Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45186.pdf
Größe
798 kB
Erstellt
12.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/024/2015
öffentlich
06.10.2015
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Abwassergebührenkalkulation 2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.10.2015
be
16.12.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In der als Anlage vorliegenden Abwassergebührenkalkulation 2016 schlägt die Betriebsleitung vor, die Niederschlagswassergebühren in 2016 auf 0,90 €/m² befestigter Fläche sowie die Schmutzwassergebühren in 2016 auf 1,91 €/m³ bezogener
Frischwassermenge unverändert zu belassen.
Insgesamt konnten die auf Gebühren umzulegenden Aufwendungen im Vergleich zu
2015 in 2016 um ca. 57.000 € verringert werden. Im Betriebsaufwand ergeben sich
dabei Reduzierungen von ca. 21.000 €, während der Finanzaufwand um ca. 36.000
€ verringert werden konnte.
Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Reduzierung auf der Aufwandsseite (-0,59 %), wurden auf der Ertragsseite Entnahmen von insgesamt
430.000 € aus den beiden Gebührenausgleichsrücklagen entlastend eingeplant. Die
Gebührenausgleichsrücklage „Schmutzwasser“ hat nach dieser Entnahme noch
einen Bestand von ca. 440.000 €, während die Gebührenausgleichsrücklage „Niederschlagswasser“ nach der planerischen Entnahme für 2016 aufgebraucht ist.
Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B.
Niersverband) vorgenommen wird, können die dafür zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von 0,61 €/m³ auf 0,58 €/m³ reduziert
werden. Die daraus resultierende Änderung des § 28 Abs. 14 der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird im Rahmen vorzunehmender weiterer Entwässerungssatzungsänderungen in der Dezembersitzung des Ausschusses eingepflegt und zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Betriebsleitung bittet, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2016 zuzustimmen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation für 2016 wird zugestimmt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Abwassergebührenkalkulation für 2016
Vorlage A 20/024/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2