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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
45594.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
08.05.17, 10:49

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/339/2015 öffentlich 19.11.2015 Amt 61 Thomas Balzhäuser Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier hier: Beschluss zur Stellungnahme Beratungsfolge: Datum Gremium 01.12.2015 08.12.2015 be 10.12.2015 16.12.2015 Braunkohlenausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen haben sich gegenüber den Leitentscheidungen in 1987 und 1991 grundlegend geändert. Entscheidende neue Rahmenbedingungen sind der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien, der vollständige Ausstieg aus der Kernenergie, die Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der EU und die Liberalisierung der Energiemärkte. U. a. aus diesen Gründen wird die Landesregierung im nächsten Jahr eine neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier verkünden. Dazu liegt aktuell ein Entwurf der Landesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 22.09.2015 vor, zu welchem in einem Beteiligungsverfahren bis zum 08.12.2015 Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stadt Erkelenz hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 24.09.2014 zur Leitentscheidung eine Stellungnahme erarbeitet und durch Anregungen aus der Sitzung der AG Tagebaurand vom 16.11.2015 ergänzt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt Erkelenz an die Landesregierung zu übermitteln.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: 1) Stellungnahme der Stadt Erkelenz zur Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier 2) Entwurf der Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier Vorlage A 61/339/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Stadt Erkelenz Johannismarkt 17 41812 Erkelenz Land Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei des Landes NRW, Abt. III Stadttor 1 40219 Düsseldorf Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier Sehr geehrte Damen und Herren, mit Zustimmung des Braunkohlenausschuss in der Sitzung vom 01.12.2015 sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 16.12.2015 gibt die Stadt Erkelenz hiermit ihre Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung ab. Die Stellungnahme lautet wie folgt: Vorwort: Grundsätzlich lehnt die Stadt Erkelenz den Tagebau Garzweiler II weiterhin ab. Dennoch werden im Folgenden, mit dem Ziel einer konstruktiven Beteiligung am Prozess der Leitentscheidung, zu den einzelnen Entscheidungssätzen Stellungnahmen abgegeben. Generell erwartet die Stadt Erkelenz, dass alle mit dem fortschreitenden Tagebau, den Infrastrukturmaßnahmen sowie der Umsetzung des Restsees in Zusammenhang stehenden Planungen auf der Grundlage und unter Heranziehung aktueller wissenschaftlicher Gutachten und Erkenntnisse erfolgen. Es ist mit der anstehenden Leitentscheidung dafür Sorge zu tragen, dass alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie Tagebaurandstraße, Entwicklung des Konzeptes für die Tagebaurandgestaltung und Flächennutzungen sowie alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Staub zeitgleich mit entschieden werden und frühzeitig – bestenfalls sofort – mit der Umsetzung begonnen wird, so dass diesbezüglich für die betroffenen Randorte später nicht nochmals Veränderungen anstehen. 1 1. Entscheidungssatz 1 (Erfordernisse einer langfristige Energieversorgung): „Braunkohlenabbau ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden.“ Die Stadt Erkelenz begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II und den daraus resultierenden Verzicht auf die Umsiedlung der Ortschaft Holzweiler, der Siedlung Dackweiler und dem Hauerhof in den Entscheidungssatz 1 der Leitentscheidung aufzunehmen. Gleichzeitig fordert die Stadt Erkelenz, zur Wahrung der lokalen Identität und zur Sicherung der Ortslage Holzweiler mit ihrem historisch gewachsenen Umfeld und den entsprechenden sozioökonomischen Zusammenhängen ebenfalls auf die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit verbundene Umsiedlung des Eggeratherhof, des Roitzerhof als auch des Weyerhof zu verzichten. Diese Forderung steht im wesentlichen Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse der Bevölkerung sowie der Wahrung zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten der Ortslage und den damit verbundenen Chancen zum Werterhalt unter immobilienwirtschaftlichen als auch naherholungsrelevanten und ökologischen Aspekten. Weiterhin erwartet die Stadt Erkelenz hinsichtlich der Erfordernisse einer langfristigen Energieversorgung, die entsprechende energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Diese Prüfung findet bisher im Rahmen anstehender Umsiedlungen statt. Da es im Rahmen des Tagebaus Garzweiler II nun neben der Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich und Berverath keine weiteren Umsiedlungen geben wird, wäre die Überprüfung der energiepolitischen Notwendigkeit des Tagebaus nicht mehr notwendig. Dies lehnt die Stadt Erkelenz ab – auch aufgrund stattfindender technologischer Entwicklungsprozesse und nicht zuletzt im Rahmen der Erreichung von Zielen des Klimaschutzes muss die Leitentscheidung hier Vorsorge treffen. 2. Entscheidungssatz 2 (Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden): „Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten.“ Die Stadt Erkelenz fordert im Rahmen der zu aktualisierenden Restseeplanung Studien zu Machbarkeit und Nutzbarkeit auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse heranzuziehen. Ziel muss neben der Einhaltung aller wasserwirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Belange die Ausrichtung der Restseeplanung als Bestandteil einer zukunftsfähigen Raumentwicklung sein. Dazu zählt u.a. eine Berücksichtigung der Erfordernisse und Ansprüche der Anrainerkommunen mit den entsprechenden Partizipationsmöglichkeiten. 2 Zudem findet im kommenden Jahr ein Masterplanungsprozess des informellen Planungsverbands statt, der sich u. a. mit Zwischennutzung, Ufergestaltung, Ufernutzungen des Restsees befassen wird. Wie im 4. Entscheidungssatz beschrieben, besteht bei der Landesregierung die Absicht, „solche regionalen Entwicklungskonzepte (…) in der Regionalplanung wie Fachbeiträge zu berücksichtigen“. Eine entsprechende Anmerkung ist unter dem 2. Entscheidungssatz zu ergänzen. Darüber hinaus muss es Ziel sein, dass die Wasserqualität des zukünftigen Restsees den Anforderungen an Freizeit- bzw. Naherholungsnutzungen genügt (s. RICHTLINIE 2006/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung) und dies im Rahmen geeigneter Monitoringkonzepte nachgewiesen werden kann. Weiterhin fordert die Stadt Erkelenz die zuständigen Landesdienststellen auf, im Rahmen der Genehmigung von der nach dem Bundesberggesetz bestehenden Möglichkeit der Forderung von Sicherheitsleistungen Gebrauch zu machen, damit bis zum Schluss der Rekultivierungsmaßnahmen tatsächlich ausreichend finanzielle Mittel des Bergbautreibenden zur Verfügung stehen. 