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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
42783.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
05.03.15, 12:00
Aktualisiert
15.08.17, 15:49

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/204/2015 öffentlich 06.03.2015 BGM Peter Jansen Antrag vom 02.03.2015 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz "Resolution zum Erhalt der Notfallpraxen - Erhaltung der Praxis in Erkelenz sowie weiterer im Kreis Heinsberg" Beratungsfolge: Datum Gremium 18.03.2015 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 02.03.2015, eingegangen am 05.03.2015, der Rat der Stadt Erkelenz möge folgende Resolution beschließen: „Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu erhalten. Begründung: Die Gewährleistung einer medizinischen Grundversorgung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist für alle Menschen im Kreise Heinsberg von unmittelbarer Bedeutung. Ein Kreis in der Größenordnung und Struktur wie der Kreis Heinsberg benötigt mindestens drei Notfallpraxen vor Ort zur Sicherstellung einer gesundheitlichen Grundversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger. Der Erhalt der drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg ist daher zwingend erforderlich, um eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte kassenärztliche Versorgung aller Bevölkerungsteile zu sichern. Ein Abbau bzw. eine Reduzierung von Notfallpraxen im Kreis Heinsberg als einem überwiegend ländlichen Raum würde in erster Linie ältere und auf den ÖPNV angewiesene Menschen treffen und könnte zu einer höheren Belastung der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und zu verstärkten Notfalleinsätzen des Rettungsdienstes führen. Für die betroffenen Städte würde die geplante Maßnahme einen wesentlichen Rückschritt in der zentralen Entwicklung und im Ausbau des örtlichen Gesundheitswesens bedeuten.“ Zur Thematik teilt der Bürgermeister mit: Mit Schreiben vom 18.02.2015, eingegangen am 23.02.2015, wurde dem Bürgermeister in einem Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Begründung für die Änderung der sogenannten Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die nach derzeitigem Stand auch die Schließung der Notfallpraxis in Erkelenz bedeutet, zukommen gelassen. Ausweislich dieser Information (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird die Änderungsnotwendigkeit mit der landesweiten heterogenen Organisation sowie der negativen rechtlichen Einschätzung zur derzeitigen Organisation durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW begründet. Bereits im Sommer letzten Jahres hat der Bürgermeister auf Grund von Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern (Kassenpatientinnen und Kassenpatienten) in einem persönlichen Gespräch mit dem Präsidenten Dr. med. Potthoff die von der Bürgerschaft „gefühlte“ nicht ausreichende kassenärztliche Versorgung angesprochen, die auch mit zu der hohen Frequentierung der Notfallpraxis beiträgt. Zwischenzeitlich wurden vom Bürgermeister auch Gespräche mit den Organisatoren der Notfallpraxis geführt sowie weitere Informationen eingeholt. Auch hieraus bestätigte sich der Eindruck, dass ohne Berücksichtigung lokaler/regionaler Bedarfsaspekte, die gerade hier wieder den ländlichen Raum negativ betreffen, Veränderungen nur wegen der landesweiten Einheitlichkeit erfolgen sollen. Resultierend daraus wurde dem Präsidenten das Unverständnis über die geplante Änderung, sowohl aus der Funktion des Bürgermeisters wie auch als Vorsitzender des Kuratoriums der Hermann-Josef-Stiftung, bereits am 03.03.2015 schriftlich mitgeteilt. Ebenso wurden die Ärztekammer sowie der Kreisverband der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der abschließenden Entscheidungsfindung mit einbezogen wird, gebeten, sich für den Erhalt der Notfallpraxis einzubringen. Beschlussentwurf: „1. …. 2. ….1“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Antragsschreiben der SPD-Fraktion vom 02.03.2015 Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 18.02.2015 Eingabe Ludowika Oberbusch und Valerie Kußmaul GbR vom 04.03.2015 Schnellbrief 40 einschließlich Anlagen des StGB NRW vom 12.03.2015 1 Neben dem Resolutionstext könnte an dieser Stelle noch beschlossen werden, wem – über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein hinaus – die Resolution zur Kenntnis zu geben wäre. Vorlage A 10/204/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Der Hauptgeschäftsführer Schnellbrief 40/2015 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: III/2 501 Me/Oe Ansprechpartner: Beigeordneter: Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent: Dr. Matthias Menzel Durchwahl 0211•4587-234 _ 12. März 2015 Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der nachfolgende Schnellbrief richtet sich in erster Linie an die Mitgliedskommunen im Einzugsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Den übrigen Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW dient er lediglich als Information. Mit Presseerklärung vom 02.03.2015 hatte sich die Geschäftsstelle bereits gegen die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gewandt, zahlreiche Notfallpraxen in ihrem Einzugsbereich zu schließen. Bereits heute sei bei einer Vielzahl von Kommunen die hausärztliche Versorgung unmittelbar gefährdet. Hinzu komme die ungünstige Altersstruktur der Hausärzte und Hausärztinnen in Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle hat insbesondere betont, dass gerade in einer alternden Gesellschaft ein medizinisches Angebot in angemessener Entfernung, welches den Bürgerinnen und Bürgern nachts wie auch am Wochenende zur Verfügung stehe, unerlässlich sei. Wegen der Einzelheiten wird auf die als Anlage 1 beigefügte Presseerklärung verwiesen. Mit Schreiben vom heutigen Tage hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus Nordrhein-Westfalen an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gewandt (vgl. Anlage 2). Darin haben wir die mangelnde Abstimmung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und kommunalen Spitzenverbänden kritisiert. Zudem haben wir die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nochmals aufgerufen, die bereits beschlossene Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu überarbeiten und dabei die kommunalen Spitzenverbände angemessen zu beteiligen. Über das weitere Verfahren werde ich Sie gerne informieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernd Jürgen Schneider Anlagen Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune . Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Ansprechpartner: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Herrn Vorstand Dr. Peter Potthoff Tersteegenstraße 9 Hauptreferentin Andrea Vontz-Liesegang, Städtetag NRW Tel.-Durchwahl: 0221 3771-260 Fax-Durchwahl: 0221 3771- 409 E-Mail: andrea.vontz@staedtetag.de Aktenzeichen: 40475 Düsseldorf Nachrichtlich: Frau Ministerin Barbara Steffens Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Horionplatz 1 40213 Düsseldorf Hauptreferent Dr. Kai Zentara, Landkreistag NRW Tel.-Durchwahl: 0211 300491-230 Fax-Durchwahl: 0211 300491-5230 E-Mail: k.zentara@lkt-nrw.de Aktenzeichen: 53.60.01 Hauptreferent Dr. Matthias Menzel Städte- und Gemeindebund NRW Tel.-Durchwahl: 0211 4587.234 Fax-Durchwahl: 0211 4587 291 E-Mail:matthias.menzel@kommunen-innrw.de Aktenzeichen: III/2-501 Datum: 11.03.2015 1. Entwurf einer Vereinbarung zur strukturellen/institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen GKV, KV Nordrhein und den kommunalen Spitzenverbänden 2. Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Ihre Schreiben vom 22.01., 11.02. und 19.02.2015 Sehr geehrter Herr Dr. Potthoff, mit Schreiben vom 22.01.2015 haben Sie uns informiert, dass die maßgeblichen Verbände der nordrheinischen Krankenkassen Ihnen mitgeteilt hätten, „aus grundsätzlichen Erwägungen keine Basis“ für eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen GKV, Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein und kommunalen Spitzenverbänden zu sehen. Den für den 24.02.2015 ins Auge gefassten Termin für ein weiteres gemeinsames Treffen haben Sie abgesagt, aber gleichzeitig an dem für den 27.10.2015 ins Auge