Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43344.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
13.05.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/175/2015
öffentlich
13.05.2015
Amt 50/51 Antoinette Lauten
Sprachförderung in den Kitas
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.05.2015
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Sprachförderung gemäß § 16 Kinderbildungsgesetz
Im Jugendhilfeausschuss vom 02.12.2014 wurde die Verteilung der vom Land zur
Verfügung gestellten Sprachfördermittel in Höhe von 35.000,00 € beschlossen. In der
Beratung zu diesem Beschluss wurde vom Jugendhilfeausschuss für das Kindergartenjahr 2015/16 vorgeschlagen, die für die Tageseinrichtung der Johanniter vorgesehenen 5.000,00 € anderweitig zu vergeben, da der Anteil an förderbedürftigen Kindern in dieser Einrichtung sehr gering ist.
Es wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 02.12.2014 dahin gehend zu ändern,
dass die 5.000,00 € jeweils zur Hälfte an die städt. Tageseinrichtungen Adolf-Kolping-Hof und Am Hagelkreuz zu vergeben sind. Es wird erwartet, dass in diesen
städt. Tageseinrichtungen in Zukunft eine höhere Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund betreut werden müssen.
Demnach würden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 folgende Einrichtungen eine
Förderung erhalten.
Einrichtung
Adolf-Kolping-Hof
Hagelkreuz
Johanniter
Kath. Gerderath
Kath. Lövenich
Städt. Gerderath
Förderung Kindergartenjahr 2014/2015
7.500,00
7.500,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
Förderung Kindergartenjahr 2015/2016 bis
2018/2019
10.000,00
10.000,00
0,0
5.000,00
5.000,00
5.000,00
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Den städtischen Einrichtungen Adolf-Kolping-Hof, Am Hagelkreuz, Gerderath sowie
die Einrichtungen der kath. Kirche Gerderath und Lövenich werden für das Kindergartenjahr 2015/2016 und den folgenden drei Kindergartenjahren wie folgt Sprachförderung zur Verfügung gestellt:
Kita A.-Kolping-Hof
10.000,00 €,
Kita Am Hagelkreuz 10.000,00 €,
Kita Gerderath
5.000,00 €,
Kita kath. Gerderath
5.000,00 €,
Kita kath. Lövenich
5.000,00 €.
Sollten sich in den Folgejahren Veränderungen ergeben, ist über die Verwendung
der Mittel neu zu beschließen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, die Landesmittel werden entsprechend weitergeleitet.
Vorlage 0/51/175/2015 der Stadt Erkelenz
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