Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
42712.pdf
Größe
782 kB
Erstellt
24.02.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/190/2015
öffentlich
23.02.2015
Amt 10 Ulrike Hoeren
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Dienstreise einer Delegation anlässlich der Beisetzung des Erkelenzer Ehrenbürgers Michel Thoury in die Partnerstadt St. James
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.03.2015
Hauptausschuss
Tatbestand:
Gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW kann der Bürgermeister – im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter – mit einem dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich ist. Die Entscheidung
ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Ausschuss kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.
Anlässlich des Todes des Erkelenzer Ehrenbürgers und Ehrennadelträgers Michel
Thoury war kurzfristig eine Delegation der Stadt Erkelenz zu den Trauerfeierlichkeiten, die am 21.02.2015 in St. James stattfanden, zu entsenden.
Gemäß Beschluss des Rates vom 11.09.1985 ist der Hauptausschuss des Rates der
Stadt Erkelenz für die Genehmigung solcher Dienstreisen zuständig. In der Kürze der
Zeit konnte ein Beschluss des Hauptausschusses nicht gefasst werden, weshalb eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW (Fall äußerster Dringlichkeit) herbeizuführen war.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung
zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussentwurf:
„Folgende am 19.02.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit genehmigt:
Die Dienstreisegenehmigung zur Fahrt einer Erkelenzer Delegation mit folgenden
Mitgliedern:
Stv. Bürgermeister Walter von der Forst / 2. stv. Bürgermeisterin Astrid Wolters
Vorsitzender des Partnerschaftskomitees RH Ulrich Wendt
Mitglied des Partnerschaftskomitees Theo Meurer
Ehrenratsherr Leo Schmitz (Ehrenbürger der Stadt St. James)
Prof. Dr. Norbert Brendt (Ehrenbürger der Stadt St. James)
zu den Trauerfeierlichkeiten anlässlich der Beisetzung des Erkelenzer Ehrenbürgers
Michel Thoury am 21.02.2015 nach St. James (Zeitraum der Fahrt voraussichtlich
20.02. – 22.02.2015) wird hiermit genehmigt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Fahrt erfolgte mit Privat-Pkw. Wegestrecken- und Mitnahmeentschädigungen
richten sich nach den aktuellen Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. Autobahngebühren werden erstattet. Dies gilt auch für die Kosten der Unterbringung
anlässlich der vorgenannten Dienstreise.
Anlage:
Dringlichkeitsentscheidung aufgrund § 60 Abs. 2 GO NRW vom 19.02.2015
Vorlage A 10/190/2015 der Stadt Erkelenz
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