3. Entscheidungssatz 3 (Holzweiler lebenswert erhalten): „Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist eine Sicherheitslinie so festzulegen, dass ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze gewährleistet wird. Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.“ Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz versteht sich als Mindestforderung für Holzweiler, um ein Leben im Ort ohne weitere Einschränkung der Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Die Stadt Erkelenz bekräftigt in diesem Sinne daher auch ihre Forderung nach einem Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung aller Tagebaurandorte (Venrath, Kaulhausen, Kückhoven, Katzem) von 500 m zum Tagebaurand (Sicherheitslinie). Im Sinne der beabsichtigten positiven Entwicklung der Ortslage Holzweiler sowie aller durch die Tagebaurandlage betroffenen Orte und den damit verbundenen Entwicklungshemmnissen erwartet die Stadt Erkelenz eine besondere finanzielle Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass durch die landesplanerischen Vorgaben keine weiteren Entwicklungshemmnisse in den Tagebaurandorten geschaffen werden. In Ergänzung der Stellungnahme zum Leitsatz 1 und der darin enthaltenen Forderung nach Erhalt des Eggeratherhof, des Roitzerhof und des Weyerhof fordert die Stadt Erkelenz den Erhalt des aktuellen Verlaufs der L19 als direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz sowie deren Anschluss an eine 3 „Tagebaurandstraße“ in Form der Verlängerung der L354n von Venrath nach Kückhoven. Dies ist auch unter Gesichtspunkten des Immissionsschutzes zu sehen. Ein Heranrückens des Tagebaus an Holzweiler von Westen her ist mit erheblichen zusätzlichen Belastungen durch Staub und Lärm verbunden. In diesem Zusammenhang fordert die Stadt Erkelenz auch, dass ein weiteres Heranrücken des Bandsammelpunktes an die Ortschaft Holzweiler zu vermeiden ist. Darüber hinaus würde ein Fortschreiten des Tagebaus in den Raum zwischen Holzweiler, Katzem und Kückhoven der im Entscheidungssatz 2 formulierten Intention einer kompakten Restseeplanung widersprechen. 4. Entscheidungssatz 4 (Strukturwandel im Rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit): „Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten.“ Grundsätzlich begrüßt die Stadt Erkelenz die Begleitung des Strukturwandels durch das Land sowie die beabsichtigte Berücksichtigung regionaler Entwicklungskonzepte in der Regionalplanung. Darüber hinaus erwartet die Stadt Erkelenz aufgrund der erheblichen Betroffenheit durch den Tagebau eine besondere Berücksichtigung der Orte und Räume am Tagebaurand und eine damit verbundene Prüfung der Sozialverträglichkeit der Randlage für die betroffenen Ortschaften. Es wurde schon im Schreiben an Frau Ministerpräsidentin Kraft vom 29.05.2015 dargestellt, dass die Leitentscheidung und das folgende Braunkohlenplanverfahren eine explizite Betrachtung der Tagebaurandsituation und der dadurch betroffenen Gemeinden außen vor lassen. Wie im damaligen Schreiben bereits erläutert, haben die von Garzweiler II betroffenen Kommunen weniger das Problem, durch den Rückgang des Bergbaus Arbeitsplätze und industriellen Umbau bewältigen zu müssen, sondern sie leiden unter der Vielfalt der Schäden und Belastungen/ Entwicklungshemmnissen des aktiven Tagebaus bis hin zu Ewigkeitslasten, die sich z. B. aus Geländesenkungen oder dem Austritt sulfathaltigen Kippenwassers sowie der Zuführung von Rheinwasser ergeben. Die Stadt fordert deshalb in den Leitentscheidungen - und detaillierter im kommenden Braunkohlenplanverfahren - eine explizite Mitbetrachtung/ (Neu-)Bewertung der Tagebaurandgemeinden in Bezug auf − Ausgleich für den Eingriff in die Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, − den wirtschaftlichen, wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Schaden − sowie eine Bewertung der Sozialverträglichkeit des Vorhabens insbesondere für die direkten Tagebauanrainer, und fordert hier Regelungen, die für Ausgleich sorgen. Mit Hilfe der Masterplanung des informellen Planungsverbands und seine Integration in den Braunkohlenplanprozess soll eine strukturentwicklerische Perspektive geschaffen werden. Der Entscheidungssatz 4 ist in diesem Sinne zu erweitern. 4 Sonstiges Verkehr Die Verkehrsanbindungen an das regionale als auch überregionale Verkehrsnetz spielen für die Entwicklung der Stadt Erkelenz eine herausragende Rolle. Daher fordert die Stadt Erkelenz im Rahmen der Leitentscheidung eine Aussage zur Kompensation des mit dem Tagebau einhergehenden Verlusts von Verkehrsverbindungen sowie Untersuchungen zu den damit einhergehenden Folgen, u.a. in verkehrstechnischer und ökonomischer Hinsicht. In diesem Zusammenhang sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen, der allgemeinen Strukturverbesserung und dem Erhalt der dörflichen Lebensqualität der zukünftigen Tagebauranddörfer fordert die Stadt Erkelenz die Planung einer „Tagebaurandstraße“, zunächst in Form des Lückenschluss zwischen der L19 bei Kückhoven und der geplanten L354n bei Kaulhausen. Langfristig ist in Abstimmungen mit den Anrainerkommunen die Erschließung des zukünftigen Tagebaurandes sowie des Restsees zu planen. 5 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier 1 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ 2 Stand: 23.09.2015 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Grundlagen der neuen Leitentscheidung Die bisherigen Leitentscheidungen der Landesregierung Die Landesregierung hat bereits in der Vergangenheit in zwei Leitentscheidungen Vorgaben für den Braunkohlenabbau im Rheinischen Revier beschlossen. In Leitentscheidungen werden die Erfordernisse der Raumordnung für eine langfristige Energieversorgung und die Erfordernisse der sozialen Belange der vom Braunkohlentagebau Betroffenen und des Umweltschutzes festgelegt. Gemäß § 29 Abs. 2 Landesplanungsgesetz sind Leitentscheidungen landesplanerische Vorgaben für die Braunkohlenplanung. Der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln, der Träger der Braunkohlenplanung, erarbeitet auf der Grundlage der Leitentscheidungen die Braunkohlenpläne für die Tagebaue und die Umsiedlungen. Übersichtskarte Rheinisches Revier, Quelle: RWE Die Landesregierung hatte Leitentscheidungen in 1987 und 1991 beschlossen. Die Grundannahmen dieser beiden Leitentscheidungen haben die Braunkohle als sicheren, kostengünstigen und verfügbaren Rohstoff bewertet und den energiewirtschaftlich und energiepolitisch erforderlichen Einsatz festgestellt. Beide Leitentscheidungen haben die Braunkohle als volkswirtschaftlich günstigsten 3 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Energieträger hervorgehoben. Alternativen in der Stromerzeugung wurden in erster Linie durch Erdgas gesehen. In der Leitentscheidung aus dem Jahr 1991 wurden auch bereits die mit der Braunkohleverstromung verbundenen CO2-Emissionen und ein