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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
43936.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
08.06.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:20

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Bürgermeister Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: /009/2015 öffentlich 16.06.2015 BGM Peter Jansen Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR: 1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich 2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW 3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand 4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier Beratungsfolge: Datum Gremium 24.06.2015 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: 1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Oberund Unterwestrich In der Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohleplanes „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ beschlossen. Dabei wurde auch der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 19.08.2015 „Sicherheitsleistungen für Rekultivierung und mögliche Bergschäden“ berücksichtigt. Bürger/innen aus Erkelenz, die IG Umsiedlung aus Erkelenz und Verbände usw. haben ebenso im Verfahren Stellungnahmen eingereicht. In mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung wurden durch die Verwaltung Erläuterungen zu den Stellungnahmen gegeben und auch bestätigt, dass sich die Stadt Erkelenz für das Verfahren die Anregungen/Stellungsnahmen der IG Umsiedlung zu eigen macht, so dass diese beim formellen Erörterungstermin sowie der Beschlussfassung in den Gremien bei der Bezirksregierung (Arbeitskreis Umsiedlung, Braunkohleausschuss) entsprechend zu werten seien. Parallel dazu wurde von der Bezirksregierung der Entwurf der Revierweiten Regelungen (Vereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Tagebaubetreiber RWE Power) erarbeitet. Hierzu fand ein umfassender Austausch auch zwischen den Vertretern der Bezirksregierung, dem Bürgerbeirat und der Stadtverwaltung statt. Erfreulich ist festzustellen, dass diese Gespräche sehr konstruktiv verlaufen sind und eine Vielzahl von aus Erkelenz vorgetragenen Wünschen/Anforderungen Berücksichtigung gefunden haben. Es konnten z.B. eine nochmalige Verbesserung bei den Entschädigungsregelungen und transparentere Verfahrensregelungen erreicht werden. Die Revierweiten Regelungen umfassen auch viele Punkte, die in früheren Umsiedlungsverfahren Bestandteil der „Ortsspezifischen Regelungen“ (Vereinbarung zwischen Tagebaubetreiber und Stadt) waren. Seitens der Stadt Erkelenz wurde insbesondere darauf gedrängt, dass in das Braunkohleplanverfahren klare Garantiezusagen für die Umsetzung bei begonnener Umsiedlung (zentrale, durch Ratsbeschluss unterstützte, Forderung der Stadt Erkelenz aus den Unsicherheiten – Diskussion um Bestand von RWE seit ca. zwei Jahren) einfließen. Zwei Arbeitstage vor der Sitzung des Arbeitskreises bei der Bezirksregierung am 11.05.2015 wurde der Entwurf der Revierweiten Regelungen (Vereinbarung zwischen Land und RWE) der Stadt Erkelenz zugesandt. Dabei war erfreulicherweise festzustellen, dass zumindest ein Teil der Garantieforderung berücksichtigt wurde und RWE sich in der Vereinbarung verpflichtet, in jedem Fall allen Umsiedlern und Umsiedlerinnen ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten (Anmerkung: Auch wenn sich Rahmenbedingungen z.B. durch Leitentscheidung ändern). Unmittelbar nach Vorlage des Entwurfs der Revierweiten Regelungen wurde seitens der Verwaltung die Abstimmung mit dem Bürgerbeirat zu den Ortspezifischen Regelungen intensiv angegangen. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wird erwartet, dass über die Sommerferienzeit die noch offenen Punkte geklärt werden können und für die Sitzungen im September 2015 der Vereinbarungsentwurf zum Beschluss vorgelegt werden kann. Kurzzusammenfassung zu den Verfahrensterminen: Von September 2014 an bis Ende April 2015 konnten in vielen Gesprächsrunden mit der Bezirksregierung und RWE Power eine Vielzahl konstruktiver Lösungsansätze und Fortentwicklungen der Regelungen zur Entschädigung erreicht werden. Seit Mai 2015 scheint aber der Punkt in den Verhandlungen erreicht zu sein, wo die Grenzen für weiteres Entgegenkommen (z. B. Garantieerklärungen) derzeit erreicht sind. Scheinbar ist aktuell auf landespolitischer Ebene eine geschlossene Haltung zum Fortgang des Braunkohletagebaus gegeben. Dies wurde auch beim Erörterungstermin zu den Stellungnahmen und den Beschlüssen im Arbeitskreis, beides nichtöffentliche Sitzungen, erkennbar. Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/7 A) Erörterungstermin bei der Bezirksregierung Köln zu den Anregungen/ Stellungnahmen zum Braunkohleplanentwurf gem. § 28 Abs. 1 LPlG Für die Stadt Erkelenz haben Bürgermeister Peter Jansen und der Technische Beigeordnete Ansgar Lurweg als Vertreter der Anzuhörenden teilgenommen. Von den über 40 angeschriebenen zu beteiligenden Stellen/Verbänden etc. waren nur einige wenige beim Termin (wie z. B. die Stadt Erkelenz, der Kreis Heinsberg und RWE Power) anwesend. Auf die als Anhang 1 und 2 beigefügten Listen, die den für die öffentliche Sitzung des Braunkohleausschusses (BKA) zugesandten Unterlagen entnommen wurden, wird verwiesen. Der Bürgermeister hat für die Stadt Erkelenz nochmals die Einbeziehung der Anregungen der IG Umsiedlung bestätigt sowie erklärt, dass mit den Erläuterungen die Bedenken der Stadt Erkelenz zu den mit „na“ ausgewiesenen Punkten nicht ausgeräumt sind. Die Vielzahl der Punkte wurde in einer knapp 30 minütigen Sitzung behandelt. Eine inhaltliche Erörterung erfolgte nicht. B) 3. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath am 11.05.2015 bei der Bezirksregierung Köln Seitens der Stadt Erkelenz haben zwei Vertreter des Bürgerbeirates sowie der Bürgermeister, Peter Jansen, und der Techn. Beigeordnete, Ansgar Lurweg, als Sachkundige ohne Stimmrecht teilgenommen. Hier standen die Beschlüsse zum Entwurf der Revierweiten Regelungen und zu den Stellungnahmen wie zuvor unter A) dargestellt an. Auch hier wurde die Position der Stadt, die sich auf die entsprechenden Ratsbeschlüsse stützt, vom Bürgermeister nochmals eingebracht. Durch die Art und Weise der Sitzungsleitung wurde hierzu eine inhaltliche Diskussion nicht ermöglicht. Erstaunlicherweise wurden zu allen Punkten einstimmig Beschlüsse gefasst und somit dem BKA einstimmig empfohlen, den nicht ausgeräumten Anregungen und Stellungnahmen auch der Stadt Erkelenz nicht zu folgen. Weil seitens des Bürgermeisters befürchtet wurde, dass die Darstellung der Position der Stadt Erkelenz im Protokoll nicht erfasst wird (dies hat sich auch bestätigt) wurde am 18.5.2015 ein Schreiben an die Geschäftsstelle des BKA mit der Verschriftlichung der Positionierung der Stadt gesandt. In diesem Schreiben wurde auch gebeten, dass Protokoll der Sitzung sowie die Sitzungsunterlagen öffentlich für die Sitzungsvorlage zur Ratssitzung in Erkelenz verwenden zu dürfen und, dass das Schreiben den Unterlagen für den BKA zugefügt wird. Mit der Erstellung der Sitzungsvorlage wurde deshalb bis jetzt gewartet. Eine Antwort zum Schreiben wurde am 15.06.2015 – vorab per Mail – dem Bürgermeister durch die Geschäftsstelle des BKA bei der Bezirksregierung zugesandt. Es wird bestätigt, Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 3/7 dass die Zufügung des Schreibens für die Unterlagen der BKA-Sitzung am 22.06.2015 erfolgt und dazu auch noch ergänzende Stellungnahmen (Sicherheitsleistung, Ortspezifische Regelungen etc.) von RWE Power sowie der Bezirksregierung Arnsberg zugefügt werden. Damit wird dem aus Erkelenz geäußertem Grundanliegen, einer klaren Aussage zu den Sicherheitsleistungen etc. durch den BKA als der zuständigen Einrichtung des Landes NRW, unabhängig von der rechtlichen Bewertung, deutlich mehr als bisher entsprochen. Die Unterlagen für die BKA-Sitzung sind über die Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar. C) 151. Sitzung des Braunkohleausschusses am 22.06.2015 bei der Bezirksregierung in Köln Zur Tagesordnung etc. wird auf die Homepage der Bezirksregierung verwiesen. In der Ratssitzung wird ergänzend berichtet. 2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW Auf die Ratssitzung vom 18.03.2015, in der die Staatskanzlei NRW Erläuterungen zum Verfahren gegeben hatte, wird verwiesen. Durch die Staatskanzlei wurden bisher zwei sogenannte Expertengespräche zu verschiedenen Themen mit unterschiedlichen Beteiligten geführt. Vertreter der Stadt Erkelenz waren nicht eingeladen. Für den 18.06.2015 wurden durch die Staatskanzlei die Stadt Erkelenz sowie Vertreter der Initiative „Perspektive für Holzweiler“ sowie viele andere Mitglieder von Landesgremien, Institutionen etc. zum 3. Expertengespräch eingeladen. Das Thema lautet: „Kommunale Planung und Fachplanungen“ im Raum Garzweiler II zur Erarbeitung der neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier. In der Ratssitzung wird hierzu vorgetragen. 3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand Masterplan als primäres Ziel Der informelle Planungsverband der am Tagebau Garzweiler II anliegenden Kommunen hat sich das Ziel gesetzt, eine integrierte Raumentwicklungsperspektive in Form eines Masterplans zu entwickeln. Der Masterplan soll die regionalen, kommunalen und sektoralen Ansprüche aufnehmen, in Beziehung zueinander setzen und in ein integriertes räumliches Zukunftsbild überführen. Angesichts der unterschiedlichen Zeithorizonte des Braunkohlenabbaus muss der Masterplan zudem Prioritäten definieren und dynamisch fortschreibbar sein. Nicht zuletzt sollen der Masterplan und sein Entwicklungsprozess zur Kommunikation und Beteiligung gegenüber den (Fach-) Verwaltungen, der Politik, der RWE Power AG, den Trägern öffentlicher Belange und nicht zuletzt der Öffentlichkeit dienen. Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 4/7 Expertenwerkstatt – erste Ergebnisse Der Planungsverband hat nun im Rahmen der Vorbereitung dieser Raumentwicklungs-perspektive eine Expertenwerkstatt am 29.05.2015 durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden inhaltliche, räumliche und prozessuale Fragestellungen zwischen externen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen und Vertreter der Kommunen sowie des Bergbaubetreibers RWE Power diskutiert und geschärft. Die Ergebnisse der Expertenwerkstatt dienen im weiteren Prozess als wichtige Grundlage zur Ausformulierung einer Wettbewerbsauslobung für den Masterplanprozess. Als wesentliche inhaltliche Aspekte, welche im weiteren Verfahren im Fokus der Überlegungen stehen sollen, haben sich u. a. das Thema Landwirtschaft sowie die Planung bzw. der Umgang mit dem Tagebaurand als verbindendes Element herausgestellt. Der Landwirtschaft wird hier in der Region ein großes Entwicklungspotential eingeräumt, sofern es gelingt regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen sowie die Produktpalette auf die Versorgungsbedarfe der Ballungsräume entlang der Rheinschiene zu optimieren und mit zukünftigen Gewerbestandorten zur Weiterverarbeitung und Veredelung der landwirtschaftlichen Produkte zu verbinden. Der Tagebaurand wird als Saum verstanden, welcher ein Potential an Flächen birgt, die mit unterschiedlichen Funktionen belegt werden können und im Sinne eines vernetzenden Elementes die Anrainerkommunen mit Angeboten z. B. hinsichtlich Mobilität, Freizeit, Naherholung und Kultur verbinden soll. Die Ausgestaltung des sog. Restloches als See ist eine langfristige Perspektive, welcher aufgrund des Mangels an vergleichbaren Flächen und dem „Erholungs- u. Freizeitdruck“ aus den angrenzenden Ballungsgebieten (MG, K) eine erhebliche Anziehungskraft prognostiziert wird. Weitere Schritte Der informelle Planungsverband hat einen Förderantrag auf Kofinanzierung des anstehenden Wettbewerbsverfahrens beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW gestellt. Dieser Antrag läuft unter dem Titel „Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Braunkohlentagebaus“. Aufgrund der Vorgespräche im Ministerium wird eine landesseitige Kofinanzierung in Höhe von ca. 100.000 € erwartet. Zusammen mit den durch die Kommunen bereitgestellten Mitteln und der Kofinanzierungszusage von RWE Power in Höhe von 50.000 € können die voraussichtlichen Gesamtkosten des Wettbewerbsverfahrens von ca. 200.000 € finanziert werden. Die Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens wird unter Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse der Expertenwerkstatt weiter konkretisiert. Ziel ist die Auswahl eines Büros zum Wettbewerbsmanagement sowie die Erarbeitung der Auslobung in der 2. Jahreshälfte 2015. Die Auslobung dient der Information der im Wettbewerb zu beteiligenden, externen Fachbüros und enthält die grundsätzlichen Ziele und Themenschwerpunkte des zu erarbeitenden Masterplans. Im Anschluss findet die Ausschreibung statt, der eigentliche Wettbewerb soll in der 1. Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein. Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 5/7 4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier Revierkonferenz Die 2. Revierkonferenz der IRR fand am 09.05.2015 am Blausteinsee/ Eschweiler mit ca.100 Teilnehmern statt. Es waren u. a. Garrelt Duin, Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Dr. Gerd Hachen, MdL, der Vorsitzende der Revierkonferenz anwesend. Der Minister stellte in seiner Rede u. a. fest: "Wir werden den Energieträger Braunkohle noch für lange Zeit als Ergänzung für die Erneuerbaren Energien brauchen. Die Wirtschaft und Investoren benötigen Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Dies muss auch in Zukunft gewährleistet werden.“ Nordrhein-Westfalen sei Energie- und Industrieland Nr. 1 in Deutschland, und die Landesregierung wolle für das Rheinische Revier einen vorausschauenden Strukturwandel und keinen Strukturbruch. Innovationstag/ Ideenwettbewerb Im Anschluss an die Revierkonferenz wurde im Rahmen des Innovationstages der Start des Ideenwettbewerbs der IRR bekannt gegeben. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, öffentliche Träger, Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen werden aufgerufen, bauliche, landschaftliche, organisatorische und wissenschaftliche Projekte, die die Zukunft der Energieregion nachhaltig gestalten, einzureichen. Der Wettbewerb läuft bis zum 28.08.2015, Projekte die im Rahmen des Ideenwettbewerbs ausgewählt werden, erhalten in den kommenden Monaten eine umfassende Begleitung durch die IRR. Gemeinsam wird mit den Akteuren ein Qualifizierungsund Entwicklungsprozess aufgelegt sowie eine Förder- und Finanzierungsstrategie erarbeitet. Die IRR unterstützt die Akteure bei der Fördermittelakquise und -beratung und ist das regionale „Sprachrohr“ zum Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektauswahl erfolgt nach Empfehlung eines Fachbeirates und des operationellen Arbeitskreises (Beratungsgremium) durch die Gesellschafterversammlung. Innovationsräume Im Rahmen der IRR soll das regionale Entwicklungspotential mit seinen vorhandenen Aktivitäten und Akteuren identifiziert, gebündelt und vernetzt werden, um daraus einen Mehrwert abzuleiten und auf zukünftige Strukturveränderungen reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund wurde ein räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das die inhaltlichen Alleinstellungsmerkmale, Kompetenzen und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Teilräume sichtbar macht. Dabei wurden acht sog. Innovationsräume gebildet von denen der Innovationsraum Garzweiler in seinem Kern dem Gebiet des informellen Planungsverbandes zwischen Erkelenz, Mönchengladbach, Jüchen und Titz entspricht. Daher wird die Arbeit des informellen Planungsverbandes sich bei der Entwicklung von zukünftigen Projekten auch mit der IRR abstimmen bzw. sich an dem Ideenwettbewerb beteiligen. Unabhängig davon werden auch die einzelnen Kommunen Projektvorschläge einreichen. Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 6/7 Beschlussentwurf: „Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: ./. Anlagen: 1. Kurzfassung der Anregungen aus der Beteiligung mit Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Köln, Ergebnis des Erörterungstermins und Empfehlung BKA-Arbeitskreis 2. Synopse, Kurzfassung der Anregungen aus der Offenlage mit Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Köln und Empfehlung des Arbeitskreises 3. IRR-Broschüre Vorlage /009/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 7/7 o Anlage 11-3czu DrsNr.: BKA 0634 Synopse Kurzfassung der Anregungen aus der Beteiligung mit Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde Köln, Ergebnis des Erörterungstermins und Empfehlung BKA-Arbeitskreis Seite 1 von 24 G 0 Erläuterung der Abkürzungen: a na 1 ausgeräumt nicht ausgeräumt schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde an 2 schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde nicht an EÖT Erörterungstermin AK Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses Seite 2 von 24 Anregung 8/1 BezReg Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW n Seite 153 (Kap. 4.1): Der Suchraum 1 (Erkelenz-Nord) ist noch über einen längeren Zeitraum durch Sümpfungsmaß nahmen betroffen. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grund wasseranstieg zu erwarten. IIUffnahme der Regionalplar xiiri.rI ti!j3bnis EÖT a Empfehlunq AK 1 (einstimmig) Die Grundwasserstände unter Flur betrugen, re gional betrachtet, ursprünglich etwa 3 bis 20 Me ter (vgl. MUNLV, 2005). Nach Angaben der RWE Power AG zeigen die Flurabstandskonstruktionen für den Zustand im Jahre 1955 (Referenzzu stand) für alle Suchräume durchweg Flurabstän de größer 5 m. Aufgrund von Modellprognosen wird davon ausgegangen, dass sich dieser Zu stand in ähnlicher Form nach dem Einstellen der Sümpfungsmaßnahmen wieder einstellen wird. Nach Angaben des Erftverbandes kann für die nordöstlich von Erkelenz gelegenen Suchräume aufgrund der räumlichen Nähe zum geplanten Restsee Garzweiler II zudem von einer Vergröße rung der Grundwasserflurabstände ausgegangen werden. BezReg Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW a 812 Der Standort liegt ganz allgemein im Bereich der Seite 153 (Kap. 4.1): Grundwassersümpfung des Braunkohlenberg Durch Absenkung und Grundwasserwiederan baues. Regelmäßige Kontrollmessungen über stieg sind Bodenbewegungen möglich. Dies das umfangreiche Höhenfestpunktnetz zeigen, könnte zu Schäden an der Tagesoberfläche füh dass im Plangebiet keine sümpfungsbedingten ren. Die Änderung der Grundwasserflurabstände Bodenbewegungen prognostiziert werden, die für sollte bei Planungen und Vorhaben Berücksichti Gebäude schädlich sein können. Die bekannte gung finden. bewegungsaktive Störung “Wegberger Sprung‘ ist gesichert lokalisiert und verläuft in einem aus reichenden Abstand zum Umsiedlungsstandort. Außerdem liegt der Standort nicht in einem Aue gebiet, hier stehen keine humosen Böden an und Seite 3 von 24 1 (einstimmig) ( stellungnahme der Regionalplanungi6hörde die natürlichen Grundwasserstände sind nicht flurnah. Somit bestehen aus Bergschadensge sichtspunkten der Braunkohle keine Bedenken gegen den Standort. 813 BezReg Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3): Plangebiet liegt über den Feldern der Erlaubnisse zu gewerblichen Zwecken zur Aufsuchung von Bodenschätzen Kohlenwasserstoffe, Inhaberin der Erlaubnis der “Saxon2“ ist die Dart Energy Europe und der “Rheinland“ die Wintershall HoIding GmbH. 1211 Ergebnis EÖT Empfehlung AK a 1 (einstimmig) Dart Energy Europe und Wintershall Holding GmbH haben ein befristetes Recht zur Aufsu chung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“. Die Befristung der Dart Energy Europe endet am 11.11.2016 und für Wintershall Holding GmbH am 04.08.201 6. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keine kon kreten Maßnahmen, wie z.B. Untersuchungsboh rungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht her vorgerufen werden können. Konkrete Aufsu chungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulas sungsverfahren, erlaubt. Anträge hierzu liegen weder von der Wintershall Holding GmbH noch von der Dart Energy vor. Kreis Heinsberg a (einstimmig) Seite 157 (Kap. 4.1): Gesundheitlich relevante Geräuschbelästigungen der künftigen Anwohner durch bestehende Immissionsquellen wie Straßen, Gewerbebetriebe, Ultraleicht- und Modellflugzeuge, Bahnverkehr etc. oder künftige Lärmquellen durch die zum Einsatz kommenden Großbagger dürfen nicht zu Geräuschbelastungen sind in den Angaben zur Umweltprüfung umfassend dargestellt. In der schalltechnischen Untersuchung wurden festge stellt, dass durch eine entsprechende Anordnung der verschiedenen Flächen am Umsiedlungs standort eine Realisierung ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen möglich ist. Im Rahmen der Seite 4 von 24 Anregung besorgen sein, 1212 WL&LeIlungnahme der ReglonalpIanungsbFärde kommunalen Bauleitplanungen wird durch ein Fachgutachten geprüft, ob die gesetzlichen Grenzwerte der Lärmvorgaben der geplanten Nutzungen eingehalten werden. Festsetzungen zu Begrenzung von Lärm aus dem Tagebau und deren Ausgestaltung werden nach fachgesetzli chen Erfordernissen getroffen. Kreis Heinsberg Ergebnis EÖT Empfehlung AK a (einstimmig) Seite 156 (Kap. 4.1): Gesundheitlich relevante Staub- bzw. Feinstaubbelastungen durch den Tagebau dürfen nicht zur Beeinträchtigung am Umsiedlungsstandort führen. 