Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45177.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
12.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/341/2015
öffentlich
14.10.2015
Amt 66 Werner Spartz
Abwasserbeseitungskonzept (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016 - 2021
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.10.2015
be
16.12.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Einleitung:
Seit 1979 beinhaltet das Landeswassergesetz Nordrhein – Westfalen die Pflicht zur
Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK). Für das Stadtgebiet Erkelenz wurde erstmalig im Jahre 1987 ein solches Konzept aufgestellt.
Gegenstand des Beschlusses ist die 5. Fortschreibung des ABK. Es umfasst den
Zeitraum 2016 bis 2021.
Inhalt des ABK:
Der Mindestinhalt des ABK sowie die zu wählenden Darstellungsformen sind in der
„Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der
Gemeinden“ (RdErl. d. MUNLV vom 27.12.2007) festgelegt.
Insbesondere enthält das vorliegende ABK:
Einen Rückblick auf den Umsetzungszeitraum des letzten ABK
Einen Rückblick auf die in diesem Zeitraum umgesetzten Maßnahmen
Aussagen zum Stand der Abwasserreinigung in Erkelenz
Allgemeine Angaben zu Entwässerungsgebieten, Einleitungen in Gewässer
Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet
Eine Aufstellung aller notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für
den Zeitraum 2016 bis 2021
Angaben zur Umsetzung des § 61a LWG „Dichtheitsprüfung privater Hausanschlussleitungen“
Die in den Folgejahren im Stadtgebiet umzusetzenden Maßnahmen (z.B. Kanalbau,
Bau von Abwasseranlagen, Sanierungen) sind in Anlage 6.2 einzeln mit geschätzten
Investitionssummen und Umsetzungszeitraum aufgeführt.
Hierbei sind die Maßnahmen bis 2021 verpflichtend umzusetzen (Abweichungen
müssen gegenüber der Wasserbehörde begründet werden).
Für den Zeitraum nach 2021 kann das Programm spätestens bei der nächsten Überarbeitung des ABK im Jahre 2021 angepasst/ abgeändert werden.
Die zu erwartenden Investitionen in den Folgejahren (Kanalneubau, Kanalsanierung)
liegen auf ähnlichem Niveau wie im Zeitraum 2010 – 2015.
Abschließend bleibt festzustellen, dass der Stand der Abwasserableitung und Behandlung in Erkelenz auch aufgrund der umfangreichen Investitionen in den vergangenen Jahren einen hohen Standard und weitgehende Rechtskonformität erreicht
hat.
Es werden in den nächsten Jahren hydraulische und bauliche Kanalsanierungen sowie Investitionen im Bereich der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz den Schwerpunkt der Investitionen ausmachen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erkelenz für
den Zeitraum 2016 bis 2021 wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbar keine – mittelbar sind zumindest die Einzelmaßnahmen bis 2021 umzusetzen.
Die Einzelinvestitionen sind in der mittelfristigen Finanzplanung bzw. in der jeweiligen
Haushaltsanmeldung berücksichtigt.
Anlage:
6._ABK_Erkelenz_2016-2021
Vorlage A 66/341/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
2016-2021
VORABZUG
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
ABK Stadt Erkelenz 2016 – 2021
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
1.1 Allgemeines und Rechtsgrundlage ................................................................ 3
1.2 Vorlagefrist ABK der Stadt Erkelenz .............................................................. 3
1.3 Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes .................................................. 4
1.4 Rückblick auf die 4. Fortschreibung des ABK................................................ 5
1.4.1
Allgemeines........................................................................................... 5
1.4.2
Kanalnetzsanierung .............................................................................. 5
1.4.3
Niederschlagswasserbehandlung ......................................................... 5
1.4.4
Umsiedlung ........................................................................................... 6
1.4.5
Neue Baugebiete .................................................................................. 6
1.4.6
Nicht realisierte Maßnahmen ................................................................ 6
1.4.7
Investitionen im Zeitraum 2010 – 2015 ................................................. 6
1.5 Überprüfung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen ...................... 8
1.5.1
Anlass und Rechtsgrundlage ................................................................ 8
1.5.2
2
Umsetzung des § 60 LWG und der SüwVo Abw in Erkelenz ............... 8
ABK 2016 ............................................................................................................ 9
2.1 Abwassereinleitungen, Übernahme und Übergabestellen ............................. 9
2.1.1
Abwassereinleitungen ........................................................................... 9
2.1.2
Übernahme ........................................................................................... 9
2.1.3
Übergabestellen .................................................................................... 9
2.2 Angaben zu Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung.............................. 10
2.2.1
Allgemeines......................................................................................... 10
2.2.2
Zentrale Abwasserreinigungsanlage Erkelenz Mitte ........................... 10
2.3 Angaben zu Entwässerungsgebieten .......................................................... 11
2.4 Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet Erkelenz .... 11
2.4.1
Allgemeines......................................................................................... 11
2.4.2
NW-Behandlung in den Teilnetzen ..................................................... 12
2.5 Art der erfassten Maßnahmen ..................................................................... 25
2.6 Verbindungen, Zuleitungen, Ableitungen..................................................... 25
2.7 Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit................................. 25
2.7.1
ARA Erkelenz Mitte ............................................................................. 25
2.7.2
Anpassung Stand der Technik ............................................................ 25
2.7.3
Bauliche Sanierungen „Kanalnetz“ ...................................................... 25
2.7.4
Hydraulische Sanierung ...................................................................... 25
3
Schlussbemerkungen ........................................................................................ 26
4
Anhang .............................................................................................................. 27
1
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
4.1 Mischwasserentlastungen ........................................................................... 27
4.2 Behandlungsanlagen Regenwasser ............................................................ 28
4.3 Pumpstationen ............................................................................................ 28
4.4 Einleitungsstellen......................................................................................... 29
4.5 ABK Maßnahmenliste .................................................................................. 29
4.6 Liste aller Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ................................. 30
4.7 Liste nicht umgesetzter oder verschobener Maßnahmen aus ALT ABK ..... 32
5 Quellen und Literaturverzeichnis ....................................................................... 34
6
Anlage ............................................................................................................... 34
6.1
6.2
6.3
6.4
Übersichtsplan ABK..................................................................................... 34
Tabelle ABK Maßnahmen ........................................................................... 34
Übersichtsplan Einleitungsstellen ................................................................ 34
Tabelle Wasserrecht/ Einleitstellen/ ABS .................................................... 34
2
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1 Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines und Rechtsgrundlage
Die Stadt Erkelenz legt hiermit die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vor. Im Jahr 1979 wurde zum ersten Mal im Landeswassergesetz NRW
die Pflicht zur Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verankert.
Aufgrund des Landeswassergesetzes haben „die Gemeinden das auf ihrem Gebiet
anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben, soweit nicht … andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtet
sind…“ [1]
Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes und dessen
Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Beseitigung. Soweit dies noch erforderlich
ist, haben die Gemeinden die notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den Anforderungen des § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes [2] und des § 57 LWG anzupassen. Die Gemeinden legen der
zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der nach Satz 1
noch erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept).
Aufgrund der Änderung des LWG NRW im Jahr 2005 (LWG NRW § 53 Abs. 1 a S.2
vom 11.05.2005) beträgt die Vorlagefrist für die Fortschreibung des ABK sechs Jahre. Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes umfasst den Zeitraum
von 2016 bis 2021 in einer detaillierten Jahresdarstellung.
Auch die derzeitige Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 sieht eine Fortschreibung des ABK nach sechs
Jahren vor. [3]
1.2 Vorlagefrist ABK der Stadt Erkelenz
Nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wurde durch die Bezirksregierung
Köln abschließend die Vorlage des ABK im Jahr 2015 gefordert.
Aus diesem Grund wird das vorliegende ABK vorab der zuständigen Wasserbehörde
übergeben – soweit keine Widersprüche zwischen Wasserrechtsverfahren, dargestelltem ABK Inhalte und sonstigen Forderungen der Wasserbehörden zu erkennen
sind, kann der notwendige Beschluss zum ABK Erkelenz in der nächst möglichen
Ratssitzung erfolgen.
3
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1.3 Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Inhalt und Aufbau des vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzeptes orientieren sich
im Wesentlichen an der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden [3].
Darüber hinaus ist ein Rückblick auf die 4. Fortschreibung des ABK Stadt Erkelenz
enthalten.
Die Umsetzung des Teil II SüwVo Abw (Dichtigkeitsprüfungen an privaten Hausanschlussleitungen) ist in einem gesonderten Kapitel beschrieben.
Im vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept wird die Umsetzung des § 51a LWG
(Beseitigung von Niederschlagswasser) in den Ausführungen zu den jeweiligen Teileinzugsgebieten dargestellt.
Neben dem Textteil, der auch die Bauwerkslisten (Bestand) sowie eine Aufführung
der Maßnahmen enthält, die entgegen der Darstellung der 4. Fortschreibung bis
2015 nicht umgesetzt waren (Punkt 1.4.6) sind weitere Informationen in den beigefügten Anlagen enthalten. Hier ist neben der geforderten ABK Übersicht (Plan Stadtgebiet Erkelenz) ein Anlagen-/ Betriebsstellenüberblick inkl. Stand Wasserrecht Einleitstellen (Tabelle), eine zugehörige Plandarstellung (Lage der Einleitstellen im
Stadtgebiet) sowie die Maßnahmenliste ABK (Tabelle/ Grundlage Datenbank) enthalten.
4
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1.4 Rückblick auf die 4. Fortschreibung des ABK
1.4.1 Allgemeines
Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Erkelenz wurde am
24.03.2010 vom Rat der Stadt Erkelenz beschlossen und nachfolgend der Oberen
Wasserbehörde übergeben.
Bedingt durch den Braunkohletagebau von RWE Power wird die Ortslage Borschemich spätestens Ende 2015 wegfallen. Die Ortslagen Immerath, Pesch und Lützerath
werden bis 2019 folgen. Der Standort für die Umsiedlung der Orte Berverath, Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich und Unterwestrich steht fest.
1.4.2 Kanalnetzsanierung
Im Zuge der 4. Fortschreibung des ABK wurde mit Abstimmung der BR Köln im April
2011 ein sogenanntes „Inlinerprogramm“ für kleinere Kanalsanierungen abgestimmt.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden in den Ortslagen Lövenich, Katzem und Kückhoven insgesamt 7.251 m für 200.000€ mit Inliner saniert. Durch einen krankheitsbedingten langen Ausfall eines erfahrenen Mitarbeiters wurde die Personalsituation im
Tiefbauamt geschwächt. Somit kam es zu einer Verzögerung des „Inlinerprogramms.“ Die Personalsituation wird sich durch Einstellung eines Mitarbeiters in absehbarer Zeit verbessern und die geplanten Inlinersanierungen werden fortgesetzt.
2014-2015 wurden nur bauliche und hydraulisch notwendige Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt.
Im Jahre 2010 wurden insgesamt ca. 35 km SW- und MW-Kanal für eine Inlinersanierung ermittelt. Nach der Inlinersanierung in den Jahren 2012 und 2013 bleiben
noch ca. 27 km, die zu sanieren sind.
Das Inlinerprogramm wird Ende 2015 fortgeführt, sodass im Jahre 2016-2017 Ortslagen, wie Gerderath (Netz 7, ca. 2 km Sanierungsbedarf) und Bellinghoven/Kückhoven (Netz 8, ca. 4,4 km Sanierungsbedarf) saniert werden können.
Für die Jahre 2018-2019 sind außerdem Inlinersanierungsmaßnahmen für die Ortslagen Granterath/Tenholt (ca. 3,6 km) und Houverath/Golkrath (ca. 2,7 km) geplant.
Die restlichen Inlinermaßnahmen sind überwiegend in Erkelenz selbst in den Netzen
1 und 2 vorhanden und werden im Nachgang zu den eben genannten Maßnahmen
umgesetzt.
Es ist geplant die punktuelle Sanierung von Stutzen und kleineren Schäden mittels
Inliner bis spätestens 2020 abzuschließen.
Entsprechende Mittel (200.000€/Jahr für Langinliner (investiv) und 100.000€/Jahr für
Kurzinliner (konsumtiv)) sind für die genannten Zeiträume im Haushaltsplan bereitgestellt (s.Maßnahmenliste).
1.4.3 Niederschlagswasserbehandlung
Die im letzten Berichtszeitraum geplanten Regenwasserbehandlungsanlagen in den
Trennkanalisationsnetzen Matzerath und Houverath sind fertigstellt worden. Das Regenklärbecken in Matzerath wurde im Juni 2012 und das Regenklärbecken in Houverath wurde im Juni 2013 in Betrieb genommen worden.
5
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1.4.4 Umsiedlung
Mit der Planung des nächsten Umsiedlungsabschnitts der Ortschaften Berverath,
Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich und Oberwestrich ist begonnen worden. Die Entscheidung für den Umsiedlungsstandort ist gefallen. Der Standort liegt nördlich getrennt von Borschemich (-neu-) und südlich von Rath-Anhoven (Wegberg). Die neugeschaffene Ortslage wird im Trennsystem entwässert. (voraussichtlich Netz 33 TR
Keyenberg).
1.4.5 Neue Baugebiete
Bei der Neuerschließung von Baugebieten wurde entweder an das bestehende Netz
angeschlossen (soweit dies nach GEP vorgesehen und der Anschluss technisch und
wasserrechtlich abgesichert war), oder es wurde entsprechende Infrastruktur (z.B.
Versickerungsanlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen) neu errichtet. Differenzierte Aussagen finden sich in Kapitel 2.4.2 „Niederschlagswasserbehandlung in den
Teilnetzen“.
1.4.6 Nicht realisierte Maßnahmen
Einige Einzelmaßnahmen des ABK 2010 wurden bis zum Jahre 2015 nicht umgesetzt.
Diese sind im Anhang unter Punkt 4.7 aufgeführt. Die entsprechenden Begründungen für Nichtumsetzung bzw. Verzögerungen sind, soweit der vorgesehene Realisierungszeitraum in der Vergangenheit liegt, ebenfalls angeführt.
Maßnahmen, die ohnehin auch nach „altem“ ABK erst ab 2016 umzusetzen waren
sind, soweit nicht zwischenzeitlich entbehrlich, im vorliegenden ABK unter Pkt. 4.5
neu aufgenommen.
1.4.7 Investitionen im Zeitraum 2010 – 2015
Im Betrachtungszeitraum des ABK 2010 (2010 bis 2015) wurden im Bereich des Abwasserbetriebes Erkelenz Investitionen von insgesamt 9,0 Mio. € getätigt, also ca.
1,5 Mio €/a.
An Unterhaltungsaufwendungen (konsumtive Leistungen für Betriebsstoffe, Energie,
Reparaturen usw.) sind im gleichen Zeitraum ca. 2,1 Mio. € angefallen.
Nachfolgend einige ausgewählte Projekte der vergangenen Jahre:
Hydraulischen Kanalsanierung/ Schaffung von zusätzlichem Speicherraum
• Am Wasserturm/Bernhard-Hahn-Str. 0,47 Mio €
• Hauptstraße in Lövenich, 0,53 Mio €
• Mühlenstraße 0,31 Mio €
Bauliche Kanalsanierung
• Kolberger Str./Memelstr. 0,21 Mio €
• Elbinger Str. 0,19 Mio €
• Rosenstraße 0,24 Mio €
• Graf-Rainald-Str. 0,1 Mio €
6
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser
• RKB Matzerath, Invest 0,06 Mio €, Bj. 2012
• RKB, Houverath, Invest 0,12 Mio €, Bj. 2013
• Versickerungsbecken Am Dorf 0,125 Mio €, Bj. 2012
7
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1.5 Überprüfung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen – (Wegfall des § 61a LWG NRW) Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo
Abw)
1.5.1 Anlass und Rechtsgrundlage
Die Überprüfung von privaten Abwasseranlagen wurde bisher im § 61 a des LWG
geregelt. Mit den Änderungen des LWG vom 05.05.2013, d.h. mit der ersatzlosen
Streichung des § 61a, wurden die rechtlichen Grundlagen zur Überprüfung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen neu geregelt. In der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw, Teil II) werden die Vorgaben aus dem
Landeswassergesetz umgesetzt.
1.5.2 Umsetzung des § 60 LWG und der SüwVo Abw in Erkelenz
Die SüwVO Abw ist wie folgt aufgeteilt
Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus
Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem
(Funktionsprüfung bei öffentlichen Abwasserkanälen)
Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen
Kapitel 1 Anforderungen an die Selbstüberwachung
Kapitel 2 Anforderungen an die Sachkunde
Mit dem Inkrafttreten der SüwVO Abw sind die Betreiber von öffentlichen Kanalisationen nach § 3 verpflichtet, die Regenbecken vor Einleitungen mit den entsprechenden Wasserstandsmesseinrichtungen auszurüsten. Der Einbau dieser Messeinrichtungen in den entsprechenden Regenbecken wird im Jahr 2015 abgeschlossen.
Satzungsanpassung
Eine Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz ist durch den Rat/
Hauptausschuss der Stadt Erkelenz zu beschließen. Eine entsprechende Vorlage
wird noch im Jahre 2015 der Politik zur Diskussion vorgelegt.
Informationspflicht
Bereits jetzt ist ein Informationsbrief zur Dichtigkeitsprüfung im Internet unter
www.erkelenz.de eingestellt. Auf die noch ausstehende Satzungsänderung wird hingewiesen.
Sanierungsfristen i.Z. mit Kanalsanierungen im öff. Bereich
Ein Fremdwasserproblem ist in Erkelenz aufgrund der speziellen hydrogeologischen
Situation (Grundwasserabsenkung, Braunkohletagebau, Bodenverhältnisse, natürliche Topografie, Gewässereinzugsgebiete) nicht gegeben. Kanalsanierungen im Ergebnis der vorgenommenen Eigenkontrolle (Zustandsbewertung des Kanalnetzes)
beinhalten zwar umfangreiche Sanierungen infolge baulicher Mängel – ein über das
ABK hinausgehendes Kanalsanierungs- oder Fremdwassersanierungskonzept wird
aus vorgenannten Gründen jedoch nicht verfolgt.
8
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
2 ABK 2016
2.1 Abwassereinleitungen, Übernahme und Übergabestellen
2.1.1 Abwassereinleitungen
Auf eine Beschreibung aller Abwassereinleitungen wird an dieser Stelle verzichtet.
Sie sind in den angefügten Anlagen (siehe Pkt. 4.4) aufgeführt und werden weiterhin
im Kapitel 2.4 „Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung“ beschrieben.
Da die Stadt Erkelenz nur eine Kläranlage betreibt (Erkelenz Mitte), ist die dortige
Einleitungsstelle maßgeblich hinsichtlich ins Gewässersystem eingebrachter Restfrachten (zusammen mit dem nah angeordneten Abschlag des RÜB – Erkelenz Mitte).
In einer, der oberen Wasserbehörde vorliegenden BWK – M3 Betrachtung (IG
ProAqua/ 2008) wurde die Gewässerverträglichkeit der gegebenen Einleitung nachgewiesen (siehe hierzu auch Teilnetz Erkelenz Mitte).
Nach abgestimmter aktueller Netzanzeige soll in einem erneuten Wasserrechtsantrag die zukünftige Gewässernutzung an dieser zentralen Einleitungsstelle mit der
zuständigen Wasserbehörde dauerhaft gesichert werden.
2.1.2 Übernahme
Der Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz behandelt nur Abwasser aus dem eigenen
Zuständigkeitsbereich in seinen Anlagen. Übernahmestellen sind nicht vorhanden.
2.1.3 Übergabestellen
Teile des im östlichen Stadtbereich (Netze 8+9) anfallenden Abwassers werden
durch den Niersverband übernommen. Bis Ende 2013 wurde das Abwasser der Ortslagen Kückhoven und Bellinghoven (Netz 8) im Mischsystem zur Kläranlage Kückhoven geleitet und dort behandelt. Anfang 2014 wurde die Kläranlage außer Betrieb
genommen.
Der Überleitungssammler zwischen Kückhoven und Kaulhausen transportiert das
anfallende Abwasser aus Bellinghoven und Kückhoven Richtung Kläranlage
Neuwerk. Das anfallende Abwasser aus dem Netz 9 wird ebenfalls zur Kläranlage
Neuwerk geführt. Weitere Informationen zu Übergabestellen und Zuständigkeiten
finden sich unter Punkt 2.4.2.
9
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
2.2 Angaben zu Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung
2.2.1 Allgemeines
In Erkelenz wird nur noch eine Abwasserbehandlungsanlage durch den Abwasserbetrieb Erkelenz betrieben. Die durch den Niersverband betriebene Abwasserreinigungsanlage in Kückhoven wurde zum 1.1.2014 außer Betrieb genommen.
An der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz Mitte sind neben dem Innenstadtbereich
(Mischsystem) und dem Netz Schwanenberg alle anderen Außenorte über ein Druckleitungssystem angeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind neben dem bereits erwähnten Einzugsgebiet der Netze
8 und 9, die über den Verbindungssammler an die Kläranlage Neuwerk (Niersverband) angeschlossen sind.
Von den 45.405 Einwohnern des Stadtgebietes Erkelenz sind 36.626 an die zentrale
Abwasserreinigungsanlage Erkelenz und 8.093 an die Kläranlage Neuwerk (Niersverband) angeschlossen.
Auslegung der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz: 48.000 E+EGW
Ca. 182 Einwohner sind nicht an eine zentrale Behandlungsanlage angeschlossen.
Hier sind jedoch auch die Einwohner von Borschemich-alt- berücksichtigt. Diese
werden mit Umsiedlung Ende 2015 an eine rechtskonforme öffentliche Entwässerung
angeschlossen sein. Es verbleiben dann ca. 140 EW.
Der Anschlussgrad im Stadtgebiet Erkelenz beträgt somit 99,8 % (Deutschland
96,6%, NRW 97,9% 2010)/ Stand: Dezember 2014.
2.2.2 Zentrale Abwasserreinigungsanlage Erkelenz Mitte
Bei der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz handelt es sich um eine mechanisch
biologische Abwasserbehandlungsanlage mit nachgeschalteter Klarwassernitrifikation und Phosphatfällung vor Sandfilter.
Die Einleitung des behandelten Abwassers erfolgt in das „Quellgebiet“ des Beeckbachs.
Aus diesem Grund sind an die Ablaufkonzentrationen durch die Wasserbehörden
weit über die Mindestanforderungen der Abwasserverordnung hinausgehende Anforderungen gestellt.
Die Ablaufwerte werden stabil eingehalten.
10
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
2.3 Angaben zu Entwässerungsgebieten
Auf eine detaillierte Beschreibung der Entwässerungsgebiete wird an dieser Stelle
verzichtet. Historie, Niederschlagswasserbehandlung, Stand der Technik und perspektivisches Vorgehen wird unter Kapitel 2.4 teilnetzbezogen detailliert beschrieben.
2.4 Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im
Stadtgebiet Erkelenz
2.4.1 Allgemeines
Rechtsgrundlage und örtlichen Situation
Gemäß § 51.a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser ortsnah zu beseitigen. Hierbei ist vorrangig die Versickerung vor Ort zu wählen. Die geologischen Verhältnisse in Erkelenz lassen eine derartige Vorgabe für neue Versiegelungen im Regelfall nicht zu, da das Stadtgebiet auf einer nahezu wasserundurchlässigen
Lößlehmplatte liegt. Auch die Einleitung in ortsnahe Oberflächengewässer ist nur
sehr begrenzt möglich. Das Stadtgebiet liegt überwiegend eben auf einem Rücken,
der in drei Vorflutrichtungen leicht abfällt. Ein ortsnahes Oberflächengewässer ist nur
in wenigen Ausnahmefällen vorhanden. Aus diesen beiden Punkten folgt, dass eine
generelle Aussage zum Umgang im Sinne der Vorgaben des § 51.a Abs. 1 LWG
nicht möglich war und nicht möglich sein wird. Die Entscheidungen zu den jeweiligen
Entwässerungssystemen waren immer Einzelfallentscheidungen mit Blick auf die
historisch gewachsenen Entwässerungssituationen.
Netzstrukturen
Die Kanalisation Erkelenz ist in 30 Netze aufgeteilt. Ursprung dieser Netzstruktur ist
die Netzeinteilung aus der Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser aus Mischsystemen. Die SW – Netze und die TR – Netze wurden nach vergleichbaren Kriterien gebildet. Diese Netzstruktur bildet einen roten Faden durch alle
organisatorischen Belange der Kanalisation.
Zuständigkeiten Abwasserbehandlung
Das Schmutzwasser des Netzes 08, MW Kückhoven, wird ab 2014 über einen Verbindungssammler vor die Ortslage Kaulhausen dem Netz 9 zugeführt. Somit wird das
Abwasser der Netze 08 MW Kückhoven, 09 MW Östl. Stadtteile,
10 TR Keyenberg, 29 TR Immerath, 30 TR „Schages Fahrt“ zur Abwasserreinigungsanlage Neuwerk in Mönchengladbach geleitet. Das Schmutzwasser aus dem
übrigen Stadtgebiet wird in der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz (ARA Erkelenz)
gereinigt.
Nähere Erläuterungen zu übergeleiteten Abwasserteilströmen sind in der Beschreibung der Teilnetze unter Kapitel 2.4.2 aufgeführt.
11
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
2.4.2 NW-Behandlung in den Teilnetzen –
Behandlung und strategisches Vorgehen in den bauleitplanerischen festgelegten Erweiterungsflächen
Nachstehend sollen für die einzelnen Netze die Verhältnisse im Zusammenhang mit
der Behandlung und Beseitigung des Niederschlagswassers dargelegt werden. Soweit keine Aussagen zur Erlaubnissituation gemacht werden, sei auf Anlage 6.3 verwiesen. Auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aus dem Jahre 2001 werden Erweiterungen der jeweiligen Gebiete realisiert. Einige sind bereits
realisiert und im eigentlichen ABK behandelt. (Einleitstellen, Netzbeschreibung).
Alle aufgeführten Flächen wurden im Generalentwässerungsplan 2004, welcher der
oberen Wasserbehörde vorliegt, entsprechend den Netzen aufgeführt. In den zugehörigen Mischwassernachweisen, Netzanzeigen bzw. Bauwerksdimensionierungen
(und Genehmigungsverfahren) sind diese Prognoseflächen berücksichtigt.
In wenigen Fällen wurden die 2001 ausgewiesenen Flächen im Tausch gegen Ersatzflächen aufgegeben. Auch dies wurde in den zugehörigen wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahren eingebracht. Die Teilnetznummern aus dem NW – Konzept
sind zum besseren Verständnis ebenso wie eine Übersichtskarte aller Erweiterungsflächen (Grundlage FNP) beigefügt.
Erkelenz
Netz 01, MW Mitte
Dieses Mischwassernetz besteht neben den Kanälen aus einer Reihe von Rückhalteräumen. Der aus drei Stufen bestehende Zulaufsammler in Form eines Staukanals
mit unten liegender Entlastung bildet das RÜB Erkelenz – Mitte. Vorgeschaltet sind
Regenüberlaufbecken für die Teilnetze Nord und das Gewerbegebiet GIPCO. Im
Teilnetz Gewerbegebiet GIPCO wird das Niederschlagswasser der Dachflächen und
der nicht befahrbaren Oberflächen über ein separates Kanalnetz einer zentralen Versickerungsanlage zugeführt. Hinter dem RÜB ist zum Hochwasserschutz ein RRB
angeordnet.
Für das RÜB Erkelenz – Mitte gibt es zurzeit keine Einleitungserlaubnis. Hier war
zunächst ein Nachweis nach dem BWK-Merkblatt 3 für den Oberlauf des Beeckbaches zu erstellen. Dieser Nachweis wurde mit Schreiben vom 22.1.2008 zur Stellungnahme vorgelegt.
Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken erfüllt.
Aufgrund der Lage der Einleitstelle im Quellbereich des Beeckbachs sind seitens der
Bezirksregierung Köln besondere Anforderungen an die Qualität des einzuleitenden
Mischwassers aus dem RÜB Mitte erhoben worden. Es wurde ein Nachweis nach
BWK-Merkblatt 3 durchgeführt. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass eine weitergehenden Mischwasserbehandlung hinter dem Regenüberlaufbecken Erkelenz
Mitte (SKU mit 3 Staustufen) und vor der Einleitung des Abschlages in den
Beeckbach notwendig ist. Es ist erforderlich ein Retentionsbodenfilter (RBF) zu errichten. 2014 wurde der Auftrag für die Planung und den Bau des Retentionsbodenfilters an ein Ingenieurbüro erteilt. Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Fertigstellung ist für 2016 geplant.
12
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Erweiterungsflächen:
02.5+ 6 GIPCO West (Gewerbepark Commerden West)
Die Erweiterungsfläche soll mit Trennsystem erschlossen werden. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser soll mit dem Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet werden.
02.2 GIPCO Ost (Gewerbepark Commerden Ost)
Die Flächen sind in Nutzung und im qualifizierten Trennsystem erschlossen. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser wird mit dem Schmutzwasser zur Kläranlage,
nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser zu den vorhandenen GIPCO –
Versickerungsanlagen abgeleitet.
Netz 02, TR Erkelenz Mitte
Der südwestliche Teil der Kernstadt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in den Ziegelweiher und dann in das Ziegelweiherfließ eingeleitet.
Das Regenrückhaltebecken Schulring dient zur hydraulischen Entlastung des Netzes
2. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleitungserlaubnis
wurde am 8.6.2006 beantragt. Sie liegt derzeit noch nicht vor.
Netz 03, TR Erkelenz Ost Gewerbegebiet
Der östliche Teil der Kernstadt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser
wird im Regenklärbecken Wockerather Weg mechanisch gereinigt und gedrosselt
über das HRB Wockerath in das Wockerather Fließ eingeleitet. Die Anforderungen
des Trennerlasses 2004 sind erfüllt.
Erweiterungsflächen:
02.04 südlich der Bahnlinie/westlich Düsseldorfer Str.
Eine Erschließung der Fläche ist über ein vorhandenes Trennsystem (Trennerlasskonform) mit Einleitung nach Behandlung in das Wockerather Fließ sichergestellt.
02.08 Wockerather Weg
Eine Erschließung der Fläche ist über ein vorhandenes Trennsystem (Trennerlasskonform) mit Einleitung nach Behandlung in das Wockerather Fließ sichergestellt.
Netz 26, TR Oerather Mühlenfeld
Das Baugebiet Oerather Mühlenfeld wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in
den Untergrund eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt.
Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2033 liegt vor.
13
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Erweiterungsflächen:
02.1+2.4 westliche Erweiterungsfläche Oerather Mühlenfeld
Die Erweiterungsfläche wird im Trennsystem entwässert. Das Niederschlagswasser
soll in die zentrale Versickerungsanlage geleitet werden. Die Anlagen sind hinsichtlich Dimensionierung und Genehmigungstatbeständen für die Erweiterungsfläche mit
ausgelegt.
Katzem/Lövenich
Netz 04, MW Katzem/ Lövenich
Das Mischwassernetz Katzem/Lövenich umfasst die Ortslagen Katzem und Lövenich. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese
werden mit den vorhandenen Bauwerken erfüllt.
Für das RÜB Katzem wurde am 30.3.2005 und für den Bodenfilter Lövenich wurde
am 16.11.2004 eine neue Einleitungserlaubnis beantragt. Beide Erlaubnisse liegen
derzeit noch nicht vor.
Erweiterungsflächen:
1100.3 südlich von Lövenich/östlich der L 366
Eine mittelfristige Realisierung ist aufgrund anderer Entwicklungsschwerpunkte in der
Ortslage unwahrscheinlich. Die Entwässerung würde mittels Anbindung an das vorhandene Mischsystem sichergestellt. Aufgrund der Entfernung zum Nysterbach und
der gegebenen hydrogeologischen Situation sind Entwässerungsalternativen im
Trennsystem mit vertretbarem Aufwand nicht sicher zu stellen.
1100.5 Am Gasberg
Geplant war eine Realisierung im Trennsystem mit Direkteinleitung des nicht behandlungsbedürftigen Niederschlagswassers in den Nysterbach.
Aufgrund anderer Entwicklungsschwerpunkte in der Ortslage ist eine Realisierung
unwahrscheinlich.
1100.6 nördlich von Lövenich/westllich der L 366
Bei der kleinen Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen vorgesehenen
Lückenschluss in der Ortsrandbebauung. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem erfolgen.
1110.1 Rainer Langen Weg
Bei der Wohnflächenerweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in der
Ortsrandlage – die Entwässerung soll über den Anschluss an das vorhandene
Mischsystem erfolgen.
1110.5 Im Buschfeld/ Netz 05
Die kleine Erweiterung soll an das vorhandene Mischsystem angeschlossen werden.
14
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Gerderath
Netz 07, MW Gerderath/ Gerderhahn
Das Mischwassernetz Gerderath/Gerderhahn umfasst die Ortslagen Gerderath und
Gerderhahn. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken (u.a.Retentionsbodenfilter) erfüllt.
Erweiterungsflächen:
300.2.2 Erweiterungswohngebiet „An der Burg“
Das Erweiterungswohngebiet „An der Burg“ ist an das vorhandene Mischsystem angeschlossen. Die entsprechenden Nachweise für die Mischwasserbehandlung sind
geführt. Bei der Systemauslegung und in den geführten Wasserrechtsverfahren waren Erweiterungsflächen in ähnlicher Größenordnung ebenfalls vorgesehen.
7.8 Baugebiet Unterhahn
Die Entwässerung des kleinen Wohngebietes erfolgt als Anschluss an das vorhandene Mischsystem.
Die Flächen sind in Bemessung und Verfahren bereits eingebracht worden.
Kückhoven/Bellinghoven
Netz 08, MW Kückhoven
Das Mischwassernetz umfasst die Ortsteile Bellinghoven und Kückhoven. In Bellinghoven wird ein Teil des Niederschlagswassers in einem separaten Teicherhaltungskanal gefasst und in den Dorfteich eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses
2004 wurden berücksichtigt.
Die im letzten ABK geplante Sanierung der technischen Ausrüstungen (8.1) an der
Abwasserbetriebsstelle In Kückhoven wurde durchgeführt.
Erweiterungsflächen:
0240.1 Zum Driesch (Maßnahme 8.24)
Die Entwässerung soll über die vorhandene Mischwasserkanalisation (Straße In Bellinghoven) erfolgen, da eine Anbindung an das RW-Netz Richtung Maar höhenmäßig
nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Die Prognosefläche ist bei der Dimensionierung des MS berücksichtigt
0240.2 Kreuzherrenpfad
Die Maßnahme wird nicht realisiert. Als Ersatz ist die Maßnahme „Kreuzherrenpfad“
im Trennsystem realisiert worden. Das Regenwasser wird direkt in die Bellinghovener Maar eingeleitet.
8.22 Bellinhovener Weg
Das Niederschlagswasser der kleinen Erweiterungsfläche soll dem Trennsystem
Immerath –neu- (mit RKB) zugeführt werden.
15
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1000.3 Maßnahme 8.18 Baugebiet südlich Quickstraße
Die Entwässerung soll mittels Anschluss an das vorhandene Mischsystem sichergestellt werden. Die Erweiterungsflächen sind bei Bau und Genehmigung der vorhandenen Anlagen berücksichtigt worden.
Netz 32 TR Kückhoven „Am Dorf“ (1000.4)
Das Baugebiet „Am Dorf“ südlich von Kückhoven wird im Trennsystem entwässert.
Das Regenwasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004
sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2032 liegt vor.
Die Baumaßnahme wurde 2012 abgeschlossen.
Erweiterungsflächen:
1000.2 Erweiterungswohngebiet „Am Dorf“
Das Erweiterungsgebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Das Niederschlagswasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet.
Östliche Stadtteile
Netz 09, MW Östl. Stadtteile
Das Mischwassernetz 09, Östliche Stadtteile, umfasst die Ortsteile Neuhaus, Terheeg, Wockerath, Kaulhausen, Kuckum, Unterwestrich, Holzweiler, Immerath, Pesch
und Lützerath. Dieses Netz bildet zusammen mit Anlagen in Jüchen und Mönchengladbach das Netz „Obere Niers“ mit Abschluss am Becken 43 in Wickrath. Die auf
dem Stadtgebiet Erkelenz erforderlichen Bauwerke zur Niederschlagswasserbehandlung sind vorhanden.
Trotz der wenig leistungsfähigen Vorfluter wurde auf erhöhte Anforderungen verzichtet, da nahezu der gesamte Bereich im Einzugsgebiet des Braunkohlentagebaues
Garzweiler II liegt.
Schrittweise werden die Ortsteile Immerath, Pesch und Lützerath für Braunkohletagebau bis 2019 wegfallen.
Ein Teil der Regenüberlaufbecken fallen unter die Regelungen des § 54 LWG. Die
Becken in Immerath, Holzweiler, Kuckum/Unterwestrich, Keyenberg, Wockerath und
Venrath wurden an den Niersverband übergeben.
Das Abwasser aus Holzweiler wird zunächst in das RÜB Holzweiler (NV) eingeleitet,
dahinter wieder übernommen und 300 m weiter dann an den Sammler des NV zum
Ortskanal Keyenberg abgegeben. In diesen Sammler wird auch das Mischwasser
aus Immerath und Pesch geleitet.
Das Abwasser aus Keyenberg und aus Unterwestrich wird gemeinsam an der Stadtgrenze zu Mönchengladbach an den Niersverband übergeben. Das Abwasser aus
Venrath wird am RÜB an den NV übergeben und dahinter wieder übernommen. Die
endgültige Übergabe an den NV findet im Sammler nach Wanlo, ebenfalls an der
Grenze zur Stadt Mönchengladbach, statt.
16
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Erweiterungsflächen:
0230.1 Wohngebietserweiterung südlich Kölner Heerstraße/In Wockerath
Die kleine Erweiterungsfläche in Wockerath soll an das vorhandene Mischsystem
angebunden werden.
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der gegebenen hydrogeologischen Situation, ebenso wie eine Einleitung in das Wockerather Fließ, mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar.
Der Anschluss der Prognosefläche ist bei der Anlagenbemessung und den anhängigen Wasserrechtsverfahren berücksichtigt.
0250.1 Wohngebietserweiterung südlich „Am Grubusch“, Terheeg
Das Gebiet wird an das bestehende Mischsystem angeschlossen und wurde bei der
Bemessung berücksichtigt.
1310.1Kaulhausen
Bei der Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in Ortsrandlage. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem sichergestellt
werden.
1310.2 Wohngebietserweiterung östlich L 354
Bei der Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in Ortsrandlage. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem sichergestellt
werden.
1310.3 Wohngebietserweiterung östlich L 354
Bei der Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in Ortsrandlage. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem sichergestellt
werden.
Die Erweiterungsflächen in den Ortslagen des Braunkohletagebaus
Immerath:
0800.1, 0800.7
Pesch:
0810.1
Lützerath:
0820.1
Kuckum:
1320.1
werden nicht durchgeführt.
Nach der letzten Braunkohleausschussitzung der Bezirksregierung Köln am 22.06.15
wird der Ortsteil Holzweiler braunkohleabbaubedingt nicht wegfallen. Somit könnten
die Erweiterungsflächen 0700.1, 0700.2, 0700.3 umgesetzt werden.
17
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Keyenberg
Netz 10, TR Keyenberg
Die Ortslage Keyenberg gehört zum Netz 09, MW Östl. Stadtteile.
Lediglich ein kleiner Bereich wird im Trennsystem entwässert (hier Netz 10). Es handelt sich um zwei Dorfstraßen mit wenigen Häusern, bei denen eine Niederschlagswasserbehandlung auch gem. Trennerlass 2004 nicht erforderlich ist.
Außerdem ist ein Teilstück der Landstraße L 354 von ca. 100 m Länge hier angeschlossen.
Dieses Teilstück begründet eine Verpflichtung zur Niederschlagswasserbehandlung.
Für die Einleitungen liegen keine Erlaubnisse vor.
Es ist geplant, hier gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde nach einer Lösung
zu suchen.
Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass derzeit das Umsiedlungsverfahren Keyenberg wegen des Tagebaues Garzweiler II anläuft.
Die Erweiterungsfläche 0900.3 wird tagebaubedingt nicht durchgeführt.
Tenholt/Granterath
Netz 11, MW Granterath Tenholt
Die Ortslagen Granterath und Tenholt werden im Mischsystem entwässert.
Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den bestehenden Anlagen erfüllt.
Für die Einleitung aus dem RÜB Granterath wurde am 30.3.2005 ein Erlaubnisantrag
gestellt. Eine Entscheidung durch die Wasserbehörde steht noch aus.
Erweiterungsflächen:
0220.2 Tenholt Süd Zum Weiher (Richtung Granterath), Tenholt
Eine mittelfristige Realisierung dieses kleinen Gebietes ist nicht zu erwarten. Die
Entwässerung soll im Mischsystem erfolgen. Mischwasserbehandlung und nach geschalteter Bodenfilter sind für die Erweiterungsflächen ausgelegt. Die Erweiterung ist
in den durchgeführten wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt.
Hetzerath
Netz 12, MW Hetzerath
Die Ortslage Hetzerath wird im Mischsystem entwässert. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit der bestehenden
Anlage (Retentionsbodenfilter) erfüllt.
Erweiterungsflächen:
0600.1 Im Peschfeld (Maßnahme 12.3.)
Das Wohngebiet „Im Peschfeld“ soll im Trennsystem entwässert werden. Das Niederschlagswasser wird ortsnah behandelt und versickert.
18
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Netz 17, TR Hetzerath
Das Baugebiet „In der Hütte“ ist fertiggestellt und entwässert im Trennsystem. Das
anfallende Niederschlagswasser fließt in einen Graben zum Doverhahner Bach
Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis
31.12.2032 liegt vor.
Houverath
Netz 13, TR Houverath
Die Ortslage Houverath wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird seit
Juni 2013 im Regenklärbecken Houverath gereinigt. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt.
Erweiterungsflächen:
0410.2 Houverather Heide
Im Plangebiet existiert nur ein Schmutzwasserkanal. In der kleinen Erweiterungsfläche wird das Niederschlagswasser dezentral versickert.
Matzerath
Netz 14, TR Matzerath:
Die Ortslage Matzerath wird im Trennsystem entwässert.
