Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
43563.pdf
Größe
542 kB
Erstellt
01.06.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:19

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/321/2015 öffentlich 01.06.2015 Amt 61 Manfred Orth 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 16.06.2015 be 18.06.2015 24.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 17.12.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.04.2015 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 21.04.2015 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 02.04.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath wurde mit Schreiben vom 13.04.2015 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde keine Stellungnahme abgegeben. Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingereichten abwägungsrelevanten Stellungnahmen entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage A 61/321/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 2. Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz Übersicht über den Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven Vorlage A 61/321/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Seite 1 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Lfd. Nr.: 1 Träger: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Niederrhein Postfach 10 10 27 41010 Mönchengladbach Inhalt: Zu den o. g. Bauleitplänen wird wie folgt Stellung genommen: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Das Plangebiet wird im Westen von einem Abschnitt (Nr. 7) der freien Strecke der Landesstraße 366 begrenzt. Baulastträger der Landesstraße ist das Land NordrheinWestfalen. Die Erschließung des Plangebietes soll über die vorhandene Wirtschaftswegeinmündung (Station 0,390) an die L 366 erfolgen. Der geplante Ausbau dieser Einmündung wird im nachfolgenden Bauleitplanverfahren anhand einer straßenbaulichen Entwurfsplanung im Detail abgestimmt. Gegen die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Bedenken erhoben. 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Das Plangebiet wird im Westen von einem Abschnitt der freien Strecke der Landesstraße 366 begrenzt: Abschnitt 7, Station 0,390 bis Station 0,420 Station 0,490 bis Station 0,575 Baulastträger der Landesstraße ist das Land Nordrhein-Westfalen. Gegen die 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III werden aus folgendem Grund Bedenken erhoben: Die Erschließung des Plangebietes soll über den vorhandenen Wirtschaftsweg an die L 366 erfolgen. Hierzu wird die Fahrbahn der L 366 nach Osten hin, zwecks Anlage einer Linksabbiegespur, aufgeweitet. Diese Aufweitungsflächen einschl. neuer Straßenböschung sind im Bebauungsplan nicht berücksichtigt worden und daher als „Überörtliche Hauptverkehrsstraße“ gemäß Pkt. 5.1.2 PlanzV 90 darzustellen. Eine vorläufige Entwurfsplanung des Knotenpunktes, aufgestellt durch das Ingenieurbüro H. Berg & Partner, liegt der hiesigen Niederlassung bereits vor und befindet sich in der Abstimmung. Seite 2 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Ferner weise ich auf folgende Punkte hin:  Die Kosten des Ausbaus der Einmündung trägt gemäß § 34 (1) Straßen- und Wegegesetz NRW (StRWG NRW) die Stadt bzw. RWE als Veranlasser. Die Mehrkosten für Erhaltung und Unterhaltung sind gemäß § 16 StrWG NRW einmalig an den Landesbetrieb abzulösen.  Die beigefügte Anlage „Allgemeine Forderungen Landesstraßen“ ist zu beachten. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Ausgestaltung der Anbindung an die L366 wird zwischen der Stadt Erkelenz und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt und in den Bebauungsplan mit der Festsetzung Verkehrsflächen eingearbeitet. Die Parzelle Nr. 53 wird aufgrund der Beanspruchung durch die Einmündung und Aufweitungsflächen der L366 nachträglich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Hinweise zur Kostenübernahme des Ausbaus der Einmündung sowie die Anlage „Allgemeine Forderungen Landesstraßen“ werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag: Die Anregung zur Berücksichtigung der Aufweitungsflächen der L366 wird gefolgt, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend erweitert. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Lfd. Nr.: 2 Träger: Bezirksregierung Arnsberg, Postfach 44025 Dortmund Schreiben vom: 20. April 2015 Inhalt: Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise:  Die Planfläche liegt über den auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Rombach III“ und „Rombach 12“ beide im Eigentum der CBB Holding AG i. L. Die CBB Holding AG i. L. hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu erteilen, da ihr keine Unterlagen über den umgegangenen Bergbau vorliegen würden. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist aus den o. g. Bergwerksfel- Seite 3 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 dern im Bereich der Planfläche mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.  Ferner liegt die Planfläche über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Union 18“ und „Union 20“ beide im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Bergschäden-Markscheiderei in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht; Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohlentagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen eine Anfrage an die RWE Power AG sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband zu stellen, falls nicht schon geschehen.  Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass nahezu das gesamte Stadtgebiet über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (zu gewerblichen Zwecken) liegt. Inhaberin der Erlaubnis ist die Dart Energy (Europe) Limited. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so dass Umweltauswirkungen in diesem Sta- Seite 4 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 dium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Zu dem Änderungsverfahren sind aus bergbehördlicher Sicht keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. Die bergbaulichen Verhältnisse bezüglich möglicher Einwirkungen sind in die Begründung aufgenommen und soweit ersichtlich berücksichtigt. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Hinweise zu den bergbaulichen Verhältnisse wurden im Bebauungsplan bereits berücksichtigt, der Hinweis, dass die Plangebietsflächen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen ist, ist im Bebauungsplan Nr. III ‚Umsiedlung Immerarth, Pesch, Lützerath‘ vorhanden. Die 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III ‚Umsiedlung Immarth, Pesch, Lützerath‘ verweist auf die Hinweise des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“. Beschlussvorschlag: entfällt Lfd. Nr.: 3 Träger: LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Schreiben vom: 23. April 2015 Inhalt: Auf der Grundlage eines Anfangverdachts zur Betroffenheit der Bodendenkmäler wurde in einem Teilbereich der Fläche im Januar 2015 durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege eine Begehung durchgeführt. Die dabei ermittelte hohe Anzahl mittelalterlicher Scherben (16 karolingisch, 156 hochmittelalterlich) ist als Hinweis auf eine im Boden erhaltene mittelalterliche Siedlungsreste zu werten. Danach ist in der Fläche mit Bodendenkmälern zu rechnen. Für die planerische Abwägung ist diese Prognose unter Berücksichtigung der §§ 1 Abs. 3 und 11 DSchG NW von Bedeutung, da diese Vorschriften unabhängig von der Eintragung eines Bodendenkmals Anwendung finden (§ 3 Abs. 1 Satz 4 DschG NW). Seite 5 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Durch Sachverhaltsermittlung im Rahmen der Bauleitplanung, konkret für die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, wird es nun erforderlich, den Umfang der Betroffenheit der Kulturgüter in Bezug auf die §§ 3, 4, 7, 8 bzw. 29 DSchG NW zu prüfen. Da die Ermittlung der Abwägungserheblichkeit der Bodendenkmäler Teil der Planung selbst ist, ist diese vom Planungsträger zu veranlassen. Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die gewählten planerischen Festsetzungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des Bodendenkmalschutzes stehen. Das Ergebnis der Ermittlung ist gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein Baustein zur Steuerung der kommunalen Gestaltungsfreiheit, von daher sind Auswirkungen auf die Festsetzungen der verbindlichen Bauleitplanung nicht auszuschließen. Sobald uns das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, werden wir dieses mit Bezug auf die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes bewerten und Ihnen einen Abwägungsvorschlag unterbreiten. Schreiben vom 15.05.2015: Im Plangebiet des o. a. Bebauungsplanes wurde auf Anregung des LVR Amtes für Bodendenkmalpflege eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt, da auf der Grundlage eine Begehung der Fläche mit erhaltenen Bodendenkmälern zu rechnen war. In der Fläche verteilt wurden 15 Suchschnitte aufgezogen. Hierbei wurde eine Fläche von 1200 qm (etwa 2 % der Gesamtfläche) geöffnet. Metallzeitliche Gruben und Pfosten im Osten des Planareals geben einen deutlichen Hinweis auf eine Siedlungsstelle dieser Zeitstellung. Das Ergebnis ist in der Anlage zusammengefasst. Grundsätzlich stellt sich jetzt die Frage, ob die vorgesehenen planerischen Festsetzungen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind. Gemäß § 11 DSchG NW ist die Sicherung der Bodendenkmäler im Rahmen der Bauleitplanung zu gewährleisten. Sicherung heißt in erster Linie, Erhaltung bedeutender Bodendenkmäler als Bodenarchiv für kommende Generationen. Diese Sicherungsverpflichtung wird über § 1 Abs. 3 DschG NW bzw. § 1 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand der planerischen Abwägung. Von der Spannweite her besteht die Möglichkeit, die denkmalwürdige Teilfläche des Plangebietes, die sich ausweislich der Sondagen im östlichen Teilabschnitt befindet, als nicht überbaubare Fläche festzusetzen, um hier dem Auftrag des Denkmalschutzgesetzes nachzukommen. Es besteht aber auch die Alternative, hier eine Sicherung der Quellen für die Forschung durch Ausgrabung vorzunehmen, so dass im Ergebnis die vorgesehenen Festsetzungen nach erfolgter Grabung nicht zu beanstanden wären. Die Grabung kann in diesem Zusammenhang aber nicht auf einzelne Baugruben beschränkt werden, da diese Teilgrabung den wissenschaftlichen Aussagewert als Quelle für die Forschung zu sehr beeinträchtigen würde. Die planerischen Festsetzungen „verursachen“ daher die Notwendigkeit der Ausgrabung des geschlossenen archäologischen Befundes, da nur so der undokumentierte Verlust der Quelle für die Forschung vermieden werden kann. Seite 6 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Hiermit wäre eine Fachfirma zu beauftragen, die nach Maßgabe einer Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW tätig wird. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Belange der Bauleitplanung zur Umsiedlung der Bevölkerung sind gegenüber den Belangen der Bodendenkmalpflege abzuwägen. Gemäß der Notwendigkeit der Umsiedlung der landwirtschaftlichen Hofstellen in Verbindung mit dem Ziel 1 des Braunkohlenplans der ‚Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath‘ (…) ‚Landwirtschaftliche Betriebe, deren Hof- und/ oder Betriebsflächen ganz oder zum Teil im Abbaubereich von bergbaulichen Maßnahmen bis zum Jahre 2019 in Anspruch genommen werden, sind dem Fortschritt des Tagebaues entsprechend rechtzeitig umzusiedeln. (…) Dabei soll die Betriebsstruktur möglichst nicht verändert und im entsprechenden Umfang Ersatzland zur Verfügung gestellt werden. Qualität, Lage und Zuschnitt des Ersatzlandes sollen den betrieblichen Anforderungen entsprechen und die neue Hofstelle soll günstig zu ihren Betriebsflächen liegen‘ (…) sind die Belange der umzusiedelnden landwirtschaftlichen Hofstellen voranzustellen. Die Flächen im Plangebiet sind bereits im Besitz der RWE Power AG, sodass die Planung zeitnah umgesetzt und mit der Umsiedlung der Landwirte rechtzeitig begonnen werden kann. Diese Option besteht für andere an den Umsiedlungsstandort Immerath (neu) grenzende Flächen nicht. Darüber hinaus sind alternativ in Frage kommende, südlich des Umsiedlungsstandortes gelegene, Flächen durch die Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Wahnenbusch mit voraussichtlich größeren Einschränkungen für die im Umweltbericht untersuchten Schutzgüter verbunden. Die Berücksichtigung der Bodendenkmalpflegerischen Belange erfolgt durch Sicherung der Quellen für die Forschung durch Ausgrabung. Beschlussvorschlag: Den Belangen der Bauleitplanung werden im Hinblick auf die Notwendigkeit der Umsiedlung und in Verbindung mit dem Ziel 1 des Braunkohlenplans gegenüber den Belangen der Bodendenkmalpflege vorgezogen. Die Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege erfolgt durch Sicherung der Quellen für die Forschung durch Ausgrabung. Lfd. Nr.: 4 Seite 7 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Träger: Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Gereonstr. 80, 41747 Viersen Schreiben vom: 05. Mai 2015 Inhalt: Zu den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung: Zu dem Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind aus Sicht der Kreisstelle Heinsberg als Landwirtschaftskammer NRW keine besonderen Anforderungen zu stellen. Aufgrund der bergbaubedingten Umsiedlungssituation – zumal von landwirtschaftlichen Betrieben – werden grundsätzliche Bedenken, wie z. B. wegen der großflächigen baulichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, zurückgestellt. Bezüglich des verbliebenen externen Kompensationsbedarfs regen wir an, auf landwirtschaftliche Belange im Sinne von § 15 (3) BNatSchG Rücksicht zu nehmen und keine Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen vorzunehmen. Neben dem zusätzlichen Verlust landwirtschaftlicher Fläche sind die nachteiligen Wirkungen einer Aufforstung auf die Agrarstruktur, z. B. durch Zergliederung und Beschattung zu vermeiden. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Anregung der Landwirtschaftskammer, keine Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen vorzunehmen wird durch die Planung Rechnung getragen. Der erforderliche ökologische Ausgleich wird durch die Anlage einer landwirtschaftlich genutzten Weidefläche und durch Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Bereich des Bellinghover Fließes, entlang der L366 und des Sportplatzes Immerath (neu) erzielt. Ein zusätzlicher Verlust von landwirtschaftlicher Fläche durch Ausgleichsmaßnahmen liegt nicht vor. Der externe Ausgleich erfolgt über den vorhandenen Ausgleichspool der Stadt Erkelenz. Beschlussvorschlag: Die Anregungen sind berücksichtigt und werden zur Kenntnis genommen. Lfd. Nr.: 5 Seite 8 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg Schreiben vom: 05. Mai 2015 Inhalt: Zu der o. g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: Gesundheitsamt Gegen die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz sowie die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn die Immissionsrichtwerte, wie in der schalltechnischen Untersuchung der Kramer Schalltechnik GmbH festgestellt, eingehalten werden, so dass gesundheitlich relevante Beeinträchtigungen der künftigen Anwohner nicht zu besorgen sind. Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Aus den - von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde von der Abgrabungsbehörde von der Straßenbaubehörde von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die o. g. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. Im Übrigen werden jedoch seitens der Unteren Wasserbehörde nachfolgende Bedenken erhoben: Das unter Ziffer 3.1.5 der Begründung zum Bebauungsplan erläuterte Niederschlagswasserentsorgungskonzept ist wie folgt zu korrigieren: Der Entwurf sieht die Neuansiedlung mehrerer landwirtschaftlicher Hofstellen und sonstiger nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe vor. Das Niederschlagswasser von Hof- und Verkehrsflächen in Mischgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten mit geringem Kfz-Verkehr, ohne Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und ohne sonstigen Beeinträchtigungen der Niederschlagswasserqualität, ist als gering verschmutzt (Kategorie II) nach dem „Trennerlaß“ einzustufen. Darüber hinaus können befestigte Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben je nach Betriebsform auch der Kategorie III „stark belastet) zugeordnet werden. Seite 9 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Zur Einleitung in das Bellinghovener Fließ dürfen somit ohne Vorbehandlung nur die Dachflächenwässer gelangen. Die Niederschlagswasserqualität der Hof- und Verkehrsflächen erfordert eine Vorbehandlung vor Einleitung in ein Gewässer. Sofern diese Wässer direkt dem Schmutz- bzw. Mischwasserkanal zugeführt werden, entfällt eine Vorbehandlung. Für die Einleitung aus dem RRA in das Gewässer ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg ein wasserrechtlicher Erlaubnisantrag zu stellen. Eine Vorabstimmung wird empfohlen. Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor. Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o. g. Vorhaben keine generellen Bedenken. Allerdings wird in der Begründung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes an keiner Stelle auf die Einhaltung der Richtwerte der Geruchsimmissions-Richtlinie eingegangen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass im Baugenehmigungsverfahren der verschiedenen Hofstellen voraussichtlich eine Geruchsimmissionsprognose vorzulegen sein wird. Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: In Bezugnahme auf die Bedenken der Unteren Wasserbehörde wird auf folgenden Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen: ‚Unter Berücksichtigung das gemäß Abwassersatzung der Stadt Erkelenz, das Niederschlagswasser an die öffentliche Abwasseranlage für das Niederschlagswasser anzuschließen ist und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Fachplanung, dass die Abwasserentsorgung im Trennsystem erfolgt, ist das Niederschlagswasser in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde gemäß § 51a LWG in das an der Nordgrenze gelegene Bellinghover Fließ ortsnah einzuleiten. Vor Einleitung in das Gewässer ist ein wasserrechtlicher Erlaubnisantrag zu stellen.“ Der wasserrechtliche Erlaubnisantrag zur Einleitung aus dem RRA in das Gewässer wird bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg gestellt. Eine Vorabstimmung ist bereits erfolgt. Seite 10 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven und 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III “Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015 , Hauptausschuss am 18.06.2015 und Rat am 24.06.2015 Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen, in der Begründung zum Bebauungsplan wird auf die Einhaltung der Richtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie hingewiesen und auf gfs. im Baugenehmigungsverfahren notwendige Geruchsimmissionsprognosen hingewiesen. Beschlussvorschlag: Den Hinweisen wird gefolgt.