1213 Festsetzungen zur Luftreinhaltung hinsichtlich von Maßnahmen gegen Feinstaub und deren Ausgestaltung werden nach fachgesetzlichen Erfordernissen getroffen. In den UP-Angaben ist dargelegt, dass aus dem bis ca. 2,5 km heranrü ckenden Tagebau keine Feinstaubbelastungen zu erwarten sind. Kreis Heinsberg a (einstimmig) Seite 153 (Kap. 4.1): Im Rahmen der Umweltprüfung konnten keine Zu Geruchsbelästigungen, wie durch bestehende bestehenden Gewerbebetriebe o. Mastbetriebe Gewerbebetriebe oder Mastbetriebe, darf es festgestellt werden, die zu Geruchsbelästigungen nicht kommen. führen können. Die abschließende Betrachtung von Geruchsbelästigungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben insbesondere durch An siedlungen innerhalb des Umsiedlungsstandortes erfolgt für den entsprechenden Betrieb im Rah men der Bauleitplanung bzw. des jeweiligen Bau genehmigungsverfahren. Seite 5 von 24 n Anregung 1214 Kreis Heinsberg 1T Swlfunqnahme der Reqionalpiar n1WE&WIE ra ‚bnis EÖT a Empfehlung AK 1 (einstimmig) Seite 155 (Kap. 4.1): Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in Auf die Beachtung des Abstandserlasses und der der Wasserschutzzone lila und Ilib, geringfügig in der Wasserschutzzone II. Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete wird hingewiesen. Der vorgesehene Umsiedlungsstandort steht mit den Vorgaben des Abstandserlass NRW im Ein klang. 1215 Kreis Heinsberg Seite 153 (Kap. 4.1): In der folgenden Bauleitplanung gilt es, die vor geschlagenen Maßnahmen insbesondere die für die Arten der offenen Feldflur zu konkretisieren und zu quantifizieren. Darüber hinaus sind sons tige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen der Eingriffsrege lung darzustellen. 1216 a 1 (einstimmig) a 1 (einstimmig) Konkretisierende Betrachtung der Maßnahmen für die Arten der offenen Feldflur und die Ein griffsregelung erfolgen im Rahmen der Bauleit planung. Kreis Heinsberg Seite 104 (Kap. 2.2, Ziel 3, Erläuterung (2)): Nicht Regelungsinhalt des Braunkohlenplans In der Gemeinschaftsschule Keyenberg werden Umsiedlung. Die Angelegenheit ist Aufgabe der im Schuljahr 2014/15 121 Schülerinnen und Stadt Erkelenz als Schulträger. Schüler in 6 Klassen unterrichtet. Im Rahmen der Umsiedlung ist zu beachten, entsprechende Schulplätze vorzuhalten. Seite 6 von 24 Anregung 1217 Kreis Heinsberg Seite 133 (Kap. 3.5): Fehlende Datengrundlagen für ältere Menschen mit pflegerischem bzw. hauswirtschaftlichem Un terstützungsbedarf sowie für Betroffene mit Be hinderung. Die Bedarfsgrundlage für die Umsied lung kann für diese Gruppen nicht exakt einge schätzt werden. 1218 ungnahme der RegijpIangg4ehÖrde :Ergebnis EÖT a Berücksichtigt. Daten wurden im Kap. 3 SVP er gänzt. Der Altersdurchschnitt entspricht in etwa dem Landesdurchschnitt. Die in den SVP Angaben dargestellten Maßnahmen sind auf die sen Personenkreis zugeschnitten und geeignet die Umsiedlungssituation abzufedern. Zutreffend ist, dass über den 10 bis 15 jährigen Verlauf der Umsiedlung Personen, die anfangs noch selbstständig leben können, diese Selbstständigkeit aufgeben müssen, dies entspricht dem allg. Lauf ist nicht durch die Umsiedlung beeinflusst. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte verwiesen, diese haben nach §6 Pflegegesetz eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen. Kreis Heinsberg Seite 133 (Kap. 3.5): In dem Entwurf des Braunkohlenpians und den hierzu vorliegenden Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit der RWE Power AG findet ab dem Alter von 65 Jahre und älter keine weite re geschlechtsspezifische Altersdifferenzierung statt. Empfehlung AK 1 (einstimmig) a Berücksichtigt. Daten wurden im Kap. 3 SVP er gänzt. Der Altersdurchschnitt entspricht in etwa dem Landesdurchschnitt. Die in den SVP Angaben dargestellten Maßnahmen sind auf die sen Personenkreis zugeschnitten und ge&gnet die Umsiedlungssituation abzufedern. Im Ubrigen wird auf die Zuständigkeit der die Kreise und kreisfreien Städte, die nach §6 Pflegegesetz eine kommunale Pflegeplanung zu erstellen haben, verwiesen. Seite 7 von 24 1 (einstimmig) Anregung 12/9 Kreis Heinsberg _TTungnahme der RegionalpIa Seite 133 (Kap. 3.5): Da der Anstieg der Pflegewahrscheinlichkeit mit dem Alter deutlich zunimmt, wäre insofern die Erarbeitung eines Zukunftsszenarios hilfreich, das eine Prognose zur Anzahl der Pflegebedürf tigen und den zu erwartenden Pflegegraden ausweist und dass auf dieser Quantifizie rung/Qualifizierung basierend, ein Handlungs konzept entwickelt wird, damit diese vulnerable Personengruppe keiner unüberwindbar erschei nenden Belastungssituation ausgesetzt wird, die sich zwangsläufig mehr oder weniger stark ausgeprägt aus dem Umsiedlungsergebnis ergibt. - - Empfehlung AK 1 (einstimmig) Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh lenplanes. Nach §6 Pflegegesetz haben die Krei se und kreisfreien Städte eine kommunale Pfle geplanung zu erstellen. Hier wurde dezidiert für das Quartier Erkelenz eine Bestandserhebung und Prognose durchgeführt. Durch die Umsied lung werden ca. 71% der Bewohner aus den Altorten in den Umsiedlungsstandort im Stadtgebiet Erkelenz verbleiben. Ein weiterer Anteil von ca. 9% wird gemäß der Erfahrungswerte aus ande ren Umsiedlungen im Stadtgebiet bzw. weitere 5% im Kreisgebiet seinen Wohnort suchen. Be züglich der grundsätzlichen Planungen wird durch die Umsiedlung zunächst keine Veränderung ausgelöst. 12110 Kreis Heinsberg Seite 133 (Kap. 3.5): Hinsichtlich des vorerwähnten Personenkreises der Menschen mit Behinderung liegen ebenfalls keine spezifischen Daten vor, die Aussagen zu inklusiven Qualitäten des Planentwurfes möglich machen. Hierzu sollten im Rahmenplan, im Sinne einer anzustrebenden inklusiven Sozialplanung im Kreisgebiet Heinsberg, entsprechende Aus sagen getroffen werden. ebrs EÖT a a Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh lenplanes. Nach §6 Pflegegesetz haben die Krei se und kreisfreien Städte eine kommunale Pfle geplanung zu erstellen. Hier wurde dezidiert für das Quartier Erkelenz eine Bestandserhebung und Prognose durchgeführt. Durch die Umsied lung werden ca. 71% der Bewohner aus den Altorten in den Umsiedlungsstandort im Stadtgebiet Erkelenz verbleiben. Ein weiterer Anteil von ca. 9% wird gemäß der Erfahrungswerte aus ande ren Umsiedlungen im Stadtgebiet bzw. weitere 5% im Kreisgebiet seinen Wohnort suchen. Be züglich der grundsätzlichen Planungen wird durch Seite 8 von 24 1 (einstimmig) n iequ ng • r.. Stellungnahme der Regionalplanungsbehorde die Umsiedlung zunächst keine Veränderung ausgelöst. 12111 Kreis Heinsberg Seite 126 (Kap. 3.4): Für Personen mit Wohnungen im unteren Miet preisniveau stellt sich die Frage, ob Härteaus gleichszahlungen erfolgen und welches Miet preisniveau erzielt werden soll. 1311 Erqebnis EÖT Empfehlunq AK a 1 (einstimmig) Die Anregung wurde durch das sog. Mieterhand lungskonzept (Kap. 3.4) bereits berücksichtigt. Dieses wurde im Rahmen der Uberarbeitung der Revierweiten Regelung überprüft und bestätigt. Hiernach muss sich die Miete bei mehrjähriger Mietpreisbindung an der bisherigen Höhe orien tieren und darf am neuen Ort die Miete des öf fentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus der Einkommensgruppe A i.d.R. nicht überschreiten. Sollte sie am alten Ort über der Miete des öffent lich geförderten sozialen Wohnungsbau der Ein kommensgruppe A liegen, darf sie am neuen Ort maximal 1€/m2 höher sein. Unabhängig davon können auch am neuen Ort wie am alten Ort bei entsprechenden Einkommensverhältnissen Wohngeldzuschüsse beantragt werden. Stadt Erkelenz na (einstimmig) Seite 66 (Kap. 1.2): Begründung der energiepolitischen Notwendigkeit Ablehnung des Tagebauvorhabens Garzweiler II durch die Landesregierung liegt in Kap. 1.2 vor. wegen fehlender energiewirtschaftlicher Notwen digkeit. Seite 9 von 24 Anregung 1312 Stadt Erkelenz - Seite 83 (Kap. 2): Erhebung einer Sicherheitsleistung gern. § 56 Abs. 2 BBergG als Bedingung für weitere bergrechtliche Genehmigungen. 1313 rDTii Liiebnis EÖT na Empfehlung AK 1 (einstimmig) a 1 (einstimmig) Nicht Regelungsgegenstand eines Braunkohlenplanes Umsiedlung. Sicherheitsleistungen gern. BBergG ist von der Bergbehörde im Rahmen ei ner Ermessensprüfung unter Maßgabe des §56 Abs.2 bei Hauptbetriebsplänen vorzunehmen. Stadt Erkelenz Seite 85 (Kap. 2.2 Ziel 1, 1. Absatz): Ergänzung des Ziels: “Zur Minimierung der im Interesse der Energieversorgung erforderli chen Eingriffe des Braunkohlentagebaus in die Lebensverhältnisse der Betroffenen ist sind die landesplanerische Koordinierung, die Bauleitplanung und informelle Planung auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsied lungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuck um, Unter-IOberwestrich, Marienhof und Berverath (gemeinsame Umsiedlung) auszu richten 1314 Uüngnahme der RegionaIpIa Anregung ist bereits in den Erläuterungen des Braunkohlenplanes berücksichtigt. Es ist umfas send der Prozess einer landesplanerische Koor dinierung und informellen Planung beschrieben, die das Land zur Verfolgung des Ziels einer ge meinsamen Umsiedlung leistet. Des Weiteren stehen zur Unterstützung der laufenden Urnsied lungen landesseitig die mit dem Monitoring beauf tragte Koordinierungsgruppe Umsiedlung, die Umsiedlungsbeauftragte und der neutrale Berater zur Verfügung. Stadt Erkelenz a (einstimmig) Seite 92 (Kap. 2.2 Abb. 16): Die Darstellung der Grenzen des Tagebaus ist dem aktuellen Sachstand anzupassen sowie eine kurze Erläuterung hinzuzufügen Berücksichtigt. Darstellung wird auf aktuellen Tagebaustand geändert. Zukünftige Entwicklungen sind nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkohlenplanes. Seite 10 von 24 Anregung 1315 Stadt Erkelenz $IIUngnahme der R Seite 133 (Kap. 3.5) Redaktionelle Anpassung an die heutige Termi nologie, insb. mit Bezugnahme auf Barrierefrei heit im Sinne der DIN 18040 Berücksichtigt 1316 jz Stadt Erkelenz Unter Kapitel 3: Es soll ein Kapitel “Auswirkung auf die Kommune und auf die Umsiedler sowie Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung“ angefügt werden. Die Anregung unterstellt, dass durch die Umsied lung die nachhaltige Entwicklung der Kommune nicht gesichert sei. Die Bewohner der Altorte ge hen zu ca. 70% an den gemeinsamen Umsied lungsstandort, ein weiterer Teil von ca. 9% ver bleibt im Stadtgebiet. RWE trägt die Gesamtkosten für die Erschlie ßung im Umfang des Funktionsersatzes (Neu für ALT) unter Berücksichtigung ortsüblicher Stan dards, dies umfasst entsprechend dem Vertrag Land NRW und RWE 2007 erforderlichenfalls auch die Errichtung einer Versammlungsstätte. Zur Sicherung des umsiedlungsbedingten Funkti onsersatzes wird RWE Power für die zu Umsied lungsbeginn befindlichen Einrichtungen der sozia len Infrastruktur darüber hinausgehende Leistun gen in Anlehnung an die Regelungen für private Eigentümer anbieten. Für die Kommune treten künftig geringere Instandhaltungs- und Bewirt schaftungskosten an. Ihr bleiben Renovierungs und Modernisierungsaufwendungen erspart. Es tritt eine standardbedingte Wertverbesserung ein. Außerdem wird die Konzentration von lnfrastruk turangeboten ermöglicht. Seite 11 von 24 Ergebnis EÖT a Empfehlung AK 1 (einstimmig) na 1 (einstimmig bei 1 Enthaltung) Anregung 1317 Stadt Erkelenz riahme der Regionalpläiiliflqgheli&Ue Ergebnis EÖT na Empfehlung AK 1 (einstimmig bei 1 Enthaltung) a 1 (einstimmig) Unter Kapitel 3: Bergbaubedingte Auswirkungen sind nicht Rege Bergbaubedingte gesamtstädtische Auswirkun lungsgegenstand des Braunkohlenpians Umsied gen auf Siedlungs-, Wirtschaft- u. Bevölkerungs lung. In Bezug auf eine sozialverträgliche Um entwicklung sind zu beobachten und zu bewer siedlung wird in der sog. Koordinierungsgruppe ten, bei Bedarf sind geeignete Maßnahmen zur Umsiedlungen bestehend aus von der Umsied Kompensation zu entwickeln, um negative Ein lung betroffenen Kommunen, der Geschäftsstelle flüsse zu vermindern des BKA, des Bergbautreibenden sowie der Um siedlungsbeauftragten des Landes die Umsied lung begleitet, möglicher Handlungsbedarf er kannt und gegenüber den zuständigen Stellen artikuliert. 