Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45600.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/342/2015
öffentlich
19.11.2015
Amt 61 Anja Schürmans
Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat
Borschemich
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.12.2015
10.12.2015
Braunkohlenausschuss
Hauptausschuss
Tatbestand:
Die Zuschüsse sind für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. vorgesehen, die für
die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind.
Im Zeitraum vom 14.10.2015 bis zum 19.11.2015 wurden jedoch vom Bürgerbeirat
Borschemich keine Ausgaben getätigt. In der E-Mail vom 18.11.2015 wurde erklärt,
dass sie für aktuell anstehende Ausgaben, für erforderliche Anschaffungen für den
gesamten Ort Borschemich oder für die Weitergabe der Gelder an Ortsvereine verwendet würden.
Der Zeitraum der Umsiedlung der Bevölkerung von Borschmich soll im Jahre 2015
gemäß Ziel 2 des Kapitels Umsiedlung der Bevölkerung des Braunkohlenplans Umsiedlung Borschemich abgeschlossen sein.
Nach der abschließenden Fertigstellung des Endausbaus soll beim Sommerfest
2017 der formale Abschluss der Umsiedlung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von
600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.
Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über
eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den
Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“
Finanzielle Auswirkungen:
600,00 Euro im Jahr 2015.
Vorlage A 61/342/2015 der Stadt Erkelenz
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