gefassten Termin festgehalten. Weiter haben Sie ausgeführt, dass es Ihnen sinnvoll erscheine, als Rahmen für unsere Mitwirkung in Fragen der Bedarfsplanung jährlich zwei Termine in „großer“ Runde und ggf. in kleinerer Besetzung weitere Beratungen vorzusehen. Ob und ggf. mit welchem Ergebnis Sie eine Teilnahme der KVWL an unseren Beratungen abfragen konnten, haben Sie nicht mitgeteilt. Wir verstehen dies so, dass die KV Nordrhein selbst ebenfalls kein Interesse daran hat, eine Vereinbarung über eine strukturelle/institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und kommunalen Spitzenverbänden (ohne die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen) zu schließen. Wir bitten Sie, diese Haltung angesichts der Praxis in anderen Bundesländern und den Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen im SGB V sowie in der Ärzte-ZV zu überdenken. Aus unserer Sicht besteht weiterhin Raum und Bedarf für eine strukturelle/institutionalisierte Kooperation zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden im Land Nordrhein-Westfalen. Städtetag NRW Gereonstr. 18 - 32 50670 Köln Tel. 0221.3771.0 www.staedtetag-nrw.de Landkreistag NRW Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Tel. 0211.300491.0 www.lkt-nrw.de -2- Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 199/201 40474 Düsseldorf Tel. 0211.4587.1 www.kommunen-in-nrw.de Wir hoffen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nicht einen Weg verfolgt, die Bedarfsplanung – trotz hoher Betroffenheit der Menschen in den Kommunen – hinter verschlossenen Türen zu betreiben und sie kurzfristig und ohne vorherige angemessene Rückkoppelung mit den Kommunen bzw. der Öffentlichkeit durch ihre Gremien beschließen zu lassen. Dieser Eindruck drängt sich allerdings in Bezug auf die Neustrukturierung des ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den letzten Wochen auf. Lediglich den Medien (zuerst Rheinische Post vom 04.02.2015) war zu entnehmen, dass Sie eine Neuordnung der Planung beabsichtigen. Der Beschluss Ihrer Vertreterversammlung erfolgte dann bereits am 11.02.2015. Erst am 19.02.2015 sahen Sie sich veranlasst, uns über die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Kenntnis zu setzen. Eine Information über den Auslastungsgrad der aktuell bestehenden Notdienstpraxen oder eine Prognose hinsichtlich der Auswirkungen auf die Krankenhausambulanzen haben Sie nicht vorgelegt. Soweit Sie im Schreiben vom 19.02.2015 ausführen, dass sich die Meinungsbildung der KV Nordrhein mit der größtmöglichen Transparenz vollziehe und die Vertreterversammlung öffentliche tage sowie die Beschlüsse derselben seit 2012 veröffentlicht würden, ist anzumerken, dass diese Beschlussvorschläge für die Versammlung am 11.02.2015 von Ihnen im Vorfeld nicht zur Verfügung gestellt wurden. Nach unserer Auffassung widerspricht dieses Vorgehen allen Äußerungen hinsichtlich einer von Ihnen gewünschten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und kommunalen Spitzenverbänden sowie allen Grundsätzen einer transparenten Beteiligung der Bevölkerung in Angelegenheiten von weitreichender Bedeutung, die als Rechtsgedanke auch in den einschlägigen Vorschriften des SGB V oder der Ärzte-ZV angelegt sind. Wir rufen Sie daher auf, Ihre Haltung hinsichtlich der von Ihnen wie von uns ursprünglich verfolgten Idee einer strukturierten/institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein positiv zu erneuern. Wir sind nach wie vor gerne zu zeitnahen Gesprächen bereit. Außerdem erwarten wir, dass Sie die bereits beschlossene Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter Berücksichtigung der zahlreichen Sie aus den Kommunen des Landesteiles Nordrhein erreichenden Schreiben vor einer Umsetzung überarbeiten und uns dabei angemessen beteiligen. Wir erlauben uns eine Durchschrift dieses Schreibens an Ministerin Barbara Steffens, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stephan Articus Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalen Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Dr. Bernd Jürgen Schneider Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen