Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
44688.pdf
Größe
951 kB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/253/2015
öffentlich
25.08.2015
Amt 10 Heinz-Josef Lenzen
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.08.2015 zur Vermeidung
von Plastikprodukten bei städtischen Beschaffungen/Konzept zur Erlangung des Titels "Fairtrade Town"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.09.2015
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt unter dem 13.08.2015 einen Antrag, die Stadt Erkelenz möge ‚Fairtrade Town‘ werden und in Zukunft bei Beschaffungen vorrangig
plastikfreie bzw. plastikarme Fair-Trade-Produkten erwerben.
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion umfasst damit folgende beiden Aufgabenfelder:
1. Erarbeitung eines Konzeptes zur Erlangung des Titels ‚Fairtrade Town‘;
2. Änderung der Vergabeordnung mit dem Ziel, möglichst plastikfreien bzw. plastikarmen Produkten den Vorrang einzuräumen.
Der schriftliche Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung hat noch keine inhaltliche Prüfung vorgenommen; da eine Umsetzung jedoch eventuell mit einem Ressourcenverbrauch einhergehen würde, werden
nachfolgend die Kriterien aufgelistet, die in der Quelle im Antragsschreiben unter
www.fairtrade-towns.de beschrieben werden:
Kriterium 1: Es ist ein Ratsbeschluss zu fassen, dass die Stadt an der FairtradeKampagne teilnimmt und den Titel ‚Fairtrade-Town‘ anstrebt.
Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie bei Besprechungen des
Bürgermeisters ist fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel (Tee, Saft) zu verwenden. Sollten bei Sitzungen keine Heißgetränke serviert werden, muss der Beschluss eine Kompensation vorsehen (Fairtradeprodukte bei Neujahrsempfang, entsprechender Fairer Blumenschmuck etc.).
Kriterium 2: Es ist eine lokale Steuerungsgruppe zu bilden, die auf dem Weg zur
Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe muss mindestens
aus drei Personen aus den Bereichen ‚Zivilgesellschaft‘, ‚Politik/Verwaltung‘ und
‚Wirtschaft‘ bestehen. Die Aufgaben sollen in der Steuerungsgruppe verteilt und protokolliert werden. Aufgabe der Steuerungsgruppe ist u. a. auch weitere Unterstützer/innen als Kooperationspartner zu gewinnen.
Kriterium 3: In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in den
lokalen Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten. Richtwert ist hierbei die Einwohnerzahl. Bei einer Einwohnerzahl von
ca. 45.000 müssen mindestens 9 Geschäfte, 5 Gastronomiebetriebe, 1 Schule/Verein/Kirchengemeinde teilnehmen. Weitere Aktivitäten können sich hier beliebig anschließen: die Herausgabe eines Fairen Einkaufsführers; der Verkauf Fairer Produkte mit Stadtdesign; die Teilnahme von Cafés am Fairtrade-Frühstück.
Kriterium 4: Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie
Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von
TransFair. So stellt die Stadt München allen Schulen fair gehandelte Sportbälle zur
Verfügung. In Dortmund gibt es 10 Schülerfirmen, die sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen haben. Während der Pausen und an Aktionstagen verkaufen
sie fair gehandelte Produkte.
Kriterium 5: Die lokalen Medien berichten über die Aktivitäten zum Thema Fairtrade
in der jeweiligen Stadt. Hierbei sollen pro Kalenderjahr mindestens 4 Artikel erscheinen, bei denen die Kampagne thematisiert wird. Online-Medien sind erlaubt.
Um ‚Fairtrade Town‘ zu werden, ist ein Antrag zu stellen, in dem die Erfüllung der 5
Kriterien nachgewiesen wird.
Die Zertifizierung als ‚Fairtrade Town‘ ist alle 2 Jahre zu erneuern; sonst würde die
Stadt den Titel verlieren.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„…..
Finanzielle Auswirkungen:
Noch unbekannt.
Anlage:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Vorlage A 10/253/2015 der Stadt Erkelenz
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