Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45795.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/077/2015
nichtöffentlich/öffentlich
20.11.2015
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gemäß § 101
i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.12.2015
10.12.2015
16.12.2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW am
29.04.2015 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht
dem Rat am 24.06.2015 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO
NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
2014 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2015. Aufgrund der noch immer sehr
umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung erfolgen. Auf der anderen Seite kann auch in
diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der zugeleitete Jahresabschlussentwurf
2014 einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist.
Gemäß Beschluss des Rates vom 24.06.2015 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW).
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2015 den Feststellungsbeschluss gemäß
§ 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist
31.12.2015 für den Jahresabschluss 2014 eingehalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind.
3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die
Prüfung einbezogen.
4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im
Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird
oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der
Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt
für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 einen
Fehlbetrag von 418.248,95 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Entnahme
10.473.819,41 €.
Vorlage A 14/077/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des
Entwurfes des Jahresabschlusses 2014, der dem Original dieser Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass
1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
2) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3) Der Jahresfehlbetrag von 418.248,95 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO
NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2014
Vorlage A 14/077/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.11.2015
zum Jahresabschluss 2014 der Stadt Erkelenz
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.12.2015
Anlage 1 zum Original der Niederschrift über die 2. Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.12.2015
H.-J. Paffen
Ausschussvorsitzender
M. Jansen
Schriftführer
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Inhaltsverzeichnis:
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
3.1
3.2
4
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5
3.1.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5
3.1.2
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 7
3.1.3
Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 15
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 17
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 18
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 18
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 18
5
Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 22
5.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 22
5.2
Jahresabschluss .......................................................................................... 23
5.3
Lagebericht .................................................................................................. 23
5.4
Anhang ........................................................................................................ 25
5.5
Anlagenspiegel ............................................................................................ 25
5.6
Forderungsspiegel ....................................................................................... 25
5.7
Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 25
5.8
Rückstellungsspiegel ................................................................................... 25
5.9
Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände .............................................................................. 26
6
Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 26
6.1
Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 26
6.2
Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 26
6.3
Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 27
7
Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 28
7.1
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 28
7.2
Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 32
7.3
Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 32
7.4
Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) ........................................ 32
8
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 33
9
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 35
10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 36
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
1 Vorbemerkungen
Die Stadt Erkelenz hat 2014 ihren achten Jahresabschluss nach dem System der
doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des
sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2014 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu
einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen
bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen
strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert
sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große
Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er
weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange
(Ziele und Aufgaben) dies erfordern.
Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der
Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO
NRW).
Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz
die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die
Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass
sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu
beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden
Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten
Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern.
Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine
besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW).
Seite 3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions
für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer
Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der
Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz
entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software
„AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt
Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des
Vorjahres 2013 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2014 in die
Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den
jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet.
2 Prüfungsauftrag
Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101
Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59
Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister
durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes
informiert.
Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die
vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
3 Grundsätzliche Feststellungen
3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz
3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresfehlbetrag von -2.180.000,00
€ konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von -418.248,95 €
(Jahresfehlbetrag des Vorjahres -580.779,37 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung des geplanten Geschäftsverlaufes um 1.761.751,05 €.
Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
lfd. Nr.
aus
Ergebnisrechnung
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
19
20
21
29
Bezeichung
Haushaltsansatz
Steuern u.ä. Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
sonstige Tranfererträge
öff. rechtl. Leistungsentgelte
privatrechtl. Leistungsentgelte
Kostenerstattungen u. Umlagen
sonstige ordentliche Ertäge
aktivierte Eigenleistung
Bestandsveränderungen
Summe der ordentlichen Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Tranferaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe ordentliche Aufwendungen
Finanzerträge
Zinsen u. sonstige Finanzaufw.
Finanzergebnis
Jahresergebnis
50.112.745,00 €
16.997.806,00 €
648.200,00 €
8.611.731,00 €
431.370,00 €
2.259.097,00 €
4.145.165,00 €
350.000,00 €
0,00 €
83.556.114,00 €
-21.447.356,00 €
-1.711.680,00 €
-18.371.536,00 €
-8.113.680,00 €
-35.668.707,00 €
-5.312.668,00 €
-90.625.627,00 €
6.064.405,00 €
-1.174.892,00 €
4.889.513,00 €
-2.180.000,00 €
Ist-Ergebnis
Differenz in +/-
49.399.159,46 €
-713.585,54 €
16.878.749,76 €
-119.056,24 €
482.258,35 €
-165.941,65 €
8.613.232,74 €
1.501,74 €
505.891,47 €
74.521,47 €
3.361.875,04 € 1.102.778,04 €
5.265.231,62 € 1.120.066,62 €
278.919,50 €
-71.080,50 €
0,00 €
0,00 €
84.785.317,94 € 1.229.203,94 €
-21.183.265,08 €
264.090,92 €
-2.261.152,39 €
-549.472,39 €
-16.595.778,15 € 1.775.757,85 €
-7.297.747,52 €
815.932,48 €
-36.004.695,38 €
-335.988,38 €
-6.553.035,94 € -1.240.367,94 €
-89.895.674,46 €
729.952,54 €
5.679.751,85 €
-384.653,15 €
-987.644,28 €
187.247,72 €
4.692.107,57 €
-197.405,43 €
-418.248,95 € 1.761.751,05 €
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 1.229 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 74 T € bei den
„privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.102 T € bei den „Kostenerstattungen
und Kostenumlagen“, von 1.120 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ und
von 1,5 T€ bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“. Dem gegenüber
ergeben sich Mindererträge von 713 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“,
von 119 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 166 T € bei den
„sonstigen Transfererträgen“, und von 71 T € bei den „aktivierten Eigenleistungen“.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Minderaufwendungen
und somit Ergebnisverbesserungen in Höhe von 730 T€. Diese reduzierten
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den Personalaufwendungen in Höhe
von 264 T€, den Aufwendungen für „Sach- und Dienstleistungen“ von 1.776 T€ und
den bilanziellen Abschreibungen von 816 T€. Dem gegenüber stehen
Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen von 550 T€, den
Transferaufwendungen von 336 T€ und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
von 1.240 T€.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich
Planansatz und Ergebnis in Höhe von 1.959 T €.
Unter Berücksichtigung der Mindererträge bei den „Finanzerträgen“ von 384 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
187 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung des Geschäftsverlaufes von
1.762 T €.
Unter
Einbeziehung
der
in
2013
nach
2014
vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen von 2.310.009,29 € sowie bei
den Einzahlungen von 1.450.000,00 € verbesserte sich der Bestand an „eigenen
Finanzmitteln“ in der Finanzrechnung gegenüber der Planung um 4.438.288,45 €.
Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 3.888.493,53 €
sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um
3.356.155,06 € stehen
Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ um 2.806.360,14 €
gegenüber.
Ausgehend von einem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an liquiden Mittel von
insgesamt 6.369.771,11 €, ergeben sich unter Berücksichtigung einer Forderung
gegenüber dem Städt. Abwasserbetriebes in Höhe von 2.789.746,85 € (im Vorjahr
2.937.642,53 €) und zuzüglich des negativen Bestandes an fremden Finanzmitteln (=
Forderung) in Höhe von 43.132,28 € kurzfristig zu realisierende städtische Mittel von
9.202.650,24 € zum 31.12.2014.
Zum Jahresergebnis 2014 bleibt festzustellen, dass sich das geplante Defizit in Höhe
von 2.180.000,00 € um 1.761.751,05 € verringert hat und somit das Jahr 2014 mit
einem Fehlbetrag von 418.248,95 € abschließt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Im Lagebericht des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
„Vor dem Hintergrund einer zum Jahresende 2014 wieder an Fahrt gewinnenden
deutschen Gesamtwirtschaft (bereinigtes BIP im letzten Quartal + 0,7 % gg. drittes
Quartal), sollen nachfolgend die wesentlichen Einflussfaktoren für das abgelaufene
Jahresergebnis als auch die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die
weitere Entwicklung des städtischen Haushalts betrachtet werden.
Wie schon in 2013, so konnte auch in 2014 das Jahresergebnis eine erfreuliche
Verbesserung gegenüber der Planung feststellen. In diesem Jahr schließt die
Ergebnisrechnung mit einem Ergebnis von - 418.248,95 € ab, was gegenüber der
Planung eine Verbesserung von 1.761.751,05 € bedeutet. Wo sind die Ursachen für
diese erfreuliche Verbesserung gegenüber der Planung zu sehen?
Bevor dieser Frage nachgegangen wird, soll zunächst einmal ein Blick auf die
Gewerbesteuer geworfen werden, deren Ertrag im letzten Jahr gegenüber den
Vorjahren doch erheblich gesunken war. Analysiert und gemutmaßt wurde, dass es
sich dabei um eine Konsolidierung auf hohem Niveau handelte. Erfreulicherweise
kann ein Blick auf den diesjährigen Gewerbesteuerertrag diese Analyse bestätigen.
Die Gewerbesteuer schließt in 2014 mit einem Ertrag von 20,4 Mio. € ab, was
gegenüber dem letztjährigen Jahresergebnis eine Verbesserung von 2,1 Mio. €
bedeutet. Die Analyse und Hypothese des Vorjahres konnte also durch die aktuellen
Zahlen eindrucksvoll bestätigt werden.
Betrachtet man nun die Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 von gut 1,7 Mio.
€ gegenüber der Planung, so fällt zunächst auf, dass sich die „ordentlichen Erträge“
um 1,2 Mio. € erhöht haben und die „ordentlichen Aufwendungen“ um 0,7 Mio. €
reduziert werden konnten. Daneben ist beim Finanzergebnis noch eine geringfügige
Verschlechterung von 0,2 Mio. € eingetreten. Die Verbesserung resultiert also
sowohl auf eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Erträgen“ als auch auf
eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Aufwendungen“ - nahezu ein
Idealfall! Ertragsverbesserungen stehen gleichzeitig Aufwandsreduzierungen
gegenüber!
Während bei den meisten Ertragsgruppen Punktlandungen festgestellt werden
konnten, ergeben sich bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. €. Diese sind mit + 0,8 Mio. € insbesondere im
Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zu verzeichnen.
Zurückzuführen ist der erhöhte Ertrag darauf, dass erhöhte Fallzahlen zu erhöhten
Erstattungsleistungen geführt haben. Daneben konnten bei den „sonstigen
ordentlichen Erträgen“ ebenfalls erfreuliche Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. €
gebucht werden. Dafür verantwortlich ist insbesondere eine (leider) einmalige
Steuererstattung von 0,7 Mio. €.
Auf der Aufwandsseite ergeben sich insgesamt Aufwandsreduzierungen von 0,7 Mio.
€. Eine Betrachtung auf einige wenige Aufwandsgruppen ist hier leider nicht möglich.
Für eine genaue Analyse müssten sehr viele einzelne Aufwandsarten intensiv
betrachtet werden, um zu belastbaren Aussagen zu kommen. Dies würde aber hier
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
eindeutig den Rahmen sprengen. Soweit sich aus einzelnen Aufwandsarten aber
positive oder negative Tendenzen für künftige Jahre ergeben, wird darauf noch an
späterer Stelle eingegangen werden.
Positiver Ausfluss dieses Jahresergebnisses ist, dass für künftige Haushalte noch
10.473.819,41 € zum Ausgleich künftiger Defizite in der Ausgleichsrücklage zur
Verfügung stehen – immerhin ca. 1,7 Mio. € mehr als ursprünglich geplant!
Auch in der Finanzrechnung können erfreuliche Kennzahlen abgelesen werden. Der
„Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 4.512.978,53 € ab,
was einerseits dazu führte, dass die kompletten Tilgungsleistungen (1,4 Mio. €) damit
bezahlt werden konnten und andererseits dieses Ergebnis zur Erhöhung der liquiden
Mittel auf 6.369.771,11 € zum 31.12.2014 beigetragen hat. Die in 2014
vorgenommen Investitionen von 3,444 Mio. € konnten ausnahmslos durch Mittel von
Dritten finanziert werden. Demzufolge brauchten in 2014 auch keine Kredite für
Investitionen aufgenommen werden.
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf dahingehend aus,
dass die Bilanzsumme sich auf 409.882.181,06 € (+0,60%) erhöht hat, das
Eigenkapital sich nur geringfügig (-0,60 %) verringert, die „Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen“ um 1,35 Mio. € auf 20,24 Mio. € reduziert werden konnten
und sich die liquiden Mittel um 3.329.206,56 € erhöht haben. Der Bestand an
Liquiditätskrediten betrug auch zum Jahresultimo 0,00 €.
Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre wird es von der Ertragsseite her weiter
elementar sein, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche
und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier tragen Punktlandungen bei diesen
Ertragsgruppen zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich bei.
Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln,
dürfte von dieser Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Eine
gesamtwirtschaftliche Trendumkehr ist hier derzeit jedenfalls nicht zu erkennen.
Mittelfristig dürfte daher von der Ertragsseite her prägend für unseren Haushalt die
Gestaltung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung
des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des Finanzausgleichs) als auch die
konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW werden.
Die Aufwandsseite dagegen wird dagegen auch in künftigen Jahren maßgeblich
durch die Transferaufwendungen bestimmt werden. Hier sind insbesondere drei
verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die künftige Haushalte
beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen
Aufwendungen werden auch 2015 unseren Haushalt maßgeblich
beeinflussen. Hier werden aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik für
2015 fast 500.000 neue Anträge prognostiziert, was gegenüber 2014 eine
mehr als Verdoppelung bedeuten würde. Entscheidend für den Einfluss auf
den Haushalt dürfte hier die Beantwortung der Frage werden, in welcher Höhe
sich der Bund bzw. das Land an diesen erhöhten Aufwendungen, die mit
dieser erhöhten Anzahl an unterzubringenden Personen einhergeht, beteiligen
wird.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
2. Weiterhin ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Aufwendungen des
Produktbereiches 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe -. Hier sind
einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der
Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen
zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die
insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären
Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen.
Eine rein kostenorientierte Betrachtung verbietet sich hier jedoch aufgrund der
menschlichen Einzelschicksale, die jeder einzelne Fall mit sich bringt. Es
bleibt zu hoffen, dass Bund und Land sich dessen bewusst sind und die
Kommunen finanziell ausreichend unterstützen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum
Transferaufwand. Schließt das Jahresergebnis hier mit einem Ergebnis von
19,99 Mio. € (=21,99 % aller Aufwendungen) ab, so sieht der Haushaltsplan
bereits 20,98 Mio. € (= 22,84 % aller Aufwendungen) an
Kreisumlagezahlungen vor und Verlautbarungen aus dem Kreishaus gehen
schon von einen nochmals um 10 Mio. € erhöhten Kreisumlagebedarf für 2016
aus. Sollte es so kommen, würde dies zu einer nochmals um ca. 1,75 Mio. €
höheren Kreisumlage führen. In Summe würde dies 23,7 Mio. € und
prozentual ca. 25 % aller unserer konsumtiven Aufwendungen bedeuten.
Unvorstellbar, aber durchaus kein utopisches Szenario! Hier gilt es mit aller
Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu
einer fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten
Spardisziplin anzuhalten.
Auf der anderen Seite sind jedoch als Trümpfe eine noch immer gut gefüllte
Ausgleichsrücklage (10,5 Mio. € zum 31.12.2014), die es durchaus ermöglicht ein
schlechtes Haushaltsjahr ohne größeren Schaden zu überstehen, als auch die
Arbeitsgruppe „Sparen“, die interfraktionell zusammen mit der Verwaltung auch in
kritischen Situationen tarierte Entscheidungen zum Wohle der Stadt vorbereitet hat,
zu nennen.
Bilanziell und in künftigen Finanzrechnungen sollte der eingeschlagene Weg, die
Schulden kontinuierlich abzubauen, Liquiditätskredite zu vermeiden und sich
gleichzeitig städtebaulich weiter zu entwickeln, weiterhin beschritten werden. Hierzu
können sicherlich die zum Jahresende vorhandenen liquiden Mittel auch in den
Jahren 2015 und 2016 genutzt werden. Auch wenn die Zinssituation derzeit
historisch niedrig ist, so bleibt es dabei, dass Zinsen, die nicht gezahlt werden
müssen, noch immer wirtschaftlicher sind als die mit den niedrigsten Zinssätzen
verbundenen Zahlungen.
Zusammenfassend kann
Haushalte bestehen,
haushaltswirtschaftlichen
erwartungsfrohen Blick in
festgehalten werden, dass durchaus Risiken für künftige
aber dass uns diese aufgrund der aktuellen
Lage und der bestehenden Chancen nicht von einem
die Zukunft abhalten sollten.“
Die Örtliche Rechnungsprüfung forderte mit Schreiben vom 16.03.2015 den
Bürgermeister auf, den bisher vom Kämmerer verfassten Lagebericht durch
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Aussagen zu den Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz aus Sicht der
mitverantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes zu ergänzen.
Dem ist der Verwaltungsvorstand gefolgt und hat den Lagebericht um folgende
Punkte ergänzt:
„Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten
ergeben
sich
für
den
Verwaltungsvorstand
klare
Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht
widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch
die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen
Konstrukt mit den zugewiesenen pflichtigen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu
erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die
Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch
willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages
oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet
werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II.
Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen
Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders
bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie
bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen.
Der seit Jahren erkennbare Trend in NRW, dass den Kommunen immer mehr
Aufgaben vom Land übertragen bzw. die für die Aufgabenerledigung festgelegten
Standards durch das Land erhöht werden, ohne aber gleichzeitig die dafür
erforderliche Finanzausstattung signifikant zu verbessern, setzt sich weiterhin fort.
Zwar wurden – auch für die Zukunft- durch Bund und Land ergänzende finanzielle
Hilfen zugesagt, aber die Mehrbelastung, die insbesondere durch steigende
Sozialleistungen, Kreisumlagen, Flüchtlingsbetreuung und überproportional
steigende Personalkosten auf Grund der Umsetzung der Vorgaben in den
Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, verursachen insgesamt eine steigende
Belastung. Dazu bleibt, wie seit langen Jahren auch in den Medien und vom StädteSeite 10
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
und Gemeindebund gefordert, eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch
das Land NRW weiter aus. Hier hinken die Kommunen in NRW deutlich der
Finanzausstattung in anderen Bundesländern hinterher. Die jetzige Systematik des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) in NRW bestraft fast die, die sich um eine
solide Haushaltswirtschaft bemühen. Aus dieser GFG-Systematik resultieren sowohl
Chancen als auch Risiken für künftige Haushalte:
Risiko:
Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der
Schuldengrenze bringt für die Verteilmaße im Landeshaushalt noch mehr
Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen
– eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt.
Dies gilt gleichermaßen für die Kreisumlage, die nach jetziger Planung des Kreises
bereits ab 2016 eine deutliche Mehrbelastung für die Kommunen signalisiert (Siehe
Ausführungen des Kämmerers).
Chance:
Die Chance ist darin zu sehen, dass es dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung
der derzeitig positiven Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren
Verteilungsschlüssel für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich
„gerechter“ in der Art und Weise im GFG definiert werden, dass die positive und
nachhaltige Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie
bisher, mit einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird.
Ein weiteres Zentralthema ist der heranrückende Tagebau, der enorme
Verwaltungsressourcen bindet. Durch eine Vereinbarung mit RWE Power konnte
erstmalig erreicht werden, dass das Unternehmen sich auch dazu bekennt, die
gesamtstädtischen Belange negativ zu beeinflussen und hierfür Ersatzleistungen
anbietet bzw. Ansprüche schriftlich zusichert. Hieraus können sich positive
Entwicklungen ergeben. RWE Power hat alle bisher zugesagten und verhandelten
Leistungen erbracht, so dass aus den bisherigen Umsiedlungsprozessen in
Immerath, Borschemich und Pesch, wenn überhaupt, nur noch geringfügige Risiken
bestehen. Der Verlust von Einwohnern verursacht auch gleichzeitig den Verlust an
Kauf- und Finanzkraft, der aber insgesamt durch die positive allgemeine Entwicklung
kompensiert werden kann.
Durch Einflüsse im Zusammenhang mit der Energie- und Klimapolitik sowie die
aktuellen Diskussionen zu Sonderabgaben für das Unternehmen RWE wird seit rund
zwei Jahren der Bestand des Tagebaubetreibers in Frage gestellt. In Bezug auf
Anteile am Unternehmen, Arbeitsplätzen und Steuerleistungen des Unternehmens
stellt dies keine unmittelbaren Finanzrisiken für Erkelenz dar. Fraglich ist jedoch,
welche Auswirkungen ein Ausstieg aus der Förderung hinsichtlich der Folgelasten für
die Rekultivierung, einer evtl. begonnenen Umsiedlung für den nächsten Abschnitt
und für die Ewigkeitslasten haben könnte. Seit zwei Jahren verlangt hier die Stadt,
dass mit der Genehmigung des Landes hier Sicherheiten geschaffen werden. Falls
das Land die Sicherheiten nicht schafft bleibt abzuwarten, was daraus an konkreten
Risiken für die Stadt Erkelenz entstehen kann.
Seite 11
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die Personalkosten im städtischen Haushalt sind in den letzten Jahren
überproportional gestiegen, was aber letztendlich aus den gesteigerten
Anforderungen gerade bei den Kindertagesstätten resultiert. Insgesamt ist die Quote
der Personalkosten gut vertretbar. Bei den ca. 23 % Personalkosten in Relation zum
Gesamthaushalt muss man jedoch bei einem interkommunalen Vergleich beachten,
dass dabei die Personalkosten des Abwasserbetriebs berücksichtigt werden,
während die im Abwasserbetrieb bewirtschafteten Sachkosten bei der prozentualen
Berechnung keine Berücksichtigung finden. Die GPA NRW hat mit dem Prüfbericht
2014 sehr deutlich attestiert, dass die Effizienz der Verwaltung – und damit die
Personalkosten – sehr positiv bewertet werden. Aktuell wurde das Projekt
„Prozessmanagement“ gestartet, das in den nächsten Jahren hier weitere
Entlastungen bringen soll.
Die Wohnungsmarktpolitik mittels der städtischen Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEE) sowie auch die Strategie der Gewerbeansiedlungen mit der
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen schafft erkennbar Stärke bei den
Einkommensteueranteilen und der Gewerbesteuer. Insgesamt ist derzeit eine
weitere, sich bereits auf hohem Niveau befindende, leicht positive Weiterentwicklung
zu erwarten. Besonders große Einzelrisiken für Erkelenz bestehen auf Grund des
aktuellen Gewerbemixes und der gegenwärtigen Bevölkerungsstruktur nicht. Hier
sind eher positiv stabilisierende Effekte zu sehen. Zu beobachten bleibt aber, wie
sich die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und auch die Arbeitslosenzahl
entwickeln wird. Eine negative Gesamtentwicklung hätte natürlich am Ende auch
negative Auswirkungen auf die Stadt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche
gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Hieraus resultiert auch letztendlich die
positive, fast „Alleinstellung“ des Erkelenzer Haushalts in der Region. Die Kommunen
im Allgemeinen, aber auch die Stadt Erkelenz im Speziellen, werden nach wie vor
stark von der finanziellen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialleistungspolitik des Bundes
und des Landes NRW abhängig sein.
III.
Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner
Gotzen
Ergänzend zu den Ausführungen zu Chancen und Risiken für die zukünftige
Entwicklung der Stadt Erkelenz ist auf zwei besondere Themen hinzuweisen.
Der Kämmerer hat in seinen Ausführungen bereits zutreffend auf das auch in der
Tagespresse präsente Thema der steigenden Anzahl von Asylbegehrenden
hingewiesen. Hierbei handelt es sich um ein nahezu unkalkulierbares Thema, weil es
keine verbindliche Höchstquote für die Zuweisungen von asylbegehrenden
Menschen gibt. Die Kommunen sind vielmehr verpflichtet, die Versorgung der ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge sicherzustellen, unabhängig davon, ob
räumliche oder finanzielle Möglichkeiten bestehen. Hierbei erweist sich für den
kommunalen Haushalt als besonders problematisch, dass bislang in NRW nur der
deutlich geringere Anteil der anfallenden Kosten durch das Land erstattet wird. Den
größten Anteil müssen die Kommunen selbst schultern. Auch die medizinische
Versorgung der ausländischen Flüchtlinge muss aus kommunalen Mitteln finanziert
werden. Der Umfang der notwendigen Versorgung ist individuell geprägt und kann
erhebliche Summen zur Folge haben. Erst seit Kurzem wird das maximale finanzielle
Risiko pro Person bei 70.000 Euro gedeckelt und werden darüber hinausgehende
Seite 12
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Kosten durch das Land erstattet. Neben den direkten Leistungen in Form von
Regelsätzen, Unterkunftskosten und medizinischer Versorgung ist auch zusätzliches
Personal erforderlich, das zu entsprechender Steigerung der Personalausgaben
führt. Dies reicht von Personal für Hausmeisterdienste in den Unterkünften, über
Verwaltungspersonal und Personal für die soziale Betreuung.
Neben den allgemein im Jugendhilfebereich bereits vom Kämmerer angesprochenen
Risikofaktoren wirkt sich als nur schwer kalkulierbares Risiko auch die Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf Betreuung der U3 und Ü3-Kinder aus. Da die
sicherzustellende Versorgungsquote oft nur wenige Monate vor Beginn des
Kindergartenjahres bekannt ist, müssen dann kurzfristig alle Anstrengungen
unternommen werden, entsprechende Angebote zeitgerecht vorzuhalten. Dies führt
im Einzelfall dazu, dass innerhalb weniger Monate zusätzliche Räumlichkeiten und
auch das Personal gefunden werden müssen. Da die Kosten auch hier stets
anteilmäßig von der Kommune getragen werden, ist die finanzielle Steuerung in
diesem Bereich nur begrenzt möglich. Zusätzliche Kinder aufgrund des v.g.
Flüchtlingsstroms machen auch den in früheren Jahren häufig als Kompensation der
steigenden Kosten für die U3-Betreuung angepriesenen Rückgang in der Ü3Betreuung obsolet. Die einst kalkulierten Ü3-Plätze reichen meist nicht und machen
auch in diesem Bereich stets neu kurzfristiges Handeln erforderlich.
IV.
Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar
Lurweg
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des
Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des
Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen
Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten.
Dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von
entsprechenden Rückstellungen besteht die Chance, bei notwendigen
Aufgabenänderungen den Bestand sogar weiter auszubauen und den guten Zustand
der Anlagen zu erhalten. Hier ist besonders das ambitionierte FassadenSanierungsprogramm im Schulzentrum hervorzuheben, das im Jahr 2015 aller
Vorrausicht nach abgeschlossen wird. Gleichwohl bleibt auch die Aufgabe wichtig,
den erforderlichen Gebäudebestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum
weiterhin kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Die Planung in den folgenden Jahren, aber auch im bereits abgelaufen Jahr 2014,
wird sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem
tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept
und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender
Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden
Flächenverbrauch. Größer kann das Spannungsfeld eigentlich kaum sein. Das birgt
Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für die Zukunft nachhaltig gut
aufzustellen. Dass der Klimawandel auch in Erkelenz angekommen ist, zeigen die
Planungen
des
Abwasserbetriebes,
der
im
Hinblick
auf
die
Niederschlagswasserbeseitigung und Niederschlagswasserbehandlung verstärkte
Anstrengungen unternehmen muss, die Abwasserreinigungsanlage für die Zukunft
zu rüsten.
Seite 13
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die
Entwicklung
der
planungsrechtlichen
Möglichkeiten
für
2
Klimaschutzsiedlungen
auf
dem
Stadtgebiet,
die
Überlegungen
für
Brachflächennachnutzungen auf dem REWE-Gelände und auch in der Innenstadt
mit dem Flächenpotenzial im Bereich des Amtsgerichts, bieten Potenziale für eine
nachhaltige Entwicklung, die der Gesamtstadt zu Gute kommt und somit auch den
Haushalt der Stadt Erkelenz zukünftig stärkt. Das gilt ebenso für die
Weiterentwicklung des GIPCO, für den die Planungen im Jahr 2015 und 2016
intensiviert werden müssen.
Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter
Flur steht ist gut. Der Interkommunale Planungsverband mit der Stadt
Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die
zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen
großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren
Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der zurzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion um die
Zukunft der Braunkohle sind die Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche
Regelungen mit dem Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des
Planungsverbandes führen hier zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit.
Bäume pflanzen gegen den Tagebau für mehr Klimaschutz, eine aktuelle Forderung
aus dem Workshop „Bewusstseinsbildung“ zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts
von Erkelenzer Bürgern, versus Wirtschaftlichkeit der Grünflächenunterhaltung des
Baubetriebshofes. Klimaschutz im Kleinen. Die Umstrukturierungen am
Baubetriebshof vor allem im Personalbereich werden im Jahr 2015 mit den letzten
Nachbesetzungen von freien Stellen zu Ende geführt. In den kommenden 2 Jahren
wird sich zeigen, ob auch dort die Mitarbeiter für die zukünftigen Anforderungen im
beschriebenen Spannungsfeld gerüstet sind.“
Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die durch sie angeregte erstmalige
Aufnahme der Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz aus Sicht des
Verwaltungsvorstandes.
Die Örtliche Rechnungsprüfung regt an, die geschilderten und die bisher noch nicht
erkannten Risiken zukünftig im Rahmen eines Risikomanagements zu erfassen.
Risikomanagementsysteme sind anerkannter Maßen wichtige Instrumente um
frühzeitig Risiken zu erkennen und ggf. rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu
können.
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, kurz KGSt
befasst sich in Ihrem Bericht Nr. 5/2011 mit dem Thema „Kommunales
Risikomanagement“.
Eingangs heißt es dort, dass jede kommunale Entscheidung eng mit der Absicht
verbunden ist, ein vorher bestimmtes Ziel zu erreichen. Fakt ist, dass Risiken die
Zielerreichung gefährden können, unabhängig davon wie und in welcher Form Ziele
definiert wurden. Daher muss es Aufgabe des Risikomanagements in enger
Verbindung mit zielorientierter kommunaler Steuerung sein, solche Risiken frühzeitig
zu erkennen und den Umgang damit festzulegen.
Seite 14
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Das Ziel des kommunalen Risikomanagements ist es, durch systematisches
Vorgehen Entscheidungen möglichst weit aus dem Bereich der Unsicherheit und
damit aus dem Risiko herausführen zu können. Dazu bedarf es in Anlehnung an die
Regelungen bei Unternehmen eines Überwachungssystems, das Entwicklungen
frühzeitig erkennt, um mit geeigneten Mitteln steuern zu können. Dabei müssen die
Funktionen jedoch auf die kommunalspezifischen Besonderheiten abgestimmt
werden.
Ein kommunales Risikomanagement hat primär die Aufgabe, Risiken des
Verwaltungshandelns zu erfassen und diese zu steuern. Es muss auch sicherstellen,
dass Chancen erkannt und bewertet werden und dann in die Entscheidungsprozesse
einfließen. Es ist jedoch faktisch nicht möglich und auch nicht erforderlich, alle
Risiken einer Kommune zu analysieren.
Die Verantwortung für den Umgang mit Risiken folgt der Verantwortung für
Leistungen und Ressourcenverbrauch – von Rat über die Verwaltungsführung,
Dezernats- und Amtsleitung bis hin zu Sachgebietsleitungen.
Aus diesem Grund ist das kommunale Risikomanagementsystem in die
ortsspezifische Aufbauorganisation einzubinden. Analog zu der jeweils vorhandenen
Steuerungshierarchie sollen die Verantwortlichen für den Umgang mit Risiken
bestimmt werden. Dabei legen Politik und Verwaltungsführung den strategischen
Rahmen und die Grundsätze für das kommunale Risikomanagement fest.
Eine systematische Risikosteuerung kann jedoch dauerhaft nur funktionieren, wenn
der Nutzen von Politik und Verwaltungsführung erkannt wird und die Einführung
gefordert und begleitet wird. Dies setzt bei allen Verantwortlichen – auch bei den
Produktverantwortlichen – ein einheitliches Risikoverständnis voraus. Es beinhaltet
die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der Kommune mittel- bis langfristig durch
Risiken gefährdet werden könnte und daher ein funktionierendes Risikomanagement
mit allen ineinandergreifenden Komponenten Controlling, Frühwarnsystem und
internes Kontrollsystem für die Kommune unabdingbar ist.
3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung
Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 14.01.2015 mit, dass
gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 in Planung und
Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der
Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Satz
3 der v. g. Vorschrift sieht jedoch einen fiktiven Haushaltsausgleich vor. Dieser ist
möglich, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Dies ist für das Jahr 2014 gegeben. Der
Haushalt gilt somit als ausgeglichen.
Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse
der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 der Ausgleichrücklage 2012
zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum
31.12.2014 10.892.068,36 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Fehlbetrag
2014 die Ausgleichsrücklage auf 10.473.819,41 € reduzieren. Dieser Bestand kann
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
voraussichtlich die Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz
durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg im Zeitraum der mittelfristigen
Ergebnisplanung voraussichtlich verhindern.
In Jahr 2014 wurde erneut, wie erstmals im Jahresabschluss 2013 von der
Neuregelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3
GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam
darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet
werden können.
Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie
es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt -870.683,53 €. Der
Bestand der allgemeinen Rücklage verringert sich dadurch auf 189.406.577,58 €.
In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013
und 2014, die Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014 sowie die Ergebnisplanungen
der Jahre bis 2019 auf Basis des Haushaltsplanes 2016 dargestellt.
Entwicklung und Prognose der Jahresergebnisse:
ordentliche Erträge
Planung 2013
Ergebnis 2013
Planung 2014
Ergebnis 2014
Planung 2015
Planung 2016 *
Planung 2017
Planung 2018
Planung 2019
*
83.398.464,00 €
83.125.363,24 €
83.556.114,00 €
84.785.317,94 €
83.302.351,00 €
90.107.665,00 €
90.686.539,00 €
92.413.592,00 €
94.225.279,00 €
ordentliche
Aufwendungen
-89.249.421,00 €
-89.145.829,40 €
-90.625.627,00 €
-89.895.674,46 €
-91.066.023,00 €
-98.481.200,00 €
-97.429.540,00 €
-98.382.663,00 €
-99.521.195,00 €
Finanzerträge
5.517.005,00 €
6.452.091,33 €
6.064.405,00 €
5.679.751,85 €
6.060.132,00 €
5.965.935,00 €
5.995.740,00 €
6.023.932,00 €
5.945.069,00 €
Zinsen u. so.
Aufwendungen
-1.398.048,00 €
-1.012.404,54 €
-1.174.892,00 €
-987.644,28 €
-956.460,00 €
-882.400,00 €
-818.439,00 €
-755.461,00 €
-691.453,00 €
Jahresergebnis
-1.732.000,00 €
-580.779,37 €
-2.180.000,00 €
-418.248,95 €
-2.660.000,00 €
-3.290.000,00 €
-1.565.700,00 €
-700.600,00 €
-42.300,00 €
Grund für die Steigerungen:
Siehe Erläuterung des Kämmerers im Haushaltsvorbericht zum Entwurf des Haushaltes 2016, Seiten 61-64.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2014 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von
418.248,95 €. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 2.180.000,00 €.
Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 1.761.751,05 €.
Entgegen der Jahresergebnisplanung für die künftigen Haushaltsjahre aus
Haushaltsplan 2015 weist der aktuelle Haushaltplan für das Jahr 2016 weitere
negative Jahresergebnisse bis einschließlich 2019 aus. Daher muss aus Sicht der
Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte
Ausgabendisziplin gelegt werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen,
das die finanziellen Belastungen, die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber
auferlegt werden, nicht entsprechend ausgeglichen werden. Es gilt dieses Risiko
Seite 16
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen,
um der Stadt Erkelenz durch das weitere Vorhandensein einer Ausgleichrücklage
Potential für die Zukunft zu ermöglichen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass zwar zum Schluss des
Rechnungsjahres 2014 die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 10,5
Mio. € aufweist, dennoch dürfen die städtischen Anstrengungen zum
Haushaltsausgleich gem. § § 75 Abs. 2 GO trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten weiteren fiktiven Haushaltsausgleichsmöglichkeiten nicht nachlassen. Es gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken.
Bedenkt man das die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2016 mit einem Fehlbedarf von
3.290.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet
bleiben. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren Fehlbeträgen in
den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe, wie die für 2016 prognostizierten
3.290.000,00 €, die Ausgleichsrücklage 2019 aufgezehrt sein wird.
3.2 Unregelmäßigkeiten
Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen festgestellt.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf
des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
2014 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum
31.03.2015.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 29.04.2015 durch den Kämmerer
aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 24.06.2015
dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet.
Durch Ratsbeschluss vom 24.06.2015 wurde die Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2014 nicht
fristgerecht, aber wiederum zeitnah aufgestellt wurde. Von daher ergeht durch die
Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch lediglich der Hinweis darauf,
dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat.
Seite 17
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4.1 Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz.
Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang
(Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2014 bis
31.12.2014 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung
nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.
Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche
Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung
aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen
und ausgeräumt.
4.2 Art und Umfang der Prüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW
und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der
Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung
eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind.
Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am
Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu
dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung
vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im
Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des
risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehler-quellen
festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegen-zusteuern,
dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden
Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt.
Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des
Jahresabschlusses ein. Vor allem folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig
betrachtet:
Überwachung der Finanzbuchhaltung
Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt:
Dauernde Überwachung der zentralen Zahlungsabwicklungsstelle anhand monatlich
durchgeführter Prüfungen:
- Archivierung der Anordnungsbelege,
- Forderungsmanagement,
- Quittungsbefugnis der Bediensteten der Zahlungsabwicklungsstelle,
- Kassensicherheit im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des
Handvorschusses und der Verwahrung von Wertgegenständen während des
vorübergehenden Umzuges der Zahlungsabwicklungsstelle,
- Behandlung der eigenen Postsendungen durch die Co-Sachgebietsleiterin,
- Elektronische Belegarchivierung,
- Behandlung der eigenen Postsendungen durch die Sachgebietsleiterin,
- Einhalten der Vertretungsregelung beim Amt 20, Sachgebiet 03 (Abgaben und
Zahlungsabwicklung) auf der Ebene der Sachgebietsleitung (zwei
eigenständige Prüfungen für die Co-Sachgebietsleiterin, eine eigenständige
Prüfung für die Sachgebietsleiterin),
- Verwahrung und Verwaltung von Bürgschaften,
- Kassensicherheit im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des
Handvorschusses sowie der Verwahrung von Wertgegenständen in den
neuen bzw. renovierten Räumlichkeiten der Zahlungsabwicklungsstelle.
Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei
folgenden 11 Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich, beim Bürgerbüro
zweimonatlich):
Bauaufsicht, Baubetriebshof, Bücherei, Bürgerbüro, ERKA-Bad, Hallenbad
Gerderath, Ordnungsamt Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle, Ordnungsamt
Standesamt, Ordnungsamt Straßenverkehrsangelegenheiten, Wirtschaftsförderung /
Stadtmarketing.
Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung
des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen
Belege mit Hilfe der Auswertung aus dem Kassenprogramm „KomCash“ (es kommt
bei 6 Einnahmekassen zum Einsatz, 5 Einnahmekassen arbeiten mit
Seite 19
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Papierdokumenten) und Infoma, wirtschaftliche und ordnungsmäßige Erledigung der
Kassengeschäfte.
Vergabeprüfungen
Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen
und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den Schwerpunkten:
-
-
-
Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien,
Beteiligung an Submissionsterminen (Anzahl: 34) incl. anschließender
formaler Prüfung der Angebotsunterlagen,
Überprüfung von etwa 680 Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende acht Ämter: Amt 10, 30, 40,
50/51, 60, 61, 63, 66 und 80, unter besonderer Berücksichtigung der
Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit
Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss,
Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer
(Anzahl: ca. 400),
Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis
5.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung (Anzahl:
ca. 150)
Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzügl. Umsatzsteuer ohne
vorherige Auftragseinbuchung (Anzahl. ca. 150)
Vorprüfungen für den Landesrechnungshof
Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof
NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die
zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu
Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das
abgelaufene Arbeitsjahr.
-
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Fischereiabgabe,
Mittel für Kriegsgräberpflege,
Wohngeld,
Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz,
Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler,
Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene
Sonderprüfungen
Einzelprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung
sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie
-
Prüfung der Wartungsverträge,
Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage,
Prüfung der Anlagen im Bau,
Prüfung von staatlichen Zuwendungen für projektbezogene Maßnahmen.
Seite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
-
Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Ordnungsmäßigkeit,
Prüfung des sozialen Bereiches
Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der
hierzu ergangenen Weisungen des Trägers der Sozialhilfe (Kreis Heinsberg) sind
schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden:
Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im
Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die
keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in
besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen
einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger,
Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung an
den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines Untertestates an den Kreis
Heinsberg im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2
Ausführungsgesetz SGB XII NRW.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der
Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie
der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des
laufenden Jahres 2014 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch
den Rat im Zeitraum vom 25.06.2015 bis 20.11.2015 mit Unterbrechungen.
Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der
Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes
waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter
Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt
worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit
für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche
Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt.
Seite 21
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung
der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der
Berechnungen vorgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung
5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen
Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der
Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA welches die bis dahin
eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New
System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Qutlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows
7 eingesetzt.
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden
ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die
Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2013 wurden richtig in das Berichtsjahr 2014
vorgetragen. Der Jahresabschluss 2014 wurde aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt.
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert
am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung
und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser
Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der
Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig
durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum
Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen
Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten
und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften
Seite 22
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu
einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
5.2 Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen
ausgewiesen.
wurden
entsprechend
einzeln
in
der
Teilfinanzrechnung
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der
Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der
Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die
sonstigen Pflichtangaben.
Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2014 stimmt
mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2014 überein.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung
keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht.
Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2014 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
entspricht.
5.3 Lagebericht
Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen
Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch
solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten.
Seite 23
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu
enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach
§ 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind einbezogen und unter Bezugnahme auf die
im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Gem. der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW
(6. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht als eigenständiges Instrument
innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister,
Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln.
Auf Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wurde der Bürgermeister am
16.03.2015 aufgefordert, den bisher vom Kämmerer verfassten Lagebericht um die
Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
durch eine Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand zu ergänzen.
Anhand der vom Verwaltungsvorstand erstmals im Lagebericht 2014 aufgeführten
Risikobereiche wird deutlich, dass es nicht zu unterschätzende Risiken für den
laufenden und die folgenden städtischen Haushalte gibt.
Die Örtliche Rechnungsprüfung regt an, ein Risikomanagement zu installieren und
die im Lagebericht zitierten Risiken weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf.
rechtzeitig tätig zu werden. Dazu ist es notwendig, die Risiken zunächst zu erkennen
und nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zu bewerten.
Risikomanagement ist Aufgabe des Behördenleiters.
Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung:
Der Lagebericht 2014 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage
beigefügt.
Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
Ø mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht;
Ø insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;
Ø die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
Ø alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu
berichten wäre.
Seite 24
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
5.4 Anhang
Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig
wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein
angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung
nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen.
5.5 Anlagenspiegel
Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form
dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster
(VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird
die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig
und richtig dargestellt.
5.6 Forderungsspiegel
Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der
Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der
Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den
gesetzlichen Forderungen.
5.7 Verbindlichkeitenspiegel
Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in
der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der
Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller
bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit
unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Ausfallbürgschaften.
5.8 Rückstellungsspiegel
Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt
zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen
bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das
Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen
Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3550 der 6. Auflage der Handreichung
Seite 25
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der
Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde.
6 Feststellungen und Erläuterungen zur
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation
Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene
Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat,
Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen
hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen.
Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer
Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister
unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten.
Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der
Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und
Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die
Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt.
6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze
Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und
-klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden
systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle
erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2014 für
zwei Zeiträume aufgenommen. Zum einen für die Zeit vom 31.01.-17.02.2014 zum
anderen für die Zeit vom 31.03.-30.04.2014. Die Kassenkredite wurden von der
städtischen Tochter der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) zur Verfügung gestellt.
Seite 26
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die Haushaltssatzung 2014 sah einen festgelegten
12.000.000,00 € vor, der nicht überschritten wurde.
Höchstbetrag
bis
zu
6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage
Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor.
Zum 31.12.2014 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,16 %, (Vorjahr 49,79%), die
Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 79,60% (Vorjahr 78,81%).
Die ordentlichen Erträge haben die ordentlichen Aufwendungen nicht decken
können. Die mittelfristige Ergebnisplanung zeigt auf, dass bis einschließlich 2019
voraussichtlich kein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden kann.
Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten. Der Stand der Verbindlichkeiten
konnte seit dem Jahr 2009 weiterhin reduziert werden. Zur besseren Darstellung wird
auf die folgende Tabelle verwiesen:
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
aus Krediten für aus Krediten für aus Krediten für
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten
Sonstige
Erhaltene
Summe
aus Krediten zur
Investitionen vom Investitionen von Investitionen von
aus Lieferung u. aus
Verbindlichkeiten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
Liquiditätsöffentlichen
Banken und
übirgen
Leistungen
Tranferleistungen
sicherung
Bereich
Kreditinstituten Kreditgebern
1.023.463,18 € 8.692.093,06 € 16.095.486,84 €
1.072.456,81 €
958.459,93 €
15.156.189,68 €
42.998.149,50 €
975.859,86 € 8.393.188,58 € 14.844.841,15 €
1.048.507,67 €
149.818,07 €
14.959.937,74 €
40.372.153,07 €
928.256,54 € 10.079.139,60 € 11.610.605,72 €
831.074,17 €
248.727,98 €
12.313.260,30 €
36.011.064,31 €
880.653,22 € 9.733.309,54 € 10.436.486,17 €
861.408,45 €
752.511,50 €
5.124.961,70 €
27.789.330,58 €
2.833.049,90 € 9.370.181,34 € 9.396.807,84 €
1.046.533,25 €
658.344,71 €
3.237.687,01 €
26.542.604,05 €
2.722.946,58 € 17.520.732,36 €
*
953.610,90 €
266.376,71 €
233.555,08 €
1.040.529,88 €
22.737.751,51 €
* Änderung der Darstellung im Muster für den Verbindlichkeitenspiegel, daher Ausweis in Vorspalte
Im Anhang zum Jahresabschluss 2014 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der
Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten
nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für
investive Zwecke gebundenen Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in
die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im
Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst
werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen.
Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2014 schließt mit einer Bilanzsumme von
409.882.181,06 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2014 der Stadt
Erkelenz vergleichsweise wie folgt dar:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
31.12.2011
392.287.936,06 €
15.491.679,35 €
31.12.2012
390.433.939,77 €
13.213.894,79 €
31.12.2013
382.716.147,38 €
20.334.149,75 €
3.668.193,67 €
4.139.765,77 €
4.218.705,31 €
4.160.044,45 €
-58.660,86 €
Summe
411.447.809,08 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
2.613.178,62 €
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
31.12.2011
206.726.232,37 €
115.443.487,81 €
45.600.832,77 €
36.011.064,31 €
31.12.2012
203.646.952,58 €
119.800.446,89 €
48.158.398,60 €
27.789.330,58 €
31.12.2013
202.796.411,03 €
119.118.728,85 €
50.346.680,02 €
26.542.604,05 €
31.12.2014
Differenz
201.511.967,81 € -1.284.443,22 €
125.636.779,08 € 6.518.050,23 €
50.998.136,35 €
651.456,33 €
22.737.751,51 € -3.804.852,54 €
8.392.471,68 €
8.464.578,49 €
8.997.546,31 €
532.967,82 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
2.613.178,62 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungs7.666.191,82 €
abgrenzungsposten
Summe
411.447.809,08 €
31.12.2014
Differenz Vorjahr
383.395.893,65 € 679.746,27 €
22.326.242,96 € 1.992.093,21 €
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und
Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche
Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden.
Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen
Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch
unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich
an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung
der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche
Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte
Eckdaten im folgenden Überblick erfasst.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und
„Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese
Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapitalquote 1 =
Eigenkapital ×100 =
Bilanzsumme
201.511.967,81 € x 100
409.882.181,06 €
=
49,16 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Eigenkapitalquote 2
=
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
=
(201.511.967,81 € + 88.378.335,45 € + 36.370.689,01 €) x 100
409.882.181,06 €
=
79,60%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/
Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2
GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Eigenkapitalquote
1
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
52,50%
79,50%
52,42%
78,80%
51,96%
77,54%
51,40%
77,69%
50,24%
77,94%
49,94%
79,02%
49,79%
78,81%
49,16%
79,60%
IKVS
Vergleich
2014
39,03%
69,53%
Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den
Daten von 14 kreisangehörige Kommunen in Nordrhein-Westfalen der
Größenordnung 40.000 – 50.000 Einwohner.
Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten
Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen:
Dies sind im Einzelnen:
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität AbI“ ist im Analysebereich „Kennzahl zur
Vermögenslage“ angesiedelt und gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die
Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Abschreibungsintensität (AbI) =
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen ×100
Ordentliche Aufwendungen
7.224.979,65 € x 100
89.895.674,46 €
=
=
8,04 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die
Aufwendungen nach § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die
in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach
§ 45 GemHVO zu entnehmen.
Die Kennzahl Anlagedeckungsgrad 1 (AnD1) gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt ist. Langfristiges Vermögen soll auch
langfristig finanziert sein.
Anlagendeckungsgrad 1 =
Eigenkapital ×100 =
Anlagevermögen
201.511.967,81 € x 100
383.395.893,65 €
=
52,56 %
Die Kennzahl Anlagedeckungsgrad 2 (AnD2) gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
Anlagendeckungsgrad 2 =
Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + Langfristiges Fremdkaptial ×100 =
Anlagevermögen
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
(201.511.967,81 € + 88.378.335,45 € + 36.370.689,01 € + 12.388.150,93 € + 37.517.750,00 €) x 100
=
383.395.893,65 €
= 98,11 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach
§ 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten
Zuwendungen /Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn.
2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“
sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu
erfassen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel
nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen.
Die Kennzahl Zinslastquote (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Zinslastquote =
Finanzaufwendungen ×100
Ordentliche Aufwendungen
=
987.644,28 € + x 100
89.895.674,46 €
1,10 %
=
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw.
§ 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Unter der Wertgröße „ Ordentliche Aufwendungen sind die Aufwendungen nach § 2
Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Die Netto-Steuerquote (NSQ) gibt an, zu welchen Teilen sich die Gemeinde „selbst“
finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlichen
Zuwendungen, ist.
Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen,
ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende
Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher
Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
Netto-Steuerquote =
(Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) ×100
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
Seite 31
=
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
(49.399.159,46 € - 1.712.097,75 € – 1.663.180,67 €) x 100 = 56,53 %
84.785.317,94 € - 1.712.097,75 € - 1.663.180,67 €
Zusammenfassende Aufstellung der Bilanzkennzahlen:
Bilanzkennzahl
2013
2014
Abschreibungsintensität (AbI)
Anlagendeckungsgrad 1 (AnD1)
Anlagendeckungsgrad 2 (AndD2)
Zinslastqoute (ZIQ)
Netto-Steuer-Qoute (NSQ)
8,45%
52,99%
96,84%
1,14%
53,74%
8,04%
52,56%
98,11%
1,10%
56,53%
7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit
383.395.893,65 € (31.12.2014 = 382.716.147,38 €) beim Anlagevermögen. Zum
31.12.2014 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum
31.12.2013 um 679.746,26 € (-0,18%) vor (s. Anlagespiegel).
Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 1.992.093,21 € von
20.334.149,75 € auf 22.326.242,96 €.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2014 4.160.044,45 €
(Vorjahr 4.218.705,31 €).
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite
ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier
erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals
aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher
Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die
Kreditwürdigkeit
und
gewährt
finanzielle
Unabhängigkeit.
Ein
hoher
Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan
belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig.
Seite 32
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit
201.511.967,81€ (31.12.2013 = 202.796.411,03 €). Davon entfällt auf die
Ausgleichsrücklage ein Bestand von 10.892.068,36 €. Nach dem noch gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die
Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 418.248,95 € wird die
Ausgleichrücklage dann 10.473.819,41 € betragen.
Entwicklung des Eigenkapitals:
Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
186.945.557,30 €
191.618.001,27 €
194.458.339,41 €
198.359.406,10 €
198.359.406,10 €
198.359.406,10 €
190.277.261,11 €
189.406.577,58 €
1.450.352,02 €
1.601.643,66 €
1.579.622,34 €
1.593.293,91 €
1.606.244,55 €
1.637.424,56 €
1.627.081,56 €
1.631.570,82 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
12.369.192,45 €
6.760.581,72 €
11.472.847,73 €
10.892.068,36 €
Jahresüberschuss /
Summe Eigenkapital
-fehlbetrag
3.405.053,67 €
206.506.615,99 €
2.748.703,34 €
210.674.001,27 €
1.668.968,80 €
212.412.583,55 €
-2.336.460,55 €
212.321.892,46 €
-5.608.610,73 €
206.726.232,37 €
-3.110.459,80 €
203.646.952,58 €
-580.779,37 €
202.796.411,03 €
-418.248,95 €
201.511.967,81 €
Die Verbindlichkeiten konnten weiter von bisher 26.542.604,05 € auf 22.737.751,51
reduziert werden.
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der
Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen
Rechnungsprüfung
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als
Anlage beigefügten Jahresabschluss 2014 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls
beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2014, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2014 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 25.06.2015 bis 20.11.2015 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
Seite 33
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 20.11.2015
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe
von Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 20.11.2015
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 34
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
9 Bestätigungsvermerk
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2014, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2014 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 25.06.2015 bis 20.11.2015 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
Seite 35
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2014 der Stadt Erkelenz
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 03.12.2015
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
10 Anlagen zum Prüfbericht
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2014
Anlage 2
Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und
Rückstellungsspiegel
Anlage 3
Lagebericht
Seite 36
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2014
Jahresabschluss 2014
Bilanz zum 31.12.2014
Bezeichnung
31.12.2014 Vorjahres- Bezeichnung
zahlen
AKTIVA
PASSIVA
1. Anlagevermögen
1. Eigenkapital
1.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
84.148,90
107.230,03 1.1 Allgemeine Rücklage
31.12.2014
Vorjahreszahlen
189.406.577,58
190.277.261,11
1.631.570,82
1.627.081,56
1.2 Sachanlagen
1.2 Sonderrücklage
1.2.1 Unbebaute
Grundstücke u. gr.stücksgl.
Rechte
1.3 Ausgleichsrücklage
10.892.068,36
11.472.847,73
54.856.538,71 1.4 Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
-418.248,95
-580.779,37
201.511.967,81
202.796.411,03
88.378.335,45
80.324.644,62
36.370.689,01
37.833.428,08
662.542,38
736.413,16
225.212,24
224.242,99
125.636.779,08
119.118.728,85
37.517.750,00
35.799.084,00
3.3
Instandhaltungsrückstellung.
4.765.985,91
4.954.707,74
25.525.665,98 3.4 Sonstige Rückstellungen
8.714.400,44
9.592.888,28
50.998.136,35
50.346.680,02
2.722.946,58
2.833.049,90
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Summe unbebaute
Grundstücke
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
60.711.217,12
2.035.189,22 Summe Eigenkapital
546.468,87 2. Sonderposten
3.247.256,29 2.1 für Zuwendungen
60.685.453,09 2.2 für Beiträge
1.2.2 Bebaute Grundstücke
u. grundstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst. Dienst-,
Gesch.- u.a. Betriebsgeb.
Summe Bebaute
Grundstücke u.
grundstücksgl. Rechte
2.3 für den
Gebührenausgleich
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
45.549.630,56
117.600.240,43
7.502.995,39 2.4 Sonstige Sonderposten
60.482.384,15 Summe Sonderposten
3.333.001,24 3. Rückstellungen
46.557.346,95 3.1 Pensionsrückstellungen
117.875.727,73 3.2 Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
27.050.785,94
791.592,32
821.772,21 Summe Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
1.2.3.3 Gleisanl. m.
Streckenausr. u.Sicherh.anl.
1.2.3.4 Entwässerungs- u.
Abwasserbeseitigungsanlag.
