Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43803.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
A 40/291/2015
öffentlich
27.05.2015
Amt 40 Joachim Mützke
Fortführung der Evangelischen Grundschule Schwanenberg als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.06.2015
18.06.2015
24.06.2015
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 82 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz
NRW – SchulG) vom 15.02.2005, (GV. NRW. S. 102), in der derzeit geltenden Fassung müssen Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Die Mindestgröße für Grundschulen liegt bei mindestens 92 Schülerinnen und Schüler.
Die Evangelische Grundschule Schwanenberg weist in den letzten Jahren folgende
Schülerzahlen auf:
Schuljahr 2012/2013
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Schuljahr 2015/2016
87 Schülerinnen und Schüler
83 Schülerinnen und Schüler
90 Schülerinnen und Schüler
87 Schülerinnen und Schüler
§ 83 SchulG bestimmt, das Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46
Schülerinnen und Schüler nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt
werden können, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Da in
Erkelenz auch die kleineren Grundschulstandorte erhalten werden sollen und deshalb am Bestand der Evangelischen Grundschule Schwanenberg seitens der Stadt
Ekelenz als Schulträger ein sehr großes Interesse besteht, ist es also notwendig, die
Evangelische Grundschule Schwanenberg als Teilstandort in einem Grundschulverbund weiterzuführen, da ansonsten die Schließung droht.
Hierauf wurde in der Vergangenheit auch schon durch die Bezirksregierung Köln und
das Schulamt für den Kreis Heinsberg hingewiesen.
Durch Grundschulverbünde soll der Fortbestand kleinerer wohnortnaher Grundschulstandorte ermöglicht werden. Kleine Grundschulen, die auf Dauer die gesetzlich vorgesehene Mindestgröße nicht erreichen, sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, möglichst als Teilstandorte geführt werden.
Durch den Grundschulverbund entsteht eine einheitliche Grundschule mit einem Kollegium, einer Leitung, einer Schulkonferenz und einer Schulpflegschaft, wobei an
den Teilstandorten noch Teilpflegschaften mit entsprechendem eingegrenztem Aufgabengebiet eingerichtet werden können.
Die Errichtung eines solchen Grundschulverbundes führt zu einem effektiven Ressourceneinsatz und verbessert die pädagogischen Möglichkeiten der kleinen Grundschulstandorte. Die Teilstandorte können entsprechend der Gliederung der Grundschulbekenntnis oder weltanschauungsmäßig ausgerichtet werden.
Ein wechselseitiger Lehrereinsatz zwischen den einzelnen Standorten, z. B. zur Sicherstellung des Unterrichts, ist möglich, da es sich um einen Lehrkörper handelt.
Der Grundschulverbund zwischen der Katholischen Grundschule Houverath und der
Franziskusschule, den der Rat der Stadt Erkelenz im Jahr 2008 beschlossen hat, hat
sich bewährt und maßgeblich dazu beigetragen, den Grundschulstandort Houverath
auch weiterhin zu sichern. Die gleiche Aussage lässt sich auch für den vom Rat im
Jahr 2010 beschlossenen Grundschulverbund zwischen der Luise-Hensel-Schule
und dem kleineren Grundschulstandort Gemeinschaftsgrundschule Hetzerath treffen.
Empfehlen würde sich für die Evangelische Grundschule Schwanenberg ein Grundschulverbund mit der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath. Um den Schulstandort
auf Dauer zu erhalten, ist eine solche Lösung sinnvoll.
Besteht ein Grundschulverbund aus Standorten unterschiedlicher Schularten (im vorliegenden Fall Gemeinschaftsgrundschule und Evangelische Grundschule) müssen
beide Schularten in der Schulleitung vertreten sein. Die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath (Schulleiterin und stellvertretende Schulleiterin) sind
beide katholischer Konfession. Die Bezirksregierung Köln hat in einem Gespräch am
16.03.2015 zugesagt, dass dies jedoch kein Hinderungsgrund sei und man die Stelle
der stellvertretenden Schulleitung, die in den nächsten Jahren neu zu besetzen sein
wird, als Stelle für eine evangelische Lehrkraft ausschreiben werde.
Zuständig für die Genehmigungserteilung zur Bildung eines Grundschulverbundes ist
die Bezirksregierung Köln. Dort sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden, um
nach Möglichkeit noch bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016
(01.02.2016) den Verbund der angesprochenen Grundschulen vollziehen zu können.
Mit den Schulkonferenzen der beiden beteiligten Schulen wurden Gespräche geführt,
um eine Akzeptanz des Grundschulverbundes auch bei den Lehrkräften und den Eltern zu erreichen. Ferner werden die Eltern in entsprechenden Informationsveranstaltung zeitnah über die Möglichkeiten, die aus einem Grundschulverbund resultieren,
informiert.
In der Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath zeigte sich kein geschlossenes Meinungsbild zum Grundschulverbund. Ein Mitglied lehnte die Maßnahme ab, fünf weitere Mitglieder enthielten sich der Stimme. Die Schulkonferenz der
Evangelischen Grundschule Schwanenberg stimmte einstimmig für die Bildung des
Grundschulverbundes.
Vorlage A 40/291/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die Stadt Erkelenz bildet zum 01.02.2016 einen Grundschulverbund zwischen der
Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Gerderath, St.-James-Straße 1,
41812 Erkelenz, und der Evangelischen Grundschule der Stadt Erkelenz in Schwanenberg, Rheinweg 150, 41812 Erkelenz. Die Evangelische Grundschule Schwanenberg ist zum gleichen Zeitpunkt aufzulösen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/291/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3