Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
44435.pdf
Größe
475 kB
Erstellt
19.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/325/2015
öffentlich
13.08.2015
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.09.2015
08.09.2015
be
10.09.2015
16.09.2015
Braunkohlenausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.04.2015 bekannt
gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.04.2015 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
27.03.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 02.04.2015 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 28.04.2015 folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich stimmt der 21. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz(Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, zu“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 5 Enthaltungen
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 16.06.2015 und des Rates der Stadt Erkelenz vom
24.06.2015 wurde der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath),
Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 26.06.2015 in der
Zeit vom 06.07.2015 bis 07.08.2015 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7
BauGB entschieden werden.
Der Feststellungsbeschluss über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath),
Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in EinVorlage A 61/325/2015 der Stadt Erkelenz
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klang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und
privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte,
wird hiermit beschlossen.
3.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
– zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), ErkelenzMitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage A 61/325/2015 der Stadt Erkelenz
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 21.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter- / Oberwestrich, Berverath), ErkelenzMitte im Braunkohlenausschuss am 03.09.2015, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Betriebe am 08.09.2015, Hauptausschuss am 10.09.2015 und Rat am16.09.2015
Lfd. Nr.: 1
Öffentlichkeit: Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Gereonstr.
80, 41747 Viersen
Schreiben vom: 28.07.2015
Inhalt:
Für die Berücksichtigung unserer Anregung vom 28.04.2015 zu den Wirtschaftswegen bedanken wir uns. Unter Punkt 12 der aktuellen Begründung zum FNP wurde
somit ergänzt, dass im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren Nr. XXII sicherzustellen sei, „dass die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen in Nachbarschaft des Standortes gewährleistet ist.“ Zu diesem Zweck seien entfallende Abschnitte der vorhandenen Wirtschaftswege zu ersetzen.
Im parallel vorliegenden Bebauungsplanverfahren haben wir entsprechende Vorgaben jedoch nicht gefunden und bitten daher um Hinweis, falls wir diese übersehen
haben, oder regen andernfalls die Ergänzung an.
Bereits in der o.a. Stellungnahme hatten wir darauf hingewiesen, dass durch die
Bauleitplanung die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere die um
das Wasserwerk gelegenen, agrarstrukturell sehr benachteiligt werden. Hierzu führen
Sie im Wesentlichen an, dass die Flächen außerhalb des Plangebiets lägen und die
Stadt Erkelenz nicht Eigentümer sei.
Da in Zusammenhang mit der Suche nach CEF-Flächen nun ebenfalls Flächen außerhalb des Plangebiets in Betracht gezogen werden, regen wir an zu prüfen, ob die
Eigentümer bzw. Bewirtschafter der erstgenannten Flächen bereit sind, dort produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für den Artenschutz, durchzuführen.
Für zukünftige Verfahren regen wir zudem vorsorglich an, solche „Pufferflächen“ zu
vermeiden bzw. andernfalls zu prüfen, ob diese für Ausgleichsmaßnahmen genutzt
werden können.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind südwestlich, südöstlich
sowie östlich Teilstücke von Wirtschaftswegen für den landwirtschaftlichen Verkehr
vorgesehen. Zu diesem Zweck werden die Wege mit einer Breite von 4,0 m angelegt
und an den Einmündungsbereichen aufgeweitet. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen in Nachbarschaft des Standortes und zur Abstimmung weiterer notwendiger Maßnahmen sind erneute Abstimmungen mit der
Landwirtschaftskammer NRW geplant.
Die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen können als CEF-Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich bzg. Vogelarten der offenen und halboffenen Feldflur
(hier: Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz) nicht herangezogen werden, weil die Arten eine
geringe Bindung zu Vertikalstrukturen (z.B. Bäume) haben und bestimmte Arten
(hier: Feldlerche und Kiebitz) sie sogar meiden.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 21.
Änderung des Flächennutzungsplanes (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter- / Oberwestrich, Berverath), ErkelenzMitte im Braunkohlenausschuss am 03.09.2015, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Betriebe am 08.09.2015, Hauptausschuss am 10.09.2015 und Rat am16.09.2015
Beschlussvorschlag:
Die landwirtschaftlichen Belange der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen sind
mit der Landwirtschaftskammer im weiteren Verfahren abzustimmen.
Übersicht über den Geltungsbereich der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich