Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43936.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
08.06.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Bürgermeister
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
/009/2015
öffentlich
16.06.2015
BGM Peter Jansen
Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR:
1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath,
Ober- und Unterwestrich
2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW
3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand
4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.06.2015
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
1.
Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Oberund Unterwestrich
In der Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Stellungnahme der
Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohleplanes „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ beschlossen. Dabei wurde auch der Antrag
der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 19.08.2015 „Sicherheitsleistungen für Rekultivierung und mögliche Bergschäden“ berücksichtigt.
Bürger/innen aus Erkelenz, die IG Umsiedlung aus Erkelenz und Verbände usw. haben ebenso im Verfahren Stellungnahmen eingereicht.
In mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung wurden durch die Verwaltung Erläuterungen zu den Stellungnahmen gegeben und auch bestätigt, dass sich die Stadt
Erkelenz für das Verfahren die Anregungen/Stellungsnahmen der IG Umsiedlung zu
eigen macht, so dass diese beim formellen Erörterungstermin sowie der Beschlussfassung in den Gremien bei der Bezirksregierung (Arbeitskreis Umsiedlung, Braunkohleausschuss) entsprechend zu werten seien.
Parallel dazu wurde von der Bezirksregierung der Entwurf der Revierweiten Regelungen (Vereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Tagebaubetreiber RWE
Power) erarbeitet. Hierzu fand ein umfassender Austausch auch zwischen den Vertretern der Bezirksregierung, dem Bürgerbeirat und der Stadtverwaltung statt.
Erfreulich ist festzustellen, dass diese Gespräche sehr konstruktiv verlaufen sind und
eine Vielzahl von aus Erkelenz vorgetragenen Wünschen/Anforderungen Berücksichtigung gefunden haben. Es konnten z.B. eine nochmalige Verbesserung bei den Entschädigungsregelungen und transparentere Verfahrensregelungen erreicht werden.
Die Revierweiten Regelungen umfassen auch viele Punkte, die in früheren Umsiedlungsverfahren Bestandteil der „Ortsspezifischen Regelungen“ (Vereinbarung zwischen Tagebaubetreiber und Stadt) waren.
Seitens der Stadt Erkelenz wurde insbesondere darauf gedrängt, dass in das Braunkohleplanverfahren klare Garantiezusagen für die Umsetzung bei begonnener Umsiedlung (zentrale, durch Ratsbeschluss unterstützte, Forderung der Stadt Erkelenz
aus den Unsicherheiten – Diskussion um Bestand von RWE seit ca. zwei Jahren)
einfließen.
Zwei Arbeitstage vor der Sitzung des Arbeitskreises bei der Bezirksregierung am
11.05.2015 wurde der Entwurf der Revierweiten Regelungen (Vereinbarung zwischen Land und RWE) der Stadt Erkelenz zugesandt. Dabei war erfreulicherweise
festzustellen, dass zumindest ein Teil der Garantieforderung berücksichtigt wurde
und RWE sich in der Vereinbarung verpflichtet, in jedem Fall allen Umsiedlern und
Umsiedlerinnen ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten (Anmerkung: Auch wenn
sich Rahmenbedingungen z.B. durch Leitentscheidung ändern).
Unmittelbar nach Vorlage des Entwurfs der Revierweiten Regelungen wurde seitens
der Verwaltung die Abstimmung mit dem Bürgerbeirat zu den Ortspezifischen Regelungen intensiv angegangen. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wird erwartet,
dass über die Sommerferienzeit die noch offenen Punkte geklärt werden können und
für die Sitzungen im September 2015 der Vereinbarungsentwurf zum Beschluss vorgelegt werden kann.
Kurzzusammenfassung zu den Verfahrensterminen:
Von September 2014 an bis Ende April 2015 konnten in vielen Gesprächsrunden mit
der Bezirksregierung und RWE Power eine Vielzahl konstruktiver Lösungsansätze
und Fortentwicklungen der Regelungen zur Entschädigung erreicht werden.
Seit Mai 2015 scheint aber der Punkt in den Verhandlungen erreicht zu sein, wo die
Grenzen für weiteres Entgegenkommen (z. B. Garantieerklärungen) derzeit erreicht
sind. Scheinbar ist aktuell auf landespolitischer Ebene eine geschlossene Haltung
zum Fortgang des Braunkohletagebaus gegeben. Dies wurde auch beim Erörterungstermin zu den Stellungnahmen und den Beschlüssen im Arbeitskreis, beides
nichtöffentliche Sitzungen, erkennbar.
Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/7
A)
Erörterungstermin bei der Bezirksregierung Köln zu den Anregungen/ Stellungnahmen zum Braunkohleplanentwurf gem. § 28 Abs. 1 LPlG
Für die Stadt Erkelenz haben Bürgermeister Peter Jansen und der Technische Beigeordnete Ansgar Lurweg als Vertreter der Anzuhörenden teilgenommen. Von den
über 40 angeschriebenen zu beteiligenden Stellen/Verbänden etc. waren nur einige
wenige beim Termin (wie z. B. die Stadt Erkelenz, der Kreis Heinsberg und RWE
Power) anwesend.
Auf die als Anhang 1 und 2 beigefügten Listen, die den für die öffentliche Sitzung des
Braunkohleausschusses (BKA) zugesandten Unterlagen entnommen wurden, wird
verwiesen.
Der Bürgermeister hat für die Stadt Erkelenz nochmals die Einbeziehung der Anregungen der IG Umsiedlung bestätigt sowie erklärt, dass mit den Erläuterungen die
Bedenken der Stadt Erkelenz zu den mit „na“ ausgewiesenen Punkten nicht ausgeräumt sind.
Die Vielzahl der Punkte wurde in einer knapp 30 minütigen Sitzung behandelt. Eine
inhaltliche Erörterung erfolgte nicht.
B)
3. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich,
Berverath am 11.05.2015 bei der Bezirksregierung Köln
Seitens der Stadt Erkelenz haben zwei Vertreter des Bürgerbeirates sowie der Bürgermeister, Peter Jansen, und der Techn. Beigeordnete, Ansgar Lurweg, als Sachkundige ohne Stimmrecht teilgenommen.
Hier standen die Beschlüsse zum Entwurf der Revierweiten Regelungen und zu den
Stellungnahmen wie zuvor unter A) dargestellt an.
Auch hier wurde die Position der Stadt, die sich auf die entsprechenden Ratsbeschlüsse stützt, vom Bürgermeister nochmals eingebracht. Durch die Art und Weise
der Sitzungsleitung wurde hierzu eine inhaltliche Diskussion nicht ermöglicht.
Erstaunlicherweise wurden zu allen Punkten einstimmig Beschlüsse gefasst und somit dem BKA einstimmig empfohlen, den nicht ausgeräumten Anregungen und Stellungnahmen auch der Stadt Erkelenz nicht zu folgen.
Weil seitens des Bürgermeisters befürchtet wurde, dass die Darstellung der Position
der Stadt Erkelenz im Protokoll nicht erfasst wird (dies hat sich auch bestätigt) wurde
am 18.5.2015 ein Schreiben an die Geschäftsstelle des BKA mit der Verschriftlichung der Positionierung der Stadt gesandt. In diesem Schreiben wurde auch gebeten, dass Protokoll der Sitzung sowie die Sitzungsunterlagen öffentlich für die Sitzungsvorlage zur Ratssitzung in Erkelenz verwenden zu dürfen und, dass das
Schreiben den Unterlagen für den BKA zugefügt wird.
Mit der Erstellung der Sitzungsvorlage wurde deshalb bis jetzt gewartet. Eine Antwort
zum Schreiben wurde am 15.06.2015 – vorab per Mail – dem Bürgermeister durch
die Geschäftsstelle des BKA bei der Bezirksregierung zugesandt. Es wird bestätigt,
Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/7
dass die Zufügung des Schreibens für die Unterlagen der BKA-Sitzung am
22.06.2015 erfolgt und dazu auch noch ergänzende Stellungnahmen (Sicherheitsleistung, Ortspezifische Regelungen etc.) von RWE Power sowie der Bezirksregierung Arnsberg zugefügt werden.
Damit wird dem aus Erkelenz geäußertem Grundanliegen, einer klaren Aussage zu
den Sicherheitsleistungen etc. durch den BKA als der zuständigen Einrichtung des
Landes NRW, unabhängig von der rechtlichen Bewertung, deutlich mehr als bisher
entsprochen.
Die Unterlagen für die BKA-Sitzung sind über die Homepage der Bezirksregierung
Köln abrufbar.
C)
151. Sitzung des Braunkohleausschusses am 22.06.2015 bei der Bezirksregierung in
Köln
Zur Tagesordnung etc. wird auf die Homepage der Bezirksregierung verwiesen.
In der Ratssitzung wird ergänzend berichtet.
2.
Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW
Auf die Ratssitzung vom 18.03.2015, in der die Staatskanzlei NRW Erläuterungen
zum Verfahren gegeben hatte, wird verwiesen.
Durch die Staatskanzlei wurden bisher zwei sogenannte Expertengespräche zu verschiedenen Themen mit unterschiedlichen Beteiligten geführt. Vertreter der Stadt Erkelenz waren nicht eingeladen.
Für den 18.06.2015 wurden durch die Staatskanzlei die Stadt Erkelenz sowie Vertreter der Initiative „Perspektive für Holzweiler“ sowie viele andere Mitglieder von Landesgremien, Institutionen etc. zum 3. Expertengespräch eingeladen. Das Thema lautet: „Kommunale Planung und Fachplanungen“ im Raum Garzweiler II zur Erarbeitung der neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier.
In der Ratssitzung wird hierzu vorgetragen.
3.
Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand
Masterplan als primäres Ziel
Der informelle Planungsverband der am Tagebau Garzweiler II anliegenden Kommunen hat sich das Ziel gesetzt, eine integrierte Raumentwicklungsperspektive in Form
eines Masterplans zu entwickeln. Der Masterplan soll die regionalen, kommunalen
und sektoralen Ansprüche aufnehmen, in Beziehung zueinander setzen und in ein integriertes räumliches Zukunftsbild überführen. Angesichts der unterschiedlichen Zeithorizonte des Braunkohlenabbaus muss der Masterplan zudem Prioritäten definieren
und dynamisch fortschreibbar sein. Nicht zuletzt sollen der Masterplan und sein Entwicklungsprozess zur Kommunikation und Beteiligung gegenüber den (Fach-) Verwaltungen, der Politik, der RWE Power AG, den Trägern öffentlicher Belange und
nicht zuletzt der Öffentlichkeit dienen.
Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 4/7
Expertenwerkstatt – erste Ergebnisse
Der Planungsverband hat nun im Rahmen der Vorbereitung dieser Raumentwicklungs-perspektive eine Expertenwerkstatt am 29.05.2015 durchgeführt. Im Rahmen
dieser Veranstaltung wurden inhaltliche, räumliche und prozessuale Fragestellungen
zwischen externen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen und Vertreter der
Kommunen sowie des Bergbaubetreibers RWE Power diskutiert und geschärft. Die
Ergebnisse der Expertenwerkstatt dienen im weiteren Prozess als wichtige Grundlage zur Ausformulierung einer Wettbewerbsauslobung für den Masterplanprozess.
Als wesentliche inhaltliche Aspekte, welche im weiteren Verfahren im Fokus der
Überlegungen stehen sollen, haben sich u. a. das Thema Landwirtschaft sowie die
Planung bzw. der Umgang mit dem Tagebaurand als verbindendes Element herausgestellt.
Der Landwirtschaft wird hier in der Region ein großes Entwicklungspotential eingeräumt, sofern es gelingt regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen sowie die Produktpalette auf die Versorgungsbedarfe der Ballungsräume entlang der Rheinschiene zu optimieren und mit zukünftigen Gewerbestandorten zur Weiterverarbeitung und
Veredelung der landwirtschaftlichen Produkte zu verbinden.
Der Tagebaurand wird als Saum verstanden, welcher ein Potential an Flächen birgt,
die mit unterschiedlichen Funktionen belegt werden können und im Sinne eines vernetzenden Elementes die Anrainerkommunen mit Angeboten z. B. hinsichtlich Mobilität, Freizeit, Naherholung und Kultur verbinden soll.
Die Ausgestaltung des sog. Restloches als See ist eine langfristige Perspektive, welcher aufgrund des Mangels an vergleichbaren Flächen und dem „Erholungs- u. Freizeitdruck“ aus den angrenzenden Ballungsgebieten (MG, K) eine erhebliche Anziehungskraft prognostiziert wird.
Weitere Schritte
Der informelle Planungsverband hat einen Förderantrag auf Kofinanzierung des anstehenden Wettbewerbsverfahrens beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW gestellt. Dieser Antrag läuft unter
dem Titel „Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Braunkohlentagebaus“. Aufgrund der Vorgespräche im Ministerium wird eine landesseitige Kofinanzierung in Höhe von ca. 100.000 € erwartet. Zusammen mit den durch die Kommunen bereitgestellten Mitteln und der Kofinanzierungszusage von RWE Power in Höhe
von 50.000 € können die voraussichtlichen Gesamtkosten des Wettbewerbsverfahrens von ca. 200.000 € finanziert werden.
