Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
44633.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
III/058/2015
öffentlich
25.08.2015
Dezernat III Techn. Beig.
Ansgar Lurweg
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.09.2015
be
10.09.2015
16.09.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Kreis Heinsberg hat am 20.12.2012 als Aufgabenträger eine Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes für seinen Zuständigkeitsbereich beschlossen. Parallel dazu werden auch die Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger im Aachener Verkehrsverbund (AVV) fortgeschrieben.
Der Entwurf ist mittlerweile erstellt und wurde vom Kreistag des Kreises Heinsberg in
seiner Sitzung am 18.06.2015 für den Kreis Heinsberg beschlossen. Damit liegt der
Entwurf für die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg
vor. Mit Schreiben vom 23. Juni 2015, bei der Verwaltung eingegangen am 25. Juni
2015, wird der Stadt Erkelenz Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die aktuelle und die künftige Planung und Organisation des ÖSPV im Gebiet des
AVV macht eine sorgfältige Abstimmung der Nahverkehrspläne erforderlich. Unter
den Aufgabenträgern im AVV wird eine einheitliche Strukturierung der Nahverkehrspläne und ein einheitlicher Katalog definierter Qualitätskriterien und Bedienungsstandards angestrebt. Die Einheitlichkeit der Nahverkehrspläne in der Region dient der
Planungssicherheit aller Beteiligten. Angebotsplanung und Finanzierungsplanung
sind übergreifend aufeinander abzustimmen.
Im Hinblick auf die notwendige Vergabe nahezu der gesamten ÖSPV-Leistungen im
Gebiet des AVV zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 kommt den Vorschriften
des Nahverkehrsplanes, insbesondere bezogen auf die Bedienungs- und Qualitätsvorgaben, eine besondere Bedeutung zu. Die Angebotsstruktur wird insbesondere
durch das sogenannte Zielnetz 2018 definiert, welches auch gleichzeitig die Basis für
die Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen im Kreis Heinsberg darstellt.
Die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Heinsberg hat insbesondere das Ziel, die Angebote nachfrageorientiert weiter zu entwickeln, unter Beachtung des Demographischen Wandels zukunftsfähig auszugestalten sowie gleichzeitig
eine angemessene Grundversorgung sicher zu stellen.
Die geplanten Änderungen auf dem Erkelenzer Stadtgebiet haben nur geringfügige
Auswirkungen. Punktuelle Ausweitungen und Korrekturen halten sich die Waage mit
kleineren Kürzungen, bestimmte Linienwege werden optimiert. Lediglich der geplante
Wegfall der SB 81 nach Rheindahlen-Rheydt-Mönchengladbach sollte aus Sicht der
Verwaltung überdacht werden. Ggfls. ist hier auch eine andere Verbindung nach
Rheindahlen möglich. Bis zur Einführung der SB 81 im Jahr 2004 wurde Rheindahlen
über die Linie 401 im Stundentakt angebunden.
Herr Dick vom Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg wird in
der Sitzung die wesentlichen Inhalte des Nahverkehrsplanes, bezogen auf das Stadtgebiet Erkelenz, darstellen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
„Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Erkelenz gibt im laufenden Aufstellungsverfahren folgende Stellungnahme
ab:
Der Kreis Heinsberg wird gebeten, im weiteren Planverfahren zu prüfen, ob der geplante Wegfall der SB 81 zumindest durch eine andere Busanbindung nach Rheindahlen kompensiert werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die entstehenden Verluste aus dem Betrieb des ÖPNV werden größtenteils über die
steuerlichen Querverbünde und die Kreisumlage refinanziert.
Anlagen:
Nahverkehrsplan des Kreises Heinsberg 2016
Nahverkehrsplan des Kreises Heinsberg 2016 Kurzfassung
Vorlage III/058/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Nahverkehrsplan
HERAUSGEBER:
KREIS HEINSBERG
DER LANDRAT
AMT FÜR UMWELT UND VERKEHRSPLANUNG
STAND: 03. JUNI 2015
-2D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkung ............................................................................................................... 6
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
2.
Übergeordnete Rahmenvorgaben ................................................................................ 17
2.1
2.2
3
Anforderungsprofil für den ÖSPV ............................................................................................... 23
Erschließungsqualität................................................................................................................ 25
Betriebszeiten .......................................................................................................................... 26
Verbindungsqualität ................................................................................................................. 27
Verknüpfung der Verkehrssysteme............................................................................................. 29
Produktpalette ......................................................................................................................... 30
Fahrzeuge ............................................................................................................................... 46
Haltestellen ............................................................................................................................. 49
Betriebssteuerung .................................................................................................................... 51
Tarif und Vertrieb .................................................................................................................... 52
Kommunikation / Information ................................................................................................... 53
Service / Personal .................................................................................................................... 55
Sicherheit ................................................................................................................................ 56
Sauberkeit ............................................................................................................................... 57
Barrierefreiheit......................................................................................................................... 57
Pünktlichkeit ............................................................................................................................ 59
Qualitätssicherung ................................................................................................................... 59
Qualitätsmessung .................................................................................................................... 64
Bestandsaufnahme ...................................................................................................... 67
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5
Landespolitische Vorgaben ........................................................................................................ 17
Landes- und Regionalplanung ................................................................................................... 19
Anforderungsprofil des Aufgabenträgers..................................................................... 23
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
4
Rechtsrahmen ........................................................................................................................... 7
Gesetzlicher Auftrag ................................................................................................................... 9
Aufstellungsverfahren ............................................................................................................... 10
ÖPNV-Organisation in Nordrhein-Westfalen ................................................................................ 12
Einbindung der Aufgabenträger in den AVV ................................................................................ 13
Abgrenzung des Nahverkehrsraums ........................................................................................... 15
Leitbild des Kreises Heinsberg ................................................................................................... 16
Raum und Siedlungsstruktur ..................................................................................................... 67
Demografische Entwicklung ...................................................................................................... 69
Bilanz 2008 - 2015 ................................................................................................................... 72
ÖPNV-Bedienungsstruktur ......................................................................................................... 74
Verkehrsinfrastruktur................................................................................................................ 79
Tarif und Vertrieb .................................................................................................................... 80
Kommunikation und Service ...................................................................................................... 89
Barrierefreiheit......................................................................................................................... 93
Analyse und Bewertung ............................................................................................... 96
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
Aufgabenstellung und Anlass der Mobilitätsuntersuchung............................................................. 96
Methodische Grundlagen .......................................................................................................... 96
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung.......................................................................................... 101
Mobilität der Einwohner .......................................................................................................... 114
Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) ............................................................................................. 116
Wegelängen und Wegedauer .................................................................................................. 121
Räumliche Wegebeziehungen .................................................................................................. 124
Wochenendmobilität .............................................................................................................. 130
Schwerpunktthema Öffentlicher Verkehr .................................................................................. 132
Bewertung der Verkehrssysteme sowie Verbesserungsvorschläge ............................................... 138
Maßnahmenempfehlungen ...................................................................................................... 145
Tarif und Vertrieb .................................................................................................................. 148
-3D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6
Zielkonzept ................................................................................................................. 150
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
7.
8
Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV ............................................................. 189
Vergabe von Busverkehren als Gesamtleistung an die westVerkehr GmbH .............. 191
8.1
8.2
9
Grenzüberschreitende Planungen in der Euregio Maas-Rhein ...................................................... 151
Zielkonzept 2018 für den Schienenverkehr................................................................................ 153
Betriebliches Leistungsangebot Busverkehr 2018 ....................................................................... 155
Verknüpfung Bus/Bus und Bus/Bahn ........................................................................................ 176
Verbundtarif und Vertrieb 2018 ............................................................................................... 177
Kommunikation und Kundenservice ......................................................................................... 179
Barrierefreiheit ....................................................................................................................... 183
Gestaltung des Mobilitätmarktes der Zukunft ............................................................................ 187
Rechtliche Integration der zu vergebenden Linienverkehre im AVV .............................................. 191
Integrationsmerkmale des Verkehrsnetzes Kreis Heinsberg......................................................... 192
Ausblick ...................................................................................................................... 193
9.1
9.2
Tagebau Garzweiler ΙΙ ............................................................................................................ 193
Weiteres Vorgehen ................................................................................................................. 195
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen ....................................................................... 196
-4D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abkürzungsverzeichnis
ASEAG
AVV
BGG
BVerwG
DB
DELFI
DKB
EMR
EG
EuGH
EW
GWB
GPS
HVZ
ICE/EC/IC/IR
IGVP
ITF
IT.NRW
LEP-NW
LFD
LPlG NRW
LSA
MIV
MultiBus
NRW
NVP
NVR
NVZ
NWL
ÖPNV
ÖPNVG NRW
ÖSPV
PBefG
QR-Code
RB/RE
RBL
RVE
ROG
RRX
SB
SPNV
SVZ
VEP
VRR
VRS
west
-
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Aachener Verkehrsverbund
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Bundesverwaltungsgericht
Deutsche Bahn AG
Durchgängige elektronische Fahrplaninformation
Dürener Kreisbahn GmbH
Euregio Maas-Rhein
Europäische Gemeinschaft
Europäischer Gerichtshof
Einwohner
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Global Positioning System
Hauptverkehrszeit
InterCityExpress / EuroCity / InterCity / InterRegio
Integrierte Gesamtverkehrsplanung
Integraler Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (MURL 1995)
Landesweite Fahrplaninformation und Datenmanagement
Landesplanungsgesetz NRW
Lichtsignalanlage
Motorisierter Individualverkehr
Rufbus im Kreis Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Nahverkehrsplan
Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland
Normalverkehrszeit
Nahverkehr Westfalen-Lippe
Öffentlicher Personennahverkehr (umfasst ÖSPV und SPNV)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW
Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr
Personenbeförderungsgesetz
Quick Response Code
RegionalBahn / RegionalExpress
Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
DB Rheinlandbus Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
Raumordnungsgesetz
Rhein Ruhr Express
Schnellbus
Schienenpersonennahverkehr
Schwachverkehrszeit
Verkehrsentwicklungsplan
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG
-5D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1
Vorbemerkung
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Ausgenommen davon ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), für den die Zuständigkeit bei den
drei Zweckverbänden NVR, VRR und NWL liegt.
Der Kreis Heinsberg hat die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen straßengebundenen Verkehr
(ÖSPV), dies umfasst dessen Planung, Organisation und Ausgestaltung. Der ÖSPV umfasst den ÖPNV
mit U-, Stadt- und Straßenbahnen sowie mit Bussen und anderen Fahrzeugen zu Lande und zu Wasser.
Die Aufgabenträger sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf
fortzuschreiben. Auf Grund der strukturellen und verkehrlichen Entwicklung wie auch im Hinblick auf die
veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen legt der Kreis Heinsberg hiermit die 3. Fortschreibung
des Nahverkehrsplanes vor.
Der Nahverkehrsplan setzt den Aufgabenträger in enger Zusammenarbeit mit den angehörigen
Kommunen in die Lage, mit Zielsetzungen und Rahmenvorgaben den Umfang des Angebotes, die
Qualität und die Ausgestaltung des Nahverkehrs in ihrem Bedienungsgebiet eigenverantwortlich fortzuentwickeln. Auf Grund der engen Verzahnung der Angebote im Gesamtgebiet des Aachener
Verkehrsverbundes (AVV) erfolgt die Fortentwicklung in enger Abstimmung mit den weiteren AVVZweckverbandsmitgliedern Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Kreis Düren.
Die dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Heinsberg hat insbesondere das Ziel, die
Angebote nachfrageorientiert weiter zu entwickeln, unter Beachtung des Demographischen Wandels
zukunftsfähig auszugestalten sowie gleichzeitig auch eine angemessene Grundversorgung sicher zu
stellen. Durch eine differenzierte Ausgestaltung und Verknüpfung der Angebote soll das Gesamtnetz der
öffentlichen Verkehrsleistungen (SPNV/ÖPNV) im Gebiet des AVV gestärkt und damit attraktiver für die
Bürger gestaltet werden.
Die zukünftige Angebotsstruktur wird durch ein Zielnetz 2018 definiert, welches auch gleichzeitig die
Basis für die Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen im Kreis Heinsberg darstellt.
Der Nahverkehrsplan umfasst einen mittelfristigen planerischen Betrachtungszeitraum. Kern des NVP ist
das vorgenannte Zielnetz 2018, dessen Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt
wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind punktuelle Einzelmaßnahmen im Rahmen der aktuellen vertraglichen
Regelungen mit den Verkehrsunternehmen und im engen Zusammenwirken mit dem Aufgabenträger
und den Städten und Gemeinden erforderlich. Die Konkretisierung der Fahrplanmaßnahmen erfolgt
weiterhin jährlich im Rahmen der üblichen Abstimmungsprozesse im AVV. Für den langfristigen
Planungshorizont erfolgt ein Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen.
Als Mitglied im Zweckverband Aachener Verkehrsverbund finanziert der Kreis Heinsberg die ÖSPVLeistungen in seinem Kreisgebiet im Rahmen der Zweckverbandsumlage AVV. Die angehörigen
Kommunen wirken bei der Ausgestaltung des ÖSPV mit.
-6D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1.1
Rechtsrahmen
Der Rechtsrahmen für den ÖPNV wird im Wesentlichen durch
•
die Verordnung (EG) Nr 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über Öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO
1370/2007),
•
das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Stand 01.01.2013 und
•
das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
(ÖPNVG NRW)
gebildet. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel das Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) zu beachten.
Europarecht: EU-VO 1370/2007
Die Verordnung EU-VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung) des Europäischen Parlaments und
des Rates wurde am 23.10.2007 beschlossen, am 03.12.2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist
am 03.12.2009 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69
aufgehoben. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sind die Aufgabenträger zuständige Behörde
über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Mit der Verordnung wurde das
diesbezügliche Vergaberecht neu beschrieben, es umfasst die folgenden Eckpunkte:
o
Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können ausschließlich auf der Grundlage
eines öffentlichen Dienstleitungsauftrags gewährt werden. Hierbei sind verschiedene
Handlungsformen zulässig (Verträge, Gesetze, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die
Betrauung interner Betreiber).
o
In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen klar zu definieren und die Parameter, anhand derer die Ausgleichsleistungen
berechnet werden, in objektiver und transparenter Weise festzulegen.
o
Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem
im Besitz des Aufgabenträger befindlichen Betreibers übertragen werden (In-House-Vergabe),
sofern der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. In
diesem Fall gilt für die Betreiber ein Beteiligungsverbot an Ausschreibungen in anderen Regionen.
Zudem gilt das Verbot der Überkompensation.
o
Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen Wert von 1 Mio. € oder
unter einer jährlichen Verkehrsleistung von 300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im
Eisenbahnverkehr (ohne U-Bahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Werden
öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23
Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte verdoppelt werden.
o
Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens 10
Jahre, für Schienenverkehrsdienste höchstens 15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im
Eisenbahnverkehr höchstens 10 Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die
Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der
Dienstleistungsaufträge um die Hälfte verlängert werden.
Die neuen Vergabebestimmungen gelten ab dem 03.12.2019. Während des Übergangszeitraumes von
10 Jahren sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die neue Verordnung bereits schrittweise anzuwenden.
-7D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Bundesrecht: PBefG
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz und regelt die entgeltliche oder
geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsbussen und mit
Kraftfahrzeugen. Es wurde zum 1. Januar 2013 novelliert und stellt die Umsetzung der EU-VO
1370/2007 in den nationalen Rechtsrahmen dar.
Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) ist § 8 von besonderer Bedeutung. Demnach sind die
ÖPNV-Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung für die Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Sie definieren dazu in einem
Nahverkehrsplan die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen
Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der
Verkehrsleistungen.
Der NVP hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel
zu berücksichtigen, für die Nutzung des Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen. Bei der Aufstellung des NVP sind die vorhandenen Unternehmen frühzeitig
zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in
ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre
Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
Landesrecht: ÖPNVG NRW
Zur rechtlichen Ausgestaltung der EU- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen haben die
Bundesländer spezifizierte Regionalisierungs- bzw. ÖPNV-Gesetze erlassen. In Nordrhein-Westfalen
wurde auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes aus dem Jahr 1995 das Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) wiederholt fortgeschrieben, letztmals am
15. Dezember 2012. Wesentlicher Inhalt des ÖPNVG NRW ist, dass die Planung, Organisation und
Ausgestaltung des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist. Diese bilden zur
gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach im Gesetz
vorgegebenen drei Kooperationsräumen je einen Zweckverband oder eine gemeinsame Anstalt
öffentlichen Rechts und übertragen Entscheidungen über die Planung, Organisation und Ausgestaltung
des SPNV dorthin. Für den Kreis Heinsberg ist der zuständige Aufgabenträger für den SPNV, der
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), der vom Zweckverband AVV und Zweckverband VRS zu
diesem Zweck gegründet wurde.
Gemäß ÖPNVG NRW haben die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände zur Sicherung und zur
Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der NVP ist im Benehmen mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufzustellen. Darüber hinaus sind vorhandene
Verkehrsunternehmen bei der Aufstellung zu beteiligen. Der NVP ist mit den benachbarten Kreisen und
kreisfreien Städten abzustimmen.
Behindertengleichstellungsgesetz
Am 1. Mai 2002 wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verabschiedet. Dieses
schreibt die möglichst weit reichende Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen
mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur fest. Von besonderem
Interesse ist die Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Anlagen.
Als übergeordnete Regelung hat das BGG unmittelbaren Einfluss auf die in diversen Förderrichtlinien
festgelegten Anforderungen beim Neu- oder Umbau von Anlagen des ÖPNV. Insbesondere müssen
geförderte Neubaumaßnahmen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies gilt für alle
Fördervorhaben, seien es Infrastruktur wie der Bau von Haltestellen als auch die Bezuschussung von
Fahrzeugen.
-8D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Besonders zu erwähnen ist das im BGG verankerte Verbandsklagerecht. Bei der Neuplanung sind
Behindertenverbände einzubeziehen. In den NVP´s sollen Zielvereinbarungen zur Herstellung
behindertengerechter Standards getroffen werden.
1.2
Gesetzlicher Auftrag
Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger zur Planung, Organisation und
Ausgestaltung des ÖSPV. Die Aufgabenträger sind zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.
Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP)
aufzustellen. Der Nahverkehrsplan soll
•
für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die
qualitative
und
quantitative
Ausgestaltung
des
SPNV/ÖSPV
in
seinem
Verantwortungsbereich schaffen,
•
ein zwischen den Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des
ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen
Verflechtungen genügt und
•
von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von
Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten.
Der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung des NVP (§ 8 ÖPNVG NRW) ist nachfolgend wiedergegeben.
§8
Nahverkehrsplan
(1)
Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV
jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs
konkretisieren. Bei der Aufstellung sind vorhandene Verkehrsstrukturen und die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung sowie das SPNV-Netz nach § 7 Abs. 4 zu beachten; die Belange des Umweltschutzes, der
Barrierefreiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die
Vorgaben des ÖPNV-Bedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans sind zu berücksichtigen.
(2)
Die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV, sind bei der sonstigen
Nahverkehrsplanung zu beachten.
(3)
In den Nahverkehrsplänen sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten Siedlungs- und
Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Ziele und Rahmenvorgaben
für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der
Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistung des ÖPNV
notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen
Verknüpfungspunkten und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzustellen sowie die
Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben. Bei den Aussagen zur
Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne haben darüber
hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu
enthalten.
§7
(4)
ÖPNV-Infrastrukturplanung, SPNV-Netz in besonderem Landesinteresse
Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium legt im Einvernehmen mit den Zweckverbänden und dem
Verkehrsausschuss des Landtags ein im besonderen Landesinteresse liegendes SPNV-Netz fest, das bei Bedarf
einvernehmlich fortzuschreiben ist. Dieses SPNV-Netz umfasst für die Erschließung aller Landesteile
bedeutsame SPNV-Verbindungen mit Taktfolge, Haltestellen und Bedienungsqualität. (...)
-9D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1.3
Aufstellungsverfahren
Der Kreis Heinsberg hat am 20. Dezember 2012 eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für seinen
Zuständigkeitsbereich, den Kreis Heinsberg, beschlossen. Nahezu parallel werden auch die
Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger im Aachener Verkehrsverbund (AVV)
fortgeschrieben.
Zum Aufstellungsverfahren führt das ÖPNVG NRW Folgendes aus:
§9
Aufstellungsverfahren
(1)
Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. Soweit
kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufgabenträger gemäß § 3, Absatz 1, Satz 1, sind oder nach § 4
Aufgaben wahrnehmen, ist ihr Einvernehmen zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Plans
erforderlich. Über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist die Bezirksplanungsbehörde unverzüglich zu
unterrichten.
(2)
Die vorhandenen Unternehmen (§ 8, Absatz 3, Satz 2, PBefG) wirken bei der Aufstellung mit. Dritte können
hinzugezogen werden.
(3)
Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen.
Dies gilt entsprechend für Zweckverbände.
(4)
Über den Nahverkehrsplan entscheidet die Vertretungskörperschaft der in § 8, Absatz 1 genannten
Aufgabenträger. Der Beschluss ist der nach § 16 Abs. 3 zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Plan ist
in geeigneter Weise bekanntzumachen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
(5)
Der Nahverkehrsplan ist bei Bedarf fortzuschreiben. Die Absätze 1 bis 4 gelten hierfür entsprechend.
Die aktuelle und die künftige Planung und Organisation des ÖSPV im Gebiet des AVV macht eine
sorgfältige Abstimmung der Nahverkehrspläne erforderlich. Unter den Aufgabenträgern im AVV wird eine
einheitliche Strukturierung der Nahverkehrspläne und ein einheitlicher Katalog definierter
Qualitätskriterien und Bedienungsstandards angestrebt. Die Einheitlichkeit der Nahverkehrspläne in der
Region dient der Planungssicherheit aller Beteiligten. Angebotsplanung und Finanzierungsplanung sind
übergreifend aufeinander abzustimmen. Auf Grundlage dieser Kooperation ergeben sich für die
Aufstellung der NVP im AVV folgende Arbeitsschritte:
•
•
•
•
•
•
•
Einleitung des Aufstellungsverfahrens
Definition der Ziele und Rahmenvorgaben
Bestandsaufnahme
Bewertung des IST-Zustandes (Analyse)
Entwicklung einer Angebotskonzeption 2018
Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
Beschlussfassung und Bekanntmachung.
Im Hinblick auf die notwendige Vergabe nahezu der gesamten ÖSPV-Leistungen im Gebiet des AVV zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 kommt den Vorschriften des Nahverkehrsplans insbesondere
bezogen auf die Bedienungs- und Qualitätsvorgaben eine besondere Bedeutung zu. Die
Angebotsstruktur wird insbesondere durch das sogenannte Zielnetz 2018 definiert.
Die Zusammenhänge bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne im AVV werden schematisch in
Abbildung 1 dargestellt.
- 10 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 1:
Ablaufschema für die Aufstellung der Nahverkehrspläne im AVV
- 11 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1.4
ÖPNV-Organisation in Nordrhein-Westfalen
Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2008 wurden die Zuständigkeiten für den ÖPNV
neu geregelt. Die 9 Kooperationsräume für die Verbünde waren seinerzeit ohne Berücksichtigung des
SPNV mit seinen erheblich höheren Reiseweiten festgelegt worden. Da sachgerechte Entscheidungen im
SPNV durch größere Kooperationsraumzuschnitte erleichtert werden, hat das ÖPNVG NRW im Zuge der
Novellierung für den SPNV in NRW hierzu drei Kooperationsräume gesetzlich vorgeschrieben.
§ 5 Überörtliche Zusammenschlüsse, Koordination
(1)
Zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung bilden die Kreise und kreisfreien Städte oder die bisher
bestehenden Zweckverbände jeweils einen Zweckverband oder eine gemeinsame Anstalt gemäß § 5a in den
folgenden Kooperationsräumen:
a) Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Krefeld,
Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie Kreise EnnepeRuhr-Kreis, Kleve, Mettmann, Recklinghausen, Rhein-Kreis Neuss, Viersen und Wesel
b) Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen sowie Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer
Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer-Kreis
c) Städte Bielefeld, Hamm, Münster sowie Kreise Borken, Coesfeld, Gütersloh, Herford, Hochsauerlandkreis, Höxter,
Lippe, Märkischer Kreis, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna und
Warendorf.
Die Ausgestaltung der Organisationsstrukturen im jeweiligen Kooperationsraum erfolgt durch die Mitglieder des
Zweckverbands oder der gemeinsamen Anstalt. Die für den Zweckverband nach Satz 1 geltenden Regelungen dieses
Gesetzes gelten für die gemeinsame Anstalt entsprechend
…
(3)
Dem Zweckverband ist die Entscheidung über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV zu
übertragen. Er hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedern auf eine integrierte Verkehrsgestaltung im ÖPNV
hinzuwirken, insbesondere auf die Bildung eines einheitlichen Gemeinschaftstarifs, auf die Bildung
kooperationsraumübergreifender Tarife mit dem Ziel eines landesweiten Tarifs, auf ein koordiniertes
Verkehrsangebot im ÖPNV und einheitliche Beförderungsbedingungen, Produkt- und Qualitätsstandards,
Fahrgastinformations-und Betriebssysteme und ein übergreifendes Marketing. …
Abb. 2:
Abgrenzung der Kooperationsräume in NRW (für den SPNV zuständige AT-Gebiete)
- 12 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die Zuständigkeit für den SPNV wurde entsprechend für die jeweiligen Gebiet übertragen auf
den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (AÖR) (VRR)
den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
den Zweckverband Westfalen-Lippe (NWL).
Die Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Aachener Verkehrsverbund (AVV) haben
den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) gebildet.
Abb. 3:
ÖPNV-Aufgabenträger in NRW (Grafik: Fachportal Nahverkehr NRW)
Für den ÖPNV mit U-, Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen sind weiterhin die Kreise und kreisfreien
Städte als Aufgabenträger verantwortlich. Entsprechend gibt es insgesamt 54 planungspflichtige
Aufgabenträger für den ÖSPV in NRW, die ihre Organisationsform vor Ort selber bestimmen. Die
Aufgabenträger im AVV nehmen ihre Aufgabe der Ausgestaltung des ÖSPV unter dem Dach des AVV
gemeinsam wahr. In ähnlicher Weise erfolgt dieses auch in den übrigen 8 Kooperationsräumen.
1.5
Einbindung der Aufgabenträger in den AVV
Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) wurde 1994 als kommunaler Aufgabenträgerverbund gegründet.
Verbandsmitglieder sind die Stadt Aachen, StädteRegion Aachen (ehemaliger Kreis Aachen) sowie die
Kreise Düren und Heinsberg.
Vertragliche Grundlagen für den AVV bilden:
• die Satzung für den Zweckverband AVV
• der Gesellschaftsvertrag für die AVV GmbH
• Kooperationsverträge mit den kommunalen Verkehrsunternehmen ASEAG, DKB und west
• Kooperationsverträge mit den Busverkehrsunternehmen RVE und Taeter Aachen.
- 13 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Auf Grundlage der veränderten Rahmenvorgaben des ÖPNVG NRW wurden die Verbundverträge vom
Juni 1994 überprüft und mit Wirkung zum 1. Januar 2008 bereits angepasst. Durch den Vollzug dieser
Anpassung sind die Verkehrsverträge mit den Schienenverkehrsunternehmen DB Regio NRW GmbH und
Rurtalbahn GmbH auf den neu gegründeten „Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur –
Rheinland“ (NVR) übergegangen. Die tarifliche Einbindung der Schienenverkehrsunternehmen in den
AVV einschließlich deren Einbindung in das Einnahmenaufteilungsverfahren des AVV wurde durch den
Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen gesichert. Eine weitere
Anpassung der Verbundverträge an die aktuelle Rechtslage erfolgte im Dezember 2013.
StädteRegion
Aachen
Stadt Aachen
Kreis Heinsberg
Kreis Düren
Politische
Ebene
Zweckverband AVV
ManagementEbene
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Kooperationsverträge
OperativeEbene
Abb. 4:
ASEAG
DKB
west
RVE
Kooperationsverträge
Taeter
Aachen
DB Regio
NRW
DB Regio
Rheinland
Rurtalbahn
Übersicht zur Organisationsstruktur des Aachener Verkehrsverbundes
In Bezug auf den ÖSPV ist der AVV weiterhin als Kommunalverbund nach dem 3-Ebenen-Modell
organisiert. Aufgrund der klaren Trennung der Besteller- und Erstellerebenen wird der AVV in seiner
Organisationsstruktur den Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene gerecht. Diese
Organisationsform stellt eine konstruktive und rechtssichere Basis für die Zusammenarbeit zwischen
Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen dar. Die praktische Wahrnehmung der Verbundarbeit
erfolgt durch die Aachener Verkehrsverbund GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Zweckverband
AVV ist.
Die Städte und Gemeinden im Verbundgebiet sind über sogenannte „regionale AVV-Beiräte“ in die
Tätigkeit des Aachener Verkehrsverbundes einbezogen. Die Verkehrsunternehmen arbeiten in einem
Unternehmensbeirat und in verschiedenen Fachkommissionen mit der AVV GmbH zusammen. Die AVVBeiräte geben Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Verbundverkehrs im Gebiet des AVV ab.
Die Weiterentwicklung der Verbundtarife, die Koordination des Leistungsangebotes von Bus und Bahn
sowie die verbundübergreifende Zusammenarbeit mit den Nachbarräumen stellen Arbeitsschwerpunkte
des AVV dar. Alle wichtigen verbundrelevanten Maßnahmen durchlaufen einen komplexen
Abstimmungsprozess in den regionalen AVV-Beiräten, dem Aufsichtsrat der AVV GmbH und der
Zweckverbandsversammlung Aachener Verkehrsverbund.
- 14 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1.6
Abgrenzung des Nahverkehrsraums
Gemäß § 1 ÖPNVG NRW ist ÖPNV definiert als die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit
Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die vorwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-,
Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der
Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit
eine Stunde nicht übersteigt.
Der für den Kreis Heinsberg relevante Nahverkehrsraum umfasst das Gebiet des AVV und benachbarte
Räume. Er schließt Teile der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf sowie niederländischer und
belgischer Provinzen ein. Er beheimatet rund 7,2 Millionen Menschen. Ein wesentlicher Teil des
Nahverkehrsraums wird durch den Kultur- und Wirtschaftsraum Euregio Maas-Rhein (EMR) abgedeckt.
Die EMR umfasst die beiden belgischen Provinzen Limburg und Lüttich, die deutschsprachige
Gemeinschaft (auf belgischem Hoheitsgebiet), den südlichen Teil der Provinz Limburg in den
Niederlanden sowie auf deutschem Gebiet die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Kreise
Düren, Euskirchen und Heinsberg.
Die steigende Mobilität im offenen europäischen Binnenmarkt und ein verändertes Freizeitverhalten
führen zu einer bedeutenden Zunahme der verkehrlichen Verflechtungen in der Grenzregion. Die
euregionale Zusammenarbeit spiegelt sich in einer Vielzahl grenzüberschreitender Linien im
Kooperationsraum wider. Die gemeinsame Absichtserklärung „Zusammenarbeiten am Euregionalen
Verkehr der Zukunft“ wurde im Juni 2008 in Maastricht ratifiziert.
Abb. 5:
Relevanter Nahverkehrsraum für den Kreis Heinsberg
- 15 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1.7
Leitbild des Kreises Heinsberg
Der Kreis Heinsberg hat sich durch Beschluss des Kreistages im Juni 2007 erstmals ein Leitbild mit
mittel- bis langfristigen Entwicklungszielen gegeben. Im Folgenden werden die Positionen des Leitbildes
des Kreises Heinsberg zur Thematik Verkehr (u. a. ÖPNV) dargestellt. Der Kreis Heinsberg hat das
ursprüngliche „wirtschaftsbezogene“ Leitbild unter der Ägide der Wirschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Heinsberg (WfG) in einem 15-monatigen Entwicklungsprozess zu einem „allgemeinen“ Leitbild
für den Kreis Heinsberg weiterentwickelt.
Abb. 6:
Leitbild des Kreises Heinsberg – Handlungsfeld: Verkehrswege
Das dargestellte Handlungsfeld wurde aus der Analyse der übergeordneten Entwicklungen und Trends
abgeleitet. Es zeigt sich, dass die untersuchten übergeordneten Entwicklungen und Trends sehr
unterschiedlich “ergiebig” waren. Die “einflussreichsten” Entwicklungen und Trends sind Globalisierung
und demographische Entwicklung. Dieses Kapitel 3.5 wurde u. a. als Handlungsfeld mit besonderer
Priorität qualifiziert.
Der ÖPNV ist im Kreis Heinsberg ähnlich ausgeprägt wie in vielen anderen ländlichen Regionen: Er
befördert die Schüler im Linienverkehr und leistet außerdem eine Grundversorgung, die auf Grund der
starken individuellen Motorisierung der Bevölkerung nur in geringem Umfang genutzt wird. Der ÖPNV im
Kreis Heinsberg ist wirtschaftlich defizitär. Dass vor diesem Hintergrund nicht alle Wünsche nach
besserer Versorgung erfüllbar sind, liegt auf der Hand. Das Angebot wird sich den veränderten
Rahmenbedingungen anpassen. Ansätze einer stärkeren Bedarfsorientierung werden hierbei eine
wichtige Rolle spielen müssen. Bedarfe sind vorhanden (z. B. Jugend, Senioren, Touristen, Pendler).
Einige Handlungsansätze aus dem Jahr 2007 konnten in der Zwischenzeit umgesetzt werden, als Beispiel
hierfür steht die Wiederinbetriebnahme der Eisenbahnstrecke Heinsberg – Lindern am
15. Dezember 2013.
- 16 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 7:
2.
Leitbild des Kreises Heinsberg – Handlungsfeld: Verkehrswege - Umsetzungshinweise
Übergeordnete Rahmenvorgaben
Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans ist eine Vielzahl planerischer Vorgaben zu berücksichtigen.
Übergeordnete Zielsetzungen des Landes, der Region und der eigenen Gebietskörperschaft liefern eine
Reihe wesentlicher Rahmenvorgaben. Neben den gesetzlichen Zielvorgaben sind die folgenden
Planungsgrundlagen zu berücksichtigen:
•
ÖPNV-Bedarfsplan und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan
•
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP-NW)
•
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
•
Verkehrsentwicklungspläne und ÖPNV-Konzepte aus der Region.
2.1
Landespolitische Vorgaben
Das ÖPNVG NRW definiert den ÖPNV als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Als verwaltungsrechtlicher Begriff beschreibt Daseinsvorsorge die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein
sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen - die sogenannte
Grundversorgung. Dazu zählen neben der Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen im
Verkehrswesen eine Reihe weiterer öffentlicher Dienste (Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung,
Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe), die
heute größtenteils von kommunalwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden.
Im ÖPNVG NRW gibt die Landesregierung Grundsätze für die Entwicklung des ÖPNV vor mit dem Ziel,
die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren und die Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext
werden die charakteristischen Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich
vorgeschrieben. Des Weiteren wird die Kooperation mit den Nachbarländern Niederlande und Belgien
gesetzlich gefordert und verankert.
- 17 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW nachfolgende Grundsätze gesetzlich geregelt:
§2
Grundsätze
(1) Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Landes der
schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Ausbau vorhandener
Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des
absehbaren Verkehrsbedarfes soweit wie möglich Vorrang erhalten.
(2) Das Eisenbahnnetz ist als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung zu
erhalten. Es ist insbesondere bei unbefriedigend genutzten Schienenstrecken darauf hinzuwirken, dass alle
Möglichkeiten zur technischen organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes
und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene ausgeschöpft werden. Zu
diesem Zweck soll auch auf die Gründung von Eisenbahninfrastrukturbetreibern regionaler Art hingewirkt
werden.
(2a) Im besonderen Interesse des Landes stehen der taktverdichtete und Reisezeit einsparende Eisenbahnbetrieb
zwischen Dortmund und Köln einschließlich seiner landesweiten Durchbindung sowie der hierfür erforderliche
Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Rhein-Ruhr-Express). Auf Grund seiner landesweiten Bedeutung und der
Notwendigkeit der Berücksichtigung von Vorgaben des Bundes bedarf es dabei einer besonders engen
Abstimmung und intensiven Zusammenarbeit der Zweckverbände mit dem Land.
(3) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu
gewährleisten; angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher
Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen
sowie Stationen und Haltestellen, bequemem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen,
fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit dem
motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt. Die dazu notwendige Zusammenarbeit
des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen des ÖPNV in
Verkehrsverbünden ist mit dem Ziel weiterzuentwickeln, durch koordinierte Planung und Ausgestaltung des
Leistungsangebotes, durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife durch eine koordinierte
Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen
sowie durch einheitliche Qualitätsstandards die Attraktivität des ÖPNV zu steigern.
(4) In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen. Dabei soll die Hauptfunktion einem
Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen, das sowohl kreuzungsfreie als auch beschleunigte
oberirdische Schienenstrecken umfasst und durch ein darauf abgestimmtes Busnetz ergänzt wird, das die
Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt. Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche,
barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motorisierten und nicht motorisierten
Individualverkehrs sichergestellt werden.
(5) In den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur soll eine angemessene Verkehrsbedienung durch
koordinierte Bus-/Schienenkonzepte sichergestellt werden. Notwendig ist ein Grundnetz von
Schienenverbindungen, auf das die Busnetze mit dem Ziel ausgerichtet werden, eine Verbindung zwischen den
Gemeinden entsprechend ihren zentralörtlichen Verflechtungen sicherzustellen.
(6) Zur Stärkung des ÖPNV sollen Sonderverkehre möglichst in Linienverkehre überführt werden. Dabei soll der
besonderen Verkehrsnachfrage und den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden.
(7) Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die Möglichkeiten alternativer
Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse genutzt werden.
(8) Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Angebotes des ÖPNV
sind die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, im Sinne
der
Barrierefreiheit
nach
dem
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
und
nach
dem
Behindertengleichstellungsgesetz NRW zu berücksichtigen.
(9) Den spezifischen Belangen von Frauen und Männern, Personen, die Kinder betreuen, Kindern und
Fahrradfahrern ist bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung
zu tragen.
(10) Unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit ist allen
Verkehrsunternehmen des ÖPNV die Möglichkeit einzuräumen, zu vergleichbaren Bedingungen an der
Ausgestaltung des ÖPNV beteiligt zu werden.
(11) Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den
Nachbarländern Niederlande und Belgien eine besondere Bedeutung zu. Durch Intensivierung der bestehenden
grenzüberschreitenden Kooperationen sollen Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und
Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden.
- 18 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
2.2
Landes- und Regionalplanung
Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt.
Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG NRW, § 12) sind Landesentwicklungsplan und
Regionalplan, ferner auch Regionaler Flächennutzungsplan und Braunkohlenplan. Raumordnungspläne
bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen.
Die Aufgabe der Landesplanung wird auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen von der
Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde wahrgenommen. Das wichtigste Planungsinstrument der
Landesplanungsbehörde ist der Landesentwicklungsplan, der die räumlichen Ziele und Grundsätze der
Landesentwicklung festlegt.
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 beschlossen, einen neuen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten und dazu einen Entwurf
vorgelegt. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten vom
30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen.
Der Entwurf des neuen LEP NRW berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der
Raumentwicklung - insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der
Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung
aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Der LEP NRW Entwurf enthält
Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Regionalpläne, die
gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne.
Bis zum Inkrafttreten des neuen LEP NRW gelten die Ziele des LEP aus dem Jahr 1995 weiter. Die im
Planentwurf formulierten Ziele sind aber bereits jetzt von öffentlichen Stellen gemäß
Raumordnungsgesetz als „Erfordernisse der Raumordnung“ bei anderen Planungen und Entscheidungen
mit zu berücksichtigen. Die für die Aufstellung der NVPs relevanten Zielsetzungen in Bezug auf die
räumliche Struktur des Landes und auf Verkehr und Transport sind folgende:
2.
Räumliche Struktur des Landes
2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung
Die räumliche Entwicklung im Landesgebiet ist auf das bestehende, funktional gegliederte System Zentraler
Orte auszurichten.
2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge
Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes sind Erreichbarkeiten und
Qualitäten von Einrichtungen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, der
Sicherung wirtschaftlicher Entwicklungschancen und guter Umweltbedingungen auf das funktional gegliederte
System Zentraler Orte auszurichten.
2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum
Als Grundlage für eine nachhaltige, umweltgerechte und den siedlungsstrukturellen Erfordernissen Rechnung
tragende Entwicklung der Raumnutzung ist das Land in Gebiete zu unterteilen, die vorrangig
Siedlungsfunktionen (Siedlungsraum) oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum) erfüllen oder erfüllen
werden.
Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch festgelegten
Siedlungsbereiche.
- 19 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Siedlungsräumliche Grundstruktur
LANDESENTWICKLUNGSPLAN
Wegberg
Wassenberg
Erkelenz
Waldfeucht
Hückelhoven
Heinsberg
Selfkant
Gangelt
Titz
Linnich
Geilenkirchen
ÜbachPalenberg
Herzogenrath
Baesweiler
Jülich
Aldenhoven
Niederzier
Alsdorf
System Zentraler Orte
Inden
Merzenich
Würselen
Eschweiler
Langerwehe
Aachen
Nörvenich
Düren
Stolberg
Vettweiß
Kreuzau
Hürtgenwald
Nideggen
Roetgen
Heimbach
Simmerath
Monschau
Siedlungsräumliche
Grundstruktur:
Gemäß
LEP
NRW
geht
die
siedlungsräumliche
Struktur
im
Verkehrsraum AVV vom Ballungskern
Stadt Aachen zu den Gebieten mit
überwiegend ländlicher Struktur im
Norden, im Osten und im Süden über.
Die
Ballungsrandzone
bilden
die
nördlichen Städte der StädteRegion
Aachen und die Stadt Übach-Palenberg.
Ballungskern
Die zentralörtliche Gliederung stuft als
einziges Oberzentrum im AVV-Gebiet die
Stadt Aachen ein. Die nächsten
Oberzentren außerhalb des Verbundgebietes
sind
Mönchengladbach,
Düsseldorf, Köln und Bonn. Alle Städte
in der Ballungsrandzone sowie weitere
fünf Städte im Kreis Heinsberg und
darüber hinaus die Städte Jülich, Düren
und Monschau besitzen die Funktion
eines
Mittelzentrums.
Alle
verbundangehörigen
Gemeinden
werden als Grundzentren geführt.
Zentralörtliche
Gliederung:
Ballungsrandzone
Grundzentrum
Gebiete mit überwiegend ländlicher
Struktur
Mittelzentrum
Oberzentrum
Abb. 8: Siedlungsräumliche
Struktur/zentralörtliche Gliederung (Entw.
LEP NRW, Stand 25.06.2013)
(nach: Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - MURL, 1995)
8.1 Verkehr und Transport
8.1-1 Grundsatz Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung
Siedlungsräumliche und verkehrsinfrastrukturelle Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.
8.1-2 Ziel Neue Verkehrsinfrastruktur im Freiraum
Für neue raumbedeutsame Verkehrsinfrastruktur darf Freiraum nur in Anspruch genommen werden, wenn
der Bedarf nicht durch den Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann. Davon ausgenommen
sind die Infrastruktur für nichtmotorisierte Mobilität sowie neue Schieneninfrastruktur, die der Verlagerung
von Güterverkehren aus Siedlungsbereichen dient.
8.1-3 Ziel Verkehrstrassen
Für den überregionalen und regionalen Verkehr sind Trassen bedarfsgerecht zu sichern und flächensparend
zu bündeln.
8.1-4 Grundsatz Transeuropäisches Verkehrsnetz
Für die Trassen und funktional zugeordneten Flächen der Verkehrsachsen des Transeuropäischen
Verkehrsnetzes sowie des Bundes- und Landesverkehrswegeplans soll die Regionalplanung planerische
Flächenvorsorge betreiben.
8.1-5 Grundsatz Grenzüberschreitender Verkehr
Im Grenzraum zu den Nachbarländern und -staaten sollen die Verkehrsverbindungen grenzüberschreitend
entwickelt werden.
- 20 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
WESEL
MÖNCHENGLADBACH
LANDESENTWICKLUNGSPLAN
Wegberg
Wassenberg
GREVENBROICH, NEUSS
Waldfeucht
Erkelenz
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Gangelt
Titz
Linnich
Geilenkirchen
ÜbachPalenberg
KÖLN
Baesweiler
Jülich
Niederzier
Aldenhoven
Herzogenrath
Alsdorf
Inden
Eschweiler
Merzenich
Würselen
MAASTRICHT
Nörvenich
Langerwehe
Düren
Aachen
Stolberg
Entwicklungsachsen
Der Nahverkehrsraum AVV wird von
mehreren Entwicklungsachsen berührt.
Der LEP weist eine großräumige Achse
von europäischer Bedeutung von Köln
über Düren nach Aachen und weiter
nach Maastricht (NL) und Lüttich (B)
aus. Der nördliche Bereich des Gebietes
wird
über
eine
großräumige,
Oberzentren verbindende Achse mit der
Stadt Aachen verbunden. Überregionale
Achsen durchziehen das Gebiet in NordSüd-Richtung von Heinsberg bis nach
Monschau. Eine weitere überregionale
Achse durchzieht das Kreisgebiet Düren
von Geilenkirchen in Richtung Bonn.
Vettweiß
Kreuzau
Hürtgenwald
Abb. 9: Entwicklungsachsen
Landesentwicklungsplan NRW
Nideggen
gemäß
EUSKIRCHEN,
BONN
Roetgen
Heimbach
Simmerath
LÜTTICH
MECHERNICH
(KALL)
Monschau
Entwicklungsachsen:
Großräumige Achse von europäischer Bedeutung
Großräumige, Oberzentren verbindende Achse
Überregionale Achse
(nach: Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - MURL, 1995)
Regionalplan
Gemäß
§ 19 Landesplanungsgesetz
(LPlG) NRW legt der Regionalplan
(ehemals Gebietsentwicklungsplan) die
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
für alle raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen im Plangebiet fest. Das
für
die
Erarbeitung
maßgebliche
Verfahren ist im Raumordnungsgesetz
(ROG) sowie im Landesplanungsgesetz
(LPlG) NRW geregelt.
Als querschnittsorientierte Gesamtplanung zielt der Regionalplan für die Bezirksregierung Köln auf eine
nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagen und die Standortattraktivität der Region ab. Er stellt die
Rahmenbedingungen für die nachfolgenden örtlichen Planungsebenen Flächennutzungsplan bzw.
letztlich Bebauungsplan und Landschaftsplan und im Bereich der Verkehrsplanung auch für die
Nahverkehrspläne dar. Der Regionalplan ist von den Behörden des Bundes und des Landes, den
Gemeinden und Gemeindeverbänden, von den öffentlichen Planungsträgern sowie im Rahmen der ihnen
obliegenden Aufgaben von den bundesunmittelbaren und den der Aufsicht des Landes unterstehenden
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen zu beachten.
Die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung
des Regionalplans werden durch den Regionalrat Köln getroffen. Demnach erarbeitet die
Regionalplanungsbehörde zu Beginn eines Überarbeitungs- oder Änderungsverfahrens einen Planentwurf
einschließlich eines Umweltberichts. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen umfasst räumlich die StädteRegion Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen und
Heinsberg. Er wurde am 10. Juni 2003 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NordrheinWestfalen bekanntgemacht. Der aktuelle Änderungs- und Ergänzungsstand ist November 2014.
Wichtige Vorgaben zum öffentlichen Personennahverkehr und zur Nahverkehrsplanung enthalten die
Abschnitte 3.1.1 Verkehrszweigübergreifende Planung und 3.1.2 Schienen- und Linienverkehr:
- 21 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.1.1 Verkehrszweigübergreifende Planung (Vorbemerkung)
(…)
(2) Das Gebot der verkehrszweigübergreifenden Planung gemäß § 28 Abs.1 LEPro erfordert eine
ständige Koordinierung der vorgenannten Pläne und Programme untereinander. Nur dadurch
können Konkurrenzplanungen der Verkehrsträger untereinander ermittelt, der Vorrang für
Verkehrsträger mit hoher Transportleistung (Bahnen und Busse) sichergestellt und die
gemeinsamen Schnittstellen sinnvoll geplant werden. Aus dem Gebot der integrierten Planung von
Siedlungsentwicklung und Verkehr ergibt sich darüber hinaus das Erfordernis einer ständigen
Abstimmung zwischen den Trägern der Bauleitplanung, den Trägern der Straßenplanung
(einschließlich Rad-und Fußwege) und den Trägern der Nahverkehrsplanung.
(3) Für große Teile der von hohem Verkehrsaufkommen belasteten Region Aachen bedeutet dies unter
Berücksichtigung der vielfältigen schädlichen Auswirkungen des Individualverkehrs, dass bei allen
verkehrswirksamen Planungen und Vorhaben die Möglichkeiten zur Dämpfung des motorisierten
Verkehrs auszuschöpfen sind. Soweit z.B. Maßnahmen im so genannten Umweltverbund (Fuß/Radwege, öffentliche Verkehrsmittel) als Alternative zum Autoverkehr in Betracht kommen, sollen
sie vorrangig durchgeführt werden.
(4) Die Maßnahmen zur Realisierung der Verkehrsinfrastruktur sollen so koordiniert werden, dass sie
sich gegenseitig im umweltpolitischen Interesse ergänzen. Die Verknüpfung der Netze soll die Wahl
umweltschonender Verkehrsmittel begünstigen. Das bedeutet, dass der Ausbau von Straßen in
Konkurrenz zu Schienenstrecken zu vermeiden ist. Beim Ausbau der Straßeninfrastruktur sollen die
Liniennetze und Haltestellen (Knotenpunkte) des öffentlichen (Nah-)Verkehrs, insbesondere des
Schienenpersonen(nah)verkehrs, einbezogen werden. Das bedeutet für die nachgeordneten
Planungsträger, dass alle Planungen und Maßnahmen für die verschiedenen Verkehrsträger in ihren
gegenseitigen Wechselwirkungen betrachtet werden müssen. Die Auswirkungen insbesondere des
Straßenausbaus auf die Planungen, den Bestand und die Entwicklung des ÖPNV-Netzes sind zu
berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen.
(…)
3.1.2 Schienen- und Linienverkehr (Grundsätze)
(...)
(5) Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr sind so
miteinander abzustimmen, dass für beide eine bestmögliche Attraktivität erreicht bzw. gesichert
wird. Die Linien und Netze des ÖPNV sind – bedarfsorientiert – so zu entwickeln, dass die
Siedlungsbereiche und die sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region
Aachen und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden
können.
(6) Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort entwickelt bzw. erschlossen
werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte des schienengebundenen Nahverkehrs oder
eines anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit
Siedlungsbereiche über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder
Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft werden, ob eine bauliche Entwicklung
initiiert werden kann, mit der eine ausreichende Tragfähigkeit für die Sicherung des Bestandes oder
für die Entwicklung einer neuen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV-Linie oder die
Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei ist auf eine zweckmäßige
Netzeinbindung zu achten.
(7) Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander zu verzahnen.
Insbesondere zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und den entsprechenden
Institutionen in den Provinzen Niederländisch Limburg, Belgisch Limburg und Lüttich ist eine enge
Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der Euregio Maas-Rhein die erforderliche
Durchgängigkeit des ÖPNV-Angebotes sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Da die Region
Aachen andererseits auch im weiteren Einzugsbereich der Metropolregion Rhein-Ruhr liegt, ergibt
sich gleichermaßen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(VRR) und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
(...)
- 22 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3
Anforderungsprofil des Aufgabenträgers
Der ÖSPV soll dazu beitragen, den täglichen Verkehrsbedarf sozial- und umweltverträglich abzuwickeln.
Das Nahverkehrsangebot berücksichtigt die Mobilitätsbedürfnisse der Bürger im Rahmen der
Daseinsvorsorge.
Gemäß § 8 Abs. 2 PBefG definiert der Aufgabenträger „…die Sicherstellung einer ausreichenden
Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr…“. Daher ist es
erforderlich, ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot zu schaffen bzw. zu erhalten. Das
Anforderungsprofil des Aufgabenträgers formuliert verbindliche Qualitätsanforderungen für den ÖSPV im
Planungsgebiet.
Das Nahverkehrskonzept muss siedlungsstrukturelle Entwicklungen berücksichtigen und sinnvoll
unterstützen. Die Integration neuer Wohn- und Gewerbeflächen in das Netz- und Bedienungsangebot
sind frühzeitig konzeptionell vorzubereiten.
Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die Fortentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs und ist
Basis für Vergabe der ÖSPV-Leistungen zum Fahrplanwechsel Dezember 2017.
Das Anforderungsprofil stellt – in Verbindung mit den fahrplanjährlichen Anpassungen des
Leistungsangebotes, die im Etat des AVV eingestellt werden – den Umfang der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung gemäß Verordnung EU-VO 1370/2007 dar.
Gemäß dem ÖPNVG NRW haben die Aufgabenträger für die Sicherung der Mobilität und damit für eine
angemessene Bedienung der Bevölkerung mit Nahverkehrsangeboten zu sorgen. Dazu sind auch in den
Orts- und in den Tagesrandlagen anspruchskonforme Angebote notwendig.
Das Leistungsangebot des ÖSPV im Kreis Heinsberg kann nur erbracht werden, solange wie es mit den
finanziellen Handlungsspielräumen der Kommunen in Einklang steht. Vor diesem Hintergrund sind
Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von besonderer Bedeutung. Eine kontinuierliche
Überprüfung des betrieblichen Leistungsangebotes, der Nachfrage- und der Marktsituation soll
wesentliche Erkenntnisse dazu liefern. Bei Maßnahme im betrieblichen und tariflichen Bereich ist das
zukünftig zu erwartende wirtschaftliche Ergebnis zu bewerten und zu berücksichtigen.
Durch Erhöhung der Attraktivität der Angebote im ÖPNV soll das Verkehrsmittelwahlverhalten zugunsten
des öffentlichen Nahverkehrs verlagert werden.
3.1
Anforderungsprofil für den ÖSPV
Im Wesentlichen werden für die Ausgestaltung des ÖSPV diese Ziele verfolgt:
• Sicherstellung der Mobilität
– gute Erreichbarkeit
– hohe Zuverlässigkeit
– kurze Reisezeiten
– angemessenes Preis-Leistungsverhältnis
– gute Beförderungsqualität
– einfacher Zugang (Information, Tarif, Vertrieb).
• Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur
– Ausschöpfung der Systemvorteile Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, Kapazitätsvermögen im SPNV
durch systematische Vernetzung mit dem ÖSPV
– Abstimmung der Angebote an den Verknüpfungspunkten Bus/Schiene und Bus/Bus
– Schließung von Erschließungs- und Verbindungslücken.
- 23 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
• Steigerung der Angebotsqualität
– klare Produktgestaltung im Leistungsangebot
– Systematisierung der Angebote (Vertaktung)
– Einsatz moderner Fahrzeuge
– Beschleunigungsmaßnahmen
– benutzerfreundliche Ausgestaltung der Verkehrsanlagen
– Ausbau von P+R- und B+R-Anlagen
– kundenorientierte Ausgestaltung der Tarife, der Vertriebs- und Informationswege.
• Steigerung der Wirtschaftlichkeit
• Steigerung der Attraktivität im System ÖPNV.
Kriterien des Anforderungsprofils
Der Kreis Heinsberg legt im Nahverkehrsplan das Anforderungsprofil für den ÖSPV fest und definiert so
die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne von § 8 Abs. 2 PBefG. Das Anforderungsprofil umfasst
Aspekte des betrieblichen Leistungsangebotes, der Infrastruktur sowie des Tarifs und der
Kommunikation. Den Qualitätsmerkmalen werden Ausprägungen zugewiesen, die eine systematische
Gestaltung von ÖSPV-Qualität ermöglichen.
Anforderungsprofil für den ÖSPV
Qualitätsmerkmal
Angemessene
Verkehrsbedienung
Betriebliche Qualitätsstandards
Qualitätsstandards zur
Infrastruktur
Tarifgestaltung im Verbund
Qualitätsanforderungen an den
Kontaktstellen zum ÖPNV-Nutzer
Standard
Merkmalsausprägung
Betriebszustände
Produktpalette
Leistungsangebot
Verknüpfung der Verkehrssysteme
•
•
•
•
•
•
•
o
•
Verbundtarif
Kommunikation / Information
Service
Vertrieb
Service- und Fahrpersonal
AVV
•
•
Erschließungsqualität
Verbindungsqualität
Fahrzeuge
Ortsfeste Infrastruktur
Haltestellen
AT
•
•
•
•
•
•
o ) gem. Förderrichtlinie
Tab. 10: Anforderungsprofil für den ÖSPV im AVV
Das Anforderungsprofil beinhaltet regionsweit gültige Zielwerte (Verbundstandards) bzw. solche Zielwerte, die in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Gliederung formuliert werden müssen. Im Rahmen
einer Schwachstellenanalyse werden Abweichungen von den Zielwerten festgehalten.
Als Verbundstandards gelten alle übergreifenden verbundweiten Anforderungen. In Einzelfällen können
diese Anforderungen durch spezifische lokale Vorgaben des Aufgabenträgers ergänzt werden. Die Anforderungen an die Fahrzeuge orientieren sich an den Förderrichtlinien des AVV zur Verwendung der
ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Auch die Vorgaben für die Bereiche Kommunikation /
Information und Service werden durch spezifische Vorgaben des Aufgabenträgers ergänzt.
- 24 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.2
Erschließungsqualität
Die Lage der Haltestellen sowie deren Bedienungshäufigkeit geben Aufschluss über die Qualität der
Erschließung. Jede Haltestelle bildet das Zentrum ihres Einzugsbereiches. Der Einzugsbereich ist
vereinfacht als Kreis um die Haltestelle zu verstehen. Als Zielvorstellung für die zumutbare fußläufige
Erreichbarkeit der Haltestellen wird unter Zugrundenahme der Einstufung des LEP NRW von folgenden
Ansätzen ausgegangen:
Radius des Einzugsbereiches
Zentralörtliche Gliederung
gemäß
Landesentwicklungsplan
Oberzentrum (OZ)
(Stadt Aachen)
Mittelzentrum (MZ)
Grundzentrum (GZ)
Lage im Raum
Qualitätsstufe 1
Mindeststandard
ÖSPV
Bus
[m]
SPNV
Schiene
[m]
ÖSPV
Bus
[m]
SPNV
Schiene
[m]
200
600
300
800
300
800
400
1000
zentraler Bereich
300
800
400
1000
solitärer Ortsteil,
Randlage
400
1000
600
1200
zentraler Bereich
400
1000
500
1200
solitärer Ortsteil,
Randlage
400
1000
700
1200
Innerhalb des
Alleenringes
Ausserhalb des
Alleenringes
Die Zielwerte gelten für Raumeinheiten mit mehr als 250 Einwohnern
Tab. 11: Anforderungsprofil für die Raumerschließung durch öffentliche Verkehrsmittel im AVV
Siedlungsbereiche mit mehr als 250 Einwohnern sind gemäß den maximalen fußläufigen Entfernungen
der Qualitätsstufe 1 anzubinden. In den Kerngebieten der Grund- und der Mittelzentren ist für lokale
Angebote ein kürzerer Fußweg anzustreben, d.h. ein Haltestelleneinzugsradius unter 300 m. Wenn die
örtlichen Gegebenheiten es erfordern, ist der Mindeststandard verbindlich.
- 25 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.3
Betriebszeiten
In Anpassung an die im Tagesverlauf schwankende Verkehrsnachfrage werden drei Betriebszustände
– Normalverkehrszeit (NVZ), Hauptverkehrszeit (HVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) – unterschieden.
Diese Betriebszustände sind für die jeweiligen Tagesarten (Montag bis Freitag, Samstag und Sonn- und
Feiertag) in den wie folgt vorgegebenen Zeitlagen einzuhalten.
Ballungskern
Ballungsrandzone
montags bis freitags:
Betriebsbeginn (ca. 6:00 Uhr)
bis abends 20:00 Uhr
montags bis freitags:
Betriebsbeginn (ca. 6:00 Uhr)
bis abends 18:00 Uhr
NVZ
Normalverkehrs- samstags:
zeit
vormittags (ab ca. 9:00 Uhr)
bis ca. 16:00 Uhr
montags bis freitags:
Abdeckung der morgendlichen
HVZ
und nachmittäglichen
HauptVerkehrsspitzen durch
verkehrs- Verdichtungsfahrten.
zeit
sonn- und feiertags:
ganztägig
montags bis freitags:
Betriebsbeginn (ca. 6:00
Uhr) bis nachmittags ca.
18:00 Uhr
samstags:
vormittags (ca. 9:00 Uhr) bis
ca. 14:00 Uhr
montags bis freitags:
Abdeckung der morgendlichen
und ggfs. nachmittäglichen
Verkehrsspitzen durch
Verdichtungsfahrten.
montags bis freitags:
montags bis freitags:
ca. 20:00 Uhr bis Betriebsende ca.18:00 Uhr bis Betriebsende
(ca. 1:00 Uhr)
(ca. 1:00 Uhr)
samstags: Betriebsbeginn bis
SVZ
ca. 9:00 Uhr sowie
Schwachab ca. 16:00 Uhr bis
verkehrsBetriebsende (ca. 3:00 Uhr)
zeit
Zone mit überwiegend
ländlicher Struktur
samstags: Betriebsbeginn bis
ca. 9:00 Uhr sowie
ab ca. 16:00 Uhr bis
Betriebsende
sonn- und feiertags:
ganztägig
montags bis freitags:
Abdeckung der
morgendlichen und ggfs.
nachmittäglichen
Verkehrsspitzen durch
Verdichtungsfahrten.
montags bis freitags:
vor ca. 06:00 Uhr sowie
nach ca. 18:00 Uhr bis
22:00 Uhr *)
samstags:
ganztägig *)
sonn- und feiertags:
ganztägig *)
*) Partiell bedarfsorientierte Bedienungsangebote in Abhängigkeit von der Nachfragesituation
Tab. 12: Anforderungsprofil für die Betriebszeiten des ÖSPV (NVZ/HVZ/SVZ)
- 26 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.4
Verbindungsqualität
Schnelle, häufige und nach Möglichkeit direkte Verbindungen zwischen Wohnstätten, Arbeitsstätten
Freizeiteinrichtungen und wichtigen Versorgungsbereichen kennzeichnen eine gute Verbindungsqualität.
Die Verbindungsqualität muss in zeitlicher und räumlicher Hinsicht dem Mobilitätsverhalten der
Bürgerinnen und Bürger angepasst sein. Das Anforderungsprofil für die Bedienungshäufigkeiten und
Umsteigehäufigkeiten auf Nahverkehrsverbindungen im AVV ist in Tabelle 13 wiedergegeben.
Der MultiBus wird im Kreis Heinsberg zeitlich und räumlich angepasst sowohl bei lokalen als auch teils
regionalen Verbindungen bedarfsorientiert, d.h. der aktuellen Nachfrage entsprechend eingesetzt, so
dass diese Kriterien im Einzelfall abweichen können.
In räumlicher Hinsicht wird die Bedienungshäufigkeit für das Grundangebot nach Ballungskernen,
Ballungsrandzonen und ländlich strukturierten Bereichen gemäß Landesentwicklungsplan unterschieden.
Übergänge zwischen diesen Bereichen sind sinngemäß einzupassen. Grundsätzlich wird AVV-weit ein
7,5/15/30/60-Minuten-Fahrplanraster angewandt. Diese Taktstruktur entspricht auch der Angebotsstruktur im Schienenverkehr.
Die Verbindungshäufigkeiten gemäß Qualitätsstufe 1 sind anzustreben. Aufgrund stark gebündelter
Nachfrageströme (z.B. im Ausbildungsverkehr) sind in Teilbereichen und bestimmten Zeitlagen deutlich
höhere Bedienungshäufigkeiten erforderlich, hierzu werden vielfach Einsatz- oder Verstärkerfahrt
genutzt.
Für Umsteigehäufigkeiten gilt die Zielsetzung, diese so gering wie möglich zu halten. Die
Zielvorstellungen für relationsbezogene Umsteigehäufigkeiten sind ebenfalls nach der raumordnerischen
Funktion der Teilräume differenziert. Die Qualitätsstufe 1 ist als mittelfristiges Ziel anzusehen. Damit ist
im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass auch geringfügig schlechtere Zustände für die gleiche
Verbindung akzeptiert werden können oder auch geringfügig bessere Zustände angemessen sind.
Leitgröße für die Umsteigehäufigkeit ist die überwiegende Anzahl der Umsteigevorgänge, die für eine
Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln akzeptiert wird. Die Umsteigehäufigkeit kann gelegentlich
den Mindeststandard überschreiten, wenn durch kombinierte Bus/Schiene-Verbindungen für den Kunden
ein Gesamtreisezeitvorteil erreicht wird.
Des Weiteren wird durch diese Zielformulierung nicht ausgeschlossen, dass in einzelnen Fällen durch
eine Routenoptimierung und ein dadurch bedingtes mehrmaliges Umsteigen eine kürzere
Gesamtreisezeit erzielbar wird.
- 27 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Verbindungskategorie
Ballungskern
Regionale Verbindungen
(Verbindungen zwischen den Kernbereichen der Kommunen)
Bedienungshäufigkeit **
HVZ
NVZ
SVZ
Zone mit überwiegend
ländlicher Struktur
Ballungsrandzone
Umsteigehäufigkeit *
Bedienungshäufigkeit **
Umsteigehäufigkeit *
Bedienungshäufigkeit**
Mindeststandard
Qualitäts Stufe 1
Mindeststandard
Qualitäts Stufe 1
Mindeststandard
Qualitäts Stufe 1
Mindeststandard
Qualitäts Stufe 1
Mindeststandard
Qualitäts Stufe 1
Mindeststandard
GZ-GZ
-
-
-
-
-
-
-
-
60
60
1
1
GZ-MZ
-
-
-
-
-
-
-
-
60
60
1
1
GZ-OZ
-
-
-
-
-
-
-
-
30
30
1
1
MZ-MZ
-
-
-
-
15
15
0
1
30
30
0
1
1
MZ-OZ
-
-
-
-
7,5
15
0
0
15
30
0
OZ-OZ
15
30
0
0
-
-
-
-
-
-
-
-
GZ-GZ
-
-
-
-
-
-
-
-
60
120
1
1
GZ-MZ
-
-
-
-
-
-
-
-
60
60
1
1
GZ-OZ
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
1
1
MZ-MZ
-
-
-
-
15
30
1
1
30
60
1
1
1
MZ-OZ
-
-
-
-
15
30
0
1
30
60
0
OZ-OZ
30
60
0
0
-
-
-
-
-
-
-
-
GZ-GZ
-
-
-
-
-
-
-
-
120
/
1
1
GZ-MZ
-
-
-
-
-
-
-
-
60
120
1
1
GZ-OZ
-
-
-
-
-
-
-
-
60
120
1
1
MZ-MZ
-
-
-
-
30
60
1
1
60
120
1
1
MZ-OZ
-
-
-
-
30
30
0
1
60
120
0
1
OZ-OZ
30
60
0
0
-
-
-
-
-
-
-
-
*:bei optimierten Übergangsbedingungen Bus - Schiene/Schnellbus und deutlichen Reisezeitvorteilen erfüllt auch ein zweimaliges Umsteigen den
OT-OT
-
-
-
-
-
-
-
-
60
60
1
ZENTRUM
OT-ZB
-
-
-
-
-
-
-
-
60
60
0
0
OT-OT
-
-
-
-
30
30
1
1
60
60
1
1
RB-RB
-
-
-
-
15
30
1
1
-
-
-
-
OT-ZB
-
-
-
-
15
30
0
1
30
60
0
1
RB-ZB
-
-
-
-
15
30
0
1
-
-
-
-
ZB-ZB
-
-
-
-
15
30
0
0
-
-
-
-
ZA-ZA
7,5
15
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
ZA-SP
15
15/20
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
HVZ
OBER-
ZENTRUM SP-SP***
Lokale Verbindungen
Mindeststandard
GRUND-
MITTELZENTRUM
1
30
60
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
ZA-OT
30
30
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
GRUND-
OT-OT
-
-
-
-
-
-
-
-
60
120**
1
1
ZENTRUM
OT-ZB
-
-
-
-
-
-
-
-
60
120**
0
0
OT-OT
-
-
-
-
60
60
1
1
60
120**
1
1
RB-RB
-
-
-
-
30
60
1
1
-
-
-
-
OT-ZB
-
-
-
-
30
60
0
1
60
120**
0
1
RB-ZB
-
-
-
-
30
60
0
1
-
-
-
-
ZB-ZB
-
-
-
-
30
60
0
0
-
-
-
-
ZA-ZA
7,5
15
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
ZA-SP
15
30
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
MITTELZENTRUM
NVZ
OBER-
ZENTRUM SP-SP***
30
60
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
ZA-OT
60
60
0
1
-
-
-
-
-
-
-
-
GRUND-
OT-OT
-
-
-
-
-
-
-
-
120**
/
1
/
ZENTRUM
OT-ZB
-
-
-
-
-
-
-
-
120**
/
0
/
OT-OT
-
-
-
-
60
120**
1
1
120**
/
1
/
RB-RB
-
-
-
-
60
120**
1
1
-
-
-
-
OT-ZB
-
-
-
-
60
120**
0
1
120**
/
0
/
RB-ZB
-
-
-
-
60
60
0
1
-
-
-
-
MITTELZENTRUM
SVZ
OBER-
ZB-ZB
-
-
-
-
60
60
0
0
-
-
-
-
ZA-ZA
15
30
1
1
-
-
-
-
-
-
-
-
ZA-SP
15/20
30
1
1
-
-
-
-
-
-
-
-
60
60
1
1
-
-
-
-
-
-
-
-
60
120*
1
1
-
-
-
-
-
-
-
-
ZENTRUM SP-SP***
ZA-OT
**
***
Umsteigehäufigkeit *
Qualitäts Stufe 1
: auf lokalen Verbindungen ist die Wertigkeit alternativer Angebotsformen gegenüber der 120-Minuten-Bedienung zu überprüfen
: die Verbindung SP-SP bezieht sich auf ausgesuchte Siedlungsbereiche in Tangentiallage
- : trifft nicht zu
GZ: Grundzentrum
MZ: Mittelzentrum
OZ: Oberzentrum
ZA: Kernbereich Aachen
SP: Siedlungsschwerpunkt
ZB: Ortsteil in Kernlage
RB: Ortsteil in Kernrandlage
OT: solitärer Ortsteil
/ : kein Bedienungsanspruch
HVZ: Hauptverkehrszeit
NVZ: Normalverkehrszeit
SVZ: Schwachverkehrszeit
Tab. 13: Anforderungsprofil für relationsbezogene Bedienungs- und Umsteigehäufigkeiten
- 28 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.5
Verknüpfung der Verkehrssysteme
Die Verknüpfung der Verkehrssysteme ist auf örtlicher und auf zeitlicher Ebene sicherzustellen. Während
vor Ort die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine komfortable und barrierefreie
Systemverknüpfung zu erfüllen sind, müssen bei der Fahrplangestaltung grundsätzlich die
Anschlussmöglichkeiten beachtet werden. An festgelegten Verknüpfungspunkten sollen fahrplanmäßige
Übergänge zwischen allen Betriebsformen eingerichtet werden. Sie sind wesentliche Voraussetzung, um
eine nach Verkehrsaufgaben differenzierende Produktpalette zu betreiben.
Das für das Bedienungsgebiet des AVV formulierte Anforderungsprofil für Anschlussqualitäten an
definierten Verknüpfungspunkten ist in der folgenden Tabelle wiedergegeben. Die Verknüpfungspunkte
werden nach ihrer Art und Lage im Zielkonzept für die Ausgestaltung des ÖPNV (Kapitel 6) aufgeführt.
An den Verknüpfungspunkten erfolgt die fahrplanmäßige und betriebliche Anschlusssicherung. Die
erforderliche technische Infrastruktur zur Ortung der Fahrzeuge im Einsatz sowie zum
unternehmensübergreifenden Austausch von IST-Daten ist Bestandteil des Anforderungsprofils.
Tab. 14: Anforderungsprofil zur Verknüpfung der Verkehrssysteme im AVV
- 29 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.6
Produktpalette
Eine funktionsfähige und gleichzeitig attraktive Gestaltung des Nahverkehrs ist durch Kombination
verschiedener Betriebsformen zu erreichen. Die Basis dazu bildet eine nach Verkehrsaufgaben
differenzierte Produktpalette. Die Komponenten der Produktpalette fügen sich zu einem Gesamtsystem
des SPNV/ÖSPV zusammen. Die Betriebsformen sind aufeinander abzustimmen und miteinander zu
verknüpfen. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen.
Unter Beachtung der genannten Prämissen wurde eine differenzierte Produktpalette für die Ausgestaltung des Verkehrsangebotes im AVV aufgestellt. Dessen Hauptmerkmale sind die funktionale
Gliederung (Regionalverkehr/Nachbarortsverkehr/Ortsverkehr) und ein anspruchskonformes Bedienungskonzept (Schnellverkehr/allgemeiner Linienverkehr/Bedarfsverkehr) mit einem aufgabenteiligen
Verkehrsmitteleinsatz SPNV/ÖSPV (Schiene/Straße). Ein produktorientiertes Linienbezeichnungs-System
ist durchgängig anzuwenden.
Tab. 15: Anforderungsprofil für eine differenzierte Produktpalette im AVV (Übersicht)
- 30 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Eine Definition produktspezifischer Standardmerkmale für die Produkte des SPNV (RE, RB, S-Bahn) ist
Gegenstand des Nahverkehrsplans für den SPNV. Die Weiterentwicklung der Produktpalette im SPNV
obliegt seit dem 01.01.2008 dem NVR. SPNV-Produkte sind hier nachrichtlich wiedergegeben.
Die Palette beschreibt die wesentlichen produktspezifischen Standardmerkmale in Hinsicht auf:
•
Produktkennzeichnung (Name, Nummer, lokale Identifikation)
•
Verkehrsaufgabe (Funktion, Zielgruppe, Reiseweite)
•
Charakteristik (Linienführung, Haltestellenabstand, Beförderungsgeschwindigkeit)
•
Bedienung (Betriebszeit, Bedienungshäufigkeit)
•
Fahrzeug (Fahrzeugtyp, Qualitätsmerkmale)
•
Service und Komfort (besondere Ausstattung, Fahrradmitnahme u.a.)
•
Erscheinungsbild (Design, Erkennungsmerkmale).
Darüber hinaus wird auf tarifliche Besonderheiten eingegangen.
- 31 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
1 RegionalExpress (RE)
mind. 15 km
täg lich 5.00 bis 24.00 h
mind. 80 km/h
Taktverkeh r
i.d.R. Doppelstockzug
2 Beförderu ngsklassen
Komfort-Ausstattu ng
Tag :
60 Min.
Abend :
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Schnelle Verbindung von Städten und Regionen entlang der Hauptverkehrsachsen. Zielgruppe: insbesondere Berufspendler und Gelegenheitsfahrer
mit großen bis sehr großen Reiseweiten. Gemäß den Vorgaben des Landes NRW
werden ausgewählte RE-Linien schrittweise in das Netz Rhein Ruhr Express
(RRX) überführt.
Charakteristik:
Schnellverkehr. Hält nur an ausgewählten Haltestellen in zentralen
Stadtbereichen. Verkehrt über die Anlagen des Fernverkehrs und übernimmt
Zubringerfunktionen zum Fernverkehr. Systematische Verknüpfung gemäß ITF
in den Verkehrsknoten. Haltestellenabstand außerhalb geschlossener
Ortschaften mindestens 15 km.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich 5.00 bis 24.00 h.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
In der Regel lokbespannte Doppelstockzüge; bei RRX-Linien gelten spezifische
Vorgaben
Behängung: max. 6 Wagen/Zug, niveaugleicher Einstieg.
Service und Komfort:
Zwei Beförderungsklassen.
Ansage/Anzeige der Halte.
Platz für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten.
Gepolsterte, textilbezogene Sitze.
Ggfs. Klimatisierung, WC, Bewirtschaftung.
Erscheinungsbild:
Zurzeit gemäß DB-Produktlinie, bei
RRX-Linien Erscheinungsbild gemäß
Vorgaben des Landes.
- 32 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
2 RegionalBahn (RB)
raumabhängig, mind. 3km
täglich 5.00 bis 24.00 h
mind . 80 km/h
Taktverkehr
Triebwagen
Tag:
30/60 Min.
Ab end:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
2 Beförderungsklassen
Kom fort-Au sst attung
Verkehrsaufgabe:
Dient der Flächenerschließung entlang der Schienenachse, verbindet Städte und
Gemeinden in der Region und übernimmt Zubringerfunktion zum
RegionalExpress und Fernverkehr. Bildet ggf. zusammen mit der Stadtbahn das
Grundnetz des regionalen Schienenverkehrs. Zielgruppe sind alle Personen mit
mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedient alle Bahnhöfe und Haltepunkte am Linienweg. Verkehrt weitestgehend
auch über die Anlagen des Fernverkehrs. Kann ggfs. in innerstädtische
Nahverkehrssysteme eingebunden werden. Haltestellenabstand abhängig von
der Siedlungsstruktur.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich 5.00 bis 24.00 h.
Mindeststandard
Gehobener
Anspruch
Tagesverkehr:
60 Min.
30 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
60 Min.
Fahrzeug:
Triebwagen bzw. lokbespannte Züge.
Niveaugleicher Einstieg, Zulassung für Betrieb nach BO-Strab
Service und Komfort:
Zwei Beförderungsklassen.
Ansage/Anzeige der Halte.
Platz für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten.
Gepolsterte Sitze, Großflächenfenster, ggfs. Klimatisierung,
Erscheinungsbild:
Gemäß euregiobahn, Rurtalbahn, DB - Produktlinie.
- 33 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3 S-Bahn
mind. 1500 - 3000 m
täglich 5.00 bis 24.00 Uhr
mind. 50 km/h
dichter Taktverkehr
Lokbespannter Zug,
Triebwagenzug
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 30/60 Min.
2 Beförderungsklassen
Komfortaustattung
Verkehrsaufgabe:
Bedienung der aufkommensstarken Vorort-, Stadt- und Nachbarortsverkehre
insbesondere im Einzugsbereich von Großstädten. Sie ergänzt bzw. ersetzt die
RegionalBahn in Räumen mit sehr hohem Fahrgastaufkommen. Zielgruppe sind
alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedient alle Bahnhöfe und Haltepunkte am Linienweg. Verkehrt vorwiegend auf
eigenem Gleiskörper –
außerhalb des Großstadtgebiets auch über
Hauptstrecken bzw. Anlagen des Fernverkehrs – und übernimmt in ihrem
Versorgungsgebiet auch Zubringerfunktionen zum Fernverkehr. Systematische
Verknüpfung an die lokalen Busverkehre und an den Regionalverkehr gemäß
ITF in den Verkehrsknoten. Haltestellenabstand abhängig von der
Siedlungsstruktur, im geschlossenen Bebauungsbereich ca. 1500 m, im
ländlichen Bereich mindestens 3000 m.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich 5.00 bis 24.00 h.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
i.d.R. 20 (15) Min. (nachfragebedingte
Taktverdünnung auf 30 Min.)
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
30/60 Min.
Fahrzeug:
Lokbespannte Züge oder Triebwagenzüge.
Service und Komfort:
Zwei Beförderungsklassen.
Ansage/Anzeige der Halte.
Fahrausweiserwerb- und entwertung.
Platz für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Traglasten.
Gepolsterte Sitze.
Erscheinungsbild:
Zurzeit gemäß DB-Produktlinie.
- 34 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4 Schnellbus (SB)
abhängig von den örtlichen
Gegebenheiten
Täglich, HVZ / NVZ / SVZ
mind. 30 km/h
Taktverkehr
Gelenkbus, Großraumbus
oder Linienbus
Werktag:
30 / 60 Min.
Wochenende: 60 / 120 Min.
Komfort-Ausstattung
Verkehrsaufgabe:
Charakteristik:
Schnelle Verbindung zwischen Städten und Gemeinden in der Region entlang
der Hauptverkehrsachsen. Wird insbesondere auf stark nachgefragten
Relationen ohne direkte Schienenverbindung i. d. R. als Ergänzung zu
vorhandenen Regionalbuslinien eingesetzt.
Schnellverkehr. Hält nur an ausgewählten Haltestellen. Möglichst direkte,
eindeutige Linienführung, auch über Schnellstraßen oder Bundesautobahnen.
Mögliche Betriebsformen sind:
a) Bus hält an zentralen Haltestellen am Linienweg.
b) Bus hält nur an allen Haltestellen im Quell- und Zielgebiet.
Haltestellenabstand ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich, HVZ/NVZ/SVZ, Taktverkehr.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
30 / 60 Min.
Wochenende:
60 / 120 Min.
Fahrzeug:
Gelenkbus, Großraumbus oder Solobus
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7 mit
folgenden zusätzlichen Besonderheiten:
Ausstattung mit gehobenem Komfort: Ausreichendes Sitzplatzangebot,
Gepäckablage, gepolsterte Sitze. Fahrgastinformation mit Haltestellenanzeige,
(Anschluss- und Verspätungsinformation wünschenswert).
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers.
- 35 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
5 Regionalbus
täglich HVZ / NVZ / SVZ
in Ortslagen 300 - 400 m
mind. 20 km/h
Taktverkehr
Gelenkbus, Linienbus
Tag:
15 / 30 / 60 Min.
Abend:
30 / 60 Min.
Wochenende: 60 / 120 Min.
Standard-Ausstattung
Verkehrsaufgabe:
Dient der Flächenerschließung und der Verbindung der Städte, Gemeinden und
Ortsteile. Übernimmt in Korridoren ohne ergänzende Ortsbus-Systeme auch die
Ortserschließung. Regionalbusse sichern das Grundangebot des regionalen
ÖPNV und nach Möglichkeit den Zugang zum SPNV und die Anbindung an das
zugehörige Zentrum. Kann partiell Funktionen des Schnellbusses übernehmen.
Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedient alle Haltestellen am Linienweg. Möglichst direkte, einheitliche
Linienführung aller Fahrten. Haltestellenabstand in Ortslagen 300 bis 400 Meter,
außerhalb je nach Siedlungsstruktur bis zu 2000 Meter. Führung als Schnellbus
möglich.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich, HVZ/NVZ/SVZ, Taktverkehr.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
15 / 30 / 60 Min.
Abendverkehr:
30 / 60 Min.
Wochenende:
60 / 120 Min.
Nachfrageabhängige Verdichtungen oder Ausdünnungen sind möglich.
Fahrzeug:
Gelenkbus oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7,
Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten.
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers.
(Bild: S. Steinkamp)
- 36 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6 Stadtbus/Ortsbus
in Ortslagen 300 - 400 m
ca. 20 km/h
Fahrzeugeinsatz gemäß
Kapazitätenbedarf
Standard-Ausstattung
täglich HVZ / NVZ / SVZ
Taktverkehr
Tag:
15/30/60 Min.
Abend:
30/60/120 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb eines
Stadtgebietes. Verbindet Ortsteile untereinander und mit dem Stadtzentrum und
sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr. Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedienung aller Haltestellen am Linienweg. Einheitliche Linienführung aller
Fahrten. Im Allgemeinen als zum Stadtkern führende radiale Linien, u. U. sind
die Linien untereinander zu Durchmesserlinien kombinierbar. Anschlusssicherung an Verknüpfungspunkten muss gewährleistet sein.
Bedienung:
Betriebszeit: täglich HVZ, NVZ, ggfs. SVZ, Taktverkehr.
Richtwerte für die Linienbedienungshäufigkeit:
Tagesverkehr:
15 / 30 / 60 Min.
Abendverkehr:
30 / 60 / 120 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Doppel-Gelenkbus, Großraumbus, Gelenkbus, Solobus, Midibus oder Kleinbus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7,
Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten (nicht bei Kleinbus).
Erscheinungsbild:
- Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers.
- Gemäß festgelegter lokaler Identitätsmerkmale.
- 37 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
7 Quartierbus
200 - 300 m
ca 15 km/h
Midibus
Kleinbus
Standard-Ausstattung
werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr
samstags bis 14.00 Uhr
Taktverkehr
Tag: 30 - 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Dient der kleinräumigen Erschließung in einzelnen Wohnquartieren, ggf. auch
zur Anbindung an ein Stadtteilzentrum oder zur Anbindung bestimmter Ziele,
wie z.B. Krankenhäuser. Zielgruppe sind alle Personen, jedoch insbesondere
Einkaufs- und Gelegenheitsfahrer.
Charakteristik:
Flächenerschließung durch ein dichtes Haltestellennetz, auch über Umweg- und
Schleifenfahrten. Einheitliche Linienführung aller Fahrten. Haltestellenabstand:
200 bis 300 Meter. Partielle Verknüpfung SPNV/Bus möglich.
Bedienung:
Betriebszeit: montags bis samstags NVZ. Taktverkehr.
Richtwert für die Linienbedienungshäufigkeit
Tagesverkehr:
30 / 60 Min.
Fahrzeug:
Midibus oder Kleinbus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7.
Erscheinungsbild:
Gemäß der abgestimmten Produktlinie des Verkehrsträgers.
(Bild: R.Schulteis)
- 38 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
8 Nachtbus
in Ortslagen 200 - 300 m
ca. 30 - 40 km/h
Großraumbus, (Doppel)Gelenkbus, Linienbus,
Standard-Ausstattung
Nächte auf Samstag,
Sonn- und Feiertag
Taktverkehr:
60 Min
Verkehrsaufgabe:
Nächtliches Angebot an Wochenenden und vor Feiertagen für den
Freizeitverkehr. Verbindet Ortsteile untereinander und mit dem Stadtzentrum
und sichert gegebenenfalls die Anbindung an den Schienenverkehr.
Charakteristik:
Flächenerschließung durch separaten Linienweg, auch über Umweg- und
Schleifenfahrten.
Bedienung:
Betriebszeit:
Nur in den Nächten auf Samstag, Sonn- und Feiertag: ca. 0.00 bis 3.00 Uhr
Bedienungsstandard
Nachts:
60 Min.
Fahrzeug:
Großraumbus, (Doppel-)Gelenkbus oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif / TVR-Tarif, ggfs. mit Nachtbuszuschlag.
Erscheinungsbild:
Gemäß Produktlinie des Verkehrsträgers.
Gemäß festgelegter lokaler Identitätsmerkmale (z.B. „Nachtexpress“).
(Bild: S. Steinkamp)
- 39 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
9 Saisonale Freizeitangebote
Verkehrsaufgabe:
Bedarfsorientierte Bus-Freizeitverkehre in der Regel in der Zeit vom 1. Mai
(bzw. ab Ostern) bis zum 3. Oktober (bzw. Herbstferienende), an Sonn- und
Feiertagen.
Wichtige Verkehrsaufgabe ist die Anbindung touristischer Ziele im Kreisgebiet
Heinsberg für Wanderer und Radfahrer, z.B. die Verknüpfung mit den
Naturschutzgebieten Teverener Heide und Schaagbachtal sowie dem RurUferRadweg und der NiederRheinroute soll Streckenwanderungen und Radtouren
ermöglichen. Das Busangebot ergänzt die Freizeitverkehre im SPNV (RB 33,
euregiobahn, Rurtalbahn).
Charakteristik:
Zum Teil gesonderte Linienführung über ausgewählte Haltestellen bzw.
Ergänzung vorhandener Linien.
Bedienung:
Bedarfsorientiert nach besonderem Fahrplan
Fahrzeug:
Gelenk, Solo- oder Kleinbus, bei Fahrradbus mit Hänger.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7.
Fahrradmitnahme beim Fahrradbus mit Reservierung (Fahrradanhänger). Auf
den ÖPNV abgestimmte Freizeitführer (als Printmedium), teilweise mit
Begleitpersonal (Wander- oder Tourismusführer)
Tarif:
Zusätzlich: Spezifische Freizeit-Tickets im Rahmen des Verbundtarifes.
Erscheinungsbild:
Gemäß Produktlinie des Verkehrsträgers (z.B. Rad und Freizeitbus).
(Bild: west
- 40 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
10
Anruf-Linien-Taxi (ALT)
in Ortslagen: 300 - 500 m
ca 25 km/h
Taxi, Großraumtaxi, evtl.
Kleinbus oder Linienbus
Standard bzw.Pkw-Standard
Einsatz in
verkehrsschwachen
Zeiten und Räumen
Bedarfsverkehr
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder
zu Zeiten mit niedriger Nachfrage. Übernimmt Erschließungs- und
Verbindungsaufgaben
zwischen
Ortsteilen,
auch
gemeindegrenzenüberschreitend. Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die
Anbindung an den Schienenverkehr. Zielgruppe sind alle Personen mit kurzen
bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische Vorbestellung (bei Anschlussfahrten
Anmeldung über den Busfahrer per Funk möglich). Einheitliche Linienführung
aller Fahrten. Hält bei Bedarf an jeder Haltestelle entlang des Linienweges.
Haltestellenabstand ca. 300 bis 500 Meter.
Bedienung:
Betriebszeit: SVZ
a) in verkehrsschwachen Zeiten
b) in verkehrsschwachen Räumen auch ganztägig möglich.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Taxi, Großraumtaxi, evtl. Klein- oder Solobus.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7. Bei
Einsatz von Pkw sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit
einzuhalten.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif, Mitnahmeregelung ausgeschlossen.
Erscheinungsbild:
uneinheitlich, Linien/AST-Beschilderung erwünscht.
- 41 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
11
Rufbus
300 - 500 m
ca 25 km/h
Linienbus oder Großraumtaxi
Standard-Ausstattung
Schwachverkehrszeit
Bedarfsverkehr
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Ersetzt oder ergänzt den Stadtbusverkehr in verkehrsschwachen Räumen oder
zu Zeiten mit sehr geringer Nachfrage. Übernimmt Erschließungs- und
Verbindungsaufgaben innerhalb eines Stadtgebiets sowie zwischen
benachbarten Kommunen und sichert die Anbindung an die zentralen
Verknüpfungspunkte des SPNV und ÖPNV. Zielgruppe sind alle Personen mit
kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische oder schriftliche Vorbestellung als Zubringer
zum Anschlussverknüpfungspunkt: Andienung fester Ein- und Ausstiegshaltestellen.
Bedienung:
Betriebszeit: SVZ
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Solobus oder Großraumtaxi.
Service und Komfort:
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7. Bei
Einsatz von Pkw sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit
einzuhalten.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif, ggfs. mit Komfortzuschlag. Die
Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen.
Erscheinungsbild:
(Bild: Deutsche Telekom)
- 42 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
12
Anruf-Sammel-Taxi (AST)
Einstiegshaltestellen:
ca 300 m
mind. 30 km/h
Taxi, Großraumtaxi
oder Kleinbus
Standard-Ausstattung
nach Bedarf
Bedarfsverkehr
Tag:
60 Min.
Abend:
60 Min.
Wochenende: 60 Min.
Verkehrsaufgabe:
Ersetzt oder ergänzt den Stadtbus in verkehrsschwachen Räumen oder zu
Zeiten geringer Nachfrage. Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb einer Gemeinde oder eines Ortsteiles. Kann auch im
Nachbarortsverkehr oder zur Anbindung bestimmter Ziele (z.B. Bahnhof)
eingesetzt werden. AST wird oft als Ersatzverkehr für Linienverkehre in den
Abendstunden angewandt. Als Busvorläuferbetrieb besitzt er ebenfalls
Anwendungsmöglichkeiten.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung (30/45 Minuten vor Fahrtantritt).
Flächendeckende Abfahrtsmöglichkeiten an vielen Haltestellen nach einem
festgelegten Fahrplan. Haltestellenabstand ca. 200 Meter. Aussteigen vor der
Haustür.
Bedienung:
Betriebszeit: SVZ.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
60 Min.
Abendverkehr:
60 Min.
Wochenende:
60 Min.
Fahrzeug:
Taxi, evtl. Großraumtaxi oder Kleinbus.
Service und Komfort
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7
(Pkw-Standard). Bei Einsatz von Pkw sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich
der Barrierefreiheit einzuhalten.
Bestellung des AST für die Anschlussfahrt ist i.d.R. beim Fahrpersonal möglich.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif mit Komfortzuschlag. Die
Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen. Eigene Tarife sind unter Umständen
zulässig. Das „ASEAG Sammel-Auto (ASA)“ verkehrt nachts im Stadtgebiet
Aachen als AST-System mit eigenem Tarif.
- 43 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
13
MultiBus
Einstiegshaltestellen:
verdichtet zu ca. 200 m
mind. 30 km/h
Kleinbus, bis zu 12 Sitzplätze
Standard-Ausstattung,
ggfs. Niederflurtechnik
nach Bedarf
Bedarfsverkehr
Tag:
20 Min.
Abend:
20 Min.
Wochenende: 20 Min.
Verkehrsaufgabe:
Einsatz in ländlich strukturierten Räumen mit schwacher Verkehrsnachfrage.
Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsfunktion zwischen Ortsteilen, auch
gemeindegrenzenüberschreitend. Erschließt die Fläche und sichert die
Anbindung an das SPNV/ÖSPV-Netz. Zielgruppe sind alle Nutzer, insbesondere
Senioren, Familien und Jugendliche.
Charakteristik:
Bedarfsverkehr auf telefonische Vorbestellung bis 60 Minuten vor Abfahrt. Bei
regelmäßiger Nutzung sind Vorbestellungen für eine Woche möglich. Im
Bedienungsgebiet des MultiBusses werden die Haltestellen so verdichtet, dass
ein annähernd flächendeckendes System mit Einzugsbereichen von teilweise
nur 200 Metern erreicht wird.
Bedienung:
Betriebszeit: gemäß den örtlichen Gegebenheiten.
Bedienungsstandard
Tagesverkehr:
20 Min.
Abendverkehr:
20 Min.
Wochenende:
20 Min.
Fahrzeug:
Kleinbus.
Service und Komfort
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7.
Tarif:
AVV-Gemeinschaftstarif / NRW-Tarif.
Erscheinungsbild:
Individuell. Identifikation mit dem
MultiBus durch die äußere
Gestaltung des Fahrzeugs.
- 44 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
14
Bürgerbus
200 - 300 m
ca 15 km/h
Kleinbus
Standard-Ausstattung
werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr
samstags: 8.00 bis 14.00 Uhr
120 Min-Takt oder
bedarfsorientiert
Verkehrsaufgabe:
Die Verkehrsaufgabe ergibt sich häufig aus den Kundenwünschen und ist
dadurch maßgeblich vom tragenden Verein bestimmt. Das Erschließungsgebiet
ist i.d.R. innerörtlich, jedoch werden auch wichtige Ziele in Nachbarorten
bedient, wie z.B. Krankenhäuser. Zielgruppe sind alle Personen, häufig
Senioren und Kinder.
Charakteristik:
Zusätzliches Angebot, organisiert durch einen Bürgerbusverein in Kooperation
mit einem örtlichen Verkehrsunternehmen. Flächenerschließung durch ein
dichtes Haltestellennetz, auch über Umweg- und Schleifenfahrten.
Haltestellenabstand ca. 200 – 300 Meter. Die Linienführung kann uneinheitlich
sein. Individuelle Kundenwünsche werden häufig bedient.
Bedienung:
Betriebszeit: werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr, teilweise auch Wochenendverkehr.
Tagesverkehr:
Mindeststandard: bedarfsorientiert.
Gehobener Anspruch: 60-Minuten-Takt.
Abendverkehr:
In der Regel kein Fahrtenangebot.
Wochenende:
wie Tagesverkehr.
Fahrzeug:
Kleinbus, möglichst in Niederflurtechnik.
Service und Komfort
Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7.
Tarif:
Spezifischer Bürgerbustarif einschließlich Zeitfahrausweisregelung. Die
Anerkennung von Fahrausweisen des AVV-Gemeinschaftstarifs ist anzustreben.
Individuell. Werbung am und im
Fahrzeug zur Finanzierung des
Bürgerbus-Vereins und in eigener
Sache zulässig. Identifikation mit der
Bevölkerung durch die Gestaltung
des Fahrzeugs.
Erscheinungsbild:
(Bild: R. Schulteis)
- 45 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.7
Fahrzeuge
Die angestrebte Beförderungsqualität wird insbesondere durch Art, Ausstattung und Zustand der
eingesetzten Fahrzeuge beschrieben. Niederflurtechnik, behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten,
dynamische Fahrgastinformationseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen
mit Hör- und Sehbehinderungen und eine ansprechende und funktionale Inneneinrichtung –
insbesondere für ältere Menschen – sind die Mindestanforderungen an eine zeitgemäße Ausgestaltung
der Fahrzeuge. Eine Reduzierung der schädlichen Emissionswerte (Lärm und Abgas) ist zu erreichen. Die
Ausstattung der Fahrzeuge mit ITCS Leitsystem und Bordcomputern ist erforderlich. Darüber hinaus
müssen die Fahrzeuge den Anforderungen an ein modernes elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM)
entsprechen.
Die durch den Zweckverband AVV mit Rückwirkung ab dem Förderjahr 2013 erlassene Richtlinie zur
Verwendung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (u.a. Fahrzeugförderung) berücksichtigt wichtige Qualitätsmerkmale als Voraussetzung für die Zuwendung von Fördermitteln für die
Anschaffung von Bussen. Die Zweckbindung geförderter Fahrzeuge beträgt in der Regel 10 Jahre.
Technische Eigenschaften und Ausstattung
•
Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit: Die Leistungswerte der eingesetzten Fahrzeuge
müssen mit den Anforderungen, die sich aus den Fahrpläne und weiteren Anforderungen, die sich
aus der betrieblichen Abhängigkeit zu anderen Straßennutzern ergeben, abgestimmt sein. Ein gutes
Beschleunigungsverhalten der Fahrzeuge soll auf Strecken mit vielen Haltestellen und schwierigen
topografischen Verhältnissen zu einer deutlichen Reduzierung der Fahrzeiten beitragen. Bei
größeren Haltestellenabständen sollen die Fahrzeuge schnell genug sein, um auch im regionalen
Verkehr die mögliche Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
•
Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte und des
Motorenund
Betriebslärms
sind
durch
Einsatz
geeigneter
Motortechnik,
durch
Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine adäquate Altersbeschränkung der
Fahrzeuge zu erreichen. Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben im
Hinblick auf die Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in
Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter.
•
Kommunikationseinrichtungen: Mindestanforderung sind alle notwendigen Einrichtungen zum
betriebsinternen Informationsaustausch (z. B. Ortungssystem) sowie eine Schnittstelle zu den
rechnergesteuerten Betriebsleitsystemen anderer Verkehrsbetreiber. Darüber hinaus sind die
technischen Voraussetzungen für die Ansteuerung von Lichtsignalanlagen auf modernem Niveau
sicher zu stellen bzw. zu schaffen.
•
Innenausstattung: Die Anforderungen an die Innenausstattung orientieren sich im Wesentlichen
an den Bedürfnissen der Fahrgäste: Information, Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort.
- 46 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Beförderungsqualität
•
Fahrzeugeinstieg:
Alle
ÖSPV-Fahrzeuge
müssen
grundsätzlich
niederflurig
sein
(Fördervoraussetzung). Es ist auf ein abgestimmtes Zusammenwirken von Fahrzeug und Bordstein
hinsichtlich der Einstiegshöhe und dem sich ergebenden Spaltmaß zu achten, um
mobilitätsbeeinträchtigten Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Hilfsmittel zum
Einstieg können automatisch ausfahrbare Rampen oder auch Klapprampen sein. Breite Türen in
ausreichender Anzahl und große Auffangräume im Fahrzeug sorgen für kurzen Haltezeitbedarf.
•
Mehrzweckräume: In den Fahrzeugen müssen ausreichende Freiflächen für Rollstuhlfahrer,
Kinderwagen oder Fahrräder vorhanden sein.
•
Platzangebot: In den Normal- und Schwachverkehrszeiten muss außerhalb der Kernbereiche i.d.R.
ein ausreichendes Sitzplatzangebot vorgehalten werden. Während der Hauptverkehrszeiten ist es
aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht immer möglich, jedem Fahrgast einen Sitzplatz
anzubieten.
•
Informationseinrichtungen: Es müssen geeignete Einrichtungen visueller und auditiver Art zur
Information der Fahrgäste vorliegen. Dabei sind die Bedürfnisse aller Menschen, insbesondere
Mobilitätsbeeinträchtigter, Hör- und Sehbehinderter im Sinne der zu sichernden Barrierefreiheit zu
berücksichtigen.
Ausrüstungsstandard sind die in der folgenden Tabelle wiedergegebenen gemeinsamen
Zielformulierungen der Aufgabenträger im AVV. Angesichts der notwendigen Flexibilität in der
Fahrzeugdisposition wird auf eine Differenzierung der Ausrüstungsstandards nach Produktlinien,
Verkehrsaufgaben oder Betriebsformen verzichtet.
Mögliche Abweichungen
Auf Linienfahrten, die ausschließlich für den Schülerverkehr oder zur Verstärkung bestehender
Linienverkehre bzw. bei Großveranstaltungen durchgeführt werden, sind Abweichungen bei der
Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge zulässig. Die gesetzlichen Mindestvorgaben sind einzuhalten.
Im Zusammenhang mit der Schadstoffbelastung in sensiblen städtischen Bereichen können durch den
Aufgabenträger besondere Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge gestellt werden.
- 47 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Mindestanforderungen zur
Fahrzeugförderung gem. AVVRichtlinie zu §11(2) ÖPNVG
NRW *)
-
-
-
-
-
Kleinbus
-
Midibus
Linienbus
-
Gelenkbus
Großraumbus
-
-
Doppel- Gelenkbus
Taxi (AST,ALT)
Nahverkehrsplan
ITCS (Iintermodal Transport Control System, ehem. RBL)
mindestens zwei Einstiege
Niederflurtechnik
Außenfahrgeräusche gemäß Richtlinien
Rußpartikelfilter gemäß Richtlinien
Anfahrspiegel rechts gem. StVZO
Kneelingoption
2. Fahrgastinformation (Außen)
-
Front: Liniennummer und Fahrtzielanzeige
Seite rechts: Liniennummer und Fahrtzielanzeige
Seite links: Liniennummer
Heck: Liniennummer
Kennzeichnung "Rollisymbol"
Kennzeichnung "Kinderwagenmitnahme"
Kennzeichnung "Fahrradmitnahme"
Kennzeichnung "MultiBus"
3. Fahrgastinformation (Innen)
-
-
-
-
Ansagen:
Ansage der nächsten Haltestelle
Hinweis "Umstieg auf SPNV möglich"
Hinweis "Umstieg auf Bus möglich"
4. Fahrgastabfertigung
elektronischer Fahrausweisdrucker
EFM-Kundenvertrieb gem. Richtlinie
Fahrausweisentwerter
5. Sonstige Ausstattung
Produktorientierte Bestuhlung
Haltegriffe
Lautsprecher/Bordmikrofon
Rampe oder Lift
Haltewunschtasten
Abstellfläche für Rollstuhle und Kinderwagen
Abstellfläche für Fahrräder
Videoüberwachung
Klimatisierung
ergonomischer Fahrerarbeitsplatz
Infodispenser
6. Erscheinungsbild
z
z
z
z
z
z
FAHRZEUGTYP
ANFORDERUNGEN
1. Fahrzeugmerkmale
Monitor:
Anzeige der nächsten Haltestellen(n)
Anzeige der Linie und des Fahrtziels (Perlschnur)
Anzeige "Wagen hält"
Anzeige der aktuellen Uhrzeit
Werbung für ÖPNV-Produkte
Sauberkeit der Fahrzeuge gem. bes. Anforderungen
Zustand der Fahrzeuge gem. bes. Anforderungen
AVV-Logo
Unternehmens-Logo oder Name
Fremdwerbung (innen/außen)
*) Stand: 1.1.2013
Legende:
erforderlich
wünschenswert
z
-
zulässig
trifft nicht zu
Tab. 16: Anforderungsprofil zur Fahrzeugausstattung für Verkehrsmittel des ÖSPV
- 48 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.8
Haltestellen
Funktionalität
Die Haltestelle stellt den Zugang zum Nahverkehr dar und kann als dessen Aushängeschild aufgefasst
werden. Somit beeinflusst die Haltestelle durch ihre Lage, Zugänglichkeit, Komfort, Erscheinungsbild und
ihre Gestaltung ganz erheblich die Entscheidung des Kunden, das öffentliche Verkehrsangebot
wahrzunehmen. Eine gute Funktionalität ist dabei eine Grundvoraussetzung. Sie ist durch nachfolgende
Faktoren gekennzeichnet:
• hohe Erschließungswirkung (Lage)
• optimale Eingliederung in den Verkehrsraum (kurze Wege)
• barrierefreie Ausgestaltung (Zuwege/Einstieg, siehe Kapitel 3.15 und 6.8)
• gute Verknüpfung (Bus, Bahn, IV)
• optimale Wegeleitung (gute Orientierung)
Die optimale Funktionalität ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer zu erreichen. Im
Einzelfall ist daher eine sorgfältige Abwägung der örtlichen Gegebenheiten durchzuführen.
Ausstattung
Die Ausstattung der Haltestellen ist für die Kundenakzeptanz von besonderer Bedeutung. Sie muss als
Teil der Gesamtleistung des ÖPNV erkennbar und wirksam sein und darüber hinaus einen
angemessenen Service bieten. Gleichzeitig sind auch die Belange einer optimalen Betriebsabwicklung
(freies und langgestrecktes Anfahren, Bordsteinhöhen) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der
Beförderungsgeschwindigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus kommt der sozialen Sicherheit eine große
Bedeutung zu. Eine entsprechende Gestaltung der Haltestellenbereiche (Lage, Transparenz, Beleuchtung
u.a.) trägt wesentlich dazu bei.
Die Haltestellenkategorien unterscheiden sich in:
• Kategorie I:
Zentrale Verknüpfungspunkte (z.B. Busbahnhöfe, Rendezvouspunkte)
• Kategorie II:
Untergeordnete Verknüpfungspunkte (z.B. Umsteigehaltestellen, Haltestellen mit P+R-Anlagen)
und Haltestellen mit überdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen
• Kategorie III:
Haltestellen mit durchschnittlichem Fahrgastaufkommen
• Kategorie IV:
Haltestellen mit unterdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen.
Die Zuständigkeit für die Haltestellen liegt in der Regel beim jeweils zuständigen Straßenbaulastträger.
Dies betrifft den Bau, die Wartung und die Instandhaltung der Anlage. In enger Kooperation mit den
jeweiligen Verkehrsunternehmen sind die Nutzung und die Aufgabenteilung für die Haltestellen zu
regeln.
- 49 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Ausstattungsmerkmal
Kategorie
I
II
III
IV
Fahne und Haltestellenbezeichnung
AVV-Kennzeichnung
Linienbezeichnung
Tarifstandort (Stammgebiet, Kurzstreckeninformation)
Liniennetzplan
Ortsliniennetzplan
Stadtplan / Umgebungsplan
Aushangfahrplan
Tarifinformation
dynamische Abfahrtenanzeige (DFI) *
Anschlussinformationssystem
Hinweis auf nächste Vorverkaufsstelle
Fahrausweisautomat
Kiosk / Bewirtschaftung
Kundencenter
Haltestellenkennzeichnung
Geografische Information
Fahrgastinformation und Anschlusssicherung
Fahrausweiserwerb und Kundenbetreuung
Ausstattung der Aufenthaltsflächen
barrierefreier Zugang incl. Wegeleitung
Beleuchtung
Witterungsschutz **
Sitzgelegenheiten **
Fahrradständer
Abfallbehälter **
Uhr
Lautsprecher
Notrufeinrichtung
Toiletten
Videoüberwachung
*) Bei Haltestellen mit hohem Einstiegsaufkommen, gemäß Vereinbarung
mit dem Aufgabenträger
**) Bei richtungsbelasteten Haltestellen der Kategorien III und IV kann
im Einzelfall eine richtungsbezogene Ausstattung ausreichend sein.
Legende:
Grundausstattung
zweckmäßige Ergänzung
Tab. 17: Anforderungsprofil für die Ausstattung der Haltestellen
- 50 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.9
Betriebssteuerung
Die Leitstellen dienen der Kommunikation auf Betreiberseite. Der reibungslose Betriebsablauf, die
interne und die unternehmensübergreifende Anschlusssicherung sind davon direkt betroffen.
Leitstelle
Das Verkehrsunternehmen betreibt eine eigene rechnergesteuerte Leitzentrale, beteiligt sich an einer vorhandenen fremden Leitstelle oder stellt
die Kommunikation zu den anderen Verkehrsunternehmen im Bedienungsgebiet auf andere geeignete Weise sicher.
Funk
Zuverlässiger Sprechfunk zwischen Fahrpersonal und Disponenten im
wahlweise analogen oder digitalen Funksystem ist sicherzustellen. Durch
geeignete Auswahl des Übertragungswegs soll die Möglichkeit einer
übergeordneten Kommunikation (z.B. verbundweit) ermöglicht werden.
Die Kommunikation soll den SPNV mit einbeziehen, beispielsweise und
insbesondere bei Störungen und Großereignissen.
Übergeordnete
Kommunikation
Die Einrichtung eines übergeordneten und vernetzten Kommunikationssystems, an dem sich alle Verkehrsunternehmen der Region, möglichst
auch die ausländischen, beteiligen sollen, wird angestrebt.
Echtzeitdaten:
Es ist ein rechnergesteuertes Leitsystem ITCS (Intermodal Transport
Control System) gemäß dem anerkannten Stand der Technik einzusetzen,
welches die Erfassung und Bearbeitung von Echtzeitdaten sicherstellt.
Technische Mindestvoraussetzung ist die Einhaltung der VDVSpezifikationen für die betriebsübergreifende Informationsübermittlung
(VDV-Richtlinien 453 und 454).
Anschlussinformation
Die Anschlussinformation stellt eine erforderliche Grundvoraussetzung für
einen funktionierenden öffentlichen Verkehr dar und wird daher in den
Fahrplänen berücksichtigt. Die fahrplanmäßigen Anschlüsse sind über
Funk und durch rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (ITCS) und
diesbezügliche Anzeigen zu sichern.
Disposition von
Bedarfsverkehren
Die Disposition von Bedarfsverkehren obliegt dem betriebsführenden
Verkehrsunternehmen. Es sind Systeme einzusetzen, die beispielsweise
eine selbstständige Erfassung und Übermittlung von Bestellwünschen
ermöglichen und dem Disponenten bei der individuellen Routendefinition
unterstützen. Eine Übertragung der Dienstleistung auf einen externen
Betreiber ist möglich.
Tab. 18: Anforderungsprofil für die Betriebssteuerung im AVV
- 51 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
3.10 Tarif und Vertrieb
Tarif
Die Gestaltung des AVV-Verbundtarifs erfolgt im regionalen Konsens durch die Verbandsmitglieder Stadt
Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren und Kreis Heinsberg und in engem Zusammenwirken mit den
im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen unter Federführung der Verbundgesellschaft.
Die Weiterentwicklung der übergeordneten landesweiten und euregionalen Tarife (NRW- und EMRTarife) ist unter Mitwirkung der Verbandsmitglieder und der im Verbundraum tätigen
Verkehrsunternehmen maßgeblich durch den AVV voranzutreiben.
Zur weiteren tariflichen Vereinfachung wurden zum 01.01.2015 die bis dato auf grenzüberschreitenden
Fahrten zwischen AVV- und VRS-Gebiet geltenden AVV-VRS-Kragentarife, NRW- und DB-Tarife durch die
Anwendung des VRS-Tarifes abgelöst.
Die Anwendung dieser Tarife ist für alle Betreiber von ÖPNV-Leistungen im AVV verpflichtend. Diese
Verpflichtung bedingt die Integration in den Verbund, die Anwendung des gesamten Tarifsortiments und
die Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren einschließlich der diesbezüglichen vertraglichen
Regelungen.
Ziel der Tarifgestaltung ist es, durch Ausschöpfung aller Marktchancen die Nachfrage zu steigern und
gleichzeitig die Einnahmensituation kontinuierlich zu verbessern. Vor dem Hintergrund wegbrechender
Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand kommt einer marktorientierten Tarifgestaltung eine immer
stärkere Bedeutung zu. Für bestimmte marktgruppenspezifische Verkehrsangebote (z. B. Discobus,
Citybus, ASA) bleiben Sondertarife zulässig.
Durch die Integration von Mobilitätsdienstleistungen wie z. B. Carsharing, Fahrradverleih, Mitfahrbörsen
etc. wird schrittweise eine weitere Entwicklung des AVV vom Verkehrs- hin zu einem Mobilitätsverbund
angestrebt. Durch die perspektivische Schaffung von multimodalen Tarifprodukten soll den geänderten
Mobilitätsanforderungen der Kunden nachgekommen und somit bislang auf den Individualverkehr
fokussierte Nutzer zum Umstieg auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes bewegt werden. Ziel ist es,
multimodale Angebote zu bündeln und hierdurch Tarifvereinfachungen und den Abbau von
Zugangsbarrieren einzuleiten.
Vertrieb
Ziel ist es, die Zugangsbarrieren zum ÖSPV/SPNV durch vertriebliche Verbesserungen abzubauen und
die Akzeptanz der öffentlichen Verkehrsmittel durch Information und geeignete Vermarktungsstrategien
weiterhin zu erhöhen.
Die AVV-Vertriebsrichtlinie gibt Standards für ein einheitliches Vertriebssystem vor. Diese sind durch die
im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen anzuwenden und nach Bedarf weiterzuentwickeln. Durch
Mindestanforderungen an das Vertriebssystem wird eine flächendeckende Grundversorgung
sichergestellt. Gleichzeitig müssen neue Nutzerpotenziale insbesondere in den Verdichtungsgebieten
generiert werden.
Die Vertriebsrichtlinie berücksichtigt alle Vertriebswege vom persönlichen Verkauf im Fahrzeug oder in
den Vorverkaufsstellen bis hin zu den Fahrausweisautomaten und dem mobilen Telefon als ersten
elektronischen Vertriebskanal (HandyTicket). Die Zuständigkeit für den Vertrieb von Fahrausweisen
obliegt den Verkehrsunternehmen. AVV-weite Lösungen, die dem Zweck einer reibungslosen, zügigen
und wirtschaftlichen Abwicklung des Vertriebes dienen, sind auszubauen.
Die Einführung eines interoperablen elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) auf Basis der VDVKernapplikation im Jahr 2016 verfolgt das Ziel, den Kundenservice zu steigern, wiederkehrende
Bearbeitungsspitzen in den Verkaufsstellen zu entschärfen und gleichzeitig eine Aufwands- und
Kostenreduzierung auf Unternehmensseite zu erzielen.
- 52 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Dies wird unter anderem durch die Schaffung einer Online-Plattform und gleichzeitiger Verlagerung von
Verkaufs- und Bearbeitungsvorgängen vom Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens auf den Kunden (z.
B. Möglichkeit zur Sperrung von verlorenen Tickets oder zum Neuerwerb von Zeitkarten über diese
Online-Plattform) ermöglicht. Insgesamt soll durch den Ausbau elektronischer Vertriebswege Neukunden
der Marktzugang und die Nutzung des ÖPNV erleichtert werden. Im ersten Ausbauschritt ist
schwerpunktmäßig geplant, die EFM-Stufe 2a (Abonnements im AVV) auf das elektronische Ticket
umzustellen. In einem zweiten Ausbauschritt sollen weitere Tickets des Bartarifes als elektronisches
Ticket angeboten werden. Mit Umsetzung dieser beiden Ausbaustufen lassen sich unter grundsätzlicher
Beibehaltung der bisherigen konventionellen Tarifsystematik bereits nachhaltige Verbesserungen in Tarif
und Vertrieb realisieren.
Eine perspektivische Entwicklung hin zur automatisierten Fahrpreisfindung würde eine Ablösung des
konventionellen Tarifes durch eine elektronische Tarifierung und damit Preisfindung ermöglichen, womit
sich neue Spielräume zur Gestaltung und bislang noch nicht realisierbare Differenzierungs- und
Steuerungsmöglichkeiten ergeben.
3.11 Kommunikation / Information
Kommunikation
Kommunikation umfasst alle Aktivitäten, die die Außendarstellung des öffentlichen Nahverkehrs
gegenüber den Nutzern betreffen. Abgestimmte Gestaltungskriterien sollen eine ansprechende
Darstellung der Angebote und Produkte des ÖPNV in den Medien bewirken und auf die
Verbundzugehörigkeit der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen hinweisen. Bei der Wahl der
Medien und Art der Maßnahmen ist der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikationsgewohnheiten
Rechnung zu tragen. Der jeweilige individuelle Auftritt der Verkehrsunternehmen bleibt davon
unberührt.
Marktauftritt
In der Wahrnehmung des Nutzers soll der öffentliche Nahverkehr als einheitliches Gesamtsystem
verstanden werden. Ein möglichst homogenes Erscheinungsbild des ÖPNV sorgt für Transparenz und
erleichtert die Nutzung von Bus und Bahn. Ein gemeinsamer, unternehmensübergreifender Tarif für
Busse und Bahnen trägt wesentlich dazu bei. Darüber hinaus muss im Rahmen der
Kommunikationsarbeit das ÖPNV-Angebot transparent und bekannt werden. Gleichzeitig müssen
geeignete Informationsplattformen alle relevanten Informationen für die Zielgruppen bereithalten.
Fahrgastinformation
Fahrgastinformation ist ein wesentliches Element der Kommunikation und kann durch den Abbau von
Barrieren die Verkehrsmittelwahl zugunsten der ÖPNV-Nutzung beeinflussen.
Die Fahrgastinformation umfasst die für jedermann erhältliche, ausführliche Bekanntgabe und Auskunft
zum Fahrtenangebot, zu den Tarifen im ÖPNV sowie zur Verteilung und Lage von Haltestellen. Die
Information muss leicht zugänglich sein (Barrierefreiheit), gut wahrnehmbar dargestellt sein und in
verständlicher Form vermittelt werden. Übergeordnete Zielsetzungen der Fahrgastinformation sind:
• eine anspruchskonforme Informationsdarstellung für die Fahrgäste
• ein vermarktungsorientiertes Auftreten gegenüber potenziellen ÖPNV-Teilnehmern und
• eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch regionale Kooperation.
Neue Technologien und elektronische Informationssysteme bieten vielfältige Möglichkeiten, Umfang und
Detailtiefe der Information zu optimieren. Es ist darauf hinzuwirken, verfügbare Daten wie z. B.
Echtzeitdaten der Verkehrsunternehmen oder Ereignismeldungen (vorhersehbare und nicht
vorhersehbare Ereignisse, die zu Fahrplanabweichungen führen) in die Informationssysteme zu
integrieren.
- 53 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Bei außerplanmäßigen Zuständen müssen die Nutzer über das voraussichtliche zeitliche Ausmaß der
Störung, die Ursache der entstandenen Fahrplaninstabilität informiert und nach Möglichkeit über
alternative Routen in Kenntnis gesetzt werden. Im Weiteren sollten – in wirtschaftlich vertretbarem
Rahmen - alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Kunden möglichst individuell zu informieren.
Mobilitätsplattform
Um den Veränderungen des Mobilitätsmarktes gerecht zu werden, sind zukünftig auch externe
Mobilitätsdienste wie Carsharing, Bikesharing aber auch Fernbusse, Mitfahrportale u. a. stärker mit den
ÖPNV-Angeboten im Sinne einer übergreifenden AVV-Mobilitätsplattform zu verknüpfen.
Derzeit entstehen diverse neue Dienste, die in Kombination mit dem ÖPNV-Angebot die Unabhängigkeit
vom privaten PKW erhöhen. Durch die stärkere Vernetzung der Angebote, v.a. in Bezug auf die
Bereitstellung von Informationen, sollen mehr Kunden an Verkehrsmittel des Umweltverbundes
gebunden werden.
Mittelfristig soll die Mobilitätsplattform auch weitere Funktionen wie Buchung, Vertrieb und Abrechnung
stärker integrieren. Hierzu bedarf es technologischer Voraussetzungen, die zum Teil im Rahmen der
Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements im AVV geschaffen werden (Chipkarten als
Kundenmedium, Vertrieb von Fahrausweisen über online-Shop).
Info-App für Smartphones
Die weite Verbreitung von Mobiltelefonen und technische Innovationen im Bereich der mobilen
Fahrgastauskunft machen das Handy zu einem Informations- und Vetriebsmedium von großer
Bedeutung. Seit Ende 2014 ist die App „avvconnect“ für iPhone und Android-Smartphones kostenlos
erhältlich. Damit setzt der AVV seine Strategie fort, verstärkt auf digitale Informationstechnologien zu
setzen. Zum Vorteil der Fahrgäste, die damit nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort
Fahrplaninformationen abfragen können.
Bereitstellung der Fahrgastinformation
Da sich die Informationsgewohnheiten der Menschen unterschiedlich darstellen, ist eine Informationspalette erforderlich, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Eine effektive Informationsstrategie
erhebt den Anspruch, möglichst vielfältige und individualisierbare Informationen möglichst 24 h/Tag und
von jedem Ort aus über verschiedene Informationskanäle bereit zu stellen. Informationen müssen so
aufbereitet sein, dass auch ortsunkundige Fahrgäste eine Auskunft erhalten, die den gesamten
Reiseverlauf einschließlich der Tarifinformation beinhaltet.
Die Fahrgastinformation ist von übergeordneter Tragweite und daher verbundeinheitlich festzulegen. Zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sollen Kooperationsformen intensiviert werden, wie es bei
Mobilitätszentralen, regionalen Call-Centern oder bei der landesweiten Fahrplanauskunft "Schlaue
Nummer" üblich ist.
Die Bereitstellung von Informationen zu Fahrplan, Tarif, Liniennetz sowie die Komponenten der
dynamischen Echtzeitinformation erfolgt nach verbundweit einheitlichen, mit den Verkehrsunternehmen
abgestimmten Kriterien. Soweit Förderrichtlinien relevant sind, hat die Festlegung von Standards nach
deren Zielsetzungen zu erfolgen.
Sowohl die statischen als auch die dynamischen Fahrplandaten für die regionale und auch für die
landesweite Fahrplanauskunft sind der AVV GmbH als einer der regionalen Koordinierungsstellen für die
Fahrgastinformation in NRW in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
- 54 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 19: Anforderungsprofil für die Informationspalette im AVV
3.12 Service / Personal
Service
Zum Kundenservice gehören alle über die reine Transportleistung hinaus gehenden Angebote der
Verkehrsunternehmen. Der planmäßige Betrieb und die verkehrliche Funktion des ÖPNV sollen durch
zusätzliche Serviceleistungen attraktiv gestaltet werden. Soweit Tarif-, Vertriebs- und
Informationsstandards betroffen sind, gelten die Zielformulierungen dazu verbundweit. Kundenservice
im öffentlichen Nahverkehr erfolgt
•
•
•
•
stationär (z.B. Beschwerdemanagement, Fundbüro, Erstattungsverfahren u.a.)
telefonisch (vereinheitlichte Servicenummern, ausgeweitete Bereitschaftszeiten u.a.)
über das Internet (Online-Angebote, Betreuung per Email u.a.) oder
im Fahrzeug (Taxiruf, Halt auf Wunsch u.a.).
Die Erreichbarkeit des Verkehrsunternehmens bzw. eines durch das Verkehrsunternehmen Beauftragten
muss
gewährleistet
sein.
Entsprechend
geeignetes
Personal
sowie
der
Einsatz
unternehmensübergreifender geografischer Auskunftssysteme sind notwendig. Gleichzeitig ist es
sinnvoll, dem Kunden einen vereinheitlichten Weg zur Reservierung bedarfsorientierter Angebote und
zur Meldung von Beschwerden, Mängeln und Verlustanzeigen offen zu halten.
Service- und Fahrpersonal
Die grundlegenden Anforderungen an das Service- und Fahrpersonal beziehen sich auf Fachkompetenz
und Kenntnisse zu allen beförderungsbezogenen Fragestellungen wie Tarif, Vertrieb, Fahrplan und
Fahrbetrieb. Darüber hinaus sind umfassende Ortskenntnisse erforderlich. Die Eignung zur Steuerung
von Fahrzeugen wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt.
Neben der fachlichen Kompetenz sind Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Serviceorientierung die
entscheidenden Qualitätskriterien. Diesbezügliche Qualitätsziele sind für alle Personen mit
Kundenkontakt anzusetzen, d.h. Fahrpersonal, Prüfpersonal, Vertriebspersonal, sowie Sicherheits- und
- 55 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Servicepersonal. Das Personal muss technisch jederzeit in der Lage sein, Hilfs- bzw. Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
Das äußere Erscheinungsbild ist gekennzeichnet durch gepflegte Kleidung und ein den Kundenerwartungen entsprechendes Auftreten. Servicepersonal ist für die Fahrgäste an der Dienstkleidung als
solches erkennbar (Ausnahme: Prüfpersonal). Zielsetzung ist, dass der Kunde in allen Belangen
fachkundige Auskunft und freundliche Hilfe erhält.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich. Alle Kundendialoge müssen verständlich
geführt werden. Fremdsprachenkenntnisse sind für Servicepersonal wünschenswert. Kenntnisse der
englischen Sprache sind im Allgemeinen ausreichend, wobei regionalbedingt und insbesondere im
internationalen Grenzraum auch Anforderungen an Kenntnisse der niederländischen bzw. der
französischen Sprache wünschenswert sind. Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt sind Schulungen je nach
Tätigkeitsbereich zu relevanten Themen z. B.:
•
•
•
•
•
•
•
Netz- und Ortskenntnisse
Tarif- und Fahrplankenntnisse
Kommunikation mit dem Kunden
situationsbezogenes, eigenverantwortliches Verhalten zum Nutzen der Kunden
Verhalten gegenüber Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen
Sicherheits- und Ordnungsfragen
besondere Serviceleistungen
regelmäßig vorzusehen. Erkannte Defizite sind durch Nachschulungen zu beseitigen.
