Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
42474.pdf
Größe
595 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
13.10.17, 16:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/173/2015
öffentlich
Amt 50/51 Antoinette Lauten
Amt 50/51 Claus Bürgers
Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015-2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.03.2015
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind dem Land jährlich zum
15. März die auf Basis der Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarfe der Kindpauschalen in den einzelnen Betreuungsformen zu melden. Insofern ist die Kindergartenbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben und dem aktuellen Bedarf anzupassen.
Unter Berücksichtigung der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2015/2016 und der bestehenden Nachfrage wurde in Abstimmung mit den Freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz der aus der beigefügten Kindergartenbedarfsplanung ersichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr ermittelt. Die Planung beinhaltet auch das flächendeckende und bedarfsgerechte Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren.
Nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss soll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Land - bis zum 15.03.2015 – der im kommenden Kindergartenjahr bestehende Bedarf mitgeteilt werden. Dieser Bedarf ist Grundlage für die
Mitfinanzierung der vorgesehenen Betreuungsplätze durch das Land in Form der
nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehenen Kindpauschalen.
Im elektronischen Antragsverfahren bedarf es der Mitteilung, dass dieser formelle
Beschluss gefasst worden ist.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als
Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2015 als Grundlage für die
Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor dem 15.03.2015 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die
Verwaltung ermächtigt, diese im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung
vorzunehmen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird in der Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt. Die
Stadt hat gemäß § 20 KiBiz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kindpauschalen zu gewähren. Das Land wiederum gewährt dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss anhand der am 15. März erstellten verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung.
Finanzierung der Tageseinrichtungen nach Träger
Träger
Kirchliche Träger
Andere freie Träger
Elterninitiative
Kommune
Bewilligung
durch
Kommune
88%
91%
96%
79%
Trägeranteil
12%
9%
4%
21%
Landesanteil
36,5%
36,0%
38,5%
30,0%
kalkulierter Elternbeitrag
19%
19%
19%
19%
Verbleibender
kommunaler Finanzierungsaufwand
32,5%
36,0%
38,5%
30,0%
Die Kindpauschalen für die in der Anlage dargestellten Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/16 betragen 9.774.184,89 €.
Anlagen:
01 Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz
02 Kindpauschalen 2015/16
Vorlage 0/51/173/2015 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage 01
zu TOP 05, Kindergartenbedarfsplanung
Kindergartenjahr 2015/2016
(01.08.2015 - 31.07.2016)
Angebot an Betreuungsplätzen in
Tageseinrichtungen für Kinder in
der Stadt Erkelenz
Seite 2 von 11
I. Gesetzliche Vorgaben
Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) ist jährlich im
Rahmen der Jugendhilfeplanung zu entscheiden, welche der gesetzlich
vorgesehenen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
einzelnen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet angeboten werden.
Der sich hieraus ergebende Anteil der einzelnen Kindpauschalen ist bis
zum 15. März jeden Jahres dem Land zu melden. Dieses Verfahren wurde
erstmalig mit Inkrafttreten des KiBiz zum 01.08.2008 für das
Kindergartenjahr 2008/2009 angewandt. Nunmehr ist im Hinblick auf die
Meldefrist 15.03.2015 der Bedarf für das Kindergartenjahr 2015/2016
festzustellen.
Der durch den öffentlichen Träger im Rahmen der Jugendhilfeplanung
ermittelte Bedarf ist die Basis für die Festsetzung des Landeszuschusses
zu den Betriebskosten aller Kindertageseinrichtungen im kommenden
Kindergartenjahr.
Wie schon in den Vorjahren wurden im Vorfeld der Erstellung der
Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 die Vorstellungen für die im
kommenden Kindergartenjahr beabsichtigten Betreuungsangebote bei den
Trägern der 24 Kindertageseinrichtungen in Erkelenz abgefragt.
Berücksichtigt wird hierbei, dass aufgrund der Fassung des § 24 SGB VIII
mit Wirkung ab dem 01.08.2013 neben dem Rechtsanspruch für Kinder im
Alter von 3-6 Jahren auch der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren
umzusetzen ist.
