Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41949.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
09.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/307/2014
öffentlich
02.12.2014
Amt 20 Michael Wirtz
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2014
Hauptausschuss
17.12.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2015 wurde am
06.11.2014 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom
12.11.2014 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen
des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:
a)
die Industrie- und Handelskammer,
b)
die Handwerkskammer,
c)
die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d)
der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,
e)
die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 erfolgte
im Amtsblatt Nr. 21/2014 am 14.11.2014. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im
Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 17. November 2014 - 01. Dezember 2014 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2015 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden
sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 schließt im Ergebnisplan
mit einem Jahresergebnis von
ab.
-2.660.000 €
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.
Der Finanzplan 2015 führt zu einer Änderung des Bestandes der
liquiden Mittel von
-2.174.090 €.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen
beträgt
2.271.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
11.309.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 240 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 420 v.H.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
1
- Stellenplan
2
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
3
- Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
4
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
5
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7
GemHVO
6
- Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
7
- Wirtschaftsplan 2015 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 - 2018 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des
Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2013 -
8
- a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz
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Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2013 b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebe-
richt inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH &
Co. KG - Geschäftsjahr 2013 c)
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2013 -
d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspie-
gel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art
- Geschäftsjahr 2013 e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaf-
ten“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2013 f)
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Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
- Geschäftsjahr 2013 -
- Entwurf der Bilanz zum 31.12.2013
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen
worden. Auch in den Jahren 2016 und 2017 kann der Ergebnisplan nur durch eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2018
weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 1.208.700 € aus.
Beschlussentwurf:
„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
89.362.483 EUR
92.022.483 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
84.009.777 EUR
84.156.736 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
9.493.069 EUR
11.820.200 EUR
4.581.000 EUR
Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
4.281.000 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
2.271.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
11.309.000 EUR
festgesetzt.
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
2.660.000 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v.H.
420 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
420 v.H.
§7
entfällt
Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz
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§8
Bildung von Budgets
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen
5.1
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche
mit Ausnahme:
der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;
der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;
solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender
Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch
gemacht wird;
durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.
Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich
zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf
einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen
werden.
5.2
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.
5.3
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.
6.
Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne
Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den
kostenrechnenden Einrichtungen.
7.
Alle internen Leistungsbeziehungen.
8.
Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der
Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der
Zustimmung des Stadtkämmerers.
9.
Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter
Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb
der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit
von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene
Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets
herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung
des Stadtkämmerers.
Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz
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§9
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Maßnahme
Bezeichnung
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
B01180062
Großflächenmäher (Ersatz HS-2427)
B01180064
LKW Kipper mit Kran (Ersatz für HS-2410)
E12010024
Umgestaltung/Sanierung Südpromenade
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
E12010050
Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof)
T12010014
Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)
T12010201
Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße
E12020028
Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) - Öffentliche Straßenbeleuchtung
S13010011
Revitalisierung Stadtpark.“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltssatzung 2015.
Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz
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