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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
45177.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
12.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:21

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/341/2015 öffentlich 14.10.2015 Amt 66 Werner Spartz Abwasserbeseitungskonzept (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016 - 2021 Beratungsfolge: Datum Gremium 27.10.2015 be 16.12.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Einleitung: Seit 1979 beinhaltet das Landeswassergesetz Nordrhein – Westfalen die Pflicht zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK). Für das Stadtgebiet Erkelenz wurde erstmalig im Jahre 1987 ein solches Konzept aufgestellt. Gegenstand des Beschlusses ist die 5. Fortschreibung des ABK. Es umfasst den Zeitraum 2016 bis 2021. Inhalt des ABK: Der Mindestinhalt des ABK sowie die zu wählenden Darstellungsformen sind in der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden“ (RdErl. d. MUNLV vom 27.12.2007) festgelegt. Insbesondere enthält das vorliegende ABK:  Einen Rückblick auf den Umsetzungszeitraum des letzten ABK  Einen Rückblick auf die in diesem Zeitraum umgesetzten Maßnahmen  Aussagen zum Stand der Abwasserreinigung in Erkelenz  Allgemeine Angaben zu Entwässerungsgebieten, Einleitungen in Gewässer  Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet  Eine Aufstellung aller notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für den Zeitraum 2016 bis 2021  Angaben zur Umsetzung des § 61a LWG „Dichtheitsprüfung privater Hausanschlussleitungen“ Die in den Folgejahren im Stadtgebiet umzusetzenden Maßnahmen (z.B. Kanalbau, Bau von Abwasseranlagen, Sanierungen) sind in Anlage 6.2 einzeln mit geschätzten Investitionssummen und Umsetzungszeitraum aufgeführt. Hierbei sind die Maßnahmen bis 2021 verpflichtend umzusetzen (Abweichungen müssen gegenüber der Wasserbehörde begründet werden). Für den Zeitraum nach 2021 kann das Programm spätestens bei der nächsten Überarbeitung des ABK im Jahre 2021 angepasst/ abgeändert werden. Die zu erwartenden Investitionen in den Folgejahren (Kanalneubau, Kanalsanierung) liegen auf ähnlichem Niveau wie im Zeitraum 2010 – 2015. Abschließend bleibt festzustellen, dass der Stand der Abwasserableitung und Behandlung in Erkelenz auch aufgrund der umfangreichen Investitionen in den vergangenen Jahren einen hohen Standard und weitgehende Rechtskonformität erreicht hat. Es werden in den nächsten Jahren hydraulische und bauliche Kanalsanierungen sowie Investitionen im Bereich der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz den Schwerpunkt der Investitionen ausmachen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erkelenz für den Zeitraum 2016 bis 2021 wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbar keine – mittelbar sind zumindest die Einzelmaßnahmen bis 2021 umzusetzen. Die Einzelinvestitionen sind in der mittelfristigen Finanzplanung bzw. in der jeweiligen Haushaltsanmeldung berücksichtigt. Anlage: 6._ABK_Erkelenz_2016-2021 Vorlage A 66/341/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 2016-2021 VORABZUG Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung ABK Stadt Erkelenz 2016 – 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 1.1 Allgemeines und Rechtsgrundlage ................................................................ 3 1.2 Vorlagefrist ABK der Stadt Erkelenz .............................................................. 3 1.3 Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes .................................................. 4 1.4 Rückblick auf die 4. Fortschreibung des ABK................................................ 5 1.4.1 Allgemeines........................................................................................... 5 1.4.2 Kanalnetzsanierung .............................................................................. 5 1.4.3 Niederschlagswasserbehandlung ......................................................... 5 1.4.4 Umsiedlung ........................................................................................... 6 1.4.5 Neue Baugebiete .................................................................................. 6 1.4.6 Nicht realisierte Maßnahmen ................................................................ 6 1.4.7 Investitionen im Zeitraum 2010 – 2015 ................................................. 6 1.5 Überprüfung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen ...................... 8 1.5.1 Anlass und Rechtsgrundlage ................................................................ 8 1.5.2 2 Umsetzung des § 60 LWG und der SüwVo Abw in Erkelenz ............... 8 ABK 2016 ............................................................................................................ 9 2.1 Abwassereinleitungen, Übernahme und Übergabestellen ............................. 9 2.1.1 Abwassereinleitungen ........................................................................... 9 2.1.2 Übernahme ........................................................................................... 9 2.1.3 Übergabestellen .................................................................................... 9 2.2 Angaben zu Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung.............................. 10 2.2.1 Allgemeines......................................................................................... 10 2.2.2 Zentrale Abwasserreinigungsanlage Erkelenz Mitte ........................... 10 2.3 Angaben zu Entwässerungsgebieten .......................................................... 11 2.4 Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet Erkelenz .... 11 2.4.1 Allgemeines......................................................................................... 11 2.4.2 NW-Behandlung in den Teilnetzen ..................................................... 12 2.5 Art der erfassten Maßnahmen ..................................................................... 25 2.6 Verbindungen, Zuleitungen, Ableitungen..................................................... 25 2.7 Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit................................. 25 2.7.1 ARA Erkelenz Mitte ............................................................................. 25 2.7.2 Anpassung Stand der Technik ............................................................ 25 2.7.3 Bauliche Sanierungen „Kanalnetz“ ...................................................... 25 2.7.4 Hydraulische Sanierung ...................................................................... 25 3 Schlussbemerkungen ........................................................................................ 26 4 Anhang .............................................................................................................. 27 1 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 4.1 Mischwasserentlastungen ........................................................................... 27 4.2 Behandlungsanlagen Regenwasser ............................................................ 28 4.3 Pumpstationen ............................................................................................ 28 4.4 Einleitungsstellen......................................................................................... 29 4.5 ABK Maßnahmenliste .................................................................................. 29 4.6 Liste aller Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ................................. 30 4.7 Liste nicht umgesetzter oder verschobener Maßnahmen aus ALT ABK ..... 32 5 Quellen und Literaturverzeichnis ....................................................................... 34 6 Anlage ............................................................................................................... 34 6.1 6.2 6.3 6.4 Übersichtsplan ABK..................................................................................... 34 Tabelle ABK Maßnahmen ........................................................................... 34 Übersichtsplan Einleitungsstellen ................................................................ 34 Tabelle Wasserrecht/ Einleitstellen/ ABS .................................................... 34 2 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1 Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines und Rechtsgrundlage Die Stadt Erkelenz legt hiermit die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vor. Im Jahr 1979 wurde zum ersten Mal im Landeswassergesetz NRW die Pflicht zur Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verankert. Aufgrund des Landeswassergesetzes haben „die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben, soweit nicht … andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind…“ [1] Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Beseitigung. Soweit dies noch erforderlich ist, haben die Gemeinden die notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den Anforderungen des § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes [2] und des § 57 LWG anzupassen. Die Gemeinden legen der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der nach Satz 1 noch erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept). Aufgrund der Änderung des LWG NRW im Jahr 2005 (LWG NRW § 53 Abs. 1 a S.2 vom 11.05.2005) beträgt die Vorlagefrist für die Fortschreibung des ABK sechs Jahre. Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes umfasst den Zeitraum von 2016 bis 2021 in einer detaillierten Jahresdarstellung. Auch die derzeitige Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 sieht eine Fortschreibung des ABK nach sechs Jahren vor. [3] 1.2 Vorlagefrist ABK der Stadt Erkelenz Nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wurde durch die Bezirksregierung Köln abschließend die Vorlage des ABK im Jahr 2015 gefordert. Aus diesem Grund wird das vorliegende ABK vorab der zuständigen Wasserbehörde übergeben – soweit keine Widersprüche zwischen Wasserrechtsverfahren, dargestelltem ABK Inhalte und sonstigen Forderungen der Wasserbehörden zu erkennen sind, kann der notwendige Beschluss zum ABK Erkelenz in der nächst möglichen Ratssitzung erfolgen. 3 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1.3 Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes Inhalt und Aufbau des vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzeptes orientieren sich im Wesentlichen an der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden [3]. Darüber hinaus ist ein Rückblick auf die 4. Fortschreibung des ABK Stadt Erkelenz enthalten. Die Umsetzung des Teil II SüwVo Abw (Dichtigkeitsprüfungen an privaten Hausanschlussleitungen) ist in einem gesonderten Kapitel beschrieben. Im vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept wird die Umsetzung des § 51a LWG (Beseitigung von Niederschlagswasser) in den Ausführungen zu den jeweiligen Teileinzugsgebieten dargestellt. Neben dem Textteil, der auch die Bauwerkslisten (Bestand) sowie eine Aufführung der Maßnahmen enthält, die entgegen der Darstellung der 4. Fortschreibung bis 2015 nicht umgesetzt waren (Punkt 1.4.6) sind weitere Informationen in den beigefügten Anlagen enthalten. Hier ist neben der geforderten ABK Übersicht (Plan Stadtgebiet Erkelenz) ein Anlagen-/ Betriebsstellenüberblick inkl. Stand Wasserrecht Einleitstellen (Tabelle), eine zugehörige Plandarstellung (Lage der Einleitstellen im Stadtgebiet) sowie die Maßnahmenliste ABK (Tabelle/ Grundlage Datenbank) enthalten. 4 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1.4 Rückblick auf die 4. Fortschreibung des ABK 1.4.1 Allgemeines Die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Erkelenz wurde am 24.03.2010 vom Rat der Stadt Erkelenz beschlossen und nachfolgend der Oberen Wasserbehörde übergeben. Bedingt durch den Braunkohletagebau von RWE Power wird die Ortslage Borschemich spätestens Ende 2015 wegfallen. Die Ortslagen Immerath, Pesch und Lützerath werden bis 2019 folgen. Der Standort für die Umsiedlung der Orte Berverath, Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich und Unterwestrich steht fest. 1.4.2 Kanalnetzsanierung Im Zuge der 4. Fortschreibung des ABK wurde mit Abstimmung der BR Köln im April 2011 ein sogenanntes „Inlinerprogramm“ für kleinere Kanalsanierungen abgestimmt. In den Jahren 2012 und 2013 wurden in den Ortslagen Lövenich, Katzem und Kückhoven insgesamt 7.251 m für 200.000€ mit Inliner saniert. Durch einen krankheitsbedingten langen Ausfall eines erfahrenen Mitarbeiters wurde die Personalsituation im Tiefbauamt geschwächt. Somit kam es zu einer Verzögerung des „Inlinerprogramms.“ Die Personalsituation wird sich durch Einstellung eines Mitarbeiters in absehbarer Zeit verbessern und die geplanten Inlinersanierungen werden fortgesetzt. 2014-2015 wurden nur bauliche und hydraulisch notwendige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahre 2010 wurden insgesamt ca. 35 km SW- und MW-Kanal für eine Inlinersanierung ermittelt. Nach der Inlinersanierung in den Jahren 2012 und 2013 bleiben noch ca. 27 km, die zu sanieren sind. Das Inlinerprogramm wird Ende 2015 fortgeführt, sodass im Jahre 2016-2017 Ortslagen, wie Gerderath (Netz 7, ca. 2 km Sanierungsbedarf) und Bellinghoven/Kückhoven (Netz 8, ca. 4,4 km Sanierungsbedarf) saniert werden können. Für die Jahre 2018-2019 sind außerdem Inlinersanierungsmaßnahmen für die Ortslagen Granterath/Tenholt (ca. 3,6 km) und Houverath/Golkrath (ca. 2,7 km) geplant. Die restlichen Inlinermaßnahmen sind überwiegend in Erkelenz selbst in den Netzen 1 und 2 vorhanden und werden im Nachgang zu den eben genannten Maßnahmen umgesetzt. Es ist geplant die punktuelle Sanierung von Stutzen und kleineren Schäden mittels Inliner bis spätestens 2020 abzuschließen. Entsprechende Mittel (200.000€/Jahr für Langinliner (investiv) und 100.000€/Jahr für Kurzinliner (konsumtiv)) sind für die genannten Zeiträume im Haushaltsplan bereitgestellt (s.Maßnahmenliste). 1.4.3 Niederschlagswasserbehandlung Die im letzten Berichtszeitraum geplanten Regenwasserbehandlungsanlagen in den Trennkanalisationsnetzen Matzerath und Houverath sind fertigstellt worden. Das Regenklärbecken in Matzerath wurde im Juni 2012 und das Regenklärbecken in Houverath wurde im Juni 2013 in Betrieb genommen worden. 5 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1.4.4 Umsiedlung Mit der Planung des nächsten Umsiedlungsabschnitts der Ortschaften Berverath, Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich und Oberwestrich ist begonnen worden. Die Entscheidung für den Umsiedlungsstandort ist gefallen. Der Standort liegt nördlich getrennt von Borschemich (-neu-) und südlich von Rath-Anhoven (Wegberg). Die neugeschaffene Ortslage wird im Trennsystem entwässert. (voraussichtlich Netz 33 TR Keyenberg). 1.4.5 Neue Baugebiete Bei der Neuerschließung von Baugebieten wurde entweder an das bestehende Netz angeschlossen (soweit dies nach GEP vorgesehen und der Anschluss technisch und wasserrechtlich abgesichert war), oder es wurde entsprechende Infrastruktur (z.B. Versickerungsanlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen) neu errichtet. Differenzierte Aussagen finden sich in Kapitel 2.4.2 „Niederschlagswasserbehandlung in den Teilnetzen“. 1.4.6 Nicht realisierte Maßnahmen Einige Einzelmaßnahmen des ABK 2010 wurden bis zum Jahre 2015 nicht umgesetzt. Diese sind im Anhang unter Punkt 4.7 aufgeführt. Die entsprechenden Begründungen für Nichtumsetzung bzw. Verzögerungen sind, soweit der vorgesehene Realisierungszeitraum in der Vergangenheit liegt, ebenfalls angeführt. Maßnahmen, die ohnehin auch nach „altem“ ABK erst ab 2016 umzusetzen waren sind, soweit nicht zwischenzeitlich entbehrlich, im vorliegenden ABK unter Pkt. 4.5 neu aufgenommen. 1.4.7 Investitionen im Zeitraum 2010 – 2015 Im Betrachtungszeitraum des ABK 2010 (2010 bis 2015) wurden im Bereich des Abwasserbetriebes Erkelenz Investitionen von insgesamt 9,0 Mio. € getätigt, also ca. 1,5 Mio €/a. An Unterhaltungsaufwendungen (konsumtive Leistungen für Betriebsstoffe, Energie, Reparaturen usw.) sind im gleichen Zeitraum ca. 2,1 Mio. € angefallen. Nachfolgend einige ausgewählte Projekte der vergangenen Jahre: Hydraulischen Kanalsanierung/ Schaffung von zusätzlichem Speicherraum • Am Wasserturm/Bernhard-Hahn-Str. 0,47 Mio € • Hauptstraße in Lövenich, 0,53 Mio € • Mühlenstraße 0,31 Mio € Bauliche Kanalsanierung • Kolberger Str./Memelstr. 0,21 Mio € • Elbinger Str. 0,19 Mio € • Rosenstraße 0,24 Mio € • Graf-Rainald-Str. 0,1 Mio € 6 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser • RKB Matzerath, Invest 0,06 Mio €, Bj. 2012 • RKB, Houverath, Invest 0,12 Mio €, Bj. 2013 • Versickerungsbecken Am Dorf 0,125 Mio €, Bj. 2012 7 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1.5 Überprüfung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen – (Wegfall des § 61a LWG NRW) Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) 1.5.1 Anlass und Rechtsgrundlage Die Überprüfung von privaten Abwasseranlagen wurde bisher im § 61 a des LWG geregelt. Mit den Änderungen des LWG vom 05.05.2013, d.h. mit der ersatzlosen Streichung des § 61a, wurden die rechtlichen Grundlagen zur Überprüfung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen neu geregelt. In der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw, Teil II) werden die Vorgaben aus dem Landeswassergesetz umgesetzt. 1.5.2 Umsetzung des § 60 LWG und der SüwVo Abw in Erkelenz Die SüwVO Abw ist wie folgt aufgeteilt Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Funktionsprüfung bei öffentlichen Abwasserkanälen) Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen Kapitel 1 Anforderungen an die Selbstüberwachung Kapitel 2 Anforderungen an die Sachkunde Mit dem Inkrafttreten der SüwVO Abw sind die Betreiber von öffentlichen Kanalisationen nach § 3 verpflichtet, die Regenbecken vor Einleitungen mit den entsprechenden Wasserstandsmesseinrichtungen auszurüsten. Der Einbau dieser Messeinrichtungen in den entsprechenden Regenbecken wird im Jahr 2015 abgeschlossen. Satzungsanpassung Eine Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz ist durch den Rat/ Hauptausschuss der Stadt Erkelenz zu beschließen. Eine entsprechende Vorlage wird noch im Jahre 2015 der Politik zur Diskussion vorgelegt. Informationspflicht Bereits jetzt ist ein Informationsbrief zur Dichtigkeitsprüfung im Internet unter www.erkelenz.de eingestellt. Auf die noch ausstehende Satzungsänderung wird hingewiesen. Sanierungsfristen i.Z. mit Kanalsanierungen im öff. Bereich Ein Fremdwasserproblem ist in Erkelenz aufgrund der speziellen hydrogeologischen Situation (Grundwasserabsenkung, Braunkohletagebau, Bodenverhältnisse, natürliche Topografie, Gewässereinzugsgebiete) nicht gegeben. Kanalsanierungen im Ergebnis der vorgenommenen Eigenkontrolle (Zustandsbewertung des Kanalnetzes) beinhalten zwar umfangreiche Sanierungen infolge baulicher Mängel – ein über das ABK hinausgehendes Kanalsanierungs- oder Fremdwassersanierungskonzept wird aus vorgenannten Gründen jedoch nicht verfolgt. 8 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 2 ABK 2016 2.1 Abwassereinleitungen, Übernahme und Übergabestellen 2.1.1 Abwassereinleitungen Auf eine Beschreibung aller Abwassereinleitungen wird an dieser Stelle verzichtet. Sie sind in den angefügten Anlagen (siehe Pkt. 4.4) aufgeführt und werden weiterhin im Kapitel 2.4 „Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung“ beschrieben. Da die Stadt Erkelenz nur eine Kläranlage betreibt (Erkelenz Mitte), ist die dortige Einleitungsstelle maßgeblich hinsichtlich ins Gewässersystem eingebrachter Restfrachten (zusammen mit dem nah angeordneten Abschlag des RÜB – Erkelenz Mitte). In einer, der oberen Wasserbehörde vorliegenden BWK – M3 Betrachtung (IG ProAqua/ 2008) wurde die Gewässerverträglichkeit der gegebenen Einleitung nachgewiesen (siehe hierzu auch Teilnetz Erkelenz Mitte). Nach abgestimmter aktueller Netzanzeige soll in einem erneuten Wasserrechtsantrag die zukünftige Gewässernutzung an dieser zentralen Einleitungsstelle mit der zuständigen Wasserbehörde dauerhaft gesichert werden. 2.1.2 Übernahme Der Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz behandelt nur Abwasser aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich in seinen Anlagen. Übernahmestellen sind nicht vorhanden. 2.1.3 Übergabestellen Teile des im östlichen Stadtbereich (Netze 8+9) anfallenden Abwassers werden durch den Niersverband übernommen. Bis Ende 2013 wurde das Abwasser der Ortslagen Kückhoven und Bellinghoven (Netz 8) im Mischsystem zur Kläranlage Kückhoven geleitet und dort behandelt. Anfang 2014 wurde die Kläranlage außer Betrieb genommen. Der Überleitungssammler zwischen Kückhoven und Kaulhausen transportiert das anfallende Abwasser aus Bellinghoven und Kückhoven Richtung Kläranlage Neuwerk. Das anfallende Abwasser aus dem Netz 9 wird ebenfalls zur Kläranlage Neuwerk geführt. Weitere Informationen zu Übergabestellen und Zuständigkeiten finden sich unter Punkt 2.4.2. 9 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 2.2 Angaben zu Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung 2.2.1 Allgemeines In Erkelenz wird nur noch eine Abwasserbehandlungsanlage durch den Abwasserbetrieb Erkelenz betrieben. Die durch den Niersverband betriebene Abwasserreinigungsanlage in Kückhoven wurde zum 1.1.2014 außer Betrieb genommen. An der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz Mitte sind neben dem Innenstadtbereich (Mischsystem) und dem Netz Schwanenberg alle anderen Außenorte über ein Druckleitungssystem angeschlossen. Ausgenommen hiervon sind neben dem bereits erwähnten Einzugsgebiet der Netze 8 und 9, die über den Verbindungssammler an die Kläranlage Neuwerk (Niersverband) angeschlossen sind. Von den 45.405 Einwohnern des Stadtgebietes Erkelenz sind 36.626 an die zentrale Abwasserreinigungsanlage Erkelenz und 8.093 an die Kläranlage Neuwerk (Niersverband) angeschlossen. Auslegung der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz: 48.000 E+EGW Ca. 182 Einwohner sind nicht an eine zentrale Behandlungsanlage angeschlossen. Hier sind jedoch auch die Einwohner von Borschemich-alt- berücksichtigt. Diese werden mit Umsiedlung Ende 2015 an eine rechtskonforme öffentliche Entwässerung angeschlossen sein. Es verbleiben dann ca. 140 EW. Der Anschlussgrad im Stadtgebiet Erkelenz beträgt somit 99,8 % (Deutschland 96,6%, NRW 97,9% 2010)/ Stand: Dezember 2014. 2.2.2 Zentrale Abwasserreinigungsanlage Erkelenz Mitte Bei der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz handelt es sich um eine mechanisch biologische Abwasserbehandlungsanlage mit nachgeschalteter Klarwassernitrifikation und Phosphatfällung vor Sandfilter. Die Einleitung des behandelten Abwassers erfolgt in das „Quellgebiet“ des Beeckbachs. Aus diesem Grund sind an die Ablaufkonzentrationen durch die Wasserbehörden weit über die Mindestanforderungen der Abwasserverordnung hinausgehende Anforderungen gestellt. Die Ablaufwerte werden stabil eingehalten. 