Die Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens wird unter Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse der Expertenwerkstatt weiter konkretisiert. Ziel ist die Auswahl
eines Büros zum Wettbewerbsmanagement sowie die Erarbeitung der Auslobung in
der 2. Jahreshälfte 2015. Die Auslobung dient der Information der im Wettbewerb zu
beteiligenden, externen Fachbüros und enthält die grundsätzlichen Ziele und Themenschwerpunkte des zu erarbeitenden Masterplans. Im Anschluss findet die Ausschreibung statt, der eigentliche Wettbewerb soll in der 1. Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein.
Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 5/7
4.
Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier
Revierkonferenz
Die 2. Revierkonferenz der IRR fand am 09.05.2015 am Blausteinsee/ Eschweiler mit
ca.100 Teilnehmern statt. Es waren u. a. Garrelt Duin, Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Dr.
Gerd Hachen, MdL, der Vorsitzende der Revierkonferenz anwesend. Der Minister
stellte in seiner Rede u. a. fest: "Wir werden den Energieträger Braunkohle noch für
lange Zeit als Ergänzung für die Erneuerbaren Energien brauchen. Die Wirtschaft
und Investoren benötigen Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Dies muss auch
in Zukunft gewährleistet werden.“ Nordrhein-Westfalen sei Energie- und Industrieland
Nr. 1 in Deutschland, und die Landesregierung wolle für das Rheinische Revier einen
vorausschauenden Strukturwandel und keinen Strukturbruch.
Innovationstag/ Ideenwettbewerb
Im Anschluss an die Revierkonferenz wurde im Rahmen des Innovationstages der
Start des Ideenwettbewerbs der IRR bekannt gegeben. Bürgerinnen und Bürger,
Vereine, öffentliche Träger, Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen
werden aufgerufen, bauliche, landschaftliche, organisatorische und wissenschaftliche
Projekte, die die Zukunft der Energieregion nachhaltig gestalten, einzureichen.
Der Wettbewerb läuft bis zum 28.08.2015, Projekte die im Rahmen des Ideenwettbewerbs ausgewählt werden, erhalten in den kommenden Monaten eine umfassende
Begleitung durch die IRR. Gemeinsam wird mit den Akteuren ein Qualifizierungsund Entwicklungsprozess aufgelegt sowie eine Förder- und Finanzierungsstrategie
erarbeitet. Die IRR unterstützt die Akteure bei der Fördermittelakquise und -beratung
und ist das regionale „Sprachrohr“ zum Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektauswahl erfolgt nach Empfehlung eines Fachbeirates und des operationellen Arbeitskreises (Beratungsgremium) durch die Gesellschafterversammlung.
Innovationsräume
Im Rahmen der IRR soll das regionale Entwicklungspotential mit seinen vorhandenen Aktivitäten und Akteuren identifiziert, gebündelt und vernetzt werden, um daraus
einen Mehrwert abzuleiten und auf zukünftige Strukturveränderungen reagieren zu
können. Vor diesem Hintergrund wurde ein räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das die inhaltlichen Alleinstellungsmerkmale, Kompetenzen und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Teilräume sichtbar macht. Dabei wurden acht sog. Innovationsräume gebildet von denen der Innovationsraum Garzweiler in seinem Kern
dem Gebiet des informellen Planungsverbandes zwischen Erkelenz, Mönchengladbach, Jüchen und Titz entspricht.
Daher wird die Arbeit des informellen Planungsverbandes sich bei der Entwicklung
von zukünftigen Projekten auch mit der IRR abstimmen bzw. sich an dem Ideenwettbewerb beteiligen. Unabhängig davon werden auch die einzelnen Kommunen Projektvorschläge einreichen.
Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 6/7
Beschlussentwurf:
„Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.“
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
1. Kurzfassung der Anregungen aus der Beteiligung mit Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Köln, Ergebnis des Erörterungstermins und Empfehlung
BKA-Arbeitskreis
2. Synopse, Kurzfassung der Anregungen aus der Offenlage mit Stellungnahme der
Regionalplanungsbehörde Köln und Empfehlung des Arbeitskreises
3. IRR-Broschüre
Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 7/7
o
Anlage 11-3czu DrsNr.: BKA 0634
Synopse
Kurzfassung der Anregungen aus der Beteiligung
mit Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde Köln,
Ergebnis des Erörterungstermins und
Empfehlung BKA-Arbeitskreis
Seite 1 von 24
G
0
Erläuterung der Abkürzungen:
a
na
1
ausgeräumt
nicht ausgeräumt
schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
an
2
schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
nicht an
EÖT Erörterungstermin
AK
Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses
Seite 2 von 24
Anregung
8/1
BezReg Arnsberg, Abt. Bergbau und
Energie in NRW
n
Seite 153 (Kap. 4.1):
Der Suchraum 1 (Erkelenz-Nord) ist noch über
einen längeren Zeitraum durch Sümpfungsmaß
nahmen betroffen. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grund
wasseranstieg zu erwarten.
IIUffnahme der Regionalplar
xiiri.rI ti!j3bnis EÖT
a
Empfehlunq AK
1
(einstimmig)
Die Grundwasserstände unter Flur betrugen, re
gional betrachtet, ursprünglich etwa 3 bis 20 Me
ter (vgl. MUNLV, 2005). Nach Angaben der RWE
Power AG zeigen die Flurabstandskonstruktionen
für den Zustand im Jahre 1955 (Referenzzu
stand) für alle Suchräume durchweg Flurabstän
de größer 5 m. Aufgrund von Modellprognosen
wird davon ausgegangen, dass sich dieser Zu
stand in ähnlicher Form nach dem Einstellen der
Sümpfungsmaßnahmen wieder einstellen wird.
Nach Angaben des Erftverbandes kann für die
nordöstlich von Erkelenz gelegenen Suchräume
aufgrund der räumlichen Nähe zum geplanten
Restsee Garzweiler II zudem von einer Vergröße
rung der Grundwasserflurabstände ausgegangen
werden.
BezReg Arnsberg, Abt. Bergbau und
Energie in NRW
a
812
Der Standort liegt ganz allgemein im Bereich der
Seite 153 (Kap. 4.1):
Grundwassersümpfung des Braunkohlenberg
Durch Absenkung und Grundwasserwiederan
baues. Regelmäßige Kontrollmessungen über
stieg sind Bodenbewegungen möglich. Dies
das umfangreiche Höhenfestpunktnetz zeigen,
könnte zu Schäden an der Tagesoberfläche füh dass im Plangebiet keine sümpfungsbedingten
ren. Die Änderung der Grundwasserflurabstände Bodenbewegungen prognostiziert werden, die für
sollte bei Planungen und Vorhaben Berücksichti Gebäude schädlich sein können. Die bekannte
gung finden.
bewegungsaktive Störung “Wegberger Sprung‘
ist gesichert lokalisiert und verläuft in einem aus
reichenden Abstand zum Umsiedlungsstandort.
Außerdem liegt der Standort nicht in einem Aue
gebiet, hier stehen keine humosen Böden an und
Seite 3 von 24
1
(einstimmig)
(
stellungnahme der Regionalplanungi6hörde
die natürlichen Grundwasserstände sind nicht
flurnah. Somit bestehen aus Bergschadensge
sichtspunkten der Braunkohle keine Bedenken
gegen den Standort.
813
BezReg Arnsberg, Abt. Bergbau und
Energie in NRW
Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3):
Plangebiet liegt über den Feldern der Erlaubnisse
zu gewerblichen Zwecken zur Aufsuchung von
Bodenschätzen Kohlenwasserstoffe, Inhaberin
der Erlaubnis der “Saxon2“ ist die Dart Energy
Europe und der “Rheinland“ die Wintershall HoIding GmbH.
1211
Ergebnis EÖT
Empfehlung AK
a
1
(einstimmig)
Dart Energy Europe und Wintershall Holding
GmbH haben ein befristetes Recht zur Aufsu
chung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“.
Die Befristung der Dart Energy Europe endet am
11.11.2016 und für Wintershall Holding GmbH
am 04.08.201 6.
Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keine kon
kreten Maßnahmen, wie z.B. Untersuchungsboh
rungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem
Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht her
vorgerufen werden können. Konkrete Aufsu
chungsmaßnahmen wären erst nach weiteren
Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulas
sungsverfahren, erlaubt. Anträge hierzu liegen
weder von der Wintershall Holding GmbH noch
von der Dart Energy vor.
Kreis Heinsberg
a
(einstimmig)
Seite 157 (Kap. 4.1):
Gesundheitlich relevante Geräuschbelästigungen
der künftigen Anwohner durch bestehende Immissionsquellen wie Straßen, Gewerbebetriebe,
Ultraleicht- und Modellflugzeuge, Bahnverkehr
etc. oder künftige Lärmquellen durch die zum
Einsatz kommenden Großbagger dürfen nicht zu
Geräuschbelastungen sind in den Angaben zur
Umweltprüfung umfassend dargestellt. In der
schalltechnischen Untersuchung wurden festge
stellt, dass durch eine entsprechende Anordnung
der verschiedenen Flächen am Umsiedlungs
standort eine Realisierung ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen möglich ist. Im Rahmen der
Seite 4 von 24
Anregung
besorgen sein,
1212
WL&LeIlungnahme der ReglonalpIanungsbFärde
kommunalen Bauleitplanungen wird durch ein
Fachgutachten geprüft, ob die gesetzlichen
Grenzwerte der Lärmvorgaben der geplanten
Nutzungen eingehalten werden. Festsetzungen
zu Begrenzung von Lärm aus dem Tagebau und
deren Ausgestaltung werden nach fachgesetzli
chen Erfordernissen getroffen.
Kreis Heinsberg
Ergebnis EÖT
Empfehlung AK
a
(einstimmig)
Seite 156 (Kap. 4.1):
Gesundheitlich relevante Staub- bzw. Feinstaubbelastungen durch den Tagebau dürfen nicht zur
Beeinträchtigung am Umsiedlungsstandort führen.
1213
Festsetzungen zur Luftreinhaltung hinsichtlich
von Maßnahmen gegen Feinstaub und deren
Ausgestaltung werden nach fachgesetzlichen
Erfordernissen getroffen. In den UP-Angaben ist
dargelegt, dass aus dem bis ca. 2,5 km heranrü
ckenden Tagebau keine Feinstaubbelastungen
zu erwarten sind.
Kreis Heinsberg
a
(einstimmig)
Seite 153 (Kap. 4.1):
Im Rahmen der Umweltprüfung konnten keine
Zu Geruchsbelästigungen, wie durch bestehende bestehenden Gewerbebetriebe o. Mastbetriebe
Gewerbebetriebe oder Mastbetriebe, darf es
festgestellt werden, die zu Geruchsbelästigungen
nicht kommen.
führen können. Die abschließende Betrachtung
von Geruchsbelästigungen und die Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben insbesondere durch An
siedlungen innerhalb des Umsiedlungsstandortes
erfolgt für den entsprechenden Betrieb im Rah
men der Bauleitplanung bzw. des jeweiligen Bau
genehmigungsverfahren.
Seite 5 von 24
n
Anregung
1214 Kreis Heinsberg
1T
Swlfunqnahme der Reqionalpiar n1WE&WIE ra
‚bnis EÖT
a
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Seite 155 (Kap. 4.1):
Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in
Auf die Beachtung des Abstandserlasses und der der Wasserschutzzone lila und Ilib, geringfügig in
der Wasserschutzzone II.
Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete wird
hingewiesen.
Der vorgesehene Umsiedlungsstandort steht mit
den Vorgaben des Abstandserlass NRW im Ein
klang.
1215
Kreis Heinsberg
Seite 153 (Kap. 4.1):
In der folgenden Bauleitplanung gilt es, die vor
geschlagenen Maßnahmen insbesondere die für
die Arten der offenen Feldflur zu konkretisieren
und zu quantifizieren. Darüber hinaus sind sons
tige Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Rahmen der Eingriffsrege
lung darzustellen.
1216
a
1
(einstimmig)
a
1
(einstimmig)
Konkretisierende Betrachtung der Maßnahmen
für die Arten der offenen Feldflur und die Ein
griffsregelung erfolgen im Rahmen der Bauleit
planung.
Kreis Heinsberg
Seite 104 (Kap. 2.2, Ziel 3, Erläuterung (2)):
Nicht Regelungsinhalt des Braunkohlenplans
In der Gemeinschaftsschule Keyenberg werden Umsiedlung. Die Angelegenheit ist Aufgabe der
im Schuljahr 2014/15 121 Schülerinnen und
Stadt Erkelenz als Schulträger.
Schüler in 6 Klassen unterrichtet. Im Rahmen der
Umsiedlung ist zu beachten, entsprechende
Schulplätze vorzuhalten.
Seite 6 von 24
Anregung
1217 Kreis Heinsberg
Seite 133 (Kap. 3.5):
Fehlende Datengrundlagen für ältere Menschen
mit pflegerischem bzw. hauswirtschaftlichem Un
terstützungsbedarf sowie für Betroffene mit Be
hinderung. Die Bedarfsgrundlage für die Umsied
lung kann für diese Gruppen nicht exakt einge
schätzt werden.
1218
ungnahme der RegijpIangg4ehÖrde :Ergebnis EÖT
a
Berücksichtigt. Daten wurden im Kap. 3 SVP er
gänzt. Der Altersdurchschnitt entspricht in etwa
dem Landesdurchschnitt. Die in den SVP
Angaben dargestellten Maßnahmen sind auf die
sen Personenkreis zugeschnitten und geeignet
die Umsiedlungssituation abzufedern. Zutreffend
ist, dass über den 10 bis 15 jährigen Verlauf der
Umsiedlung Personen, die anfangs noch selbstständig leben können, diese Selbstständigkeit
aufgeben müssen, dies entspricht dem allg. Lauf
ist nicht durch die Umsiedlung beeinflusst. Im
Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Kreise und
kreisfreien Städte verwiesen, diese haben nach
§6 Pflegegesetz eine kommunale Pflegeplanung
zu erstellen.
Kreis Heinsberg
Seite 133 (Kap. 3.5):
In dem Entwurf des Braunkohlenpians und den
hierzu vorliegenden Angaben zur Prüfung der
Sozialverträglichkeit der RWE Power AG findet
ab dem Alter von 65 Jahre und älter keine weite
re geschlechtsspezifische Altersdifferenzierung
statt.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
a
Berücksichtigt. Daten wurden im Kap. 3 SVP er
gänzt. Der Altersdurchschnitt entspricht in etwa
dem Landesdurchschnitt. Die in den SVP
Angaben dargestellten Maßnahmen sind auf die
sen Personenkreis zugeschnitten und ge&gnet
die Umsiedlungssituation abzufedern. Im Ubrigen
wird auf die Zuständigkeit der die Kreise und
kreisfreien Städte, die nach §6 Pflegegesetz eine
kommunale Pflegeplanung zu erstellen haben,
verwiesen.
Seite 7 von 24
1
(einstimmig)
Anregung
12/9 Kreis Heinsberg
_TTungnahme der RegionalpIa
Seite 133 (Kap. 3.5):
Da der Anstieg der Pflegewahrscheinlichkeit mit
dem Alter deutlich zunimmt, wäre insofern die
Erarbeitung eines Zukunftsszenarios hilfreich,
das eine Prognose zur Anzahl der Pflegebedürf
tigen und den zu erwartenden Pflegegraden
ausweist und dass auf dieser Quantifizie
rung/Qualifizierung basierend, ein Handlungs
konzept entwickelt wird, damit diese vulnerable
Personengruppe keiner unüberwindbar erschei
nenden Belastungssituation ausgesetzt wird, die
sich zwangsläufig mehr oder weniger stark
ausgeprägt aus dem Umsiedlungsergebnis
ergibt.
-
-
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh
lenplanes. Nach §6 Pflegegesetz haben die Krei
se und kreisfreien Städte eine kommunale Pfle
geplanung zu erstellen. Hier wurde dezidiert für
das Quartier Erkelenz eine Bestandserhebung
und Prognose durchgeführt. Durch die Umsied
lung werden ca. 71% der Bewohner aus den Altorten in den Umsiedlungsstandort im Stadtgebiet
Erkelenz verbleiben. Ein weiterer Anteil von ca.
9% wird gemäß der Erfahrungswerte aus ande
ren Umsiedlungen im Stadtgebiet bzw. weitere
5% im Kreisgebiet seinen Wohnort suchen. Be
züglich der grundsätzlichen Planungen wird durch
die Umsiedlung zunächst keine Veränderung
ausgelöst.
12110 Kreis Heinsberg
Seite 133 (Kap. 3.5):
Hinsichtlich des vorerwähnten Personenkreises
der Menschen mit Behinderung liegen ebenfalls
keine spezifischen Daten vor, die Aussagen zu
inklusiven Qualitäten des Planentwurfes möglich
machen. Hierzu sollten im Rahmenplan, im Sinne
einer anzustrebenden inklusiven Sozialplanung
im Kreisgebiet Heinsberg, entsprechende Aus
sagen getroffen werden.
ebrs EÖT
a
a
Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh
lenplanes. Nach §6 Pflegegesetz haben die Krei
se und kreisfreien Städte eine kommunale Pfle
geplanung zu erstellen. Hier wurde dezidiert für
das Quartier Erkelenz eine Bestandserhebung
und Prognose durchgeführt. Durch die Umsied
lung werden ca. 71% der Bewohner aus den Altorten in den Umsiedlungsstandort im Stadtgebiet
Erkelenz verbleiben. Ein weiterer Anteil von ca.
9% wird gemäß der Erfahrungswerte aus ande
ren Umsiedlungen im Stadtgebiet bzw. weitere
5% im Kreisgebiet seinen Wohnort suchen. Be
züglich der grundsätzlichen Planungen wird durch
Seite 8 von 24
1
(einstimmig)
n
iequ ng
•
r..
Stellungnahme der Regionalplanungsbehorde
die Umsiedlung zunächst keine Veränderung
ausgelöst.
12111 Kreis Heinsberg
Seite 126 (Kap. 3.4):
Für Personen mit Wohnungen im unteren Miet
preisniveau stellt sich die Frage, ob Härteaus
gleichszahlungen erfolgen und welches Miet
preisniveau erzielt werden soll.
1311
Erqebnis EÖT
Empfehlunq AK
a
1
(einstimmig)
Die Anregung wurde durch das sog. Mieterhand
lungskonzept (Kap. 3.4) bereits berücksichtigt.
Dieses wurde im Rahmen der Uberarbeitung der
Revierweiten Regelung überprüft und bestätigt.
Hiernach muss sich die Miete bei mehrjähriger
Mietpreisbindung an der bisherigen Höhe orien
tieren und darf am neuen Ort die Miete des öf
fentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus der
Einkommensgruppe A i.d.R. nicht überschreiten.
Sollte sie am alten Ort über der Miete des öffent
lich geförderten sozialen Wohnungsbau der Ein
kommensgruppe A liegen, darf sie am neuen Ort
maximal 1€/m2 höher sein. Unabhängig davon
können auch am neuen Ort wie am alten Ort bei
entsprechenden Einkommensverhältnissen
Wohngeldzuschüsse beantragt werden.
Stadt Erkelenz
na
(einstimmig)
Seite 66 (Kap. 1.2):
Begründung der energiepolitischen Notwendigkeit
Ablehnung des Tagebauvorhabens Garzweiler II durch die Landesregierung liegt in Kap. 1.2 vor.
wegen fehlender energiewirtschaftlicher Notwen
digkeit.
Seite 9 von 24
Anregung
1312 Stadt Erkelenz
-
Seite 83 (Kap. 2):
Erhebung einer Sicherheitsleistung gern. § 56
Abs. 2 BBergG als Bedingung für weitere bergrechtliche Genehmigungen.
1313
rDTii
Liiebnis EÖT
na
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
a
1
(einstimmig)
Nicht Regelungsgegenstand eines Braunkohlenplanes Umsiedlung. Sicherheitsleistungen gern.
BBergG ist von der Bergbehörde im Rahmen ei
ner Ermessensprüfung unter Maßgabe des §56
Abs.2 bei Hauptbetriebsplänen vorzunehmen.
Stadt Erkelenz
Seite 85 (Kap. 2.2 Ziel 1, 1. Absatz):
Ergänzung des Ziels: “Zur Minimierung der im
Interesse der Energieversorgung erforderli
chen Eingriffe des Braunkohlentagebaus in
die Lebensverhältnisse der Betroffenen ist
sind die landesplanerische Koordinierung, die
Bauleitplanung und informelle Planung auf eine
größtmögliche Geschlossenheit der Umsied
lungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuck
um, Unter-IOberwestrich, Marienhof und
Berverath (gemeinsame Umsiedlung) auszu
richten
1314
Uüngnahme der RegionaIpIa
Anregung ist bereits in den Erläuterungen des
Braunkohlenplanes berücksichtigt. Es ist umfas
send der Prozess einer landesplanerische Koor
dinierung und informellen Planung beschrieben,
die das Land zur Verfolgung des Ziels einer ge
meinsamen Umsiedlung leistet. Des Weiteren
stehen zur Unterstützung der laufenden Urnsied
lungen landesseitig die mit dem Monitoring beauf
tragte Koordinierungsgruppe Umsiedlung, die
Umsiedlungsbeauftragte und der neutrale Berater
zur Verfügung.
Stadt Erkelenz
a
(einstimmig)
Seite 92 (Kap. 2.2 Abb. 16):
Die Darstellung der Grenzen des Tagebaus ist
dem aktuellen Sachstand anzupassen sowie eine
kurze Erläuterung hinzuzufügen
Berücksichtigt. Darstellung wird auf aktuellen Tagebaustand geändert. Zukünftige Entwicklungen
sind nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkohlenplanes.
Seite 10 von 24
Anregung
1315 Stadt Erkelenz
$IIUngnahme der R
Seite 133 (Kap. 3.5)
Redaktionelle Anpassung an die heutige Termi
nologie, insb. mit Bezugnahme auf Barrierefrei
heit im Sinne der DIN 18040
Berücksichtigt
1316
jz
Stadt Erkelenz
Unter Kapitel 3:
Es soll ein Kapitel “Auswirkung auf die Kommune
und auf die Umsiedler sowie Sicherung einer
nachhaltigen Entwicklung“ angefügt werden.
Die Anregung unterstellt, dass durch die Umsied
lung die nachhaltige Entwicklung der Kommune
nicht gesichert sei. Die Bewohner der Altorte ge
hen zu ca. 70% an den gemeinsamen Umsied
lungsstandort, ein weiterer Teil von ca. 9% ver
bleibt im Stadtgebiet.
RWE trägt die Gesamtkosten für die Erschlie
ßung im Umfang des Funktionsersatzes (Neu für
ALT) unter Berücksichtigung ortsüblicher Stan
dards, dies umfasst entsprechend dem Vertrag
Land NRW und RWE 2007 erforderlichenfalls
auch die Errichtung einer Versammlungsstätte.
Zur Sicherung des umsiedlungsbedingten Funkti
onsersatzes wird RWE Power für die zu Umsied
lungsbeginn befindlichen Einrichtungen der sozia
len Infrastruktur darüber hinausgehende Leistun
gen in Anlehnung an die Regelungen für private
Eigentümer anbieten. Für die Kommune treten
künftig geringere Instandhaltungs- und Bewirt
schaftungskosten an. Ihr bleiben Renovierungs
und Modernisierungsaufwendungen erspart. Es
tritt eine standardbedingte Wertverbesserung ein.
Außerdem wird die Konzentration von lnfrastruk
turangeboten ermöglicht.
Seite 11 von 24
Ergebnis EÖT
a
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
na
1
(einstimmig
bei 1 Enthaltung)
Anregung
1317 Stadt Erkelenz
riahme der Regionalpläiiliflqgheli&Ue
Ergebnis EÖT
na
Empfehlung AK
1
(einstimmig
bei 1 Enthaltung)
a
1
(einstimmig)
Unter Kapitel 3:
Bergbaubedingte Auswirkungen sind nicht Rege
Bergbaubedingte gesamtstädtische Auswirkun
lungsgegenstand des Braunkohlenpians Umsied
gen auf Siedlungs-, Wirtschaft- u. Bevölkerungs lung. In Bezug auf eine sozialverträgliche Um
entwicklung sind zu beobachten und zu bewer
siedlung wird in der sog. Koordinierungsgruppe
ten, bei Bedarf sind geeignete Maßnahmen zur
Umsiedlungen bestehend aus von der Umsied
Kompensation zu entwickeln, um negative Ein
lung betroffenen Kommunen, der Geschäftsstelle
flüsse zu vermindern
des BKA, des Bergbautreibenden sowie der Um
siedlungsbeauftragten des Landes die Umsied
lung begleitet, möglicher Handlungsbedarf er
kannt und gegenüber den zuständigen Stellen
artikuliert.
1318
Stadt Erkelenz
Seite 113 (Kap. 3.3):
Es wird für die Umsiedler eine festgeschriebene
Entschädigungspraxis gefordert, die die Umsied
ler finanziell so stellt, dass neben der Entschädi
gung für die Altsubstanz keine weiteren Mittel
durch die Umsiedler für Ersatzinvestitionen auf
zubringen sind.
Mit der Revierweiten Regelung 2015 liegt ein Re
geiwerk für die Umsiedler vor, das einheitlich und
transparent die Leistungen und Abläufe der Um
siedlung aufzeigt. Die Auskömmlichkeit der Ent
schädigung auf der Grundlage der Revierweiten
Regelung 2010 wurde überprüft und die Entschä
digungspraxis bestätigt. Jeder Umsiedler erhält
neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt
der Vermögenssubstanz d.h. Verkehrswert und
Folgekosten Zulagen und Nebenentschädigun
gen. Ob weitere Mittel erforderlich sind, ist indivi
duell abhängig von der Altsubstanz und dem
Neubau.
—
—
Seite 12 von 24
r
fl
Anregung
1319 Stadt Erkelenz
Stellungnahme der Regionlplangsbehdrde
Seite 145 (3.9 Gesamtbewertung):
Wegen des Heimatverlustes der fehlenden ener
giepolitischen Voraussetzung u.a. ist die Umsied
lung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf soziale Be
lange nicht vertretbar.
Die energiepolitischen Voraussetzungen sind in
Kap. 1.2 hinreichend erörtert, insofern ist die Um
siedlung zwingend erforderlich. Die Auswirkung
auf die sozialen Belange ist in der SVP umfas
send beschrieben. Die Prüfung kommt zu dem
Ergebnis, dass den Belangen der Immobilienei
gentümern, Mietern, Landwirten und Gewerbetreibenden hinreichend Rechnung wird. Lediglich
geringfügige Beeinträchtigungen können bei den
Arbeitnehmern verzeichnet werden. Schwerer
wiegt der Heimatverlust im Sinne des verlustig
gehenden äußeren Erscheinungsbildes des alten
Ortes. Dadurch sind zugleich und in besonderem
Maße die Belange ältere Menschen betroffen.
Gemildert wird dieser Verlust allerdings dadurch,
dass die Zugehörigkeit zur örtlichen Gemein
schaft der andere Inhalt von “Heimat“ durch
die gemeinsame Umsiedlung erhalten werden
kann.
-
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
na
1
(einstimmig
bei 1 Enthaltung)
—
13110 Stadt Erkelenz
Seite 157 (Kap. 4.1,3. Absatz):
Der Bergbautreibende soll sich verpflichten, dau
erhaft Maßnahmen zur Luftreinhaltung, vor allem
hinsichtlich der Grenzwerte im Bereich Feinstaub
zu ergreifen und diese zu veröffentlichen
Formulierungsvorschlag:
“Aus dem bis ca. 2,5 km heranrückenden Tage
bau sind keine Feinstaubbelastungen zu erwar
ten, sofern vom Bergbautreibenden dauerhafte
Ergebnis EÖT
na
Nicht berücksichtigt.
Dem Formulierungsvorschlag wird nicht gefolgt,
da in der UP festgestellt wurde, dass aus dem bis
ca. 2,5 km heranrückenden Tagebau keine
Feinstaubbelastungen zu erwarten sind. Festset
zungen zur Luftreinhaltung hinsichtlich von Maß
nahmen gegen Feinstaub und deren Ausgestal
tung werden nach fachgesetzlichen Erfordernis
sen getroffen.
Seite 13 von 24
Anregung
Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte er
griffen werden.“
‚
der RegioiipipnnaasUØupu rPebnis EÖT
13/11 Stadt Erkelenz
Empfehlunq AK
a
(einstimmig)
Seite 106 (Kap. 3):
Verweis auf Stellungnahme der IG Umsiedlung
etc.
27/1
Berücksichtigt, die Anregungen wurden aufge
nommen.
BezReg Düsseldorf, Dezernat 54
a
(einstimmig)
Seite 156 (Kap. 4.1):
Der Suchraum 51 Erkelenz-Nord ist zu überarbeiten. Hier liegt ein deutlich höheres Risiko vor,
da der Suchraum und damit ggf. die Bebauung
unmittelbar bis an die Zone Ii reichen soli.
27/2
Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in
der Wasserschutzzone lila und lllb, geringfügig in
der Wasserschutzzone II. Im Verfahren hat die
Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg
der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine
Befreiung unter Auflagen nach Antragstellung der
Stadt Erkelenz in Aussicht gestellt ist.
Auf dieser Grundlage und aufgrund des Umstan
des, dass das Grundwasser in diesem Bereich im
Übrigen eine geringe Empfindlichkeit aufweist
(tiefer Grundwasser-Spiegel, filterwirksame
Überdeckung), kann in Summe von einer nur ge
ringen bis mittleren Auswirkung auf das Schutzgut Grundwasser ausgegangen werden.
BezReg Düsseldorf, Dezernat 54
a
(einstimmig)
Seite 156 (Kap. 4.1) und 183 (Kap. 4.5):
Einstufung Grundwasser von “mittel“ auf “hoch“
Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in
der Wasserschutzzone lila und lilb, geringfügig in
der Wasserschutzzone II. im Verfahren hat die
Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg
der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine
Seite 14 von 24
:Äriwt.
2811
ielIungnahme der Regionalplanungsbehörde
Befreiung unter Auflagen nach Antragstellung der
Stadt Erkelenz in Aussicht gestellt ist.
Auf dieser Grundlage und aufgrund des Umstan
des, dass das Grundwasser in diesem Bereich im
Ubrigen eine geringe Empfindlichkeit aufweist
(tiefer Grundwasser-Spiegel, filterwirksame
Überdeckung), kann in Summe von einer nur ge
ringen bis mittleren Auswirkung auf das Schutzgut Grundwasser ausgegangen werden.
RWE Power AG
Seite 88 (Kap. 2.2), Ziel 2:
Nicht berücksichtigt. Die Erfahrungen aus vorher
Ende
Umsiedlungsbeginn ca.
2016
gehenden Umsiedlungen haben gezeigt, dass
Hinweis: Für die vorlaufende Planung der Erdieser Zeitraum ausreichend ist.
schließung, Ausschreibung, Vergabe und den
erforderlichen Grundausbau benötigen wir 15
Monate zwischen rechtsverbindlicher Genehmi
gung und Vorliegen erster bebaubarer Grundstü
cke.
2812 RWE Power AG
Seite 89 (Kap. 2.2), Erläuterung:
a
1
(einstimmig)
a
1
(einstimmig)
a
1
(einstimmig)
Berücksichtigt
Ergänzung: “(inkl. Erschließung im Grundaus
bau)“
2813
RWE Power AG
Seite 91 (Kap. 2.2) und Seite 114 (Kap. 2.3):
Ergänzung der Definition Umsiedler: .das
selbstgenutzte Anwesen im Umfang der eigenen
Nutzung als Umsiedler.“
Dem Sinn nach berücksichtigt.
“..
Seite 15 von 24
fl
Anregung
2814 RWE Power AG
nahme der RltnaIijivinasbehörde
Ergebnis EÖT
8
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3):
Berücksichtigt
Umformulierung: “...Abschluss der Umsiedlung
nur für die Umsiedlung Keyenberg, Kuckum...“
2815
RWE Power AG
a
1
(einstimmig)
Seite 114 (Kap. 3.3):
Ergänzung als 2. Satz in Absatz 1: “Als Lebens-
Berücksichtigt
mittelpunkt...“
2816
RWE Power AG
Seite 121 (Kap. 3.3):
a
1
(einstimmig)
Berücksichtigt
Streichen Komma zwischen “Altersabschreibung“
und “der Baunebenkosten“
2817
RWE Power AG
a
1
(einstimmig)
Seite 124 (Kap. 3.3):
Streichen “und“ zwischen “2010“ und “liegt“
2818
Berücksichtigt
RWE Power AG
8
1
(einstimmig)
tiP-Angaben Seite 16 (Kap. 2.1, Abb. 6):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
In der Legende der Abbildung soll hinter Grund
wassermessstellen “RWE Power AG“ ergänzt
werden.
Seite 16 von 24
(
Anregung
2819 RWE Power AG
Stellungnahme der Reqionalplanungsbehörde
Ergebnis EÖT
a
(einstimmig)
tIP-Angaben Seite 25 (Kap. 3.2, Absatz 5, Satz Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1):
Ergänzung: “Innerhalb der Suchräume sind bis
her keine Vorkommen planungsrelevanter Arten
durch systematische Kartierungen (außer Suchraum Erkelenz-Nord) oder Fundpunkte des LA
NUV dokumentiert.‘
28110 RWE PowerAG
Empfehlung AK
a
(einstimmig)
UP-Angaben Seite 35 (Kap. 3.5):
Unter dem Absatz “Wasserwirtschaftliche Anla
gen“ soll gestrichen werden:
“Venrath-West, Kückhoven-Süd und Schwanen
berg“
3011
Landesbüro der Naturschutzverbände
Seite 66 (Kap. 1.2):
Grundsätzliche Ablehnung der Planung!
3012
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
na
(einstimmig)
Begründung der energiepolitischen Notwendigkeit
durch die Landesregierung liegt in Kap. 1.2 vor.
Landesbüra der Naturschutzverbände
Seite 107 (Kap. 3.2) und Seite 113 (Kap. 3.3):
Einwohner verlieren ihr gewohntes Lebensumfeld
und müssen für den Neubau vermutlich Schulden
aufnehmen.
na
(einstimmig)
Den Einwohnern geht das äußere Erscheinungs
bild des alten Ortes verlustig. Gemildert wird dieser Verlust allerdings dadurch, dass die Zugehö
rigkeit zur örtlichen Gemeinschaft der andere
Inhalt von “Heimat“ durch die gemeinsame Um
siedlung erhalten werden kann. Im Rahmen der
Überarbeitung der Revierweiten Regelung wurde
die Auskömmlichkeit der Entschädigung auf der
-
—
Seite 17 von 24
n
fl
r
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Grundlage der Revierweiten Regelung 2010
überprüft und die Entschädigungspraxis bestätigt.
Jeder Umsiedler erhält neben der gesetzlichen
Verpflichtung zum Erhalt der Vermögenssubstanz
d.h. Verkehrswert und Folgekosten Zulagen
und Nebenentschädigungen. Ob zusätzlich zur
Entschädigung weitere Mittel erforderlich sind, ist
individuell abhängig von der Altsubstanz und dem
Neubau.
—
3013
3014
—
Landesbüro der Naturschutzverbände
Seite 88 (Kap. 2.2, Ziel 2):
RWE kann aus betrieblichen Gründen entschei
den, ob alle Orte abgebaggert werden, oder ein
oder zwei Dörfer stehenbleiben.
na
1
(einstimmig)
na
1
(einstimmig)
RWE beantragt aus betrieblichen Gründen in ge
nehmigten Tagebauen die Inanspruchnahme von
Ortschaften. Die Entscheidung, ob die Braunkoh
le energiepolitisch notwendig und damit auch ein
Braunkohlenplan genehmigungsfähig ist, fällt das
Land. Der Braunkohlenplan sieht keine zeitliche
Staffelung zur Umsiedlung der fünf Orte vor. Die
Stadt Erkelenz hat 2014 eine Vereinbarung mit
RWE geschlossen, dass RWE sich verpflichtet
nach Genehmigung des Braunkohlenplanes alle
fünf Orte vollständig umzusiedeln.
Landesbüro der Naturschuftverbände
Seite 83 (Kap. 2):
Die zu erwartenden Leistungen bis zur endgültigen Rekultivierung müssen festgelegt werden.
Ergebnis EÖT
Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh
lenplanes.
Seite 18 von 24
_____
Anregung
3015 Landesbüro der Naturschutzverbände
f$iIIffiignhme der
Seite 83 (Kap. 2):
Zusätzlich Einrichtung eines Fonds für die zu erwartenden Ewigkeitsschäden.
Ewigkeitsschäden durch Umsiedlungen sind hier
nicht bekannt. Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkohlenplanes.
Ergebnis EOT
na
Empfehlung AK
(einstimmig)
3016
Landesbüro der Naturschutverbände
na
(einstimmig)
Seite 83 (Kap. 2):
Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh
Die Naturschutzverbände schlagen vor, dem
lenplanes.
Bergbautreibenden die Bereitstellung einer aus
reichend großen Sicherheitsleistung abzuverlan
gen, die ausreicht, die Rekultivierung, die schad
lose Füllung des Grundwasserkörpers und sons
tige Ewigkeitskosten sicherzustellen.
3017
Landesbüro der Naturschutzverbände
na
(einstimmig)
Seite 148 (Kap. 4.0):
Erfassungsmethode für die Fauna unzureichend
beschrieben (Art, Zahl, Datum, Standorte). Bei
der Fledermauserfassung fehlen die Kartierungstermine.
Die Erfassungsmethodik ist nicht zu beanstan
den, sie entspricht dem aktuellen Stand der
Technik unter Beachtung der aktuellen methodi
schen Standards. Ergänzende Angaben des Gut
achterbüros ergeben, dass insgesamt ausrei
chende Untersuchungen durchgeführt wurden, im
Einzelnen: für die Standard-Brutvogelkartierung
wurden sieben Begehungen von März bis Juli
2013, für die Feldvögel zwei Begehungen Ende
März 2013 und für Fledermäuse fünf nächtliche
Begehungen durchgeführt. Der Gutachter bestä
tigt, dass die potenziellen Quartierstandorte an
ausgewählten Beobachtungspunkten zur abendli
chen Ausflugszeit überprüft wurden. Die Kartier
Termine für die Fledermäuse lauten wie folgt:
Seite 19 von 24
(
aTlmflflfl.
Stellunqnahme der Regionalplanungsbehördi Fnis_EÖT
07.06.2013
3 Horchboxen
04.07.2013
-3 Horchboxen
18.07.2013
-3 Horchboxen
01.08.2013
-8 Horchboxen
14.08.2013
-8 Horchboxen
Es handelte sich um Detektorbegehungen bei
gleichzeitiger Auslage von Horchboxen.
Empfehlung AK
-
3018
Landesbüro der Naturschutzverbände
na
(einstimmig)
Seite 154 (Kap. 4.1):
Zweifel an der Bedeutung von Mennekrath in
faunistischer Hinsicht.
Mennekrath befindet sich im östlichen Rand des
Suchraums Erkelenz-Nord und wird in den Anga
ben zur Umweltprüfung als stwkturreich und als
LB“ geschützt beschrieben. Auf Ebene des
Braunkohlenplans sind in Bezug auf die Arten
schutzprüfung lediglich Feststellungen dahinge
hend zu treffen, dass dem nachfolgenden Bau
leitplanverfahren keine Hindernisse aus arten
schutzrechtlicher Sicht entgegenstehen; es ist
noch keine abschließende Artenschutzprüfung
durchzuführen. Eine weitergehende Artenschutz
prüfung erfolgt erst auf Ebene des Bebauungs
planverfahrens. Eine etwaige Erfüllung arten
schutzrechtlicher Verbotstatbestände auf Ebene
des Braunkohlenplanes, die nicht mit geeigneten
Maßnahmen vermieden werden kann, war nicht
erkennbar. Eine weitergehende Prüfung arten
schutzrechtlicher Belange kann im Rahmen der
Artenschutzprüfung im Bauleitplanverfahren er
folgen. Die beauftragten Gutachter haben in um
fassender Weise die Angaben zur UP erstellt.
Seite 20 von 24
43
Anregung
3019 Landesbüro der Naturschu&verbände
Stellungnahme der RegionalpIanuqbegraw r Ergebnis EOT
na
Seite 148 (Kap. 4.0):
Ortlich vorhandener Sachverstand ist nicht einbezogen.
Da der besondere Artenschutz nicht plan-, san
dem vollzugsorientiert ist, dient die zum Braun
kohlenplan durchgeführte artenschutzrechtliche
Prüfung lediglich der prognostischen Prüfung,
dass die Machbarkeit des Bebauungsplanes nicht
an artenschutzrechtlichen Verboten scheitert. Es
ist also nur vorausschauend zu ermitteln und zu
beurteilen, ob das Vorhaben an unüberwindbaren
artenschutzrechtlichen Hindernissen scheitern
kann, ob und ggf. wie der Eintritt von Verbotstat
beständen im Planvollzug vermieden oder gege
benenfalls ausgeglichen werden kann. Auf Ebene
des Bebauungsplanes wird eine weitergehende
artenschutzrechtliche Betrachtung durchgeführt.
Hierzu wird der örtliche Sachverstand abgefragt
und vorhandene Erkenntnisse in die artenschutz
rechtliche Betrachtung mit einbezogen.
Empfehlung AK
(einstimmig)
3111
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Seite 157 (Kap. 4.1):
Die als Folge der Umsiedlung zunehmende Verkehrsbelastung auf das umliegende Straßennetz
und der empfindlichen Knotenpunkte ist anzupassen.
a
Der Verkehrsgutachter stellt fest, dass die Ansiedlung im Bereich des Suchraums 1 erwar
tungsgemäß zu einer moderaten Verkehrszu
nahme im Bereich der B 57 führt. Der Hinweis ist
in der späteren Bauleitplanung zu betrachten und
wird an die Stadt Erkelenz weitergegeben.
Seite 21 von 24
1
(einstimmig)
(t
nI
Anregung
3112 Landesbetrieb Straßenbau NRW
enungnahme der Regionalplanungsbjorde r Ergebnis EÖT
a
Seite 157 (Kap. 4.1):
In der Verkehrsuntersuchung fehlt der Hinweis,
dass sich die entfallenen Abschnitte der L 12, L
227, L 354 und K 19 auf das umliegende Stra
ßennetz z.B. für die L 354n und L 19 auswirkt.
Der Hinweis ist dem Grund nach berücksichtigt:
In den Verkehrsuntersuchungen werden für den
Prognose PlanfaIl 2025 sowohl die jeweiligen
Umsiedlungsgebiete berücksichtigt, als auch die
bis dahin durch den Tagebau wegfallenden Stre
ckenabschnitte der L12, L354. Die geplante Ver
legung der L19 im südlichen Teil ist erst für den
Zeitraum nach 2025 geplant und somit bei den
Betrachtungen nicht berücksichtigt. Es werden
damit alle für die Bewertung des Sachverhalts
erforderliche Daten mitgeteilt.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
3711
LVR Amt für Bodendenkmalpflege
a
-
Seite 158 (Kap. 4.1):
Der endgültige Abschluss des Prospektionsauf
trags kann erst im Spätherbst 2014 bzw. Winter
2014/2015 erwartet werden.
Eine archäologische Prospektion in Form einer
systematischen Erfassung archäologischer Kul
turgüter durch Begehung und Bohrungen für den
Umsiedlungsstandort wurde im Februar 2014Oktober 2014 durch den LVR durchgeführt. Nach
den Ergebnissen der systematischen Erfassung
ist im Umsiedlungsstandort mit denkmalwürdigen
Bodendenkmälern zu rechnen. Zur weiteren Klä
rung sind Sondagen bzw. Suchschnitte im Um
siedlungsstandort und bei Vorhandensein von
denkmalwürdigen Bodendenkmälern entspre
chende Grabungen zur Sicherung erforderlich.
Nach Abstimmung mit dem LVR werden die Un
tersuchungen ab Februar 2015 bis Ende 2015
durchgeführt, alle Betretungserlaubnisse liegen
vor. Die Sicherung möglicher Bodendenkmäler
erfolgt durch Ausgrabung und Dokumentation. Mit
dem vorgesehenen und abgestimmten Gra
Seite 22 von 24
1
(einstimmig)
n
nrequng
Stellunqnahme der Reqionalplanunqi6‘horde
ErebnisTöfr1ß jEmpfehlung AK
bungskonzept wird den Belangen des Bodendenkmalschutzes umfänglich Rechnung getra
gen1 so dass der Standort weiter entwickelt wer
den kann.
3811
LVR Amt für Denkmalpflege
-
S. 88 (Kap. 2.2, Ziel 2, Erläuterung (1):
Der Umgang mit dem abzubrechenden Baube
stand in den Umsiedlungsorten ist nicht geregelt.
Es befinden sich dort zahlreiche Baudenkmäler,
diese sind vorher zu untersuchen und zu doku
mentieren.
4311
BezReg Düsseldorf Kampfmiftelbesei-
88 (Kap. 2.2, Ziel 2):
Vor Bebauung hat eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel zu erfolgen.
1
(einstimmig)
a
1
(einstimmig)
Der Hinweis ist bereits berücksichtigt, ist aber
nicht Regelungsinhalt des Braunkohlenplans Um
siedlung, sondern der Abbruchgenehmigungsver
fahren für die Baudenkmäler.
In den SVP Angaben des Bergbautreibenden ist
der Denkmalbestand in den Umsiedlungsorten
aufgelistet (s. Abb. 109 bis 113). Ebenso bietet
RWE Power in den SVP Angaben die Erarbeitung
einer Orts-chronik an und erläutert, dass für die
Baudenkmäler in Abstimmung mit den zuständi
gen Behörden im Rahmen der Abbruchgenehmi
gungen denkmalgerechte Dokumentationen er
stellt werden. Über die Art und Weise denkmalge
rechter Dokumentation finden bereits für Bau
denkmäler im zweiten Umsiedlungsabschnitte
entsprechende Abstimmungen statt.
tigung
s.
a
Die Uberprüfung auf Kampfmittel wird in der Bau
leitplanung berücksichtigt. Die Stadt Erkelenz hat
bereits die Beauftragung zur Kampfmitteluntersu
chung des Umsiedlungsstandortes ausgelöst.
Inzwischen hat die Untersuchung des Umsied
lungsstandortes auf begonnen.
Seite 23 von 24
Anregung
SllUhqnahme der Regionalplanunasbiffa‘Pdr
4312 BezReg Düsseldorf Kampfmiftelbeseitigung
Hinweis ist nicht Gegenstand der Braunkohlen
5. 88 (Kap. 2.2, Ziel 2):
planung. Er wird an die Stadt Erkelenz weiterge
Empfehlung einer zusätzlich Sicherheitsdetektion geben.
-
4411 BezReg Düsseldorf Dezernat 26
verkehr
-
-
Luft-
S.191 (Kap. 4.5)
Flugplatzanlagen in den angegebenen Suchräumen
-
Seite 191 (Kap. 4.5):
Die Suchräume 4 und 5 können durch den vorhandenen Flugbetrieb in Bezug auf Lärm betroffen sein. Eine Ergänzung der Unterlagen wird
vorgeschlagen.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
8
1
(einstimmig)
a
1
(einstimmig)
Der Hinweis ist bereits in der schalltechnischen
Untersuchung zum Braunkohlenplanverfahren
berücksichtigt. Alle genannten Fluganlagen kön
nen im Hinblick auf die Suchräume als nicht rele
vant erachtet werden.
Alle Fluganlagen liegen nicht in der Nähe des
Suchraums 1 und des gewählten Umsiedlungs
standortes, so dass eine Betroffenheit auszu
schließen ist.
4412 BezReg Düsseldorf Dezernat 26 Luftverkehr
-
Ergebnis EÖT
a
Die Suchräume 4 (Kückhoven Nord) und 5
(Kückhoven Süd) sind nicht die gewählten Standorte. Der Gutachter geht davon aus, dass selbst
bei diesen Standorten zurzeit nicht von Beein
trächtigungen ausgegangen werden kann.
Seite 24 von 24
Anlage 11-3d zu DrsNr.: BKA 0634
3
Synopse
Kurzfassung der Anregungen aus der Offenlage
mit Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde Köln und
Empfehlung des Arbeitskreises
Seite 1 von 17
c
0
Erläuterung der Abkürzungen:
1
2
AK
schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
an
schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
nicht an
Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses
Seite 2 von 17
n
Anregung
46/1
Stellungnahme der Regjonalolanangsbehörde
Empfehlung AK
(einstimmig)
Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3):
Gem. § 48 EEC NW ist die Größe der Umsiedlungsfläche
Berücksichtigung der unbebauten Grundstücke und damit nach dem Bedarf zu ermitteln. Unbebaute Grundstücke
zählen nicht dazu.
eine Vergrößerung der Umsiedlungsfläche.
4612
(einstimmig)
Seite 191 (Kap. 4.5):
Minimierung der Lärmbelästigung, die von der “Belüftungsanlage“ des Wasserwerks in Borschemich-neu ausgeht.
Die möglichen Emissionen aus dem Wasserwerk stellen
die Auswahl des Umsiedlungsstandortes nicht in Frage.
Ggfs. mögliche Maßnahmen erfolgen auf der Ebene der
Bauleitplanung.
4613
Im Lärmgutachten im Braunkohlenplanverfahren wurde im
Rahmen der UP nachwiesen, dass im Suchraum ausrei
Seite 191 (Kap. 4.5):
chende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärmMinimierung der Lärmbelästigung durch bestehende
Schienenwege und Anwendung der strengeren Lärmwerte technisch vorhanden sind.
Die Berechnungen zeigen, dass im Bereich des Umsied
gem. Verkehrslärmschutzverordnung 2015.
lungsstandorts die Orientierungswerte für allgemeine
Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) weitestge
hend eingehalten werden und keine direkte Notwendigkeit
für aktive Schallschutzmaßnahmen besteht. Die weitere
Klärung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Erste schall
schutztechnische Untersuchungen zeigen auf, dass dem
Umsiedlungsstandort auch unter Berücksichtigung der
Verkehrslärmschutz Verordnung 2015 nichts entgegensteht.
Seite 3 von 17
(einstimmig)
(
Anregung
.4711
Seite 191 (Kap. 4.5):
Minimierung der Lärmbelästigung durch bestehende
Schienenwege und Anwendung der strengeren Lärmwer
te gern. Verkehrslärmschutzverordnung 2015.
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Im Lärmgutachten im Braunkohlenplanverfahren wurde im
Rahmen der UP nachwiesen, dass im Suchraum ausrei
chende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärmtechnisch vorhanden sind.
Die Berechnungen zeigen, dass im Bereich des Umsied
lungsstandorts die Orientierungswerte für allgemeine
Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) weitestge
hend eingehalten werden und keine direkte Notwendigkeit
für aktive Schallschutzmaßnahmen besteht Die weitere
Klärung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Erste schall
schutztechnische Untersuchungen zeigen auf, dass dem
Urnsiedlungsstandort auch unter Berücksichtigung der
Verkehrslärrnschutz Verordnung 2015 nichts entgegensteht.
Der Umsiedlungsbeginn ist für alle Orte zurn gleichen
Zeitpunkt, das ist durch Ziel 2 und Erläuterung gewährleis
tet.
1
(einstimmig)
4812
Seite 99 (Kap 2.2, Ziel 3 und Erläuterung):
Die durch infas ermittelten Grundstücksgrößen sind
falsch. Die Ermittlung der Grundstücksgrößen ist an den
bisherigen Grundstücksgrößen zu ermitteln.
1
(einstimmig)
1
(einstimmig)
4811
Seite 88 (Kap 2.2, Ziel 2):
Es ist zu gewährleisten, dass alle Ortschaften gleichzeitig
umgesiedelt werden können und keine Ortschaft bevorzug wird.
Empfehlung AK
Die Befragung zu den gewünschten Grundstücksgrößen
durch das Institut infas ist regelhaft durchgeführt worden.
Die Festlegung der durchschnittlichen Grundstücksgrößen
der 5 Orte erfolgte durch Auswertung der Katasterdaten
der Stadt Erkelenz. Die Berechnung der Flächengröße
des Umsiedlungsstandortes erfolgt nach den Ergebnissen
der Bürgerbefragung sowie der Bestandsaufnahme der
Altorte unter Berücksichtigung anerkannter städtebauli
Seite4von 17
Stellungnahme der Regionalplanungsbehorde
eher Kennwerte und unter enteignungsrechtlichen Ge
sichtspunkten.
4813
(einstimmig)
Seite 191 (Kap. 4.5):
Die Platzierung der benötigten Umsiedlungsfläche innerhalb des Suchraums Erkelenz-Nord wurde ohne Kenntnis
des Lärmschutzgutachtens vorgenommen.
Im Lärmgutachten und in der Umweltprüfung zum Braunkohlenplan wurde nachgewiesen, dass im Suchraum ausreichende Flächen für die geplanten Nutzungen auch
lärmtechnisch vorhanden sind. Im Lärmgutachten sind
Ergebnisse für den betreffenden Suchraum dargestellt.
Die Platzierung des Umsiedlungsstandortes im Suchraum
erfolgte in Kenntnis der vorliegenden Lärmbetrachtungen.
4814
(einstimmig)
Im Lärmgutachten im Braunkohlenpianverfahren wurde im
Seite 191 (Kap. 4.5):
Rahmen der UP nachwiesen, dass im Suchraum ausrei
Minimierung der Lärmbelästigung durch bestehende
Schienenwege und Anwendung der strengeren Lärmwer- chende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärm
technisch vorhanden sind.
te gern. Verkehrslärmschutzverordnung 2015.
Die Berechnungen zeigen, dass im Bereich des Umsied
Iungsstandorts die Orientierungswerte für allgemeine
Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) weitestge
hend eingehalten werden und keine direkte Notwendigkeit
für aktive Schallschutzmaßnahmen besteht Die weitere
Klärung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Erste schall
schutztechnische Untersuchungen zeigen auf, dass dem
Umsiedlungsstandort auch unter Berücksichtigung der
Verkehrslärmschutz Verordnung 2015 nichts entgegensteht.
Seite 5 von 17
r
fl
Anregung
Stellungnahme der
48/5
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Seite 156 (Kap. 4.1):
Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in der Was
Der Umsiedlungsstandort soll so platziert werden, dass
serschutzzone lIla und IlIb, geringfügig in der Wasser
alle Umsiedler von den Auflagen der Wasserschutzzone 2 schutzzone II. Im Verfahren hat die Untere Wasserbehör
de des Kreises Heinsberg der Bezirksregierung Köln mit
erfasst werden.
geteilt, dass eine Befreiung unter Auflagen nach Antragstellung der Stadt Erkelenz in Aussicht gestellt ist.
Auf dieser Grundlage und aufgrund des Umstandes, dass
das Grundwasser in diesem Bereich im Übrigen eine ge
ringe Empfindlichkeit aufweist (tiefer Grundwasser
Spiegel, filteiwirksame Überdeckung), kann in Summe
von einer nur geringen bis mittleren Auswirkung auf das
Schutzgut Grundwasser ausgegangen werden.
4816
(einstimmig)
Seite 85 (Kap. 2.2, Ziel 1):
Die Umsiedler mit Tier- bzw. Großtierhaltung müssen im
Braunkohlenplan gesondert betrachtet werden und es
muss ihnen die Teilnahme an der gemeinsamen Umsied
lung ermöglicht werden.
Der Hinweis wird an die Stadt Erkelenz weitergegeben.
Tierhaltung kann im MD Gebiet realisiert werden.
4817
(einstimmig)
Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3):
Eine Ersatzfläche für die Niersaue im Südosten des Umsiedlungsstandortes ist bereitzustellen.
Bei der Größenermittlung von Umsiedlungsfiächen in
Braunkohlenplänen können bisher am Altort oder zwi
schen den Altorten vorhandene unbebaute private Flä
chen wie z.B. die Niersaue aus rechtlichen (enteignungs
rechtlichen) Gründen nach dem §48 EEG NW nicht mit
berücksichtigt werden.
Im Umsiedlungsstandort sind gemäß Braunkohlenplan
insges. rd. 8 ha Flächen für Grün-, Ausgleichs-, Spiel,
Seite 6 von 17
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Versickerungsflächen vorgesehen.
4818
Verweis auf Stellungnahme der IG Umsiedlung
1
(einstimmig)
Berücksichtigt, die Anregungen wurden unter Nummer 49
aufgenommen.
4911
Seite 120 (Kap. 3.3):
Beratung zu ortsspezifischer Regelung solle mit Bür
gerbeirat, Rat der Stadt, Verwaltungsspitze und mit Um
siedlern in einem Bürgerforum durchgeführt werden.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Anregung wurde an die Stadt Erkelenz weiter gegeben.
1
(einstimmig)
4912
Seite 83 (Kap. 2):
Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkohlenplans.
In Holzweiler und den übrigen Tagebaurandorten sollen
ebenfalls gemeinsam mit Bürgern, den Fraktionen und der
Verwaltungsspitze Vorschläge zur Dorfentwicklung am
Tagebaurand entwickelt werden.
1
(einstimmig)
4913
Seite 110 (Kap. 3.2, B):
Kostenlose Beratung durch Energieingenieur
Die kostenlose Beratung durch Energieingenieure kann
Regelungsgegenstand der ortsspezifischen Regelung
sein, wie in den SVP-Angaben dargestellt (s. S. 144).
Seite 7 von 17
r
Anregung
4914
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Seite 120 (Kap. 3.3):
Forderung nach einem Glasfasernetz
Die Stadt Erkelenz hat 2014 eine Rahmenvereinbarung
mit RWE geschlossen, in der die Breitbandversorgung
bereits zugesagt wurde.
1
(einstimmig)
4915
Seite 116 (Kap. 3.3):
Bekanntgabe der Baugrundeigenschaften und Übernahme der Mehrkosten.
1
(einstimmig)
Das Bodengutachten für den Umsiedlungsstandort wird im
Rahmen der Bauleitplanung öffentlich gemacht. Soweit es
im Einzelfall erforderlich ist, erfolgt eine Prüfung der Bau
grundeigenschaft durch RWE und erforderlichenfalls die
Ubernahme der Mehrgründungskosten gemäß techni
scher Angaben RWE.
1
(einstimmig)
4916
Seite 120 (Kap. 3.3):
Abwassertrennsystem: Übernahme der Mehrkosten
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
1
(einstimmig)
4917
Seite 116 (Kap. 3.3):
Exakte Beschreibung der Höhenlage der Straßen zur
Grundstücksvormerkung.
Grundsätzliche Höhen und Bezugspunkte zur Höhenlage
Straße werden im Bebauungsplan definiert. Bei der
Grundstücksvormerkung werden Aussagen zur Höhenla
ge der Straßen getroffen.
4918
Seite 116 (Kap. 3.3):
Beratung für Umgang mit Höhendifferenzen und Über
nahme des baulichen Mehrbedarfs bei Höhendifferenzen
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
Seite 8 von 17
n
Anregung
4919
Stellungnahme der RegiffäIBlanungsbehörde
Empfehlung AK
(einstimmig)
Seite 120 (Kap. 3.3):
Festlegung auf nachhaltiges Bauen und die von Umsiedlern gewünschten Standards.
Arbeitsgruppen zu diesen Themen sind Gegenstand der
kommunalen Bauleitplanung.
49110
Grundsätzlich gilt für die EnEV 2014 der im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verankerte Grundsatz der Bundesregierung, dass möglichen Mehrkosten Einsparungen
bei den Energiekosten gegenüber stehen, so dass sich
die Mehrkosten innerhalb einer angemessenen Frist
amortisieren.
Für die Wertermittlung der Anwesen, auf denen die Ent
schädigung basiert, gilt, dass alle vorhandenen wertrele
vanten Gebäudemerkmale eines vorgefundenen Objektes
zu berücksichtigen sind; nicht erfolgte Investitionen finden
keine Berücksichtigung.
Die Wertermittlung erfolgt jeweils unter Einbeziehung des
zum Wert-ermittlungsstichtag aktuellen Baupreisindexes;
dieser berücksichtigt den Warenkorb für das übliche Baugeschehen. Die Anforderungen der ab 2016 verpflichten
den EnEV 2014 spiegeln sich bereits in der heute üblichen
Baupraxis wider, dies zeigt sich bei fachlicher Überprü
fung der Standards und Bauqualitäten der aus den Ent
schädigungsbeträgen nach geltender Entschädigungspra
xis errichteten Neubauten an den Umsiedlungsstandor
ten der laufenden Umsiedlungen.
Seite 116 (Kap. 3.3):
Ubernahme der Mehrkosten durch Berücksichtigung der
EnEV beim Neubau.
(einstimmig)
—
-
49111
(einstimmig)
Seite 120 (Kap. 3.3):
Bodenbewertung für jeden einzelnen Ort
Die Bodenbewertung erfolgt für jeden einzelnen Ort.
Seite 9 von 17
Stellungnahme der Riiii‘äIjiIpngngsbehörde
49112
Seite 115 (Kap. 3.3):
Ubernahme der tatsächlichen Kosten eines Beraters (Be
rater, Steuerberater, Rechtsanwalt) anstelle der Pauscha
len, alternativ Anpassung an die allgemeine Preissteige
rung sowie Ubernahme von Steuerberatungskosten, wenn
diese aufgrund von Verlagerung/Neubaus eines umsatzsteuerpflichtigen Gewerbes notwendig sind.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Die Art und Höhe der Beratungskostenpauschale sind im
Rahmen Überprüfung der Revierweiten Regelung betrach
tet worden. An der Pauschale wurde festgehalten, der Be
trag wurde erhöht. Bei der Umsiedlung von Gewerbebe
trieben gehören Steuerberatungskosten zu den sog. Fol
gekosten, deren Entschädigung regelmäßig anhand der
vorgefundenen Verhältnisse zu ermitteln ist.
49113
(einstimmig)
Seite 115 (Kap. 3.3):
Im Bedarfsfall Ubernahme, der über die Beratungskostenpauschale hinausgehenden Kosten für Rechnung des
Kreisgutachterausschusses.
Ein zusätzliches Gutachten vom Kreisgutachteraus
schuss, das der Umsiedler beauftragt, ist vom Umsiedler
selber zu tragen. Hierzu kann die Beratungskostenpau
schale herangezogen werden. Die Kosten überschreiten
i.d.R. nicht die Pauschale.
49/14
(einstimmig)
..
Seite 121 (Kap. 3.3):
Keine zumutbare Eigenbeteiligung bei Bau eines der
Struktur des Altanwesens vergleichbaren Neubaus.
Im Rahmen der Uberarbeitung der Revierweiten Regelung
wurde die Auskömmlichkeit der Entschädigung auf der
Grundlage der Revierweiten Regelung 2010 überprüft und
die Entschädigungspraxis bestätigt. Mit der Revierweiten
Regelung 2015 liegt ein Regelwerk für Umsiedler vor, das
einheitlich und transparent die Leistungen und Abläufe der
Umsiedlung aufzeigt. Jeder Umsiedler erhält neben der
gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt der Vermögens
substanz d.h. Verkehrswert und Folgekosten Zulagen
und Nebenentschädigungen. Ob weitere Mittel erforderlich
sind, ist individuell abhängig von der Altsubstanz und dem
Neubau.
—
Seite 10 von 17
—
Anregung
r
Stellungnahme der RE
I1I.t rde
49115
Seite 118 (Kap. 3.3):
Anpassung des grundstückbezogenen Aufwands im
Rahmen der allgemeinen Preissteigerung
Nicht berücksichtigt.
Ergänzung:
Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischenzeitlich berücksichtigt
49116
Seite 118 (Kap. 3.3):
Anpassung der neubaubezogenen Aufwandspauschale
auf min. 5.000 €‚ auch für Mietobjekte
1
(einstimmig)
Nicht berücksichtigt.
Ergänzung:
Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischen
zeitlich berücksichtigt
49117
Seite 118 (Kap. 3.3):
Leidenspauschale nach Dauer der Drtszugehörigkeit gestaffelt.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
1
(einstimmig)
Nicht berücksichtigt.
Ergänzung:
Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischen
zeitlich berücksichtigt
49118
1
(einstimmig)
Nicht berücksichtigt.
Seite 118 (Kap. 3.3):
Zahlung einer Pauschale für die doppelte Bewirtschaftung Ergänzung:
Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischen
von zwei Liegenschaften.
zeitlich berücksichtigt
Seite 11 von 17
Anregung
49119
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Empfehlung AK
(einstimmig)
Seite 127 (Kap. 3.4):
Kinder von Umsiedlern sollen in den ersten 8 Jahren in
freiwerdende Wohnungen eines Vermieters einziehen
können und wie Mieter den Umsiedlerstatus erhalten, sollen aber keine Entschädigung erhalten.
In der Revierweiten Regelung wurde geregelt, dass bei
Auszug eines Mieters vor Ablauf der Mietpreisbindung von
sechs bzw. acht Jahren, und kein berechtigter Mieter kann
dort versorgt werden, so sollte vorrangig die Wohnung
unter Aufrechterhaltung der verbleibenden Mietpreisbin
dungsfrist Kindern von Umsiedlern für den ersten eigen
ständigen Haushalt angeboten werden.
49120
(einstimmig)
Seite 116 (Kap. 3.3):
Forderung des wertgleichen Tausches vorhandener Baugrundstücke
Gemäß der Revierweiten Regelung werden Bodenwert
karten für jeden Ort im Vorfeld der Grundstücksvormer
kung auf Basis von zonalen Bodenwerten erarbeitet, damit
der Umsiedler frühzeitig einen breiten Überblick über die
Bodenqualitäten erhält. Auf dieser Grundlage erhält der
Umsiedler das Angebot des wertgleichen Tausches für
sein bebautes Grundstück.
49121
(einstimmig)
Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3):
Aufforstung der Niersaue am neuen Standort
Bei der Größenermittlung von Umsiedlungsflächen in
Braunkohlenplänen können bisher am Altort oder zwi
schen den Altorten vorhandene unbebaute private Flä
chen wie z.B. die Niersaue aus enteignungsrechtlichen
Gründen nicht mit berücksichtigt werden. Im Umsied
lungsstandort sind gemäß Braunkohlenplan insges. rd. 8
ha Flächen für Grün-, Ausgleichs-, Spiel-, Versickerungs
flächen vorgesehen.
Seite 12 von 17
n
Anregung
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
49122
Seite 120 (Kap. 3.3):
Erstattung der Mehrkosten durch Dichheitsprüfung
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
1
49123
(einstimmig)
Seite 120 (Kap. 3.3):
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
Benennung der Wasserschutzzonen mit den damit grund
stücksbezogenen Auflagen.
1
(einstimmig)
49124
Seite 120 (Kap. 3.3):
Übernahme der Kosten für einzuholende Genehmigung
im Zusammenhang mit Wasserschutzzone.
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
1
(einstimmig)
49125
Seite 120 (Kap. 3.3):
Übernahme der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen: öko
logisches Bauen, generationsgerechtes Bauen etc.
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
1
(einstimmig)
49126
Seite 120 (Kap. 3.3):
Ständige Aktualisierung der ortsspezifischen Regelungen
Eine ortsspezifische Regelung sollte wegen der Gleichbe
handlung über die Gesamtdauer einer Umsiedlung Be
stand haben. In der sog. Koordinierungsgruppe Umsied
lungen bestehend aus von der Umsiedlung betroffenen
Kommunen, der Geschäftsstelle des BKA, des Bergbautreibenden sowie der Umsiedlungsbeauftragten des Lan
des wird die sozialverträgliche Umsiedlung begleitet, mög
licher Handlungsbedarf erkannt und gegenüber den zuSeite 13 von 17
!gung
Stellungnahme der Region4iapuiasbeuowe
Empfehlung AK
ständigen Stellen artikuliert.
1
49127
(einstimmig)
Seite 104 (Kap. 2.2, Ziel 3, Erläuterung (2)):
Im Umsiedlungsstandort sind Gemeinbedarfsflächen für
RWE stellt der SV Niersquelle Kuckum eine gleichwertige eine Sportanlage vorgesehen.
Sportanlage zur Verfügung bzw. den finanziellen Aus
gleich.
1
(einstimmig)
49128
Regelungen für den Erbfall sind in der Revierweiten Rege
Seite 114 (Kap. 3.3):
Umsiedlerstatus geht automatisch auf Erbe über, auch bei lung 2015 enthalten. Die Zulagen oder die auf die Versor-I
gung von Mietern ausgelegte Förderung können auch Er
Mietobjekten.
ben unter den dort genannten Bedingungen erhalten.
49129
Seite 115 (Kap. 3.3):
Anpassung der Zulage Aufwuchs
••
Revierweiten Regelung
Uberarbeitung
der
Im Rahmen
2015 erfolgte die Anpassung der Zulage Aufwuchs.
1
(einstimmig)
1
49130
(einstimmig)
Seite 115 (Kap. 3.3):
Mehraufwendungen bei der Neuanlage müssen Berücksichtigung finden sowie Ernteausfälle.
Die Neuanlage eines Gartens ist bei der Zulage Aufwuchs
berücksichtigt. Wenn betriebliche oder sicherheitstechni
sehe Aspekte nicht dagegen sprechen, ist im Einzelfall die
Ernte im eignen Garten möglich.
Seite 14 von 17
Anregung
49131
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Empfehlung AK
(einstimmig)
Seite 115 (Kap. 3.3):
Nach der Revierweiten Regelung 2015 erfolgt die Erstat
Bei frei gewählten Gutachtern: Kostenerstattung unmittel- tung der Gutachtenskosten spätestens mit dem Erwerb
bar nach Rechnungsstellung
der Anwesen. Das Honorar kann auch auf schriftlichen
Antrag des Eigentümers unter Beifügung der Kopie der
Honorarrechnung früher erstattet werden, soweit es den
vorgenannten Anforderungen und der Honorarregelung
entspricht.
49/32
Seite 120 (Kap. 3.3):
Einbeziehung des Bürgerbeirates zur Festlegung der
Ortsbereichsabgrenzung
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
1
(einstimmig)
49/33
Seite 115 (Kap. 3.3):
Erstattung der Kosten für den Umzug soll nicht nur für
Wohnfläche, auch für Nutzfläche gezahlt werden.
RWE bietet gemäß Revierweiten Regelung 2015 eine
Durchführung des Umzugs an. Bei dieser Kalkulation sind
die dazugehörigen Nutzflächen eingeschlossen. Soweit
der Umzug selbst durchgeführt werden soll, erhält der
Umsiedler einen Betrag von 26 €/m2 Wohnfläche. Der
vorgenannte Preis umfasst auch die üblichen Nutzflächen
eines Wohnhauses.
49134
Seite 115 (Kap. 3.3):
Umzugskostenpauschale: Anpassung an allgemeine
Preissteigerung.
1
(einstimmig)
Im Rahmen der Überarbeitung der Revierweiten Regelung
2015 wurde die Umzugskostenpauschale überprüft. Er
gebnis ist, dass der Umsiedler einen Betrag von 26 €1m2
Wohnfläche erhält, soweit der Umzug selbst durchgeführt
wird. Der vorgenannte Preis umfasst auch die üblichen
Nutzflächen eines Wohnhauses.
Seite 15 von 17
1
(einstimmig)
Anregung
49135
Stellungnahme der Regionalj5Ipnngsbehörde
Seite 126 (Kap. 3.4):
Konzept erarbeiten um Vermietern eine faire Möglichkeit
für Mietwohnungsbau zu verschaffen,
In der Revierweiten Regelung 2015 ist das Mieterhand
lungskonzept festgelegt, dass sich in der Vergangenheit
bewährt hat. Der Vermieter erhält hiernach für die Unter
bringung von berechtigten Mietern einen Baukostenzu
schuss in 570€ Im2 in der Höhe bis zur bisherigen Wohn
fläche des Mieters. Grundsätzlich soll jeder Vermieter sei
ne Mieter versorgen können. Ab dem 2. Umsiedlungsjahr
können berechtigte Mieter über die Mieterbörse einen an
deren Vermieter suchen. Zusätzlich wurde das Instrument
eines Kautionszuschusses für Mieter eingeführt, d.h. wird
ein mit dem Vermieter geschlossener Vorvertrag eingehal
ten, so erhält der Mieter von RWE einen Kautionszu
schuss in Höhe von pauschal 500 €‚ der nach Einzug mit
der Mieterentschädigung ausgezahlt wird. Wird der Vor
vertrag seitens des Mieters nachweislich nicht eingehal
ten, wird dem Vermieter als Vertragspartner im Vorvertrag
mit der Restrate für sein Anwesen der Kautionszuschuss
ausgezahlt.
Empfehlung AK
(einstimmig)
1
(einstimmig)
49136
Seite 106 (Kap. 3):
Aktualisierung des Sicherungskonzepts für Alt- und Neuort und Einbeziehung des Bürgerbeirates.
In den SVP-Angaben ist dargelegt, dass ein Arbeitskreis
Ortbilderhalt mit Bürgervertretern gebildet wird, der diese
Punkte behandelt.
1
49137
(einstimmig)
In den SVP-Angaben ist dargelegt, dass ein Arbeitskreis
Seite 106 (Kap. 3):
Regelungen des Rückbaus der Altorte unter Einbeziehung Ortbilderhalt mit Bürgervertretern gebildet wird, in dem
auch der Rückbau der Orte besprachen wird.
des Bürgerbeirates.
Seite 16 von 17
Anregung
49138
n
Seite 83 (Kap. 2):
Erschließung des neuen Standortes solle schneller erfolgen, Konzept mit Bürgerbeirat.
r
Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
Zur Erschließung des Standortes schließt RWE einen Erschließungsvertrag mit der Stadt Erkelenz.
1
(einstimmig)
49139
Seite 83 (Kap. 2):
Gemeinbedarfsflächen sollen direkt von den einzelnen
Umsiedlungsorten erreichbar sein,
Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans.
Belange können in der Bauleitplanung eingebracht wer
den.
1
(einstimmig)
49140
Seite 114 (Kap. 3.3)
Kauf von Bauland soll Kindern von Umsiedlern zu Umsiedlungspreisen ermöglicht werden.
Empfehlung AK
1
(einstimmig)
In der Revierweiten Regelung 2015 ist dargelegt, dass
volljährige Kinder in der letzten Phase der Grundstücks
vergabe ein Grundstück bis zu einer Größe von 400 m2 zu
den Bewertungsansätzen des Umsiedlungsortes gemäß
den jeweiligen Ortsspezifischen Regelungen erwerben
können. Voraussetzung hierfür ist der freihändige Erwerb
der Grundstücke am Umsiedlungsstandort durch RWE
und dass diese im ausreichenden Umfang zur Verfügung
stehen.
Seite 17 von 17
Handlungsräume in der
Innovationsregion Rheinisches Revier
Grundlage strategischen Handelns
1. Revierkonferenz
14. November 2014
Science College Overbach in Jülich-Barmen
1
Handlungsräume in der
Innovationsregion Rheinisches Revier
Konzept der Innovationsräume
Das Rheinische Revier gehört zu den leistungsstärksten Regionen Nordrhein-Westfalens und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Bereich
der Energiewirtschaft. Gleichzeitig ist es eine Region
mit großen Aufgaben und Herausforderungen für die
Zukunft (Energiewende, Klimaschutz,…). Im Rahmen
des Landesprogramms „Innovationsregion Rheinisches
Revier“ (IRR) soll das regionale Entwicklungspotential mit seinen vorhandenen Aktivitäten und Akteuren
identifiziert, gebündelt und vernetzt werden, um daraus
einen Mehrwert abzuleiten und bereits heute auf zukünftige Strukturveränderungen reagieren zu können.
Ziel ist die Weiterentwicklung des Rheinischen Reviers
zu einer Modellregion für die Energiewende auf Basis
der gegebenen wirtschaftlichen und infrastrukturellen
Stärken im Sinne einer modernen und nachhaltigen
Industrie- und Strukturpolitik. Wurden in den letzten
Jahren im Rahmen von vorbereitenden Studien und
Konzepten inhaltliche Alleinstellungsmerkmale entwickelt (z.B. Themenfelder einer intelligenten Spezialisierung der IRR: Energiewirtschaft, Logistik, Technologie),
gilt diese nun anhand von Modellprojekten aufzugreifen
und in den konkreten Raum zu übersetzen.
Das Rheinische Revier im engeren Sinne wird durch
den Kernraum der IRR rund um die großen Braunkohletagebaue und das Aachener Steinkohlenrevier
abgebildet. Innerhalb dieses Kernraums haben sich
beispielsweise ausgehend von einer sich stetig weiterentwickelnden Braunkohletechnologie vielfältige
Kompetenzfelder entwickelt, die schon heute in die
Zukunftsgestaltung der Region eingebracht werden
können. Gleichzeitig existiert innerhalb der IRR eine
Vielzahl leistungsstarker und renommierter Schlüsselakteure der Industrie und Wissenschaft. Das Rheinische
Revier bietet somit nicht nur ein großes Spektrum an
Zukunftsaufgaben und Herausforderungen, sondern
auch die notwendigen Voraussetzungen und Potenziale für deren beispielhafte Beantwortung (Etablierung
Modellregion/Laborraum).
2
Düsseldorf
Mönchengladbach
Neuss
Heinsberg
Bergheim
Aachen
Köln
Düren
Euskirchen
Das Rheinische Revier mit dem Kernraum der IRR.
Vor diesem Hintergrund soll ein räumliches Entwicklungskonzept für die Innovationsregion Rheinisches
Revier erarbeitet werden, durch das die inhaltlichen Alleinstellungsmerkmale, Kompetenzen und Entwicklungspotenziale eine räumliche Übersetzung hin zu konkreten
Modellprojekten im Maßstab 1:1 finden.
Sogenannte Innovationsräume erschließen die jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und –potenziale unterschiedlicher Teilräume für integrierte Gesamtprojekte.
Diese Innovationsräume bilden teilräumliche Gesamtkonzepte eigener Identität, in die sich vielfältige Einzelmaßnahmen entlang einer gemeinsamen Zielvorstellung
einfügen (Lotsenfunktion), in einen inhaltlich-räumlichen
Gesamtzusammenhang gestellt werden und dadurch
synergetische Wechselwirkungen ermöglichen.
Gleichzeitig bieten sie Struktur und Orientierung für die
Auswahl geeigneter Modellprojekte. Sie machen die
vielfältigen Facetten der unterschiedlichen Teilräume der
IRR und die daraus resultierenden Zukunftsperspektiven
für die IRR insgesamt sichtbar.
Innovationsraum Indeland
Der Innovationsraum Indeland geht zurück auf das im
Rahmen der EuRegionale 2008 angestoßene, gleichnamige Projekt und beschreibt ein regionales Gesamtkonzept rund um den Tagebau Inden/ Indesee.
Innovationsraum :terra nova
Zu den wesentlichen Herausforderungen des Innovationsraums gehört die räumliche Neuorientierung
hin zur „Neuen Mitte Indesee“, die Suche nach neuen
Technologie- und Arbeitsfeldern sowie die Etablierung
eines gemeinsamen Entwicklungsraumes „Indeland“.
Schwerpunkte der zukünftigen Entwicklung sowie sich
daraus ergebende beispielhafte Modellprojekte liegen
daher im Bereich innovativer Siedlungsprojekte und
neuer Arbeitswelten rund um den Indesee („Wohnen
und Arbeiten am See“), in der Gestaltung einer attraktiven Freizeitlandschaft am See sowie in der Entwicklung einer Modellregion für regenerative Energie aus
Wind und Sonne.
Der Innovationsraum :terra nova, abgeleitet vom
gleichnamigen Regionale 2010-Projekt, umfasst den
nördlichen Bereich des Tagebaus Hambach bis hin
zum aktiven Kraftwerksstandort Niederaußem und dem
angegliederten Innovationszentrum Kohle. Die Suche
nach synergetischen Entwicklungspotenzialen parallel
zum aktiven Tagebau Hambach, die Nutzung regionaler Innovations- und Entwicklungspotenziale des
Kraftwerksstandortes Niederaußem sowie die langfristige Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für die
Zeit nach dem Tagebau gehört zu den wesentlichen
Herausforderungen. Schwerpunkte einer zukünftigen
Perspektive sind die Entwicklung eines beispielhaften
Energie-Landschaftsparks am Tagebau Hambach,
die Weiterentwicklung der Braunkohletechnologie,
CO2-Verwertung und Energieeffizienz sowie die Entwicklung eines klimaneutralen Wissenschafts- und
Gewerbeparks.
3
Innovationsraum Garzweiler
D6
W10
F4
GF10
GF11
W9
GF23
E5
GF2
Innovationsraum :terra
Innovationsraum Rur-Wurm-Revier
RL6
W22
I19
F6
GF17
D7
W1
I21
RL7
I20
GF18
W19
E3
F5
W12
GF13
IK4
W11
GF12
W14
4
W13
W18
I18
W24
Innovationsraum Indeland
W24
W21
E4
E8
GF19
D8
Innovationsraum Neue Erft
Legende
GF15
RL4
IK5
W17
D5
I21
IK2
I16-I18
E1
D9
D4
GF14
I22
E12
Innovationsförderung /-projekt
D7
W9
Dorfentwicklung/Städtebau
F5
Freizeit/Naherholung/Tourismus
RL3
Tagebau und Rekultivierung
GF11
Wirtschaftsförderung/Projektentwicklung
RL5
GF3
D1
W4
W2
GF4
RL3
IK3
I1D2I13
W3
I18
I14
a nova
E2
GF7
GF5
I19
GF6
D3
RL3
W5
E9
W6
W7
F1
F2
I20
F3
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I15
Innovationsraum Ville
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IK1
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I18
RL1
E6
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Innovationsraum Hambach-Süd
W27
RL1
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Innovationsräume im Rheinisches Revier
Innovationsraum Hambach-Süd
Innovationsraum Garzweiler
Zu den wesentlichen Herausforderungen dieses Innovationsraumes südöstlich des Tagebaus Hambach
gehören die Qualifizierung notwendiger Umsiedlungs-
Im nord-westlichen Bereich des Tagebaus Garzweiler
sowie dessen Umfeld gehören zu den wesentlichen
Herausforderungen und Aufgaben die Vorbereitung
auf den heranrückenden Tagebau, die präventive
Gestaltung des Raumes zur Organisation notwendiger Umsiedlungen sowie die Stärkung der Tagebauranddörfer. Vor diesem Hintergrund ergeben sich als
mögliche Schwerpunkte einer zukünftigen Perspektive
mit innovativen Modellprojekten die Entwicklung eines
dynamischen Landschaftsparks (Tagebaurand als
Gestaltungsaufgabe), das innovative Dorf der Zukunft
im Kontext von Energiewende und demographischem
Wandel, die Stärkung der Dorfgemeinschaft durch
nachbarschaftliche Energienetzwerke sowie die Erprobung beispielhafter Zwischennutzungen.
maßnahmen, die Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen für den Tagebau Hambach sowie
Gestaltung und Ausbau der Nachbarschaft zwischen
sich näherndem Tagebau und Kommunen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Schwerpunkte in der
beispielhaften Umsetzung des Artenschutzprogramms
über innovative Landwirtschaftskonzepte, die Entwicklung einer klimawandelresistenten Waldstruktur (Klimawald der Zukunft), die Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen zur Energieerzeugung sowie die Ausgestaltung
des künftigen Tagebaurandes.
Innovationsraum Neue Erft
Der Innovationsraum Neue Erft beschreibt den östlichen Bereich des Tagebaus Garzweiler und dessen
Umfeld. Weite Teile des Abbaufeldes Frimmersdorf /
Garzweiler im Osten (Garzweiler I) sind heute bereits
vollständig rekultiviert. Zu den wesentlichen Aufgaben
des Innovationsraum gehört es, den neuen Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels
gestaltend zu begegnen und sich damit zukunftsfähig
in der Region zu positionieren. Vor diesem Hinter-
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grund ergeben sich als mögliche Schwerpunkte die
Entwicklung eines regionalen Landwirtschaftsparks
mit modernster Technologie (Intensivierung der Landwirtschaft), eines überregional bedeutsamen Zentrums
für Gartenbau und Grüne Technologie (Gardenlands –
Innovativer Kraftwerksstandort Neurath), eines Modellraums für flächenintensive Sportarten sowie eines
interkommunalen Industriegebietes für klimaoptimierte
Logistik (Green Logistics).
Innovationsraum Rur-Wurm-Revier
Innovationsraum Ville
Der Raum umfasst die früheren Tagebaubereiche des
Südreviers und der Ville. Auf dem Knapsacker Hügel
befindet sich ein großes, traditionsreiches Industrieareal, in dem sich Unternehmen der Energiewirtschaft und
der Chemischen Industrie konzentrieren. Zu den wesentlichen Herausforderungen gehören die Suche nach
synergetischen Entwicklungspotenzialen zwischen der
Energiewirtschaft und der Chemischen Industrie, der
Weiterentwicklung und touristische Erschließung der
vorhandenen Rekultivierungslandschaft im Südrevier
sowie die Erschließung neuer Arbeits- und Technologiefelder mit Zukunftsperspektive. Vor dem Hintergrund
einer integrierten Gesamtstrategie für den Innovationsraum ergeben sich als mögliche Schwerpunkte die
Entwicklung eines überregionalen Kompetenzzentrums für die chemische CO2-Verwertung, die Etablierung eines Zentrums für die Schnittstellenkompetenz
Chemie-Energie (Wasserstoff-Technologie) sowie die
Entwicklung der Ville-Deponien zum Zukunftsstandort.
Der Innovationsraum Rur-Wurm-Revier geht zurück
auf Teile des ehemaligen Aachener Steinkohlenreviers.
Wurde im Rahmen der EuRegionale 2008 durch die
Grünmetropole erfolgreich der Grundstein zur touristischen Erschließung, Aufwertung und Vernetzung des
Raumes gelegt, liegt die wesentliche Herausforderung
des Innovationsraums in der zukunftsgewandten und
technologischen Weiterentwicklung dieser industriellen
Folgelandschaft.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich als mögliche
Schwerpunkte die Entwicklung innovativer Technologiestandorte auf Konversionsflächen (Biotechnologie, Life Science,...), dem Technologie-Transfer, der
energetischen Nutzung des Grubenwassers sowie der
Haldenwärme.
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Von der Idee zum Projekt:
Ideenwettbewerb/Projektaufruf
Ausblick:
Ideenwettbewerb/Projektaufruf
Das Konzept der Innovationsräume hilft einerseits
dabei, für die unterschiedlichen Teilräume der IRR
die jeweiligen Entwicklungspotenziale für integrierte
Gesamtprojekte zu erschließen und für die Auswahl
geeigneter Modellprojekte Struktur und Orientierung
zu geben. Vor diesem Hintergrund gilt es zunächst,
das erarbeitete Konzept der Innovationsräume für die
unterschiedlichen Teilräume der IRR in enger Abstimmung mit den regionalen Akteuren abzustimmen und
weiter auszuformulieren.
Auf Basis dieses Konzeptes wird im Frühjahr 2015 ein
Ideenwettbewerb in Verbindung mit einem Projektaufruf organisiert, mit dem Ziel, für die jeweiligen Innovationsräume beispielhafte Modellprojekte ausfindig
zu machen, die dann im Rahmen der IRR begleitet,
konkretisiert und realisiert werden. Damit legt die
Region ihren Grundstein für eine „Zukunftsausstellung
Rheinisches Revier“, die als nächster Meilenstein den
Strukturwandel und die Innovationsregion Rheinisches
Revier sichtbar und erlebbar macht.
Gefördert durch:
PHASE 1 (11/2014)
Analyse/Erarbeitung räumliches Entwicklungskonzept
1. REVIERKONFERENZ (11/2014)
Vorstellung räumliches Entwicklungskonzept der
Innovationsräume
PHASE 2 (12/2014 - 03/2015)
Konkretisierung räumliches Entwicklungskonzept und
Vorbereitung Ideenwettbewerb/Projektaufruf
1. INNOVATIONSTAG RHEINISCHES REVIER (04/2015)
Öffentlichkeitswirksamer Projekttag: Kick-off Ideenwettbewerb/Projektaufruf mit „Markt der Möglichkeiten“ (kleinere
Ausstellung) zu den jeweiligen Innovationsinseln und
deren Akteuren.
PHASE 3 (04 - 07/2015)
Begleitung des Projektaufrufs/Ideenwettbewerbs
PHASE 4 (07 - 09/2015)
Auswertung des Projektaufrufs und abschließende Konkretisierung des räumlichen Entwicklungskonzeptes.
2. INNOVATIONSTAG RHEINISCHES REVIER (10/2015)
Öffentlichkeitswirksamer Projekttag mit Ergebnispräsentation des Ideenwettbewerbs/Projektaufrufs sowie der
Vorstellung des konkreten Handlungsprogramms der IRR
(„Projektmarkt“).
WEITERE PERSPEKTIVE
ZUKUNFTSAUSSTELLUNG RHEINISCHES REVIER 2017
Projektkonkretisierung, –finanzierung und -förderung
Impressum:
IRR – Innovationsregion Rheinisches
Revier GmbH
Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13
52428 Jülich
Telefon: 02461 690-180
www.rheinisches-revier.de
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Erarbeitet durch:
Dr. Wolfgang Wackerl/Christoph Hölzer
Büro für Stadtplanung und strategische
Projektentwicklung, Köln
Stand: November 2014
Bildnachweis:
Kreis Düren, Innovationsregion Rheinisches
Revier GmbH, DLR (CC-BY 3.0), RWE
Power AG, Ralf Schuhmann www.schuhmann-foto.de