Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45792.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/079/2015
nichtöffentlich/öffentlich
20.11.2015
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2014 gemäß § 116
Absatz 6 i.V.m. Absatz 2 bis 8 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.12.2015
10.12.2015
16.12.2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschluss-stichtag 31.12. d. J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse
des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 wurde am 03.08.2015 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister
hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses form- und fristgerecht
dem Rat am 16.09.2015 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates
vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 nach § 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der
sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§
101 Absatz 8 GO NRW).
Gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis
zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2014 ist also bis spätestens
31.12.2015 zu bestätigen. Dieser Termin kann seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung bzw. des Rechnungsprüfungsausschusses eingehalten werden. Damit erfüllt die
Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebenen Fristen sowohl für den Jahresabschluss
2014 hinsichtlich dessen Feststellung als auch für den Gesamtabschluss 2014 hinsichtlich dessen Bestätigung. Sie zählt damit zu den ersten bzw. wenigen Kommu-
nen, die die gesetzlichen Fristen sowohl für den Jahresabschluss als auch den Gesamtabschluss einhalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 wurde dahingehend geprüft, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze
ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind.
3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamt-abschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende
Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird
oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der
Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i.V.m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges
Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 einen Gesamtjahresüberschuss von 1.551.332,07 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des
Entwurfes des Gesamtabschlusses 2014, der dem Original dieser Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.
Vorlage A 14/079/2015 der Stadt Erkelenz
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Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine
Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
3) Der Gesamtjahresüberschuss von 1.551.332,07 € wird der Allgemeinen Rücklage
zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2014
Vorlage A 14/079/2015 der Stadt Erkelenz
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Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.11.2015
zum Gesamtabschluss des Konzerns
Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.12.2015
Anlage 2 zum Original der Niederschrift über die 2. Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.12.2015
H.-J. Paffen
Ausschussvorsitzender
M. Jansen
Schriftführer
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
4
5
6
3.1
Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5
3.2
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 6
3.3
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6
3.4
Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............. 10
3.5
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 11
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 12
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 12
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 13
Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 14
5.1
Konsolidierungskreis .................................................................................... 14
5.2
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse ........................................................................................ 15
5.3
Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 15
5.4
Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 16
5.5
Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungs-unterlagen ................. 16
5.6
Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 17
Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum
Gesamtlagebericht ............................................................................................ 17
6.1
Gesamtabschluss ........................................................................................ 17
6.2
Gesamtlagebericht ....................................................................................... 18
6.3
Gesamtanhang ............................................................................................ 18
6.4
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 19
6.5
Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
..................................................................................................................... 19
6.5.1
Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 19
6.5.2
Ertragsgesamtlage ................................................................................ 20
6.5.3
Finanzgesamtlage................................................................................. 21
7
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 22
8
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 24
9
Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 26
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Mit dem Gesamtabschluss 2014 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum fünften Mal
den nach § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor.
Das Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet die Kommunen spätestens zum Stichtag
31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit
der Kernverwaltung zusammenfasst.
Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung
und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab.
Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes,
nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt.
Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Abschluss mit
den Abschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit
werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als hätten keine Ausgliederungen stattgefunden.
Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes
Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“
genannt, abgegeben.
Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit
eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Dies sind bislang nur theoretische Erwägungen, da es nur wenige praktische
Erfahrungen mit derartigen Steuerungsmöglichkeiten gibt. Zukünftig soll nicht mehr
allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr
ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung. Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche
sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess).
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m.
§ 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis
gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen.
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. §
101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2014 unter
Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW.
Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2014 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware „Audit Solutions“ für
Kommunale Prüfung der Fa. Audicon erstellt worden.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen
Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „Auditsolutions“ bildet
der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
Seite 4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW
vom Kämmerer am 03.08.2015 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 wurde ebenfalls am
03.08.2015 unterzeichnet und am 10.09.2015 über den Hauptausschuss dem Rat
der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 16.09.2015 zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September
2015 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, eingehalten.
Somit gehört die Stadt Erkelenz wieder zu einer der wenigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die den gesetzlich geforderten Gesamtabschluss 2014 zum
30.09.2015 fristgerecht aufgestellt haben. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte durch die Örtliche Rechnungsprüfung ab dem 01.10.2015 und konnte zum
20.11.2015 abgeschlossen werden.
Gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum
31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu
bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 16.12.2015 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können.
!
Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im
Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar.
Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2014 unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des
Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern.
Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus gem. § 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Überblick über die wichtigsten
Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben.
Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt
Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige
Gesamtentwicklung einzugehen.
Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des
Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 116 Abs. 6
i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW).
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
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Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar:
• Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2014 einen Jahresüberschuss i.H.v. 1.551.332,07 € aus.
• Der Fehlbetrag der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens Stadt
Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 418.248,95 €.
• Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet.
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Im Gesamtlagebericht 2014 werden seitens der Konzernleitung folgende wesentliche
Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
Stadt Erkelenz getroffen:
„Nachdem das Ergebnis der Konzernmutter in 2013 in der Ergebnisrechnung lediglich mit einem Minus von 581 T€ abgeschlossen hatte, konnte das 2014er Jahresergebnis nochmals um ca. 163 T€ auf – 418.248,95 € verbessert werden. Die 2014er
Bilanzsumme hat sich ebenfalls gegenüber 2013 mit einem Volumen von
409.882.181,06 € (+0,64 %) leicht erhöht. Die Ergebnisrechnung hat sich dabei gegenüber der Planung um 1.762 T€ verbessert. Also ein äußerst erfreulicher Geschäftsverlauf in 2014 gegenüber der ursprünglichen Planung! Sieht man sich diese
Verbesserung gegenüber der Planung einmal etwas genauer an, erkennt man, dass
sich die „ordentlichen Erträge“ um 1,2 Mio. € erhöht haben und die „ordentlichen
Aufwendungen“ um 0,7 Mio.€ gegenüber der Planung reduziert werden konnten. Lediglich beim Finanzergebnis musste eine geringfügige Verschlechterung von 0,2 Mio.
€ verkraftet werden. Ursächlich für Verbesserungen bei den Erträgen waren insbesondere Ertragsverbesserungen bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
von 1,1 Mio. €, die mit einem Anteil von 0,8 Mio. € im Bereich der „Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien“ zu verzeichnen waren. Daneben konnten bei den
„sonstigen ordentlichen Erträgen“ ebenfalls erfreuliche Ertragsverbesserungen von
1,1 Mio. € festgestellt werden. Hauptverantwortlich dafür ist eine (leider nur) einmalige Steuererstattung von 0,7 Mio.€. Diese Summe wurde letztendlich im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Finanzamt für zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer nachträglich erstattet. Die Reduzierungen auf der Aufwandsseite verteilen sich dagegen auf
verschieden Aufwandsgruppen. Zur genaueren Analyse müssten sehr viele einzelne
Aufwandsarten genauer betrachtet werden. Eine solche Analyse würde hier den
Rahmen sprengen, ist aber auch bei einer Gesamtabweichung von 0,7 Mio. € nicht
zwingend erforderlich. Erfreulich wirkte sich diese Verbesserung von 1.762 T€ im
Ergebnis gegenüber der Planung natürlich auch auf den Bestand der Ausgleichsrücklage aus. Die Ausgleichsrücklage weist nach Verrechnung des Defizits immerhin
noch einen Bestand von 10.473.819,41 € aus. Eine Summe die gleichbedeutend mit
ca. 71 % des ursprünglichen Bestandes ist. Ist eine noch vorhandene Ausgleichsrücklage nach acht NKF-Abschlüssen schon allein eine Seltenheit unter den 396
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
nordrheinwestfälischen Kommunen, so dürfte dieser prozentuale Bestand noch umso
mehr eine kommunale Rarität darstellen!
Neben diesen dargestellten Abweichungen zwischen Planung und Ergebnis dürfte es
für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre von der Ertragsseite her weiter elementar
sein, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier tragen Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich bei. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte
von dieser Seite keine Gefahr für den Konzern drohen. Eine gesamtwirtschaftliche
Trendumkehr ist hier derzeit jedenfalls nicht zu erkennen. Mittelfristig dürfte daher
ertragsseitig für den Haushalt der Stadt die Gestaltung der Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des Finanzausgleichs) als auch die konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in
NRW prägend werden.
Die Aufwandsseite wird dagegen auch in künftigen Jahren maßgeblich durch die
Transferaufwendungen bestimmt werden. Hier sind insbesondere drei verschiedene
Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die künftige Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen
Aufwendungen werden auch 2015 unseren Haushalt maßgeblich beeinflussen. Hier werden aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik für 2015 fast
500.000 neue Anträge prognostiziert, was gegenüber 2014 eine mehr als Verdoppelung bedeuten würde. Entscheidend für den Einfluss auf den Haushalt
dürfte hier die Beantwortung der Frage werden, in welcher Höhe sich der
Bund bzw. das Land an diesen erhöhten Aufwendungen, die mit dieser erhöhten Anzahl an unterzubringenden Personen einhergeht, beteiligen wird.
2. Weiterhin ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Aufwendungen des
Produktbereiches 06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe -. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als
auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Eine rein kostenorientierte
Betrachtung verbietet sich hier jedoch aufgrund der menschlichen Einzelschicksale, die jeder einzelne Fall mit sich bringt. Es bleibt zu hoffen, dass
Bund und Land sich dessen bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Schließt das Jahresergebnis hier mit einem Ergebnis von 19,99 Mio. €
(=21,99 % aller Aufwendungen) ab, so sieht der 2015er Haushaltsplan bereits
20,98 Mio. € (= 22,84 % aller Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor
und Verlautbarungen aus dem Kreishaus gehen schon von einen nochmals
um 10 Mio. € erhöhten Kreisumlagebedarf für 2016 aus. Sollte es so kommen,
würde dies zu einer nochmals um ca. 1,75 Mio. € höheren Kreisumlage führen. In Summe würde dies 22,7 Mio. € und prozentual ca. 25 % aller unserer
konsumtiven Aufwendungen bedeuten. Unvorstellbar, aber durchaus kein utoSeite 7
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
pisches Szenario! Hier gilt es mit aller Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer fortlaufenden Aufgabenkritik und
damit einhergehend, einer strikten Spardisziplin anzuhalten.
Bilanziell und in künftigen Finanzrechnungen sollte der eingeschlagene Weg, die
Schulden kontinuierlich abzubauen, Liquiditätskredite zu vermeiden und sich gleichzeitig städtebaulich weiter zu entwickeln, weiterhin beschritten werden. Hierzu können sicherlich die zum Jahresende vorhandenen liquiden Mittel auch in den Jahren
2015 und 2016 genutzt werden. Auch wenn die Zinssituation derzeit historisch niedrig ist, so bleibt es dabei, dass Zinsen, die nicht gezahlt werden müssen, noch immer
wirtschaftlicher sind als die mit den niedrigsten Zinssätzen verbundenen Zahlungen.
Daneben wurde in diesem Jahr im Lagebericht erstmalig auch eine Einschätzung der
Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Dabei haben die
Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird daher auf diese Ausführungen im Rahmen des 2014er Lageberichts beim NKFAbschluss des Mutterkonzerns verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen
sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt“ übertragbar.
Diese Einschätzungen berücksichtigend, wurden auch die Planungen für den NKFHaushalt 2015 wieder kaufmännisch vorsichtig vorgenommen. Der Gewerbesteueransatz wurde basierend auf den Durchschnittswerten der vorherigen drei Rechnungsergebnisse und unter Berücksichtigung des laufenden Jahres um 1,0 Mio. €
gegenüber dem 2014er Haushaltsansatz reduziert. Bei den Einkommensteueranteilen wurden die in den Orientierungsdaten vorgeschlagenen Erhöhungssätze, unter
Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages, grundsätzlich angesetzt. Dabei wurde
das erwartete 2014er Jahresergebnis als Basis genommen, um so auch die aktuelle
Entwicklung des Jahres 2014 in zukünftigen Hauhalten zu berücksichtigen. Weiterhin
wurden die sich bei den „Einkommensteueranteilen“, beim „Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer“ und beim „Familienleistungsausgleich“ abzeichnenden (positiven)
Veränderungen der Schlüsselzahlen noch nicht eingerechnet, da die entsprechenden
Gesetze zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht beschlossen waren.
Die Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend den Prognosen aus der 2. Modellberechnung des Landes NRW in 2015 angesetzt.
Bei den weiteren Erträgen wurden die Ergebnisse der näheren Vergangenheit als
auch zu erwartende spezifische Sondereinflüsse, z.B. bei der Grundsteuer B, mit in
den Planzahlen berücksichtigt.
Die Planung der Aufwandsseite wird insbesondere durch die Personal- und Versorgungsaufwendungen als auch durch die Transferaufwendungen entscheidend beeinflusst werden. Während die Orientierungsdaten für den Bereich des Personal- und
Versorgungsaufwandes eine Steigerung von lediglich 2 % für 2015 vorsahen, wurden
in der Haushaltsplanung die zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise feststehenden
Steigerungsraten eingeplant. Es wurden daher im Bereich der Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte die bereits zum 01.03.2015 feststehenden Erhöhungen
von 2,4 % eingeplant. Bei den Beamtenbezügen wurde dagegen die empfohlene
Steigerung von 2 % für 2015 eingeplant. Die Versorgungsaufwendungen wurden
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
aufgrund der zu dem Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung aktuell vorliegenden
Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse eingeplant. Hier bleibt zu hoffen, dass
die Rheinische Versorgungskasse nicht wie in 2014 durch irgendwelche, nicht vorhersehbaren statistischen Umstellungen für zusätzlichen Druck im Aufwandsbereich
sorgt.
Bei den Transferaufwendungen werden neben sozialen Aufwendungen und Aufwendungen für „Kinder, Jugend und Familie“ insbesondere auch solche für die Kreisumlage veranschlagt. Während bei den sozialen Aufwendungen und den Aufwendungen
für „Kinder, Jugend und Familie“ eine Einplanung entsprechend der aktuellen Ergebnisse und den aktuellen Entwicklungen vorgenommen wurde, ist die 2015er Kreisumlage in unmittelbarer Abstimmung mit dem Kreiskämmerer festgelegt worden. Es
kann also davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um verlässliche Zahlen
handelt.
Bei den weiteren Aufwendungen, die ein Drittel des Aufwandsvolumens abbilden,
wurden neben den Orientierungsdaten insbesondere die örtlichen Besonderheiten in
der Ansatzfestsetzung berücksichtigt.
Bei den Tochterunternehmen konnte uneingeschränkt die positive Tendenz der ersten vier Gesamtabschlussjahre in 2014 fortgesetzt werden. Hier kann für alle maßgeblichen Abschlüsse der Töchter festgestellt werden, dass die bereits in 2013 guten
Ergebnisse nochmals jeweils leicht verbessert werden konnten. Auch in diesem Jahr
trugen dadurch die Tochterunternehmen nach erfolgter Konsolidierung zur Verbesserung des Gesamtergebnisses bei. Ausgehend von dem Ergebnis der Stadt Erkelenz
waren die Töchter in diesem Jahr mit einem Ergebnisbeitrag von 3.284 T€ (vor Kapitalkonsolidierung) am Gesamtergebnis beteiligt. Ein solider Konsolidierungsbeitrag
zum Gesamterfolg kann also auch in diesem Jahr durch die Töchter beigetragen
werden. War dies im Bereich des Städtischen Abwasserbetriebes fast punktgenau so
prognostiziert worden, so überraschte die Höhe des Überschusses bei der GEE mbH
& Co.KG (GEE) doch ein wenig. Wurde in 2013 mit einem Jahresüberschuss von
784 T€ bereits ein sehr guter Wert erreicht, so konnte dieser in 2014 mit einem Jahresüberschuss von 861 T€ nochmals gesteigert werden. Hier ist insbesondere zu
berücksichtigen, dass in diesen beiden Jahren sehr hohe Verkaufserlöse in drei größeren Baugebieten dafür maßgeblich waren. Auch wenn kein Zweifel daran besteht,
dass die Erfolgsstory der GEE weiterläuft, so wird zumindest kurzfristig nicht mehr
unbedingt mit solch überragenden Jahresabschlüssen zu rechnen sein.“
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
( )
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Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen
finanziellen Entwicklung abhängen. Die Unwägbarkeiten bei der Ausgestaltung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) spielen nach wie vor für die nächsten Jahre
eine wichtige Rolle. Ebenso die Veränderung der Kreisumlage, die ab 2015 und absehbar schon für 2016 erheblich steigen wird. Eine weitere, noch nicht wirklich einschätzbare Dimension nimmt die dramatische Steigerung der Flüchtlingszahlen ein.
Die Beteiligungen des Landes bzw. Bundes an den zu erwartenden Kosten ist zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht klar erkennbar.
Das Ergebnis der Konzernmutter konnte in diesem Jahr um ca. 163 T€ gegenüber
2013 und der ursprünglichen Planung für 2014 verbessert werden. Hierzu trug die
bereits im Lagebericht erwähnte einmalige Steuererstattung in Höhe von 0,7 Mio. €
bei. Aufgrund seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung angeregter Umstrukturierungen und geändertem Personaleinsatz im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen konnte in 2014 eine deutlich bessere Erstattungsquote im Bereich der
„Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ verzeichnet werden, die ebenfalls zur
Verbesserung des Ergebnisses beitrug.
Die Reduzierungen auf der Aufwandsseite u.a. durch geringere Energiekosten führten ebenfalls zur Verbesserung des geplanten Ergebnisses. Die Ausgleichsrücklage
wird daher noch für einige Zeit Mehrbelastungen auffangen können.
Der Gesamtabschluss 2014 schließt erstmalig nicht mit einem Fehlbetrag ab. Die
Tendenz aus den beiden letzten Jahren hat sich damit erfreulicherweise fortgesetzt.
2012 (- 2.171.006,68 €)
2013 (- 107.671,61 €) 2014 (+1.551.332,07 €)
Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz eine zunehmend wichtigere Position ein. Betrachtet man das im Gesamtabschluss ausgewiesene Ergebnis im Vergleich zum Fehlbetrag der Mutter Stadt Erkelenz, stellt man fest, dass die konsolidierten verselbstständigten Aufgabenbereiche „Töchter“ wiederum wesentlich zu einer Ergebnisverbesserung und dieses Mal zu einem positiven Ergebnis auf der Ebene des Gesamtabschlusses beigetragen haben. Aus dem Bereich der GEE kommt in
diesem Jahr z.B. ein Betrag von 1,285 Mio. €. Hierbei spielt auch die Auflösung von
Rückstellungen bei der GEE eine gewisse Rolle, auf diesen Aspekt wird nochmals
unter Punkt 5.3 (Konsolidierungsmaßnahmen) näher eingegangen.
Hier stellt sich jedoch aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin die Frage,
wie lange noch der Bedarf an Baugrundstücken für junge Familien bereitgestellt werden kann bzw. auch tatsächlich nachgefragt wird. Dabei spielt sicherlich neben anderen Aspekten die demografische Entwicklung und die Entwicklung bei den noch
durchzuführenden Umsiedlungen, aber auch der noch immer historisch niedrige
Zinssatz eine entscheidende Rolle.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Für die GEE mbH & Co.KG heißt es im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014:
„Auf Grund der derzeit noch im Bestand befindlichen verkaufsreifen Grundstücke und
dem Entwicklungstand in den geplanten Baugebieten ist für das Geschäftsjahr 2015
mit einem rückläufigen Umsatz gegenüber dem Jahr 2014 zu rechnen.“
Das in 2014 nochmals gesteigerte Ergebnis wird daher nicht zu halten sein.
Für den Abwasserbetrieb wird dagegen ein ähnlich gutes Ergebnis in 2015 erwartet
und das bei weiterhin auf einem landesweit günstigen Niveau der Gebührensätze.
Liquiditätsengpässe sind bei diesen beiden Töchtern nicht zu erwarten.
Die weitere Tochter, die „Kultur GmbH“ hat im Jahr 2014 mit einem geringen Fehlbetrag (-3.144,59 €) abgeschlossen. Wie aus dem Lagebericht ersichtlich, sorgen einerseits die Zuschüsse Dritter, hier insbesondere der Kreissparkasse Heinsberg mit
100.000,-- € und der Konzernmutter mit 125.000,-- €, sowie auf der anderen Seite
eine sehr gute Auslastung der Halle für einen stabilen Geschäftsverlauf. Liquiditätsengpässe sind auch hier nicht zu erwarten, da die Bereitschaft der Zuschussgeber
für die weitere finanzielle Unterstützung nach wie vor gegeben ist. (Seitens der Konzernmutter wurde für das Jahr 2015 erstmalig seit der Gründung im Jahr 2006 eine
Erhöhung des Zuschusses von 125.000,-- € auf 135.000,-- € beschlossen).
Die Einschätzung der Konzernleitung bezüglich der Weiterentwicklung der Töchter
wird daher geteilt.
Die kaufmännisch vorsichtigen Planungen für den NKF-Haushalt 2015 werden seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt. Zur Einschätzung des Lageberichts
des Verwaltungsvorstandes wird an dieser Stelle in die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzernmutter Stadt Erkelenz verwiesen.
Die Gesamtsicht der Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2014 in Bezug auf
die Töchter steht somit nicht im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Örtlichen
Rechnungsprüfung.
Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend.
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0
Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
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(
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116
Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang
und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben.
Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss
und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt.
Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in
§ 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer
sowie den Ratsmitgliedern enthält.
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von
Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen
und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin
gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung
beachtet worden sind.
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
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Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der
neuen Prüfsoftware AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon vorgenommen.
Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist
die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die
Plausibilität der Angaben geprüft worden.
Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit
der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen.
Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation
des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden
Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:
•
•
•
•
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der Summenabschluss einschließlich entsprechender Überleitungen und Anpassungen an die für den Gesamtabschluss maßgeblichen Bewertungsmethoden,
die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung,
Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) sowie
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht.
Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen
Rechnungsprüfung erbetenen Aufklärungen und Nachweise erteilt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit der Prüfsoftware AuditSolutions zur
Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt.
Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der
Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB
in der Fassung vom 24.08.2002 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (6. Auflage, Dezember 2014, unter Berücksichtigung des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum
01.10.2015 bis 20.11.2015.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
.
!
,
.
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW
einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist
die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit
der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden.
In den vorausgehenden Gesamtabschlüssen ist der Konsolidierungskreis intensiv
geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem
Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2014 der
Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus:
1.
2.
3.
4.
Städtischer Abwasserbetrieb,
Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH,
Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG,
Kultur GmbH
und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und
§§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
.
3
0
,
4
Betrieb
Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u.
Co. KG
Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber &
Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG
FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz
FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz
Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von Wirtschaftsprüfern in einer den §§ 316 ff. HGB
entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss 2014 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird voraussichtlich durch
den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 16.12.2014 festgestellt.
.
0
Die Kapitalkonsolidierung, die Konsolidierung der Forderungen und Verbindlichkeiten
sowie der Aufwendungen und Erträge werden im Gesamtabschluss im Einzelnen
dargestellt und erläutert. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 303 HGB wurden bei
der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den
Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert.
Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass die Stadt Erkelenz aus Konzernsicht keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Hierdurch würde die Bilanz unnötig aufgebläht.
Ein weiterer Anwendungsbereich der Schuldenkonsolidierung besteht in der Konsolidierung der Gewerbesteuerforderungen und -rückstellungen. Regelmäßig ist von den
Tochterunternehmen, die gewerbesteuerpflichtig sind, am Jahresende die Gewerbesteuerschuld für das abgelaufene Geschäftsjahr zu berechnen. Verrechnet mit den
im Geschäftsjahr geleisteten Vorauszahlungen ergibt sich entweder eine Forderung
aus Gewerbesteuervorauszahlungen, wenn die Vorauszahlungen die Steuerschuld
übersteigen oder es ergibt sich eine Steuerrückstellung wenn die Vorauszahlungen
unter der Steuerschuld liegen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Die Forderungen und Rückstellungen sind mit den entsprechenden Forderungen und
Verbindlichkeiten der Gemeinde zu verrechnen. In der Regel ergeben sich unechte
Aufrechnungsdifferenzen, die daraus resultieren, dass die Gemeinde lediglich die
Gewerbesteuervorauszahlungen ertragswirksam vereinnahmt hat. Die unechten Aufrechnungsdifferenzen sind ergebniswirksam im Jahr der Entstehung zu korrigieren.
Ähnlich verhält es sich mit gebildeten Rückstellungen. Im Rahmen des Gesamtabschlusses 2013 wurde diese Problematik erkannt und für 2014 dann der Anteil der
Rückstellungen gegen die Stadt Erkelenz (also den Mutterkonzern) aus den übrigen
gebildeten Rückstellungen getrennt ausgewiesen, da diese ja, wenn man die Fiktion
des Gesamtabschlusses betrachtet, nie entstanden wären. Somit wurden in diesem
Abschluss über 400.000 € aus den Rückstellungen der GEE eliminiert und ergebniswirksam aufgelöst.
Auf eine Zwischenergebniseliminierung nach § 50 Abs.1 GemHVO i. V. m. 304 Abs.
2 HGB wurde verzichtet, da diese für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nur von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Aufwands- u. Ertragskonsolidierung wurde entsprechend § 50 Abs. 1 GemHVO
i. V. m. § 305 HGB durchgeführt. Das Gesamtergebnis verändert sich dadurch nicht,
da sowohl Erträge als auch Aufwendungen in gleicher Höhe eliminiert werden und
sich dies ergebnisneutral verhält.
.(
Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2014) entspricht dem Stichtag des
Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen
verselbstständigten Aufgabenbereiche.
..
,
Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen
verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung
wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel erledigt. Die Excel-Tabellen
wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt.
Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen
erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
.5 3
0
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet.
5
!
5
Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2014 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen
der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden.
Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den
gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 der Stadt Erkelenz
wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 20.11.2015
wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung
der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft
worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns
Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
5
Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1
GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt.
5
Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den
Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die
Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem
Modellprojekt zum NKF-Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert.
Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Der zugrunde liegende Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 21
(DRS 21) ist seit 2014 anwendbar und wurde in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des HGB bekannt gemachten Form erstellt. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des DRS 21 wurde die Ableitung der Kapitalflussrechnung sowie der erforderlichen Angaben zum Zahlungsmittelbestand intensiv geprüft. Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt.
Nach dem Rechnungslegungsstandard Nr. 21 stellt die Kapitalflussrechnung zeitbezogen die Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“ dar, die
zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen, und gibt Auskunft darüber,
wie die Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese in den
Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet.
Zahlungsströme zwischen der Stadt Erkelenz als Mutterunternehmen und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen dürfen nicht enthalten sein (konzerninterne Beziehung); es werden nur Zahlungsströme erfasst, die mit außerhalb des Gesamtabschlusses stehenden Dritten bestehen.
Der Cashflow aus laufender Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit stammt in erster Linie
aus der ertragswirksamen Tätigkeit der Kernverwaltung und der vollkonsolidierten
Tochterunternehmen. Es werden hier Zahlungen erfasst, die als Erträge oder Aufwendungen das Jahresergebnis beeinflussen und aus der allgemeinen Verwaltungs-/
Geschäftstätigkeit entstehen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Für den Cashflow aus Investitionstätigkeit werden die Zahlungen für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen erfasst.
Beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Ansprüche Dritter aus bestehenden Finanzschulden aufgezeigt.
Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe der Unterstützung der Steuerung besser gerecht werden.
Ab dem Aufstellungsjahr 2012 wurde die direkte Methode der Darstellung gewählt.
Diese wurde in den Folgejahren beibehalten und somit wird dem Grundsatz der Stetigkeit auch in diesem Bereich Rechnung getragen.
Die Kapitalflussrechnung 2014 entspricht den geforderten neuen Standards und gibt
ausreichend Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die
Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Weitere Informationen, wie z.B. die Erläuterung des Zahlungsmittelbestandes, sind direkt unter der
Kapitalflussrechnung angegeben.
5(
Der vorliegende Gesamtabschluss 2014 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse
der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen zusammengefasst wieder.
Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem positiven Gesamtergebnis gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt geführt haben. Der vorliegende
Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften.
5. !
5.
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Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2014 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf
der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 463.253.650,55 € aus. Die Einzelpositionen
der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im
Vergleich mit den Vorjahren 2012 und 2013 dargestellt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2012
438.789.493,49 €
22.527.830,38 €
31.12.2013
430.722.040,08 €
27.006.871,89 €
2.031.581,01 €
2.198.475,43 €
11.079,73
0,545375%
463.348.904,88 €
459.927.387,40 €
3.326.263,15
0,717874%
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für Gebührenausgleich
für sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2012
192.472.219,65 €
31.12.2013
192.375.789,17 €
Differenz
948.850,25
in %
0,492980%
102.648.375,49 €
39.961.189,90 €
2.953.219,34 €
217.118,78 €
50.996.932,84 €
65.705.877,20 €
103.283.673,96 €
37.833.428,08 €
2.090.670,05 €
224.242,99 €
52.963.187,55 €
62.691.817,11 €
8.624.231,58
-1.462.739,07
-111.150,66
969,25
1.043.226,86
-6.250.092,88
8,401722%
-3,660399%
-3,763712%
0,446415%
2,045666%
-9,512228%
8.393.971,68 €
8.464.578,49 €
532.967,82
6,349412%
3.326.263,15
0,717874%
5.
463.348.904,88 €
Differenz Vorjahr
92.304,40
3.222.879,02
459.927.387,40 €
in %
0,021036%
14,306211%
!
Die Gesamtergebnisrechnung
1.551.332,07 €.
schließt
mit
einem
Gesamtergebnis
von
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtjahresfehlbetrag
Gesamtjahresergebnis
Seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung werden zur Gesamtergebnisrechnung 2014
noch folgende Kennzahlen ergänzt:
Personalintensität
Personalintensität
2012
2013
2014
20,22 %
20,83 %
22,69 %
Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Gesamtaufwendungen ausmachen.
Seite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Sach- und Dienstleistungsintensität
Sach- u. Dienstleistungsintensität
2012
2013
2014
16,93 %
18,66 %
17,00 %
Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
der Konzern für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
5.
Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage:
2012
2013
2014
Eigenkapitalquote I
41,54%
41,83%
41,73%
Eigenkapitalquote II
73,00%
72,51%
73,74%
Abschreibungsintensität
11,90%
11,96%
11,29%
Anlagendeckungsgrad I
43,86%
44,66%
44,87%
Anlagendeckungsgrad II
93,40%
93,76%
95,16%
Die Zahlungsströme vom 01.01. bis 31.12.2014 innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung (s. auch Punkt 6.3) dargestellt.
Seite 21
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
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Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2014 und dem Gesamtlagebericht 2014 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2014, bestehend aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116
Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in
der Zeit vom 01.10.2015 bis 20.11.2015 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung
-
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche,
-
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden,
-
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie
-
eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Seite 22
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz.
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt
insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die
Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“
Erkelenz, den 20. November 2015
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 20. November 2015
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 23
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
8 *
$
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2014, bestehend aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116
Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in
der Zeit vom 01.10.2015 bis 20.11.2015 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung
-
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche,
-
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden,
-
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie
-
eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz.
Seite 24
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt
insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die
Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“
Erkelenz, den 03. Dezember 2015
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Seite 25
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2014
9 2
*
Entwurf Gesamtabschluss 2014 mit folgenden Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gesamtbilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtanhang
Anlagen zum Gesamtanhang:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Gesamtanlagenspiegel
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Kapitalflussrechnung
Gesamtlagebericht
Gesamteigenkapitalspiegel
Beteiligungsbericht
Erläuterungen zum Gesamtabschluss:
Anlage 7
Anlage 8
Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung)
Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung)
Seite 26
-Entwurf-
Gesamtabschluss
der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2014
Aufgestellt gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW
Erkelenz, den 03.08.2015
Norbert Schmitz
Stadtkämmerer
Bestätigt gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW
Erkelenz, den 03.08.2015
Peter Jansen
Bürgermeister
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
I. AUFSTELLUNGSPFLICHT
1
II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES
1
III. KONSOLIDIERUNGSKREIS
1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises
2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz
2
4
IV.GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
1. Erstkonsolidierungsstichtag
2. Vereinheitlich der in den Gesamtabschluss
einzubeziehenden Einzelabschlüsse
3. Konsolidierungsbuchungen
7
7
9
Anlage
Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht:
Gesamtbilanz
1
Gesamtergebnisrechnung
2
Anhang
3
Anlagen zum Anhang:
Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1)
Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 2)
Kapitalflussrechnung (Anlage 3)
Lagebericht
4
Gesamteigenkapitalspiegel
5
Beteiligungsbericht
6
Erläuterungen zum Gesamtabschluss:
Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung)
7
Gesamtergebnisrechnung
(Nachweis der Konsolidierung)
8
1
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
I. AUFSTELLUNGSPFLICHT
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang
aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1
NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend
wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2014 berichtet.
In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in
öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen
werden.
Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die
Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz
insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen.
II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES
Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile:
-
Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des
Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter
der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht
werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen
(Kapital und Schuldenkonsolidierung ± so Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen.
-
Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden Äkonzerninterne³ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
-
Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der
in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten
2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist
auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung.
-
Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über
den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem
Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr.
-
Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert.
III. KONSOLIDIERUNGSKREIS
1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW.
Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen (Vollständigkeitserklärung). Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese
-
unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder
-
die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen,
wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei:
1.
verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung
hält,
3
2.
Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden,
3.
Zweckverbänden,
4.
rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen,
5.
sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz
aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert
wird.
Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen:
-
Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine Äeinheitliche Leitung³ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die
Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle
Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche
Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des
Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind.
-
Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil),
bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B.
Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen.
-
Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten (Äat
cost³) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine
Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet.
Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist.
4
2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz
a) Basis: Beteiligungsbericht
Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2014 sowie des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2014 können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen:
Bezeichnung
Rechtsform
Beteiligungsquote
maßgeblicher
Einfluss
Konsolidierungsmethode
Städtischer Abwasserbetrieb
eigenbetriebsähnlich
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH
GmbH
(Komplementär)
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH & Co. KG
KG
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
GmbH
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Kreiswerke Heinsberg
GmbH
GmbH
4,125 %
Nein
keine Konsolidierung
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
GmbH
10 %
Nein
keine Konsolidierung
Gemeinnütziger Bauverein
eG Erkelenz
e.G.
geringfügig
Nein
keine Konsolidierung
b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis
Zwei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss
einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich:
(1) Kreiswerke Heinsberg:
-
Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %,
-
Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen,
5
-
Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich?
o
Bilanzsumme 31.12.2014: 21.257 Mio. EUR ± anteilig: 0,877 Mio. EUR,
-
einheitliche Leitung der Gemeinde: nein,
-
Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen),
-
maßgeblicher Einfluss?
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung
(insgesamt 17 Mitglieder) vertreten,
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten,
o
Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der
Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher
Einfluss,
-
Gesamtergebnis: keine Konsolidierung ± Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss),
(2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH:
-
Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %,
-
Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich?
o
Bilanzsumme 31.12.2014: 4,181 Mio. EUR ± anteilig: 0,418 Mio. EUR,
-
einheitliche Leitung der Gemeinde: nein,
-
Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen),
-
maßgeblicher Einfluss?
o
Stadt Erkelenz ist mit 3 Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 36 Mitglieder) vertreten,
6
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten,
o
Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der
Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher
Einfluss,
-
Gesamtergebnis: keine Konsolidierung ± Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss).
c)
Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung
Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im
Gesamtanhang zu erläutern.
Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen,
die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten,
regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden.
Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte
Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als
auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen.
Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen. Bei den anderen drei genannten Beteiligungen sind einzeln betrachtet die
Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der Summe
7
überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In Anbetracht
des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der
durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen im Wege
der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen.
d)
Ergebnis: Konsolidierungskreis
Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss
der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar:
1. Städtischer Abwasserbetrieb,
2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH,
3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG,
4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz.
Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten
Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen.
IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
1. Erstkonsolidierungsstichtag
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde.
2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse
a) Grundlagen
Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages.
8
Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle
einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2014 ihren Jahresabschluss erstellt haben.
b) Vereinfachungen
Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit
wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt.
Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor
erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH.
c) Ansatz und Bewertung
Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen
HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen.
Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung
in der HB II sichergestellt.
d) Ausweis
Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem
NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW).
9
3. Konsolidierungsbuchungen
a) Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen
Betriebes bzw. Aufgabenbereichs.
Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen
Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der
vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode).
Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist
eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt
der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von
Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände
und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden.
Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des
städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser
Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht
zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position
ÄAbwasserreinigungsanlagen³ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des
Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind.
10
Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte:
Tochterunternehmen
Nominal-/
Stamm1)
kapital
EUR
Kultur GmbH
Abwasserbetrieb
GEE GmbH
GEE KG
Tochterunternehmen
EUR
EUR
EUR
EUR
Eigenkapital
EUR
25.000,00
5.200.000,00
25.564,59
818.067,01
648.161,17
5.028.112,75
0,00
2.002.461,33
20.873,83
10.300.152,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
179,90
0,00
69,24
-14.889,78
694.214,90
20.528.265,35
25.633,83
2.805.638,56
6.068.631,60
7.678.735,25
10.321.026,43
0,00
-14.640,64
24.053.752,64
Anteil
der Stadt
Erkelenz
%
Kultur GmbH
Abwasserbetrieb
GEE GmbH
GEE KG
Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
allgemeine
SonderAusgleichsBilanzRücklage
rücklagen
rücklage
gewinn /verlust
anteiliges
Eigenkapital
EUR
100%
100%
100%
100%
Buchwert
bei der Stadt
Erkelenz
EUR
Unterschiedsbetrag
EUR
Unterschiedsbetrag
mit
Passiver
allgemeiner RL
Unterschiedsverrechnete
betrag aus
Ausschüttung
Kapitalvorkonzernl.
konsolidierung
Gewinne
EUR
EUR
694.214,90
20.528.265,35
25.633,83
2.805.638,56
177.144,00
37.421.530,74
26.140,00
2.845.000,00
517.070,90
-16.893.265,39
-506,17
-39.361,44
0,00
16.893.265,39
506,17
39.361,44
517.070,90
0,00
0,00
0,00
24.053.752,64
40.469.814,74
-16.416.062,10
16.933.133,00
517.070,90
Hierzu folgende Erläuterungen:
x
Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die
Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich
aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der
Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis
erfolgt im Eigenkapital gesondert als passiver Unterschiedsbetrag.
x
Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von
der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise
Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht
11
aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist
wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v.
EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte
nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012.
x
GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag
EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den
Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des
Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss.
b) Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber
sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht
berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die
Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns
falsch dargestellt.
Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen (Äwegzulassen³), durch die
Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden.
Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige
Sachverhalte zu untersuchen.
Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte:
privatrechtl.
Ford. geg.
Beteiligungen
privatrechtl.
Ford. geg.
SonderVerm.
Konzerngläubiger
Konto
Konzern
schuldner
Konto
GEE GmbH
1360
GEE KG
3510
1)
Stadt Erkelenz
196100
Kultur GmbH
949
2)
0,00
Stadt Erkelenz
175100
Abwasserbetrieb
1360/1370
3)
2.789.746,85
31.877,89
31.877,89
Erläuterungen:
1)
Verrechnungskonten
2)
SoPo Zuschüsse für Investitionen
3)
Verrechnungskonto Abwasserbetrieb/Stadt Erkelenz
aktiver
RAP
Sonderposten
Zuwendungen
Konzernschuldner
Verbindlichk.
Verbindlichk.
gegen
aus TransferBeteiligungen
leistungen
31.877,89
2.789.746,85
1.964.732,48
1.964.732,48
2.789.746,85
1.964.732,48
1.964.732,48
31.877,89
2.789.746,85
13
c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in
den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen.
D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste
sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung
bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den
Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen.
Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur
der Nettobetrag herauskonsolidiert.
Insoweit ergeben sich folgende Beträge:
1. Inne num s atze rlös k ons olidie rung
Ertrag
Konto
A ufw and
öf fentl.-rechtl.
Leistungsentgelte
Konto
1)
Stadt
446100
A bw asserbetrieb 522407/522207
Stadt
448500
8)
A bw asserbetrieb 501107,1207,1907,54
Stadt
432100
A bw asserbetrieb
Stadt
431100
Kultur GmbH
Stadt
432100
Kultur GmbH
privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
u. Kostenumlagen
-18.997,57
A uf w endungen
f ür Sach- und
Dienstleistungen
Personalauf w and
Sonstige ordentl.
A ufw endungen
1.095.683,90
107.501,86
3)
-1.430,50
4381
4)
-50,00
50,00
4270
14)
-150,50
150,50
1.430,50
A bw asserbetrieb 432107,207,307
Stadt
6)
524100,527940, 5431
Kultur GmbH
aus 4270
7)
542100
5)
-502,42
502,42
542200
5)
-15.200,00
15.200,00
-9.700,00
9.700,00
-17,99
17,99
Kultur GmbH
8405
8114
Stadt
Stadt
Kultur GmbH
8114
Stadt
527900
5)
Kultur GmbH
2701
Stadt
543100
5)
Kultur GmbH
8411
Stadt
529100
2)
-1.773.750,47
1.743.600,47
30.150,00
-2.637,56
-1.778.019,03
A uf rechnungsdif f erenz
18.997,57
-1.203.185,76
A bw asserbetrieb aus 8000/8001
Kultur GmbH
Sonstige ordentl.
Erträge
2.637,56
-44.417,98
-1.203.185,76
1.772.316,03
156,00
-156,00
1.095.683,90
157.778,84
-156,00
Sonstige ordentl.
A uf w endungen
A bschreibungen
0,00
2. Kons olidie rung s ons tige r Aufw e ndunge n und Erträge
Ertrag
Konto
A ufw and
Steuern + ähnl.
A bgaben
Konto
Sonstige ordentliche Erträge
Finanzerträge
Zuw endungen
allgemeine
Stadt
461500
A bw asserbetrieb 551717
13)
Stadt
401200
Kultur GmbH
2375
14)
-10.267,57
10.267,57
Stadt
401300
GEE KG
7610
10)
-128.929,00
128.929,00
A bw asserbetrieb 461307
Stadt
551710
13)
Kultur GmbH
2502 + 2500
Stadt
531700/531710
11)
Kultur GmbH
8000
Stadt
574100
12)
GEE KG
7110
Stadt
551710
20)
GEE GmbH
4830
GEE KG
6875
9)
6876
15)
GEE GmbH
4836
GEE KG
Transf eraufw endungen
-9.878,40
9.878,40
-1.727,57
1.727,57
-247.000,00
247.000,00
-72.767,87
72.767,87
-1.175,00
1.175,00
-2.556,45
2.556,45
-5.828,37
-139.196,57
-8.384,82
Zinsen und ähnliche
A ufw endungen
5.828,37
-12.780,97
-319.767,87
147.581,39
72.767,87
247.000,00
12.780,97
3. Kons olidie rung von Zins aufw e ndunge n und -e r träge n s ow ie de r Be te iligungs e r träge und de r V or abaus s chüttung
Ertrag
Konto
Auf w and
Konto
Finanzerträge
Stadt
465100
Abw asser
16)
-2.005.792,92
Stadt
465100
GEE GmbH
17)
-2.500,00
Zinsen und ähnliche
Auf w endungen
-2.008.292,92
erfolgsw irksame
Konsolidierung
-2.005.792,92
-2.500,00
0,00
-2.008.292,92
Zuw endungen und Sonderposten f ür
allgemeine Umlagen
Zuw endungen
erfolgsw irksame
Konsolidierung
4. Auflös ung um ge glie de rte SoPo Abw as s e r be trie b
Ertrag
Konto
Abw asser
840
18)
539.613,00
-539.613,00
539.613,00
Abw asser
930
19)
-144.958,19
144.958,19
-144.958,19
931
19)
-104.777,40
104.777,40
-104.777,40
289.877,41
-289.877,41
289.877,41
Abw asser
Erläuterungen:
1)
Leistungen Baubetriebshof
11)
Zuschuss der Stadt Erkelenz f ür die Kulturarbeit u.a.
2)
Bew irtung Azubi-Messe
12)
Auflösung SoPo (Zuschuss der Stadt)
3)
Abfallgebühren
13)
Zinsverrechnung Stadt-A bw asserbetrieb
4)
Verw altungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnung
14)
Grundsteuer B u. A bf allgebühren für Stadthalle Erkelenz
5)
Mietkosten u.a. f ür städtische V eranstaltungen in der Stadthalle Erkelenz
15)
Erstattung Aufw andsentschädigung gemäß Gesellschaf tsvertrag
6)
Schmutz- u. Niederschlagsw assergebühren f ür öf f entliche Flächen und städtischen Grundbesitz u.a.
16)
Ausschüttung Jahresüberschuss des Vorjahres A bw asserbetrieb an die Stadt Erkelenz
7)
Schmutz- u. Niederschlagsw assergebühren f ür Stadthalle Erkelenz
17)
Ausschüttung Jahresüberschuss des Vorjahres GEE GmbH an die Stadt Erkelenz
8)
Personalkosten- u. Verw altungskostenerstattung des Abw asserbetriebes an Stadt Erkelenz
18)
SoPo aus Erstkonsolidierung A bw asserbetrieb
9)
Erstattung Haf tungsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag
19)
Aufl. SoPo Abw asserbetrieb statt 20 Jahren --> 50 Jahre
10)
Gew erbesteuer
20)
Zinsen f ür Liquiditätsdarlehen
16
d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung
Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten:
31.12.2014
EUR
Beteiligungen
Kreiswerke Heinsberg
Elfriede Meyer Stiftung
WfG Heinsberg
965.193,31
1.631.570,82
25.600,00
2.622.364,13
Wertpapiere des Anlagevermögens
PRSt nach BBesG und Efog
234.206,43
234.206,43
Ausleihungen
Stille Beteiligung NVV
gemeinnütziger Bauverein
46.016.269,00
3.067,76
46.019.336,76
Gesamtabschluss
und
Gesamtlagebericht
Anlage 1
Gesamtbilanz der
Stadt Erkelenz
zum 31.12.2014
AKTIVA
Bilanzpositionen
1.
ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
1.2.1.2
Ackerland
1.2.1.3
Wald, Forsten
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2
Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3
Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4
Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören
1.2.4
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(Summe Sachanlagen)
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.3
Übrige Beteiligungen
1.3.4
Sondervermögen
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6
Ausleihungen
1.3.6.1
an verbundene Unternehmen
1.3.6.2
an Beteiligungen
1.3.6.3
an Sondervermögen
1.3.6.4
Sonstige Ausleihungen
(Summe Finanzanlagen)
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
2.
PASSIVA
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
84.148,90
107.230,03
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
54.856.538,71
2.035.189,22
546.468,87
3.247.256,29
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
49.196.425,34
7.502.995,39
60.482.384,15
3.333.001,24
50.319.826,73
27.050.785,94
25.525.665,98
791.592,32
821.772,21
0,00
0,00
85.805.660,81 86.251.262,12
74.225.668,30 72.215.852,36
1.847,22
2.252,97
995.539,08
1.052.905,96
45.365,80
45.365,80
2.178.878,97
2.122.484,43
4.260.817,53
4.139.989,06
4.539.879,96
7.242.180,50
381.854.288,26 381.743.391,99
0,00
2.622.364,13
0,00
234.206,43
0,00
2.617.874,87
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
48.875.907,32
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
48.871.418,06
430.814.344,48 430.722.040,08
Bilanzpositionen
1.
EIGENKAPITAL
1.0
1.1
Gezeichnetes Kapital
Allgemeine Rücklage
davon Deckungsrücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Gesamtjahresergebnis
passiver UB aus Kapitalkonsolidierung
(SUMME EIGENKAPITAL)
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
SONDERPOSTEN
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
(SUMME SONDERPOSTEN)
3.
RÜCKSTELLUNGEN
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(SUMME RÜCKSTELLUNGEN)
4.
VERBINDLICHKEITEN
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.3
4.4
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlung
(SUMME VERBINDLICHKEITEN)
4.5
4.6
4.7
4.8
5.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.1.1
Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen
2.2.1.1.1 Gebühren
2.2.1.1.2 Beiträge
2.2.1.1.3 Steuern
2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.1.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
(Summe Forderungen und sonstige VG)
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
3.
Vorjahr
EUR
0,00
178.732.597,27
0,00
1.631.570,82
10.892.068,36
1.551.332,07
517.070,90
193.324.639,42
0,00
178.866.460,59
0,00
1.627.081,56
11.472.847,73
-107.671,61
517.070,90
192.375.789,17
111.907.905,54
36.370.689,01
1.979.519,39
225.212,24
150.483.326,18
103.283.673,96
37.833.428,08
2.090.670,05
224.242,99
143.432.015,08
37.517.750,00
0,00
4.886.607,63
0,00
11.602.056,78
54.006.414,41
35.799.084,00
0,00
5.135.866,12
0,00
12.028.237,43
52.963.187,55
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.722.946,58
51.094.759,21
0,00
0,00
0,00
0,00
2.833.049,90
54.150.141,30
0,00
0,00
1.050.198,43
266.376,71
235.182,92
1.072.260,38
56.441.724,23
0,00
1.756.573,04
658.344,71
317.173,31
2.976.534,85
62.691.817,11
8.997.546,31
8.464.578,49
463.253.650,55
459.927.387,40
UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.3
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.4
fertige Erzeugnisse und Waren
(Zwischensumme)
2.4
Haushaltsjahr
EUR
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME AKTIVA
25.413,14
5.745.654,52
975.541,61
6.883.409,27
17.995,30
4.913.041,67
846.469,05
5.777.506,02
828.144,26
257.982,03
7.188.609,72
447.994,83
2.443.158,56
673.563,97
533.649,32
7.740.284,70
519.046,58
3.100.939,64
803.578,51
1.578.792,18
13.548.260,09
849.929,87
1.346.688,76
14.764.102,84
9.798.081,55
6.465.263,03
30.229.750,91
27.006.871,89
2.209.555,16
2.198.475,43
463.253.650,55 459.927.387,40
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME PASSIVA
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
der Stadt Erkelenz
für den Zeitraum vom
1.1.2014 bis 31.12.2014
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
EUR
Vorjahr
EUR
1.
+ Steuern und ähnliche Abgaben
49.259.962,89
45.784.608,30
2.
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
17.759.195,32
18.128.425,03
3.
+ Sonstige Transfererträge
482.258,35
1.693.605,85
4.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
15.949.952,39
16.456.150,37
5.
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
5.188.362,01
6.365.750,17
6.
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.158.689,28
1.873.103,17
7.
+ Sonstige ordentliche Erträge
5.779.778,46
6.111.754,03
8.
+ Aktivierte Eigenleistungen
541.315,89
644.777,18
9.
+/- Bestandsveränderungen
- 3.016.481,50
- 4.817.822,44
94.103.033,09
92.240.351,66
- 21.319.105,92
- 19.583.807,74
- 2.261.152,39
- 2.469.067,05
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- 15.971.564,63
- 17.541.681,54
14. - Bilanzielle Abschreibungen
- 10.601.559,50
- 11.239.323,48
15. - Transferaufwendungen
- 35.757.695,38
- 34.425.941,51
- 8.029.574,09
- 8.745.198,84
- 93.940.651,91
- 94.005.020,16
162.381,18
- 1.764.668,50
3.704.159,98
4.105.955,62
- 2.315.209,09
- 2.448.958,73
21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
1.388.950,89
1.656.996,89
22. = Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 u. 21)
1.551.332,07
- 107.671,61
23. + Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24)
0,00
0,00
1.551.332,07
- 107.671,61
0,00
0,00
1.551.332,07
- 107.671,61
308.054,63
812.442,05
1.178.738,16
1.071.861,23
-870.683,53
-259.419,18
10. = Ordentliche Gesamterträge
11. - Personalaufwendungen
12. - Versorgungsaufwendungen
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen
18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17)
19. + Finanzerträge
20. - Finanzaufwendungen
26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25)
27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
28. = Gesamtbilanzgewinn/-verlust
Nachrichtlich:
Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29.
