Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45789.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/078/2015
nichtöffentlich/öffentlich
20.11.2015
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.12.2015
10.12.2015
16.12.2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit
Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das festgestellte Ergebnis dieses Jahresabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie über das
festgestellte Ergebnis des Jahresabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2014 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2014 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.