Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
44441.pdf
Größe
836 kB
Erstellt
19.08.15, 12:00
Aktualisiert
22.07.17, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/324/2015
öffentlich
13.08.2015
Amt 61 Jürgen Schöbel
Antrag der Fraktion Freie Wähler - UWG Erkelenz zur Einrichtung eines Bergbauschadenskatasters vom 16.03.2015
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.09.2015
Braunkohlenausschuss
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 16.03.2015 beantragt die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz,
„die Verwaltung möge ein Bergbauschadenskataster einrichten, das zukünftig alle
bestätigten Bergbauschäden im Stadtgebiet aufführt. Darüber hinaus sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und der RWE Power AG besonders gefährdete Bereiche auszuweisen, in denen vermehrt mit Bodenbewegungen zu rechnen
ist. Die Bürger in diesen Risikobereichen sind hierüber zu informieren. Das Schadenskataster ist außerdem über die Homepage der Stadt Erkelenz erreichbar, um eine maximale Transparenz für die Bürger zu gewährleisten.“
Entstehung von Bergschäden
Für einen sicheren Betrieb der Braunkohlentagebaue im Rheinischen Revier ist es
notwendig, den Grundwasserspiegel im unmittelbaren Tagebaubereich abzusenken
und auf einen ausreichend tiefen Stand zu halten. Hierzu ist es erforderlich, dass der
Grundwasserspiegel bis unterhalb der tiefsten Sohle des Tagebaus abgesenkt wird
(sogenannte Sümpfungsmaßnahmen).
Die Bodensenkungen durch Grundwasserabsenkungen im Zusammenhang mit dem
Braunkohlenabbau und die Hebung des Geländes nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen wird in der aktuellen Fachliteratur als langsam verlaufend und sehr
gleichmäßig beschrieben und stellen dort keine Gefährdung für bauliche Anlagen
dar.
Das führt dazu, dass im Gegensatz zum Einwirkungsbereich des untertägigen Steinkohlenbergbaus im weiträumigen Bereich der Grundwasserabsenkungen durch
Braunkohletagebaue vergleichsweise wenig Bergschäden auftreten, die lediglich im
eng begrenzten Bereich geologischer Besonderheiten zu erwarten sind. Dies kann
auf sogenannten bewegungsaktiven tektonischen Verwerfungen und in Auebereichen der Fall sein.
Gleichwohl nimmt die Verwaltung die Sorgen ernst, dass es in den von Maßnahmen
der bergbaubedingten Grundwasserhaltung beeinflussten Bereichen auf dem Erkelenzer Stadtgebiet zu Bergschäden komme bzw. kommen kann.
Nach Erkenntnis der Verwaltung können potentielle Bergschäden deshalb bezogen
auf das Stadtgebiet nur in folgenden, eng begrenzten Bereichen auftreten:
Im Bereich der bewegungsaktiven Störungen „Wegberger Sprung“ (Stadtkern)
und „Lövenicher Sprung“ (Bereich Lövenich/Katzem)
In Auebereichen mit Sümpfungseinfluss von Lövenich (Nysterbachaue), Geneiken/Genfeld (Schwalmaue), Keyenberg/Kuckum (Niersaue)
Einen Überblick über die aktuelle Bergschadenssituation im Erkelenzer Stadtgebiet
und deren Entwicklung werden in der Sitzung des Braunkohlenausschusses Vertreter der RWE Power AG und des Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG) geben und für Fragen zur Verfügung stehen.
Bergschadensvorsorge
Um Bergschäden zu vermeiden, werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange bei der Erstellung von Bebauungsplänen beteiligt, wie etwa die Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und die RWE Power AG.
Diese Informationen fließen soweit von Belang in die Bauleitpläne z.B. als Hinweis
ein und sind somit allgemein zu jedermanns Einsicht zugänglich für Bürger und alle
Adressaten der Bauleitplanung.
Das Bauordnungsamt unterrichtet zudem die Abteilung Bergschäden - Markscheiderei der RWE Power AG über Bauvorhaben, die im Bereich definierter tektonischer
Verwerfungszonen oder Auebereiche geplant sind, gemäß § 110 Abs. 6 BBergG zur
vorsorglichen Prüfung aus Bergschadensgesichtspunkten. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Bauherren schriftlich mitgeteilt, sofern aus Bergschadenssicht irgendwelche Bedenken bestehen bzw. besondere Maßnahmen zu berücksichtigen
sind oder allgemeine Hinweise zur Gründungsplanung zweckdienlich sind. Die Prüfung und etwaige Vorsorgemaßnahmen sind für die Bauherren kostenlos.
Auch zu diesen Aspekten werden die eingeladenen Sachverständigen vortragen und
für Fragen zur Verfügung stehen.
Schadensmeldung und –bearbeitung
Bei einer Bergschadensvermutung durch Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power
AG haben Haus- und Grundstückseigentümer die Möglichkeit sich im Planungsamt,
Sachgebiet Braunkohlenplanung/Umsiedlung, beraten zu lassen und die Möglichkeit
im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften
durch VBHG – Sachverständige (Bauingenieure, Architekten, Markscheider), eine
kostenlose sogenannte Technische Vorprüfung ihres Schadens zu erhalten. Ein Vertreter des VBHG ist zu der Sitzung eingeladen und wird über Arbeit und Erfahrungen
berichten.
Vorlage A 61/324/2015 der Stadt Erkelenz
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Bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschäden handelt es sich um eine
privatrechtliche Angelegenheit, die zwischen Geschädigtem und dem Verursacher zu
regeln ist.
Stellt ein Eigentümer einen Gebäudeschaden fest und wird eine bergbauliche Verursachung vermutet, können Betroffene diesen Schaden direkt an RWE Power melden. Wie die Bearbeitung der Schadensmeldung erfolgt, wird in der Sitzung ein Vertreter der RWE Power AG erläutern.
Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW
Darüber hinaus hat das Land die Einrichtung einer Anrufungsstelle „Bergschaden
Braunkohle NRW“ organisiert, wo Geschädigte kostenfrei eine Klärung etwaiger
Schadensersatzansprüche prüfen können. Der Vorsitzende der Anrufungsstelle wird
in der Sitzung über die Arbeit der Anrufungsstelle berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.
Bergbau Transparenzvereinbarung
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW), die RAG AG und die RWE Generation SE/RWE Power AG haben am 24. Februar 2014 eine Vereinbarung geschlossen,
die für mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen Anwohnern und Unternehmen sorgen soll (sogenannte „Transparenzvereinbarung“). In
der Vereinbarung verpflichten sich Land und Unternehmen u.a. dazu, mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen hinsichtlich der Daten und Informationen zu den bergbaulichen Vorhaben und ihre Auswirkungen, die bei Behörden und Unternehmen vorliegen.
In der Transparenzvereinbarung sind unter Kapitel VII. Punkt 1.4 „Informationsdienst
zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen im Rheinischen
Revier“ u.a. folgende Ziele und Kernelemente formuliert
(http://www.mweimh.nrw.de/presse/_container_presse/Transparenzpapier_Stand_19_02_2014-mit_neuem_Deckblatt.pdf, 07.08.2015):
„1.4.1 Ziele:
-
Umfassende, vollständige und transparente Information zu Bodenbewegungen
im Braunkohlenrevier und deren mögliche Auswirkungen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen
Unterstützung für Menschen, die durch Bodenbewegungen einen materiellen
Schaden erleiden
Unterstützung für Planungsträger, damit sie absehbare Abläufe bei den Planungen einbeziehen können.
1.4.2 Kernelemente:
-
-
Zusammenführung der bei verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen
(RWE Power, Bergbehörde, Wasserbehörden, Wasserverbände, Geol. Dienst,
Vermessungsbehörden etc.) vorhandenen Daten und Informationen zu Beschaffenheit des Untergrundes, zur Grundwassersituation, zu Bodenbewegungen und zu Bergschäden
Visualisierung und Präsentation von Daten unter Zugrundelegung des Datenschutzes im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Informationssystems.“
Vorlage A 61/324/2015 der Stadt Erkelenz
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Informationen über Bergschäden
Im Rahmen der Transparenzinitiative informiert die RWE Power AG ab dem Jahr
2014 in einem jährlichen Bericht über die Bergschadenssituation im Rheinischen
Braunkohlenrevier und darüber hinaus in Form von Gesprächen die Verwaltung zum
Stand der Bergschadensthematik auf dem Stadtgebiet.
Durch Grundwasserabsenkung verursachte Bergschäden sind der Verwaltung lediglich in grob definierten Räumen bekannt, in denen geologische Besonderheiten vorliegen, wie im Bereich des Wegberger Sprungs im Stadtkern, vereinzelt in Lövenich
(Tektonikbergschäden) und entwässerter Auegebiete mit humosen Böden, im Wesentlichen im Bereich Nysterbachaue in Lövenich (Auebergschäden). Wie schon
ausgeführt handelt, es sich bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschäden um privatrechtliche Angelegenheiten, die zwischen dem Geschädigten und dem
Verursacher zu regeln ist. Aus Datenschutzgründen liegen der Verwaltung keine parzellenscharfen betroffenen Grundstücke oder namentlich betroffene Eigentümer vor.
Die Statistiken beziehen sich auf die Anzahl von Erstmeldungen, Wiederholungsmeldungen, Anrufungsfälle und neue Bergschäden im Stadtgebiet. Betroffene erhalten
nach Kenntnis der Verwaltung nach Vorlage eines Eigentumsnachweises individuell
und umfassend Auskunft über bergschadensrelevante Informationen zum betreffenden Grundstück. Darüber hinaus wird für eine Schadensbeurteilung – unter Beachtung des Datenschutzes – auch Einsichtnahme in weitere Unterlagen gewährt. Der
Antrag, die Verwaltung möge ein Bergbauschadenskataster einrichten, das zukünftig
alle bestätigten Bergbauschäden im Stadtgebiet aufführt, ist unter Beachtung des
Datenschutzes und der vorliegenden Angaben nicht realisierbar. Mit der Einführung
eines geplanten Informationsdienstes zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und
ihren Auswirkungen unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen wird dem berechtigten Informationsbedürfnis künftig auch unter Zugrundelegung des Datenschutzes Rechnung getragen.
Beschlussentwurf:
„Dem Antrag auf Errichtung eines Bergbauschadenskatasters wird nicht gefolgt. Die
Verwaltung wird beauftragt für die Internetseite der Stadt Erkelenz eine Rubrik Bergschadensvermutung durch Grundwasserabsenkung zu entwickeln, die unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen weiterführende Hinweise sowie
Adressen und Links aufführt, die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer
Bergschadensvermutung weiterhelfen und wo diese auch weiterreichende Informationen von Dritten erhalten, um so zur Verbesserung der Transparenz und des Informationsstandes beizutragen. Sobald das Fachinformationssystem Rheinisches Revier, dass unter der Koordination des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MEIMH NRW) erarbeitet wird, fertiggestellt und für die Öffentlichkeit freigegeben ist, wird ein entsprechender Link hierzu erfolgen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Antrag der Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz zur Einrichtung eines Bergbauschadenskatasters vom 16.03.2015
Vorlage A 61/324/2015 der Stadt Erkelenz
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