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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
45600.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/342/2015 öffentlich 19.11.2015 Amt 61 Anja Schürmans Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Borschemich Beratungsfolge: Datum Gremium 01.12.2015 10.12.2015 Braunkohlenausschuss Hauptausschuss Tatbestand: Die Zuschüsse sind für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. vorgesehen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind. Im Zeitraum vom 14.10.2015 bis zum 19.11.2015 wurden jedoch vom Bürgerbeirat Borschemich keine Ausgaben getätigt. In der E-Mail vom 18.11.2015 wurde erklärt, dass sie für aktuell anstehende Ausgaben, für erforderliche Anschaffungen für den gesamten Ort Borschemich oder für die Weitergabe der Gelder an Ortsvereine verwendet würden. Der Zeitraum der Umsiedlung der Bevölkerung von Borschmich soll im Jahre 2015 gemäß Ziel 2 des Kapitels Umsiedlung der Bevölkerung des Braunkohlenplans Umsiedlung Borschemich abgeschlossen sein. Nach der abschließenden Fertigstellung des Endausbaus soll beim Sommerfest 2017 der formale Abschluss der Umsiedlung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“ Finanzielle Auswirkungen: 600,00 Euro im Jahr 2015. Vorlage A 61/342/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2