Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45165.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
13.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/178/2015
öffentlich
02.10.2015
Amt 30 Leo Lenzen-Polmans
Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2016"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.10.2015
16.12.2015
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Seit 2012 hat der Rat der Stadt jährlich ein Glasverbot am Altweiberdonnerstag mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich früher im
Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden
gezeigt hatten, entgegenzuwirken.
Zwar war bisher am Folgetag festzustellen, dass einzelne Feiernde trotz Verbot und
Kontrollen an den Zugängen zum Johannismarkt anscheinend immer noch Möglichkeiten gefunden hatten, Glasbehältnisse in die Verbotszone zu schmuggeln. Doch ist
insbesondere für die vergangenen beiden Jahre auch festzustellen, dass sich die
überwiegenden Teilnehmer an dem Geschehen auf dem Johannismarkt auf das „Feiern ohne Glas“ eingelassen haben.
Nicht nachgelassen hat der negative Eindruck, dass mit zunehmendem Alkoholkonsum auch Hemmungen abnehmen und das Aggressionsverhalten einiger Feiernder
untereinander, aber auch gegenüber den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Stadt Erkelenz, die zur Durchsetzung des Glasverbotes eingesetzt sind, zunimmt. Diesem
Phänomen wird jedoch mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln kaum entgegen gewirkt werden können.
Die Verwaltung bittet zu entscheiden, ob für den Altweibertag 2016 ein Glasverbot für
den Johannismarkt durch Erlass einer Allgemeinverfügung ausgesprochen und auch
überwacht werden soll oder ob probeweise auf eine Überwachung und Kontrolle verzichtet werden soll, um zu schauen, ob sich die Feiernden in Kenntnis um die in der
Vergangenheit praktizierten Kontrollmaßnahmen allein durch das öffentlich bekannt
gemachte grundsätzliche Verbot, dazu bewegen lassen, dieses einzuhalten.
Im Falle der Überwachung und Kontrolle des Verbotes würden wieder für die Dauer
des Treibens die beiden Zugänge von der Burgstraße und von Hülsersgässchen her
wieder mit Bauzäunen abgesperrt werden. Der Zu- und Abgang wäre in dieser Zeit
nur via die Glas-Kontrollstellen an den drei Zugängen von der Brückstraße, von der
Kirchstraße und von der Gasthausstraße her möglich. An allen fünf vorgenannten
Stellen würden Mitarbeiter/-innen der Verwaltung postiert werden.
Die Aufgaben über die gesamte Veranstaltungsdauer können jedoch nicht allein mit
der Personalstärke des Ordnungsamtes bewältigt werden. Die Deckung des hierfür
erforderlichen Gesamtpersonalbedarfes ist abhängig davon, ob sich aus dem Kreise
der sonstigen Verwaltung genügend Freiwillige melden, die selbst nicht am Karnevalstreiben teilnehmen wollen.
Zusätzlich wird eine ausreichende Zahl privater Sicherheitskräfte zur Unterstützung
aber insbesondere zum Schutz der eingesetzten Verwaltungsmitarbeiter/-innen zu
beauftragen sein. Abhängig von der Zahl der anzufordernden Sicherheitskräfte und
deren Einsatzdauer belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 1.500,00 bis 2.400,00 €.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Verwaltung wird beauftragt, für den Altweiberdonnerstag 2016 für den Bereich
des Johannismarktes ein Glasverbot in Form einer Allgemeinverfügung analog der
des Jahres 2015 zu erlassen und dieses im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überwachen und durchzusetzen.“
Finanzielle Auswirkungen: ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro
(Personal- und Sachkosten für zwei Toilettenwagen, Kosten für den Einsatz von Mitarbeitern eines gewerbliches Sicherheitsunternehmens (abhängig von der erforderlichen Personenzahl und Einsatzzeit), Ausgleich/Vergütung von Mehrarbeit sowie
Sachkosten für die Verwaltungsmitarbeiter/innen, soweit diese sich für diese Aufgabe
zur Verfügung stellen (bisher i.d.R. ca. 20 – 25 Personen).
Vorlage A 30/178/2015 der Stadt Erkelenz
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