10 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 2.3 Angaben zu Entwässerungsgebieten Auf eine detaillierte Beschreibung der Entwässerungsgebiete wird an dieser Stelle verzichtet. Historie, Niederschlagswasserbehandlung, Stand der Technik und perspektivisches Vorgehen wird unter Kapitel 2.4 teilnetzbezogen detailliert beschrieben. 2.4 Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet Erkelenz 2.4.1 Allgemeines Rechtsgrundlage und örtlichen Situation Gemäß § 51.a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser ortsnah zu beseitigen. Hierbei ist vorrangig die Versickerung vor Ort zu wählen. Die geologischen Verhältnisse in Erkelenz lassen eine derartige Vorgabe für neue Versiegelungen im Regelfall nicht zu, da das Stadtgebiet auf einer nahezu wasserundurchlässigen Lößlehmplatte liegt. Auch die Einleitung in ortsnahe Oberflächengewässer ist nur sehr begrenzt möglich. Das Stadtgebiet liegt überwiegend eben auf einem Rücken, der in drei Vorflutrichtungen leicht abfällt. Ein ortsnahes Oberflächengewässer ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorhanden. Aus diesen beiden Punkten folgt, dass eine generelle Aussage zum Umgang im Sinne der Vorgaben des § 51.a Abs. 1 LWG nicht möglich war und nicht möglich sein wird. Die Entscheidungen zu den jeweiligen Entwässerungssystemen waren immer Einzelfallentscheidungen mit Blick auf die historisch gewachsenen Entwässerungssituationen. Netzstrukturen Die Kanalisation Erkelenz ist in 30 Netze aufgeteilt. Ursprung dieser Netzstruktur ist die Netzeinteilung aus der Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser aus Mischsystemen. Die SW – Netze und die TR – Netze wurden nach vergleichbaren Kriterien gebildet. Diese Netzstruktur bildet einen roten Faden durch alle organisatorischen Belange der Kanalisation. Zuständigkeiten Abwasserbehandlung Das Schmutzwasser des Netzes 08, MW Kückhoven, wird ab 2014 über einen Verbindungssammler vor die Ortslage Kaulhausen dem Netz 9 zugeführt. Somit wird das Abwasser der Netze 08 MW Kückhoven, 09 MW Östl. Stadtteile, 10 TR Keyenberg, 29 TR Immerath, 30 TR „Schages Fahrt“ zur Abwasserreinigungsanlage Neuwerk in Mönchengladbach geleitet. Das Schmutzwasser aus dem übrigen Stadtgebiet wird in der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz (ARA Erkelenz) gereinigt. Nähere Erläuterungen zu übergeleiteten Abwasserteilströmen sind in der Beschreibung der Teilnetze unter Kapitel 2.4.2 aufgeführt. 11 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 2.4.2 NW-Behandlung in den Teilnetzen – Behandlung und strategisches Vorgehen in den bauleitplanerischen festgelegten Erweiterungsflächen Nachstehend sollen für die einzelnen Netze die Verhältnisse im Zusammenhang mit der Behandlung und Beseitigung des Niederschlagswassers dargelegt werden. Soweit keine Aussagen zur Erlaubnissituation gemacht werden, sei auf Anlage 6.3 verwiesen. Auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aus dem Jahre 2001 werden Erweiterungen der jeweiligen Gebiete realisiert. Einige sind bereits realisiert und im eigentlichen ABK behandelt. (Einleitstellen, Netzbeschreibung). Alle aufgeführten Flächen wurden im Generalentwässerungsplan 2004, welcher der oberen Wasserbehörde vorliegt, entsprechend den Netzen aufgeführt. In den zugehörigen Mischwassernachweisen, Netzanzeigen bzw. Bauwerksdimensionierungen (und Genehmigungsverfahren) sind diese Prognoseflächen berücksichtigt. In wenigen Fällen wurden die 2001 ausgewiesenen Flächen im Tausch gegen Ersatzflächen aufgegeben. Auch dies wurde in den zugehörigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eingebracht. Die Teilnetznummern aus dem NW – Konzept sind zum besseren Verständnis ebenso wie eine Übersichtskarte aller Erweiterungsflächen (Grundlage FNP) beigefügt. Erkelenz Netz 01, MW Mitte Dieses Mischwassernetz besteht neben den Kanälen aus einer Reihe von Rückhalteräumen. Der aus drei Stufen bestehende Zulaufsammler in Form eines Staukanals mit unten liegender Entlastung bildet das RÜB Erkelenz – Mitte. Vorgeschaltet sind Regenüberlaufbecken für die Teilnetze Nord und das Gewerbegebiet GIPCO. Im Teilnetz Gewerbegebiet GIPCO wird das Niederschlagswasser der Dachflächen und der nicht befahrbaren Oberflächen über ein separates Kanalnetz einer zentralen Versickerungsanlage zugeführt. Hinter dem RÜB ist zum Hochwasserschutz ein RRB angeordnet. Für das RÜB Erkelenz – Mitte gibt es zurzeit keine Einleitungserlaubnis. Hier war zunächst ein Nachweis nach dem BWK-Merkblatt 3 für den Oberlauf des Beeckbaches zu erstellen. Dieser Nachweis wurde mit Schreiben vom 22.1.2008 zur Stellungnahme vorgelegt. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken erfüllt. Aufgrund der Lage der Einleitstelle im Quellbereich des Beeckbachs sind seitens der Bezirksregierung Köln besondere Anforderungen an die Qualität des einzuleitenden Mischwassers aus dem RÜB Mitte erhoben worden. Es wurde ein Nachweis nach BWK-Merkblatt 3 durchgeführt. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass eine weitergehenden Mischwasserbehandlung hinter dem Regenüberlaufbecken Erkelenz Mitte (SKU mit 3 Staustufen) und vor der Einleitung des Abschlages in den Beeckbach notwendig ist. Es ist erforderlich ein Retentionsbodenfilter (RBF) zu errichten. 2014 wurde der Auftrag für die Planung und den Bau des Retentionsbodenfilters an ein Ingenieurbüro erteilt. Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Fertigstellung ist für 2016 geplant. 12 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Erweiterungsflächen: 02.5+ 6 GIPCO West (Gewerbepark Commerden West) Die Erweiterungsfläche soll mit Trennsystem erschlossen werden. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser soll mit dem Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet werden. 02.2 GIPCO Ost (Gewerbepark Commerden Ost) Die Flächen sind in Nutzung und im qualifizierten Trennsystem erschlossen. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser wird mit dem Schmutzwasser zur Kläranlage, nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser zu den vorhandenen GIPCO – Versickerungsanlagen abgeleitet. Netz 02, TR Erkelenz Mitte Der südwestliche Teil der Kernstadt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in den Ziegelweiher und dann in das Ziegelweiherfließ eingeleitet. Das Regenrückhaltebecken Schulring dient zur hydraulischen Entlastung des Netzes 2. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleitungserlaubnis wurde am 8.6.2006 beantragt. Sie liegt derzeit noch nicht vor. Netz 03, TR Erkelenz Ost Gewerbegebiet Der östliche Teil der Kernstadt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird im Regenklärbecken Wockerather Weg mechanisch gereinigt und gedrosselt über das HRB Wockerath in das Wockerather Fließ eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Erweiterungsflächen: 02.04 südlich der Bahnlinie/westlich Düsseldorfer Str. Eine Erschließung der Fläche ist über ein vorhandenes Trennsystem (Trennerlasskonform) mit Einleitung nach Behandlung in das Wockerather Fließ sichergestellt. 02.08 Wockerather Weg Eine Erschließung der Fläche ist über ein vorhandenes Trennsystem (Trennerlasskonform) mit Einleitung nach Behandlung in das Wockerather Fließ sichergestellt. Netz 26, TR Oerather Mühlenfeld Das Baugebiet Oerather Mühlenfeld wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2033 liegt vor. 13 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Erweiterungsflächen: 02.1+2.4 westliche Erweiterungsfläche Oerather Mühlenfeld Die Erweiterungsfläche wird im Trennsystem entwässert. Das Niederschlagswasser soll in die zentrale Versickerungsanlage geleitet werden. Die Anlagen sind hinsichtlich Dimensionierung und Genehmigungstatbeständen für die Erweiterungsfläche mit ausgelegt. Katzem/Lövenich Netz 04, MW Katzem/ Lövenich Das Mischwassernetz Katzem/Lövenich umfasst die Ortslagen Katzem und Lövenich. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken erfüllt. Für das RÜB Katzem wurde am 30.3.2005 und für den Bodenfilter Lövenich wurde am 16.11.2004 eine neue Einleitungserlaubnis beantragt. Beide Erlaubnisse liegen derzeit noch nicht vor. Erweiterungsflächen: 1100.3 südlich von Lövenich/östlich der L 366 Eine mittelfristige Realisierung ist aufgrund anderer Entwicklungsschwerpunkte in der Ortslage unwahrscheinlich. Die Entwässerung würde mittels Anbindung an das vorhandene Mischsystem sichergestellt. Aufgrund der Entfernung zum Nysterbach und der gegebenen hydrogeologischen Situation sind Entwässerungsalternativen im Trennsystem mit vertretbarem Aufwand nicht sicher zu stellen. 1100.5 Am Gasberg Geplant war eine Realisierung im Trennsystem mit Direkteinleitung des nicht behandlungsbedürftigen Niederschlagswassers in den Nysterbach. Aufgrund anderer Entwicklungsschwerpunkte in der Ortslage ist eine Realisierung unwahrscheinlich. 1100.6 nördlich von Lövenich/westllich der L 366 Bei der kleinen Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen vorgesehenen Lückenschluss in der Ortsrandbebauung. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem erfolgen. 1110.1 Rainer Langen Weg Bei der Wohnflächenerweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in der Ortsrandlage – die Entwässerung soll über den Anschluss an das vorhandene Mischsystem erfolgen. 1110.5 Im Buschfeld/ Netz 05 Die kleine Erweiterung soll an das vorhandene Mischsystem angeschlossen werden. 14 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Gerderath Netz 07, MW Gerderath/ Gerderhahn Das Mischwassernetz Gerderath/Gerderhahn umfasst die Ortslagen Gerderath und Gerderhahn. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken (u.a.Retentionsbodenfilter) erfüllt. Erweiterungsflächen: 300.2.2 Erweiterungswohngebiet „An der Burg“ Das Erweiterungswohngebiet „An der Burg“ ist an das vorhandene Mischsystem angeschlossen. Die entsprechenden Nachweise für die Mischwasserbehandlung sind geführt. Bei der Systemauslegung und in den geführten Wasserrechtsverfahren waren Erweiterungsflächen in ähnlicher Größenordnung ebenfalls vorgesehen. 7.8 Baugebiet Unterhahn Die Entwässerung des kleinen Wohngebietes erfolgt als Anschluss an das vorhandene Mischsystem. Die Flächen sind in Bemessung und Verfahren bereits eingebracht worden. Kückhoven/Bellinghoven Netz 08, MW Kückhoven Das Mischwassernetz umfasst die Ortsteile Bellinghoven und Kückhoven. In Bellinghoven wird ein Teil des Niederschlagswassers in einem separaten Teicherhaltungskanal gefasst und in den Dorfteich eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 wurden berücksichtigt. Die im letzten ABK geplante Sanierung der technischen Ausrüstungen (8.1) an der Abwasserbetriebsstelle In Kückhoven wurde durchgeführt. Erweiterungsflächen: 0240.1 Zum Driesch (Maßnahme 8.24) Die Entwässerung soll über die vorhandene Mischwasserkanalisation (Straße In Bellinghoven) erfolgen, da eine Anbindung an das RW-Netz Richtung Maar höhenmäßig nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Prognosefläche ist bei der Dimensionierung des MS berücksichtigt 0240.2 Kreuzherrenpfad Die Maßnahme wird nicht realisiert. Als Ersatz ist die Maßnahme „Kreuzherrenpfad“ im Trennsystem realisiert worden. Das Regenwasser wird direkt in die Bellinghovener Maar eingeleitet. 8.22 Bellinhovener Weg Das Niederschlagswasser der kleinen Erweiterungsfläche soll dem Trennsystem Immerath –neu- (mit RKB) zugeführt werden. 