Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45597.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/343/2015
öffentlich
19.11.2015
Amt 61 Anja Schürmans
Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat
Immerath-Lützerath-Pesch
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.12.2015
10.12.2015
Braunkohlenausschuss
Hauptausschuss
Tatbestand:
Die Zuschüsse sind für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. vorgesehen, die für
die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind.
Im Zeitraum vom 14.10.2015 bis zum 19.11.2015 wurden jedoch vom Bürgerbeirat
Immerath-Lützerath-Pesch keine Ausgaben getätigt, da in der E-Mail vom
02.04.2014 gegenüber des Verwaltungsvorstandes erklärt wurde, auf die jährliche
Bürgerbeiratspauschale in Höhe von 900,00 € ab 2014 bis zum Ende der offiziellen
Amtszeit zugunsten der Finanzierung einer neuen Aussegnungshalle zu verzichten.
Dieser Verzicht wird rückgängig gemacht, sollte der Neubau einer Aussegnungshalle
nicht zustande kommen.
Der Braunkohlenplan Umsiedlung Immerath-Lützerath-Pesch sieht dem Abbaufortschritt folgend den Abschluss der Umsiedlung für Immerath im Jahre 2017 und für
Lützerath im Jahre 2019 vor.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in
Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, KopierVerteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung
anfallen, gewährt.
Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über
eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den
Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“
Finanzielle Auswirkungen:
900,00 Euro im Jahr 2015.
Vorlage A 61/343/2015 der Stadt Erkelenz
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