Ausbau der erneuerbaren Energien diskutiert. Es war zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar, dass einerseits die erneuerbare Energien den heutigen signifikanten Beitrag zur Stromversorgung leisten würden und andererseits der subventionierte Steinkohlenbergbau in Deutschland bereits bis 2018 beendet wird. Braunkohle ist damit der einzige heimische fossile Rohstoff für die Stromerzeugung. Die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen haben sich gegenüber den Leitentscheidungen in 1987 und 1991 grundlegend geändert. Entscheidende neue Rahmenbedingungen sind der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien, der vollständige Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2022, die Klimaschutzziele der EU, des Bundes und des Landes und die Liberalisierung der Energiemärkte. Das Ergebnis sind erhebliche Änderungen in der Energiewirtschaft und damit Verschiebungen des Anteils der einzelnen Energieträger an der Stromversorgung. Energiewirtschaftliche Notwendigkeit für eine neue Leitentscheidung Zur fachlichen Vorbereitung dieser Leitentscheidung ist eine Auswertung von Studien zur langfristigen Energieversorgung in Deutschland/Nordrhein-Westfalen (siehe Anlage) erstellt worden. Diese Untersuchung aktueller Energiestudien verschafft einen Überblick über die Spannweite möglicher bzw. wahrscheinlicher Entwicklungen zur Zukunft des komplexen Themas Energiemarkt. Die Auswertung berücksichtigt ausgewählte Studien unterschiedlicher Art mit sowohl prognostischen als auch auf Szenarien gestützten Ansätzen. Szenarien und Prognosen geben einen Orientierungsrahmen vor und zeigen mögliche Entwicklungskorridore auf. Sie dienen dazu, politische Handlungsalternativen zu bewerten. Mit den Erkenntnissen – insbesondere zum zukünftigen Beitrag einzelner Energieträger zur Deckung der Energie- und Stromversorgung – soll die energiepolitische Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Sinne von „Abwägungsmaterial“ auf eine breite Datenbasis gestellt werden. Die Studienauswertung bildet damit die fachliche Grundlage für die energiepolitische Bewertung und Entscheidung der Landesregierung in dieser Leitentscheidung. Vor diesem Hintergrund wurden neun Studien ausgewertet, die sich mit der Energieversorgung bis in die 2050er Jahre auseinandersetzen und als Grundlage für die Leitentscheidung zur Zukunft des Rheinischen Reviers / Garzweiler II dienen: 4 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Studie (1): Stand: 23.09.2015 „Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global“ (Veröffentlichung: März 2012; Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, jetzt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Auftragnehmer: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik, Ingenieurbüro für neue Energien) Studie (2): „Integration der erneuerbaren Energien in den deutschen / europäischen Strommarkt“ (Veröffentlichung: August 2012; Auftraggeber: RWE AG; Auftragnehmer: Deutsche Energie-Agentur GmbH) Studie (3): „Bedeutung der thermischen Kraftwerke für die Energiewende“ (Veröffentlichung: November 2012; Auftraggeber: Verein der Kohlenimporteure e.V.; Auftragnehmer: Prognos AG) Studie (4): „Positionspapier zur Vorbereitung von Initialgesprächen mit der energieintensiven Wirtschaft“ (Veröffentlichung: Februar 2013; Auftraggeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; Auftragnehmer: Prognos AG) Studie (5): „Effizientes Regime für den Ausbau der EE, Weiterentwicklung des Energy-Only-Marktes und Erhaltung des EU-ETS“ (Veröffentlichung: April 2013; Auftraggeber: RWE AG; Auftragnehmer: Frontier Economics Ltd, r2b energy consulting GmbH) Studie (6): Klimaschutzplan NRW: „Zusammenfassung der Szenarioberechnungen des Beteiligungsverfahrens“ (Veröffentlichung: Januar 2014; Auftraggeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; Auftragnehmer: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH) Studie (7): „Entwicklung der Energiemärkte – Energiereferenzprognose“ (Veröffentlichung: Juni 2014; Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Auftragnehmer: Prognos AG, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln, Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH) Studie (8): „Klimaschutzszenario 2050“ (Veröffentlichung: August 2014; Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Auftragnehmer: Öko-Institut e.V., Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung) Studie (9): „Zukünftige Rolle der Braunkohle in Energiemix – Energiewirtschaftliche Bedeutung der Braunkohle nach 2030“ (Veröffentlichung: Mai 2015; Auftraggeber: RWE Power AG; Auftragnehmer: Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, Universität Stuttgart) Die vorgenommene Studienauswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bildet aber ein möglichst breites Bild der möglichen zukünftigen Energieversorgung ab. Die Studien untersuchen i.d.R. eine Vielzahl von Szenarien- bzw. 5 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Prognosevarianten. Exemplarisch wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung jeweils die Szenarien / Prognosen einer jeden Studie detailliert analysiert, deren Parameter Werte annehmen, die die größte Übereinstimmung mit den „Energiewende-Zielen“ der Bundesregierung aufweisen. Zur weiteren Eingrenzung wurden nur die Studien berücksichtigt, deren Veröffentlichung nicht weiter als bis 2012 zurückgeht und damit das Energiepaket der Bundesregierung zur Energiewende aus 2010 sowie den Kernenergieausstieg aus 2011 beinhalten. Um die Ergebnisse der Auswertung durch "Dopplungen" nicht zu verfälschen, wurden zudem keine Studien berücksichtigt, die sich der bereits untersuchten Studien als Grundlage bedienen. Einen Überblick über die Auswertung der einzelnen Studien gibt die folgende aus der Auswertung der Energiestudien entnommene Tabelle1 Tab. 26: Überblick der Studienergebnisse zur Stromerzeugung aus Braunkohle von 2020-2050 in Deutschland Braunkohlestromerzeugung & Stromverbrauch in TWh (Anteil Stromerzeugung an Verbrauch) Jahr Studie / Szenario (1) Szenario 2011 A (2) Keine Varianten (3) Retrofit-Szenario (4) Referenzszenario (5) Szenario Positiv realistisch mit CCS (6) Szenario C (7) Referenzprognose und Trendszenario (8) Klimaschutzszenario 80 (9) Referenz-Szenario 2020 2030 2040 2050 75 brutto (13 %) 564 brutto 86 brutto (14 %) 607 brutto 126 netto (22 %) 569 brutto 84 (15 %) 569 brutto 35 brutto (6 %) 548 brutto 56 brutto (9 %) 607 brutto 72 netto (13 %) 556 brutto 49 (9 %) 556 brutto 14 brutto (3 %) 562 brutto 34 brutto (6 %) 607 brutto 42 netto (7 %) 562 brutto - - - (- - -) 562 brutto 0 (0) 574 brutto 11 brutto (2 %) 607 brutto 18 netto (3 %) 555 brutto 21 (4 %) 555 brutto 123 (22 %) 558 152 (27 %) 558 151 (27 %) 558 149 (27 %) 558 129 netto (22 %) 596 brutto 156 brutto (27 %) 577 brutto 92 netto (16 %) 576 brutto 140 brutto (25 %) 559 brutto 72 netto (12 %) 601 brutto 104 brutto (19 %) 546 brutto 26 netto (4 %) 641 brutto 31 brutto (6 %) 554 brutto 95 netto (18 %) 544 brutto 61 netto (12 %) 518 brutto 44 netto (8 %) 549 brutto 16 netto (3 %) 584 brutto 136 netto (- - -) --- 145 netto (29 %) 496 netto 127 netto (- - -) --- 125 netto (28 %) 443 netto Diese Tabelle liefert einen Überblick über die erwartete Entwicklung der Braunkohleverstromung von 2020 bis 2050 in Deutschland. Dabei wird deutlich, dass die ausgewählten Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen bzw. Spannbreiten bezüglich der Einschätzung des Anteils der Braunkohle an der zukünftigen Stromerzeugung kommen. 