§ 24 SGB VIII
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege
(Fassung 01.08.2013)
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer
Einrichtung oder Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen
oder arbeitssuchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme in der Schulausbildung
oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches
erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt
diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der
täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Seite 3 von 11
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege;
Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum
Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für
diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen
zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder
ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
II. Demographische Entwicklung seit Inkrafttreten des
Kinderbildungsgesetztes am 01. August 2008
Gesamtzahl der zu versorgenden Kinder vom 01.08.2008 bis 31.07.2015
Kindergartenbedarfsplanung
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
3-6 Jahre
jeweils 01.08.
1204
1200
1141
1200
1178
1188
1184
3-6 Jahre
jeweils 01.01.
1372
1360
1303
1257
1235
1260
1246
3-6 Jahre
jeweils 01.05
1485
1454
1435
1344
1357
1367
1349
1-3 Jahre
zum 01.08
758
759
724
704
773
723
692
Gesamtzahl der zu versorgenden Kinder im Kindergartenjahr 2015/2016
Kindergartenbedarfsplanung
2015/2016
3-6 Jahre
jeweils 01.08.
1199
3-6 Jahre
jeweils 01.01.
1243
3-6 Jahre
1-3 Jahre
jeweils 01.05.
1349
718
Im Vergleich zum derzeit laufenden Kindergartenjahr ist die Anzahl der Kinder über
drei Jahren um 15 angestiegen. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren ist um 26
angestiegen.
Dabei ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder regional sehr unterschiedlich.
Nach wie vor ist der Bedarf im Bereich der Innenstadt sowohl bei den Kindern
zwischen 3 und 6 Jahren als auch bei Kindern unter drei Jahren sehr hoch.
Die Mehr - bzw. Minderbelegungen der einzelnen Tageseinrichtungen ergeben sich
aus den nachfolgenden Erläuterungen.
Seite 4 von 11
Infolge des U3 Ausbaus im Bestand wurde eine nicht geringe Anzahl an Plätzen für
Kinder über drei Jahren abgebaut. Der prognostizierte demographische Wandel ist,
wie aus der oben abgebildeten Tabelle ersichtlich, in Erkelenz nicht eingetreten.
Nach wie vor ist die Innenstadt von Erkelenz ein Zuzugsgebiet. Im Oerather Mühlenfeld ist die Bautätigkeit noch nicht abgeschlossen und im Bauxhof beginnt sie
gerade. In Gerderath, Kückhoven, Schwanenberg, Borschemich -neu- und Immerath
–neu- sind weitere neue Baugrundstücke ausgewiesen worden. Dabei ist zu
erwarten, dass diese zumeist von jungen Familien erworben werden.
Nicht zu kalkulieren ist der Zuzug von Asylbewerbern mit Kindern im
Kindergartenalter von 1-6 Jahren.
Somit ist auch kurzfristig nicht mit einer rückläufigen Inanspruchnahme von
Betreuungsplätzen zu rechnen.
Überbelegungen kommen in einzelnen Einrichtungen zustande, da alle U3 Plätze,
die mit Bundes -und Landesmitteln gefördert wurden, auch mit Kindern unter drei
Jahren belegt werden müssen. Werden in den Einrichtungen weniger Kinder in die
Schule entlassen, als Kinder unter drei neu aufgenommen werden müssen, ergibt
sich automatisch eine Mehrbelegung.
In einzelnen Außenbezirken ist die Anzahl der Kinder rückläufig, so dass dort die
Einrichtungen mit einem geringeren Betreuungsangebot arbeiten. Aufgrund der sehr
ländlichen Struktur und einem dementsprechend gering ausgebauten Netz des
öffentlichen Verkehrs scheiterten in der Vergangenheit Versuche, Eltern weiter
entfernte Einrichtungen als Alternative anzubieten. Viele Familien verfügen nicht über
einen 2. Pkw.
III.
Plätze in Tageseinrichtungen
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Adolf-Kolping-Hof
In der Tageseinrichtung Adolf-Kolping-Hof werden 3 Gruppen in der Gruppenform I und
1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
2
11
13
35
10
46
56
45
4
20
24
Gesamt
16
77
93
Seite 5 von 11
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Bauxhof
In der Tageseinrichtung Bauxhof werden 1 Gruppe in Gruppenform I, 1 Gruppe in der
Gruppenform II und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
1
6
7
35
7
19
26
45
6
13
19
Gesamt
14
38
52
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Lambertus Brückstraße
In der Tageseinrichtung Brückstraße werden 5 Gruppen in der Gruppenform I angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder
Betreute Kinder zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
4
2
6
35
13
45
58
45
7
30
37
Gesamt
24
77
101
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Buscherhof
In der Tageseinrichtung Buscherhof werden 2 Gruppen in der Gruppenform I und ½ Gruppe
in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
2
8
10
35
7
25
32
45
2
13
15
Gesamt
11
46
57
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Gerderath
In der Tageseinrichtung Gerderath werden 2 Gruppen in der Gruppenform I und
1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
2
10
12
35
4
26
30
45
6
23
29
Gesamt
12
59
71
Seite 6 von 11
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Hermann-Josef, Gerderath
In der Tageseinrichtung Gerderath werden 3 Gruppen in der Gruppenform I angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
12
32
44
45
6
24
30
Gesamt
18
56
74
Waldkindergarten Waldfüchse Gerderath
Im Waldkindergarten Gerderath wird 1 Gruppe in der Gruppenform I angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
5
18
23
Gesamt
5
18
23
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Golkrath
In der Tageseinrichtung Golkrath werden 2 Gruppen in der Gruppenform III und Einzelplätze
in der Gruppenform II angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
6
6
35
1
26
27
45
2
7
9
Gesamt
3
39
42
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Granterath
In der Tageseinrichtung Granterath werden 2 Gruppen in der Gruppenform I angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
2
12
14
35
10
28
38
Gesamt
12
40
52
Seite 7 von 11
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Am Hagelkreuz
In der Tageseinrichtung Hagelkreuz werden 3 Gruppen in der Gruppenform I und
1 ½ Gruppen in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
3
19
22
35
8
45
53
45
5
19
24
Gesamt
16
83
99
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Hetzerath
In der Tageseinrichtung Hetzerath werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und 1 Gruppe in
der Gruppenform III angeboten, davon 1 Platz als Einzelinklusion.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Bereute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
5
5
35
4
25
29
45
2
9
11
Gesamt
6
39
45
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Cosmas und Damian, Holzweiler
In der Tageseinrichtung Holzweiler wird 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
0
23
23
45
0
0
0
Gesamt
0
23
23
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Immerath –neuIn der Tageseinrichtung Immerath –neu- werden 2 Gruppen in der Gruppenform I und
1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
2
2
4
35
9
31
40
45
1
16
17
Gesamt
12
49
51
Seite 8 von 11
Tageseinrichtung für Kinder der Johanniter
In der Tageseinrichtung der Johanniter werden 3 Gruppen in der Gruppenform I, 1 Gruppe in
der Gruppenform II und 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
6
6
35
0
19
19
45
27
46
73
Gesamt
27
71
98
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Pauli Bekehrung Katzem/Lövenich
In der Tageseinrichtung Katzem/lövenich werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und
2 Gruppen in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
6
41
47
45
0
10
10
Gesamt
6
51
57
Kath. Tageseinrichtung für Kinder Hl. Kreuz Keyenberg
In der Tageseinrichtung Keyenberg werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und
1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
6
29
35
45
0
8
8
Gesamt
6
37
43
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Servatius Kückhoven
In der Tageseinrichtung Kückhoven werden 2 Gruppen in der Gruppenform III davon 1
Gruppe mit 5 Plätzen für Kinder mit Behinderung angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
0
29
29
45
0
12
12
Gesamt
0
41
41
Seite 9 von 11
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Kückhoven
In der Tageseinrichtung Kückhoven werden 1 Gruppe in der Gruppenform I und
½ Gruppe in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
1
8
9
35
2
11
13
45
2
7
9
Gesamt
5
26
31
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Lövenich
In der Tageseinrichtung Lövenich werden 2 Gruppen in der Gruppenform I angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebuch:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
2
16
18
35
9
24
33
45
0
0
0
Gesamt
11
40
51
Waldkindergarten Wühlmäuse Lövenich
Im Waldkindergarten Lövenich wird 1 Gruppe in der Gruppenform I angeboten, davon 1 Platz
im Rahmen der Einzelinklusion.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
0
0
35
5
17
22
Gesamt
5
17
22
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Oerather Mühlenfeld
In der Tageseinrichtung Oerather Mühlenfeld werden 4 Gruppen in der Gruppenform III und 1
Gruppe in der Gruppenform I angeboten. 2 Gruppen der Gruppenform III sind inklusive
Gruppen mit 10 Plätzen für Kinder mit Behinderung.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
6
6
35
8
50
58
45
6
32
38
Gesamt
14
88
102
Seite 10 von 11
Ev. Tageseinrichtung für Kinder Schwanenberg
In der Tageseinrichtung Schwanenberg werden 1 Gruppe in der Gruppenform I, 1 Gruppe in
der Gruppenform II und 2 Gruppen in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
1
1
35
10
38
48
45
8
25
33
Gesamt
18
64
82
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Venrath
In der Tageseinrichtung Venrath wird 1 Gruppe in der Gruppenform III angeboten
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
0
3
3
35
0
16
16
45
0
8
8
Gesamt
0
27
27
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Westpromenade
In der Tageseinrichtung Westpromenade werden 2 Gruppen in der Gruppenform I,
1 Gruppe in der Gruppenform II und 2 Gruppen in der Gruppenform III angeboten.
Die Eltern haben folgende Betreuungszeiten gebucht:
Buchungszeiten
Betreute Kinder
Betreute Kinder Betreute Kinder gesamt zum
U3
Ü3
01.08.2015
25
3
9
12
35
10
32
42
45
9
42
51
Gesamt
22
83
105
Dank der hohen Anzahl von 98 Tagespflegeplätzen im Stadtgebiet kann im U 3
Bereich vielen Kindern, außerhalb einer Tageseinrichtung, eine gesicherte
Betreuung angeboten werden.
Fazit:
Die oben dargestellte Belegung der Tageseinrichtungen stellt eine Bedarfsdeckung
in den Außenorten dar, teils mit Gruppen, die nicht voll belegt sein werden.
Im innerstädtischen Bereich fehlen nach Auswertung der vorliegenden Anmeldungen
und nach Auswertung der tatsächlich in der Innenstadt lebenden Kinder noch 19
Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.
Seite 11 von 11
Für Kinder von einem Jahr bis drei Jahren besteht in Tageseinrichtungen eine
Bedarfsdeckung von 35,56%. Darüber hinaus können viele Plätze in der
Tagespflege angeboten werden, so dass eine Gesamtdeckung von 49,23% im U 3
Bereich besteht.
Nach Anmeldung ist folgender Bedarf, unter Berücksichtigung der von den
Eltern gewünschten Buchungszeiten, noch nicht abgedeckt:
Buchungszeiten
25
35
45
Gesamt
Anmeldungen
7
14
4
25
Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 steht die Kath. Tageseinrichtung Keyenberg
-neu- mit 39 Plätzen für Kinder über drei Jahren und mit 6 Plätzen für Kinder unter
drei Jahren zur Entlastung in der Innenstadt zur Verfügung.
Für das Kindergartenjahr 2015/16 muss für den Stadtkern noch eine Lösung für den
Abbau der z.Zt erforderlichen Überbelegungen sowie die oben dargestellten
Anmeldungen, die mit den vorhandenen Plätzen nicht bedient werden können,
gefunden werden.
Anlage 02
zu TOP 05, Kindergartenbedarfsplanung
Kindpauschalen 2015/2016
Einrichtung
Adolf-Kolping-Hof
Bauxhof
Buscherhof
Gerderath
Granterath
Hagelkreuz
Hetzerath
Imemrath-neuKückhoven
Lövenich
Oerather
Mühlenfeld
Venrath
Westproemande
Planung
Summe:
KGV
Brückstraße
Gerderath
Golkrath
Holzweiler
Katzem/Lövenich
Keyenberg
Kückhoven
Summe
Kindpauschalen
569.757,28 €
410.126,79 €
359.180,82 €
437.777,16 €
307.381,00 €
577.460,22 €
278.076,95 €
378.630,82 €
191.185,78 €
296.148,57 €
792.582,37 €
153.212,18 €
756.187,39 €
120.310.00 €
5.628.017,33 €
701.113,57 €
526.008,50 €
242.554,10 €
107.858,50 €
341.151,75 €
251.877,96 €
270.671,72 €
Johanniter
Schwanenberg
Waki Lövenich
Waki Gerderath
Summe:
794.699,74 €
613.188,67 €
150.350,20 €
146.692,85 €
4.146.167,56 €
Gesamtsummen:
9.774.184,89 €