Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46099.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/311/2015
öffentlich
04.12.2015
Amt 10 Simon Häusler
Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.12.2015
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 19.11.2015 beantragt Herr Bernhard Steffens (REWE-Supermarkt
Steffens OHG, Paul-Rüttchen-Str. 19, Erkelenz) die Verwendung des Erkelenzer
Stadtlogos. Herr Steffens beabsichtigt Einkauftaschen mit dem Erkelenzer Stadtlogo
auf der einen Seite und auf der anderen Seite mit „REWE-Center Erkelenz“ zu bedrucken.
Herr Steffens hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass die Einkaufstaschen aus Polypropylen (PP) - anteilig mit Recycling-PP - bestehen sollen. Für die nächste Lieferung seien Taschen aus 100 %-Recycling-PP vorgesehen.
Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im
Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung nur erteilt
werden, soweit damit für die Stadt ein Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus verbunden ist.
Herrn Steffens ist bereits im Jahr 2013 die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens zur Herstellung von Etiketten für eine Sekteigenmarke, die unter den Namen „Altes Rathaus zu Erkelenz“ abgefüllt und im eigenen Geschäft vertrieben wird,
erteilt worden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter nachfolgender Auflage zu folgen: Für die
Einkaufstaschen ist 100 % Recycling-Material zu verwenden. Alternativ können zur
Herstellung der Einkaufstaschen auch nachwachsende Rohstoffe genutzt werden.
Beschlussentwurf:
„1. Dem Antrag von REWE-Supermarkt Steffens OHG, Paul-Rüttchen-Str. 19, Erkelenz, zur Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos für das Bedrucken von Einkaufstaschen
wird hiermit entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.
2. Für die Einkaufstaschen ist 100 % Recycling-Material zu verwenden. Alternativ
können zur Herstellung der Einkaufstaschen auch nachwachsende Rohstoffe genutzt
werden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/311/2015 der Stadt Erkelenz
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