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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
45192.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
12.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:22
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/343/2015 öffentlich 14.10.2015 Amt 66 Werner Spartz Erkelenz Brückstraße Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 27.10.2015 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Im Bereich der Brückstraße zwischen Anbindung Kreisverkehr und Oestricher Straße ist die Kanalisation in Auswertung der aktuellen Kamerabefahrungsdaten schadhaft und sanierungsbedürftig. Aufgrund des Alters und des Umfangs der Schäden macht eine Sanierung bspw. mittels Inlinern wenig Sinn. Der Hauptkanal und soweit notwendig die Hausanschlüsse werden baulich erneuert. Die Maßnahme ist Gegenstand der Generalentwässerungsplanung und des mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzeptes. Die Fahrbahn und die Nebenanlagen befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Teilweise sind Grenzen überbaut. Durchgehend ausreichend breite Gehwege sind im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche nicht gegeben. Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche im Rahmen einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern. Eine Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung ist aufgrund des Alters nicht notwendig. Auf Grundlage des 10-Schritte Modells sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig informiert und im Sommer 2015 unter Bereitstellung der vorgesehenen Ausführungsvariante beteiligt worden. Es ist beabsichtigt, Beiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes zu erheben. Insgesamt wurden von 23 Grundstückseigentümern Anregungen und Kritik vorgebracht. Die dokumentierte Abwägung ergibt sich aus der Anlage. Die Brückstraße soll in Anlehnung an die Ist–Situation innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche neu gestaltet werden. Der Ausbau wird grundsätzlich im Trennsystem (bauliche Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahn) umgesetzt. Dabei sind gestalterisch Zwischenstrecken niveau- gleich in Pflasterbauweise herzustellen. Der Bereich soll als Tempo 30 Zone mit Rechts- vor Links- Regelung ausgewiesen werden. Sämtliche Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsdämpfung in erhabener Bauweise ausgeführt. Nachfolgend werden die einzelnen Abschnitte beschrieben: 1. Kreisverkehr bis Anton–Heinen-Straße  Ausbau im Trennprinzip  Einbahnstraße mit Radfahrer in Gegenrichtung frei  Parken auf den Nebenanlagen  Mittelabschnitt von Nr. 52/Corsten bis Kindergarten in Pflasterbauweise niveaugleich, Zufahrt über Schwellenstein 2. Anton-Heinen-Straße bis Oestricher Straße  Ausbau im Trennprinzip  Parken im Fahrbahnbereich  Mittelabschnitt von Einmündung „Kaiser-Karls-Weg“ bis Einmündung „Im Mühlenfeld“ in Pflasterbauweise niveaugleich, Zufahrt über Schwellenstein Ziel der Planung war unter anderem:  Die gegebenen öffentlichen Stellplätze weitgehend zu erhalten  Die Zielgeschwindigkeiten auf die gegebene Nutzung und mögliche Ausbausituation anzupassen  Einen Ausbauquerschnitt zu realisieren, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt.  Sichtverhältnisse zu optimieren und Vorfahrtsregelungen selbsterklärend zu gestalten (z.B. Kreuzung Anton-Heinen–Straße)  Den Anregungen der Anlieger soweit wie möglich zu folgen Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Brückstraße in Erkelenz gemäß den Plänen mit den Nummern: 639.2.401-405 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundhaft auszubauen. Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 639.1.401-404 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln ebenfalls zu erneuern.“ Finanzielle Auswirkungen: Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind bei der Maßnahme E 12010026 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 eingeplant bzw. für die Jahre 2016/2017 im Haushaltsplan 2016 angemeldet. Die benötigten Mittel für den Kanalbau sind bei der Maßnahme A 11020049 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 eingeplant bzw. für die Jahre 2016/2017 im Haushaltsplan 2016 angemeldet. Anlage: 6.1_1_Brückstraße Anliegeranregungen Vorlage A 66/343/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Kanal- und Straßenbau Brückstraße Bürgeranregungen mit Stellungnahmen der Fachämter 30: Ordnungsamt, 60: Grünflächenamt, 66: Tiefbauamt lfd. Nr. Bürgeranregungen Ergebnisse 1. - Ausbau von privaten und öffentlichen Flächen (s.Skizze) - Umfang Gehwegausbau bis zur Grenze 66:Anlieger ist mit einem Flächentausch (Ausgleich) einverstanden. 2. - keine Anregungen 3. - keine Anregungen, freut sich über niveaugleichen Ausbau 4. - derzeit wird der Gehweg durch Anlieferverkehr - 66/30: Poller werden nach Erfordernis beparkt, Anregung Poller zu setzen vorgesehen, Situation nach Ausbau wird - Garagenhof mit 14 Stellplätzen (Erreichüberprüft barkeit Baustelle) - 66: die Erreichbarkeit des Garagenhofes - Eigentümer ist Verkaufsbereit ist zeitweise nicht möglich, Abstimmung während Bauphase erforderlich 5. - Warenanlieferung täglich (Baustelle) mit Palettenwagen - Zufahrt Garagenhof Druckerei über Hs.Nr. 59 - Sperrfläche auch in Planung berücksichtigen - 66: Anlieferung in der Bauphase wird mit dem Bauunternehmen im Detail geklärt - 66: Sperrfläche ist nicht mehr erforderlich, da die Stellplätze auf die Südseite verlagert werden - 30: Es könnte eine Ladezone vergleichbar mit Th.-Körner-Str., Blumen Schley eingerichtet werden 6. - Lage der Parkplätze in Bezug auf Grundstückszufahrt prüfen - Eigentümer ist verkaufsbereit - 66: wurde in der weiteren Planung berücksichtigt 7. - keine Anregungen 8. - breiterer Gehweg mit Bord (i. Plan zu schmal) - zu wenig Parkplätze für Anlieger (Anwohnerparken) - 66: Situation wurde in der weiteren Planung überarbeitet, die Stellplätze wurden auf die Südseite verlagert und auf der Nordseite bleibt die vorhandene Breite bis zur Rinne bestehen - 30: Eine Ausweisung weiterer Parkplätze ist auf Grund der Straßenbreite nicht möglich. Ein Anwohnerparken ist in der Stadt Erkelenz nicht vorgesehen. 9. - wünscht, dass Radfahrer nicht mehr gegen Einbahnstraßenrichtung fahren (Konflikte) - Parkplatzprobleme bei Kindergarten bringund holzeiten (Durchfahrt Rettungsfahrzeuge) - Anwohnerparkausweise gewünscht - Dauerparker! - eventuell Parkgebühren 10. - keine Anregungen 11. - bittet um Absenkung auf gesamter Grundstücksbreite - 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt 12. - vor Doppelgarage ist ein Längsparker - Einhaltung der derzeitigen Stellplatzsituation wegen Sichtverhältnissen gewünscht - 66: Längsparker wurde in der weiteren Planung verschoben 13. - Gehwegbreite mit 2,0 m zu gering, vorh. 3,0 m - 66: Gehwegbreite ist mit 2,0 m richtliniengerecht und lässt sich auf Grund der Querschnittsbreite nicht verbessern 14. - Kreuzungsbereich Anton-Heinen-Str./Brück. str.pflastern - Geschwindigkeitsreduzierung baul. Maßnahmen - Fahrradstraße von Oestricher Tor bis A.Heinen-Str. - 66: Anregung der Aufpflasterung wird in der weiteren Planung berücksichtigt 15. - Knotenpunkte alle mit Aufpflasterung - 66: Aufpflasterung mit Niveauanderung - Bordabsenkungen Anton-Heinen-Str./Brückstr. wird in der weiteren Planung berück- Niveauänderung im Knoten A.-Heinen-Str. sichtigt gewünscht - 66: Bordsteinabsenkung wird in der - rechts-vor-links weiteren Planung berücksichtigt, - Fahrradstraße v. A.-Heinen-Str. bis - 66: Rechts-vor-Links ist in einer 30erZiegelgasse Zone vorgeschrieben 16. - wünscht eine Aufpflasterung in Kreuzung AntonHeinen-Str./Brückstraße - Parkverbot im Kurvenbereich zw. Rosenstr. und Im Mühlenfeld - Kreuzungsbereich Rosenstraße Aufpflasterung wünschenswert - Hausanschluss gemeinsam mit Hs 98 - 66: Aufpflasterung wird in der weiteren Planung berücksichtigt - Poller vor Garage und Hauseingang entfernen - 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt 17. 18. 19. - 66: der gewählte Querschnitt für Rf in Gegenrichtung ist richtlinienkonform, seit Einrichtung vor 5 Jahren keine Probleme - 30: Parkplatzprobleme beim Kindergarten (Bring- und Holzeiten) werden seitens Amt 30 nicht in größerem Maße als bisher erwartet. Zur Info: bisher sind keinerlei Beschwerden wg. der Parkplatzsituation an Amt 30 herangetragen worden. - 30: Anwohnerparkausweise sind in der Stadt Erkelenz nicht möglich, da es keine Anwohnerparkplätze gibt. - 66: Aufpflasterung wird in der weiteren Planung berücksichtigt - 66: wird im Zuge des Ausbaus geklärt 20. - da keine Parkmöglichkeiten im Plan, wird darum gebeten, welche vorzusehen - Bäume vor dem Grundstück verdunkeln die Wohnräume und sollten entfernt werden - 66: Parken ist grundsätzlich auf der Fahrbahn möglich - 60: Ein Baum soll erhalten bleiben, Umsetzbarkeit kann jedoch erst im Zuge des Ausbaus endgültig überprüft werden; anschließender Rückschnitt ist geplant 21. - Anl. 118 bittet um erweiterte Absenkung vor Garage - Anl. 99: Teil d. vorh. Plattierung ist auf privatem Eigentum - 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt 22. - Berücksichtigung linke Seite Toreinfahrt - 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt 23. - Anregung analog lfd. Nr. 15 - mit Radverkehrsführung in Gegenrichtung auf Einbahntrasse nicht einverstanden, daran wurde die Entscheidungsfrage geknüpft den stadtseits angefragten Grunderwerb nicht zu geben - 66: Antwort sh. Lfd. Nr. 15 - 66: der gewählte Querschnitt für Rf in Gegenrichtung ist Richtlinienkonform, seit Einrichtung vor 5 Jahren keine Probleme - 66: lt. Auskunft der Liegenschaft ist Grunderwerb geklärt