Beschwerdemanagement
Qualitätskriterien für das Beschwerdemanagement sind zum einen der einfache Zugang zur
Beschwerdeannahmestelle, zum anderen eine zügige formale Bearbeitung der Beschwerde, die den
Erwartungen und Ansprüchen des Kunden entspricht. Das Beschwerdemanagement umfasst die
Gesamtheit der nutzerseitigen Beschwerden, Hinweise und Vorschläge
• bezüglich Fahrplanangebot, Fahrpreisgestaltung und Qualität der Leistungserbringung, die
• in mündlicher, postalischer, telefonischer Form, per Email oder über die sozialen Netzwerke
• an verschiedene Kontaktstellen bei verschiedenen Adressaten gerichtet werden.
Im Zuge des sich wandelnden Kommunikationsverhaltens werden die meisten Beschwerden digital, per
Mail übermittelt. Der AVV erhält Beschwerden auch über soziale Netzwerke z. B. Facebook.
Der Eingang von Beschwerden erfolgt bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen, bei der AVVVerbundgesellschaft, dem landesweiten Infoportal „Schlaue Nummer“, der NRW Schlichtungsstelle, bei
den Aufgabenträgern und Regierungsvertretern, der Presse und den politischen Vertretern.
Zuständig für das Beschwerdemanagement ist in erster Linie das betroffene Verkehrsunternehmen.
Durch Beschwerdeführer oder Externe an den AVV gerichtete Beschwerden werden an die
Verkehrsunternehmen zur Beantwortung oder zur Stellungnahme weiter geleitet.
Entscheidend im Beschwerdemanagement ist eine Kanalisierung der Beschwerden hin zur zuständigen
bzw. geeigneten Bearbeitungsstelle und von dort aus die Erbringung einer qualifizierten Antwort
und/oder einer zeitnahen Stellungnahme an den Beschwerdeträger.
Das Beschwerdemanagement kann darüber hinaus verwertbare Erkenntnisse über die Erwartungen der
Kunden und über deren Zufriedenheit liefern. Werden Beschwerden systematisch ausgewertet, so
entstehen Indikatoren, die bei Planung und Maßnahmenentwicklung zur Qualitätssteigerung zu
verwenden sind.
3.13 Sicherheit
Die Sicherheit an Haltestellen und in den Fahrzeugen muss gewährleistet sein. Dabei sind die
Sicherheitsbedürfnisse bestimmter Nutzergruppen (Frauen, Kinder, in der Mobilität eingeschränkte
Personen) in besonderem Maße zu beachten.
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Nahverkehrsplan
Kriterien, die das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste beeinflussen, sind:
•
•
•
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•
•
•
•
•
•
ausreichende Beleuchtung der Haltestellen und des Haltestellenumfeldes
partielle Notrufeinrichtungen an Haltestellen
Meidung optisch abgetrennter Aufenthaltsräume
Kontaktmöglichkeit zum Fahr- und Dienstpersonal
partielle Videoüberwachung nicht einsehbarer Bereiche
Sicherheitstrainings für Kinder und Jugendliche
Sicherheitseinweisung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
Ausbildung des Fahrpersonals zum Verhalten bei Bedrohung
Betriebliches Sicherheitskonzept zu Konflikt-/Gefahrensituationen (z.B. stiller Alarm)
partielle Videoüberwachung in den Fahrzeugen.
In den Fahrzeugen sollen die Fahrgäste im Notfall in Kontakt zum Personal treten können. Das Personal
muss technisch in der Lage sein, erforderlichenfalls Rettungsmaßnahmen zu ergreifen.
Im Fahrzeug ist das Verkehrsunternehmen für eine sichere Beförderung der Fahrgäste zuständig.
Bezogen auf die Haltestellen stellt sich dies als eine gemeinsame Aufgabe der Aufgabenträger mit den
Verkehrsunternehmen dar. Ordnungspartnerschaften mit der Polizei und anderen zuständigen Stellen
sind anzustreben.
3.14 Sauberkeit
Sauberkeit ist ein wichtiges Ziel, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten. Die Qualitätskriterien im Bereich
Sauberkeit umfassen die Fahrzeuge, die Haltestellen und die Vertriebsstellen. Sie sollen einem sauberen
und gepflegten Erscheinungsbild genügen.
Das Kriterium Sauberkeit stellt eine Basisleistung dar, d. h. der Kunde nimmt Sauberkeit im positiven
Sinn als selbstverständliche Leistung wahr, während die Ablehnung bei nicht erfüllten Anforderungen
extrem zunimmt. Qualitätskriterien bilden die Reinigungsintervalle und die veranschlagte Zeit je Vorgang
sowie die Bereitschaft zu (bzw. die Auferlegung von) kleinen Reinigungstätigkeiten durch das
Fahrpersonal.
Mangelnder Sauberkeit müssen die Verkehrsunternehmen schnellstmöglich nachgehen. Sofern sich
Probleme mit mangelnder Sauberkeit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Verkehrsunternehmen
ergeben (z. B. an Haltestellen), muss eine Mitteilung an die zuständige Dienststelle erfolgen.
Die Sorgfaltspflicht für saubere Fahrzeuge, Betriebsanlagen und (eigene) Vertriebsstellen liegt beim
Verkehrsunternehmen. Für die Haltestellen sind die jeweiligen Baulastträger zuständig, sofern nicht
anderweitige Regelungen getroffen werden.
3.15 Barrierefreiheit
Gesetzliche Vorgaben
Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit
Behinderungen. Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle, die die in ihrer
Mobilität eingeschränkt sind. Dazu zählen ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder in Begleitung
von Kindern, Personen mit schwerem Gepäck u.a.
Die Berücksichtigung der Belange beeinträchtigter Menschen ist gesetzlich festgeschrieben. Die
novellierte Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG vom 07.08.2013 verlangt, dass der Nahverkehrsplan
die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch beeinträchtigten Menschen berücksichtigt, mit dem
Ziel, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Von
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Nahverkehrsplan
dieser Frist kann gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan
Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.
Definition der Barrierefreiheit
§ 4 BGG: “Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte
Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Vorausschauende Planung
Vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen kann die konkrete Umsetzung des vorgegebenen
Ziels infolge der Notwendigkeit zum Teil sehr komplexer infrastruktureller Maßnahmen nur im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten und unter Einsatz öffentlicher Fördergelder erfolgen. Aus diesem Grunde
ist eine vorausschauende Planung des ÖPNV-Aufgabenträgers mit einer sinnvollen Aufteilung von
Maßnahmen auf die nächsten Jahre gemäß § 8 Abs. 3 Satz 5 PBefG (“Im Nahverkehrsplan werden
Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.“) unerlässlich.
Infrastrukturplanung
Bei allen Planungen im Bereich Infrastruktur soll schrittweise eine möglichst weitreichende
Barrierefreiheit gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Finanzmitteln von Bund und Land
insbesondere im Hinblick auf bauliche Veränderungen ist hierbei unerlässlich. Die unter Umständen nicht
oder nicht sicher zu erreichende vollständige Barrierefreiheit vor dem 01.01.2022 wird als Abweichung
gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG benannt und begründet.
Fahrzeugförderung
Die Vorgaben aus der Richtlinie des ZV AVV zur Förderung von Fahrzeugen entsprechen dem
gesetzgeberischen Anforderungsprofil. Sie umfassen unter anderem:
• Niederflurtechnik, Vorhandensein mindestens einer Einstiegshilfe
• ausreichende Multifunktionsfläche für Rollstuhlnutzer (auch Nutzer von Rollatoren, Personen mit
Kinderwagen oder Gepäck etc.)
• kontrastreiche Gestaltung im Fahrzeuginnern (besonders Haltegriffe und -stangen,
Anforderungstaster, Podeste, Sitzflächen) und leichter Zugang zu Haltewunschtasten
• barrierefreie akustische und visuelle Fahrgastinformation.
Fahrgastinformation
Zu den Anforderungen im Bereich Fahrgastinformation zählt:
• eine Beratung über barrierefreie Angebote in den Kundenzentren sowie telefonisch
• die Aufbereitung digitaler Informationen in der Art, dass diese für Blinde oder in ihrer Sehfähigkeit
beeinträchtigte Menschen zugänglich sind
• eine barrierefreie Information für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen z.B. durch
Gebärdensprachenübersetzung an visuellen Medien
• eine leicht verständliche Information für Menschen mit Lernbehinderungen und
• die regelmäßige Schulung des Fahrpersonals zum Umgang mit mobilitätseingeschränkten
Fahrgästen.
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Nahverkehrsplan
3.16 Pünktlichkeit
Pünktlichkeit: Pünktlichkeit ist eine Grundanforderung an einen zufriedenstellenden ÖPNV.
Abweichungen wirken sich als Verfrühung oder als Verspätung aus.
Verfrühung: Abfahrten vor der veröffentlichten Abfahrtszeit gelten als Verfrühung. Verfrühte Fahrten
sind nicht akzeptabel. Zur Feststellung einer Verfrühung ist die Abfahrtszeit an Haltestellen relevant.
Eine verfrühte Ankunft ist für den Kunden nicht nachteilig.
Verspätung: Bei der Messung von Verspätungen werden Ankunftszeiten zugrunde gelegt.
Unterschiedlich hohe Verspätungen wirken sich beim Fahrgast unterschiedlich aus und werden
entsprechend unterschiedlich aufgefasst. Die Einteilung in Verspätungsklassen macht die Pünktlichkeit
messbar und liefert darüber hinaus einen ständigen Anreiz zur Pünktlichkeitssteigerung.
Da Verspätungen im ÖSPV mehrheitlich von nicht vom Betreiber beeinflussbaren Faktoren verursacht
werden, wird sich dieser Ansporn seitens der Betreiber auf eine realitätsnahe Gestaltung der Fahrpläne
auswirken. Zielsetzung des Aufgabenträgers muss sein, die Regulierung der pünktlichkeitsbeeinflussenden Rahmenbedingungen im Straßenverkehr (Querschnittsgestaltung, Kurvenradien,
Verkehrsberuhigung, LSA-Beeinflussung, Staubekämpfung, Baustellenbetrieb, Falschparker) gezielter auf
die Belange des ÖSPV auszurichten.
Definition von Verspätungsklassen im Busverkehr des AVV
Klasse 1 (pünktlich)
0 bis unter 6 Minuten
Klasse 2
6 bis unter 10 Minuten
Klasse 3
10 bis unter 15 Minuten
Klasse 4
15 bis unter 20 Minuten
Klasse 5
20 bis unter 30 Minuten
Verspätungen ab 30 Minuten bzw. bei kürzeren Taktzeiten bis zur nächsten fahrplanmäßigen Fahrt,
gelten als Leistungsausfall.
3.17 Qualitätssicherung
Übersicht
Im Interesse eines attraktiven Nahverkehrsangebotes ist die Sicherung einer angemessenen Qualität
von elementarer Bedeutung. Das Anforderungsprofil der Aufgabenträger bzw. des AVV wurde in enger
Abstimmung ausformuliert und verbundeinheitlich aufgestellt. Angestrebte Qualitätsstandards für den
Nahverkehr in NRW wurden im Abstimmungsprozess mitberücksichtigt.
Die Mitwirkung der Verkehrsunternehmen trägt zur Aufstellung und zur Erfüllung der Anforderungen an
die Qualitätssicherung im ÖSPV entscheidend bei.
Bei der Ausgestaltung des ÖSPV sollen erwartete Leistungen zu den für die Allgemeinheit günstigsten
Kosten, aber nicht „billig“ um jeden Preis, erbracht werden. Diesem Grundsatz wird durch einen
Rahmenplan über Qualitätskriterien entsprochen, der sich an den formulierten Zielen orientiert.
Die Kriterien zur Bemessung der Qualität des ÖSPV werden drei Bereichen – Betrieb, Infrastruktur und
Kommunikation/Information – zugeordnet.
- 59 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Kriterien zur Bemessung der Qualität des ÖSPV
Betrieb
Leistungsangebot
Produktpalette
Fahrplanstabilität
Anschlusssicherheit
Betriebssteuerung
-
Infrastruktur
-
Fahrzeuge
Haltepunkte/Haltestellen
Straßeninfrastruktur
Leitstellen
Verkaufsstellen
Kommunikation
und Information
-
Marktauftritt
Fahrgastinformation
Erreichbarkeit
Sicherheit
Sauberkeit
Beschwerdemanagement
Qualitätskriterien Betrieb
Leistungsangebot
Das betriebliche Leistungsangebot hat den Grundsätzen einer angemessenen Verkehrsbedienung
(Erschließung und Verbindung) zu genügen.
Die Anforderungen an das Leistungsangebot richten sich nach den Zielvorgaben der Aufgabenträger für
eine angemessene Verkehrsbedienung. Eine verbundeinheitliche Definition unterbindet nicht, dass eine
aufgabenträgerbezogene Differenzierung zum Ansatz gebracht wird.
Bemessung und Beurteilung des Leistungsangebotes betreffen alle Planungsbeteiligte, Aufgabenträger
wie Verkehrsunternehmen. Der kommunalen Seite obliegt die Zuständigkeit, mit der Flächennutzungsund Bebauungsplanung eine anspruchskonforme Bedienung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
ermöglichen.
Produktpalette
Ein funktionsgerechter und gleichzeitig attraktiver Ansatz für die Gestaltung des Nahverkehrs ist durch
eine Kombination verschiedener Betriebsformen zu erreichen. Die verschiedenen Betriebsformen haben
sich zu einem Gesamtsystem des SPNV/ÖSPV zusammenzufügen (s. Kap. 3.6: Produktpalette).
Die Komponenten der Produktpalette sind aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft. Die
Produktpalette weist jedem Produkt geeignete spezifische Standardmerkmale zu, auf die im Rahmen der
Qualitätssicherung zurückzugreifen ist.
Fahrplanstabilität
Das Qualitätskriterium Fahrplanstabilität umfasst die Einhaltung des Fahrplans auf allen Einzelstrecken.
Pünktlichkeit ist eine Grundanforderung an den ÖPNV, wobei gelegentliche Störungen und Verspätungen
als unvermeidbar betrachtet werden müssen.
Für die Einhaltung des Fahrplans ist das Verkehrsunternehmen im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten verantwortlich. Einschränkungen dieser Verantwortlichkeit sind auf unvorhersehbare,
fremdverschuldete Ereignisse zu reduzieren, z. B. bei
•
•
•
•
witterungsbedingten Ereignissen
Infrastrukturausfall durch höhere Gewalt
punktuelle Störungen im Verkehrsablauf (z.B. Unfall, Baustelle)
in beschränktem Umfang sonstige Betriebsbeeinträchtigungen, z.B. arbeitsrechtlicher Art.
- 60 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die schnellstmögliche Behebung von Fahrplanstörungen muss prioritäres Unternehmensziel sein, das bei
der Fuhrpark- und bei der Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen ist.
Den negativen Auswirkungen unvorhergesehener Betriebsbeeinträchtigungen ist durch eine koordinierte
Einsatzsteuerung (Reservefahrzeuge, Personaldisposition) entgegen zu wirken.
Fahrplanstabilität stellt sich als Folge des Zusammenspiels verschiedener Einflussfaktoren dar, die sich in
der Regel als Verfrühung, Verspätung und/oder Leistungsausfall auswirken. Diese Erscheinungen können
demnach als Indikatoren verstanden und als solche einem Qualitätssicherungskonzept zugeordnet
werden.
Anschlusssicherheit
Die Anforderungen an die Anschlusssicherung richten sich nach den Zielvorgaben des Aufgabenträgers
(s. Kap. 3.5: Verknüpfung der Verkehrssysteme). Sie sind bei der Fahrplangestaltung planerisch zu
berücksichtigen und im Betrieb angemessen umzusetzen.
Die erforderlichen Anschlussverbindungen werden bei der Fahrplangestaltung berücksichtigt. Es sind
Wartezeiten zwischen Zu- und Abbringerlinien zu vereinbaren, die bei der Pünktlichkeitsbewertung zu
berücksichtigen sind. Im ländlichen Bereich erhält im Allgemeinen die Anschlusssicherung Vorrang
gegenüber der Pünktlichkeit, während bei hohen Bedienungshäufigkeiten und Folgeanschlusspunkten die
Pünktlichkeit eine höhere Priorität erhalten soll. Die fahrplanmäßigen Anschlüsse sind über Funk und
nach Möglichkeit durch rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (ITCS) mit integrierten IST-Daten zu
sichern.
Die Belange der Anschlusssicherung müssen bei der Bewertung von Verspätungen im Busverkehr
berücksichtigt werden. Ein zusätzlicher Puffer ist einzurechnen, wenn der Anschluss „nehmend“ erfolgt,
d. h. wenn die Ankunft eines anderen Fahrzeugs (Bus/Bahn) abgewartet werden soll, um Umsteiger zu
übernehmen. Im Anschlussverkehr Schiene/Bus ist darauf hin zu wirken, dass eine zeitnahe Information
des Fahrpersonals über Art und Umfang von Verspätungen stattfindet, z.B. über Anzeigen.
Bei bedarfsorientierten Verkehren handelt es sich häufig um Zubringerdienste in zeitlicher Abstimmung
zu Zügen oder zu Buslinienverkehren. Darüber hinaus bieten wechselnde Fahrstrecken nicht die
Fahrplansicherheit von Zügen und Linienbussen. Die Bildung von Verspätungsklassen ist bei
bedarfsorientierten Verkehren daher nicht sinnvoll.
Betriebssteuerung
Durch verbindliche Vorgaben zum Qualitätsziel Betriebssteuerung soll sichergestellt werden, dass
• das ÖSPV/SPNV - Leistungsangebot den Vorgaben des Fahrplans entspricht,
• die Anforderungen an die Anschlusssicherung erfüllt werden können,
• eine anspruchskonforme Kundeninformation erfolgen kann.
Über die Betriebssteuerung wird beeinflusst:
•
•
•
•
Einhaltung des ort- und zeitgebundenen Fahrplans
Vorhaltung und Einsatz einer Fahrzeugreserve
Personalbereitschaftsdienst, Pannendienst
Information der Fahrgäste im Falle unvorhergesehener Betriebsbeeinträchtigungen.
Die Betriebssteuerung liegt in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen und soll der
ordnungsgemäßen Durchführung des Fahrbetriebs und einer weitestgehend dauerhaften Einhaltung der
Pünktlichkeit und der Anschlusssicherung dienen.
- 61 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Qualitätskriterien Infrastruktur
Fahrzeuge
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung müssen sich an der Verkehrsaufgabe orientieren. Die
Standards wurden nach Fahrzeugtypen differenziert. Diese Differenzierung soll den Anforderungen an
die Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes gleicher Fahrzeuge für unterschiedliche Produkte genügen.
Die Vorhaltung einer angemessenen Fahrzeugreserve ist notwendige Voraussetzung, um betriebliche
Qualitätsstandards vor Ort erfüllen zu können. Sie muss daher ebenfalls Gegenstand eines Qualitätssicherungskonzeptes werden.
Haltepunkte und Haltestellen
Die Haltestellenausstattung soll in erster Linie den Anforderungen der Kunden entsprechen. Sie muss als
Teil der Gesamtleistung des öffentlichen Nahverkehrs erkennbar sein und darüber hinaus einen
akzeptablen Service bieten. Gestaltung und Design sollen ein unverwechselbarer Ausdruck des
Selbstverständnisses des öffentlichen Nahverkehrs sein und in der Bevölkerung ein positives Image
bewirken.
Die Ausstattung der Haltestellen muss diese Anforderungen erfüllen, aber auch im Rahmen des
betrieblich, straßenverkehrsrechtlich und wirtschaftlich Machbaren bleiben. Die angestrebte
Grundausstattung der Haltestellenbereiche wurde in Abhängigkeit von der verkehrlichen Bedeutung des
Standortes als Zielsetzung der Aufgabenträger im AVV formuliert. Dort werden bestimmten
Haltestellenkategorien bestimmte Ausstattungsmerkmale zugeordnet (s. Kap. 3.8).
Der Fahrgast hat Anspruch auf eine intakte Haltestellenausstattung. Deshalb sollen Beanstandungen
(z.B. defekte Wartehallen, Informationstafeln/-anzeigen, Beleuchtung) innerhalb eines festzulegenden
Zeitraums nach Eingang der Schadensmeldung behoben werden. Auch größere Schäden, die z. B. durch
Vandalismus entstanden sind, sollen ebenfalls innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt
werden.
Straßeninfrastruktur
Behinderungen im Verkehrsablauf führen zu Fahrzeitverlängerungen und zu Fahrzeitschwankungen. Sie
sind durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen weitestgehend abzubauen. Die Umsetzung von
Beschleunigungsmaßnahmen hängt stark von den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten ab. Es ist
sinnvoll, nach einer differenzierten Analyse der jeweiligen Verkehrsabläufe (Aufzeigen von Ort, Art und
Umfang der eintretenden Behinderungen) aus einem Katalog von möglichen Beschleunigungsmaßnahmen die für die spezielle Situation geeignete(n) zu wählen.
Die Elemente der Beeinflussung des Verkehrsablaufs im Bereich der Straßeninfrastruktur, die sich gezielt
auf eine Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs auswirken, sind:
•
•
•
•
Busspuren
Lichtsignalbeeinflussung
Umbau von Bushaltebuchten zu Bushaltekaps und
ordnungsrechtliche Maßnahmen (Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelungen, Parkraumbewirtschaftung, usw.).
Ortspezifisch sind geeignete Einsatzmöglichkeiten und Konsequenzen für den Infrastrukturausbau
vorzusehen. Bei der Maßnahmenplanung müssen Nahverkehrsstrecken mit besonders hohem
Fahrgastaufkommen vorrangig behandelt werden.
Die örtlichen Verwaltungen und Straßenbaulastträger tragen eine Mitverantwortung hinsichtlich der
Auswirkung kommunaler Planung (Fahrbahnverschwenkungen, Straßenquerschnitte, Tempo 30-Zonen,
Parkflächen,..) und ordnender Maßnahmen (Kontrolle des ruhenden Verkehrs, baustellenbedingte
Störungen, Umleitungen) auf den Verkehrsfluss im ÖSPV.
- 62 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Leitstellen
Die Leitstellen dienen der Kommunikation auf Betreiberseite. Hierbei handelt es sich um das
Kommunikationssystem im Allgemeinen und insbesondere des Funkstandards. Die interne und die
unternehmensübergreifende Anschlusssicherung sind davon direkt betroffen.
Leitstelle:
Das Verkehrsunternehmen betreibt eine eigene rechnergesteuerte Leitzentrale,
beteiligt sich an einer vorhandenen fremden Leitstelle oder stellt die
Kommunikation auf andere geeignete Weise sicher.
Funk:
Zuverlässiger Sprechfunk zwischen Fahrpersonal und Disponenten im
wahlweise analogen oder digitalen Funksystem ist sicherzustellen. Durch
geeignete Auswahl des Übertragungswegs soll die Möglichkeit einer
übergeordneten Kommunikation (z. B. verbundweit) ermöglicht werden. Die
Kommunikation soll den SPNV mit einbeziehen.
Übergeordnete
Kommunikation:
Anschlusssicherheit:
Die Einrichtung eines übergeordneten und übergreifenden Kommunikationssystems, an dem sich alle Verkehrsunternehmen, möglichst auch die
ausländischen, beteiligen sollen, wird angestrebt.
Sie stellt eine erforderliche Grundvoraussetzung für einen funktionierenden
öffentlichen Verkehr dar und wird daher in den Fahrplänen berücksichtigt. Die
fahrplanmäßigen Anschlüsse sind über Funk und durch rechnergesteuerte
Betriebsleitsysteme (RBL) zu sichern.
Qualitätskriterien Kommunikation und Kundenservice
Marktauftritt
Der Marktauftritt (Öffentlichkeitsarbeit und Werbung) wird auf generelle und auch auf die individuellen
Präferenzen einzelner Kundengruppen ausgerichtet. Es ist eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln,
die einem Handlungsmuster folgt und Prioritäten der Marktbearbeitung berücksichtigt. Die Strategie ist
dynamisch an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Der Erfolg von Kommunikationsmaßnahmen wird
über deren Wahrnehmung durch den Kunden bestimmt.
Fahrgastinformationssystem
Die Qualität der Fahrgastinformation wird anhand folgender Kriterien feststellbar:
•
•
•
•
Verständlichkeit
Vollständigkeit
Aktualität und
schnelle Zugänglichkeit.
Den Belangen von Stammkunden, Gelegenheitskunden sowie von Personen mit eingeschränkter
Wahrnehmungsmöglichkeit oder Mobilität ist darüber hinaus jeweils individuell Rechnung zu tragen.
Elektronische Systeme bieten den Vorteil, tagesaktuelle Fahrplanänderungen zu integrieren und bei der
Beauskunftung zu berücksichtigen. Die ständige Verfügbarkeit und eine systematische, kontinuierliche
Pflege der aktuellen Fahrplandaten sind deren messbare Bewertungskriterien.
Mit Priorität ist die Systemstabilität und somit die Erreichbarkeit des elektronischen Auskunftssystems
sicher zu stellen. Darüber hinaus ist dieses stetig weiter zu entwickeln, um dem technischen Standard
sowie den Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Es muss in der Lage sein, die gesamte Reisekette
aus einem Guss („Tür zu Tür-Information“) zu vermitteln.
- 63 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Detaillierungsgrad und Qualität der Auskünfte sind über Verbundgrenzen hinaus zu sichern. Die
Kompatibilität zu landes- und bundesweiten Auskunftsprogrammen ist sicherzustellen. Im Aachener
Verbundraum gelten die Kriterien Vollständigkeit und Verständlichkeit insbesondere für die Integration
euregionaler Daten aus den Niederlanden und Belgien.
Erreichbarkeit des Unternehmens
Die Erreichbarkeit des Verkehrsunternehmens bzw. eines durch das Verkehrsunternehmen Beauftragten
muss gewährleistet werden. Die Kontaktstellen zum ÖPNV-Nutzer dienen in erster Linie dazu, Fahrplanund Tarifauskünfte zu erteilen. Das elektronische Fahrplaninformationssystem sowie die NRW-Hotline
sind 24 h/Tag verfügbar. Ein persönlicher Kontakt zu Mitarbeitern ist im bisher üblichen Rahmen weiter
sicher zu stellen.
Auch „weiche“ Kundenansprüche wie Sicherheit, Komfort und Zuverlässigkeit werden an den
Kontaktstellen zum Fahrgast bewertbar. Es ist sinnvoll, dem Kunden über jeden Kommunikationsweg
den Zugriff auf Informations- und Reservierungsdienste bis hin zur Beschwerdeannahme und zum
Fundbüro offen zu halten.
Beschwerdemanagement
Qualitätskriterien für das Beschwerdemanagement sind zum einen der einfache Zugang zur
Beschwerdeannahmestelle, zum anderen eine zügige formale Bearbeitung der Beschwerde, die den
Erwartungen und Ansprüchen des Kunden entspricht.
Das Beschwerdemanagement kann darüber hinaus verwertbare Erkenntnisse über die Erwartungen der
Kunden und über deren Zufriedenheit liefern. Wird das Beschwerdeaufkommen systematisch
ausgewertet, so entstehen Indikatoren, die zur Planung von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung
verwendbar sind.
3.18 Qualitätsmessung
Das Qualitätscontrolling ist ein Instrument zur Überwachung der Einhaltung der Qualitätsziele. Messung
und Überwachung der Qualitätsziele sollen weitgehend standardisiert und zu den geringstmöglichen
Kosten durchgeführt werden. Die möglichen Bausteine des Qualitätscontrollings sind:
•
•
•
•
•
Allgemeine Nachweise der Verkehrsunternehmen
Auswertung betrieblicher Messdaten
Spezielle Qualitätsprüfungen
Kundenbefragungen
Beschwerdemanagement.
Nicht alle Bausteine sind für die Messung und Überwachung aller Qualitätsziele gleichermaßen geeignet.
Zu beachten ist, dass die gewählte Erfassungsmethode dem verfolgten Zweck entspricht und
pragmatisch handhabbar ist.
Das Qualitätscontrolling obliegt dem kommunalen Aufgabenträger und ist im Rahmen der vertraglichen
Regelungen mit dem Betreiber zu spezifizieren. Im Fall vereinbarter Malus-Regelungen bei Nichterfüllung
muss das Verfahren zudem statistisch sicher und justiziabel sein.
- 64 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Allgemeine Nachweise der Verkehrsunternehmen
Die Erfüllung bestimmter Qualitätsziele ist von den Verkehrsunternehmen nachzuweisen. So sind z. B. im
Lastenheft zur Fahrzeugbeschaffung die bestellten Ausstattungsmerkmale beschrieben. Über Programme
zur Mitarbeiterschulung (persönliche Qualifikation, Fahrgastinformation, Beschwerdemanagement)
werden Einblicke in die unternehmensinternen Qualifikationsmaßnahmen eröffnet. Die Sauberkeit von
Fahrzeugen und Haltestellen lässt sich ggf. aus abgeschlossenen Reinigungsverträgen oder aus den
Unternehmensvorschriften zur Durchführung von Reinigungsmaßnahmen belegen. Solche Nachweise
sind keine Garantie für mängelfreie Zustände, sie stärken jedoch das Vertrauen in eine
qualitätsorientierte Betriebsführung und können ggf. aufwändigere Controllingprozesse ersetzen.
Auswertung betrieblicher Messdaten
Die Verkehrsunternehmen führen im Rahmen des innerbetrieblichen Controllings in vielen Fällen bereits
kontinuierliche Überprüfungen ihres Leistungs- und Qualitätsstandards durch. Aus rechnergesteuerten
Betriebsleitsystemen liegen Informationen über die Leistungserbringung (z. B. durchgeführte Fahrten),
über die Pünktlichkeit oder über verpasste Anschlüsse vor. Diese sind im Sinne eines
Leistungsnachweises zu dokumentieren. Das innerbetriebliche Controlling liefert in der Regel keine
Aussagen über Qualitätsmerkmale, die nicht objektiv messbar sind (sog. „weiche Faktoren“ wie
Sicherheit oder Komfort) und ist insofern für ein umfassendes Qualitätscontrolling alleine noch nicht
ausreichend.
Spezielle Qualitätsprüfungen
Unter dem Aspekt der Kundenzufriedenheit ist Wert auf die Messung der wahrgenommenen Leistung zu
legen. Durch Einsatz von Qualitätstestern lässt sich diese Wahrnehmung quantifizieren. Qualitätstester
sind Stammkunden des ÖPNV, die Informationen über Leistungs- und Servicequalität liefern. Während
eines festgelegten Zeitraums führen sie bei jeder Fahrt mit Bussen und Bahnen ein sog.
Qualitätsprotokoll, das für bestimmte Strecken oder Linien z.B. Fahrplanabweichungen,
Reisebedingungen oder Information bei Verspätungen notiert. Zusätzlich geben die Qualitätstester am
Ende der Testphase eine Bewertung der von ihnen untersuchten Nahverkehrsangebote anhand
vorgegebener Qualitätsziele ab. Da die Qualitätstester als Stammkunden des ÖPNV in großer Zahl und
ehrenamtlich zur Verfügung stehen, lassen sich auf diese Weise konkrete und belastbare Aussagen über
einzelne Strecken oder Linien, über ausgewählte Qualitätsmerkmale oder über besondere Problemzeiten
gewinnen. Qualitätstester sind für diese Arbeiten besonders geeignet, da sie regelmäßig mit öffentlichen
Verkehrsmitteln unterwegs sind und über tiefe Einblicke in den täglichen Betrieb und seine
Schwierigkeiten verfügen. Alternativ ist der Einsatz professionellen Personals möglich (z. B. durch
Beauftragung spezialisierter Agenturen), jedoch ist dies entsprechend kostenaufwändig. Vorteilhaft ist,
dass die Erhebungsergebnisse dann bereits in aufbereiteter und ausgewerteter Form übergeben werden.
Kundenbarometer
Die Erwartung von Kunden ist der Maßstab, an dem sich Qualität messen lassen muss. Mit Hilfe eines
sog. Kundenbarometers kann die Erfüllung der Kundenerwartungen, also die Kundenzufriedenheit, in
regelmäßigen Abständen systematisch erfasst werden. Hierzu werden in der Regel von spezialisierten
Agenturen durchgeführte Telefoninterviews in repräsentativ ausgewählten Haushalten ausgewertet. Die
Interviews beziehen sich bewusst auf alle Fahrgäste, also auch auf Personen, die selten oder nur
gelegentlich öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Dies ist für ein umfassendes und abgerundetes
Qualitätsbild entscheidend. Weiterhin werden die durchschnittlichen Erfahrungen der Fahrgäste erkundet
und damit Einflüsse von negativen, jedoch weniger bedeutsamen Einzelerlebnissen auf das
Befragungsergebnis abgefangen. Einzelerlebnisse spielen jedoch dann eine große Rolle, wenn sie
nachhaltig sind und sich in der Erinnerung der Fahrgäste festsetzen.
- 65 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die verbundübergreifende Erarbeitung eines AVV-Kundenbarometers hat sich bewährt und soll vor dem
Hintergrund der steigenden Qualitätsanforderungen und der vertraglichen Anforderungen an die
Verkehrsunternehmen weiter verdichtet werden.
Beschwerdemanagement
Die Nutzung des Beschwerdemanagements als Instrument des Qualitätscontrollings folgt der Idee, die
Fahrgastreaktionen als Qualitätsindikator heranzuziehen. Bei „sauber“ dokumentierten Beschwerdevorgängen und Unternehmensreaktionen (betriebsinterne Veranlassungen) bietet dieses Instrument den
Vorteil, dass es bei der Kundenwirkung ansetzt, sehr aufwandsarm und damit kostengünstig ist.
Nachteilig wirkt sich die fehlende Systematik, Objektivität und Operabilität (d. h. Mess- und
Bewertbarkeit) aus. Das Verfahren ist deshalb als Einstieg in ein Qualitätscontrolling oder zur Ergänzung
anderer Verfahren geeignet. Seine Aussagen sind aber nicht justiziabel und können deshalb auch keine
Ansprüche aus ggf. vereinbarten Malus-Regelungen begründen.
- 66 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4
Bestandsaufnahme
4.1
Raum und Siedlungsstruktur
Der Kreis Heinsberg befindet sich im Westen von Nordrhein Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk
Köln. Im Norden grenzt der Kreis Heinsberg an den Kreis Viersen, im Nordosten an die kreisfreie Stadt
Mönchengladbach, im Südosten an den Kreis Düren, im Süden an die StädteRegion Aachen und westlich
an die Niederlande. Von der 171 Kilometer langen Kreisgrenze verlaufen 71 km an der deutschniederländischen Grenze.
Abb. 20: Situation des Kreises Heinsberg als westlichster Kreis
Der Kreis Heinsberg gliedert sich in 10 Kommunen (7 Städte und 3 Gemeinden). Insgesamt leben auf
einer Fläche von 628 km² rund 250.000 Einwohner (406 Einwohner/km²). Die drei
bevölkerungsstärksten Städte sind die Kreisstadt Heinsberg, Erkelenz und Hückelhoven. Im Kreis
Heinsberg leben zwischen 111.000 und 112.000 Haushalte, die durchschnittliche Haushaltgröße beläuft
sich 2011 auf 2,29 Personen.
An das überregionale Straßenverkehrsnetz ist der Kreis Heinsberg über die Autobahnen A44, A46 und
A61 angeschlossen. Über diese Autobahnen können die Oberzentren Aachen, Mönchengladbach,
Düsseldorf und Köln direkt erreicht werden. Darüber hinaus verlaufen die Bundesstraßen B56, B57 und
B221 durch das Kreisgebiet. Über diese Straßen wird insbesondere die Erschließung der
kreisangehörigen Kommunen sichergestellt.
Die wichtigste Bahnverbindung stellt die Strecke von Aachen nach Mönchengladbach, mit der
Stichstrecke ab Lindern nach Heinsberg dar. Ein Regionalexpress (RE4) und eine Regionalbahn (RB33)
im Stundentakt werden auf dieser Strecke eingesetzt, wobei die RB33 die Kreisstadt Heinsberg direkt
mit einem Zugteil von bzw. nach Aachen bedient (Flügelprinzip). Als weitere Bahntrasse besteht eine
Verbindung von Mönchengladbach nach Wegberg-Dalheim. Diese Strecke wird von der Regionalbahn
(RB34) bedient, die in der Woche im Stundentakt verkehrt.
Die nächstgelegenen Oberzentren sind die Städte Aachen und Mönchengladbach. Die
Verkehrsverflechtungen im Regionalverkehr ÖSPV/SPNV mit dem Umland sind in Abb. 21 dargestellt.
Die Bevölkerungs-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur im Kreisgebiet und das Verkehrsgeschehen stehen
weitestgehend in unmittelbarer Wechselwirkung zueinander. Eine Beschreibung und Bewertung des
Verkehrsgeschehens im öffentlichen Nahverkehr kann daher nicht losgelöst von den gegebenen
Strukturdaten erfolgen.
- 67 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 21: Kommunale Gliederung, Lage und Verkehrsanbindung des Kreises Heinsberg
Einwohner
Beschäftigte
Schüler/-innen
Pkw
Erkelenz
Gangelt
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach-Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
42.792
11.642
26.626
40.908
38.709
9.993
23.948
8.720
17.182
27.713
11.878
3.002
7.265
13.769
8.611
958
5.511
1.167
2.671
5.114
5.932
1.053
3.904
4.478
4.064
645
3.088
705
2.103
2.946
25.487
6.919
15.503
24.091
20.367
6.228
12.678
5.328
9.987
16.980
Kreis Heinsberg
248.233
59.946
28.918
143.568
LDS NRW Landesdatenbank . Einwohner - Stand: 31.12.2013; Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig,
am Arbeitsort - Stand: 30.06.2013; Schüler/-innen an allgemein bildenden Schulen – Stand: 15.10.2013 ;
Pkw-Bestand: 01.01.2014
Tab. 22: Einwohner u. Strukturdaten im Kreis Heinsberg 2013
- 68 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4.2
Demografische Entwicklung
Die zukünftige Entwicklung der Bevölkerung muss in die ÖSPV-Planungen einbezogen werden, um sich
weiterhin auf veränderte Nachfrageszenarien einstellen zu können. Dies betrifft im öffentlichen
Nahverkehr, und hier insbesondere in ländlich geprägten Räumen, einerseits die Schülerbeförderung als
„Rückgrat des ÖSPV“ sowie den zukünftig wachsenden Anteil an Senioren in der Bevölkerung.
Abb. 23: Bevölkerungsvorausberechnung für den Kreis Heinsberg
- 69 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die vielerorts thematisierten demografischen Veränderungen wirken sich auch auf die Strukturen im
Kreis Heinsberg aus. Nach neuesten Vorausberechnungen des Landesbetriebs Information und Technik
Nordrhein-Westfalen -IT.NRW- (Abb. 21) soll im Kreis Heinsberg in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum
01.01.2030 ein Bevölkerungsrückgang von 254.900 auf 247.100 Personen eintreten. Dies entspricht
einem Einwohnerverlust von 3,1 %. In demselben Zeitraum geht die Zahl der 19- bis 25-Jährigen von
18.500 auf 12.600 (-31,8 %) zurück. Gleichzeitig steigt die Anzahl der 65- bis 80-Jährigen von 35.900
auf 52.600 (+46,3 %) und die Zahl der 80-Jährigen und Älteren von 12.200 auf 18.600 (+52,8 %) an.
Die Entwicklung findet in den Kommunen des Kreises Heinsberg mit sehr differenzierter Ausprägung
statt. Eine eher uneinheitliche Verteilung ist erkennbar, wobei die kleineren Städte und Kommunen bei
der Bevölkerungsentwicklung eher stagnieren bis leicht anwachsen und die größeren Städte
Einwohnerverluste zu bewältigen haben werden.
Kommunen
Kreis HS
Erkelenz
Gangelt
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach-Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
01.01.2011
01.01.2020
01.01.2030
44.457
11.634
28.253
40.760
39.215
10.245
24.779
9.196
17.297
29.100
43.345
11.974
28.402
38.875
38.248
10.933
24.602
9.194
17.367
28.835
41.944
12.210
28.547
36.526
37.083
11.488
24.360
9.171
17.386
28.421
Tab. 24: ÖSPV-Angebot im Kreis Heinsberg 2015
Abschließend soll der Fokus auf die stärkste Nutzergruppe des ÖSPV im Kreis Heinsberg gelegt werden:
die Schüler. Insbesondere sind hierbei die Altersgruppen von 10 - 15 und 16 - 18 Jahren interessant. In
diesen beiden Gruppen wurden für das Jahr 2011 noch 27.504 Personen angegeben. Die Prognose für
das Jahr 2020 beläuft sich auf nur 21.122 Personen in diesen Altersgruppen. Dies bedeutet im Ablauf
der nächsten 9 Jahre sinkt die Zahl um nahezu 6.500 Personen (Abb. 22).
Das allgemeine Fazit, dass das frühe Erkennen des demographischen Wandels und seiner speziellen
Dimension im Kreis Heinsberg wichtig sein wird, weil anstehende Schrumpfungsprozesse rechtzeitig
bewältigt werden müssen, um einer negativen Spirale von wachsenden Kosten und sinkenden
Einnahmen zu entgehen, kann für die Anforderungen im öffentlichen Nahverkehr nur nachhaltig
unterstrichen werden. Daher wurde mit der Ausrichtung des ÖSPV auf flexible bedarfsorientierte
Angebote, wie durch die Einführung des Anrufbusses in den drei Gemeinden mit dem MultiBus gezielt
geschehen, eine positive Ausgangsposition geschaffen, die in den letzten Jahren durch die kreisweite
Ausdehnung der Bedienung und Vernetzung zu angrenzenden ÖPNV-Angeboten ausgebaut wurde.
Schulstandorte/Schülerentwicklung
Die im Kreis Heinsberg vorhandenen Schulstandorte/Schulformen sind in Tab. 25 dargestellt. Im
Vergleich hierzu gab es im Kreis Heinsberg im SJ 2006/07 noch 97 allgemeinbildende Schulen. Es wird
deutlich, dass die für das Fahrtenvolumen im ÖPNV bedeutsamen weiterführenden Schulen vielfach nicht
bzw. nicht ausschließlich im Stadt-/ Gemeindezentrum liegen, sondern auch in benachbarten Stadt/Ortsteilen. Dies betrifft je nach Schulform alle Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg bis auf
Wegberg.
Eine solche dezentrale Anordnung der Schulstandorte ist nicht ungewöhnlich, jedoch im Sinne einer
maximalen Bündelung der verschiedenen Fahrtzwecke (z. B. Beruf, Ausbildung, Einkauf/Besorgung und
Freizeit) und Verkehrsströme ungünstig. Entsprechend eingeschränkt sind die Möglichkeiten einer
- 70 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Kostenoptimierung im ÖSPV. Durch den Ausbau der Schulform „Gesamtschulen“ in mehreren Kommunen
wird sich die Ausprägung zeitlich versetzt voraussichtlich in Teilbereichen des Kreises abschwächen.
Tab. 25: Anzahl von allgemeinbildenden Schulen und Standorte im Kreis Heinsberg 2015
Der Schülerverkehr im ländlich geprägten suburbanen Raum dominiert zu bestimmten Verkehrszeiten
die Nachfrage im ÖSPV und hat damit zeitlich und räumlich einen hohen Einfluss auf die Auslastung der
Verkehrssysteme. Der forcierte Ausbau zu Ganztagesschulen trägt hierzu in den letzten Jahren deutlich
bei.
Die Tabelle 26 zeigt den allgemeinen Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Heinsberg auf. Des Weiteren
werden die Unterschiede bei den Schulformen aufgezeigt, wobei viele der „neuen“ Gesamtschulen im
Kreis Heinsberg sich noch im Aufbau befinden und entsprechend andere Schulformen wie Haupt – und
Realschule abnehmen. Dies führt in der Schülerbeförderung zu Konzentrationen an bestimmten
Standorten und mitunter für die Schüler zu deutlich längeren Reisewegen.
Tab. 26: Schülerentwicklung im Kreis Heinsberg SJ 2006/07 – SJ2014/15
- 71 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4.3
Bilanz 2008 - 2015
Die Bilanz 2008 – 2015 ist ein Rückblick auf nahezu 8 Jahre Nahverkehrsplanung im Kreis Heinsberg.
Der Rückblick vergleicht den aktuellen Angebotszustand im ÖSPV mit dem Maßnahmenkonzept des
Nahverkehrsplanes von 2008 und weiteren den Nahverkehrsplan ergänzenden Beschlüssen des
Kreistages des Kreises Heinsberg bzw. der AVV-Gremien.
Die im NVP 2008 geplanten Leistungsanpassungen für die Betriebsjahre 2009 und 2010 wurden nahezu
alle fristgerecht umgesetzt. Auf Grund einer Vielzahl von Änderungen in der Schullandschaft des Kreises
Heinsberg, sei es durch Schulschließungen, Schulstandortsänderungen, durch Schulangebotserweiterungen zu Ganztagsschulen oder Schulzusammenschlüssen, haben sich im Bereich der
Schülerbeförderung viele Änderungen in den laufenden Jahren im gesamten ÖSPV-Netz ergeben, die
jeweils im regionalen AVV-Beirat diskutiert wurden. Insbesondere durch die nahezu vollständige
Integration des freigestellten Schülerverkehrs der Stadt Heinsberg zum SJ 2011/2012 konnte das
Busangebot in weiten Teilen der Stadt Heinsberg verbessert werden.
Zum Dezember 2013 wurde die Schienenstrecke Heinsberg – Lindern reaktiviert und die SPNV-Linie
RB 33 (Aachen - Duisburg) um einen Zugteil Aachen-Heinsberg ergänzt. Damit erhielt die Stadt
Heinsberg eine schnelle umsteigefreie Direktanbindung von/nach Aachen und das Sitzplatzangebot im
Abschnitt Aachen – Lindern hat sich verdoppelt. Die Inbetriebnahme wurde durch umfangreiche
Kommunikationsmaßnahmen seitens des AVV und durch die Presse intensiv begleitet, so dass die
notwendige Information über das neue Angebot eine weite Verbreitung fand. Der Betrieb einschließlich
der Koppelung der Fahrzeuge funktioniert mittlerweile wie vorgesehen. Zu Betriebsbeginn gab es
Schwierigkeiten, den Kopplungsvorgang in der vorgesehen Zeit zu realisieren. Die Probleme sind
mittlerweile behoben. Nur extern bedingte Betriebsstörungen, die zu größeren Fahrzeitverschiebungen
auf der Hauptstrecke führen, können die Kopplung verhindern und einen Umstieg der Fahrgäste auf der
RB 33 im Bf Lindern erforderlich machen.
Zur Inbetriebnahme wurde das Busangebot im Korridor der Schienenstrecke im Rahmen der
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überarbeitet und die Verknüpfung zwischen Bus- und
Schienenverkehr konnte an den Bahnhöfen in Lindern und Heinsberg sowie am Haltepunkt Dremmen
weitestgehend realisiert werden, so dass auch Nutzerpotenziale peripher gelegener Orte an die Schiene
angebunden sind. Es wurden Linienführungen verändert, Fahrpläne angepasst und auch neue angebote
geschaffen. Die Optimierung der Bus/Bahn Verknüpfungen im Kreis Heinsberg ist eine Herausforderung
für diese NVP-Fortschreibung.
Der MultiBus wurde in den Jahren 2009/2010 kreisweit ausgebaut, nicht nur an den Wochenenden, auch
abends bis 22:00 Uhr. So konnte der Betrieb des Anrufsammeltaxis (AST) eingestellt werden. Dies führte
zur steigenden Akzeptanz des MultiBusses bei den Bürgern, auch wenn die Vorlaufzeit auf 60 Minuten
zur besseren Disposition verlängert wurde. Die Anbindung an bestehende ÖPNV-Verbindungen über den
Kreis Heinsberg hinaus wurde ebenso in Details verbessert.
Die Linie 79 (Roermond/NL – Heinsberg) wurde seitens der Veolia zum Betriebsjahr 2009 auf
Rufbusbedienung umgestellt und ein Jahr später mangels Nachfrage eingestellt.
Die Linie 495 wurde über den Bf Hückelhoven-Baal zum Betriebsjahr 2011 nach Lövenich und 2014 bis
nach Katzem verlängert. So entstand für beide Erkelenzer Ortschaften eine direkte Bahnanbindung und
eine Anbindung zur Gesamtschule Hückelhoven.
Zur Freizeitsaison 2014 wurde der Rad- und Freizeitbus (Linie 499) der west zur Erprobung eingeführt.
Diese Linie führt von Anfang Mai bis zum letzten Sonntag der Herbstferien quer durch den Kreis
Heinsberg zu vielen Sehenswürdigkeiten der Region. Zur Beförderung der Fahrräder wird ein Hänger
mitgeführt. Die Linie wird zweimal an Sonn- und Feiertagen gegenläufig von Geilenkirchen über den
Selfkant nach Heinsberg und weiter über Wassenberg und Wegberg nach Erkelenz gefahren. An den
Bahnhöfen bestehen jeweils Verbindungen zu den Regionalzügen aus Aachen und Mönchengladbach.
- 72 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Auf Grund des notwendigen Neubaus der Rurbrücke bei Heinsberg-Kempen wurde die Linie 405
aufgespalten, so entstanden zwei weiter Ortsbuslinien/Nachbarortslinien (403/404). Dieses Konzept wird
auch nach der Fertigstellung der Brücke mit zeitlichen Verbesserungen fortgeführt.
Aktuell zum Fahrplanwechsel 2014 wurde die Schnellbuslinie SB4 in die Regionalbuslinie 402 gewandelt,
um eine flächendeckende Bedienung im Korridor Heinsberg – Hückelhoven – Erkelenz sicherzustellen.
Auf der Linie 497 wurde die Bedienung nach Ubach over Worms/NL wegen geringer Nachfrage
eingestellt. Eine Kostenbeteiligung war mit der Provinz Limburg nicht verhandelbar. Die Linie 497 wurde
mit der Linie 491 verknüpft, so konnte im Korridor Geilenkirchen –Teveren – Scherpenseel – ÜbachPalenberg sowohl die Anbindung der städtischen Schulstandorte und Einkaufszentren als auch der
Bahnhöfe erfolgen.
In der Gemeinde Gangelt wurde die Linie 423 u. a. zur Bedienung der Grundschule Birgden eingerichtet.
Des Weiteren wurde in Erkelenz der „ErkaBus“ als EK4 (Stadtbus) eingeführt, zur Anbindung des
Neubaugebietes „Oerather Mühlenfeld“ und Borschemich (neu) an das Stadtzentrum. Die Bedienung der
zentralen Haltestelle „Kölner Tor“ wurde hierbei komplett überplant.
- 73 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4.4
ÖPNV-Bedienungsstruktur
Angebotsstruktur
Grundlage der Bestandsaufnahme des ÖPNV-Leistungsangebotes im Kreis Heinsberg ist der AVVVerbundfahrplan (Region Heinsberg), gültig seit 14.12.2014. Neben der Deutschen Bahn AG, die mit
3 Linien Schienenpersonennahverkehr betreibt, sind folgende sechs Verkehrsunternehmen im Kreis
Heinsberg tätig:
• WestEnergie und Verkehr GmbH (west) mit 32 Linien,
• Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) mit 11 Linien,
• west und RVE in Gemeinschaftskonzession mit 6 Linien und einer weiteren mit der Dürener
Kreisbahn GmbH(DKB),
• Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-AG (ASEAG) mit zwei Linien,
• west und ASEAG in Gemeinschaftskonzession mit einer Linie,
• Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG (NVV) mit einer Linie,
• NVV mit west in Gemeinschaftskonzession mit einer Linie,
• Taeter Aachen GmbH & Co. KG in Gemeinschaftskonzession mit west mit einer Linie,
• Veolia Verkehr NL (Veolia NL) mit einer grenzüberschreitenden Linien.
Das öffentliche Nahverkehrsangebot wird entsprechend der Verkehrsaufgabe unterschieden nach
• Zug,
• Schnellbus,
• Regionalbus,
• Stadt-/Ortsbus und
• MultiBus.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die einzelnen ÖSPV-Linien, den jeweiligen
Konzessionär, die Verkehrstage und das Fahrtenangebot bzw. die Fahrtenhäufigkeit inkl. von
ausgeprägten Teillinienfahrten. Dabei wird nach Tagesarten (Montag – Freitag an Schul- oder
Ferientagen, Samstag, Sonntag/Feiertag) unterschieden.
Linie
Nr.
Verlauf
Verkehrstage
Schultage/ Ferien/
Mo-Fr
Mo-Fr
Hin/Rück
H/R
Sa
So
H/R
H/R
west
SB1
SB3
EK1
EK2
EK3
EK4
GK1
HÜ1
ÜP1
401
402
403
Erkelenz - Wassenberg - Heinsberg Geilenkirchen - Übach-Palenberg
Geilenkirchen - Gangelt - Tüddern
Erkelenz - Venrath - Keyenberg
Erkelenz - Lövenich - Katzem
Erkelenz – Kückhoven – Borschemich
- Keyenberg
Erkelenz – Oerather Mühlenfeld –
Erkelenz – Borschemich (neu)
Geilenkirchen - Niederheid Tripsrath
Rurich - Baal - Hückelhoven –
Kleingladb.
Frelenberg - Übach-Palenberg Boscheln
Heinsberg - Hückelhoven - Erkelenz
Erkelenz - Baal – Hückelhoven Heinsberg
Heinsberg – Karken – Kempen - HS
22/20
19/19
15/15
11/12
15/15
13/13
15/16
16/14
15/15
13/12
14/14
15/14
-*
-
-*
-
11/18
11/18
14/14
-
-
-
6/5
-
-
-
13/13
13/13
-
-
19/16
20/18
12/11
18/18
8/18
9/8
5/5
6/6
19
15
-
-
- 74 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Nr.
west
404
405
408
411
412
413
418
423
431
432
434
435
436
437
438
439
499
Verlauf
(Heinsberg) – Wassenberg – Effeld –
Wassenberg – (Heinsberg)
Erkelenz - Wassenberg - Heinsberg
Erkelenz - Wegberg - Niederkrüchten
Wegberg – Beeck – Kipshoven Kehrbusch
Erkelenz - Beeck - Wegberg
Wegberg - Dalheim - Wassenberg Heinsberg
Erkelenz - Schwanenberg - Wegberg
(- Niederkrüchten)
Stahe - Niederbusch - Kreuzrath Birgden
Geilenkirchen - Übach-Palenberg Baesweiler
Geilenkirchen - Puffendorf Baesweiler
Geilenkirchen - Birgden - Höngen
Geilenkirchen - Gangelt - Tüddern Höngen
Heinsberg - Höngen - Tüddern
Geilenkirchen - Gangelt - Höngen
Saeffelen - Höngen - Schalbruch
Süsterseel - Wehr - Höngen –
Tüddern - Millen
Geilenkirchen - Waldfeucht Heinsberg - Wegberg - Erkelenz
Gangelt/Selfkant/Waldfeucht
Kreisgebiet Heinsberg
Multi
Bus
west/RVE
406
Erkelenz - Golkrath - Kleingladb. Ratheim
407
Geilenkirchen - Randerath Hückelhoven
409
(Wassenberg) - Hückelhoven –
Lindern - Linnich
497
Übach-Palenberg - Scherpenseel
west/RVE/DKB
289
Boslar – Linnich – Baesweiler –
Übach-Palenberg
RVE
71
Geilenkirchen - Baesweiler – Aldenh.
295
Linnich - Körrenzig - Rurich - Baal
410
Heinsberg - Aphoven - Geilenkirchen
472
Heinsberg - Birgden - Gangelt
474
Heinsberg - Waldfeucht - Gangelt
(Ober-/Unterbruch) - Heinsberg 475
Waldfeucht
491
Geilenkirchen - Teveren Scherpenseel - Übach-Palenberg
492
(Oberbruch) - Dremmen - Uetterath
- Randerath - Hilfarth
Verkehrstage
Schultage/ Ferien/
Mo-Fr
Mo-Fr
Hin/Rück
H/R
Sa
So
H/R
H/R
26
14
20/21
18/16
14/14
13/13
-
-
2/6
-
-
-
14/15
13/15
-
-
10/12
12/12
-
-
11/13
-
-
-
2/4
-
-
-
20/20
17/17
14/14
10/10
14/14
14/14
8/8
-
9/10
0/1
-
-
10/10
0/2
-
-
12/6
7/5
4/4
-
-
-
1/4
-
-
-
-
-
-
2/2
zu bestimmten Zeiten auf Anruf
14/15
13/13
-
-
13/13
-
-
-
15/14
13/13
-
-
7/7
4/4
-
-
3/6
-
-
-
13/15
13/16
22/21
8/10
5/5
16/17
13/15
12/14
16/16
8/10
4/4
13/16
4/4
3/3
5/5
4/4
-
16/13
15/13
4/4
-
9/7
6/7
- 75 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Nr.
493
494
495
Verlauf
Heinsberg - Dremmen - Lindern
Geilenkirchen - Leiffarth - Lindern
(Katzem/Lövenich) - Baal - Hückelh.
- Ratheim - Wassenberg
ASEAG
21
Aachen - Herzogenrath - ÜbachPalenberg
N3
Holthausen - Herzogenrath - Aachen
west/ASEAG
430
Übach-Palenberg - Merkstein Herzogenrath
west/Taeter
433
Übach-Palenberg - Boscheln - Alsdorf
NVV
017
Mönchengladbach - Rheindahlen Wegberg
west/NVV
SB81
Erkelenz - Rheindahlen - Rheydt Mönchengladbach
Veolia NL
23
Eygelshoven/NL – Übach-Palenberg
Verkehrstage
Schultage/ Ferien/
Mo-Fr
Mo-Fr
Hin/Rück
H/R
20/19
17/18
10/13
8/9
15/16
14/14
Sa
So
H/R
4/4
3/3
-
H/R
-
16/16
16/16
8/7
-
-
-
2
2
14/14
14/14
14/14
10/10
11/10
11/10
-
-
20/18
20/17
13/13
6/7
14/14
14/14
-
-
19/19
18/18
17/17
16/16
Tab. 27: ÖSPV-Angebot im Kreis Heinsberg 2015
In den kreisangehörigen Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht verkehrt seit 2002 der MultiBus
der west im Linienbetrieb auf Anruf.
Montag bis Freitagabend, Samstagnachmittag und -abend sowie Sonntag wird der Betrieb auf den
meisten regionalen Linien sowie auf nahezu allen lokalen Linien deutlich zurückgenommen oder
eingestellt. Die Mobilität der Bevölkerung wird in diesen Zeiten seit 2010 durch den flächendeckenden
Einsatz des MultiBusses im Kreis Heinsberg gewährleistet.
Die im Kreis Heinsberg tätigen Verkehrsunternehmen sind entweder Mitglied des Aachener
Verkehrsverbundes (AVV) oder mit diesem vertraglich verbunden und wenden als solche den AVVGemeinschaftstarif an. Der aktuelle AVV-Tarif ist im Kap. 4.7 ausführlich dargestellt.
MultiBus im Kreis Heinsberg
Seit 2003 ist der MultiBus fester Bestandteil des ÖPNV im Kreis Heinsberg. Er ist gestartet im Rahmen
eines Forschungsprojektes des Bundesministeriums für Forschung und nach vorheriger Genehmigung
durch die Bezirksregierung Köln gem. § 42 PBefG (Linienverkehr) nur in den Gemeinden Gangelt,
Selfkant und Waldfeucht.
Nach einigen konzeptionellen und betrieblichen Modifikationen ist der MultiBus – als bedarfsorientiertes
ÖSPV-Angebot – mit einer 60 minütigen Vorlaufzeit kreisweit per Anruf zu den folgenden Zeiten zu
bestellen:
montags bis freitags
samstags:
sonn- und feiertags:
20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
06:30 Uhr bis 22:00 Uhr
09:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
- 76 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 28: MultiBus Bedienung im Kreis Heinsberg – Systembild 2003
In den drei Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht wird der MultiBus zu folgenden Zeiten
zusätzlich angeboten
Montag bis Freitag an Schultagen:
Montag bis Freitag an Ferientagen:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 22:00 Uhr
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Die unterschiedlichen Bedienungsbereiche des MultiBusses sind im Laufe der Zeit in Teilbereichen den
wachsenden Anforderungen entsprechend angepasst worden. Die Funktion des AnrufSammelTaxi (AST)
ist vollständig in den MultiBus integriert worden. Dies trägt auch zur wirtschaftlichen Ausgestaltung des
MultiBusses bei.
In Tab. 22 sind die Fahrgastzahlen des MultiBusses von 2004 -2014 im Vergleich dargestellt, wobei die
kreisweite Bedienung erstmals 2009 und in heutiger Form 2010 zum Tragen kommt.
- 77 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 29: Fahrgastzahlen MultiBus im Kreis Heinsberg 2004 -2014
Der MultiBus stellt weiterhin die grenzüberschreitende Mobilität mit unterschiedlicher Nachfrage sicher.
Tab. 30: Grenzüberschreitende Nachfrage beim MultiBus
- 78 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4.5
Verkehrsinfrastruktur
ÖPNV-Fahrzeuge
An einem durchschnittlichen Werktag außerhalb der Schulferien kommen zur Spitzenstunde im Kreis
Heinsberg ca. 220 Fahrzeuge im Linienverkehr zum Einsatz. Infolge verschiedener betrieblicher
Disposition ist der Fahrzeugbedarf werktäglichen Schwankungen unterworfen.
Bei Art und Ausstattung der Fahrzeuge sind Unterschiede aufgrund der betrieblichen und technischen
Rahmenbedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen festzustellen. Sie betreffen in erster Linie
deren Ausrüstung bezüglich der Zustiege und der Fahrgastinformation. Nahezu jedes Fahrzeug verfügt
über Nutzflächen zur Beförderung von Rollstühlen, Kinderwagen usw. und über eine Anzeige der als
nächstes angefahrenen Haltestelle. Alle eingesetzten Fahrzeuge verfügen über eine Zielanzeige und über
Haltewunschtasten.
Haltestellen
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
ÜbachPalenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
106
58
87
123
80
40
52
30
37
87
700
1
0
2
7
2
0
1
0
0
3
16
Kreis
Heinsberg
Gangelt
ÖSPVHaltestellen
SPNVHaltestellen
Erkelenz
Der Kreis Heinsberg verfügt über 716 Zugangsstellen zum ÖPNV. Darin enthalten sind 16 Haltepunkte
des SPNV. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Kommunen:
Zwischen den Kommunen sind teilweise erhebliche Unterschiede in der Qualität und Ausgestaltung
der Haltestellen festzustellen, d. h. eine einheitliche Ausstattung der Haltestellen ist derzeit nicht
erkennbar. Die Diversität resultiert zum Teil aus der unterschiedlichen Zuständigkeit und Fürsorge der
verschiedenen Kommunen und Verkehrsunternehmen.
Die Kommunen verfolgen in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen oder im Rahmen städtebaulicher
Modernisierungsprogramme eine zweckdienliche Gestaltung und Ausstattung der Haltestellenbereiche
(Warteflächen, Mastschilder etc.), die sich i. d. R. auf öffentlichem Grund befinden.
