Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
44691.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/254/2015
öffentlich
03.09.2015
Amt 10 Simon Häusler
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.08.2015 zur Abhaltung einer
Einwohnerversammlung über die Planungen zur Neugestaltung der
Bahnhofsumgebung durch Verlegung der Eisenbahnkreuzungen Anton-Raky-Allee/Mühlenstraße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.09.2015
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt mit Datum vom 13.08.2015 folgenden Sachverhalt in die Tagesordnung für die nächste Ratssitzung aufzunehmen:
„Antrag:
Der Rat unterrichtet die Einwohner im Rahmen einer Einwohnerversammlung über
die Planungen zur geplanten Neugestaltung der Bahnhofsumgebung durch die Verlegung der Eisenbahnkreuzung Anton-Raky-Allee/Mühlenstraße. Das weitere Verfahren wird durch § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung geregelt. Die Informationen, die im Rahmen der Unterrichtung gegeben werden, werden zusätzlich ins Internetangebot der
Stadt (Homepage) gestellt, wobei den Einwohner die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb von 6 Wochen Stellungnahmen abzugeben.“
Gemäß § 8 der Hauptsatzung unterrichtet der Rat die Einwohner/Einwohnerinnen
über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt. Die Unterrichtung hat möglichst frühzeitig zu erfolgen. Die nachfolgend genannten Instrumente der Unterrichtung sind dabei möglich:
Hinweis in der örtlichen Presse
Bekanntmachung im Amtsblatt
schriftliche Unterrichtung aller Haushalte
Durchführung besonderer Informationsveranstaltungen
öffentliche Sitzungen der Bezirksausschüsse
Abhaltung von Einwohnerversammlungen
Über die Abhaltung von Einwohnerversammlungen entscheidet der Rat. Die Einwohnerversammlung kann auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden.
Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Rat zur Durchführung einer Einwohnerversammlung ist das weitere Prozedere in § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung geregelt:
Hat der Rat die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen, so setzt
der Bürgermeister/die Bürgermeisterin Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt
alle Einwohner/Einwohnerinnen durch öffentliche Bekanntmachung ein. Bei Einwohnerversammlungen, die auf einen einzelnen Stadtbezirk (Ortschaft) beschränkt sind,
kann der oder die jeweilige Bezirksausschussvorsitzende in Abstimmung mit dem
Bürgermeister/der Bürgermeisterin einladen. Die in der Geschäftsordnung für die
Einberufung des Rates festgelegten Ladungsfristen gelten entsprechend. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der
Versammlung unterrichtet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin die Einwohner/Einwohnerinnen über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung bzw.
des Vorhabens. Anschließend haben die Einwohner/Einwohnerinnen Gelegenheit,
sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat zu bestimmenden
Ratsmitgliedern aller Fraktionen und dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin zu erörtern. Eine Beschlussfassung findet nicht statt. Der Rat ist über das Ergebnis der Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
Beschlussentwurf:
„…..“
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen können erst nach erfolgtem Beschluss (Art und Umfang der Information der Einwohner/innen) beziffert werden.
Vorlage A 10/254/2015 der Stadt Erkelenz
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