15 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1000.3 Maßnahme 8.18 Baugebiet südlich Quickstraße Die Entwässerung soll mittels Anschluss an das vorhandene Mischsystem sichergestellt werden. Die Erweiterungsflächen sind bei Bau und Genehmigung der vorhandenen Anlagen berücksichtigt worden. Netz 32 TR Kückhoven „Am Dorf“ (1000.4) Das Baugebiet „Am Dorf“ südlich von Kückhoven wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2032 liegt vor. Die Baumaßnahme wurde 2012 abgeschlossen. Erweiterungsflächen: 1000.2 Erweiterungswohngebiet „Am Dorf“ Das Erweiterungsgebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Das Niederschlagswasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet. Östliche Stadtteile Netz 09, MW Östl. Stadtteile Das Mischwassernetz 09, Östliche Stadtteile, umfasst die Ortsteile Neuhaus, Terheeg, Wockerath, Kaulhausen, Kuckum, Unterwestrich, Holzweiler, Immerath, Pesch und Lützerath. Dieses Netz bildet zusammen mit Anlagen in Jüchen und Mönchengladbach das Netz „Obere Niers“ mit Abschluss am Becken 43 in Wickrath. Die auf dem Stadtgebiet Erkelenz erforderlichen Bauwerke zur Niederschlagswasserbehandlung sind vorhanden. Trotz der wenig leistungsfähigen Vorfluter wurde auf erhöhte Anforderungen verzichtet, da nahezu der gesamte Bereich im Einzugsgebiet des Braunkohlentagebaues Garzweiler II liegt. Schrittweise werden die Ortsteile Immerath, Pesch und Lützerath für Braunkohletagebau bis 2019 wegfallen. Ein Teil der Regenüberlaufbecken fallen unter die Regelungen des § 54 LWG. Die Becken in Immerath, Holzweiler, Kuckum/Unterwestrich, Keyenberg, Wockerath und Venrath wurden an den Niersverband übergeben. Das Abwasser aus Holzweiler wird zunächst in das RÜB Holzweiler (NV) eingeleitet, dahinter wieder übernommen und 300 m weiter dann an den Sammler des NV zum Ortskanal Keyenberg abgegeben. In diesen Sammler wird auch das Mischwasser aus Immerath und Pesch geleitet. Das Abwasser aus Keyenberg und aus Unterwestrich wird gemeinsam an der Stadtgrenze zu Mönchengladbach an den Niersverband übergeben. Das Abwasser aus Venrath wird am RÜB an den NV übergeben und dahinter wieder übernommen. Die endgültige Übergabe an den NV findet im Sammler nach Wanlo, ebenfalls an der Grenze zur Stadt Mönchengladbach, statt. 16 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Erweiterungsflächen: 0230.1 Wohngebietserweiterung südlich Kölner Heerstraße/In Wockerath Die kleine Erweiterungsfläche in Wockerath soll an das vorhandene Mischsystem angebunden werden. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der gegebenen hydrogeologischen Situation, ebenso wie eine Einleitung in das Wockerather Fließ, mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar. Der Anschluss der Prognosefläche ist bei der Anlagenbemessung und den anhängigen Wasserrechtsverfahren berücksichtigt. 0250.1 Wohngebietserweiterung südlich „Am Grubusch“, Terheeg Das Gebiet wird an das bestehende Mischsystem angeschlossen und wurde bei der Bemessung berücksichtigt. 1310.1Kaulhausen Bei der Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in Ortsrandlage. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem sichergestellt werden. 1310.2 Wohngebietserweiterung östlich L 354 Bei der Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in Ortsrandlage. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem sichergestellt werden. 1310.3 Wohngebietserweiterung östlich L 354 Bei der Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss in Ortsrandlage. Die Entwässerung soll über das vorhandene Mischsystem sichergestellt werden. Die Erweiterungsflächen in den Ortslagen des Braunkohletagebaus Immerath: 0800.1, 0800.7 Pesch: 0810.1 Lützerath: 0820.1 Kuckum: 1320.1 werden nicht durchgeführt. Nach der letzten Braunkohleausschussitzung der Bezirksregierung Köln am 22.06.15 wird der Ortsteil Holzweiler braunkohleabbaubedingt nicht wegfallen. Somit könnten die Erweiterungsflächen 0700.1, 0700.2, 0700.3 umgesetzt werden. 17 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Keyenberg Netz 10, TR Keyenberg Die Ortslage Keyenberg gehört zum Netz 09, MW Östl. Stadtteile. Lediglich ein kleiner Bereich wird im Trennsystem entwässert (hier Netz 10). Es handelt sich um zwei Dorfstraßen mit wenigen Häusern, bei denen eine Niederschlagswasserbehandlung auch gem. Trennerlass 2004 nicht erforderlich ist. Außerdem ist ein Teilstück der Landstraße L 354 von ca. 100 m Länge hier angeschlossen. Dieses Teilstück begründet eine Verpflichtung zur Niederschlagswasserbehandlung. Für die Einleitungen liegen keine Erlaubnisse vor. Es ist geplant, hier gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde nach einer Lösung zu suchen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass derzeit das Umsiedlungsverfahren Keyenberg wegen des Tagebaues Garzweiler II anläuft. Die Erweiterungsfläche 0900.3 wird tagebaubedingt nicht durchgeführt. Tenholt/Granterath Netz 11, MW Granterath Tenholt Die Ortslagen Granterath und Tenholt werden im Mischsystem entwässert. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den bestehenden Anlagen erfüllt. Für die Einleitung aus dem RÜB Granterath wurde am 30.3.2005 ein Erlaubnisantrag gestellt. Eine Entscheidung durch die Wasserbehörde steht noch aus. Erweiterungsflächen: 0220.2 Tenholt Süd Zum Weiher (Richtung Granterath), Tenholt Eine mittelfristige Realisierung dieses kleinen Gebietes ist nicht zu erwarten. Die Entwässerung soll im Mischsystem erfolgen. Mischwasserbehandlung und nach geschalteter Bodenfilter sind für die Erweiterungsflächen ausgelegt. Die Erweiterung ist in den durchgeführten wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt. Hetzerath Netz 12, MW Hetzerath Die Ortslage Hetzerath wird im Mischsystem entwässert. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit der bestehenden Anlage (Retentionsbodenfilter) erfüllt. Erweiterungsflächen: 0600.1 Im Peschfeld (Maßnahme 12.3.) Das Wohngebiet „Im Peschfeld“ soll im Trennsystem entwässert werden. Das Niederschlagswasser wird ortsnah behandelt und versickert. 18 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Netz 17, TR Hetzerath Das Baugebiet „In der Hütte“ ist fertiggestellt und entwässert im Trennsystem. Das anfallende Niederschlagswasser fließt in einen Graben zum Doverhahner Bach Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2032 liegt vor. Houverath Netz 13, TR Houverath Die Ortslage Houverath wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird seit Juni 2013 im Regenklärbecken Houverath gereinigt. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Erweiterungsflächen: 0410.2 Houverather Heide Im Plangebiet existiert nur ein Schmutzwasserkanal. In der kleinen Erweiterungsfläche wird das Niederschlagswasser dezentral versickert. Matzerath Netz 14, TR Matzerath: Die Ortslage Matzerath wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wir seit Juni 2012 im Regenklärbecken Matzerath gereinigt und dem Golkrather Graben zugeführt. gereinigt Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Golkrath Netz 15, MW Golkrath Die Ortslage Golkrath wird im Mischsystem entwässert. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit der bestehenden Anlage erfüllt. Erweiterungsflächen: 0400.2 L 364 nördlich von Golkrath Die Lückenbebauung ist umgesetzt. Die Entwässerung erfolgt über das bereits vorhandene Mischsystem. 19 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Kleinbouslar Netz 16, TR Kleinbouslar Die Ortslage Kleinbouslar wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird zum einen in eine zentrale Versickerung und zum anderen über einen namenlosen Nebengraben in den Nysterbach eingeleitet. Betrachtungen auf der Basis des Trennerlasses 2004 ergeben, dass eine Behandlung des Niederschlagswassers nicht erforderlich ist. Erweiterungsflächen: 1120.1 (Maßnahme 16.1) nordöstlich von Kleinbouslar Das kleine Baugebiet soll mittels Anschluss an das vorhandene Trennsystem entwässert werden. Schwanenberg Netz 18, TR Schwanenberg Das Baugebiet „In der Schlei“ ist fertiggestellt und wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser fließt über eine Drosselstrecke in das Schwanenberger Fließ. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleitererlaubnis gültig bis 31.12.2032 liegt vor. Netz 19, MW Schwanenberg Das Mischwassernetz Schwanenberg umfasst die Ortslagen Oerath, Schwanenberg, Genhof, Geneiken und Genfeld. Dieses Netz war ursprünglich Bestandteil des Netzes 01. Für die Niederschlagswasserbehandlung gelten erhöhte Anforderungen. Diese werden mit den vorhandenen Bauwerken erfüllt. Die noch ausstehende Sanierung des Pumpwerkes an der ABS Oerath und sind in Arbeit. Die Erlaubnisse für Genhof und Geneiken sind in 2009 abgelaufen. Grundlage für neue Erlaubnisse muss ein Nachweis nach BWK M3 für den Oberlauf der Schwalm sein. Aufgrund der wasserrechtlichen Vorgaben durch die Bezirksregierung Köln ist am Oberlauf der Schwalm die stoffliche Gewässerbelastung aus den vorhandenen Mischwasserbehandlungsanlagen zu minimieren. Daher ist der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) erforderlich. Der Standort des RBF liegt hinter dem Abschlag des RÜB Schwanenberg im HRB Schwanenberg und ist mit der Bezirksregierung Köln abgesprochen. 2014 wurde der Auftrag für die Planung und den Bau des Retentionsbodenfilters an ein Ingenieurbüro erteilt. Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Fertigstellung ist für 2016 geplant. Erweiterungsflächen: 1220.1 nordwestlich von Genhof Bei der kleinen Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss. Vorgesehen ist eine Entwässerung über das vorhandene Mischsystem. 20 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 1220.2 südöstlich von Genhof Bei der kleinen Wohngebietserweiterung handelt es sich um einen Lückenschluss. Vorgesehen ist eine Entwässerung über das vorhandene Mischsystem. 1230.1 südwestlich von Genfeld Bei der Ergänzung der Ortsrandbebauung handelt es sich um einen Lückenschluss. Die Entwässerung ist über das vorhandene Mischsystem sichergestellt. Neuerschließung östlich des BG „In der Schlei“ Das Baugebiet soll mit einem Trennsystem (Niederschlagswasser mit Einleitung in vorh. Graben) erschlossen werden. Vossem Netz 20, SW Vossem Die Ortslage Vossem ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Bei Extremereignissen sammelt sich das Wasser am Tiefpunkt im Dorf und läuft dann in den dort als flache, trockene Mulde beginnenden Vossemer Graben. Hoven Netz 21, SW Hoven Die Ortslage Hoven ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Das Wasser der Durchgangsstraße (L202) wird dem Hovener Graben und dem Hovener Fließ zugeführt. Zuständig ist hier der Landesbetrieb Straßen NRW. Erweiterungsflächen: 0430.1 L 2012 nordöstlich von Hoven In Hoven wird Niederschlagswasser historisch nicht gefasst – es existiert nur ein Schmutzwasserkanal. Die Erweiterungsfläche soll im Trennsystem erschlossen werden – das Niederschlagswasser soll dezentral versickert werden. Genehen Netz 22, SW Genehen Die Ortslagen Genehen, Scheidt und Commerden sind lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt 21 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Bei Extremereignissen sammelt sich das Wasser an zwei Tiefpunkten und läuft dann ungeführt in das dort als flache, trockene Mulde beginnende Granterather Fließ. 