Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43815.pdf
Größe
601 kB
Erstellt
02.06.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/312/2015
öffentlich
29.05.2015
Amt 20 Stefanie Rolfs
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Verkehrsbetriebes der
Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.06.2015
24.06.2015
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997.
Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art
ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz)
durchzuführen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG
hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum
31. Dezember 2014 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 27. März 2015
nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren
die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität
beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die
Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Würdigung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt
haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit
einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen."
Allen Ratsherren ist eine Bilanz zum 31.12.2014 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2014 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt
worden.
Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2013 zum
31. Dezember 2014 dargestellt:
Jahres-abschluss
31. 12. 2013
Euro
Jahres-abschluss
31. 12. 2014
Euro
+/Euro
Aktiva
A. Anlagevermögen
Grundstücke und Bauten
Techn. Anlagen und Maschinen
294.780,32
27.105,00
278.862,27
23.450,00
- 15.918,05
- 3.655,00
123,44
694,98
+571,54
322.008,76
303.007,25
- 19.001,51
184.914,98
120.284,79
- 9.121,64
184.914,98
111.163,15
-23.276,73
0,00
- 9.121,64
-14.155,09
2.000,00
2.000,00
0,00
772,91
22.668,85
488,87
3.834,36
23.781,64
589,85
+3.061,45
+1.112,79
+ 100,98
322.008,76
303.007,25
- 19.001,51
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Passiva
A. Eigenkapital
Widmungskapital
Gewinnvortrag
Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorlage A 20/312/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Der Jahresfehlbetrag 2014 beträgt 23.276,73 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„a) Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2014,
abschließend in Aktiva und Passiva mit 303.007,25 € wird festgestellt.
b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2014, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von
23.276,73 € (Erträge 16.797,89 €, Aufwendungen 40.074,62 €), wird festgestellt.
c)
Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen,
vom 27. März 2015 für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2014
mit Bilanz zum 31.12.2014 sowie Gewinn- u. Verlustrechnung vom 01.01.31.12.2014
Vorlage A 20/312/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3