Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
44648.pdf
Größe
323 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/336/2015
öffentlich
26.08.2015
Amt 61 Manfred Orth
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet
Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte und Beschluss zur
Einleitung des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.09.2015
be
10.09.2015
16.09.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Ziel und Zweck der 24. Änderung des mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung Photovoltaik Freiflächenanlage n. § 10 Abs. 2 BauNVO am nordöstlichen Siedlungsrand von Erkelenz-Mitte.
Das nördlich der BAB 46, östlich der Düsseldorfer Straße geplante Sondergebiet hat
eine Flächengröße von ca. 2,2 ha.
Die angrenzend an der Grünannahmestelle gelegenen Flächen sind im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik Freiflächenanlage n. § 10 Abs. 2
BauNVO geschaffen werden.
Die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur kostengünstigen Steigerung des Zubaus ab April 2015 auf Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur
umgestellt worden.
Der Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll um durchschnittlich 400 Megawatt pro Jahr gesteigert werden.
Betreiber erhalten eine Förderung n. EEG wenn sie eine Ausschreibung gewinnen –
und zwar aufgrund einer möglichst niedrigen Fördersumme für den wirtschaftlichen
Betrieb ihres Solarparks.
An der Ausschreibung können verschiedene Investoren teilnehmen, auch Bürgerenergiegesellschaften und Energiegenossenschaften.
Jeder Solarpark muss eine installierte Leistung zwischen 100 Kilowatt und maximal
10 Megawatt haben.
Förderfähig sind derzeit auf Basis des EEG nur Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf
Seitenrandstreifen (110m entlang Autobahnen und Schienenwegen), Konversionsflächen und versiegelten Flächen.
Mit der Präferenz ausgewählter Flächenmerkmale verfolgt der Gesetzgeber die Vermeidung von Umweltauswirkungen und die Verringerung von räumlichen Konflikten
bei der PV-Nutzung.
Die Flächen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen aufgrund der Lage
zwischen der BAB 46 und der Bahnlinie innerhalb eines 110m Seitenrandstreifens.
Die Flächen des Plangebietes weisen hiermit eine Vorbelastung infolge der Verkehrsinfrastruktureinrichtungen sowie der städtischen Grünannahmestelle auf und
grenzen räumlich unmittelbar an Gewerbeflächen der Ferdinand-Clasen-Straße.
Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß §34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung wurde am 02.07.2015 gestellt, eine Erklärung zur Anpassung an die Ziele der
Raumordnung wurde in Aussicht gestellt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Vorlage A 61/336/2015 der Stadt Erkelenz
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Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1. Die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“
2.
Über den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage) Erkelenz-Mitte, ist die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1
Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der
Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/336/2015 der Stadt Erkelenz
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