Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
42783.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
05.03.15, 12:00
Aktualisiert
15.08.17, 15:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Referat für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/204/2015
öffentlich
06.03.2015
BGM Peter Jansen
Antrag vom 02.03.2015 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz
"Resolution zum Erhalt der Notfallpraxen - Erhaltung der Praxis in Erkelenz sowie weiterer im Kreis Heinsberg"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.03.2015
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom
02.03.2015, eingegangen am 05.03.2015, der Rat der Stadt Erkelenz möge folgende
Resolution beschließen:
„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und
die Ärztekammer Nordrhein auf, die drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg
zu erhalten.
Begründung:
Die Gewährleistung einer medizinischen Grundversorgung außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten ist für alle Menschen im Kreise Heinsberg von unmittelbarer Bedeutung. Ein Kreis in der Größenordnung und Struktur wie der Kreis Heinsberg benötigt
mindestens drei Notfallpraxen vor Ort zur Sicherstellung einer gesundheitlichen
Grundversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger. Der Erhalt der drei Notfallpraxen
im Kreis Heinsberg ist daher zwingend erforderlich, um eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte kassenärztliche Versorgung aller Bevölkerungsteile zu sichern.
Ein Abbau bzw. eine Reduzierung von Notfallpraxen im Kreis Heinsberg als einem
überwiegend ländlichen Raum würde in erster Linie ältere und auf den ÖPNV angewiesene Menschen treffen und könnte zu einer höheren Belastung der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und zu verstärkten Notfalleinsätzen des Rettungsdienstes führen. Für die betroffenen Städte würde die geplante Maßnahme einen wesentlichen Rückschritt in der zentralen Entwicklung und im Ausbau des örtlichen Gesundheitswesens bedeuten.“
Zur Thematik teilt der Bürgermeister mit:
Mit Schreiben vom 18.02.2015, eingegangen am 23.02.2015, wurde dem Bürgermeister in einem Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Begründung für die Änderung der sogenannten Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die nach derzeitigem Stand auch die Schließung der Notfallpraxis in Erkelenz bedeutet, zukommen gelassen.
Ausweislich dieser Information (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird die Änderungsnotwendigkeit mit der landesweiten heterogenen Organisation sowie der negativen rechtlichen Einschätzung zur derzeitigen Organisation durch das Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW begründet.
Bereits im Sommer letzten Jahres hat der Bürgermeister auf Grund von Meldungen
von Bürgerinnen und Bürgern (Kassenpatientinnen und Kassenpatienten) in einem
persönlichen Gespräch mit dem Präsidenten Dr. med. Potthoff die von der Bürgerschaft „gefühlte“ nicht ausreichende kassenärztliche Versorgung angesprochen, die
auch mit zu der hohen Frequentierung der Notfallpraxis beiträgt.
Zwischenzeitlich wurden vom Bürgermeister auch Gespräche mit den Organisatoren
der Notfallpraxis geführt sowie weitere Informationen eingeholt. Auch hieraus bestätigte sich der Eindruck, dass ohne Berücksichtigung lokaler/regionaler Bedarfsaspekte, die gerade hier wieder den ländlichen Raum negativ betreffen, Veränderungen
nur wegen der landesweiten Einheitlichkeit erfolgen sollen.
Resultierend daraus wurde dem Präsidenten das Unverständnis über die geplante
Änderung, sowohl aus der Funktion des Bürgermeisters wie auch als Vorsitzender
des Kuratoriums der Hermann-Josef-Stiftung, bereits am 03.03.2015 schriftlich mitgeteilt. Ebenso wurden die Ärztekammer sowie der Kreisverband der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der abschließenden Entscheidungsfindung mit einbezogen
wird, gebeten, sich für den Erhalt der Notfallpraxis einzubringen.
Beschlussentwurf:
„1. ….
2. ….1“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Antragsschreiben der SPD-Fraktion vom 02.03.2015
Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom
18.02.2015
Eingabe Ludowika Oberbusch und Valerie Kußmaul GbR vom 04.03.2015
Schnellbrief 40 einschließlich Anlagen des StGB NRW vom 12.03.2015
1
Neben dem Resolutionstext könnte an dieser Stelle noch beschlossen werden, wem – über die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein hinaus – die Resolution zur Kenntnis zu geben wäre.
Vorlage A 10/204/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Der Hauptgeschäftsführer
Schnellbrief 40/2015
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail:
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: III/2 501 Me/Oe
Ansprechpartner:
Beigeordneter: Horst-Heinrich Gerbrand
Hauptreferent: Dr. Matthias Menzel
Durchwahl 0211•4587-234
_
12. März 2015
Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
der nachfolgende Schnellbrief richtet sich in erster Linie an die Mitgliedskommunen im Einzugsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Den übrigen Mitgliedskommunen
des Städte- und Gemeindebundes NRW dient er lediglich als Information.
Mit Presseerklärung vom 02.03.2015 hatte sich die Geschäftsstelle bereits gegen die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gewandt, zahlreiche Notfallpraxen in ihrem
Einzugsbereich zu schließen. Bereits heute sei bei einer Vielzahl von Kommunen die hausärztliche Versorgung unmittelbar gefährdet. Hinzu komme die ungünstige Altersstruktur der
Hausärzte und Hausärztinnen in Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle hat insbesondere
betont, dass gerade in einer alternden Gesellschaft ein medizinisches Angebot in angemessener Entfernung, welches den Bürgerinnen und Bürgern nachts wie auch am Wochenende zur
Verfügung stehe, unerlässlich sei. Wegen der Einzelheiten wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Presseerklärung verwiesen.
Mit Schreiben vom heutigen Tage hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus Nordrhein-Westfalen an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gewandt
(vgl. Anlage 2). Darin haben wir die mangelnde Abstimmung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und kommunalen Spitzenverbänden kritisiert. Zudem haben wir die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein nochmals aufgerufen, die bereits beschlossene Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu überarbeiten und dabei die kommunalen Spitzenverbände angemessen zu beteiligen.
Über das weitere Verfahren werde ich Sie gerne informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Jürgen Schneider
Anlagen
Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und
-dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune .
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Herrn Vorstand Dr. Peter Potthoff
Tersteegenstraße 9
Hauptreferentin Andrea Vontz-Liesegang,
Städtetag NRW
Tel.-Durchwahl: 0221 3771-260
Fax-Durchwahl: 0221 3771- 409
E-Mail: andrea.vontz@staedtetag.de
Aktenzeichen:
40475 Düsseldorf
Nachrichtlich:
Frau Ministerin Barbara Steffens
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Hauptreferent Dr. Kai Zentara,
Landkreistag NRW
Tel.-Durchwahl: 0211 300491-230
Fax-Durchwahl: 0211 300491-5230
E-Mail: k.zentara@lkt-nrw.de
Aktenzeichen: 53.60.01
Hauptreferent Dr. Matthias Menzel
Städte- und Gemeindebund NRW
Tel.-Durchwahl: 0211 4587.234
Fax-Durchwahl: 0211 4587 291
E-Mail:matthias.menzel@kommunen-innrw.de
Aktenzeichen: III/2-501
Datum:
11.03.2015
1. Entwurf einer Vereinbarung zur strukturellen/institutionalisierten Zusammenarbeit
zwischen GKV, KV Nordrhein und den kommunalen Spitzenverbänden
2. Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Ihre Schreiben vom 22.01., 11.02. und 19.02.2015
Sehr geehrter Herr Dr. Potthoff,
mit Schreiben vom 22.01.2015 haben Sie uns informiert, dass die maßgeblichen Verbände der
nordrheinischen Krankenkassen Ihnen mitgeteilt hätten, „aus grundsätzlichen Erwägungen keine
Basis“ für eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen GKV, Kassenärztlicher
Vereinigung Nordrhein und kommunalen Spitzenverbänden zu sehen. Den für den 24.02.2015 ins
Auge gefassten Termin für ein weiteres gemeinsames Treffen haben Sie abgesagt, aber gleichzeitig
an dem für den 27.10.2015 ins Auge gefassten Termin festgehalten. Weiter haben Sie ausgeführt,
dass es Ihnen sinnvoll erscheine, als Rahmen für unsere Mitwirkung in Fragen der Bedarfsplanung
jährlich zwei Termine in „großer“ Runde und ggf. in kleinerer Besetzung weitere Beratungen
vorzusehen. Ob und ggf. mit welchem Ergebnis Sie eine Teilnahme der KVWL an unseren
Beratungen abfragen konnten, haben Sie nicht mitgeteilt.
