Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
43210.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
02.04.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/278/2015
öffentlich
30.03.2015
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.04.2015
18.06.2015
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von
max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt
werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt
gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und
künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2015 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender
Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der
beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse
zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.632,00 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der
Haushaltsstelle 080200 531700 sowie 040100 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
Vorlage A 40/278/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage Ausschuss für Kultur und Sport am 29.04.2015
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Musik- und Karnevalsvereine
Musik- und
Gegenstand der
KarnevalsAnschaffung
vereine
Bezirksausschuss Erkelenz
Städt.
Anschaffung von
Musikverein
Instrumenten (1 Klarinette, 2
Erkelenz e.V.
Kesselpauken)
Bezirksauschuss Lövenich
Trommler- und Anschaffung einer Chor Lyra
Pfeifercorps
1951 Lövenich
e.V.
Kosten
Kostenvoranschlag
ja/nein
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
6.238,10
ja
ja
30% =
1.871,43
jedoch
höchstens
500,00
1.699,00
ja
ja
30% =
509,70
jedoch
höchstens
500,00
Anlage zur Beschlussvorlage Ausschuss für Kultur und Sport am 29.04.2015
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine und sonstige
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
Turnverein
Anschaffung eines AirTrack
Erkelenz 1860 P2
e.V.
Budo-Club
Erkelenz e.V.
Anschaffung von
Hand-, Schienen- und
Spannschützern
Kosten
Kostenvoranschlag
ja/nein
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
3.378,00 ja
ja
440,00 ja
ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30% =
1.013,40
jedoch
höchstens
500,00
30% =
132,00