Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43551.pdf
Größe
766 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/314/2015
öffentlich
20.05.2015
Amt 61 Manfred Orth
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, sowie Beschluss
zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.06.2015
be
18.06.2015
24.06.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Ziel und Zweck der 20. Änderung des mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen mit einer
Flächengröße von ca. 0,8 ha am südwestlichen Ortsrand Erkelenz-Lövenich.
Diese südlich der Arnold-von Harff-Straße gelegenen Flächen sind im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Darstellung der Wohnbauflächen erweitert die bereits bestehende Darstellung
von Wohnbauflächen an der Arnold-von-Harff-Straße in südlicher Richtung.
Für landwirtschaftliche Betriebszwecke benötigte Flächen zwischen der Körrenziger
Straße und Arnold-von-Harff-Straße werden als Gemischte Bauflächen dargestellt.
In einem weiteren Änderungsbereich soll die Darstellung bisheriger Wohnbauflächen
am südöstlichen Ortsrand Lövenich in einer Größe von ca. 0,8 ha entfallen und als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Bau-
grundstücken in einem festzusetzenden Wohngebiet sowie der Festsetzung eines
Dorfgebietes für einen landwirtschaftlichen Betrieb geschaffen werden.
Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß §34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde am 31.03.2014 gestellt, landesplanerische Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen mit Verfügung vom 15.05.2014 nicht.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):
„1.
Die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, wird beschlossen.
2.
Über den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, ist die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1
Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 61/314/2015 der Stadt Erkelenz
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Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich
Vorlage A 61/314/2015 der Stadt Erkelenz
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