprechend bereitzustellen. Deckung: 2 Einsparung beim Investitionskonto: H06020103 - Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü3 - T12024001 Öffentliche Straßenbeleuchtung Commerden 15.000,00 EUR 0,00 16.033,66 08.05.2014 Aufgrund eines Freileitungsrückbaus durch die NEW kann gleichzeitig die Beleuchtung in Commerden erneuert werden. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten mit der NEW können die Kosten für die Tiefbauarbeiten halbiert und somit Mehrkosten von knapp 13.000,00 € vermieden werden. Deckung: 3 Einsparung beim Investitionskonto: T12029000 - Alle Stadtteile - Öffentliche Beleuchtung < 10.000,00 € - B02157015 Löschfahrzeug LF 10/ 6 Venrath 110.000,00 16.033,66 19.000,00 EUR 26.06.2014 Mehrauszahlungen im Rahmen der Beschaffung eines Löschfahrzeuges für die Löschgruppe Venrath (Beschluss Hauptausschuss v. 26.06.2014). Deckung: Einsparung beim Investitionskonto: B02157010 - Tanklöschfahrzeug TLF 20/ 40 SL - 19.000,00 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Haushaltsjahr 2014 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto/ Investitionskonto 050303 533930 Bezeichnung Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG Ansatz Euro 270.000,00 Mehr Euro 272.000,00 Tag der Zustimmung 24.09.2014 Bei der Ermittlung der Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2014 war nicht abzusehen, dass sich die Anzahl der aufzunehmenden Personen überproportional erhöht. Trotz einer erhöhten Ansatzplanung für das Jahr 2014 reichen die Mittel nicht aus, um die überproportionalen Zuweisungssteigerungen abzudecken (siehe Ratsbeschluss v. 24.09.2014). Deckung: 2 Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 050303 448100 - Erstattungen vom Land 060400 448200 - Erstattung von Gemeinden 050303 533940 Leistungen nach § 4 AsylbLG - Krankenhilfe u.a. 75.914,00 196.086,00 272.000,00 60.000,00 213.000,00 EUR EUR EUR 24.09.2014 Neben den unter Punkt 1 beschriebenen, nicht eingeplanten, überproportionalen Zuweisungssteigerungen begründet sich der Mehraufwand insbesondere durch schwere Erkrankungen in zwei Fällen (siehe Ratsbeschluss v. 24.09.2014). Deckung: 3 Einsparung beim Produktsachkonto 050303 533911 - HzL gem. § 2 AsylbLG Mehrerträge beim Produktsachkonto 060400 448200 - Erstattung von Gemeinden H10060302 Umbau "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim 0,00 75.000,00 40.000,00 EUR 173.000,00 213.000,00 EUR EUR 20.10.2014 Der Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen, dass Gebäude „Südpromenade 31“ zukünftig für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen zu nutzen. Die Kosten für den Umbau wurden durch das Fachamt auf 130.000,00 € taxiert. Kassenwirksam werden im Jahr 2014 voraussichtlich Auftragsbestandteile i. H. v. 75.000,00 €. Dringlichkeitsentscheidung v. 20.10.2014. Zustimmung Rat der Stadt Erkelenz am 17.12.2014. Deckung: Kürzung bei den Investitionskonten: B01180040 - Geräte/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A1136 B01180048 - Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS- 2473/ERK-A1110 - 65.000,00 10.000,00 75.000,00 EUR EUR EUR Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen mächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW außerplanmäßigen Verpflichtungser- - Haushaltsjahr 2014 Lfd. Nr. 1 Investitionskonto H10060302 Bezeichnung Umbau "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim Ansatz Euro 0,00 Mehr Euro 55.000,00 Tag der Zustimmung 20.10.2014 Der Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen, dass Gebäude „Südpromenade 31“ zukünftig für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen zu nutzen. Die Kosten für den Umbau wurden durch das Fachamt auf 130.000,00 € taxiert. Kassenwirksam werden im Jahr 2014 voraussichtlich Auftragsbestandteile i. H. v. 75.000,00 €. Darüber hinaus sollen im Jahr 2014 Auftragsbestandteile über 55.000,00 € beauftragt werden. Dringlichkeitsentscheidung v. 20.10.2014. Zustimmung Rat der Stadt Erkelenz am 17.12.2014. Deckung: Kürzung bem Investitionskonto: G01130001 - Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden - 55.000,00 EUR Anlage1zumAnhang Anlagenspiegel Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanla 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12.2013 Zugänge in 2014 Abgänge in 2014 Umbuchungen in 2014 Abschreibungen in 2014 Zuschreibungen in 2014 Kumulierte Afa (auch Vorjahr) Stand am 31.12.2014 am 31.12.2013 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro - +/- 839.682,24 + 30.343,42 0,00 0,00 -53.424,55 55.422.810,20 2.035.189,22 546.468,87 3.247.256,29 + 0,00 -785.876,76 84.148,90 107.230,03 131.977,50 0,00 0,00 6.068,62 -2.697,95 -392.376,13 0,00 0,00 