Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43806.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/292/2015
öffentlich
03.06.2015
Amt 40 Joachim Mützke
Begrenzung der Zahl der in den integrativen Eingangsklassen der
Franziskusschule (Hauptstandort) und der Nysterbachschule aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.06.2015
18.06.2015
24.06.2015
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 6 a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu §
93 Abs. 2 SchulG) vom 18.03.2005 (GV. NRW. S. 218) in der derzeit geltenden Fassung gilt für zu bildende Eingangsklassen an Grundschulen eine Bandbreite von 15 –
29 Schülerinnen und Schüler.
§ 46 Abs. 3 des Schulgesetzes für Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW –
SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) in der derzeit geltenden Fassung bestimmt, dass der Schulträger die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden
Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen kann, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder baulichen Gegebenheiten
berücksichtigt werden sollen.
Die Franziskusschule an ihrem Hauptstandort in Erkelenz und die Nysterbach-Schule
in Lövenich sind Schulen des Gemeinsamen Lernens.
An Schulen des Gemeinsamen Lernens werden Kinder mit formal festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemeinsam unterrichtet mit Kindern ohne Förderbedarf.
Dabei soll jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend ihrer/seiner Fähigkeiten
und Bedürfnissen begleitet und gefördert werden. Diese Zielsetzung ist in großen
Klassen mit bis zu 29 Kindern zum heutigen Zeitpunkt kaum zu verwirklichen, da die
Kinder mit Förderbedarfen teilweise zieldifferent unterrichtet werden müssen.
Deshalb bietet es sich an, von der Möglichkeit des § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes
Gebrauch zu machen und die Klassengrößen in den integrativen Eingangsklassen
der Franziskusschule und der Nysterbach-Schule auf 25 zu beschränken.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die Zahl der in den integrativen Eingangsklassen der Franziskusschule (Hauptstandort) und der Nysterbach-Schule aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler
wird ab dem Schuljahr 2016/2017 auf 25 begrenzt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/292/2015 der Stadt Erkelenz
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