1.2.3.5 Straßennetz m.
Wegen, Plätzen, Verk.anl.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe
Infrastrukturvermögen
1.824.442,81
1.876.187,62 4.1 Anleihen
74.225.668,30
72.215.852,36 4.2 Verbindlichkeiten a.
Krediten f. Investitionen
1.847,22
2.252,97 4.2.1 von verbundenen
Unternehmen
103.894.336,59
100.441.731,14 4.2.2 von Beteiligungen
1.2.4 Bauten auf fremdem
Grund und Boden
995.539,08
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
45.365,80
1.052.905,96 4.2.3 von Sondervermögen
45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen
Bereich
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
2.056.278,97
1.988.073,43 4.2.5 vom privaten
Kreditmarkt
17.520.732,36
18.766.989,18
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.201.891,53
4.082.812,06 Summe Verbindlichk. a.
Krediten f. Investitionen
20.243.678,94
21.600.039,08
1.2.8 Geleistete
Anzahlungen, Anlagen im
Bau
4.461.153,17
7.095.615,34 4.3 Verbindl. a. Krediten z.
Liquiditätssicherung
293.966.022,69
293.267.684,55 4.4 Verbindl. a.Vorg., die
Kreditaufn. gleichkommen
953.610,90
1.046.533,25
Summe Sachanlagen
1.3 Finanzanlagen
4.5 Verbindl. aus Lieferung
und Leistungen
-- Seite 394 von 395 -
Jahresabschluss 2014
Bezeichnung
1.3.1 Anteile an verbundenen
Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögens
31.12.2014 Vorjahres- Bezeichnung
zahlen
31.12.2014
4.675.365,56 4.6 Verbindl. aus
Transferleistungen
266.376,71
658.344,71
3.048.284,00
2.622.364,13
37.421.530,74
234.206,43
990.793,31 4.7 Sonstige Verbindlichk.
37.421.530,74 4.8 Erhaltene Anzahlungen
234.206,43 Summe Verbindlichkeiten
Vorjahreszahlen
233.555,08
3.237.687,01
1.040.529,88
0,00*
22.737.751,51
26.542.604,05
8.997.546,31
8.464.578,49
409.882.181,06
407.269.002,44
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene
Unternehmen
46.019.336,76
46.019.336,76 5. Passive
Rechnungsabgrenzung
1.3.5.2 an Beteiligungen
SUMME PASSIVA
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen
Summe Anlagevermögen
383.395.893,65
382.716.147,38
504.028,27
492.733,08
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- u.
Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Transferlstg.
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
257.982,03
388.644,32
2.2.1.3 Steuern
7.188.609,72
7.740.284,70
447.994,83
519.046,58
2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl.
Forderungen
2.440.658,34
3.095.454,86
Summe Öff.rechtl. Ford. u.
Ford. aus Transferlstg.
10.839.273,19
12.236.163,54
792.968,69
825.945,82
2.2.2.5 gegen
Sondervermögen
2.789.746,85
2.937.642,53
Summe Privatrechtliche
Forderungen
3.582.715,54
3.763.588,35
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
1.534.483,12
1.293.833,31
Summe Forderungen u.
sonst.
Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des
Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
15.956.471,85
17.293.585,20
6.369.771,11
3.040.564,55
Summe Umlaufvermögen
22.326.242,96
20.334.149,75
4.160.044,45
4.218.705,31
409.882.181,06
407.269.002,44
2.2.1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem
privaten Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem
öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene
Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
3. Aktive
Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
*In der 2013er-Bilanz wurden die „Erhaltenen Anzahlungen“ noch
bei den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
-- Seite 395 von 395 -
Anlage 2
Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Stadt Erkelenz
Anhang
für das Haushaltsjahr 2014
A. Vorbemerkungen
Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten
öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit
verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der achte
Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007
wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und
Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der
Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte
bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab
2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den
Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum
Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen.
B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach
Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel
ersichtlich.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene
Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung
des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene
Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
1.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das
Haushaltsjahr 2014 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe
Erläuterungen zu „B. Nr.1“). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den
Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium
Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare
Abschreibungsmethode angewendet.
Gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 GemHVO wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr eine
Wiederholungsinventur durchgeführt. Es wurde eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme
aller beweglichen Vermögensteile des Anlagevermögens durchgeführt.
Im Rahmen der Inventur sind durch Abgänge bei den beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Aufwendungen in Höhe von T€ 9 (Schulen T€ 7, übrige Bereiche T€ 2) entstanden.
Darüber hinaus wurde gem. § 34 Abs. 1 GemHVO eine körperliche Inventur der Festwerte
vorgenommen. Festwerte werden aus Vereinfachungsgründen in einzelnen Bereichen der
Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Im
Jahresabschluss 2014 werden die Festwerte mit insgesamt T€ 918 (Schulbereich T€ 493,
Kindergärten T€ 272, Feuerwehr T€ 131, Mehrzweckhallen T€ 22) berücksichtigt. Durch den
Abgang von Festwerten sind Aufwendungen in Höhe von T€ 106 (Schulen T€ 34, Kindergärten T€
72) und Verluste aus Wertminderungen in Höhe von T€ 9 entstanden. Erträge aus
Wertanpassungen schlagen mit insgesamt T€ 12 zu Buche.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2014 insgesamt T€ 4.461. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
E12010046
Baugebiet Schulring
T€ 106
E12010049
GIPCO II westlicher Teil
T€ 316
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
T€ 1.944
E12018002
Borschemich, Umsiedlungsstandort
T€ 1.497
S08010001
Sportanlagen Borschemich (neu)
T€ 306
Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt
werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst
und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter
60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus:
-
alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH
Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem
Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte.
alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE)
Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
3. Die Beteiligungen betreffen:
-
-
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€).
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH (WFG)
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg
eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der
Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt.
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T€ 1.632). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2014 erfolgte eine Erhöhung in
Höhe von T€ 5. Bis zum 31.12.2013 wurde dieser Posten unter der Bilanzposition „Anteile an
verbundenen Unternehmen“ geführt. Der kommunale Kontierungsplan schreibt jedoch einen
Ausweis als „Beteiligung“ vor.
4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der
Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt.
5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem
Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich
realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der
Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
6. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das
Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und
ausgewiesen.
7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Die Reduzierung bei der Summe aller Forderungen von ca.
1,39 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich aus der Reduzierung der Beitragsforderungen von
ca. 131 T€, aus der Reduzierung der Steuerforderungen von ca. 552 T€, aus der Reduzierung der
Forderungen aus Transferleistungen von ca. 71 T€, aus der Reduzierung der sonstigen öffentlichrechtlichen Forderungen von ca. 655 T€, aus der Reduzierung der Forderungen gegenüber dem
privaten Bereich von ca. 33 T€ und aus der Reduzierung der Forderungen gegen Sondervermögen
(Abwasserbetrieb) von ca. 148 T€. Bei den Gebührenforderungen ergibt sich eine geringfügige
Erhöhung der Forderungen von ca. 11 T€. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist
schließlich eine Erhöhung um 240 T€ zu verzeichnen. Diese Erhöhung ist insbesondere darauf
zurück zu führen, dass Ackerlandflächen, die nicht dauerhaft im Besitz der Stadt verbleiben sollen,
ins Umlaufvermögen umgebucht worden sind.
8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten
ausgewiesen.
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die
Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 1.965). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der
Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. T€ 53
werden für übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Weiterhin
betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.603.
Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 228) für Januar 2015, der Umlagebeitrag an die
Rheinische Versorgungskasse (T€ 110), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€
68) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 (T€
133) darstellen, erfasst.
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2014 T€ 189.407 (vgl. auch die
Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“).
Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2013 wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2013
190.277.261,11 €
Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage
./.
Stand 31.12.2014
189.406.577,58 €
870.683,53 €
Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen,
sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2014 bedeutet dies, dass
die Erträge(+) /Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen sind:
Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
151.029,82 €
Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
0,00 €
Veräußerung bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
147.390,14 €
Abgang bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
-1.055.765,52 €
Veräußerung Infrastrukturvermögen
0,00 €
Abgang Infrastrukturvermögen
-7.630,98 €
Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
7.500,00 €
Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
-442,24 €
Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
2.134,67 €
Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Verrechnung gem. § 43 GemHVO:
-114.899,42 €
-
870.683,53 €
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2014 T€ 1.632 Hierbei handelt es sich um die
passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite).
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2014 insgesamt 10.892.068,36 €. Sie wird sich jedoch
nach erfolgtem Ratsbeschluss zum Ausgleich des Fehlbetrages des Jahres 2014 um 418.248,95 €
auf 10.473.819,41 € reduzieren.
4. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 418 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2014. Er verbessert sich gegenüber dem geplanten Ergebnis um T€ 1.762.
5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die
Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten
Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal
anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer
tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der
Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage
von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs.
5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten
Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab
2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen
Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der
Abfallentsorgung (T€ 663). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der
nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der
Bilanz auszuweisen.
8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 225).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der
Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2014
angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt
Erkelenz (T€ 29.118) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€
8.400). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K.
Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu
Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren
und dem Anpassungsfaktor. Zusätzlich wurden zum 31.12.2014 die Kopfschadenstatistiken auf
eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren
Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war
zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich, die zu einem erhöhten
Rückstellungsaufwand führte.
10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36
Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen
gebildet wurden, werden voraussichtlich 2015 - 2018 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2014:
Stand
01.01.2014
€
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt
17 - Rathaus
2
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2014
€
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
0,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
3
FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas
23.000,00
-15.633,74
-7.366,26
0,00
0,00
4
FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich
30.500,00
0,00
0,00
0,00
30.500,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
6.252,60
-4.931,32
-1.321,28
0,00
0,00
16.192,74
-16.192,74
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
40.000,00
0,00
0,00
25.000,00
65.000,00
5
6
7
8
9
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung äußerer Sonnenschutz
Nysterbachschule Lövenich:
Zimmerarbeiten
Nysterbachschule Lövenich:
Dacharbeiten
Grundschule Gerderath:
Erneuerung Dach
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
10
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizzentrale
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
11
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Regelzentrale
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
12
Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
13
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Dach Turnhalle
32.000,00
-32.000,00
0,00
0,00
0,00
14
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
85.000,00
0,00
0,00
65.000,00
150.000,00
50.000,00
0,00
0,00
20.000,00
70.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
70.000,00
-70.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach
einschl. Dämmung
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Keyenberg: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Keyenberg: Ern. Fenster
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleide+Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten
GS Schwanenberg: Ern. Duschen
Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern.
Fenster+Türen+Umkleide
Stand
01.01.2014
€
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath:
Ern. Fenster
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Dach Turnhalle
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt)
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1.
BA (im Vorjahr aufgeteilt auf 1. + 2. BA)
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Europaschule: Dachsanierung
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Abbruch Baracken
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach, Turnhallen und
Außentoiletten
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2014
€
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
50.000,00
0,00
0,00
20.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
45.000,00
-45.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
43.000,00
500.000,00
-467.041,02
-8.846,49
0,00
24.112,49
1.000.000,00
0,00
-115.000,00
0,00
885.000,00
59.130,42
-55.058,09
-4.072,33
0,00
0,00
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
20.000,00
-17.160,81
-2.839,19
0,00
0,00
78.000,00
0,00
0,00
0,00
78.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
35
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide
36
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
37
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
38
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
39
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
40
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
0,00
0,00
0,00
120.000,00
120.000,00
41
Cusanus-Gymnasium:
Metallarbeiten
50.437,69
0,00
-50.437,69
0,00
0,00
6.117,34
0,00
-6.117,34
0,00
0,00
89.791,13
-77.107,79
-12.683,34
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
62.000,00
192.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
45.000,00
-16.501,11
-28.498,89
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
42
43
44
45
46
47
Cusanus-Gymnasium:
Fassadenarbeiten
Cusanus-Gymnasium:
Fassadenarbeiten
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Schulhof
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau (2. BA)
Stand
01.01.2014
€
48
49
50
51
52
53
Pestalozzischule:
Ern. Duschen, Außentoiletten
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
KG Adolf-Kolping-Hof:
Heizungsarbeiten
KG Adolf-Kolping-Hof:
Sanitärarbeiten
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2014
€
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
86.500,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
13.354,07
-6.014,58
-7.339,49
0,00
0,00
5.201,61
-2.213,42
-2.988,19
0,00
0,00
54
KG Westpromenade:
Dämmung Kellerdecke
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
55
KG Gerderath:
Dämmung Speicher Altbau
15.000,00
-6.213,02
-8.786,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
50.000,00
-50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
60.000,00
0,00
0,00
130.000,00
190.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000
80.000,00
80.000,00
-58.154,02
-21.845,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
9.000,00
17.304,95
0,00
-5.561,22
0,00
11.743,73
40.000,00
-40.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
3.000,00
18.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
KG Gerderath:
Ern. Heizkessel
KG Hetzerath:
Ern. Heizkessel
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
Turnhalle Gerderath:
Ern. der Akustikdecke (einschl.
Beleuchtung)
Turnhalle Holzweiler:
Ern. Dach einschl. Dämmung
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Neuhaus:
Sanierung von 16 Wohneinheiten im OG
Unterkunft Neuhaus:
Sanierung von 16 Wohneinheiten
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Dachabdichtung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
Stand
01.01.2014
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2014
€
73
MZG Matzerath:
Erneuerung Dach Altbau und Dämmung
25.000,00
0,00
0,00
5.000,00
30.000,00
74
MZG Matzerath:
Erneuerung Außenputz mit Dämmung
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
75
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung
50.000,00
-27.439,90
-16.295,95
0,00
6.264,15
40.000,00
-31.636,38
-8.363,62
0,00
0,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
8.059,65
-3.944,53
-4.115,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
20.000,00
-20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
76
77
78
79
80
81
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. der Dacheindeckung (2. BA)
MZH Kückhoven:
Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Erneuerung Sportboden
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster, Aussentüren
MZH Gerderhahn:
Ern. Flachdach Halle
MZH Gerderhahn:
Dacheindeckung
82
MZH Gerderhahn:
Ern. Fenster
83
MZH Golkrath:
Ern. Dach Umkleide
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
84
MZH Golkrath:
Ern. Dach 1. Erweiterung
12.000,00
0,00
0,00
0,00
12.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
40.000,00
0,00
0,00
20.000,00
60.000,00
20.000,00
-6.474,48
-13.525,52
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
21.000,00
-21.000,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
4.954.707,74
-1.089.716,95
-326.004,88
1.227.000,00
4.765.985,91
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
MZH Hetzerath:
Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath:
Ern. Duschen und Toilette
MZH Granterath:
Ern. Dacheindeckung
MZH Granterath:
Ern. Außentoiletten
MZH Schwanenberg:
Ern. Dach Umkleiden
MZH Schwanenberg:
Ern. Duschen und Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
MZH Houverath:
Ern. Dach einschl. Dämmung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Außentoiletten
11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind:
Stand
01.01.2014
€
Rückstellungen für Altersteilzeit
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB u.a.
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
sonst. Rückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Inanspruchnahme/Auflösung
€
Zuführung
Stand
31.12.2014
€
€
2.806.263,65
593.929,42
0,00 2.212.334,23
459.955,43
0,00
36.659,59
496.615,02
88.507,15
0,00
34.810,47
123.317,62
350.529,23
66.529,23
7.727,00
291.727,00
77.222,25
52.222,25
26.600,00
51.600,00
5.299.806,57
0,00
434.604,00
434.604,00
0,00
0,00
76.000,00
0,00
163.000,00
239.000,00
9.592.888,28
1.147.284,90
0,00 5.299.806,57
268.797,06 8.714.400,44
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich
Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt.
Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines
Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die
Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres
eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und
Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu
berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche
Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von
Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für
Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 291.727,00 €, die erst Ende
April 2015 für den Zeitraum vom 01.01.2014 - 31.12.2014 zur Auszahlung gelangen.
Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner
gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der
Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute noch immer nicht entschieden. Wird der
Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten
Forderung. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu bilden und
diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2013 vorgenommenen Bewertung des
Sachverhaltes haben sich in 2014 keine Änderungen ergeben.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren
gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte
tragen.
12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere
Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen
die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke
gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig
hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die
erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen
Anzahlungen“ im Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte
Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€
6.329). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden
(Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.603 T€. Daneben liegen noch
weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 1.066 T€ vor
(Ausgleichsmaßnahmen 253 T€, Ruherechtsentschädigungen 296 T€, Zahlungen, die zu Erträgen
in 2015 führen 470 T€; Sonstige 47 T€).
Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden
31.12.2014
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passiva Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
% der Bilanzsumme
84
293.966
89.346
383.396
15.956
6.370
22.326
4.160
409.882
0,02
71,72
21,80
93,54
3,90
1,55
5,45
1,01
100,00
201.512
125.637
50.998
22.738
8.997
409.882
49,16
30,65
12,44
5,55
2,20
100,00
III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T€
271
6.352
20.441
17.869
1.407
905
284
1.870
49.399
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt
zusammen:
Schlüsselzuweisungen
Allgemeine Zuweisungen Land
Zuweisungen und Zuschüsse
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen
T€
6.625
119
7.879
2.256
16.879
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (482 T€) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für
soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05
„Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (271 T€). Daneben wurden
Erstattungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) geleistet (211 T€).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (8.613 T€) betreffen Verwaltungsgebühren
(734 T€), Benutzungsgebühren (5.930 T€) und Erträge aus den Auflösungen von
Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (1.949 T€).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (506 T€) enthalten Mieten und Pachten (285 T€),
Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (160 T€) und sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte (61 T€).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 3.362 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt.
Abwasserbetrieb.
7. Im Haushaltsjahr 2014 wurden sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
erzielt,
deren
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
Erträge aus Ersatzvornahmen
Erträge aus Zuschreibungen
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von
Wertberichtigungen auf Forderungen
Andere sonst. ordentl. Erträge
T€
2.117
1.137
115
111
436
27
20
11
965
22
304
5.265
8. Das Jahresergebnis für 2014 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 279 T€.
9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 23.444 T€ des Haushaltsjahres 2014 entfällt
mit 3.359 T€ auf Beamtenbezüge, mit 16.454 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.349 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 484 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 240 T€ und
Versorgungsempfänger 244 T€) und mit 80 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur
Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur
Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen
Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen
insgesamt T€ 1.718, die ausschließlich für Beschäftigte (970 T€ für Pensionen, 81 T€ für
Beihilfen) und für Pensionäre (387 T€ für Pensionen und 280 T€ für Beihilfen) aufgebracht
wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9).
10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2014 zeigt die
folgende Aufstellung:
T€
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1.527
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
306
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
601
Bewirtschaftung - Energie 1.689
Bewirtschaftung - Reinigung 1.108
Haltung von Fahrzeugen
361
Unterhaltung der Geräte
337
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
237
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
88
Aus- und Fortbildung
130
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
289
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
4.765
davon:
Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten
Kostenanteil Straßenentwässerung
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T€ 275
T€ 1.474
T€ 3.016
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
243
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
4.915
T€ 708
T€ 1.837
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
T€ 1.264
T€ 730
T€ 376
16.596
11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.298 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen (7.225 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für
investive Maßnahmen (73 T€).
