Daten
Kommune
Erkelenz
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Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
04.07.17, 19:36
Stichworte
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Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/349/2015
öffentlich
25.11.2015
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. 0240.1 "Zum Driesch", Erkelenz-Bellinghoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.12.2015
be
10.12.2015
16.12.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 08.09.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Bellinghoven beschlossen und die
Verwaltung beauftragt auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan zu erarbeiten sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 22 vom 02.10.2015 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 13.10.2015 in der Zeit von
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr in der Stadtverwaltung Erkelenz, Planungsamt, Johannismarkt 17, durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
01.10.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die
in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 01.10..2015 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung am 05.11.2015 dem Bebauungsplan Nr. 0240.1 „Zum Driesch“ zugestimmt.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.
1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB gefasst werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch““, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung
aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –
zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte,
ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Vorlage A 61/349/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum
Driesch“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/349/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Seite 1
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Lfd. Nr.: 1
Träger: Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund
Schreiben vom: 03.11.2015
Inhalt:
Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über den auf Steinkohle
verliehenen Bergwerksfeldern „Rombach III“ und „Rombach 6“, über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 18“ sowie über dem auf
Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (zu gewerblichen Zwecken).
Eigentümerin der Bergwerksfelder „Rombach III“ und „Rombach 6“ ist die CBB
Holding AG i. L.. Die CBB Holding AG i. L. hat der Abteilung 6 Bergbau und Energie
in NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, mitgeteilt, dass die nicht in der Lage ist,
Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu
erteilen, da ihr keine Unterlagen über den umgegangenen Bergbau vorliegen.
Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 18“ ist die RV Rheinbraun Handel- und
Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Inhaberin der Erlaubnis
„Saxon 2“ ist die Dart Energy (Europe) Limited, Laurelhill Business Park, Polmaise
Road, Stirling, FK 7 9 JQ in Großbritannien.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein
Abbau von Mineralien dokumentiert.
Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen
(Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht,
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides –
61.42.63 – 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Daher sollte bei den Planungen folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb
der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine
Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach
Beendigung
der
bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen
ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren
Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen und für konkrete Grundwasserdaten den
Erstverband um Stellungnahme zu bitten.
Seite 2
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich
Ihnen, die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des
bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls
dieses nicht bereits erfolgt ist.
Abschließend sei erwähnt, dass eine Erlaubnis, das befristete Recht zur Aufsuchung
des bezeichneten Bodenschatzes innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen
gewährt. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung
(Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes.
Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und
klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet
Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach
weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt,
die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung
erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen
Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich
alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft,
gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Im Anschreiben vom 01.10.2015 wurden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planungsabsicht informiert und gebeten
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, ErkelenzBellinghoven, Stellung zu nehmen.
Dazu wurde Hauptverwaltung in 50416 Köln, am Verfahren beteiligt und aufgefordert
fristgerecht Stellung zu nehmen. Die beteiligte RWE Power AG, als Eigentümerin des
Bergwerksfeldes „Union 18“, die heutige RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH vertreten durch die RWE Power AG, reichte keine
Stellungnahme ein.
Das Gebiet liegt innerhalb der durch Sümpfungsmaßnahmen bedingten
Einflussnahme auf den Grundwasserstand. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Der zurzeit vorhandene Grundwasserflurabstand kann in den
nächsten Jahren weiterhin absinken, und sich somit noch vergrößern. Innerhalb des
Stadtgebietes werden fortlaufende Überwachungen der Topographie des Bodens
durch verursachende Bergbautreibende durchgeführt und die Bewegungen des
Bodens beobachtet. Diese im Verfahren, nach Kenntnisnahme der mit Schreiben
vom 14.10.2015 durch den Erftverband eingereichten aktualisierten Angaben, wurde
in der Begründung und dem Umweltbericht berücksichtigt und als Hinweis angeführt.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Die im Verfahren beteiligte EBV GmbH, Postfach 6204, 41829 Hückelhoven EBV
GmbH teilte, auch im Namen der Vivawest GmbH, in ihrem Schreiben vom
27.10.2015 mit, dass für der betroffene Bereich außerhalb ihrer Berechtsame auf
Steinkohle läge.
Die als Bergbaurechtinhaberin angegebene CBB Holding AG i. L. wird derzeit über
den Insolvenzverwalter Dr. Christoph Nierung, Sachssenring 69, 50677 Köln
vertreten. Die Bezirksregierung Arnsberg teilte als Oberes Bergamt in ihrem
Schreiben vom 03.11.2015 mit, dass Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse
und Bergschadensgefährdung durch die derzeitige Eigentümerin der Berechtsame
für die Bergwerksfelder „Rombach III“ und „Rombach 6“ nicht zu erteilen sind, da
dieser keine Unterlagen über den umgegangenen Bergbau vorlägen.
Für alle bergrechtlichen Entscheidungen innerhalb NRW ist die Bezirksregierung
Arnsberg mit der landesweit tätigen Abteilung Bergbau und Energie in NRW
zuständig. Die Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 Bergbau und Energie in
NRW) weist auf ein über das Bergrecht in 2010 für das auf Kohlenwasserstoffe
erteilte Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (Claim) hin. Ein Abbau von Mineralien ist bisher nicht
dokumentiert, jedoch obliegt der Eigentümerin des Förderrechtes, die Dart Energy
(Europe) Limited in Großbritannien, die prinzipielle Berechtigung Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten aufzusuchen. Mit diesem Recht ist derzeit keine
Genehmigung der technischen Umsetzung verbunden.
Für die Zulassung konkreter betrieblicher Maßnahmen im Rahmen der Aufsuchung
oder Gewinnung benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich eine durch die
Bezirksregierung Arnsberg gestattende Entscheidung in Form einer, unter
Anwendung des § 55 Abs. 1 BBergG, geprüften Betriebsplanzulassung.
Solche Zulassungen wurden nach Aussage der BZR Arnsberg nicht erteilt oder in
Aussicht gestellt.
Eine Betroffenheit der vorliegenden Bauleitplanung ist nicht erkennbar. Von der
Beteiligung der Eigentümerin des Erlaubnisfeldes „Saxon 2“ kann daher abgesehen
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise den
Braunkohlebergbau betreffend wurden aktualisiert und in der Begründung und der
Planurkunde berücksichtigt.
Lfd. Nr.: 2
Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, 52523 Heinsberg
Schreiben vom: 21.10.2015
Inhalt:
Zu der o. g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen:
Seite 4
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Das Gesundheitsamt hat keine Einwendungen erhoben.
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Aus den
-
von der Unteren Wasserbehörde
von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
von der Abgrabungsbehörde
von der Straßenbaubehörde
des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die o. g.
Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben.
Im Übrigen wird auf Nachfolgendes hingewiesen:
Untere Landschaftsbehörde
Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine
grundsätzlichen Bedenken, wenn die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung
und zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft zur Umsetzung
kommen. Das Ökodefizit habe ich im Ökokonto der Stadt vermerkt. Die Rodung des
Gehölzbestandes sollte während der Wintermonate erfolgen.
Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten
Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor.
Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o. g. Vorhaben keine
Bedenken, wenn die nachfolgende Auflage in der textlichen Festsetzung des
Bebauungsplanes übernommen wird.
1. Geräuschimmissionen
Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und
Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für
die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – LAI (www.laiimmissionsschutz.de) zu erfolgen.
Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.
Seite 5
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Untere Landschaftsbehörde
Bei zukünftigen baulichen Maßnahmen die mit der Entfernung von
Vegetationsbestand verbunden sind, empfiehlt die Untere Landschaftsbehörde eine
Rodung des Gehölzbestandes während der Wintermonate. In Abstimmung mit der
Analyse und Bewertung der vorliegenden Artenschutzrechtlichen Vorprüfung zum
Bebauungsplan Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Bellinghoven, Büro für
Landschaftsarchitektur/Umweltplanung, Andreas Hermanns, Schwalmtal vom
15.09.2015, wurde diese Empfehlung bereits als Bestandteil der Begründung und der
Planurkunde übernommen.
Amt für Bauen und Wohnen –Untere ImmissionsschutzbehördeDer „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären
Geräten“ der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, Stand
28.08.2013, dient der Anwendung der TA-Lärm und soll die unteren
Immissionsschutzbehörden bei der Einzelfallbeurteilung von Geräuscheinwirkungen
durch Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und MiniBlockheizkraftwerke unterstützen. Immissionsschutzrechtlich sind Klima-, Kühl-,
Lüftungsgeräte, Luft- und Wärmepumpen sowie Mini-Blockheizkraftwerke Anlagen im
Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG, in Wohngebieten betrieben handelt es sich in der
Regel immissionsschutzrechtlich um nichtgenehmigungspflichtige Anlagen, die den
Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG unterliegen. Demnach dürfen diese
Anlagen nur so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen
verhindert, unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß
beschränkt werden. Die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen sind gesetzlich
geregelt. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde nach § 24 Abs. 2 BImSchG die
zur Durchführung des § 22 BImSchG erforderlichen Anordnungen treffen oder soll
den Betrieb nach § 25 Abs. 2 BImSchG untersagen.
Der „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären
Geräten“
hat
keinen
bindenden
Charakter
als
Rechtsnorm
bzw.
normkonkretisierende
Verwaltungsvorschrift,
eine
Anwendbarkeit
in
der
Bauleitplanung ist nicht ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde wird zur Kenntnis genommen.
Der
Anregung
des
Amtes
für
Bauen
und
Wohnen
–
Untere
Immissionsschutzbehörde- wird nicht gefolgt.
Seite 6
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Lfd. Nr.: 3
Träger: NEW Netz GmbH, Postfach 11 04, 5251 Geilenkirchen
Schreiben vom: 08.10. und 22.10.2015
Inhalt:
Gegen den o.g. BBP Nr. 0240.1
versorgungstechnischer Sicht Einwände.
„Zum
Driesch“
erheben
wir
aus
Im östlichen Bereich haben wir auf dem Flurstück 15 – Flur 25 – Gemarkung
Erkelenz ein Mittelspannungskabel liegen, welches über eine Dienstbarkeit
abgesichert ist. Laut Entwurf des Bebauungsplanes soll in diesem Bereich eine
Bebauung bzw. eine Begrünung stattfinden. Sollte dies der Fall sein, ist eine
Umlegung des Mittelspannungskabels notwendig, die Kosten trägt der Verursacher.
Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes befindet sich von Westen nach Osten
eine Gashochdruckleitung. Dies bitten wir besonders zu berücksichtigen, gerade bei
der Planung möglicher Zuwegungen zu den einzelnen Grundstücken.
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass im Bereich des Bebauungsplanes
weitere Versorgungsleitungen liegen. Die genaue Lage aller Leitungen müssen bei
der Planauskunft der NEW Netz eingeholt werden.
Ansprechpartner Planauskunft
Herr Paul-Uwe Thiel
Telefon: 02451-624-5280
Telefax: 02451-624-5350
E-Mail: planauskunft@new-netz-gmbh.de
Wir bitten Sie, uns an den weiteren Planungen zu beteiligen. Für Rückfragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Inhalt:
Wie bei unserem Telefonat vom 21.10.2015 besprochen, teile ich Ihnen ergänzend
den benötigten Sicherheitsabstand zu unserem Mittelspannungskabel mit.
Es ist ein Schutzstreifen von 3 m einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass unsere
Leitungen nicht überbaut und die entsprechenden Schutzabstände einzuhalten sind.
Sind Leitungen umzulegen, so verfahren wir nach dem Verursacherprinzip.
Seite 7
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
Die genaue Lage unserer Leitungen erfahren Sie bei der Planauskunft der NEW
Netz.
