Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45192.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
12.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/343/2015
öffentlich
14.10.2015
Amt 66 Werner Spartz
Erkelenz Brückstraße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.10.2015
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Im Bereich der Brückstraße zwischen Anbindung Kreisverkehr und Oestricher Straße
ist die Kanalisation in Auswertung der aktuellen Kamerabefahrungsdaten schadhaft
und sanierungsbedürftig.
Aufgrund des Alters und des Umfangs der Schäden macht eine Sanierung bspw. mittels Inlinern wenig Sinn. Der Hauptkanal und soweit notwendig die Hausanschlüsse
werden baulich erneuert. Die Maßnahme ist Gegenstand der Generalentwässerungsplanung und des mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Die Fahrbahn und die Nebenanlagen befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Teilweise sind Grenzen überbaut. Durchgehend ausreichend breite Gehwege
sind im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche nicht gegeben.
Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche im Rahmen einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern. Eine Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung ist
aufgrund des Alters nicht notwendig.
Auf Grundlage des 10-Schritte Modells sind die betroffenen Grundstückseigentümer
frühzeitig informiert und im Sommer 2015 unter Bereitstellung der vorgesehenen
Ausführungsvariante beteiligt worden. Es ist beabsichtigt, Beiträge auf Grundlage
des Kommunalabgabengesetzes zu erheben.
Insgesamt wurden von 23 Grundstückseigentümern Anregungen und Kritik vorgebracht. Die dokumentierte Abwägung ergibt sich aus der Anlage.
Die Brückstraße soll in Anlehnung an die Ist–Situation innerhalb der zur Verfügung
stehenden Verkehrsfläche neu gestaltet werden.
Der Ausbau wird grundsätzlich im Trennsystem (bauliche Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahn) umgesetzt. Dabei sind gestalterisch Zwischenstrecken niveau-
gleich in Pflasterbauweise herzustellen. Der Bereich soll als Tempo 30 Zone mit
Rechts- vor Links- Regelung ausgewiesen werden. Sämtliche Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsdämpfung in erhabener Bauweise ausgeführt.
Nachfolgend werden die einzelnen Abschnitte beschrieben:
1. Kreisverkehr bis Anton–Heinen-Straße
Ausbau im Trennprinzip
Einbahnstraße mit Radfahrer in Gegenrichtung frei
Parken auf den Nebenanlagen
Mittelabschnitt von Nr. 52/Corsten bis Kindergarten in Pflasterbauweise niveaugleich, Zufahrt über Schwellenstein
2. Anton-Heinen-Straße bis Oestricher Straße
Ausbau im Trennprinzip
Parken im Fahrbahnbereich
Mittelabschnitt von Einmündung „Kaiser-Karls-Weg“ bis Einmündung „Im
Mühlenfeld“ in Pflasterbauweise niveaugleich, Zufahrt über Schwellenstein
Ziel der Planung war unter anderem:
Die gegebenen öffentlichen Stellplätze weitgehend zu erhalten
Die Zielgeschwindigkeiten auf die gegebene Nutzung und mögliche Ausbausituation anzupassen
Einen Ausbauquerschnitt zu realisieren, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke
einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt.
Sichtverhältnisse zu optimieren und Vorfahrtsregelungen selbsterklärend zu
gestalten (z.B. Kreuzung Anton-Heinen–Straße)
Den Anregungen der Anlieger soweit wie möglich zu folgen
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Brückstraße in Erkelenz gemäß den Plänen mit
den Nummern: 639.2.401-405 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln
grundhaft auszubauen.
Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 639.1.401-404 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln ebenfalls zu erneuern.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind bei der Maßnahme E 12010026 im
Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 eingeplant bzw. für die
Jahre 2016/2017 im Haushaltsplan 2016 angemeldet.
Die benötigten Mittel für den Kanalbau sind bei der Maßnahme A 11020049 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 eingeplant bzw. für die Jahre
2016/2017 im Haushaltsplan 2016 angemeldet.
Anlage:
6.1_1_Brückstraße Anliegeranregungen
Vorlage A 66/343/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Kanal- und Straßenbau Brückstraße
Bürgeranregungen mit Stellungnahmen der Fachämter
30: Ordnungsamt, 60: Grünflächenamt, 66: Tiefbauamt
lfd. Nr.
Bürgeranregungen
Ergebnisse
1.
- Ausbau von privaten und öffentlichen Flächen
(s.Skizze)
- Umfang Gehwegausbau bis zur Grenze
66:Anlieger ist mit einem Flächentausch
(Ausgleich) einverstanden.
2.
- keine Anregungen
3.
- keine Anregungen, freut sich über niveaugleichen Ausbau
4.
- derzeit wird der Gehweg durch Anlieferverkehr - 66/30: Poller werden nach Erfordernis
beparkt, Anregung Poller zu setzen
vorgesehen, Situation nach Ausbau wird
- Garagenhof mit 14 Stellplätzen (Erreichüberprüft
barkeit Baustelle)
- 66: die Erreichbarkeit des Garagenhofes
- Eigentümer ist Verkaufsbereit
ist zeitweise nicht möglich, Abstimmung
während Bauphase erforderlich
5.
- Warenanlieferung täglich (Baustelle) mit
Palettenwagen
- Zufahrt Garagenhof Druckerei über Hs.Nr. 59
- Sperrfläche auch in Planung berücksichtigen
- 66: Anlieferung in der Bauphase wird mit
dem Bauunternehmen im Detail geklärt
- 66: Sperrfläche ist nicht mehr erforderlich, da die Stellplätze auf die Südseite verlagert werden
- 30: Es könnte eine Ladezone vergleichbar mit Th.-Körner-Str., Blumen Schley
eingerichtet werden
6.
- Lage der Parkplätze in Bezug auf Grundstückszufahrt prüfen
- Eigentümer ist verkaufsbereit
- 66: wurde in der weiteren Planung berücksichtigt
7.
- keine Anregungen
8.
- breiterer Gehweg mit Bord (i. Plan zu schmal)
- zu wenig Parkplätze für Anlieger
(Anwohnerparken)
- 66: Situation wurde in der weiteren Planung überarbeitet, die Stellplätze
wurden auf die Südseite verlagert
und auf der Nordseite bleibt die vorhandene Breite bis zur Rinne bestehen
- 30: Eine Ausweisung weiterer Parkplätze ist auf Grund der Straßenbreite
nicht möglich. Ein Anwohnerparken ist in
der Stadt Erkelenz nicht vorgesehen.
9.
- wünscht, dass Radfahrer nicht mehr gegen
Einbahnstraßenrichtung fahren (Konflikte)
- Parkplatzprobleme bei Kindergarten bringund holzeiten (Durchfahrt Rettungsfahrzeuge)
- Anwohnerparkausweise gewünscht
- Dauerparker!
- eventuell Parkgebühren
10.
- keine Anregungen
11.
- bittet um Absenkung auf gesamter Grundstücksbreite
- 66: wird in der weiteren Planung
berücksichtigt
12.
- vor Doppelgarage ist ein Längsparker
- Einhaltung der derzeitigen Stellplatzsituation
wegen Sichtverhältnissen gewünscht
- 66: Längsparker wurde in der weiteren
Planung verschoben
13.
- Gehwegbreite mit 2,0 m zu gering,
vorh. 3,0 m
- 66: Gehwegbreite ist mit 2,0 m richtliniengerecht und lässt sich auf Grund der
Querschnittsbreite nicht verbessern
14.
- Kreuzungsbereich Anton-Heinen-Str./Brück.
str.pflastern
- Geschwindigkeitsreduzierung baul. Maßnahmen
- Fahrradstraße von Oestricher Tor bis A.Heinen-Str.
- 66: Anregung der Aufpflasterung wird in
der weiteren Planung berücksichtigt
15.
- Knotenpunkte alle mit Aufpflasterung
- 66: Aufpflasterung mit Niveauanderung
- Bordabsenkungen Anton-Heinen-Str./Brückstr. wird in der weiteren Planung berück- Niveauänderung im Knoten A.-Heinen-Str.
sichtigt
gewünscht
- 66: Bordsteinabsenkung wird in der
- rechts-vor-links
weiteren Planung berücksichtigt,
- Fahrradstraße v. A.-Heinen-Str. bis
- 66: Rechts-vor-Links ist in einer 30erZiegelgasse
Zone vorgeschrieben
16.
- wünscht eine Aufpflasterung in Kreuzung
AntonHeinen-Str./Brückstraße
- Parkverbot im Kurvenbereich zw. Rosenstr.
und
Im Mühlenfeld
- Kreuzungsbereich Rosenstraße
Aufpflasterung
wünschenswert
- Hausanschluss gemeinsam mit Hs 98
- 66: Aufpflasterung wird in der weiteren
Planung berücksichtigt
- Poller vor Garage und Hauseingang
entfernen
- 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt
17.
18.
19.
- 66: der gewählte Querschnitt für Rf in
Gegenrichtung ist richtlinienkonform,
seit Einrichtung vor 5 Jahren keine
Probleme
- 30: Parkplatzprobleme beim Kindergarten (Bring- und Holzeiten) werden
seitens Amt 30 nicht in größerem Maße
als bisher erwartet. Zur Info: bisher sind
keinerlei Beschwerden wg. der Parkplatzsituation an Amt 30 herangetragen
worden.
- 30: Anwohnerparkausweise sind in der
Stadt Erkelenz nicht möglich, da es
keine Anwohnerparkplätze gibt.
- 66: Aufpflasterung wird in der weiteren
Planung berücksichtigt
- 66: wird im Zuge des Ausbaus geklärt
20.
- da keine Parkmöglichkeiten im Plan, wird
darum gebeten, welche vorzusehen
- Bäume vor dem Grundstück verdunkeln die
Wohnräume und sollten entfernt werden
- 66: Parken ist grundsätzlich auf der
Fahrbahn möglich
- 60: Ein Baum soll erhalten bleiben,
Umsetzbarkeit kann jedoch erst im Zuge
des Ausbaus endgültig überprüft
werden; anschließender Rückschnitt ist
geplant
21.
- Anl. 118 bittet um erweiterte Absenkung vor
Garage
- Anl. 99: Teil d. vorh. Plattierung ist auf
privatem Eigentum
- 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt
22.
- Berücksichtigung linke Seite Toreinfahrt
- 66: wird in der weiteren Planung berücksichtigt
23.
- Anregung analog lfd. Nr. 15
- mit Radverkehrsführung in Gegenrichtung auf
Einbahntrasse nicht einverstanden, daran
wurde die Entscheidungsfrage geknüpft den
stadtseits angefragten Grunderwerb nicht zu
geben
- 66: Antwort sh. Lfd. Nr. 15
- 66: der gewählte Querschnitt für Rf in
Gegenrichtung ist Richtlinienkonform,
seit Einrichtung vor 5 Jahren keine
Probleme
- 66: lt. Auskunft der Liegenschaft ist
Grunderwerb geklärt