0290.1 B57/An der Renne Im Plangebiet wird historisch nur ein Schmutzwasserkanal vorgehalten. Niederschlagswasser wird dezentral versickert. Mennekrath Netz 23, TR Mennekrath Die Ortslage Mennekrath liegt in einer Mulde. Das Regenwasser läuft in einen am Ortsrand gelegenen Dorfteich. Bei Erreichen eines definierten Wasserstandes in diesem Teich wird das anfallende Niederschlagswasser in eine große Geländemulde vor dem Dorf gepumpt. Aufgrund der Bodenverhältnisse kann das Wasser dort nur verdunsten, so dass gemäß Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wasserrechtliche Regelungen nicht erforderlich sind. Erweiterungsflächen: 0270.1 südwestlich von Mennekrath Der Anschluss des Baugebietes soll an das vorhandene Trennsystem erfolgen. Das Niederschlagswasser wird über einen vorhandenen Teich abgeleitet. Berverath Netz 24, SW Berverath Die Ortslage Berverath ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Bei Extremereignissen sammelt sich das Wasser an zwei Tiefpunkten im Dorf und läuft dann in den dort als flache, trockene Mulde beginnenden Berverather Graben. Die Ortslage Berverath liegt im Braunkohle Tagebau Garzweiler II. Der Umsiedlungsstandort ist festgelegt. Die Erweiterungsfläche 0910.1 wird tagebaubedingt nicht durchgeführt. Oberwestrich Netz 25, SW Oberwestrich Die Ortslage Oberwestrich ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette in eine flache Mulde, die zur Niers führt. 22 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Die Ortslage Oberwestrich liegt im Braunkohle Tagebau Garweiler II. Der Umsiedlungsstandort ist festgelegt. Moorheide Netz 27, SW Moorheide Die Ortslage Moorheide ist lediglich mit einem Schmutzwasserkanal versehen. Das auf Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird dort auch versickert. Das Niederschlagswasser der Dorfstraße läuft ungeführt über Bankette auf angrenzende, unbebaute Nachbargrundstücke und versickert dort ebenfalls. Borschemich (–neu-) Netz 28, TR Borschemich (-neu-) Der Umsiedlungsstandort Borschemich wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwassernetz ist zweigeteilt. Das südlich an der Düsseldorfer Straße liegende Wohngebiet (ca. 20 % des Umsiedlungsstandortes) wird über die vorhandenen Geländemulden an dem Kreisverkehr B 57 in Richtung Beeckbach geleitetet. Das Regenwasser aus dem nördliche Wohngebiet (ca. 80 % des Umsiedlungsstandortes) wird im RKB (Stauraumkanal DN 2500) mechanisch behandelt und nordwestlich in Richtung HRB Rath-Anhoven gedrosselt abgeführt. Die Anforderungen des Trennerlasses wurden berücksichtigt. Ein Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser wurde gestellt. Immerath (–neu-) Netz 29, TR Immerath (-neu-) Der Umsiedlungsstandort Immerath wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in das Bellinghover Fließ eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 wurden berücksichtigt. Ein Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser wurde gestellt. Venrath Netz 30, TR Venrath, Schages Fahrt Das Baugebiet Schages Fahrt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in das Venrather Fließ eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. 23 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Zum Wahnenbusch Netz 31 TR „Zum Wahnenbusch“ Der östlich der Bahn gelegene Teil der Ortslage Tenholt wird im Trennsystem entwässert. Das Regenwasser wird in einer zentralen Versickerungsanlage über die belebte Bodenzone in den Untergrund eingeleitet. Die Anforderungen des Trennerlasses 2004 sind erfüllt. Die Einleiterlaubnis gültig bis 31.12.2028 liegt vor. Insgesamt sind die folgenden neuen Trennentwässerungsnetze geplant: -voraussichtlich Netz 33 TR Keyenberg (-neu-): Der Umsiedlungsstandort für die Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath steht fest. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. -voraussichtlich Netz 34 TR Hetzerath „Peschfeld“: In Hetzerath ist ein neues Baugebiet „Peschfeld“ geplant. Die Entwässerung soll im Trennsystem mit zentraler Versickerung über eine Mulden-Rigole erfolgen. -voraussichtlich Netz 35 TR Oerather Mühlenfeld West: Die Erweiterungsfläche des Oerather Mühlenfeldes soll im Trennsystem entwässert werden. Das Niederschlagswasser soll in eine zentrale Versickerungsanlage geleitet werden. -voraussichtlich Netz 36 TR GIPCO West: Die Erweiterungsfläche soll mit Trennsystem erschlossen werden. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser soll mit dem Schmutzwasser zur Kläranlage abgeleitet werden. -voraussichtlich Netz 37 TR Schwanenberg östl. In der Schlei: Das Baugebiet soll mit einem Trennsystem (Niederschlagswasser mit Einleitung in vorh. Graben) erschlossen werden. -voraussichtlich Netz 38 TR Kückhoven Erweiterung „Am Dorf“: Das Erweiterungsgebiet soll im Trennsystem entwässert werden (mit zentraler Versickerungsanlage). 24 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 2.5 Art der erfassten Maßnahmen Die Art der ABK – Maßnahmen (im Sinne von Pkt. 2.5 [3]) ist der Tabelle unter Pkt. 4.5 zu entnehmen. 2.6 Verbindungen, Zuleitungen, Ableitungen Die entsprechenden Angaben ergeben sich aus den Netzbeschreibungen unter Pkt.2.4.2. 2.7 Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit Die notwendigen Baumaßnahmen für den Betrachtungszeitraum des ABK sind in Kapitel 4.5 tabellarisch dargestellt. Die Investitionsschwerpunkte und deren Dringlichkeit sind bei der Aufstellung (Tabelle) und der zeitlichen Einordnung jeweils berücksichtigt worden. 2.7.1 ARA Erkelenz Mitte Neben Erneuerung der Steuer-, Prozess- und Lufteintragstechnik muss in den folgenden Jahren aufgrund des Alters der Anlage sukzessiv in Anlagenteile und Technik investiert werden. Im Bereich der Klärgasnutzung (Steigerung der Energieeffizienz) wurde die Mikroturbine durch ein Blockheizkraftwerk ersetzt. Das BHKW wurde im November 2014 erfolgreich in Betrieb genommen. 2.7.2 Anpassung Stand der Technik Mit Nachweis und Fertigstellung des Mischwassernetzes Erkelenz sind in den kommenden Jahren abschließende Maßnahmen im Bereich „Niederschlagswasserbehandlung“ – hier „Umsetzung des Trennerlasses“ zu realisieren. Der Bau der letzten beiden Regenklärbecken ist in den Anlagen aufgeführt. 2.7.3 Bauliche Sanierungen „Kanalnetz“ Der Schwerpunkt der Investitionen wird in den kommenden Jahren im Bereich „bauliche Sanierung Kanalnetz“ liegen. Die, im Ergebnis der Selbstüberwachung festgelegten, Sanierungsschwerpunkte sind in die Maßnahmenübersicht unter Pkt. 4.5 eingeflossen. 2.7.4 Hydraulische Sanierung In den vergangen Jahren wurden bereits umfangreiche Mittel in die Verbesserung der Entwässerungssicherheit investiert. Hier werden nach aktueller Plausibilitätsprüfung der hydraulischen Berechnungen sowie in Auswertung der Starkniederschlagsereignisse der letzten Jahre sukzessiv Schwachpunkte beseitigt und der Entwässerungskomfort angepasst. 25 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 3 Schlussbemerkungen In den Aufbau von Entwässerungsnetzen und Abwasserbehandlungsanlagen wurden durch die Stadt Erkelenz in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel investiert. Die gesamten Anlagen im Stadtgebiet Erkelenz entsprechen im Ergebnis weitgehend dem Stand der Technik. Landesrechtliche Regelungen werden konsequent umgesetzt. Die komplexe Anlagentechnik und die erhöhten Anforderungen an die Behandlung der Abwässer bedingen auch in Zukunft erhebliche Mittelbereitstellungen für Reinvestitionen. Die bauliche und hydraulische Sanierung des Entwässerungsnetzes in Erkelenz stellen auch in den kommenden Jahren den Schwerpunkt der Investitionen dar. 26 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 4 Anhang 4.1 Mischwasserentlastungen lfd. Nr. BauwerksNr Bauwerk Name1 Bauwerk Kurz. Rechtsw. Hochw. 1 475 RRB Westpromenade (null) 2522079 5660778 2 476 RRB ABS Commerden (null) 2520799 5658135 3 478 RRB östl. Hauptsamml Gerderath (null) 2515486 5662610 4 479 RRB Vossemer Str., Gerderath (null) 2515167 5662531 5 6* 480 RRB Wolfskaul Gerderath (null) 2514837 5662621 7 8* 526 RÜB Terheeg (null) 2524367 5660633 528 RÜB Kaulhausen (null) 2525905 5660698 11 531 RÜB Lützerath (null) 2529928 5658411 12 533 RÜB Unkelbachstraße 2016 (null) 2530426 5657427 13 535 RÜB Thingstraße (null) 2524188 5658658 14 536 ABS In Kückhoven (null) 2524782 5659151 15 537 RÜB Bellinghoven (null) 2523181 5658743 16 539 RÜB Schweizerstraße (null) 2522475 5655512 17 540 RÜB Katzem (null) 2524954 5655290 18 542 ABS Granterath (null) 2520346 5657960 19 544 ABS Gerderhahn (null) 2516960 5663359 20 546 ABS Oerath (null) 2521199 5662005 21 547 ABS Schwanenberg (null) 2519841 5663149 22 548 ABS Genhof (null) 2518355 5662865 23 549 ABS Geneiken (null) 2518713 5664067 24 550 ABS Genfeld (null) 2517598 5663673 25 770 RÜB Erkelenz-Mitte SK 111 Erk-Mitte 2521819 5662143 26 771 ABS Erkelenz-Nord SK112 Erk-Nord 2522417 5661937 27 772 ABS Commerden SK115 Commerden 2520807 5658156 28 773 ABS Golkrath RÜB 701 Golkrath 2517050 5661320 9 10* 29 8522 ABS Gerderath mit RBF (null) 2514866 5661827 30 8526 ABS Tenholt mit RBF (null) 2522080 5657394 31 8527 ABS Hetzerath mit RBF (null) 2518449 5657693 32 8528 ABS Lövenich mit RBF (null) 2522034 5655524 Folgende Mischwasserentlastungsbauwerke wurden an den Niersverband abgegeben: 6* ABS Unterwestrich 8* RÜB Wockerath 10* RÜB Keyenberg 27 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 4.2 Behandlungsanlagen Regenwasser lfd.Nr. 1_TS Bauwerksnr. 769 noch nicht vergeben Noch nicht vergeben Noch nicht vergeben Noch nicht vergeben Noch nicht vergeben 2_TS 3_TS 4_TS 5_TS 6_TS Bauwerk Name1 ABS Krefelder Straße Bauwerk kurz RKB121 Kref. Str RKB Borschemisch neu 2522414 5662903 RKB Immerath neu 2523688 5658782 RKB Wockerather Fließ 2523590 5659995 RKB Matzerath 2519637 5660569 RKB Houverath 2517319 5659281 4.3 Pumpstationen lfd. Nr. Rechtswert Hochwert 2522149 5661135 Bauwerksnr. Name/ Lage 3.1 Schmutzwasserpumpwerke 3.1.1 Wockerather Weg mit RKB/HRB Wockerath 1 2* 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 3.1.3 3.1.4 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.1.8 3.1.9 3.1.10 3.1.11 3.1.12 13 3.1.13 Borschemisch neu 14 26 3.1.14 Immerath neu 3.3.3 Mennekrath (Schmutzwasserpumpwerk) Kleinbouslar Hohenbusch An der Renne Zum Wahnenbusch Matzerath mit RKB Matzerath Houverath mit RKB Houverath Hoven Schwanenberg (In der Schlei) Moorheide Matzerath II 15 16 17 18 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 Regenwasserpumpwerke ABS Krefelder Straße Fußgängerunterführung Kölner Str. Nordtangente Fußgängerunterführung P+R 19 3.2.5 Schulring 20 3.2.6 am RKB Wockerath 21 3.2.7 Kückhoven An der Maar 22 3.2.8 Borschemisch neu , RKB, Entleerung 23 26 48 49 3.2.9 3.3.3 3.1.7 3.1.8 Immerath neu, RKB, Entleerung Mennekrath (Regenwasserpumpwerk) Matzerath RKB, Entleerung Houverath RKB, Entleerung 28 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung lfd. Nr. 24 25 26 27 28* 30 31 32 33 34* 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 Bauwerksnr. Name/ Lage 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.4 3.3.5 Mischwasserpumpwerke Oerath II Neuhaus Kückhoven Im Bonental Gerderath - Florianstraße 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 Mischwasserpumpwerke mit Drosselfunktion ABS Erkelenz Nord ABS Commerden Tenholter Str. ABS Unterwestrich 3.4.7 3.4.8 3.4.9 3.4.10 3.4.11 3.4.12 3.4.13 3.4.14 3.4.15 3.4.16 3.4.17 3.4.18 3.4.19 ABS In Kückhoven ABS Lövenich ABS Hetzerath ABS Granterath ABS Tenholt ABS Golkrath ABS Genenderstraße ABS Gerderhahn ABS Oerath ABS Schwanenberg ABS Genhof ABS Geneicken ABS Katzem ARA Folgende Pumpwerke wurden aus Gründen des Braunkohletagebaus außer Betrieb genommen: 2* Schmutzwasserpumpwerk „Zum Lenzenkamp“ 34* ABS Borschemich 28* RÜB Keyenberg Niersverband 4.4 Einleitungsstellen Bestehende Einleitstellen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer gesonderten Plandarstellung als PDF angefügt (Anlage 6.3). Zur Erläuterung ist zusätzlich eine Tabelle mit den Abwasserbetriebsstellen sowie zugehörigen Informationen zu den Einleitstellen und wasserrechtlichen Tatbeständen angefügt (Anlage 6.4). 