Das Regenwasser wir seit Juni 2012 im Regenklärbecken Matzerath gereinigt und
dem Golkrather Graben zugeführt. gereinigt Die Anforderungen des Trennerlasses
2004 sind erfüllt.
Golkrath
Netz 15, MW Golkrath
Die Ortslage Golkrath wird im Mischsystem entwässert. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit der bestehenden
Anlage erfüllt.
Erweiterungsflächen:
0400.2 L 364 nördlich von Golkrath
Die Lückenbebauung ist umgesetzt. Die Entwässerung erfolgt über das bereits vorhandene Mischsystem.
19
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Kleinbouslar
Netz 16, TR Kleinbouslar
Die Ortslage Kleinbouslar wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird
zum einen in eine zentrale Versickerung und zum anderen über einen namenlosen
Nebengraben in den Nysterbach eingeleitet. Betrachtungen auf der Basis des Trennerlasses 2004 ergeben, dass eine Behandlung des Niederschlagswassers nicht
erforderlich ist.
Erweiterungsflächen:
1120.1 (Maßnahme 16.1) nordöstlich von Kleinbouslar
Das kleine Baugebiet soll mittels Anschluss an das vorhandene Trennsystem entwässert werden.
Schwanenberg
Netz 18, TR Schwanenberg
Das Baugebiet „In der Schlei“ ist fertiggestellt und wird im Trennsystem entwässert.
Das Regenwasser fließt über eine Drosselstrecke in das Schwanenberger Fließ. Die
Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleitererlaubnis gültig bis
31.12.2032 liegt vor.
Netz 19, MW Schwanenberg
Das Mischwassernetz Schwanenberg umfasst die Ortslagen Oerath, Schwanenberg,
Genhof, Geneiken und Genfeld. Dieses Netz war ursprünglich Bestandteil des Netzes 01. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken erfüllt. Die noch ausstehende Sanierung
des Pumpwerkes an der ABS Oerath und sind in Arbeit.
Die Erlaubnisse für Genhof und Geneiken sind in 2009 abgelaufen. Grundlage für
neue Erlaubnisse muss ein Nachweis nach BWK M3 für den Oberlauf der Schwalm
sein. Aufgrund der wasserrechtlichen Vorgaben durch die Bezirksregierung Köln ist
am Oberlauf der Schwalm die stoffliche Gewässerbelastung aus den vorhandenen
Mischwasserbehandlungsanlagen zu minimieren. Daher ist der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) erforderlich. Der Standort des RBF liegt hinter dem Abschlag
des RÜB Schwanenberg im HRB Schwanenberg und ist mit der Bezirksregierung
Köln abgesprochen.
2014 wurde der Auftrag für die Planung und den Bau des Retentionsbodenfilters an
ein Ingenieurbüro erteilt. Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Fertigstellung ist für
2016 geplant.
Erweiterungsflächen:
1220.1 nordwestlich von Genhof
Bei der kleinen Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss.
Vorgesehen ist eine Entwässerung über das vorhandene Mischsystem.
20
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
1220.2 südöstlich von Genhof
Bei der kleinen Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss.
Vorgesehen ist eine Entwässerung über das vorhandene Mischsystem.
1230.1 südwestlich von Genfeld
Bei der Ergänzung der Ortsrandbebauung handelt es sich um einen Lückenschluss.
Die Entwässerung ist über das vorhandene Mischsystem sichergestellt.
Neuerschließung östlich des BG „In der Schlei“
Das Baugebiet soll mit einem Trennsystem (Niederschlagswasser mit Einleitung in
vorh. Graben) erschlossen werden.
Vossem
Netz 20, SW Vossem
Die Ortslage Vossem ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf
Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort versickert. Das
Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende,
unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Bei Extremereignissen
sammelt sich das Wasser am Tiefpunkt im Dorf und läuft dann in den dort als flache,
trockene Mulde beginnenden Vossemer Graben.
Hoven
Netz 21, SW Hoven
Die Ortslage Hoven ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf
Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das
Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende,
unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Das Wasser der
Durchgangsstraße (L202) wird dem Hovener Graben und dem Hovener Fließ zugeführt. Zuständig ist hier der Landesbetrieb Straßen NRW.
Erweiterungsflächen:
0430.1 L 2012 nordöstlich von Hoven
In Hoven wird Niederschlagswasser historisch nicht gefasst – es existiert nur ein
Schmutzwasserkanal.
Die Erweiterungsfläche soll im Trennsystem erschlossen werden – das Niederschlagswasser soll dezentral versickert werden.
Genehen
Netz 22, SW Genehen
Die Ortslagen Genehen, Scheidt und Commerden sind lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser
wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt
21
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort
ebenfalls. Bei Extremereignissen sammelt sich das Wasser an zwei Tiefpunkten und
läuft dann ungeführt in das dort als flache, trockene Mulde beginnende Granterather
Fließ.
0290.1 B57/An der Renne
Im Plangebiet wird historisch nur ein Schmutzwasserkanal vorgehalten. Niederschlagswasser wird dezentral versickert.
Mennekrath
Netz 23, TR Mennekrath
Die Ortslage Mennekrath liegt in einer Mulde. Das Regenwasser läuft in einen am
Ortsrand gelegenen Dorfteich. Bei Erreichen eines definierten Wasserstandes in diesem Teich wird das anfallende Niederschlagswasser in eine große Geländemulde
vor dem Dorf gepumpt. Aufgrund der Bodenverhältnisse kann das Wasser dort nur
verdunsten, so dass gemäß Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wasserrechtliche Regelungen nicht erforderlich sind.
Erweiterungsflächen:
0270.1 südwestlich von Mennekrath
Der Anschluss des Baugebietes soll an das vorhandene Trennsystem erfolgen. Das
Niederschlagswasser wird über einen vorhandenen Teich abgeleitet.
Berverath
Netz 24, SW Berverath
Die Ortslage Berverath ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das
auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert.
Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Bei Extremereignissen sammelt sich das Wasser an zwei Tiefpunkten im Dorf und läuft dann in
den dort als flache, trockene Mulde beginnenden Berverather Graben.
Die Ortslage Berverath liegt im Braunkohle Tagebau Garzweiler II. Der Umsiedlungsstandort ist festgelegt.
Die Erweiterungsfläche 0910.1 wird tagebaubedingt nicht durchgeführt.
Oberwestrich
Netz 25, SW Oberwestrich
Die Ortslage Oberwestrich ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen.
Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette in eine
flache Mulde, die zur Niers führt.
22
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Die Ortslage Oberwestrich liegt im Braunkohle Tagebau Garweiler II. Der Umsiedlungsstandort ist festgelegt.
Moorheide
Netz 27, SW Moorheide
Die Ortslage Moorheide ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das
auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert.
Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls.
Borschemich (–neu-)
Netz 28, TR Borschemich (-neu-)
Der Umsiedlungsstandort Borschemich wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwassernetz ist zweigeteilt. Das südlich an der Düsseldorfer Straße liegende
Wohngebiet (ca. 20 % des Umsiedlungsstandortes) wird über die vorhandenen Geländemulden an dem Kreisverkehr B 57 in Richtung Beeckbach geleitetet.
Das Regenwasser aus dem nördliche Wohngebiet (ca. 80 % des Umsiedlungsstandortes) wird im RKB (Stauraumkanal DN 2500) mechanisch behandelt und nordwestlich in Richtung HRB Rath-Anhoven gedrosselt abgeführt.
Die Anforderungen des Trennerlasses wurden berücksichtigt. Ein Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser wurde gestellt.
Immerath (–neu-)
Netz 29, TR Immerath (-neu-)
Der Umsiedlungsstandort Immerath wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in das Bellinghover Fließ eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 wurden berücksichtigt. Ein Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser
wurde gestellt.
Venrath
Netz 30, TR Venrath, Schages Fahrt
Das Baugebiet Schages Fahrt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser
wird in das Venrather Fließ eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004
sind erfüllt.
23
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Zum Wahnenbusch
Netz 31 TR „Zum Wahnenbusch“
Der östlich der Bahn gelegene Teil der Ortslage Tenholt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die
belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2028 liegt vor.
Insgesamt sind die folgenden neuen Trennentwässerungsnetze geplant:
-voraussichtlich Netz 33 TR Keyenberg (-neu-): Der Umsiedlungsstandort für die
Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath steht fest. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem.
-voraussichtlich Netz 34 TR Hetzerath „Peschfeld“: In Hetzerath ist ein neues
Baugebiet „Peschfeld“ geplant. Die Entwässerung soll im Trennsystem mit zentraler
Versickerung über eine Mulden-Rigole erfolgen.
-voraussichtlich Netz 35 TR Oerather Mühlenfeld West: Die Erweiterungsfläche
des Oerather Mühlenfeldes soll im Trennsystem entwässert werden. Das Niederschlagswasser soll in eine zentrale Versickerungsanlage geleitet werden.
-voraussichtlich Netz 36 TR GIPCO West: Die Erweiterungsfläche soll mit Trennsystem erschlossen werden. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser soll mit
dem Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet werden.
-voraussichtlich Netz 37 TR Schwanenberg östl. In der Schlei: Das Baugebiet
soll mit einem Trennsystem (Niederschlagswasser mit Einleitung in vorh. Graben)
erschlossen werden.
-voraussichtlich Netz 38 TR Kückhoven Erweiterung „Am Dorf“:
Das Erweiterungsgebiet soll im Trennsystem entwässert werden (mit zentraler Versickerungsanlage).
24
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
2.5 Art der erfassten Maßnahmen
Die Art der ABK – Maßnahmen (im Sinne von Pkt. 2.5 [3]) ist der Tabelle unter Pkt.
4.5 zu entnehmen.
2.6 Verbindungen, Zuleitungen, Ableitungen
Die entsprechenden Angaben ergeben sich aus den Netzbeschreibungen unter
Pkt.2.4.2.
2.7 Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
Die notwendigen Baumaßnahmen für den Betrachtungszeitraum des ABK sind in
Kapitel 4.5 tabellarisch dargestellt.
Die Investitionsschwerpunkte und deren Dringlichkeit sind bei der Aufstellung (Tabelle) und der zeitlichen Einordnung jeweils berücksichtigt worden.
2.7.1 ARA Erkelenz Mitte
Neben Erneuerung der Steuer-, Prozess- und Lufteintragstechnik muss in den folgenden Jahren aufgrund des Alters der Anlage sukzessiv in Anlagenteile und Technik investiert werden.
Im Bereich der Klärgasnutzung (Steigerung der Energieeffizienz) wurde die Mikroturbine durch ein Blockheizkraftwerk ersetzt. Das BHKW wurde im November 2014 erfolgreich in Betrieb genommen.
2.7.2 Anpassung Stand der Technik
Mit Nachweis und Fertigstellung des Mischwassernetzes Erkelenz sind in den kommenden Jahren abschließende Maßnahmen im Bereich „Niederschlagswasserbehandlung“ – hier „Umsetzung des Trennerlasses“ zu realisieren.
Der Bau der letzten beiden Regenklärbecken ist in den Anlagen aufgeführt.
2.7.3 Bauliche Sanierungen „Kanalnetz“
Der Schwerpunkt der Investitionen wird in den kommenden Jahren im Bereich „bauliche Sanierung Kanalnetz“ liegen. Die, im Ergebnis der Selbstüberwachung festgelegten, Sanierungsschwerpunkte sind in die Maßnahmenübersicht unter Pkt. 4.5 eingeflossen.
2.7.4 Hydraulische Sanierung
In den vergangen Jahren wurden bereits umfangreiche Mittel in die Verbesserung
der Entwässerungssicherheit investiert. Hier werden nach aktueller Plausibilitätsprüfung der hydraulischen Berechnungen sowie in Auswertung der Starkniederschlagsereignisse der letzten Jahre sukzessiv Schwachpunkte beseitigt und der
Entwässerungskomfort angepasst.
25
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
3 Schlussbemerkungen
In den Aufbau von Entwässerungsnetzen und Abwasserbehandlungsanlagen wurden
durch die Stadt Erkelenz in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel investiert.
Die gesamten Anlagen im Stadtgebiet Erkelenz entsprechen im Ergebnis weitgehend
dem Stand der Technik. Landesrechtliche Regelungen werden konsequent umgesetzt.
Die komplexe Anlagentechnik und die erhöhten Anforderungen an die Behandlung
der Abwässer bedingen auch in Zukunft erhebliche Mittelbereitstellungen für Reinvestitionen. Die bauliche und hydraulische Sanierung des Entwässerungsnetzes in
Erkelenz stellen auch in den kommenden Jahren den Schwerpunkt der Investitionen
dar.
26
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
4 Anhang
4.1 Mischwasserentlastungen
lfd. Nr.
BauwerksNr
Bauwerk Name1
Bauwerk Kurz.
Rechtsw.
Hochw.
1
475 RRB Westpromenade
(null)
2522079
5660778
2
476 RRB ABS Commerden
(null)
2520799
5658135
3
478 RRB östl. Hauptsamml Gerderath
(null)
2515486
5662610
4
479 RRB Vossemer Str., Gerderath
(null)
2515167
5662531
5
6*
480 RRB Wolfskaul Gerderath
(null)
2514837
5662621
7
8*
526 RÜB Terheeg
(null)
2524367
5660633
528 RÜB Kaulhausen
(null)
2525905
5660698
11
531 RÜB Lützerath
(null)
2529928
5658411
12
533 RÜB Unkelbachstraße 2016
(null)
2530426
5657427
13
535 RÜB Thingstraße
(null)
2524188
5658658
14
536 ABS In Kückhoven
(null)
2524782
5659151
15
537 RÜB Bellinghoven
(null)
2523181
5658743
16
539 RÜB Schweizerstraße
(null)
2522475
5655512
17
540 RÜB Katzem
(null)
2524954
5655290
18
542 ABS Granterath
(null)
2520346
5657960
19
544 ABS Gerderhahn
(null)
2516960
5663359
20
546 ABS Oerath
(null)
2521199
5662005
21
547 ABS Schwanenberg
(null)
2519841
5663149
22
548 ABS Genhof
(null)
2518355
5662865
23
549 ABS Geneiken
(null)
2518713
5664067
24
550 ABS Genfeld
(null)
2517598
5663673
25
770 RÜB Erkelenz-Mitte
SK 111 Erk-Mitte
2521819
5662143
26
771 ABS Erkelenz-Nord
SK112 Erk-Nord
2522417
5661937
27
772 ABS Commerden
SK115 Commerden
2520807
5658156
28
773 ABS Golkrath
RÜB 701 Golkrath
2517050
5661320
9
10*
29
8522 ABS Gerderath mit RBF
(null)
2514866
5661827
30
8526 ABS Tenholt mit RBF
(null)
2522080
5657394
31
8527 ABS Hetzerath mit RBF
(null)
2518449
5657693
32
8528 ABS Lövenich mit RBF
(null)
2522034
5655524
Folgende Mischwasserentlastungsbauwerke wurden an den Niersverband abgegeben:
6* ABS Unterwestrich
8* RÜB Wockerath
10* RÜB Keyenberg
27
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
4.2 Behandlungsanlagen Regenwasser
lfd.Nr.
1_TS
Bauwerksnr.
769
noch nicht
vergeben
Noch nicht
vergeben
Noch nicht
vergeben
Noch nicht
vergeben
Noch nicht
vergeben
2_TS
3_TS
4_TS
5_TS
6_TS
Bauwerk Name1
ABS Krefelder Straße
Bauwerk kurz
RKB121 Kref. Str
RKB Borschemisch neu
2522414
5662903
RKB Immerath neu
2523688
5658782
RKB Wockerather Fließ
2523590
5659995
RKB Matzerath
2519637
5660569
RKB Houverath
2517319
5659281
4.3 Pumpstationen
lfd. Nr.
Rechtswert Hochwert
2522149
5661135
Bauwerksnr. Name/ Lage
3.1 Schmutzwasserpumpwerke
3.1.1 Wockerather Weg mit RKB/HRB Wockerath
1
2*
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.1.7
3.1.8
3.1.9
3.1.10
3.1.11
3.1.12
13
3.1.13 Borschemisch neu
14
26
3.1.14 Immerath neu
3.3.3 Mennekrath (Schmutzwasserpumpwerk)
Kleinbouslar
Hohenbusch
An der Renne
Zum Wahnenbusch
Matzerath mit RKB Matzerath
Houverath mit RKB Houverath
Hoven
Schwanenberg (In der Schlei)
Moorheide
Matzerath II
15
16
17
18
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
Regenwasserpumpwerke
ABS Krefelder Straße
Fußgängerunterführung Kölner Str.
Nordtangente
Fußgängerunterführung P+R
19
3.2.5 Schulring
20
3.2.6 am RKB Wockerath
21
3.2.7 Kückhoven An der Maar
22
3.2.8 Borschemisch neu , RKB, Entleerung
23
26
48
49
3.2.9
3.3.3
3.1.7
3.1.8
Immerath neu, RKB, Entleerung
Mennekrath (Regenwasserpumpwerk)
Matzerath RKB, Entleerung
Houverath RKB, Entleerung
28
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
lfd. Nr.
24
25
26
27
28*
30
31
32
33
34*
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
Bauwerksnr. Name/ Lage
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.4
3.3.5
Mischwasserpumpwerke
Oerath II
Neuhaus
Kückhoven Im Bonental
Gerderath - Florianstraße
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
Mischwasserpumpwerke mit Drosselfunktion
ABS Erkelenz Nord
ABS Commerden
Tenholter Str.
ABS Unterwestrich
3.4.7
3.4.8
3.4.9
3.4.10
3.4.11
3.4.12
3.4.13
3.4.14
3.4.15
3.4.16
3.4.17
3.4.18
3.4.19
ABS In Kückhoven
ABS Lövenich
ABS Hetzerath
ABS Granterath
ABS Tenholt
ABS Golkrath
ABS Genenderstraße
ABS Gerderhahn
ABS Oerath
ABS Schwanenberg
ABS Genhof
ABS Geneicken
ABS Katzem ARA
Folgende Pumpwerke wurden aus Gründen des Braunkohletagebaus außer Betrieb genommen:
2* Schmutzwasserpumpwerk „Zum Lenzenkamp“
34* ABS Borschemich
28* RÜB Keyenberg Niersverband
4.4 Einleitungsstellen
Bestehende Einleitstellen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer gesonderten Plandarstellung als PDF angefügt (Anlage 6.3).
Zur Erläuterung ist zusätzlich eine Tabelle mit den Abwasserbetriebsstellen sowie
zugehörigen Informationen zu den Einleitstellen und wasserrechtlichen Tatbeständen
angefügt (Anlage 6.4).
4.5 ABK Maßnahmenliste
Die ABK Maßnahmen sowie ihre zeitliche Einordnung, die geschätzten Kosten und
weitere Beschreibungen sind unter Anlage 6.2 als Liste angefügt und auf dem ABK –
Übersichtsplan (Anlage 6.1) hinsichtlich ihrer räumlichen Lage dargestellt.
Aus Gründen der Übersicht wird auf eine Aufnahme in das vorliegende Textdokument an dieser Stelle verzichtet.
29
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
4.6 Liste aller Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Nicht enthalten sind abflusslose Gruben am Umsiedlungsstandort Borschemich. Diese werden zeitnah mit der Umsiedlung aufgegeben. (gelb, keine Einwohner).
Liste Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben/ § 53 Abs. 4 LWG
Nr
Straße
Nr
Ortsteil
Anl. ABP
art
Stand
1
Roermonder Straße (Leerst.)
100
Erkelenz
AG
X
2
Roermonder Straße (Leerst.)
102
AG
X
3
Kreuzherrenpfad
42
2
KKA
TB
W 2005
4
Jülicher Str.
38
4
KKA
TB
W 1999
5
Kölner Str.
120
2
KKA
TB
W 2000
6
Grünannahmestelle Erkelenz
Erkelenz
ErkelenzBellinghoven
ErkelenzBellinghoven
ErkelenzBellinghoven
ErkelenzMennekrath
AG
X
7
Mennekrath Wasserwerk
Erk. /Mennekrath
AG
X
8
Herrather Feldweg
1
Erk. /Mennekrath
1
KKA
TBb
W 2001
9
Herrather Feldweg
2
Erk. /Mennekrath
2
KKA
TB
W 2002
10
Hundesportverein Kückhoven
AG
X
11
Am Grubusch Anschl.
15
Erk. /Terheeg
2
AG
X
A 2016
12
Am Grubusch Anschl.
17
Erk. /Terheeg
5
AG
X
A 2016
13
Jannenstraße
23
Tenholt
2
KKA
TB
W1999
14
Hundesportverein Tenholt
AG
X
15
123
Golkrath
2
KKA
TB
W 2000
16
Terreiken
Hückelhovener Str. (Gormannshof)
29
Erkelenz/Hetzerath
5
KKA
B
W 2006
17
Lauerstraße
200
Gerderath
2
KKA
TB
W 1999
18
Gerderather Mühle (Leerst.)
Gerderath
0
KKA
TBb
W1999
19
Haus Hastern
Gerderath
2
KKA
TB
W2001
20
Friedhof Gerderath
Gerderath
AG
X
21
Kleingartenanlage Vossem
Gerderath
AG
X
22
Buscherbahn
77
Schwanenberg
6
KKA
TB
W 2005
23
50
Schwanenberg
9
KKA
TB
W 2000
24
Lindchesweg Anschl.
Hundesportverein Schwanenberg
KKA
TBb
25
Oberwestrich (Mühle)
4
KKA
TB
Erk. /Mennekrath
Tenholt
Schwanenberg
Keyenberg
30
1
A 2015
W 2000
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
Liste Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben/ § 53 Abs. 4 LWG
Nr
Straße
Nr
Ortsteil
Anl. ABP
art
Stand
26*
27*
28
Landstraße
2
Holzweiler
6
KKA
TBb
W 2001
29
Weiherhof
1
Holzweiler
9
KKA
TB
W 2001
30
Weiherhof (Jonen)
2
Holzweiler
0
KKA
B
W 2000
31
Eggerather Hof
Holzweiler
7
KKA
B
W 1992
32
Roitzerhof
Holzweiler
9
KKA
B
W 1999
33
Ultraleichtflugplatz
Kückhoven
KKA
TBb
W 2006
34
Quickstraße
100
1
AG
X
35
50
1
AG
X
36
Thingstraße
Baustoffhandel Erkelenz frührer Gruba
Kückhoven
AG
X
37
Laheypark
Kückhoven
AG
X
38
Gut Hauerhof
Katzem
12
KKA
TB
W 2000
39
In Katzem
Katzem
1
KKA
TB
W 2001
40
Gut Eichhof Ansch.
Katzem
4
AG
X
41
Dingbuchenhof
Lövenich
4
KKA
B
W 2005
42
Gut Haberg
Lövenich
4
KKA
TBb
W 2000
44
Haberger Hof
Lövenich
7
KKA
TB
W 1999
45
Huppertzhof Anschl.
Lövenich
6
KKA
Bb
A 2015
46
Wasserwerk Lövenich RWE
Lövenich
AG
X
47
Rheinische Baustoffwerke
Kückhoven
AG
X
48
Genhof landwirtschl. Betrieb
Schwanenberg
AG
1
Kückhoven
N 2015
43*
28
Keine Einwohner
ABP (Abwasserbes. Pflicht)
B
Befreiung von der Abwasserplicht genehmigt
TB
Teilbefreiung von der Abwasserpflicht genehmigt
Bb
Befreiung von der Abwasserplicht beantragt
TBb
X
Teilbefreiung von der Abwasserplicht beantragt
Kein Tatbestand Einleitung
26* Immerather Bahnhof und 27* Am Lievendahl 8 fallen bedingt durch den Braunkohletagebau weg
43* Gut Nierhoven angeschlossen
31
Stand Ausblick
Wasserrecht
W 1999
aus
Anschluss Netz
N 1999
geplant für
Laufende Verfahren
Dauerhafter
Zustand
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
4.7 Liste nicht umgesetzter oder verschobener Maßnahmen aus ALT ABK
Nachfolgende Übersicht zeigt die im ABK Erkelenz 2010 enthaltenen Maßnahmen,
die noch nicht umgesetzt sind.
Soweit es sich dabei um Realisierungszeiträume vor 2015 handelt, ist eine Begründung für die Nichtumsetzung angefügt.
Maßnahmen, die ohnehin erst zukünftig umzusetzen waren, werden entweder in die
neue Maßnahmenliste übernommen, oder entfallen.
Verschobene Maßnahmen
Ordnungs-Nr
Träger der
Maßnahme
Bezeichnung
Art der MN
Um setzungszustand
1.30
Erkelenz
Einleitung aus RÜB Mitte (ERK HRB Beeckbach)
A2
4
1.11
Erkelenz
Brückstraße, Kanalsanierung (10.30)
A3
4
A3
4
Umsetzungszu
stand
Bem erkung
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz in
ABK 2015
Baubeginn
Gesamtkosten
Jahr 1-12
2017
6000
2016
1150
2016
110
2018
40
2018
40
2020
50
2016
70
2022
50
2017
60
2017
100
2019
600
2018
250
Verzögerung wg. Straßenplanung und/oder Grunderwerb
1.18
1.25
1.26
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Am Schneller
Flandernstraße südlicher Teil
A3
Brabantstraße nördlicher Teil
A3
4
4
1.27
Erkelenz
Kölner Straße
A3
4
1.28
Erkelenz
Aachener Straße / Markt
A3
4
1.29
Erkelenz
Gasthausstraße
A3
4
1.33
Erkelenz
Kanalsanierung Breslauerstr.
A3
4
2.20
Erkelenz
Kanalsanierung Schulring
A3
4
2.30
3.20
Erkelenz
Erkelenz
Kanalsanierung Schulring Höfe
A3
Kölner Str / Feuerw ache Sanierung SW-Kanal
A3
4
4
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
in
in
in
in
in
in
in
in
in
in
Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach)
4.40
Erkelenz
Hohlstraße, südl. Teil, hydraul. San. (62.03)
A2
4
4.90
Erkelenz
Am Hügel
A3
4
4.17
Erkelenz
Bruchstraße, Kanalsanierung
A3
4
4.18
Erkelenz
Am Hasenloch
A3
4
4.20
Erkelenz
Hasseler Straße-Gartenstr.
A3
4
4.22
Erkelenz
Meinw eg
A3
4
4.23
Erkelenz
Stettener Berg
A3
4
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
Neuansatz
ABK 2015
in
in
in
in
in
in
2016
30
2016
50
2019
630
2016
15
2019
40
2016
15
2019
40
Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach)
32
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
4.25
Erkelenz
Kirchplatz
A2
4
4.39
Erkelenz
Dingbuchenw eg, hydraul. Sanierung (90.03)
A2
4
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz in
ABK 2015
2018
200
2022
200
2022
10
2022
100
2018
200
2018
140
Verzögerung wg. Neub erechnung NW-b ehandlung, kein akutes hydr. Prob lem
8.14
Erkelenz
Thingstr. (Gebäude nördlich L 19) (85.03)
A1
4
Neuansatz in
ABK 2015
Bedarf für Neuerschließung noch nicht gegeb en
8.15
Erkelenz
Thingstraße, w estlich In Kückhoven (86.03)
A3
4
8.11
Erkelenz
In Kückhoven östl. Spitzberg
A3
4
8.5
Erkelenz
Spitzberg, Kückhoven
A3
4
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz in
ABK 2015
Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach)
9.12
9.13
Erkelenz
In Kaulhausen, Sammler zum RÜB (68.03)
A2
4
Erkelenz
In Kaulhausen, hydraul. Sanierung (69.03)
A2
4
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz in
ABK 2015
2022
400
2022
180
2018
200
Verzögerung wg. Neub erechnung NW-b ehandlung, kein akutes hydr. Prob lem
9.14
Erkelenz
Kölner Heerw eg, Annastr., Jacobstraße
A3
4
Neuansatz in
ABK 2015
Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach)
9.15
Erkelenz
Sammler an der Niers (71.03)
A2
4
Neuansatz in
ABK 2015
2022
130
2022
100
2022
50
Verzögerung wg. Neub erechnung NW-b ehandlung, kein akutes hydr. Prob lem
9.16
12.1
Erkelenz
Leinew eber Straße (107.3)
A3
4
Erkelenz
Am Spießhof, Kanalsanierung (53.03)
A3
4
Neuansatz in
ABK 2015
Neuansatz in
ABK 2015
Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach)
Weggefallene Maßnahmen
1.80
1.300
1.31
1.32
2.40
4.5
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Nordprom. / Ostprom. Baul.