637.173,18 -132.597,08 0,00 -6.068,32 -215.715,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -781.987,28 0,00 0,00 0,00 55.407.275,65 1.510.216,01 546.468,87 3.247.256,59 54.856.538,71 2.035.189,22 546.468,87 3.247.256,29 8.427.324,34 69.872.066,12 3.820.323,00 52.302.154,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.471.279,00 -3.504,00 761.895,66 2.825.335,45 0,00 24.658,48 -150.102,70 -1.354.243,68 -44.890,12 -1.028.870,87 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.074.431,65 -10.743.925,65 -366.698,40 -6.773.678,60 8.114.788,35 61.953.475,92 1.982.345,60 45.549.630,56 7.502.995,39 60.482.384,15 3.333.001,24 46.557.346,95 25.525.665,98 1.042.097,34 0,00 2.212.588,65 95.618.652,64 4.042,89 1.453.539,45 45.365,80 4.089.915,56 7.037.967,61 7.095.615,34 1.535.320,36 0,00 0,00 0,00 4.596.191,10 0,00 0,00 0,00 473.326,74 668.528,09 2.304.545,07 -23.144,00 12.943,60 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.633,00 0,00 0,00 821.870,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.205,15 0,00 -138.261,54 -6.203,83 0,00 -4.939.007,24 0,00 -30.179,89 0,00 -48.600,83 -3.408.245,26 -405,75 -57.366,88 0,00 -404.367,98 -428.565,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -250.505,02 0,00 -384.512,84 -26.811.045,54 -2.195,67 -458.000,37 0,00 -2.505.758,18 -3.360.138,80 0,00 27.050.785,94 791.592,32 0,00 1.824.442,81 74.225.668,30 1.847,22 995.539,08 45.365,80 2.056.278,97 4.201.891,53 4.461.153,17 25.525.665,98 821.772,21 0,00 1.876.187,62 72.215.852,36 2.252,97 1.052.905,96 45.365,80 1.988.073,43 4.082.812,06 7.095.615,34 4.675.365,56 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 0,00 4.489,26 0,00 0,00 0,00 -1.627.081,56 0,00 1.627.081,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.048.284,00 2.622.364,13 37.421.530,74 234.206,43 4.675.365,56 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 429.979.959,02 9.750.790,16 -2.036.100,77 0,00 -7.224.979,65 0,00 -54.298.754,76 383.395.893,65 382.716.147,38 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 428 Stadt Erkelenz Anlage 2 zum Anhang Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2014 Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro Euro Euro Euro 1.1 Gebühren 504.028,27 495.835,95 7.849,30 343,02 492.733,08 1.2 Beiträge 257.982,03 253.913,03 4.069,00 - 388.644,32 1.3 Steuern 7.188.609,72 7.186.056,71 2.553,01 - 7.740.284,70 447.994,83 446.660,61 1.334,22 - 519.046,58 2.440.658,34 2.433.367,25 7.291,09 - 3.095.454,86 792.968,69 790.534,06 2.434,63 - 825.945,82 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich - - - - - 2.3 gegen verbundene Unternehmen - - - - - 2.4 gegen Beteiligungen - - - - - 2.789.746,85 2.789.746,85 - - 2.937.642,53 1.534.483,12 1.534.483,12 - - 1.293.833,31 15.956.471,85 15.930.597,58 25.531,25 343,02 17.293.585,20 Art der Forderungen 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.5 gegen Sondervermögen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände 4. Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Anlage 3 zum Anhang Stadt Erkelenz Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2014 Art der Verbindlichkeiten 1. Anleihen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro Euro Euro Euro - - - - - 2. Verbindlichkeiten aus Krediten - - - - - 2.1 von verbundenen Unternehmen für Investitionen - - - - - 2.2 von Beteiligungen - - - - - 2.3 von Sondervermögen - - - - - 2.722.946,58 297.603,32 1.190.413,28 1.234.929,98 2.833.049,90 17.520.732,36 1.322.590,83 5.044.920,58 11.153.220,95 18.766.989,18 - - - - - - - - - - 1.046.533,25 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 vom Kreditinstituten 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 953.610,90 953.610,90 - - 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Leistungen 266.376,71 266.376,71 - - 658.344,71 7. Sonstige Verbindlichkeiten 233.555,08 233.555,08 - - 3.237.687,01 1.040.529,88 1.040.529,88 - - 0,00* 22.737.751,51 4.114.266,72 6.235.333,86 12.388.150,93 26.542.604,05 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten : Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) insgesamt: 16.255.308,16 3.960.000,00 20.215.308,16 *Im Jahr 2013 wurden die "Erhaltenen Anzahlungen" noch bei den "Sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Stadt Erkelenz Anlage 4 zum Anhang Rückstellungsspiegel Veränderungen im Haushaltsjahr Arten der Rückstellungen Pensionsrückstellungen Beschäftigte Beihilferückstellungen Beschäftigte Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB u.a. Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen Instandhaltungsrückstellungen Europaschule Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung Instandhaltungsrückstellungen Westpromenade Instandhaltungsrückstellungen KG Adolf-Kolping-Hof Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude Rückstellungen für Altersteilzeit Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Sonst. Rückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt: Gesamtbetrag am 01.01.2014 EUR 14.105.991,00 4.058.492,00 13.654.710,00 3.979.891,00 350.529,23 58.000,00 53.500,00 1.201.445,34 45.000,00 1.559.130,42 632.211,70 190.000,00 128.500,00 10.000,00 18.555,68 15.000,00 0,00 85.000,00 85.000,00 80.000,00 115.000,00 0,00 17.304,95 55.000,00 606.059,65 2.806.263,65 459.955,43 88.507,15 77.222,25 5.299.806,57 434.604,00 76.000,00 50.346.680,02 Zuführungen EUR 969.870,00 81.211,00 387.299,00 280.286,00 7.727,00 130.000,00 0,00 240.000,00 43.000,00 0,00 267.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 85.000,00 130.000,00 0,00 80.000,00 9.000,00 0,00 53.000,00 130.000,00 0,00 36.659,59 34.810,47 26.600,00 0,00 0,00 163.000,00 3.214.463,06 Laufende Auflösungen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 66.529,23 0,00 15.633,74 123.124,06 45.000,00 522.099,11 94.268,60 16.501,11 0,00 0,00 8.228,00 6.213,02 0,00 50.000,00 0,00 58.154,02 0,00 0,00 0,00 40.000,00 110.495,29 593.929,42 0,00 0,00 52.222,25 0,00 434.604,00 0,00 2.237.001,85 Grund entfallen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.366,26 1.321,28 0,00 127.918,82 72.077,56 28.498,89 0,00 0,00 10.327,68 8.786,98 0,00 0,00 0,00 21.845,98 0,00 0,00 5.561,22 0,00 42.300,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 326.004,88 Gesamtbetrag am 31.12.2014 EUR 15.075.861,00 4.139.703,00 14.042.009,00 4.260.177,00 291.727,00 188.000,00 30.500,00 1.317.000,00 43.000,00 909.112,49 732.865,54 145.000,00 158.500,00 10.000,00 0,00 15.000,00 15.000,00 120.000,00 215.000,00 0,00 195.000,00 9.000,00 11.743,73 68.000,00 583.264,15 2.212.334,23 496.615,02 123.317,62 51.600,00 5.299.806,57 0,00 239.000,00 50.998.136,35 Anlage 3 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den achten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.180.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von -418.248,95 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres -580.779,37 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 1.761.751,05 €. Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 1.229 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 74 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.102 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“, von 1.120 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ und von 2 T€ bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge von 713 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 119 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 166 T € bei den „sonstigen Transfererträgen“, und von 71 T € bei den „aktivierten Eigenleistungen“. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Minderaufwendungen und somit Ergebnisverbesserungen in Höhe von 730 T€. Diese reduzierten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den Personalaufwendungen in Höhe von 264 T€, den Aufwendungen für „Sach- und Dienstleistungen“ von 1.776 T€ und den bilanziellen Abschreibungen von 816 T€. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen von 550 T€, den Transferaufwendungen von 336 T€ und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 1.240 T€. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich Planansatz und Ergebnis in Höhe von 1.959 T €. Unter Berücksichtigung der Mindererträge bei den „Finanzerträgen“ von 384 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 187 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung des Geschäftsverlaufes von 1.762 T €. Unter Einbeziehung der in 2013 nach 2014 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen von 2.310.009,29 € sowie bei den Einzahlungen von 1.450.000,00 € verbesserte sich der Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ in der Finanzrechnung gegenüber der Planung um 4.438.288,45 €. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 3.888.493,53 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 3.356.155,06 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ um 2.806.360,14 € gegenüber. Ausgehend von einem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an liquiden Mittel von insgesamt 6.369.771,11 €, ergeben sich unter Berücksichtigung einer Forderung gegenüber dem Städt. Abwasserbetriebes in Höhe von 2.789.746,85 € (im Vorjahr 2.937.642,53 €) und zuzüglich des negativen Bestandes an fremden Finanzmitteln (= Forderung) in Höhe von 43.132,28 € kurzfristig zu realisierende städtische Mittel von 9.202.650,24 € zum 31.12.2014. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2014 auf 409.882.181,06 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2014 um 2.613.178,62 € (+0,64 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen 383.395.893,65 € (Vorjahr: 382.716.147,38 €), was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 0,18 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 93,54 % der Bilanzsumme, während dieser Wert in 2013 noch 93,97 % betrug. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 22.326.242,96 € oder 5,45 % (Vorjahr = 20.334.149,75 € bzw. 4,99 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.160.044,45 € bzw. 1,01 % (Vorjahr 4.218.705,31 € bzw. 1,04 %) der Bilanzsumme aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 84.148,90 € (- 23.081,13 €) Sachanlagen von 293.966.022,69 € (+ 698.338,14 €) Finanzanlagen von 89.345.722,06 € (+ 4.489,26 €) Das Umlaufvermögen besteht aus • • öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 15.956.471,85 € (- 1.337.113,35 €) liquiden Mitteln von 6.369.771,11 € (+ 3.329.206,56 €) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 4.160.044,45 € (- 58.660,86 €). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 189.406.577,58 € 1.631.570,82 € 10.892.068,36 € 418.248,95 €. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 125.636.779,08 €, die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 327.148.746,89 € und weisen somit ein Eigenkapital von 79,82 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,04 %). Die Rückstellungen in Höhe von 50.998.136,35 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 22.737.751,51 € betragen (Vorjahr 26.542.604,05 €). Sie reduzieren sich also um 3.804.852,54 € (= - 14,33 %). Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 17,99 % (bisher 18,88 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.997.546,31 € = 2,20 % der Bilanzsumme (bisher 8.464.578,49 € = 2,08 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (T€ 6.329), den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an die freien Träger ausgezahlt wurden (T€ 1.603) und weitere, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 1.066). 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 49,16 Vorjahr: 49,79 % % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 79,60 % Vorjahr: 78,81 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 8,04 % Ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 8,45 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 52,56 % Vorjahr: 52,99 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdskapital) x 100 = 98,11% Anlagevermögen Vorjahr: 96,84 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 1,10 % Vorjahr: 1,14 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben – Gewerbesteueruml.–Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 56,53 % Ordentliche Erträge – Gewerbesteueruml.-Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 53,74% Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2014 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Vor dem Hintergrund einer zum Jahresende 2014 wieder an Fahrt gewinnenden deutschen Gesamtwirtschaft (bereinigtes BIP im letzten Quartal + 0,7 % gg. drittes Quartal), sollen nachfolgend die wesentlichen Einflussfaktoren für das abgelaufene Jahresergebnis als auch die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die weitere Entwicklung des städtischen Haushalts betrachtet werden. Wie schon in 2013, so konnte auch in 2014 das Jahresergebnis eine erfreuliche Verbesserung gegenüber der Planung feststellen. In diesem Jahr schließt die Ergebnisrechnung mit einem Ergebnis von - 418.248,95 € ab, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 1.761.751,05 € bedeutet. Wo sind die Ursachen für diese erfreuliche Verbesserung gegenüber der Planung zu sehen? Bevor dieser Frage nachgegangen wird, soll zunächst einmal ein Blick auf die Gewerbesteuer geworfen werden, deren Ertrag im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren doch erheblich gesunken war. Analysiert und gemutmaßt wurde, dass es sich dabei um eine Konsolidierung auf hohem Niveau handelte. Erfreulicherweise kann ein Blick auf den diesjährigen Gewerbesteuerertrag diese Analyse bestätigen. Die Gewerbesteuer schließt in 2014 mit einem Ertrag von 20,4 Mio. € ab, was gegenüber dem letztjährigen Jahresergebnis eine Verbesserung von 2,1 Mio. € bedeutet. Die Analyse und Hypothese des Vorjahres konnte also durch die aktuellen Zahlen eindrucksvoll bestätigt werden. Betrachtet man nun die Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 von gut 1,7 Mio. € gegenüber der Planung, so fällt zunächst auf, dass sich die „ordentlichen Erträge“ um 1,2 Mio. € erhöht haben und die „ordentlichen Aufwendungen“ um 0,7 Mio. € reduziert werden konnten. Daneben ist beim Finanzergebnis noch eine geringfügige Verschlechterung von 0,2 Mio. € eingetreten. Die Verbesserung resultiert also sowohl auf eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Erträgen“ als auch auf eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Aufwendungen“ - nahezu ein Idealfall! Ertragsverbesserungen stehen gleichzeitig Aufwandsreduzierungen gegenüber! Während bei den meisten Ertragsgruppen Punktlandungen festgestellt werden konnten, ergeben sich bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. €. Diese sind mit + 0,8 Mio. € insbesondere im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zu verzeichnen. Zurückzuführen ist der erhöhte Ertrag darauf, dass erhöhte Fallzahlen zu erhöhten Erstattungsleistungen geführt haben. Daneben konnten bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ ebenfalls erfreuliche Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. € gebucht werden. Dafür verantwortlich ist insbesondere eine (leider) einmalige Steuererstattung von 0,7 Mio. €. Auf der Aufwandsseite ergeben sich insgesamt Aufwandsreduzierungen von 0,7 Mio. €. Eine Betrachtung auf einige wenige Aufwandsgruppen ist hier leider nicht möglich. Für eine genaue Analyse müssten sehr viele einzelne Aufwandsarten intensiv betrachtet werden, um zu belastbaren Aussagen zu kommen. Dies würde aber hier eindeutig den Rahmen sprengen. Soweit sich aus einzelnen Aufwandsarten aber positive oder negative Tendenzen für künftige Jahre ergeben, wird darauf noch an späterer Stelle eingegangen werden. Positiver Ausfluss dieses Jahresergebnisses ist, dass für künftige Haushalte noch 10.473.819,41 € zum Ausgleich künftiger Defizite in der Ausgleichsrücklage zur Verfügung stehen – immerhin ca.1,7 Mio. € mehr als ursprünglich geplant! Auch in der Finanzrechnung können erfreuliche Kennzahlen abgelesen werden. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 4.512.978,53 € ab, was einerseits dazu führte, dass die kompletten Tilgungsleistungen (1,4 Mio. €) damit bezahlt werden konnten und andererseits dieses Ergebnis zur Erhöhung der liquiden Mittel auf 6.369.771,11 € zum 31.12.2014 beigetragen hat. Die in 2014 vorgenommen Investitionen von 3,444 Mio.€ konnten ausnahmslos durch Mittel von Dritten finanziert werden. Demzufolge brauchten in 2014 auch keine Kredite für Investitionen aufgenommen werden. Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf dahingehend aus, dass die Bilanzsumme sich auf 409.882.181,06 € (+0,60%) erhöht hat, das Eigenkapital sich nur geringfügig (-0,60 %) verringert, die „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ um 1,35 Mio. € auf 20,24 Mio. € reduziert werden konnten und sich die liquiden Mittel um 3.329.206,56 € erhöht haben. Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug auch zum Jahresultimo 0,00 €. Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre wird es von der Ertragsseite her weiter elementar sein, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier tragen Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich bei. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte von dieser Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Eine gesamtwirtschaftliche Trendumkehr ist hier derzeit jedenfalls nicht zu erkennen. Mittelfristig dürfte daher von der Ertragsseite her prägend für unseren Haushalt die Gestaltung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des Finanzausgleichs) als auch die konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW werden. Die Aufwandsseite dagegen wird dagegen auch in künftigen Jahren maßgeblich durch die Transferaufwendungen bestimmt werden. Hier sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die künftige Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen Aufwendungen werden auch 2015 unseren Haushalt maßgeblich beeinflussen. Hier werden aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik für 2015 fast 500.000 neue Anträge prognostiziert, was gegenüber 2014 eine mehr als Verdoppelung bedeuten würde. Entscheidend für den Einfluss auf den Haushalt dürfte hier die Beantwortung der Frage werden, in welcher Höhe sich der Bund bzw. das Land an diesen erhöhten Aufwendungen, die mit dieser erhöhten Anzahl an unterzubringenden Personen einhergeht, beteiligen wird. 2. Weiterhin ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Aufwendungen des Produktbereiches 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe -. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Eine rein kostenorientierte Betrachtung verbietet sich hier jedoch aufgrund der menschlichen Einzelschicksale, die jeder einzelne Fall mit sich bringt. Es bleibt zu hoffen, dass Bund und Land sich dessen bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Schließt das Jahresergebnis hier mit einem Ergebnis von 19,99 Mio. € (=21,99 % aller Aufwendungen) ab, so sieht der Haushaltsplan bereits 20,98 Mio. € (= 22,84 % aller Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor und Verlautbarungen aus dem Kreishaus gehen schon von einen nochmals um 10 Mio. € erhöhten Kreisumlagebedarf für 2016 aus. Sollte es so kommen, würde dies zu einer nochmals um ca. 1,75 Mio. € höheren Kreisumlage führen. In Summe würde dies 23,7 Mio. € und prozentual ca. 25 % aller unserer konsumtiven Aufwendungen bedeuten. Unvorstellbar, aber durchaus kein utopisches Szenario! Hier gilt es mit aller Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten Spardisziplin anzuhalten. Auf der anderen Seite sind jedoch als Trümpfe eine noch immer gut gefüllte Ausgleichsrücklage (10,5 Mio. € zum 31.12.2014), die es durchaus ermöglicht ein schlechtes Haushaltsjahr ohne größeren Schaden zu überstehen, als auch die Arbeitsgruppe „Sparen“, die interfraktionell zusammen mit der Verwaltung auch in kritischen Situationen tarierte Entscheidungen zum Wohle der Stadt vorbereitet hat, zu nennen. Bilanziell und in künftigen Finanzrechnungen sollte der eingeschlagene Weg, die Schulden kontinuierlich abzubauen, Liquiditätskredite zu vermeiden und sich gleichzeitig städtebaulich weiter zu entwickeln, weiterhin beschritten werden. Hierzu können sicherlich die zum Jahresende vorhandenen liquiden Mittel auch in den Jahren 2015 und 2016 genutzt werden. Auch wenn die Zinssituation derzeit historisch niedrig ist, so bleibt es dabei, dass Zinsen, die nicht gezahlt werden müssen, noch immer wirtschaftlicher sind als die mit den niedrigsten Zinssätzen verbundenen Zahlungen. Zusammenfassend kann Haushalte bestehen, haushaltswirtschaftlichen erwartungsfrohen Blick in festgehalten werden, dass durchaus Risiken für künftige aber dass uns diese aufgrund der aktuellen Lage und der bestehenden Chancen nicht von einem die Zukunft abhalten sollten. Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen pflichtigen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen. Der seit Jahren erkennbare Trend in NRW, dass den Kommunen immer mehr Aufgaben vom Land übertragen bzw. die für die Aufgabenerledigung festgelegten Standards durch das Land erhöht werden, ohne aber gleichzeitig die dafür erforderliche Finanzausstattung signifikant zu verbessern, setzt sich weiterhin fort. Zwar wurden – auch für die Zukunft- durch Bund und Land ergänzende finanzielle Hilfen zugesagt, aber die Mehrbelastung, die insbesondere durch steigende Sozialleistungen, Kreisumlagen, Flüchtlingsbetreuung und überproportional steigende Personalkosten auf Grund der Umsetzung der Vorgaben in den Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, verursachen insgesamt eine steigende Belastung. Dazu bleibt, wie seit langen Jahren auch in den Medien und vom Städteund Gemeindebund gefordert, eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land NRW weiter aus. Hier hinken die Kommunen in NRW deutlich der Finanzausstattung in anderen Bundesländern hinterher. Die jetzige Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) in NRW bestraft fast die, die sich um eine solide Haushaltswirtschaft bemühen. Aus dieser GFG-Systematik resultieren sowohl Chancen als auch Risiken für künftige Haushalte: Risiko: Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der Schuldengrenze bringt für die Verteilmaße im Landeshaushalt noch mehr Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen – eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt. Dies gilt gleichermaßen für die Kreisumlage, die nach jetziger Planung des Kreises bereits ab 2016 eine deutliche Mehrbelastung für die Kommunen signalisiert (Siehe Ausführungen des Kämmerers). Chance: Die Chance ist darin zu sehen, dass es dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung der derzeitig positiven Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren Verteilungsschlüssel für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich „gerechter“ in der Art und Weise im GFG definiert werden, dass die positive und nachhaltige Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie bisher, mit einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird. Ein weiteres Zentralthema ist der heranrückende Tagebau, der enorme Verwaltungsressourcen bindet. Durch eine Vereinbarung mit RWE Power konnte erstmalig erreicht werden, dass das Unternehmen sich auch dazu bekennt, die gesamtstädtischen Belange negativ zu beeinflussen und hierfür Ersatzleistungen anbietet bzw. Ansprüche schriftlich zusichert. Hieraus können sich positive Entwicklungen ergeben. RWE Power hat alle bisher zugesagten und verhandelten Leistungen erbracht, so dass aus den bisherigen Umsiedlungsprozessen in Immerath, Borschemich und Pesch, wenn überhaupt, nur noch geringfügige Risiken bestehen. Der Verlust von Einwohnern verursacht auch gleichzeitig den Verlust an Kauf- und Finanzkraft, der aber insgesamt durch die positive allgemeine Entwicklung kompensiert werden kann. Durch Einflüsse im Zusammenhang mit der Energie- und Klimapolitik sowie die aktuellen Diskussionen zu Sonderabgaben für das Unternehmen RWE wird seit rund zwei Jahren der Bestand des Tagebaubetreibers in Frage gestellt. In Bezug auf Anteile am Unternehmen, Arbeitsplätzen und Steuerleistungen des Unternehmens stellt dies keine unmittelbaren Finanzrisiken für Erkelenz dar. Fraglich ist jedoch, welche Auswirkungen ein Ausstieg aus der Förderung hinsichtlich der Folgelasten für die Rekultivierung, einer evtl. begonnenen Umsiedlung für den nächsten Abschnitt und für die Ewigkeitslasten haben könnte. Seit zwei Jahren verlangt hier die Stadt, dass mit der Genehmigung des Landes hier Sicherheiten geschaffen werden. Falls das Land die Sicherheiten nicht schafft bleibt abzuwarten, was daraus an konkreten Risiken für die Stadt Erkelenz entstehen kann. Die Personalkosten im städtischen Haushalt sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen, was aber letztendlich aus den gesteigerten Anforderungen gerade bei den Kindertagesstätten resultiert. Insgesamt ist die Quote der Personalkosten gut vertretbar. Bei den ca. 23 % Personalkosten in Relation zum Gesamthaushalt muss man jedoch bei einem interkommunalen Vergleich beachten, dass dabei die Personalkosten des Abwasserbetriebs berücksichtigt werden, während die im Abwasserbetrieb bewirtschafteten Sachkosten bei der prozentualen Berechnung keine Berücksichtigung finden. Die GPA NRW hat mit dem Prüfbericht 2014 sehr deutlich attestiert, dass die Effizienz der Verwaltung – und damit die Personalkosten – sehr positiv bewertet werden. Aktuell wurde das Projekt „Prozessmanagement“ gestartet, das in den nächsten Jahren hier weitere Entlastungen bringen soll. Die Wohnungsmarktpolitik mittels der städtischen Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEE) sowie auch die Strategie der Gewerbeansiedlungen mit der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen schafft erkennbar Stärke bei den Einkommensteueranteilen und der Gewerbesteuer. Insgesamt ist derzeit eine weitere, sich bereits auf hohem Niveau befindende, leicht positive Weiterentwicklung zu erwarten. Besonders große Einzelrisiken für Erkelenz bestehen auf Grund des aktuellen Gewerbemixes und der gegenwärtigen Bevölkerungsstruktur nicht. Hier sind eher positiv stabilisierende Effekte zu sehen. Zu beobachten bleibt aber, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und auch die Arbeitslosenzahl entwickeln wird. Eine negative Gesamtentwicklung hätte natürlich am Ende auch negative Auswirkungen auf die Stadt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Hieraus resultiert auch letztendlich die positive, fast „Alleinstellung“ des Erkelenzer Haushalts in der Region. Die Kommunen im Allgemeinen, aber auch die Stadt Erkelenz im Speziellen, werden nach wie vor stark von der finanziellen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialleistungspolitik des Bundes und des Landes NRW abhängig sein. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Ergänzend zu den Ausführungen zu Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz ist auf zwei besondere Themen hinzuweisen. Der Kämmerer hat in seinen Ausführungen bereits zutreffend auf das auch in der Tagespresse präsente Thema der steigenden Anzahl von Asylbegehrenden hingewiesen. Hierbei handelt es sich um ein nahezu unkalkulierbares Thema, weil es keine verbindliche Höchstquote für die Zuweisungen von asylbegehrenden Menschen gibt. Die Kommunen sind vielmehr verpflichtet, die Versorgung der ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge sicherzustellen, unabhängig davon, ob räumliche oder finanzielle Möglichkeiten bestehen. Hierbei erweist sich für den kommunalen Haushalt als besonders problematisch, dass bislang in NRW nur der deutlich geringere Anteil der anfallenden Kosten durch das Land erstattet wird. Den größten Anteil müssen die Kommunen selbst schultern. Auch die medizinische Versorgung der ausländischen Flüchtlinge muss aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Der Umfang der notwendigen Versorgung ist individuell geprägt und