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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
43210.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
02.04.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:17
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/278/2015 öffentlich 30.03.2015 Amt 40 Manfred Steinwartz Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen Beratungsfolge: Datum Gremium 29.04.2015 18.06.2015 Ausschuss für Kultur und Sport Hauptausschuss Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren. Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung. Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2015 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.632,00 €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 080200 531700 sowie 040100 531700 zur Verfügung. Anlage: Aufstellung der Zuschüsse an Vereine Vorlage A 40/278/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zur Beschlussvorlage Ausschuss für Kultur und Sport am 29.04.2015 hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen Anmerkung: Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge, höchstens jedoch 500,00 Euro Musik- und Karnevalsvereine Musik- und Gegenstand der KarnevalsAnschaffung vereine Bezirksausschuss Erkelenz Städt. Anschaffung von Musikverein Instrumenten (1 Klarinette, 2 Erkelenz e.V. Kesselpauken) Bezirksauschuss Lövenich Trommler- und Anschaffung einer Chor Lyra Pfeifercorps 1951 Lövenich e.V. Kosten Kostenvoranschlag ja/nein Anerkannt und förderfähig ja/nein Zuschuss 30 % höchstens jedoch 500 Euro 6.238,10 ja ja 30% = 1.871,43 jedoch höchstens 500,00 1.699,00 ja ja 30% = 509,70 jedoch höchstens 500,00 Anlage zur Beschlussvorlage Ausschuss für Kultur und Sport am 29.04.2015 hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen Anmerkung: Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge, höchstens jedoch 500,00 Euro Sportvereine und sonstige Sportvereine Gegenstand der Anschaffung Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte Turnverein Anschaffung eines AirTrack Erkelenz 1860 P2 e.V. Budo-Club Erkelenz e.V. Anschaffung von Hand-, Schienen- und Spannschützern Kosten Kostenvoranschlag ja/nein Anerkannt und förderfähig ja/nein 3.378,00 ja ja 440,00 ja ja Zuschuss 30 % höchstens jedoch 500 Euro 30% = 1.013,40 jedoch höchstens 500,00 30% = 132,00