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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
43237.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
02.04.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:17
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Erster Beigeordneter Dr. Gotzen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/285/2015 öffentlich 31.03.2015 Dez. II Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen Anpassung des jährlichen Zuschusses für die Kulturarbeit an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 29.04.2015 18.06.2015 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Tatbestand: Mit Beschluss vom 07.12.2006 hat der Ausschuss für Kultur und Sport und nach ihm am 13.12.2006 der Hauptausschuss und schließlich am 20.12.2006 der Rat der Stadt Erkelenz zum einen die Gründung einer Kultur GmbH beschlossen, zugleich aber auch unter Nr. 5 des Beschlusses folgende Entscheidung zur finanziellen Ausstattung der Gesellschaft getroffen: „… 5. Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 € jährlich zur Verfügung. …“ Der an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gezahlte Zuschuss ist seit dem v.g. Beschluss aus dem Jahre 2006 im nunmehr 9. Jahr unverändert geblieben. Tatsächlich sind in dieser Zeit aber sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten deutlich angestiegen. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach in der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auf diesen Umstand hingewiesen. Gleichwohl konnte das kulturelle Angebot ständig erweitert und der Betrieb der Stadthalle, der kostenmäßig vollständig von der Kultur GmbH getragen wird, gesichert werden. Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen eine moderate Erhöhung des jährlich an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gezahlten Zuschusses vor. Dieser soll ab dem Haushaltsjahr 2015 nicht mehr 125.000 € jährlich betragen, sondern nunmehr 135.000 €. Der Rat der Stadt Erkelenz hat mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 die hierfür erforderlichen Mittel bereits frei gegeben. Mit diesem Zuschuss soll die bisher von der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz bewährte Kulturarbeit und der Betrieb der Stadthalle fortgeführt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Die Stadt Erkelenz stellt bis auf weiteres der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe von 135.000 € jährlich zur Verfügung .“ Finanzielle Auswirkungen: In Höhe des Beschlusses. Die finanziellen Mittel im Haushalt unter 040100 531700 zur Verfügung. Vorlage A 40/285/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2