1318 Stadt Erkelenz Seite 113 (Kap. 3.3): Es wird für die Umsiedler eine festgeschriebene Entschädigungspraxis gefordert, die die Umsied ler finanziell so stellt, dass neben der Entschädi gung für die Altsubstanz keine weiteren Mittel durch die Umsiedler für Ersatzinvestitionen auf zubringen sind. Mit der Revierweiten Regelung 2015 liegt ein Re geiwerk für die Umsiedler vor, das einheitlich und transparent die Leistungen und Abläufe der Um siedlung aufzeigt. Die Auskömmlichkeit der Ent schädigung auf der Grundlage der Revierweiten Regelung 2010 wurde überprüft und die Entschä digungspraxis bestätigt. Jeder Umsiedler erhält neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt der Vermögenssubstanz d.h. Verkehrswert und Folgekosten Zulagen und Nebenentschädigun gen. Ob weitere Mittel erforderlich sind, ist indivi duell abhängig von der Altsubstanz und dem Neubau. — — Seite 12 von 24 r fl Anregung 1319 Stadt Erkelenz Stellungnahme der Regionlplangsbehdrde Seite 145 (3.9 Gesamtbewertung): Wegen des Heimatverlustes der fehlenden ener giepolitischen Voraussetzung u.a. ist die Umsied lung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf soziale Be lange nicht vertretbar. Die energiepolitischen Voraussetzungen sind in Kap. 1.2 hinreichend erörtert, insofern ist die Um siedlung zwingend erforderlich. Die Auswirkung auf die sozialen Belange ist in der SVP umfas send beschrieben. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass den Belangen der Immobilienei gentümern, Mietern, Landwirten und Gewerbetreibenden hinreichend Rechnung wird. Lediglich geringfügige Beeinträchtigungen können bei den Arbeitnehmern verzeichnet werden. Schwerer wiegt der Heimatverlust im Sinne des verlustig gehenden äußeren Erscheinungsbildes des alten Ortes. Dadurch sind zugleich und in besonderem Maße die Belange ältere Menschen betroffen. Gemildert wird dieser Verlust allerdings dadurch, dass die Zugehörigkeit zur örtlichen Gemein schaft der andere Inhalt von “Heimat“ durch die gemeinsame Umsiedlung erhalten werden kann. - Empfehlung AK 1 (einstimmig) na 1 (einstimmig bei 1 Enthaltung) — 13110 Stadt Erkelenz Seite 157 (Kap. 4.1,3. Absatz): Der Bergbautreibende soll sich verpflichten, dau erhaft Maßnahmen zur Luftreinhaltung, vor allem hinsichtlich der Grenzwerte im Bereich Feinstaub zu ergreifen und diese zu veröffentlichen Formulierungsvorschlag: “Aus dem bis ca. 2,5 km heranrückenden Tage bau sind keine Feinstaubbelastungen zu erwar ten, sofern vom Bergbautreibenden dauerhafte Ergebnis EÖT na Nicht berücksichtigt. Dem Formulierungsvorschlag wird nicht gefolgt, da in der UP festgestellt wurde, dass aus dem bis ca. 2,5 km heranrückenden Tagebau keine Feinstaubbelastungen zu erwarten sind. Festset zungen zur Luftreinhaltung hinsichtlich von Maß nahmen gegen Feinstaub und deren Ausgestal tung werden nach fachgesetzlichen Erfordernis sen getroffen. Seite 13 von 24 Anregung Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte er griffen werden.“ ‚ der RegioiipipnnaasUØupu rPebnis EÖT 13/11 Stadt Erkelenz Empfehlunq AK a (einstimmig) Seite 106 (Kap. 3): Verweis auf Stellungnahme der IG Umsiedlung etc. 27/1 Berücksichtigt, die Anregungen wurden aufge nommen. BezReg Düsseldorf, Dezernat 54 a (einstimmig) Seite 156 (Kap. 4.1): Der Suchraum 51 Erkelenz-Nord ist zu überarbeiten. Hier liegt ein deutlich höheres Risiko vor, da der Suchraum und damit ggf. die Bebauung unmittelbar bis an die Zone Ii reichen soli. 27/2 Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in der Wasserschutzzone lila und lllb, geringfügig in der Wasserschutzzone II. Im Verfahren hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine Befreiung unter Auflagen nach Antragstellung der Stadt Erkelenz in Aussicht gestellt ist. Auf dieser Grundlage und aufgrund des Umstan des, dass das Grundwasser in diesem Bereich im Übrigen eine geringe Empfindlichkeit aufweist (tiefer Grundwasser-Spiegel, filterwirksame Überdeckung), kann in Summe von einer nur ge ringen bis mittleren Auswirkung auf das Schutzgut Grundwasser ausgegangen werden. BezReg Düsseldorf, Dezernat 54 a (einstimmig) Seite 156 (Kap. 4.1) und 183 (Kap. 4.5): Einstufung Grundwasser von “mittel“ auf “hoch“ Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in der Wasserschutzzone lila und lilb, geringfügig in der Wasserschutzzone II. im Verfahren hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine Seite 14 von 24 :Äriwt. 2811 ielIungnahme der Regionalplanungsbehörde Befreiung unter Auflagen nach Antragstellung der Stadt Erkelenz in Aussicht gestellt ist. Auf dieser Grundlage und aufgrund des Umstan des, dass das Grundwasser in diesem Bereich im Ubrigen eine geringe Empfindlichkeit aufweist (tiefer Grundwasser-Spiegel, filterwirksame Überdeckung), kann in Summe von einer nur ge ringen bis mittleren Auswirkung auf das Schutzgut Grundwasser ausgegangen werden. RWE Power AG Seite 88 (Kap. 2.2), Ziel 2: Nicht berücksichtigt. Die Erfahrungen aus vorher Ende Umsiedlungsbeginn ca. 2016 gehenden Umsiedlungen haben gezeigt, dass Hinweis: Für die vorlaufende Planung der Erdieser Zeitraum ausreichend ist. schließung, Ausschreibung, Vergabe und den erforderlichen Grundausbau benötigen wir 15 Monate zwischen rechtsverbindlicher Genehmi gung und Vorliegen erster bebaubarer Grundstü cke. 2812 RWE Power AG Seite 89 (Kap. 2.2), Erläuterung: a 1 (einstimmig) a 1 (einstimmig) a 1 (einstimmig) Berücksichtigt Ergänzung: “(inkl. Erschließung im Grundaus bau)“ 2813 RWE Power AG Seite 91 (Kap. 2.2) und Seite 114 (Kap. 2.3): Ergänzung der Definition Umsiedler: .das selbstgenutzte Anwesen im Umfang der eigenen Nutzung als Umsiedler.“ Dem Sinn nach berücksichtigt. “.. Seite 15 von 24 fl Anregung 2814 RWE Power AG nahme der RltnaIijivinasbehörde Ergebnis EÖT 8 Empfehlung AK 1 (einstimmig) Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3): Berücksichtigt Umformulierung: “...Abschluss der Umsiedlung nur für die Umsiedlung Keyenberg, Kuckum...“ 2815 RWE Power AG a 1 (einstimmig) Seite 114 (Kap. 3.3): Ergänzung als 2. Satz in Absatz 1: “Als Lebens- Berücksichtigt mittelpunkt...“ 2816 RWE Power AG Seite 121 (Kap. 3.3): a 1 (einstimmig) Berücksichtigt Streichen Komma zwischen “Altersabschreibung“ und “der Baunebenkosten“ 2817 RWE Power AG a 1 (einstimmig) Seite 124 (Kap. 3.3): Streichen “und“ zwischen “2010“ und “liegt“ 2818 Berücksichtigt RWE Power AG 8 1 (einstimmig) tiP-Angaben Seite 16 (Kap. 2.1, Abb. 6): Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Legende der Abbildung soll hinter Grund wassermessstellen “RWE Power AG“ ergänzt werden. Seite 16 von 24 ( Anregung 2819 RWE Power AG Stellungnahme der Reqionalplanungsbehörde Ergebnis EÖT a (einstimmig) tIP-Angaben Seite 25 (Kap. 3.2, Absatz 5, Satz Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1): Ergänzung: “Innerhalb der Suchräume sind bis her keine Vorkommen planungsrelevanter Arten durch systematische Kartierungen (außer Suchraum Erkelenz-Nord) oder Fundpunkte des LA NUV dokumentiert.‘ 28110 RWE PowerAG Empfehlung AK a (einstimmig) UP-Angaben Seite 35 (Kap. 3.5): Unter dem Absatz “Wasserwirtschaftliche Anla gen“ soll gestrichen werden: “Venrath-West, Kückhoven-Süd und Schwanen berg“ 3011 Landesbüro der Naturschutzverbände Seite 66 (Kap. 1.2): Grundsätzliche Ablehnung der Planung! 3012 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. na (einstimmig) Begründung der energiepolitischen Notwendigkeit durch die Landesregierung liegt in Kap. 1.2 vor. Landesbüra der Naturschutzverbände Seite 107 (Kap. 3.2) und Seite 113 (Kap. 3.3): Einwohner verlieren ihr gewohntes Lebensumfeld und müssen für den Neubau vermutlich Schulden aufnehmen. na (einstimmig) Den Einwohnern geht das äußere Erscheinungs bild des alten Ortes verlustig. Gemildert wird dieser Verlust allerdings dadurch, dass die Zugehö rigkeit zur örtlichen Gemeinschaft der andere Inhalt von “Heimat“ durch die gemeinsame Um siedlung erhalten werden kann. Im Rahmen der Überarbeitung der Revierweiten Regelung wurde die Auskömmlichkeit der Entschädigung auf der - — Seite 17 von 24 n fl r Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Grundlage der Revierweiten Regelung 2010 überprüft und die Entschädigungspraxis bestätigt. Jeder Umsiedler erhält neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt der Vermögenssubstanz d.h. Verkehrswert und Folgekosten Zulagen und Nebenentschädigungen. Ob zusätzlich zur Entschädigung weitere Mittel erforderlich sind, ist individuell abhängig von der Altsubstanz und dem Neubau. — 3013 3014 — Landesbüro der Naturschutzverbände Seite 88 (Kap. 2.2, Ziel 2): RWE kann aus betrieblichen Gründen entschei den, ob alle Orte abgebaggert werden, oder ein oder zwei Dörfer stehenbleiben. na 1 (einstimmig) na 1 (einstimmig) RWE beantragt aus betrieblichen Gründen in ge nehmigten Tagebauen die Inanspruchnahme von Ortschaften. Die Entscheidung, ob die Braunkoh le energiepolitisch notwendig und damit auch ein Braunkohlenplan genehmigungsfähig ist, fällt das Land. Der Braunkohlenplan sieht keine zeitliche Staffelung zur Umsiedlung der fünf Orte vor. Die Stadt Erkelenz hat 2014 eine Vereinbarung mit RWE geschlossen, dass RWE sich verpflichtet nach Genehmigung des Braunkohlenplanes alle fünf Orte vollständig umzusiedeln. Landesbüro der Naturschuftverbände Seite 83 (Kap. 2): Die zu erwartenden Leistungen bis zur endgültigen Rekultivierung müssen festgelegt werden. Ergebnis EÖT Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh lenplanes. Seite 18 von 24 _____ Anregung 3015 Landesbüro der Naturschutzverbände f$iIIffiignhme der Seite 83 (Kap. 2): Zusätzlich Einrichtung eines Fonds für die zu erwartenden Ewigkeitsschäden. Ewigkeitsschäden durch Umsiedlungen sind hier nicht bekannt. Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkohlenplanes. Ergebnis EOT na Empfehlung AK (einstimmig) 3016 Landesbüro der Naturschutverbände na (einstimmig) Seite 83 (Kap. 2): Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkoh Die Naturschutzverbände schlagen vor, dem lenplanes. Bergbautreibenden die Bereitstellung einer aus reichend großen Sicherheitsleistung abzuverlan gen, die ausreicht, die Rekultivierung, die schad lose Füllung des Grundwasserkörpers und sons tige Ewigkeitskosten sicherzustellen. 3017 Landesbüro der Naturschutzverbände na (einstimmig) Seite 148 (Kap. 4.0): Erfassungsmethode für die Fauna unzureichend beschrieben (Art, Zahl, Datum, Standorte). Bei der Fledermauserfassung fehlen die Kartierungstermine. Die Erfassungsmethodik ist nicht zu beanstan den, sie entspricht dem aktuellen Stand der Technik unter Beachtung der aktuellen methodi schen Standards. Ergänzende Angaben des Gut achterbüros ergeben, dass insgesamt ausrei chende Untersuchungen durchgeführt wurden, im Einzelnen: für die Standard-Brutvogelkartierung wurden sieben Begehungen von März bis Juli 2013, für die Feldvögel zwei Begehungen Ende März 2013 und für Fledermäuse fünf nächtliche Begehungen durchgeführt. Der Gutachter bestä tigt, dass die potenziellen Quartierstandorte an ausgewählten Beobachtungspunkten zur abendli chen Ausflugszeit überprüft wurden. Die Kartier Termine für die Fledermäuse lauten wie folgt: Seite 19 von 24 ( aTlmflflfl. Stellunqnahme der Regionalplanungsbehördi Fnis_EÖT 07.06.2013 3 Horchboxen 04.07.2013 -3 Horchboxen 18.07.2013 -3 Horchboxen 01.08.2013 -8 Horchboxen 14.08.2013 -8 Horchboxen Es handelte sich um Detektorbegehungen bei gleichzeitiger Auslage von Horchboxen. Empfehlung AK - 3018 Landesbüro der Naturschutzverbände na (einstimmig) Seite 154 (Kap. 4.1): Zweifel an der Bedeutung von Mennekrath in faunistischer Hinsicht. Mennekrath befindet sich im östlichen Rand des Suchraums Erkelenz-Nord und wird in den Anga ben zur Umweltprüfung als stwkturreich und als LB“ geschützt beschrieben. Auf Ebene des Braunkohlenplans sind in Bezug auf die Arten schutzprüfung lediglich Feststellungen dahinge hend zu treffen, dass dem nachfolgenden Bau leitplanverfahren keine Hindernisse aus arten schutzrechtlicher Sicht entgegenstehen; es ist noch keine abschließende Artenschutzprüfung durchzuführen. Eine weitergehende Artenschutz prüfung erfolgt erst auf Ebene des Bebauungs planverfahrens. Eine etwaige Erfüllung arten schutzrechtlicher Verbotstatbestände auf Ebene des Braunkohlenplanes, die nicht mit geeigneten Maßnahmen vermieden werden kann, war nicht erkennbar. Eine weitergehende Prüfung arten schutzrechtlicher Belange kann im Rahmen der Artenschutzprüfung im Bauleitplanverfahren er folgen. Die beauftragten Gutachter haben in um fassender Weise die Angaben zur UP erstellt. Seite 20 von 24 43 Anregung 3019 Landesbüro der Naturschu&verbände Stellungnahme der RegionalpIanuqbegraw r Ergebnis EOT na Seite 148 (Kap. 4.0): Ortlich vorhandener Sachverstand ist nicht einbezogen. Da der besondere Artenschutz nicht plan-, san dem vollzugsorientiert ist, dient die zum Braun kohlenplan durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung lediglich der prognostischen Prüfung, dass die Machbarkeit des Bebauungsplanes nicht an artenschutzrechtlichen Verboten scheitert. Es ist also nur vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob das Vorhaben an unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernissen scheitern kann, ob und ggf. wie der Eintritt von Verbotstat beständen im Planvollzug vermieden oder gege benenfalls ausgeglichen werden kann. Auf Ebene des Bebauungsplanes wird eine weitergehende artenschutzrechtliche Betrachtung durchgeführt. Hierzu wird der örtliche Sachverstand abgefragt und vorhandene Erkenntnisse in die artenschutz rechtliche Betrachtung mit einbezogen. Empfehlung AK (einstimmig) 3111 Landesbetrieb Straßenbau NRW Seite 157 (Kap. 4.1): Die als Folge der Umsiedlung zunehmende Verkehrsbelastung auf das umliegende Straßennetz und der empfindlichen Knotenpunkte ist anzupassen. a Der Verkehrsgutachter stellt fest, dass die Ansiedlung im Bereich des Suchraums 1 erwar tungsgemäß zu einer moderaten Verkehrszu nahme im Bereich der B 57 führt. Der Hinweis ist in der späteren Bauleitplanung zu betrachten und wird an die Stadt Erkelenz weitergegeben. Seite 21 von 24 1 (einstimmig) (t nI Anregung 3112 Landesbetrieb Straßenbau NRW enungnahme der Regionalplanungsbjorde r Ergebnis EÖT a Seite 157 (Kap. 4.1): In der Verkehrsuntersuchung fehlt der Hinweis, dass sich die entfallenen Abschnitte der L 12, L 227, L 354 und K 19 auf das umliegende Stra ßennetz z.B. für die L 354n und L 19 auswirkt. Der Hinweis ist dem Grund nach berücksichtigt: In den Verkehrsuntersuchungen werden für den Prognose PlanfaIl 2025 sowohl die jeweiligen Umsiedlungsgebiete berücksichtigt, als auch die bis dahin durch den Tagebau wegfallenden Stre ckenabschnitte der L12, L354. Die geplante Ver legung der L19 im südlichen Teil ist erst für den Zeitraum nach 2025 geplant und somit bei den Betrachtungen nicht berücksichtigt. Es werden damit alle für die Bewertung des Sachverhalts erforderliche Daten mitgeteilt. Empfehlung AK 1 (einstimmig) 3711 LVR Amt für Bodendenkmalpflege a - Seite 158 (Kap. 4.1): Der endgültige Abschluss des Prospektionsauf trags kann erst im Spätherbst 2014 bzw. Winter 2014/2015 erwartet werden. Eine archäologische Prospektion in Form einer systematischen Erfassung archäologischer Kul turgüter durch Begehung und Bohrungen für den Umsiedlungsstandort wurde im Februar 2014Oktober 2014 durch den LVR durchgeführt. Nach den Ergebnissen der systematischen Erfassung ist im Umsiedlungsstandort mit denkmalwürdigen Bodendenkmälern zu rechnen. Zur weiteren Klä rung sind Sondagen bzw. Suchschnitte im Um siedlungsstandort und bei Vorhandensein von denkmalwürdigen Bodendenkmälern entspre chende Grabungen zur Sicherung erforderlich. Nach Abstimmung mit dem LVR werden die Un tersuchungen ab Februar 2015 bis Ende 2015 durchgeführt, alle Betretungserlaubnisse liegen vor. Die Sicherung möglicher Bodendenkmäler erfolgt durch Ausgrabung und Dokumentation. Mit dem vorgesehenen und abgestimmten Gra Seite 22 von 24 1 (einstimmig) n nrequng Stellunqnahme der Reqionalplanunqi6‘horde ErebnisTöfr1ß jEmpfehlung AK bungskonzept wird den Belangen des Bodendenkmalschutzes umfänglich Rechnung getra gen1 so dass der Standort weiter entwickelt wer den kann. 3811 LVR Amt für Denkmalpflege - S. 88 (Kap. 2.2, Ziel 2, Erläuterung (1): Der Umgang mit dem abzubrechenden Baube stand in den Umsiedlungsorten ist nicht geregelt. Es befinden sich dort zahlreiche Baudenkmäler, diese sind vorher zu untersuchen und zu doku mentieren. 4311 BezReg Düsseldorf Kampfmiftelbesei- 88 (Kap. 2.2, Ziel 2): Vor Bebauung hat eine Überprüfung der konkreten Verdachte sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel zu erfolgen. 1 (einstimmig) a 1 (einstimmig) Der Hinweis ist bereits berücksichtigt, ist aber nicht Regelungsinhalt des Braunkohlenplans Um siedlung, sondern der Abbruchgenehmigungsver fahren für die Baudenkmäler. In den SVP Angaben des Bergbautreibenden ist der Denkmalbestand in den Umsiedlungsorten aufgelistet (s. Abb. 109 bis 113). Ebenso bietet RWE Power in den SVP Angaben die Erarbeitung einer Orts-chronik an und erläutert, dass für die Baudenkmäler in Abstimmung mit den zuständi gen Behörden im Rahmen der Abbruchgenehmi gungen denkmalgerechte Dokumentationen er stellt werden. Über die Art und Weise denkmalge rechter Dokumentation finden bereits für Bau denkmäler im zweiten Umsiedlungsabschnitte entsprechende Abstimmungen statt. tigung s. a Die Uberprüfung auf Kampfmittel wird in der Bau leitplanung berücksichtigt. Die Stadt Erkelenz hat bereits die Beauftragung zur Kampfmitteluntersu chung des Umsiedlungsstandortes ausgelöst. Inzwischen hat die Untersuchung des Umsied lungsstandortes auf begonnen. Seite 23 von 24 Anregung SllUhqnahme der Regionalplanunasbiffa‘Pdr 4312 BezReg Düsseldorf Kampfmiftelbeseitigung Hinweis ist nicht Gegenstand der Braunkohlen 5. 88 (Kap. 2.2, Ziel 2): planung. Er wird an die Stadt Erkelenz weiterge Empfehlung einer zusätzlich Sicherheitsdetektion geben. - 4411 BezReg Düsseldorf Dezernat 26 verkehr - - Luft- S.191 (Kap. 4.5) Flugplatzanlagen in den angegebenen Suchräumen - Seite 191 (Kap. 4.5): Die Suchräume 4 und 5 können durch den vorhandenen Flugbetrieb in Bezug auf Lärm betroffen sein. Eine Ergänzung der Unterlagen wird vorgeschlagen. Empfehlung AK 1 (einstimmig) 8 1 (einstimmig) a 1 (einstimmig) Der Hinweis ist bereits in der schalltechnischen Untersuchung zum Braunkohlenplanverfahren berücksichtigt. Alle genannten Fluganlagen kön nen im Hinblick auf die Suchräume als nicht rele vant erachtet werden. Alle Fluganlagen liegen nicht in der Nähe des Suchraums 1 und des gewählten Umsiedlungs standortes, so dass eine Betroffenheit auszu schließen ist. 4412 BezReg Düsseldorf Dezernat 26 Luftverkehr - Ergebnis EÖT a Die Suchräume 4 (Kückhoven Nord) und 5 (Kückhoven Süd) sind nicht die gewählten Standorte. Der Gutachter geht davon aus, dass selbst bei diesen Standorten zurzeit nicht von Beein trächtigungen ausgegangen werden kann. Seite 24 von 24 Anlage 11-3d zu DrsNr.: BKA 0634 3 Synopse Kurzfassung der Anregungen aus der Offenlage mit Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde Köln und Empfehlung des Arbeitskreises Seite 1 von 17 c 0 Erläuterung der Abkürzungen: 1 2 AK schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde an schließt sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde nicht an Arbeitskreis des Braunkohlenausschusses Seite 2 von 17 n Anregung 46/1 Stellungnahme der Regjonalolanangsbehörde Empfehlung AK (einstimmig) Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3): Gem. § 48 EEC NW ist die Größe der Umsiedlungsfläche Berücksichtigung der unbebauten Grundstücke und damit nach dem Bedarf zu ermitteln. Unbebaute Grundstücke zählen nicht dazu. eine Vergrößerung der Umsiedlungsfläche. 4612 (einstimmig) Seite 191 (Kap. 4.5): Minimierung der Lärmbelästigung, die von der “Belüftungsanlage“ des Wasserwerks in Borschemich-neu ausgeht. Die möglichen Emissionen aus dem Wasserwerk stellen die Auswahl des Umsiedlungsstandortes nicht in Frage. Ggfs. mögliche Maßnahmen erfolgen auf der Ebene der Bauleitplanung. 4613 Im Lärmgutachten im Braunkohlenplanverfahren wurde im Rahmen der UP nachwiesen, dass im Suchraum ausrei Seite 191 (Kap. 4.5): chende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärmMinimierung der Lärmbelästigung durch bestehende Schienenwege und Anwendung der strengeren Lärmwerte technisch vorhanden sind. Die Berechnungen zeigen, dass im Bereich des Umsied gem. Verkehrslärmschutzverordnung 2015. lungsstandorts die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) weitestge hend eingehalten werden und keine direkte Notwendigkeit für aktive Schallschutzmaßnahmen besteht. Die weitere Klärung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Erste schall schutztechnische Untersuchungen zeigen auf, dass dem Umsiedlungsstandort auch unter Berücksichtigung der Verkehrslärmschutz Verordnung 2015 nichts entgegensteht. Seite 3 von 17 (einstimmig) ( Anregung .4711 Seite 191 (Kap. 4.5): Minimierung der Lärmbelästigung durch bestehende Schienenwege und Anwendung der strengeren Lärmwer te gern. Verkehrslärmschutzverordnung 2015. Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Im Lärmgutachten im Braunkohlenplanverfahren wurde im Rahmen der UP nachwiesen, dass im Suchraum ausrei chende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärmtechnisch vorhanden sind. Die Berechnungen zeigen, dass im Bereich des Umsied lungsstandorts die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) weitestge hend eingehalten werden und keine direkte Notwendigkeit für aktive Schallschutzmaßnahmen besteht Die weitere Klärung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Erste schall schutztechnische Untersuchungen zeigen auf, dass dem Urnsiedlungsstandort auch unter Berücksichtigung der Verkehrslärrnschutz Verordnung 2015 nichts entgegensteht. Der Umsiedlungsbeginn ist für alle Orte zurn gleichen Zeitpunkt, das ist durch Ziel 2 und Erläuterung gewährleis tet. 1 (einstimmig) 4812 Seite 99 (Kap 2.2, Ziel 3 und Erläuterung): Die durch infas ermittelten Grundstücksgrößen sind falsch. Die Ermittlung der Grundstücksgrößen ist an den bisherigen Grundstücksgrößen zu ermitteln. 1 (einstimmig) 1 (einstimmig) 4811 Seite 88 (Kap 2.2, Ziel 2): Es ist zu gewährleisten, dass alle Ortschaften gleichzeitig umgesiedelt werden können und keine Ortschaft bevorzug wird. Empfehlung AK Die Befragung zu den gewünschten Grundstücksgrößen durch das Institut infas ist regelhaft durchgeführt worden. Die Festlegung der durchschnittlichen Grundstücksgrößen der 5 Orte erfolgte durch Auswertung der Katasterdaten der Stadt Erkelenz. Die Berechnung der Flächengröße des Umsiedlungsstandortes erfolgt nach den Ergebnissen der Bürgerbefragung sowie der Bestandsaufnahme der Altorte unter Berücksichtigung anerkannter städtebauli Seite4von 17 Stellungnahme der Regionalplanungsbehorde eher Kennwerte und unter enteignungsrechtlichen Ge sichtspunkten. 4813 (einstimmig) Seite 191 (Kap. 4.5): Die Platzierung der benötigten Umsiedlungsfläche innerhalb des Suchraums Erkelenz-Nord wurde ohne Kenntnis des Lärmschutzgutachtens vorgenommen. Im Lärmgutachten und in der Umweltprüfung zum Braunkohlenplan wurde nachgewiesen, dass im Suchraum ausreichende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärmtechnisch vorhanden sind. Im Lärmgutachten sind Ergebnisse für den betreffenden Suchraum dargestellt. Die Platzierung des Umsiedlungsstandortes im Suchraum erfolgte in Kenntnis der vorliegenden Lärmbetrachtungen. 4814 (einstimmig) Im Lärmgutachten im Braunkohlenpianverfahren wurde im Seite 191 (Kap. 4.5): Rahmen der UP nachwiesen, dass im Suchraum ausrei Minimierung der Lärmbelästigung durch bestehende Schienenwege und Anwendung der strengeren Lärmwer- chende Flächen für die geplanten Nutzungen auch lärm technisch vorhanden sind. te gern. Verkehrslärmschutzverordnung 2015. Die Berechnungen zeigen, dass im Bereich des Umsied Iungsstandorts die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischbauflächen (MD) weitestge hend eingehalten werden und keine direkte Notwendigkeit für aktive Schallschutzmaßnahmen besteht Die weitere Klärung erfolgt im Bauleitplanverfahren. Erste schall schutztechnische Untersuchungen zeigen auf, dass dem Umsiedlungsstandort auch unter Berücksichtigung der Verkehrslärmschutz Verordnung 2015 nichts entgegensteht. Seite 5 von 17 r fl Anregung Stellungnahme der 48/5 Empfehlung AK 1 (einstimmig) Seite 156 (Kap. 4.1): Der Umsiedlungsstandort liegt überwiegend in der Was Der Umsiedlungsstandort soll so platziert werden, dass serschutzzone lIla und IlIb, geringfügig in der Wasser alle Umsiedler von den Auflagen der Wasserschutzzone 2 schutzzone II. Im Verfahren hat die Untere Wasserbehör de des Kreises Heinsberg der Bezirksregierung Köln mit erfasst werden. geteilt, dass eine Befreiung unter Auflagen nach Antragstellung der Stadt Erkelenz in Aussicht gestellt ist. Auf dieser Grundlage und aufgrund des Umstandes, dass das Grundwasser in diesem Bereich im Übrigen eine ge ringe Empfindlichkeit aufweist (tiefer Grundwasser Spiegel, filteiwirksame Überdeckung), kann in Summe von einer nur geringen bis mittleren Auswirkung auf das Schutzgut Grundwasser ausgegangen werden. 4816 (einstimmig) Seite 85 (Kap. 2.2, Ziel 1): Die Umsiedler mit Tier- bzw. Großtierhaltung müssen im Braunkohlenplan gesondert betrachtet werden und es muss ihnen die Teilnahme an der gemeinsamen Umsied lung ermöglicht werden. Der Hinweis wird an die Stadt Erkelenz weitergegeben. Tierhaltung kann im MD Gebiet realisiert werden. 4817 (einstimmig) Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3): Eine Ersatzfläche für die Niersaue im Südosten des Umsiedlungsstandortes ist bereitzustellen. Bei der Größenermittlung von Umsiedlungsfiächen in Braunkohlenplänen können bisher am Altort oder zwi schen den Altorten vorhandene unbebaute private Flä chen wie z.B. die Niersaue aus rechtlichen (enteignungs rechtlichen) Gründen nach dem §48 EEG NW nicht mit berücksichtigt werden. Im Umsiedlungsstandort sind gemäß Braunkohlenplan insges. rd. 8 ha Flächen für Grün-, Ausgleichs-, Spiel, Seite 6 von 17 Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Versickerungsflächen vorgesehen. 4818 Verweis auf Stellungnahme der IG Umsiedlung 1 (einstimmig) Berücksichtigt, die Anregungen wurden unter Nummer 49 aufgenommen. 4911 Seite 120 (Kap. 3.3): Beratung zu ortsspezifischer Regelung solle mit Bür gerbeirat, Rat der Stadt, Verwaltungsspitze und mit Um siedlern in einem Bürgerforum durchgeführt werden. Empfehlung AK 1 (einstimmig) Anregung wurde an die Stadt Erkelenz weiter gegeben. 1 (einstimmig) 4912 Seite 83 (Kap. 2): Nicht Regelungsgegenstand dieses Braunkohlenplans. In Holzweiler und den übrigen Tagebaurandorten sollen ebenfalls gemeinsam mit Bürgern, den Fraktionen und der Verwaltungsspitze Vorschläge zur Dorfentwicklung am Tagebaurand entwickelt werden. 1 (einstimmig) 4913 Seite 110 (Kap. 3.2, B): Kostenlose Beratung durch Energieingenieur Die kostenlose Beratung durch Energieingenieure kann Regelungsgegenstand der ortsspezifischen Regelung sein, wie in den SVP-Angaben dargestellt (s. S. 144). Seite 7 von 17 r Anregung 4914 Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Seite 120 (Kap. 3.3): Forderung nach einem Glasfasernetz Die Stadt Erkelenz hat 2014 eine Rahmenvereinbarung mit RWE geschlossen, in der die Breitbandversorgung bereits zugesagt wurde. 1 (einstimmig) 4915 Seite 116 (Kap. 3.3): Bekanntgabe der Baugrundeigenschaften und Übernahme der Mehrkosten. 1 (einstimmig) Das Bodengutachten für den Umsiedlungsstandort wird im Rahmen der Bauleitplanung öffentlich gemacht. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, erfolgt eine Prüfung der Bau grundeigenschaft durch RWE und erforderlichenfalls die Ubernahme der Mehrgründungskosten gemäß techni scher Angaben RWE. 1 (einstimmig) 4916 Seite 120 (Kap. 3.3): Abwassertrennsystem: Übernahme der Mehrkosten Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. 1 (einstimmig) 4917 Seite 116 (Kap. 3.3): Exakte Beschreibung der Höhenlage der Straßen zur Grundstücksvormerkung. Grundsätzliche Höhen und Bezugspunkte zur Höhenlage Straße werden im Bebauungsplan definiert. Bei der Grundstücksvormerkung werden Aussagen zur Höhenla ge der Straßen getroffen. 4918 Seite 116 (Kap. 3.3): Beratung für Umgang mit Höhendifferenzen und Über nahme des baulichen Mehrbedarfs bei Höhendifferenzen Empfehlung AK 1 (einstimmig) Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. Seite 8 von 17 n Anregung 4919 Stellungnahme der RegiffäIBlanungsbehörde Empfehlung AK (einstimmig) Seite 120 (Kap. 3.3): Festlegung auf nachhaltiges Bauen und die von Umsiedlern gewünschten Standards. Arbeitsgruppen zu diesen Themen sind Gegenstand der kommunalen Bauleitplanung. 49110 Grundsätzlich gilt für die EnEV 2014 der im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verankerte Grundsatz der Bundesregierung, dass möglichen Mehrkosten Einsparungen bei den Energiekosten gegenüber stehen, so dass sich die Mehrkosten innerhalb einer angemessenen Frist amortisieren. Für die Wertermittlung der Anwesen, auf denen die Ent schädigung basiert, gilt, dass alle vorhandenen wertrele vanten Gebäudemerkmale eines vorgefundenen Objektes zu berücksichtigen sind; nicht erfolgte Investitionen finden keine Berücksichtigung. Die Wertermittlung erfolgt jeweils unter Einbeziehung des zum Wert-ermittlungsstichtag aktuellen Baupreisindexes; dieser berücksichtigt den Warenkorb für das übliche Baugeschehen. Die Anforderungen der ab 2016 verpflichten den EnEV 2014 spiegeln sich bereits in der heute üblichen Baupraxis wider, dies zeigt sich bei fachlicher Überprü fung der Standards und Bauqualitäten der aus den Ent schädigungsbeträgen nach geltender Entschädigungspra xis errichteten Neubauten an den Umsiedlungsstandor ten der laufenden Umsiedlungen. Seite 116 (Kap. 3.3): Ubernahme der Mehrkosten durch Berücksichtigung der EnEV beim Neubau. (einstimmig) — - 49111 (einstimmig) Seite 120 (Kap. 3.3): Bodenbewertung für jeden einzelnen Ort Die Bodenbewertung erfolgt für jeden einzelnen Ort. Seite 9 von 17 Stellungnahme der Riiii‘äIjiIpngngsbehörde 49112 Seite 115 (Kap. 3.3): Ubernahme der tatsächlichen Kosten eines Beraters (Be rater, Steuerberater, Rechtsanwalt) anstelle der Pauscha len, alternativ Anpassung an die allgemeine Preissteige rung sowie Ubernahme von Steuerberatungskosten, wenn diese aufgrund von Verlagerung/Neubaus eines umsatzsteuerpflichtigen Gewerbes notwendig sind. Empfehlung AK 1 (einstimmig) Die Art und Höhe der Beratungskostenpauschale sind im Rahmen Überprüfung der Revierweiten Regelung betrach tet worden. An der Pauschale wurde festgehalten, der Be trag wurde erhöht. Bei der Umsiedlung von Gewerbebe trieben gehören Steuerberatungskosten zu den sog. Fol gekosten, deren Entschädigung regelmäßig anhand der vorgefundenen Verhältnisse zu ermitteln ist. 49113 (einstimmig) Seite 115 (Kap. 3.3): Im Bedarfsfall Ubernahme, der über die Beratungskostenpauschale hinausgehenden Kosten für Rechnung des Kreisgutachterausschusses. Ein zusätzliches Gutachten vom Kreisgutachteraus schuss, das der Umsiedler beauftragt, ist vom Umsiedler selber zu tragen. Hierzu kann die Beratungskostenpau schale herangezogen werden. Die Kosten überschreiten i.d.R. nicht die Pauschale. 