Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
42700.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
24.02.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/174/2015
öffentlich
03.03.2015
Amt 30 Christiane Pelzer
Wahl der stellv. Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.03.2015
Hauptausschuss
Tatbestand:
Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson der drei Schiedsamtsbezirke der
Stadt Erkelenz, Herr Peter Byroslawski, läuft zum 26.09.2015 aus. Herr Byroslawski
(geb. 10.01.1942) wird das Alter von 70 Jahren bei Ablauf seiner Amtszeit überschritten haben. Gemäß § 2 Abs. 4 des Schiedsamtsgesetzes des Landes NordrheinWestfalen (SchAG NRW) soll zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt
werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Herr Byroslawski verzichtet darüber
hinaus jedoch auch auf eine erneute Amtszeit als stellvertretende Schiedsperson.
Gemäß § 11 Abs. 1 SchAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende
Schiedsperson bestellt. Ist auch die stellvertretende Schiedsperson vorübergehend
oder dauernd verhindert, das Amt auszuüben, so kann die Leitung des Amtsgerichtes (§ 4) eine benachbarte Schiedsperson oder eine benachbarte stellvertretende
Schiedsperson beauftragen, das Amt einstweilen wahrzunahmen.
Aus Effektivitäts- und Kostengründen ist in vielen Kommunen NRW die Vertretung
der Schiedspersonen in Gemeinden mit mindestens zwei Schiedsamtsbezirken
wechselseitig geregelt.
Die Vertretung der Schiedspersonen soll daher ab dem 27.09.2015 auch in Erkelenz
wechselseitig dergestalt erfolgen, dass die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes
I, derzeit Herr Manfred Nause, die Vertretung für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II, derzeit Herr Bernhard Prinzen, dieser die Vertretung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III, derzeit Herr Hans Lennartz, und dieser wiederum die Vertretung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I übernimmt. Damit
wäre eine umfassende Vertretung der Schiedspersonen gewährleistet, die keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Alle drei Schiedspersonen sind mit dieser Regelung einverstanden.
Beschlussentwurf:
„1.
Als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I wird die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II, Herr Prinzen,
bestellt.
2.
Als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II wird die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III, Herr
Lennartz, bestellt.
3.
Als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III wird die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I, Herr Nause,
bestellt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen im Bereich Geschäftsausgaben des Schiedsamtes (Lehrgangskosten,
Literatur etc.).
Vorlage A 30/174/2015 der Stadt Erkelenz
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