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenstände.
30.
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenstände.
31. =
Verrechnungssaldo (Zeilen 29 und 30)
Anlage 3
1
Stadt Erkelenz
Gesamtanhang
für das Haushaltsjahr 2014
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss
Die Stadt Erkelenz hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt. Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKF WG)
wurde beachtet.
Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW der
31.12.2014.
Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt.
II. Angaben zum Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Erkelenz aus vier voll zu konsolidierenden verbundenen
Unternehmen:
1. Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%)
2. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%)
3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Erkelenz (Anteil am Kapital:
100%)
4. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Erkelenz (Anteil am
Kapital: 100%)
Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wurden nachstehende Unternehmen nicht als zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt:
1. Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anteil am Kapital: 4,125%)
2. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (Anteil am Kapital: 10%)
3. Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz (Anteil am Kapital: geringfügig)
4. Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz über dieses
Vermögen)
Bei der Becker-von-Berg-Stiftung handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung mit fehlender
Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz. Ein Beteiligungsbuchwert an dieser Stiftung besteht nicht. Den
einzelnen Vermögensgegenständen steht in gleicher Höhe ein Sonstiger Sonderposten auf der Passivseite
gegenüber.
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wird der Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Die bei diesen Betrieben angesetzten Nutzungsdauern stimmen im Wesentlichen mit den Bilanzierungsvorschriften der Stadt Erkelenz überein.
Anlage 3
2
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Bei der
Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode angewandt. Entsprechend den Empfehlungen aus dem
Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung
verzichtet werden.
Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge werden auf der Passivseite als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge werden im
Eigenkapital mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten. Der Sonderposten machte zum
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. TEUR 16.680 aus. In den Folgejahren wird
dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum
31.12.2012; der aktive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs wurde dementsprechend korrigiert. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden
ab 2012 mit einem einheitlichen Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes werden im Rahmen der Konsolidierung
erfolgswirksam erfasst.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch
Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen
wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist für die
VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1
HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Anlage 3
3
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Erkelenz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Kernbereichs der Stadt
Erkelenz sind mit den fortgeführten Bilanzansätzen der NKF-Eröffnungsbilanz angesetzt. In der NKFEröffnungsbilanz wurden grundsätzlich Wiederbeschaffungszeitwerte angesetzt, welche für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten. In den übrigen einbezogenen Bereichen
wurden die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit den handelsrechtlichen Werten angesetzt.
Es ergeben sich insbesondere folgende Bewertungsgrundsätze:
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des
bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage
2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Anlage 3
4
V. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Aktivseite
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2014, welcher diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den
Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 GemHVO wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr bei der Stadt Erkelenz eine Wiederholungsinventur durchgeführt. Es wurde eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller beweglichen Vermögensteile des Anlagevermögens durchgeführt.
Darüber hinaus wurde gem. § 34 Abs. 1 GemHVO eine körperliche Inventur der Festwerte vorgenommen. Festwerte werden aus Vereinfachungsgründen in einzelnen Bereichen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Im Jahresabschluss 2014 werden die Festwerte mit insgesamt T¼ 918 (Schulbereich T¼ 493, Kindergärten T¼ 272, Feuerwehr
T¼ 131, Mehrzweckhallen T¼ 22) berücksichtigt.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2014 insgesamt T¼ 4.540. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T¼ 100 übersteigt, aufgeführt:
E12010046
Baugebiet Schulring
T¼ 106
E12010049
GIPCO II westlicher Teil
T¼ 316
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
T¼ 1.944
E12018002
Borschemich, Umsiedlungsstandort
T¼ 1.497
S08010001
Sportanlagen Borschemich (neu)
T¼ 306
Vom Wahlrecht gem. § 35 Abs. 2 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den
Betrag von 410 ¼ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Übrigen Beteiligungen bestehen aus:
-
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung:
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T¼ 1.632). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gem. Vermögensrechnung 2014 erfolgte eine Erhöhung in
Höhe von T¼ 5.
Anlage 3
5
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg:
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (965 T¼).
-
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG):
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg mbH eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von
T¼ 26 in die Bilanz eingestellt.
3. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
4. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen.
5. Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Baugebiete ausgewiesen.
6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen gegen Schuldner, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke bzw. Ackerlandflächen ausgewiesen, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind.
7. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.
8. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T¼ 2.210) beinhalten im Wesentlichen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T¼ 1.603. T¼ 53 werden für
übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Außerdem werden die
Beamtenbesoldung (T¼ 228) für Januar 2015, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T¼ 110), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T¼ 68) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 (T¼ 133) darstellen, erfasst.
Anlage 3
6
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2013 T¼ 178.866 und verminderte sich
durch Umbuchungen im Eigenkapital per Saldo in Höhe von T¼ 397 und erhöht sich durch konsolidierungsbedingte Veränderungen von T¼ 264 auf T¼ 178.733 zum 31.12.2014 (vgl. Anlage 5).
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2014 T¼ 1.632. Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite).
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2014 insgesamt T¼ 10.892 (vgl. Anlage 5).
4. Das Jahresergebnis in Höhe von T¼ 1.551 wird in der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr
2014 erläutert.
5. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von T¼ 517 resultiert aus der Kapitalkonsolidierung der
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus der Bareinlage (T¼ 25)
und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur
GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Gesamteigenkapitalspiegel (Anlage 5) dargestellt.
6. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde pauschal anhand von
durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der
ÄVom-Hundert-Anteil³ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe
angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst.
7. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für
Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der ÄVom-Hundert-Anteil³ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
8. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T¼ 663) und des Abwasserbetriebes (T¼ 1.317). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen.
Anlage 3
7
9. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T¼ 225).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
10. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2014 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz
(T¼ 29.118) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T¼ 8.400). Den
Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach
dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. Zusätzlich wurden zum 31.12.2014 die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014
eine Bewertungsanpassung erforderlich, die zu einem erhöhten Rückstellungsaufwand führte.
11. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36
Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2015 ± 2018 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2014:
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt
17 ± Rathaus
2
Stand
01.01.2014
¼
Inanspruchnahme
¼
Auflösung
Zuführung
¼
¼
Stand
31.12.2014
¼
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
0,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
3
FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas
23.000,00
-15.633,74
-7.366,26
0,00
0,00
4
FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich
30.500,00
0,00
0,00
0,00
30.500,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
6.252,60
-4.931,32
-1.321,28
0,00
0,00
16.192,74
-16.192,74
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
40.000,00
0,00
0,00
25.000,00
65.000,00
5
6
7
8
9
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung äußerer Sonnenschutz
Nysterbachschule Lövenich:
Zimmerarbeiten
Nysterbachschule Lövenich:
Dacharbeiten
Grundschule Gerderath:
Erneuerung Dach
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
10
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizzentrale
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
11
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Regelzentrale
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
12
Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
Anlage 3
8
Stand
01.01.2014
¼
Inanspruchnahme
¼
Auflösung
Zuführung
¼
¼
Stand
31.12.2014
¼
13
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Dach Turnhalle
32.000,00
-32.000,00
0,00
0,00
0,00
14
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
85.000,00
0,00
0,00
65.000,00
150.000,00
50.000,00
0,00
0,00
20.000,00
70.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
70.000,00
-70.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
50.000,00
0,00
0,00
20.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
45.000,00
-45.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
43.000,00
500.000,00
-467.041,02
-8.846,49
0,00
24.112,49
1.000.000,00
0,00
-115.000,00
0,00
885.000,00
59.130,42
-55.058,09
-4.072,33
0,00
0,00
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
20.000,00
-17.160,81
-2.839,19
0,00
0,00
78.000,00
0,00
0,00
0,00
78.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Keyenberg: Ern. Dach einschl. Dämmung
GS Keyenberg: Ern. Fenster
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten
GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Fenster+Türen+Umkleide
GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath:
Ern. Fenster
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Dach Turnhalle
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt)
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1.
BA (im Vorjahr aufgeteilt auf 1. + 2. BA)
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Europaschule: Dachsanierung
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Abbruch Baracken
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach, Turnhallen und Außentoiletten
35
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide
36
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
37
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Anlage 3
9
Stand
01.01.2014
¼
Inanspruchnahme
¼
Auflösung
Zuführung
¼
¼
Stand
31.12.2014
¼
38
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
39
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
40
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
0,00
0,00
0,00
120.000,00
120.000,00
41
Cusanus-Gymnasium:
Metallarbeiten
50.437,69
0,00
-50.437,69
0,00
0,00
6.117,34
0,00
-6.117,34
0,00
0,00
89.791,13
-77.107,79
-12.683,34
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
62.000,00
192.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
45.000,00
-16.501,11
-28.498,89
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
86.500,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
13.354,07
-6.014,58
-7.339,49
0,00
0,00
5.201,61
-2.213,42
-2.988,19
0,00
0,00
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Cusanus-Gymnasium:
Fassadenarbeiten
Cusanus-Gymnasium:
Fassadenarbeiten
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Schulhof
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau (2. BA)
Pestalozzischule:
Ern. Duschen, Außentoiletten
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
KG Adolf-Kolping-Hof:
Heizungsarbeiten
KG Adolf-Kolping-Hof:
Sanitärarbeiten
54
KG Westpromenade:
Dämmung Kellerdecke
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
55
KG Gerderath:
Dämmung Speicher Altbau
15.000,00
-6.213,02
-8.786,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
56
57
58
59
KG Gerderath:
Ern. Heizkessel
KG Hetzerath:
Ern. Heizkessel
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
Turnhalle Gerderath:
Ern. der Akustikdecke (einschl. Beleuchtung)
Anlage 3
10
60
61
Turnhalle Holzweiler:
Ern. Dach einschl. Dämmung
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage
Stand
01.01.2014
¼
Inanspruchnahme
¼
Auflösung
Zuführung
¼
¼
Stand
31.12.2014
¼
50.000,00
-50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
62
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
63
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
60.000,00
0,00
0,00
130.000,00
190.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000
80.000,00
80.000,00
-58.154,02
-21.845,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
9.000,00
17.304,95
0,00
-5.561,22
0,00
11.743,73
40.000,00
-40.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
3.000,00
18.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
64
65
66
67
68
69
70
71
72
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Neuhaus:
Sanierung von 16 Wohneinheiten im OG
Unterkunft Neuhaus:
Sanierung von 16 Wohneinheiten
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Dachabdichtung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
73
MZG Matzerath:
Erneuerung Dach Altbau und Dämmung
25.000,00
0,00
0,00
5.000,00
30.000,00
74
MZG Matzerath:
Erneuerung Außenputz mit Dämmung
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
75
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung
50.000,00
-27.439,90
-16.295,95
0,00
6.264,15
40.000,00
-31.636,38
-8.363,62
0,00
0,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
8.059,65
-3.944,53
-4.115,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
20.000,00
-20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
76
77
78
79
80
81
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. der Dacheindeckung (2. BA)
MZH Kückhoven:
Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Erneuerung Sportboden
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster, Aussentüren
MZH Gerderhahn:
Ern. Flachdach Halle
MZH Gerderhahn:
Dacheindeckung
82
MZH Gerderhahn:
Ern. Fenster
83
MZH Golkrath:
Ern. Dach Umkleide
Anlage 3
11
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
MZH Golkrath:
Ern. Dach 1. Erweiterung
MZH Hetzerath:
Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath:
Ern. Duschen und Toilette
MZH Granterath:
Ern. Dacheindeckung
MZH Granterath:
Ern. Außentoiletten
MZH Schwanenberg:
Ern. Dach Umkleiden
MZH Schwanenberg:
Ern. Duschen und Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
MZH Houverath:
Ern. Dach einschl. Dämmung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Außentoiletten
Instandhaltung
Abwasserreinigungsanlagen
(UG aus den Sonstigen Rückstellungen)
Stand
01.01.2014
¼
Inanspruchnahme
¼
Auflösung
Zuführung
¼
¼
Stand
31.12.2014
¼
12.000,00
0,00
0,00
0,00
12.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
40.000,00
0,00
0,00
20.000,00
60.000,00
20.000,00
-6.474,48
-13.525,52
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
21.000,00
-21.000,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
181.158,38
-60.536,66
0,00
0,00
120.621,72
5.135.866,12
-1.150.253,61
-326.004,88
1.227.000,00
4.886.607,63
12. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind.
Im Detail ergibt sich folgende Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen:
Anlage 3
12
Stand
01.01.2014
Inanspruchnahme/Auflösung
Zuführung
EUR
2.806.263,65
350.529,23
459.955,43
88.507,15
77.222,25
5.299.806,57
434.604,00
76.000,00
9.592.888,28
EUR
593.929,42
66.529,23
0,00
0,00
52.222,25
0,00
434.604,00
0,00
1.147.284,90
0,00
7.727,00
36.659,59
34.810,47
26.600,00
0,00
0,00
163.000,00
268.797,06
EUR
2.212.334,23
291.727,00
496.615,02
123.317,62
51.600,00
5.299.806,57
0,00
239.000,00
8.714.400,44
Prozesskostenrisiko
Urlaub
Jahresabschlusskosten
Gesamt Kultur GmbH
3.426,00
1.551,00
9.000,00
13.977,00
3.426,00
1.551,00
9.000,00
13.977,00
0,00
3.311,00
11.000,00
14.311,00
0,00
3.311,00
11.000,00
14.311,00
Jahresabschlusskosten
Gesamt GEE mbH
4.500,00
4.500,00
2.500,00
2.500,00
2.500,00
2.500,00
4.500,00
4.500,00
Gewerbesteuer
39.867,00
Rückstellung Baugebiet "Oerather Mühlenfeld" 1. BA
18.799,25
Rückstellung Baugebiet "Hetzerath"
4.000,00
Rückstellung Baugebiet "Vossemer Straße"
164.801,88
Rückstellung Baugebiet "An der Heubahn"
210.954,13
Rückstellung Baugebiet "Am Dorf"
72.400,00
Rückstellung Baugebiet "Baaler Weg"
144.184,25
Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 2. BA
25.068,27
Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 3. BA
10.000,00
Rückstellungen Baugebiet "Am Loher Acker"
115.400,00
Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 4. BA
24.000,00
Rückstellung "Tichelkamp", Schwanenberg
0,00
Rückstellung "An der Burg", Gerderath
0,00
Rückstellung "Zum Königsberg", Lövenich
0,00
Rückstellung Oerather Mühlenfeld-Süd
1.028.614,90
Rückstellungen f. droh. Verluste aus schweb. Geschäften 297.701,71
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
18.000,00
Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten
4.700,00
Gesamt GEE mbH & Co. KG
2.178.491,39
39.867,00
18.799,25
4.000,00
125.551,88
199.454,13
70.400,00
7.184,25
25.068,27
10.000,00
115.400,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
122.703,63
297.701,71
18.000,00
0,00
1.078.130,12
16.466,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
412.846,30
583.875,88
420.976,00
0,00
92.551,77
18.000,00
0,00
1.544.715,95
16.466,00
0,00
0,00
39.250,00
11.500,00
2.000,00
137.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
412.846,30
583.875,88
420.976,00
905.911,27
92.551,77
18.000,00
4.700,00
2.645.077,22
17.000,00
208.580,76
12.800,00
238.380,76
17.000,00
208.580,76
12.800,00
238.380,76
16.660,00
201.808,12
5.300,00
223.768,12
16.660,00
201.808,12
5.300,00
223.768,12
12.028.237,43
2.480.272,78
Altersteilzeit
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Übrige sonst. Rückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt Stadt Erkelenz
Jahresabschlusskosten
Abwasserabgabe
Entsorgung Klärschlamm
Gesamt Abwasserbetrieb
Sonstige Rückstellungen Gesamt
EUR
Stand
31.12.2014
2.054.092,13 11.602.056,78
Anlage 3
13
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei
wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht.
In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres
eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei
der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und
diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die
sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 291.727,00 ¼, die erst Ende April 2015 für den Zeitraum vom
01.01.2014 - 31.12.2014 zur Auszahlung gelangen.
Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner
gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der
Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute immer noch nicht entschieden. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung.
Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu bilden und diese in
der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2013 vorgenommenen Bewertung des Sachverhalts haben sich in 2014 keine Änderungen ergeben.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen.
Für ausstehende Rechnungen über Erschließungsarbeiten in den Baugebieten, bei denen mit der
Veräußerung von Baugrundstücken begonnen wurde bzw. die Veräußerung der Baulandflächen
bereits abgeschlossen ist wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt T¼ 2.513 ausgewiesen.
Für das Einleiten von Schmutzwasser wurde eine Rückstellung in Höhe von T¼ 202 gebildet.