49/14 (einstimmig) .. Seite 121 (Kap. 3.3): Keine zumutbare Eigenbeteiligung bei Bau eines der Struktur des Altanwesens vergleichbaren Neubaus. Im Rahmen der Uberarbeitung der Revierweiten Regelung wurde die Auskömmlichkeit der Entschädigung auf der Grundlage der Revierweiten Regelung 2010 überprüft und die Entschädigungspraxis bestätigt. Mit der Revierweiten Regelung 2015 liegt ein Regelwerk für Umsiedler vor, das einheitlich und transparent die Leistungen und Abläufe der Umsiedlung aufzeigt. Jeder Umsiedler erhält neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt der Vermögens substanz d.h. Verkehrswert und Folgekosten Zulagen und Nebenentschädigungen. Ob weitere Mittel erforderlich sind, ist individuell abhängig von der Altsubstanz und dem Neubau. — Seite 10 von 17 — Anregung r Stellungnahme der RE I1I.t rde 49115 Seite 118 (Kap. 3.3): Anpassung des grundstückbezogenen Aufwands im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung Nicht berücksichtigt. Ergänzung: Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischenzeitlich berücksichtigt 49116 Seite 118 (Kap. 3.3): Anpassung der neubaubezogenen Aufwandspauschale auf min. 5.000 €‚ auch für Mietobjekte 1 (einstimmig) Nicht berücksichtigt. Ergänzung: Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischen zeitlich berücksichtigt 49117 Seite 118 (Kap. 3.3): Leidenspauschale nach Dauer der Drtszugehörigkeit gestaffelt. Empfehlung AK 1 (einstimmig) 1 (einstimmig) Nicht berücksichtigt. Ergänzung: Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischen zeitlich berücksichtigt 49118 1 (einstimmig) Nicht berücksichtigt. Seite 118 (Kap. 3.3): Zahlung einer Pauschale für die doppelte Bewirtschaftung Ergänzung: Durch Anpassung der Revierweiten Regelung zwischen von zwei Liegenschaften. zeitlich berücksichtigt Seite 11 von 17 Anregung 49119 Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Empfehlung AK (einstimmig) Seite 127 (Kap. 3.4): Kinder von Umsiedlern sollen in den ersten 8 Jahren in freiwerdende Wohnungen eines Vermieters einziehen können und wie Mieter den Umsiedlerstatus erhalten, sollen aber keine Entschädigung erhalten. In der Revierweiten Regelung wurde geregelt, dass bei Auszug eines Mieters vor Ablauf der Mietpreisbindung von sechs bzw. acht Jahren, und kein berechtigter Mieter kann dort versorgt werden, so sollte vorrangig die Wohnung unter Aufrechterhaltung der verbleibenden Mietpreisbin dungsfrist Kindern von Umsiedlern für den ersten eigen ständigen Haushalt angeboten werden. 49120 (einstimmig) Seite 116 (Kap. 3.3): Forderung des wertgleichen Tausches vorhandener Baugrundstücke Gemäß der Revierweiten Regelung werden Bodenwert karten für jeden Ort im Vorfeld der Grundstücksvormer kung auf Basis von zonalen Bodenwerten erarbeitet, damit der Umsiedler frühzeitig einen breiten Überblick über die Bodenqualitäten erhält. Auf dieser Grundlage erhält der Umsiedler das Angebot des wertgleichen Tausches für sein bebautes Grundstück. 49121 (einstimmig) Seite 94 (Kap. 2.2, Ziel 3): Aufforstung der Niersaue am neuen Standort Bei der Größenermittlung von Umsiedlungsflächen in Braunkohlenplänen können bisher am Altort oder zwi schen den Altorten vorhandene unbebaute private Flä chen wie z.B. die Niersaue aus enteignungsrechtlichen Gründen nicht mit berücksichtigt werden. Im Umsied lungsstandort sind gemäß Braunkohlenplan insges. rd. 8 ha Flächen für Grün-, Ausgleichs-, Spiel-, Versickerungs flächen vorgesehen. Seite 12 von 17 n Anregung Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde 49122 Seite 120 (Kap. 3.3): Erstattung der Mehrkosten durch Dichheitsprüfung Empfehlung AK 1 (einstimmig) Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. 1 49123 (einstimmig) Seite 120 (Kap. 3.3): Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. Benennung der Wasserschutzzonen mit den damit grund stücksbezogenen Auflagen. 1 (einstimmig) 49124 Seite 120 (Kap. 3.3): Übernahme der Kosten für einzuholende Genehmigung im Zusammenhang mit Wasserschutzzone. Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. 1 (einstimmig) 49125 Seite 120 (Kap. 3.3): Übernahme der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen: öko logisches Bauen, generationsgerechtes Bauen etc. Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. 1 (einstimmig) 49126 Seite 120 (Kap. 3.3): Ständige Aktualisierung der ortsspezifischen Regelungen Eine ortsspezifische Regelung sollte wegen der Gleichbe handlung über die Gesamtdauer einer Umsiedlung Be stand haben. In der sog. Koordinierungsgruppe Umsied lungen bestehend aus von der Umsiedlung betroffenen Kommunen, der Geschäftsstelle des BKA, des Bergbautreibenden sowie der Umsiedlungsbeauftragten des Lan des wird die sozialverträgliche Umsiedlung begleitet, mög licher Handlungsbedarf erkannt und gegenüber den zuSeite 13 von 17 !gung Stellungnahme der Region4iapuiasbeuowe Empfehlung AK ständigen Stellen artikuliert. 1 49127 (einstimmig) Seite 104 (Kap. 2.2, Ziel 3, Erläuterung (2)): Im Umsiedlungsstandort sind Gemeinbedarfsflächen für RWE stellt der SV Niersquelle Kuckum eine gleichwertige eine Sportanlage vorgesehen. Sportanlage zur Verfügung bzw. den finanziellen Aus gleich. 1 (einstimmig) 49128 Regelungen für den Erbfall sind in der Revierweiten Rege Seite 114 (Kap. 3.3): Umsiedlerstatus geht automatisch auf Erbe über, auch bei lung 2015 enthalten. Die Zulagen oder die auf die Versor-I gung von Mietern ausgelegte Förderung können auch Er Mietobjekten. ben unter den dort genannten Bedingungen erhalten. 49129 Seite 115 (Kap. 3.3): Anpassung der Zulage Aufwuchs •• Revierweiten Regelung Uberarbeitung der Im Rahmen 2015 erfolgte die Anpassung der Zulage Aufwuchs. 1 (einstimmig) 1 49130 (einstimmig) Seite 115 (Kap. 3.3): Mehraufwendungen bei der Neuanlage müssen Berücksichtigung finden sowie Ernteausfälle. Die Neuanlage eines Gartens ist bei der Zulage Aufwuchs berücksichtigt. Wenn betriebliche oder sicherheitstechni sehe Aspekte nicht dagegen sprechen, ist im Einzelfall die Ernte im eignen Garten möglich. Seite 14 von 17 Anregung 49131 Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Empfehlung AK (einstimmig) Seite 115 (Kap. 3.3): Nach der Revierweiten Regelung 2015 erfolgt die Erstat Bei frei gewählten Gutachtern: Kostenerstattung unmittel- tung der Gutachtenskosten spätestens mit dem Erwerb bar nach Rechnungsstellung der Anwesen. Das Honorar kann auch auf schriftlichen Antrag des Eigentümers unter Beifügung der Kopie der Honorarrechnung früher erstattet werden, soweit es den vorgenannten Anforderungen und der Honorarregelung entspricht. 49/32 Seite 120 (Kap. 3.3): Einbeziehung des Bürgerbeirates zur Festlegung der Ortsbereichsabgrenzung Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. 1 (einstimmig) 49/33 Seite 115 (Kap. 3.3): Erstattung der Kosten für den Umzug soll nicht nur für Wohnfläche, auch für Nutzfläche gezahlt werden. RWE bietet gemäß Revierweiten Regelung 2015 eine Durchführung des Umzugs an. Bei dieser Kalkulation sind die dazugehörigen Nutzflächen eingeschlossen. Soweit der Umzug selbst durchgeführt werden soll, erhält der Umsiedler einen Betrag von 26 €/m2 Wohnfläche. Der vorgenannte Preis umfasst auch die üblichen Nutzflächen eines Wohnhauses. 49134 Seite 115 (Kap. 3.3): Umzugskostenpauschale: Anpassung an allgemeine Preissteigerung. 1 (einstimmig) Im Rahmen der Überarbeitung der Revierweiten Regelung 2015 wurde die Umzugskostenpauschale überprüft. Er gebnis ist, dass der Umsiedler einen Betrag von 26 €1m2 Wohnfläche erhält, soweit der Umzug selbst durchgeführt wird. Der vorgenannte Preis umfasst auch die üblichen Nutzflächen eines Wohnhauses. Seite 15 von 17 1 (einstimmig) Anregung 49135 Stellungnahme der Regionalj5Ipnngsbehörde Seite 126 (Kap. 3.4): Konzept erarbeiten um Vermietern eine faire Möglichkeit für Mietwohnungsbau zu verschaffen, In der Revierweiten Regelung 2015 ist das Mieterhand lungskonzept festgelegt, dass sich in der Vergangenheit bewährt hat. Der Vermieter erhält hiernach für die Unter bringung von berechtigten Mietern einen Baukostenzu schuss in 570€ Im2 in der Höhe bis zur bisherigen Wohn fläche des Mieters. Grundsätzlich soll jeder Vermieter sei ne Mieter versorgen können. Ab dem 2. Umsiedlungsjahr können berechtigte Mieter über die Mieterbörse einen an deren Vermieter suchen. Zusätzlich wurde das Instrument eines Kautionszuschusses für Mieter eingeführt, d.h. wird ein mit dem Vermieter geschlossener Vorvertrag eingehal ten, so erhält der Mieter von RWE einen Kautionszu schuss in Höhe von pauschal 500 €‚ der nach Einzug mit der Mieterentschädigung ausgezahlt wird. Wird der Vor vertrag seitens des Mieters nachweislich nicht eingehal ten, wird dem Vermieter als Vertragspartner im Vorvertrag mit der Restrate für sein Anwesen der Kautionszuschuss ausgezahlt. Empfehlung AK (einstimmig) 1 (einstimmig) 49136 Seite 106 (Kap. 3): Aktualisierung des Sicherungskonzepts für Alt- und Neuort und Einbeziehung des Bürgerbeirates. In den SVP-Angaben ist dargelegt, dass ein Arbeitskreis Ortbilderhalt mit Bürgervertretern gebildet wird, der diese Punkte behandelt. 1 49137 (einstimmig) In den SVP-Angaben ist dargelegt, dass ein Arbeitskreis Seite 106 (Kap. 3): Regelungen des Rückbaus der Altorte unter Einbeziehung Ortbilderhalt mit Bürgervertretern gebildet wird, in dem auch der Rückbau der Orte besprachen wird. des Bürgerbeirates. Seite 16 von 17 Anregung 49138 n Seite 83 (Kap. 2): Erschließung des neuen Standortes solle schneller erfolgen, Konzept mit Bürgerbeirat. r Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. Zur Erschließung des Standortes schließt RWE einen Erschließungsvertrag mit der Stadt Erkelenz. 1 (einstimmig) 49139 Seite 83 (Kap. 2): Gemeinbedarfsflächen sollen direkt von den einzelnen Umsiedlungsorten erreichbar sein, Nicht Regelungsgegenstand des Braunkohlenplans. Belange können in der Bauleitplanung eingebracht wer den. 1 (einstimmig) 49140 Seite 114 (Kap. 3.3) Kauf von Bauland soll Kindern von Umsiedlern zu Umsiedlungspreisen ermöglicht werden. Empfehlung AK 1 (einstimmig) In der Revierweiten Regelung 2015 ist dargelegt, dass volljährige Kinder in der letzten Phase der Grundstücks vergabe ein Grundstück bis zu einer Größe von 400 m2 zu den Bewertungsansätzen des Umsiedlungsortes gemäß den jeweiligen Ortsspezifischen Regelungen erwerben können. Voraussetzung hierfür ist der freihändige Erwerb der Grundstücke am Umsiedlungsstandort durch RWE und dass diese im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Seite 17 von 17 Handlungsräume in der Innovationsregion Rheinisches Revier Grundlage strategischen Handelns 1. Revierkonferenz 14. November 2014 Science College Overbach in Jülich-Barmen 1 Handlungsräume in der Innovationsregion Rheinisches Revier Konzept der Innovationsräume Das Rheinische Revier gehört zu den leistungsstärksten Regionen Nordrhein-Westfalens und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft. Gleichzeitig ist es eine Region mit großen Aufgaben und Herausforderungen für die Zukunft (Energiewende, Klimaschutz,…). Im Rahmen des Landesprogramms „Innovationsregion Rheinisches Revier“ (IRR) soll das regionale Entwicklungspotential mit seinen vorhandenen Aktivitäten und Akteuren identifiziert, gebündelt und vernetzt werden, um daraus einen Mehrwert abzuleiten und bereits heute auf zukünftige Strukturveränderungen reagieren zu können. Ziel ist die Weiterentwicklung des Rheinischen Reviers zu einer Modellregion für die Energiewende auf Basis der gegebenen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Stärken im Sinne einer modernen und nachhaltigen Industrie- und Strukturpolitik. Wurden in den letzten Jahren im Rahmen von vorbereitenden Studien und Konzepten inhaltliche Alleinstellungsmerkmale entwickelt (z.B. Themenfelder einer intelligenten Spezialisierung der IRR: Energiewirtschaft, Logistik, Technologie), gilt diese nun anhand von Modellprojekten aufzugreifen und in den konkreten Raum zu übersetzen. Das Rheinische Revier im engeren Sinne wird durch den Kernraum der IRR rund um die großen Braunkohletagebaue und das Aachener Steinkohlenrevier abgebildet. Innerhalb dieses Kernraums haben sich beispielsweise ausgehend von einer sich stetig weiterentwickelnden Braunkohletechnologie vielfältige Kompetenzfelder entwickelt, die schon heute in die Zukunftsgestaltung der Region eingebracht werden können. Gleichzeitig existiert innerhalb der IRR eine Vielzahl leistungsstarker und renommierter Schlüsselakteure der Industrie und Wissenschaft. Das Rheinische Revier bietet somit nicht nur ein großes Spektrum an Zukunftsaufgaben und Herausforderungen, sondern auch die notwendigen Voraussetzungen und Potenziale für deren beispielhafte Beantwortung (Etablierung Modellregion/Laborraum). 2 Düsseldorf Mönchengladbach Neuss Heinsberg Bergheim Aachen Köln Düren Euskirchen Das Rheinische Revier mit dem Kernraum der IRR. Vor diesem Hintergrund soll ein räumliches Entwicklungskonzept für die Innovationsregion Rheinisches Revier erarbeitet werden, durch das die inhaltlichen Alleinstellungsmerkmale, Kompetenzen und Entwicklungspotenziale eine räumliche Übersetzung hin zu konkreten Modellprojekten im Maßstab 1:1 finden. Sogenannte Innovationsräume erschließen die jeweiligen Entwicklungsvoraussetzungen und –potenziale unterschiedlicher Teilräume für integrierte Gesamtprojekte. Diese Innovationsräume bilden teilräumliche Gesamtkonzepte eigener Identität, in die sich vielfältige Einzelmaßnahmen entlang einer gemeinsamen Zielvorstellung einfügen (Lotsenfunktion), in einen inhaltlich-räumlichen Gesamtzusammenhang gestellt werden und dadurch synergetische Wechselwirkungen ermöglichen. Gleichzeitig bieten sie Struktur und Orientierung für die Auswahl geeigneter Modellprojekte. Sie machen die vielfältigen Facetten der unterschiedlichen Teilräume der IRR und die daraus resultierenden Zukunftsperspektiven für die IRR insgesamt sichtbar. Innovationsraum Indeland Der Innovationsraum Indeland geht zurück auf das im Rahmen der EuRegionale 2008 angestoßene, gleichnamige Projekt und beschreibt ein regionales Gesamtkonzept rund um den Tagebau Inden/ Indesee. Innovationsraum :terra nova Zu den wesentlichen Herausforderungen des Innovationsraums gehört die räumliche Neuorientierung hin zur „Neuen Mitte Indesee“, die Suche nach neuen Technologie- und Arbeitsfeldern sowie die Etablierung eines gemeinsamen Entwicklungsraumes „Indeland“. Schwerpunkte der zukünftigen Entwicklung sowie sich daraus ergebende beispielhafte Modellprojekte liegen daher im Bereich innovativer Siedlungsprojekte und neuer Arbeitswelten rund um den Indesee („Wohnen und Arbeiten am See“), in der Gestaltung einer attraktiven Freizeitlandschaft am See sowie in der Entwicklung einer Modellregion für regenerative Energie aus Wind und Sonne. Der Innovationsraum :terra nova, abgeleitet vom gleichnamigen Regionale 2010-Projekt, umfasst den nördlichen Bereich des Tagebaus Hambach bis hin zum aktiven Kraftwerksstandort Niederaußem und dem angegliederten Innovationszentrum Kohle. Die Suche nach synergetischen Entwicklungspotenzialen parallel zum aktiven Tagebau Hambach, die Nutzung regionaler Innovations- und Entwicklungspotenziale des Kraftwerksstandortes Niederaußem sowie die langfristige Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für die Zeit nach dem Tagebau gehört zu den wesentlichen Herausforderungen. Schwerpunkte einer zukünftigen Perspektive sind die Entwicklung eines beispielhaften Energie-Landschaftsparks am Tagebau Hambach, die Weiterentwicklung der Braunkohletechnologie, CO2-Verwertung und Energieeffizienz sowie die Entwicklung eines klimaneutralen Wissenschafts- und Gewerbeparks. 3 Innovationsraum Garzweiler D6 W10 F4 GF10 GF11 W9 GF23 E5 GF2 Innovationsraum :terra Innovationsraum Rur-Wurm-Revier RL6 W22 I19 F6 GF17 D7 W1 I21 RL7 I20 GF18 W19 E3 F5 W12 GF13 IK4 W11 GF12 W14 4 W13 W18 I18 W24 Innovationsraum Indeland W24 W21 E4 E8 GF19 D8 Innovationsraum Neue Erft Legende GF15 RL4 IK5 W17 D5 I21 IK2 I16-I18 E1 D9 D4 GF14 I22 E12 Innovationsförderung /-projekt D7 W9 Dorfentwicklung/Städtebau F5 Freizeit/Naherholung/Tourismus RL3 Tagebau und Rekultivierung GF11 Wirtschaftsförderung/Projektentwicklung RL5 GF3 D1 W4 W2 GF4 RL3 IK3 I1D2I13 W3 I18 I14 a nova E2 GF7 GF5 I19 GF6 D3 RL3 W5 E9 W6 W7 F1 F2 I20 F3 W15 W23 W16 I15 Innovationsraum Ville GF22 RL2 GF20 GF21 E7 RL1 IK1 GF16 IK6 I18 RL1 E6 W25 Innovationsraum Hambach-Süd W27 RL1 5 Innovationsräume im Rheinisches Revier Innovationsraum Hambach-Süd Innovationsraum Garzweiler Zu den wesentlichen Herausforderungen dieses Innovationsraumes südöstlich des Tagebaus Hambach gehören die Qualifizierung notwendiger Umsiedlungs- Im nord-westlichen Bereich des Tagebaus Garzweiler sowie dessen Umfeld gehören zu den wesentlichen Herausforderungen und Aufgaben die Vorbereitung auf den heranrückenden Tagebau, die präventive Gestaltung des Raumes zur Organisation notwendiger Umsiedlungen sowie die Stärkung der Tagebauranddörfer. Vor diesem Hintergrund ergeben sich als mögliche Schwerpunkte einer zukünftigen Perspektive mit innovativen Modellprojekten die Entwicklung eines dynamischen Landschaftsparks (Tagebaurand als Gestaltungsaufgabe), das innovative Dorf der Zukunft im Kontext von Energiewende und demographischem Wandel, die Stärkung der Dorfgemeinschaft durch nachbarschaftliche Energienetzwerke sowie die Erprobung beispielhafter Zwischennutzungen. maßnahmen, die Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen für den Tagebau Hambach sowie Gestaltung und Ausbau der Nachbarschaft zwischen sich näherndem Tagebau und Kommunen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Schwerpunkte in der beispielhaften Umsetzung des Artenschutzprogramms über innovative Landwirtschaftskonzepte, die Entwicklung einer klimawandelresistenten Waldstruktur (Klimawald der Zukunft), die Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen zur Energieerzeugung sowie die Ausgestaltung des künftigen Tagebaurandes. Innovationsraum Neue Erft Der Innovationsraum Neue Erft beschreibt den östlichen Bereich des Tagebaus Garzweiler und dessen Umfeld. Weite Teile des Abbaufeldes Frimmersdorf / Garzweiler im Osten (Garzweiler I) sind heute bereits vollständig rekultiviert. Zu den wesentlichen Aufgaben des Innovationsraum gehört es, den neuen Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels gestaltend zu begegnen und sich damit zukunftsfähig in der Region zu positionieren. Vor diesem Hinter- 6 grund ergeben sich als mögliche Schwerpunkte die Entwicklung eines regionalen Landwirtschaftsparks mit modernster Technologie (Intensivierung der Landwirtschaft), eines überregional bedeutsamen Zentrums für Gartenbau und Grüne Technologie (Gardenlands – Innovativer Kraftwerksstandort Neurath), eines Modellraums für flächenintensive Sportarten sowie eines interkommunalen Industriegebietes für klimaoptimierte Logistik (Green Logistics). Innovationsraum Rur-Wurm-Revier Innovationsraum Ville Der Raum umfasst die früheren Tagebaubereiche des Südreviers und der Ville. Auf dem Knapsacker Hügel befindet sich ein großes, traditionsreiches Industrieareal, in dem sich Unternehmen der Energiewirtschaft und der Chemischen Industrie konzentrieren. Zu den wesentlichen Herausforderungen gehören die Suche nach synergetischen Entwicklungspotenzialen zwischen der Energiewirtschaft und der Chemischen Industrie, der Weiterentwicklung und touristische Erschließung der vorhandenen Rekultivierungslandschaft im Südrevier sowie die Erschließung neuer Arbeits- und Technologiefelder mit Zukunftsperspektive. Vor dem Hintergrund einer integrierten Gesamtstrategie für den Innovationsraum ergeben sich als mögliche Schwerpunkte die Entwicklung eines überregionalen Kompetenzzentrums für die chemische CO2-Verwertung, die Etablierung eines Zentrums für die Schnittstellenkompetenz Chemie-Energie (Wasserstoff-Technologie) sowie die Entwicklung der Ville-Deponien zum Zukunftsstandort. Der Innovationsraum Rur-Wurm-Revier geht zurück auf Teile des ehemaligen Aachener Steinkohlenreviers. Wurde im Rahmen der EuRegionale 2008 durch die Grünmetropole erfolgreich der Grundstein zur touristischen Erschließung, Aufwertung und Vernetzung des Raumes gelegt, liegt die wesentliche Herausforderung des Innovationsraums in der zukunftsgewandten und technologischen Weiterentwicklung dieser industriellen Folgelandschaft. Vor diesem Hintergrund ergeben sich als mögliche Schwerpunkte die Entwicklung innovativer Technologiestandorte auf Konversionsflächen (Biotechnologie, Life Science,...), dem Technologie-Transfer, der energetischen Nutzung des Grubenwassers sowie der Haldenwärme. 7 Von der Idee zum Projekt: Ideenwettbewerb/Projektaufruf Ausblick: Ideenwettbewerb/Projektaufruf Das Konzept der Innovationsräume hilft einerseits dabei, für die unterschiedlichen Teilräume der IRR die jeweiligen Entwicklungspotenziale für integrierte Gesamtprojekte zu erschließen und für die Auswahl geeigneter Modellprojekte Struktur und Orientierung zu geben. Vor diesem Hintergrund gilt es zunächst, das erarbeitete Konzept der Innovationsräume für die unterschiedlichen Teilräume der IRR in enger Abstimmung mit den regionalen Akteuren abzustimmen und weiter auszuformulieren. Auf Basis dieses Konzeptes wird im Frühjahr 2015 ein Ideenwettbewerb in Verbindung mit einem Projektaufruf organisiert, mit dem Ziel, für die jeweiligen Innovationsräume beispielhafte Modellprojekte ausfindig zu machen, die dann im Rahmen der IRR begleitet, konkretisiert und realisiert werden. Damit legt die Region ihren Grundstein für eine „Zukunftsausstellung Rheinisches Revier“, die als nächster Meilenstein den Strukturwandel und die Innovationsregion Rheinisches Revier sichtbar und erlebbar macht. Gefördert durch: PHASE 1 (11/2014) Analyse/Erarbeitung räumliches Entwicklungskonzept 1. REVIERKONFERENZ (11/2014) Vorstellung räumliches Entwicklungskonzept der Innovationsräume PHASE 2 (12/2014 - 03/2015) Konkretisierung räumliches Entwicklungskonzept und Vorbereitung Ideenwettbewerb/Projektaufruf 1. INNOVATIONSTAG RHEINISCHES REVIER (04/2015) Öffentlichkeitswirksamer Projekttag: Kick-off Ideenwettbewerb/Projektaufruf mit „Markt der Möglichkeiten“ (kleinere Ausstellung) zu den jeweiligen Innovationsinseln und deren Akteuren. PHASE 3 (04 - 07/2015) Begleitung des Projektaufrufs/Ideenwettbewerbs PHASE 4 (07 - 09/2015) Auswertung des Projektaufrufs und abschließende Konkretisierung des räumlichen Entwicklungskonzeptes. 2. INNOVATIONSTAG RHEINISCHES REVIER (10/2015) Öffentlichkeitswirksamer Projekttag mit Ergebnispräsentation des Ideenwettbewerbs/Projektaufrufs sowie der Vorstellung des konkreten Handlungsprogramms der IRR („Projektmarkt“). WEITERE PERSPEKTIVE ZUKUNFTSAUSSTELLUNG RHEINISCHES REVIER 2017 Projektkonkretisierung, –finanzierung und -förderung Impressum: IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13 52428 Jülich Telefon: 02461 690-180 www.rheinisches-revier.de 8 Erarbeitet durch: Dr. Wolfgang Wackerl/Christoph Hölzer Büro für Stadtplanung und strategische Projektentwicklung, Köln Stand: November 2014 Bildnachweis: Kreis Düren, Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH, DLR (CC-BY 3.0), RWE Power AG, Ralf Schuhmann www.schuhmann-foto.de