kann erhebliche Summen zur Folge haben. Erst seit Kurzem wird das maximale finanzielle Risiko pro Person bei 70.000 Euro gedeckelt und werden darüber hinausgehende Kosten durch das Land erstattet. Neben den direkten Leistungen in Form von Regelsätzen, Unterkunftskosten und medizinischer Versorgung ist auch zusätzliches Personal erforderlich, das zu entsprechender Steigerung der Personalausgaben führt. Dies reicht von Personal für Hausmeisterdienste in den Unterkünften, über Verwaltungspersonal und Personal für die soziale Betreuung. Neben den allgemein im Jugendhilfebereich bereits vom Kämmerer angesprochenen Risikofaktoren wirkt sich als nur schwer kalkulierbares Risiko auch die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuung der U3 und Ü3-Kinder aus. Da die sicherzustellende Versorgungsquote oft nur wenige Monate vor Beginn des Kindergartenjahres bekannt ist, müssen dann kurzfristig alle Anstrengungen unternommen werden, entsprechende Angebote zeitgerecht vorzuhalten. Dies führt im Einzelfall dazu, dass innerhalb weniger Monate zusätzliche Räumlichkeiten und auch das Personal gefunden werden müssen. Da die Kosten auch hier stets anteilmäßig von der Kommune getragen werden, ist die finanzielle Steuerung in diesem Bereich nur begrenzt möglich. Zusätzliche Kinder aufgrund des v.g. Flüchtlingsstroms machen auch den in früheren Jahren häufig als Kompensation der steigenden Kosten für die U3-Betreuung angepriesenen Rückgang in der Ü3Betreuung obsolet. Die einst kalkulierten Ü3-Plätze reichen meist nicht und machen auch in diesem Bereich stets neu kurzfristiges Handeln erforderlich. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten. Dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen besteht die Chance, bei notwendigen Aufgabenänderungen den Bestand sogar weiter auszubauen und den guten Zustand der Anlagen zu erhalten. Hier ist besonders das ambitionierte FassadenSanierungsprogramm im Schulzentrum hervorzuheben, das im Jahr 2015 aller Vorrausicht nach abgeschlossen wird. Gleichwohl bleibt auch die Aufgabe wichtig, den erforderlichen Gebäudebestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum weiterhin kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Die Planung in den folgenden Jahren, aber auch im bereits abgelaufen Jahr 2014, wird sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden Flächenverbrauch. Größer kann das Spannungsfeld eigentlich kaum sein. Das birgt Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für die Zukunft nachhaltig gut aufzustellen. Dass der Klimawandel auch in Erkelenz angekommen ist, zeigen die Planungen des Abwasserbetriebes, der im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung und Niederschlagswasserbehandlung verstärkte Anstrengungen unternehmen muss, die Abwasserreinigungsanlage für die Zukunft zu rüsten. Die Entwicklung der planungsrechtlichen Möglichkeiten für 2 Klimaschutzsiedlungen auf dem Stadtgebiet, die Überlegungen für Brachflächennachnutzungen auf dem REWE-Gelände und auch in der Innenstadt mit dem Flächenpotenzial im Bereich des Amtsgerichts, bieten Potenziale für eine nachhaltige Entwicklung, die der Gesamtstadt zu Gute kommt und somit auch den Haushalt der Stadt Erkelenz zukünftig stärkt. Das gilt ebenso für die Weiterentwicklung des GIPCO, für den die Planungen im Jahr 2015 und 2016 intensiviert werden müssen. Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter Flur steht ist gut. Der Interkommunale Planungsverband mit der Stadt Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen. Im Zusammenhang mit der zurzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion um die Zukunft der Braunkohle sind die Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche Regelungen mit dem Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des Planungsverbandes führen hier zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit. Bäume pflanzen gegen den Tagebau für mehr Klimaschutz, eine aktuelle Forderung aus dem Workshop „Bewusstseinsbildung“ zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts von Erkelenzer Bürgern, versus Wirtschaftlichkeit der Grünflächenunterhaltung des Baubetriebshofes. Klimaschutz im Kleinen. Die Umstrukturierungen am Baubetriebshof vor allem im Personalbereich werden im Jahr 2015 mit den letzten Nachbesetzungen von freien Stellen zu Ende geführt. In den kommenden 2 Jahren wird sich zeigen, ob auch dort die Mitarbeiter für die zukünftigen Anforderungen im beschriebenen Spannungsfeld gerüstet sind. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz: Peter Jansen Dr.Hans-Heiner Gotzen Bürgermeister Erster Beigeordneter Ansgar Lurweg Techn.Beigeordneter Norbert Schmitz Kämmerer