Gewerbesgtraße Süd (Stauraum)
Karl-Platz-Str.
Roermonder Str./Venloer Str.
Aachener Str/Gewerbestraße Süd hydr. San
In Katzem hydraulische Sanierung
A3
A2
A2
A2
A2
A2
4
4
4
4
4
4
250
880
360
80
80
300
4.24
4.26
4.27
4.28
4.29
4.30
4.31
4.32
4.33
4.34
4.35
4.36
4.37
4.38
7.6
8.2
8.12
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
In Lövenich
Gräthstraße
An der Hofkirche
Buchholzbuschstraße
An der Vogelstange
Am Vogelsang
Gartenstraße
Gebmannsweg
St. Gallen-Weg
Südstraße
Zum Königsberg
St.-Michaelis-Weg
Schweizerstraße
Von-Berg-Straße
Engerbungerten
Servatiusstr, hydraul. Sanierung (83.03)
Finkenweg
A2
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A3
A2
A3
A3
A3
A1
A2
A1
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
450
5
30
30
10
30
10
5
40
10
100
10
10
5
15
360
15
33
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz
5. Fortschreibung
5 Quellen und Literaturverzeichnis
[1] Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz -
LWG
[2] WHG – Wasserhaushaltsgesetz in der aktuellen Fassung
[3] Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten
der Gemeinden (RdErl. D. MUNLV vom 27.12.2007)
[4] Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw 17.10.2013
6 Anlage
6.1 Übersichtsplan ABK
Der Übersichtsplan ist dem ABK als Ausdruck und PDF Datei angefügt. Dargestellt
sind insbesondere:
• Anlagen nach 4.1, 4.2, 4.3 und 4.6
• ABK Maßnahmen gemäß der Tabelle in Anlage 6.2
• Wasserschutzgebiete i.Z. mit Kapitel 1.5.3.5
• Teilnetze nach 2.4.2 (Abgrenzung Misch- und Trennentwässerung)
6.2 Tabelle ABK Maßnahmen
6.3 Übersichtsplan Einleitungsstellen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Plandarstellung getrennt als PDF Datei
sowie Ausdruck angefügt.
6.4 Tabelle Wasserrecht/ Einleitstellen/ ABS
Die ebenfalls als Excel – Datei und Ausdruck angehängte Übersicht verknüpft Abwasserbetriebstellen, Verfahrensstand und Lage der Einleitstellen (erläuternd zu
6.2).
34
Abwasserbeseitungskonzept der Stadt Erkelenz 2016 bis 2021
23
W IIIa
47
11
%
24
%
%
%
10
19
43
1230.1
45
%
4
1220.1
3
Umsiedlungsstandort Braunkohletagebau
Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich
Oberwestrich, Berverath
21
46
17
%
29
1220.2
W IIIa
7.7
23
48
20
0.3
24
22
20
%
0430.1
NV
%
10
30
25
9.16
9.18
15
%
2
9
W IIIb
25
%
%
%
0400.2
%
1
9
%
19
8
W II
26
%
%
9.17
0270.1
%
26
1.34
02.1+02.4
1.33
15
1.37
16
02.04
1_TS
15.1
%
28
5_TS
7
%
27
20
1310.1
18
1.21
2.3
34
1310.2+3
%
%
41
2.2
6
1
1.11
9.13
1.12
1.29
11
12
9.15
9
7
1.1
%
%
0250.1
02.08
1
ABK Maßnahmen
NV
%
%
1.35
Legende
NV
30
9.12
1.28
1.27
%
3.6
0410.2
19
1.26
1.13
4_TS
Pumpwerk
%
9.14
3.2
%
16
NV
3.4
17
1.7
1.25
%
1
1.36 1.18
RÜB, RKB, SK, RBF
1.20
%
21
%
3.5
0230.1
25
RRB, RRK
4
%
6_TS
4
33
%
0.5
14
15
2
12.2
%
18
27
8.18
36
14
28
Kleinkläranlagen
8.21
28
3_TS
24
34
22
abflusslose Gruben
8.9
13
32
5
39
8.22
%
12.1
Einleitungen
2
8.15
8.24
0290.1
8.13
8.17
8.16
8.10
33
8.2
8.23
8.7
31
32
8.6
8.5
8.11
%
36
11
37
%
31
1
%
%
3
12.3
1
Kläranlagen
35
%
%
@
%
5
%
%
%
38
6
Entwässerungssystem
1000.2
14
47
40
30
31.1
0220.2
29
30
NV
%
MW
NV
2
27
9.7
11.1
TS
0700.1
13
12
Stadtgrenze
9.1
28
Wasserschutzzone II
0700.3
0700.2
%
Wasserschutzzone IIIa
42
26
Wasserschutzzone IIIb
38
44
45
Wasserschutzzone II geplant
1100.6
46
4.17
32
Wasserschutzzone IIIa geplant
1110.1
1110.5
4.8
4.22
Wasserschutzzone IIIb geplant
39
37
4.14
4.10
4.23
16
17
4.24
4.25
4.18
1100.5
4.42
4.4
4.9
4.41
Grenze zum Niersverband
0700.1
%
8
Netz 1, Maßnahme 1
9.1 MW Venrath Netz-Nr., Ortsteil-Nr., Ortsname
9.2 MW Terheeg
35
12
%
42
7
1.3
19.2
%
29
44
23
%
18.2
0.4
W IIIb
13
%
0300.2.2
0.1
W IIIb
18
%
5
2_TS
%
7.8
%
%
19.1
22
0310.2
%
0300.1
@
21
4.20
48
1100.3
%
16.1
1100.02/2
Neubaugebiete Nr. Flächennutzungsp
40
3
41
Parys
Erkelenz
ABK Stadt Erkelenz 2016 - 2021 Anlage 6.1
20.08.2015
Maßstab 1:20000
DIN A0
1
Maßnahmentabelle ABK Stadt Erkelenz 2016-2021
Ordnung Träger der Bezeichnung
s-nr.
Maßnahme
0.10
0.30
0.40
0.50
0.60
0.70
0.80
1.30
1.11
1.18
1.20
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
2.20
2.30
3.20
4.40
4.90
4.10
4.11
4.12
4.13
4.17
4.18
4.20
4.22
4.23
4.25
4.39
4.41
4.42
4.43
7.20
7.7
7.8
7.9
8.11
8.14
8.15
8.17
8.18
8.21
8.22
8.23
8.24
8.5
9.10
9.20
9.40
9.50
9.60
9.70
9.80
9.90
9.10
9.11
9.12
9.13
9.14
9.15
9.16
9.17
9.18
11.1
12.1
12.3
15.1
16.1
19.1
19.2
31.1
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Erkelenz
Abwasserreinigungsanl., Optimierung (7.03)
ARA, Prozessleitsystem
Optimierung Abwasserbetriebsstellen (1.03)
Gewerbeflächen westl. 57 (GIPCO IV) (13.03)
Kölner Kaul, südl. L227, Wohnbaufl. (18.03)
Inlinersanierungsprogramm Kurzliner
Inlinersanierung punktuell Kurzliner
Einleitung aus RÜB Mitte (ERK HRB Beeckbach)
Brückstraße, Kanalsanierung (10.30)
Am Schneller
Gerhard Welter Straße
Baugebiet Nord
Flandernstraße südlicher Teil
Brabantstraße nördlicher Teil
Kölner Straße
Aachener Straße / Markt
Gasthausstraße
Kanalsanierung Breslauerstr.
Marienweg mit Raiborweg
Anton Raky Allee Unterführung
Am Flachsfeld Kanalsanierung
Leo-Heinrichs
Kanalsanierung Schulring
Kanalsanierung Schulring Höfe
Kölner Str / Feuerwache Sanierung SW-Kanal
Hohlstraße, südl. Teil, hydraul. San. (62.03)
Am Hügel
Buschstraße
Im Buschfeld
Hubertushöhe
Kückhovener Straße
Bruchstraße, Kanalsanierung
Am Hasenloch
Hasseler Straße-Gartenstr.
Meinweg
Stettener Berg
Kirchplatz
Dingbuchenweg, hydraul. Sanierung (90.03)
Hohlstraße Baugebiet MS
Am Lerchenpfad, Lövenich
In Lövenich, hydr. Kanalsanierung
Alte Römer Str. für Wohnbaufl.(40.03),
Schulstraße, Gerderath
Gerderhahn, Unterhahn Baugebiet MS
Florianstraße, Kanalsanierung
In Kückhoven östl. Spitzberg
Thingstr. (Gebäude nördlich L 19) (85.03)
Thingstraße, westlich In Kückhoven (86.03)
Immenweg, Baugebiet (76.03)
südl. Quickstr., Baugebiet (79.03)
Stülpend, Thingstr., Kückhoven
Bellinghovener Weg, Kückhoven
Baugebiet Am Malter MS
Baugebiet, Zum Driesch
Spitzberg, Kückhoven
Im Grünfeld, Seiler- und Weyerweg (56.03)
In der Weidwäsch, Stichstraße (57.03)
Hellenstraße
Brüderstraße
Holzweilermarkt
Im Kindsfeld
Kofferer Str
Landstraße
Schützenweg
Titzer Straße
In Kaulhausen, Sammler zum RÜB (68.03)
In Kaulhausen, hydraul. Sanierung (69.03)
Kölner Heerweg, Annastr., Jacobstraße
Sammler an der Niers (71.03)
Leineweber Straße (107.3)
St.Valentin/Himmelspfad, Venrath
WickrathbergerStr., Venrath
Auf der Heide
Am Spießhof, Kanalsanierung (53.03)
Hetzerath, Peschfeld Baugebiet TS (54.03)
St. Stephanusstraße, Kanalsanierung
Kleinbouslar Netz 16
Schwanenberg, Retentionsbodenfilter
In Oerath, Kanalsanierung (98.3)
Zum Wahnenbusch, östl. Teil (102.03)
Berichtsjahr Art der
Umsetzung Baubeginn 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt 2022 - 2026 Gesamtkosten KläranMaßnahme szustand
kosten
lagennr.
Jahr 1-6
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
2015
6
6
6
1
1
3
3
2
3
3
3
1
3
3
3
3
3
3
3
1
3
1
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
2
3
3
2
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
1
4
1
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
2016
2015
2016
2022
2022
2016
2016
2017
2016
2016
2021
2022
2018
2018
2020
2016
2022
2017
2017
2016
2016
2016
2017
2019
2018
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2019
2016
2019
2016
2019
2018
2022
2016
2018
2018
2022
2017
2016
2017
2018
2022
2022
2022
2022
2018
2022
2022
2017
2018
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2022
2018
2022
2022
2016
2017
2022
2022
2017
2016
2022
2016
2016
2016
100
100
100
100
50
30
30
30
100
500
30
200 200
100 100
4000 2000
400 400
110
200
100
100
100
200
100
100
500
30
160
40
40
50
60
60
75
250
120
80
100
300
250
180
30
50
10
50
10
630
15
40
15
40
200
90
30
450
100
140
60
200
350
84
140
240
145
70
380
50
800
200
25
300
600
1000
200
0
0
900
500
6000
800
110
160
0
40
40
50
60
0
60
75
250
120
80
100
600
250
180
30
50
10
50
10
630
15
40
15
40
200
0
90
30
450
0
100
140
60
200
0
0
0
0
350
0
0
84
140
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
240
0
0
145
70
0
0
380
50
0
800
200
25
600
200
1000
1700
315
50
200
370
10
100
20
100
120
130
600
20
150
70
15
60
100
100
80
300
400
180
130
100
55
50
60
1200
1000
400
1000
1700
900
500
6000
800
110
160
315
40
40
50
60
50
60
75
250
120
80
100
600
250
180
30
50
10
50
10
630
15
40
15
40
200
200
90
30
450
370
100
140
60
200
10
100
20
100
350
120
130
84
140
600
20
150
70
15
60
100
100
80
300
400
180
240
130
100
145
70
55
50
380
50
60
800
200
25
2015_09_08_6.2 ABK Maßnahmen_Abgabe
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
137
2104
142
142
142
142
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
2104
137
137
137
137
137
137
137
137
Nr. MWNr. BauOstwert Nordwert Gewässer Statio- Art der
Entlastungs werk
kennzahl nierung Stationierun
bauwerk
Trennkanal
g
isation
Gewässerna Bemerkung
me nicht
stationiertes
Gewässer
nicht an Maßnahmen gebunden
nicht objektgebundener Ansatz
vorauss. neues TR-Netz
vorauss. neues TR-Netz
Sanierungsprogramm Erkelenz komplett
Sanierungsprogramm Erkelenz komplett
770
770
475
770
771
475
475
770
475
770
770
770
770
475
770
540
540
540
540
540
540
8528
8528
8528
8528
8528
8528
539
540
8528
8528
478
478
544
478
536
534
534
534
534
534
535
534
535
534
530
530
530
530
530
530
530
530
530
530
528
528
527
525
524
524
524
542
8527
773
540
481
546
477
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
769 3E+05
769 3E+05
8932 3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
3E+05
5663711
5663711
5662337
5663711
5663481
5662337
5662337
5663711
5662337
5663711
5663711
5663711
5663711
5662337
5663711
5662691
5662691
5667504
5656747
5656747
5656747
5656747
5656747
5656747
5657089
5657089
5657089
5657089
5657089
5657089
5657059
5656747
5657089
5657089
5664436
5664436
5665116
5664436
5660601
5661410
5661410
5661410
5661410
5661410
5660133
5661410
5660133
5661410
5659180
5659180
5659180
5659180
5659180
5659180
5659180
5659180
5659180
5659180
5662072
5662072
5661742
5662239
5663406
5663406
5663406
5659534
5659402
5660023
5663083
5656747
5664948
5663599
5658955
286112
8
1 Wockerather FRKB Wockerather Weg
vorauss. neues TR-Netz
4.19.3.3
ABS Schwanenberg
16 / 500 l/s
Sc
hw
an
be
rg
en
ab
Gr
r
e
em
ss
Vo
er
em
ss
Vo
G
en
ra b
4.2.3.1
RKB Krefelder Str.