1 Siehe in der Anlage die Auswertung von Studien zur langfristigen Energieversorgung in Deutschland/Nordrhein-Westfalen, Seite 39 6 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Die Auswertung der Energiestudien kommt jedoch insgesamt zu folgenden zentralen Schlussfolgerungen2: „Vor diesem Hintergrund kann festgehalten werden, dass 1. die oben dargestellten Studienergebnisse, die bis in das Jahr 2050 reichen, für die Leitentscheidung Garzweiler II zwar grundsätzlich mit größeren Unsicherheiten verbunden sind als vergleichbare Berechnungen für das Jahr 2030 (z.B. in Bezug auf Preis- oder Technologieentwicklungen). Gleichzeitig haben sie aber eine wesentliche Bedeutung, da sie einen Orientierungsrahmen vorgeben und mögliche Entwicklungskorridore aufzeigen. Szenarien und Prognosen können damit helfen, politische Handlungsalternativen zu bewerten. 2. die Ergebnisse der Studien also vorrangig Folge unterschiedlicher Vorgehensweisen, Annahmen bzw. Bedingungen und Zielsetzungen sind. Dieser Hintergrund ist bei ihrer Interpretation, dem Vergleich der Studienergebnisse und ihrer energiepolitischen Bewertung zu berücksichtigen. Die Zusammenhänge im Energiemarkt und die Bedingungen seiner weiteren Entwicklung sind höchst komplex und unterliegen – wie die Ergebnisse der Studien – Unsicherheiten. 3. Der Studienvergleich zeigt, dass die Braunkohleverstromung bis 2050 – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – kontinuierlich zurückgeht. Dies gilt für alle Studien über alle Jahrzehnte hinweg.“ Planerische Begründung für eine neue Leitentscheidung Die erheblichen Änderungen der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern eine Überprüfung der bisherigen Leitentscheidung von 1991 und der Braunkohleplanung. Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 30 Landesplanungsgesetz. Danach muss ein Braunkohlenplan überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern. In der Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II wird diese Voraussetzung für eine Planänderung erläutert: „Die Planung geht von der grundlegenden Annahme aus, dass die Gewinnung der Braunkohle zur Sicherstellung der Energieversorgung und ganz überwiegend zur Verstromung erforderlich ist. Es gehört zu den Besonderheiten der Braunkohlenplanung, dass diese langfristig verlässlich und verbindlich sein muss. Dieses entspricht nicht nur der notwendigen Investitionssicherheit für die betroffenen 2 Siehe in der Anlage Auswertung von Studien zur langfristigen Energieversorgung in Deutschland/Nordrhein-Westfalen, Seite 42. 7 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Unternehmen, sondern auch den Grundsätzen der allgemeinen Energievorsorge, die ebenfalls einem längerfristigen Beurteilungshorizont entsprechen muss. Und schließlich bedarf die Lebensplanung der betroffenen Bürger einer verlässlichen Perspektive. Die Genehmigung eines Braunkohlenplans geht somit davon aus, dass dieser langfristig Bestand hat. Die Genehmigung begründet damit einen umfassenden Vertrauensschutz. Weder unterliegt sie einer regelmäßigen, noch einer beliebigen Änderbarkeit. Für eine solche Überprüfung muss eine bedeutende Entwicklung eingetreten sein, die die dem Braunkohlenplan zugrundeliegenden Annahmen in einem Maße verändert haben, dass das öffentliche Interesse an einer Umplanung höher zu gewichten ist als der Vertrauensschutz des Bergbautreibenden. Der Gesetzgeber hat für diese Änderbarkeit bewusst hohe Maßstäbe gesetzt. Anderseits werden mit einer Genehmigung keine Festschreibungen vorgenommen, die auf Dauer irreversibel bzw. unveränderlich sind. Die Änderbarkeit muss möglich bleiben, je langfristiger eine Planung ist, je konsequenter das System der begleitenden Umweltkontrollen wird und je wahrscheinlicher zukunftsweisende Entwicklungen im Bereich der Energietechnologie sind. Die im Planverfahren verschiedentlich von Dritten geäußerte Annahme, mit der Genehmigung sei auf Dauer die Festschreibung einer umweltbelastenden Technologie verbunden, widerspricht dem tatsächlichen Sachzusammenhang. Die heutige, der Genehmigung zugrundeliegende energiewirtschaftliche Einschätzung stellt eine Grundannahme dar, deren wesentliche Änderungen unzweifelhaft zu einer Planüberprüfung führen. Die Landesregierung wird auch nach der Genehmigung des Braunkohlenplans die energiewirtschaftliche Entwicklung beobachten. Über gravierende Änderungen der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere über ihre Auswirkungen auf die Braunkohlennutzung, wird die Landesregierung berichten. Das bedeutet, dass die Genehmigung von Teilplänen, die zu gegebener Zeit die Umsiedlungen weiterer Ortschaften (über Otzenrath, Spenrath und Holz hinaus) regeln, mit dem energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Erfordernis des Braunkohlenbergbaus im Einklang stehen muss.“3 Erforderlichkeit einer neuen Leitentscheidung 3 Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II vom 31. März 1995, Az.: VI A 3 – 92.32.09.11.abgedruckt im Braunkohlenplan Garzweiler II, vergleiche auch Braunkohlenplan Garzweiler II, Kapitel 0.2 (18) Überprüfung und Änderung. 8 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Die Landesregierung hatte mit den beiden Leitentscheidungen von 1985 und 1991 die energiepolitische und energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Braunkohlenabbaus in den Tagebauen im Rheinischen Revier grundlegend begründet. In den beiden Leitentscheidungen erfolgte aber noch keine abschließende Entscheidung über die Erforderlichkeit aller Umsiedlungen von Ortschaften oder Siedlungen in den Tagebauen. Im Hinblick auf die lange Laufzeit der Tagebaue erfolgt diese Entscheidung erst anlässlich der Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung dieser Ortschaften oder Siedlungen. Damit ist sichergestellt, dass die Entscheidung der Landesregierung über die Erforderlichkeit einer Umsiedlung zeitnah zur geplanten bergbaulichen Inanspruchnahme erfolgt, nur mit dem durch die erforderlichen Planverfahren geschuldeten Vorlauf. Für die geplante gemeinsame Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath im nördlichen Bereich des Tagebaus Garzweiler II hat die Landesregierung diese Prüfung aktuell vorgenommen. Im Ergebnis wird dafür die Erforderlichkeit des Braunkohlenabbaus und der Verstromung bestätigt: „In Deutschland und in Nordrhein-Westfalen steht, neben den Erneuerbaren Energien, längerfristig nur die Braunkohle als heimischer, sicher verfügbarer und importunabhängiger Energieträger zur Verfügung. Erdgas und Steinkohle werden weitüberwiegend importiert. Die inländische Gewinnung und Verwendung der Braunkohle leistet bislang einen wesentlichen Beitrag für eine gesicherte und preisgünstige Energieversorgung von Industrie und Haushalten. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgungssicherheit (gesicherte Verfügbarkeit des Energieträgers selbst und hoher Beitrag der Braunkohlenkraftwerke zur gesicherten Leistung) und zur Preisstabilität (andere fossile Energieträger wie Erdgas und Steinkohle weisen gegenüber der Braunkohle deutliche Kostennachteile auf) bleibt die Braunkohle in Nordrhein-Westfalen unter Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse und nach energiewirtschaftlicher und energiepolitischer Einschätzung der Landesregierung trotz der von ihr ausgehenden Umweltbelastungen auch für den hier betrachteten Zeitraum (2020iger Jahre) ein wesentlicher Bestandteil des Energiemixes und damit noch erforderlich. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen ist die Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath notwendig, um im Betrachtungszeitraum den erforderlichen Braunkohlenabbau im Tagebau Garzweiler II fortzuführen und über eine gesicherte und ausreichende Rohstoffversorgung von Braunkohlenkraftwerken einen wesentlichen Beitrag zur gesicherten Energieversorgung zu gewährleisten. Durch die Gewinnung und Verstromung von Braunkohle aus Garzweiler II wurde bisher ein wesentlicher Beitrag zum Energiemix des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Bundesrepublik Deutschland geleistet. 9 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Im Hinblick auf die Umsiedlung der o.g. Erkelenzer Ortschaften ist die Landesregierung der Auffassung, dass die weitere Gewinnung von Braunkohle im Tagebau Garzweiler II aus heutiger Sicht mit dem energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Erfordernis einer langfristigen Energieversorgung im Einklang steht und damit die Notwendigkeit zur bergbaulichen Inanspruchnahme der o.g. Erkelenzer Ortschaften weiterhin gegeben ist.“4 Das Braunkohlenplanverfahren zur Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath hat der Braunkohlenausschuss am 22. Juni 2015 aufgestellt. In den Tagebauen im Rheinischen Revier wäre zeitlich folgend dann nur noch eine Umsiedlung erforderlich. Im Tagebau Garzweiler II war bisher nach dem Braunkohlenplan Garzweiler II die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortschaft Holzweiler, der Siedlung Dackweiler und dem Hauerhof ca. 2029 geplant. Umsiedlungen werden mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 15 Jahren geplant (Planung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes ca. 6 Jahre, tatsächliche Umsiedlung ca. 9 Jahre). Daran gemessen, hätte ein Braunkohlenplanverfahren „Umsiedlung Holzweiler“ zeitnah erarbeitet werden müssen. Für die Ortschaft Holzweiler und die dort lebenden Menschen hätte das bedeutet, dass die ersten Vorarbeiten für eine spätere Umsiedlung nun begonnen hätten. Die Landesregierung ist damit aktuell aufgefordert, eine energiepolitische und energiewirtschaftliche Entscheidung zum Braunkohleabbau und zur Umsiedlung der Ortschaft und der Siedlungen für die Zukunft zu treffen. 4 Stellungnahme der Landesregierung zum Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath vom 29. April 2015, abgedruckt als Kapitel 1.2 im Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, ober- und Unterwestrich und Berverath. 10 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft von Garzweiler II Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier Einleitung Die wesentlichen Änderungen der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch die wesentliche Änderung der Grundannahmen der bisherigen Leitentscheidungen machen eine neue Leitentscheidung der Landesregierung für das Rheinische Revier erforderlich. In Vorbereitung dieser neuen Leitentscheidung sind u. a. Expertengespräche mit den in der Region maßgeblichen Akteuren geführt worden. Die Expertengespräche wurden zu den Themen „Energie“, „Geologie und Restsee / Wasserwirtschaft“ sowie „Kommunale Planungen und weitere Planverfahren“ geführt (siehe https://land.nrw/de/thema/landesplanung). In den Expertengesprächen sind die Fragestellungen herausgearbeitet worden, zu denen Vorgaben der Landesregierung für die nachfolgenden Planverfahren erforderlich sind:     Langfristige Energieversorgung Nordrhein-Westfalens Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden Holzweiler lebenswert erhalten Strukturwandel im Rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit Hierzu trifft die Landesregierung mit den nachfolgenden Entscheidungssätzen und Erläuterungen die politische Leitentscheidung für eine nachhaltige Perspektive für das gesamte Rheinische Revier und zur Verkleinerung zu Garzweiler II 11 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Erfordernisse einer langfristige Energieversorgung Entscheidungssatz 1: Braunkohlenabbau ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden. Die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen haben sich gegenüber den Leitentscheidungen der Landesregierung in 1987 und 1991 wesentlich geändert. Insbesondere verschieben sich die Anteile der verschiedenen Energieträger an der Stromversorgung. Diese energiewirtschaftlichen Änderungen betreffen die Grundannahmen der bisherigen Leitentscheidungen und der Braunkohlenplanung. Nach § 30 LPlG wird damit eine Überprüfung mit dieser neuen Leitentscheidung erforderlich. Nordrhein-Westfalen ist das Land mit der größten Stromproduktion Deutschlands. Mit der Abschaltung aller Kernkraftwerke ist klar, dass bis zur vollständigen Deckung des Strombedarfs durch die erneuerbaren Energien noch fossile Kraftwerke benötigt werden. Mit dem fortschreitenden Zubau volatiler erneuerbarer Energien entwickelt sich der Strommarkt dahin, dass fossile Grundlast zunehmend weniger nachgefragt wird. Folglich wird auch der Bedarf an hochflexiblen und -effizienten fossilen Kraftwerken zunehmen. Dabei wird Braunkohle auch weiterhin zur Stromerzeugung – wenn auch in abnehmendem Maße - gebraucht. Nordrhein-Westfalen kommt eine Schlüsselrolle zu, um in Deutschland die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, nicht von Stromimporten abhängig zu werden und die Klimaschutzziele auch tatsächlich zu erreichen. Nordrhein-Westfalen spielt eine besondere Rolle in der Energiewende. Hier stehen umfangreiche Kraftwerkskapazitäten. Auch für die heimische energieintensive Industrie sind eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität sowie ein moderater Strompreis für die Wettbewerbsfähigkeit und den wirtschaftlichen Fortbestand von zentraler Bedeutung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich mit dem Klimaschutzgesetz des Landes eigene ambitionierte Ziele zum Klimaschutz gesetzt. Der dafür erforderliche Transformationsprozess zu einer weitgehend