Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
45168.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
13.10.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/273/2015
öffentlich
19.10.2015
Amt 10 Simon Häusler
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Erkelenz an Victor Orbán
hier: E-Mail des Landesverbandes NRW der Republikaner (REP) vom
25.09.2015
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.10.2015
Hauptausschuss
Tatbestand:
Mit E-Mail vom 25.09.2015 regt der Landesverband der Republikaner in NRW gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an, den ungarischen Ministerpräsident Victor Orbán zum Ehrenbürger der Stadt Erkelenz zu ernennen.
Wortlaut der vom Landesverband NRW der Republikaner eingereichten Anregung:
„Die Republikaner, LV NRW, regen an, Victor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger
zu ernennen.
Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef
versucht, die europäischen Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren
(Dublin III – Verordnung Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments) umzusetzen,
während die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet und deshalb
von der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird.
Orbáns Haltung, geprägt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland
gewürdigt werden, da Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von
Deutschland fernzuhalten versucht.“
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Der Bürgermeister hat Anregungen und
Beschwerden nach § 24 GO NRW in die Tagesordnung des Hauptausschusses als
vom Rat gebildeter Beschwerdeausschuss (vgl. § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Stadt Erkelenz) aufzunehmen.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat am 29. September 2015 einen Schnellbrief
an seine Mitgliedskommunen in der Sache „Anregung der Republikaner NRW zur
Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns“ verteilt:
„Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat offenbar an alle Städte und Gemeinden
in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an
Victor Orbán gestellt. Er begründet diesen Antrag mit der Flüchtlingspolitik Ungarns.
Aus unserer Sicht ist der Antrag der Republikaner unzulässig, weil es der Partei nicht
um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Daher
sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe
der Republikaner inhaltlich zu befassen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw.
zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem/der Bürgermeister/in kein
eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.“
Der Städte- und Gemeindebund verweist in seinem Schnellbrief auf einen Beschluss
des Verwaltungsgerichts Minden (2 L 272/12) und auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW (15 E 24/15).
Aus den vorgenannten Entscheidungen folge - so der Städte- und Gemeindebund -,
dass die Eingabe der Republikaner zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden soll; dieser kann die Eingabe dann als unzulässig zurückweisen.
Beschlussentwurf:
„Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Landesverbandes der Republikaner zur Verleihung des Erkelenzer Ehrenbürgerrechts an Victor Orbán wird hiermit zurückgewiesen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/273/2015 der Stadt Erkelenz
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