12. Die Transferaufwendungen 2014 (36.005 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
Zuweisungen und Zuschüsse
Sozialtransferaufwendungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
Kreisumlage
Krankenhausinvestitionsumlage
T€
5.416
6.746
1.712
1.663
19.988
480
36.005
13. Im Jahre 2014 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet:
T€
Sonst. Personalaufwendungen
34
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten
326
Mieten und Pachten
286
Leasingkosten
72
Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D.
611
Geschäftsaufwendungen
602
Steuern, Versicherungen
2.366
Zuschreibung Sonderposten
1
Erstattungen für lfd. Tätigkeiten
441
Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä.
340
Verfügungsmittel
2
Fraktionszuwendungen
24
Repräsentationen
22
Ehrungen u.ä.
9
Zuführung sonst. Rückstellungen
1.417
6.553
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (5.680 T€) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T€ 3.461 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.208 T€. Die übrigen Zinserträge
betragen 11 T€.
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt 988 T€.
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 sind keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben,
haben sich in 2014 wie folgt entwickelt:
Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende
Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen
erleichtern:
• In 2013 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen
von 1.875.405,29 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurde in 2013 eine
Ermächtigungsübertragung i. H. v. 434.604,00 € gebildet. Die Abwicklung dieser
Ermächtigungsübertragungen in 2014 wird an späterer Stelle dargestellt.
• Ebenso sind in 2013 zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite
nach § 86 Abs. 2 GO NRW von insgesamt 1.450.000,00 € gebildet worden.
• Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte
„Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2014“ in den jeweiligen Zeilen mit
aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software
„newsystem
kommunal
Infoma“
auch
den
Komfort,
dass
die
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der
Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit auch in 2014 gezogen.
Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt
1.875.405,29 € ein Betrag von 1.014.785,10 € in Anspruch genommen. 778.398,71
€ wurden im Laufe des Jahres 2014 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und
82.221,48 € wurden weiter nach 2015 übertragen. Rechnet man die übertragenen
Ermächtigungsübertragungen 2014 als auch die darauf entfallenden
Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus,
ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte:
Bezeichnung
Nr.
16
17
23
30
31
32
33
34
35
36
37
38
= Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
=
Einzahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Auszahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Saldo
aus
Investitionstätigkeit (23 und 30)
=Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31)
+Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen
+Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung
-Tilgung und Gewährung
von Darlehen
-Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
=Saldo
aus
der
Finanzierungstätigkeit
=Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(32 und 37)
…
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
Vergleich
Ansatz/ist
82.653.385,00 €
80.842.522,67 €
-1.810.862,33 €
1.059.089,00 €
4.947.582,53 €
3.888.493,53 €
6.616.775,00 €
3.512.643,50 €
-3.104.131,50 €
8.029.700,00 €
2.430.033,63 €
- 5.599.666,37 €
-1.412.925,00 €
1.082.609,87 €
2.495.534,87 €
-353.836,00 €
6.030.192,40 €
6.384.028,40 €
1.380.000,00 €
0,00 €
-1.380.000,00 €
12.000.000,00 €
6.000.000,00 €
-6.000.000,00 €
1.380.000,00 €
1.356.360,14 €
-23.639,86 €
12.000.000,00 €
6.000.000,00 €
-6.000.000,00 €
0,00 €
-1.356.360,14 €
-1.356.360,14 €
-353.836,00 €
4.673.832,26 €
5.027.668,26 €
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2
GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen
Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 8 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund
der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen
Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen
Nebenrechnungen nachzukommen.
Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung:
1.
Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der
Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss von 4.513 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer
Verbesserung um 3.889 T€.
Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
2.078 T€ und geringeren Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 1.811 T€.
Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere
Einzahlungen von 1.111 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 12 T€ bei den
„Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 59 T€ bei den „Sonstigen
Transfereinzahlungen“ und von 72 T€ bei den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“.
Diesen geringeren Einzahlungen stehen Mehreinzahlungen von 477 T€
bei den
„Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 99 T€ bei den „Privatrechtlichen
Leistungsentgelten“, von 1.299 T€ bei den „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“ und von
1.457 T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen“ gegenüber.
Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ von
255 T€, den „Versorgungsauszahlungen“ von 108 T€, den „Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen“ von 1.393. T€, den „Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen“ von 328
T€ und den „Sonstigen Auszahlungen“ von 431 T€ zu verzeichnen. Demgegenüber
ergeben sich Mehrauszahlungen in Höhe von 704 T€ bei den „Transferauszahlungen“.
Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo
aus der Investitionstätigkeit ergeben. Der Saldo beträgt 68 T€. Geplant war ein negativer
Saldo in Höhe von -3.288 T€. Dies lässt sich als Ergebnis von verringerten „Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit“ von 3.444 T€ als auch als Konsequenz aus geringeren
„Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 3.512 T€ herleiten.
Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ ergibt sich ein negativer Wert von -1.356 T€
feststellen. Dieser „gute“ negative Wert bedeutet, dass im Jahr 2014 der Schuldenstand
um 1,356 Mio. € reduziert werden konnte.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2014 gegenüber der Planung eine erfreuliche
Liquiditätsverbesserung von 4.438 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte.
Bei den gesamten liquiden Mitteln ergibt sich u.a. daraus resultierend gegenüber dem
Stichtag 31.12.2013 zum 31.12.2014 eine erfreuliche Verbesserung von 3.329 T€ auf
6.370 T€.
Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die
Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche
finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund
eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden
Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten
abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen
Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im
Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen
dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden.
Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen
Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der Stadtkasse abgewickelt werden sowie
insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der
verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Stadtkasse bedient.
Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen
abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2014 vereinnahmt
worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden
können.
Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt -43 T€.
Mithin ist die Stadt in Vorleistung getreten und besitzt daraus Forderungen gegen Dritte.
Daneben wies der Bestand aus der Bewirtschaftung der Mittel des Städtischen
Abwasserbetriebes zum 31.12.2014 einen negativen Saldo aus. Dieser betrug -2.790 T€ (2.938 T€ aus Vorjahren und + 148 T€ aus 2014), so dass der Gesamtbestand, der z.
31.12.2014 für Dritte verwaltet wurde, -2.833 T€ betrug. Die 2014er Finanzrechnung wurde
aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit wie in den Vorjahren um die Zeilen 39a
und 39b erweitert. Beide Zeilen stellen die Veränderung der Forderung /Verbindlichkeiten
gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb dar. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, dass
die in Zeile 41 ausgewiesenen „liquiden Mitteln“ sich nun 1:1 auf der Aktivseite der Bilanz
wiederfinden - weitergehende Erklärungen als auch Nebenrechnungen werden dadurch
entbehrlich.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus
(eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 9.203 T€. Abgebildet wird dieser
Betrag aufgrund der NKF-Vorschriften in der Bilanz zum 31.12.2014 als Summe aus den
liquiden Mitteln (6.370 T€), den Forderungen gegenüber dem Abwasserbetrieb (2.790 T€ siehe Bilanzposten „Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen“) sowie
Forderungen gegenüber Dritte (Teilbetrag von 43 T€ aus
den „Privatrechtlichen
Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ 793 T€).
2.
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2013 gem. § 22 GemHVO NRW
Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25.
September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 wurden demnach nachfolgende
Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2014 wie nachfolgend
aufgeführt abgewickelt:
2.1
Für konsumtive Auszahlungen wurde im Jahr 2013 eine Ermächtigungsübertragung
gebildet.
Im Rahmen der Betriebsprüfung hatte das Finanzamt am 29. Juli 2013 angekündigt, dass
in 2013 insgesamt 525.563,99 € an Kapitalertragsteuer für die Jahre 2008 - 2011
nachzuzahlen seien. Aufgrund dessen wurde dieser Betrag am 25. September 2013
überplanmäßig durch den Rat bereitgestellt. Die endgültigen Bescheide zu diesen
Sachverhalten sind bei der Stadt Erkelenz jedoch erst am 24. Januar 2014 eingegangen
und haben mit einer endgültigen Summe von 434.604,-- € abgeschlossen. Eine
Bereitstellung im Haushaltsplan 2014 war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, daher
wurde eine
Ermächtigungsübertragung
bei Produktsachkonto 080300.744200
(Kapitalertragsteuer BgA Bäderbetrieb) gebildet. Dieser Betrag wurde entsprechend in
2014 ans Finanzamt überwiesen.
2.2
Nr.
1
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2014:
Investitionsnummer
Bezeichnung
Teilfinanzrechnung 010600
Zentrale Dienste
B01060001
B01100012
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Organisationsangelegenheiten und
technikunterstützte Informationsverarbeitung
Einzelanschaffungen unter 10.000 € - EDV
Teilfinanzrechnung 011301
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
Teilfinanzrechnung 011000
2
3
G01130001
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Teilfinanzrechnung 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
4
H02150002
Neubau FWGH Borschemich (neu)
5
H02150004
Errichtung Feuerwehrgarage Verwaltungsbereich
6
B02157002
Geräte - Allgemein, Anschaffungen > 410 €
7
B02157010
Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL
8
B02157011
Staffel LF 10/6 Verwaltung
Teilfinanzrechnung 030101
Grundschulen
9
B03010001
10
H03010007
Teilfinanzrechnung 030102
Hauptschulen
11
abgerechnet
in 2014
Ersparnis/
in Abgang
Nach 2015
- zu übertragen
819,91
819,91
0,00
0,00
21.913,26
20.620,38
1.292,88
0,00
400.000,00
0,00
400.000,00
0,00
3.603,32
506,62
0,00
3.096,70
10.201,62
9.914,53
287,09
0,00
9.302,16
9.291,73
10,43
0,00
279.914,65
279.914,65
0,00
0,00
648,55
635,58
12,97
0,00
Anschaffung unter 10.000 € Grundschulen
18.879,70
18.879,70
0,00
0,00
Erweiterung Luise-Hensel-Schule
10.375,90
6.541,47
3.834,43
0,00
12.062,40
0,00
H03020003
Hauptschule Erkelenz, Einbau Aufzug
50.000,00
37.937,60
Teilfinanzrechnung 030103
72.313,86
70.097,47
2.216,39
0,00
43.038,20
32.047,94
10.990,26
0,00
5.402,12
5.402,12
0,00
0,00
28.751,62
25.935,46
2.816,16
0,00
12
H03030001
13
B03030001
Realschule/Europaschule
Umbau und Erweiterung ERKA-Halle
(Anteil Europaschule)
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
14
B03030009
Schuleinrichtung Biologieraum - Europaschule
Teilfinanzrechnung 030104
Gymnasien
Anschaffungen < 10.000,00 €
Cusanus-Gymnasium
Anschaffungen < 10.000,00 €
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Umbau und Erweiterung ERKA-Halle
(Anteil Cusanus-Gymnasium)
15
B03040001
16
B03040003
17
H03040005
18
Ermächtigungsübertragung
- aus 2013
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum – Cusanus-Gymn.
Teilfinanzrechnung 060202
Tageseinrichtungen und Tagespflege
19
B06020101
Anschaffungen > 410 € KG Adolf-Kolp.-Hof
20
H06020101
Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3
21
B06020601
22
H06020601
23
B06020801
Auszahl. < 10.000 € KG Buscherhof
24
B06020805
Erneuerung Spielgerät - KG Buscherhof
25
B06021001
Auszahl. < 10.000 € KG Bauxhof
26
B06021101
Auszahl. < 10.000 € KG Venrath
27
B06021201
28
B06021601
29
B06021701
Auszahl. < 10.000 € KG Kückhoven
Anschaffungen > 410 € Komb. Tageseinrichtung
Westpromenade
Anschaffungen > 410 € KG Immerath (neu)
30
H06021701
KG Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
31
H08010001
32
S08010003*
33
S08010004*
Kunstrasenplatz Schwanenberg
3.531,25
3.531,25
0,00
0,00
72.314,06
71.046,83
1.267,23
0,00
111.806,18
111.806,18
0,00
0,00
7.320,00
7.320,00
0,00
0,00
89.537,96
75.467,48
0,00
14.070,48
Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
Erweiterung u. Umbau KG Am Hagelkreuz
30.729,66
27.804,19
0,00
2.925,47
2.613,45
2.613,45
0,00
0,00
12.000,00
0,00
12.000,00
0,00
10.013,68
5.421,87
0,00
4.591,81
921,35
921,35
0,00
0,00
6.000,00
0,00
6.000,00
0,00
4.700,00
698,00
4.002,00
0,00
8.000,00
0,00
8.000,00
0,00
9.549,19
5.841,85
3.707,34
0,00
Umkleide Immerath (neu)
4.637,12
136,51
4.500,61
0,00
Herrichtung der Ersatzflächen (Aschenplatz)
3.093,81
0,00
3.093,81
0,00
33.497,03
33.234,49
0,00
262,54
34
H08010005
Turnhalle Immerath (neu)
16.251,13
461,53
15.789,60
0,00
* Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO NRW wurden am 17. Juli 2014 Mittel in Höhe von 29.500,-- € von der Ermächtigungsübertragung bei der Investitionsnummer S08010003 auf die
Investitionsnummer S08010004 übertragen.
Teilfinanzrechnung 080300
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
35
S08030004
Herstellung Außenanlagen ERKA-Bad
Teilfinanzrechnung 120101
Straßen, Wege, Plätzen, Brücken und Tunnel
3.000,00
0,00
3.000,00
0,00
36
T12010003
37
T12010004
Nordtangente 3. Bauabschnitt
25.600,00
0,00
25.600,00
0,00
Umbau ZOB II
30.000,00
0,00
30.000,00
38
0,00
T12010005
Beseitigung Bahnübergang Mennekrath-Neuhaus
65.000,00
0,00
65.000,00
0,00
39
T12010006
Kreisverkehr Aachener Str. - Gewerbestraße Süd
60.000,00
0,00
60.000,00
0,00
40
T12010016
Kreisverkehr Brückstraße
30.000,00
0,00
30.000,00
0,00
41
E12010019
Straßenerneuerung Kolberger Straße
9.236,30
9.236,30
0,00
0,00
Ermächtigungsübertragung
- aus 2013
abgerechnet
in 2014
Ersparnis/
in Abgang
Nach 2015
- zu übertragen
Nr.
Investitionsnummer
Bezeichnung
42
E12010023
Straßenerneuerung Memelstraße
5.541,78
5.541,78
0,00
43
E12010048
Erkelenz Stettiner Straße (St. Rochus Weg)
5.541,78
5.541,78
0,00
0,00
44
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
95.552,47
82.156,54
13.395,93
0,00
Teilfinanzrechnung 120200
Verkehrsanlagen
16.809,93
0,00
16.809,93
0,00
11.917,48
3.131,65
0,00
8.785,83
15.200,00
0,00
14.200,00
1.000,00
1.163,84
0,00
1.163,84
0,00
26.636,40
3.390,46
0,00
23.245,94
352,71
52,00
58,00
242,71
14.808,49
10.909,39
3.899,10
0,00
45
46
E12020022
Schulring westl.Friedhof – Öffentl. Beleuchtung
Teilfinanzrechnung 130100
Öffentliches Grün
S13010006
Grünordnung Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 130200
Natur u. Landschaft
47
S13020003
Ökolog. Ausgleich Immerath (neu)
48
S13020004
Landschaftspark „Im Blathes“
Teilfinanzrechnung 150202
Mehrzweckgebäude
49
H15020202
MZH Borschemich (neu)
50
H15020203
Vereinsräume Immerath (neu)
51
H15020204
Kaisersaal Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 150300
Stadtmarketing
B15030003
Wegweisung Radtourennetz
52
Summen:
0,00
57.363,37
9.975,06
23.388,31
24.000,00
1.875.405,29
1.014.785,10
778.398,71
82.221,48
3.
Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es wurden aus 2013 insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 1.450.000 € beim
Produktsachkonto 160200.692600 nach 2014 übertragen. Diese wurden im Jahr 2014
nicht in Anspruch genommen.
4.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW
Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO
NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2014 gebildet:
Nr.
1
2
3
4.1
Für Aufwendungen werden in 2014 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet.
4.2
Für investive Auszahlungen werden im Jahr 2014 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet:
Auftragssachkonto
Bezeichnung
Teilfinanzplan 010600
Zentrale Dienste
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Teilfinanzplan 011301
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
Teilfinanzplan 011800
Baubetriebshof
B01180061
Gabelstapler (Ersatzbeschaffung)
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2013
Ermächtigungsübertragung
aus 2014
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
0,00
1.304,84
1.304,84
0,00
350.000,00
350.000,00
0,00
20.000,00
20.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2015
Erläuterungen
Lieferung Fachablageschrank
Stadtarchiv
Abwicklung laufendes Geschäft
Teilfinanzplan 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
4
B02157015
Löschfahrzeug LF 10/6 Venrath
0,00
11.400,00
11.400,00
Abwicklung offener Aufträge
5
B02157016
Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte
0,00
1.394,50
1.394,50
Abwicklung offener Aufträge
6
H02150002
Neubau FWGH Borschemich (neu)
3.096,70
0,00
3.096,70
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 030101
Grundschulen
B03010001
Anschaffungen < 10.000 € Grundschule
0,00
16.998,11
16.998,11
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 030103
Realschule/Europaschule
7
8
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
0,00
35.973,29
35.973,29
Abwicklung offener Aufträge
9
H03030001
Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil
Europaschule -
0,00
40.507,84
40.507,84
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 030104
Gymnasien
10
B03040003
Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium
0,00
2.096,07
2.096,07
Abwicklung offener Aufträge
11
H03040005
Umbau u. Erweiterung Erka-Halle - Anteil
Cusanus-Gymnasium -
0,00
40.507,82
40.507,82
Abwicklung offener Aufträge
12
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium -
0,00
20.792,87
20.792,87
Abwicklung offener Aufträge
13
B03040018
Schuleinrichtung Biologieraum - CorneliusBurgh-Gymnasium -
0,00
57.707,94
57.707,94
Abwicklung offener Aufträge und
Anschaffungen die ursprünglich
bereits in 2014 vorgesehen
waren
14.070,48
5.763,88
19.834,36
Verschiebung von Teilen der
Maßnahme nach 2015
Teilfinanzplan 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
14
H06020101
Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof U 3
15
H06020102
Erw. Aussenanlagen KG Adolf-Kolping-Hof U3
0,00
25.000,00
25.000,00
Abwicklung offener Aufträge
16
H06020103
Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof
Ü3
0,00
31.000,00
31.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2015
17
S06020105
Neugestaltung Außengelände - KG AdolfKolping-Hof
0,00
16.313,57
16.313,57
Verschiebung der Maßnahme
nach 2015
18
B06020601
Auszahl. < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
0,00
2.025,81
2.025,81
Anschaffungen Aussengelände
die ursprünglich bereits in 2014
vorgesehen waren
19
H06020601
Erweiterung u. Umbau KG Am Hagelkreuz
2.925,47
6.420,97
9.346,44
Verschiebung von Teilen der
Maßnahme nach 2015
20
H06020701
Erweiterung und Umbau KG Hetzerath U3
0,00
12.842,23
12.842,23
Restabwicklung
Umbaumaßnahme. Diese
Nr.