Antrag vom 8.6.2006
3836 l/s
er
F
aben
r Gr
ume
lt
o
H
lie
ß
Gr a
ben
Gram
e
rab
n
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Fro
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b
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G ra
her
Genhofe
ben
r Grabe
"
busc
her N
o
rdgr
a
4.1.2.
RÜB Erkelenz Mitte
08 / 5103 l/s
ben
Gr
Sü amb
dg us
r a ch
be er
n
4.28 TR Borschemich
130 l/s
Antrag vom 10.01.2006
ARA Erkelenz
15 / 316 l/s
n
6
6 "
Gr
an
ter
ath
er
W
Ven
Ost rather
gra
ben
rF
rg
e
en
be
Ke
y
Graben
ß
"
est
gra
be
n
"
16
4.29. TR Immerath
210 l/s
Antrag vom 26.02.2006
Immerath, Lützerath
und Pesch
Braunkohletagebau
15
er
ath
ter en
n
a
b
Gr dgra
Sü
e
ich
ven
Lö
"
"Zum Wahnenbusch"
Wohngebiet östl. der Bahnlinie
29 / Summe 36,7 l/s
rF
the
e ra
m
m
I
ließ
en
rab
rdg
o
rN
Immerather Graben
7
ß
ther Flie
Grantera
14 "
Baugebiet "Schages Fahrt" Venrath
28 / 150 l/s
ß
Flie
her
c
s
bu
Eggerath
er
"
13 "
Baugebiet "In der Schlei" Schwanenberg
32 / 80 l/s
15
n
hne
Wa
n
rabe
e
er Fli
terath
Gran
12 RKB Matzerath
12 " 31 / 247 l/s
"Am Dorf" Kückhoven
16 " 32 / Summe 211,1 l/s
Nys
t
erb
ach
5
"
"
2
4.9.2.7
RÜB Perscher Straße
Niersverband
Nysterbach
h
enic
Löv
n
rabe
er G
4
Löve
n
icher
Südg
r
aben
Nebengraben
Kleinbouslar
dg
Nor
Borschemich
Braunkohletagebau
Bellinghover Fließ
erg
ther
zera
H et
F
ließ
8"
her
rat
tze raben
e
H dg
r
No
Versickerung B 57
11 " 27 / 1,6 l/s
Kückh
o
Grabe vener
n
ch
Ba
"3
"
önigsb
4.11.2.1
ABS Tenholt
28
RRB 50 l/s
BoFi
3 l/s
r
ene
ver
Do
Wallentwässerungen Krefelder Str.
23/33 / Summe 34 l/s
4.9.2.5
RÜB Holzweiler
Niersverband
4.9.2.8
RÜB Unkelbachstraße
10 / 519 l/s
Einleitungserlaubnisse
Obere Wasserbehörde
RÜB Pescher Str.
Einleitung aus
(Niersverband)
Erlaubnis bis
20
Einleitungsmenge
10
2053 l/s
Zum K
4.12.2.1
ABS Hetzerath
28
RÜB 430 l/s
BoFi
3 l/s
4.11.2.1
ABS Granterath
04 / 1582 l/s
neu RÜB 425/ls
4.1.4.2
ABS Commerden
16 / 50 l/s
400 l/s b. Steuerung HRB
4.13.2.1
RKB/RW Houverath
19 / 314 l/s TG 1
19 / 444 l/s TG 2
Antrag an UWB 28.11.2012
758l l/s
4.8.2.1
RÜB Thingstr.
14 / 296,11 l/s
4.8.4.2
ABS Kückhoven L 19
Niersverband
r
ove
ckh
Kü
Berverather
Graben
Neb
e
Hou ngrab
e
Hei verath n
er
de
4.8.2.1
RÜB Bellinghoven
17 / 412 l/s
4.8.4.1
ABS In Kückhoven
14 / 64,74 l/s
Niers
Fließ
ther
kera
c
o
W
11 "
Hou
Gra verath
er
ben
ß
4.3.2.1
RKB; RRB
Wockerather Fließ
27 / 200 l/s
lie
"
4.9.2.2
RÜB Wockerath
Niersverband
öhm
Die K
s
er
Ni
rF
12
"
Wallentwässerungen Buscherhof
30 / Summe 26,9 l/s
10 "
rg
e
ben
4.9.2.4
RÜB Kaulhausen
26 / 277 l/s
4.9.2.6
RÜB Keyenberg
Niersverband
en
be
Gra
"
Versickerung GIPCO
27 / 50 l/s
Ke
y
n
"
Baugebiet "In der Hütte" Hetzerath
32 / 70 l/s
Fließ
rabe
"
Maar Bellinghoven
26 / 23 l/s
Holzweile
r
er G
4.9.2.2
RÜB Terheeg
28 / 410 l/s
Ziegelweiher
"
Gasberg Lövenich
26 / 25 l/s
ß
"
9
Gut Nierhoven
und Kleinbouslar
Erlaubnis Landkreis Erkelenz
vom 12.01.1965
"
lie
ath
er
rath
4.9.3.1
ABS Unterwestrich
26 / 686 l/s
Niersverband
Ku c
k
Gra umer
ben
Golk
"10
"14
8
9
"
Gol
kr
7
Oerather Mühlenfeld
33 / 1320 l/s (Versickerung)
Teichanlage Kleinbouslar
28 / 6,47 l/s (Versickerung)
Venrather
Fließ
Venrath
er
Westgra
ben
Ziegelweiher
Fließ
1
Hovener Graben
4.15.2.1
ABS Golkrath
16 / RÜB 1934 l/s
4.9.2.1
RÜB Venrath
Niersverband
en
ab
gr sch
n
be bu
Ne gen
Et
ch
ba
Hovener Fließ
4.7.2.1
ABS Gerderath
Genenderstraße
29 / RÜB 1633 l/s
BoFi
9 l/s
"
"
5
h
ac
kb
c
e
Be
oß
Fl
2
4
4.28 TR Borschemich
250 l/s
Antrag vom 10.01.2006
4.19.3.4
ABS Oerath
04 / 718 l/s
neu 172 l/s
"
3
Bee
ck
er at
Gerd
13
Sch
wal
m
ther
g sg
Win
4.1.4.1
ABS Erkelenz Nord
16 / 2500 l/s
1
bach
Dy
Gr k e
ab r
en
4.19.2.1
RÜB Genfeld
16 / 101 l/s
4.7.2.2
ABS Gerderhahn
11 / 915 l/s
4.19.3.2
ABS Genhof
16 / 500 l/s
Geneikener
Graben
4.19.3.1
ABS Geneiken
16 / 670 l/s
Einleitungserlaubnisse
Untere Wasserbehörde
Anlage 6.3
4.4.3.1
ABS Am Vogelsang
16 /1960 l/s
neu RÜB 1685 l/s
BoFi 13 l/s
4.4.2.1
RÜB Schweitzer Straße
16 /1310 l/s
4.4.2.2
RÜB Katzem
05 /2841 l/s
neu 30.03.2005
646 l/s
Parys
Erkelenz
Vorfluter, Einleitungserlaubnis, BR UWB
26.08.2015
Maßstab 1:20000
DIN A0
Abwasserbetrieb Erkelenz
Eigenbetrieb der Stadt Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Übersicht Eckdaten der Abwasserbetriebsstellen
Art
Im Übers.-Plan
Bauw.
Bezeichnung
Nr.
vom
RÜB,SK,RKB
RRB
Pumpwerke
N-schlagswasserbeha.
Netz 01 MW Erkelenz Mitte
25
SK
770
RÜB Erkelenz Mitte StSt III
StSt II, Marienweg
StSt I, Krefelder Str.
ABS Erkelenz Nord
StSt I im Karolingerr.
StSt II im Karolingerr.
StSt I im Frankenr.
StSt Ii im Frankenr.
RRB Westpromenade
Wilhelmstraße
Im Mühlenfeld
ABS Commerden
ABS Commerden
Tenholter Str.
Fußgängerunterf. Kölner Str.
771
1
33
34
27 + 32
2
33
17
475
772
476
Netz 02 TR Erkelenz Mitte
RKB
769
RRB
RRK
1_TS + 16
20
ABS Krefelder Str.
Schulring
Commerdener Höhe
Netz 03 TR Gewerbe-Gebiet Ost
1
SWPW
4_TS + 21
RKB
RRB
18
RW PW
19
RW PW
Netz 04 MW Katzem / Lövenich
RÜB
8528
BoFi
SK
539
RW
SK
540
FB + SK
Aktenzeichen
Einleiterlaubnis §§ 2,3,7 WHG
vom
Aktenzeichen
Einleitung
gültig bis Rechtsw.
Becken
Hochw.
Menge
Drossel
Bauj.
Volumen
Meßeinr.
1989
1989
1989
1991
1993
1999
1993
1999
1990
2007
2011
1995
1995
1971
2002
1305
1675
1319
908
388
358
384
463
2193
1650
2400
970
8500
64
Qw und Qab
1990
2007
2006
716
2000
2008
573
1996
2006
297
Dr. menge Drosselart
Kalibier. Hinweise / Bemerkung
1
2
3
1_TS + 16
26 + 30
SK
RRB
RRK
RRK
SK
RRB
MW PW
RW PW
Genehmigung Bau / Betrieb
16
17
48
29.8.97
54.2-CZ-3.1(5.1)-10-(zu 1585)
54-2-3.1(5.1)-10-(zu 1585)-ra
20.8.90
n. erf.
n. erf.
54.2-Cz-3.1-(5.1)-10-(zu 1585)
20.10.95
54CZ-3.1-(5.1)-10-(zu 1585)
n. erf.
n. erf.
20.8.90
n. erf.
n. erf.
Wockerather Weg
n. erf.
Wockerather Fließ
27.3.07
Nordtangente
Fußgängerunterf. P u R -Anlage
32 + 37
13.7.88
12.8.88
10.4.96
n. erf.
n. erf.
n. erf.
n. erf.
10.7.96
n. erf.
n. erf.
54.1-3.1-(5.1)-26-S
54.1-3.1-(5.1)-34-Bi-
54.1-3.1-(5.1)-36-Bi
30.6.08
31.12.16
31.12.16
54.2-Cz-3.1-(5.1)-10-(zu 1585)
25 21 778
25 22 400
25 20 810,5
25 22 148
56 62 355
56 61 950
56 58 141,6
56 61 134
5103 l/s
2500 l/s
50 l/s
4000 l/s
n. erf.
n. erf.
171
140
120
25
10
10
15
200 / 10
40
45
450
50
50
109
Raddrossel
Raddrossel
Waagedrossel
Pumpe
Strahldrossel
Schieber
Strahldrossel
Schieber
Strahldrossel
Alpheus
Abflussregler
Pumpe
IDM Schieber
Pumpe
30.01.13
05.07.12
05.07.12
29.6.12
04.07.12
n.erf.
kleines PW im MW-Netz
RW Einleit. In MW-Netz
Qw und Qab
10
1000
300
Pumpe
Schieber
bgu Abfl.regler
n. erf.
n. erf.
n. erf.
Neu beantragt am 8.6.06
Entleerung Pumpe 100 l/s
Qw
15
Pumpe
2015
2x40
Pumpe
n. erf.
Qw und Qab
Qw
Qab
30.01.13
29.01.13
2015
siehe RKB Krefelder Str.
29.06.12
1962
54-2-3.1-(5.1)-11-3405-lü
n. erf.
n. erf.
14.1.08
54.1-3.1-(5.1)-55-Or
31.12.27
25 23 590
56 59 995
200 l/s
n. erf.
ABS Lövenich Am Vogelsang
ABS Lövenich Am Vogelsang
RÜB Schweizerstraße
Einleitung Gasberg
RÜB Katzem
RÜB Katzem
25.11.90
13.2.04
18.6.80
n. erf.
54.2-Cz-3.1-(5.1)-13-(zu 1300)
54-2-3.1-(5.1)-10-3102-lü
54.2-Cz-45-9.4 (1300)
19.7.04
54-2-3.1-(5.1)-10-3179-lü
ABS Genenderstraße
ABS Genenderstraße
Östl. HS Gerderath
Vossemer Str
Weidbruchsweg
Wolfskaul
Florianstraße
ABS Gerderhahn
8.6.88.
15.12.03
n. erf.
n. erf.
n. erf.
n. erf.
n. erf.
26.11.82
54.2-Cz-3.1-(5.1)-16-1864
54-2-3.1-(5.1)-10-3100-lü
RÜB Thingstraße
ABS In Kückhoven
Im Bonental
An der Maar
RÜB Bellinghoven
Überlauf Maar Bellinghoven
18.9.86.
18.9.86.
n. erf.
n. erf.
8.10.82.
n. erf.
Neuhaus
ABS Unterwestrich Sk Niersverb
RÜB Terheeg
RÜB Wockerath Niersverband
Erweiterung RÜB Wockerath
RÜB Kaulhausen
RÜB Keyenberg § 45 Niersverb.
RÜB Lützerath
RÜB Unkelbachstraße
ABS Borschemich Außer Betr.
Am Lenzenkamp Außer Betr.
n. erf.
23.1.79
4.8.75
5.8.75
3.4.07
6.8.75
30.7.03
27.7.87.
21.4.81.
16.7.92
n. erf.
27.12.96.
54.1-3.1-(5.1)-30-Bi
31.12.16
27.12.96.
4.9.06
28.9.83
54.1-3.1-(5.1)-17-Bi
66 38 00/7-236/1
54.1-3.1-(5.1)-18-S
31.12.16
31.12.26
31.12.05
15.6.09
54.1-3.1-(5.1)-31-Or
31.12.29
25 22 025
25 22 025
25 22 462
25 23 272
25 24 920
56 55 475
56 55 475
56 55 548
56 55 570
56 55 300
1960 l/s
13 l/s
1310 l/s
25 l/s
2.841 l/s
1994
2005
1980
2006
1985
2005
2207
780
221
Qw und Qab
Qab
Qab
247
736
Qw
25 14 875
25 14 875
56 61 808
56 61 808
1633 l/s
9 l/s
1990
2005
1996
1997
2003
1991
2006
1983
2600
540
1100
1221
619
284
Qw und Qab
Qw
1987
1984
2005
2005
1984
1983
131
68
25
13
17
Pumpe
Pumpe
Waagedrossel
15.6.12
15.6.12
5.7.12
RW Einleit. In RW-Netz
RW Einleit. In RW-Netz
Neu beantragt am 16.11.04
konstr. Becken vor Einl. Aussengeb.