durch regenerative Energien geprägten Stromversorgung ist so zu gestalten, dass Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann. 12 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Die Auswertung verschiedener Studien zur Entwicklung der langfristigen Energieversorgung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen (Anlage 1) zeigt, dass Braunkohle jedenfalls bis zum Anfang der 2020er Jahre auf heutigem Niveau und damit mittelfristig ein bedeutender Bestandteil des Energiemixes bleibt. In den 2020er Jahren sind Änderungen zu erwarten. Braunkohle wird auch noch voraussichtlich nach 2030 verstromt. Diese Auswertung zeigt aber auch, dass die Braunkohleverstromung voraussichtlich ab den 2020er Jahren bis 2050 kontinuierlich zurückgeht, während parallel von einem stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien in der Stromversorgung auszugehen ist. Die langfristig zu erwartende Stromerzeugung aus Braunkohle wird dabei von den verschiedenen Gutachtern in einem weiten Spektrum unterschiedlich prognostiziert. Dieses breite Spektrum ist mit Blick auf den langen Prognosezeitraum und die von Studie zu Studie unterschiedlichen Annahmen nicht überraschend. Dem zurückgehenden Bedarf an Braunkohle kann deshalb keine zahlenmäßig fixierte Braunkohlenmenge mit hinreichender Genauigkeit zugeordnet werden. Dies ist für die energiepolitische Bewertung der Notwendigkeit der weiteren Braunkohlegewinnung und -verstromung auch nicht erforderlich. Die Leitentscheidungen von 1987 und 1991 haben die Braunkohle als sicheren, heimisch verfügbaren und preiswerten Rohstoff bewertet. Diese Bewertung gilt weiterhin. Damit bleibt Braunkohlenabbau in den Tagebauen Garzweiler II, Hambach und Inden in Nordrhein-Westfalen zur langfristigen Energieversorgung weiter erforderlich. Gleichzeitig erfordert der erkennbare Rückgang der Braunkohleverstromung eine Neubewertung der Notwendigkeit der Umsiedlung der im bisherigen Braunkohlenplangebiet des Tagebaus Garzweiler II liegenden Ortschaft Holzweiler. Nach 2030 wird im Rheinischen Braunkohlenrevier Braunkohle voraussichtlich nur noch in den Tagebauen Garzweiler II und Hambach abgebaut werden. Der Tagebau Inden ist voraussichtlich 2030 planmäßig ausgekohlt. Als letzte Umsiedlung wären nach den Leitentscheidungen von 1987 und 1991 noch die der Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof im Tagebau Garzweiler II zu planen. Die Umsiedlung ist ein schwerer Eingriff in das soziale Gefüge und das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum der unmittelbar betroffenen Menschen. Sie ist nur gerechtfertigt, wenn die Sicherung der langfristigen Energieversorgung die Umsiedlung erforderlich macht. In der Abwägung werden dieser zurückgehende Bedarf an Braunkohle und die erheblichen materiellen und immateriellen Auswirkungen der Umsiedlung auf den Einzelnen und die Dorfgemeinschaft dem Vertrauensschutz des Bergbautreibenden und der übrigen Beteiligten auf den Fortbestand der genehmigten Braunkohlenpläne gegenüber gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung einen deutlich in der Zukunft liegenden Sachverhalt betrifft. Die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortschaft Holzweiler sollte nach den derzeitigen Plänen ca. 2029 erfolgen, die erforderlichen Planverfahren hätten aktuell begonnen werden 13 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 müssen. Mit dieser Leitentscheidung können sich der Bergbautreibenden und die übrigen Beteiligten mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf eine Änderung einstellen. Zudem weist der Braunkohlenplan Garzweiler II und seine Genehmigung von 1995 ausdrücklich darauf hin, dass über die energiepolitische und energiewirtschaftliche Erforderlichkeit der bergbaulichen Inanspruchnahme einzelner Ortschaften oder Siedlungen erst anlässlich der einzelnen Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung entschieden wird. Als Ergebnis dieser Abwägung beurteilt die Landesregierung die Umsiedlung der Ortschaft Holzweiler, der Siedlung Dackweiler und des Hauerhofs als nicht mehr erforderlich. Der Tagebau Garzweiler II ist daher so zu verkleinern, dass die Ortschaft, die Siedlung und der Hof nicht umgesiedelt werden. Die in den genehmigten Braunkohlenplänen und zugelassenen Betriebsplänen festgelegten Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach bleiben unverändert. Die Leitentscheidung gibt eine räumliche Begrenzung der Abbaufläche vor, es geht nicht um eine zeitliche Begrenzung des Braunkohlenabbaus im Rheinischen Revier. Die räumliche Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II reduziert die Kohlefördermenge im Rheinischen Revier und senkt damit absolut die CO2Emissionen aus der Braunkohlenverstromung. Für die Gesamtbewertung der klimapolitischen Auswirkungen der Braunkohlenutzung im rheinischen Revier sind neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland insbesondere die weitere Entwicklung des europäischen Emissionshandels und die bundespolitische Diskussion um die Überführung alter, ineffizienter Braunkohlekraftwerke im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen auf Bundesebene mit in den Blick zu nehmen. Der Weiterentwicklung des Emissionshandels mit einer sich ab 2020 verschärfenden jährlichen Degression führt zu einer Mengensteuerung an CO2-Zertifikaten, die zu einem gesicherten Beitrag der Energiewirtschaft zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele führt. Darüber hinaus werden aufgrund der auf Bundesebene beschlossenen Einführung einer temporären Kapazitätsreserve bereits innerhalb der nächsten Jahre deutschlandweit stufenweise 2,7 Gigawatt Braunkohlekraftwerkskapazität zunächst in eine Reserve überführt und nach 4 Jahren endgültig stillgelegt. 14 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden Entscheidungssatz 2: Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten. Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge, ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Entscheidend für die zukünftige Gestaltung und Lage des Restsees in einem verkleinerten Tagebau Garzweiler II sind die Anforderungen für einen dauerhaft wasserwirtschaftlich und ökologisch günstigen Zustand dieses Sees sowie die dauerhaft standsichere Gestaltung der Tagebauböschung. Dabei gelten für den Restsee folgende Vorgaben: - Der Restsee hat in möglichst großem Umfang an unverritztes Gelände zu grenzen, um den Zufluss von Kippenwasser in den Restsee zu Gunsten der Wasserqualität soweit wie möglich zu reduzieren. - Die Seelage ist so zu planen, dass ein ausreichender Abstand zu den östlichen ungekalkten Kippenbereichen entsteht, um damit einer langfristigen Versauerung des Seewassers entgegen zu wirken. - Der zusammenhängende Restsee soll westlich einer neu zu führenden A 61 entstehen. - Um eine stabile, chemische Schichtung des Restsees zu unterstützen, sollte der Restsee eine kompakte Form und insbesondere eine möglichst große Tiefe aufweisen, die durch die großen Abbautiefen im Nordwesten des Tagebaus Garzweiler II erreicht wird. 15 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 - Der Restsee soll mit Rheinwasser befüllt werden, um die Füllzeit für den See und den Grundwasserkörper zu verkürzen. - Der Abfluss des Restsees in die Niers ist dauerhaft zu sichern. - Süd-östlich der Ortschaft Holzweiler ist, auch aus wasserwirtschaftlichen Gründen, ein Abbau und eine Wiederanfüllung zu vermeiden. Der Restsee soll in dem nach Abschluss des Braunkohlenabbaus verbleibende Restloch angelegt werden. Das Volumen des Restlochs wird durch die fehlenden Massen im Tagebau Garzweiler II und seinen Vorgängern, den Tagebauen Garzweiler I (Frimmersdorf I und II) bestimmt. Das Massendefizit entsteht durch den erstmaligen Aufschluss der Tagebaue und die abgebauten Kohleflöze. Eine Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II reduziert daher das nach den bisherigen Planungen entstehende Restloch und damit auch das Restseevolumen um die Masse der dann nicht abgebauten Kohleflöze. Das bedeutet, dass sich der Restsee bei einer Verkleinerung des Tagebaus nicht in gleichem Umfang wie die Tagebaureduzierung verkleinern wird. Das bedeutet auch, dass die veränderte Restseelage zu einer veränderten Abbauplanung des Bergbautreibenden und damit insbesondere auch zu einer veränderten Lage des künftigen Bandsammelpunktes führen muss. Die konkrete Restseeplanung bleibt dem nachfolgenden Braunkohlenplanverfahren vorbehalten. Nach dem derzeitigen Planungsstand im geltenden Braunkohlenplan, beträgt die Restseefläche ca. 23 km². Auch bei einer Verkleinerung des Tagebaus, muss noch eine Restseefläche von ca. 20 km² berücksichtigt werden. Dabei haben die in den bisherigen Leitentscheidungen festgeschriebenen Ziele zum Schutz von Wasser- und Naturhaushalt in ihren grundsätzlichen Aussagen Bestand und sind im Detail an die Veränderungen durch die Tagebauverkleinerung von Garzweiler II anzupassen. Das wasserwirtschaftlich-ökologische Monitoring ist im vollen Umfang fortzuführen. Die durch die Leitentscheidung von 1991 und im Braunkohlenplan Garzweiler II getroffenen Aussagen zum Schutz und zum Erhalt der vom Tagebau beeinflussten schützenswerten Feuchtbiotope insbesondere im Schwalm-Nette-Gebiet sind weiterhin im vollen Umfang gültig und notwendig. Seit der Leitentscheidung von 1991 haben sich neue gesetzliche Vorgaben entwickelt, die zu berücksichtigen sind: Zwischen 1999 und 2004 wurden im Bereich der Feuchtbiotope des Nordraumes acht FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg bei der EU-Kommission gemeldet. Im Rahmen der veränderten Braunkohlenplanung sind entsprechend der Planungsebene FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Hinblick auf erhebliche 16 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile (Arten und Lebensräume) durchzuführen. Vergleichbar der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind Artenschutzprüfungen entsprechend der Planungsebene zu Braunkohlenplänen durchzuführen. Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten. Im Rahmen der nachfolgenden Verfahren wie Braunkohlenplan- und Rahmenbetriebsplanverfahren werden alle geologischen Faktoren wie mögliche Erdbeben oder tektonische verlaufende Sprünge im Raum Holzweiler bei der Dimensionierung des Böschungssystems angemessen berücksichtigt, sodass Tagebaurand- und endböschungen einschließlich der Restseeböschungen dauerhaft standsicher dimensioniert und gestaltet werden. Die ökologischen Bodenfunktionen sind wieder herzustellen. Die durch den Tagebau in Anspruch genommenen Lößböden zeichnen sich durch eine außerordentlich hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit und Ertragssicherheit aus. Dank der sehr großen Lößvorkommen im Abbaugebiet, sind die günstigen Voraussetzungen gegeben, im Zuge der Rekultivierung wertvolle Lössstandorte mit hoher Bodenfruchtbarkeit wiederherzustellen. 17 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Abbildung Tagebau Garzweiler II, Schematische Zeichnung, zum Entscheidungssatz 3 18 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Holzweiler lebenswert erhalten Entscheidungssatz 3 (siehe dazu Abbildung Tagebau Garzweiler II) Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist eine Sicherheitslinie so festzulegen, dass ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze gewährleistet wird. Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist eine Sicherheitslinie so festzulegen, dass ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze gewährleistet wird. Die Menschen in der Ortschaft Holzweiler, der Siedlung Dackweiler und dem Hauerhof mussten bisher davon ausgehen, umgesiedelt zu werden. Dies gilt nun nicht mehr. Diese neue Situation ändert die Lebensperspektive der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich zuvor auf ein Leben an einem neuen Ort vorbereitet mussten. Die individuelle Bewertung dieser geänderten Lebensperspektive wird sehr unterschiedlich ausfallen und kann durchaus auch als eine neue Belastung empfunden werden. Die Ortschaft Holzweiler wird zudem zukünftig in Tagebaurandlage liegen. Eine Tagebaurandlage bedeutet eine viele Jahrzehnte dauernde Belastung für die dort wohnenden Menschen. Auch bei Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Immissionswerte und bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen durch den Bergbautreibenden verbleibt dennoch eine individuell unterschiedliche Beeinträchtigung oder Störung durch den Tagebau. Entscheidende Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung von Holzweiler schafft daher vor allem ein sozialverträglicher Abstand des Ortsrandes zum Tagebau. Dies zeigen die Erfahrungen aus den bisherigen Braunkohlenplanverfahren, aber auch die Diskussion im dritten Expertengespräch „Kommunale Planung und Fachplanung“ zur Vorbereitung dieser Leitentscheidung. 19 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Der Abstand des Ortsrandes zur Abbaukante wird durch die Lage der in der Braunkohlenplanung festzulegenden Sicherheitslinie und die Breite der Zone zwischen Sicherheitslinie und Abbaugrenze bestimmt (Sicherheitszone). Die Sicherheitszone hat neben ihrer Bedeutung zur Gefahrenabwehr zugleich als Pufferzone die Aufgabe, die Bergbautätigkeit mit den außerhalb der Sicherheitszone angrenzenden Nutzungen verträglich zu machen. Die Pufferzone bietet zudem nach Beendigung des Bergbaus dem Ort Entwicklungsoptionen. Deshalb ist die Sicherheitszone so zu bemessen, dass dort die Maßnahmen zum Schutz angrenzender Nutzungen – insbesondere vor Immissionen – vorgenommen werden können. Insbesondere bereits vor dem Abbau errichtete und begrünte Schutzwälle gewähren effektiven Immissionsschutz für die dahinter liegende Wohnbebauung. Es ist davon auszugehen, dass es in Verbindung mit dem gewählten Abstand grundsätzlich möglich sein wird, die Werte der TA Lärm einzuhalten. Entscheidend ist zudem die Dauer der Betriebsphase des Tagebaus. Um den Menschen in Holzweiler auch während der Betriebsphase des Tagebaus akzeptable Lebensbedingungen zu sichern, ist der Abbaubereich so zu begrenzen, dass die Ortslage Holzweiler lediglich maximal an zwei Ortsseiten – von Osten und Norden – und mit einem Mindestabstand von 400m an den Abbaubereich grenzt. Eine darüber hinaus gehende Weiterführung des Tagebaus in süd-westlicher Richtung würde den Bewohnern von Holzweiler eine übermäßige Belastung zumuten, die bislang keiner am Tagebaurand liegenden Ortschaft zugemutet wurde. Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Entscheidend für die städtebauliche Entwicklungsperspektive der Ortslage Holzweiler ist eine direkte Anbindung (L 19) an das benachbarte Kückhoven und den Hauptort Erkelenz. Kückhoven ist Nahversorgungszentrum und Grundschulstandort für Holzweiler. Die Stadt Erkelenz ist Mittelzentrum und gewährleistet die Versorgung mit Gütern des mittelfristigen Bedarfs. Im Expertengespräch „Kommunale Planung und Fachplanung“ wurde die Bedeutung dieser Verbindung von Bürgerinnen und Bürgern aus Holzweiler und von der Stadt deutlich herausgestellt. Danach würde eine durch den Tagebau nur über Umwege gewährleistete Anbindung an diese beiden Zentren Holzweiler zu einem isoliert liegenden Wohnstandort machen und einer nachhaltigen Stärkung der Ortslage deutlich entgegenwirken. Eine direkte Anbindung zwischen Holzweiler und Kückhoven gewährleistet derzeit die L 19.Im Braunkohlenplanverfahren wird zu prüfen sein, ob diese Straße bestehen bleiben kann oder ob die neue Restseeplanung eine Verlegung erforderlich macht. 20 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Holzweiler wird zukünftig See-Anrainer sein. Die Befüllung des Sees erfolgt mit Rheinwasser, eine uneingeschränkte Nutzung des Sees wird erst ca. 40 Jahre nach Ende der Auskohlung möglich sein. Um vielfältige Wassernutzungen zu ermöglichen, muss der Restsee sowohl während der Befüllung als auch in seinem Endzustand eine gute Wasserqualität aufweisen. Bereits während der aus heutiger Perspektive lang andauernden Befüllzeit sind wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen am Seeufer zu ermöglichen. Hierfür ist das Seeufer durch Anschüttungen so zu modellieren, dass ein ständiger Wasserzugang eingerichtet werden kann und Uferbereiche für die Erholungsnutzung und für Ökologische Zwecke hergerichtet werden können. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. In Holzweiler und Umgebung wirtschaften verschiedene landwirtschaftliche Betriebe, deren Existenz zu erhalten ist. Die nordwestlich von Holzweiler liegenden Betriebe werden mit ihren Hofstellen vom Abbau erfasst. Bei anderen Betrieben werden Betriebsflächen in unterschiedlichem Maß durch den Abbau und die damit verbundenen Maßnahmen in Anspruch genommen. In den nachfolgenden Verfahren sind Regelungen zur Verlagerung der Hofstellen und zu Ersatzflächen in Absprache mit den Betroffenen zu erarbeiten. 21 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Strukturwandel im Rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit Entscheidungssatz 4: Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten. Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier weiter begleiten. Die Braunkohle hat im Gebiet zwischen Aachen, Düsseldorf, Köln und Bonn – und damit für Nordrhein-Westfalen insgesamt – eine enorm wichtige Rolle für Wirtschaft und Beschäftigung. Heute steht sie unmittelbar für rund 11.000 Arbeitsplätze. Mit der Branche sind in der Region noch deutlich mehr Arbeitsplätze verbunden. Der Braunkohlenabbau und die Braunkohleverstromung werden in einigen Jahrzehnten auslaufen. Damit ist ein tiefgreifender Strukturwandel im Rheinischen Revier absehbar und infolgedessen auch planbar. Dieser anstehende Wandel trifft eine Region, die heute vergleichsweise ökonomisch stark ist. In der Region arbeiten insgesamt mehr als 600.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Als starke Branchen sind insbesondere die Chemieindustrie und Biotechnologie, Handel und Logistik, aber auch der Maschinenbau vertreten. Von herausragender Bedeutung für die weitere Entwicklung dieser Region sind u.a. die RWTH Aachen, mit ihrem technologischen und anwendungsorientierten Schwerpunkt und der Exzellenzinitiative und das ebenfalls anwendungsorientierte Forschungszentrum in Jülich sowie die Universität zu Köln und die Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach. Diese Ausgangslage gilt es zu nutzen. Die Enquetekommission des Landtags „Zukunft der chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf nachhaltige Rohstoffbasen, Produkte und Produktionsverfahren“ (Ergebnisbericht vom April 20155) hat eine stoffliche Nutzung der Braunkohle untersucht. Die Enquetekommission empfiehlt die weitere Prüfung und zu diesem Zweck die Schaffung eines verfahrenstechnischen Lehrstuhls für Kohlechemie und die Förderung einer Demonstrationsanlage. 5 Abschlussbericht der Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie in NordrheinWestfalen im Hinblick auf nachhaltige Rohstoffbasen, Produkte und Produktionsverfahren (Enquetekommission II) zu dem Auftrag des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 04. Dezember 2012 Drucksache 16/1630 (Neudruck), Stand 17.04.2015. 22 Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ Stand: 23.09.2015 Zukunftschancen für die Region entstehen auch bereits begleitend zu den Tagebauen durch die Neugestaltung des Raums durch die großräumige Rekultivierungsplanung des Braunkohlenausschusses. Besondere touristische Chancen bieten insbesondere die geplanten Restseen, die einen einzigartigen Erholungsraum im Rheinischen Revier entstehen lassen. Der Braunkohlenabbau selbst hinterlässt keine Industriebrachen. Allerdings wird für die vier Kraftwerkstandorte mittel- bis langfristig eine neue Nutzung zu planen sein. Die Landesregierung steht zu Ihrer industriepolitischen Verantwortung. Der Strukturwandel im Rheinischen Revier ist ohne soziale und ökonomische Brüche zu gestalten. Im Sinne einer vorausschauenden Wirtschaftspolitik hat die Landesregierung 2011 mit der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) wichtige Vorarbeit geleistet. Die IRR soll die unterschiedlichen Player aus Wissenschaft und Technologieentwicklung mit Unternehmen und Gewerkschaften zusammenbringen und Entwicklungsperspektiven anhand konkreter Projekte aufzeigen. Diese Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier sind von den regional Handelnden insbesondere von unten („Bottom up“) und gemeinsam zu entwickeln. Zur Bewältigung des absehbaren Strukturwandels ist es notwendig, dass öffentliche Akteure untereinander und mit Privaten kooperieren und sich strategisch vernetzen. Benachbarte Gemeinden, die räumlich und funktional durch den Tagebau verflochten sind, können Ausgangspunkte für regionale Kooperationen bilden, die beispielhaft Lösungsansätze für den Strukturwandel entwickeln. Solche regionalen Entwicklungskonzepte sind in der Regionalplanung wie Fachbeiträge zu berücksichtigen. 23