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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
41949.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
09.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/307/2014 öffentlich 02.12.2014 Amt 20 Michael Wirtz Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Beratungsfolge: Datum Gremium 11.12.2014 Hauptausschuss 17.12.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2015 wurde am 06.11.2014 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 12.11.2014 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten. Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk. Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2014 am 14.11.2014. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 17. November 2014 - 01. Dezember 2014 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2015 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab. -2.660.000 € Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen. Der Finanzplan 2015 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von -2.174.090 €. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt 2.271.000 €. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 11.309.000 €. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen. Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 420 v.H. Gewerbesteuer 420 v.H. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: Anlagen 1 - Stellenplan 2 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 3 - Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder 4 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 5 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO 6 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO 7 - Wirtschaftsplan 2015 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 - 2018 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2013 - 8 - a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/6 Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2013 b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebe- richt inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2013 c) Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2013 - d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspie- gel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - Geschäftsjahr 2013 e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaf- ten“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2013 f) 9 Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2013 - - Entwurf der Bilanz zum 31.12.2013 Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch in den Jahren 2016 und 2017 kann der Ergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2018 weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 1.208.700 € aus. Beschlussentwurf: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 89.362.483 EUR 92.022.483 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 84.009.777 EUR 84.156.736 EUR dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.493.069 EUR 11.820.200 EUR 4.581.000 EUR Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 3/6 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 4.281.000 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.271.000 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 11.309.000 EUR festgesetzt. §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.660.000 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v.H. 420 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 420 v.H. §7 entfällt Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 4/6 §8 Bildung von Budgets Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen 5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. 6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. 7. Alle internen Leistungsbeziehungen. 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. 9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 5/6 §9 Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Maßnahme Bezeichnung B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden B01180062 Großflächenmäher (Ersatz HS-2427) B01180064 LKW Kipper mit Kran (Ersatz für HS-2410) E12010024 Umgestaltung/Sanierung Südpromenade E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße E12010050 Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) T12010014 Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) T12010201 Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße E12020028 Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) - Öffentliche Straßenbeleuchtung S13010011 Revitalisierung Stadtpark.“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe Haushaltssatzung 2015. Vorlage A 20/307/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 6/6