Wir verstehen dies so, dass die KV Nordrhein selbst ebenfalls kein Interesse daran hat, eine
Vereinbarung über eine strukturelle/institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlicher
Vereinigung und kommunalen Spitzenverbänden (ohne die Verbände der gesetzlichen
Krankenkassen) zu schließen. Wir bitten Sie, diese Haltung angesichts der Praxis in anderen
Bundesländern und den Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kommunen und
Kassenärztlichen Vereinigungen im SGB V sowie in der Ärzte-ZV zu überdenken.
Aus unserer Sicht besteht weiterhin Raum und Bedarf für eine strukturelle/institutionalisierte
Kooperation zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den kommunalen
Spitzenverbänden im Land Nordrhein-Westfalen.
Städtetag NRW
Gereonstr. 18 - 32
50670 Köln
Tel. 0221.3771.0
www.staedtetag-nrw.de
Landkreistag NRW
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Tel. 0211.300491.0
www.lkt-nrw.de
-2-
Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Str. 199/201
40474 Düsseldorf
Tel. 0211.4587.1
www.kommunen-in-nrw.de
Wir hoffen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nicht einen Weg verfolgt, die
Bedarfsplanung – trotz hoher Betroffenheit der Menschen in den Kommunen – hinter
verschlossenen Türen zu betreiben und sie kurzfristig und ohne vorherige angemessene
Rückkoppelung mit den Kommunen bzw. der Öffentlichkeit durch ihre Gremien beschließen zu
lassen. Dieser Eindruck drängt sich allerdings in Bezug auf die Neustrukturierung des ambulanten
ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den letzten Wochen auf.
Lediglich den Medien (zuerst Rheinische Post vom 04.02.2015) war zu entnehmen, dass Sie eine
Neuordnung der Planung beabsichtigen. Der Beschluss Ihrer Vertreterversammlung erfolgte dann
bereits am 11.02.2015. Erst am 19.02.2015 sahen Sie sich veranlasst, uns über die Reform des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Kenntnis zu setzen. Eine Information über den Auslastungsgrad
der aktuell bestehenden Notdienstpraxen oder eine Prognose hinsichtlich der Auswirkungen auf die
Krankenhausambulanzen haben Sie nicht vorgelegt. Soweit Sie im Schreiben vom 19.02.2015
ausführen, dass sich die Meinungsbildung der KV Nordrhein mit der größtmöglichen Transparenz
vollziehe und die Vertreterversammlung öffentliche tage sowie die Beschlüsse derselben seit 2012
veröffentlicht würden, ist anzumerken, dass diese Beschlussvorschläge für die Versammlung am
11.02.2015 von Ihnen im Vorfeld nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Nach unserer Auffassung widerspricht dieses Vorgehen allen Äußerungen hinsichtlich einer von
Ihnen gewünschten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und
kommunalen Spitzenverbänden sowie allen Grundsätzen einer transparenten Beteiligung der
Bevölkerung in Angelegenheiten von weitreichender Bedeutung, die als Rechtsgedanke auch in
den einschlägigen Vorschriften des SGB V oder der Ärzte-ZV angelegt sind.
Wir rufen Sie daher auf, Ihre Haltung hinsichtlich der von Ihnen wie von uns ursprünglich
verfolgten Idee einer strukturierten/institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen kommunalen
Spitzenverbänden und Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein positiv zu erneuern. Wir sind nach
wie vor gerne zu zeitnahen Gesprächen bereit. Außerdem erwarten wir, dass Sie die bereits
beschlossene Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter Berücksichtigung der
zahlreichen Sie aus den Kommunen des Landesteiles Nordrhein erreichenden Schreiben vor einer
Umsetzung überarbeiten und uns dabei angemessen beteiligen.
Wir erlauben uns eine Durchschrift dieses Schreibens an Ministerin Barbara Steffens, Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Articus
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Klein
Hauptgeschäftsführer
des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Dr. Bernd Jürgen Schneider
Hauptgeschäftsführer
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen