Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43252.pdf
Größe
606 kB
Erstellt
02.04.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/288/2015
öffentlich
31.03.2015
Dez. II Erster Beigeordneter
Dr. Hans-Heiner Gotzen
Neubau Sportheim TUS Germania Kückhoven
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.04.2015
18.06.2015
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Der TuS Germania 1912 e.V. Kückhoven plant bereits seit einiger Zeit, auf dem
Sportplatz in Kückhoven ein Sportheim mit Duschen, Umkleiden, WC-Anlagen und
Gemeinschaftsraum zu errichten. In mehreren Gesprächen mit Vertretern des Vereins wurden Möglichkeiten zur Realisierung gesucht. Ziel war es, eine Entlastung für
die bislang zum Umkleiden und Duschen genutzte Mehrzweckhalle in Kückhoven zu
finden, eine ortsnahe Möglichkeit zum Duschen und Umkleiden für den Verein zu eröffnen, die auch von der benachbarten Grundschule genutzt werden kann, sowie
auch für den Verein die Schaffung vereinsfördernder Räume vorzusehen. Das nunmehr vom Verein vorgelegte Konzept sieht die Realisierung eines Sportheims mit einem Grundriss von rund 18 x 9,30 m vor. Lage, Ausgestaltung und Größe des Sportheims ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Unterlagen. Der Verein hat bereits einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Zustimmung der Stadt Erkelenz zur Errichtung der baulichen Anlage auf dem sich im Eigentum der Stadt Erkelenz stehenden
Sportgelände erforderlich. Zudem beantragt der Verein eine finanzielle Unterstützung
zur Errichtung der Anlage.
Das Vorhaben wird in sportfachlicher Hinsicht begrüßt und schafft für den Verein attraktive Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit. Der Verein ist,
in Fortsetzung der auch schon bei anderen Sportanlagen eingeschlagenen Verfahrensweise bereit, zur Realisierung des Vorhabens in erheblichem Umfang beizutragen.
Die Verwaltung schlägt daher vor:
a. Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven,
Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des
Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf
Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt
Erkelenz vereinbart werden.
Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden
Bedingungen.
b. Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung
des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
c. Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung
der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der
Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.
d. Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten
(ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.
e. Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des
Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz.
Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.
f. Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims.
Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule
im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die
angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„a.
Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen
baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung
Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich
aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht
Vorlage A 40/288/2015 der Stadt Erkelenz
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ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das
Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der
Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der
Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.
Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.
b.
Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in
Höhe 30.000 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
c.
Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der
Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.
d.
Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der
Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlichrechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.
e.
Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügung-stellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch
in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen
Nutzung und Nutzbarkeit.
f.
Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie
Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage
selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.“
Finanzielle Auswirkungen:
Der Investitionskostenzuschuss steht unter H08010006 zur Verfügung.
Die Mittel zur Realisierung der Erschließung stehen unter 080100 522100 zur Verfügung.
Vorlage A 40/288/2015 der Stadt Erkelenz
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Anlagen:
Orthophoto
Lageplan
Grundriss
Schnitt und Ansicht
Vorlage A 40/288/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 4/4
Orthophotos 2012
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C Stadt Erkelenz © Geobastadaten: Land NRW, Bonn. 1525/2009 © Vermessungs- und Katastnmmt Kreis Hernsbm 2011 (DGK5)
Nutzungenveck: innerdienstiche nicht kommerzielle Nutzung die Daten haben keine rechuidin Gültigkeit.
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