8
Strahldrossel
4.7.12
38
9
646
356
240
105
Pumpe
Pumpe
Rohrdrossel
Rohrdrossel
Rohrdrossel
Rohrdrossel
19.6.12
19.6.12
n. erf.
n. erf.
n. erf.
n. erf.
12
Pumpe
24.5.11
12
2
Waagedrossel
Pumpe
2015
26.06.12
100
11
Pumpe
Strahldrossel
n. erf
2015
25
8
Pumpe
Strahldrossel
21.06.12
3.7.12
10
Strahldrossel
26.6.07
14
57
3
3
15
Strahldrossel
Waagedrossel
Waagedrossel
Strahldrossel
Pumpe
3.7.12
26.6.07
29.1.13
29.1.13
Neu beantrag am 30.5.05
Netz 05 und Netz 06 entfallen
Netz 07 MW Gerderath / Gerderhahn
29 + 42
RÜB
8522
BoFi
3
478
4
479
544
5
29
19 + 43
Netz 08 MW Kückhoven (NV)
SK
535
SK
536
RWPW
RRB
SK
537
13
14 + 36
28
22
15
480
SW PW
SK
Netz 09 MW Östliche Stadteile (NV)
27
MW PW
6 + 34
SK
525
7
SK
526
8
SK
527
FB
9
SK
528
10 + 30
RÜB
529
11
SK
531
12
SK
533
35
RRB
2
SW PW
54.2 CZ-3.1-(5.1)-10-(1362)
n. erf.
9.7.01.
54.1-3.1-(5.1)-16-Or
31.12.11
25 16 950
56 63 350
915 l/s
54.2 CZ-3.1-(5.1)-18-(zu 1547)
54.2 CZ-3.1-(5.1)-18-(zu 1547)
25.5.07
25.5.07
54.1-3.1-(5.1)-23-Or
54.1-3.1-(5.1)-23-Or
31.12.14
31.12.14
25 23 982
56 59 878
361 l/s
54.2 CZ-3.1-(5.1)-10-(zu 1472)
25.6.07
15.3.05
54.1-3.1-(5.1)-43-Or
66 38 00/7-228/1
31.12.17
31.12.25
25 23 183
25 23 183
56 58 741
56 58 742
412 l/s
23 l/s
54.2.f-45-9.3(1173)
54.2.f - 45 - 9 (675)
54.2.f - 45 - 9 (675)
54-2-3.1-(5.1)-11-3357-lü
54.2.f - 45 - 9 (675)
54-2-3.1-(5.1)-11-(zu 948)-lü
54.2 CZ-3.1-(5.1)-14-(zu 1369)
54.CZ-45-9(1369)
54.2-3.1-(5.1)-11-2195
17.8.09
5.12.08
54.1-3.1-(5.1)-12-Or
54.1-3.1-(5.1)-40-Or-
31.12.29
31.12.28
25 27 969
25 24 342
56 60 912
56 60 661
686 l/s
410 l/s
8.12.08
22.8.06
25.6.07
n. erf.
24.7.84.
54.1-3.1-(5.1)-52-Or
54.1-3.1-(5.1)-42-Or
54.1-3.1-(5.1)-38-Or
31.12.28
31.12.26
31.12.17
26 24 355
25 25 917
25 28 897
57 60 278
56 60 675
56 61 021
269 l/s
277 l/s
525 l/s
54.1-3.1-(5.1)-20-S
31.12.10
25 30 400
56 57 480
519 l/s
1983
1980
1982
1982
2007
1982
1980
1989
1985
1994
1994
220
Qw
Qw
Qab
genehmigt mit Netz
genehmigt mit Netz
genehmigt mit Netz
genehmigt mit Netz
SW PW als Tiefpunktentleerung
Rückstauklappe im Hauptkanal Thingstraße
1000
71
kleines MW PW ohne Einleitung
300
77
187
200
118
382
100
198
602
Qab
Qab
Qab geplant
Qab
Qab
Qab
nur Notüberl. in Dorfteich Braunkohletagebau 2017
Braunkohletagebau 2017
keine Einleitung
Braunkohletagebau
kleines SW-Netz o. RW Braunkohletagebau
Netz 10 Tr Keyenberg
n. erf.
Netz 11 MW Granterath / Tenholt
18 + 39
SK
542
5
SW PW
30 + 40
SK
8526
RRB
BoFi
ABS Granterath
An der Renne
ABS Tenholt
ABS Tenholt
ABS Tenholt
Netz 12 MW Hetzerath
RÜB
8527
BoFi
SW PW
Netz 13 Tr Houverath
SW PW
RKB
RW
RW
Netz 14 Tr Matzerath
SW PW
RKB
31 + 38
4
8
6_TS + 49
7
5_TS + 48
Netz 15 MW Golkrath
RÜB
773
28 + 41
Netz 16 TR Kleinbouslar
SW PW
RW
RW
3
Netz 17 Tr Hetzerath
RW
1986
30.6.95.
Geän. Betr nach Neurechn.
30.6.95.
Geän. Betr nach Neurechn.
13.2.04
54-2-3.1-(5.1)-10-3101-lü
ABS Hetzerath
ABS Hetzerath
Hohenbusch
13.4.77
10.12.03
n. erf.
54.2.t-45-9.6 (900)
54-2-3.1-(5.1)-10-3090-lü
10
Houverath
Houverath
Teilgebiet 1, (Nordwest)
Teilgebiet 2, Südost
6.12.96.
30.10.12
54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra66 38 00/7- RKB 006
Matzerath
RKB Matzerath
6.12.96.
5.12.11
54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra66 38 00/7-279/RKB
5.7.12
66 38 00/7-172/1
ABS Golkrath
6.7.90.
54.2 CZ-3.1-(5.1)-16-(1569)
27.12.96.
Kleinbouslar
Versick Kleinbouslar
Graben Kleinbouslar
n. erf.
n. erf.
n. erf.
15.12.08
16.1.65
BG "In der Schlei"
BG "In der Schlei"
54.1-3.1-(5.1)-8-S
31.12.04
25 20 300
56 57 900
12.1.09
54.1-3.1-(5.1)-46-Or
31.12.28
25 22 100
56 57 353
30.1.09
54.1-3.1-(5.1)-45-Or
31.12.28
25 18 422
25 18 472
56 57 655
56 57 748
1582 l/s
1982
1999
865
Qw
16
Pumpe
50 l/s
1985
2005
57
990
150
Qab
Qw
11
50
3
Pumpe
Waagedrossel
Pumpe
3 l/s
430 l/s
3 l/s
1981
2005
736
248
Qw und Qab
Qw
10
3
Pumpe
Pumpe
2015
Neu beantragt 30.3.05
SW Netz, RW ungeregelt über BGM - Kanal in Vorflut
2015
27.06.2012
21.06.12
21.06.12
kleines SW-Netz o. RW
22.1.99
54.1-3.1-(5.1)-37-BB 31.12.19
22.1.99
54.1-3.1-(5.1)-39-BB 31.12.19
Einleitungsantrag vom 28.11.2012 gestellt
BG "In der Hütte"
Netz 18 Tr Schwanenberg
SW PW
RW
9.4.84.
RW ungeregelt in Vorflut
n. erf.
n. erf.
2000
2013
2000
2000
Qw
SW zum SWPW Matzerath II
Qw
SW zum SWPW Matzerath II
37
25 17 322
25 17 321
56 59 290
56 59 287
314 l/s
444 l/s
758 l/s
31.12.32
25 19 637
56 60 569
247 l/s
1999
2012
29
54.1-3.1-(5.1)-33-Bi
31.12.16.
25 17 050
51 61 320
934
1992
1129
66 38 00/7-174/1
654 - 10
31.12.28
unbefristet
25 24 080
25 21 653
56 54 580
56 55 642
6,47
147,60
1999
1999
1999
SW durch Ortslage zum RÜB Katzem
RW-Versickerung nach Teich
RW - Einleitung Nysterbach
15.8.02
66 38 00/7-211/1
31.12.32
Verlängerungsbescheid vom 30.10.2012
25 18 620
56 57 860
70 l/s
2005
SW nach Hetzerath
6.2.02
66 38 00/7-210/1/ST 31.12.32
Verlängerungsbescheid vom 02.11.2012
25 19 415
56 63 380
157,5 l/s
2002
2002
25 21 200
25 19 820
25 18 373
25 18 732
25 17 600
56 62 003
56 63 160
56 62 875
56 64 007
56 63 700
717,6 l/s
2477 l/s
500 l/s
670 l/s
101 l/s
1985
1986
1990
1990
1990
Qw und Qab
10
Pumpe
25.05.11
Qw
80
Drosselschieber
23
20
5
10
5
Pumpe
Pumpe
Pumpe
Pumpe
Waagedrossel
MW nach oerath II
SW nach Schwanenberg
Hochwasserschutz
Netz 19 MW Schwanenberg
SK
SK
SK
SK
SK
20 + 44
21 + 45
22 + 46
23 + 47
24
546
547
548
549
550
ABS Oerath
ABS Schwanenberg
ABS Genhof
ABS Geneiken
ABS Genfeld
18.9.84.
29.5.85.
30.11.06
3.1.89.
26.3.92.
keine Betriebsstellen
n. erf.
54. CZ-3.1-(5.1)-10-(1619)
54.2 CZ-3.1-(5.1)-17-(1676)
54.2-3.1-(5.1)-10-3300-lü
54.2 CZ-3.1-(5.1)-10-(1585)
54.1 CZ-3.1-(5.1)-10-(2171)
11.10.84.
18.12.85.
31.7.89.
1.8.89.
10.4.96.
54.1-3.1-(5.1)-22-S
54.1-3.1-(5.1)-24-Or
54.1-3.1-(5.1)-28-Bf
54.1-3.1-(5.1)-29-Bf
54.1-3.1-(5.1)-35-Bi
31.12.04.
31.12.11
30.6.09.
31.12.09.
31.12.16.
524
1463
187
243
91
Qab
Qab
Qab
Qw und Qab
Qab
14.06.12
02.06.11
02.06.11
02.06.11
2015
Netz 20 SW Vossem
Netz 21 SW Hoven
SW PW
9
Hoven
6.12.96.
54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra-
n. erf.
2000
n. erf.
1999
kein RW-Netz, SW nach Gerderath
Qw
kein RW-Netz, SW nach Oerath II
Netz 22 SW Genehen
Netz 23 TR Mennekrath
SWPW
RWPW
15
25
keine Betriebsstellen
n. erf.
n. erf.
2001
kein RW-Netz, SW nach Granterath
Mennekrath
Mennekrath
n. erf.
n. erf.
n. erf.
2001
2001
keine Betriebsstellen
n. erf.
n. erf.
2002
kein RW-Netz, SW nach Unterwestrich
keine Betriebsstellen
n. erf.
n. erf.
2003
kein RW-Netz, SW nach Unterwestrich
Qw
SW nach Erkelenz - Nord
RW Verdunstung
Netz 24 SW Berverath
Netz 25 SW Oberwestrich
Netz 26 TR Oerather Mühlenfeld
RRB mit Versickerung
Netz 27 SW Moorheide
SWPW
n. erf.
11
Moorheide
Netz 28 TR Umsiedlung Borschemich
RKB/ SWPW
2_TS + 23
RRK
13
Netz 29 TR Umsiedlung Immerath
RKB/SWPW
3_TS + 24
RRB
14
20.2.03
66 38 00/7-214/1
31.12.33
Verlängerungsbescheid vom 12.11.2013
n. erf.
25 21 100
56 61 200
1.320 l/s
n. erf.
Borschemich nördl. Teil
Borschemich nördl. Teil
Borschemich südl. Teil
26.6.06
26.6.06
54.2-3.1.(5.1)-10-Wt
54.2-3.1.(5.1)-10-Wt
Immerath neu
Immerath neu
16.4.07
16.4.07
54.2-3.1.(5.1)-18-3406-lü
54.2-3.1.(5.1)-18-3406-lü
2.005
12.450
SW zum PW Oerath II
2003
kein RW-Netz, SW nach Gerderhahn
56 62 903
56 62 041
157 l/s
200 l/s
2007
2007
2007
108
450
Qw
25 22 414
25 22 408
56 58 782
200 l/s
2007
2007
129
4020
Qw
25 23 688
2007
157 l/s
Kompaktregler
2015
200 l/s
Kompaktregler
2015
SW zur ARA
Antrag vom 2.1.06
Antrag vom 9.1.06
SW nach Wockerath
Antrag vom 23.2.06
Netz 30 TR Venrath Schages Fahrt
Netz 31 Tr Zum Wahnenbusch
SW PW
RW
6
keine Betriebsstellen
n. erf.
Zum Wahnenbusch
n. erf.
Netz 32 Tr Am Dorf
RRB mit Versickerung
Zwischenpumpwerke
MW PW
SW PW
Oerath II
Matzerath II
6.12.96.
6.12.96.
66 38 00/7-244/1
31.12.28
25 26 132
56 62 133
150 l/s
21.7.09
66 38 00/7-261/1
31.12.29
25 22 492
56 57 727
37 l/s
1.10.12
66 38 00/7-281/1
31.12.32
25 24 093
56 58 126
211 l/s
SW ins Netz Venrath
1994
n. erf.
26
12
21.1.08
54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra-
n. erf.
n. erf.
Zentrale Versickerung
2012
1186
1999
2005
ABS Borschemich, SW-Pumpwerk Am Lenzenkamp außer Betrieb Braunkohletagebau
RÜB Wockerath, Keyenberg, Unterwestrich Abgabe an den Niersverband
SW Ins Netz 08 MW Kückhoven
Qw
Qw
MW-Zwischenpumpwerk zur ARA
SW-Zwischenpumpwerk zum PW Oerath II
Anlage 6.4
Parys, Stand 08/2015