Auftragssachkonto
Bezeichnung
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2013
Ermächtigungsübertragung
aus 2014
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
Erläuterungen
konnte nicht in 2014
abgeschlossen werden.
21
B06020704
Außenspielgerät Kindergarten Hetzerath
0,00
2.823,20
2.823,20
Abwicklung offener Aufträge
22
H06020802
Kindergarten Buscherhof Ausbau Ü3
0,00
3.296,11
3.296,11
Restabwicklung
Umbaumaßnahme. Diese
konnte nicht in 2014
abgeschlossen werden.
23
B06021001
Auszahl. < 10.000 € KG Bauxhof
4.591,81
7.561,74
12.153,55
Anschaffungen Aussengelände
die ursprünglich bereits in 2014
vorgesehen waren
24
S06021101
Errichtung einer Rampenanlage Kiga Venrath
0,00
15.000,00
15.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2015
25
S06021301
Erw. Aussenanlagen KG Oerather Mühlenfeld
0,00
20.000,00
20.000,00
Fertigstellung der 2014
begonnenen Maßnahme
26
B06021601
Anschaffungen >410 € Komb. Tagesein.
Westpromenade
0,00
3.000,00
3.000,00
Teilfinanzplan 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
S08010004
Kunstrasenplatz Schwanenberg
262,54
39,54
302,08
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 080300
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
B08030001
Anschaffungen > 410 € Schwimmbäder
0,00
7.100,00
7.100,00
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 100603
Verwaltung und Betrieb von Unterkünften
ausl. Flüchtlinge
H10060302
Umbau „Südpromenade 31“ in ein
Asylantenwohnheim
0,00
39.972,11
39.972,11
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 130100
Öffentliches Grün
S13010006
Grünordnung Immerath (neu)
8.785,83
0,00
8.785,83
Abwicklung offener Aufträge
1.000,00
0,00
1.000,00
Abwicklung offener Aufträge
0,00
10.500,00
10.500,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2015
23.245,94
0,00
23.245,94
Abwicklung offener Aufträge
242,71
0,00
242,71
Abwicklung offener Aufträge
24.000,00
0,00
24.000,00
82.221,48
807.342,44
889.563,92
27
28
29
30
31
32
Teilfinanzplan 130200
Natur u. Landschaft
S13020003
Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
Teilfinanzplan 130500
Friedhöfe
S13050008
Barrierefreie Zuwegung Friedhof Lövenich
Teilfinanzplan 150200
Mehrzweckgebäude
33
H15020202
MZH Borschemich (neu)
34
H15020203
Vereinsräume Immerath (neu)
Teilfinanzplan 150300
Stadtmarketing
B15030003
Wegweisung Radtourennetz
35
Summen:
Anschaffung eines U3Spielgerätes die ursprünglich
bereits in 2014 vorgesehen war
Abwicklung von ursprünglich im
Jahr 2014 vorgesehenen
Maßnahmen
5.
Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es werden in 2014 keine Kreditermächtigungen nach 2015 übertragen.
6.
Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen
Aus den unter Punkt 4 aufgeführten Ermächtigungsübertragungen ergibt sich ein Betrag
von insgesamt 889.563,92 €. Diese zusätzlichen Auszahlungen können insbesondere
durch die gegenüber der Planung für 2015 erhöhten Liquiditätsbestände zum 31.12.2014
finanziert werden.
Sonstige Angaben
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Müllabfuhr“ mit 736.413,16 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das
Jahr 2014 in Höhe von 200.000,00 € entsteht für das Jahr 2014 ein Überschuss in Höhe von
126.129,22 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ hat damit zum
31.12.2014 einen Bestand von 662.542,38 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind
Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen.
2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von
3.013,41 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2014 ein
Fehlbetrag von 19.532,01 €.
3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2014 mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 72.681,17 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum
31.12.2014 einen Fehlbetrag von 87.749,82 € aus.
4. Aufgrund von in 2014 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in
künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren
nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen:
Konto
Maßnahme
B02157016
Drehleiter DLK 23 /12 Erkelenz-Mitte
H10060302
Umbau Südpromenade 31 in ein Asylantenwohnheim
Gesamt
Betrag
571.793 €
43.810 €
615.603 €
5. Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte
Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstattungen in folgender Höhe
geleistet
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau
3.363.853,17 €
- Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Straßenausbau
2.614.697,16 €
- Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu)
144.095,97 €
142.706,01 €
- Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
- Sportanlagen Borschemich (neu)
2.917,02 €
- Sportanlagen Immerath (neu)
391.841,66 €
- Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu)
79.061,39 €
- Grünordnung Borschemich (neu)
- Grünordnung Immerath (neu)
- Friedhof Borschemich (neu)
- Friedhof Immerath (neu)
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - öffentl. Straßenbeleuchtung
- Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) -öffentl.Straßenbel.- Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
- Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu)
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (neu)
- Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu)
- Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu)
- Neubau Sportumkleiden Immerath (neu)
- Neubau Turnhalle Immerath (neu)
- Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich (neu)
- Vereinsraum Immerath (neu)
- Kaisersaal Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu)
337.154,64 €
242.490,40 €
924.941,47 €
539.533,59 €
249.818,66 €
189.949,18 €
65.227,15 €
16.017,96 €
273.198,83 €
173.993,15 €
1.137.859,38 €
287.589,38 €
1.360.019,44 €
2.374.155,04 €
120.653,73 €
1.501.645,99 €
40.965,11 €
40.965,10 €
Die Infrastrukturmaßnahmen in den Umsiedlungsgebieten Immerath (neu) und Borschemich
(neu) sind bis auf die Straßenbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen. Die
Straßenbaumaßnahmen sind für 2015 jeweils mit 2.000.000 € im Haushaltsplan veranschlagt.
Nach derzeitigem Stand werden diese jedoch nicht vor Ende 2016 abgeschlossen sein. Die
jeweiligen Auszahlungen werden unmittelbar mit RWE-Power zur Erstattung abgerechnet.
6. Leasingverträge bestanden in 2014 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 12.400 €), der
Kuvertiermaschine (ca. 3.900 €), der Kopierer (ca. 8.700 €) und der Hardware (PC,
Bildschirme, Drucker) der PC-Arbeitsplätze (ca. 47.000 €).
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen,
die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2014 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto
050303 533940
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Leistungen nach § 4 AsylBLG
bei Krankheit u.a.
Bereits gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich überplanmäßig
genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) gemäß
Ratsbeschluss v. 24.09.2014
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
60.000,00
+ 213.000,00
273.000,00
30.000,00
13.10.2014
Bereits in der Ratssitzung am 24.09.2014 sind bei dem o. a. Produktsachkonto erheblichen Mehraufwendungen in
Höhe von 213.000 € gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt worden. Aufgrund von erneuten zusätzlichen
Krankheitsfällen reichen diese bereits genehmigten Mittel bis zum Jahresende nicht aus. Nach Berechnungen des
Fachamtes werden bis zum Jahresende 2014 noch Mittel in Höhe von 30.000 € benötigt.
Deckung:
2
Mehrerträge beim Produktsachkonto: 060400 448200
- Erstattungen von Gemeinden (GV) -
050303 533940
30.000,00 EUR
60.000,00
Leistungen nach § 4 AsylBLG
bei Krankheit u.a.
Bereits gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich überplanmäßig
genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) gemäß
Ratsbeschluss v. 24.09.2014
+ 213.000,00
Bereits gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW überplanmäßig
genehmigter Mehraufwand (-auszahlung) am 13.10.2014
+
30.000,00
303.000,00
30.000,00
11.11.2014
Bereits in der Ratssitzung am 24.09.2014 sind bei dem o. a. Produktsachkonto erheblichen Mehraufwendungen in
Höhe von 213.000 € gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt worden. Am 13.10.2014 wurde weiteren
Mehraufwendungen in Höhe von 30.000,00 € gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW zugestimmt. Aufgrund von erneuten
zusätzlichen Krankheitsfällen reichen diese bereits genehmigten Mittel bis zum Jahresende nicht aus. Nach
Berechnungen des Fachamtes werden bis zum Jahresende 2014 noch Mittel in Höhe von 30.000 € benötigt.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto: 060400 448200
- Erstattungen von Gemeinden (GV) -
30.000,00 EUR
Lfd.
Nr.
3
Produktsachkonto
050303 533930
Bezeichnung
Leistungen nach §§ 3, 5 und 6
AsylbLG
Bereits gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW erheblich
überplanmäßig genehmigter Mehraufwand (-auszahlung)
gemäß Ratsbeschluss v. 24.09.2014
überplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 21 Abs. 1
GemHVO am 13.11.2014
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
270.000,00
Tag der
Zustimmung
17.000,00
26.11.2014
17.000,00
26.11.2014
+ 272.000,00
+ 25.000,00
567.000,00
Bereits in der Ratssitzung am 24.09.2014 sind bei dem o. a. Produktsachkonto erheblichen Mehraufwendungen in
Höhe von 272.000 € gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt worden. Am 13.11.2014 wurde weiteren
Mehraufwendungen in Höhe von 25.000,00 € im Rahmen der Budgetierung gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO zugestimmt.
Aufgrund von erneuten zusätzlichen Zuweisungen von Asylbewerbern reichen diese bereits genehmigten Mittel bis zum
Jahresende nicht aus.
Deckung:
4
Mehrerträge beim Produktsachkonto 060400 448200
- Erstattung von Gemeinden (GV) -
011100 549500
Zuführung zu sonstigen
Rückstellungen
17.000,00
0,00
50.000,00
EUR
19.01.2015
Im Rahmen des Jahresabschlusses und gem. Berechnung/ Schreiben des Amtes 30 vom 12.01.2015 ist die
Rückstellung Prozesskostenrisiko um 50.000,00 EUR zu erhöhen.
Deckung:
5
Mehrerträge beim Produktsachkonto 160100 403100
- Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Vergnügungssteuer -
010800 515100
Personalmanagement
- Zuführung zu
Pensionsrückstellungen für
Versorgungsempfänger -
0,00
387.299,00
50.000,00
EUR
05.03.2015
Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse müssen den Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 387.299,00 EUR zugeführt werden. Mit der aktuellen Hochrechnung der Rheinischen Versorgungskasse
wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikanten anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln
war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Diese Bewertungsanpassung erfolgte unter
Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Besoldungsversorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 NRW vom
11.11.2014.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
080300 452100 - Bereitstellung und Betrieb von Bädern - Erstattung von
Steuern Einsparung beim Produktsachkonto:
010800 506100 - Personalmanagement
- Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte insgesamt:
322.934,00
EUR
64.365,00
387.299,00
EUR
EUR
Lfd.
Nr.
6
Produktsachkonto
010800 516100
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Personalmanagement
- Zuführung zu Beihilferückstellungen
für Versorgungsempfänger -
Mehr
Euro
0,00
Tag der
Zustimmung
280.286,00
10.03.2015
Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse müssen den Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger
280.286,00 EUR zugeführt werden. Mit der aktuellen Hochrechnung der Rheinischen Versorgungskasse wurden die
Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in
höheren Altern einen signifikanten anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum
31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nun unter Einschluss der Statistiken für
ambulante und stationäre Pflege und unter Beachtung der tatsächlichen Gegebenheiten.
Deckung:
7
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
080300 452100 - Bereitstellung und Betrieb von Bädern - Erstattung von
Steuern 010800 458320 - Personalmanagement
- Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertber. aus Forderungen insgesamt:
011100 549500
Zuführung zu sonstigen
Rückstellungen
Bereits gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW überplanmäßig
genehmigter Mehraufwand am 19.01.2015
0,00
267.000,00
EUR
13.286,00
280.286,00
EUR
EUR
113.000,00
26.03.2015
113.000,00
26.03.2015
+ 50.000,00
50.000,00
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 ist eine Rückstellung für Prozesskostenrisiken in Höhe von 163.000,00 EUR zu
bilden. 50.000,00 EUR sind bereits am 19.01.2015 gebildet worden, sodass noch 113.000,00 EUR benötigt werden.
Deckung
:
Minderaufwendungen beim Produktsachkonto: 120101 571100
113.000,00 EUR
- Abschreibungen auf Sachanlagen - Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel -
8
Instandhaltungsrückstellungen
0,00
010600 549500
030101 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Zentrale Dienste
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Grundschulen
030102 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Hauptschule
43.000,00
27.03.2015
030104 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Gymnasien
267.000,00
27.03.2015
040100 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Kulturförderung
30.000,00
27.03.2015
060205 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - KG Gerderath
15.000,00
27.03.2015
060207 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - KG Hetzerath
15.000,00
27.03.2015
080100 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Bereitstellung
und Betrieb von Sportanlagen
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Bereitstellung
und Betrieb von Bädern
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Verwaltung und
Betrieb Unterkünfte
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Parkplätze und
Parkbauten
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen - Friedhöfe
85.000,00
27.03.2015
130.000,00
27.03.2015
80.000,00
27.03.2015
9.000,00
27.03.2015
080300 549500
100603 549500
120102 549500
130500 549500
150202 549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen Mehrzweckgebäude
Gesamtbedarf:
130.000,00
240.000,00
27.03.2015
27.03.2015
53.000,00
27.03.2015
130.000,00
27.03.2015
1.227.000,00
Lfd.
Nr.
Produktsachkonto
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses
2014.
Deckung:
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
160100 403100 - Vergnügungssteuer
030103 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Europaschule 030104 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Gymnasien 030105 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Förderschule 060201 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - KG Adolf-Kolping-Hof 060205 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - KG Gerderath 100602 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Verwaltung und Betrieb Obdächer 150202 458200 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung von Rückstellungen - Mehrzweckgebäude 010800 458205 - Erträge aus der Auflösung o. Herabsetzung sonst. Rückstellungen
Summe Mehrerträge:
178.000,00
EUR
127.918,82
EUR
72.077,56
EUR
28.498,89
EUR
10.327,68
EUR
8.786,98
EUR
21.845,98
EUR
42.300,21
45.197,15
534.953,27
EUR
EUR
EUR
Minderaufwendungen bei den Produktsachkonten:
030103 521100 - bauliche Unterhaltung - Europaschule
160100 534100 - Gewerbesteuerumlage
160100 534200 - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
160200 551600 - Zinsaufwendungen an öffentliche Sonderrechnungen
160200 551710 - Zinsaufwendungen an priv. Unternehmen - Liquiditätskredite
120101 522100 - Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - Straße
120101 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Straße
Summe Minderaufwendungen:
256.000,00
79.000,00
77.000,00
127.000,00
48.046,73
50.000,00
55.000,00
692.046,73
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Insgesamt:
1.227.000,00
EUR
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die
keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2014 -
Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
H06020802
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Kindergarten Buscherhof
Ausbau Ü3
0,00
Mehr
Euro
15.000,00
Tag der
Zustimmung
21.03.2014
Für weitere Ü-3 Plätze wurden 50.000,00 € vorsorglich im Haushaltsplan 2014 beim Kindergarten „Adolf-Kolping-Hof“
eingeplant. Nun werden aber die Mehrzweckräume im Kindergärten Buscherhof u.a. als zusätzliche Gruppenräume
benötigt. Für den Umbau im Kindergarten Buscherhof ist deshalb ein Betrag in Höhe von 15.000,00 € entsprechend
bereitzustellen.
Deckung:
2
Einsparung beim Investitionskonto:
H06020103 - Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü3 -
T12024001
Öffentliche Straßenbeleuchtung
Commerden
15.000,00 EUR
0,00
16.033,66
08.05.2014
Aufgrund eines Freileitungsrückbaus durch die NEW kann gleichzeitig die Beleuchtung in Commerden erneuert werden.
Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten mit der NEW können die Kosten für die Tiefbauarbeiten halbiert und somit
Mehrkosten von knapp 13.000,00 € vermieden werden.
Deckung:
3
Einsparung beim Investitionskonto:
T12029000 - Alle Stadtteile - Öffentliche Beleuchtung < 10.000,00 € -
B02157015
Löschfahrzeug LF 10/ 6 Venrath
110.000,00
16.033,66
19.000,00
EUR
26.06.2014
Mehrauszahlungen im Rahmen der Beschaffung eines Löschfahrzeuges für die Löschgruppe Venrath (Beschluss
Hauptausschuss v. 26.06.2014).
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto:
B02157010 - Tanklöschfahrzeug TLF 20/ 40 SL -
19.000,00
EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
- Haushaltsjahr 2014 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto/
Investitionskonto
050303 533930
Bezeichnung
Leistungen nach §§ 3, 5 und 6
AsylbLG
Ansatz
Euro
270.000,00
Mehr
Euro
272.000,00
Tag der
Zustimmung
24.09.2014
Bei der Ermittlung der Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2014 war nicht abzusehen, dass sich die Anzahl der
aufzunehmenden Personen überproportional erhöht. Trotz einer erhöhten Ansatzplanung für das Jahr 2014 reichen die
Mittel nicht aus, um die überproportionalen Zuweisungssteigerungen abzudecken (siehe Ratsbeschluss v. 24.09.2014).
Deckung:
2
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
050303 448100 - Erstattungen vom Land
060400 448200 - Erstattung von Gemeinden
050303 533940
Leistungen nach § 4 AsylbLG
- Krankenhilfe u.a.
75.914,00
196.086,00
272.000,00
60.000,00
213.000,00
EUR
EUR
EUR
24.09.2014
Neben den unter Punkt 1 beschriebenen, nicht eingeplanten, überproportionalen Zuweisungssteigerungen begründet sich
der Mehraufwand insbesondere durch schwere Erkrankungen in zwei Fällen (siehe Ratsbeschluss v. 24.09.2014).
Deckung:
3
Einsparung beim Produktsachkonto 050303 533911 - HzL gem. § 2 AsylbLG
Mehrerträge beim Produktsachkonto 060400 448200 - Erstattung von
Gemeinden
H10060302
Umbau "Südpromenade 31" in ein
Asylantenwohnheim
0,00
75.000,00
40.000,00
EUR
173.000,00
213.000,00
EUR
EUR
20.10.2014
Der Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen,
dass Gebäude „Südpromenade 31“ zukünftig für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen zu nutzen. Die Kosten
für den Umbau wurden durch das Fachamt auf 130.000,00 € taxiert. Kassenwirksam werden im Jahr 2014 voraussichtlich
Auftragsbestandteile i. H. v. 75.000,00 €. Dringlichkeitsentscheidung v. 20.10.2014. Zustimmung Rat der Stadt Erkelenz
am 17.12.2014.
Deckung:
Kürzung bei den Investitionskonten:
B01180040 - Geräte/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A1136 B01180048 - Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS- 2473/ERK-A1110 -
65.000,00
10.000,00
75.000,00
EUR
EUR
EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von erheblichen
mächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
außerplanmäßigen
Verpflichtungser-
- Haushaltsjahr 2014 Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
H10060302
Bezeichnung
Umbau "Südpromenade 31" in ein
Asylantenwohnheim
Ansatz
Euro
0,00
Mehr
Euro
55.000,00
Tag der
Zustimmung
20.10.2014
Der Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen,
dass Gebäude „Südpromenade 31“ zukünftig für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen zu nutzen. Die Kosten
für den Umbau wurden durch das Fachamt auf 130.000,00 € taxiert. Kassenwirksam werden im Jahr 2014 voraussichtlich
Auftragsbestandteile i. H. v. 75.000,00 €. Darüber hinaus sollen im Jahr 2014 Auftragsbestandteile über 55.000,00 €
beauftragt werden. Dringlichkeitsentscheidung v. 20.10.2014. Zustimmung Rat der Stadt Erkelenz am 17.12.2014.
Deckung:
Kürzung bem Investitionskonto:
G01130001 - Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden -
55.000,00
EUR
Anlage1zumAnhang
Anlagenspiegel
Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanla
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Abschreibungen
Buchwert
Stand
am
31.12.2013
Zugänge
in
2014
Abgänge
in
2014
Umbuchungen
in 2014
Abschreibungen
in 2014
Zuschreibungen
in 2014
Kumulierte
Afa (auch
Vorjahr)
Stand
am
31.12.2014
am
31.12.2013
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
+/-
839.682,24
+
30.343,42
0,00
0,00
-53.424,55
55.422.810,20
2.035.189,22
546.468,87
3.247.256,29
+
0,00
-785.876,76
84.148,90
107.230,03
131.977,50
0,00
0,00
6.068,62
-2.697,95
-392.376,13
0,00
0,00
637.173,18
-132.597,08
0,00
-6.068,32
-215.715,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-781.987,28
0,00
0,00
0,00
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
54.856.538,71
2.035.189,22
546.468,87
3.247.256,29
8.427.324,34
69.872.066,12
3.820.323,00
52.302.154,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.471.279,00
-3.504,00
761.895,66
2.825.335,45
0,00
24.658,48
-150.102,70
-1.354.243,68
-44.890,12
-1.028.870,87
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.074.431,65
-10.743.925,65
-366.698,40
-6.773.678,60
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
45.549.630,56
7.502.995,39
60.482.384,15
3.333.001,24
46.557.346,95
25.525.665,98
1.042.097,34
0,00
2.212.588,65
95.618.652,64
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
4.089.915,56
7.037.967,61
7.095.615,34
1.535.320,36
0,00
0,00
0,00
4.596.191,10
0,00
0,00
0,00
473.326,74
668.528,09
2.304.545,07
-23.144,00
12.943,60
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.633,00
0,00
0,00
821.870,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.205,15
0,00
-138.261,54
-6.203,83
0,00 -4.939.007,24
0,00
-30.179,89
0,00
-48.600,83
-3.408.245,26
-405,75
-57.366,88
0,00
-404.367,98
-428.565,35
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-250.505,02
0,00
-384.512,84
-26.811.045,54
-2.195,67
-458.000,37
0,00
-2.505.758,18
-3.360.138,80
0,00
27.050.785,94
791.592,32
0,00
1.824.442,81
74.225.668,30
1.847,22
995.539,08
45.365,80
2.056.278,97
4.201.891,53
4.461.153,17
25.525.665,98
821.772,21
0,00
1.876.187,62
72.215.852,36
2.252,97
1.052.905,96
45.365,80
1.988.073,43
4.082.812,06
7.095.615,34
4.675.365,56
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
0,00
4.489,26
0,00
0,00
0,00 -1.627.081,56
0,00 1.627.081,56
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00
2.622.364,13
37.421.530,74
234.206,43
4.675.365,56
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
429.979.959,02
9.750.790,16
-2.036.100,77
0,00
-7.224.979,65
0,00
-54.298.754,76
383.395.893,65
382.716.147,38
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
428
Stadt Erkelenz
Anlage 2 zum Anhang
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2014
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamtbetrag
des Vorjahres
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1.1 Gebühren
504.028,27
495.835,95
7.849,30
343,02
492.733,08
1.2 Beiträge
257.982,03
253.913,03
4.069,00
-
388.644,32
1.3 Steuern
7.188.609,72
7.186.056,71
2.553,01
-
7.740.284,70
447.994,83
446.660,61
1.334,22
-
519.046,58
2.440.658,34
2.433.367,25
7.291,09
-
3.095.454,86
792.968,69
790.534,06
2.434,63
-
825.945,82
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
-
-
-
-
-
2.3 gegen verbundene Unternehmen
-
-
-
-
-
2.4 gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.789.746,85
2.789.746,85
-
-
2.937.642,53
1.534.483,12
1.534.483,12
-
-
1.293.833,31
15.956.471,85
15.930.597,58
25.531,25
343,02
17.293.585,20
Art der Forderungen
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.5 gegen Sondervermögen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
4. Summe Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Anlage 3 zum Anhang
Stadt Erkelenz
Verbindlichkeitenspiegel
zum 31. Dezember 2014
Art der Verbindlichkeiten
1. Anleihen
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamtbetrag des
Vorjahres
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
-
-
-
-
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
-
-
-
-
-
2.1 von verbundenen Unternehmen
für Investitionen
-
-
-
-
-
2.2 von Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.3 von Sondervermögen
-
-
-
-
-
2.722.946,58
297.603,32
1.190.413,28
1.234.929,98
2.833.049,90
17.520.732,36
1.322.590,83
5.044.920,58
11.153.220,95
18.766.989,18
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1.046.533,25
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 vom Kreditinstituten
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
953.610,90
953.610,90
-
-
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Leistungen
266.376,71
266.376,71
-
-
658.344,71
7. Sonstige Verbindlichkeiten
233.555,08
233.555,08
-
-
3.237.687,01
1.040.529,88
1.040.529,88
-
-
0,00*
22.737.751,51
4.114.266,72
6.235.333,86
12.388.150,93
26.542.604,05
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten :
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE)
insgesamt:
16.255.308,16
3.960.000,00
20.215.308,16
*Im Jahr 2013 wurden die "Erhaltenen Anzahlungen" noch bei den "Sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Stadt Erkelenz
Anlage 4 zum Anhang
Rückstellungsspiegel
Veränderungen im Haushaltsjahr
Arten der
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Beschäftigte
Beihilferückstellungen Beschäftigte
Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB u.a.
Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste
Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr
Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen
Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen
Instandhaltungsrückstellungen Europaschule
Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien
Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule
Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung
Instandhaltungsrückstellungen Westpromenade
Instandhaltungsrückstellungen KG Adolf-Kolping-Hof
Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath
Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath
Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen
Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler
Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade
Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber
Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe
Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude
Rückstellungen für Altersteilzeit
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Sonst. Rückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt:
Gesamtbetrag
am 01.01.2014
EUR
14.105.991,00
4.058.492,00
13.654.710,00
3.979.891,00
350.529,23
58.000,00
53.500,00
1.201.445,34
45.000,00
1.559.130,42
632.211,70
190.000,00
128.500,00
10.000,00
18.555,68
15.000,00
0,00
85.000,00
85.000,00
80.000,00
115.000,00
0,00
17.304,95
55.000,00
606.059,65
2.806.263,65
459.955,43
88.507,15
77.222,25
5.299.806,57
434.604,00
76.000,00
50.346.680,02
Zuführungen
EUR
969.870,00
81.211,00
387.299,00
280.286,00
7.727,00
130.000,00
0,00
240.000,00
43.000,00
0,00
267.000,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
85.000,00
130.000,00
0,00
80.000,00
9.000,00
0,00
53.000,00
130.000,00
0,00
36.659,59
34.810,47
26.600,00
0,00
0,00
163.000,00
3.214.463,06
Laufende
Auflösungen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
66.529,23
0,00
15.633,74
123.124,06
45.000,00
522.099,11
94.268,60
16.501,11
0,00
0,00
8.228,00
6.213,02
0,00
50.000,00
0,00
58.154,02
0,00
0,00
0,00
40.000,00
110.495,29
593.929,42
0,00
0,00
52.222,25
0,00
434.604,00
0,00
2.237.001,85
Grund
entfallen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.366,26
1.321,28
0,00
127.918,82
72.077,56
28.498,89
0,00
0,00
10.327,68
8.786,98
0,00
0,00
0,00
21.845,98
0,00
0,00
5.561,22
0,00
42.300,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
326.004,88
Gesamtbetrag
am 31.12.2014
EUR
15.075.861,00
4.139.703,00
14.042.009,00
4.260.177,00
291.727,00
188.000,00
30.500,00
1.317.000,00
43.000,00
909.112,49
732.865,54
145.000,00
158.500,00
10.000,00
0,00
15.000,00
15.000,00
120.000,00
215.000,00
0,00
195.000,00
9.000,00
11.743,73
68.000,00
583.264,15
2.212.334,23
496.615,02
123.317,62
51.600,00
5.299.806,57
0,00
239.000,00
50.998.136,35
Anlage 3
Lagebericht
Lagebericht
1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO
beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale
Finanzmanagement eingeführt und legt somit den achten Jahresabschluss auf der
Basis dieses neuen Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.180.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von -418.248,95 €
(Jahresfehlbetrag des Vorjahres -580.779,37 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 1.761.751,05 €.
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 1.229 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen von 74 T € bei den
„privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.102 T € bei den „Kostenerstattungen
und Kostenumlagen“, von 1.120 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ und
von 2 T€ bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“. Dem gegenüber
ergeben sich Mindererträge von 713 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“,
von 119 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 166 T € bei den
„sonstigen Transfererträgen“, und von 71 T € bei den „aktivierten Eigenleistungen“.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Minderaufwendungen
und somit Ergebnisverbesserungen in Höhe von 730 T€. Diese reduzierten
Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den Personalaufwendungen in Höhe
von 264 T€, den Aufwendungen für „Sach- und Dienstleistungen“ von 1.776 T€ und
den bilanziellen Abschreibungen von 816 T€. Dem gegenüber stehen
Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen von 550 T€, den
Transferaufwendungen von 336 T€ und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
von 1.240 T€.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich
Planansatz und Ergebnis in Höhe von 1.959 T €.
Unter Berücksichtigung der Mindererträge bei den „Finanzerträgen“ von 384 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
187 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung des Geschäftsverlaufes von
1.762 T €.
Unter
Einbeziehung
der
in
2013
nach
2014
vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen von 2.310.009,29 € sowie bei
den Einzahlungen von 1.450.000,00 € verbesserte sich der Bestand an „eigenen
Finanzmitteln“ in der Finanzrechnung gegenüber der Planung um 4.438.288,45 €.
Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 3.888.493,53 €
sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um
3.356.155,06 € stehen
Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ um 2.806.360,14 €
gegenüber.
Ausgehend von einem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an liquiden Mittel von
insgesamt 6.369.771,11 €, ergeben sich unter Berücksichtigung einer Forderung
gegenüber dem Städt. Abwasserbetriebes in Höhe von 2.789.746,85 € (im Vorjahr
2.937.642,53 €) und zuzüglich des negativen Bestandes an fremden Finanzmitteln (=
Forderung) in Höhe von 43.132,28 € kurzfristig zu realisierende städtische Mittel von
9.202.650,24 € zum 31.12.2014.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2014 auf 409.882.181,06 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2014
um 2.613.178,62 € (+0,64 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen
383.395.893,65 € (Vorjahr: 382.716.147,38 €), was einer Erhöhung gegenüber dem
Vorjahr um 0,18 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen
93,54 % der Bilanzsumme, während dieser Wert in 2013 noch 93,97 % betrug. Das
Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 22.326.242,96 € oder 5,45 % (Vorjahr
= 20.334.149,75 € bzw. 4,99 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist
Zahlungen in Höhe von 4.160.044,45 € bzw. 1,01 % (Vorjahr 4.218.705,31 € bzw.
1,04 %) der Bilanzsumme aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 84.148,90 € (- 23.081,13 €)
Sachanlagen von 293.966.022,69 € (+ 698.338,14 €)
Finanzanlagen von 89.345.722,06 € (+ 4.489,26 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 15.956.471,85 € (- 1.337.113,35 €)
liquiden Mitteln von 6.369.771,11 € (+ 3.329.206,56 €)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
4.160.044,45 € (- 58.660,86 €).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
•
•
•
•
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem Jahresfehlbetrag in Höhe von
189.406.577,58 €
1.631.570,82 €
10.892.068,36 €
418.248,95 €.
Weiter rechnet man zum Eigenkapital die
•
Sonderposten in Höhe von
125.636.779,08 €,
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 327.148.746,89 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 79,82 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,04 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 50.998.136,35 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die
zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 22.737.751,51 € betragen (Vorjahr 26.542.604,05 €). Sie reduzieren sich
also um 3.804.852,54 € (= - 14,33 %).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 17,99 % (bisher 18,88 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.997.546,31 € = 2,20 % der
Bilanzsumme (bisher 8.464.578,49 € = 2,08 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast
hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (T€ 6.329), den
Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an die freien Träger ausgezahlt
wurden (T€ 1.603) und weitere, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 1.066).
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 49,16
Vorjahr: 49,79
%
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
79,60 %
Vorjahr: 78,81 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 8,04 %
Ordentliche Aufwendungen
Vorjahr: 8,45 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
52,56 %
Vorjahr: 52,99 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdskapital) x 100 = 98,11%
Anlagevermögen
Vorjahr: 96,84 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen
Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
1,10 %
Vorjahr: 1,14 %
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
NSQ
Steuern u.ä.Abgaben – Gewerbesteueruml.–Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 56,53 %
Ordentliche Erträge – Gewerbesteueruml.-Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Vorjahr: 53,74%
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
„selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B.
staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen
der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der
Gemeinde
zu
leistende
Gewerbesteuerumlage
sowie
für
die
Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in
Abzug zu bringen.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2014 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Vor dem Hintergrund einer zum Jahresende 2014 wieder an Fahrt gewinnenden
deutschen Gesamtwirtschaft (bereinigtes BIP im letzten Quartal + 0,7 % gg. drittes
Quartal), sollen nachfolgend die wesentlichen Einflussfaktoren für das abgelaufene
Jahresergebnis als auch die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die
weitere Entwicklung des städtischen Haushalts betrachtet werden.
Wie schon in 2013, so konnte auch in 2014 das Jahresergebnis eine erfreuliche
Verbesserung gegenüber der Planung feststellen. In diesem Jahr schließt die
Ergebnisrechnung mit einem Ergebnis von - 418.248,95 € ab, was gegenüber der
Planung eine Verbesserung von 1.761.751,05 € bedeutet. Wo sind die Ursachen für
diese erfreuliche Verbesserung gegenüber der Planung zu sehen?
Bevor dieser Frage nachgegangen wird, soll zunächst einmal ein Blick auf die
Gewerbesteuer geworfen werden, deren Ertrag im letzten Jahr gegenüber den
Vorjahren doch erheblich gesunken war. Analysiert und gemutmaßt wurde, dass es
sich dabei um eine Konsolidierung auf hohem Niveau handelte. Erfreulicherweise
kann ein Blick auf den diesjährigen Gewerbesteuerertrag diese Analyse bestätigen.
Die Gewerbesteuer schließt in 2014 mit einem Ertrag von 20,4 Mio. € ab, was
gegenüber dem letztjährigen Jahresergebnis eine Verbesserung von 2,1 Mio. €
bedeutet. Die Analyse und Hypothese des Vorjahres konnte also durch die aktuellen
Zahlen eindrucksvoll bestätigt werden.
Betrachtet man nun die Verbesserung des Jahresergebnisses 2014 von gut 1,7 Mio.
€ gegenüber der Planung, so fällt zunächst auf, dass sich die „ordentlichen Erträge“
um 1,2 Mio. € erhöht haben und die „ordentlichen Aufwendungen“ um 0,7 Mio. €
reduziert werden konnten. Daneben ist beim Finanzergebnis noch eine geringfügige
Verschlechterung von 0,2 Mio. € eingetreten. Die Verbesserung resultiert also
sowohl auf eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Erträgen“ als auch auf
eine positive Entwicklung bei den „ordentlichen Aufwendungen“ - nahezu ein
Idealfall! Ertragsverbesserungen stehen gleichzeitig Aufwandsreduzierungen
gegenüber!
Während bei den meisten Ertragsgruppen Punktlandungen festgestellt werden
konnten, ergeben sich bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. €. Diese sind mit + 0,8 Mio. € insbesondere im
Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zu verzeichnen.
Zurückzuführen ist der erhöhte Ertrag darauf, dass erhöhte Fallzahlen zu erhöhten
Erstattungsleistungen geführt haben. Daneben konnten bei den „sonstigen
ordentlichen Erträgen“ ebenfalls erfreuliche Ertragsverbesserungen von 1,1 Mio. €
gebucht werden. Dafür verantwortlich ist insbesondere eine (leider) einmalige
Steuererstattung von 0,7 Mio. €.
Auf der Aufwandsseite ergeben sich insgesamt Aufwandsreduzierungen von 0,7 Mio.
€. Eine Betrachtung auf einige wenige Aufwandsgruppen ist hier leider nicht möglich.
Für eine genaue Analyse müssten sehr viele einzelne Aufwandsarten intensiv
betrachtet werden, um zu belastbaren Aussagen zu kommen. Dies würde aber hier
eindeutig den Rahmen sprengen. Soweit sich aus einzelnen Aufwandsarten aber
positive oder negative Tendenzen für künftige Jahre ergeben, wird darauf noch an
späterer Stelle eingegangen werden.
Positiver Ausfluss dieses Jahresergebnisses ist, dass für künftige Haushalte noch
10.473.819,41 € zum Ausgleich künftiger Defizite in der Ausgleichsrücklage zur
Verfügung stehen – immerhin ca.1,7 Mio. € mehr als ursprünglich geplant!
Auch in der Finanzrechnung können erfreuliche Kennzahlen abgelesen werden. Der
„Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 4.512.978,53 € ab,
was einerseits dazu führte, dass die kompletten Tilgungsleistungen (1,4 Mio. €) damit
bezahlt werden konnten und andererseits dieses Ergebnis zur Erhöhung der liquiden
Mittel auf 6.369.771,11 € zum 31.12.2014 beigetragen hat. Die in 2014
vorgenommen Investitionen von 3,444 Mio.€ konnten ausnahmslos durch Mittel von
Dritten finanziert werden. Demzufolge brauchten in 2014 auch keine Kredite für
Investitionen aufgenommen werden.
