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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
42474.pdf
Größe
595 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
13.10.17, 16:18

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 0/51/173/2015 öffentlich Amt 50/51 Antoinette Lauten Amt 50/51 Claus Bürgers Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015-2016 Beratungsfolge: Datum Gremium 11.03.2015 Jugendhilfeausschuss Tatbestand: Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind dem Land jährlich zum 15. März die auf Basis der Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarfe der Kindpauschalen in den einzelnen Betreuungsformen zu melden. Insofern ist die Kindergartenbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben und dem aktuellen Bedarf anzupassen. Unter Berücksichtigung der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2015/2016 und der bestehenden Nachfrage wurde in Abstimmung mit den Freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz der aus der beigefügten Kindergartenbedarfsplanung ersichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr ermittelt. Die Planung beinhaltet auch das flächendeckende und bedarfsgerechte Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss soll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Land - bis zum 15.03.2015 – der im kommenden Kindergartenjahr bestehende Bedarf mitgeteilt werden. Dieser Bedarf ist Grundlage für die Mitfinanzierung der vorgesehenen Betreuungsplätze durch das Land in Form der nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehenen Kindpauschalen. Im elektronischen Antragsverfahren bedarf es der Mitteilung, dass dieser formelle Beschluss gefasst worden ist. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2015 als Grundlage für die Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor dem 15.03.2015 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, diese im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird in der Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt. Die Stadt hat gemäß § 20 KiBiz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kindpauschalen zu gewähren. Das Land wiederum gewährt dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss anhand der am 15. März erstellten verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung. Finanzierung der Tageseinrichtungen nach Träger Träger Kirchliche Träger Andere freie Träger Elterninitiative Kommune Bewilligung durch Kommune 88% 91% 96% 79% Trägeranteil 12% 9% 4% 21% Landesanteil 36,5% 36,0% 38,5% 30,0% kalkulierter Elternbeitrag 19% 19% 19% 19% Verbleibender kommunaler Finanzierungsaufwand 32,5% 36,0% 38,5% 30,0% Die Kindpauschalen für die in der Anlage dargestellten Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/16 betragen 9.774.184,89 €. Anlagen: 01 Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz 02 Kindpauschalen 2015/16 Vorlage 0/51/173/2015 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage 01 zu TOP 05, Kindergartenbedarfsplanung Kindergartenjahr 2015/2016 (01.08.2015 - 31.07.2016) Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz Seite 2 von 11 I. Gesetzliche Vorgaben Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) ist jährlich im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu entscheiden, welche der gesetzlich vorgesehenen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet angeboten werden. Der sich hieraus ergebende Anteil der einzelnen Kindpauschalen ist bis zum 15. März jeden Jahres dem Land zu melden. Dieses Verfahren wurde erstmalig mit Inkrafttreten des KiBiz zum 01.08.2008 für das Kindergartenjahr 2008/2009 angewandt. Nunmehr ist im Hinblick auf die Meldefrist 15.03.2015 der Bedarf für das Kindergartenjahr 2015/2016 festzustellen. Der durch den öffentlichen Träger im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelte Bedarf ist die Basis für die Festsetzung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten aller Kindertageseinrichtungen im kommenden Kindergartenjahr. Wie schon in den Vorjahren wurden im Vorfeld der Erstellung der Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 die Vorstellungen für die im kommenden Kindergartenjahr beabsichtigten Betreuungsangebote bei den Trägern der 24 Kindertageseinrichtungen in Erkelenz abgefragt. Berücksichtigt wird hierbei, dass aufgrund der Fassung des § 24 SGB VIII mit Wirkung ab dem 01.08.2013 neben dem Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3-6 Jahren auch der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren umzusetzen ist. § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Fassung 01.08.2013) (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Seite 3 von 11 (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. II. Demographische Entwicklung seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetztes am 01. August 2008 Gesamtzahl der zu versorgenden Kinder vom 01.08.2008 bis 31.07.2015 Kindergartenbedarfsplanung 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 3-6 Jahre jeweils 01.08. 1204 1200 1141 1200 1178 1188 1184 3-6 Jahre jeweils 01.01. 1372 1360 1303 1257 1235 1260 1246 3-6 Jahre jeweils 01.05 1485 1454 1435 1344 1357 1367 1349 1-3 Jahre zum 01.08 758 759 724 704 773 723 692 Gesamtzahl der zu versorgenden Kinder im Kindergartenjahr 2015/2016 Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 3-6 Jahre jeweils 01.08. 1199 3-6 Jahre jeweils 01.01. 1243 3-6 Jahre 1-3 Jahre jeweils 01.05. 1349 718 Im Vergleich zum derzeit laufenden Kindergartenjahr ist die Anzahl der Kinder über drei Jahren um 15 angestiegen. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren ist um 26 angestiegen. Dabei ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder regional sehr unterschiedlich. Nach wie vor ist der Bedarf im Bereich der Innenstadt sowohl bei den Kindern zwischen 3 und 6 Jahren als auch bei Kindern unter drei Jahren sehr hoch. Die Mehr - bzw. Minderbelegungen der einzelnen Tageseinrichtungen ergeben sich aus den nachfolgenden Erläuterungen. Seite 4 von 11 Infolge des U3 Ausbaus im Bestand wurde eine nicht geringe Anzahl an Plätzen für Kinder über drei Jahren abgebaut. Der prognostizierte demographische Wandel ist, wie aus der oben abgebildeten Tabelle ersichtlich, in Erkelenz nicht eingetreten. Nach wie vor ist die Innenstadt von Erkelenz ein Zuzugsgebiet. Im Oerather Mühlenfeld ist die Bautätigkeit noch nicht abgeschlossen und im Bauxhof beginnt sie gerade. In Gerderath, Kückhoven, Schwanenberg, Borschemich -neu- und Immerath –neu- sind weitere neue Baugrundstücke ausgewiesen worden. Dabei ist zu erwarten, dass diese zumeist von jungen Familien erworben werden. Nicht zu kalkulieren ist der Zuzug von Asylbewerbern mit Kindern im Kindergartenalter von 1-6 Jahren. Somit ist auch kurzfristig nicht mit einer rückläufigen Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen zu rechnen. Überbelegungen kommen in einzelnen Einrichtungen zustande, da alle U3 Plätze, die mit Bundes -und Landesmitteln gefördert wurden, auch mit Kindern unter drei Jahren belegt werden müssen. Werden in den Einrichtungen weniger Kinder in die Schule entlassen, als Kinder unter drei neu aufgenommen werden müssen, ergibt sich automatisch eine Mehrbelegung. In einzelnen Außenbezirken ist die Anzahl der Kinder rückläufig, so dass dort die Einrichtungen mit einem geringeren Betreuungsangebot arbeiten. Aufgrund der sehr ländlichen Struktur und einem dementsprechend gering ausgebauten Netz des öffentlichen Verkehrs scheiterten in der Vergangenheit Versuche, Eltern weiter entfernte Einrichtungen als Alternative anzubieten. Viele Familien verfügen nicht über einen 2. Pkw. III. Plätze in Tageseinrichtungen Städt. Tageseinrichtung für Kinder Adolf-Kolping-Hof In der Tageseinrichtung Adolf-Kolping-Hof werden 3 Gruppen in der Gruppenform I und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 2 11 13 35 10 46 56 45 4 20 24 Gesamt 16 77 93 Seite 5 von 11 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Bauxhof In der Tageseinrichtung Bauxhof werden 1 Gruppe in Gruppenform I, 1 Gruppe in der Gruppenform II und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 1 6 7 35 7 19 26 45 6 13 19 Gesamt 14 38 