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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
42758.pdf
Größe
951 kB
Erstellt
24.02.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:16
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/189/2015 öffentlich 26.02.2015 Amt 10 Simon Häusler Erlass einer Resolution gegen die Abkommen TTIP, CETA und TISA - Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 12.03.2015 Hauptausschuss Tatbestand: Mit Schreiben vom 17.12.2014 beantragt der Vorstand des ver.di-Bezirks Linker Niederrhein gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW den Erlass einer Resolution gegen die Abkommen TTIP, CETA und TISA. Der Antrag von ver.di enthält u. a. folgenden Beschlusstext: „Der Rat (der Stadt Erkelenz) lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA mit den bisher bekannten Inhalten ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken könnten und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge wie die Vergaben im ÖPNV, die Strom- und Wasserversorgung, das öffentliche Beschaffungswesen und vieles mehr können konkret betroffen sein. Der Rat wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landesund Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA zu informieren.“ Wegen des genauen Wortlautes sowie dessen Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Der Bürgermeister hat Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW in die Tagesordnung des Hauptausschusses als vom Rat gebildeter Beschwerdeausschuss (vgl. § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz) aufzunehmen und zwar selbst dann, wenn diese nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Der Bürgermeister hat in diesen Fällen darauf hinzuweisen, dass die Angelegenheit durch Beschluss von der Tagesordnung abzusetzen ist. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse – auch Resolutionsbeschlüsse – betreffend gesetzgeberische oder allgemeinpolitische Vorhaben des Bundes und des Landes, die keinen speziellen und konkreten örtlichen Bezug zur Stadt Erkelenz haben. Der vorliegende Antrag von ver.di betrifft eine Angelegenheit aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundes, die keinen konkreten örtlichen Bezug zur Stadt Erkelenz hat. Allein der Umstand, dass die vorbenannten Abkommen auch Auswirkungen auf die Kommunen haben können, begründet keine Zuständigkeit oder unmittelbare Betroffenheit der Stadt Erkelenz. Eine andere Beurteilung der Angelegenheit gebieten auch der Hinweis des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW gemäß Runderlass vom 11.12.2014 und auch andere Stellungnahmen nicht. Denn auch diese kommen überwiegend zu dem Ergebnis, dass eine Befassungskompetenz des Rates nicht grundsätzlich – sondern nur bei einem speziellen örtlichen Bezug – besteht und daher im Einzelfall zu prüfen ist. Gerade ein solcher spezieller örtlicher Bezug zur Stadt Erkelenz ergibt sich jedoch aus dem Antrag der ver.di nicht; es wird nicht dargelegt, dass insbesondere die Stadt Erkelenz – im Vergleich zu anderen Kommunen – durch die in Rede stehenden Abkommen besonders beeinträchtigt würde. Die Angelegenheit ist somit wegen fehlender Verbandszuständigkeit der Stadt Erkelenz von der Tagesordnung abzusetzen. Der Bürgermeister leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter. Dies ist im vorliegenden Fall das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Beschlussentwurf: „1. Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. 2. Der Antrag von ver.di zu den Abkommen TTIP, CETA und TISA wird an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag von ver.di vom 17.12.2014 Vorlage A 10/189/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2