Des Weiteren wurden T¼ 121 für die Instandhaltung von Abwasserreinigungsanlagen zurückgestellt. Zum Zwecke der Vereinheitlichung der Bilanzpositionen wurde diese Rückstellung von den
Sonstigen Rückstellungen in die Instandhaltungsrückstellungen umgegliedert.
Zum kurzfristigen Ausgleich von Gebührenschwankungen im folgenden Jahr erfolgte beim Abwasserbetrieb ein Rückstellungsausweis in Höhe von T¼ 1.317. Diese Rückstellung wurde zwecks
Vereinheitlichung der Bilanzpositionen in den Sonderposten für Gebührenausgleich umgegliedert
(siehe Anlage 3/6).
13.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung
der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Anhang
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
14.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T¼ 6.329). Der
Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land
gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der
Aktivseite) beträgt nunmehr 1.603 T¼. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 1.066 T¼ vor (Ausgleichsmaßnahmen 253 T¼, Ruherechtsentschädigungen 296 T¼, Zahlungen, die zu Erträgen in 2015 führen 470 T¼; Sonstige 47 T¼).
Anlage 3
14
VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T¼
271
6.342
20.312
17.869
1.407
905
284
1.870
49.260
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres betragen T¼ 17.759. Darin enthalten sind im Wesentlichen T¼ 6.625 Schlüsselzuweisungen, T¼ 7.904 Zuweisungen
und Zuschüsse sowie T¼ 3.111 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen.
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (482 T¼) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für
soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05
ÄSoziale Hilfen³ und 06 ÄKinder-, Jugend- und Familienhilfe³ (271 T¼). Daneben wurden Erstattungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) geleistet (211 T¼).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T¼ 15.950) betreffen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (T¼ 7.337), Verwaltungsgebühren (T¼ 734), Benutzungsgebühren
(T¼ 5.930), Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T¼ 1.949).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (5.188 T¼) enthalten im Wesentlichen Erlöse aus
der Veräußerung von Bauland (T¼ 4.550) und Mieten und Pachten (T¼ 439).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 2.159 T¼
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge und die Erstattungen
der UVG- und Jugendhilfeleistungen.
7. Im Haushaltsjahr 2014 wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von T¼ 5.780 erzielt,
deren Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
Anlage 3
15
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
Erträge aus Ersatzvornahmen
Erträge aus Zuschreibungen
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von
Wertberichtigungen auf Forderungen
Andere sonst. ordentl. Erträge
T¼
2.117
1.137
115
111
436
27
20
11
1.365
22
419
5.780
8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 541 T¼.
9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 23.580 T¼ des Haushaltsjahres 2014 entfällt
mit 3.359 T¼ auf Beamtenbezüge, mit 16.590 T¼ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.349 T¼ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 484 T¼ auf Beihilfe (Beschäftigte 240 T¼ und Versorgungsempfänger 244 T¼) und mit 80 T¼ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung
von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T¼
1.718, die ausschließlich für Beschäftigte (970 T¼ für Pensionen, 81 T¼ für Beihilfen) und für
Pensionäre (387 T¼ für Pensionen und 280 T¼ für Beihilfen) aufgebracht wurden.
10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2014 zeigt die
folgende Aufstellung:
Anlage 3
16
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen
Unterhaltung der Geräte
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
davon:
Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T¼ 275
T¼ 3.016
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
300
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
T¼
1.711
314
348
2.188
1.244
381
337
237
88
130
289
3.291
5.114
T¼ 708
T¼ 1.837
T¼ 1.264
T¼ 958
T¼ 347
15.972
11. Die bilanziellen Abschreibungen (T¼ 10.602) umfassen die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen.
12. Die Transferaufwendungen 2014 setzen sich wie folgt zusammen:
T¼
Zuweisungen und Zuschüsse
5.169
Sozialtransferaufwendungen
6.746
Gewerbesteuerumlage
1.712
Finanzierungsbeteiligung ÄFonds Deutsche Einheit³
1.663
Kreisumlage
19.988
Krankenhausinvestitionsumlage
480
35.758
13. Im Jahre 2014 wurden sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von T¼ 8.029 geleistet.
Dies betrifft aus dem Kernhaushalt der Stadt Erkelenz insbesondere Zuführungen zu sonstigen
Rückstellungen (T¼ 1.417) und Steuern, Versicherungen (T¼ 2.366) und aus dem Städtischen
Abwasserbetrieb insbesondere Beiträge zu Abwasserverbänden (T¼ 658).
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T¼ 3.704) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T¼ 3.456. Daneben konnten Gewinnanteile von öffentlichen Sonderrechnungen (T¼ 200) sowie übrige Zinserträge (T¼ 48) vereinnahmt werden.
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T¼ 2.315.
Anlage 3
17
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
VII. Sonstige Angaben
Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 zum Gesamtabschluss ist in der Anlage 3 zum Anhang
dargestellt. Im Vorjahr wurde die Kapitalflussrechnung noch auf Basis des DRS 2 erstellt. Damit
die Vergleichbarkeit gegeben ist, wurde die Darstellung der Vorjahreszahlen im Hinblick auf Zinsaufwendungen und -erträge angepasst.
Gesamtanlagenspiegel
Gesamtabschluss Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
am
01.01.2014
Euro
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und 3 gehören
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
1.3.3 Übrige Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
1.3.6.1 an verbundene Unternehmen
1.3.6.2 an Beteiligungen
1.3.6.3 an Sondervermögen
1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen
Zugänge
in
2014
Euro
Abgänge
in
2014
Euro
Umbuchungen
in 2014
Euro
+
-
+/-
Abschreibungen
Stand
am
31.12.2014
Euro
Stand
am
01.01.2014
Euro
Zugänge
in
2014
Euro
Buchwert
Abgänge
in
2014
Euro
Umbuchungen
in 2014
Euro
+
-
Stand
am
31.12.2014
Euro
Stand
am
31.12.2014
Euro
Stand
am
31.12.2013
Euro
839.682,24
30.343,42
0,00
0,00
870.025,66
732.452,21
53.424,55
0,00
0,00
785.876,76
84.148,90
107.230,03
55.422.810,20
2.035.189,22
546.468,87
3.247.256,29
131.977,50
-392.376,13
0,00
6.068,62
-2.697,95
0,00
0,00
0,00
637.173,18
-132.597,08
0,00
-6.068,32
56.189.262,93
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
566.271,49
0,00
0,00
0,00
215.715,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
781.987,28
0,00
0,00
0,00
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
54.856.538,71
2.035.189,22
546.468,87
3.247.256,29
8.427.324,34
69.872.066,12
3.820.323,00
56.659.056,28
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.471.279,00
-3.504,00
761.895,66
2.825.335,45
0,00
24.658,48
9.189.220,00
72.697.401,57
2.349.044,00
56.680.210,76
924.328,95
9.389.681,97
487.321,76
6.339.229,55
150.102,70
1.354.243,68
44.890,12
1.144.555,87
0,00
0,00
-165.513,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.074.431,65
10.743.925,65
366.698,40
7.483.785,42
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
49.196.425,34
7.502.995,39
60.482.384,15
3.333.001,24
50.319.826,73
25.525.665,98
0,00
1.042.097,34
0,00
167.151.803,16
95.618.652,64
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
4.367.666,37
7.390.208,23
7.242.180,50
1.535.320,36
0,00
0,00
0,00
2.397.757,61
4.596.191,10
0,00
0,00
0,00
507.092,34
690.224,72
2.656.897,21
-23.144,00
0,00
0,00
0,00
-278.217,31
0,00
0,00
0,00
0,00
-34.939,95
-166.002,45
0,00
12.943,60
0,00
0,00
0,00
420.190,51
821.870,10
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.203,83
-5.359.197,75
27.050.785,94
0,00
1.042.097,34
0,00
169.691.533,97
101.036.713,84
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
4.839.818,76
7.908.226,67
4.539.879,96
0,00
0,00
220.325,13
0,00
80.900.541,04
23.402.800,28
1.789,92
400.633,49
0,00
2.245.181,94
3.250.219,17
0,00
0,00
0,00
30.179,89
0,00
3.260.404,95
3.408.245,26
405,75
57.366,88
0,00
434.013,58
448.010,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-275.072,83
0,00
0,00
0,00
0,00
-18.255,73
-50.820,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
250.505,02
0,00
83.885.873,16
26.811.045,54
2.195,67
458.000,37
0,00
2.660.939,79
3.647.409,14
0,00
27.050.785,94
0,00
791.592,32
0,00
85.805.660,81
74.225.668,30
1.847,22
995.539,08
45.365,80
2.178.878,97
4.260.817,53
4.539.879,96
25.525.665,98
0,00
821.772,21
0,00
86.251.262,12
72.215.852,36
2.252,97
1.052.905,96
45.365,80
2.122.484,43
4.139.989,06
7.242.180,50
0,00
0,00
2.617.874,87
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.489,26
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.622.364,13
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.622.364,13
0,00
234.206,43
0,00
0,00
2.617.874,87
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
559.582.816,98
12.159.496,75
-1.975.295,40
0,00
569.767.018,33
128.860.776,90
10.601.559,50
-509.662,55
0,00
138.952.673,85
430.814.344,48
430.722.040,08
Anlage 1 zum Anhang
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit
1.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.5
2.5.1
2.5.2
3.
3.1
3.2
4.
5.
6.
7.
8.
8.
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom Bund
vom Land
von Gemeinden (GV)
von Zweckverbänden
vom sonstigen öffentlichen Bereich
vom sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
vom privaten Kreditmarkt
von Banken und Kreditinstituten
von übrigen Kreditgebern
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe aller Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des Haushaltsjahres
EUR
1
bis zu 1 Jahr
mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
2
EUR
3
EUR
4
Gesamtbetrag
des Vorjahres
EUR
5
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2.722.946,58
297.603,32
1.190.413,28
1.234.929,98
2.833.049,90
51.094.759,21
-
4.244.155,39
-
17.223.808,99
-
29.626.794,83
-
54.150.141,30
-
1.050.198,43
266.376,71
235.182,92
1.072.260,38
56.441.724,23
1.050.198,43
266.376,71
235.182,92
1.072.260,38
7.165.777,15
-
-
-
-
0,00
0,00
0,00
0,00
18.414.222,27
0,00
0,00
0,00
0,00
30.861.724,81
1.756.573,04
658.344,71
317.173,31
2.976.534,85
62.691.817,11
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
16.255.308,16
Anlage 2 zum Anhang
Anlage 3 zum Anhang
Gesamtabschluss
Stadt Erkelenz
Kapitalflussrechnung*
Ergebnis
Haushaltsjahr
TEUR
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+ Sonstige Transfereinzahlungen
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
+ Sonstige Einzahlungen
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Personalauszahlungen
- Versorgungsauszahlungen
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
- Transferzahlungen
- Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (8 und 14)
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Ergebnis
Vorjahr
TEUR
48.863
14.714
589
14.069
825
2.385
4.769
86.214
-20.179
-1.603
-16.550
-36.757
-5.485
-80.574
5.640
43.835
15.390
1.365
13.914
3.033
1.592
2.922
82.051
-19.116
-1.601
-17.246
-35.322
-4.672
-77.957
4.094
+ Zuwendungen für Investitionsmaßmahmen
+ Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Sachanlagen
+ Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Finanzanl.
+ Einzahlg. a. Beiträgen u.ä. Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlg. f.d. Erwerb von Grdst. und Gebäuden
- Auszahlg. f. Baumaßnahmen
- Auszahlg. f.d.Erwerb v.bewegl. Anlagevermögen
- Auszahlg. f.d. Erwerb v. Finanzanlagen
- Auszahlg. v. aktiv.Zuwend.
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (22 und 29)
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (15 und 30)
2.938
488
0
271
65
5.984
9.746
-12
-3.183
-1.414
0
0
-30
-4.639
5.107
10.747
3.294
3.691
0
957
436
3.666
12.044
-217
-8.799
-708
0
0
-54
-9.778
2.266
6.360
32
33
34
35
36
37
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
1.009
6.010
-3.980
-6.272
-4.139
-7.372
5.505
18.542
-6.469
-18.984
-2.416
-3.822
38
39
40
41
= Änd. d. Best. an eigenen Finanzmitteln (31 und 37)
+ Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Mitteln
= Liquide Mittel
3.375
6.466
-43
9.798
2.538
3.924
4
6.466
* Bis einschl. 2011 wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ermittelt.
Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Ermittlung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode.
Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) umfasst neben den Beständen auf den Konten bei
den Kreditinstituten und Banken auch alle Barmittel und Bestände auf den Sparbüchern.
Anlage 4
1
Lagebericht
1.
Allgemeines
Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht
ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu
ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge
von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene
und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten
Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen
und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert
werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der
Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses
Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 1.551.332,07 ¼
abgeschlossen.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2014 auf 463.253.650,55 ¼ beläuft.
Das Anlagevermögen beträgt 430.814.344,48 ¼. Prozentual gesehen, beträgt das
Anlagevermögen 93,00 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst zum
Stichtag 30.229.750,91 ¼ oder 6,52 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten
weist Zahlungen in Höhe von 2.209.555,16 ¼ oder 0,48 % aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
Immateriellen Vermögensgegenständen von 84.148,90 ¼
Sachanlagen von 381.854.288,26 ¼
Finanzanlagen von 48.875.907,32 ¼
Das Umlaufvermögen besteht aus
Vorräten von 6.883.409,27 ¼
öffentlichen- und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 13.548.260,09 ¼
liquiden Mitteln von 9.798.081,55 ¼
Anlage 4
2
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten
2.209.555,16 ¼.
4.
beträgt
zum
Bilanzstichtag
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung
dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von
178.732.597,27
1.631.570,82
10.892.068,36
517.070,90
1.551.332,07
¼
¼
¼
¼
¼.
Weiter rechnet man zum Eigenkapital die
Sonderposten in Höhe von
150.483.326,18 ¼.
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 343.807.965,60 ¼ und weisen somit ein
Äwirtschaftliches³ Eigenkapital von 74,22 % aus.
Die Rückstellungen in Höhe von 54.006.414,41 ¼, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 56.441.724,23 ¼ betragen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 23,84 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden
sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.997.546,31 ¼ (1,94 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren.
Anlage 4
3
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 41,73
%
Vorjahr: 41,83
%
Die Kennzahl ÄEigenkapitalquote 1³ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
73,74 %
Vorjahr: 72,51 %
Die Kennzahl ÄEigenkapitalquote 2³ (EkQ2) misst den Anteil des Äwirtschaftlichen
Eigenkapitals³ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße ÄEigenkapital³ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 11,29 %
Ordentliche Aufwendungen
Vorjahr: 11,96 %
Die Kennzahl ÄAbschreibungsintensität³ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
44,87 %
Vorjahr:
44,66 %
Die Kennzahl ÄAnlagendeckungsgrad 1³ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 94,81%
Anlagevermögen
Vorjahr:
93,39 %
Anlage 4
4
Die Kennzahl ÄAnlagendeckungsgrad 2³ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden
dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit
Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
2,46 %
Vorjahr:
2,61 %
Die Kennzahl ÄZinslastquote³ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
NSQ
Steuern u.ä.Abgaben ± Gewerbesteueruml.±Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 50,57 %
Ordentliche Erträge ± Gewerbesteueruml.-Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Vorjahr: 48,12%
Die Kennzahl ÄNetto-Steuerquote³ (NSQ) gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
Äselbst³ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen ÄDritter³, z.B.
staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen
der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der
Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2014 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Mit dem vorliegenden Gesamtabschluss kann der fünfte Gesamtabschluss dem Rat
der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Konnten die Abschlüsse
der Jahre 2010 bis 2013 jeweils nur defizitär vorgelegt werden, so weist die diesjährige Gesamtergebnisrechnung mit 1.551.332,07 ¼ erstmalig ein positives Ergebnis
aus! Die Gesamtbilanz schließt mit einem Volumen von 463.253.650,55 ¼ ab, was
gegenüber dem Vorjahr einer Bilanzverlängerung um 0,72 % bzw. 3.326.263,15 ¼
entspricht. Also ein sehr erfreuliches Gesamtabschlussergebnis.
Die Gründe für diese sehr positive Entwicklung sollen nachfolgend erläutert werden.
Daraus folgend soll zunächst einmal der Einzelabschluss der Konzernmutter analysiert werden.
Anlage 4
5
Nachdem das Ergebnis der Konzernmutter in 2013 in der Ergebnisrechnung lediglich mit einem Minus von 581 T¼ abgeschlossen hatte, konnte das 2014er Jahresergebnis nochmals um ca. 163 T¼ auf ± 418.248,95 ¼ verbessert werden. Die 2014er
Bilanzsumme hat sich ebenfalls gegenüber 2013 mit einem Volumen von
409.882.181,06 ¼ (+0,64 %) leicht erhöht. Die Ergebnisrechnung hat sich dabei gegenüber der Planung um 1.762 T¼ verbessert. Also ein äußerst erfreulicher Geschäftsverlauf in 2014 gegenüber der ursprünglichen Planung! Sieht man sich diese
Verbesserung gegenüber der Planung einmal etwas genauer an, erkennt man, dass
sich die Äordentlichen Erträge³ um 1,2 Mio. ¼ erhöht haben und die Äordentlichen
Aufwendungen³ um 0,7 Mio.¼ gegenüber der Planung reduziert werden konnten. Lediglich beim Finanzergebnis musste eine geringfügige Verschlechterung von 0,2 Mio.