4.5 ABK Maßnahmenliste Die ABK Maßnahmen sowie ihre zeitliche Einordnung, die geschätzten Kosten und weitere Beschreibungen sind unter Anlage 6.2 als Liste angefügt und auf dem ABK – Übersichtsplan (Anlage 6.1) hinsichtlich ihrer räumlichen Lage dargestellt. Aus Gründen der Übersicht wird auf eine Aufnahme in das vorliegende Textdokument an dieser Stelle verzichtet. 29 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 4.6 Liste aller Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Nicht enthalten sind abflusslose Gruben am Umsiedlungsstandort Borschemich. Diese werden zeitnah mit der Umsiedlung aufgegeben. (gelb, keine Einwohner). Liste Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben/ § 53 Abs. 4 LWG Nr Straße Nr Ortsteil Anl. ABP art Stand 1 Roermonder Straße (Leerst.) 100 Erkelenz AG X 2 Roermonder Straße (Leerst.) 102 AG X 3 Kreuzherrenpfad 42 2 KKA TB W 2005 4 Jülicher Str. 38 4 KKA TB W 1999 5 Kölner Str. 120 2 KKA TB W 2000 6 Grünannahmestelle Erkelenz Erkelenz ErkelenzBellinghoven ErkelenzBellinghoven ErkelenzBellinghoven ErkelenzMennekrath AG X 7 Mennekrath Wasserwerk Erk. /Mennekrath AG X 8 Herrather Feldweg 1 Erk. /Mennekrath 1 KKA TBb W 2001 9 Herrather Feldweg 2 Erk. /Mennekrath 2 KKA TB W 2002 10 Hundesportverein Kückhoven AG X 11 Am Grubusch Anschl. 15 Erk. /Terheeg 2 AG X A 2016 12 Am Grubusch Anschl. 17 Erk. /Terheeg 5 AG X A 2016 13 Jannenstraße 23 Tenholt 2 KKA TB W1999 14 Hundesportverein Tenholt AG X 15 123 Golkrath 2 KKA TB W 2000 16 Terreiken Hückelhovener Str. (Gormannshof) 29 Erkelenz/Hetzerath 5 KKA B W 2006 17 Lauerstraße 200 Gerderath 2 KKA TB W 1999 18 Gerderather Mühle (Leerst.) Gerderath 0 KKA TBb W1999 19 Haus Hastern Gerderath 2 KKA TB W2001 20 Friedhof Gerderath Gerderath AG X 21 Kleingartenanlage Vossem Gerderath AG X 22 Buscherbahn 77 Schwanenberg 6 KKA TB W 2005 23 50 Schwanenberg 9 KKA TB W 2000 24 Lindchesweg Anschl. Hundesportverein Schwanenberg KKA TBb 25 Oberwestrich (Mühle) 4 KKA TB Erk. /Mennekrath Tenholt Schwanenberg Keyenberg 30 1 A 2015 W 2000 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung Liste Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben/ § 53 Abs. 4 LWG Nr Straße Nr Ortsteil Anl. ABP art Stand 26* 27* 28 Landstraße 2 Holzweiler 6 KKA TBb W 2001 29 Weiherhof 1 Holzweiler 9 KKA TB W 2001 30 Weiherhof (Jonen) 2 Holzweiler 0 KKA B W 2000 31 Eggerather Hof Holzweiler 7 KKA B W 1992 32 Roitzerhof Holzweiler 9 KKA B W 1999 33 Ultraleichtflugplatz Kückhoven KKA TBb W 2006 34 Quickstraße 100 1 AG X 35 50 1 AG X 36 Thingstraße Baustoffhandel Erkelenz frührer Gruba Kückhoven AG X 37 Laheypark Kückhoven AG X 38 Gut Hauerhof Katzem 12 KKA TB W 2000 39 In Katzem Katzem 1 KKA TB W 2001 40 Gut Eichhof Ansch. Katzem 4 AG X 41 Dingbuchenhof Lövenich 4 KKA B W 2005 42 Gut Haberg Lövenich 4 KKA TBb W 2000 44 Haberger Hof Lövenich 7 KKA TB W 1999 45 Huppertzhof Anschl. Lövenich 6 KKA Bb A 2015 46 Wasserwerk Lövenich RWE Lövenich AG X 47 Rheinische Baustoffwerke Kückhoven AG X 48 Genhof landwirtschl. Betrieb Schwanenberg AG 1 Kückhoven N 2015 43* 28 Keine Einwohner ABP (Abwasserbes. Pflicht) B Befreiung von der Abwasserplicht genehmigt TB Teilbefreiung von der Abwasserpflicht genehmigt Bb Befreiung von der Abwasserplicht beantragt TBb X Teilbefreiung von der Abwasserplicht beantragt Kein Tatbestand Einleitung 26* Immerather Bahnhof und 27* Am Lievendahl 8 fallen bedingt durch den Braunkohletagebau weg 43* Gut Nierhoven angeschlossen 31 Stand Ausblick Wasserrecht W 1999 aus Anschluss Netz N 1999 geplant für Laufende Verfahren Dauerhafter Zustand Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 4.7 Liste nicht umgesetzter oder verschobener Maßnahmen aus ALT ABK Nachfolgende Übersicht zeigt die im ABK Erkelenz 2010 enthaltenen Maßnahmen, die noch nicht umgesetzt sind. Soweit es sich dabei um Realisierungszeiträume vor 2015 handelt, ist eine Begründung für die Nichtumsetzung angefügt. Maßnahmen, die ohnehin erst zukünftig umzusetzen waren, werden entweder in die neue Maßnahmenliste übernommen, oder entfallen. Verschobene Maßnahmen Ordnungs-Nr Träger der Maßnahme Bezeichnung Art der MN Um setzungszustand 1.30 Erkelenz Einleitung aus RÜB Mitte (ERK HRB Beeckbach) A2 4 1.11 Erkelenz Brückstraße, Kanalsanierung (10.30) A3 4 A3 4 Umsetzungszu stand Bem erkung Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz in ABK 2015 Baubeginn Gesamtkosten Jahr 1-12 2017 6000 2016 1150 2016 110 2018 40 2018 40 2020 50 2016 70 2022 50 2017 60 2017 100 2019 600 2018 250 Verzögerung wg. Straßenplanung und/oder Grunderwerb 1.18 1.25 1.26 Erkelenz Erkelenz Erkelenz Am Schneller Flandernstraße südlicher Teil A3 Brabantstraße nördlicher Teil A3 4 4 1.27 Erkelenz Kölner Straße A3 4 1.28 Erkelenz Aachener Straße / Markt A3 4 1.29 Erkelenz Gasthausstraße A3 4 1.33 Erkelenz Kanalsanierung Breslauerstr. A3 4 2.20 Erkelenz Kanalsanierung Schulring A3 4 2.30 3.20 Erkelenz Erkelenz Kanalsanierung Schulring Höfe A3 Kölner Str / Feuerw ache Sanierung SW-Kanal A3 4 4 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 in in in in in in in in in in Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach) 4.40 Erkelenz Hohlstraße, südl. Teil, hydraul. San. (62.03) A2 4 4.90 Erkelenz Am Hügel A3 4 4.17 Erkelenz Bruchstraße, Kanalsanierung A3 4 4.18 Erkelenz Am Hasenloch A3 4 4.20 Erkelenz Hasseler Straße-Gartenstr. A3 4 4.22 Erkelenz Meinw eg A3 4 4.23 Erkelenz Stettener Berg A3 4 Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 Neuansatz ABK 2015 in in in in in in 2016 30 2016 50 2019 630 2016 15 2019 40 2016 15 2019 40 Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach) 32 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 4.25 Erkelenz Kirchplatz A2 4 4.39 Erkelenz Dingbuchenw eg, hydraul. Sanierung (90.03) A2 4 Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz in ABK 2015 2018 200 2022 200 2022 10 2022 100 2018 200 2018 140 Verzögerung wg. Neub erechnung NW-b ehandlung, kein akutes hydr. Prob lem 8.14 Erkelenz Thingstr. (Gebäude nördlich L 19) (85.03) A1 4 Neuansatz in ABK 2015 Bedarf für Neuerschließung noch nicht gegeb en 8.15 Erkelenz Thingstraße, w estlich In Kückhoven (86.03) A3 4 8.11 Erkelenz In Kückhoven östl. Spitzberg A3 4 8.5 Erkelenz Spitzberg, Kückhoven A3 4 Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz in ABK 2015 Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach) 9.12 9.13 Erkelenz In Kaulhausen, Sammler zum RÜB (68.03) A2 4 Erkelenz In Kaulhausen, hydraul. Sanierung (69.03) A2 4 Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz in ABK 2015 2022 400 2022 180 2018 200 Verzögerung wg. Neub erechnung NW-b ehandlung, kein akutes hydr. Prob lem 9.14 Erkelenz Kölner Heerw eg, Annastr., Jacobstraße A3 4 Neuansatz in ABK 2015 Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach) 9.15 Erkelenz Sammler an der Niers (71.03) A2 4 Neuansatz in ABK 2015 2022 130 2022 100 2022 50 Verzögerung wg. Neub erechnung NW-b ehandlung, kein akutes hydr. Prob lem 9.16 12.1 Erkelenz Leinew eber Straße (107.3) A3 4 Erkelenz Am Spießhof, Kanalsanierung (53.03) A3 4 Neuansatz in ABK 2015 Neuansatz in ABK 2015 Bedarf noch nicht gegeb en, da Priorität auf anderen Maßnahmen liegt (Sanierung nicht so dringlich, Schäden schwach) Weggefallene Maßnahmen 1.80 1.300 1.31 1.32 2.40 4.5 Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Nordprom. / Ostprom. Baul. Gewerbesgtraße Süd (Stauraum) Karl-Platz-Str. Roermonder Str./Venloer Str. Aachener Str/Gewerbestraße Süd hydr. San In Katzem hydraulische Sanierung A3 A2 A2 A2 A2 A2 4 4 4 4 4 4 250 880 360 80 80 300 4.24 4.26 4.27 4.28 4.29 4.30 4.31 4.32 4.33 4.34 4.35 4.36 4.37 4.38 7.6 8.2 8.12 Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz In Lövenich Gräthstraße An der Hofkirche Buchholzbuschstraße An der Vogelstange Am Vogelsang Gartenstraße Gebmannsweg St. Gallen-Weg Südstraße Zum Königsberg St.-Michaelis-Weg Schweizerstraße Von-Berg-Straße Engerbungerten Servatiusstr, hydraul. Sanierung (83.03) Finkenweg A2 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A3 A2 A3 A3 A3 A1 A2 A1 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 450 5 30 30 10 30 10 5 40 10 100 10 10 5 15 360 15 33 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz 5. Fortschreibung 5 Quellen und Literaturverzeichnis [1] Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz - LWG [2] WHG – Wasserhaushaltsgesetz in der aktuellen Fassung [3] Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden (RdErl. D. MUNLV vom 27.12.2007) [4] Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw 17.10.2013 6 Anlage 6.1 Übersichtsplan ABK Der Übersichtsplan ist dem ABK als Ausdruck und PDF Datei angefügt. Dargestellt sind insbesondere: • Anlagen nach 4.1, 4.2, 4.3 und 4.6 • ABK Maßnahmen gemäß der Tabelle in Anlage 6.2 • Wasserschutzgebiete i.Z. mit Kapitel 1.5.3.5 • Teilnetze nach 2.4.2 (Abgrenzung Misch- und Trennentwässerung) 6.2 Tabelle ABK Maßnahmen 6.3 Übersichtsplan Einleitungsstellen Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Plandarstellung getrennt als PDF Datei sowie Ausdruck angefügt. 6.4 Tabelle Wasserrecht/ Einleitstellen/ ABS Die ebenfalls als Excel – Datei und Ausdruck angehängte Übersicht verknüpft Abwasserbetriebstellen, Verfahrensstand und Lage der Einleitstellen (erläuternd zu 6.2). 34 Abwasserbeseitungskonzept der Stadt Erkelenz 2016 bis 2021 23 W IIIa 47 11 % 24 % % % 10 19 43 1230.1 45 % 4 1220.1 3 Umsiedlungsstandort Braunkohletagebau Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich Oberwestrich, Berverath 21 46 17 % 29 1220.2 W IIIa 7.7 23 48 20 0.3 24 22 20 % 0430.1 NV % 10 30 25 9.16 9.18 15 % 2 9 W IIIb 25 % % % 0400.2 % 1 9 % 19 8 W II 26 % % 9.17 0270.1 % 26 1.34 02.1+02.4 1.33 15 1.37 16 02.04 1_TS 15.1 % 28 5_TS 7 % 27 20 1310.1 18 1.21 2.3 34 1310.2+3 % % 41 2.2 6 1 1.11 9.13 1.12 1.29 11 12 9.15 9 7 1.1 % % 0250.1 02.08 1 ABK Maßnahmen NV % % 1.35 Legende NV 30 9.12 1.28 1.27 % 3.6 0410.2 19 1.26 1.13 4_TS Pumpwerk % 9.14 3.2 % 16 NV 3.4 17 1.7 1.25 % 1 1.36 1.18 RÜB, RKB, SK, RBF 1.20 % 21 % 3.5 0230.1 25 RRB, RRK 4 % 6_TS 4 33 % 0.5 14 15 2 12.2 % 18 27 8.18 36 14 28 Kleinkläranlagen 8.21 28 3_TS 24 34 22 abflusslose Gruben 8.9 13 32 5 39 8.22 % 12.1 Einleitungen 2 8.15 8.24 0290.1 8.13 8.17 8.16 8.10 33 8.2 8.23 8.7 31 32 8.6 8.5 8.11 % 36 11 37 % 31 1 % % 3 12.3 1 Kläranlagen 35 % % @ % 5 % % % 38 6 Entwässerungssystem 1000.2 14 47 40 30 31.1 0220.2 29 30 NV % MW NV 2 27 9.7 11.1 TS 0700.1 13 12 Stadtgrenze 9.1 28 Wasserschutzzone II 0700.3 0700.2 % Wasserschutzzone IIIa 42 26 Wasserschutzzone IIIb 38 44  45 Wasserschutzzone II geplant 1100.6 46 4.17 32 Wasserschutzzone IIIa geplant 1110.1 1110.5 4.8 4.22 Wasserschutzzone IIIb geplant 39 37 4.14 4.10 4.23 16 17 4.24 4.25 4.18 1100.5 4.42 4.4 4.9 4.41 Grenze zum Niersverband 0700.1 % 8 Netz 1, Maßnahme 1 9.1 MW Venrath Netz-Nr., Ortsteil-Nr., Ortsname 9.2 MW Terheeg 35 12 % 42 7 1.3 19.2 % 29 44 23 % 18.2 0.4 W IIIb 13 % 0300.2.2 0.1 W IIIb 18 % 5 2_TS % 7.8 % % 19.1 22 0310.2 % 0300.1 @ 21 4.20 48 1100.3 % 16.1 1100.02/2 Neubaugebiete Nr. Flächennutzungsp 40 3 41  Parys Erkelenz ABK Stadt Erkelenz 2016 - 2021 Anlage 6.1 20.08.2015 Maßstab 1:20000 DIN A0 1 Maßnahmentabelle ABK Stadt Erkelenz 2016-2021 Ordnung Träger der Bezeichnung s-nr. Maßnahme 0.10 0.30 0.40 0.50 0.60 0.70 0.80 1.30 1.11 1.18 1.20 1.24 1.25 1.26 1.27 1.28 1.29 1.33 1.34 1.35 1.36 1.37 2.20 2.30 3.20 4.40 4.90 4.10 4.11 4.12 4.13 4.17 4.18 4.20 4.22 4.23 4.25 4.39 4.41 4.42 4.43 7.20 7.7 7.8 7.9 8.11 8.14 8.15 8.17 8.18 8.21 8.22 8.23 8.24 8.5 9.10 9.20 9.40 9.50 9.60 9.70 9.80 9.90 9.10 9.11 9.12 9.13 9.14 9.15 9.16 9.17 9.18 11.1 12.1 12.3 15.1 16.1 19.1 19.2 31.1 Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Erkelenz Abwasserreinigungsanl., Optimierung (7.03) ARA, Prozessleitsystem Optimierung Abwasserbetriebsstellen (1.03) Gewerbeflächen westl. 57 (GIPCO IV) (13.03) Kölner Kaul, südl. L227, Wohnbaufl. (18.03) Inlinersanierungsprogramm Kurzliner Inlinersanierung punktuell Kurzliner Einleitung aus RÜB Mitte (ERK HRB Beeckbach) Brückstraße, Kanalsanierung (10.30) Am Schneller Gerhard Welter Straße Baugebiet Nord Flandernstraße südlicher Teil Brabantstraße nördlicher Teil Kölner Straße Aachener Straße / Markt Gasthausstraße Kanalsanierung Breslauerstr. Marienweg mit Raiborweg Anton Raky Allee Unterführung Am Flachsfeld Kanalsanierung Leo-Heinrichs Kanalsanierung Schulring Kanalsanierung Schulring Höfe Kölner Str / Feuerwache Sanierung SW-Kanal Hohlstraße, südl. Teil, hydraul. San. (62.03) Am Hügel Buschstraße Im Buschfeld Hubertushöhe Kückhovener Straße Bruchstraße, Kanalsanierung Am Hasenloch Hasseler Straße-Gartenstr. Meinweg Stettener Berg Kirchplatz Dingbuchenweg, hydraul. Sanierung (90.03) Hohlstraße Baugebiet MS Am Lerchenpfad, Lövenich In Lövenich, hydr. Kanalsanierung Alte Römer Str. für Wohnbaufl.(40.03), Schulstraße, Gerderath Gerderhahn, Unterhahn Baugebiet MS Florianstraße, Kanalsanierung In Kückhoven östl. Spitzberg Thingstr. (Gebäude nördlich L 19) (85.03) Thingstraße, westlich In Kückhoven (86.03) Immenweg, Baugebiet (76.03) südl. Quickstr., Baugebiet (79.03) Stülpend, Thingstr., Kückhoven Bellinghovener Weg, Kückhoven Baugebiet Am Malter MS Baugebiet, Zum Driesch Spitzberg, Kückhoven Im Grünfeld, Seiler- und Weyerweg (56.03) In der Weidwäsch, Stichstraße (57.03) Hellenstraße Brüderstraße Holzweilermarkt Im Kindsfeld Kofferer Str Landstraße Schützenweg Titzer Straße In Kaulhausen, Sammler zum RÜB (68.03) In Kaulhausen, hydraul. Sanierung (69.03) Kölner Heerweg, Annastr., Jacobstraße Sammler an der Niers (71.03) Leineweber Straße (107.3) St.Valentin/Himmelspfad, Venrath WickrathbergerStr., Venrath Auf der Heide Am Spießhof, Kanalsanierung (53.03) Hetzerath, Peschfeld Baugebiet TS (54.03) St. Stephanusstraße, Kanalsanierung Kleinbouslar Netz 16 Schwanenberg, Retentionsbodenfilter In Oerath, Kanalsanierung (98.3) Zum Wahnenbusch, östl. Teil (102.03) Berichtsjahr Art der Umsetzung Baubeginn 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt 2022 - 2026 Gesamtkosten KläranMaßnahme szustand kosten lagennr. Jahr 1-6 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 6 6 6 1 1 3 3 2 3 3 3 1 3 3 3 3 3 3 3 1 3 1 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1 4 1 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2016 2015 2016 2022 2022 2016 2016 2017 2016 2016 2021 2022 2018 2018 2020 2016 2022 2017 2017 2016 2016 2016 2017 2019 2018 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2019 2016 2019 2016 2019 2018 2022 2016 2018 2018 2022 2017 2016 2017 2018 2022 2022 2022 2022 2018 2022 2022 2017 2018 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2022 2018 2022 2022 2016 2017 2022 2022 2017 2016 2022 2016 2016 2016 100 100 100 100 50 30 30 30 100 500 30 200 200 100 100 4000 2000 400 400 110 200 100 100 100 200 100 100 500 30 160 40 40 50 60 60 75 250 120 80 100 300 250 180 30 50 10 50 10 630 15 40 15 40 200 90 30 450 100 140 60 200 350 84 140 240 145 70 380 50 800 200 25 300 600 1000 200 0 0 900 500 6000 800 110 160 0 40 40 50 60 0 60 75 250 120 80 100 600 250 180 30 50 10 50 10 630 15 40 15 40 200 0 90 30 450 0 100 140 60 200 0 0 0 0 350 0 0 84 140 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 240 0 0 145 70 0 0 380 50 0 800 200 25 600 200 1000 1700 315 50 200 370 10 100 20 100 120 130 600 20 150 70 15 60 100 100 80 300 400 180 130 100 55 50 60 1200 1000 400 1000 1700 900 500 6000 800 110 160 315 40 40 50 60 50 60 75 250 120 80 100 600 250 180 30 50 10 50 10 630 15 40 15 40 200 200 90 30 450 370 100 140 60 200 10 100 20 100 350 120 130 84 140 600 20 150 70 15 60 100 100 80 300 400 180 240 130 100 145 70 55 50 380 50 60 800 200 25 2015_09_08_6.2 ABK Maßnahmen_Abgabe 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 137 2104 142 142 142 142 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 2104 137 137 137 137 137 137 137 137 Nr. MWNr. BauOstwert Nordwert Gewässer Statio- Art der Entlastungs werk kennzahl nierung Stationierun bauwerk Trennkanal g isation Gewässerna Bemerkung me nicht stationiertes Gewässer nicht an Maßnahmen gebunden nicht objektgebundener Ansatz vorauss. neues TR-Netz vorauss. neues TR-Netz Sanierungsprogramm Erkelenz komplett Sanierungsprogramm Erkelenz komplett 770 770 475 770 771 475 475 770 475 770 770 770 770 475 770 540 540 540 540 540 540 8528 8528 8528 8528 8528 8528 539 540 8528 8528 478 478 544 478 536 534 534 534 534 534 535 534 535 534 530 530 530 530 530 530 530 530 530 530 528 528 527 525 524 524 524 542 8527 773 540 481 546 477 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 769 3E+05 769 3E+05 8932 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 3E+05 5663711 5663711 5662337 5663711 5663481 5662337 5662337 5663711 5662337 5663711 5663711 5663711 5663711 5662337 5663711 5662691 5662691 5667504 5656747 5656747 5656747 5656747 5656747 5656747 5657089 5657089 5657089 5657089 5657089 5657089 5657059 5656747 5657089 5657089 5664436 5664436 5665116 5664436 5660601 5661410 5661410 5661410 5661410 5661410 5660133 5661410 5660133 5661410 5659180 5659180 5659180 5659180 5659180 5659180 5659180 5659180 5659180 5659180 5662072 5662072 5661742 5662239 5663406 5663406 5663406 5659534 5659402 5660023 5663083 5656747 5664948 5663599 5658955 286112 8 1 Wockerather FRKB Wockerather Weg vorauss. neues TR-Netz 4.19.3.3 ABS Schwanenberg 16 / 500 l/s Sc hw an be rg en ab Gr r e em ss Vo er em ss Vo G en ra b 4.2.3.1 RKB Krefelder Str. Antrag vom 8.6.2006 3836 l/s er F aben r Gr ume lt o H lie ß Gr a ben Gram e rab n dera Fro n er ath der Ger en b Gra G ra her Genhofe ben r Grabe " busc her N o rdgr a 4.1.2. RÜB Erkelenz Mitte 08 / 5103 l/s ben Gr Sü amb dg us r a ch be er n 4.28 TR Borschemich 130 l/s Antrag vom 10.01.2006 ARA Erkelenz 15 / 316 l/s n 6 6 " Gr an ter ath er W Ven Ost rather gra ben rF rg e en be Ke y Graben ß " est gra be n " 16 4.29. TR Immerath 210 l/s Antrag vom 26.02.2006 Immerath, Lützerath und Pesch Braunkohletagebau 15 er ath ter en n a b Gr dgra Sü e ich ven Lö " "Zum Wahnenbusch" Wohngebiet östl. der Bahnlinie 29 / Summe 36,7 l/s rF the e ra m m I ließ en rab rdg o rN Immerather Graben 7 ß ther Flie Grantera 14 " Baugebiet "Schages Fahrt" Venrath 28 / 150 l/s ß Flie her c s bu Eggerath er " 13 " Baugebiet "In der Schlei" Schwanenberg 32 / 80 l/s 15 n hne Wa n rabe e er Fli terath Gran 12 RKB Matzerath 12 " 31 / 247 l/s "Am Dorf" Kückhoven 16 " 32 / Summe 211,1 l/s  Nys t erb ach 5 " " 2 4.9.2.7 RÜB Perscher Straße Niersverband Nysterbach h enic Löv n rabe er G 4 Löve n icher Südg r aben Nebengraben Kleinbouslar dg Nor Borschemich Braunkohletagebau Bellinghover Fließ erg ther zera H et F ließ 8" her rat tze raben e H dg r No Versickerung B 57 11 " 27 / 1,6 l/s Kückh o Grabe vener n ch Ba "3 " önigsb 4.11.2.1 ABS Tenholt 28 RRB 50 l/s BoFi 3 l/s r ene ver Do Wallentwässerungen Krefelder Str. 23/33 / Summe 34 l/s 4.9.2.5 RÜB Holzweiler Niersverband 4.9.2.8 RÜB Unkelbachstraße 10 / 519 l/s Einleitungserlaubnisse Obere Wasserbehörde RÜB Pescher Str. Einleitung aus (Niersverband) Erlaubnis bis 20 Einleitungsmenge 10 2053 l/s Zum K 4.12.2.1 ABS Hetzerath 28 RÜB 430 l/s BoFi 3 l/s 4.11.2.1 ABS Granterath 04 / 1582 l/s neu RÜB 425/ls 4.1.4.2 ABS Commerden 16 / 50 l/s 400 l/s b. Steuerung HRB 4.13.2.1 RKB/RW Houverath 19 / 314 l/s TG 1 19 / 444 l/s TG 2 Antrag an UWB 28.11.2012 758l l/s 4.8.2.1 RÜB Thingstr. 14 / 296,11 l/s 4.8.4.2 ABS Kückhoven L 19 Niersverband r ove ckh Kü Berverather Graben Neb e Hou ngrab e Hei verath n er de 4.8.2.1 RÜB Bellinghoven 17 / 412 l/s 4.8.4.1 ABS In Kückhoven 14 / 64,74 l/s Niers Fließ ther kera c o W 11 " Hou Gra verath er ben ß 4.3.2.1 RKB; RRB Wockerather Fließ 27 / 200 l/s lie " 4.9.2.2 RÜB Wockerath Niersverband öhm Die K s er Ni rF 12 " Wallentwässerungen Buscherhof 30 / Summe 26,9 l/s 10 " rg e ben 4.9.2.4 RÜB Kaulhausen 26 / 277 l/s 4.9.2.6 RÜB Keyenberg Niersverband en be Gra " Versickerung GIPCO 27 / 50 l/s Ke y n " Baugebiet "In der Hütte" Hetzerath 32 / 70 l/s Fließ rabe " Maar Bellinghoven 26 / 23 l/s Holzweile r er G 4.9.2.2 RÜB Terheeg 28 / 410 l/s Ziegelweiher " Gasberg Lövenich 26 / 25 l/s ß " 9 Gut Nierhoven und Kleinbouslar Erlaubnis Landkreis Erkelenz vom 12.01.1965 " lie ath er rath 4.9.3.1 ABS Unterwestrich 26 / 686 l/s Niersverband Ku c k Gra umer ben Golk "10 "14 8 9 " Gol kr 7 Oerather Mühlenfeld 33 / 1320 l/s (Versickerung) Teichanlage Kleinbouslar 28 / 6,47 l/s (Versickerung) Venrather Fließ Venrath er Westgra ben Ziegelweiher Fließ 1 Hovener Graben 4.15.2.1 ABS Golkrath 16 / RÜB 1934 l/s 4.9.2.1 RÜB Venrath Niersverband en ab gr sch n be bu Ne gen Et ch ba Hovener Fließ 4.7.2.1 ABS Gerderath Genenderstraße 29 / RÜB 1633 l/s BoFi 9 l/s " " 5 h ac kb c e Be oß Fl 2 4 4.28 TR Borschemich 250 l/s Antrag vom 10.01.2006 4.19.3.4 ABS Oerath 04 / 718 l/s neu 172 l/s " 3 Bee ck er at Gerd 13 Sch wal m ther g sg Win 4.1.4.1 ABS Erkelenz Nord 16 / 2500 l/s 1 bach Dy Gr k e ab r en 4.19.2.1 RÜB Genfeld 16 / 101 l/s 4.7.2.2 ABS Gerderhahn 11 / 915 l/s 4.19.3.2 ABS Genhof 16 / 500 l/s Geneikener Graben 4.19.3.1 ABS Geneiken 16 / 670 l/s Einleitungserlaubnisse Untere Wasserbehörde Anlage 6.3 4.4.3.1 ABS Am Vogelsang 16 /1960 l/s neu RÜB 1685 l/s BoFi 13 l/s  4.4.2.1 RÜB Schweitzer Straße 16 /1310 l/s 4.4.2.2 RÜB Katzem 05 /2841 l/s neu 30.03.2005 646 l/s Parys Erkelenz Vorfluter, Einleitungserlaubnis, BR UWB 26.08.2015 Maßstab 1:20000 DIN A0 Abwasserbetrieb Erkelenz Eigenbetrieb der Stadt Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz Übersicht Eckdaten der Abwasserbetriebsstellen Art Im Übers.-Plan Bauw. Bezeichnung Nr. vom RÜB,SK,RKB RRB Pumpwerke N-schlagswasserbeha. Netz 01 MW Erkelenz Mitte 25 SK 770 RÜB Erkelenz Mitte StSt III StSt II, Marienweg StSt I, Krefelder Str. ABS Erkelenz Nord StSt I im Karolingerr. StSt II im Karolingerr. StSt I im Frankenr. StSt Ii im Frankenr. RRB Westpromenade Wilhelmstraße Im Mühlenfeld ABS Commerden ABS Commerden Tenholter Str. Fußgängerunterf. Kölner Str. 771 1 33 34 27 + 32 2 33 17 475 772 476 Netz 02 TR Erkelenz Mitte RKB 769 RRB RRK 1_TS + 16 20 ABS Krefelder Str. Schulring Commerdener Höhe Netz 03 TR Gewerbe-Gebiet Ost 1 SWPW 4_TS + 21 RKB RRB 18 RW PW 19 RW PW Netz 04 MW Katzem / Lövenich RÜB 8528 BoFi SK 539 RW SK 540 FB + SK Aktenzeichen Einleiterlaubnis §§ 2,3,7 WHG vom Aktenzeichen Einleitung gültig bis Rechtsw. Becken Hochw. Menge Drossel Bauj. Volumen Meßeinr. 1989 1989 1989 1991 1993 1999 1993 1999 1990 2007 2011 1995 1995 1971 2002 1305 1675 1319 908 388 358 384 463 2193 1650 2400 970 8500 64 Qw und Qab 1990 2007 2006 716 2000 2008 573 1996 2006 297 Dr. menge Drosselart Kalibier. Hinweise / Bemerkung 1 2 3 1_TS + 16 26 + 30 SK RRB RRK RRK SK RRB MW PW RW PW Genehmigung Bau / Betrieb 16 17 48 29.8.97 54.2-CZ-3.1(5.1)-10-(zu 1585) 54-2-3.1(5.1)-10-(zu 1585)-ra 20.8.90 n. erf. n. erf. 54.2-Cz-3.1-(5.1)-10-(zu 1585) 20.10.95 54CZ-3.1-(5.1)-10-(zu 1585) n. erf. n. erf. 20.8.90 n. erf. n. erf. Wockerather Weg n. erf. Wockerather Fließ 27.3.07 Nordtangente Fußgängerunterf. P u R -Anlage 32 + 37 13.7.88 12.8.88 10.4.96 n. erf. n. erf. n. erf. n. erf. 10.7.96 n. erf. n. erf. 54.1-3.1-(5.1)-26-S 54.1-3.1-(5.1)-34-Bi- 54.1-3.1-(5.1)-36-Bi 30.6.08 31.12.16 31.12.16 54.2-Cz-3.1-(5.1)-10-(zu 1585) 25 21 778 25 22 400 25 20 810,5 25 22 148 56 62 355 56 61 950 56 58 141,6 56 61 134 5103 l/s 2500 l/s 50 l/s 4000 l/s n. erf. n. erf. 171 140 120 25 10 10 15 200 / 10 40 45 450 50 50 109 Raddrossel Raddrossel Waagedrossel Pumpe Strahldrossel Schieber Strahldrossel Schieber Strahldrossel Alpheus Abflussregler Pumpe IDM Schieber Pumpe 30.01.13 05.07.12 05.07.12 29.6.12 04.07.12 n.erf. kleines PW im MW-Netz RW Einleit. In MW-Netz Qw und Qab 10 1000 300 Pumpe Schieber bgu Abfl.regler n. erf. n. erf. n. erf. Neu beantragt am 8.6.06 Entleerung Pumpe 100 l/s Qw 15 Pumpe 2015 2x40 Pumpe n. erf. Qw und Qab Qw Qab 30.01.13 29.01.13 2015 siehe RKB Krefelder Str. 29.06.12 1962 54-2-3.1-(5.1)-11-3405-lü n. erf. n. erf. 14.1.08 54.1-3.1-(5.1)-55-Or 31.12.27 25 23 590 56 59 995 200 l/s n. erf. ABS Lövenich Am Vogelsang ABS Lövenich Am Vogelsang RÜB Schweizerstraße Einleitung Gasberg RÜB Katzem RÜB Katzem 25.11.90 13.2.04 18.6.80 n. erf. 54.2-Cz-3.1-(5.1)-13-(zu 1300) 54-2-3.1-(5.1)-10-3102-lü 54.2-Cz-45-9.4 (1300) 19.7.04 54-2-3.1-(5.1)-10-3179-lü ABS Genenderstraße ABS Genenderstraße Östl. HS Gerderath Vossemer Str Weidbruchsweg Wolfskaul Florianstraße ABS Gerderhahn 8.6.88. 15.12.03 n. erf. n. erf. n. erf. n. erf. n. erf. 26.11.82 54.2-Cz-3.1-(5.1)-16-1864 54-2-3.1-(5.1)-10-3100-lü RÜB Thingstraße ABS In Kückhoven Im Bonental An der Maar RÜB Bellinghoven Überlauf Maar Bellinghoven 18.9.86. 18.9.86. n. erf. n. erf. 8.10.82. n. erf. Neuhaus ABS Unterwestrich Sk Niersverb RÜB Terheeg RÜB Wockerath Niersverband Erweiterung RÜB Wockerath RÜB Kaulhausen RÜB Keyenberg § 45 Niersverb. RÜB Lützerath RÜB Unkelbachstraße ABS Borschemich Außer Betr. Am Lenzenkamp Außer Betr. n. erf. 23.1.79 4.8.75 5.8.75 3.4.07 6.8.75 30.7.03 27.7.87. 21.4.81. 16.7.92 n. erf. 27.12.96. 54.1-3.1-(5.1)-30-Bi 31.12.16 27.12.96. 4.9.06 28.9.83 54.1-3.1-(5.1)-17-Bi 66 38 00/7-236/1 54.1-3.1-(5.1)-18-S 31.12.16 31.12.26 31.12.05 15.6.09 54.1-3.1-(5.1)-31-Or 31.12.29 25 22 025 25 22 025 25 22 462 25 23 272 25 24 920 56 55 475 56 55 475 56 55 548 56 55 570 56 55 300 1960 l/s 13 l/s 1310 l/s 25 l/s 2.841 l/s 1994 2005 1980 2006 1985 2005 2207 780 221 Qw und Qab Qab Qab 247 736 Qw 25 14 875 25 14 875 56 61 808 56 61 808 1633 l/s 9 l/s 1990 2005 1996 1997 2003 1991 2006 1983 2600 540 1100 1221 619 284 Qw und Qab Qw 1987 1984 2005 2005 1984 1983 131 68 25 13 17 Pumpe Pumpe Waagedrossel 15.6.12 15.6.12 5.7.12 RW Einleit. In RW-Netz RW Einleit. In RW-Netz Neu beantragt am 16.11.04 konstr. Becken vor Einl. Aussengeb. 8 Strahldrossel 4.7.12 38 9 646 356 240 105 Pumpe Pumpe Rohrdrossel Rohrdrossel Rohrdrossel Rohrdrossel 19.6.12 19.6.12 n. erf. n. erf. n. erf. n. erf. 12 Pumpe 24.5.11 12 2 Waagedrossel Pumpe 2015 26.06.12 100 11 Pumpe Strahldrossel n. erf 2015 25 8 Pumpe Strahldrossel 21.06.12 3.7.12 10 Strahldrossel 26.6.07 14 57 3 3 15 Strahldrossel Waagedrossel Waagedrossel Strahldrossel Pumpe 3.7.12 26.6.07 29.1.13 29.1.13 Neu beantrag am 30.5.05 Netz 05 und Netz 06 entfallen Netz 07 MW Gerderath / Gerderhahn 29 + 42 RÜB 8522 BoFi 3 478 4 479 544 5 29 19 + 43 Netz 08 MW Kückhoven (NV) SK 535 SK 536 RWPW RRB SK 537 13 14 + 36 28 22 15 480 SW PW SK Netz 09 MW Östliche Stadteile (NV) 27 MW PW 6 + 34 SK 525 7 SK 526 8 SK 527 FB 9 SK 528 10 + 30 RÜB 529 11 SK 531 12 SK 533 35 RRB 2 SW PW 54.2 CZ-3.1-(5.1)-10-(1362) n. erf. 9.7.01. 54.1-3.1-(5.1)-16-Or 31.12.11 25 16 950 56 63 350 915 l/s 54.2 CZ-3.1-(5.1)-18-(zu 1547) 54.2 CZ-3.1-(5.1)-18-(zu 1547) 25.5.07 25.5.07 54.1-3.1-(5.1)-23-Or 54.1-3.1-(5.1)-23-Or 31.12.14 31.12.14 25 23 982 56 59 878 361 l/s 54.2 CZ-3.1-(5.1)-10-(zu 1472) 25.6.07 15.3.05 54.1-3.1-(5.1)-43-Or 66 38 00/7-228/1 31.12.17 31.12.25 25 23 183 25 23 183 56 58 741 56 58 742 412 l/s 23 l/s 54.2.f-45-9.3(1173) 54.2.f - 45 - 9 (675) 54.2.f - 45 - 9 (675) 54-2-3.1-(5.1)-11-3357-lü 54.2.f - 45 - 9 (675) 54-2-3.1-(5.1)-11-(zu 948)-lü 54.2 CZ-3.1-(5.1)-14-(zu 1369) 54.CZ-45-9(1369) 54.2-3.1-(5.1)-11-2195 17.8.09 5.12.08 54.1-3.1-(5.1)-12-Or 54.1-3.1-(5.1)-40-Or- 31.12.29 31.12.28 25 27 969 25 24 342 56 60 912 56 60 661 686 l/s 410 l/s 8.12.08 22.8.06 25.6.07 n. erf. 24.7.84. 54.1-3.1-(5.1)-52-Or 54.1-3.1-(5.1)-42-Or 54.1-3.1-(5.1)-38-Or 31.12.28 31.12.26 31.12.17 26 24 355 25 25 917 25 28 897 57 60 278 56 60 675 56 61 021 269 l/s 277 l/s 525 l/s 54.1-3.1-(5.1)-20-S 31.12.10 25 30 400 56 57 480 519 l/s 1983 1980 1982 1982 2007 1982 1980 1989 1985 1994 1994 220 Qw Qw Qab genehmigt mit Netz genehmigt mit Netz genehmigt mit Netz genehmigt mit Netz SW PW als Tiefpunktentleerung Rückstauklappe im Hauptkanal Thingstraße 1000 71 kleines MW PW ohne Einleitung 300 77 187 200 118 382 100 198 602 Qab Qab Qab geplant Qab Qab Qab nur Notüberl. in Dorfteich Braunkohletagebau 2017 Braunkohletagebau 2017 keine Einleitung Braunkohletagebau kleines SW-Netz o. RW Braunkohletagebau Netz 10 Tr Keyenberg n. erf. Netz 11 MW Granterath / Tenholt 18 + 39 SK 542 5 SW PW 30 + 40 SK 8526 RRB BoFi ABS Granterath An der Renne ABS Tenholt ABS Tenholt ABS Tenholt Netz 12 MW Hetzerath RÜB 8527 BoFi SW PW Netz 13 Tr Houverath SW PW RKB RW RW Netz 14 Tr Matzerath SW PW RKB 31 + 38 4 8 6_TS + 49 7 5_TS + 48 Netz 15 MW Golkrath RÜB 773 28 + 41 Netz 16 TR Kleinbouslar SW PW RW RW 3 Netz 17 Tr Hetzerath RW 1986 30.6.95. Geän. Betr nach Neurechn. 30.6.95. Geän. Betr nach Neurechn. 13.2.04 54-2-3.1-(5.1)-10-3101-lü ABS Hetzerath ABS Hetzerath Hohenbusch 13.4.77 10.12.03 n. erf. 54.2.t-45-9.6 (900) 54-2-3.1-(5.1)-10-3090-lü 10 Houverath Houverath Teilgebiet 1, (Nordwest) Teilgebiet 2, Südost 6.12.96. 30.10.12 54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra66 38 00/7- RKB 006 Matzerath RKB Matzerath 6.12.96. 5.12.11 54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra66 38 00/7-279/RKB 5.7.12 66 38 00/7-172/1 ABS Golkrath 6.7.90. 54.2 CZ-3.1-(5.1)-16-(1569) 27.12.96. Kleinbouslar Versick Kleinbouslar Graben Kleinbouslar n. erf. n. erf. n. erf. 15.12.08 16.1.65 BG "In der Schlei" BG "In der Schlei" 54.1-3.1-(5.1)-8-S 31.12.04 25 20 300 56 57 900 12.1.09 54.1-3.1-(5.1)-46-Or 31.12.28 25 22 100 56 57 353 30.1.09 54.1-3.1-(5.1)-45-Or 31.12.28 25 18 422 25 18 472 56 57 655 56 57 748 1582 l/s 1982 1999 865 Qw 16 Pumpe 50 l/s 1985 2005 57 990 150 Qab Qw 11 50 3 Pumpe Waagedrossel Pumpe 3 l/s 430 l/s 3 l/s 1981 2005 736 248 Qw und Qab Qw 10 3 Pumpe Pumpe 2015 Neu beantragt 30.3.05 SW Netz, RW ungeregelt über BGM - Kanal in Vorflut 2015 27.06.2012 21.06.12 21.06.12 kleines SW-Netz o. RW 22.1.99 54.1-3.1-(5.1)-37-BB 31.12.19 22.1.99 54.1-3.1-(5.1)-39-BB 31.12.19 Einleitungsantrag vom 28.11.2012 gestellt BG "In der Hütte" Netz 18 Tr Schwanenberg SW PW RW 9.4.84. RW ungeregelt in Vorflut n. erf. n. erf. 2000 2013 2000 2000 Qw SW zum SWPW Matzerath II Qw SW zum SWPW Matzerath II 37 25 17 322 25 17 321 56 59 290 56 59 287 314 l/s 444 l/s 758 l/s 31.12.32 25 19 637 56 60 569 247 l/s 1999 2012 29 54.1-3.1-(5.1)-33-Bi 31.12.16. 25 17 050 51 61 320 934 1992 1129 66 38 00/7-174/1 654 - 10 31.12.28 unbefristet 25 24 080 25 21 653 56 54 580 56 55 642 6,47 147,60 1999 1999 1999 SW durch Ortslage zum RÜB Katzem RW-Versickerung nach Teich RW - Einleitung Nysterbach 15.8.02 66 38 00/7-211/1 31.12.32 Verlängerungsbescheid vom 30.10.2012 25 18 620 56 57 860 70 l/s 2005 SW nach Hetzerath 6.2.02 66 38 00/7-210/1/ST 31.12.32 Verlängerungsbescheid vom 02.11.2012 25 19 415 56 63 380 157,5 l/s 2002 2002 25 21 200 25 19 820 25 18 373 25 18 732 25 17 600 56 62 003 56 63 160 56 62 875 56 64 007 56 63 700 717,6 l/s 2477 l/s 500 l/s 670 l/s 101 l/s 1985 1986 1990 1990 1990 Qw und Qab 10 Pumpe 25.05.11 Qw 80 Drosselschieber 23 20 5 10 5 Pumpe Pumpe Pumpe Pumpe Waagedrossel MW nach oerath II SW nach Schwanenberg Hochwasserschutz Netz 19 MW Schwanenberg SK SK SK SK SK 20 + 44 21 + 45 22 + 46 23 + 47 24 546 547 548 549 550 ABS Oerath ABS Schwanenberg ABS Genhof ABS Geneiken ABS Genfeld 18.9.84. 29.5.85. 30.11.06 3.1.89. 26.3.92. keine Betriebsstellen n. erf. 54. CZ-3.1-(5.1)-10-(1619) 54.2 CZ-3.1-(5.1)-17-(1676) 54.2-3.1-(5.1)-10-3300-lü 54.2 CZ-3.1-(5.1)-10-(1585) 54.1 CZ-3.1-(5.1)-10-(2171) 11.10.84. 18.12.85. 31.7.89. 1.8.89. 10.4.96. 54.1-3.1-(5.1)-22-S 54.1-3.1-(5.1)-24-Or 54.1-3.1-(5.1)-28-Bf 54.1-3.1-(5.1)-29-Bf 54.1-3.1-(5.1)-35-Bi 31.12.04. 31.12.11 30.6.09. 31.12.09. 31.12.16. 524 1463 187 243 91 Qab Qab Qab Qw und Qab Qab 14.06.12 02.06.11 02.06.11 02.06.11 2015 Netz 20 SW Vossem Netz 21 SW Hoven SW PW 9 Hoven 6.12.96. 54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra- n. erf. 2000 n. erf. 1999 kein RW-Netz, SW nach Gerderath Qw kein RW-Netz, SW nach Oerath II Netz 22 SW Genehen Netz 23 TR Mennekrath SWPW RWPW 15 25 keine Betriebsstellen n. erf. n. erf. 2001 kein RW-Netz, SW nach Granterath Mennekrath Mennekrath n. erf. n. erf. n. erf. 2001 2001 keine Betriebsstellen n. erf. n. erf. 2002 kein RW-Netz, SW nach Unterwestrich keine Betriebsstellen n. erf. n. erf. 2003 kein RW-Netz, SW nach Unterwestrich Qw SW nach Erkelenz - Nord RW Verdunstung Netz 24 SW Berverath Netz 25 SW Oberwestrich Netz 26 TR Oerather Mühlenfeld RRB mit Versickerung Netz 27 SW Moorheide SWPW n. erf. 11 Moorheide Netz 28 TR Umsiedlung Borschemich RKB/ SWPW 2_TS + 23 RRK 13 Netz 29 TR Umsiedlung Immerath RKB/SWPW 3_TS + 24 RRB 14 20.2.03 66 38 00/7-214/1 31.12.33 Verlängerungsbescheid vom 12.11.2013 n. erf. 25 21 100 56 61 200 1.320 l/s n. erf. Borschemich nördl. Teil Borschemich nördl. Teil Borschemich südl. Teil 26.6.06 26.6.06 54.2-3.1.(5.1)-10-Wt 54.2-3.1.(5.1)-10-Wt Immerath neu Immerath neu 16.4.07 16.4.07 54.2-3.1.(5.1)-18-3406-lü 54.2-3.1.(5.1)-18-3406-lü 2.005 12.450 SW zum PW Oerath II 2003 kein RW-Netz, SW nach Gerderhahn 56 62 903 56 62 041 157 l/s 200 l/s 2007 2007 2007 108 450 Qw 25 22 414 25 22 408 56 58 782 200 l/s 2007 2007 129 4020 Qw 25 23 688 2007 157 l/s Kompaktregler 2015 200 l/s Kompaktregler 2015 SW zur ARA Antrag vom 2.1.06 Antrag vom 9.1.06 SW nach Wockerath Antrag vom 23.2.06 Netz 30 TR Venrath Schages Fahrt Netz 31 Tr Zum Wahnenbusch SW PW RW 6 keine Betriebsstellen n. erf. Zum Wahnenbusch n. erf. Netz 32 Tr Am Dorf RRB mit Versickerung Zwischenpumpwerke MW PW SW PW Oerath II Matzerath II 6.12.96. 6.12.96. 66 38 00/7-244/1 31.12.28 25 26 132 56 62 133 150 l/s 21.7.09 66 38 00/7-261/1 31.12.29 25 22 492 56 57 727 37 l/s 1.10.12 66 38 00/7-281/1 31.12.32 25 24 093 56 58 126 211 l/s SW ins Netz Venrath 1994 n. erf. 26 12 21.1.08 54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra54.2-3.1-(5.1)-10-2518-ra- n. erf. n. erf. Zentrale Versickerung 2012 1186 1999 2005 ABS Borschemich, SW-Pumpwerk Am Lenzenkamp außer Betrieb Braunkohletagebau RÜB Wockerath, Keyenberg, Unterwestrich Abgabe an den Niersverband SW Ins Netz 08 MW Kückhoven Qw Qw MW-Zwischenpumpwerk zur ARA SW-Zwischenpumpwerk zum PW Oerath II Anlage 6.4 Parys, Stand 08/2015