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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
43347.pdf
Größe
545 kB
Erstellt
13.05.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:18

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 0/51/174/2015 öffentlich 09.04.2015 Amt 50/51 Claus Bürgers Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege hier: Neufestsetzung der Elternbeitragstabelle ab 2015/16 für die Kitas / Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 27.05.2015 18.06.2015 24.06.2015 Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.12.2014 die Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und Kindertagespflege beraten und beschlossen. Mit dem entsprechendem Beschluss verband der Jugendhilfeausschuss am 02.12.2014 die Erwartung, die Elternbeitragstabelle unter dem Aspekt einer sozialen Staffelung gerade im unteren wie aber auch im oberen Einkommensbereich neu zu überarbeiten und die Beratung hierfür zügig zu ermöglichen. Es sollte möglichst vor Ablauf des laufenden Kindergartenjahres eine überarbeitete Beitragstabelle beschlossen werden. Mit Anregung des JHA wird auch gleichzeitig eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahre 2014 erfüllt. Die Gemeindeprüfungsanstalt schlug seinerzeit vor, weitere Einkommensgruppen im höheren Einkommensbereich zur Verbesserung der Einkommenssituation der Stadt Erkelenz zu bilden. Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat dies zum Anlass genommen, mit der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen auch gleichzeitig eine kreisweite Regelung anzustreben. Dies ist in Gesprächen mit den anderen vier Jugendämtern im Kreis Heinsberg auch gelungen. Wie aus der Anlage 1 (Änderungssatzung) zu entnehmen ist, wurden im Gegenzug zur zurzeit gültigen Elternbeitragstabelle (Anlage 2) 10 statt 8 Einkommensgruppen gebildet. In den drei unteren Einkommensbereichen erfolgte eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenzen auf bis zu 3.000 Euro je Einkommensgruppe. Im oberen Bereich wurden 2 Einkommensgruppen neu hinzugefügt und die bis dahin letzte Einkommensgruppe wurde neu gebildet. Was dies für eine mögliche Auswirkung auf das zu erwartende Elternbeitragsaufkommen haben kann, zeigt eine Auswertung für das letzte Jahr 2014. Die Berechnung wird in Anlage 3 dargestellt. Im Jahr 2014 besuchten 1.575 Kinder die Kindertagesstätten oder wurden in der Tagespflege betreut. Die meisten Kinder, nämlich 292, kamen aus der dritten Einkommensgruppe bis zu 36.813 €. Dicht gefolgt von den Einkommensgruppen vier und fünf mit 251 bzw. 224 Kinder. Mit einer Gesamtanzahl von 767 Kindern stellen diese drei Einkommensgruppen einen hohen Anteil der Kinder, die die Betreuung durch städtische Einrichtungen in Anspruch nehmen. Der prozentuale Anteil an den Elternbeitragsaufkommen liegt bei den benannten drei Gruppen mit 40,48 % dem zu Folge auch recht hoch. Würden nun in den unteren drei Einkommensgruppen, wie in der Anlage 1 vorgeschlagen, die soziale Staffelung durch Anheben der Einkommensgrenzen umgesetzt werden, könnten hiervon auf der Grundlage der Zahlen aus dem Jahre 2014 bis zu 585 = ca. 37 % der Kinder und deren Eltern hiervon profitieren, indem die Elternbeiträge ermäßigt würden oder der Besuch der Tagesstätte bzw. der Betreuung in der Tagespflege völlig kostenneutral wäre. Bedeutsam ist auch die Tatsache, dass, wie aus der Anlage 3 zu entnehmen ist, in der Einkommensgruppe 8 bis zu 85.897 € = 28,19 %, zu der Elternbeitragssumme beigesteuert wird. Dies ist unter anderem auch der hohen Anzahl von insgesamt 275 Kindern geschuldet, die aus dieser Einkommensgruppe kommen. Eine Erweiterung um zwei Einkommensgrenzen in der Elternbeitragstabelle würde die Möglichkeit eröffnen, die Elternbeiträge genauer an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Eltern anpassen zu können. Des Weiteren könnten zu erwartende und eintretende Elternbeitragsausfälle aus den unteren Einkommensbereichen durch zu erwartende Mehreinnahmen im oberen Bereich ausgeglichen werden. Neben der kreisweiten Anpassung der Elternbeiträge und Einkommensgruppen wurde auch die gemeinsame Regelung innerhalb der fünf Jugendämter erarbeitet, dass jedes Jahr gemäß § 19 Abs. 2 die Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 und dann jedes Jahr folgend um 1,5 %, so wie vom KiBiZ vorgesehen, erhöht werden. Durch die genannten Änderungen würde eine kreisweite Harmonisierung der Elternbeiträge und der Einkommensgruppen erzielt. Vorlage 0/51/174/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz wird in der beifügten Entwurfsform beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Es muss ggfls. mit Mindereinnahmen im Bereich der Elternbeiträge gerechnet werden. Anlage: Anlage 01: Entwurf der 1. Änderungssatzung Anlage 02: Derzeit gültige Beitragstabelle ab dem 01.08.2014 – 31.07.2015 Anlage 03: Aufstellung über das Elternbeitragsaufkommen im Haushaltsjahr 2014 Vorlage 0/51/174/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Anlage 01 zu TOP 02 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 - Entwurf der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 00.00.2015 Präambel Aufgrund der §§ 4, 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), in Kraft getreten am 11. Februar 2015, und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt neu gefasst durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), in Kraft getreten am 21. Dezember 2011, sowie des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007 (GV.NRW S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336), in Kraft getreten am 01. August 2014. hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 24.06.2015 folgende 1. Änderungssatzung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ wie folgt beschlossen: Die der Satzung als Anlage 1 beigefügte Elternbeitragstabelle für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder wird ab dem 01.08.2015 neu gefasst. Anlage 01 zu TOP 02 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 Anlage 1: Elternbeitragstabelle für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2015 zur „1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ vom 00.00.2015 Elternbeitragstabelle vom 01.08.2015 - 31.07.2016 2 Jahre bis Schuleintritt Jahreseinkommen 25 WStd. 35 WStd. 45 WStd. 25 WStd. unter 2 Jahre 35 WStd. 45 WStd. bis 18.000,- € - € - € - € - € - € - € bis 27.000,- € 28,30 € 32,82 € 45,98 € 41,56 € 57,98 € 74,36 € bis 38.000,- € 48,10 € 55,78 € 77,64 € 85,30 € 120,28 € 155,80 € bis 50.000- € 81,02 € 93,23 € 127,64 € 128,75 € 180,91 € 231,96 € bis 62.000,- € 127,64 € 146,50 € 197,55 € 170,91 € 238,62 € 307,44 € bis 74.000,- € 167,59 € 193,11 € 261,92 € 193,11 € 269,70 € 347,39 € bis 86.000,- € 200,89 € 230,85 € 314,09 € 231,96 € 324,08 € 417,30 € bis 98.000,- € 234,18 € 269,70 € 366,24 € 270,80 € 378,46 € 487,22 € bis 110.000,- € 263,52 € 309,17 € 419,60 € 301,77 € 421,51 € 542,89 € über 110.000,- € 296,32 € 352,63 € 478,37 € 336,65 € 470,15 € 605,76 € Anlage 02 zu TOP 02 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 Elternbeitragstabelle ab 01.08.2014 2 Jahre bis Schuleintritt Jahreseinkommen 25 WStd. 35 WStd. bis 15.000 € - € - € 45 WStd. - € unter 2 Jahre 25 WStd. 35 WStd. 45 WStd. - € - € - € bis 24.542 € 28,43 € 32,81 € 45,93 € 41,55 € 57,96 € 74,36 € bis 36.813 € 48,11 € 55,77 € 77,64 € 85,29 € 120,27 € 154,18 € bis 49.084 € 79,83 € 91,85 € 125,75 € 126,84 € 178,23 € 228,53 € bis 61.355 € 125,75 € 144,33 € 194,63 € 168,39 € 235,09 € 302,89 € bis 73.626 € 165,12 € 190,26 € 258,05 € 190,26 € 265,71 € 342,26 € bis 85.897 € 197,92 € 227,44 € 309,45 € 228,53 € 319,29 € 411,13 € über 85.897 € 230,72 € 265,71 € 360,83 € 266,79 € 372,87 € 480,02 € Anlage 03 zu TOP 02 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015 Summe der Elternbeiträge im Haushaltsjahr 2014 pro Einkommensstufe Anzahl der Kinder im Haushaltsjahr 2014 pro Einkommensstufe Einkommensstufe: bis 15.000 € bis 24.542 € bis 36.813 € bis 49.083 € bis 61.355 € bis 73.626 € bis 85.897 € über 85.897 € Beträge: (1.346.107,12 €) 0,00 € 35.899,41 € 128.104,65 € 169.553,58 € 247.118,30 € 219.292,85 € 166.713,05 € 379.425,28 € Prozent: 0,00% 2,67% 9,52% 12,60% 18,36% 16,29% 12,39% 28,19% 139 154 292 251 224 148 92 275 Anzahl Kinder: 400000 350000 300000 250000 200000 Beträge: (1.346.107,12 €) 150000 100000 50000 0 bis bis bis bis bis bis bis über 15.000 24.542 36.813 49.083 61.355 73.62685.89785.897 € € € € € € € € Prozent: 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% Prozent: 10,00% 5,00% 0,00% 1 2 3 4 5 6 7 8 Anzahl Kinder: 350 300 250 200 Anzahl Kinder: 150 100 50 0 1 2 3 4 5 6 7 8