¼ verkraftet werden. Ursächlich für Verbesserungen bei den Erträgen waren insbesondere Ertragsverbesserungen bei den ÄKostenerstattungen und Kostenumlagen³
von 1,1 Mio. ¼, die mit einem Anteil von 0,8 Mio. ¼ im Bereich der ÄHilfen für junge
Menschen und ihre Familien³ zu verzeichnen waren. Daneben konnten bei den
Äsonstigen ordentlichen Erträgen³ ebenfalls erfreuliche Ertragsverbesserungen von
1,1 Mio. ¼ festgestellt werden. Hauptverantwortlich dafür ist eine (leider nur) einmalige Steuererstattung von 0,7 Mio.¼. Diese Summe wurde letztendlich im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Finanzamt für zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer nachträglich erstattet. Die Reduzierungen auf der Aufwandsseite verteilen sich dagegen auf
verschieden Aufwandsgruppen. Zur genaueren Analyse müssten sehr viele einzelne
Aufwandsarten genauer betrachtet werden. Eine solche Analyse würde hier den
Rahmen sprengen, ist aber auch bei einer Gesamtabweichung von 0,7 Mio. ¼ nicht
zwingend erforderlich. Erfreulich wirkte sich diese Verbesserung von 1.762 T¼ im
Ergebnis gegenüber der Planung natürlich auch auf den Bestand der Ausgleichsrücklage aus. Die Ausgleichsrücklage weist nach Verrechnung des Defizits immerhin
noch einen Bestand von 10.473.819,41 ¼ aus. Eine Summe die gleichbedeutend mit
ca. 71 % des ursprünglichen Bestandes ist. Ist eine noch vorhandene Ausgleichsrücklage nach acht NKF-Abschlüssen schon allein eine Seltenheit unter den 396
nordrheinwestfälischen Kommunen, so dürfte dieser prozentuale Bestand noch umso
mehr eine kommunale Rarität darstellen!
Neben diesen dargestellten Abweichungen zwischen Planung und Ergebnis dürfte es
für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre von der Ertragsseite her weiter elementar
sein, eine konstante Netto-Steuerquote zu erzielen als auch verlässliche und konstante Zuwendungen zu verzeichnen. Hier tragen Punktlandungen bei diesen Ertragsgruppen zu konstanten Jahresergebnissen künftiger Jahre wesentlich bei. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte
von dieser Seite keine Gefahr für den Konzern drohen. Eine gesamtwirtschaftliche
Trendumkehr ist hier derzeit jedenfalls nicht zu erkennen. Mittelfristig dürfte daher
ertragsseitig für den Haushalt der Stadt die Gestaltung der Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen (Abschaffung/Änderung des Solidaritätszuschlags; Umgestaltung des Finanzausgleichs) als auch die konkrete Umsetzung der Schuldenbremse in
NRW prägend werden.
Die Aufwandsseite wird dagegen auch in künftigen Jahren maßgeblich durch die
Transferaufwendungen bestimmt werden. Hier sind insbesondere drei verschiedene
Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die künftige Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verbundenen
Aufwendungen werden auch 2015 unseren Haushalt maßgeblich beeinflus-
Anlage 4
6
sen. Hier werden aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik für 2015 fast
500.000 neue Anträge prognostiziert, was gegenüber 2014 eine mehr als Verdoppelung bedeuten würde. Entscheidend für den Einfluss auf den Haushalt
dürfte hier die Beantwortung der Frage werden, in welcher Höhe sich der
Bund bzw. das Land an diesen erhöhten Aufwendungen, die mit dieser erhöhten Anzahl an unterzubringenden Personen einhergeht, beteiligen wird.
2. Weiterhin ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Aufwendungen des
Produktbereiches 06 ± Kinder- Jugend- und Familienhilfe -. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als
auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Eine rein kostenorientierte
Betrachtung verbietet sich hier jedoch aufgrund der menschlichen Einzelschicksale, die jeder einzelne Fall mit sich bringt. Es bleibt zu hoffen, dass
Bund und Land sich dessen bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Schließt das Jahresergebnis hier mit einem Ergebnis von 19,99 Mio. ¼
(=21,99 % aller Aufwendungen) ab, so sieht der 2015er Haushaltsplan bereits
20,98 Mio. ¼ (= 22,84 % aller Aufwendungen) an Kreisumlagezahlungen vor
und Verlautbarungen aus dem Kreishaus gehen schon von einen nochmals
um 10 Mio. ¼ erhöhten Kreisumlagebedarf für 2016 aus. Sollte es so kommen,
würde dies zu einer nochmals um ca. 1,75 Mio. ¼ höheren Kreisumlage führen. In Summe würde dies 22,7 Mio. ¼ und prozentual ca. 25 % aller unserer
konsumtiven Aufwendungen bedeuten. Unvorstellbar, aber durchaus kein utopisches Szenario! Hier gilt es mit aller Macht gegenzusteuern und insbesondere die Kreispolitik und den Landrat zu einer fortlaufenden Aufgabenkritik und
damit einhergehend, einer strikten Spardisziplin anzuhalten.
Bilanziell und in künftigen Finanzrechnungen sollte der eingeschlagene Weg, die
Schulden kontinuierlich abzubauen, Liquiditätskredite zu vermeiden und sich gleichzeitig städtebaulich weiter zu entwickeln, weiterhin beschritten werden. Hierzu können sicherlich die zum Jahresende vorhandenen liquiden Mittel auch in den Jahren
2015 und 2016 genutzt werden. Auch wenn die Zinssituation derzeit historisch niedrig ist, so bleibt es dabei, dass Zinsen, die nicht gezahlt werden müssen, noch immer
wirtschaftlicher sind als die mit den niedrigsten Zinssätzen verbundenen Zahlungen.
Daneben wurde in diesem Jahr im Lagebericht erstmalig auch eine Einschätzung der
Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Dabei haben die
Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird daher auf diese Ausführungen im Rahmen des 2014er Lageberichts beim NKFAbschluss des Mutterkonzerns verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen
sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim ÄKonzern Stadt³ übertragbar.
Diese Einschätzungen berücksichtigend, wurden auch die Planungen für den NKFHaushalt 2015 wieder kaufmännisch vorsichtig vorgenommen. Der Gewerbesteuer-
Anlage 4
7
ansatz wurde basierend auf den Durchschnittswerten der vorherigen drei Rechnungsergebnisse und unter Berücksichtigung des laufenden Jahres um 1,0 Mio. ¼
gegenüber dem 2014er Haushaltsansatz reduziert. Bei den Einkommensteueranteilen wurden die in den Orientierungsdaten vorgeschlagenen Erhöhungssätze, unter
Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages, grundsätzlich angesetzt. Dabei wurde
das erwartete 2014er Jahresergebnis als Basis genommen, um so auch die aktuelle
Entwicklung des Jahres 2014 in zukünftigen Hauhalten zu berücksichtigen. Weiterhin
wurden die sich bei den ÄEinkommensteueranteilen³, beim ÄGemeindeanteil an der
Umsatzsteuer³ und beim ÄFamilienleistungsausgleich³ abzeichnenden (positiven)
Veränderungen der Schlüsselzahlen noch nicht eingerechnet, da die entsprechenden
Gesetze zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht beschlossen waren.
Die Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend den Prognosen aus der 2. Modellberechnung des Landes NRW in 2015 angesetzt.
Bei den weiteren Erträgen wurden die Ergebnisse der näheren Vergangenheit als
auch zu erwartende spezifische Sondereinflüsse, z.B. bei der Grundsteuer B, mit in
den Planzahlen berücksichtigt.
Die Planung der Aufwandsseite wird insbesondere durch die Personal- und Versorgungsaufwendungen als auch durch die Transferaufwendungen entscheidend beeinflusst werden. Während die Orientierungsdaten für den Bereich des Personal- und
Versorgungsaufwandes eine Steigerung von lediglich 2 % für 2015 vorsahen, wurden
in der Haushaltsplanung die zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise feststehenden
Steigerungsraten eingeplant. Es wurden daher im Bereich der Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte die bereits zum 01.03.2015 feststehenden Erhöhungen
von 2,4 % eingeplant. Bei den Beamtenbezügen wurde dagegen die empfohlene
Steigerung von 2 % für 2015 eingeplant. Die Versorgungsaufwendungen wurden
aufgrund der zu dem Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung aktuell vorliegenden
Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse eingeplant. Hier bleibt zu hoffen, dass
die Rheinische Versorgungskasse nicht wie in 2014 durch irgendwelche, nicht vorhersehbaren statistischen Umstellungen für zusätzlichen Druck im Aufwandsbereich
sorgt.
Bei den Transferaufwendungen werden neben sozialen Aufwendungen und Aufwendungen für ÄKinder, Jugend und Familie³ insbesondere auch solche für die Kreisumlage veranschlagt. Während bei den sozialen Aufwendungen und den Aufwendungen
für ÄKinder, Jugend und Familie³ eine Einplanung entsprechend der aktuellen Ergebnisse und den aktuellen Entwicklungen vorgenommen wurde, ist die 2015er Kreisumlage in unmittelbarer Abstimmung mit dem Kreiskämmerer festgelegt worden. Es
kann also davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um verlässliche Zahlen
handelt.
Bei den weiteren Aufwendungen, die ein Drittel des Aufwandsvolumens abbilden,
wurden neben den Orientierungsdaten insbesondere die örtlichen Besonderheiten in
der Ansatzfestsetzung berücksichtigt.
Bei den Tochterunternehmen konnte uneingeschränkt die positive Tendenz der ersten vier Gesamtabschlussjahre in 2014 fortgesetzt werden. Hier kann für alle maßgeblichen Abschlüsse der Töchter festgestellt werden, dass die bereits in 2013 guten
Ergebnisse nochmals jeweils leicht verbessert werden konnten. Auch in diesem Jahr
trugen dadurch die Tochterunternehmen nach erfolgter Konsolidierung zur Verbesse-
Anlage 4
8
rung des Gesamtergebnisses bei. Ausgehend von dem Ergebnis der Stadt Erkelenz
waren die Töchter in diesem Jahr mit einem Ergebnisbeitrag von 3.284 T¼ (vor Kapitalkonsolidierung) am Gesamtergebnis beteiligt. Ein solider Konsolidierungsbeitrag
zum Gesamterfolg kann also auch in diesem Jahr durch die Töchter beigetragen
werden. War dies im Bereich des Städtischen Abwasserbetriebes fast punktgenau so
prognostiziert worden, so überraschte die Höhe des Überschusses bei der GEE mbH
& Co.KG (GEE) doch ein wenig. Wurde in 2013 mit einem Jahresüberschuss von
784 T¼ bereits ein sehr guter Wert erreicht, so konnte dieser in 2014 mit einem Jahresüberschuss von 861 T¼ nochmals gesteigert werden. Hier ist insbesondere zu
berücksichtigen, dass in diesen beiden Jahren sehr hohe Verkaufserlöse in drei größeren Baugebieten dafür maßgeblich waren. Auch wenn kein Zweifel daran besteht,
dass die Erfolgsstory der GEE weiterläuft, so wird zumindest kurzfristig nicht mehr
unbedingt mit solch überragenden Jahresabschlüssen zu rechnen sein.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass auch in 2014 der Abschluss
der Mutter für die Richtung des Gesamtergebnisses verantwortlich bleibt. In diesem
Jahr ist jedoch noch ergänzend dazugekommen, dass sowohl die Mutter als auch
fast ausnahmslos alle Töchter ihre bereits hervorragenden Ergebnisse aus 2013 in
2014 noch jeweils leicht verbessern konnten. Als Ergebnis konnte so ein Jahresergebnis von 1.551.332,07 ¼ festgestellt werden. Ein sehr gutes Ergebnis, dessen
Nachhaltigkeit sich in den nächsten Jahren herausstellen muss.
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Familiennamen,
Vornamen
Altmann,
Marwin
(ab 01.06.2014)
Bienefeld,
Hermann-Josef
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d. §
125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Goldschmied
---
---
---
Landwirtschaftlicher
Betriebshelfer/
Landwirt
Rentner
---
---
---
---
---
---
b. k. A.
b. k. A.
b. k. A.
b. k. A.
Automobilverkäufer
---
---
---
Beamter
---
---
---
b. k. A.
b. k. A.
b. k. A.
b. k. A.
Polizeibeamter
---
---
---
Rentner
---
---
---
Ruhestand
---
ehrenamtliche
Richterin/
Verwaltungsgericht
Aachen
Eickels,
Thomas
Fellmin,
Peter, Gustav, Paul
Dipl.-Ing., Geschäftsführer,
selbständig
Krankenpfleger/Desinfektor
---
Sparkassenzweckverband des Kreises
HS u.d. Stadt Erk.
(stv. Vorsitzende);
Beirat WestEnergie
und Verkehr
---
---
---
Frings,
Karl-Heinz
Füßer,
Klaus
(ab 01.06.2014)
Gillrath,
Marcus Frederick
(bis 31.05.2014)
Gläsmann,
Katharina
(ab 01.06.2014)
Göhl,
Angelika
Grates,
Gundela
(bis 31.05.2014)
Grunert,
Andreas
(ab 01.06.2014)
Honold-Ziegahn,
Christel
Hübgens,
Otto (bis
31.05.2014)
Jahn,
Thomas
(ab 01.06.2014)
Jopen,
Liselotte
Freier Journalist
---
---
stellv. Fraktionsvorsitz Freie Wähler
Erkelenz
---
Pensionär
Kleingewerbe:
Hausmeisterservice
Student
---
---
---
---
---
---
exam. Krankenschwester
/Wohnbereichsleitung
---
---
---
Sozialarbeiterin
---
---
---
Rentnerin
---
---
---
Polizeibeamter
---
---
---
Lehrerin
---
---
Sozialversicherungsfachangestellter
---
Mitglied im Zweckverb. d. KSK HS
---
Bläsen,
Theodor Albert
(bis 31.05.2014)
Blumenhofen,
Norbert
(bis 31.05.2014)
Büschgens,
Dominik
(ab 01.06.2014)
Czybik,
Peter
Dahlke,
Andreas
(ab 01.06.2014)
Dederichs,
Hans-Josef
Diart,
Franz-Josef
Dulies,
Annemarie
(bis 31.05.2014)
---
---
Verw.-Beamter
Sonderschullehrerin
---
Schöffin Amtsgericht
Mönchengladbach
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d. §
125 l S.3 des
Aktiengesetzes
24
Kehren,
Ferdinand
Dipl.-Rechtspfleger /Beamter
---
25
Keusemann,
Irmtraud
(ab 01.06.2014)
Kopp,
Antonius
(bis 31.05.2014)
Kowalzik,
Hans-Jürgen
(bis 31.05.2014)
Königs,
Michael
(bis 31.05.2014)
Krahe,
Werner
Kutz,
Michael
Lennartz, Dr.,
Arno
Rentnerin
32
33
26
27
28
29
30
31
34
35
36
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
---
---
Braunkohleausschuss des
Regierungspräsidenten Köln
---
---
Versicherungskaufmann
(Organisationsleiter)
---
---
---
Masseur und med.
Bademeister
---
---
---
Geschäftsführer der NSB
GmbH
---
---
---
Dipl.-Rechtspfleger
---
---
---
Hausmann
---
---
---
Architekt
---
---
London,
Peter
Landesbeamter
---
Mitglied im
Sparkassenzweckverband des
Kreises Heinsberg
und der Stadt
Erkelenz; Mitglied im
regionalen Beirat
Kreis Heinsberg des
AVV
Lörkens,
Wilfried
Maibaum,
Franz
(bis 31.05.2014)
Mainka,
Karin
Rentner
---
---
Mitglied der Vertreterversammlung
der Volksbank
ErkelenzHückelhovenWegberg eG
Mitglied in der
Gesellschafterversamlung der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft GmbH &
Co KG; Mitglied im
Beirat der
Fahrradmesse in
Essen; Mitglied im
Beirat der
Arbeitsgemeinschaft fußgängerund fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und
Kreise in NRW e.V.
---
Ausbilder im Bauhandwerk
---
---
---
geschäftsführende
Gesellschafterin der FIMA
GmbH Fachakademie für
Logistik und Verkehr und
Fahrschule aller Klassen in
Erkelenz; Freiberufliche
Dozentin
Betriebsleiter
---
---
---
---
Mitglied im Beirat
NVV MG; Mitglied
Verbandsvers.
Niersverband;
Mitglied der
Gesellschaftervers. GEE; Mitglied
d. Gesellschaftervers. Kultur GmbH
Mitglied der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Erkelenz
Merkens,
Rainer
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d. §
125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Moll,
Christopher
Muckel,
Stephan
(ab 01.06.2014)
Account Manager
---
---
---
Wirtschaftsgeograph M.A.;
Projektmanager RWTH Aachen
---
---
Nußbaum,
Jochen
(ab 01.06.2014)
Odenthal,
Thorsten
Polizeibeamter
---
Mitglied
SparkassenZweckverband;
Mitglied der
Gesellschaftervers.
der Kultur GmbH
Erkelenz
---
Studienrat; nebenamtlicher
Kirchenmusiker
---
Otto,
Siegfried
(bis 31.05.2014)
Paffen,
Hans-Josef
Przibylla,
Siegfried
(ab 01.06.2014)
Rentner/Fachkraft für
Arbeitssicherheit
---
---
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH
Erkelenz
---
---
Rentner
---
---
---
Rentner, vormals
Bankkaufmann
---
Mitglied der
Gesellschafterversammlung
Kreiswerke
Heinsberg
Pütz,
Stephan
Remberg,
Christian
(ab 01.06.2014)
Rogowsky,
Rainer
Schaaf,
Kerstin
(bis 31.05.2014)
Schiefer,
Roland
SchirrmeisterHeinen,
Beate Ellen
Polizeibeamter
---
Mitglied des
Kreistages; Mitglied
des Verwaltungsrates der KSK HS;
Mitglied d.