Auch bezüglich der Verknüpfungspunkte zum SPNV sind in den einzelnen Kommunen erhebliche
Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung und Ausstattung festzustellen. In diesen Bereichen sind
konkrete Einzelmaßnahmen geplant, abhängig von dem vorgesehenen Ausbau des SPNV und damit auch
ggf. von der Verlegung von Verknüpfungsbereichen.
- 79 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4.6
Tarif und Vertrieb
Verbundtarif
Im AVV gilt ein einheitlicher Flächentarif auf allen Verkehrsmitteln. Der Verbundtarif wurde in der
Vergangenheit kontinuierlich den Bedürfnissen und Anforderungen der Fahrgäste sowie auch im Hinblick
auf eine landesweite Harmonisierung der NRW-Tariflandschaft angepasst und fortentwickelt.
Das Tarifsystem im Aachener Verkehrsverbund stellt sich wie folgt dar:
-
Der AVV-Verbundtarif ist ein kommunaler Flächentarif.
-
Der AVV ist in „Stammgebiete“, in linienbezogene Kurzstreckenabschnitte und in Kurzstrecken-Zonen
aufgeteilt. In der Regel gilt: Ein Stammgebiet = eine Stadt oder Gemeinde. Für Fahrten innerhalb
eines Stammgebietes gilt die Preisstufe 1. Für Fahrten darüber hinaus gibt es drei weitere Preisstufen
(Preisstufen 2 bis 4).
-
Innerhalb der Stammgebiete in den Kreisen Heinsberg und Düren gilt ein preisgünstiger Kurzstreckentarif für einzelne Fahrten. Hierzu sind die Stammgebiete in Kurzstrecken-Zonen aufgeteilt.
Darüber hinaus kommt für kurze Strecken in der StädteRegion Aachen das Flugs-Ticket zum Einsatz.
Dieses Kurzstrecken-Ticket berechtigt in der Regel nach Einstieg zum Befahren von vier Haltestellen.
Die räumliche Gültigkeit des Flugs-Tickets ergibt sich aus dem Tarifinformationsaushang an der
jeweiligen Einstiegshaltestelle.
-
Für Fahrten innerhalb der City-XL-Zone in der Aachener Innenstadt (ehemals Kurzstreckenzone 01)
greift der günstige City-XL-Tarif. Dieser ist als Einzel-Ticket, 4Fahrten-Ticket sowie als City-XLMonatskarte für Erwachsene erhältlich.
-
Zeitkarten und Tages-Tickets (inkl. Minigruppen-Tickets) haben im jeweiligen Geltungsbereich
Netzgültigkeit; Einzelfahrscheine und 4-Fahrtenkarten berechtigen zu einer einmaligen Fahrt
innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches. Zur Vermeidung von überproportionalen Preissprüngen
bei einer einzelnen Fahrt über eine Stammgebietsgrenze hinweg gilt der Fahrpreis der Stufe 1 bei
Einzelfahrscheinen und 4-Fahrtenkarten auch für Fahrten zwischen zwei aneinanderstoßenden
Kurzstreckenzonen unterschiedlicher Stammgebiete.
-
Monats- und Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar und jeweils einen Kalendermonat bzw.
eine Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) bis einschließlich des ersten Werktags (Mo. – Fr.) des
folgenden Kalendermonats bzw. der folgenden Kalenderwoche gültig.
-
Der Geltungsbereich von AVV-Zeitkarten endet grundsätzlich an der Stammgebietsgrenze (i.d.R.
Kommunalgrenze). Mit dem Anschluss-Ticket AVV kann eine mindestens bis zur Stammgebietsgrenze
gültige AVV-Zeitkarte für eine Fahrt erweitert werden. Das Anschluss-Ticket AVV berechtigt zu einer
einmaligen Fahrt innerhalb des AVV-Gebietes.
-
Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich unentgeltlich; Kinder bis unter 15 Jahren zahlen den
gegenüber dem Bartarif für Erwachsene rabattierten Fahrpreis.
-
Monatskarten für Erwachsene (inkl. Job-Ticket und Regiokarte) berechtigen an Samstagen und Sonnund Feiertagen zur unentgeltlichen Mitnahme von 1 Erwachsenen und bis zu 3 Kindern unter 15
Jahren.
-
Neben dem üblichen Ticketangebot werden für spezielle Zielgruppen weitere tarifliche Angebote
bereitgehalten wie z. B. Semester-Tickets, School&FunTickets, Job-Tickets, AktivAbo, Fun-Ticket,
Mobil-Tickets, Wochenend-Tickets für Jugendliche, Ferien-Tickets, Minigruppen-Tickets.
Eine Übersicht der Fahrpreise (Stand Januar 2015) und des Fahrkartenvertriebes im AVV ist in den
Tabellen 21 und 22 wiedergegeben.
- 80 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 31: Verbundtarif für den Aachener Verkehrsverbund (Preisstand: Januar 2015)
- 81 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 32: Vertrieb des AVV-Verbundtarifes
- 82 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Übergangstarife in benachbarte Kooperationsräume
Im Verbundraumgrenzen überschreitenden Verkehr führen tarifliche Barrieren oftmals dazu, dass
Fahrgastpotenziale für den ÖPNV nicht voll ausgeschöpft werden. Insbesondere aufgrund der
Integration des Schienenverkehrs kommt im Grenzbereich zwischen AVV und VRS bzw. VRR sowie
zwischen AVV und den angrenzenden Gebieten des benachbarten Auslands der Schaffung bzw.
Fortentwicklung transparenter tariflicher Übergangsregelungen eine hohe Bedeutung zu. Im Folgenden
wird der Bestand dargestellt.
Tarifliche Übergangsregelungen für Fahrten im Inland
Ergänzend zu dem für landesweite Fahrten mit Nahverkehrszügen und weiteren Verkehrsmitteln der
Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in NRW angebotenen NRW-Tarif greift ein mit den an den AVV
angrenzenden Verkehrsverbund VRR vereinbarter Kragentarif. Dessen räumliche Gültigkeit ist auf
kleinräumige Fahrten im grenznahen Übergangsverkehr begrenzt. Die bislang geltende VRSKragentarifregelung konnte durch die Tarifkooperation AVV/VRS zum 01.01.2015 abgelöst werden.
Tarifkooperation AVV/VRS
Zum 01.01.2015 wurde im verbundgrenzüberschreitenden Verkehr zwischen dem AVV-Netz und dem
erweiterten VRS-Netz der VRS-Tarif als „Tarifkooperation AVV/VRS“ eingeführt. Über die zuvor bereits in
das erweiterte VRS-Netz integrierten 5 AVV-Kommunen (Düren, Merzenich, Nörvenich, Titz und
Vettweiß) hinaus, kommt der VRS-Tarif im Übergang zum AVV auch in den übrigen 30 AVV-Kommunen
zur Anwendung. Damit Preishärten bestmöglich vermieden werden können, wurde der VRS-Tarif hierfür
um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt. Der AVV-Tarif bleibt innerhalb des AVV-Netzes unverändert
bestehen.
Die beiden Verbundräume AVV und VRS verfolgen mit dieser Umstellung das Ziel, die Tariflandschaft zu
vereinfachen, zielgruppenspezifische ZeitTicket-Angebote zu stärken und somit Neukunden zu gewinnen.
Gleichzeitig wird auch eine Vorgabe der Landesgesetzgebung umgesetzt, die im ÖPNV-Gesetz
festschreibt, dass innerhalb der Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr einheitliche Tarife
umzusetzen sind.
Kragentarif zwischen AVV und VRR
Für verbundgrenzüberschreitende Fahrten zwischen einigen VRR-nahen Kommunen im Kreis Heinsberg
bzw. im Kreis Düren und einigen AVV-nahen Kommunen im VRR wird ein Kragentarif angeboten. Er
basiert weitgehend auf dem AVV-Verbundtarif und umfasst sowohl Bartarif-Fahrausweise als auch die
Regel-Zeitkartenangebote.
Der Geltungsbereich des Kragentarifes deckt die Stadt- bzw. Gemeindegebiete Erkelenz, Wegberg,
Wassenberg, Hückelhoven und Linnich im AVV sowie Mönchengladbach, Schwalmtal/Niederkrüchten,
Nettetal/Brüggen im Gebiet des VRR ab.
NRW-Tarif
Für verbundraumüberschreitende Fahrten über den Geltungsbereich der Verbund- bzw. Kragentarife
hinaus mit den Nahverkehrsprodukten im SPNV innerhalb des Landes NRW hat der NRW-Tarif den bis
dahin für Fahrten über ein Verbundgebiet hinaus gültigen Schienentarif der Deutschen Bahn abgelöst.
Seither beinhaltet jeder Fahrausweis, der zur Fahrt mit einem Nahverkehrszug innerhalb der
Landesgrenzen gelöst wird, grundsätzlich die Berechtigung zur Nutzung sämtlicher lokaler
Nahverkehrsmittel am Start- sowie am Zielort. Der originäre DB-Tarif wird somit in den relevanten
Relationen im Land NRW lediglich noch auf den Zügen des DB-Fernverkehrs angewandt.
- 83 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Neben einigen Tickets zum Pauschalpreis für den Gelegenheitsverkehr, die von allen
Verkehrsunternehmen im AVV vertrieben werden, wird im Rahmen des NRW-Tarifs seitens der DB ein
vollständiges Bar- und Zeitfahrausweissortiment zu relationsabhängigen Preisen angeboten.
Um zukünftig die Tarifierung sämtlicher Relationen sowie die freie Wahl an Verkehrsmitteln zwischen
den Regionen zu ermöglichen, haben sich das Land NRW, die SPNV-Unternehmen und die 8
Kooperationsräume im Land NRW dafür ausgesprochen, den NRW-Tarif einer Revision zu unterziehen.
Im Zuge dessen sollen bislang bestehende Tarifierungslücken geschlossen und vergleichbare Relationen
zu einem Raum mit einem Preis zusammengefasst werden. Die Umsetzung des neuen NRW-Tarifes soll
zum Fahrplanwechsel Dezember 2015 bzw. zum 1. Januar 2016 erfolgen.
Tarifliche Übergangsregelungen für Fahrten in das benachbarte Ausland
euregioticket
Das euregioticket ist im Gebiet der Euregio Maas-Rhein im gesamten Busverkehr sowie in fast allen
SPNV-Linien gültig. Das Gültigkeitsgebiet der Euregio Maas-Rhein umfasst den AVV, den Kreis
Euskirchen, den südlichen Teil der niederländischen Provinz Limburg, die belgische Provinz Limburg und
die Provinz Lüttich. Das euregioticket wird derzeit ausschließlich als Tageskarte ausgegeben.
Übergangstarif zwischen dem AVV und Heerlen (NL)
Auch im grenzüberschreitenden Nahverkehr in die Niederlande wird ein deutlich ausgeweiteter
Übergangstarif angeboten. Dieser gilt gleichermaßen für die Bus- und Bahnverbindungen (euregiobahn)
zwischen Heerlen und dem AVV-Gebiet.
Der Anwendungsbereich des Übergangstarifs umfasst AVV-seitig das gesamte AVV-Netz. In der
Kernzone des Heerlener Stadtgebiets ist die Nutzung von Buslinien sowie der Bahnlinie Stoptrein
Kerkrade – Maastricht des durch die Provinz Limburg beauftragten Unternehmens bis einschließlich zum
Haltepunkt Heerlen-Woonboulevard möglich. Die in den weiteren Ausbaustufen der euregiobahn später
in Deutschland und den Niederlanden errichteten Haltepunkte (Eygelshoven, Heerlen-De Kissel und
weitere) wurden in den Übergangstarif AVV/Heerlen einbezogen. Ebenfalls in den Übergangstarif
AVV/Heerlen einbezogen wurde der Bahnhaltepunkt Heerlen-Woonboulevard.
Im Angebot sind neben Einzelfahrscheinen (Erwachsene und Kinder) und 4-Fahrtenkarten auch Wochenund Monatskarten für Erwachsene (einschließlich Abonnement und AVV-AktivAbo).
Auf den niederländischen Streckenabschnitten der ASEAG-Linien 25 und 33 (Vaals) und 34 (Kerkrade)
gilt der AVV-Tarif.
Studierendenticket Parkstad Limburg – AVV
Zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität bietet die Parkstad Limburg Studierenden, die im
Besitz eines durch eine im AVV ansässige Hochschule ausgestellten Semestertickets sind und ihren
Wohnsitz in ausgewählten Gemeinden in der Parkstad Limburg besitzen, ein kostenloses
Ergänzungsticket für die Nutzung des lokalen Bus- und Bahnverkehrs an.
Tarifliche Situation für Fahrten nach Belgien
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem belgischen Busunternehmen TEC und dem AVV ist es seit
dem 1. Oktober 2011 möglich, zwischen dem Stadtgebiet Aachen und den grenznahen Regionen
Belgiens mit nur einem Ticket zu fahren.
- 84 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Der region3tarif umfasst grenzüberschreitende Einzel-, Tages- und Minigruppen-Tickets sowie
Monatskarten (auch im Abonnement) mehrerer Preisstufen. AVV-Job-Ticket-Inhaber, Schüler und
Studierende können ebenfalls eine Anschlusszeitkarte für den gesamten belgischen Geltungsbereich des
region3tarifes erwerben.
Auch der Ticketkauf wurde mit der Einführung des region3tarif vereinfacht und unkomplizierter, da
dieser in den Kundenzentren der TEC und der ASEAG sowie in den Bussen der Verkehrsunternehmen
erworben werden kann. Darüber hinaus konnte durch die Ablösung des AIXpress Tarifes auf der SPNVLinie zwischen Aachen und Lüttich durch den belgischen Bahntarif eine wesentliche Attraktivierung
herbeigeführt werden.
Auf dem belgischen Streckenabschnitt der ASEAG-Linie 24 (Kelmis) gilt weiterhin der AVV-Tarif.
Für den internationalen Verkehr zwischen Aachen und Belgien bezieht der Betreiber (THALYS) beim
regionalen Verkehrsunternehmen (ASEAG) Einzelfahrscheine der Preisstufe 1 und gibt Fahrgästen die
Möglichkeit, somit eine Fahrtberechtigung für das Stadtgebiet Aachen im THALYS käuflich zu erwerben.
Vertrieb
Der Vertrieb von Verbundfahrausweisen erfolgt über die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen. Die
jeweils gültige Vertriebsrichtlinie für den AVV dient hierbei als verbindliche Arbeits- und
Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der einzelnen Vertriebsaufgaben hinsichtlich der unterschiedlichen
Vertriebskanäle und Vertriebskomponenten im Rahmen eines einheitlichen Vertriebskonzeptes. Sie
definiert vertriebliche Mindeststandards, die neben den technischen Gegebenheiten, tarifbedingten
Notwendigkeiten und sicherheitsorientierten Aspekten auch die Anforderungen der Fahrgäste
berücksichtigen.
Mit Wirkung zum Dezember 2013 ist für das Erbringen von Vertriebsleistungen im SPNV des
Kooperationsraumes NVR (ohne Rurtalbahn) und auf ausgewählten Strecken des Kooperationsraumes
Schienenpersonennahverkehr
Rheinland-Pfalz
Nord
(SPNV-Nord)
die
Beauftragung
eines
Vertriebsdienstleiters, derzeitig DB Vertrieb, für die Dauer von 10 Jahren erfolgt. Ab Dezember 2016
übernimmt der durch den NVR beauftragte Dienstleister den Vertrieb im SPNV zudem auf dem Nordast
der Rurtalbahn. Der Vertriebsdienstleister handelt im Auftrag der im NVR tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Inhalte des NVR-Vertriebsvertrags sind für den Vertriebsdienstleister
verbindlich.
Die Vertriebssituation bei den im AVV tätigen Verkehrsunternehmen ASEAG, DKB, Rurtalbahn, west,
RVE, Taeter Aachen und DB Vertrieb stellt sich unterschiedlich dar. Die Vertriebswege sind der
jeweiligen örtlichen Situation (städtische/ländliche Bereiche) angepasst.
Der Vertrieb der Fahrausweise erfolgt derzeit durch
• Direktverkauf durch das Fahrpersonal
• Stationäre Fahrausweisautomaten
• Mobile Fahrausweisautomaten
• Unternehmenseigene Vertriebsstellen
• private Vertriebsstellen
• zentralen Vertrieb, z. B. bei Kombi-Tickets, Job-Tickets, Schüler-Tickets und Semester-Tickets
sowie durch
• den elektronischen Vertriebskanal HandyTicket.
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Nahverkehrsplan
Fahrerverkauf
Vorverkaufsstellen
stationäre
Automaten
mobile
Automaten
unternehmenseigene
private
ASEAG
x
12
-
1
53
RVE
x
-
-
1
3
DKB
x
-
-
1
8
Rurtalbahn
x**
-
17
-
-
Taeter Aachen
x
-
-
-
8
west
x
-
-
1
11
DB
-
74 *
-
4
6
*) davon jeweils ein Automat in Heerlen, Heerlen de Kissel, Eygelshoven Markt, Landgraaf
**) Verkauf durch Kontrollpersonal
Tab. 33: Vertriebswege der einzelnen Unternehmen im AVV (Stand: März 2015)
In Tabelle 24 ist die Verteilung der Vertriebsstellen im Aachener Verkehrsverbund je Gebietskörperschaft
wiedergegeben. Mit 97 Vorverkaufsstellen und 99 Verkaufsautomaten verfügt das Verkehrsgebiet des
AVV insgesamt über ein relativ dichtes Vertriebsnetz. Im Durchschnitt entfällt auf 5.600 Einwohner eine
Vertriebseinrichtung. In ländlich strukturierten Räumen wird nahezu die vollständige Fahrausweispalette
darüber hinaus auch im Direktverkauf beim Fahrpersonal (Bus) angeboten.
Verkaufsautomaten
stationär
Vorverkaufsstellen
mobil
unternehmenseigene
private
DB Agenturen
ASEAG
DB*
DKB
Rurtalbahn
ASEAG
RVE
DKB
Rurtalbahn
west
Taeter
Aachen
DB
-
-
1
1
-
-
-
-
1
27
2
11
13
StädteRegion Aachen
1
27
-
-
-
-
-
-
-
-
1
37
Kreis Düren
-
9
-
17
-
-
1
-
-
-
1
9
-
Kreis Heinsberg
-
21
-
-
-
-
-
-
1
-
1
10
4
12
70
-
17
1
1
1
0
1
0
4
83
6
Stadt Aachen
Summe
Insgesamt
99
97
*) zzgl. jeweils ein Automat in Heerlen, Heerlen de Kissel, Eygelshoven Markt, Landgraaf
Tab. 34: Art und Verteilung der Vertriebsstellen im Aachener Verkehrsverbund (Stand: März 2015)
Direktverkauf im Fahrzeug
Das Fahrpersonal im Bus verkauft grundsätzlich Einzelfahrscheine für Kinder und Erwachsene sowie
Tages-Tickets. Aufgrund der räumlich unterschiedlichen Situation zwischen den städtischen und
ländlichen Bereichen ist beim Fahrpersonal der Unternehmen RVE, Taeter Aachen, west und DKB auch
der Erwerb von Zeitkarten möglich. Als Verkaufsgeräte sind bei allen Busverkehrsunternehmen
elektronische Fahrausweisdrucker im Einsatz.
Auf den Schienenstrecken Aachen – Merzenich, Aachen - Heinsberg und Aachen - Herrath kann ein
Fahrausweis des Nahverkehrs lediglich bei Nicht-Betriebsbereitschaft des Fahrausweisautomaten am
Quellbahnhof gegebenenfalls beim Zugbegleitpersonal erworben werden. Die Züge der Rurtalbahn sind
mit mobilen Fahrausweisautomaten ausgestattet.
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Nahverkehrsplan
Stationäre Fahrausweisautomaten
Von Seiten des Vertriebsdienstleisters im SPNV werden – mit Ausnahme der Rurtalbahn - an allen
Bahnhöfen bzw. Haltepunkten stationäre Fahrausweisautomaten betrieben. Ab Dezember 2016 wird der
Vertriebsdienstleister im SPNV auch den Nordast der Rurtalbahn mit stationären Fahrausweisautomaten
ausstatten.
Die ASEAG betreibt stationäre Fahrausweisautomaten an wichtigen Verkehrsknoten in ihrem
Bedienungsbereich. An diesen Automaten wird nahezu das gesamte AVV-Regel-Fahrausweissortiment
inkl. NRW-Pauschalpreistickets angeboten. Die Fahrausweisautomaten sind für die Annahme von
Geldscheinen und Münzgeld geeignet.
Über die Fahrausweisautomaten des Vertriebsdienstleisters wird an allen Bahnhöfen und Haltepunkten
im AVV das gesamte Fahrscheinsortiment des Bartarifes sowie Zeitkarten für Erwachsene und
Auszubildende (inkl. Kragentarif VRR und Tarifkooperation AVV/VRS) vertrieben. Zusätzlich können hier
auch Einzelfahrscheine für Fahrten über die Verbundraumgrenze hinaus sowie Zuschlagtickets für die 1.
Klasse erworben werden. Die Automaten sind mit Banknotenakzeptoren ausgerüstet und auch für den
bargeldlosen Zahlungsverkehr geeignet.
Unternehmenseigene Vertriebsstellen
ASEAG, DKB, west und der Vertriebsdienstleister im SPNV unterhalten im Gebiet des AVV
unternehmenseigene Kundencenter. Hier erfolgt der Verkauf sämtlicher Fahrausweisarten des AVV
einschließlich der Übergangstarife/Kragentarife sowie dem Fahrausweissortiment der Tarifkooperation
AVV/VRS.
Private Vertriebsstellen
Alle Verkehrsunternehmen des AVV kooperieren mit privaten Vertriebsstellen. Über diese
Vertriebsstellen, in aller Regel Schreibwaren- und/oder Tabakwaren-Geschäfte sowie Reisebüros, ist ein
Fahrausweissortiment erhältlich, das sich an den regionalen Erfordernissen orientiert.
Sonstige Vertriebswege
Tarifliche Sonderangebote wie beispielsweise Job-Tickets, School&FunTickets (Schülertickets) und
Semester-Tickets werden über die Verkehrsunternehmen und hier in erster Linie über die ASEAG direkt
vertrieben.
Fahrkarten im Abonnement werden über ASEAG und den Vertriebsdienstleister im SPNV in deren AboCentern zentral für alle Fahrtrelationen im AVV ausgestellt. Die ASEAG ist derzeitig von DKB und West
als Dienstleister zur Ausstellung von Abonnements beauftragt.
Kombi-Tickets sind im Allgemeinen an den Verkaufsstellen der Kooperationspartner (z. B. im
Kartenvorverkauf) zu erhalten. Die Fahrtberechtigung ist i.d.R. auf der entsprechenden Eintrittskarte
aufgedruckt.
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Nahverkehrsplan
HandyTicket
Zum 1. Februar 2011 wurde im AVV das HandyTicket eingeführt. Nach einmaliger Registrierung im
Webportal können Kunden folgende AVV-Tickets sowie eine Fahrscheinauswahl des VRS-Tarifes und
Pauschalpreistickets des NRW-Tarifes per Handy kaufen:
-
Einzel-Ticket Erwachsene
4-Fahrten-Ticket Erwachsene
Flugs-Ticket
Tages-Ticket
Minigruppen-Ticket (max. 5 Personen)
Welcome-Ticket
Fahrrad-Ticket AVV
Fahrrad Einzelfahrt.
HandyTickets gelten in allen Verkehrsmitteln des AVV entsprechend ihrer räumlichen und zeitlichen
Gültigkeit gemäß dem Verbundtarif.
Dem Kunden stehen verschiedene Bestellwege offen. Für Smartphone-Kunden gibt es beim jeweiligen
Anbieter im jeweiligen App-Store eine kostenlose Applikation (App) für den Ticketkauf. Zusätzlich bieten
die Apps auch Fahrplanauskünfte an. Registrierte Kunden können Tickets in allen beteiligten
Verkehrsregionen Deutschlands per Handy beziehen und nutzen. Zu den Partnerregionen zählen u. a.
der Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
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Nahverkehrsplan
4.7
Kommunikation und Service
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Werbe- und PR-Maßnahmen werden sowohl durch die Verbundgesellschaft als auch durch die
Verkehrsunternehmen umgesetzt. Initiatoren für Marketingmaßnahmen sind das Land NRW, die
Aufgabenträger, der Verbund und die Verkehrsunternehmen. Kernbotschaft des Verbundes ist die
Einheitlichkeit des Bus- und Bahnangebotes im AVV durch die Anwendung eines einheitlichen
Tarifsystems sowie gleicher Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Die Werbebotschaften
von Verbund und Unternehmen überschneiden sich. Durch abgestimmte Gestaltungsrichtlinien und
durch die Abstimmung der Kommunikationspläne wird sichergestellt, dass das Bus- und Bahnangebot in
der Öffentlichkeit als einheitliches, transparentes System wahrgenommen wird.
Werbung beabsichtigt eine gezielte Verkaufsförderung, während Öffentlichkeitsarbeit eher auf einen
Imagegewinn des ÖPNV im Allgemeinen abzielt. Werbekampagnen sind daher auf bestimmte Produkte
(Linien, Tickets etc.) oder auf einzelne Kundengruppen ausgerichtet. Als Werbeträger in der AVV-Region
dienen Großflächenplakate, Anzeigen in Printprodukten, Plakataushänge (in Bussen, an öffentlichen
Orten), Internetplattformen sowie Hörfunkspots. Die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Presseaktivitäten,
Aktionen zur Präsentation neuer Produkte, allgemeiner Unternehmenspublikationen etc. ist
themenbezogen ausgerichtet.
Das Land NRW („Busse und Bahnen NRW“) wirbt auf Landesebene für die Nutzung des ÖPNV in Form
von Imagekampagnen. Auf Ebene des Verkehrsverbundes wird neben der unternehmensübergreifenden
Fahrgastinformation in erster Linie der Verbundtarif kommuniziert. Bedingt durch die Lage des AVV liegt
ein weiterer Schwerpunkt in der Vermarktung grenzüberschreitender Verkehrsangebote. Darüber hinaus
werden in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen neue Angebote über Promotion-Aktionen und bei
Informationsveranstaltungen beworben. Die Verkehrsunternehmen konzentrieren sich auf die
Vermarktung der unternehmenseigenen Leistungen zur Verkaufsförderung sowie zur Profilierung des
Unternehmens.
Landesweite elektronische Fahrplanauskunftssysteme
Der AVV verfügt über ein elektronisches Fahrplanauskunftssystem, dessen Datenbasis weit über die Busund Bahnangebote im AVV hinausgeht. Die regionalen Fahrplandaten der 9 Kooperationsräume in NRW
werden zu einer landesweiten Fahrplandatenbasis zusammengestellt, die wiederum allen teilnehmenden
Räumen zur Übernahme in das jeweils verwendete Auskunftssystem zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus wurde eine Schnittstelle realisiert, die den Zugriff auf die deutschlandweite durchgängige
elektronische Fahrplaninformation (DELFI) enthält. Die AVV – Fahrplanauskunft enthält darüber hinaus
die Fahrplandaten von Partnerunternehmen in der Euregio Maas-Rhein.
Soweit technisch verfügbar sind Echtzeitdaten zur Auskunft verwendet. Ansonsten werden die
Fahrplandaten gemäß Fahrplan (Soll-Daten) angewandt. Darüber hinaus stellen Ereignisdaten die
geplanten Umstellungen des Fahrplans aufgrund kurz- bzw. mittelfristig vorhersehbarer Änderungen der
Fahrzeiten dar. Die Qualität der Ereignisdaten und deren Wiedergabe im System ist von verschiedenen
Faktoren abhängig, so auch vom Vorlauf des Ereignisses und dessen Planbarkeit.
Der AVV und die verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen nutzen die NRW-Datenbasis und beteiligen
sich an der Weiterentwicklung ihres elektronischen Auskunftssystems. Von großer Bedeutung ist die
Vervollständigung der Echtzeitdaten (IST-Daten), die minutiös Verspätungen anzeigen. Die Integration
der IST-Daten in das AVV-Auskunftssystem soll mindestens die Daten aller Verbundunternehmen sowie
der im AVV relevanten Linien anderer Verkehrsunternehmen, die nicht Vertragspartner des AVV sind
aber Verkehre im Grenzraum zu anderen Verbünden betreiben, umfassen. Die Integration von ISTDaten aus dem benachbarten Ausland ist wünschenswert und wird mittelfristig angestrebt.
Der AVV bietet im Rahmen der Fahrplanauskunft einen GPS-Fahrtbegleiter zum Download an, der auf
marktübliche Navigationsgeräte geladen werden kann und somit eine Orientierung für beeinträchtigte
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Nahverkehrsplan
Menschen ermöglicht. Darüber hinaus besteht die Option, das Auskunftssystem textbasiert zu nutzen,
damit sehbehinderte Menschen die Informationen über entsprechende Lesegeräte abrufen können.
Mobile Fahrplaninformation
Seit Ende 2014 ist die AVV-App „avvconnect“ für IOS und Android-Endgeräte verfügbar. Mittels eines
übersichtlichen und benutzerfreundlichen Menüs werden über Abfahrtsmonitor, Routensuchfunktion,
Netzplan- und Kartendarstellungen aufgegliedert. Die App stellt ausführliche Servicefunktionen
(Störungsmitteilungen, allgemeine aktuelle Hinweise, Verlinkung zum HandyTicket) und
Komfortfunktionen (Favoritenverwaltung, Standortverfolgung) bereit.
Des Weiteren bietet der AVV eine Mobilversion der Fahrplanauskunft unter m.avv.de an. In dieser
mobilen Anwendung stehen alle Funktionen der Fahrplanauskunft, unabhängig von der Art des
Endgerätes zur Verfügung. Auch hier ist eine GPS-Ortung und somit beispielsweise das automatische
Auffinden der nächstgelegenen Haltestelle möglich. Die mobile Fahrplaninformation ist auch über die
HandyTicket-Applikation direkt aufrufbar. Die Auskunftsabfrage über PC und mobile Endgeräte erfreut
sich stetig wachsender Nachfrage.
Telefonische Fahrplaninformation NRW-weit
„Die schlaue Nummer für Bus und Bahn” ist die telefonische Fahrplan- und Tarifauskunft für den
gesamten Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Über die einheitliche Rufnummer 01806/504030 erhalten
Nahverkehrskunden verkehrsträgerübergreifende Fahrplanauskünfte und Zusatzinformationen zu allen
Bus- und Bahnlinien in NRW. Die Kosten liegen bei 20 Cent je Anruf bzw. maximal 60 Cent aus den
Mobilfunknetzen. Die „Schlaue Nummer“ ist rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr erreichbar. Im
Rahmen eines Routingverfahrens übernehmen die Beauskunftung je nach Tageszeit bzw. Wochentag die
Kundenzentren der Verkehrsunternehmen oder das damit beauftragte NRW-Callcenter.
Unter 08003 / 504030 bietet die „Schlaue Nummer” den kostenlosen Service „Sprechender Fahrplan
NRW” an. Fahrplananfragen über ein automatisiertes Sprachportal entgegengenommen und bearbeitet.
Die telefonisch ausgegebene Auskunft wird auf Wunsch kostenfrei als SMS an eine anzugebende
Handy-Nummer verschickt.
NRW-Informationsplattformen im Web
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW stellt über
www.busse-und-bahnen.nrw.de landesübergreifend Informationen zum Nahverkehr bereit. Auf diesen
Seiten wird den Fahrgästen und Fachleuten der Zugriff auf alle themenbezogenen Informationen im
Internet gewährt.
Auf der Homepage www.avv.de des Verkehrsverbundes finden sich stets aktuelle Informationen zum
Nahverkehr im Aachener Verkehrsverbund. Neben der elektronischen Fahrplanauskunft wird zu allen
Themenbereichen rund um den Nahverkehr informiert. Ausführliche Informationen zu den Tarifen und
Tickets, auch in der EMR, sind dort abrufbar. Des Weiteren bietet die Seite verschiedene Servicebereiche
(Umweltrechner, Verkehrserziehung, Fundbüros, Mobilitätsangebote u.v.a.) und erlaubt den Zugriff auf
ein Pressearchiv.
Auf ihren Internetseiten bieten die Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und zum Teil auch die
Kommunen ebenfalls Informationen zum öffentlichen Verkehrsangebot an. Die elektronische
Fahrplanauskunft des AVV ist in die Webseiten der Verkehrsunternehmen integriert.
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Nahverkehrsplan
Kundeninformation im grenzüberschreitenden Verkehr in der Euregio Maas-Rhein
Die Website www.mobilityeuregio.eu ist als zentrale Anlaufstelle für Kunden im grenzüberschreitenden
ÖPNV in der Euregio Maas-Rhein konzipiert. Der Fahrgast findet dort bzw. auf den dort verlinkten
Websites der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in der Euregio Maas-Rhein unter anderem
folgende Angebote:
-
Grenzüberschreitende Fahrplanauskunft
Tarifinformationen
ÖPNV-Netzpläne
Informationen zu laufenden Projekten
Informationen zu Freizeitzielen
Links, Downloads und Kontaktadressen.
Gedruckte Fahrgastinformation
Gedruckte Fahrgastinformationen werden vom AVV und den Verkehrsunternehmen herausgegeben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Regionale Fahrplanbücher (Aachen / Düren / Heinsberg)
Strecken- und Linienfahrpläne (Auszüge aus den Fahrplanbüchern)
Minifahrpläne (SPNV-Angebote)
Liniennetzpläne für die einzelnen Regionen
Ortsliniennetzpläne
Allgemeine Informationen zum AVV-Tarif (Gesamtbroschüre, Abo-Angebote usw.)
Informationen zu speziellen Ticketangeboten (School&Fun-Ticket, Mobil-Ticket u.a.)
Informationen zu landesweit gültigen Fahrausweisen
Information zu Tarifkooperationen und Übergangstarifen (VRS und VRR)
Tarifinformation für Verbindungen in das benachbarte Ausland (Belgien, Niederlande) sowie zum
euregioticket
• Kundenmagazine des AVV und der örtlichen Verkehrsunternehmen.
Beschwerdemanagement
Erste Anlaufstelle für Kundenbeschwerden und Anregungen sind die Verkehrsunternehmen, die die
betriebliche Leistung erbringen. Für die Verkehrsunternehmen haben die Stellungnahmen der Kunden
eine hohe Bedeutung. Zum einen ist der direkte Kundenkontakt gegeben und somit die Möglichkeit, auf
Kundeneingaben sachkundig zu reagieren. Zum anderen erhält das Unternehmen eine unmittelbare
Rückkopplung zur Qualität der erbrachten Leistung. Teilweise nutzen die Unternehmen die Daten als
Input für die Angebotsplanung und zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit.
Weitere Anlaufstelle für Beschwerden ist die Geschäftsstelle des Verkehrsverbundes. Ist das betriebliche
Leistungsangebot betroffen, so werden die dort eingehenden Beschwerden an das betreffende
Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Tarifliche Angelegenheiten werden zuständigkeitshalber direkt
durch den Verbund bearbeitet.
An die Aufgabenträger gerichtete Anregungen und Beschwerden werden in der Regel an die zuständigen
Stellen weitergeleitet.
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Nahverkehrsplan
Mobilitätsgarantie NRW
Nahverkehrskunden können in allen Verbundräumen in NRW die „Mobilitätsgarantie NRW“ in Anspruch
nehmen, wenn eine Verspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle eintritt. Sie erhalten
dann die Kosten für eine Taxifahrt bis zu einem gestaffelten Höchstbetrag von 50 €/Person oder die
zusätzlichen Kosten der alternativen Nutzung eines Fernverkehrszuges zurückerstattet. Sofern andere
Fahrtalternativen, sind diese zu nutzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich.
Ausgenommen sind weiterhin Fälle „höherer Gewalt”, d.h. Streik, Unwetter etc.. Die Fahrgäste
beantragen den Ausgleich über ein Antragsformular, das in den Kundenzentren ausliegt oder im Internet
zum Download bereit steht.
Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.
Um Fahrgastansprüche auf Qualität im ÖPNV verbindlich zu machen, wurde 2001 erstmals eine
unabhängige Beratungsstelle als Projekt der Verbraucherzentrale NRW vom Verkehrsministerium NRW
gefördert. 2007 wurde mit Gründung des Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. eine Neuorganisation des
Projektes durchgeführt. Dem Verein gehören Verbraucherschutzzentralen und der Verband deutscher
Verkehrsunternehmen sowie Verbundorganisationen und Verkehrsunternehmen des Landes NRW an.
Als Beratungsstelle schlichtet die Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. bei Streitigkeiten zwischen
Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Die Schlichtungsstelle wird in der Regel erst dann kontaktiert,
wenn das Verkehrsunternehmen als erster Ansprechpartner für den Kunden keine zufriedenstellende
Lösung bieten konnte. Die Schlichtungsvorschläge sind nicht verbindlich. Werden die Vorschläge
angenommen, so entsteht daraus ein bindendes Vertragsverhältnis.
Fahrgastrechte
Die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr sind niedergeschrieben in der Verordnung
(EG) Nr. 1371/2007, die am 3. Dezember 2009 in Kraft trat. Ansprüche der Fahrgäste bei Verspätungen
und beim Ausfall von Zügen sind dort verankert. Eine Entschädigung wird im Falle von
Ankunftsverspätungen von mindestens 60 Minuten gewährt. Die Verordnung behandelt ausschließlich
den SPNV; der straßengebundene Nahverkehr wird nicht behandelt.
Die Europäische Union hat darüber hinaus auch im Busverkehr einheitliche Fahrgastrechte eingeführt.
Sie umfassen den Anspruch der Fahrgäste auf Informationen vor und während der Reise, geregelte
Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen und Verspätungen sowie Hilfestellungen für
Personen mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität.
- 92 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
4.8
Barrierefreiheit
Die Situation im ÖSPV im Hinblick auf die Barrierefreiheit stellt sich in den in Kap. 3.15 beschriebenen
Handlungsfeldern
•
•
•
•
Infrastruktur (Haltestellen),
Fahrzeuge,
Information und Kommunikation,
Betrieb und Unterhaltung
sehr unterschiedlich dar. Nur im differenzierten, aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von
Fahrzeugen, Haltestellen, Betrieb und Information kann eine möglichst wirkungsvolle Barrierefreiheit
erreicht werden.
Infrastruktur (Haltestellen)
Im Gebiet des Aufgabenträgers Kreis Heinsberg befinden sich insgesamt 700 Bushaltestellen (je
Haltepunkt i. d. Regel 2 Haltestellen). 16 Haltestellen liegen an den Schnittstellen zum SPNV und haben
im Hinblick auf die Barrierefreiheit für das ÖPNV-Gesamtsystem eine besondere Bedeutung. Die
Barrierefreiheit von Haltestellen wird durch eine Vielzahl von Einzelkriterien bestimmt (s.
Planungsgrundlagen Kap. 3.15). Ein sehr wesentlicher Aspekt ist die Zugänglichkeit zur Haltestelle bzw.
zum Fahrzeug und das Vorhandensein visueller und taktiler Leitsysteme. Bei Haltestellen, die in den
letzten Jahren neu gebaut oder erneuert wurden erfolgte der Ausbau bereits nach den jeweils
relevanten Kriterien. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist eine grundsätzliche Voraussetzung für
die Förderung von Maßnahmen aus Bundes- und Landesmitteln. Die Zuständigkeit für die
Ausbausituation der Haltestellen liegt beim jeweilig zuständigen Baulastträger (Bund, Land, Kreis oder
Kommune). Beim überwiegenden Teil der Haltestellen sind dies die Kommunen. In einigen Kommunen
liegen konzeptionelle Planungen bzw. Ausbauprogramme bereits vor. Die Vorgehensweise in den
einzelnen Kommunen ist jedoch uneinheitlich und im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten sehr
begrenzt. Durch unzureichende Fördermittel des Landes und des Bundes werden die Handlungsmöglichkeiten der Baulastträger zusätzlich erschwert.
Für das Gebiet des Kreises Heinsberg liegt zurzeit keine Gesamtübersicht zum Stand der baulichen
Situation an den Haltestellen des ÖSPV und im Hinblick auf die Kompatibilität zu den eingesetzten
Fahrzeugen vor. Ebenso fehlt eine Übersicht zu den besonders neuralgischen Haltestellen, bei denen ein
erhöhter Bedarf im Hinblick auf die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Kunden zu erwarten ist, wie
z. B. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, etc. Der systematischen Erfassung aller Haltestellen
bezüglich der Ausbausituation und deren Bewertung kommt von daher eine besondere Bedeutung zu.
Gleichzeitig bildet die systematische Erfassung die Grundlage für eine Ausbauplanung.
Fahrzeuge
Bereits seit vielen Jahren wird im Gebiet des AVV das Ziel verfolgt, die Busflotten sukzessive
insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu erneuern. Eine diesbezügliche Förderrichtlinie des
AVV legt das Anforderungsprofil für die Fahrzeuge detailliert fest (s. Kap. 3.7). Wesentliche
Fördervoraussetzungen sind die nachfolgenden Ausstattungsmerkmale:
•
•
•
•
•
Niederflurtechnik,
Rampe/Lift
Mehrzweckraum
Spezielle Ausgestaltung der Haltevorrichtungen sowie
Akustische und visuelle Informationseinrichtungen.
Insgesamt liegt die Quote der eingesetzten Niederflurbusse im Gebiet des Aufgabenträgers mittlerweile
bei über 90 %. Die Flotte der west ist zu 95% auf Niederflurtechnik umgestellt. Lediglich bei
Verstärkerfahrten im Schülerverkehr werden in wenigen Einzelfällen noch Fahrzeuge eingesetzt, die
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Nahverkehrsplan
nicht die relevanten Anforderungen erfüllen. Bereits in den nächsten fünf Jahren kann durch die
Beschaffung neuer Fahrzeuge AVV-weit eine 100 %ige Verfügbarkeit von Niederflurfahrzeugen erreicht
werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Herstellung der Barrierefreiheit an den
Schnittstellen Fahrzeug-Haltestelle. Da die Fahrzeugtechnik und -ausstattung auch im Hinblick auf die
Barrierefreiheit kontinuierlich weiterentwickelt wird, sind weitere Verbesserungen in den nächsten
Jahren zu erwarten.
Information und Kommunikation
Die Informationsvermittlung zum ÖPNV findet zuhause oder unterwegs, an der Haltestelle und im
Fahrzeug statt.
Die elektronischen Medien haben mittlerweile eine herausragende Bedeutung für die Bedienung der
individuellen ÖPNV-Informationsbelange der Kunden erreicht. Über die Web-Dienste und Apps des
Verkehrsverbundes und der Verkehrsunternehmen wurden hierdurch erhebliche Fortschritte beim Abbau
von Zugangsbarrieren erreicht. Über die neuen elektronischen Dienste können die Routen individuell
geplant werden. Darüber hinaus stehen sogenannte „dynamische“ Informationen zur aktuellen
Betriebslage zur Verfügung.
Die elektronischen Auskunftssysteme bieten zusätzliche Funktionen, die eine Nutzung für Personen, die
in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, erleichtern.
Das Auskunftssystem des AVV bietet unter www.nurtext.avv.de eine Version, die über den Standard
hinausgehende Information zu einer Verbindung enthält. So wird die Verbindung nicht in tabellarischer
Form, sondern in ganzen Sätzen formuliert angezeigt. Sehbehinderte Personen können sich diese Inhalte
mit entsprechenden Hilfsgeräten als zusammenhängenden Text vorlesen lassen. Darüber hinaus ist die
Textversion auch für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung hilfreich, da eine einfache Sprache
genutzt wird. Darüber hinaus werden in der „Nur-Text-Version“ die letzte Haltestelle vor dem Ausstieg
und die bis zum Ausstieg verbleibende Zeit angezeigt. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
können sich somit besser auf den Ausstieg vorbereiten.
Weiterhin kann eine über das elektronische Auskunftssystem ermittelte Verbindung als GPX-Datei
heruntergeladen werden. Diese Datei kann in Navigationsgeräten hochgeladen werden und ermöglicht
das Routing zu den Einstiegs- und/oder Ausstiegspunkten einer Verbindung. Die GPX-Datei enthält
Wegepunkte für den Ein- und Ausstiegsort, die als Koordinaten lesbar sind. Zusätzlich zu Wegepunkten
gibt es Verbindungsinformationen; in Abhängigkeit von der Software der Navigationsgeräte können auch
diese Daten angezeigt werden.
Die AVV-App „avvconnect“ kann mit Sprache gesteuert werden und mit einer Sprachausgabe den
dargestellten Inhalt hörbar machen. Die Fahrplanauskunft steht somit als sprechender Fahrplan zur
Verfügung. Die App wurde so konzipiert, dass sie die Sprachein- und –ausgabefunktion der
Betriebssysteme optimal nutzt.
Im AVV gibt es darüber hinaus für alle Bahnhöfe und Haltepunkte und wichtigen Bushaltestellen
Lagepläne, auf denen Treppen, Rampen, Aufzüge, Bordsteinabsenkungen und vieles mehr eingezeichnet
sind. So kann bereits bei der Planung einer Fahrt geprüft werden, ob der Zu- und Ausstieg barrierefrei
möglich ist. Die Lagepläne können direkt aus der Fahrplanauskunft heraus aufgerufen werden.
Betrieb und Unterhaltung
Im Hinblick auf die besonderen Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen ist es notwendig, ein
entsprechendes Bewusstsein beim Fahr- und Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu erzeugen. Im
Rahmen der allgemeinen Schulungen werden die spezifischen Anforderungen vermittelt. Darüber hinaus
erfolgt bereits heute ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Verkehrsunternehmen und
Behindertenverbänden.
- 94 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
So bietet z.B. die west in Kooperation mit dem „Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrum Heinsberg“ (SFZ)
seit Mitte 2011 das Projekt „Förderung der ÖPNV-Mobilität älterer Menschen im Kreis Heinsberg –
Seniorenberater“ an. Die beiden Partner haben das Projekt ins Leben gerufen, um älteren Menschen im
Kreis Heinsberg, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und den damit einhergehenden
nachlassenden körperlichen Fähigkeiten einen Pkw nicht mehr selbst lenken möchten bzw. können, den
Zugang zum ÖPNV wieder zu erschließen bzw. deutlich zu erleichtern. Da der öffentliche Nahverkehr
speziell in ländlichen Bereichen nicht selten die einzige und für viele einzig finanzierbare Möglichkeit ist,
am kulturellen, öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist es den Projektpartnern
wichtig, die Hemmschwelle bei älteren Menschen zu einer Nutzung der Angebote des ÖPNV abzubauen
– besonders dann, wenn die Nutzung eines Linienbusses schon mehrere Jahre oder Jahrzehnte zurück
liegt.
Die Pflege, Unterhaltung und der Winterdienst der Haltestellen ist ebenfalls wichtig für die
Barrierefreiheit an den Haltestellen. Die Arbeiten werden entweder von den Baulastträgern selbst oder
über Dienstleistungsunternehmen erledigt.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Handlungsfeld „Betrieb und Unterhaltung“ bereits viele
Initiativen ergriffen wurden, die es weiter zu führen bzw. zu intensivieren gilt.
Abb. 35: Infokampagne und Test zur Barrierefreiheit im ÖPNV
- 95 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
5
Analyse und Bewertung
5.1
Aufgabenstellung und Anlass der Mobilitätsuntersuchung
Der Kreis Heinsberg hat 2012 eine repräsentative Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der
Einwohner durchgeführt. Fragen der Untersuchung waren z.B.: Wie oft sind die Menschen unterwegs?
Welche Verkehrsmittel nutzen sie und zu welchem Zweck sind zu unterwegs? Wie weit sind die Wege
und wie lange sind sie unterwegs? Darüber hinaus sollte die Befragung insbesondere Informationen
über die Bewertung und Nutzung des eingesetzten Bussystems (u.a. MultiBus) sowie zur Reaktivierung
der Heinsberger Bahn liefern.
Mit der Durchführung der Mobilitätserhebung wurde das Büro Planersocietät beauftragt. Der vorliegende
Bericht fasst die wesentlichen Ergebnisse der Mobilitätserhebung zusammen. Ziele der Untersuchung
sind:
• die Bereitstellung einer aktuellen Datengrundlage zum Mobilitätsverhalten der Bevölkerung im
Kreis Heinsberg, die als Datenbasis für die Kreisentwicklung sowie für die Verkehrsplanungen (u.a.
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans) und Verkehrsmodelle genutzt werden kann,
• der Vergleich mit ähnlich strukturierten Untersuchungen (MiD 2008, Befragungen aus anderen
Kreisen und Städten aus der Region etc.) und daraus folgend eine dezidierte Standortbestimmung,
• eine Ableitung einer Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Ableitung von Handlungsfeldern,
• eine Abschätzung von konkreten Verlagerungspotenzialen im Modal Split,
• eine eingehende Analyse zu dem verwendeten MultiBus-System und der Reaktivierung der
Heinsberger Bahn sowie
• eine Heranziehung der Befragungsergebnisse zu Evaluationszwecken, so dass die eingeleiteten
Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität bewertet und Ziele für die zukünftige Entwicklung
abgeleitet werden können.
5.2
Methodische Grundlagen
Die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten im Kreis Heinsberg wurde in Anlehnung an
vergleichbare Untersuchungen konzipiert und ausgewertet. Sie wurde im Zeitraum vom 24.04. bis
12.05.2012 in drei Erhebungswellen (Stichtage: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag, Sonntag)
durchgeführt. In der Erhebungsphase wurden zwei Tage herausgenommen, da sie als „untypisch“
angesehen werden können. Einerseits blieb der 1. Mai (Dienstag) in der zweiten Erhebungswoche
aufgrund des Feiertages unberücksichtigt. Andererseits waren in der 3. Erhebungswoche am 13.05.
(Sonntag) Landtagswahlen, die sich als besonderes Ereignis auf das Mobilitätsverhalten ausgewirkt
hätten. Insgesamt standen somit 13 unterschiedliche Stichtage zur Verfügung.
Im gesamten Untersuchungszeitraum gab es unterschiedliche Wetterverhältnisse (sowohl sonnige als
auch regnerische Tage). Die Tageshöchsttemperaturen schwankten im Zeitraum zwischen 8° C und 25°
C. Im Vergleich zu den Vorjahren hat es im Erhebungszeitraum 2012 seltener geregnet und die
Niederschlagsmengen fielen geringer aus. Die Tagestemperaturen und die Sonnenscheindauer waren
jeweils unterschiedlich. Für den Jahreszeitraum können die Temperaturen und die Sonnenscheindauer
als durchschnittlich beschrieben werden.
- 96 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 36: Witterungsverhältnisse am Stichtag der Befragung/Messwerte Wetterstation HS-Schleiden
1. Welle
2. Welle
3. Welle
Wochentag
Datum Niederschlag max. Temp. Datum Niederschlag max. Temp. Datum Niederschlag max. Temp.
Dienstag
24.04.
1,7 l/m²
12,9oC
Mittwoch
25.04.
2,2 l/m²
13,4oC
02.05.
1,3 l/m²
Donnerstag
26.04.
0,2l/m²
15,2oC
03.05.
Samstag
28.04.
0 l/m²
21,9oC
Sonntag
29.04.
0 l/m²
21,3oC
08.05.
0 l/m²
21,8oC
16,0oC
09.05.
2,5 l/m²
20,7oC
0 l/m²
16,6oC
10.05.
0,5 l/m²
25,6oC
05.05.
5 l/m²
9,4oC
12.05.
0 l/m²
13,8oC
06.05.
2,7 l/m²
8,2oC
Insgesamt wurden 7.804 Haushalte per Zufallsauswahl aus dem Einwohnerregister ausgewählt und
angeschrieben. Die Grundlage der Stichprobenziehung bildeten alle Personen mit Haupt- und
Nebenwohnsitz im Kreis Heinsberg. Die Ziehung der Zufallsstichprobe wurde vom Rechenzentrum
Aachen bzw. von den kommunalen Einwohnermeldeämtern vorgenommen. Über eine räumliche
Schichtung wurde sichergestellt, dass auch in kleineren Kommunen unter 20.000 Einwohner eine
ausreichende Stichprobe zur Verfügung stand, um zuverlässige gemeindescharfe Analysen durchführen
zu können. Je nach Stadt bzw. Gemeinde wurde demnach ein spezifischer Ziehungsschlüssel zwischen
jeder 13. Person (Gemeinde Waldfeucht) und 28. Person (alle Städte über 20.000 Einwohner) im
Kreisgebiet ermittelt.
Die angeschriebenen Haushalte konnten sich entweder schriftlich-postalisch, online oder telefonisch
(interviewgestützt) an der Befragung beteiligen. Alle zufällig ausgewählten Personen wurden über ein
Anschreiben vom Landrat über die Befragungsziele und -inhalte informiert. Ein Informationsblatt mit
Ausfüllanweisungen, eine Datenschutzerklärung, ein Haushaltsbogen, mehrere Personenbögen und
Wegeprotokolle waren beigelegt. Alle Personen eines Haushaltes ab 6 Jahren waren aufgefordert, den
Personenbogen und die Wegeprotokolle für den vorgegebenen Stichtag zu beantworten. Eine
Aufstellung der Befragungsinhalte zeigt Tab. 37.
Tab. 37: Befragungsinhalte
Haushaltsbogen
Personenbogen
Wegeprotokoll
Anzahl Personen im Haushalt,
Anzahl der jeweiligen
Verkehrsmittel im Haushalt,
Wohnort;
Entfernung Bushaltestelle;
Alter, Geschlecht, Berufstätigkeit
der Personen im Haushalt
Pkw-Führerscheinbesitz,
Verkehrsmittelverfügbarkeit;
Gesundheitliche Einschränkungen,
Arbeits-/Ausbildungsort, Entfernung
und Bewertung der Erreichbarkeit;
allgemeine Häufigkeit der
Verkehrsmittelnutzung an Werktagen;
Bewertung der Verkehrssituation in
der Stadt/ jeweiligen Gemeinde;
regelmäßige Nutzung der Buslinien,
Bekanntheit und Nutzung des
MultiBusses; Bewertung der
Reaktivierungspläne der Heinsberger
Bahn, Interesse an der neuen
Schienenverbindung; Fehlen von
speziellen Bus-Angeboten
Normalität des Stichtages;
Pkw-Verfügbarkeit am Stichtag;
Außerortsmobilität;
Ausgangspunkt 1. Weg;
Uhrzeit Wegebeginn;
Zweck;
genutztes Verkehrsmittel (auch in
Etappen);
Wegeentfernung;
Uhrzeit Wegeende;
Ziel des Weges;
Begleitung durch weitere Personen;
weitere Wege unternommen
Die Befragung konnte zudem auch online über einen persönlichen Code beantwortet werden. Auf den
Internetseiten www.mobil-HS.de wurde über die Befragungsziele und –inhalte informiert. Zudem
konnten die Fragebögen und weitere Befragungsunterlagen heruntergeladen werden. Diese
Internetseiten waren zudem das Zugangsportal für den Online-Fragebogen.
- 97 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die telefonischen Interviews wurden vom Dortmunder Call-Center O-TON GmbH, das auf Befragungen
zum Mobilitätsverhalten spezialisiert ist, computergestützt durch geschulte Interviewer durchgeführt.
Durch die drei angebotenen Befragungsoptionen konnte eine hohe Beteiligung sichergestellt werden, die
zudem systematische Verzerrungen durch die jeweilige Befragungsart ausschließt.
In der Erhebungszeit wurde darüber hinaus eine intensive Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene
Medien (Zeitung, Hörfunk, Internet) mit dem Ziel betrieben, die ausgewählten Haushalte zu informieren,
sensibilisieren und aktivieren.
In der untenstehenden Tabelle 38 ist die Verteilung auf die Befragungsarten dargestellt. Der
überwiegende Anteil der Befragten hat schriftlich-postalisch geantwortet. Dies ist vor allem darauf
zurückzuführen, dass die schriftlichen Bögen inkl. kostenfreien Rückantwortumschlags bereits mit
versandt wurden und daher die schriftlich-postalische Antwortmöglichkeit die einfachste Art darstellte,
sich an der Befragung zu beteiligen
Tab. 38: Gewählte Befragungsart
Verteilung des Rücklaufs
(absolut)
Haushalt
Personen im
HH
befragte
Personen
(6 J. u.ä.)
erfasste Wege
schriftlich-postalisch
600
1.466
1.396
3.882
Telefon-Interview
793
1.998
1.774
4.384
online
228
606
553
1.520
1.621
4.070
3.723
9.786
Rücklaufquote
21%
Verhältnis Frauen zu Männer in der Stichprobe
51 : 49
durchschnittliche Haushaltsgröße (ungewichtet)
2,51
durchschnittliche Haushaltsgröße (gewichtet)
2,26
Die Rücklaufquoten lag mit 21% etwas über dem kalkulierten Bereich (20%). Solche Quoten sind für
diese komplexen Haushaltsbefragungen typisch. Insgesamt haben an der Befragung 1.621 Haushalte
mit über 4.000 Personen teilgenommen. Dabei wurden knapp 10.000 Wege an den Stichtagen erhoben.
An der Erhebung haben sich demnach ca. 1,5% aller Einwohner im Kreis Heinsberg beteiligt.
Die eingegangenen Befragungsbögen wurden auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, codiert
und rechnergestützt erfasst. Durch mehrere iterative Plausibilitäts- und Qualitätskontrollen konnten
typische Fehlerquellen (z.B. lückenhafte Angaben im Wegeprotokoll, Codierungs- und Eingabefehler)
ermittelt, korrigiert bzw. gegebenenfalls mit plausiblen Daten vervollständigt werden.
- 98 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 39: Haushalte und Personen nach Städten und Gemeinden in der Nettostichprobe
Anzahl und Anteil befragter Haushalte und
Personen in der Stichprobe
Haushalte
absolut
befragte Personen
in Prozent
absolut
in Prozent
Erkelenz
274
16,9%
585
15,7%
Gangelt
96
5,9%
234
6,3%
Geilenkirchen
153
9,4%
353
9,5%
Heinsberg
299
18,4%
714
19,2%
Hückelhoven
215
13,3%
470
12,6%
Selfkant
104
6,4%
258
6,9%
Übach Palenberg
119
7,3%
282
7,6%
Waldfeucht
82
5,1%
197
5,3%
Wassenberg
89
5,5%
203
5,5%
181
11,2%
416
11,2%
9
0,6%
11
0,3%
1.621
100
3.723
100
Wegberg
räumliche Zuordnung nicht möglich
Kreis Heinsberg gesamt
Die visierte Befragungsanzahl auf kommunaler Ebene lag bei mindestens 200 Personen. Bis auf die
Gemeinde Waldfeucht (197 befragte Personen) konnte diese Zahl erreicht werden, so dass zuverlässige
kleinräumige Auswertungen möglich sind.
Erforderliche Gewichtung
Die Stichprobenziehung auf Personenebene erzeugte eine systematische Verzerrung der Stichprobe. Die
Chance eines Mehrpersonenhaushaltes gezogen zu werden, war deutlich größer als die eines
Einpersonenhaushaltes. Daher ist in der Stichprobe der Anteil an großen Haushalten überrepräsentiert.
Zudem stellt sich heraus, dass die Beteiligung von Erwachsenen in einem Alter zwischen 25 und 45
Jahren unterdurchschnittlich gewesen ist.
Aus diesem Grund wurde eine Gewichtung der Stichprobe nach Haushalts- und Altersstruktur
vorgenommen. Auch die räumliche Schichtung wurde wieder heraus gerechnet. Die vorliegende
Untersuchung stellt damit ein repräsentatives Abbild von den Mobilitätsvoraussetzungen und dem –
verhalten im Kreis Heinsberg dar.
Abb. 40: Haushaltsgrößen in der Stichprobe vom Kreis Heinsberg in Prozent
50
40
30
20
10
0
1-PersonenHaushalt
2-PersonenHaushalt
3-PersonenHaushalt
Kreis HS Stichprobe
4-PersonenHaushalt
5 u.m.-PersonenHaushalt
Kreis HS Gewichtung
- 99 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 41: Altersstruktur in der Stichprobe vom Kreis Heinsberg in Prozent
50
40
30
20
10
0
6 bis u.
15 Jahre
15 bis u.
18 Jahre
18 bis u.
25 Jahre
Kreis HS Stichprobe
25 bis u.
45 Jahre
45 bis u.
Jahre
65
65 Jahre
und älter
Kreis HS Gewichtung
Dokumentation
Die ausgewiesenen Mobilitätswerte beziehen sich zwangsläufig nur auf die Einwohner des Kreises
Heinsberg. Wege, die z.B. von auswärtigen Ausbildungs- und Berufseinpendlern, Besuchern oder
Touristen zurückgelegt wurden, kann die vorliegende Haushaltsbefragung nicht erfassen. Sie bleiben
daher unberücksichtigt. In den Tabellen werden i.d.R. nur Prozentwerte angegeben. Um die
Übersichtlichkeit zu gewährleisten, erfolgt die Angabe der absoluten Zahlen lediglich in den
Tabellenspaltenköpfen mit „(n= )“. Der ausgewiesene Wert dokumentiert, auf welcher Datenbasis die
betreffende Auswertung basiert. Auf eine Darstellung der Nachkommastellen wird verzichtet, da
ansonsten eine Genauigkeit vorgetäuscht wird, die für solche Erhebungen nicht gegeben ist. Durch das
Auf- und Abrunden einzelner Werte werden in ihrer Summe nicht immer exakt „100%“ erreicht.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die Prozentwerte für Antworten mit „weiß nicht“ lediglich in
gesonderten Tabellenzeilen ausgewiesen. Teilweise wurden Fragen gestellt, bei denen
Mehrfachantworten möglich waren. Bei diesen Fragen beziehen sich die Prozentwerte nicht auf die
Summe der abgegebenen Antworten (in diesem Fall ergibt die Summe immer 100%), sondern auf den
Anteil der Haushalte bzw. Personen, die sich zu dieser Frage geäußert haben.
Soweit nicht anders ausgewiesen, stammen sämtliche Ergebnisse aus der durchgeführten
Mobilitätsbefragung. Bei personen- und wegebezogenen Auswertungen gilt es zu beachten, dass sich die
Befragungsergebnisse nur auf Personen ab einem Alter von 6 Jahren beziehen.
Bei Auswertungen wie beispielsweise zum Führerscheinbesitz wurden andere Altersgrenzen gebildet. In
den dazugehörigen Tabellen werden Hinweise zu der entsprechenden Grundgesamtheit gegeben.
Einige Tabellen sind mit Sonderzeichen versehen. Das Zeichen „ - “ bedeutet, dass dieser Fall in der
vorliegenden Stichprobe nicht vorgekommen ist. Das Zeichen „ * “ steht stellvertretend, wenn die
Datengrundlage für eine zuverlässige Aussage nicht ausreicht, da zu wenige Fälle in der Stichprobe
vorhanden sind.
Andere Quellenbezüge und Vergleichsdaten werden gesondert aufgeführt. In mehreren Tabellen werden
Vergleichswerte aus der Untersuchung MiD 2008 herangezogen. Wenn es sich um deutschlandweite
Werte handelt, wurde im Spaltenkopf das Kürzel „MiD gesamt“ verwendet. Bei Werten, die für Städte
zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner ausgewiesen wurden, wurde der Spaltenkopf „MiD – Ew.-Größe“
benannt.
- 100 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
5.3
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung
Soziodemografische Daten
51% der Befragten waren Frauen, 49% Männer. Das Verhältnis entspricht damit dem bestehenden
statistischen Geschlechterverhältnis im Kreis.
46% der Befragten sind voll- oder teilzeit erwerbstätig. Nicht erwerbstätig sind 54% der Befragten (16%
in der Schule/Studium/Ausbildung; 2% arbeitslos; 7% Hausfrau/-mann; 22% im Ruhestand, 6%
Kinder). Eine Aufschlüsselung nach höchstem Erwerbsstatus im Haushalt zeigt, dass in 66% der
Haushalte mindestens ein Haushaltsmitglied eine Erwerbstätigkeit ausübt. 29% sind Rentnerhaushalte
und 5% sonstige Haushalte (Ausbildungshaushalte, Erwerbslosenhaushalte, etc.).
Die ermittelte durchschnittliche Haushaltsgröße in der Befragung liegt bei 2,26 Personen. 31% sind
Einpersonenhaushalte, 45% Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder und 25% sind Haushalte mit Kindern
unter 18 Jahren (siehe Tab. 7).
Tab. 42: Soziale Lage einzelner Personen im Haushalt
Erwerbsstatus nach Personen
(in %)
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=3.578)
(n=3.890)
(n= 4.753)
Kind
6
6
5
Hausfrau / -mann
7
5
5
im Ruhestand
22
21
24
z.Zt. arbeitslos
<1
2
<1
2
<1
2
Erwerbstätig, davon
46
48
45
Bundesfreiwilligendienst bzw.
Wehr-/Zivildienst
- vollzeit
34
35
32
- teilzeit (18 – 34 h/Woche)
7
9
9
- teilzeit (< 18 h/Woche)
5
5
4
- vorübergehend freigestellt
1
1
1
Ausbildung
2
2
2
Studium
2
2
2
Schüler / -in
12
12
14
sonstiges
<1
1
1
100
100
100
- 101 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 43: Haushaltstypen
Haushaltstyp
(in %)
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=1.611)
(n=1.810)
(n=2.329)
MiD
MiD
gesamt
Ew-Größe
Ein-Personen-Haushalt
31
34
38
39
33
Paar ohne Kinder
36
35
33
33
36
10
11
2
2
17
18
Mehrerwachsenen-HH
ohne Kinder
8
9
8
Alleinerziehend
1
1
2
10
8
7
9
10
8
5
3
4
100
100
100
100
100
25%
22%
21%
19%
20%
Paar mit einem Kind
Paar
mit
Kindern
mehreren
Mehrerwachsenen-HH mit
Kindern
Haushalte mit
(< 18 Jahren)
Kindern
Gesundheitliche Einschränkungen
Gesundheitliche Einschränkungen und Barrierefreiheit im Verkehrssystem spielen eine zunehmende
Rolle: 10% der Befragten fühlen sich subjektiv in ihrer Mobilität eingeschränkt: 6% mit
Gehbehinderungen, 1% mit Sehbehinderungen und 4% mit sonstigen Einschränkungen. Besonders in
der Altersgruppe von 75-84 Jahren fühlen sich 43% in der Mobilität eingeschränkt, in der Altersgruppe
ab 85 Jahren beträgt dieser Anteil sogar 72%. Haben Personen gesundheitliche Einschränkungen, dann
bedeutet dies, dass sie weniger oft außer Haus unterwegs sind und weniger Wege zurücklegen.
Vor dem Hintergrund, dass die Gruppe der Hochbetagten (ab 75 Jahre) in den nächsten Jahren stark
zunehmen wird, gilt es diesen Aspekt zukünftig zu beachten.
Tab. 44: Einschränkung der Mobilität
Einschränkung der Mobilität durch
gesundheitliche Probleme
(alle Personen ab 6 Jahren) –
Mehrfachantworten möglich
(in %)
nein
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=3.546)
(n=4.071)
(n=6.564)
MiD
gesamt
90
89
90
82
ja, durch Gehbehinderung
6
6
6
7
ja, durch Sehbehinderung
<1
1
1
1
4
5
4
11
1,1
1,1
1,1
1,1
ja, andere Einschränkungen
durchschnittliche Anzahl genannter
Einschränkungen
- 102 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Verkehrsmittelverfügbarkeit
Pkw-Ausstattung
Insgesamt besitzen 92% der befragten Haushalte im Kreis Heinsberg mindestens ein Auto. Nur 8% der
Haushalte können demnach als autofreie Haushalte eingestuft werden. 44% der Haushalte im Kreis
Heinsberg geben an, dass sie zwei Autos besitzen, 7% der Haushalte im Kreis besitzen sogar drei oder
mehr Pkw. Die Pkw-Ausstattung fällt im gesamtbundesdeutschen Schnitt und auch gegenüber anderen
Kreisen etwas höher aus (siehe Tab. 9). Damit zeichnen sich die Haushalte im Kreis Heinsberg durch
einen sehr hohen Motorisierungsgrad aus.
Familien mit Kindern besitzen am häufigsten 2 oder mehr Autos (71% statt 36% im Durchschnitt). Bei
Paaren ohne Kinder besteht ebenfalls eine überdurchschnittlich hohe Motorisierung, jeder zweite
Haushalt dieses Typs kann auf zwei Autos zurückgreifen.
Vier von fünf autofreien Haushalten sind Einpersonenhaushalte. Hierbei handelt es sich zum
überwiegenden Teil um Rentner. Dagegen kommen nicht motorisierte Erwerbshaushalte bzw. Haushalte
mit Kindern lediglich in Einzelfällen vor. Nur 1% aller Haushalte mit Kindern steht kein Auto im Haushalt
zur Verfügung. Der Pkw-Motorisierungsgrad liegt bei Haushalten, in denen mindestens ein
Haushaltsmitglied erwerbstätig ist, ebenfalls bei 99%.
Tab. 45: Haushalt mit Autos im Kreis Heinsberg im Vergleich
Untersuchungseinheit (Jahr/Quelle)
Kreis Heinsberg
Stadt Aachen (2011/HHS)
StädteRegion Aachen – ohne Stadt Aachen (2011/HHS)
Kreis Düren (2002/Helmert)
Kreis Steinfurt (2011/Planersocietät)
Kreis Lippe (2011/Planersocietät)
Kreis Soest (2011/Helmert)
Bundesweit (2008/MiD)
Haushalte
mit Auto
Haushalte
mit 2 oder
mehr Autos
92%
66%
82%
86%
87%
91%
92%
82%
44%
17%
34%
35%
35%
36%
45%
29%
Die Pkw-Dichte auf 1.000 Einwohner im Kreis Heinsberg beträgt 539. Damit liegt dieser Wert deutlich
über dem Landesdurchschnitt von NRW, der Anfang 2011 bei 506 lag (vgl. Mobilität in NordrheinWestfalen 2011). 14% der Haushalte im Kreis Heinsberg verfügen darüber hinaus über ein Motorrad,
einen Motorroller oder ein Mofa.
Fahrradausstattung
Im Kreis Heinsberg besitzen neun von zehn Haushalten mindestens ein Fahrrad (siehe Tab. 10). In 64%
der Fälle sind es sogar zwei und mehr Fahrräder.
Tab. 46: Fahrräder im Haushalt
Besitz eines (fahrbereiten) Fahrrads
im Haushalt
(in %)
kein Fahrrad
ein Fahrrad
zwei Fahrräder
drei und mehr Fahrräder
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=1.470)
(n=1.805)
(n=2.196)
10
27
33
31
100
14
25
29
32
100
18
30
26
26
100
- 103 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die ermittelten Werte liegen über dem gesamtdeutschen Schnitt und anderer vergleichbarer Kreise.
Auch bei diesem Fortbewegungsmittel besteht im Kreis Heinsberg also eine hohe Ausstattungsdichte.
Tab. 47: Haushalte mit Fahrrädern im Kreis Heinsberg im Vergleich
Untersuchungseinheit (Jahr/Quelle)
Kreis Heinsberg
Stadt Aachen (2011/HHS)
StädteRegion Aachen – ohne Stadt Aachen (2011/HHS)
Kreis Düren (2002/Helmert)
Kreis Steinfurt (2011/Planersocietät)
Kreis Lippe (2011/Planersocietät)
Kreis Soest (2011/Helmert)
Bundesweit (2008/MiD)
Haushalte
mit
Fahrrädern
90%
68%
72%
83%
86%
82%
88%
82%
Haushalte mit Kindern besitzen fast zu 100% ein oder mehrere Fahrräder, während Einpersonen- und
Rentnerhaushalte einen unterdurchschnittlichen Fahrradbesatz aufweisen.
5% der Haushalte im Kreis Heinsberg besitzt bereits ein Elektrofahrrad (Pedelec / E-Bike). Hier kann
schon von einem relevanten Anteil gesprochen werden. Vor dem Hintergrund des derzeitigen
Marktbooms wird der Anteil an Elektrofahrräder in den nächsten Jahren weiter anwachsen. Dies stellt
sicherlich ein Potenzial für eine verstärkte Fahrradnutzung allgemein sowie spezifisch auf weiteren
Wegen und auf Arbeitswegen dar. Bezogen auf die Personenebene haben sich inzwischen 3% aller
Einwohner im Kreis Heinsberg ein Elektrofahrrad zugelegt. Wie in anderen Untersuchungen zeigt es sich
auch im Kreis Heinsberg, dass ältere Personen bei den Besitzern von Elektrofahrrädern überwiegen
(57% sind älter als 65 Jahre).
Der Anteil derer, die das Fahrrad täglich nutzen, liegt bei den Pedelec-Nutzern mit 32% weitaus höher
als bei den Inhabern konventioneller Fahrräder. Der Fahrradanteil bei der Verkehrsmittelwahl (Modal
Split) steigt von 10% auf 27%, gleichzeitig sinkt der Autoanteil von 68% auf 63%. Die durchschnittliche
Radwegelänge der Besitzer von Pedelecs ist mit 4,7 km wesentlich länger als bei Besitzern von
konventionellen Fahrrädern (2,9 km).
Insgesamt liegt die Fahrraddichte im Kreis Heinsberg bei 827 auf 1.000 Einwohner. Die errechnete
Elektrofahrraddichte beträgt 27 auf 1.000 Einwohner. Die hohen Ausstattungsquoten an Fahrrädern
verdeutlichen, dass der Kreis Heinsberg erst mal über eine günstige Ausgangsbedingung zur
Radverkehrsförderung verfügt.
3% der Haushalte sind Haushalte ohne jegliches Verkehrsmittel (Pkw/Motorrad/ Fahrrad). Dies sind vor
allem weibliche, ältere Einpersonen- und Rentnerhaushalte, die häufig auch gesundheitsbedingt in ihrer
Mobilität eingeschränkt sind.
Pkw-Führerscheinbesitz
Der Führerscheinbesitz wirkt sich neben dem Pkw-Besitz entscheidend auf das Mobilitätsgeschehen aus.
Insgesamt verfügen im Kreis Heinsberg rund 91% der Personen über 17 Jahre über einen PkwFührerschein (Bundesdurchschnitt MiD 2008: 88%). Während in den Altersgruppen von 25-64 Jahre eine
Führerscheinbesitzquote von über 90% sowohl bei Frauen und Männern festzustellen ist, ergeben sich
erwartungsgemäß deutliche Unterschiede vor allem in der Gruppe der über 65-Jährigen, bei denen die
Frauen nur zu 82% (65-74 Jahre) bzw. zu 55% (75 Jahre und älter) einen solchen besitzen.
- 104 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 48: Pkw-Führerscheinbesitzquote nach Geschlecht und Altersgruppen
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
18 - 24
Jahre
25 - 34
Jahre
35 - 44
Jahre
45 - 54
Jahre
weiblich
55 - 64
Jahre
65 - 74
Jahre
75 Jahre
und älter
männlich
Von den Einwohnern, die eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen, können 73% auch zu jeder Zeit auf ein Auto
zurückgreifen. 16% können erst nach Absprache ein Auto nutzen.
Tab. 49: Verfügbarkeit über ein Auto
Verfügbarkeit eines Pkws
(alle Personen ab 18 Jahren)
(in %)
immer/täglich
zeitweise/nach Absprache
nie
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=3.099)
(n=3.433)
(n= 5.573)
73
19
9
100
68
24
8
100
76
16
8
100
MiD
gesamt
76
11
13
100
ÖV-Zeitkartenbesitz
14% der Befragten im Kreis Heinsberg besitzen einen übertragbaren oder personengebundenen
Zeitfahrausweis für Busse und Bahnen (Monats-, Wochenkarte, Schüler-, Semesterticket, etc.). Der
Anteil der ÖV-Zeitkartenbesitzer liegt auf einem vergleichbaren Niveau wie in anderen Kreisen. In der
Städteregion Aachen wurde eine Besitzquote von 23% ermittelt. Wenn die Stadt Aachen heraus
gerechnet wird, die u.a. durch die RWTH Aachen geprägt wird, erreicht die ÖV-Zeitkartenbesitzquote in
den umliegenden Kommunen des früheren Kreis Aachen einen Anteil von 15%.
Tab. 50: Zeitkartenbesitz im ÖV
Besitz einer ÖV Zeitkarte
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
ÖV-Zeitkarte vorhanden
Kreis
Heinsberg
(n=3.576)
14
Kreis
Steinfurt
(n=4.075)
Kreis
Lippe
(n=6.581)
12
16
86
88
84
100
100
100
davon:
- Schülerticket
6
- Semesterticket
2
keine ÖV-Zeitkarte
- 105 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die höchsten Anteile an Zeitkartenbesitzern sind in der Gruppe der Studierenden (84% verfügen über
ein ÖV-Zeitkarte) sowie in der Gruppe der Schüler zu finden (47%). Diese beiden Gruppen machen fast
3/4 der Zeitkartenbesitzer insgesamt aus. Bei den Azubis haben 17% eine ÖV-Zeitkarte, während bei
den Erwerbstätigen nur 6%, bei den Rentnern 3% und bei den Hausfrauen nur 1% auf einen
Zeitfahrausweis zurückgreifen können.
Hohe Anteile an ÖV-Zeitkartenbesitzern sind in den Gemeinden Gangelt und Selfkant (jeweils 20%)
festzustellen. Dies hängt hauptsächlich mit der Schulsituation zusammen. Bisher war der Besuch eines
Gymnasiums für Schüler aus diesen Gemeinden nur möglich, wenn sie eine entsprechende Einrichtung in
den umliegenden Städten aufgesucht haben. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wurde das Schulangebot um
die Gesamtschule Gangelt-Selfkant erweitert.
Die Auswertung der ÖV-Zeitkartenbesitzer zeigt eindeutig, dass der Großteil entweder auf die
öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist (Schüler) oder die ÖV-Karte im Zuge eines Studiums erhält
(Semesterticket). Andere Besitzergruppen tauchen ansonsten relativ selten auf. Dieses Ergebnis zeigt
sich auch in anderen vergleichbaren Mobilitätsuntersuchungen im ländlichen Raum.
Die Kombination aus Führerschein- und ÖV-Zeitkartenbesitz offenbart die Abhängigkeit vom öffentlichen
Verkehrssystem bzw. die Wahlfreiheit in der Verkehrsmittelwahl. Von den Befragten sind 14% weder im
Besitz eines Führerscheins noch einer ÖV-Zeitkarte (siehe Tab. 51). Ihre Mobilitätsvoraussetzungen sind
also als eingeschränkt zu bewerten. Dagegen besitzen 7% der befragten Personen ab 6 Jahren sowohl
eine Zeitkarte als auch einen Führerschein, damit sind sie grundsätzlich als multioptionale Nutzer
einzuschätzen.
Tab. 51: Mobilitätsvoraussetzungen
Mobilitätsvoraussetzungen
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Besitz von Führerschein und ÖV-Karte
nur Führerscheinbesitz
nur ÖV-Zeitkartenbesitz
weder Führerschein-, noch ÖVZeitkartenbesitz
Kreis Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
Pers. ab 6 J. Pers. ab 18 J.
(n=3.585)
(n=3.088)
(n=4.053)
(n=6.569)
7
7
7
7
72
83
76
71
7
2
5
10
14
100
8
100
12
100
12
100
Entfernung zu ÖV-Haltestellen
Die Entfernung zur Bushaltestelle stellt offensichtlich kein Problem dar. Nur 17% der befragten
Haushalte im Kreis Heinsberg gaben an, dass die Entfernung von ihrer Wohnung zur nächstgelegenen
Haltestelle größer als 600 Metern ist. Verglichen mit dem gesamtdeutschen Durchschnitt (45%) ist
dieser Wert auf einem guten Niveau.
- 106 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 52: Entfernung der Wohnung zur nächst gelegenen Bushaltestelle
Entfernung d.
Wohnung zur
nächstgelegenen
Bushaltestelle
(in %)
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
MiD
MiD
(n=1.550)
(n=1.584)
(n=2.158)
gesamt
Ew-Größe
13
15
33
23
10
7
100
3%
11
12
35
14
18
42
17
15
24
19
16
24
27
20
34
32
15
100
8%
7
100
8%
11
100
2%
10
100
2%
unter 100 Metern
100 bis u. 200 Metern
200 bis u. 400 Metern
400 bis u. 600 Metern
600 bis u. 1.000 Metern
1.000 Meter und mehr
keine Angabe
Die Kommunen Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg besitzen jeweils
mindestens einen Bahnhof. Die anderen Orte sind dagegen ohne Schienenverkehrsanschluss, darunter
derzeit noch die Kreisstadt Heinsberg.
Allgemeine Verkehrsmittelnutzung
Neben der Mobilität am Stichtag wurde auch die allgemeine Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel
abgefragt. Die Nutzungshäufigkeit nach den einzelnen Verkehrsmitteln unterscheidet sich deutlich.
Während das Auto im Kreis Heinsberg von fast 70% der Befragten täglich oder zumindest mehrmals
wöchentlich genutzt wird, werden die öffentlichen Verkehrsmittel von 4/5 der Befragten selten oder nie
in Anspruch genommen. Das Fahrrad wird im Kreis Heinsberg von 28% der Befragten täglich oder
mehrmals wöchentlich als Verkehrsmittel verwendet.
Abb. 53: Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel im Vergleich
Fahrrad
Kreis Heinsberg
17
Kreis Steinfurt
Kreis Lippe
11
34
13
10
17
Kreis Lippe
18
10
9
23 4
24 5
9
14
3 4 6
11
23
17
56
12
25
22
13
15
14
16
27
14
47
Kreis Lippe
Kreis Steinfurt
18
55
Kreis Steinfurt
Kreis Heinsberg
12
13
Pkw/Motorrad Kreis Heinsberg
ÖV
17
23
14
4 4
14
33
14
11
57
29
51
29
45
(fast) täglich
an 3 - 4- Tagen pro Woche
an 1 - 2- Tagen pro Woche
an 1 – 3 Tagen im Monat
seltener
nie
- 107 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
In der Mobilitätsuntersuchung der StädteRegion Aachen sollten die Befragten eine ähnliche Frage
beantworten. Im Vergleich zu dem (Alt)Kreis Aachen ist die Autonutzung auf einem ähnlichen Niveau
wie im Kreis Heinsberg. Dagegen wird das Fahrrad im Kreis Heinsberg häufiger verwendet und die
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln fällt in der Heinsberger Region geringer aus als im Aachener
Umland.
Mobilitätstypen
Insgesamt gaben über 70% an, generell mit mindestens einem der abgefragten Verkehrsmittel (Pkw,
Fahrrad, Busse und Bahnen) täglich unterwegs zu sein. Die dominante Stellung des Autos zeigt sich
darin, dass jeder zweite Befragte im Kreis Heinsberg das Auto als alleiniges Hauptverkehrsmittel nutzt.
19% im Kreis Heinsberg kann man als kombinierte bzw. multimodale Mobilitätstypen bezeichnen, sie
nutzen täglich verschiedene Verkehrsmittel. Am häufigsten ist dabei die Kombination aus regelmäßiger
Pkw- und Fahrradnutzung festzustellen.
Tab. 54: Typen der Mobilitätsnutzung
Mobilitätstypen
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=3.180)
(n=4.049)
(n=6.173)
überwiegend Pkw-Fahrer
50
40
55
überwiegend Fahrradfahrer
12
20
10
5
3
8
19
27
14
überwiegend ÖV-Nutzer
Kombi- bzw. multimodale Nutzer
- überwiegend Pkw/Fahrradfahrer
12
20
7
- überwiegend Pkw/ÖV-Nutzer
4
1
3
- überw. Fahrradfahrer/ÖV-Nutzer
3
5
3
- Multimodaler (Pkw/Fahrrad/ÖV)
1
1
1
wenig Mobile
14
11
12
100
100
100
Zwischen 20 und 30% der Rentner, Hausfrauen und Erwerbslosen geben an, dass sie keines der
abgefragten Verkehrsmittel mehrmals die Woche benutzen. Demnach sind sie entweder weniger
unterwegs oder unternehmen ihre Wege mit den eigenen Füßen. Die Erwerbstätigen nutzen dagegen
das Auto als hauptsächliches Verkehrsmittel am häufigsten (73%). Nur im (Berufs-)Ausbildungsverkehr
kommen öffentliche Verkehrsmittel auf zweistellige Prozentwerte, wenn sie als wesentliche Transportart
verwendet werden. Beispielsweise kann einer von vier Schülern als ÖV-Fahrer eingestuft werden. Die
Schüler sind es ebenfalls, die die höchsten Anteile an Fahrradfahrern (sowohl als alleiniges
Verkehrsmittel als auch in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln) aufweisen.
- 108 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Arbeitsplatz- und Ausbildungsorte
Ein hoher Anteil von Binnenpendlern stellt eine Basis für kurze Wege und für einen hohen
Nahmobilitätsanteil dar. Jeder dritte Erwerbstätige aus dem Kreis Heinsberg arbeitet in der eigenen
Stadt bzw. Gemeinde. Dagegen müssen vier von zehn Erwerbstätigen den Kreis verlassen, um zu ihrem
Arbeitsplatz zu gelangen. Bei den Schülern sieht dieses Verhältnis logischerweise anders aus. Fast 70%
der Schüler gehen in eine Schule, die sich in der eigenen Kommune befindet. Der Anteil von Schülern,
die außerhalb des Kreises eine Schule besuchen, ist relativ gering.
Aufgrund dieser verschiedenen räumlichen Verflechtungen ergeben sich auch unterschiedliche
Entfernungen zu den Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Erwerbstätige müssen durchschnittlich knapp 25
Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen. Nur knapp 20% der Arbeitswege liegen unter 5 Kilometer
und über 40% der Erwerbstätigen müssen 20 und mehr Kilometer zum Arbeitsplatz fahren. Die
durchschnittliche Entfernung zur Schule beträgt dagegen ungefähr 6 Kilometer. Längere Distanzen von
über 20 Kilometern müssen nur wenige Schüler (3%) bewältigen. Bei jedem zweiten Schüler liegt der
Schulweg unter 5 Kilometern.
Tab. 55: Lage des Ausbildungs-/Arbeitsplatzes im Kreis Heinsberg n. Erwerbs-/Ausbildungsstatus
Lage des Ausbildungs-/
Arbeitsplatzes
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Kreis
Heinsberg
Erwerbstätige
Auszubildende
(n=2.280)
(n=1.589)
(n=97)
eigener Ortsteil
16
13
6
-
28
gleiche Stadt / Gemeinde
23
20
21
-
40
Kreis Heinsberg
26
27
31
6
26
außerhalb vom Kreis Heinsberg
35
40
42
94
6
100
100
100
100
100
21,9 km
24,6 km
27,3 km
49,8 km
6,1 km
Entfernung (Durchschnitt)
Studenten
Schüler
(n=88)
(n=440)
Die meisten Arbeitsplatzorte im Kreis Heinsberg sind in der Kreisstadt Heinsberg (16%) und in Erkelenz
(12%) anzutreffen. Unter den am häufigsten genannten Schulstandorten sind insbesondere die Städte
Geilenkirchen, Wegberg und Übach-Palenberg zu nennen.
Über die Kreisgrenzen hinaus sind stärkere Pendlerverflechtungen von Bewohnern aus dem Kreis
Heinsberg vor allem nach Aachen und Mönchengladbach vorhanden. Als Studienort ist am häufigsten
Aachen genannt worden.
- 109 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 56: Orte des Ausbildungs-/Arbeitsplatzes im Kreis Heinsberg
Orte des Ausbildungs-/ Arbeitsplatzes
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Kreis Heinsberg
Kreis
Heinsberg
Erwerbstätige
Auszubi /
Studenten
(n=2.280)
(n=1.588)
(n=185)
65
60
34
Schüler
(n=440)
94
Erkelenz
Gangelt
12
3
12
3
6
2
11
3
Geilenkirchen
10
8
5
19
Heinsberg
15
16
12
10
Hückelhoven
7
7
1
8
Selfkant
1
2
1
1
Übach Palenberg
5
3
3
13
Waldfeucht
2
2
1
4
Wassenberg
5
3
2
11
Wegberg
außerhalb Kreis Heinsberg
6
4
2
16
35
40
66
6
Aachen
8
8
26
*
Mönchengladbach
7
8
8
2
Düsseldorf
3
4
6
-
Köln
2
2
5
-
StädteRegion Aachen (ohne Stadt AC)
3
5
2
*
Kreis Düren
Rhein-Kreis Neuss
3
2
3
3
4
3
<1
Kreis Viersen
1
1
3
*
übriges NRW
3
4
7
-
<1
<1
1
-
2
2
1
2
100
100
100
100
übriges Deutschland
Ausland
Für die Verkehrsmittelwahl ist die Lage des Arbeits- und Ausbildungsplatzes (und damit auch die
Entfernung) von entscheidender Bedeutung (siehe Abb. 57). Während Arbeits- und Schulwege innerhalb
des eigenen Stadtteils zu 59% bzw. 72% mit Nahmobilitätsangeboten (zu Fuß/Rad) erledigt werden,
steht bei Pendlerwegen über die Stadt- bzw. Kreisgrenze bei den Erwerbstätigen der MIV sowie bei den
Schülern der ÖV im Vordergrund. Im Berufsverkehr spielt das öffentliche Verkehrssystem dagegen nur
eine untergeordnete Rolle.
Während im Kreis Steinfurt beispielsweise der ÖV-Anteil von Arbeitswegen außerhalb des Kreises 15%
betrug, lag dieser Wert im Kreis Lippe nur bei 5%. Gerade für Arbeitswege, die auf die Oberzentren
oder größere Städte ausgerichtet sind, können weitere Ausbaupotenziale ausgeschöpft werden.
- 110 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 57: Verkehrsmittelwahl nach Lage des Arbeitsplatzes bzw. Schulstandortes
Arbeitsplatz im
eigenen Ortsteil
20%
36%
39%
Arbeitsplatz in
3%11%
der eigenen Stadt
79%
Arbeitsplatz
1%
innerhalb Kreis HS
Schule außerhalb
vom Kreis HS
48%
8%
zu Fuß
17%
10%
Fahrrad
5% 10%
24%
7%
21%
7% 9%
0%
2%7%
84%
Schule im
eigenen Ortsteil
Schule innerhalb
vom Kreis HS
5%3%
91%
Arbeitsplatz
1%
außerhalb Kreis HS
Schule in
eigener Stadt
3%
2% 12%
14%
47%
83%
73%
17%
20%
40%
Pkw/Krad als Fahrer
60%
Pkw als Mitf ahrer
80%
ÖV
100%
sonstiges
Bewertung der Erreichbarkeit
Die Bewertung der Erreichbarkeit der alltäglichen Ziele (hier abgefragt für die Arbeits- und
Ausbildungsorte) spiegelt sowohl die Nutzungsintensität der Verkehrsmittel als auch die Entfernung zu
den Standorten wider.
Abb. 58: Bewertung der Erreichbarkeit d. Arbeitsplatzes im Kreis Heinsberg n. Verkehrsmitteln
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
- 111 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die Erreichbarkeit des Arbeits-bzw. Ausbildungsplatzes mit dem Auto wird am besten eingestuft. Nur in
Ausnahmefällen wurde die Auto-Erreichbarkeit mit mangelhaft oder ungenügend bewertet.
Abb. 59: Bewertung der Erreichbarkeit d. Ausbildungsplatzes im Kreis Heinsberg n. Verkehrsmitteln
sehr gut
100
gut
30
80
befriedigend
60
20
11
25
32
20
18
12
11
15
46
40
ausreichend
mangelhaft
20
20
0
2
-20
-40
Auto
3
<1
8
8
18
ungenügend
-60
-80
Fahrrad
-100
Bus & Bahn
Nur 14% der Erwerbstätigen und 43% der Auszubildenden (Schüler, Azubis, Studenten) beurteilen, dass
sie Ihre Ziele mit Bussen und Bahnen gut oder sehr gut erreichen können (Gesamtwert für beide
Gruppen 21%, im Vergleich zu 24% im Kreis Steinfurt und 26% im Kreis Lippe). Neben der mangelnden
Erreichbarkeit sind für eine geringe Nutzung von Bus und Bahn auch Faktoren wie Takt, Preisgestaltung,
Wegezweck oder persönlicher Bequemlichkeit entscheidend.
Die Erreichbarkeit des Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes mit dem Fahrrad wird sogar noch besser
bewertet als mit dem öffentlichen Verkehrssystem: 36% der Erwerbstätigen und 45% der
Auszubildenden meinen, dass sie auch mit dem Fahrrad ihre Ziele gut oder sehr gut erreichen können.
In den Mobilitätsuntersuchungen im Kreis Steinfurt und im Kreis Lippe konnte eine ähnliche
Bewertungsstruktur festgestellt werden. Die Erschließung der Arbeitsplatz- und Ausbildungsplätze mit
dem Pkw wird fast durchweg positiv bewertet. Dagegen fällt die Erreichbarkeitsbewertung bei den
anderen Verkehrssystemen unterschiedlich aus, wobei die öffentlichen Verkehrsmittel tendenziell immer
schlechter abschneiden.
Die Bewertung der Erreichbarkeit des Arbeits- und Ausbildungsplatzes korreliert vor allem beim
Radverkehr und beim ÖV mit der Lage bzw. Entfernung des Arbeits- und Ausbildungsplatzes zur
Wohnung.
Tab. 60: Anteil derjenigen, mit einer sehr guten oder guten Bewertung der Erreichbarkeit des Arbeits- und
Ausbildungsortes nach Lage des Arbeits- und Ausbildungsortes
Anteil derjenigen, die die Erreichbarkeit des
Arbeits-/ Ausbildungsplatzes als sehr gut oder
gut bewertet (in %)
Arbeits-/Ausbildungsort im gleichen Ortsteil
Arbeits-/Ausbildungsort in der gleichen Stadt
Arbeits-/Ausbildungsort im Kreis
Arbeits-/Ausbildungsort außerhalb des Kreises
Gesamtdurchschnitt
Auto
Fahrrad
Bus & Bahn
(n=1.902)
(n=1.835)
(n=1.636)
87
88
86
66
79
86
63
26
11
39
40
28
21
15
21
- 112 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
In einem weiteren Schritt wurden die Bewertungen der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes nach
Nutzungshäufigkeiten der Verkehrsmittel ausgewertet (siehe Abb. 61/62). Es zeigt sich, dass die
Bewertung der Erreichbarkeit dieser Ziele mit dem Auto nur bedingt mit der Nutzungshäufigkeit des
Autos korreliert. Ausgeprägter ist dieser Zusammenhang beim ÖV und besonders beim Radverkehr.
Diejenigen, die das Rad oft nutzen, bewerten bspw. die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit dem Rad
auch am besten (bspw. 73% der täglich fahrradfahrenden Erwerbstätigen schätzen die Erreichbarkeit als
gut oder sehr gut ein). Demgegenüber bewerten Erwerbstätige, die selten oder nie Rad fahren, die
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes per Rad auch bedeutend häufiger mit mangelhaft bzw. ungenügend
(bspw. 59% der nie fahrradnutzenden Erwerbstätigen bewerten dies als mangelhaft oder ungenügend).
Abb. 61: Bewertung der Erreichbarkeit
Nutzungshäufigkeit
des
Arbeitsplatzes
mit
sehr
gut/gut
nach
Verkehrsmittel
und
80
Autof ahrer:
sehr gut/gut
50
69
71
73
38
34
32
31
24
Fahrradf ahrer:
sehr gut/gut
ÖV-Nutzer:
sehr gut/gut
12
10
21
35
0
90
85
48
46
20
40
60
80
100
(f ast) täglich
an 3-4 Tagen / Woche
an 1-2 Tagen / Woche
an 1-3 Tagen / Monat
seltener
nie
Abb. 62: Bewertung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit mangelhaft/ungenügend nach Verkehrsmittel und
Nutzungshäufigkeit
Autof ahrer:
mangelhaf t /
ungenügend
3
1
0
0
0
20
17
44
44
50
48
Fahrradf ahrer:
mangelhaf t /
ungenügend
19
ÖV-Nutzer:
mangelhaf t /
ungenügend
12
0
59
31
38
53
20
65
40
60
80
(f ast) täglich
an 3-4 Tagen / Woche
an 1-2 Tagen / Woche
an 1-3 Tagen / Monat
seltener
nie
- 113 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
5.4
Mobilität der Einwohner
Die für den Kreis Heinsberg erhobenen Mobilitätswerte auf der Wegeebene können nur eingeschränkt
mit den Werten aus der MiD-Untersuchung verglichen werden. In der MiD werden Jahresdurchschnittswerte ausgewiesen. Die MiD-Untersuchung schließt als Stichtage sowohl alle Wochentagen
(Mo.-So.), als auch die Urlaubs- und Ferienzeiten ein. Dagegen wurden die Mobilitätskenndaten für den
Kreis Heinsberg nur in einem repräsentativen Befragungszeitraum aufgenommen, der als „normaltypisch“ gilt (keine Urlaubszeit, Befragungszeitraum im Spät-Frühjahr). Soweit der Tabellenband der MiD
2008 entsprechende Werte für die Kernwoche (Di.-Do.) ausweist, werden diese Daten in den Tabellen
dargestellt (Tabellenkürzel: MiD (Di. – Do.)). Dagegen sind die Mobilitätsdaten aus den Untersuchungen
im Kreis Steinfurt bzw. im Kreis Lippe in einem vergleichbaren Untersuchungsdesign und
Erhebungszeitraum ermittelt worden. Für Vergleiche und eine Art Standortbestimmung sind diese Werte
daher besser geeignet.
86% aller Befragten waren am werktäglichen Stichtag unterwegs. Im Durchschnitt hat jede Person, die
am Stichtag mobil war, 3,6 Wege pro Tag zurückgelegt. Knapp 40% haben einen oder zwei Wege
zurückgelegt, über 30% haben drei oder vier Wege unternommen und ca. 20% haben fünf oder mehr
Wege durchgeführt.
Tab. 63: Zahl der zurückgelegten Wege
Wegeanzahl
(alle Personen ab
6 Jahre)
(in %)
keinen Weg („immobil“)
Kreis Heinsberg
Di. - Do.
(n=2.851)
Samstag
(n=333)
Sonntag
(n=356)
14
31
33
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=4.169) (n=6.596)
8
10
MiD
MiD
gesamt
Ew-Größe
10
10
einen Weg
2
3
6
2
3
7
8
zwei Wege
36
32
31
40
35
27
26
drei / vier Wege
29
19
22
30
31
31
30
fünf / sechs Wege
12
12
7
13
15
sieben / acht Wege
5
2
1
5
5
25
27
neun Wege u. mehr
2
1
<1
2
1
100
100
100
100
100
100
100
Durchschnitt (alle)
3,0 Wege 2,2 Wege 2,0 Wege 3,3 Wege 3,2 Wege 3,4 Wege 3,4 Wege
Durchschnitt
(mobile Personen)
3,6 Wege 3,3 Wege 2,9 Wege 3,6 Wege 3,6 Wege
Die mobilste Gruppe sind die Teilzeiterwerbstätigen, die im Schnitt über 4 Wege am Tag zurücklegen.
Die Rentner (2,4 Wege) und die Erwerbslosen (2,0) stellen die immobilsten Gruppen im Kreis Heinsberg.
Bei den Rentnern führt der erhöhte Anteil an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sicherlich
zu einer geringeren Mobilitätsrate. Der Anteil der Immobilen werktags ist vor allem in der Gruppe der
Arbeitslosen (39%), der Rentner (32%) sowie die Hausfrauen/-männer (24%) deutlich höher als in den
anderen Gruppen.
Während in der Altersgruppe der 25-45-jährigen die durchschnittlich mobilsten Personen (3,5 Wege an
einem Werktag) vorkommen, legen Personen über 65 Jahre im Durchschnitt nur 2,3 Wege zurück.
Auch nach den Haushaltstypen können Unterschiede festgestellt werden. Haushalte mit Kindern sind
mobiler (3,7 Wege) als Haushalte ohne Kinder (2,7 Wege). Als mobilste Gruppe im Kreis Heinsberg
stellen sich die Alleinerziehenden dar (4,5 Wege). Aufgrund ihrer sozialen Lage müssen sie viele
Lebensbereiche abdecken und koordinieren (Beruf, Familie, Freunde/Verwandte, Freizeit, etc.), was mit
einer überdurchschnittlich hohen Mobilität verbunden ist.
- 114 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 64: Mobilität im Kreis Heinsberg im Vergleich
Untersuchungseinheit (Jahr/Quelle)
Wege/ mobile
Person
Anteil der am
Stichtag
immobilen
Personen
Wege/alle
Personen
Kreis Heinsberg
3,6
14%
3,0
Stadt Aachen (2011/HHS)
3,5
k.A.
3,1
StädteRegion Aachen – ohne AC
2,9
k.A.
3,4
Kreis Düren (2002/Helmert)
k.A.
20%
2,4
Stadt MG (2010/Spieckermann)
3,6
k.A.
3,0
Kreis Steinfurt (2011/Planersocietät)
3,6
8%
3,3
Kreis Lippe (2011/Planersocietät)
3,6
8%
3,3
Kreis Soest (2011/Helmert)
3,6
16%
3,0
Bundesweit (2008/MiD)
3,8
10%
3,4
Verkehrszwecke
Am häufigsten werden die Wege zum Arbeitsplatz (23%), für Freizeitaktivitäten (21%) oder zum Einkauf
(17%) zurückgelegt. Darüber hinaus werden noch Wege zur Ausbildung/Schule/Studium (13%), für
private Erledigungen (13%), Begleitwege (9%) und Wege zu dienstlichen bzw. geschäftlichen Zwecken
(4%) durchgeführt.
Tab. 65: Zweck des Weges
(„Rückweg vom vorherigen Weg“ und „nach Hause“ wurden dem vorherigen Zweck zugeordnet)
Wegezweck
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Kreis Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
MiD
MiD
(Di. Do.)
EwGröße
Di. - Do.
(n=8.411)
Samstag
(n=711)
Sonntag
(n=664)
23
7
4
19
19
17
14
4
1
2
4
4
9
6
Ausbildung/Schule/Uni
13
2
<1
13
13
8
6
private Erledigung
13
11
7
11
12
13
12
Einkauf (tägl. Bedarf)
12
23
8
13
13
Einkauf (längerfristig)
5
10
1
6
7
20
21
21
42
72
26
26
26
32
9
5
6
7
7
8
9
100
100
100
100
100
100
100
Arbeitsplatz
dienstlich/geschäftlich
Freizeit
Begleitung Person
(n=14.169) (n=15.880)
Die Struktur der Wegezwecke im Kreis Heinsberg ähnelt insgesamt den Ergebnissen der
gesamtdeutschen Mobilitätserhebung MiD 2008. Die höheren Anteile an Arbeits- und Ausbildungswegen
und der geringere Prozentsatz an Freizeitwegen erklären sich dadurch, dass die MiD-Werte auch Ferienund Urlaubszeiten berücksichtigt.
- 115 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 66: Wegezwecke (Di. - Do.) im Kreis Heinsberg
Arbeitsplatz
21%
23%
dienstliche/geschäftliche Erledigung
Ausbildung/Schule/Uni
Begleitung (Holen/Bringen)
5%
4%
private Erledigung
Einkauf (täglicher Bedarf)
12%
13%
Einkauf (längerfristiger Bedarf)
Freizeit
13%
5.5
9%
Verkehrsmittelwahl (Modal-Split)
Fast ein Viertel der werktäglichen Wege im Kreis Heinsberg wird entweder zu Fuß (13%) oder mit dem
Fahrrad (10%) zurückgelegt, also mit nicht motorisierten Verkehrsmitteln. 55% der Wege werden als
Pkw-Fahrer und 13% als Mitfahrer bewältigt, d.h. der motorisierte Individualverkehr kommt auf einen
Anteil von knapp 70%.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden 9% der Wege durchgeführt, wobei 6% auf den Bus und
3% auf schienengebundene Verkehrsmittel entfallen. Die Benutzung eines Taxis liegt unter 0,5 Prozent.
Kombinierte Verkehrsmittel wie „Park and Ride“ (P+R) oder „Bike and Ride“ (B+R) spielen bislang im
Kreis Heinsberg eher eine untergeordnete Rolle (ca. 2% aller Wege).
Abb. 67: Verkehrsmittelwahl Kreis Heinsberg (Di. – Do.)
9%
zu Fuss
13%
Fahrrad
13%
10%
Pkw/Krad als Fahrer
Pkw als Mitfahrer
ÖV
sonstiges
55%
Rund ein Viertel der Wege, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen werden, erfolgen als
Kombination von mehreren Verkehrsmitteln: 6% Kiss & Ride (Pkw-Fahrt als Mitfahrer in Kombination mit
- 116 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
ÖV-Nutzung), 5% Bike & Ride (Rad und ÖV-Nutzung) sowie 12% Park & Ride (Pkw-Fahrt als Fahrer und
ÖV-Nutzung).
Der Großteil der ÖV-Nutzer geht zu Fuß zur Bushaltestelle (87%). Nur wenige benutzen das Fahrrad
oder das Auto für diese Strecke. Im Gegensatz dazu verändert sich die Verkehrsmittelwahl, wenn die
Bahn benutzt wird. Jede zweite Fahrt erfolgt dann mit dem Auto (entweder als Fahrer oder als
Mitfahrer) und nur noch 18% gehen zu Fuß. Ein Viertel der Befragten verwendet den Bus als
Zubringersystem zum Bahnhof.
Tab. 68: Verkehrsmittel zum ÖV-Zustiegspunkt
Verkehrsmittel zur Bushaltestelle
bzw. zum Bahnhof
(alle Personen ab 6 Jahre)
(in %)
zu Fuß
Fahrrad
Pkw/Motorrad
Bus
Taxi
Bushaltestelle
(n=546)
Bahnhof
(n=229)
87
4
8
*
18
7
51
24
100
100
Die nachfolgende Tabelle 69 listet die Modal Split Werte aus empirischen Vergleichsuntersuchungen auf,
in denen jedoch teilweise unterschiedliche Altersgruppen befragt wurden. In den Untersuchungen im
Kreis Heinsberg, Kreis Steinfurt und im Kreis Lippe wurden alle Personen ab 6 Jahre befragt. In
Mönchengladbach lag die Altersgrenze bei 10 Jahren. In den anderen Studien wurden alle Personen in
die Befragung mit einbezogen. Bei der Ergebnisinterpretation ist dieser Sachverhalt zu berücksichtigen,
da sich insbesondere beim MIV Verschiebungen ergeben. So geht der Anteil an Pkw-Fahrern geringfügig
zurück und der der Pkw-Mitfahrer steigt leicht an, wenn alle Kinder befragt werden.
Tab. 69: Verkehrsmittelwahl im Kreis Heinsberg im Vergleich
Untersuchungs-einheit
(Jahr/Quelle)
zu Fuß
Fahrrad
MIV als
Fahrer
MIV als
Mitfahrer
ÖV
sonstiges
Kreis Heinsberg
13%
10%
55%
13%
9%
<1%
Stadt Aachen
(2011/HHS)
22%
11%
41%
10%
15%
-
StädteRegion Aachen –
ohne AC
14%
6%
57%
13%
9%
-
Kreis Düren
(2002/Helmert)
16%
11%
50%
12%
11%
-
Stadt MG
(2010/Spieckermann)
15%
6%
17%
-
Kreis Steinfurt
(2011/Planersocietät)
10%
24%
51%
9%
6%
1%
Kreis Lippe
(2011/Planersocietät)
15%
10%
54%
13%
9%
<1%
Kreis Soest
(2011/Helmert)
13%
17%
52%
12%
7%
<1%
23%
12%
43%
16%
6%
<1%
Bundesweit
(2008/MiD)
62%
Das öffentliche Verkehrssystem wird in den Vergleichsstädten Mönchengladbach und Aachen von der
Bevölkerung häufiger genutzt als in den schwächer besiedelten Kreisen. Dieses Ergebnis ist Ausdruck
- 117 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
einer besseren ÖV-Angebotsstruktur in den Städten. Ansonsten bewegen sich die Verkehrsanteile von
den öffentlichen Verkehrsmitteln in den Kreisen auf einem vergleichbaren Niveau zwischen sechs und
neun Prozent.
Auch im motorisierten Individualverkehr lassen sich keine wesentlichen Unterschiede herausstellen. In
allen Kreisen wird mindestens jeder zweite Weg als Pkw-Fahrer unternommen. Die Bedeutung des Autos
in ländlich geprägten Regionen ist demnach sehr dominant.
Bei der nicht-motorisierten Fortbewegung lassen sich regionsspezifische Unterschiede erkennen. Im
Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt (MiD 2008) werden in den Kreisen nur relativ wenige
Fußwege zurückgelegt. Dies ist vor allem durch die aufgelockerte Siedlungsstruktur und die geringere
Siedlungsdichte zu erklären. Der Anteil des Fahrradverkehrs ist häufig auf einem noch ausbaufähigen
Niveau. Der Kreis Steinfurt zeigt auf, dass Werte von 24% erreichbar sind. Die Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise NRW e.V. (AGFS) hat sich z.B. eine selbst gesteckte
Zielmarke von 25% gesetzt. Im neuen Nationalen Radverkehrsplan wird das Ziel verfolgt, den
Fahrradverkehrsanteil bis 2020 auf 15% zu steigern (vgl. BMVBS: Nationaler Radverkehrsplan 2020). Die
Stärkung des Radverkehrs in ländlichen Regionen soll dabei besonders vorangetrieben werden.
Verkehrsmittelwahl nach Altersstruktur
Die Verkehrsmittelwahl ist sowohl bezüglich des Geschlechts als auch des Alters sehr unterschiedlich.
Abbildung 70 zeigt die Verkehrsmittelwahl nach Altersgruppe und Geschlecht.
Bis zu einem Alter von 18 Jahren werden in erheblichem Maße Fuß- und Radverkehr sowie das
öffentliche Verkehrssystem genutzt. Der Mitfahreranteil nimmt v.a. in der Kindergruppe mit über 40%
auch einen hohen Anteil ein und ist ein Indiz für eine abhängige Mobilität („Mama- bzw. Papa-Taxi“). Ab
18 Jahre steigt der MIV-Anteil deutlich an und hat vor allem in den Altersgruppen der 25-65jährigen den
höchsten Anteil. Der ÖV-Anteil sinkt auf ca. 4% deutlich. Ab 65 Jahre steigen dann beim Wegfall der
Erwerbstätigkeit wiederum der Anteil der Nahmobilität (vor allem der Fußgänger) sowie teilweise der
Mitfahreranteil. Hier sind deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zu erkennen. Frauen sind
weniger mit dem Auto selbst unterwegs (dies ist v.a. auf die geringere Führerscheinbesitzquote der
älteren Frauen zurückzuführen). Die Inanspruchnahme von Bahnen und Bussen bleibt bei den Senioren
auf einem geringen Niveau (4%).
Abb. 70: Verkehrsmittelwahl nach Geschlecht und Alter
100%
24%
24%
28%
80%
18%
18%
15%
17%
3%
9%
5%
6%
3%
12%
5%
4%
36%
5%
3%
6%
29%
61%
60%
43%
41%
33%
67%
25%
40%
11%
20%
20%
55%
6%
8%
18%
16%
76%
16%
m
31%
14%
14%
15%
15%
5%
8%
8%
w
m
w
m
0%
w
73%
50%
5%
23%
62%
7%
9%
9%
15%
6%
8%
13%
w
m
w
22%
8%
m
w
16%
m
6 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 45 Jahre 45 Jahre bis unter 65 65 Jahre und
älter
zu Fuß
Fahrrad
Pkw/ Krad als Fahrer
Pkw als Mitfahrer
ÖV
- 118 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Verkehrsmittelwahl nach Wegezweck
Jedem Wegezweck lässt sich eine typische Verkehrsmittelnutzung zuordnen. Arbeitswege sowie
geschäftliche/dienstliche Wege weisen die höchsten Anteile an Pkw-Fahrten auf, dagegen haben
Freizeit-, Einkaufs- und Ausbildungswege einen hohen Nahmobilitätsanteil. Höhere ÖV-Anteile finden
sich v.a. bei den Wegen zum Ausbildungsplatz, zur Universität oder zur Schule. Immerhin sind im
Ausbildungsverkehr aber 15% Bringdienste (Mitfahrer).
Abb. 71: Modal Split (Di.-Do.) im Kreis Heinsberg nach Wegezweck
Arbeitsplatz 3% 7%
dienstl. /
geschäf tl.
Ausbildung /
Schule / Uni
78%
5% 1%
82%
14%
private Erledigung
12%
12%
Einkauf (tägl.
Bedarf)
Einkauf
(längerf ristig)
14%
14%
16%
58%
12%
18%
0%
21%
71%
20%
Fahrrad
23%
41%
3%
40%
2%
3%
7% 1%
60%
Pkw/Krad als Fahrer
4%
14% 0%
66%
23%
zu Fuss
46%
55%
6% 4%
Begleitung
5% 4% 2%
15%
12%
14%
Freizeit
4% 7%
80%
Pkw als Mitf ahrer
ÖV
100%
sonstiges
Kinder von 6 bis 9 Jahren legen den Weg zur Schule mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zurück: 7 von
10 Schülern in dieser Altersklasse nutzen den sog. Umweltverbund (36% zu Fuß / 7% Fahrrad / 26%
ÖV). Immerhin ca. 30% werden mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt. Dieser Wert ist z.B.
weit höher als im Kreis Steinfurt (19% Bringdienste mit dem Auto).
Abb. 72: Verkehrsmittelwahl nach Alter der Schüler
6 bis unter
10 Jahre
36%
10 bis unter
15 Jahre
15%
15 bis unter
19 Jahre
13%
0%
zu Fuss
Fahrrad
7%
17%
15%
20%
31%
14%
6%
54%
12%
40%
Pkw/Krad als Fahrer
26%
54%
60%
Pkw als Mitf ahrer
80%
ÖV
100%
sonstiges
- 119 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Kinder und Jugendliche, die eine weiterführende Schule besuchen (10-18 jährige), nutzen deutlich
häufiger das Fahrrad (17 bzw. 15%) und besonders die öffentlichen Verkehrsmittel (54% ÖV). Rund
jeder 7. bzw. 8. Schüler der weiterführenden Schulen wird mit dem Auto gebracht. Jeder 20.
Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren fährt mit dem Krad oder als Fahrer eines Autos selbst zur
Schule. Die veränderte Verkehrsmittelwahl der Kinder und Jugendlichen ab einem Alter von 10 Jahren ist
größtenteils durch die Lage der Schule zu erklären. Während Grundschulen sich häufig noch in relativer
Wohnungsnähe befinden (durchschnittliche Wegeentfernung: 2,7 Kilometer; fast 2/3 dieser Schüler
haben einen Schulweg von unter 2 Kilometern), müssen für den Besuch von weiterführenden Schulen
durchschnittlich doppelt so lange Distanzen bewältigt werden (durchschnittliche Wegeentfernung: 5,2
Kilometer; 60% dieser Schüler müssen eine Entfernung von mehr als 5 Kilometer zur Schule
zurücklegen).
Verkehrsmittelwahl in den Kommunen
Zwischen den Kommunen sind im Modal-Split erhebliche Unterschiede erkennbar: Es zeigt sich, dass
zumeist in den kleineren Kommunen der Nahmobilitätsanteil (Fuß und/oder Rad) unterdurchschnittlich
ausgeprägt ist. Wegberg, Heinsberg und Waldfeucht weisen die höchsten Fahrradanteile auf; die
niedrigsten sind in Gangelt, Wassenberg und Übach-Palenberg festzustellen.
Abb. 73: Modal Split (Di.-Do.) nach Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg
Wegberg
12%
Heinsberg
17%
10%
50%
16%
54%
Hückelhoven
18%
5%
56%
Übach-Palenberg
18%
4%
56%
Geilenkirchen
14%
Waldf eucht
7%
Erkelenz
Wassenberg
Self kant
5%
8%
3%
9%
0%
zu Fuss
56%
13%
8%
11%
10%
8%
12%
11%
17%
58%
40%
Pkw/Krad als Fahrer
8%
16%
55%
14%
63%
20%
Fahrrad
13%
15%
58%
3%
7%
10%
53%
9%
14%
Gangelt
8%
15%
11%
13%
13%
60%
Pkw als Mitf ahrer
8%
13%
12%
80%
ÖV
100%
sonstiges
Hohe ÖV-Anteile weisen die Gemeinden Selfkant und Gangelt mit 13% bzw. 12% auf. Kommunen also,
die keine eigenen Gymnasien oder Gesamtschulen besitzen und in denen viele Schüler auf den
„Schulbus“ angewiesen sind. Der Schulverkehr im Kreis Heinsberg wird fast ausschließlich über das
bestehende Busliniennetz abgewickelt. Nur in Ausnahmefällen sind Schulbusse im Einsatz.
Etwas überdurchschnittliche ÖV-Anteile zeigen sich in Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Erkelenz.
Diese Städte besitzen u.a. einen Bahnhof und liegen an der RE/RB-Linie von Aachen nach
Mönchengladbach. Für alle Städte und Gemeinden liegt der ausschlaggebende Grund für den hohen ÖVAnteil v.a. im dominanten Schülerverkehr, der meistens mit dem Bus erledigt wird. Insbesondere
Selfkant, Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Hückelhoven haben vielfältige Schulbeziehungen zu
anderen Orten.
- 120 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Der ÖV-Anteil wird wesentlich vom Ausbildungsverkehr geprägt. Wenn dieser Ausbildungsverkehr
herausgerechnet wird, verändert sich das Bild: Im Kreisdurchschnitt erreicht der Modal Split Wert dann
4%. Übach-Palenberg (8%) und Erkelenz (6%) weisen die höchsten ÖV-Anteile auf. Diese Werte sind
z.T. auf das ÖV-System in Übach-Palenberg und durch das Vorhandensein der Bahnhöfe an der
wichtigen Schienenstrecke zurückzuführen. In Wassenberg, Waldfeucht und Selfkant wird das öffentliche
Verkehrssystem bis auf den Ausbildungsverkehr nur sporadisch in Anspruch genommen. Alle anderen
Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg liegen im Bereich des festgestellten ÖV-Mittelwertes.
Hohe Autoanteile weisen v.a. die kleineren Kommunen im Kreis Heinsberg auf. In Gangelt, Selfkant,
Wassenberg und Waldfeucht liegt der Autoanteil jeweils über 70% (Pkw als Fahrer oder Mitfahrer). Die
anderen Städte erreichen Quoten zwischen 63% (Wegberg) und 69% (Erkelenz).
5.6
Wegelängen und Wegedauer
Die durchschnittliche Wegelänge im Kreis Heinsberg liegt bei 12,8 km etwas länger als in anderen
Kreisen bzw. als im Bundesdurchschnitt. Aber fast 30% der Wege sind kürzer als 2 km und ca. jeder 2.
Weg ist kürzer als 5 km. Diese hohen Anteile an kurzen Wegen stellen ein Verlagerungspotenzial
zugunsten des Radverkehrs dar.
Tab. 74: Entfernung der zurückgelegten Wege
zurückgelegte
Entfernung
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Kreis Heinsberg
Di. - Do.
(n=8.338)
Samstag
(n=720)
Sonntag
(n=679)
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
MiD
(n=12.998)
(n=16.164)
gesamt
bis zu 500 Metern
8
11
7
4
3
11
0,5 km bis zu 1 km
9
10
6
7
5
14
1,01 km bis zu 2 km
12
13
13
16
13
14
2,01 km bis zu 5 km
23
23
25
27
28
21
5,01 km bis zu 10 km
19
14
18
18
19
15
10,01 km bis zu 20 km
14
16
14
13
17
12
20,01 km bis zu 50 km
11
8
12
12
12
8
5
6
5
3
3
4
100
100
100
100
100
100
Durchschnitt
12,8 km
14,5 km
16,4 km
10,8 km
11,0 km
11,5 km
Durchschnitt
alle Wege unter 100 km
11,4 km
11,8 km
11,4 km
9,0 km
9,1 km
50,01 km und mehr
Während zu Arbeits- und Dienstzwecken mit durchschnittlich 22,9 km bzw. 33,3 km die längsten Wege
zurückgelegt werden, sind Wege zum täglichen Einkauf (4,5 km) sowie Begleitwege mit 7,5 km relativ
kurz. Freizeitwege sind im Schnitt 11,7 km lang.
Fußwege sind durchschnittlich 1,3 km lang, Fahrradwege 3,0 km, Autofahrten sind 15,2 km (als Fahrer)
bzw. 10,5 km (als Beifahrer) lang. Die längsten Entfernungen werden mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zurückgelegt (23,9 km). Auf den kurzen Wegen steht die Nahmobilität im Vordergrund,
allerdings werden schon in der Kategorie 1-2 km über 50% aller Wege mit dem Auto und in der
Kategorie von 2-5 km fast 2/3 der Wege mit dem MIV zurückgelegt. Dies verwundert insofern, da das
Auto auf den kurzen Strecken nur unwesentlich schneller ist als das Fahrrad. Auf Strecken von 2-5 km
wird nur eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Längere Wege (über 5 km) werden
fast zu 80% mit dem Auto bzw. Krad zurückgelegt.
- 121 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 75: Modal Split (Di.-Do.) im Kreis Heinsberg nach Entfernung
unter 1 km
47%
1 km bis u. 2 km
21%
22%
2 km bis u. 5 km
9%
20%
16%
63%
16%
71%
0%
20%
Fahrrad
14%
57%
10 km u.m. 1%
7%
42%
12%
5 km bis u. 10 km 2% 4%
zu Fuss
24%
60%
Pkw/Krad als Fahrer
15%
80%
Pkw als Mitf ahrer
7%
15%
13%
40%
2%
100%
ÖV
sonstiges
Die öffentlichen Verkehrsmittel werden erst bei längeren Distanzen in Anspruch genommen. Ab Wegen
mit einer Entfernung von über 5 Kilometern nutzen 15% der Einwohner des Kreises Heinsberg Busse
und Bahnen.
Jeder fünfte Weg mit einer Wegelänge bis 2 km wird mit dem Fahrrad durchgeführt. In der Kategorie
von 2-5 km wird noch jeder achte Weg mit dem Rad unternommen.
Wegedauer
Im Schnitt dauert ein Weg im Kreis Heinsberg ca. 23 Minuten. Pro Einwohner im Kreis ergibt sich daraus
eine Unterwegszeit von 82 Minuten am Tag. Diese Werte liegen etwas unter dem Bundesdurchschnitt.
Tab. 76: Dauer der zurückgelegten Wege
Wegedauer
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
bis zu 5 Minuten
Kreis Heinsberg
Di. - Do.
(n=8.103)
Samstag
(n=668)
Sonntag
(n=645)
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
MiD
(n=11.679)
(n=12.139)
gesamt
5
6
5
5
4
6
6 bis unter 10 Minuten
17
22
22
21
16
19
10 bis unter 20 Minuten
37
38
31
37
39
20 bis unter 30 Minuten
14
10
12
12
15
30 bis unter 60 Minuten
18
13
18
17
20
1 Stunde bis u. 2 Stunden
7
8
7
6
5
2 Stunden u.m.
2
2
6
2
100
100
100
2
100
100
100
Durchschnitt
23 Min.
21 Min.
26 Min.
22 Min.
24 Min.
24 Min.
Unterwegszeit
(mobile Person)
82 Min.
68 Min.
76 Min.
79 Min.
88 Min.
91 Min.
48
27
- 122 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Geschwindigkeiten
Auf der Basis der Angaben zur Wegedauer und den Wegelängen wurden Durchschnittswerte für die
Geschwindigkeit nach den einzelnen Verkehrsmitteln ermittelt. Mit dem Auto werden die Ziele
erwartungsgemäß am schnellsten erreicht, im Stundenmittel werden hier 34,3 km/h zurückgelegt. Die
Fahrradfahrer kommen im Schnitt auf 12,6 km/h und im öffentlichen Verkehr beträgt der
Durchschnittswert ca. 26,5 km/h. Je kürzer die Wege sind, desto geringer werden die zeitlichen
Differenzen. Bei Wegen, die bis zu 2 Kilometer lang sind, ist die Autonutzung nur bedingt schneller als
die Benutzung des Fahrrades.
Tab. 77: Durchschnittsgeschwindigkeiten nach Entfernungsklassen bzw. Wegebeziehung
Durchschnittsgeschwindigkeiten
(in km/h)
Fuß-gänger
Fahrrad
MIV
ÖV
Entfernungsklassen
unter 1 km
4,0
9,3
13,4
*
1 bis unter 2 km
5,5
13,0
19,3
11,2
2 bis unter 5 km
5,8
14,1
25,4
13,2
5 bis unter 10 km
7,0
17,0
33,1
18,4
10 bis unter 20 km
*
16,9
40,6
23,6
20 bis unter 50 km
-
18,3
53,2
39,8
50 km und mehr
-
*
74,2
48,7
Art der Verkehrsbeziehung
Binnenverkehr (innerhalb der Kommune)
4,7
12,3
24,3
15,9
Verkehr zw. kreisangehörigen Kommunen
4,3
14,0
36,3
21,8
*
19,0
52,6
40,2
4,7
12,6
34,3
26,5
Verkehr über die Kreisgrenzen
Kreis Heinsberg (Durchschnitt)
Begleitung und Pkw-Besetzungsgrad
Über 60% aller Wege werden alleine durchgeführt. Die meisten Wege in Begleitung werden mit einer
weiteren Person angetreten. Ausbildungs- und Begleitwege werden häufiger in Gruppen unternommen,
während Arbeitswege sowie dienstliche Wege eher alleine durchgeführt werden.
Tab. 78: Begleitung auf dem Weg
Begleitung
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Kreis Heinsberg
Di. - Do.
(n=8.170)
Samstag
(n=729)
Sonntag
(n=684)
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
MiD
(n=3.437)
(n=12.002)
2008
ohne Begleitung (alleine)
61
51
35
63
63
55
1 Person
28
30
33
23
25
28
2 Personen
6
10
19
8
7
9
3 u. mehr Personen
5
9
13
6
5
8
100
100
100
100
100
100
1,7
1,9
2,2
1,6
1,7
1,7
Durchschnitt
Der durchschnittlich ableitbare Pkw-Besetzungsgrad liegt insgesamt bei 1,6 Personen. Im Berufs- und
Geschäftsverkehr sind unterdurchschnittliche Besetzungsgrade festzustellen (1,2 bzw. 1,3). Bei Wegen
zur privaten Erledigung sowie bei Einkaufswegen liegt er im Bereich des Durchschnitts (1,7). Bei
Freizeitwegen (1,9) und vor allem bei Ausbildungs- sowie Begleitwegen (jeweils 2,0) liegt der PkwBesetzungsgrad über dem Durchschnitt.
- 123 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tageszeitliche Verteilung
Die Verkehrssysteme werden am Tag unterschiedlich genutzt. Werktags ist eine Spitze vor allem
zwischen 7-8 Uhr zu erkennen, wenn der Ausbildungs- und Arbeitsverkehr gleichzeitig erfolgt.
Nachmittags ist eine Spitze zwischen 15 und 18 Uhr festzustellen, wenn sich Arbeitswege, Freizeit- und
Einkaufswege überlagern.
Abb. 79: Uhrzeit des Wegebeginns nach Wegezweck (Di. – Do.) im Kreis Heinsberg
12%
10%
8%
6%
4%
2%
Arbeitsplatz
dienstlich/geschäftlich
Schule/Ausbildung
Einkauf
Freizeit
Begleitung
23:01 - 23:59 Uhr
22:01 - 23:00 Uhr
21:01 - 22:00 Uhr
20:01 - 21:00 Uhr
19:01 - 20:00 Uhr
18:01 - 19:00 Uhr
17:01 - 18:00 Uhr
16:01 - 17:00 Uhr
15:01 - 16:00 Uhr
14:01 - 15:00 Uhr
13:01 - 14:00 Uhr
12:01 - 13:00 Uhr
11:01 - 12:00 Uhr
10:01 - 11:00 Uhr
8:01 - 9:00 Uhr
9:01 - 10:00 Uhr
7:01 - 8:00 Uhr
6:01 - 7:00 Uhr
5:01 - 6:00 Uhr
4:01 - 5:00 Uhr
3:01 - 4:00 Uhr
2:01 - 3:00 Uhr
1:01 - 2:00 Uhr
0:00 - 1:00 Uhr
0%
private Erledigung
Insgesamt zeigt sich bei den Antrittszeiten der Wege eine typische Verteilung, die auch in anderen
Regionen zu finden ist.
5.7
Räumliche Wegebeziehungen
Fast sechs von zehn Wegen werden innerhalb der eigenen Wohngemeinde zurückgelegt (so genannter
Binnenverkehr), knapp die Hälfte dieser Binnenwege verlässt dabei nicht den eigenen Ortsteil. Etwa
40% sind Wege über die Stadt- bzw. Gemeindegrenze hinweg. Die Wegeanteile, die entweder Zielorte
innerhalb oder außerhalb des Kreises Heinsberg ansteuern, sind in etwa gleich groß. 2% der
durchgeführten Wege von Bewohnern des Kreises Heinsberg finden außerhalb des Kreises statt (z.B.
Fußwege in Aachen oder Mönchengladbach).
Tab. 80: Struktur der Verkehrsbeziehung
Verkehrsströme
(in %)
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
Kreis
Lippe
(n=8.773)
(n=12.938)
(n=13.430)
65
64
Ortsteil-Verkehr
28
kommunaler Binnenverkehr
30
kommunalübergreifender Verkehr im Kreis
20
19
22
Verkehr über die Kreisgrenze
19
14
12
2
2
3
100
100
100
Verkehr ohne Bezug zum Kreis
- 124 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 81: Räumliche Struktur der Verkehrswege n. Kommunen im Kreis Heinsberg (Di. – Do.)
27%
Heinsberg
40%
20%
Geilenkirchen
43%
34%
Erkelenz
Übach-Palenberg
27%
Waldfeucht
26%
0%
29%
35%
25%
15%
35%
22%
30%
20%
23%
38%
27%
10%
13%
28%
23%
28%
Kreis Heinsberg
16%
17%
25%
16%
Self kant
26%
26%
25%
22%
Gangelt
22%
11%
22%
24%
Wassenberg
18%
13%
30%
35%
Hückelhoven
12%
16%
27%
29%
Wegberg
19%
30%
40%
Ortsteil-Verkehr
kommunalübergreifender Verkehr im Kreis HS
Verkehr ohne Kreis HS - Bezug
20%
50%
60%
19%
70%
80%
90%
100%
kommunaler Binnenverkehr
Verkehr über Kreisgrenzen HS
Die höchsten Binnenverkehrsanteile besitzen erwartungsgemäß die größeren Städte wie Heinsberg,
Erkelenz, Hückelhoven. Aber auch Geilenkirchen und Wegberg haben einen hohen Binnenverkehrsanteil.
Binnenverkehrswege sind eher mit kürzeren Wegedistanzen verbunden und bieten ein erhebliches
Verlagerungspotenzial für die Nahmobilität. In fast jeder Kommune des Kreises Heinsberg wird
mindestens jeder zweite Binnenverkehrsweg mit dem Auto zurückgelegt. In Wegberg und ÜbachPalenberg werden immerhin über 40% dieser Wege unmotorisiert bewältigt.
Abb. 82: Modal Split im Binnenverkehr nach Städten und Gemeinden (Di.-Do.)
Wegberg
20%
28%
Übach-Palenberg
35%
Hückelhoven
8%
30%
Waldf eucht
Wassenberg
22%
Erkelenz
Selfkant
Gangelt
44%
14%
9%
49%
18%
16%
0%
zu Fuss
6%
20%
Fahrrad
11%
43%
12%
18%
19%
48%
6%
21%
11%
41%
29%
Geilenkirchen
12%
45%
25%
14%
10%
39%
9%
12%
Heinsberg
39%
50%
40%
Pkw/Krad als Fahrer
60%
Pkw als Mitfahrer
2%
4%
15%
8%
6%
4%
14%
80%
ÖV
4%
8%
14%
11%
6%
15%
13%
55%
3%
100%
sonstiges
- 125 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Der Binnenverkehrsanteil ist auch vom Wegezweck abhängig. Einkaufswege für den täglichen Bedarf,
Freizeitwege und Wege zur privaten Erledigung werden häufiger im eigenen Wohnort unternommen.
Arbeits- und dienstliche Wege haben dagegen geringere Binnenverkehrsanteile.
Abb. 83: Wegebeziehungen nach Wegezweck im Kreis Heinsberg
12%
Arbeitsplatz
19%
23%
Ausbildung
37%
32%
private Erledigung
42%
25%
22%
32%
45%
Einkauf (täglich)
31%
31%
28%
Kreis Heinsberg
0%
10%
30%
40%
20%
50%
60%
7%
19%
18%
30%
20%
12%
26%
37%
Freizeit
10%
24%
34%
22%
Einkauf (langf ristig)
17%
70%
11%
19%
80%
Ortsteil-Verkehr
kommunaler Binnenverkehr
kommunalübergreifender Verkehr im Kreis HS
Verkehr über Kreisgrenzen HS
90%
100%
Verkehr ohne Kreis HS - Bezug
Im Vergleich zu anderen Regionen verbleiben im Kreis Heinsberg relativ wenige Wege im gleichen Ort.
Dies hängt hauptsächlich mit der Arbeitsplatzsituation sowie den hohen Anteil an Arbeitspendlern
zusammen. Lediglich 30% der Arbeitsplatzwege werden innerhalb der eigenen Kommune zurückgelegt.
In anderen Untersuchungen konnte ein höherer Anteil ermittelt werden (z.B. Kreis Steinfurt: 42%, Kreis
Lippe: 40%)
Tab. 84: Anteil der Wege im Kreis Heinsberg
Untersuchungseinheit (Jahr/Quelle)
Anteil der Wege im
Binnenverkehr
Kreis Heinsberg
58
Stadt Aachen (2011/HHS)
83
StädteRegion Aachen – ohne AC
67
Kreis Düren (2002/Helmert)
62
Kreis Steinfurt (2011/Planersocietät)
65
Kreis Lippe (2011/Planersocietät)
64
Kreis Soest (2011/Helmert)
75
In Abbildung 85 sind die wichtigsten Wegebeziehungen innerhalb und außerhalb des Kreises Heinsberg
dargestellt. Es verdeutlich einerseits die polyzentrale Raumstruktur im Kreis mit den beiden wichtigsten
Zielen Heinsberg und Erkelenz. Diese beiden Städte wurden besonders häufig als Start- oder Zielorte im
Kreis aufgeführt. Andererseits können die vielfältigen Beziehungen über die Kreisgrenze hinweg
abgelesen werden. Die südlich gelegenen Kommunen Übach-Palenberg, Geilenkirchen und auch noch
Heinsberg sind stark zur StädteRegion Aachen/Stadt Aachen ausgerichtet. Die Bewohner der beiden
Städte Wegberg und Erkelenz haben eine engere Verflechtung zum benachbarten Mönchengladbach.
Die an der Staatsgrenze gelegenen Kommunen Wassenberg und Selfkant besitzen eine ausgeprägte
Verkehrsbeziehung zu den Niederlanden.
- 126 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 85: Räumliche Verkehrsbeziehungen im Kreis Heinsberg
Die stärksten Verkehrsbeziehungen innerhalb des Kreises Heinsberg existieren zwischen
Erkelenz und Hückelhoven (ca. 17.300 Wege pro Werktag),
Heinsberg und Geilenkirchen (ca. 12.600 Wege),
Geilenkirchen und Übach-Palenberg (ca. 12.100 Wege),
Erkelenz und Wegberg (ca. 11.200 Wege),
Heinsberg und Hückelhoven (ca. 11.100 Wege) sowie
Heinsberg und Waldfeucht (ca. 10.800 Wege).
Darüber hinaus bestehen noch enge räumliche Verkehrsbeziehungen zu Orten außerhalb des Kreises.
Hier sind insbesondere zu benennen:
von Wegberg nach Mönchengladbach (ca. 12.200 Wege pro Werktag),
von Erkelenz nach Mönchengladbach (ca. 11.000 Wege),
von Übach-Palenberg in die StädteRegion Aachen (ca. 16.000 Wege) und
von Geilenkirchen in die StädteRegion Aachen (ca. 11.300 Wege),
- 127 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Auf ausgewählten Wegebeziehungen zwischen den Kommunen wurde der wegespezifische Modal Split
berechnet. Überwiegend ist aufgrund der grenzüberschreitenden Wegebeziehung das Auto bestimmend.
Das Rad besitzt bei den interkommunalen Verbindungen keine oder nur eine sehr untergeordnete
Bedeutung. Die ÖV-Anteile sind unterschiedlich hoch. Sie liegen zwischen 6% und 20%, im
Kreisdurchschnitt wurde ein Wert von 14% bei Verkehrsverbindungen zwischen kreisangehörigen
Kommunen ermittelt.
Abb. 86: Modal Split für best. räumliche Verkehrsbeziehungen im Kreis Heinsberg (Di. – Do.)
Erkelenz Hückelhoven
72%
Heinsberg Geilenkirchen
4%
68%
Geilenkirchen Übach-Palenberg
70%
Erkelenz 2%
Wegberg
Heinsberg Waldf eucht
17%
10%
13%
69%
0%
20%
Fahrrad
10%
15%
61%
interkommunaler
2%
Verkehr im Kreis HS
13%
15%
78%
4%
zu Fuss
8%
17%
73%
Heinsberg 1%
Hückelhoven
20%
20%
16%
40%
60%
Pkw/Krad als Fahrer
80%
Pkw als Mitf ahrer
6%
ÖV
14%
100%
sonstiges
Die Städte Aachen und Mönchengladbach stellen die wichtigsten Zielorte außerhalb vom Kreis Heinsberg
dar. 20% aller Wege der Kreisbevölkerung, die über die Kreisgrenze hinausgehen, führen von und nach
Mönchengladbach. In die StädteRegion Aachen sind es knapp 30% (Stadt Aachen: 16% / (Alt)Kreis
Aachen: 13%). Immerhin jede zehnte Fahrt aus dem Kreis hinaus führt in die Niederlande.
Tab. 87: Zielorte außerhalb des Kreises Heinsberg
Ziele außerhalb vom Kreis
Heinsberg
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Aachen
Mönchengladbach
Düsseldorf
Köln
StädteRegion Aachen (ohne Stadt AC)
Kreis Düren
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Viersen
Krefeld / Duisburg / Kreis Wesel
sonstige Ziele in NRW
sonstige Ziele in Deutschland
Niederlande
sonstige Ziele im Ausland
Anteil von Wegen, die über die
Kreisgrenze gehen
Kreis Heinsberg
Di. - Do.
(n=1.655)
Samstag
(n=145)
Sonntag
(n=120)
16
20
7
4
13
8
5
4
3
6
1
11
1
100
6
14
4
7
7
2
3
10
3
15
4
22
2
100
13
11
6
3
22
9
2
13
1
2
10
7
2
100
19%
20%
17%
- 128 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die Verkehrsmittelwahl zu den Zielen außerhalb des Kreises wird natürlich von dem motorisierten
Individualverkehr bestimmt. Bemerkenswert sind die unterschiedlich hohen Anteile bei der
Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, die eine Spannbreite von 1% (Wege in die
Niederlande) bis 38% (Wege in die Stadt Aachen) aufweist. Wesentliche Gründe für diese Unterschiede
liegen einerseits an der attraktiven Bahnverbindung und andererseits an der Parkplatzsituation am
Zielort.
Abb. 88: Modal Split für best. räumliche Verkehrsbeziehungen vom Kreis Heinsberg (Di. – Do.)
Aachen
56%
Mönchengladbach
7%
2%
38%
76%
Düsseldorf
14%
65%
9%
StädteRegion
Aachen
26%
81%
Kreis Düren 1%
Niederlande
5%
0%
zu Fuss
14%
82%
Rhein-Kreis
Neuss
Fahrrad
14%
78%
14%
67%
27%
20%
8%
40%
60%
Pkw/Krad als Fahrer
ÖV
4%
8%
1%
80%
Pkw als Mitf ahrer
5%
100%
sonstiges
Der zweite Hauptgrund lässt sich über die Wegezwecke erschließen. So erklärt sich auch der hohe ÖVNutzungsgrad nach Aachen, da ein relevanter Anteil von Fahrten zum Ausbildungsplatz besteht. Der
Ausbildungsverkehr erfolgt häufig über die öffentlichen Verkehrsmittel. Beispielsweise verfügen
Studenten über ein Semesterticket, dass eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems
beinhaltet.
Abb. 89: Wegezweck für besti. räumliche Verkehrsbeziehungen vom Kreis Heinsberg (Di. – Do.)
Aachen
59%
Mönchengladbach
4%
52%
Düsseldorf
26%
4% 10%
10%
10%
76%
StädteRegion
Aachen
47%
Kreis Düren
Rhein-Kreis
Neuss
12%
7% 5% 5%
45%
14%
5%
55%
Niederlande
23%
0%
4%
5% 6%
20%
4% 4%
15%
9%
14%
7%
8%
13%
4%
23%
60%
80%
6%
3% 6%
19%
33%
40%
8%
2%
6%
12% 3%
9%
100%
Arbeitsplatz
dienstl. / geschäf tl.
Ausbildung / Schule / Uni
private Erledigung
Einkauf
Freizeit
Begleitung
- 129 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die Wegezwecke in die Niederlande unterscheiden sich deutlich von denen in andere Regionen. Knapp
ein Viertel der Wege besitzt einen beruflichen Hintergrund. Freizeit- und vor allem Einkaufswege werden
überproportional häufig unternommen.
5.8
Wochenendmobilität
Um auch Anhaltspunkte zur Wochenendmobilität zu erhalten, wurde einem Teil der Befragten ein
Wochenendtag als Stichtag vorgegeben. Damit können bei der Analyse auch belastbare Zahlen zur
Wochenendmobilität berücksichtigt werden. Die Mobilität ist am Wochenende anders geprägt als
werktags.
Am Wochenende steigt der Anteil an Immobilen an. Am Samstag bleiben drei von zehn Einwohnern in
der Wohnung oder im Haus. Auch am Sonntag unternehmen allein ein Drittel aller Befragten überhaupt
keinen Weg. Die Personen, die am Wochenende unterwegs waren, unternehmen aber auch
durchschnittlich weniger Wege als an einem normalen Werktag (Samstag: 3,3 Wege pro mobile Person /
Sonntag: 2,9 Wege).
Abb. 90: Uhrzeit des Wegebeginns n. Wegezweck (Samstag) im Kreis Heinsberg
14%
12%
10%
8%
6%
4%
2%
Arbeitsplatz
dienstlich/geschäftlich
Schule/Ausbildung
Einkauf
Freizeit
Begleitung
23:01 - 23:59 Uhr
22:01 - 23:00 Uhr
21:01 - 22:00 Uhr
20:01 - 21:00 Uhr
19:01 - 20:00 Uhr
18:01 - 19:00 Uhr
17:01 - 18:00 Uhr
16:01 - 17:00 Uhr
15:01 - 16:00 Uhr
14:01 - 15:00 Uhr
13:01 - 14:00 Uhr
12:01 - 13:00 Uhr
11:01 - 12:00 Uhr
10:01 - 11:00 Uhr
9:01 - 10:00 Uhr
8:01 - 9:00 Uhr
7:01 - 8:00 Uhr
6:01 - 7:00 Uhr
5:01 - 6:00 Uhr
4:01 - 5:00 Uhr
3:01 - 4:00 Uhr
2:01 - 3:00 Uhr
1:01 - 2:00 Uhr
0:00 - 1:00 Uhr
0%
private Erledigung
Arbeits- und Ausbildungswege spielen am Wochenende so gut wie keine Rolle. Ein Anstieg ist bei den
Freizeit- (samstags/sonntags) und bei den Einkaufswegen (samstags) zu verzeichnen. Vor diesem
Hintergrund verschiebt sich natürlich auch die zeitliche Inanspruchnahme der Verkehrssysteme Am
Samstag kommt es zu einer Spitze zwischen 10 und 11 Uhr, die von Einkaufswegen dominiert wird. Am
Sonntag werden die meisten Wege am frühen Nachmittag unternommen und verweilen dann auf einem
konstanten Niveau. Dabei handelt es sich zu einem Großteil um Freizeitwege.
- 130 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 91: Uhrzeit des Wegebeginns n. Wegezweck (Sonntag) im Kreis Heinsberg
12%
10%
8%
6%
4%
2%
Arbeitsplatz
Einkauf
dienstlich/geschäftlich
Freizeit
Schule/Ausbildung
Begleitung
23:01 - 23:59 Uhr
22:01 - 23:00 Uhr
21:01 - 22:00 Uhr
20:01 - 21:00 Uhr
19:01 - 20:00 Uhr
18:01 - 19:00 Uhr
17:01 - 18:00 Uhr
16:01 - 17:00 Uhr
15:01 - 16:00 Uhr
14:01 - 15:00 Uhr
13:01 - 14:00 Uhr
12:01 - 13:00 Uhr
11:01 - 12:00 Uhr
10:01 - 11:00 Uhr
8:01 - 9:00 Uhr
9:01 - 10:00 Uhr
7:01 - 8:00 Uhr
6:01 - 7:00 Uhr
5:01 - 6:00 Uhr
4:01 - 5:00 Uhr
3:01 - 4:00 Uhr
2:01 - 3:00 Uhr
1:01 - 2:00 Uhr
0:00 - 1:00 Uhr
0%
private Erledigung
Die Verkehrsmittelwahl am Wochenende ist gegenüber dem normalen Werktag etwas stärker vom ZuFuß-Gehen und vor allem von einem höheren Mitfahreranteil geprägt. Der ÖV-Anteil sowie der MIVFahrer-Anteil sind am Wochenende geringer als werktags. Der Fahrradanteil bewegt sich jeweils um die
10%-Marke.
Abb. 92: Modal Split nach Wochentag
DienstagDonnerstag
13%
Samstag
15%
Sonntag
17%
10%
0%
zu Fuss
55%
11%
Fahrrad
55%
9%
20%
13%
18%
44%
40%
Pkw/Krad als Fahrer
28%
60%
Pkw als Mitfahrer
80%
ÖV
9%
2%
2%
100%
sonstiges
Die Freizeitwege unterscheiden sich in wesentlichen Merkmalen zwischen Wegen an Normalwerktagen
und Wegen am Wochenende. So werden am Wochenende mit dem Fahrrad und dem Auto deutlich
längere Wege unternommen. Die Freizeitwege am Wochenende werden zudem in stärkerem Maße zu
mehreren Personen unternommen. Auffällig ist ebenfalls, dass die durchgeführten Freizeitwege am
Samstag und Sonntag häufiger über die kommunalen Grenzen hinausgehen.
- 131 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
5.9
Schwerpunktthema Öffentlicher Verkehr
Die Mobilitätsstudie wurde im Jahr 2012, anderthalb Jahre vor der Reaktivierung der Bahnstrecke
zwischen der Kreisstadt Heinsberg und Lindern bzw. Richtung Aachen durchgeführt, um Erkenntnisse
über die Einstellungen der Bürger zur Reaktivierung der Bahnverbindung sowie mögliche verkehrliche
Verlagerungspotenziale zu gewinnen. Des Weiteren war auf Grund der Reaktivierung eine
Neuausrichtung des Busnetzes auf die Taktzeiten der RB 33 notwendig und die Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes angezeigt. Auch hierzu wurden durch die Befragung dezidierte Grundlageninformationen geliefert. Die Wurmtalbahn (oder Heinsberger Bahn) schafft nun seit Dezember 2013
wieder eine umsteigefreie Bahnverbindung von und nach Aachen. Das Busnetz wurde auf Grund dessen
nicht nur am neuen Netzknoten SPNV/ÖPNV, dem Bf/ZOB Heinsberg, unter dem Wissen der folgenden
Ergebnisse angepasst.
Nutzung des Busliniennetzes im Kreis Heinsberg
Die Linienbusse werden von ca. 14% der Kreisbevölkerung (ab 6 Jahren) regelmäßig in Anspruch
genommen. Fast 2/3 aller Buslinien-Nutzer gaben an, dass sie nur die Beförderungsleistung einer
einzigen Buslinie im Kreis Heinsberg wiederkehrend beanspruchen. Im Durchschnitt wurden von den
Nutzern 1,5 Buslinien aufgelistet, mit denen sie häufiger verkehren.
Tab. 93: Busliniennutzung im Kreis Heinsberg 2012
regelmäßige Busliniennutzung
(alle Personen ab 6 Jahren) (in %)
Keine
regelmäßige Nutzung
meist genannte Buslinien
- SB 1
- SB 3
- SB 4
- 401
- 405
- 413
- 431
- 435
- 493
- andere Linien
- Stadtbus-Linien (ÜP / EK / HÜ / GK)
- Schulbus
durchschnittliche Anzahl aufgeführter Buslinien
Kreis Heinsberg
(n=3.465)
86
14
100
9
4
3
7
5
4
5
4
3
42
7
7
100
1,5
Die Schnellbuslinie 1 (Erkelenz – Gerderath – Wassenberg – Heinsberg – Geilenkirchen – Palenberg –
Übach) wird von den Busnutzern am häufigsten regelmäßig verwendet (9%). Auch die Buslinie 401
(Erkelenz über Hückelhoven nach Heinsberg) wurde überdurchschnittlich häufig als öffentliches
Transportmittel angeführt. Fast 10% aller Buskunden nutzen die angebotenen Stadtbuslinien, am
häufigsten wird die Stadtbuslinie in Übach-Palenberg (ÜP 1) verwendet. Fast 40% aller regelmäßigen
Busnutzer sind im Besitz einer ÖV-Zeitkarte.
Vier von zehn regelmäßigen Busnutzern sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Jeder zweite
Buskunde ist noch Schüler und mehr als 10% befinden sich in der Berufsausbildung (Azubi/Student).
Dagegen fahren Erwerbstätige relativ selten regelmäßig mit dem Linienbus. Selbst Rentner kommen als
Stammkundschaft nur gelegentlich vor. Dieses Ergebnis zeigt eindeutig, dass der Bus i.d.R. von
Personen genutzt wird, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. So kann beispielsweise nur
jeder fünfte Buskunde ständig auf ein Auto zurückgreifen.
- 132 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Diese Aussagen werden durch die Auswertungen zum werktäglichen Stichtag bestätigt. Die Linienbusse
werden zu fast 80% für Wege zum Ausbildungsplatz (Schule / Berufsausbildung) benutzt. Knapp 10%
der Busfahrten haben einen arbeitsplatzorientierten Hintergrund und 7% sind zurückgelegte
Freizeitwege. Fast 70% aller Buskunden an einem normalen Werktag sind demnach Schüler und ca.
60% unter 18 Jahre alt.
Eine detaillierte Analyse nach Buslinienart offenbart zusätzliche Erkenntnisse. Unter den Nutzern von
Schnellbuslinien ist ein vergleichsweise hoher Anteil von Erwerbstätigen vorhanden. Knapp jeder vierte
Nutzer, der eine Schnellbuslinie regelmäßig in Anspruch nimmt, geht einer Erwerbstätigkeit nach.
Immerhin die Hälfte dieser Erwerbstätigen kann ohne Einschränkung auf einen Pkw zurückgreifen.
Obwohl mehrere aus dieser Gruppe mit dem Bus zur Arbeit fahren, fällt die Bewertung der
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur unwesentlich besser aus als
der Kreisdurchschnitt. Möglicherweise handelt es sich hierbei um keine umsteigefreien Verbindungen.
Der Einfluss des Busliniennetzes auf den Modal Split ist allerdings als relativ gering zu bezeichnen. Auf
den Linienstreckenführungen - selbst auf den Schnellbuslinien - sind keine erhöhten Anteile vom
Busverkehr feststellbar. Selbst die Nähe zu einer Bushaltestelle hat im Kreis Heinsberg keine Auswirkung
auf eine höhere Nutzungsintensität. Damit stellt sich ein ambivalentes Bild dar. Einerseits besteht bisher
kein Zusammenhang zwischen den Bedienkorridoren der Buslinien und den ÖV-Anteilen, so dass die
Entfernung zur Bushaltestelle nur eine untergeordnete Rolle spielt. Anderseits zeigen die Ergebnisse,
dass bei attraktiven Angeboten wie den Schnellbuslinien auch breitere Nutzerschichten erreicht werden.
MultiBus
Der MultiBus ist ein mit Kleinbussen betriebenes, bedarfsorientiertes Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs. Insgesamt 37% der Kreisbevölkerung hat von diesem Mobilitätsangebot noch
nichts gehört bzw. kennt es nicht. Der Bekanntheitsgrad hängt im Wesentlichen vom Wohnstandort ab.
In Gemeinden und Städten, in denen der MultiBus regelmäßig verkehrt, sind die Bekanntheitswerte
deutlich höher. So kann beispielsweise in den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht nur jeder
20. Bewohner mit dieser Bedienform nichts verbinden. Dagegen kennen 25 bis 36% der Bewohner
dieser Gemeinden den MultiBus gut.
Tab. 94: Bekanntheitsgrad des MultiBus-Systems nach Städten / Gemeinden
Bekanntheitsgrad MultiBus
nach Orten
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
kenne ich gut
habe davon
gehört
sagt mir
nichts / kenne
ich nicht
Erkelenz
8
51
40
Gangelt
36
57
7
Geilenkirchen
8
59
33
Heinsberg
8
60
32
Hückelhoven
11
44
45
Selfkant
34
61
5
5
42
53
Waldfeucht
25
69
7
Wassenberg
5
50
45
Wegberg
11
41
48
Kreis Heinsberg
11
52
37
Übach Palenberg
- 133 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 95: Bekanntheitsgrad des MultiBus-Systems
Bekanntheitsgrad MultiBus
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Kreis
Heinsberg
(n=3.385)
kenne ich gut
habe davon gehört
sagt mir nichts / kenne ich nicht
11
52
37
100
Der MultiBus wird nur von wenigen Bewohnern im Kreis Heinsberg in Anspruch genommen. 94% der
Kreisbevölkerung geben an, dass sie den MultiBus noch nie benutzt haben. Von den Nutzern sind
diejenigen, die mit MultiBus selten oder sporadisch fahren, in der Überzahl.
Tab. 96: Nutzungsintensität des MultiBus-Systems
Nutzungsintensität MultiBus
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Kreis
Heinsberg
(n=3.405)
nutze ich regelmäßig / häufig
nutze ich selten / sporadisch
habe ich noch nie benutzt
1
5
94
100
Zwischen dem Kenntnisstand und der Nutzungsintensität besteht natürlich ein enger Zusammenhang. So
liegt die Inanspruchnahme des MultiBuses in den drei Gemeinden des Kreises Heinsberg deutlich höher
als in den restlichen Städten. In Gangelt und Selfkant benutzt immerhin jeder 4. Bewohner dieses
Busangebot.
Tab. 97: Nutzungsintensität des MultiBus-Systems nach Städten und Gemeinden
Nutzungsintensität
MultiBus nach Orten
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Erkelenz
Gangelt
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
Kreis Heinsberg
nutze ich
nutze ich
regelmäßig/
selten /
häufig
sporadisch
1
4
1
1
1
4
3
1
1
1
2
22
2
4
2
23
2
9
3
7
5
habe ich
noch nie
benutzt
97
74
97
95
98
73
98
88
96
92
94
Unter den Nutzergruppen befinden sich überproportional häufig Jugendliche und junge Erwachsene in
einem Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Dabei handelt es sich i.d.R. um ältere Schüler, Auszubildende
und Studenten, die mit dem MultiBus voraussichtlich in den späteren Abendstunden fahren. Im
Gegensatz dazu wird der MultiBus von Personen, denen regelmäßig ein Auto zur Verfügung steht, selten
beansprucht.
- 134 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Das MultiBus-System scheint sich im Kreis Heinsberg noch nicht etabliert zu haben. Die Bandbreite der
Nutzer ist relativ gering. Der Bekanntheitsgrad und die Nutzungsintensität können sicherlich über eine
geeignete Informationskampagne gesteigert werden.
Reaktivierung der Heinsberger Bahn
Die Reaktivierung der Heinsberger Bahn stellte für den Kreis Heinsberg eines der wichtigsten
Verkehrsprojekte für den öffentlichen Nahverkehr dar und konnte mit der Inbetriebnahme Ende 2013
erfolgreich abgeschlossen werden.
Ein Großteil der Kreisbevölkerung hat dieses Projekt mitgetragen. Sieben von zehn Bewohnern standen
der Reaktivierung positiv gegenüber. Ein Anteil von unter drei Prozent sprach sich gegen eine
Wiederinbetriebnahme der Wurmtalbahn aus. Die restlichen 27% äußerten eine neutrale Einstellung.
Eventuell werden diese Personen – wie die Befragten, die nur „weiß nicht“ angegeben haben, sich erst
nach der Reaktivierung eine vollständige Meinung über das Projekt bilden.
Tab. 98: Bewertung der Reaktivierung „Heinsberger Bahn“
Bewertung Reaktivierung der Heinsberger Bahn
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
positiv
neutral
negativ
Kreis
Heinsberg
(n=2.694)
71
27
3
100
21%
8%
weiß nicht
keine Angaben
Die Zustimmungswerte waren in Heinsberg, Wassenberg und Waldfeucht (jeweils über 80% positiv) am
höchsten. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Streckenführung profitieren diese Kommunen auch am
meisten von dem zusätzlichen Schienenangebot.
Tab. 99: Bewertung der Reaktivierung „Heinsberger Bahn“ nach Städten und Gemeinden
Reaktivierung der
Heinsberger Bahn
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Erkelenz
Gangelt
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach-Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
Kreis Heinsberg
positiv
54
66
72
83
71
64
77
84
82
59
71
neutral
43
31
25
14
25
36
20
14
18
40
27
negativ
3
3
3
3
3
3
2
<1
1
3
In keiner Kommune lagen die negativen Einstellungen zu diesem Infrastrukturprojekt über 3%. Für über
die Hälfte der Bewohner im Kreis Heinsberg war die neue Schienenverbindung von einem geringeren
Interesse, da sie sich selber nur selten an Orten entlang der Strecke befinden. Trotzdem ist der
Bevölkerungsanteil von 45% beachtlich, der mit der neuen ÖV-Verbindung in Zusammenhang gebracht
werden kann. Das Befragungsergebnis deutet auf ein hohes Umsteigerpotenzial hin. Mindestens jeder
zweite Befragte, der momentan mit dem Auto ein Ziel auf dieser Strecke ansteuert, würde zukünftig
- 135 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
vermehrt die Bahn nutzen wollen. Ein kleinerer Anteil würde trotz des verbesserten ÖV-Angebots nicht
auf die Benutzung des Autos verzichten wollen.
Tab. 100: Nutzungsintensität der Heinsberger Bahn
Nutzungsintensität Heinsberger Bahn
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Kreis
Heinsberg
(n=3.290)
Verbindung ohne Bedeutung, da nur selten in Orten an dieser Strecke
Verbindung mit Bedeutung
davon
Streckennutzung weiterhin vorwiegend mit dem Auto
Streckennutzung statt des Autos häufiger mit der Bahn
Streckennutzung bereits heute regelmäßig mit Bussen und Bahnen
sonstiges
55
45
17
23
4
1
100
Im regionalen Vergleich ergaben sich erwartungsgemäße Unterschiede. Für Bewohner aus Wegberg und
Erkelenz ist das neue Streckenangebot von geringerer Bedeutung. Demgegenüber sind in Wassenberg,
Waldfeucht und Heinsberg größere Auswirkungen feststellbar. Insbesondere in diesen Kommunen ist
das Verhältnis zwischen Personen, die den Umstieg vom Auto auf die Bahn anstreben und denen, die
weiterhin auf das Auto setzen, auffallend positiv.
Tab. 101: Nutzungsintensität der Heinsberger Bahn nach Städten und Gemeinden
Nutzungsintensität der
Heinsberger Bahn
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Erkelenz
Gangelt
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
Kreis Heinsberg
Strecke ohne
Bedeutung
75
59
50
36
55
57
61
42
48
67
55
weiterhin
Autonutzung
Umstieg
vom Auto
auf die
Bahn
14
24
19
16
17
19
16
15
16
20
17
9
15
26
39
26
20
19
41
33
10
23
Umstieg
vom Bus
auf die
Bahn
2
3
3
7
2
3
5
2
3
3
4
Es lassen sich keine bestimmten Bevölkerungsgruppen feststellen, die anstelle des Autos zukünftig
vermehrt die Bahn nutzen wollen. Weder in der Alters- und Berufsstruktur, noch in der Affinität zu
bestimmten Verkehrsmitteln zeigen sich nennenswerte Abweichungen zum Kreisdurchschnitt. Insofern
wirkt sich die Reaktivierung auf alle Bevölkerungsgruppen positiv aus.
Eine räumliche Wechselbeziehung ist zweifelsohne vorhanden. Einwohner der Stadt Heinsberg und
Kreisbewohner, die ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz in der Kreisstadt haben, geben überproportional
häufig an, verstärkt mit der Bahn anstelle des Autos fahren zu wollen.
- 136 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Auswirkungen der Reaktivierung der Heinsberger Bahn
Als Ergebnis der Befragung ist festzuhalten, dass die erfolgte Reaktivierung der Heinsberger Bahn
spürbare Auswirkungen auf die Verkehrsmittelwahl gehabt hat. Um den Einfluss der neuen
Schienenverbindung im Vorfeld abschätzen zu können, wurde eine Auswertung der Arbeitsplatzwege
vorgenommen. Dabei wurde untersucht, wie sich die Wohnungsnähe zum Bahnhof auf die Modal SplitAnteile auswirkt.
Die Abbildung 102 zeigt deutlich, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der Verkehrsmittelwahl
zum Arbeitsplatz und der Entfernung der Wohnung zum Bahnhof gibt. Wenn die Wohnung bis zu 2
Kilometer von einem Bahnhof entfernt liegt, wird immerhin jede vierte Fahrt zum Arbeitsplatz mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Ab einer Entfernung von über 2 Kilometern lässt sich kein
weiterer Zusammenhang erkennen, der ÖV-Anteil liegt dann unverändert um 8%.
Abb. 102: Verkehrsmittelwahl zum Arbeitsplatz außerhalb des Kreises HS in Abhängigkeit zur Entfernung der
Wohnung zum nächstgelegenen Bahnhof
bis 2 km
76%
2,01 bis 5 km
4%
20%
87%
über 5 km
4% 8%
86%
0%
zu Fuss
20%
Fahrrad
40%
Pkw/Krad als Fahrer
5% 8%
60%
80%
Pkw als Mitfahrer
100%
ÖV
sonstiges
Die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs steigt weiter an, wenn der Arbeitsplatz in einem größeren
Oberzentrum wie Aachen, Mönchengladbach oder Düsseldorf liegt. Das öffentliche Verkehrssystem
nutzen dann drei von zehn Erwerbstätigen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, wenn sie in der Nähe
eines Bahnhofs wohnen.
Abb. 103: Verkehrsmittelwahl zum Arbeitsplatz in größere Städte (AC, MG, D, DU, KR, K) in Abhängigkeit von der
Entfernung der Wohnung zum nächstgelegenen Bahnhof
bis 2 km
70%
2,01 bis 5 km
1%
30%
84%
über 5 km
3% 11%
81%
0%
zu Fuss
20%
Fahrrad
40%
Pkw/Krad als Fahrer
6%
60%
Pkw als Mitf ahrer
80%
ÖV
12%
100%
sonstiges
- 137 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
In der Kreisstadt Heinsberg lag der Ortsteil Randerath bisher am nächsten zu einem Bahnhof. Bis zum
Bahnhof Lindern mußten Randerather Bürger eine Entfernung von über 3 Kilometern zurücklegen.
Der Modal Split-Anteil des ÖV von Heinsberger Erwerbstätigen zum Arbeitsplatz, der sich außerhalb des
Kreises befindet, liegt z.Zt. bei ca. 10%. Durch die erfolgte Reaktivierung der Heinsberger Bahn sind die
Ortsteile Heinsberg, Oberbruch, Dremmen, Porselen, Horst und Randerath nun direkt an das
Schienennetz angebunden, so dass viele Einwohner heute kurze Wege zum Bahnhof haben. Die
Mobilitätsvoraussetzungen sind damit deutlich verändert und führen zu einer höheren Inanspruchnahme
des öffentlichen Verkehrssystems.
5.10 Bewertung der Verkehrssysteme sowie Verbesserungsvorschläge
Konkret konnten die Befragten die Verkehrssysteme hinsichtlich ihrer Qualität bewerten. Nach einer
Schulnotenbewertung schneidet das Autoverkehrssystem im Kreis Heinsberg mit einer Durchschnittsnote
von 2,3 am besten ab. Die Fußgängersituation wird mit 2,4 und das Fahrradverkehrssystem mit 2,5
bewertet. Busse und Bahnen erhalten mit einer Durchschnittsnote von 3,7 den schlechtesten Wert.
Jeder dritte Befragte beurteilte die Situation mit mangelhaft oder ungenügend. Bei den übrigen
Verkehrsmitteln wurden die Noten mangelhaft und ungenügend nur selten vergeben.
Tab. 104: Bewertung des Verkehrssystems im Kreis Heinsberg
Bewertung der Verkehrssituation
im Kreis Heinsberg
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
„weiß nicht“
Durchschnitt
Fußgänger
(n= 3.180)
Fahrrad
(n= 3.007)
Auto/Krad
(n=2.897
)
Bus & Bahn
(n=2.210)
15
54
19
6
4
3
100
4%
2,4
11
48
26
9
5
2
100
4%
2,5
14
56
21
7
2
1
100
8%
2,3
4
19
23
22
20
13
100
10%
3,7
Die Untersuchungsergebnisse aus anderen Städten und Kreisen sind mit den Bewertungsergebnissen
aus dem Kreis Heinsberg auf einem vergleichbaren Niveau.
Tab. 105: Bewertung des Verkehrssystems im Vergleich
Untersuchungseinheit
(Jahr/Quelle)
Kreis Heinsberg
Kreis Lippe (2011/Planersocietät)
Kreis Steinfurt (2011/Planersocietät)
Stadt Willich (2009/Planersocietät)
Stadt Moers (2008/Planersocietät)
Stadt Lemgo (2011/Planersocietät)
Stadt Bünde (2011/Planersocietät)
Fußgänger
2,4
2,3
2,3
2,3
2,5
2,0
2,3
Fahrrad
2,5
2,6
2,4
2,3
2,8
2,2
2,3
Auto
2,3
2,4
2,3
2,4
3,1
2,7
2,4
Bus & Bahn
3,7
3,2
3,3
4,0
3,0
2,6
3,2
Die Verkehrsverhältnisse für den motorisierten Individualverkehr werden im Kreis Heinsberg
vergleichsweise positiv bewertet. Jeweils einen „Mittelfeldplatz“ erreichen die nicht motorisierten
Verkehrssysteme. Auch in den anderen Untersuchungseinheiten schneidet die Angebotssituation bei den
öffentlichen Verkehrsmitteln mit Abstand am schlechtesten ab. Allerdings schätzten die Befragten aus
dem Kreis Heinsberg das öffentliche Verkehrssystem im Regionsvergleich relativ schlecht ein.
- 138 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die Durchschnittsnoten für die verschiedenen Verkehrsmittel unterscheiden sich teilweise stark nach den
Kommunen (siehe Tab. 106). Während die Benotung des öffentlichen Verkehrs dabei am stärksten
variiert (zwischen 3,2 in Übach-Palenberg und 4,6 in Waldfeucht), wurden für Autoverkehrssystem
relativ einheitliche Noten zwischen 2,1 und 2,4 vergeben. Die Fahrradbenotung zeigt Unterschiede
zwischen 2,3 in Übach-Palenberg und 2,7 in den Gemeinden Gangelt sowie Waldfeucht auf. In mehreren
Städten und Gemeinden korreliert die Verkehrsmittelnutzung auch mit der guten bzw. schlechten
Bewertung der jeweiligen Verkehrssysteme.
Tab. 106: Bewertung des Verkehrssystems nach Städten und Gemeinden
Bewertung Verkehrssysteme nach Orten
(alle Personen ab 6 J.)
(in %)
Erkelenz
Gangelt
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Selfkant
Übach Palenberg
Waldfeucht
Wassenberg
Wegberg
Kreis Heinsberg
Fußgänger
Fahrrad
Auto
ÖV
2,3
2,5
2,5
2,4
2,4
2,6
2,2
2,7
2,3
2,4
2,4
2,4
2,7
2,6
2,6
2,6
2,5
2,3
2,7
2,4
2,5
2,5
2,4
2,3
2,3
2,4
2,4
2,2
2,1
2,3
2,1
2,3
2,3
3,5
4,2
3,5
4,0
3,5
4,1
3,2
4,6
4,0
3,8
3,7
Für die meisten kleinräumigen Unterschiede lässt sich ein Erklärungsansatz finden.
In den drei Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht wird das ÖV-System am schlechtesten
beurteilt. In diesen Kommunen gibt es zum Einen keine Schienenverbindung, zum Anderen wurde das
Linienbusangebot in den letzten Jahren weiter ausgedünnt und als Ersatzangebot der bedarfsorientierte
Anrufbus kreisweit (MultiBus) eingeführt. Die Reaktivierung der Heinsberger Bahn dürfte zukünftig zu
einer besseren ÖV-Bewertung insbesondere der Heinsberger Bewohner führen. Die relativ gute
Beurteilung des ÖV-Systems in Übach-Palenberg steht in einem engen Zusammenhang mit den örtlichen
Begebenheiten, weil hier eine kompakte, bandförmige Siedlungsstruktur, ein zentralgelegener Bahnhof
und eine gut geführte Stadtbuslinie vorzufinden ist.
Die Unterschiede nach sozio- bzw. verkehrsstrukturellen Gruppen sind dagegen weniger stark
ausgeprägt. Je älter die Befragten werden, desto schlechter bewerten sie die Auto- und Fahrradsituation
(siehe Tab. 107). Dieses Ergebnis könnte eventuell auf eine Überforderung im Verkehr bei älteren
Bewohnern hindeuten, da der motorisierte Individualverkehr stetig gewachsen ist und das Angebot an
Radverkehrsanlagen in den letzten Jahren diversifizierter wurde. Daraus lässt sich die Erfordernis einer
intensiveren Öffentlichkeitsarbeit zu den neuen Angeboten im Radverkehr ableiten.
Die Bewertung des öffentlichen Verkehrs stellt sich anders dar. Bis auf die Senioren vergeben die
Erwachsenen die durchschnittlich schlechteren Noten. Vor allem bei den Erwerbstätigen und den Azubis
schneidet der öffentliche Verkehr im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt schlechter ab.
Einen Einfluss auf die Bewertung hat die Entfernung zum Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz. Die
betreffenden Wege werden an normalen Werktagen regelmäßig zurückgelegt. Wenn sich die Arbeitsbzw. Ausbildungsstelle in Wohnungsnähe befindet, fällt die Bewertung bei allen Verkehrssystemen
besser aus als bei längeren Entfernungen. Bei längeren Strecken besteht die Gefahr, dass sich
Störeinflüsse (Verkehrsstau, Verspätungen bei Bussen und Bahnen, etc.) häufiger ergeben können bzw.
stärker auswirken.
- 139 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 107: Durchschnittsnoten der Verkehrssysteme nach sozial- bzw. verkehrsstrukturellen Merkmalen
Durchschnittsnoten der Verkehrssituation
nach ausgewählten Merkmalen
Altersstruktur
- 6 bis unter 15 Jahre
- 15 bis unter 18 Jahre
- 18 bis unter 25 Jahre
- 25 bis unter 45 Jahre
- 45 bis unter 65 Jahre
- 65 Jahre und älter
Erwerbsstruktur
- Hausfrau/-mann
- Rentner/in
- z.Zt. arbeitslos
- Erwerbstätig
-Auszubildende/r
- Student/-in
- Schüler/-in
Mobilitätseinschränkung
- mit Gesundheitseinschränkung
- keine Gesundheitseinschränkung
Autobesitz
- Haushalte mit Auto(s)
- Haushalte ohne Auto
ÖV-Zeitkartenbesitz
- ÖV-Zeitfahrkartenbesitz
- keine ÖV-Zeitkarte
Nutzungshäufigkeit (fast) täglich
- Fahrrad
- Auto
- ÖV
Entfernung zum Arbeits-/Ausbildungsort
- unter 5 km
- 20 km und mehr
Kreis Heinsberg (Durchschnittsnoten)
Fußgänger
Fahrrad
Auto
ÖV
2,4
2,3
2,3
2,3
2,5
2,6
2,4
2,3
2,5
2,4
2,6
2,8
2,0
2,2
2,2
2,2
2,4
2,4
3,4
3,4
3,8
3,8
4,0
3,4
2,3
2,6
2,6
2,4
2,4
2,0
2,3
2,6
2,8
2,8
2,5
2,6
2,3
2,4
2,4
2,4
2,5
2,3
2,1
2,3
2,1
3,7
3,5
4,0
3,9
4,2
3,4
3,4
2,8
2,4
2,9
2,5
2,4
2,3
3,7
3,7
2,9
2,4
3,0
2,5
2,7
2,3
3,0
3,8
2,4
2,4
2,4
2,6
2,1
2,3
3,4
3,8
2,3
2,4
2,4
2,4
2,5
2,5
2,3
2,3
2,1
3,5
3,9
3,4
2,1
2,4
2,4
2,2
2,5
2,5
2,1
2,3
2,3
3,5
4,0
3,7
Bis auf die Pkw-Nutzer bewerten die jeweiligen Nutzer erwartungsgemäß ihr Verkehrsmittel positiver als
andere Gruppen. So beurteilen regelmäßige ÖV-Nutzer das System mit 3,4 positiver. Auch das
Fahrradsystem wird von den regelmäßigen Radnutzern (2,4) etwas besser als im Gesamtdurchschnitt
bewertet.
Maßnahmen für eine vermehrte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Auf die Frage „Was müsste verbessert werden, damit Sie die öffentlichen Verkehrsmittel (Busse &
Bahnen) häufiger nutzen als bisher?“ haben fast drei von vier Befragten mehr als nur eine Maßnahme
angegeben. Im Durchschnitt wurden 2,7 Gründe angeführt. Damit wird deutlich, dass ein ganzes
Maßnahmenbündel erforderlich ist, um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsträger zu unterstützen.
Als hauptsächliche Verbesserungsmaßnahmen für eine höhere Inanspruchnahme des öffentlichen
Verkehrssystems wurde vor allem ein dichtere Taktfolge (59% Busse & Bahnen müssen häufiger
fahren), günstigere Tarife (50%) und eine bessere Flexibilität (40% weniger Umsteigen / bessere
Anschlüsse) genannt. Die überwiegende Mehrheit der Befragten, die keine Verbesserungsmaßnahmen
aufzählten (32%), nimmt das öffentliche Verkehrssystem dagegen nie in Anspruch.
- 140 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 108: Verbesserungsmaßnahmen für eine vermehrte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Verbesserungsmaßnahmen für
eine häufigere Nutzung des
ÖPNV
(alle Personen ab 6 Jahren) –
Mehrfachantworten möglich /
(% der Fälle)
günstigere Tarife (zu teuer)
Busse / Bahnen häufiger fahren
Busse / Bahnen länger fahren
weniger Umsteigen /
bessere Anschlüsse
kürzere Fahrtzeiten
Pünktlichkeit
mehr / bessere Information
Bequemlichkeit / Komfort
Sauberkeit und/oder Sicherheit
sonstiges
durchschnittliche Anzahl von
genannten Maßnahmen
keine Maßnahmen
keine Angabe
ÖV-Nutzer
Kreis
Heinsberg
ÖV-Bewertung
(n=3.205)
tägliche
Nutzer
(n=365)
Zeitkarten- sehr gut / mangelhaft
besitzer
gut
ungenügend
(n=439)
(n=441)
(n=667)
50
59
32
41
67
38
39
65
39
50
37
24
48
71
43
40
24
23
15
11
17
2
39
26
32
13
18
21
2
39
25
31
15
18
21
1
26
21
32
17
13
18
3
52
28
23
16
11
18
2
2,7
32%
14%
3,0
26%
7%
2,9
23%
10%
2,4
40%
11%
3,1
11%
7%
Ein Vergleich zwischen den Personen, die das öffentliche Verkehrssystem unterschiedlich bewertet
haben, offenbart deutliche Differenzen. Befragte, die den öffentlichen Verkehrsmitteln eine schlechte
Note gegeben haben, fehlt es insbesondere an Flexibilität. Ihre Maßnahmenvorschläge zielen
insbesondere auf ein besseres Fahrtenangebot ab. Es wird sich also eine höhere individuelle
Verfügbarkeit dieses Verkehrsträgers gewünscht. Das Preisgefüge wird zwar auch von fast jedem
zweiten Befragten als eine wichtige Einflussgröße benannt, liegt aber im Bereich des
Gesamtdurchschnitts.
Für die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel besitzen Kriterien wie Pünktlichkeit (32%), Bequemlichkeit
und Komfort (18%) sowie Sauberkeit und Sicherheit (21%) eine vergleichsweise größere Bedeutung als
bei anderen Gruppen.
Die Erwerbstätigen haben überproportional häufig mehrere Verbesserungsmaßnahmen angeführt
(Durchschnitt: 2,9 Maßnahmen). Insbesondere die Taktdichte (62% Busse & Bahnen müssen häufiger
fahren), direkte Verbindungen (46% weniger Umsteigen / bessere Anschlüsse) und kürzere Fahrtzeiten
(29%) wurden von dieser Bevölkerungsgruppe verstärkt benannt. Viele dieser Maßnahmen stehen in
einem engen Zusammenhang mit der Lage bzw. der Entfernung zum Arbeitsplatz.
Vorschläge zu speziellen Busangeboten
Um Informationen für mögliche Zusatzangebote im öffentlichen Busverkehr zu erhalten, konnten die
Befragten entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Ca. jeder sechste Befragte führte mindestens ein spezielles Bus-Angebot auf, das diese Person auch in
Anspruch nehmen würde. Am häufigsten wurden zusätzliche Busangebote genannt, die dem
Freizeitverkehr zu besonderen Verkehrszeiten zuzuordnen sind. Dabei wurde entweder der Wunsch von
Nacht- und Diskobussen geäußert oder es wurden Busangebote genannt, bei denen naturnahe oder
freizeitkulturelle Erholungsaspekte im Vordergrund stehen.
- 141 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 109: Verbesserungsvorschläge zu weiteren Busangeboten
Vorschläge zu weiteren Busangeboten
(alle Personen ab 6 Jahren)
(in %)
Alle
Befragten
keine Vorschläge / kein Bedarf
83
konkrete Vorschläge
17
Befragte mit
Verbesserungsvorschlägen
100
Vorschläge (Mehrfachantworten möglich - % der Fälle)
in % der Vorschläge
- Disko-Bus
7
36
- Nachtbus
5
29
- Fahrrad-Bus
5
30
- Bus zu touristischen Zielen
3
19
- sonstige Angebote
2
12
durchschnittliche Anzahl von Vorschlägen
0,2
1,3
Den jeweiligen Vorschlägen können bestimmte soziostrukturelle Gruppen zugeordnet werden. Diskound Nachtbusse werden vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorgeschlagen, die sich zu
einem Großteil noch in der Ausbildung befinden. Dagegen werden Fahrrad-Busse und Busse zu
touristischen Zielen überproportional häufig von älteren Befragten als zusätzliches Angebot befürwortet.
Die Mitnahme des Fahrrades in einem Bus wird insbesondere von Personen angeregt, die das Fahrrad
regelmäßig als Verkehrsmittel nutzen.
Darüber hinaus wurden Busangebote zu bestimmten Zielen (Niederlande, Eifel, Aachen,
Mönchengladbach, etc.), die Reaktivierung von ehemaligen Buslinien (Klinikum-Bus, Bus zum Bahnhof
Erkelenz, Direktverbindung nach Sittard, etc.), fehlende Verkehrsverbindungen oder der Einsatz von
Shuttle-Bussen (ICE-Bahnhof; Flughafen, Fußballstadien, etc.) aufgeführt.
Aus den Antworten ging allerdings des Öfteren hervor, dass diese Zusatzangebote finanzier- bzw.
bezahlbar sein müssten.
Vorschläge für die Verkehrsplanung
Drei von zehn Befragten aus dem Kreis Heinsberg nahm die Befragung zum Anlass, um in einer offenen
Frage Verbesserungsvorschläge für die Verkehrsplanung zu formulieren. Durchschnittlich wurden 1,4
Vorschläge pro Person unterbreitet (insgesamt über 1.500).
55% der Befragten nannten Verbesserungsmaßnahmen, die sich auf das öffentliche Verkehrssystem
beziehen. Der verwendete Fragebogen hatte einen Themenschwerpunkt im Bereich „Öffentlicher
Verkehr“. Insofern wurden die Befragten in dieser Richtung sensibilisiert. Es ist anzunehmen, dass viele
Befragte deshalb bei der Frage nach Anregungen, Vorschlägen und Verbesserungsmaßnahmen in der
Verkehrsplanung verstärkt in diese Richtung gedacht haben. In der Vergleichsuntersuchung im Kreis
Steinfurt wurde der Fokus auf die Fahrradförderung gelegt. Die Befragten haben deshalb vermehrt
Verbesserungsvorschläge aus diesem Verkehrsbereich aufgeführt.
Fast ¼ aller Befragten, die eine oder mehrere Maßnahmen anführte, wünscht sich ein besseres
öffentliches Verkehrsnetz. Knapp jeder 6. Befragte möchte darüber hinaus eine engere Taktfolge oder
eine Ausdehnung des Fahrtenangebots.
- 142 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 110: Anregungen und Maßnahmen für die Verkehrsplanung
Kritikpunkte in der / Anregungen für die
Verkehrsplanung
(offene Frage – Mehrfachantworten möglich)
(alle Personen ab 6 Jahren)
(% der Fälle)
Maßnahmen für Fußgänger
Maßnahmen für Radfahrer
- mehr Radwege
- bessere Radwege
- Radabstellanlagen
- Verkehrssicherheit Fahrradfahrer
- Ampelschaltungen auf Fahrradfahrer ausrichten
- sonstige Maßnahmen
Maßnahmen im ÖPNV / ÖV
- besseres Netz
- bessere Taktung / Ausdehnung Fahrtenangebot
- günstigere Tarife
Maßnahmen MIV
- Umgehungsstraße / neue Straßen
- mehr Kreisverkehre
- Sanierung / Instandhaltung Straßen
- mehr Parkplätze
- Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche
durchschnittliche Anzahl aufgeführter Punkte
keine Vorschläge
Kreis
Heinsberg
Kreis
Steinfurt
(n=1.097)
(n=1.149)
5
4
43
23
12
1
4
1
2
55
24
16
4
39
7
4
3
4
3
1,4
70%
87
36
9
3
7
5
27
28
14
11
2
13
5
4
4
1,3
Die zweithäufigste Einzelnennung fiel auf eine Maßnahme aus dem Bereich Fahrradverkehr. Den Ausbau
des Radwegenetzes führten 23% aller befragten Kreisbewohner an. Aber auch die Instandhaltung und
Pflege der bestehenden Fahrradwege wurde häufiger aufgezählt.
Fast 40% der Befragten nannte Verbesserungsmaßnahmen, die sich auf den motorisierten
Individualverkehr beziehen. Ein eindeutiger Handlungsschwerpunkt konnte nicht festgestellt werden. Mit
7% fiel die größte Einzelnennung auf den Bau neuer Straßen.
Nutzersegmente und Potenziale
Aus der Befragung lassen sich über differenzierte Auswertungen gewisse Nutzersegmente definieren, die
für eine Potenzialbetrachtung für den Radverkehr bzw. ÖV sinnvoll sein können.
Aus der individuellen Pkw-Verfügbarkeit, kombiniert mit der allgemeinen Verkehrsmittelnutzung sowie
der generellen Bewertung der Erreichbarkeit der Ziele mit dem Fahrrad oder mit dem ÖV sind so
genannte Nutzersegmente ableitbar. Damit können jeweils Potenziale für den Radverkehr bzw. für den
ÖV abgeschätzt werden.
8% der Befragten im Kreis Heinsberg sind regelmäßige Fahrradfahrer, die darauf angewiesen sind, da
sie kein Auto besitzen oder dieses nur zeitlich limitiert nutzen können. 17% der Befragten sind FahrradStammnutzer. Sie verfügen zwar über ein Auto, entscheiden sich trotzdem (fast) täglich für das Fahrrad.
- 143 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 111: Nutzersegmente und Radpotenziale im Kreis Heinsberg
Bevölkerung ab 14 Jahre
PKW verfügbar
nein
ja
Verkehrsmit t elnut zung
seltener
FahrradNut zung
seltener als
wöchentlich
mit ÖV
unterwegs
mindestens
wöchentlich
ÖV
Wenig
Mobile
ÖVCapt ives
8%
6%
(fast)
täglich
(fast)
täglich
Fahrrad
Fahrradfahrer
Fahrrad-Erreichbarkeit
Arbeit / Ausbildung
bzw. Radbewert ung
wöchentlich
gut / sehr
gut
schlechter
FahrradSt ammnut zer
FahrradGelegenheit snutzer
FahrradPot enzial
MIV-/ ÖVSt ammnut zer
17%
14%
16%
32%
8%
Jeder siebte Befragte ist Fahrrad-Gelegenheitsnutzer, der das Fahrrad trotz individueller
Autoverfügbarkeit mindestens einmal in der Woche nutzt. Damit fällt die Gruppe der Stamm- und
Gelegenheitsnutzer vom Fahrrad (39%) wesentlich höher aus als die entsprechende Gruppe der
öffentlichen Verkehrsmittel (12%). 16% der Befragten bilden das Fahrrad-Potenzial. Sie verfügen über
einen Pkw, fahren selten mit dem Fahrrad, bewerten die Erreichbarkeit wichtiger Ziele wie den Arbeits-/
bzw. Ausbildungsplatz mit dem Fahrrad jedoch gut oder sehr gut. Diese beiden Fahrradnutzergruppen
(Gelegenheitsnutzer als auch Selten-Nutzer mit guter Fahrradbewertung) zeigen mit insgesamt 30% ein
großes, noch nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Stärkung des Fahrradverkehrs im Kreis Heinsberg auf.
Eine entsprechende Untersuchung nach ÖV-Potenzialen zeigt folgende Abbildung:
Abb. 112: Nutzersegmente und ÖV-Potenziale im Kreis Heinsberg
Bevölkerung ab 14 Jahre
PKW verfügbar
nein
ja
Verkehrsmit t elnut zung
seltener
ÖVNut zung
seltener als
wöchentlich
mit ÖV
unterwegs
Wenig
Mobile
8%
(fast)
täglich
Fahrrad
Fahrradfahrer
8%
mindestens
wöchentlich
ÖV
ÖVCapt ives
7%
(fast)
täglich
ÖV-Erreichbarkeit
Arbeit s-/ Ausbildungsplat z
bzw. ÖV-Bewert ung
wöchentlich
gut / sehr
gut
ÖV-St ammkunden
ÖV-Gelegenheit skunden
ÖVPot enzial
4%
1%
8%
schlechter
MIV-/ RadSt ammnut zer
64%
- 144 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
7% der Befragten aus dem Kreis Heinsberg sind ÖV-Captives, also ÖV-Kunden, die kein Auto besitzen
oder dieses nur eingeschränkt nutzen können. 4% der Befragten sind ÖV-Stammkunden. Sie verfügen
zwar über ein Auto, entscheiden sich aber trotzdem (fast) täglich für Bus und Bahn. Nur 1% sind ÖVGelegenheitskunden, die die ÖV-Angebote trotz individueller Autoverfügbarkeit zumindest einmal in der
Woche nutzen. Mit zusammengerechnet 5% fällt die ÖV-Stamm- und –Gelegenheitskundschaft im Kreis
Heinsberg eher gering aus. 8% der Befragten sind das sog. ÖV-Potenzial; sie verfügen über einen Pkw,
fahren selten mit dem ÖV, bewerten die Erreichbarkeit ihrer Ziele mit diesen Verkehrsmitteln aber gut
oder sehr gut. Auch dieser Wert ist als vergleichsweise niedrig einzustufen. Durch die Reaktivierung der
Heinsberger Bahn wird sich sicherlich eine andere Verteilung ergeben. Ein gewisser Teil des ermittelten
Potenzials kann schon heute über geeignete Angebote und Maßnahmen (attraktive Umsteigerangebote,
Vorteile des ÖV herausheben, etc.) abgeschöpft werden.
Alle übrigen Segmente weisen aus unterschiedlichen Gründen eine deutlich geringere Affinität zum
öffentlichen Nahverkehr auf. Das Spektrum reicht von „Wenig-Mobilen“ (8%), zu denen überwiegend
ältere Menschen zählen, über die Fahrradfahrer (ohne Pkw-Verfügbarkeit: 8%) bis hin zu den IVStammnutzern (Pkw-Verfügbarkeit und hohe Nutzung des Autos: 64%).
5.11 Maßnahmenempfehlungen
Die Mobilitätserhebung gibt ein umfassendes und repräsentatives Bild des Mobilitätsgeschehens im Kreis
Heinsberg wieder. Derzeit ist die Mobilität im Kreis Heinsberg – auch aufgrund der hohen PkwAusstattung und der allgemein hohen Pkw-Verfügbarkeit - noch stark vom Auto geprägt. Die
Fahrraddichte in den Haushalten ist zwar höher als die Pkw-Ausstattung, allerdings lässt der
Fahrradanteil von 10% im Kreis Heinsberg noch weitere Ausbaupotenziale erkennen. Darüber hinaus
besteht ein gewisses Umsteigerpotenzial auf öffentliche Verkehrsmittel. Die Reaktivierung der
Heinsberger Bahn wird sich auf jeden Fall auf den Modal Split auswirken. Trotzdem sind weitere
Maßnahmen notwendig, um ein attraktives öffentliches Verkehrssystem anzubieten, das eine Alternative
zum motorisierten Individualverkehr darstellt.
Sowohl die Verkehrssituation für Fußgänger als auch für den motorisierten Individualverkehr werden von
der überwiegenden Mehrheit der Heinsberger Kreisbevölkerung als positiv angesehen. Zum Einen
erhalten diese beiden Verkehrssysteme gute Durchschnittsbewertungen. Zum anderen werden zwar
mehrere Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge aufgeführt, aber diese Punkte ergeben kein
einheitliches Bild, auf das ein zielgerichtetes Maßnahmenpaket entwickelt werden kann.
Mit den Fahrradverhältnissen sind die meisten Kreisbewohner ebenfalls zufrieden. Immerhin vergaben
sechs von zehn Befragten die Note „sehr gut“ oder „gut“ für dieses Verkehrssystem. Obwohl sich im
Kreis Heinsberg nur die Stadt Erkelenz seit 2011 in der AGFS befindet, kann man deren selbst gesteckte
25%-Zielmarke als angestrebten Orientierungswert für das Fahrrad am Modal Split ansetzen.
Insbesondere für Wegelängen bis 5 km stellt das Fahrrad eine geeignete Alternative zur Autonutzung
dar. In den durchgeführten Potenzialanalysen zeigte es sich, dass für viele Bewohner die FahrradErreichbarkeit von wichtigen Zielen wie den Arbeits- und Ausbildungsplatz gegeben ist. Als
Fahrradpotenzial können 30% der Bewohner im Kreis Heinsberg angesehen werden. Darauf aufbauend
bietet eine verstärkte Fahrradförderungspolitik gute Aussichten, die möglichen Steigerungen Realität
werden zu lassen.
Eine kompliziertere Ausgangslage zeigt sich beim öffentlichen Verkehrssystem. Die Zufriedenheitswerte
sind vorwiegend im unteren Drittel anzusiedeln. Die öffentlichen Verkehrsmittel werden vielfach nur von
den Personen in Anspruch genommen, die darauf angewiesen sind (z.B. Schüler). Die wahlfreien
Verkehrsteilnehmer greifen demnach i.d.R. auf andere Verkehrsmittel zurück. Mit der heutigen
Angebotssituation kann einer von zehn Befragten als potenzieller ÖV-Kunden betrachtet werden, da die
Erreichbarkeit der Ziele mit öffentlichen Verkehrsmitteln positiv eingeschätzt wird. Die Reaktivierung der
Heinsberger Bahn ist ein zentraler Ansatzpunkt für eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen
Verkehrssystems und die Generierung neuer Kunden. Darüber hinaus ist bei der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans darauf zu achten, dass ein langfristig konkurrenzfähiges Verkehrssystem entsteht.
- 145 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Insbesondere zum Rad- und ÖV-Verkehr wäre zunächst unter Heranziehung der Ergebnisse der
Mobilitätsuntersuchung im Kreis Heinsberg verkehrspolitisch zu diskutieren, mit welcher Strategie welche
Ziele bzgl. des zukünftig anzustrebenden Modal Splits zu setzen sind.
Die zukünftige Mobilitätsentwicklung wird vor allem durch den demografischen Wandel, durch höhere
Kraftstoffkosten sowie von einer höheren Bedeutung der E-Mobilität (sowohl beim Auto als auch beim
Rad) geprägt sein, so dass zukünftig einige Veränderungen zu erwarten sind. Hier gilt es vorsorgend
aktiv zu werden, insbesondere wenn das Autofahren deutlich teurer werden wird.
Bedeutsame Aspekte, auf die Handlungsfelder aufgebaut werden können, sind vor allem folgende:
-
Die Ausstattung der Haushalte mit Elektrofahrrädern (E-Bikes/Pedelecs) hat schon einen
überraschend hohen Wert erreicht. Weitere Steigerungen sind aufgrund des Marktbooms in
diesem Sektor zu erwarten. Die Haushalte, die ein Elektrofahrrad besitzen, sind älter und fahren
durchaus häufiger und weiter mit dem Fahrrad als Haushalte, die ausschließlich konventionelle
Fahrräder besitzen. Die Elektrofahrräder bieten vor allem Chancen für die Mobilität im Alter, für
eine Steigerung des Fahrradanteils auf längeren Strecken sowie bei der Bewältigung topografisch
anspruchsvoller Wege. Der Aufbau von regionalen Radschnellwegen, die Integration von Pedelecs
in die aktive Tourismusförderung sowie der Aufbau der erforderlichen Infrastruktur
(Ladestationen, hier ist neben Verleihsystemen auch auf den vermehrten Einsatz eigener Pedelecs
zu achten) sind sinnvolle Handlungsfelder, die den Trend verstärken können.
-
Der Zeitkartenbesitz im ÖV ist eine wichtige Determinante, die die Verkehrsmittelwahl hinsichtlich
einer stärkeren ÖV-Nutzung beeinflussen kann. Wer eine Zeitkarte besitzt, nutzt den ÖV auch in
einem viel stärkeren Maße im Alltagsverkehr. Während der Zeitkartenbesitz bei Schülern und
Studierenden schon relativ hoch ist, könnte die Besitzquote vor allem bei Erwerbstätigen (JobTicket) und bei Rentnern gesteigert werden. So genannte PatenTickets oder Schnuppertickets
können auch Gruppen wieder an das Bus- und Bahnfahren heranbringen, die jahrelang nicht mit
dem ÖV gefahren sind.
-
Insgesamt wird sich in der Region in den nächsten Jahren der demografische Wandel auch im
Verkehrsbereich bemerkbar machen. Dazu gehören z.B. ein Rückgang des Schülerverkehrs
(Rückgang der ÖV-Zahlen) sowie ein höherer Anteil älterer Menschen. Allerdings wird sich die
zukünftige Seniorengeneration anders verhalten als die heutige. Eine aktivere Generation, hohe
Führerscheinbesitzquoten auch bei den Frauen sowie eine Verkehrssozialisation, die auf
jahrelange Erfahrungen mit dem eigenen Auto aufbaut, lässt eine höhere Pkw-Nutzung im Alter
erwarten. Hier könnte jedoch durch zielgruppengerechte Angebote, sei es im ÖV als auch beim
Radverkehr, reagiert werden. Zudem werden höhere Anforderungen an Barrierefreiheit (z.B. in
den Stadtzentren, beim ÖV) und Fahrkomfort (z.B. auch kürzere Haltestellendistanzen,
Serviceleistungen) insgesamt gestellt werden.
-
Die große Anzahl der kurzen Wege (über 50% der Wege im Kreis Heinsberg sind weniger als 5
km lang) und der bedeutende Binnenverkehrsanteil in den Städten und Gemeinden stellen ein
Potenzial für eine Stärkung der Nahmobilität im Sinne einer qualitätsvollen Fuß- und
Radwegeförderung dar. In vielen Fällen wird derzeit noch das Auto genutzt, obwohl die
Reisegeschwindigkeit (Fahrzeit zzgl. der Rüstzeiten wie Fahrzeug aus Garage und Parkplatzsuche)
mit dem Rad gerade auf den kurzen Strecken oftmals geringer ist.
-
Mit dem Fahrradtourismus wird in der Heinsberger Region maßgeblich geworben. Es ist sinnvoll,
dass die Kreisbewohner sich als Teil einer Fahrradregion verstehen. Dies schafft eine höhere
Identifikation sowie eine allgemeine Bereitschaft, das Fahrrad auch im Alltagsverkehr verstärkt zu
nutzen.
Der
Radinfrastrukturausbau
bildet
einen
elementaren
Bestandteil
der
Radverkehrsförderung, ist aber durch die Entwicklung eines Fahrradklimas, z. B. durch FahrradEvents und Projekte, die eine gewisse Strahlkraft erzielen (z.B. Radschnell- oder -vorrangrouten)
zu ergänzen.
- 146 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Kombinierte Wege wie Bike & Ride, Park & Ride und Kiss & Ride sind z. Zt. noch auf einem niedrigen
Niveau, zukünftig werden sie an Bedeutung gewinnen. Eine Voraussetzung für einen höheren Bike &
Ride-Anteil ist die Schaffung von Radabstellanlagen an Bushaltestellen (z.T. auch überdacht und als
Boxen z.B. für teurere Fahrräder wie Pedelecs) sowie an den Bahnhöfen, sofern sie hier noch nicht
existieren. Die Förderung der Fahrradmitnahme im ÖV, die Schaffung von qualitätsvollen Radrouten zu
den Bahnhöfen und Schnellbushaltestellen sind ebenfalls wichtige Handlungsfelder, die Bike & Ride
unterstützen könnten. Der Einnahmeverlust durch eine kostenlose Fahrradmitnahme im ÖV steht in
keinem Verhältnis zu dem hierdurch zu erzielenden Imagegewinn, wie andere Beispiele zeigen (z.B. in
Sachsen-Anhalt). Die Maßnahme führt letztlich auch dazu, dass mehr Fahrradfahrer überhaupt die Bahn
benutzen und hierfür bezahlen
- 147 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
5.12 Tarif und Vertrieb
Der im AVV geltende Flächenzonen-Tarif erfüllt im Wesentlichen die Anforderungen an ein modernes,
transparentes und sachgerechtes Tarifsystem. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen in den letzten Jahren
dokumentiert, dass es gelungen ist, die Attraktivität des Nahverkehrs nicht zuletzt auch aus tariflicher
Sicht zu verbessern.
Es wird dennoch weiterhin erforderlich sein, den wachsenden Anforderungen der Fahrgäste an eine
kundenfreundliche Tarifgestaltung Rechnung zu tragen und entsprechende Angebote zu entwickeln.
Dabei kommt dem Angebot zielgruppenspezifischer Sondertarife (Schüler-Ticket, Semester-Ticket, JobTicket, Mobil-Ticket etc.) eine besondere Bedeutung zu. Hierbei sind die Interessen der Fahrgäste und
der unter erheblichen wirtschaftlichen Zwängen operierenden Verkehrsunternehmen sorgfältig
gegeneinander abzuwägen.
Der AVV und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) haben eine Tarifkooperation AVV/VRS erarbeitet,
die die Regionen zusammenrücken lässt. Ab 1. Januar 2015 gelten zwischen den beiden Verbünden die
Tickets des VRS-Tarifs. Diese sind flächendeckend in beiden Verbundgebieten erhältlich. Innerhalb des
AVV gilt weiterhin wie gewohnt der AVV-Tarif. Vorher galt zwischen den beiden Räumen je nach
Relation vier verschiedene Tarife: hauptsächlich der NRW-Tarif, aber auch der VRS-, der AVV- und der
DB-Tarif. Diese unübersichtliche Situation wurde durch einen einheitlichen Verbundtarif abgelöst.
Die beiden Verbundräume AVV und VRS verfolgen mit dieser Umstellung das Ziel, die Tariflandschaft zu
vereinfachen und dabei die Vorteile eines einheitlichen Verbundtarifes zu stärken. Es wird aber auch eine
Vorgabe der Landesgesetzgebung umgesetzt, die im ÖPNV-Gesetz festschreibt, dass innerhalb der
Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr einheitliche Tarife umzusetzen sind.
Über die früher bereits integrierten 5 AVV-Kommunen (Düren, Merzenich, Nörvenich, Titz und Vettweiß)
hinaus, kommt der VRS-Tarif somit im Übergang zum AVV auch in die übrigen 30 AVV-Kommunen zur
Anwendung. Der AVV-Tarif bleibt innerhalb des AVV-Netzes unverändert bestehen. Insgesamt wurden
rund 1,3 Mio. Fahrten jährlich zum 1.1.2015 in den VRS-Tarif integriert. Für die betroffenen Kunden
bedeutet die Umstellung auf den genannten Relationen zukünftig neue Tickets mit neuen Namen, teils
veränderte räumliche Gültigkeiten und auch neue Preise.
Aus dem Kreis Heinsberg kann man nun nicht nur über Aachen und Düren zum VRS-Tarif in den VRS
reisen, sondern auch bei Fahrten über Mönchengladbach durch den VRR nach Köln oder den nördlichen
Teil des VRS den VRS-Tarif nutzen.
Eine solche Tarifkooperation ist zukünftig auch mit dem VRR angestrebt. Da insbesondere bei JobTickets und Schüler-Tickets eine vereinfachte Nutzung über Verbundgrenzen erreicht werden soll.
Aber auch in Richtung Niederland und Belgien ist die kontinuierliche Fortentwicklung kundenorientierter
tariflicher Übergangslösungen erforderlich. Mit den bilateralen Vereinbarungen von Übergangstarifen für
Fahrten nach Heerlen (NL) und durch die Einführung des region3tarif für Fahrten nach Belgien sind
wichtige Schritte bereits getan. Die zunehmenden euregionalen Verflechtungen geben Anlass, die
Tariflandschaft im grenzüberschreitenden Verkehr auch weiterhin auszubauen und den
Kundenanforderungen anzupassen.
Zusätzlich zu den grenzüberschreitenden Tarifangeboten sollen zur Vereinfachung der Tarifsituation die
jeweiligen Haustarife - nach dem Modell der Ausdehnung des SNCB-Tarifs bis nach Aachen bzw.
Maastricht - in ihrer Gültigkeit bis über die Grenze hinaus erweitert werden. Beispielsweise sollen auch
die niederländischen Tarife über Herzogenrath Grenze hinaus bis nach Aachen gelten. Die in den
Niederlanden zum Einsatz kommende OV-Chipkaart soll zum Ein- und Auschecken an allen
Haltestationen im AVV-Gebiet genutzt werden können.
Zudem ist geplant, dass auf vorhandenen bzw. zukünftigen grenzüberschreitenden Buslinien, die in
gemeinsamer Aufgabenträgerschaft von Provinz Limburg und dem Kreis Heinsberg betrieben werden,
auf dem gesamten Linienverlauf sowohl der OV-Chipkartenstandard als auch der VDVKernapplikationsstandard anerkannt und von den Kunden uneingeschränkt genutzt werden können.
- 148 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Vertrieb
Dem Vertrieb der Fahrausweise kommt eine zentrale Aufgabe in einem funktionierenden
Nahverkehrssystem zu, denn hier wird der erste Kontakt zum Kunden geknüpft. Die Kunden erwarten
einen möglichst einfachen „Zugang“ zum ÖPNV. Dies umfasst nicht nur den eigentlichen Erwerb des
Fahrausweises, sondern auch eine umfassende Information und Beratung der Kunden.
Die Anforderungen an den Vertrieb stellen sich in der Fläche und in städtischen Räumen sehr
unterschiedlich dar. Im Kreis Heinsberg ist ein dichtes Vorverkaufsnetz vorhanden. Das gesamte
Fahrausweissortiment ist auch in allen Bussen beim Fahrpersonal zu erhalten ist.
Ein Hindernis für gelegentliche Nutzer des Nahverkehrs ist nach wie vor die Bedienung, die
Ausfallhäufigkeit sowie die uneinheitliche Akzeptanz von elektronischen Zahlungsmitteln der
Fahrausweisautomaten.
Das derzeitige Vertriebssystem im AVV, welches auf Papierfahrscheinen basiert hat den Nachteil, dass
Papierfahrscheine keine vollständige Fälschungssicherheit aufweisen und nur durch Personal zu
kontrollieren sind. Darüber hinaus lassen sie sich bei Zahlungsverzug nicht ohne weiteres einziehen bzw.
zur weiteren Fahrt ungültig erklären. Das heutige Vertriebssystem sollte insoweit modernisiert und an
die Bedürfnisse der Fahrgäste und deren Gewohnheiten, unter Ausschöpfung der technischen
Möglichkeiten, angepasst werden. Dies gilt insbesondere für einen Verbundraum in direkter
Nachbarschaft zum Ausland und mit einer der führenden deutschen Hochschulen im Grenzgebiet. Die
Lösung dieser Probleme ist ein einheitliches Vertriebssystem auf elektronischer Basis, das durchgängige
Tarife in die benachbarten Verbundräume VRR und VRS hinein, sowie über Staatsgrenzen hinweg,
anbieten kann.
Zwecks Verbesserung der Situation, ist die Einführung des Elektronischen Fahrgeldmanagements im
Verbundgebiet des AVV sinnvoll, um den Fahrgastbestand zu halten und auf die Einführung regional und
landesweit gültiger E-Tickets geeignet zu reagieren. Gleichzeitig wollen die AVV GmbH und die
Verbundunternehmen ihren Kunden ein vergleichbares Angebot wie die VRS- und VRR-Unternehmen
bieten können sowie eine Kontrollierbarkeit der immer mehr im Umlauf befindlichen eTickets
sicherstellen.
Im AVV sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 erste Fahrscheine auf Chipkarte ausgegeben
werden. Das bestehende Tarifsystem behält hierbei weiterhin zunächst seine Gültigkeit. Im ersten
Ausbauschritt ist schwerpunktmäßig geplant, die EFM-Stufe 2a (Abonnements im AVV) auf das
elektronische Ticket umzustellen. In einem zweiten Ausbauschritt sollen weitere Tickets des Bartarifes
als elektronisches Ticket angeboten werden.
Der Online- und Smartphone basierte Vertrieb wird auch im ÖPNV zukünftig immer mehr an Attraktivität
und Bedeutung gewinnen. Der AVV wird die Entwicklung elektronischer Vertriebswege verfolgen und in
Abwägung des Kundennutzens und der Wirtschaftlichkeit mittelfristig weiter ausbauen.
- 149 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6
Zielkonzept
Übersicht
Das Zielkonzept für das zukünftige Leistungsangebot orientiert sich an den eingangs beschriebenen
Zielen und Rahmenbedingungen, dem Anforderungsprofil des Aufgabenträgers und des Aachener
Verkehrsverbundes und an den Ergebnissen der Analyse und Bewertung.
Das Zielkonzept setzt auf ein differenziertes Bedienungsmodell für das Verkehrsangebot
(Angebotspalette für die Bus- und Bahnangebote im AVV) auf. Hierdurch soll den Kunden und
potenziellen Nutzern der Angebotsumfang und die Qualitätsmerkmale des Gesamtsystems ÖPNV
verdeutlicht werden. Wesentliche Leitgedanken des Zielkonzepts sind:
•
Produktorientierte Ausgestaltung der Angebote
•
Abbau vorhandener Erschließungs- und Verbindungsdefizite
•
Vertaktung der Angebote (15’/30’/60’-Takt)
•
Optimierung der Verknüpfung Bus/Bus und Bus/Bahn an wichtigen Verkehrsknoten
•
Stärkung und Ausbau des Schienenverkehrs
•
Anpassung bzw. Abbau schienenparalleler Busangebote
•
Schaffung von Schnellbusachsen in verkehrsstarken Relationen
•
Beschleunigung der Verkehrsabläufe
•
Optimierung des MultiBus-Einsatzes als flexibler Bedienungsform in Räumen und zu Zeiten
geringer Nachfrage
•
Definition der Angebotsstruktur in einem Zielnetz 2018.
Das Zielkonzept gliedert sich in neun Bereiche. Die Bereiche 6.1 und 6.2 werden nachrichtlich
wiedergegeben:
Zielkonzept
(6.1)
Grenzübergreifende Planungen in der EUREGIO Maas-Rhein
(6.2)
Zielkonzept 2018 für den Schienenverkehr
(6.3)
Betriebliches Leistungsangebot Busverkehr 2018
Schnellverkehr
Regionalverkehr
Ortsverkehr
Schwachverkehrskonzept
Freizeitverkehre/Touristische Angebote
(6.4)
Verknüpfung Bus/Bus und Bus/Bahn
(6.5)
Verbundtarif und Vertrieb 2018
(6.6)
Kommunikation und Kundenservice
(6.7)
Barrierefreiheit
(6.8)
Gestaltung des zukünftigen Mobilitätsmarktes
- 150 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6.1
Grenzüberschreitende Planungen in der Euregio Maas-Rhein
Die Euregionale ÖPNV-Plattform ist ein gemeinsames Projekt der Euregio Maas-Rhein, der BENELUX
Wirtschaftsunion und der MHAL-Städte (Maastricht, Hasselt, Heerlen, Aachen und Lüttich). Die
zuständigen euregionalen Behörden nutzen die Plattform, um Ziele, Maßnahmen und
Finanzierungsmodelle für einen grenzüberschreitenden ÖPNV in der Euregio Maas-Rhein zu entwickeln.
Die ÖPNV-Plattform verfolgt fünf Grundgedanken:
1.
2.
3.
4.
5.
Entwicklung und Konkretisierung gemeinsamer Zielvorstellungen
Konkretisierung der Überlegungen für ein euregionales Ticket- und Tarifsystem
Einbeziehung grenzüberschreitender Linien in die regionalen Nahverkehrspläne
Erarbeitung eines realisierbaren Stufenkonzepts zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen
Erarbeitung eines Finanzierungsprogramms.
Die ÖPNV-Koordinierungskommission in der Euregio Maas-Rhein als operativ arbeitendes Gremium der
euregionalen ÖPNV-Plattform besteht aus den Vertretern der ÖPNV-Aufgabenträger und der ÖPNVVerkehrsunternehmen. Aufgabe der ÖPNV-Koordinierungskommission ist die Entwicklung und die
Umsetzung konkreter Maßnahmen auf der Basis der oben genannten Ziele. Eine beim AVV angesiedelte
Euregionale Koordinierungsstelle für Bus und Bahn stimmt die Maßnahmen ab und entwickelt sie weiter.
Im Rahmen einer euregionalen Absichtserklärung „Samen werken aan euregionaal openbaar vervoer“,
die im Jahr 2008 unterzeichnet wurde, haben die relevanten Partner in der Euregio Maas-Rhein zur
Weiterentwicklung bzw. Realisierung konkreter Projekte ihre Zustimmung gegeben.
Auf der operativen Ebene wurden zur Umsetzung der Projekte in folgenden Bereichen im Rahmen der
ÖPNV-Koordinierungskommission Arbeitsgruppen gebildet:
-
Infrastruktur
Leistungsplanung
Tarifstrukturen, Ticketing, Marketing & Kundeninformation.
Die grenzüberschreitenden Arbeitsgruppen im Bereich Infrastruktur beschäftigen sich unter anderem
mit den Projekten
Sneltrein/RE Maastricht – Heerlen – Aachen
IC Eindhoven – Heerlen – Aachen
Sneltram Maastricht – Hasselt
Avantislinie Aachen – Avantis – Kerkrade – Heerlen – Maastricht.
Die Schwerpunktthemen im Bereich der Leistungsplanung sind:
-
Grenzüberschreitender SPNV zwischen NRW und Belgien
Grenzüberschreitender SPNV und ÖPNV zwischen den Gebieten des AVV und der Provinz
Limburg
Sneltrein/RE Maastricht – Heerlen - Aachen
IC-Linie Eindhoven – Heerlen – Aachen.
Unter Federführung des AVV werden durch die Arbeitsgruppe „Tarifstrukturen, Ticketing, Marketing &
Kundeninformation“ folgende Zielvorstellungen umgesetzt:
-
die Verbesserung der euregionalen Tarifangebote und –strukturen
die Verbesserung der Vertriebsstrukturen, insbesondere durch innovative Maßnahmen im
Bereich des E-Ticketing
die Abstimmung gemeinsamer Marketingsstrukturen unter der Dachmarke „mobility euregio“
die Schaffung eines euregionalen Mobilitätsportals für den ÖPNV
die Verbesserung der Kundeninformation, z. B. durch mehrsprachige elektronische
Informationsmedien, Printprodukte etc.
Im Gesamtergebnis wird auf dieser Grundlage ein euregionales Verbundsystem angestrebt. Der als
„mobility euregio“ herausgegebene dreisprachige Netzplan stellt den Kooperationsumfang bildlich dar.
- 151 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Er integriert den Schnellverkehr (Bahn/Schnellbus) der euregionalen Aufgabenträger
Verkehrsunternehmen in eine homogene, grenzüberschreitende Produkt- und Angebotsstruktur.
und
Abb. 113: Grenzüberschreitender Schnellverkehr in der Euregio Maas-Rhein (Ausgabe Juni 2014)
- 152 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6.2
Zielkonzept 2018 für den Schienenverkehr
Nach dem ÖPNVG NRW ist ab dem 01.01.2008 die Aufgabenträgerschaft für den SPNV von den
Zweckverbänden AVV und VRS auf den Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland
(ZV NVR) übertragen worden. Damit ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV auf den
ZV NVR übergegangen. Gründungsmitglieder und Trägerzweckverbände sind die Zweckverbände AVV
und VRS. Grundlage für die Planungen des SPNV im ZV NVR sind grundsätzlich bereits früher
aufgestellte Konzepte des AVV, die zwischenzeitlich vom NVR weiter entwickelt wurden.
Das Zielnetz 2018 für den SPNV ist im NVP nachrichtlich wiedergegeben. Im Hinblick auf die Planungen
für das ÖSPV-Netz stellt das SPNV-Netz eine sehr wichtige Grundlage dar. Durch eine systematische
Vernetzung der ÖSPV-Angebote mit der Schiene soll die Durchlässigkeit zwischen den Systemen erhöht
und für die Nutzer ein leistungsfähiges Gesamtsystem entstehen.
Im Planungszeitraum bis 2018 ist eine Vielzahl von Verbesserungen im Schienenverkehr geplant. Das
Zielkonzept schließt die grenzüberschreitenden Planungen mit ein. Es bildet in den lokalen
Nahverkehrsplänen die Leitlinie für die Ausrichtung der Zielkonzeption für den ÖSPV.
Im Bereich der Regionalbahnen sind wichtige Netzergänzungen im Verkehrsgebiet des AVV und über die
Landesgrenzen hinweg vorgesehen. Bis 2018 sollen folgende Maßnahmen in Abhängigkeit von der
Finanzierung der Infrastruktur realisiert werden:
1. Vollständige Reaktivierung der Ringbahn (euregiobahn) zwischen Alsdorf und Stolberg
Hbf und Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes Würselen Merzbrück und weiterer
punktueller Ausbau der P+R/B+R-Anlagen und der Bus/Bahn- Verknüpfung.
2. Ausbau der Netzinfrastruktur im Bahnhof Herzogenrath als Voraussetzung für eine
verbesserte Abwicklung der Zugverkehre nach Heerlen und nach Alsdorf.
3. Verdichtung der euregiobahn zwischen Herzogenrath und Alsdorf Annapark auf einen
30‘-Takt (Rücknahme der euregiobahn-Verbindung nach Heerlen).
4. Einführung einer Sneltrein-Verbindung Maastricht – Heerlen – Herzogenrath – Aachen
West – Aachen Hbf im 60‘-Takt.
5. Anbindung einer belgischen IC-Linie von Brüssel an Aachen Hbf im 60‘-Takt bei Entfall
der Linie RE29.
Ausblick (nach 2018)
• Netzschluss zwischen Linnich und Baal (Rurtalbahn)
• Netzschluss Landgraaf/NL – Aachen Richterich über Avantis
• Reaktivierung der Bördebahn Düren – Euskirchen
• Reaktivierung/Netzergänzung Alsdorf – Baesweiler
• Reaktivierung/Netzergänzung Stolberg Altstadt – Stolberg Breinig
• Reaktivierung/Netzschluss Dalheim – Roermond/NL.
- 153 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 114: Zielkonzept SPNV 2018 (NVR)
- 154 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6.3
Betriebliches Leistungsangebot Busverkehr 2018
Das Zielnetz 2018 stellt den Kern des Nahverkehrsplans dar, welcher die zukünftige Angebotsstruktur
und das zukünftige Angebotsprofil definiert. Im Zeitraum 2016/2017 wird die schrittweise Umsetzung
von Maßnahmen in Richtung Zielnetz 2018 angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahmen unterliegt den
bisherigen Regelungen mit den im AVV eingebundenen Verkehrsunternehmen. Diese Regelungen enden
zum 31.12.2017, auch wenn einzelne Liniengenehmigungen über diesen Zeitpunkt hinaus laufen.
Für die Neuvergabe der ÖSPV-Leistung ist das Zielnetz 2018 maßgebend. Im Benehmen mit dem
zukünftigen Verkehrsanbieter und dem Aufgabenträger wird eine Umsetzung dieser Zielkonzeption
bereits zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt.
Einzelne Linien, deren Genehmigung in den Jahren 2016/2017 enden, können vom derzeitigen Betreiber
dieser Linien bis zum 31.12.2017 unter Inanspruchnahme bestehender Regelungen im AVV zur
Verlängerung beantragt werden. Eine vorzeitige Übernahme der Linie vom zukünftigen Verkehrsanbieter
bis zum 31.12.2017 kann von den Verkehrsunternehmen bilateral vereinbart werden.
Im NVP Kreis Heinsberg 2008 wurden zur u. a zur Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten
5 Linienbündel beschlossen. Auf Grund der vielfältigen verkehrlichen und wirtschaftlichen
Synergieeffekte und der engen Verzahnung der Linien im Kreis Heinsberg beabsichtigt der
Aufgabenträger nun jedoch die Vergabe des gesamten Linienverkehrs im Kreis Heinsberg an einen
internen Betreiber. Die Vergabeabsicht soll Anfang 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Über das Zielkonzept 2018 hinausgehende Planungen im ÖSPV werden in starkem Maße durch die zu
erwartenden verkehrlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen geprägt sein. Darüber hinaus werden
Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Energie, Barrierefreiheit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Kommunen für die Weiterentwicklung maßgeblich bestimmend sein. Eine Konkretisierung der
Ansätze für den Zeitraum nach 2018 erfolgt im Rahmen einer weiteren Fortschreibung dieses
Nahverkehrsplanes.
Die planerischen Ansätze für das Zielnetz 2018 basieren im Wesentlichen auf
einer Bestandsanalyse,
den Erkenntnissen zur strukturellen und verkehrlichen Entwicklung des Raumes,
einer Mobilitätsuntersuchung im Kreis Heinsberg
sowie auf der grundsätzlichen Zielrichtung einer verbesserten Systematisierung und Verknüpfung der
ÖPNV-Angebote.
Vor dem aufgezeigten Hintergrund stellt sich die Fortentwicklung des ÖSPV in den Städten und
Gemeinden des Kreises Heinsberg unterschiedlich dar. Während in Erkelenz und Übach-Palenberg schon
Stadtbusse etabliert werden konnten, ist dies nun auch für Hückelhoven und Geilenkirchen vorgesehen.
In Heinsberg sind durch Veränderungen im Liniennetz auf Grund der Reaktivierung des Schienenverkehrs 2013 starke lokale Linien entstanden. Durch bedeutsame Veränderungen in der örtlichen
Schullandschaft in den nächsten zwei Jahren ist eine Systematisierung und Differenzierung des ÖSPVAngebotes im Nachgang zu überplanen. Eine weitgehende saubere Vertaktung der regionalen
bedeutsamen Angebote konnte noch nicht im erforderlichen Maße erreicht werden. Diesem Umstand soll
nach Umsetzung des Zielkonzeptes 2018 Rechnung getragen werden. Wesentliche Ziele der Neuordnung
sind:
weitgehende Einführung des integralen Taktfahrplans auf bedeutenden regionalen Achsen
verbesserte Verknüpfung Bus/Bus und Bus/Schiene
Einrichtung grenzüberschreitender Buslinien
Konsolidierung und Weiterentwicklung des Freizeitverkehrs
Optimierung der integrierten Schülerverkehre
Weiterentwicklung des MultiBus in verkehrsschwachen Räumen und Zeiten
- 155 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Die derzeitige Angebotssituation ist in den nachfolgenden Netzbildern je Kommune dargestellt. Die
zeichnerische Darstellung beinhaltet die Verkehrslinien, die die zu bedienenden Ortsteile berühren. Die
schematische Darstellung beschreibt das Liniennetz in der Normalverkehrszeit gem. Kap. 3.3. Die
einzelnen Abbildungen beinhalten jeweils für jede Kommune (ggfs.) den Schienenverkehr, die
Verknüpfungspunkte und die Linienverläufe des ÖSPV an einem Werktag (Schultag). In den Tabellen
werden die Maßnahme entsprechend der Linie oder des Bedienungskorridors beschrieben. Die
Darstellungen geben nicht die kleinräumliche Linienführung bzw. die betriebliche Detailplanung wieder,
sondern in erster Linie das räumliche Bedienungskonzept.
In tageszeitlicher Hinsicht ist das Bedienungskonzept differenziert nach den Betriebszuständen
Normalverkehrszeit (NVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) in Anlehnung an die Zielvorgaben für eine
angemessene Verbindungsqualität (s. Kap. 3.4) zu unterscheiden. Während der Hauptverkehrszeit (HVZ)
ist das Angebot in Abhängigkeit von der Ausprägung der Verkehrsspitzen zusätzlich zu verdichten. Dies
gilt insbesondere für die spezifischen Belange im Schülerverkehr. Des Weiteren wird das Angebot nach
Betriebstagen ausgerichtet: Mo-Fr an Schultagen, Mo-Freitag an Ferientagen, Samstagen und Sonn/Feiertagen. Spezielle betriebliche Regelungen werden für die Karnevalstage, Weihnachten und den
Jahreswechsel getroffen. Die verbindliche Ferienordnung des Landes NRW wird je Schuljahr vom
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Neben den Ferien,
stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2014/15, 2016/17, 2021/22 und 2022/23) bis vier
(Schuljahr 2015/16, 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24) bewegliche Ferientage zur
Verfügung. Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem
Schulträger. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort
(zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Gemäß dieser Verordnung ist seitens des/der
Schulträger anzustreben, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin
entscheiden. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des
kommenden Schuljahres zu treffen und bekannt zu machen.
Die Entwicklungen im Schülerverkehr unterliegen ständigen Veränderungen. Maßgeblichen Einfluss
haben
-
die Entwicklung der Schülerzahlen in den Kommunen,
die weitere Umsetzung der offenen Ganztagsschulen,
Veränderungen der Schullandschaft im Hinblick auf Schulstandorte (Bündelung und Schließung
von Schulstandorten und Schulformen).
In Abstimmung mit den jeweils zuständigen Schulträgern werden die über das reguläre Linienangebot
hinausgehenden Leistungen – Verstärkerfahrten – jährlich den aktuellen Anforderungen angepasst. Im
Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Kommunen ist eine Optimierung im Schülerverkehr
anzustreben. Organisatorische Maßnahmen der Schulträger (z. B. Staffelung der Schulanfangs- und
-endzeiten, Standortentscheidungen) sind eine wichtige Voraussetzung für die Optimierung der
Schülerverkehre und somit des wirtschaftlichen Ergebnisses.
- 156 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Erkelenz
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
SB1
Erkelenz- Gerderath-Wassenberg-Heinsberg-Geilenkirchen-Übach
- Bedienung der morgendlichen Frühfahrt nach Geilenkirchen ab Erkelenz
- Prüfung der Bedienung Haltestelle Burg Erkelenz statt ZOB Erkelenz an FT
- Bedienung von Schleiden an Ferientagen (FT)
SB81
2016
Erkelenz-Rheindahlen-Rheydt-Mönchengladbach
Die Nachfrage im Kreis Heisberg (Wegberg/Erkelenz) ist in den letzten Jahren
stark rückläufig. Die Linie ist wird von NVV und west gemeinsam betrieben. Die
Konzession läuft bis 31.12.2016. Die Rücknahme der Linie wird mit der Stadt
Mönchengladbach (Aufgabenträger ÖPNV) und den VU abgestimmt.
EK1/3
ab FP
Erkelenz-Terheeg-Kuckum-Keyenberg-Immerath(neu)-KückhovenErkelenz
Die Stadtbus-Linien werden für ein verbessertes Angebot zusammengelegt. Die
Orte Borschemich, Lützerath und Immerath werden entsprechend des
fortschreitenden Braunkohleabbaus von der Linie abgebunden.
2017
2016
- 157 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
EK2
Erkelenz-Lövenich-Katzem
ab FP
Der Fahrplan wird überarbeitet, so dass ein Grundangebot an ST sowie FT
sichergestellt wird.
EK4
401
Erkelenz-Mennekrath und Erkelenz-Oerather Mühlenfeld
Der ErkaBus wird zur Bedienung der Haltestelle Schulring erweitert. Der Fahrplan
wird auf beiden Strecken zu einem Stunden-Takt mit zusätzlichen Fahrten zur
Schulanbindung überarbeitet.
408
418
Myhl-Gerderath-Ratheim-Hückelhoven-Hilfarth-RanderathGeilenkirchen
Bedienungsfunktion der Linie wird überarbeitet, die Linie wird auch an FT im 120
Min-Takt eingeführt.
2018
2018
Erkelenz-Oerath-Wegberg-Niederkrüchten
Erkelenz-Oerath-Schwanenberg-Tüschenbroich-Wegberg
Der Korridor der Linien 408/418 über Wegberg wird überprüft, insbesondere
Linienfahrten der 418 auf notwendige Schulfahrten hin ggfs. Einstellung
MultiBus
2016
Erkelenz-Golkrath-Kleingladbach-Hückelhoven
Die Verbinung nach Hückelhoven wird durch Änderungen im Stadtgebiet
Hückelhoven beschleunigt.
407
2017
Erkelenz-Baal-Hückelhoven-Ratheim-Dremmen-Heinsberg
Zur Sicherung der Bahnanschlüsse wird der Linienweg gestrafft, die Haltestellen
Ostpromenade, Agentur für Arbeit und Kreisverwaltung Heinsberg entfallen, die
Haltestelle Industriestr. Heinsberg wird an FT und an ST außerhalb der
Schulzeiten eingefügt.
406
2016
Erkelenz-Hetzerath-Hückelhoven-Ratheim-Oberbruch-Heinsberg
- Bedienung der Haltestelle Ludovicistr. Hückelhoven entfällt ( HÜ1)
- Bedienung der Haltestelle "von-Dechen-Str." Hückelhoven nur an ST
402
2016
2016
Bedienungsgebiet/-zeit
Die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus müssen auf die neuen
Bedingungen angepasst werden und unterstehen einer ständigen Überprüfung.
- 158 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Gemeinde Gangelt
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
SB3
Geilenkirchen-Gillrath-Gangelt-Süsterseel-Tüddern-(Sittard)
Die Verlängerung der SB3 nach Sittard/NL ist mit der Provinz Limburg (NL)
vereinbart. Die VU stimmen gem. Vereinbarung den Betrieb ab.
436
2018
Heinsberg-Birgden-Gangelt (-Hastenrath)
- Bedienung nur noch an ST
- Anpassung des MultiBus-Korridors bis an die Linie 410
- Bedienung von Hastenrath wird geprüft
474
2017
Heinsberg-Waldfeucht-Bocket-Breberen-Höngen-Havert-Tüddern
Bedienung ist auf diverse Schulanfangs- und Endzeiten im Selfkant/Gangelt sowie
Heinsberg ausgerichtet (475)
472
ab
FP
2018
Heinsberg-Selsten-Waldfeucht
Bedienung nur noch an ST abgestimmt auf die Schulanfangs- und -endzeiten
diverser Schulen
2018
- 159 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
475
Oberbruch-Unterbruch-Heinsberg-Kirchhoven-Waldfeucht-HöngenTüddern
Erweiterung der Linie nach Tüddern zur Anbindung an die RB33 (436)
2018
MultiBus
Bedienungsgebiet/-zeit
Erweiterung des MultiBus-Bedienungsgebiets bis zur Linie 410 HeinsbergAphoven-Tripsrath-Geilenkirchen. Einschränkung der MultiBus-Bedienung bei
Erweiterung der Bedienung nach Sittard/NL auf der Linie SB3. Des Weiteren
unterstehen die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus einer ständigen
Überprüfung, insbesondere die Verfügbarkeit.
2018
- 160 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Geilenkirchen
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
SB1
Erkelenz- Gerderath-Wassenberg-Heinsberg-Geilenkirchen-Übach
ab FP
- Bedienung der morgendlichen Frühfahrt nach Geilenkirchen ab Erkelenz
- Prüfung der Bedienung Haltestelle Burg Erkelenz statt ZOB Erkelenz an FT
- Bedienung von Schleiden an Ferientagen (FT)
SB3
2016
Geilenkirchen-Gillrath-Gangelt-Süsterseel-Tüddern-(Sittard)
Die Verlängerung der SB3 nach Sittard/NL ist mit der Provinz Limburg (NL) vereinbart.
Die VU stimmen gem. Vereinbarung den Betrieb ab.
2017
Liniennetz Stadtgebiet Geilenkirchen
GK1
GK2
Die innerstädtische Erschließung der Stadt Geilenkirchen wird durch die Einführung einer
zweiten Stadtbuslinie deutlich verbessert. Die GK1 wird auf das zwingend notwendige
Angebot für das Schulzentrum reduziert. Die neue GK2 wird das Stadtzentrum mit dem
Gewerbegebiet Niederheid, den Berufskollegs, dem Seniorenwohnheim Burg Trips und
dem Bahnhof verbinden. Der Fahrplan wird getaktete Umsteigeverbindung zum SPNV
sicherstellen.
2016
- 161 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
GK2
Geilenkirchen-Niederheid
ab FP
2016
407
Myhl-Gerderath-Ratheim-Hückelhoven-Hilfarth-Randerath-Geilenkirchen
Bedienungsfunktion der Linie wird überarbeitet, die Linie wird auch an FT im 120 MinTakt eingeführt und übernimmt die Bedienung von Kraudorf ( 494).
409
2018
Hückelhoven-Hilfarth-Brachelen-Lindern-Linnich
Zur Verbesserung der Anschlussbeziehung zum SPNV wird der Bf Linnich auf dem
direkten Weg von Brachelen erschlossen. Durch Stichfahrten nach Lindern wird der
Bindung an die Schulstandorte Hückelhoven sowie Linnich Rechnung getragen.
2018
- 162 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
410
Heinsberg-Aphoven-Tripsrath-Geilenkirchen
ab FP
- Bedienung der Linie an FT im Stundentakt
- Bedienung von Schleiden an FT entfällt (SB1)
- Bedienung von Uetterath an FT entfällt (492/493)
491/497
2018
Geilenkirchen-Teveren-Scherpenseel-(Windhausen)-Übach-Palenberg
Dieser Korridor wird ggfs. überplant, die Planungsparameter sind u. a. die Erschließung
und Anbindung abgestimmt auf den SPNV (Lastrichtung AC/D), die Bedienung diverser
Schulen und der Einkaufzentren vor Ort in Geilenkirchen und Übach-Palenberg
492/493
Heinsberg-Oberbruch-Dremmen-(Uetterath-)Randerath-Lindern/-Hilfarth
Dieser Korridor wird überplant, die Planungsparameter sind u. a. die Bedienung
Dremmen Bf sowie Randerath Bf abgestimmt auf die RB33 (Lastrichtung), die Bedienung
diverser Schulen in Heinsberg und Oberbruch sowie Verknüpfung mit der RE4 am Bf
Lindern.
494
2018
Geilenkirchen-Lindern-Linnich
Der Linienweg der Linie wird bis Lindern vereinheitlicht und nach Linnich Bf verlängert.
Die Verknüpfung zum SPNV wird sichergestellt. Die Bedienung von Kraudorf wird
verlagert. (407/409).
MultiBus
2018
2018
Bedienungsgebiet/-zeit
Erweiterung des MultiBus-Bedienungsgebiets bis zur Linie 410 Heinsberg-AphovenTripsrath-Geilenkirchen. Des Weiteren unterstehen die Bedienungsgebiete und -zeiten
des MultiBus einer ständigen Überprüfung, insbesondere die Verfügbarkeit.
2018
- 163 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Heinsberg
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
SB1
Erkelenz- Gerderath-Wassenberg-Heinsberg-Geilenkirchen-Übach
- Bedienung der morgendlichen Frühfahrt nach Geilenkirchen ab Erkelenz
- Prüfung der Bedienung Haltestelle Burg Erkelenz statt ZOB Erkelenz an FT
- Bedienung von Schleiden an Ferientagen (FT)
401
2018
Erkelenz-Hetzerath-Hückelhoven-Ratheim-Oberbruch-Heinsberg
- Bedienung der Haltestelle Ludovicistr. Hückelhoven entfällt ( HÜ1)
- Bedienung der Haltestelle „von-Dechen-Str.“ Hückelhoven nur an ST
402
2016
2017
Erkelenz-Baal-Hückelhoven-Ratheim-Dremmen-Heinsberg
Zur Sicherung der Bahnanschlüsse wird der Linienweg gestrafft, die Haltestellen
Ostpromenade, Agentur für Arbeit und Kreisverwaltung Heinsberg entfallen, die
Haltestelle Industriestr. Heinsberg wird an FT und an ST außerhalb der
Schulzeiten eingefügt.
403
Heinsberg-Karken-Kempen-Heinsberg
(178/179)
Die Verlängerung einer Buslinie nach Roermond/NL ist mit der Provinz Limburg
(NL) vereinbart. Die VU stimmen den Linienweg und Fahrplan gem. der
Vereinbarung ab.
2016
2017
- 164 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
404
(Heinsberg)-Wassenberg-Ophoven-Wassenberg-(Heinsberg)
ab
FP
Nach Fertigstellung der Rurbrücke bei Kempen werden an ST einzelne Fahrten mit
der Linie 403 verknüpft
410
Heinsberg-Aphoven-Tripsrath-Geilenkirchen
- Bedienung der Linie an FT im Stundentakt
- Bedienung von Schleiden am FT entfällt (SB1)
- Bedienung von Uetterath an FT entfällt (492/493)
413
475
492/493
MultiBus
2018
Heinsberg-Birgden-Gangelt (-Hastenrath)
- Bedienung nur noch an ST
- Anpassung des MultiBus-Korridors bis an die Linie 410
- Bedienung von Hastenrath wird geprüft
474
2018
Heinsberg-Waldfeucht-Bocket-Breberen-Höngen-Havert-Tüddern
Bedienung ist auf diverse Schulanfangs- und Endzeiten im Selfkant/Gangelt sowie
Heinsberg ausgerichtet (475)
472
2018
Wegberg-Dalheim-Wassenberg-Heinsberg
Fahrplan wird entsprechend Änderungen beim SPNV (RB 34) angepasst
436
2016
2018
Heinsberg-Selsten-Waldfeucht
Bedienung nur noch an ST abgestimmt auf die Schulanfangs- und endzeiten
2018
Oberbruch-Unterbruch-Heinsberg-Kirchhoven-Waldfeucht-HöngenTüddern
- Erweiterung der Linie nach Tüddern zur Anbindung an die RB33 ( 436)
2018
Heinsberg-Oberbruch-Dremmen-(Uetterath-)Randerath-Lindern/Hilfarth
Dieser Korridor wird überplant, die Planungsparameter sind u. a. die Bedienung
Dremmen Bf sowie Randerath Bf abgestimmt auf die RB33 (Lastrichtung), die
Bedienung diverser Schulen in Heinsberg und Oberbruch sowie Verknüpfung mit
der RE4 am Bf Lindern.
Bedienungsgebiet/-zeit
Erweiterung des MultiBus-Bedienungsgebiets bis zur Linie 410 HeinsbergAphoven-Tripsrath-Geilenkirchen. Des Weiteren unterstehen die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus einer ständigen Überprüfung, insbesondere die
Verfügbarkeit.
2018
2018
- 165 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Hückelhoven
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
401
Erkelenz-Hetzerath-Hückelhoven-Ratheim-Oberbruch-Heinsberg
- Bedienung der Haltestelle Ludovicistr. Hückelhoven entfällt (è HÜ1)
- Bedienung der Haltestelle "von-Dechen-Str." Hückelhoven nur an ST
402
Erkelenz-Baal-Hückelhoven-Ratheim-Dremmen-Heinsberg
Zur Sicherung der Bahnanschlüsse wird der Linienweg gestrafft, die Haltestellen
Ostpromenade, Agentur für Arbeit und Kreisverwaltung Heinsberg entfallen, die
Haltestelle Industriestr. Heinsberg wird an FT und an ST außerhalb der Schulzeiten
eingefügt
Liniennetz Stadtgebiet Hückelhoven
HÜ1
HÜ2
406
407
409
2017
Im Rahmen der Neustrukturierung des Liniennetzes in der Stadt Hückelhoven ist die
Einführung einer zweiten Stadtbuslinie vorgesehen. Die Anbindung von einzelnen
Stadteilen wird neu zugeordnet und die Anbindung an Erkelenz und Linnich beschleunigt.
Die Anbindung der städtischen Schulstandorte findet entsprechende Berücksichtigung.
Insbesondere durch die neue Stadtbuslinie HÜ2 wird das Zentrums Hückelhoven attraktiv
vernetzt. Die Anbindung von Gerderath wird verbessert.
- 166 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
2016
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
HÜ1
Rurich-Baal-Hückelhoven-(Kleingladbach)
ab
FP
Die Bedienung von Kleingladbach wird im Rahmen des Stadtbus-Konzeptes geprüft
(406).
HÜ2
2018
Schaufenberg-Hückelhoven-Hilfarth
2018
406
Erkelenz-Golkrath-Kleingladbach-Hückelhoven
2018
- 167 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
409
Hückelhoven-Hilfarth-Brachelen-Lindern
ab
FP
2018
407
Myhl-Gerderath-Ratheim-Hückelhoven-Hilfarth-Randerath-Geilenkirchen
Bedienungsfunktion der Linie wird überarbeitet, die Linie wird auch an FT im 120 MinTakt eingeführt.
492
Oberbruch-Dremmen-Uetterath-Randerath-(Hilfarth)
Die Anbindung von Hilfahrt an die RB33 am Bf Randerath wird im Konzept 492/493
geprüft.
402/495
2018
Wassenberg-Ratheim-Hückelhoven-Baal-Lövenich
Die Verknüpfung zum SPNV RB33 und RE4 sowie zukünftig zur beschleunigten RE4 mit
RRX-Fahrzeugen wird sichergestellt.
MultiBus
2018
2018
Bedienungsgebiet/-zeit
Die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus müssen auf die neuen Bedingungen
angepasst werden und unterstehen einer ständigen Überprüfung.
- 168 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
2018
Nahverkehrsplan
Gemeinde Selfkant
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
SB3
Geilenkirchen-Gillrath-Gangelt-Süsterseel-Tüddern-(Sittard)
Die Verlängerung der SB3 nach Sittard/NL ist mit der Provinz Limburg (NL)
vereinbart. Die VU stimmen gem. Vereinbarung den Betrieb ab.
475
Oberbruch-Unterbruch-Heinsberg-Kirchhoven-Waldfeucht-HöngenTüddern
Erweiterung der Linie nach Tüddern zur Anbindung an die RB33 (436).
ab
FP
2017
2018
- 169 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
436
Heinsberg-Waldfeucht-Bocket-Breberen-Höngen-Havert-Tüddern
Bedienung ist auf diverse Schulanfangs- und Endzeiten im Selfkant/Gangelt sowie
Heinsberg ausgerichtet (475)
474
Heinsberg-Selsten-Waldfeucht
Bedienung nur noch an ST abgestimmt auf die Schulanfangs- und -endzeiten an
diversen Schulen.
MultiBus
2018
2018
Bedienungsgebiet/-zeit
Erweiterung des MultiBus-Bedienungsgebiets bis zur Linie 410 HeinsbergAphoven-Tripsrath-Geilenkirchen. Einschränkung der MultiBus-Bedienung bei
Erweiterung der Bedienung nach Sittard/NL auf der Linie SB3. Des Weiteren
unterstehen die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus einer ständigen
Überprüfung, insbesondere die Verfügbarkeit.
2018
- 170 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Übach-Palenberg
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
SB1
Erkelenz- Gerderath-Wassenberg-Heinsberg-Geilenkirchen-Übach
- Bedienung der morgendlichen Frühfahrt nach Geilenkirchen ab Erkelenz
- Prüfung der Bedienung Haltestelle Burg Erkelenz statt ZOB Erkelenz an FT
- Bedienung von Schleiden an Ferientagen (FT)
2016
491/497
Geilenkirchen-Teveren-Scherpenseel-(Windhausen)-Übach-Palenberg
Dieser Korridor wird ggfs. überplant, die Planungsparameter sind u. a. die
Erschließung und Anbindung abgestimmt auf den SPNV (Lastrichtung AC/D), die
Bedienung diverser Schulen und der Einkaufzentren vor Ort in Geilenkirchen und
Übach-Palenberg.
MultiBus
2018
2018
Bedienungsgebiet/-zeit
Die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus müssen auf die neuen
Bedingungen angepasst werden und unterstehen einer ständigen Überprüfung.
- 171 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Gemeinde Waldfeucht
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
475
Oberbruch-Unterbruch-Heinsberg-Kirchhoven-Waldfeucht-HöngenTüddern
Erweiterung der Linie nach Tüddern zur Anbindung an die RB33 ( 436)
2018
436
Heinsberg-Waldfeucht-Bocket-Breberen-Höngen-Havert-Tüddern
Bedienung ist auf diverse Schulanfangs- und Endzeiten im Selfkant/Gangelt sowie
Heinsberg ausgerichtet (475)
2018
- 172 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
474
Heinsberg-Selsten-Waldfeucht
Bedienung nur noch an ST abgestimmt auf die Schulanfangs- und endzeiten
diverser Schulen.
MultiBus
ab
FP
2018
Bedienungsgebiet/-zeit
Erweiterung des MultiBus-Bedienungsgebiets bis zur Linie 410 HeinsbergAphoven-Tripsrath-Geilenkirchen. Einschränkung der MultiBus-Bedienung bei
Erweiterung der Bedienung nach Sittard/NL auf der Linie SB3. Des Weiteren
unterstehen die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus einer ständigen
Überprüfung, insbesondere die Verfügbarkeit.
2018
- 173 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Wassenberg
Liniennetzplan 2015
Linie
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
ab
FP
SB1
Erkelenz- Gerderath-Wassenberg-Heinsberg-Geilenkirchen-Übach
- Bedienung der morgendlichen Frühfahrt nach Geilenkirchen ab Erkelenz
- Prüfung der Bedienung Haltestelle Burg Erkelenz statt ZOB Erkelenz an FT
- Bedienung von Schleiden an Ferientagen (FT)
404
2018
Wassenberg-Ratheim-Hückelhoven-Baal-Lövenich
Die Verknüpfung zum SPNV RB33 und RE4 sowie zukünftig zur beschleunigten RE4
mit RRX-Fahrzeugen wird sichergestellt.
MultiBus
2016
Wegberg-Dalheim-Wassenberg-Heinsberg
Fahrplan wird entsprechend Änderungen beim SPNV (RB 34) angepasst
402/495
2018
(Heinsberg)-Wassenberg-Ophoven-Wassenberg-(Heinsberg)
Nach Fertigstellung der Rurbrücke bei Kempen werden an ST einzelne Fahrten mit
der Linie 403 verknüpft
413
2016
2018
Bedienungsgebiet/-zeit
Die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus müssen auf die neuen
Bedingungen angepasst werden und unterstehen einer ständigen Überprüfung.
- 174 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Stadt Wegberg
Liniennetzplan 2015
Linie
SB81
Zielkonzept 2018
Linienweg/Maßnahmen
Erkelenz-Rheindahlen-Rheydt-Mönchengladbach
Die Nachfrage im Kreis Heinsberg (Wegberg/Erkelenz) ist in den letzten Jahren
stark rückläufig. Die Linie ist wird von NVV und west gemeinsam betrieben. Die
Konzession läuft bis 31.12.2016. Die Rücknahme der Linie wird mit der Stadt
Mönchengladbach (Aufgabenträger ÖPNV) und den VU abgestimmt.
413
418
2018
Erkelenz-Oerath-Wegberg-Niederkrüchten
Erkelenz-Oerath-Schwanenberg-Tüschenbroich-Wegberg
Der Korridor der Linien 408/418 über Wegberg wird überprüft, insbesondere
Linienfahrten der 418 auf notwendige Schulfahrten hin ggfs. Einstellung
MultiBus
2017
Wegberg-Dalheim-Wassenberg-Heinsberg
Fahrplan wird entsprechend Änderungen beim SPNV (RB 34) angepasst
408
ab
FP
2016
Bedienungsgebiet/-zeit
Die Bedienungsgebiete und -zeiten des MultiBus müssen auf die neuen
Bedingungen angepasst werden und unterstehen einer ständigen Überprüfung.
nachrichtlich:
RB34
Mönchengladbach und Dalheim
Im März 2015 haben der ZV NVR und die VRR AöR die Leistungen im SPNV auf
der Strecke zwischen Mönchengladbach und Dalheim (RB 34) neu vergeben.
Ab dem FP-Wechsel 12/2017 verkehren Züge auf der RB 34 mo bis fr im
durchgehenden Stundentakt. Zudem wird täglich eine zusätzliche Fahrt ab ca.
22.30 Uhr von Mönchengladbach nach Dalheim angeboten.
2018
- 175 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6.4
Verknüpfung Bus/Bus und Bus/Bahn
Eine optimale Abstimmung der Verkehrsangebote an bedeutenden Verkehrsknoten ist zwingende
Voraussetzung für ein leistungsfähiges Nahverkehrssystem. Die Verknüpfungspunkte sollten so zu
gestalten sein, dass
ein konfliktfreier und zügiger Betriebsablauf sichergestellt wird,
möglichst kurze Wege für die Kunden beim Umsteigen erreicht werden und
eine optimale Situation im Hinblick auf Sicherheit, Information und Komfort vorliegt.
Darüber hinaus sind in vielen Bereichen flankierende Maßnahmen, z. B. Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs, B+R, P+R-Anlagen, behindertengerechte Zugänge notwendig. Neben der Abstimmung der
Fahrpläne soll auch durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen (Anschlusssicherungs-/ Fahrgastinformationssysteme) die Funktionalität der Haltestellen/Bahnhöfe aufgewertet werden. Das
Anforderungsprofil für die Qualität der Verknüpfung und für die Ausstattung der Verknüpfungspunkte ist
im Kapitel 3.5 aufgeführt.
Das Zielkonzept 2018 für die Verknüpfung Bus/Bahn ist verflochten mit den in Kap. 6.2 und Kap. 6.3.
dargestellten Zielkonzepten 2018 für den Schienen- und den Busverkehr. Es zeigt die
Verknüpfungspunkte Bus/Bus und Bus/Bahn auf, an denen optimierte Übergänge geplant sind/werden.
Die Verknüpfungspunkte Bus/Bahn ergänzen sich nahezu zwangsläufig zu Verknüpfungspunkten Bus/Bus
Verknüpfungspunkte Bus/Bahn (Bus)
Bf Wegberg
Bf Dahlheim
Bf Erkelenz
Bf Hückelhoven Baal
Bf Geilenkirchen
Bf Geilenkirchen Lindern
Bf/ZOB Heinsberg
Bf Heinsberg Dremmen
Bf Übach-Palenberg
Verknüpfungspunkte Bus/Bus
ZOB Erkelenz
Bushof Wegberg
Ratheim Realschule
ZOB Wassenberg
Höngen Schule
Gangelt Amt
- 176 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6.5
Verbundtarif und Vertrieb 2018
Zielkonzept Verbundtarif
Ziel der zukünftigen Tarifgestaltung muss es sein, durch Ausschöpfung aller Marktchancen die Nachfrage
zu steigern und gleichzeitig durch Abschöpfung von Zahlungsbereitschaften die Einnahmensituation,
auch vor dem Hintergrund rückläufiger Finanzierungsbeiträge, kontinuierlich zu verbessern. Zudem muss
eine zukünftige Tarifgestaltung für den Fahrgast einfach und transparent sein und somit vorhandene
Zugangsbarrieren abgebaut werden.
Qualitative Hochwertigkeit ergibt ein Fahrkartensortiment, das ein transparentes und begreifbares
Tarifsystem in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis aufstuft.
Die Weiterentwicklung des AVV-Verbundtarifs ist nicht isoliert für den Bereich des AVV zu betrachten,
sondern muss als regionale Aufgabe auch für die angrenzenden Verkehrsräume / Verbundgebiete
verstanden werden. Die Einführung des EFM im AVV wird neben vertrieblichen Auswirkungen auch
Auswirkungen auf die Tarifgestaltung haben. Da bereits auf NRW-Ebene sowie in den angrenzenden
Nachbarverbünden VRR und VRS Ansätze für einen eTarif entwickelt werden, werden auch im AVV
zeitnah Ansätze zur elektronischen Tarifgestaltung für Gelegenheitskunden gemeinsam von
Verkehrsunternehmen und Verbundgesellschaft erarbeitet.
Von besonderer Bedeutung für die Erschließung neuer Marktanteile für den ÖPNV ist zudem die tarifliche
Weiterentwicklung in Bezug auf die verkehrlichen Verflechtungen zwischen dem AVV-Verkehrsgebiet und
der Euregio Maas-Rhein. Die beim AVV angesiedelte „Euregionale ÖPNV-Koordinierungsstelle“ bietet den
Akteuren im AVV eine wichtige Plattform, auch künftig wichtige Impulse für die euregionale
Tarifentwicklung zu geben, um in der Fortentwicklung zu einem euregionalen Verbundsystem zu
gelangen.
Im Rahmen der Ertüchtigung des NRW-Tarifes ist es erforderlich, die tariflichen Lösungen an den
Grenzübergängen zu optimieren und für die Kunden transparenter zu gestalten.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Regionen für den Nahverkehr wird es künftig
zunehmend zu den tariflichen Herausforderungen zählen, die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit des
Tarifangebots für den Binnenverkehr im Kontext der regionalen Tarifentwicklung zu wahren bzw. zu
optimieren. Vor diesem Hintergrund werden im AVV folgende Ziele angestrebt:
1. Jährliche differenzierte und marktorientierte Anpassung des AVV-Tarifniveaus.
2. Anpassung der AVV-Tarifsystematik zur Umsetzung des EFM im AVV.
3. Entwicklung von wirtschaftlichen Ansätzen zur elektronischen Tarifgestaltung für Gelegenheitskunden.
4. Ertüchtigung des NRW-Tarifs mit dem Ziel einer kundenorientierten landesweiten Durchtarifierung
über die Verbundräume hinaus und eines lückenlosen Vertriebssystems.
5. Forcierung eines durchlässigen Tarifsystems bzw. partieller tariflicher Lösungen in Kooperation mit
den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen in den Niederlanden und Belgien.
6. Bindung und Gewinnung neuer Kunden durch Einführung neuer zielgruppenorientierter Tarifangebote
-
Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Ausrichtung des Tarifangebots (Arbeitnehmer,
Schüler, Studierende, Senioren, Jugendliche u.a.)
-
Verstärkung der Kooperation mit Veranstaltern, Verbänden, Unternehmen und sonstigen Institutionen
-
Verknüpfung der AVV-Tarifangebote mit Angeboten überregional tätiger Verkehrsträger
-
Mitwirkung bei der Umsetzung landesweiter bzw. bundesweiter Tarifangebote.
7. Einbindung anderer Verkehrsträger auf dem Weg zu einem Mobilitätsverbund für die Region.
- 177 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Zielkonzept Vertrieb
Bedingt durch die derzeitigen technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen stellt sich der Vertrieb
der tariflichen Angebote im Gebiet des AVV sehr unterschiedlich dar. Um den Fahrgästen im Gebiet des
Aachener
Verkehrsverbundes
deutlich
erweiterte,
komfortablere
und
einheitlichere
Vertriebsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die unternehmens- und
verbundweiten Vertriebsprozesse zu optimieren bedarf es der kurzfristigen Einführung eines
elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM). Dabei ist es unumgänglich, dass Konzeption, Einführung
und Nutzung dieses Systems innerhalb des Verbundes auf einheitlichen Standards basieren. Weiterhin ist
die Interoperabilität des im AVV geplanten EFM-Systems zu denen der Nachbarverbünde VRR und VRS
(jeweils auf Basis VDV-KA) sowie zu denen der Nachbarländer Belgien und Niederlande – bei
grenzüberschreitenden Linienverkehren – auf Basis der jeweils dort gültigen Standards zu
berücksichtigen.
Die hierfür notwendigen und zwischen den Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft bereits
abgestimmten Rahmenvorgaben sind in einem Vertrag zur Einführung und Bertrieb des EFM sowie in
einem Eckpunktepapier zur geplanten Funktionsweise des Elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM)
im Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für alle im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen
verpflichtend beschrieben. Das Eckpunktepapier wird im Zuge der Fortentwicklung des EFM im AVV
laufend aktualisiert.
Es ist geplant, dass das EFM-System im AVV zukünftig an eine unternehmensneutrale, zentrale, Webbasierte Mobilitätsplattform angeschlossen werden soll, die zukünftig auch eine multimodale
Beauskunftung bieten soll. Darüber hinaus ist geplant, dass die Mobilitätsplattform dem Kunden mittels
Single-Sign-On den Zugriff auf die einzelnen angeschlossenen Vertriebsplattformen und deren
spezifische Services und Funktionen bietet. Der Betrieb der einzelnen Vertriebsplattformen soll durch die
Verkehrsunternehmen oder andere beauftragte Vertriebsdienstleister übernommen werden. Ziel ist es,
dem Kunden über die Mobilitätsplattform und die daran angeschlossenen Vertriebsplattformen die
gesamte Palette an elektronischen Fahrausweisen bzw. Fahrtberechtigungen (ggf. auch Guthaben)
inklusive multimodaler Tarifprodukte sowie Abonnements zum Online-Kauf anzubieten, zugänglich zu
machen sowie im Hintergrundsystem abzulegen. Um im grenzüberschreitenden Verkehr eine
Interoperabilität nicht nur auf einzelnen Linien sondern auch in der Fläche anbieten zu können, werden
derzeit erste konzeptionelle Strategien im Rahmen von Förderprojekten und Machbarkeitsstudien
erarbeitet. Eine Abstimmung hinsichtlich der technischen Umsetzung erfolgt in der AG EFM. Die in der
AG EFM gefassten Beschlüsse im Hinblick auf Implementierung und strategische Weiterentwicklung des
EFM im AVV sind für die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen verbindlich.
Bei der zukünftigen Ausgestaltung des Vertriebssystems sind im Übrigen folgende generelle Ziele zu
verfolgen:
1.
Sicherung einer vertrieblichen Grundversorgung über Vorverkaufsstellen mit Beratungsfunktion.
2.
Vereinheitlichung des Ticketdesigns und Anwendung einheitlicher Standards bei der Ausgabe.
3.
Einbeziehung aller Ticketangebote eines reformierten NRW-Tarifs.
4.
Erhöhung der vertrieblichen Flexibilität durch Ausbau der Vertriebswege und durch Nutzung neuer
elektronischer Vertriebskanäle und Serviceeinrichtungen sowie Medien für den Fahrscheinvertrieb.
5.
Zusammenführung der elektronischen Vertriebs- und Servicekanäle zu einem für den Kunden
einheitlichen und zentralen Account.
6.
Erhöhung der wirtschaftlichen Effektivität des Vertriebs (Vertriebskosten im Verhältnis zum
Umsatz).
7.
Sicherstellung einer effizienten Fahrgastbetreuung durch geschulte Personalpräsenz in den
Fahrzeugen.
8.
Unterstützung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; Weiterentwicklung der elektronischen
Vertriebswege, sofern sich diese wirtschaftlich darstellen lassen und für den Kunden mehr
Transparenz bewirken.
- 178 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
9.
Einheitliche Gestaltung der Benutzerführung und der Angebotspalette an Fahrausweisautomaten
und sonstigen, durch den Fahrgast zu bedienende Vertriebs- und Serviceeinrichtungen.
Mehrsprachigkeit in deutsch, französisch, niederländisch, englisch sollte angestrebt werden.
10. Einnahmensicherung durch Fahrausweiskontrollen (Die Kontrollquote muss individuell für mit und
ohne Begleitpersonal besetzte Fahrzeuge festgesetzt werden). SPNV-Unternehmen, die im Gebiet
des NVR tätig sind, sollen zukünftig verbundspezifische Prüfrichtlinien erhalten.
11. Ausweitung der Vertriebsaktivitäten im Hinblick auf die Anforderungen an einen Mobilitätsverbund
für die Region.
6.6
Kommunikation und Kundenservice
Zur Aufrechterhaltung des heutigen ÖPNV-Systems besonders im ländlichen Raum sind
Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde darauf angewiesen, vorhandene Kunden zu binden und
neue Nutzer zu gewinnen, um den Umsatz und die Wirtschaftlichkeit der Angebote zu steigern. Um
dieses Interesse am Markt durchzusetzen, ist eine Kommunikationsstrategie und somit ein wichtiger Mix
aus Print- und digitalen Kommunikationsmaßnahmen notwendig, die effizient, effektiv und
kostenbewusst einzusetzen sind.
Mit dem stetig zunehmenden Mobilitätsbedürfnis und dem steigenden Qualitätsanspruch der Bürger
spielen Kommunikation und Information eine zunehmend bedeutende Rolle. Bei der Gestaltung der
Kommunikationsprozesse und bei der Wahl der Werbe- und Informationsmedien sind definierte
Zielgruppen und deren spezifisches Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Wesentliche Anforderungen an
die zukünftige Kommunikation sind:
Dynamisierung und Individualisierung der Fahrgastinformation unter Nutzung neuer technischer
Entwicklungen
Stärkung der zielgruppenspezifischen Kommunikation
Intensivierung des Linien- bzw. Produktmarketings
Positive Emotionalisierung des Mobilitätserlebens durch Werbebotschaften und Bildsprache
Erschließung neuer Zielgruppen durch Kooperationen (z.B. ÖV-Nutzung mit Freizeittipps
kombinieren, gemeinsame Bewerbung von Car-/Bikesharing und ÖV-Angebot)
Kundenkommunikation
Kommunikationsmaßnahmen dienen dazu, branchenimmanente Vorteile des ÖPNV in den Vordergrund
zu stellen und den öffentlichen Nahverkehr in der Region als Option für die Alltagsmobilität zu
positionieren. Die Kommunikationsstrategie sollte noch stärker auf spezifische Zielgruppen oder auf
bestimmte Produkte/Angebote ausgerichtet sein. Senioren gewinnen als Kundengruppe stark an
Bedeutung. Bei Senioren beeinflussen Faktoren wie Sicherheit, Komfort und einfache Tarifangebote die
Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV, während bei Berufspendlern der Zuverlässigkeit besondere
Bedeutung zukommt. Die für die ÖPNV-Nutzung relevanten Kriterien müssen im Rahmen der Bewerbung
als zentrale Botschaft erkennbar sein. Jugendliche stellen eine große Nutzergruppe und eine ebenso
wichtige Zielgruppe dar. Sie sind auf Vorteile wie Unabhängigkeit und Umweltfreundlichkeit besonders
ansprechbar. Bei dieser Zielgruppe ist ein Wechsel in neue Lebenszyklusphasen absehbar und somit ein
realer Ansatz zur Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zugunsten des ÖPNV gegeben, der im
Kommunikationskonzept verankert werden soll.
Über Zielgruppen hinaus soll das Linien- und Produktmarketing im Vordergrund stehen. Der südliche
Bereich der StädteRegion Aachen ist geprägt durch einen hohen Freizeit- und Ausflugswert. Der
Nationalpark Eifel, der Eifelsteig und die Ravel-Radroute sind Ziele, deren Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
saisonal sichergestellt werden muss. Die kombinierte Darstellung von ÖPNV-Informationen und
Freizeittipps hat sich bewährt und sollte weiter ausgebaut werden.
Parallel zu den klassischen Werbemedien in Form von Plakaten, Rundfunk- und Kinospots,
Verkehrsmittelwerbung etc. gewinnen elektronische Informationskanäle immer stärker an Bedeutung.
Die online-Werbung ergänzt die klassischen Medienmedien zukünftig noch stärker. Dazu gehört auch die
Präsenz von ÖV-Themen in sozialen Netzwerken, um insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen.
- 179 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Elektronische Auskunftssysteme
Neue Technologien und die weite Verbreitung von Smartphones bieten vielfältige Möglichkeiten, die
zeitliche Verfügbarkeit, den Umfang sowie die Detailtiefe von Informationen zu optimieren. Elektronische
Fahrplaninformationen bieten als mobile Website oder als Applikation (App) mit erweiterten Funktionen
(z.B. dem Speichern von Favoriten, personalisierte Einstellungen, der Spracheingabe u.a.) eine 100 %ige
Verfügbarkeit, unabhängig von Ort und Zeit.
Die Qualität der elektronischen Auskunft soll stetig verbessert werden, um Informationen noch
zuverlässiger, individueller, vollständiger und kurzfristiger verfügbar zu machen. Schon heute liefern
online-Auskunftssysteme und Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an den wichtigsten Stationen im
AVV-Gebiet die aktuellen Abfahrtszeiten von Bus und Bahn. Die elektronische Auskunft des AVV enthält
derzeit sowohl in der App „avvconnect“ als auch im Web Echtzeitdaten der DB, der ASEAG sowie der
RVE. Die Echtzeitdaten werden als Verspätungshinweis in Minuten angezeigt. Die Integration der
Echtzeitdaten weiterer AVV-Verkehrsunternehmen u. a der west wird kurzfristig folgen.
Die elektronischen Systeme im AVV werden weiter ausgebaut. Dazu gehören das Routing auf Basis von
Echtzeitdaten, wobei die Routenauskunft vorliegende Verspätung berücksichtigt (und nicht nur darauf
hinweist). Darüber hinaus soll darauf hingewirkt werden, weitere möglichst individuelle Informationen an
Fahrgäste bereit zu stellen (z.B. automatische Übermittlung von Störungsmeldungen für eine Linie). Es
ist darauf hinzuwirken, Ereignisdaten weitgehend automatisiert und somit kurzfristiger und individueller
verfügbar zu machen. Eine weitere wichtige Aufgabe stellt die speziell auf mobilitätseingeschränkte
Personen ausgerichtete Auskunft dar. Auch hier kann unter Nutzung georeferenzierter Standortdaten
eine differenziertere Informationsbasis z. B. für sehbehinderte Menschen geschaffen werden. Zu diesem
Zweck müssen Informationen über Art und Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge sowie über
vorhandene Fahrtreppen, Aufzüge usw. erfasst werden. Eine weitere Entwicklungsperspektive besteht in
der Erweiterung der ÖPNV-Auskunft zu einer intermodalen Auskunft. Durch die Vernetzung von
Informationen unterschiedlicher Mobilitätsdienstleister soll die alternative Nutzung zum individuellen
Verkehr gestärkt werden (siehe hierzu auch Kapitel 6.8).
Bei Ausbau elektronischer Informationssysteme sind soweit wie möglich Synergien zu nutzen, die sich
aus Entwicklungen von Partnern im Verbund oder über den Verbund hinaus ergeben. Dabei sind VDVStandards einzuhalten um eine Kompatibilität zu anderen Systemen bzw. Systementwicklungen
herzustellen. Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass elektronische Auskunftssysteme (sowie die
Schnittstellen zum Vertrieb) interoperabel und grenzüberschreitend nutzbar sind.
Auch in Zukunft werden neben elektronischen Auskunftssystemen Zielgruppen- bzw. regionalspezifische
Printmedien zur Fahrgastinformation bestehen, wie z. B. das Fahrplanheft „Mobil in der Eifel mobil“ und
vielfältige Freizeitpublikationen. Im Fokus stehen dabei eine visuell (emotional) ansprechende
Bildsprache, prägnante Texte und eine Gestaltung mit hohem Wiedererkennungswert. Auch hier ist dem
veränderten Kommunikationsverhalten der Menschen, die in immer kürzerer Zeit mehr Informationen in
komprimierter Form aufnehmen, Rechnung zu tragen.
Zielkonzept Fahrgastinformation des AVV und der Verkehrsunternehmen
Angestrebt wird eine stärkere Verknüpfung der Bereiche Information und Service, die von
Verkehrsunternehmen und dem AVV gemeinschaftlich hergestellt wird. Das Zielkonzept ist in
folgenden Tabellen aufgeführt. Die Palette unterscheidet Art, Ort und Zeit der Information
verdeutlicht die komplexen Zusammenhänge von der Entstehung bis zum Empfang
Kommunikationsinhalten beim ÖPNV-Nutzer.
den
den
und
von
- 180 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Zielkonzept Fahrgast inform ation (I)
Vorverkaufsst elle
postalisch
E-M ail
telefonisch
persönlich
ausgelegt
persönlich
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
4
4
4
4
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Print produkt e
AVV-Schnellverkehrsplan
AVV-Net zplan Region
AVV-Ort snet zplan
AVV-St adtausschnit t
Halt estellen-Lageplan
Leit inform ation
-
-
-
-
euregionaler Netzplan
-
-
Regionales Fahrplanbuch
Ergänzungsheft Fahrplanbuch
-
-
-
-
NRW Fahrplaninfo *
euregionale Fahrplaninfo *
AVV-weite Fahrplaninfo *
Hinweis "nächst e Halt estelle"
Fußwegerout ing / POI-Inform at ion
Echt zeit-Fahrplaninformation
Anschlussinform at ionen (Echt zeit )
-
Nat ionalpark-Fahrplaninform at ion
Fahrradbus-Fahrplaninform at ion
Multibus-Fahrplaninform at ion
Tarifinformation
NRW-weite Tarifinform at ion
euregionale Tarifinform at ion
AVV-weite Tarifinform at ion
Hinweis auf nächst e Vorverkaufsstelle
Besondere Fahrplanbücher für Teilräum e
Linienfahrpläne
Mini-Fahrplan SPNV
Ticket-Broschüren allgem eine Inform at ion
Ticket-Broschüren kom munal
Ticket-Broschüren Tickets und Preise
-
ausgelegt
akustisch
Fahrplaninformation
Linienverlauf
Linienfahrplan
Halt estellenaushangplan
Verbindungsfahrplan
visuell
ausgelegt
persönlich
telefonisch
Fahrzeug
E-M ail
Call
Cent er
(N RW)
postalisch
Verkehrsverbund
telefonisch
KundenCent er
(Verkehrsunternehme
n)
-
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-
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5
5
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5
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1
2
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5
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-
-
AVV-Kundenm agazin
unt ernehm enseigene Kundenm agazine
-
-
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-
-
-
-
-
-
-
-
-
Nat ionalpark-Fahrplan
Kundenbroschüre "Mobil in der Eifel"
Inform at ion Fahrradbus
Freizeitfahrt en SPNV Eifel/ Nat ionalpark
Freizeitt ipps euregional und AVV
-
-
-
-
-
-
-
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5
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7
-
-
NRW-Wandert ipps
NRW-Tarif
Besondere Informat ionen und Hinweise
Sonderverkehre (Karneval, Veranst alt ungen,...)
Kom bi-Ticket s
Hinweise auf weitere Dienst e
(Taxiruf, Fahrradm itnahm e, Fundbüro,...)
Beschwerdem anagem ent
Qualit ät soffensive NRW
Schlicht ungsstelle Nahverkehr
Int ernet portal Mit pendler
andere Mobilit ät sdienst leist er
(Car-Sharing, Dorfaut o, Bike-Sharing, Taxi)
* adressenscharf bei DV-gestüt zt en Syst em en
Legende:
-
erforderlich
wünschenswert
t rifft nicht zu
-
-
-
-
-
-
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-
1
2
3
4
5
6
7
8
bet rifft nur SPNV
bet rifft ÖPNV/ Bus
Meldung t em porärer Abweichungen
unt ernehm ensint ern erforderlich, unt ernehm ensübergreifend wünschenswert
st andort bezogen
Hinweis bei Neuauflage
beim Veranst alt er, m it dem Kombi-Ticket -Vereinbarungen bestehen
an den betreffenden Halt est ellen
Tab. 115: Zielkonzept Fahrgastinformation – Teil I
- 181 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Zielkonzept Fahrgast inform at ion (II)
Halt est ellen-Kat egorie
Hinweis "nächste Haltestelle"
Fußwegerouting / POI-Information
Echtzeit-Fahrplaninform ation
Anschlussinform ationen (Echtzeit)
Nationalpark-Fahrplaninformation
Fahrradbus-Fahrplaninform ation
M ultibus-Fahrplaninform ation
Tarifinform at ion
NRW-weite Tarifinformation
euregionale Tarifinform ation
AVV-weite Tarifinformation
visuell
visuell
Infosäule
online
Download
online
APP
social m edia
Personal
Infom obil
Prom otion
Presse/ Rundfunk
Info-Veranst alt ung
akustisch
e-M edien
alle
Gerät e
visuell
e-Medien
st at ionär
akustisch
NRW Fahrplaninfo *
euregionale Fahrplaninfo *
AVV-weite Fahrplaninfo *
IV
visuell
Fahrplaninform at ion
Linienverlauf
Linienfahrplan
Haltestellenaushangplan
Verbindungsfahrplan
III
-
3
-
3
-
-
-
3
-
3
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3
3
3
-
-
-
3
-
-
I
II
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
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-
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-
-
-
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-
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-
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-
-
-
6
6
-
8 8 8 8 8 8
8 8 8 8 8 8
6
-
-
8 8 8 8 8 8
-
-
-
-
-
-
-
6
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-
-
-
-
-
-
6
6
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-
-
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-
-
-
-
-
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-
-
-
6
6
6
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
6
6
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
euregionaler Netzplan
-
-
-
-
6
-
-
Regionales Fahrplanbuch
Ergänzungsheft Fahrplanbuch
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
6
6
-
-
-
-
-
6
6
Besondere Fahrplanbücher für Teilräume
Linienfahrpläne
M ini-Fahrplan SPNV
-
-
-
-
-
-
-
-
6
-
6
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
6
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Hinweis auf nächste Vorverkaufsstelle
Print produkt e
AVV-Schnellverkehrsplan
AVV-Netzplan Region
AVV-Ortsnetzplan
AVV-Stadtausschnitt
Haltestellen-Lageplan
Leitinform ation
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AVV-Kundenm agazin
unternehmenseigene Kundenm agazine
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Nationalpark-Fahrplan
Kundenbroschüre "M obil in der Eifel"
Information Fahrradbus
Freizeitfahrten SPNV Eifel/ Nationalpark
Freizeittipps euregional und AVV
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Ticket-Broschüren allgemeine Information
Ticket-Broschüren kommunal
Ticket-Broschüren Tickets und Preise
NRW-Wandertipps
NRW-Tarif
Besondere Inform at ionen und Hinweise
Sonderverkehre (Karneval, Veranstaltungen,...)
Kom bi-Tickets
Hinweise auf weitere Dienste
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Beschwerdemanagem ent
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Qualitätsoffensive NRW
Schlichtungsstelle Nahverkehr
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Internetportal M itpendler
andere Mobilitätsdienstleister
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(Taxiruf, Fahrradmitnahme, Fundbüro,...)
(Car-Sharing, Dorfauto, Bike-Sharing, Taxi)
* adressenscharf bei DV-gestützten Systemen
Legende:
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erforderlich
wünschenswert
trifft nicht zu
1
2
3
4
betrifft nur SPNV
betrifft ÖPNV/ Bus
Meldung temporärer Abweichungen
unternehmensübergreifend
5
6
7
standortbezogen
Hinweis bei Neuauflage
beim Veranstalter, mit dem Kombi-Ticket-Vereinbarungen bestehen
8
an den betreffenden Haltestellen
Tab. 116: Zielkonzept Fahrgastinformation – Teil II
- 182 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
6.7
Barrierefreiheit
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe und des gesellschaftlichen Anspruchs, für die Nutzung
des ÖPNV bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, bedarf es verstärkter
Anstrengungen und einer systematischen und ganzheitlichen Vorgehensweise.
Infrastruktur
Der größte Handlungsbedarf besteht im Bereich der Haltestellen-Infrastruktur. Bei einer Vielzahl von
Haltestellen sind Zugangsbarrieren zur Haltestelle und zum Fahrzeug vorhanden. Da eine
Ausbauplanung nur auf der Grundlage detaillierter Kenntnisse über die jeweilige Situation erfolgen kann,
ist zunächst eine Sichtung und Bewertung aller Haltestellen erforderlich. Vor dem Hintergrund der
knappen finanziellen Möglichkeiten ist darüber hinaus eine Priorisierung bei der Ausbauplanung
notwendig.
Die erforderlichen Arbeitsschritte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Wegen der Komplexität des Themas ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Baulastträgern, den
Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen und dem AVV dringend notwendig. Eine Koordination der
Aktivitäten über eine zentrale Stelle ist zu empfehlen.
Das Ergebnis der vorgenannten Prozesse - insbesondere der Maßnahmenplan - sollte als Nachtrag
(Anlage) zum Nahverkehrsplan aufgenommen werden.
Abb. 117: Barrierefrei ausgebaute Haltestelle Stadt Heinsberg - Industriestraße
- 183 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Arbeitsprogramm
Zuständigkeit
A
Erarbeitung
Haltestellenkataster
•
•
•
•
•
B
Bewertung
• Barrierefreiheit
• Sicherheit
• Verkehrsabwicklung
C
Priorisierung I
• Verkehrliche Bedeutung
• Spezifische örtliche Rahmenbedingungen
(Altenheim, Krankenhaus usw.)
D
Ausbaubedarf
(Abschätzung)
• Umfang Ausbau
• Kosten
E
Priorisierung II
• Kosten
• Effektivität des Ausbaus
F
Abstimmung
• Baulastträger
• Verkehrsunternehmen
• Fördergeber
G
Maßnahmenplan des
Baulastträgers
• kurz-, mittel-, langfristig
• nach Priorisierung
• abhängig von Förderumfang und finanziellen
Möglichkeiten des Baulastträgers
H
Förderanträge
• Maßnahmenbeschreibung
• Kosten
I
Ausbauplanung
• detaillierte Planung
Lage/Einzugsbereiche
Zugang/Zustiegssituation
Bauliche Situation
Ausstattung
Mängel (Barrierefreiheit)
Tab. 118: Übersicht zum Ablauf der Prozesse zur Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen
- 184 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Fahrzeuge
Ziel ist es, bis spätestens zum Jahr 2020 für das gesamte Gebiet des Kreises Heinsberg eine vollständige
Verfügbarkeit von Niederflurfahrzeugen inkl. der relevanten Ausstattungsmerkmale im Bereich der
Standard-Linienbusse und der Gelenkbusse zu erreichen. Hierbei wird auch davon ausgegangen, dass
auch die Ausstattungsmerkmale unter dem Aspekt der Barrierefreiheit im Zusammenwirken mit
Fahrzeugherstellern und den Behindertenverbänden kontinuierlich weiter entwickelt werden.
Bei Kleinbussen und im Bedarfsverkehr wird eine weitestgehende Barrierefreiheit unter Beachtung des
Anforderungsprofils angestrebt.
Abb. 119: Barrierefreie Elemente in ÖV-Fahrzeugen
Information und Kommunikation
In Zukunft sollen die Funktionen für sensorisch, geistig oder seelisch beeinträchtige Menschen erheblich
ausgebaut werden. So sollen sowohl statische als auch dynamische Informationen über Barrieren bei der
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bereits in der Routenausgabe berücksichtigt werden. Hierzu wird ein
Haltestellenkataster erarbeitet, in dem alle Informationen zu Beschränkungen dargestellt sind, z.B. das
Vorhandensein von Rampen oder Aufzügen. In einem weiteren Schritt werden auch dynamische Daten
wie z. B. ein nicht funktionierender Aufzug eingebunden. Darauf aufbauend wird ein spezielles Routing
für Menschen mit Beeinträchtigungen entwickelt. Eine Verbindungsauskunft berücksichtigt dann
Verkehrsmittel und Ein- bzw. Ausstiegshalte, die auch für Behinderte problemlos nutzbar sind.
Eine weitere Funktion stellt die Erweiterung um einen sogenannten Fahrtassistenten dar. Die App
verfolgt den aktuellen Linienweg und zeigt Abweichungen vom geplanten Verbindungsablauf z. B. durch
Verspätungen auf einer Teilstrecke. Die Ergebnisauskunft wird automatisch aktualisiert und hilft
insbesondere den Menschen mit Einschränkungen ihrer Mobilität, sich besser und sicherer auf
veränderte Situationen einzustellen.
- 185 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 120: Haltestellenplan Bf Erkelenz mit Zugangsinformationen
Betrieb und Unterhaltung
Die bereits heute vorhandenen Aktivitäten und Initiativen der Verkehrsunternehmen sind zielführend und
müssen weitergeführt und intensiviert werden. Dazu zählen insbesondere die regelmäßige Schulung des
Fahr- und Servicepersonals und der kontinuierliche Austausch mit Behindertenverbänden. Die
Erfahrungen der betroffenen ÖPNV-Nutzer sollen auch in die Weiterentwicklung der
Fahrzeugausstattung eingebracht werden.
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Nahverkehrsplan
6.8
Gestaltung des Mobilitätmarktes der Zukunft
Mobilität stellt ein hohes Gut in unserer Gesellschaft dar - heute wie auch in Zukunft. Mobilitätsangebote
müssen öffentlich zugängig und bezahlbar sein sowie nachhaltig und wirtschaftlich organisiert werden.
Dabei ist zum einen der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen, die sinkende Schülerzahlen
und eine deutliche Zunahme älterer Menschen mit sich bringt. Zum anderen sind ausgeprägte
Unterschiede in Bezug auf die Bevölkerungsverteilung und somit der Infrastrukturentwicklung zwischen
urbanen und ländlichen geprägten Räumen zu berücksichtigen. Auch veränderte Wertevorstellungen und
neue Lebensstile in der Gesellschaft bestimmen das Verkehrsverhalten. Bereits heute zeichnet sich ab,
dass der PKW für jüngere Bevölkerungsschichten – zumindest im städtischen Umfeld – kein
Statussymbol mehr darstellt und die Verkehrsmittelwahl deutlich pragmatischer ausgerichtet ist.
Die große Herausforderung der Zukunft liegt darin, unter aufgeführten Prämissen und gleichzeitig
steigendem Kostendruck attraktive Mobilitätsangebote aufrecht zu erhalten. Dies kann nur gelingen,
wenn Angebote flexibilisiert und der ÖPNV stärker mit anderen Mobilitätsdiensten wie z.B. einem Carund Bikesharing vernetzt werden. Auf diese Weise sollen wirtschaftliche Synergien genutzt und
Alternativen zur individuellen PKW-Nutzung und somit die Nachhaltigkeit gestärkt werden.
Projekte im Kreis Heinsberg
Zur Reduzierung der Verkehrsbelastung durch Berufspendler engagiert sich der Kreis Heinsberg seit
2003 in der Vermittlung von Fahrgemeinschaften. In Kooperation mit vielen anderen Kommunen
wurde ein NRW-weites Pendlerportal zur Vermittlung von Angebot und Nachfrage aufgebaut.
Abb. 121: PenderPortal Kreis Heinsberg– Internetseite mit Eingabe/Suchmaske
Naturgemäß finden sich Fahrgemeinschaften eher in urbanen Bereichen. Um die Attraktivität des Portals
zu steigern, wird modellhaft für NRW in der Region Aachen ein geschlossenes System für Arbeitgeber
angeboten. Dabei werden spezifische Einrichtungen der Arbeitgeber z.B. als Treffpunkt berücksichtigt
(z.B. verschiedene Institute der RWTH und der Uniklinik). Die Suche geeigneter Fahrgemeinschaften
wird durch die Veröffentlichung im Intranet des Arbeitgebers weiter optimiert.
- 187 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Der Kreis Heinsberg im Mobilitätsverbund
Die Etablierung alternativer Mobilitätsanbieter wie Bike- und CarSharing oder auch Fernbusangebote
stellen einen grundlegenden Wandel des Mobilitätsmarktes dar. Ein Weg, um die Herausforderungen des
zukünftigen Mobilitätsmarktes zu bestehen, liegt in der Vernetzung dieser Mobilitätsdienste.
Seit einiger Zeit erarbeitet der AVV gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und weiteren Partnern wie
u. a. der RWTH, der FH Aachen, cambio, Velocity in Förderprojekten an Konzepten zur Vernetzung
vorhandener Mobilitätsdienste wie dem Car- und Bikesharing mit dem ÖPNV. Bei den neuen und
vielfältigen Dienstleistungen handelt sich teilweise um Nischenprodukte, deren Bedeutung vor allem
durch neue technologische Entwicklungen jedoch stetig zunimmt. Mit der Verbreitung von Smartphones
und intelligenten Buchungsplattformen lassen sich mittlerweile auch spontan Mitfahrangebote finden,
Fahrzeuge mieten oder Fernbusse buchen.
Leider ist dieser neue Mobilitätsmarkt recht unübersichtlich. Unterschiedliche Plattformen, Kundenmedien und Tarife erschweren die Orientierung, Angebote lassen sich zumeist schwer vergleichen. Der
Kunde muss auf unterschiedliche Informationsplattformen, Zugangsmedien und der Vertriebsmöglichkeiten zugreifen. Ganzheitliche Ansätze fehlen bisher. Aus diesem Grund engagiert sich der AVV
für eine stärkere Verknüpfung der vorhandenen Angebote. Dabei versteht sich der AVV als Koordinator
eines „Mobilitätsverbundes“, der über die Organisation des ÖPNV hinaus weitere Mobilitätsdienste auf
Ebene der Information, ggf. auf Ebene des Tarifs und in Bezug auf den Vertrieb integriert. Ziel ist es,
den Kunden einen einfachen Zugang zu Alternativen zur individuellen PKW-Nutzung zu ermöglichen.
Die Hauptaufgabe des AVV liegt darin, Angebots- und Nachfragepotenziale in einem multimodalen
Verkehrsmarkt zu ermitteln, multimodale Tarifprodukte und ein wirtschaftlich tragfähiges
Geschäftsmodell mit entsprechender Organisationsstruktur für einen Mobilitätsverbund zu entwickeln
sowie die Anforderungen an technische Systeme sowie rechtliche Voraussetzungen zur Vernetzung von
Mobilitätsdiensten zu definieren. Darüber hinaus sollen die elektronischen Informationssysteme des AVV
um statische und dynamische Daten externer Mobilitätsdienste erweitert werden und ein
Informationsportal entstehen, welches neben der Routenauskunft sämtliche mobilitätsrelevante
Informationen auf einer Plattform vereint. Mittelfristig wird angestrebt, auch den Vertrieb und die
Abrechnung zu integrieren, so dass der Kunde lediglich ein Konto und eine Abrechnung für die Nutzung
verschiedener Mobilitätsdienste vorhält bzw. erhält. Hierzu notwendige Voraussetzungen werden im
Rahmen des elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) geschaffen.
Ein wichtiges Instrument in diesem Kontext bildet die grenzüberschreitenden Datenplattform und das
damit verbundene Verkehrsmodell für das gesamte AVV-Verbundgebiet sowie darüber hinaus für Teile
des Kreises Euskirchen, der Parkstad Limburg/Südlimburg sowie der Deutschsprachige Gemeinschaft
Belgiens. Die Datenplattform bildet hierbei eine Grundlage für kommunale und regionale verkehrliche
Fragestellungen.
Parallel dazu entstehen mit Unterstützung durch die Förderprojekte in der Stadt Aachen als auch in der
StädteRegion Aachen erste sogenannte Mobilitätsstationen, an denen auch physisch ein direkter Umstieg
zwischen den Verkehrsträgern Car-, Bikesharing sowie dem ÖPNV möglich ist. Langfristig ist geplant,
solche Mobilitätsstationen auch in den Kreisen Heinsberg und Düren also Verbundweit vorzuhalten.
Langfristiges Ziel ist es, individuelle PKW-Fahrten auf den ÖPNV oder auf alternative Mobilitätsformen zu
verlagern. Dies setzt eine entsprechende Angebotsvielfalt und eine entsprechende Anzahl von
Fahrzeugen im alternativen Mobilitätsmarkt voraus.
Bei allen Innovationen werden auch in Zukunft Bus und Bahn das Rückgrat des Mobilitätsverbundes im
Verbundgebiet bilden. Ergänzt um neuartige Angebote und unterstützt durch ein umfassendes und
übersichtliches Mobilitätskonzept wird die Attraktivität des ÖPNV entscheidend und nachhaltig
gesteigert. So können mehr Kunden für den Umweltverbund gewonnen werden, um langfristig eine
signifikante Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen zu erreichen.
- 188 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
7. Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV
Die Finanzierung des Busverkehrs innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes erfolgt nach den
Regelungen der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) und hier
insbesondere nach den Vorgaben des
- § 12 „Finanzierung der Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV“,
- § 13 „Förderung des ÖPNV“,
- § 14 „Verbandsumlagen“ und
- § 15 „Leistungen des Zweckverbandes“.
Der Kreis Heinsberg ist – neben der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen (hier ohne Stadt Aachen)
und dem Kreis Düren – eines von vier Verbandsmitgliedern des ZV AVV. Die Finanzierungsregelungen in
der Satzung für den ZV AVV sind dabei so ausgestaltet, dass sie den Vorgaben an eine EU-konforme
Finanzierung gemäß der Rechtsprechung des EuGH zu Altmark-Trans bzw. der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 entsprechen.
Grundlage der gesamten Finanzierung ist der Verbundetat, der jeweils vor Beginn eines Jahres von der
AVV GmbH erarbeitet und von den AVV-Gremien beraten und beschlossen wird. Im Rahmen des
Verbundetats und einer mittelfristigen Vorausschau werden insbesondere
-
das betriebliche Leistungsangebot,
-
die Fortentwicklung des Verbundtarifes und
-
die zur Erstellung des ÖSPV notwendigen Aufwendungen und im Rahmen des ÖSPV erwirtschafteten
Erträge ermittelt.
Der nicht über Umsatzerlöse (Fahrgeldeinnahmen, gesetzliche Ausgleichsleistungen) oder sonstige
Erträge gedeckte Aufwand wird dabei nach Nutz-Wagen-Kilometern auf die AVV-Verbandsmitglieder
aufgeteilt. Dieser wird vom Kreis Heinsberg mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im
Kreishaushalt über die Allgemeine Kreisumlage finanziert, ebenso Infrastrukturmaßnahmen, sofern die
Kosten von Nahverkehrsinvestitionen nicht durch Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)/Entflechtungsgesetz und sonstige Landeszuweisungen gedeckt sind.
Das ÖPNV-Gesetz NRW regelt die Organisations- und Finanzierungsstrukturen im Bereich des ÖPNV in
Nordrhein-Westfalen. Die ÖPNV-Förderung ist in fünf Fördersträngen gebündelt und pauschaliert
geregelt. Für Verkehrsunternehmen, die im Bereich des Kreises Heinsberg Linienverkehrsleistungen im
ÖSPV erbringen, besteht die Möglichkeit, vom ZV AVV Fördermittel gemäß § 13 der Satzung für den ZV
AVV bzw. gemäß den Regelungen einer dazu erlassenen Richtlinie zu erhalten. Diesbezüglich nutzt der
ZV AVV die ihm seitens des Landes NRW zugewiesene ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG
NRW. Die Aufgabe zur Bewirtschaftung dieser Mittel ist ihm seitens des Kreises Heinsberg zugewiesen
worden.
Zudem leitet der ZV AVV Mittel aus der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW i. V. m. § 13
Abs. 4 der Satzung des ZV AVV in Höhe von jeweils 145.000 Euro je Verbandsmitglied und somit
insgesamt 580.000 Euro an die Verbandsmitglieder sowie in Höhe von jeweils 25.000 Euro je
Verbandsmitglied und somit insgesamt 100.000 Euro an die AVV GmbH – höchstens jedoch insgesamt
bis zu 20 % der ÖPNV-Pauschale – für Zwecke des ÖPNV weiter. Auf dieser Basis hat der Kreis HS in
2015 somit eine Zuweisung seitens des ZV AVV in Höhe von 134.199,54 Euro (in 2014 –
120.199,55 Euro) erhalten.
Hinsichtlich des ÖPNV-Infrastrukturausbaus besteht sowohl für die Verkehrsunternehmen als auch für
die Kommunen im Bereich des Kreises Heinsberg die Möglichkeit, eine Förderung nach § 12 ÖPNVG
NRW in Anspruch zu nehmen. Zuständige Behörde zur Abwicklung dieser Fördermaßnahmen ist der
Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR), an dem der Kreis Heinsberg
mittelbar über den ZV AVV beteiligt ist.
- 189 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 122: Entwicklung des Verkehrsverlustes im Kreis Heinsberg
Die Ergebnisentwicklung für die Jahre 2005 bis 2014 zeigt die Abb. 27. In den Jahren 2006 - 2010 wurde
auf Grund der Anerkennung eines Widerspruchs der west beim Zuteilungsverfahren von
Ausgleichsmitteln des Landes für die Schülerbeförderung (sog. § 45a-Mittel) die Ergebnisentwicklung
positiv beeinflusst. Es wird deutlich, dass der Verlust im Bereich Verkehr seit Jahren stetig reduziert
werden konnte. Maßgebend hierfür waren die Restrukturierungserfolge beim Verkehrsunternehmen west
sowie Maßnahmen auf der Ebene der Verkehrsplanung durch den Aufgabenträger Kreis Heinsberg. Die
Daten sind aus dem Wirtschaftsplan 2015 sowie der Finanzplanung 2014 - 2019 der west entnommen.
Die Verkehrsverluste im Kreis Heinsberg konnten in den vergangenen Jahren vollständig über Gewinne
aus der Versorgungssparte der WestEnergie und Verkehr GmbH (west) gedeckt werden, die über die
Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) an die kommunalen Gesellschafter ausgeschüttet werden konnten.
Bei dieser Art der Verlustübernahme zwischen Versorgung und ÖSPV wurden die Möglichkeiten des
steuerlichen Querverbundes im Verhältnis zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und den
genannten Unternehmen konsequent genutzt. Die in den letzten Jahren erfolgte Umstrukturierung im
Bereich der Konzernstruktur zwischen KWH, west und NEW AG stellt sicher, dass auch künftig die
Vorteile des steuerlichen Querverbundes bei der Finanzierung des ÖSPV ausgeschöpft werden können.
Mit Blick auf die räumliche Struktur des Kreises Heinsberg und die Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge im
Bereich des ÖSPV ist auch in den nächsten Jahren nicht von einem kostendeckenden ÖSPV auszugehen.
Vielmehr wird Ziel die Senkung des ÖSPV-Defizits bzw. die Verhinderung von Defizitsteigerungen unter
strikter Beachtung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Daseinsvorsorge sein.
- 190 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
8
8.1
Vergabe von Busverkehren als Gesamtleistung an die westVerkehr GmbH
Rechtliche Integration der zu vergebenden Linienverkehre im AVV
Der Aufgabenträger hat die bisherigen Linienbündel der Teilnetze 1 bis 5 des Nahverkehrsplans Kreis
Heinsberg 2008, die MultiBus-Verkehre sowie die zwischenzeitlich neu konzessionierten Buslinien EK 4,
403, 404, 411, 423, 499 (siehe Kap. 4) in diesem NVP in einem einheitlichen Linienbündel für den Kreis
Heinsberg in Form eines integrierten Verkehrsnetzes Kreis Heinsberg überplant und zusammen gefasst.
Der Aufgabenträger beabsichtigt, dass sämtliche Linien des Zielnetzes 2018 zum 10.12.2017 (siehe
Kapitel 6.4) als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG direkt in einem öffentlichen
Dienstleistungsauftrag an die westVerkehr GmbH vergeben werden. Die Vergabe soll durch den Kreis
Heinsberg als kontrollierendem Eigentümer erfolgen.
Die Vergabe erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 direkt an die westVerkehr GmbH als interner
Betreiber.
Durch die Vergabe des Verkehrsnetzes als Gesamtleistung wird eine integrierte Bedienung im Kreis
Heinsberg sichergestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine Laufzeit vom 10.12.2017 bis
zum 11.12.2027 haben. Die westVerkehr GmbH wird die zur Erfüllung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags notwendigen Liniengenehmigungen unter Beachtung der Anforderungen dieses
NVP rechtzeitig beantragen.
Linien der westVerkehr GmbH, die auf die Gebiete anderer Aufgabenträger im AVV oder den
Niederlanden führen, sind mit diesen Aufgabenträgern im Zuge der Aufstellung dieses NVP als
Bestandteil des Verkehrsnetzes Kreis Heinsberg und der zu vergebenden Gesamtleistung verbindlich
abgestimmt worden.
Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der westVerkehr GmbH gemäß der geltenden Betrauung und
dem anschließenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst neben der Durchführung des
Fahrbetriebs auf diesen Linien auch das Netzmanagement, die Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur
und die Beachtung der Verbundstandards des AVV. Durch die Zusammenfassung der verkehrlichen
Funktionen in einem Unternehmen soll die größtmögliche Integrationswirkung für den Linienverkehr in
verkehrlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht erzielt werden.
Das Verkehrsnetz für den gesamten Kreis Heinsberg soll im Genehmigungsverfahren als Einheit
behandelt werden und für die Genehmigungsbehörde eine Grundlage schaffen, Genehmigungsanträge
auf Einzellinien oder Teilnetze des Verkehrsnetzes oder das Verkehrsnetz mit einer Fahrplanung oder
Qualitätsstandards, die hinter den im NVP festgelegten Bedienungsstandards für das Verkehrsnetz Kreis
Heinsberg zurück bleibt, zurückzuweisen.
Die Bildung des Gesamtverkehrsnetzes Kreis Heinsberg gilt rechtlich ab Beschlussfassung über diesen
NVP und soll bereits für die durch die westVerkehr GmbH nach der Beschlussfassung für das
Verkehrsnetz Kreis Heinsberg (Zielnetz zum 10.12.2017) zu beantragenden Genehmigungen Wirkung
entfalten.
- 191 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
8.2
Integrationsmerkmale des Verkehrsnetzes Kreis Heinsberg
Durch die Zusammenfassung im Verkehrsnetz Kreis Heinsberg wird eine integrierte Verkehrsbedienung
durch die westVerkehr GmbH rechtlich im Interesse des Aufgabenträgers abgesichert. Folgende
Integrationseffekte werden erzielt:
• Optimierung der Umlauf- und Betriebsplanung bei Fahrzeug- und Personaleinsatz
• Verkehrsplanung aus einer Hand
• Abbau konkurrierender Angebote zu Gunsten einer optimierten Fahrplangestaltung
• Verbesserte Netzabstimmung und Verknüpfung der Linien des ÖSPV untereinander sowie mit dem
SPNV
• Betriebssteuerung aus einer Hand, da nur eine Leitstelle
• Wirtschaftlicher Ausgleich zwischen ertragsreichen und ertragsarmen Linien
• Optimierung der Vertriebswege und Vertriebsstrukturen sowie der technologischen Weiterentwicklung des Vertriebs
• Optimierung der Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge sowie des Flottenmanagements
• Optimierung der Datenbereitstellung für Informationsdienste (statische und dynamische Daten)
• Optimierung und Vereinheitlichung der Serviceleistungen
• Optimierung in allen verwaltungsmäßigen Angelegenheiten
• Minimierung des Abstimmungsbedarfs
Insgesamt führen die Integrationseffekte sowohl zu deutlichen verkehrlichen als auch wirtschaftlichen
Verbesserungen.
- 192 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
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Ausblick
9.1
Tagebau Garzweiler ΙΙ
Der Braunkohletagebau Garzweiler ΙΙ wird sich auch weiterhin auf die Verkehrsverflechtungen und
-entwicklungen im Kreis Heinsberg, insbesondere im Stadtgebiet Erkelenz, auswirken. Das Leitbild des
Kreises Heinsberg enthält hierzu folgende Aussagen:
Abb. 123: Leitbild des Kreises Heinsberg – Handlungsfeld: Gute Chancen für die Kreiswirtschaft – Großinvestitionen
im Rahmen des Braunkohletagebau
Die auf Grund des Tagebaus Garzweiler ΙΙ schon entstandenen und weiterhin entstehenden
Umsiedlungen in der Stadt Erkelenz werden auch zukünftig Auswirkungen auf den öffentlichen
Nahverkehr haben. Durch den seit einigen Jahren entstandenen und weiterhin entstehenden
verdichteten Raum liegt jedoch die Chance, dem ÖSPV in der Stadt Erkelenz einen neuen Stellenwert zu
geben. Erste Impulse sind mit der Stadtbuslinie 4, dem „ErkaBus“ seitens der west gesetzt worden.
Als einwohnerstärkste Stadt des Kreises Heinsberg hat Erkelenz auch durch die positiv zu beurteilende
Lage im nahen Umfeld des Oberzentrums Mönchengladbach und die direkte Anbindung an die
Schieneninfrastruktur Aachen – Mönchengladbach – Düsseldorf bzw. Krefeld auch zukünftig die besten
Aussichten, an der weiteren positiven Entwicklung teilzuhaben.
Die ÖSPV-Linien EK1-4 der west stellen die Mobilität im Stadtgebiet Erkelenz weitgehend sicher. Die
weiteren Veränderungen auf den ÖSPV-Linien sind in erheblichem Maße vom fortschreitenden Tagebau
und den Zeiträumen der Umsiedlung abhängig, insbesondere da auch Schulstandorte von der
Verlagerung betroffen sind. Das Zielkonzept 2018 zeigt hier den Weg auf.
- 193 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 124: Braunkohletagebau Garzweiler II – Planung der Abbaustände
Es wird weiterhin zu beobachten sein, wie das Stadtbussystem in Erkelenz durch das Angebot an mehr
öffentlicher Mobilität mit einem oder auch mehreren Verknüpfungspunkten die Integration der
Bevölkerung der Umsiedlungsgebiete positiv beeinflussen kann.
Abb. 125: Umsiedlungen im Stadtgebiet Erkelenz durch den Tagebau Garzweiler II
- 194 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Im Frühjahr 2014 hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet, dass
Holzweiler und einzelne Höfe im Umland möglichst nicht bergbaulich in Anspruch genommen werden
sollen. Die energiepolitische Leitentscheidung der Landesregierung zum Braunkohlentagebau
Garzweiler II, welche den Weg in diese Richtung auch rechtlich ebenen soll, wird für Mitte 2015
erwartet; erst ein anschließendes Braunkohlenplanverfahren kann an der derzeitigen rechtlichen
Grundlage Veränderungen bewirken. Die weitere Entwicklung wird entsprechend in den Planungen des
ÖSPV Berücksichtigung finden.
9.2
Weiteres Vorgehen
Die vorliegende Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Heinsberg 2016 gibt einen Überblick über
den derzeitigen Zustand und die Zielvorstellungen im ÖSPV im Kreis Heinsberg für die nächsten Jahre.
Alle Vorhaben werden sich in starkem Maße an den finanziellen Handlungsspielräumen orientieren
müssen. Konkrete Handlungsschritte werden mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den
Verkehrsträgern stets im Dialog abgestimmt.
Insbesondere gilt es, die anstehenden Finanzierungsfragen für die mittel- und langfristige Sicherung
eines anspruchskonformen ÖPNV weiterhin im regionalen Konsens zu lösen. Im Mittelpunkt der
Bemühungen muss hierbei stets eine ausreichende Versorgung des Gebietes durch öffentliche
Verkehrsmittel stehen. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Finanzierungsszenarien wird der
Nahverkehrsplan für Kreis Heinsberg in den nächsten Jahren kontinuierlich fortzuschreiben sein,
insbesondere im Handlungsfeld „Barrierefreier Ausbau der Infrastruktur“.
- 195 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Seite
Abb.
Abb.
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Abb.
1:
2:
3:
4:
5:
6:
7:
8:
Abb. 9:
Tab. 10:
Tab. 11:
Tab. 12:
Tab. 13:
Tab. 14:
Tab. 15:
Tab. 16:
Tab. 17:
Tab. 18:
Tab. 19:
Abb. 20:
Abb. 21:
Tab. 22:
Abb. 23:
Tab. 24:
Tab. 25:
Tab. 26:
Tab. 27:
Abb. 28:
Tab. 29:
Tab. 30:
Tab. 31:
Tab. 32:
Tab. 33:
Tab. 34:
Abb. 35:
Tab. 36:
Tab. 37:
Tab. 38:
Tab. 39:
Abb. 40:
Abb. 41:
Tab. 42:
Tab. 43:
Tab. 44:
Tab. 45:
Tab. 46:
Abb. 48:
Tab. 49:
Tab. 50:
Tab. 51:
Tab. 52:
Abb. 53:
Tab. 54:
Tab. 55:
Ablaufschema für die Aufstellung der Nahverkehrspläne im AVV ........................................ 11
Abgrenzung der Kooperationsräume in NRW (für den SPNV zuständige AT-Gebiete) ........... 12
ÖPNV-Aufgabenträger in NRW (Grafik: Fachportal Nahverkehr NRW) ................................. 13
Übersicht zur Organisationsstruktur des Aachener Verkehrsverbundes ............................... 14
Relevanter Nahverkehrsraum für den Kreis Heinsberg ....................................................... 15
Leitbild des Kreises Heinsberg – Handlungsfeld: Verkehrswege ......................................... 16
Leitbild des Kreises Heinsberg – Handlungsfeld: Verkehrswege - Umsetzungshinweise ........ 17
Siedlungsräumliche Struktur/zentralörtliche Gliederung (Entw. LEP NRW, Stand 25.06.2013)
................................................................................................................................... 20
Entwicklungsachsen gemäß Landesentwicklungsplan NRW ................................................ 21
Anforderungsprofil für den ÖSPV im AVV.......................................................................... 24
Anforderungsprofil für die Raumerschließung durch öffentliche Verkehrsmittel im AVV ........ 25
Anforderungsprofil für die Betriebszeiten des ÖSPV (NVZ/HVZ/SVZ) ................................. 26
Anforderungsprofil für relationsbezogene Bedienungs- und Umsteigehäufigkeiten ............... 28
Anforderungsprofil zur Verknüpfung der Verkehrssysteme im AVV ..................................... 29
Anforderungsprofil für eine differenzierte Produktpalette im AVV (Übersicht) ...................... 30
Anforderungsprofil zur Fahrzeugausstattung für Verkehrsmittel des ÖSPV .......................... 48
Anforderungsprofil für die Ausstattung der Haltestellen ..................................................... 50
Anforderungsprofil für die Betriebssteuerung im AVV ........................................................ 51
Anforderungsprofil für die Informationspalette im AVV ...................................................... 55
Situation des Kreises Heinsberg als westlichster Kreis ....................................................... 67
Kommunale Gliederung, Lage und Verkehrsanbindung des Kreises Heinsberg..................... 68
Einwohner u. Strukturdaten im Kreis Heinsberg 2013 ........................................................ 68
Bevölkerungsvorausberechnung für den Kreis Heinsberg ................................................... 69
ÖSPV-Angebot im Kreis Heinsberg 2015 .......................................................................... 70
Anzahl von allgemeinbildenden Schulen und Standorte im Kreis Heinsberg 2015 ................ 71
Schülerentwicklung im Kreis Heinsberg SJ 2006/07 – SJ2014/15........................................ 71
ÖSPV-Angebot im Kreis Heinsberg 2015 .......................................................................... 76
MultiBus Bedienung im Kreis Heinsberg – Systembild 2003................................................ 77
Fahrgastzahlen MultiBus im Kreis Heinsberg 2004 -2014 ................................................... 78
Grenzüberschreitende Nachfrage beim MultiBus ............................................................... 78
Verbundtarif für den Aachener Verkehrsverbund (Preisstand: Januar 2015)........................ 81
Vertrieb des AVV-Verbundtarifes ..................................................................................... 82
Vertriebswege der einzelnen Unternehmen im AVV (Stand: März 2015) ............................. 86
Art und Verteilung der Vertriebsstellen im Aachener Verkehrsverbund (Stand: März 2015) .. 86
Infokampagne und Test zur Barrierefreiheit im ÖPNV ....................................................... 95
Witterungsverhältnisse am Stichtag der Befragung/Messwerte Wetterstation HS-Schleiden . 97
Befragungsinhalte........................................................................................................... 97
Gewählte Befragungsart.................................................................................................. 98
Haushalte und Personen nach Städten und Gemeinden in der Nettostichprobe ................... 99
Haushaltsgrößen in der Stichprobe vom Kreis Heinsberg in Prozent ................................... 99
Altersstruktur in der Stichprobe vom Kreis Heinsberg in Prozent ...................................... 100
Soziale Lage einzelner Personen im Haushalt.................................................................. 101
Haushaltstypen ............................................................................................................ 102
Einschränkung der Mobilität .......................................................................................... 102
Haushalt mit Autos im Kreis Heinsberg im Vergleich ....................................................... 103
Fahrräder im Haushalt .................................................................................................. 103
Pkw-Führerscheinbesitzquote nach Geschlecht und Altersgruppen ................................... 105
Verfügbarkeit über ein Auto .......................................................................................... 105
Zeitkartenbesitz im ÖV .................................................................................................. 105
Mobilitätsvoraussetzungen ............................................................................................ 106
Entfernung der Wohnung zur nächst gelegenen Bushaltestelle ........................................ 107
Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel im Vergleich ........................................................ 107
Typen der Mobilitätsnutzung ......................................................................................... 108
Lage des Ausbildungs-/Arbeitsplatzes im Kreis Heinsberg n. Erwerbs-/Ausbildungsstatus .. 109
- 196 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Tab. 56:
Abb. 57:
Abb. 58:
Abb. 59:
Orte des Ausbildungs-/Arbeitsplatzes im Kreis Heinsberg .................................................110
Verkehrsmittelwahl nach Lage des Arbeitsplatzes bzw. Schulstandortes ............................111
Bewertung der Erreichbarkeit d. Arbeitsplatzes im Kreis Heinsberg n. Verkehrsmitteln.......111
Bewertung der Erreichbarkeit d. Ausbildungsplatzes im Kreis Heinsberg n. Verkehrsmitteln
.................................................................................................................................112
Tab. 60: Anteil derjenigen, mit einer sehr guten oder guten Bewertung der Erreichbarkeit des Arbeitsund Ausbildungsortes nach Lage des Arbeits- und Ausbildungsortes...............................112
Abb. 61: Bewertung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit sehr gut/gut nach Verkehrsmittel und
Nutzungshäufigkeit .....................................................................................................113
Abb. 62: Bewertung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit mangelhaft/ungenügend nach
Verkehrsmittel und Nutzungshäufigkeit ........................................................................113
Tab. 63: Zahl der zurückgelegten Wege .......................................................................................114
Tab. 64: Mobilität im Kreis Heinsberg im Vergleich .......................................................................115
Tab. 65: Zweck des Weges („Rückweg vom vorherigen Weg“ und „nach Hause“ wurden dem
vorherigen Zweck zugeordnet) ....................................................................................115
Abb. 66: Wegezwecke (Di. - Do.) im Kreis Heinsberg ....................................................................116
Abb. 67: Verkehrsmittelwahl Kreis Heinsberg (Di. – Do.) ...............................................................116
Tab. 68: Verkehrsmittel zum ÖV-Zustiegspunkt ............................................................................117
Tab. 69: Verkehrsmittelwahl im Kreis Heinsberg im Vergleich ........................................................117
Abb. 70: Verkehrsmittelwahl nach Geschlecht und Alter ................................................................118
Abb. 71: Modal Split (Di.-Do.) im Kreis Heinsberg nach Wegezweck...............................................119
Abb. 72: Verkehrsmittelwahl nach Alter der Schüler ......................................................................119
Abb. 73: Modal Split (Di.-Do.) nach Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg ..............................120
Tab. 74: Entfernung der zurückgelegten Wege .............................................................................121
Abb. 75: Modal Split (Di.-Do.) im Kreis Heinsberg nach Entfernung................................................122
Tab. 76: Dauer der zurückgelegten Wege ....................................................................................122
Tab. 77: Durchschnittsgeschwindigkeiten nach Entfernungsklassen bzw. Wegebeziehung ...............123
Tab. 78: Begleitung auf dem Weg ...............................................................................................123
Abb. 79: Uhrzeit des Wegebeginns nach Wegezweck (Di. – Do.) im Kreis Heinsberg .......................124
Tab. 80: Struktur der Verkehrsbeziehung .....................................................................................124
Abb. 81: Räumliche Struktur der Verkehrswege n. Kommunen im Kreis Heinsberg (Di. – Do.) .........125
Abb. 82: Modal Split im Binnenverkehr nach Städten und Gemeinden (Di.-Do.) ..............................125
Abb. 83: Wegebeziehungen nach Wegezweck im Kreis Heinsberg..................................................126
Tab. 84: Anteil der Wege im Kreis Heinsberg ...............................................................................126
Abb. 85: Räumliche Verkehrsbeziehungen im Kreis Heinsberg .......................................................127
Abb. 86: Modal Split für best. räumliche Verkehrsbeziehungen im Kreis Heinsberg (Di. – Do.) .........128
Tab. 87: Zielorte außerhalb des Kreises Heinsberg .......................................................................128
Abb. 88: Modal Split für best. räumliche Verkehrsbeziehungen vom Kreis Heinsberg (Di. – Do.) ......129
Abb. 89: Wegezweck für besti. räumliche Verkehrsbeziehungen vom Kreis Heinsberg (Di. – Do.) ....129
Abb. 90: Uhrzeit des Wegebeginns n. Wegezweck (Samstag) im Kreis Heinsberg ...........................130
Abb. 91: Uhrzeit des Wegebeginns n. Wegezweck (Sonntag) im Kreis Heinsberg ............................131
Abb. 92: Modal Split nach Wochentag ..........................................................................................131
Tab. 93: Busliniennutzung im Kreis Heinsberg 2012 ......................................................................132
Tab. 94: Bekanntheitsgrad des MultiBus-Systems nach Städten / Gemeinden .................................133
Tab. 95: Bekanntheitsgrad des MultiBus-Systems .........................................................................134
Tab. 96: Nutzungsintensität des MultiBus-Systems .......................................................................134
Tab. 97: Nutzungsintensität des MultiBus-Systems nach Städten und Gemeinden ...........................134
Tab. 98: Bewertung der Reaktivierung „Heinsberger Bahn“ ...........................................................135
Tab. 99: Bewertung der Reaktivierung „Heinsberger Bahn“ nach Städten und Gemeinden ..............135
Tab. 100: Nutzungsintensität der Heinsberger Bahn .....................................................................136
Tab. 101: Nutzungsintensität der Heinsberger Bahn nach Städten und Gemeinden ........................136
Abb. 102: Verkehrsmittelwahl zum Arbeitsplatz außerhalb des Kreises HS in Abhängigkeit zur
Entfernung der Wohnung zum nächstgelegenen Bahnhof ..............................................137
- 197 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc
Nahverkehrsplan
Abb. 103:
Tab.
Tab.
Tab.
Tab.
104:
105:
106:
107:
Tab. 108:
Tab. 109:
Tab. 110:
Abb. 111:
Abb. 112:
Abb. 113:
Abb. 114:
Tab. 115:
Tab. 116:
Abb. 117:
Tab. 118:
Abb. 119:
Abb. 120:
Abb. 121:
Abb. 122:
Abb. 123:
Abb. 124:
Abb. 125:
Verkehrsmittelwahl zum Arbeitsplatz in größere Städte (AC, MG, D, DU, KR, K) in
Abhängigkeit von der Entfernung der Wohnung zum nächstgelegenen Bahnhof ............. 137
Bewertung des Verkehrssystems im Kreis Heinsberg..................................................... 138
Bewertung des Verkehrssystems im Vergleich .............................................................. 138
Bewertung des Verkehrssystems nach Städten und Gemeinden..................................... 139
Durchschnittsnoten der Verkehrssysteme nach sozial- bzw. verkehrsstrukturellen Merkmalen
................................................................................................................................. 140
Verbesserungsmaßnahmen für eine vermehrte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ....
................................................................................................................................ 141
Verbesserungsvorschläge zu weiteren Busangeboten .................................................... 142
Anregungen und Maßnahmen für die Verkehrsplanung ................................................. 143
Nutzersegmente und Radpotenziale im Kreis Heinsberg ................................................ 144
Nutzersegmente und ÖV-Potenziale im Kreis Heinsberg ................................................ 144
Grenzüberschreitender Schnellverkehr in der Euregio Maas-Rhein (Ausgabe Juni 2014) .. 152
Zielkonzept SPNV 2018 (NVR) ..................................................................................... 154
Zielkonzept Fahrgastinformation – Teil I ...................................................................... 181
Zielkonzept Fahrgastinformation – Teil II ..................................................................... 182
Barrierefrei ausgebaute Haltestelle Stadt Heinsberg - Industriestraße ............................ 183
Übersicht zum Ablauf der Prozesse zur Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen ... 184
Barrierefreie Elemente in ÖV-Fahrzeugen..................................................................... 185
Haltestellenplan Bf Erkelenz mit Zugangsinformationen ................................................ 186
PenderPortal Kreis Heinsberg– Internetseite mit Eingabe/Suchmaske ............................ 187
Entwicklung des Verkehrsverlustes im Kreis Heinsberg.................................................. 190
Leitbild des Kreises Heinsberg – Handlungsfeld: Gute Chancen für die Kreiswirtschaft –
Großinvestitionen im Rahmen des Braunkohletagebau .................................................. 193
Braunkohletagebau Garzweiler II – Planung der Abbaustände ....................................... 194
Umsiedlungen im Stadtgebiet Erkelenz durch den Tagebau Garzweiler II ....................... 194
- 198 D:\NVP Kreis HS 2015_03.06.2015.doc