52 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Lambertus Brückstraße In der Tageseinrichtung Brückstraße werden 5 Gruppen in der Gruppenform I angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder zum U3 Ü3 01.08.2015 25 4 2 6 35 13 45 58 45 7 30 37 Gesamt 24 77 101 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Buscherhof In der Tageseinrichtung Buscherhof werden 2 Gruppen in der Gruppenform I und ½ Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 2 8 10 35 7 25 32 45 2 13 15 Gesamt 11 46 57 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Gerderath In der Tageseinrichtung Gerderath werden 2 Gruppen in der Gruppenform I und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 2 10 12 35 4 26 30 45 6 23 29 Gesamt 12 59 71 Seite 6 von 11 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Hermann-Josef, Gerderath In der Tageseinrichtung Gerderath werden 3 Gruppen in der Gruppenform I angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 12 32 44 45 6 24 30 Gesamt 18 56 74 Waldkindergarten Waldfüchse Gerderath Im Waldkindergarten Gerderath wird 1 Gruppe in der Gruppenform I angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 5 18 23 Gesamt 5 18 23 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Golkrath In der Tageseinrichtung Golkrath werden 2 Gruppen in der Gruppenform III und Einzelplätze in der Gruppenform II angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 6 6 35 1 26 27 45 2 7 9 Gesamt 3 39 42 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Granterath In der Tageseinrichtung Granterath werden 2 Gruppen in der Gruppenform I angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 2 12 14 35 10 28 38 Gesamt 12 40 52 Seite 7 von 11 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Am Hagelkreuz In der Tageseinrichtung Hagelkreuz werden 3 Gruppen in der Gruppenform I und 1 ½ Gruppen in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 3 19 22 35 8 45 53 45 5 19 24 Gesamt 16 83 99 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Hetzerath In der Tageseinrichtung Hetzerath werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten, davon 1 Platz als Einzelinklusion. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Bereute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 5 5 35 4 25 29 45 2 9 11 Gesamt 6 39 45 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Cosmas und Damian, Holzweiler In der Tageseinrichtung Holzweiler wird 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 0 23 23 45 0 0 0 Gesamt 0 23 23 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Immerath –neuIn der Tageseinrichtung Immerath –neu- werden 2 Gruppen in der Gruppenform I und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 2 2 4 35 9 31 40 45 1 16 17 Gesamt 12 49 51 Seite 8 von 11 Tageseinrichtung für Kinder der Johanniter In der Tageseinrichtung der Johanniter werden 3 Gruppen in der Gruppenform I, 1 Gruppe in der Gruppenform II und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 6 6 35 0 19 19 45 27 46 73 Gesamt 27 71 98 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Pauli Bekehrung Katzem/Lövenich In der Tageseinrichtung Katzem/lövenich werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und 2 Gruppen in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 6 41 47 45 0 10 10 Gesamt 6 51 57 Kath. Tageseinrichtung für Kinder Hl. Kreuz Keyenberg In der Tageseinrichtung Keyenberg werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 6 29 35 45 0 8 8 Gesamt 6 37 43 Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Servatius Kückhoven In der Tageseinrichtung Kückhoven werden 2 Gruppen in der Gruppenform III davon 1 Gruppe mit 5 Plätzen für Kinder mit Behinderung angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 0 29 29 45 0 12 12 Gesamt 0 41 41 Seite 9 von 11 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Kückhoven In der Tageseinrichtung Kückhoven werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und ½ Gruppe in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 1 8 9 35 2 11 13 45 2 7 9 Gesamt 5 26 31 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Lövenich In der Tageseinrichtung Lövenich werden 2 Gruppen in der Gruppenform I angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebuch: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 2 16 18 35 9 24 33 45 0 0 0 Gesamt 11 40 51 Waldkindergarten Wühlmäuse Lövenich Im Waldkindergarten Lövenich wird 1 Gruppe in der Gruppenform I angeboten, davon 1 Platz im Rahmen der Einzelinklusion. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 0 0 35 5 17 22 Gesamt 5 17 22 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Oerather Mühlenfeld In der Tageseinrichtung Oerather Mühlenfeld werden 4 Gruppen in der Gruppenform III und 1 Gruppe in der Gruppenform I angeboten. 2 Gruppen der Gruppenform III sind inklusive Gruppen mit 10 Plätzen für Kinder mit Behinderung. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 6 6 35 8 50 58 45 6 32 38 Gesamt 14 88 102 Seite 10 von 11 Ev. Tageseinrichtung für Kinder Schwanenberg In der Tageseinrichtung Schwanenberg werden 1 Gruppe in der Gruppenform I, 1 Gruppe in der Gruppenform II und 2 Gruppen in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 1 1 35 10 38 48 45 8 25 33 Gesamt 18 64 82 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Venrath In der Tageseinrichtung Venrath wird 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 0 3 3 35 0 16 16 45 0 8 8 Gesamt 0 27 27 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Westpromenade In der Tageseinrichtung Westpromenade werden 2 Gruppen in der Gruppenform I, 1 Gruppe in der Gruppenform II und 2 Gruppen in der Gruppenform III angeboten. Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht: Buchungszeiten Betreute Kinder Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum U3 Ü3 01.08.2015 25 3 9 12 35 10 32 42 45 9 42 51 Gesamt 22 83 105 Dank der hohen Anzahl von 98 Tagespflegeplätzen im Stadtgebiet kann im U 3 Bereich vielen Kindern, außerhalb einer Tageseinrichtung, eine gesicherte Betreuung angeboten werden. Fazit: Die oben dargestellte Belegung der Tageseinrichtungen stellt eine Bedarfsdeckung in den Außenorten dar, teils mit Gruppen, die nicht voll belegt sein werden. Im innerstädtischen Bereich fehlen nach Auswertung der vorliegenden Anmeldungen und nach Auswertung der tatsächlich in der Innenstadt lebenden Kinder noch 19 Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Seite 11 von 11 Für Kinder von einem Jahr bis drei Jahren besteht in Tageseinrichtungen eine Bedarfsdeckung von 35,56%. Darüber hinaus können viele Plätze in der Tagespflege angeboten werden, so dass eine Gesamtdeckung von 49,23% im U 3 Bereich besteht. Nach Anmeldung ist folgender Bedarf, unter Berücksichtigung der von den Eltern gewünschten Buchungszeiten, noch nicht abgedeckt: Buchungszeiten 25 35 45 Gesamt Anmeldungen 7 14 4 25 Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steht die Kath. Tageseinrichtung Keyenberg -neu- mit 39 Plätzen für Kinder über drei Jahren und mit 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren zur Entlastung in der Innenstadt zur Verfügung. Für das Kindergartenjahr 2015/16 muss für den Stadtkern noch eine Lösung für den Abbau der z.Zt erforderlichen Überbelegungen sowie die oben dargestellten Anmeldungen, die mit den vorhandenen Plätzen nicht bedient werden können, gefunden werden. Anlage 02 zu TOP 05, Kindergartenbedarfsplanung Kindpauschalen 2015/2016 Einrichtung Adolf-Kolping-Hof Bauxhof Buscherhof Gerderath Granterath Hagelkreuz Hetzerath Imemrath-neuKückhoven Lövenich Oerather Mühlenfeld Venrath Westproemande Planung Summe: KGV Brückstraße Gerderath Golkrath Holzweiler Katzem/Lövenich Keyenberg Kückhoven Summe Kindpauschalen 569.757,28 € 410.126,79 € 359.180,82 € 437.777,16 € 307.381,00 € 577.460,22 € 278.076,95 € 378.630,82 € 191.185,78 € 296.148,57 € 792.582,37 € 153.212,18 € 756.187,39 € 120.310.00 € 5.628.017,33 € 701.113,57 € 526.008,50 € 242.554,10 € 107.858,50 € 341.151,75 € 251.877,96 € 270.671,72 € Johanniter Schwanenberg Waki Lövenich Waki Gerderath Summe: 794.699,74 € 613.188,67 € 150.350,20 € 146.692,85 € 4.146.167,56 € Gesamtsummen: 9.774.184,89 €