Verbandsversamml.
Naturpark SchwalmNette
---
---
Metallbauer
---
---
---
Techn. Angestellter
---
---
---
Bauingenieurin
---
Diplom-Volkswirt/Referent
---
---
---
Lehrerin
---
Kuratorium H.-J.Stiftung
(Krankenhaus);
Vizepräsidentin des
Nordrheinwestfälischen Städteund
Gemeindebundes u.
ordentl. Mitglied im
Jugend-, Sozial- u.
Gesundheitsaussch.
des NWStGb.
---
Schmitz,
Christian Peter
(ab 01.06.2014)
Schmitz,
Katharina
(ab 01.06.2014)
Schroer,
Annemarie
(ab 01.06.2014)
Simon,
Jürgen
Student (Lehramt)
---
---
---
Gärtnermeisterin, z. Zt.
Verwaltungsangestellte
---
---
---
Finanzbeamtin/Hausfrau
---
---
Beamter im Ruhestand
---
Gesellschafterversammlung WFG für
den Kreis Heinsberg
---
---
---
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d. §
125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
54
Spalink,
Dieter
Ministerialrat
---
---
55
Steingießer,
Klaus-Josef
Abteilungsleiter/Dipl.-Ing.
---
56
Stolzenberger,
Silvia
(bis 31.05.2014)
Stommel,
Andreas
(bis 31.05.2014)
Thies genannt
Wienber, Frank
(bis 31.05.2014)
Tüffers,
Michael
Vasters,
Hans-Dieter
von der Forst,
Walter
Wendt,
Ulrich
Wilke,
Holger
(bis 31.05.2014)
Wingerath,
Lothar
(bis 31.05.2014)
Rechtspflegerin
---
Kreiswerke
Heinsberg ± Mitglied
Aufsichtsrat;
Kuratorium H.-J.Stiftung
---
---
Lehrer
---
---
---
Dipl.-Bauingenieur (Uni)
---
---
---
Sozialversicherungsfachangest
ellter
Techn. Berater/Ingenieur
---
---
---
---
---
---
Landwirt
---
---
---
Lehrer
---
---
---
Textilmeister
---
---
---
---
---
---
Wolters,
Astrid
Sachbearbeiterin
Bundesagentur für Arbeit
Jobcenter Wegberg
---
Mitglied
Partnerschaftskomitee und
Seniorenausschuss
---
57
58
59
60
61
62
63
64
65
Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz;
Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis
Heinsberg mbH
---
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 95 GO NRW
lfd.
Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d.
§ 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder priv. Form
Mitgliedschaften in Organen sonst.
privatrechtlicher Unternehmen
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes:
1
Jansen,
Peter
Bürgermeister der
Stadt Erkelenz
---
Mitglied KSK Heinsberg
Zweckverband; Mitglied KSK
Heinsberg Verw.-Rat; KSK
Heinsberg Hauptauschuss; KSK
Heinsberg Risikoausschuss;
Vorstandsmitglied
Schwalmverband; Vorsitzender
Kuratorium Hermann-JosefStiftung; Vorsitzender
Kuratorium Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung; Mitglied
Kuratorium SparkassenKunststiftung; Mitglied + Vorsitz
Kuratorium Sparkassen für
Völkerverständigung; Mitglied
des Gruppenausschusses (1.
stv. Vorsitzer) Verwaltung und
des Hauptausschusses des
Kommunalen Arbeitgeberverbandes NW (KAV NW);
Vereinigung kommunaler
Arbeitgeber, Mitglied der
Mitgliederversammlung auf
Bundesebene; Deutscher
Städte- und Gemeindebund
Ausschuss für Schule, Sport und
Kultur und kooptierter
Stellvertreter im Präsidium;
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im
Kreis Heinsberg; Stellv.
Vorsitzender Erkelenz für Sri
Lanka e. V.; Mitglied
Interkommunale Einkaufsgemeinschaft des Städte- und
Gemeindebundes NRW; Mitglied
Generalversammlung KOPART
eG; Vertreter der Kommunen im
Kreis Heinsberg für den Kundenbeirat der regio IT
Regionalbeirat NEW Mitglied;
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz GmbH & Co.KG
Vorsitzender Gesellschafterversammlung; Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises
Heinsberg WFG Aufsichtsrat;
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH
der Stadt Erkelenz; IRR-Mitglied operativer Arbeitskreis für
Tagebaurandkommunen
2
Dr. Gotzen,
Hans-Heiner
-
-
Geschäftsführer der Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz,
Kurator der Hermann-JosefStiftung Erkelenz, Kurator der
Walter- und Elfriede-MeyerStiftung Erkelenz, stv. Vorstandsmitglied des
Schwalmverbandes,
Zweckverbandsvorsteher des
Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Heinsberg, Mitglied
der Sparkassenstiftung für
Völkerverständigung, Mitglied im
Aufsichtsrat der Erkelenzer
Sonnenschein e G, Mitglied in
der Trägerversammlung des
Jobcenters Kreis Heinsberg,
Mitglied im Lenkungskreis des
Regionalen Bildungsnetzwerkes
Kreis Heinsberg
-
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 95 GO NRW
lfd.
Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d.
§ 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
3
Lurweg,
Ansgar
-
-
4
Schmitz,
Norbert
-
-
Mitgliedschaften in Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder priv. Form
Geschäftsführer der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH,
Vorstandsmitglied im
Schwalmverband, Mitglied
Regionaler Beirat des
Zweckverbandes AVV
Geschäftsführer der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH; Beratendes
Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH
Mitgliedschaften in Organen sonst.
privatrechtlicher Unternehmen
Mitglied des Aufsichtsrates der
Franziskusheim GmbH
-
Gesamtabschluss
Konzern "Stadt Erkelenz" zum 31.12.2014
Gesamteigenkapitalspiegel
Stadt Erkelenz
Stand am
1.1.2014
EUR
1.0 Gezeichnetes Kapital
0,00
1.1 Allgemeine Rücklage
178.866.460,59
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Gesamtjahresergebnis
1.5 Passiver Unterschiedsbetrag
1.627.081,56
Veränderungen
EUR
Umgliederungen
im
Eigenkapital
EUR
Jahresergebnis
2014
EUR
Konsolidierung
sonstiges
EUR
0,00
-870.683,53 *
473.107,76
263.712,45
4.489,26 **
178.732.597,27
1.631.570,82
11.472.847,73
-580.779,37
-107.671,61
10.892.068,36
107.671,61
1.551.332,07
0,00
1.551.332,07
1.551.332,07
517.070,90
192.375.789,17
Stadt Erkelenz
Stand am
31.12.2014
EUR
517.070,90
-866.194,27
263.712,45
193.324.639,42
* Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
** Veränderung Vermögen Elfriede Meyer-Stiftung
Anlage 5
Anlage 6.1
Tradition und Fortschritt
Beteiligungsbericht
der Stadt Erkelenz
zum 31.12.2014
Anlage 6.2
I. Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen
Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden
Diensten.
2. Beteiligungsverhältnisse
9.510.028,99 ¼
392.288,70 ¼
(4,125 %)
Stammkapital
Gesellschafter Stadt Erkelenz
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
davon Stadt Erkelenz
17 Mitglieder
1 Mitglied
Aufsichtsrat
davon Stadt Erkelenz
15 Mitglieder
1 Mitglied
Geschäftsführung
1 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014
(TEUR)
Anlagevermögen
17.693
17.693
17.693
Umlaufvermögen
5.935
5.411
3.564
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
23.628
23.104
21.257
Eigenkapital
20.785
20.369
19.760
0
0
0
Rückstellungen
1.651
1.432
1.489
Verbindlichkeiten
1.192
1.303
8
23.628
23.104
21.257
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonderposten aus Zuwendungen
zur Finanzierung des ÖPNV
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.3
Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014
(TEUR)
11.847
13.357
*0
3.773
4.979
4.792
11.841
13.349
*0
117
8
150
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.600
4.805
5.019
Erträge aus Beteiligungen
7.067
5.567
5.499
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
15
8
2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
83
104
88
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern vom Einkommen und Ertrag
0
0
0
6.061
5.645
5.036
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Jahresüberschuss
*Bis einschl. 2013 wurden Erträge und Aufwendungen aus dem Stromhandel in diesen Positionen
ausschließlich abgebildet. Hierzu waren die KWH aufgrund einer Auflage des Bundeskartellamtes bis Ende
2013 verpflichtet. Seit 2014 wird der Stromhandel nicht mehr durchgeführt.
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Im Geschäftsjahr 2014 wurde dem öffentlichen Zweck, der Erbringung
von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser,
Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit
diesen in Zusammenhang stehenden Diensten, entsprochen.
6. Umstrukturierung
Am 20. Dezember 2013 haben die Stadt Mönchengladbach, die
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH, die Stadt
Viersen,
die
Kreiswerke
Heinsberg
GmbH,
die
NEW
Kommunalholding GmbH, die NEW AG, die NEW Viersen GmbH, die
WestEnergie und Verkehr GmbH und die RWE Deutschland AG einen
Konsortialvertrag geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einbindung der KWH in den
bestehenden Unternehmensverbund mit Wirkung ab dem 01. Januar
2015. Die KWH wird mit 16,66 % an der NEW Kommunalholding
GmbH beteiligt und bringt im Gegenzug ihre Beteiligung an der west
Anlage 6.4
(Versorgungssparte) in die NEW AG ein. Die NEW Kommunalholding
ihrerseits hält danach 60,05 % an der NEW AG.
Gleichzeitig wird die Verkehrssparte der west auf die in 2014
gegründete
WestVerkehr
GmbH
aufgespalten.
Mehrheitsgesellschafterin wird in der Zielkonstellation die NEW
Kommunalholding GmbH. Entscheidungen, die diese Gesellschaft
betreffen, stehen jedoch alleine der KWH zu. Zwischen der NEW
Kommunalholding GmbH und der WestVerkehr GmbH wird ein
Gewinnabführungsvertrag geschlossen werden.
Anlage 6.5
II. Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des
Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem
Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft
die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und
Sozialstruktur des Kreises zu verbessern.
2. Beteiligungsverhältnisse
256.000 ¼
25.600 ¼
(10 %)
Stammkapital
Gesellschafter Stadt Erkelenz
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
davon Stadt Erkelenz
36 Mitglieder
3 Mitglieder
Aufsichtsrat
davon Stadt Erkelenz
15 Mitglieder
1 Mitglied
Geschäftsführung
1 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014*
(TEUR)
Anlagevermögen
3.272
4.023
3.595
Umlaufvermögen
476
563
586
Bilanzsumme Aktiva
3.748
4.586
4.181
Eigenkapital inkl.
Investitionszuschüsse
2.561
2.247
1.932
Rückstellungen
225
437
96
Verbindlichkeiten
962
1.854
1.818
Rechnungsabgrenzung
0
48
335
Bilanzsumme Passiva
3.748
4.586
4.181
Anlage 6.6
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014*
(TEUR)
Umsatzerlöse
668
846
858
Sonstige betriebliche Erträge
949
785
966
Personalaufwand
795
747
790
Abschreibungen
411
442
443
Sonstige betriebliche Aufwendungen
376
392
543
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10
7
5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
45
57
53
0
0
0
Jahresüberschuss
* Bei den Bilanz- und GuV-Werten zum 31.12.2014 handelt es sich um Angaben aus dem Entwurf
des Jahresabschlusses der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH zum
31.12.2014.
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Eine Unternehmensbeteiligung ist u.a. nur zulässig, wenn das
Unternehmen auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet ist.
Wirtschaftsförderung und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft und
die nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des
Kreises ist ein solcher öffentlicher Zweck. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH hat, wie dem Bericht (im
Entwurf) über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2014 entnommen werden kann, mit ihrem unternehmerischen Handeln
im Jahre 2014 diesen Zweck erfüllt und gleichzeitig die zur Deckung
der Betriebskosten bereitgestellten Budgetansätze unterschritten. Für die
Betriebskosten ist ein Gesellschafter nachschusspflichtig, so dass das
jährliche Betriebsergebnis immer per se ausgeglichen ist.
Anlage 6.7
III. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführung und Vertretung der ÄGrundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)³ als deren
persönlich haftende Gesellschafterin.
2. Beteiligungsverhältnisse
25.564,59 ¼
(100 %)
Stammkapital
Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
10 Mitglieder
Geschäftsführung
2 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014
(TEUR)
Anlagevermögen
0
0
0
Umlaufvermögen
33
34
34
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
33
34
34
Eigenkapital
28
28
28
Rückstellungen
4
5
5
Verbindlichkeiten
1
1
1
33
34
34
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.8
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014
(TEUR)
Umsatzerlöse
0
0
0
Sonstige betriebliche Erträge
8
8
8
Personalaufwand
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5
5
5
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0
0
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern
0
0
0
Jahresüberschuss
3
3
3
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Geschäftsführung und Vertretung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) diente im
Geschäftsjahr 2014 einem öffentlichen Zweck, da die Hauptgesellschaft
mit ihrem Gegenstand des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck,
nämlich der Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und
Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von
Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu
verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu
schaffen, ausgerichtet ist.
Anlage 6.9
IV. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)
1. Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Tausch, die Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das
Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt
Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für
Familien zu schaffen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die ÄGrundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH³. Sie ist
zur Leistung einer Einlage nicht berechtigt.
Weitere Gesellschafterin (Kommanditistin) ist die Stadt Erkelenz mit
einer Einlage von 818.067,01 ¼.
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
10 Mitglieder
Geschäftsführung
Komplementärin
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
(TEUR)
(TEUR)
(TEUR)
Anlagevermögen
31
25
35
Umlaufvermögen
8.410
8.744
9.850
2
17
14
Bilanzsumme Aktiva
8.443
8.786
9.899
Eigenkapital
4.393
4.986
5.846
Rückstellungen
2.321
2.178
3.070
Verbindlichkeiten
1.729
1.622
983
Bilanzsumme Passiva
8.443
8.786
9.899
Rechnungsabgrenzungsposten
Anlage 6.10
Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
(TEUR)
(TEUR)
(TEUR)
831
702
1.109
55
331
291
Materialaufwand
0
2
57
Personalaufwand
18
19
19
Abschreibungen
62
7
7
Sonstige betriebliche Aufwendungen
95
110
275
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
49
94
41
105
74
76
93
131
147
562
784
860
Sonstige betriebliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Jahresüberschuss
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere die
Verbesserung des Angebotes von Grundstücken und Schaffung
preiswerten Wohnbaulandes für Familien, ist auf einen öffentlichen
Zweck ausgerichtet. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
konnten auch im Jahre 2014 zahlreiche Baulandflächen verkauft
werden, was wiederum zu einem positiven Jahresergebnis führte. Der
öffentliche Zweck wurde also erfüllt.
Anlage 6.11
V. Beteiligung an der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
1. Gegenstand des Unternehmens
Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der
Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in
der Stadt Erkelenz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt,
die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer
Unternehmen bedienen oder sich an solchen beteiligen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz
25.000¼
(100%)
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
Geschäftsführung
4.
10 Mitglieder
1 Geschäftsführer
Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014
(TEUR)
Anlagevermögen
3.831
3.685
3.548
Umlaufvermögen
602
624
607
0
0
0
4.433
4.309
4.155
733
742
740
2.110
2.038
1.965
16
14
14
1.573
1.515
1.436
1
0
0
4.433
4.309
4.155
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Aktiva
Eigenkapital
Zuschüsse für Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.12
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2012
(TEUR)
31.12.2013
(TEUR)
31.12.2014
(TEUR)
Umsatzerlöse
275
263
243
Sonstige betriebliche Erträge
300
287
280
0
0
0
108
110
118
0
0
0
Abschreibungen
145
145
141
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
196
206
177
1
1
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
87
82
79
Steuern
34
-2
11
6
10
-3
Materialaufwand
Personalaufwand
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Jahresüberschuss
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz ist in der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, der
Errichtung und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Entwicklung
und Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz, zu sehen.
Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wurden durch die
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2014 wiederum zahlreiche
kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Erkelenz, federführend durch die
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, insbesondere in der neuen Stadthalle
organisiert bzw. Veranstaltungen Dritter betreut.
Anlage 6.13
VI. Sonstige Beteiligungen
Die Stadt ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein eG Erkelenz. Wegen
der Geringfügigkeit der Beteiligung (3.067,76 ¼) erfolgt hier keine weitere
Darstellung.
Eine Einsicht in den hier bekannt gemachten Beteiligungsbericht ist jedermann
gestattet. Zu diesem Zweck wird er auch in der Stadtverwaltung Erkelenz, Amt
für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wird hiermit
öffentlich hingewiesen.
