Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
46093.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/337/2015
öffentlich
01.12.2015
Amt 20 Michael Wirtz
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2015
16.12.2015
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2016 wurde am
06.11.2015 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom
12.11.2015 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen
des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:
a)
die Industrie- und Handelskammer,
b)
die Handwerkskammer,
c)
die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d)
der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,
e)
die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 erfolgte
im Amtsblatt Nr. 23/ 2015 am 13.11.2015. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme
im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten.
Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit
vom 16. November 2015 - 30. November 2015 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf
der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden
sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 schließt im Ergebnisplan
mit einem Jahresergebnis von
ab.
-3.290.000 €
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.
Der Finanzplan 2016 führt zu einer Änderung des Bestandes der
liquiden Mittel von
-2.912.521 €.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen
beträgt
2.190.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
11.445.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 240 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 420 v.H.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
1
- Stellenplan
2
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
3
- Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
4
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
5
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7
GemHVO
6
- Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
7
- Wirtschaftsplan 2016 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2015 - 2019 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des
Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2014 -
8
- a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2014 -
Vorlage A 20/337/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/6
b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebe-
richt inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH &
Co. KG - Geschäftsjahr 2014 c)
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2014 -
d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspie-
gel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr
2014)
e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaf-
ten“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2014 f)
9
-
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr
2014 -
Entwurf der Bilanz zum 31.12.2014
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen
worden. Demnach kann der Ergebnisplan auch in den Jahren 2017 bis 2019 durch
eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.
Beschlussentwurf:
„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für
das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
96.073.600 EUR
99.363.600 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
89.296.230 EUR
88.935.336 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
8.798.785 EUR
12.072.200 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
5.790.000 EUR
5.790.000 EUR
festgesetzt.
Vorlage A 20/337/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/6
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
2.190.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
11.445.000 EUR
festgesetzt.
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
3.290.000 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v.H.
420 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
420 v.H.
§7
entfällt
§8
Bildung von Budgets
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Vorlage A 20/337/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 4/6
5.1
5.2
5.3
6.
7.
8.
9.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche
mit Ausnahme:
der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;
der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;
solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;
durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.
Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich
zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf
einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen
werden.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.
Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.
Alle internen Leistungsbeziehungen.
Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des
Stadtkämmerers.
Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8
aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein
entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen
zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
§9
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für
gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Maßnahme
Bezeichnung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
B01180065
LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS-2433 / ERK-A 1111)
B01180070
Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)
B01180077
Mulchmähdeck mit Absaugvorrichtung
B02157017
Lösch-/ Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath
H03040007
Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium
H10060303
Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
E12010052
Breslauer Straße - Straßenbau
E12010053
Marienweg mit Ratiborweg - Straßenbau
E12011001
Gerderath, Schulstraße - Straßenbau
E12011006
Gerderath, Florianstraße - Straßenbau
E12017012
Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau
T12010014
Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel).“
Vorlage A 20/337/2015 der Stadt Erkelenz
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Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltssatzung 2016.
Vorlage A 20/337/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 6/6