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt erfreuliche Jahresverlauf dahingehend aus,
dass die Bilanzsumme sich auf 409.882.181,06 € (+0,60%) erhöht hat, das
Eigenkapital sich nur geringfügig (-0,60 %) verringert, die „Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen“ um 1,35 Mio. € auf 20,24 Mio. € reduziert werden konnten
und sich die liquiden Mittel um 3.329.206,56 € erhöht haben. Der Bestand an
Liquiditätskrediten betrug auch zum Jahresultimo 0,00 €.
Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre wird es von der Ertragsseite her weiter
elementar sein, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche
und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier tragen Punktlandungen bei diesen
Ertragsgruppen zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich bei.
Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln,
dürfte von dieser Seite keine Gefahr für unseren Haushalt drohen. Eine
gesamtwirtschaftliche Trendumkehr ist hier derzeit jedenfalls nicht zu erkennen.
Mittelfristig dürfte daher von der Ertragsseite her prägend für unseren Haushalt die
Gestaltung der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung
des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des Finanzausgleichs) als auch die
konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in NRW werden.
Die Aufwandsseite dagegen wird dagegen auch in künftigen Jahren maßgeblich
durch die Transferaufwendungen bestimmt werden. Hier sind insbesondere drei
verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die künftige Haushalte
beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen
Aufwendungen werden auch 2015 unseren Haushalt maßgeblich
beeinflussen. Hier werden aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik für
2015 fast 500.000 neue Anträge prognostiziert, was gegenüber 2014 eine
mehr als Verdoppelung bedeuten würde. Entscheidend für den Einfluss auf
den Haushalt dürfte hier die Beantwortung der Frage werden, in welcher Höhe
sich der Bund bzw. das Land an diesen erhöhten Aufwendungen, die mit
dieser erhöhten Anzahl an unterzubringenden Personen einhergeht, beteiligen
wird.
2. Weiterhin ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Aufwendungen des
Produktbereiches 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe -. Hier sind
einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der
Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen
zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die
insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären
Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen.
Eine rein kostenorientierte Betrachtung verbietet sich hier jedoch aufgrund der
menschlichen Einzelschicksale, die jeder einzelne Fall mit sich bringt. Es
bleibt zu hoffen, dass Bund und Land sich dessen bewusst sind und die
Kommunen finanziell ausreichend unterstützen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum
Transferaufwand. Schließt das Jahresergebnis hier mit einem Ergebnis von
19,99 Mio. € (=21,99 % aller Aufwendungen) ab, so sieht der Haushaltsplan
bereits 20,98 Mio. € (= 22,84 % aller Aufwendungen) an
Kreisumlagezahlungen vor und Verlautbarungen aus dem Kreishaus gehen
schon von einen nochmals um 10 Mio. € erhöhten Kreisumlagebedarf für 2016
aus. Sollte es so kommen, würde dies zu einer nochmals um ca. 1,75 Mio. €
höheren Kreisumlage führen. In Summe würde dies 23,7 Mio. € und
prozentual ca. 25 % aller unserer konsumtiven Aufwendungen bedeuten.
Unvorstellbar, aber durchaus kein utopisches Szenario! Hier gilt es mit aller
Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu
einer fortlaufenden Aufgabenkritik und damit einhergehend, einer strikten
Spardisziplin anzuhalten.
Auf der anderen Seite sind jedoch als Trümpfe eine noch immer gut gefüllte
Ausgleichsrücklage (10,5 Mio. € zum 31.12.2014), die es durchaus ermöglicht ein
schlechtes Haushaltsjahr ohne größeren Schaden zu überstehen, als auch die
Arbeitsgruppe „Sparen“, die interfraktionell zusammen mit der Verwaltung auch in
kritischen Situationen tarierte Entscheidungen zum Wohle der Stadt vorbereitet hat,
zu nennen.
Bilanziell und in künftigen Finanzrechnungen sollte der eingeschlagene Weg, die
Schulden kontinuierlich abzubauen, Liquiditätskredite zu vermeiden und sich
gleichzeitig städtebaulich weiter zu entwickeln, weiterhin beschritten werden. Hierzu
können sicherlich die zum Jahresende vorhandenen liquiden Mittel auch in den
Jahren 2015 und 2016 genutzt werden. Auch wenn die Zinssituation derzeit
historisch niedrig ist, so bleibt es dabei, dass Zinsen, die nicht gezahlt werden
müssen, noch immer wirtschaftlicher sind als die mit den niedrigsten Zinssätzen
verbundenen Zahlungen.
Zusammenfassend kann
Haushalte bestehen,
haushaltswirtschaftlichen
erwartungsfrohen Blick in
festgehalten werden, dass durchaus Risiken für künftige
aber dass uns diese aufgrund der aktuellen
Lage und der bestehenden Chancen nicht von einem
die Zukunft abhalten sollten.
Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten
ergeben
sich
für
den
Verwaltungsvorstand
klare
Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht
widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch
die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen
Konstrukt mit den zugewiesenen pflichtigen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu
erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die
Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch
willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages
oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet
werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II. Bürgermeister und Dezernent des Dez.I, Peter Jansen
Die Zuständigkeit erstreckt sich entsprechend der Funktion auf besonders
bedeutende Gesamthemen der Verwaltung und aus dem politischen Raum sowie
bedeutende Entwicklungen aus den dem Dezernat zugeordneten Bereichen.
Der seit Jahren erkennbare Trend in NRW, dass den Kommunen immer mehr
Aufgaben vom Land übertragen bzw. die für die Aufgabenerledigung festgelegten
Standards durch das Land erhöht werden, ohne aber gleichzeitig die dafür
erforderliche Finanzausstattung signifikant zu verbessern, setzt sich weiterhin fort.
Zwar wurden – auch für die Zukunft- durch Bund und Land ergänzende finanzielle
Hilfen zugesagt, aber die Mehrbelastung, die insbesondere durch steigende
Sozialleistungen, Kreisumlagen, Flüchtlingsbetreuung und überproportional
steigende Personalkosten auf Grund der Umsetzung der Vorgaben in den
Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, verursachen insgesamt eine steigende
Belastung. Dazu bleibt, wie seit langen Jahren auch in den Medien und vom Städteund Gemeindebund gefordert, eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch
das Land NRW weiter aus. Hier hinken die Kommunen in NRW deutlich der
Finanzausstattung in anderen Bundesländern hinterher. Die jetzige Systematik des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) in NRW bestraft fast die, die sich um eine
solide Haushaltswirtschaft bemühen. Aus dieser GFG-Systematik resultieren sowohl
Chancen als auch Risiken für künftige Haushalte:
Risiko:
Die verfassungsrechtlich für das Land NRW vorgeschriebene Einhaltung der
Schuldengrenze bringt für die Verteilmaße im Landeshaushalt noch mehr
Finanzenge, wenn nicht endlich – wie in anderen Bundesländern bereits geschehen
– eine tatsächliche Konsolidierung der Ausgaben des Landes gelingt.
Dies gilt gleichermaßen für die Kreisumlage, die nach jetziger Planung des Kreises
bereits ab 2016 eine deutliche Mehrbelastung für die Kommunen signalisiert (Siehe
Ausführungen des Kämmerers).
Chance:
Die Chance ist darin zu sehen, dass es dem Land endlich gelingt, die Fortsetzung
der derzeitig positiven Steuereinnahmeentwicklung unterstellend, einen gerechteren
Verteilungsschlüssel für die jährlichen GFG-Mittel zu finden. Dabei muss endlich
„gerechter“ in der Art und Weise im GFG definiert werden, dass die positive und
nachhaltige Haushaltswirtschaft von Kommunen positiv belohnt wird und nicht, wie
bisher, mit einzelnen Parametern im GFG Klientelpolitik betrieben wird.
Ein weiteres Zentralthema ist der heranrückende Tagebau, der enorme
Verwaltungsressourcen bindet. Durch eine Vereinbarung mit RWE Power konnte
erstmalig erreicht werden, dass das Unternehmen sich auch dazu bekennt, die
gesamtstädtischen Belange negativ zu beeinflussen und hierfür Ersatzleistungen
anbietet bzw. Ansprüche schriftlich zusichert. Hieraus können sich positive
Entwicklungen ergeben. RWE Power hat alle bisher zugesagten und verhandelten
Leistungen erbracht, so dass aus den bisherigen Umsiedlungsprozessen in
Immerath, Borschemich und Pesch, wenn überhaupt, nur noch geringfügige Risiken
bestehen. Der Verlust von Einwohnern verursacht auch gleichzeitig den Verlust an
Kauf- und Finanzkraft, der aber insgesamt durch die positive allgemeine Entwicklung
kompensiert werden kann.
Durch Einflüsse im Zusammenhang mit der Energie- und Klimapolitik sowie die
aktuellen Diskussionen zu Sonderabgaben für das Unternehmen RWE wird seit rund
zwei Jahren der Bestand des Tagebaubetreibers in Frage gestellt. In Bezug auf
Anteile am Unternehmen, Arbeitsplätzen und Steuerleistungen des Unternehmens
stellt dies keine unmittelbaren Finanzrisiken für Erkelenz dar. Fraglich ist jedoch,
welche Auswirkungen ein Ausstieg aus der Förderung hinsichtlich der Folgelasten für
die Rekultivierung, einer evtl. begonnenen Umsiedlung für den nächsten Abschnitt
und für die Ewigkeitslasten haben könnte. Seit zwei Jahren verlangt hier die Stadt,
dass mit der Genehmigung des Landes hier Sicherheiten geschaffen werden. Falls
das Land die Sicherheiten nicht schafft bleibt abzuwarten, was daraus an konkreten
Risiken für die Stadt Erkelenz entstehen kann.
Die Personalkosten im städtischen Haushalt sind in den letzten Jahren
überproportional gestiegen, was aber letztendlich aus den gesteigerten
Anforderungen gerade bei den Kindertagesstätten resultiert. Insgesamt ist die Quote
der Personalkosten gut vertretbar. Bei den ca. 23 % Personalkosten in Relation zum
Gesamthaushalt muss man jedoch bei einem interkommunalen Vergleich beachten,
dass dabei die Personalkosten des Abwasserbetriebs berücksichtigt werden,
während die im Abwasserbetrieb bewirtschafteten Sachkosten bei der prozentualen
Berechnung keine Berücksichtigung finden. Die GPA NRW hat mit dem Prüfbericht
2014 sehr deutlich attestiert, dass die Effizienz der Verwaltung – und damit die
Personalkosten – sehr positiv bewertet werden. Aktuell wurde das Projekt
„Prozessmanagement“ gestartet, das in den nächsten Jahren hier weitere
Entlastungen bringen soll.
Die Wohnungsmarktpolitik mittels der städtischen Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEE) sowie auch die Strategie der Gewerbeansiedlungen mit der
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen schafft erkennbar Stärke bei den
Einkommensteueranteilen und der Gewerbesteuer. Insgesamt ist derzeit eine
weitere, sich bereits auf hohem Niveau befindende, leicht positive Weiterentwicklung
zu erwarten. Besonders große Einzelrisiken für Erkelenz bestehen auf Grund des
aktuellen Gewerbemixes und der gegenwärtigen Bevölkerungsstruktur nicht. Hier
sind eher positiv stabilisierende Effekte zu sehen. Zu beobachten bleibt aber, wie
sich die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und auch die Arbeitslosenzahl
entwickeln wird. Eine negative Gesamtentwicklung hätte natürlich am Ende auch
negative Auswirkungen auf die Stadt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch die Stadt steuerbaren Bereiche
gut entwickelt und positiv zu bewerten sind. Hieraus resultiert auch letztendlich die
positive, fast „Alleinstellung“ des Erkelenzer Haushalts in der Region. Die Kommunen
im Allgemeinen, aber auch die Stadt Erkelenz im Speziellen, werden nach wie vor
stark von der finanziellen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialleistungspolitik des Bundes
und des Landes NRW abhängig sein.
III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen
Ergänzend zu den Ausführungen zu Chancen und Risiken für die zukünftige
Entwicklung der Stadt Erkelenz ist auf zwei besondere Themen hinzuweisen.
Der Kämmerer hat in seinen Ausführungen bereits zutreffend auf das auch in der
Tagespresse präsente Thema der steigenden Anzahl von Asylbegehrenden
hingewiesen. Hierbei handelt es sich um ein nahezu unkalkulierbares Thema, weil es
keine verbindliche Höchstquote für die Zuweisungen von asylbegehrenden
Menschen gibt. Die Kommunen sind vielmehr verpflichtet, die Versorgung der ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge sicherzustellen, unabhängig davon, ob
räumliche oder finanzielle Möglichkeiten bestehen. Hierbei erweist sich für den
kommunalen Haushalt als besonders problematisch, dass bislang in NRW nur der
deutlich geringere Anteil der anfallenden Kosten durch das Land erstattet wird. Den
größten Anteil müssen die Kommunen selbst schultern. Auch die medizinische
Versorgung der ausländischen Flüchtlinge muss aus kommunalen Mitteln finanziert
werden. Der Umfang der notwendigen Versorgung ist individuell geprägt und kann
erhebliche Summen zur Folge haben. Erst seit Kurzem wird das maximale finanzielle
Risiko pro Person bei 70.000 Euro gedeckelt und werden darüber hinausgehende
Kosten durch das Land erstattet. Neben den direkten Leistungen in Form von
Regelsätzen, Unterkunftskosten und medizinischer Versorgung ist auch zusätzliches
Personal erforderlich, das zu entsprechender Steigerung der Personalausgaben
führt. Dies reicht von Personal für Hausmeisterdienste in den Unterkünften, über
Verwaltungspersonal und Personal für die soziale Betreuung.
Neben den allgemein im Jugendhilfebereich bereits vom Kämmerer angesprochenen
Risikofaktoren wirkt sich als nur schwer kalkulierbares Risiko auch die Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf Betreuung der U3 und Ü3-Kinder aus. Da die
sicherzustellende Versorgungsquote oft nur wenige Monate vor Beginn des
Kindergartenjahres bekannt ist, müssen dann kurzfristig alle Anstrengungen
unternommen werden, entsprechende Angebote zeitgerecht vorzuhalten. Dies führt
im Einzelfall dazu, dass innerhalb weniger Monate zusätzliche Räumlichkeiten und
auch das Personal gefunden werden müssen. Da die Kosten auch hier stets
anteilmäßig von der Kommune getragen werden, ist die finanzielle Steuerung in
diesem Bereich nur begrenzt möglich. Zusätzliche Kinder aufgrund des v.g.
Flüchtlingsstroms machen auch den in früheren Jahren häufig als Kompensation der
steigenden Kosten für die U3-Betreuung angepriesenen Rückgang in der Ü3Betreuung obsolet. Die einst kalkulierten Ü3-Plätze reichen meist nicht und machen
auch in diesem Bereich stets neu kurzfristiges Handeln erforderlich.
IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kämmerers ist aus Sicht des
Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des
Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen
Erschließungsanlagen auch für die zukünftigen Entwicklungen zu gewährleisten.
Dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von
entsprechenden Rückstellungen besteht die Chance, bei notwendigen
Aufgabenänderungen den Bestand sogar weiter auszubauen und den guten Zustand
der Anlagen zu erhalten. Hier ist besonders das ambitionierte FassadenSanierungsprogramm im Schulzentrum hervorzuheben, das im Jahr 2015 aller
Vorrausicht nach abgeschlossen wird. Gleichwohl bleibt auch die Aufgabe wichtig,
den erforderlichen Gebäudebestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum
weiterhin kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Die Planung in den folgenden Jahren, aber auch im bereits abgelaufen Jahr 2014,
wird sich verstärkt an der Balance zwischen Klimaschutzanforderungen und dem
tatsächlichen Bau- und Planungsgeschehen orientieren müssen; Klimaschutzkonzept
und EEA-Prozess versus Braunkohlenplanung, die Entwicklung zukunftsweisender
Baugebiete, Gewerbegebiete und Umsiedlungsstandorte versus zunehmenden
Flächenverbrauch. Größer kann das Spannungsfeld eigentlich kaum sein. Das birgt
Risiken aber auch Chancen für die Stadt Erkelenz sich für die Zukunft nachhaltig gut
aufzustellen. Dass der Klimawandel auch in Erkelenz angekommen ist, zeigen die
Planungen
des
Abwasserbetriebes,
der
im
Hinblick
auf
die
Niederschlagswasserbeseitigung und Niederschlagswasserbehandlung verstärkte
Anstrengungen unternehmen muss, die Abwasserreinigungsanlage für die Zukunft
zu rüsten.
Die
Entwicklung
der
planungsrechtlichen
Möglichkeiten
für
2
Klimaschutzsiedlungen
auf
dem
Stadtgebiet,
die
Überlegungen
für
Brachflächennachnutzungen auf dem REWE-Gelände und auch in der Innenstadt
mit dem Flächenpotenzial im Bereich des Amtsgerichts, bieten Potenziale für eine
nachhaltige Entwicklung, die der Gesamtstadt zu Gute kommt und somit auch den
Haushalt der Stadt Erkelenz zukünftig stärkt. Das gilt ebenso für die
Weiterentwicklung des GIPCO, für den die Planungen im Jahr 2015 und 2016
intensiviert werden müssen.
Das die Stadt Erkelenz bei der Braunkohlenplanung nicht immer alleine auf weiter
Flur steht ist gut. Der Interkommunale Planungsverband mit der Stadt
Mönchengladbach und den Gemeinden Jüchen und Titz ist ein richtiger Schritt, die
zu erwartenden Folgeprobleme im Bereich des Tagebaues Garzweiler II in einen
großräumigeren Kontext zu stellen um die Chancen aus der noch nicht ganz klaren
Entwicklungsperspektive im Bereich des Tagebaurandes für die Zukunft zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der zurzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion um die
Zukunft der Braunkohle sind die Risiken nur schwer abschätzbar. Vertragliche
Regelungen mit dem Bergbautreibendem und der gemeinsame Auftritt des
Planungsverbandes führen hier zumindest zu einer mittelfristigen Sicherheit.
Bäume pflanzen gegen den Tagebau für mehr Klimaschutz, eine aktuelle Forderung
aus dem Workshop „Bewusstseinsbildung“ zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts
von Erkelenzer Bürgern, versus Wirtschaftlichkeit der Grünflächenunterhaltung des
Baubetriebshofes. Klimaschutz im Kleinen. Die Umstrukturierungen am
Baubetriebshof vor allem im Personalbereich werden im Jahr 2015 mit den letzten
Nachbesetzungen von freien Stellen zu Ende geführt. In den kommenden 2 Jahren
wird sich zeigen, ob auch dort die Mitarbeiter für die zukünftigen Anforderungen im
beschriebenen Spannungsfeld gerüstet sind.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz:
Peter Jansen Dr.Hans-Heiner Gotzen
Bürgermeister Erster Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Techn.Beigeordneter
Norbert Schmitz
Kämmerer