Erläuterungen
zum
Gesamtabschluss
Anlage 7.1
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2014
Gesamtbilanz
1.
ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
1.2.1.2
Ackerland
1.2.1.3
Wald, Forsten
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2
Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3
Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4
Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(Summe Sachanlagen)
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.3
Übrige Beteiligungen
1.3.4
Sondervermögen
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6
Ausleihungen
1.3.6.1
an verbundene Unternehmen
1.3.6.2
an Beteiligungen
1.3.6.3
an Sondervermögen
1.3.6.4
Sonstige Ausleihungen
(Summe Finanzanlagen)
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Vortrag
Konzern
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
84.148,90
0,00
0,00
0,00
0,00
84.148,90
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
55.407.275,65
1.510.216,01
546.468,87
3.247.256,59
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
45.549.630,56
0,00
0,00
0,00
3.453.058,00
0,00
0,00
0,00
193.736,78
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
49.196.425,34
8.114.788,35
61.953.475,92
1.982.345,60
49.196.425,34
0,00
Gesamtabschluss
84.148,90
27.050.785,94
0,00
0,00
0,00
0,00
27.050.785,94
27.050.785,94
791.592,32
0,00
1.824.442,81
74.225.668,30
1.847,22
995.539,08
45.365,80
2.056.278,97
4.201.891,53
4.461.153,17
293.966.022,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
92.664,00
2.311,00
0,00
3.548.033,00
0,00
0,00
83.981.218,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
51.264,00
78.726,79
84.304.945,57
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5,00
0,00
0,00
5,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
29.931,00
5.351,00
0,00
35.282,00
791.592,32
0,00
85.805.660,81
74.225.668,30
1.847,22
995.539,08
45.365,80
2.178.878,97
4.260.817,53
4.539.879,96
381.854.288,26
791.592,32
0,00
85.805.660,81
74.225.668,30
1.847,22
995.539,08
45.365,80
2.178.878,97
4.260.817,53
4.539.879,96
0,00 381.854.288,26
3.048.284,00
2.622.364,13
37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00 -3.048.284,00
2.622.364,13
37.421.530,74 -37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
89.345.722,06
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
89.345.722,06 -40.469.814,74
0,00
0,00
0,00
383.395.893,65
3.548.033,00
84.304.945,57
5,00
35.282,00
0,00
471.284.159,22 -40.469.814,74
0,00
0,00
0,00 430.814.344,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.622.364,13
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
48.875.907,32
1)
2)
3)
Anlage 7.2
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2014
Gesamtbilanz
2.
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Vortrag
Konzern
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Gesamtabschluss
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25.413,14
0,00
0,00
0,00
0,00
25.413,14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.902.276,52
975.541,61
136.800,00
7.014.618,13
504.028,27
257.982,03
7.188.609,72
447.994,83
2.440.658,34
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.862,08
324.115,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.362,30
828.144,26
257.982,03
7.188.609,72
447.994,83
2.443.158,56
792.968,69
0,00
0,00
0,00
2.789.746,85
1.534.483,12
0,00
15.956.471,85
10.609,82
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.747,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
44.309,06
0,00
368.425,05
0,00
0,00
0,00
31.877,89
0,00
0,00
0,00
31.877,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.362,30
803.578,51
0,00
0,00
31.877,89
2.789.746,85
1.578.792,18
0,00
16.369.884,83
0,00
803.578,51
0,00
0,00
0,00
0,00
1.578.792,18
0,00
13.548.260,09
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.369.771,11
594.855,08
0,00
2.352,93
2.831.102,43
9.798.081,55
22.326.242,96
603.602,82
393.838,19
34.230,82
9.850.082,86
-156.622,00
9.798.081,55
0,00
30.229.750,91
4.160.044,45
0,00
0,00
0,00
14.243,19
409.882.181,06
4.151.635,82
84.698.783,76
34.235,82
9.899.608,05
UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
2.1.3
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.4
fertige Erzeugnisse und Waren
2.1.5
Geleistete Anzahlungen
(Zwischensumme)
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.1.1
Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen
2.2.1.1.1 Gebühren
2.2.1.1.2 Beiträge
2.2.1.1.3 Steuern
2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.1.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.1.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.1.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.1.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
2.2.3
Forderungen fremde Finanzmittel
(Summe Forderungen und sonstige VG)
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
3.
Stadt Erkelenz
1
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME AKTIVA
0,00
0,00
0,00
0,00
25.413,14
0,00
5.902.276,52
975.541,61
136.800,00
7.040.031,27
-156.622,00
0,00
0,00
0,00
-156.622,00
-31.877,89
-2.789.746,85
33.207.997,65
0,00 -2.821.624,74
4.174.287,64
-1.964.732,48
508.666.444,51 -40.469.814,74 -4.786.357,22
4)
828.144,26
257.982,03
7.188.609,72
447.994,83
2.443.158,56
0,00
0,00 -2.821.624,74
25.413,14
0,00
5.745.654,52
975.541,61
136.800,00
6.883.409,27
0,00
0,00
2.209.555,16
0,00
-156.622,00 463.253.650,55
5)
6)
7)
Anlage 7.3
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2014
Gesamtbilanz
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Vortrag
Konzern
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Gesamtabschluss
Bilanz / Passiva
1.
EIGENKAPITAL
1.0
GEZEICHNETES KAPITAL
1.1
Allgemeine Rücklage
davon Deckungsrücklage
1.2
Sonderrücklagen
1.3
Ausgleichsrücklage
1.4
Gesamtjahresergebnis
1.5
passiver UB aus Kapitalkonsolidierung
(SUMME EIGENKAPITAL)
201.511.967,81
739.349,75
39.632.364,79
28.169,99
6.271.304,41
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
SONDERPOSTEN
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
(SUMME SONDERPOSTEN)
88.378.335,45
36.370.689,01
662.542,38
225.212,24
125.636.779,08
1.964.732,48
0,00
0,00
0,00
1.964.732,48
9.297.489,50
0,00
1.316.977,01
0,00
10.614.466,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
RÜCKSTELLUNGEN
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(SUMME RÜCKSTELLUNGEN)
37.517.750,00
0,00
4.765.985,91
0,00
8.714.400,44
50.998.136,35
0,00
0,00
0,00
0,00
14.311,00
14.311,00
0,00
0,00
120.621,72
0,00
223.768,12
344.389,84
0,00
0,00
0,00
0,00
4.500,00
4.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.645.077,22
2.645.077,22
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen
0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
0,00
von Beteiligungen
0,00
von Sondervermögen
0,00
vom öffentlichen Bereich
2.722.946,58
von Kreditinstituten
17.520.732,36
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
0,00
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkomm
0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
953.610,90
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
266.376,71
Sonstige Verbindlichkeiten
233.555,08
Erhaltene Anzahlung
1.040.529,88
(SUMME VERBINDLICHKEITEN)
22.737.751,51
5.
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
0,00
25.000,00
5.200.000,00
25.564,59
818.067,01
189.406.577,58
0,00
648.161,17
0,00
5.028.112,75
0,00
48,95
0,00
4.168.087,61
0,00
199.250.988,06 -22.390.318,27
0,00
0,00
6.068.631,60
-6.068.631,60
1.631.570,82
69.333,17
26.980.560,60
0,00
0,00
28.681.464,59 -27.049.893,77
10.892.068,36
0,00
0,00
0,00
0,00
10.892.068,36
0,00
-418.248,95
-3.144,59
2.423.691,44
2.556,45
1.285.149,79
3.290.004,14
0,00
0,00
517.070,90
0,00
248.183.156,75 -54.991.772,74
0,00
99.640.557,43
36.370.689,01
1.979.519,39
225.212,24
138.215.978,07
0,00
37.517.750,00
0,00
4.886.607,63
0,00
11.602.056,78
54.006.414,41
0,00
0,00
0,00
2.008.292,92
-136.365,44 178.732.597,27
0,00
1.631.570,82
4), 9), 12)
10)
10.892.068,36
0,00 -1.718.415,51
-20.256,56
1.551.332,07
517.070,90
0,00
289.877,41
-156.622,00 193.324.639,42
14.521.958,00 -1.964.732,48
-289.877,41
14.521.958,00 -1.964.732,48
-289.877,41
111.907.905,54
36.370.689,01
1.979.519,39
225.212,24
0,00 150.483.326,18
0,00
0,00
37.517.750,00
0,00
4.886.607,63
0,00
11.602.056,78
54.006.414,41
0,00
0,00
8)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.428.074,39
0,00
0,00
3.375,69
0,00
62,01
1.730,50
1.433.242,59
0,00
0,00
0,00
0,00
31.224.603,93
0,00
0,00
93.211,84
2.789.746,85
0,00
0,00
34.107.562,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.565,83
0,00
1.565,83
0,00
31.877,89
0,00
0,00
921.348,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
983.226,42
0,00
31.877,89
0,00
2.722.946,58
51.094.759,21
0,00
0,00
1.050.198,43
3.056.123,56
235.182,92
1.072.260,38
59.263.348,97
0,00
0,00
0,00
2.722.946,58
51.094.759,21
0,00
0,00
1.050.198,43
266.376,71
235.182,92
1.072.260,38
56.441.724,23
8.997.546,31
0,00
0,00
0,00
0,00
SUMME PASSIVA
409.882.181,06
4.151.635,82
84.698.783,76
34.235,82
9.899.608,05
(Summe Aktiva)
(Summe Passiva)
Differenz
409.882.181,06
409.882.181,06
0,00
4.151.635,82
4.151.635,82
0,00
84.698.783,76
84.698.783,76
0,00
34.235,82
34.235,82
0,00
9.899.608,05
9.899.608,05
0,00
-31.877,89
-2.789.746,85
0,00
0,00 -2.821.624,74
0,00
0,00
508.666.444,51 -40.469.814,74 -4.786.357,22
0,00
-156.622,00 463.253.650,55
0,00
0,00
0,00
508.666.444,51 -40.469.814,74 -4.786.357,22
508.666.444,51 -40.469.814,74 -4.786.357,22
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-156.622,00 463.253.650,55
-156.622,00 463.253.650,55
0,00
0,00
8.997.546,31
8.997.546,31
11), 12)
13)
14)
5)
6)
Anlage 7.4
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2014
Gesamtbilanz
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
Erläuterungen:
1)
vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen der Kultur GmbH, der GEE GmbH und der GEE KG
2)
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung, Kreiswerke Heinsberg GmbH, WfG für den Kreis Heinsberg mbH
3)
vgl. Erstkonsolidierung, Buchwert beim Mutterunternehmen des Abwasserbetriebes
4)
Mehrwert aus dem Verkauf von Grundstücken im Jahr 2011 (wird bis zum Verkauf des Grundstückes jährlich korrigiert)
5)
vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonten GEE KG / GEE GmbH
6)
vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto Abwasserbetrieb
7)
vgl. Schuldenkonsolidierung, SoPo Zuschüsse für Investitionen
8)
Gezeichnetes Kapital
9)
Allgemeine Rücklage (ohne Stadt) abzüglich mit allgemeiner Rücklage verrechnete Ausschüttung vorkonzerlicher Gewinne (vgl. Erstkonsolidierung)
10)
Sonderrücklagen (ohne Stadt)
11)
vgl. Jahresergebnis Konzern-GuV
12)
Rücknahme der Korrektur der Differenz aus der GuV-Konsolidierung (Zinsen Verrechnungskonto Abwasserbetrieb) 2013 in 2014
13)
vgl. Erstkonsollidierung, Passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung
14)
vgl. Schuldenkonsolidierung + GuV-Kons: Sonderposten Zuwendungen
GEE KG
5
Vortrag
Konzern
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Gesamtabschluss
Anlage 8.1
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2014
Gesamtergebnisrechnung
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
GuVkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
sonstige
Verrechnungen
Gesamtabschluss
1.
+ Steuern und ähnliche Abgaben
49.399.159,46
0,00
0,00
0,00
0,00
49.399.159,46
- 139.196,57
49.259.962,89
1)
2.
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
16.878.749,76
345.197,87
565.138,15
0,00
0,00
17.789.085,78
- 29.890,46
17.759.195,32
2)
3.
+ Sonstige Transfererträge
482.258,35
0,00
0,00
0,00
0,00
482.258,35
4.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
8.613.232,74
0,00
9.114.738,68
0,00
0,00
17.727.971,42
- 1.778.019,03
5.
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
505.891,47
169.315,82
0,00
0,00
4.559.563,99
5.234.771,28
- 44.417,98
6.
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
3.361.875,04
0,00
0,00
0,00
0,00
3.361.875,04
7.
+ Sonstige ordentliche Erträge
5.265.231,62
7.810,19
215.642,49
8.384,82
291.250,16
5.788.319,28
8.
+ Aktivierte Eigenleistungen
278.919,50
0,00
262.221,90
0,00
0,00
541.141,40
9.
+/- Bestandsveränderungen
0,00
0,00
7.417,84
0,00
- 3.025.716,14
- 3.018.298,30
10. = Ordentliche Gesamterträge
11. - Personalaufwendungen
12. - Versorgungsaufwendungen
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14. - Bilanzielle Abschreibungen
15. - Transferaufwendungen
84.785.317,94
522.323,88
10.165.159,06
8.384,82
1.825.098,01
97.306.283,71
- 21.183.265,08
- 117.775,34
- 1.095.683,90
0,00
- 18.065,50
- 22.414.789,82
- 2.261.152,39
0,00
0,00
0,00
0,00
- 2.261.152,39
15.949.952,39
3)
5.188.362,01
4)
- 1.203.185,76
2.158.689,28
5)
- 8.540,82
5.779.778,46
6)
- 1.991,29
0,00
0,00
0,00
- 3.203.250,62
0,00
174,49
541.315,89
1.816,80
- 3.016.481,50
0,00
1.095.683,90
94.103.033,09
- 21.319.105,92
- 38.552,11
- 1.041.674,87
0,00
- 67.875,53
- 17.743.880,66
1.772.316,03
- 15.971.564,63
8)
- 7.297.747,52
- 140.723,66
- 3.228.803,59
- 45,00
- 7.007,60
- 10.674.327,37
72.767,87
- 10.601.559,50
9)
- 36.004.695,38
0,00
0,00
0,00
0,00
- 36.004.695,38
- 6.553.695,32
- 149.608,04
- 1.214.592,29
- 5.783,37
- 411.255,30
- 8.334.934,32
17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen
- 89.896.333,84
- 446.659,15
- 6.580.754,65
- 5.828,37
- 504.203,93
- 97.433.779,94
247.000,00
- 35.757.695,38
10)
0,00
305.360,23
- 8.029.574,09
11)
0,00
0,00
3.493.128,03
0,00
0,00
0,00
289.877,41
0,00
0,00
- 93.940.651,91
- 5.111.015,90
75.664,73
3.584.404,41
2.556,45
1.320.894,08
- 127.496,23
19. + Finanzerträge
5.680.411,23
37,00
24.540,97
0,00
40.501,23
5.745.490,43
- 2.021.073,89
20. - Finanzaufwendungen
- 987.644,28
- 78.846,32
- 1.185.253,94
0,00
- 76.245,52
- 2.327.990,06
12.780,97
21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
4.692.766,95
- 78.809,32
- 1.160.712,97
0,00
- 35.744,29
3.417.500,37
0,00
0,00
- 2.008.292,92
0,00
- 20.256,56
1.388.950,89
22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21)
0,00
162.381,18
- 20.256,56
3.704.159,98
12)
- 2.315.209,09
13)
0,00
0,00
- 1.718.415,51
0,00
- 20.256,56
1.551.332,07
- 418.248,95
- 3.144,59
2.423.691,44
2.556,45
1.285.149,79
3.290.004,14
23. + Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
- 418.248,95
- 3.144,59
2.423.691,44
2.556,45
1.285.149,79
3.290.004,14
0,00
0,00
- 1.718.415,51
0,00
- 20.256,56
1.551.332,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
- 418.248,95
- 3.144,59
2.423.691,44
2.556,45
1.285.149,79
3.290.004,14
0,00
0,00
- 1.718.415,51
0,00
- 20.256,56
1.551.332,07
26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25)
27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
28. = Gesamtbilanzverlust
7)
- 2.261.152,39
- 16.595.778,15
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen
18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17)
482.258,35
0,00
0,00
0,00
Anlage 8.2
Erläuterungen:
1)
vgl. GuV-Kons, 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Steuern + ähnliche Abgaben
2)
vgl. GuV-Kons, 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge + 4. Auflösung umgegliederte SoPo Abwasserbetrieb: Zuwendungen und allgemeine Umlage
3)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung: privatrechtliche Leistungsentgelte
5)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung: Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
6)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung + 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Erträge
7)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung: Personalaufwand
8)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
9)
vgl. GuV-Kons, 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Abschreibungen
10)
vgl. GuV-Kons, 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Transferaufwendungen
11)
vgl. GuV-Kons, 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung + 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Aufwendungen
12)
vgl. GuV-Kons, 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge + 3. Konsolidierung von Zinsaufwendungen und -erträgen sowie der Beteiligungserträge und der Vorabausschüttung: Finanzerträge
13)
vgl. GuV-Kons, 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Zinsen und ähnliche Aufwendungen