Ansprechpartner Planauskunft
Herr Paul-Uwe Thiel
Telefon: 02451 – 624-5280
Telefax: 02451 – 624 – 5350
E-Mail: planauskunft@new-netz-gmbh.de
Des Weiteren bitten wir um Beachtung folgender Informationen:
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die vorgeschriebenen Regelwerke aus
den Bereichen Allgemeiner Tiefbau, Elektrobau, Rohrleitungsbau und
Straßenbau zu beachten. Bei Arbeiten in der Nähe unserer Gas- und
Wasserleitungen sind u.a. die technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblattes
GW 315 „Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“
zu beachten.
Zwischen unseren Versorgungsanlagen und anderen Ver- und
Entsorgungsanlagen (einschließlich den Absperrarmaturen) muss ein lichter,
waagerechter Abstand von mind. 0,40 m eingehalten werden. Bei Kreuzungen
unserer Versorgungsleitungen beträgt der lichte, senkrechte Abstand mind.
0,20 m.
Unmittelbar vor den Aufgrabungsarbeiten sind bei der Planauskunft der NEW
Netz GmbH aktuelle Planauszüge anzufragen. Es ist darauf zu achten, dass
immer aktuelle Pläne vor Ort liegen.
Bei Arbeiten in Kabelnähe dürfen keine spitzen oder scharfen Werkzeuge
benutzt werden. Jede Beschädigung von Kabeln oder Rohrleitungen, auch
geringe Druckstellen oder Beschädigungen der Ummantelung ist sofort der
Netzleitstelle zu melden.
Störung Erdgas
Störung Strom
Störung Strom (Tönisvorst)
Störung Trinkwasser
Störung Straßenbeleuchtung
0800 688 1001
0800 688 1002
0180 207 0951
0800 688 1003
0800 688 1005
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 08.10.2015 äußerte die NEW Netz GmbH, Abteilung 771/1
Grundsatzplanung, aus versorgungstechnischer Sicht Einwände und weist auf den Bestand
Seite 8
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. 0240.1 „Zum Driesch“, Erkelenz-Mitte im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015, Hauptausschuss am 10.12.2015 und Rat am 16.12.2015
und der Lage einer im östlichen Bereich des Flurstückes 15, Flur 25 im Bebauungsplan
liegenden Mittelspannungsleitung hin, welche mit einer Dienstbarkeit abgesichert ist.
Angaben zur exakten Lage der bestehenden Versorgungsleitung (Mittelspannung) liegen
zurzeit nicht vor. In einer ergänzenden Stellungnahme vom 22.10.2015 präzisiert die NEW
Netz GmbH ihre Stellungnamen mit der Angabe eines 3,00 m breiten Schutzstreifens und
der zur Sicherung der Leitung geforderten Auflagen.
Der Stellungnahme wurde insofern entsprochen, dass die Planurkunde und ergänzten
Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB mit einer über das Flurstück 15, Flur 25,
Gemarkung Erkelenz zwischen der östlichen Grundstücksgrenze und der Straße In
Bellinghoven verlaufenden 3,00 m breiten Abschnitt mit der darstellenden Festsetzung
„Leitungsrechte“, und der Festsetzung, das dieser Bereich zukünftig von jeglicher Bebauung
und Bepflanzung freizuhalten ist, geändert und ergänzt wird.
Zudem weist die NEW auf den Bestand einer Gashochdruckleitung hin. Die Thyssengas
Erdgaslogistik wurde mit Schreiben vom 01.10.2015 am Verfahren beteiligt. Mit Schreiben
vom 07.10.2015 wurden keine Bedenken gegen das Verfahren erhoben und festgestellt,
dass keine von der Thyssengas GmbH geführten Gasfernleitungen betroffen sind.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befindet sich diese Gashochdruckleitung innerhalb der
zukünftigen Verkehrsflächen. Angaben über die exakte Lage der im Schreiben angegebenen
Gashochdruckleitung liegen zurzeit nicht vor. Mit Beginn der Baumaßnahmen werden von
Tiefbaumaßnahmen betroffene Träger öffentlicher Belange über das zuständige Fachamt
der Stadt Erkelenz (Tiefbauamt) frühzeitig über zukünftige Erschließungsmaßnahmen
informiert.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und über eine ergänzende Darstellung und
Festsetzungen der Planurkunde und Begründung gefolgt.